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Schutz vor Korruption und Bestechung
Rechtliche Verantwortung
MANZ hält alle geltenden Antikorruptionsgesetze ein und lehnt jede Form von Bestechung und Bestechlichkeit ab.
Direkte Zuwendungen in Form von Zahlungen sind ebenso verboten wie indirekte Zuwendungen in Form von Vergünstigungen (Geschenken, Einladungen etc.), sofern sie den Rahmen der Üblichkeit und Angemessenheit überschreiten.
Zahlungen oder sonstige Vergünstigungen an eine Einzelperson, ein Unternehmen oder eine:n Amtsträger:in mit dem Ziel, die Entscheidungsprozesse der bzw. des Begünstigten oder einer bzw. eines Dritten zu beeinflussen, sind in jedem Fall untersagt.
Zuwendungen im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen, Spenden und Sponsoring werden nur im rechtlich zulässigen und üblichen Rahmen getätigt. Maßvolle Zuwendungen im Rahmen von Einladungen oder im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen zum Zweck der Förderung von Geschäftsbeziehungen und