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MANZ Intern
MARKUS SCHROM
Der Herr der Zeitschriften
Redaktionelle Verantwortung für die MANZ-Fachzeitschriften, Programmmanagement im Bereich Bauen, Mieten und Wohnen, Leitung des Sachbuchbereichs – Markus Schrom betreut vielfältige Aufgabenberei-– che im MANZ Verlag. che im MANZ Verlag.
Markus Schrom schüttet das Füllhorn aus: Acht Fachzeitschriften präsentieren sich im neuen Kleid und zum Miet-, Wohn- und Baurecht werden zentrale Werke (neu) aufgelegt.
MANZ-intern werden Sie gern als „Herr der Zeitschriften“ bezeichnet. Die offi zielle Job-Description liest sich so: „Leitung Bauen/Mieten/Wohnen, Recht allgemein, Fachzeitschriften, Sachbuch, Redaktion“. Wie kommt es zu dieser Fülle an Aufgaben?
Schrom: Ich bin seit rund 20 Jahren bei MANZ. Im Laufe der Jahre sind immer wieder Kompetenzen hinzugekommen. Begonnen habe ich als Redakteur der Österreichischen Jurist:innenzeitung und der Zeitschrift für Verkehrsrecht. Später übernahm ich die Leitung der internen Verlagsredaktion, den Programmbereich Bauen/Mieten/ Wohnen und zur Aufl ockerung die Sachbuchsparte. In Summe besteht mein Team aus neun Personen, darunter interne Redakteur:innen sowie Lektor:innen.
Wie darf man sich Ihre Tätigkeit im Fall der Zeitschriften vorstellen?
Schrom: In inhaltlicher Hinsicht übe ich mich in Zurückhaltung. Schließlich leisten die für den jeweiligen Zeitschriftentitel verantwortlichen Redakteur:innen im Haus allesamt hervorragende Arbeit. Wenn Fragen oder Probleme auftauchen, versuchen wir diese gemeinsam zu lösen. In meiner Zeit bei MANZ bzw speziell innerhalb der letzten 15 Jahre haben wir allein neun Fachzeitschriften gegründet – unter anderem für Pfl egerecht, Datenschutzrecht, Liegenschaftsbewertung, Verbraucherrecht oder beispielsweise die „Österreichische Zeitschrift für das Ärztliche Gutachten“. An diesen Neugründungen konnte ich ebenso mitwirken wie an den zahlreichen Zeitschriften-Relaunches. Ein großer Relaunch wurde nun abgeschlossen (siehe Seite 16; Anm). Eine Zeitschriftengründung ist für uns meist auch ein Anker, um ein Rechtsgebiet oder Fachgebiet insgesamt literarisch zu bearbeiten.
Weitere Neugründungen sind nicht ausgeschlossen.
Am Medienmarkt haben gedruckte Zeitschriften in der Vergangenheit Leser:innen ans Internet verloren. Sehen Sie eine Zukunft für die
Fachzeitschrift?
Schrom: Die Fachzeitschrift als Organisationsform für wiederkehrenden Content wird aus meiner Sicht bleiben. Ob das Papier bleibt, ist eine andere Frage. Das Nutzerverhalten hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten natürlich geändert. Auch bei uns werden Zeitschriftenartikel häufi g über die RDB Rechtsdatenbank abgerufen. Die Zeitschrift als Marke ist dennoch nach wie vor präsent.
Welche Highlights stehen für heuer in Ihrem Programmbereich Bauen/Mieten/Wohnen an?
Schrom: Ganz besonders freue ich mich auf den wichtigen dritten Band des „GeKo Wohnrecht“, die Neuaufl age des Kurzkommentars zum „Miet- und Wohnrecht“ von Würth/Zingher/Kovanyi/ Etzersdorfer sowie auf die Neuaufl age des Großkommentars zur „ÖNORM B 2110“ von Georg Karasek.
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