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EU, Harmonisiert teilweise gesetze zum geschmacksmusterschutz
Die Europäische Union hat die nationalen Rechtsvorschriften zum Geschmacksmusterschutz im Rahmen der Geschmacksmusterrichtlinie (98/71) teilweise harmonisiert, die den Rechteinhabern in allen EUMitgliedstaaten einen gleichwertigen Schutz gewährleistet. Diese Richtlinie regelt jedoch nicht den Fall von sichtbaren Ersatzteilen (z. B. Karosserieteile, Windschutzscheiben), die genau dem Design des Originalteils entsprechen müssen. Dies führt zu einem Flickenteppich nationaler Rechtsvorschriften, die sich in diesem speziellen Punkt unterscheiden, und auch zu erheblichen Einschränkungen für die europäischen Verbraucher, wenn es darum geht, ein sichtbares Teil ihres Autos ersetzen zu lassen, da sie häufig gezwungen sind, Originalteile zu kaufen.
Die Europäische Kommission hat bereits vor dreißig Jahren (1993) einen ersten Legislativvorschlag zur Lösung dieses Problems vorgelegt, gefolgt von zwei weiteren in den Jahren 1997 und 2004. Jedes Mal hat FIGIEFA zusammen mit anderen ECAR-Unterstützern die Liberalisierung des sichtbaren Ersatzteilmarktes verteidigt.
Im Mai 2014 zog die Europäische Kommission jedoch trotz der Tatsache, dass die Kommission und die Mehrheit des Europäischen Parlaments die Reparaturklausel voll und ganz unterstützten, ihren Vorschlag zur Einführung einer europaweiten Reparaturklausel in der Geschmacksmusterrichtlinie aufgrund der zehnjährigen Diskussionen, Verzögerungen, Aufschübe und Blockaden seitens einiger Mitgliedstaaten im Ministerrat zurück.
Die Folge dieses Rückzugs ist heute ein immer noch nicht harmonisierter Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile, ein Flickenteppich widersprüchlicher nationaler Gesetze. Die Mitgliedstaaten, deren Geschmacksmusterrecht keine Reparaturklausel enthält, lassen weiterhin den Schutz und die Durchsetzung der Geschmacksmusterrechte der Fahrzeughersteller an sichtbaren Mustern von Ersatzteilen gegenüber den Herstellern oder verwandten Ersatzteilen zu. In Mitgliedstaaten, deren Geschmacksmusterrecht eine Reparaturklausel enthält, können die Verbraucher dagegen zwischen konkurrierenden Anbietern von Teilen und Reparaturdiensten - dem Netz der Fahrzeughersteller und dem unabhängigen Ersatzteilmarkt - wählen, wobei die Preise durch den Wettbewerb niedrig gehalten werden.
Jetzt, zwanzig Jahre später, zeichnet sich endlich eine EURechtsvorschrift am Horizont ab. Am 28. November 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission Vorschläge für die Überarbeitung der EU-Designrichtlinie (KOM (2022) 667) und der EU-Designverordnung (KOM (2022) 666). FIGIEFA begrüßt die Vorschläge, insbesondere die Einführung einer EU-weiten Reparaturklausel in der Geschmacksmusterrichtlinie (Art. 19) und die Bestätigung einer dauerhaften Reparaturklausel in der Geschmacksmusterverordnung (Art. 20a). Beide Legislativvorschläge gewährleisten einerseits den vollständigen Schutz der Geschmacksmusterrechte der Hersteller an ihren Produkten (z.B. einem Fahrzeug) und verhindern andererseits Monopole auf den Ersatzteilmärkten für sichtbare Ersatzteile (z.B. Karosserieteile, Scheinwerfer und Windschutzscheiben), indem sie diese für Reparatur- und Austauschzwecke vom Schutz ausschließen.
FIGIEFA unterstützt nachdrücklich die Absicht der Europäischen Kommission, diesen Ansatz in der gesamten Europäischen Union anzuwenden. Harmonisierte Regeln für den Geschmacksmusterschutz und Ausnahmen sind ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung des EU-Rechtsrahmens, und eine gut abgerundete Reparaturklausel würde den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher bei sichtbaren Ersatzteilen sicherstellen, ihre Preise dem Wettbewerb unterwerfen, Innovationen fördern und das Recht auf Reparatur für alle europäischen Verbraucher Wirklichkeit werden lassen.
FIGIEFA ist jedoch der Ansicht, dass die Vorteile der vorgeschlagenen Reparaturklausel mit einigen gezielten Verbesserungen, wie z. B. einer Verkürzung der vorgeschlagenen 10-jährigen Übergangsfrist für den Schutz bestehender Geschmacksmuster und einer klareren Informationspflicht gegenüber den Verbrauchern, effizienter zum Tragen kommen könnten. Deshalb wird FIGIEFA weiterhin gegenüber dem Europäischen Parlament, der Kommission und insbesondere dem Rat der EU darauf hinwirken, dass alle oder eine Mehrheit der Mitgliedstaaten diese Vorschläge unterstützen und die europäischen Bürger nicht weitere 10 Jahre auf ein echtes "Recht auf Reparatur" warten müssen.
Hier erfahren Sie mehr über die Reparaturklausel der Geschmacksmusterschutzrichtlinie:
• Erläuterndes Video: https://www.youtube.com/ watch?v=iIhTfnewWsc&t=6s
• AutoMotives Podcast-Folge: https://soundcloud.com/figiefa/ auto-motives-episode-3-designprotection-the-repairs-clause-achat-with-louis-shakinovsky
• ECAR website: https://www.ecar-alliance.eu/