4 minute read

News aus der Branche

Next Article
Sachbuch, Fachbuch

Sachbuch, Fachbuch

Die Nr. 1 unter den Rechtsdatenbanken

Die RDB ist die am stärksten genutzte Rechtsdatenbank – so das Ergebnis einer Gallup-Befragung der heimischen Rechtsanwaltschaft. Von der künftigen Bedeutung von Legal Tech sind die Befragten überzeugt, im eigenen Unternehmen zeigt man sich aber noch zurückhaltend.

Stichprobenartig wurden Österreichs Rechtsanwält:innen im Mai/Juni 2022 vom Meinungsforschungsinstitut Gallup befragt. Die Studie, die vom MANZ Verlag in Auftrag gegeben wurde, liefert damit auch repräsentative Daten über die Struktur des Berufsstandes. Mehr als zwei Drittel der Umfrageteilnehmer:innen stammen so aus Kanzleien mit maximal fünf Jurist:innen bzw. Partner:innen. Boutique- und Wirtschaftskanzleien weisen tendenziell mehr Beschäftigte auf. Mit einem Anteil von 70 Prozent ist der Berufsstand nach wie vor sehr männlich geprägt. Aber eine neue Generation rückt nach: 35 Prozent der Rechtsanwält:innen sind bis 45 Jahre alt. Interessant sind die Angaben zum Rechercheverhalten: „Bei größeren Kanzleien ist die digitale Recherche schon fast Standard“, erklärt MANZ-Prokurist Wolfgang Pichler. In kleineren Kanzleien von bis zu fünf Mitarbeiter:innen wird noch zu 38 Prozent in gedruckten Dokumenten recherchiert. Wobei Männer eine deutlich stärkere Affinität zum gedruckten Wort aufweisen als Frauen. Über alle Anwaltskanzleien hinweg liegt die RDB Rechtsdatenbank bei der Nutzung an erster Stelle, vor den Datenbanken der Mitbewerber:innen.

LEGAL TECH VS. CLOUD-NUTZUNG

Widersprüchlich scheinen die Befragungsergebnisse rund um Legal Tech: Zum einen gehen exakt 90 Prozent davon aus, dass die Bedeutung entsprechender Anwendungen in Zukunft zunehmen wird. Mit der Kanzleigröße steigt auch dieser Anteil, in Strafkanzleien beispielsweise auf nahezu 100 Prozent. Zum anderen steht die Rechtsanwaltschaft Cloud-Lösungen nach wie vor zurückhaltend gegenüber. Zwei Drittel gaben an, nicht auf entsprechende Produkte zurückzugreifen. Pichler: „Legal-Tech-Anwendungen laufen meist über Cloud-Lösungen. Die Zurückhaltung hier ist mit ein Grund, warum Legal-TechAnwendungen in Österreich und Deutschland bislang nicht richtig Fuß fassen konnten.“

PROBLEMFELDER: ZEIT UND PERSONAL

Der Veränderungsdruck steigt jedoch, das zeigt ein Blick auf die angegebenen Problemfelder. Der größte Schmerzpunkt für Kanzleien ist demnach das Zeitmanagement (Anteil: 50 Prozent). Mit der Größe der Kanzlei nehmen darüber hinaus Personalprobleme zu. Gerade der technologische Fortschritt könnte künftig eine wichtige Rolle für das Zeitmanagement von Rechtsanwält:innen spielen. Wolfgang Pichler hebt ein weiteres Umfrageergebnis hervor: „Bei der Frage nach dem Informationsverhalten der Befragten waren Zeitschriften und Newsletter ganz oben. Sind sie professionell gemacht, haben diese nur scheinbar althergebrachten Dienstleistungen weiterhin ihre Berechtigung.“ Gerade wer wenig Zeit hat, schätzt die Vorauswahl, wie sie eine gut gemachte Zeitschrift für ihre Leser:innen trifft.

»90 Prozent der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erwarten eine steigende Bedeutung von Legal Tech.«

WOLFGANG PICHLER

MANZ Verlag

Vorwiegende Art der Recherche

Es zeigt sich eine deutliche Präferenz der digitalen Recherche gegenüber dem gedruckten Werk, wobei diese bei Frauen noch stärker ausgeprägt ist als bei Männern. Mit der Kanzleigröße steigt auch der Anteil an Personen die eine Bedeutungszunahme von Legal Tech erwarten.

TOTAL

33% 67%

FRAUEN

20% 78%

MÄNNER

39% 61%

Print (Buch oder Zeitschrift) Digitale Suche (Datenbank)

Bedeutung Legal Tech

TOTAL

8% 49% 41%

< 5 P.

KANZLEIGRÖßE IN PERSONEN

10% 47%

6 –10 P.

7% 51%

11–25 P.

> 25 P.

55%

62% 41%

41%

45%

38%

wird abnehmen

wird gleich bleiben wird etwas zunehmen

wird stark zunehmen

Festschriften im Doppelpack

Mit Andreas Konecny und Martin Schauer feierten heuer zwei Doyens des Zivil(verfahrens)rechts ihren 65. Geburtstag. Gewürdigt wird das bisherige Schaffen der beiden hochverdienten MANZ-Autoren unter anderem mit zwei Festschriften aus diesem Anlass.

Der Name des 1957 in Wien geborenen Andreas Konecny steht für viele Standardwerke im Bereich des Zivilprozess- und Insolvenzrechts. Neben seiner akademischen Laufbahn trat der Universitätsprofessor (seit 1993) und stellvertretende Vorstand des Instituts für Zivilverfahrensrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien (seit 2010) mannigfach als Herausgeber, Autor und Vortragender in Erscheinung. Bekannt ist er unter anderem für den „Fasching/Konecny-Kommentar“, für den Kommentar zu den Insolvenzgesetzen sowie für den Wiener Insolvenzrechtstag. Bereits die Habilitationsschrift zum „Anwendungsbereich der einstweiligen Verfügung“ erschien 1992 im MANZ Verlag. Um dieses reiche Schaffen zu würdigen, übergaben ihm Jürgen C. T. Rassi, Stephan Riel und Birgit Schneider als Herausgeber:innen eine Festschrift zum 65er. Zum Festakt, der Mitte September im Festsaal des Obersten Gerichtshofs stattfand, fand sich das Who‘s who des österreichischen Zivilverfahrensrechts ein. Die Laudatio hielt OGHPräsidentin Elisabeth Lovrek. Neben einer Würdigung der berufl ichen Verdienste gab sie dabei auch persönliche Einblicke in die Privatperson Andreas Konecny.

Das Herausgeberteam mit dem Geehrten (von links): Astrid Deixler-Hübner, Georg Schima, Jubilar Martin Schauer und Andreas Kletečka.

ÜBERGABE IM WELTMUSEUM

Martin Schauer teilt mit Konecny nicht nur das Geburtsjahr, sondern zum Teil auch die wissenschaftlichen Vorlieben. In seinem Fall sind es vor allem Zivilrecht und Unternehmensrecht, mit denen er sich in zahlreichen Publikationen befasst hat.Das Schaffen des emeritierten Professors der Universität Wien, wohin er 2001 als Nachfolger von Franz Bydlinski wechselte, „ist nicht nur quantitativ beeindruckend, sondern umspannt auch einen weiten Bogen vom Gesellschafts-, Versicherungs- und Erbrecht über das Privatstiftungsrecht bis hin zum Erwachsenenschutz und Schiedsrecht“, schreiben die Herausgeber:innen der nunmehr erschienen Festschrift für Martin Schauer – Astrid Deixler-Hübner, Andreas Kletečka und Georg Schima – in ihrem Vorwort. An den Jubilar übergeben wurde die Festschrift Mitte Oktober im Weltmuseum in der Wiener Hofburg. 45 Beiträge von 49 Autor:innen aus Wissenschaft und Praxis umspannen darin den großen wissenschaftlichen Wirkungsbereich des Jubilars. Die Laudatio hielt Georg Kathrein, Sektionsleiter des Justizministeriums im Ruhestand, nach Grußworten von Herausgeber Georg Schima und MANZ-Verlagsleiter Heinz Korntner. Betont wurden die großen Verdienste, die sich Schauer bei BMJ-Reformprojekten (Handelsrechtsreform des Jahres 2005, Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Reformen des Sachwalterrechts und des Erbrechts) erwerben konnte.

Die Festschriften können Sie im MANZ-Webshop bestellen – shop.manz.at

Im Festsaal des Obersten Gerichtshofs fand der Festakt für Andreas Konecny (linkes Foto) statt.

This article is from: