Luftsport 01-2010

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Luftsport in NRW

Titelbild: Wilhelm Eimers

März 2010

Eingabe von Unterlagen für Fluglehrer und Ausbildungsflugzeuge

Haftungsbegrenzungsmöglichkeiten für Vereinsvorstände

Luftrauminformation zum Saisonauftakt

Gelebte Geschichte der Schülerfluggemeinschaften

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– Seite 7-8 –

– Seite 12-13 –

– Seite 22-23 –


Editorial

Editorial

Inhalt

Vom Pferd gestiegen

Editorial Verband

Liebe LuftsportlerInnen, was ist zu tun, wenn man entdeckt, dass man ein totes Pferd reitet? Man könnte behaupten, dass man das Pferd immer ganz genau so geritten habe und dass dies die einzig sinnvolle Vorgehensweise sei. Die Dakota Indianer dagegen empfehlen, dann einfach abzusteigen. Kommunikation im Luftsportverband muss so unterschiedliche Zielgruppen wie Fallschirmspringer und Modellflieger die jeweils wichtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt bereitstellen. Uns eint allein die Vision, den Traum vom Fliegen wahr werden zu lassen. Ständig neue Regelungen zu Technik, Ausbildung und Versicherungsfragen machen eine zeitnahe Versorgung eines jeden betroffenen Mitglieds mit dem aktuellen Stand der Dinge unverzichtbar. Im Wettbewerb mit anderen Freizeitaktivitäten werden wir dauerhaft nur erfolgreich sein, wenn wir ein positives, attraktives Image vermitteln. Das alte gemeinsam mit anderen Landesverbänden herausgegebene Magazin „Luftsport“ erfüllte wesentliche Anforderungen nicht ausreichend. Die nach der Kündigung einiger Landesverbände notwendigen Mitgliederversammlungen des Herausgebervereins im Dezember und Februar vermittelten keine Aufbruchstimmung. Inzwischen scheint es unwahrscheinlich, dass aus der alten Konstellation heraus noch eine Heftausgabe entstehen wird. Konsequenterweise haben sich Präsidium und Präsidialrat auch in NRW nach eingehender Beratung für einen Neubeginn entschieden. Wir sind und bleiben dankbar für die über zehn Jahre, in denen uns der klassische „Luftsport“ durch den unermüdlichen Einsatz von Herausgeber, Verlag und Redaktion begleitet hat. Die unter Fliegern fast ungewöhnlich positive Resonanz auf die erste Sonderausgabe „Luftsport in NRW“, die vom 2

Luftsporttag NRW Kontaktpflege in Vancouver Willi Flosbach geehrt Veränderungen Geschäftsstelle Klausurtagung Unterlagen für Fluglehrer und Ausbildungsflugzeuge Versicherungsdschungel Bezirksstrukturreform

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Recht Dr. Ulrich Wünsche

Redaktionsschluss bis in den Briefkasten in nur zwei Wochen entstand, bestätigt uns, dass wir einen guten Weg einschlagen. In 2010 werden wir zumindest vier Hefte nach neuem Zuschnitt liefern. Bis zum Verbandstag 2010 wird ein Projektteam Prozesse und Medien implementieren, um einen Mix aus gedrucktem Magazin (aufwändige Herstellung, dauerhaft in der Wahrnehmung) und elektronischen Medien (aktuell, preiswert, muss aktiv eingeholt werden) zu erzeugen und zielgruppenspezifisch zu verteilen. Dazu bitten wir Euch bereits jetzt, die Mailadressen von Funktionsträgern in unserer Mitgliederverwaltung stets aktuell zu halten. Wenn es der Zielsetzung dient, suchen wir gerne die Kooperation mit Dachverband und anderen Landesverbänden. Voraussichtlich werden wir nicht umhinkommen, auch professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die aus dem „Luftsport“ Kommunikationstopf zu finanzieren ist. Dauerhaft soll das neue Konzept aber im bisherigen Kostenrahmen funktionieren. So freuen wir uns nicht auf ein neues Pferd. Wir erwarten für die Zukunft einen spritzigen Sportwagen, mit dem wir gemeinsam noch viele Kilometer fahren wollen. Euer Dr. Ulrich Wünsche Schatzmeister

Haftungsbegr.-Möglichkeiten Shop-Lösung

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DAeC Mitgliederversammlung Neue Ulko Saisonstart

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Luftraum Neue ICAO-Karten Six steps to heaven APEG 2009 IFR-Bewegungszahlen 2009 Wandersegelflug 2010

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Luftsport-Sparten Termine Modellflug-Trainerseminar F3-Fachtagung NRW Luftsportjugend in NRW

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Vereine Saisonauftakt-Anekdote Segelfliegerclub Bergneustadt Nachrufe Der Schwarze Kater Mobiles Flarm Geschichte der SFG

Impressum Auflage 13.500 Herausgeber Deutscher Aero-Club, Landesverband NRW e.V., Friedrich-Alfred-Straße 25 47055 Duisburg Verantwortlich für den Inhalt Landesverband NRW Druck Delta-Druck Holtkamp

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Verband

Ehrenpräsident Dr. Kurt Plank feiert Jubiläum!

Kontaktpflege in Vancouver

v.l.n.r.: Volker Bouffier, Gisela Hinnemann, Dr. Ingo Wolf, Walter Schneeloch, Stefan Klett Gratulieren unserem Ehrenpräsidenten: W. Eimers, G. Forneck S. Klett, G. Rademacher, Jubilar Dr. K. Plank, W. Flosbach, W. Weinreich, D. Dierkes, N. Richartz, S. Kussbach

Der Ehrenpräsident des DAeC LV NRW, Dr. Kurt Plank, feierte im Januar seinen 90. Geburtstag! Das Präsidium des DAeC LV NRW hatte aus diesem Anlass zu einem Empfang in die „Waldau“ nach Bonn eingeladen. Dr. Plank war von 1984 bis 1996 Präsident des DAeC LV NRW, die positiven Eindrücke seines vorbildlichen Wirkens sind noch heute spürbar. Der Kontakt zum Verband und seinen Funktionsträgern blieb bis heute erhalten und „Dottore“ nimmt nach wie vor Anteil am Verbandsgeschehen. Die Reihe der Gratulanten war dabei ein Abbild des Lebensweges von Dr. Plank: neben der Familie, Freunden und Mitbewohnern des jetzigen Wohnbereichs war der Kreis der Gratulanten geprägt durch Vertreter der Luftfahrt und des Luftsports. Die Lufthansa hatte mit Herrn Frühe ein ehemaliges Führungsmitglied gebeten, die Grüße des Vorstandes zu überbringen. Wolfgang Weinreich, ehemaliger Präsident des DAeC und der FAI, jetzt Vorstand der „Vereinigung Alte Adler“, würdigte seinen langjährigen beruflichen, wie ehrenamtlichen Wegbegleiter in einer herzlichen Ansprache und hob dabei die persönlichen Verdienste des Jubilars in allen seinen Luftsport in NRW März 2010

Dr. Kurt Plank

Funktionen hervor. Präsident Stefan Klett betonte in seiner Grußadresse das vielseitige Wirken des Ehrenpräsidenten für den Luftsport und zielte dabei insbesondere auf die menschlichen Werte der Person Dr. Plank ab, der sich in vielerlei Hinsicht als vorbildlicher Repräsentant des Verbandes erwiesen hat. Neben dem ehemaligen Präsidenten Dr. Heinrich-Wilhelm Kettler bildeten Vertreter des Präsidiums, des Sportes, der Gliederungen und der Geschäftsstelle des Landesverbandes den Kreis der Gratulanten. Dr. Plank hat die Veranstaltung sichtlich genossen! Kein Wunder also, dass für 2020 ein Wiedersehen fest vereinbart wurde. GR

Am 11. Februar 2010 öffnete das Deutsche Haus traditionell einen Tag vor Beginn der Olympischen Spiele seine Pforten. In diesem Jahr bot das Deutsche Haus in Vancouver seinen Gästen aus Sport, Politik und Wirtschaft Raum für intensive Gespräche. Unser Präsident Stefan Klett, hier in Funktion als Vizepräsident des LSB NRW, nutzte die Gelegenheit vor Ort entsprechende Gespräche, insbesondere mit NRW Wintersportlern, Partnern und Politikern zu führen. Es zeigt sich, dass gerade das Thema Leistungssport und seine Finanzierung in enger Partnerschaft mit der NRW Sporthilfe und dem Düsseldorfer Innenministerium auf der Agenda des NRW Sports zurzeit aktuell ganz oben stehen. Doch der Luftsport wird darüber hinaus von den zahlreich geführten Gesprächen weiter profitieren. Insbesondere das lästige Thema ZÜP und das Luftsicherheitsgesetz wurden intensiv mit den beiden anwesenden Innenministern diskutiert und deren praktische Umsetzung wird nach wie vor sehr kritisch gesehen. Folgegespräche in Wiesbaden und Düsseldorf werden stattfinden. Sportlich konnte Stefan Klett bei den Sportarten Eishockey (Deutschland/ Schweden), Free Style Ski, Biathlon und Eisschnelllauf als Zuschauer hautnah dabei sein. 3


Verband

Willi Flosbach geehrt! Willi Flosbach wurde anlässlich der Prüfertagung in Duisburg durch den Präsidenten des DAeC LV NRW, Stefan Klett, mit der Verleihung der silbernen Ehrennadel des DAeC LV NRW ausgezeichnet. Vor 42 Jahren hatte Willi Flosbach sein Engagement für die technischen Betriebe des DAeC LV NRW begonnen. Mit über 70 Prüfungen pro Jahr ist W. Flosbach der „fleißigsten“ Prüfer des Betriebes. Neben Segelflugzeugen, Motorseglern und Flugzeugen bis 750 kg ist Willi Flosbach einer von drei Prüfern, die Ballone prüfen.

Seit 1993 fungiert Willi Flosbach als stellvertretender Prüfleiter des luftfahrttechnischen Betriebes und hat in diesem langen Zeitraum seinen Beitrag geleistet, dass sich die Organisation den sich veränderten Rahmenbedingungen angepasst haben. Mit seiner ruhigen und von Sachlich-

keit geprägten Art des Umgangs mit Mitmenschen ist es Willi vorbildlich gelungen, zwischenmenschlichen Ausgleich herzustellen und damit ein gutes „Betriebsklima“ zu schaffen. Neben der reinen Prüftätigkeit hat er die Rolle des Beraters der Vereine im technischen Bereich bei umfangreicheren Reparaturen und anderen größeren Projekten in den Vereinswerkstätten übernommen. Auf seinen Rat und sein Wort ist stets Verlass. Er hat mit seinem Wirken die Möglichkeit für die Vereine bewahrt , die Kosten für die Instandhaltung und Prüfung des Fluggeräts im Griff zu halten. Willi Flosbach hat seinen anstehenden 75. Geburtstag zum Anlass genommen, jetzt seine Funktion als stellvertretender Prüfleiter des LTB II-B 12 in die jüngeren Hände von Hartmut Stadermann zu legen. GR

Veränderungen in der Geschäftsstelle Zum 1.4.2010 dreht sich seit längerem zum ersten mal wieder das Personalkarussell in Duisburg. Karin Zimmermann verlässt das Büro der Luftsportjugend nach 18 Jahren auf eigenen Wunsch. Wir bedanken uns, auch auf diesem Wege, bei Karin für die geleistete Unterstützung und wünschen ihr alles Gute für ihren weiteren Lebensweg. Daniela Blobel wechselt aus dem Sekretariat ins Büro der LSJ und bleibt uns so für die weitere Zusammenarbeit, wenn auch bei anderen Aufgabenstellungen, erhalten. Neu einsteigen im Sekretariat wird Anne Schiller. Sie bringt insofern Vorerfahrungen der Luftfahrt mit, als sie in der kommerziellen Luftfahrt für die LTU, AA und Swiss in der Verwaltung tätig war. Wir hoffen, dass sie sich schnell im Umfeld des Luftsports zurechtfinden wird und bitten die Mit4

glieder um Verständnis, wenn sich in der Einarbeitungszeit die gewohnte prompte Bearbeitung vielleicht etwas verzögern sollte, da Frau Schiller die für sie neuen Zusammenhänge zunächst kennenlernen muss. Wir bitten zu beachten, dass das Sekretariat unter den Emailadressen info@ aeroclub-nrw.de und Schiller@aeroclub-nrw.de zu erreichen ist. Daniela Blobel ist weiterhin unter Blobel@aeroclub-nrw.de zu erreichen, allerdings nur noch für die Vorgänge der Luftsportjugend zuständig. Es wäre nett, wenn die Mitglieder in den Vereinen ihre Kontaktdaten entsprechend ändern würden. Wir nehmen den Personalwechsel zudem zum Anlass, auch die Zuständigkei-

Anne Schiller ten der Mitarbeiter der Geschäftsstelle zu überprüfen und Umstrukturierungen vorzunehmen. Über die Ergebnisse werden wir informieren, sobald die Wechsel vollzogen wurden. Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen das Serviceangebot für unsere Mitglieder weiter zu optimieren und den wachsenden Anforderungen durch die Vorgaben von außen gewappnet zu sein. GR Luftsport in NRW März 2010


Verband

Klausurtagung

weiterer Themen der Bearbeitungsweg besprochen und abgestimmt. So hat das Präsidium für 2010 folgende konkreten Ziel für den Verband definiert: 1. Neues Kommunikationskonzept des DAeC LV NRW 2. Datenpool mit Materialien für Fluglehrer 3. Messbare Steigerung der Kundenzufriedenheit 4. Etablierung einer Vereinsberatung zur Unterstützung des Vereinsmanagements 5. Anpassung der Bezirksstruktur bis zum Luftsporttag NRW 2010

v.l.n.r.: S. Klett, U. Wünsche, H. Bruders G. Rademacher, S. Kussbach, N. Richartz, D. Dierkes Am 22. und 23. Januar 2010 trafen sich die Mitglieder des Präsidiums sowie Justiziar D. Dierkes und Geschäftsführer G. Rademacher in Radevormwald zur traditionellen Klausurtagung, um die aktuellen Themen der Verbandsarbeit zu besprechen und die Weichenstellungen für die Jahresarbeit 2010 vorzunehmen. In fast 15 Stunden intensiver Gremienarbeit standen unter anderem diese Fragen auf der Agenda: π Wie kann der Verband die Vorgaben der EASA umsetzen, damit der Luftsport in NRW weiter möglich bleibt? π Wie muss sich der DAeC LV NRW strukturieren, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden? π Welche Leistungen müssen vom Dachverband und der Sportschule des Verbandes erwartet werden? Luftsport in NRW März 2010

π Wie

kann der als notwendig erkannte Zwang zur Professionalisierung der Verbandsarbeit finanziert werden? π Wie kann der Verband sein Dienstleistungsangebot verbessern? π Mit welchem Kommunikationskonzept geht der Verband ins nächste Jahrzehnt? π Welche konkreten Ziele setzt sich das Präsidium für 2010? Neben diesen übergreifenden Aufgabenstellungen wurde für eine Vielzahl

Einfach ist es derzeit wahrlich nicht für die Führung eines Landesverbandes, den Überblick zu behalten. Das innere Gefüge des DAeC wird derzeit auf der Grundlage der geänderten Satzung neu justiert, wobei konkrete Ordnungen, Zuständigkeiten und Abläufe zwischen den Gliederungen noch offen sind. Die EASA überschwemmt den Luftsport mit einer Regelungswelle, die kaum noch Zeit zum Luftholen lässt. Dabei liegt der Schwerpunkt derzeit noch im technischen Bereich, aber es zeichnet sich ab, dass die EU-Behörde sich bald verstärkt den Ausbildungseinrichtungen und dem Flugbetrieb widmen wird. Hinzu kommen interne Aufgabenfelder wie der Versicherungs- und der Informationsbereich, deren Bearbeitungswege zum Teil neu definiert werden müssen. Das alles sind Tätigkeitsbereiche, denen sich ein Landesverband stellen muss vor dem Hintergrund bestenfalls stagnierender Mitgliederzahlen, einem wachsenden Anspruchsdenken und der sinkenden Bereitschaft zur ehrenamtlichen Mitwirkung. Die Klausurtagung in Radevormwald hat den festen Willen der Mitglieder des Präsidiums und der Geschäftsführung offenbart, sich den Anforderungen zu stellen und Lösungswege zu erarbeiten. Erfolg können wir allerdings nur dann haben, wenn wir uns der Unterstützung der Gliederungen und der Gremien, aber auch der Mitglieder sicher sein können. G. Rademacher Geschäftsführer 5


Verband

Eingabe von Unterlagen für Fluglehrer und Ausbildungsflugzeuge Hubs bei der Arbeit Wir sind gehalten, immer die aktuellen Unterlagen von Personal (Fluglehrern, Flugschülern) und von den Ausbildungsflugzeugen vor zu halten. Hierzu sammeln wir im Verein die Flugschülerunterlagen in der Schülerakte und schicken Kopien von aktualisierten Unterlagen (z. B. Tauglichkeitszeugnissen) bei Motorflugschülern (SEP, TMG) an die Bezirksregierung und bei Ultraleichtschülern (UL) an das Luftsportgerätebüro. Für die Pflege der Unterlagen für Fluglehrer und Fluggeräte steht die Mitgliederverwaltung und CAMO-Data als gutes Werkzeug zur Verfügung. Hier müssen alle Fluglehrer und Ausbildungsluftfahrzeuge eingetragen sein. Personal und Luftfahrzeuge mit abgelaufenen Unterlagen fallen sofort aus der Anlage 2 heraus. Nach Eingabe der aktuellen Unterlagen stehen sie sofort wieder in der Anlage 2 drin. Bei angelegten Fluglehrern können die Unterlagen über die Mitgliederverwaltung gepflegt werden. Hierzu die neue Lehrberechtigung oder das neue Tauglichkeitszeugnis einscannen (pdffile oder jpg-file kleiner als 350 KB) und in der Mitgliederverwaltung einspeichern. Bei den Unterlagen für die Luftfahrzeuge verfahren wir genauso. Neue Unterlagen (z. B. ARC /Nachprüfbescheinigung, Wägebericht, Versicherungsnachweis …) einscannen und in die CAMO-Data einspeichern. Bei Ausbildungsluftfahrzeugen den Haken hinter Schulflugzeugen nicht vergessen. Bei Luftfahrzeugen, die in unserem Instandhaltungsbetrieb oder unserer CAMO nachgeprüft werden, geht es einfa6

cher. Hier gibt die Prüforganisation die Unterlagen zur Technik direkt ein, ggf. muss eine neue Versicherungsbescheinigung eingegeben werden. Do you speak English – Sprachtest Nach ICAO- Vorgaben seit März 2008 und § 125 LuftPersV ist die Reglung über den Nachweis der Sprachkenntnisse in Kraft. Hiernach müssen Piloten ausreichende Sprachkenntnisse der Sprache des Landes nachweisen, in dem sie fliegen oder Englischkenntnisse. Deshalb brauchen deutschsprachige Piloten ins nicht deutschsprachige Ausland einen Nachweis der englischen Sprachkenntnisse (mindestens Level 4). Diese Vorschrift gilt für Piloten von Flugzeugen und Hubschraubern. Inhaber der Segelfluglizenz mit Eintrag TMG brauchen keine Sprachkompetenz nachzuweisen. Will ein Pilot später die „Motorfluglizenz“ empfiehlt es sich, trotzdem die Sprachkenntnisse zu erwerben, um keine teure und umfangreiche Erstprüfung zu wiederholen. Der DAeC LV NRW baut momentan mit seinen beiden leitenden Sprachprüfern Manfred Orlowski und Prof. Rudolf Mathar in Zusammenarbeit mit dem

Dachverband eine Organisation von Sprachprüfern auf, die die Piloten mit BZF-I und AZF landesweit auf den Level 4 prüfen können. Die zuständigen deutschen Luftfahrtbehörden hatten kostenlose Übergangsbescheinigungen für die BZFI und AZF-Piloten ausgestellt. Die Übergangsbescheinigungen gelten bis zum 31.12.2010 und erlauben den Funksprechverkehr in englischer Sprache. Sie sind Voraussetzungen für die Verlängerungsprüfungen und können auch jetzt noch bei der zuständigen Stelle angefordert werden. Ohne die Bescheinigung muss die umfangreiche „Erstprüfung“ wiederholt werden. Ab dem ersten Januar 2011 müssen die Sprachkenntnisse in der Lizenz eingetragen sein, um Sprechfunk in englischer Sprache im In- und Ausland zu führen. Ab dem 31.12.2010 gibt es eine zwölfmonatige Übergangsfrist, in der Piloten, die vor dem 23. September 2008 ein BZF-I oder AZF erworben haben, durch eine Verlängerungsprüfung ihre Sprachkenntnisse nachweisen können. Nach Ablauf dieses Termins wird eine Erstprüfung gefordert, die mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden ist. Aktuelle Informationen und Termine können unter aeroclub-nrw.de und daec.de/mot/sprachk/index.php abgerufen werden. HH Luftsport in NRW März 2010


Verband

Durchblick in der Welt des Versicherungsdschungels Kurz vor Beginn der Flugsaison häufen sich in der Geschäftsstelle die Anfragen zum Thema Versicherungen bzw. zum Versicherungspaket, das ab dem 1.1.2006 zentral abgeschlossen wurde. Um Unsicherheiten in der Auslegung der Vereinbarungen vorzubeugen, möchte ich in diesem Beitrag einige Klarstellungen vornehmen. Schon im Voraus: alles kann auch auf unserer Seite www. aeroclub-nrw.de im Servicebereich unter download -> Übersicht Versicherungen nachgelesen werden. Diese Übersicht haben wir, um Klarheit zu verschaffen, neu strukturiert. I. Versicherungen, die automatisch durch die Mitgliedschaft im DAeC LV NRW e.V. vorhanden sind: 1. Unfallversicherung über den Sporthilfeversicherungsvertrag 2. Haftpflicht für Luftsportvereine einschließlich Vorstandshaftung 3. Haftpflicht für Fluggelände und/ oder Landeplätze 4. Haftpflicht für Luftfahrtveran­ stalter 5. Vertrauensschadenversicherung

6. Rechtsschutzversicherung 7. Unfallversicherung Übungsleiter und Trainer 8. Freiwillige Versicherung für gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Vereinen 9. Halterhaftpflicht Modellflug (optional und gesondert abgerechnet) II. Sonder-Versicherungen, die zum Versicherungspaket des DAeC LV NRW e.V. gehören, aber nicht automatisch alle Vereine einschließen: Damit ein Verein an diesen Versicherungen teilhaben kann, muss er sich an der jährlich erhobenen Versicherungsumlage des Landesverbandes NRW e.V. beteiligen. Ziel bei der Einführung des Versicherungspaketes im Jahre 2006 war es, unsere Betriebe Ausbildung und Technik ohne Lücken versichert zu haben. Vereine können sich freiwillig über den DAeC LV NRW e.V. zu den gleichen Bedingungen, als wenn sie Teil des Ausbildungs- oder des Technikbetriebes sind, in einem oder in beiden Bereichen versichern. Bildet z.B. ein Verein nicht aus, möchte allerdings den

Einsatz seiner Winde, seiner Lepo´s und des Startwagens versichert haben, kann er diese Risiken beim DAeC LV NRW e.V. zu den gleichen Konditionen wie ein ausbildendender Vereine absichern. Welche Versicherung nun zu welchem Bereich gehört skizziere ich hier: A) Ausbildung 1. Haftpflicht für nicht zulassungsund nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge einschließlich Startwinden 2. Haftpflicht für Fluglehrer, Fluglehreranwärter sowie Einweiser B) Technik 1. Haftpflicht für die Techniker der Technischen Betriebe des DAeC LV NRW III. Zusätzliche Versicherungen Die hier dargestellten Versicherungsbereiche bleiben unverändert. Ich hoffe, ich konnte euch ein wenig die Verunsicherung zu diesem Thema Versicherungen nehmen. Falls ihr noch mehr Fragen zu diesem Thema habt, meldet euch einfach in der Geschäftsstelle in Duisburg oder werft einen Blick auf unsere Seite unter Service Download. Ich wünsche allen, eine unfallfreie Saison, dann muss man sich auch nicht mit diesem Thema beschäftigen. Sue Kussbach

Projektstart für die Bezirksstrukturreform Wir wollen uns verbessern, auch in unserer Arbeit effektiver werden. Dafür sieht der Präsidialrat die Notwendigkeit unsere Bezirksstruktur den heutigen Anforderungen anzupassen. Als Ziele der Reform stehen die bessere Einbindung der Vereine in die Entscheidungen des Verbandes, die Verbesserung der Kommunikation zwischen Vereinen und Verbandsführung sowie die Luftsport in NRW März 2010

Verbesserung der Arbeitseffektivität in Bezirken und Präsidialrat im Vordergrund. Auf seiner Märzsitzung beauftragte der Präsidialrat das Projektteam um Mario Wichmann mit der Entwicklung eines entsprechenden Konzeptes. Bis Anfang Oktober des Jahres soll diese Arbeit abgeschlossen sein, damit die Ergebnisse

in den Herbstbezirksversammlungen diskutiert werden können. Alle Vereine und Mitglieder des Verbandes sind aufgerufen die eigenen Vorstellungen zu einer neuen Bezirksstruktur einzubringen. Postings an die Geschäftsstelle unter dem Stichwort „Bezirksstrukturreform“ werden an das Projektteam weitergeleitet. M. Wichmann 7


Recht

Haftungsbegrenzungsmöglichkeiten für Vereinsvorstände

In der letzten Luftsport in NRW-Ausgabe war die am 03.10.2009 in Kraft getretenen gesetzliche Haftungsbegrenzung für Vereinsvorstände dargestellt, gleichzeitig aber auch ausgeführt worden, dass diese Regelungen für Vereine, die entsprechende Haftungsbegrenzungen des Vorstandes bereits in ihre Vereinssatzung eingearbeitet haben, wie dieses seitens des DAeC LV NRW e.V. bereits vor vielen Jahren vorgeschlagen worden war, keine grundlegenden Neuerungen und damit Haftungsverbesserungen mit sich bringen. Sie sind in diesem Falle qua Satzung bereits vorhanden.

Wie angekündigt sollen nunmehr noch einige weitere Möglichkeiten im Sinne eher praktischer Hinweise erfolgen, mit denen Vereinsvorstände mögliche Haftungsprobleme weiter „in den Griff bekommen können“. 1. Besteht der geschäftsführende Vorstand aus mehreren Mitgliedern, so empfiehlt sich eine Ressortverteilung, und zwar aus Gründen der Klarheit wie aber auch der Beweisführung schriftlich. Das hat rechtlich zufolge, dass sich der Pflichtenkreis der übrigen geschäftsführenden Vorstandsmitglieder nicht (mehr) auf die unmittelbare geschäftsführende Tätigkeit (auch) betreffend den nunmehr dem Ressort zugeteilten Inhalt bezieht, sondern sich in eine Verpflichtung zur Überwachung des jeweiligen Ressortverantwortlichen umwandelt. Erforderlichkeit und Umfang einer solchen Kontrolle hängen dabei von den Umständen des Einzelfalles ab, wobei auch hier wiederum die Größe des Vereins, der Vereinszweck und –gegenstand wie aber insbesondere auch die Risikogeneigtheit des letzteren maßgeblich sind. Allgemein kann sich dabei diese Überwachungspflicht des (restlichen) Vorstands gegenüber einen Ressortverantwortlichen dann erhöhen, wenn konkrete Probleme ruchbar werden und insbesondere dann, wenn Hinweise auf Unregelmäßigkei8

ten von dritter Seite gegeben werden. Eine allgemeine Überwachungspflicht, gleichsam als eine Art „Routinecheck“, gibt es grundsätzlich nicht. Allerdings sollten die übrigen Vorstandsmitglieder hier hinreichend sensibel sein hinsichtlich möglicher Anhaltspunkte. Der Verpflichtung des Ressortverantwortlichen zur regelmäßigen Pflichterstattung über sein Ressort entspricht es, dass ein Fehlen solcher Berichterstattung dann pflichtgemäß zu entsprechenden Nachfragen und Aufforderungen von Seiten der übrigen Vorstandsmitglieder führen muss. 2. Es ist sodann auch möglich Pflichtenkreise aus dem Verantwortungsbereich des Vorstandes auf besondere Vertreter im Sinne von § 30 BGB zu delegieren. Diese sind dann gleichsam zusätzliches Organ neben dem Vereinsvorstand. Sie werden durch die Mitgliederversammlung bestellt. Dabei ist Voraussetzung für eine Berufung zum besonderen Vertreter im Sinne von § 30 BGB, dass die Vereinsatzung dieses vorsieht. Solche besonderen Vertreter werden grundsätzlich auch in das Vereinsregister eingetragen; ihr Verantwortungsbereich ist mithin nach außen dokumentiert. Der Verein haftet dann für das Fehlverhalten solcher besonderen Vertreter ebenfalls gem. § 31 BGB. Wird ein solcher besonderer Vertreter zur

Detlev Dierkes

Wahrnehmung von Aufgaben bestellt und er dabei insgesamt der Mitwirkung oder auch nur der Überwachung des Vorstandes entzogen, so trägt dieser für diesen Bereich des besonderen Vertreters kein Haftungsrisiko mehr. Es empfiehlt sich dabei aber, den Aufgabenbereich des besonderen Vertreters klar zu definieren. 3. Gem. § 27 Abs. 3 i.V.m. § 665 BGB ist der Vorstand eines Vereins an die Weisung einer Mitgliederversammlung dem höchsten Vereinsorgan, gebunden. Kommt es dann im Rahmen der ausführenden Tätigkeit einer solchen rechtmäßigen Weisung zu einem Schaden, so entfällt die Haftung des Vorstandes. Das gilt auch dann, wenn bestimmte Maßnahmen nachträglich das Einvernehmen der Mitgliederversammlung finden. Gerade bei Entscheidungen zu Sachverhalten, die ein gewisses Risiko, sei es nun wirtschaftlicher oder sonstiger Art mit sich bringen können, ist die Rückendeckung der Mitgliederversammlung einzuholen. Andererseits darf der Vorstand aber auch nicht Weisungen der Mitgliederversammlung ohne Weiteres ausführen, an deren Rechtmäßigkeit er Zweifel hegt. 4. Gegenstand wohl jeder Jahreshauptversammlung ist die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands. DaLuftsport in NRW März 2010


Recht

mit wird dessen Amtsführung für das abgelaufene Geschäftsjahr gebilligt. Folge ist, dass eine Haftung der Vorstandsmitglieder für das Ergebnis ihrer jeweiligen Geschäftsführung ausscheidet, allerdings nur insoweit, wie dieses Ergebnis der Mitgliederversammlung, und sei es durch von dieser bestellte Repräsentanten, etwa für den Bereich der Kassenführung, erkennbar geworden ist oder jedenfalls hätte erkennbar sein können. Eine Entlastung kann auch für bestimmte Zeitabschnitte oder bestimmte Aufgabenbereiche erteilt werden. 5. In Anbindung der vom Bundesgerichtshof entwickelten sog. Business Judgement Rule scheidet eine Pflichtverletzung eines Vorstandsmitgliedes aus, wenn es bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise davon ausgehen durfte, dass sein Handeln auf der Grundlage im angemessenen Umfang von ihm eingeholter Informationen zum Wohle des Vereins gereichen würde. Hier ist naturgemäß große Zurückhaltung angezeigt. Empfehlenswert ist vielmehr, dass die Satzung hier klare wertmäßige Grenzen schafft, etwa dahingehend, dass der Vorstand für Entscheidungen mit einem wirtschaftlichen Wert von x Euro vorab das Votum der Mitgliederver-

Shop-Lösung Seit dem Wegfall des Aero-Club-Shops in Duisburg erreichen uns viele Anfragen von Vereinen und Mitgliedern, wo sie ihren Luftfahrtbedarf decken können. Ülis Segelflugbedarf GmbH hat uns bereits beim Luftsporttag NRW 2009 in Kamen angesprochen und die Kooperation angeboten. Wir sind jetzt in die Zusammenarbeit eingestiegen, da wir bei der Flarmaktion die Flexibilität und Zuverlässigkeit von Ülis Segelflugbedarf GmbH schätzen gelernt haben. Für das Haushaltsjahr 2010 haben wir Luftsport in NRW März 2010

sammlung einzuholen hat. Die Höhe der Wertgrenze wird dabei wesentlich von der Größe des Vereins und seines Vermögens abhängen. 6. Die neuerlich wie aufgezeigt bestehende Einschränkung der Vorstandshaftung gem. § 31a BGB für unentgeltlich oder gegen nur geringfügiges Honorar bis 500,00 € tätige Vorstandsmitglieder schließen eine Erweiterung dieses Haftungsausschlusses im Innenverhältnis zwischen Verein und Vorstand auf grobe Fahrlässigkeit nicht aus. Lediglich ein Haftungsausschluss für vorsätzliches Handeln ist nicht möglich (vgl. § 276 III BGB). Des Weiteren ist auch eine Haftungsbeschränkung zugunsten eines Vorstandsmitglieds möglich, oder sollten derartige Regelungen tunlichst in der Vereinssatzung getroffen werden oder aber in einem gesonderten Beschluss der Mitgliederversammlung. Durch einen solchen Beschluss kann auch im Nachhinein auf Ansprüche gegen den Vorstand verzichtet werden. Diese Möglichkeit gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Sie ist versagt im Rahmen von dem Gläubigerschutz dienenden Vorschriften im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Außerhalb dieser Grenzen ist sie allerdings oftmals probates Mittel, um im Rahmen eines Vergleichs „reinen

folgenden Rahmen der Zusammenarbeit zur Deckung des Luftfahrtbedarfs der Mitgliedsvereine und Mitglieder des DAeC LV NRW e.V. vereinbart: 1. Der DAeC LV NRW e.V. informiert seine Vereine über die Zusammenarbeit mit Ülis Segelflugbedarf GmbH 2. Die Vereine bestellen unter Angabe der Vereinsnummer direkt bei der GmbH. 3. Die GmbH gewährt den Kunden die möglichen Mengenrabatte. 4. Der Warenversand erfolgt für die Kunden versandkostenfrei. Die Mitgliedsvereine des DAeC LV NRW können also die Versandkosten ihrer Bestellungen sparen. Zum Jahres-

Tisch“ zwischen Verein und betroffenem Vorstandsmitglied zu machen. 7. Je risikoträchtiger in wirtschaftlicher Hinsicht die Vorstandstätigkeit ist, je eher wird es sich schließlich empfehlen, eine Versicherung für mögliche Fehler des Vorstandes abzuschließen, wobei selbstverständlich sein dürfte, dass dieses auf Kosten des Vereins geschieht. Für eine entsprechende Beschlussfassung ist regelmäßig die Mitgliederversammlung zuständig. Konkret in Betracht kommt hier zunächst die sog. Vermögensschaden-Haftpf lichtversicherung zugunsten der Vorstandsmitglieder. Hierdurch kann das persönliche Haftungsrisiko des Vereinsvorstandes gegenüber Dritten wie aber auch gegenüber dem Verein selbst aus § 31 BGB abgesichert werden. Darüber hinaus ist auf die Möglichkeit eines Abschlusses einer sog. D&O-Versicherung hinzuweisen, durch welche der Verein sich gegen Vermögensschäden, die durch fahrlässige Pflichtverletzungen seines Vorstandes oder besondere Vertreter im Sinne des § 30 BGB („Directors and Officers) entstehen. Diese Versicherung kann mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Detlev Dierkes Rechtsanwalt

ende werden wir uns mit der Geschäftsführung der GmbH zusammensetzen, die Zusammenarbeit dieses Jahres analysieren und dann über das weitere Miteinander entscheiden. Wir sind sicher, dass sich auch für den DAeC LV NRW e.V. positive Aspekte zeigen werden. Hier die vollständigen Daten unseres Kooperationspartners: Ülis Segelflugbedarf GmbH Untergasse 1 63688 Gedern Tel: 0049-6045-950100 Fax: 0049-6045-952339 oder 01212-6-110-11-969 Email: info@segelflugbedarf24.de GR 9


DAeC

Mitgliederversammlung: Signal auf Grün für die Bundeskommission Segelflug

Die Teilnehmer der Mitgliederversammlung Sportfachgruppe Segelflug am 20.02.10 vor dem Tagungsort in Braunschweig.

Die SeKo wird zur BuKo. Einstimmig verabschiedeten die Delegierten der Mitgliederversammlung Sportfachgruppe Segelflug am 20. Februar 2010 in Braunschweig die Geschäftsordnung zur neuen Bundeskommission (BuKo) Segelflug. Damit schuf man die Voraussetzung für die Neuorganisation des deutschen Segelflugs, die nach der weitreichenden Strukturreform des DAeC aus dem September 2009 notwendig wurde. Die Entfernung zu bloßer Verbalakrobatik könnte nicht größer sein: Es geht um die zeitnahe Umsetzung eines konkreten Aufgaben- und Personalkonzeptes. Entscheidende Veränderung ist, dass alle segelflugspezifischen Belange in Zukunft in der vollen Verantwortung der Bundeskommission liegen. Ihr operatives Geschäft bewältigen die einzelnen Sportfachgruppen künftig eigenständig. Der Dachverband DAeC nimmt nur einige zentrale, sportartenübergreifende Aufgaben wahr. Hauptziel der DAeC-Reform ist es, allen 160.000 Luftsportlern in Deutschland in ihren insgesamt 20 Verbänden die Möglichkeit zu bieten, ihren Sport unter dem Dach des DAeC zu organisieren. Unter Leitung von Jörg Zinnert hatte die Arbeitsgruppe „BuKo Segelflug“ mit Mike Köster, Herbert Märtin, Meike Müller und Gaidis Neimanis Ende 2009 die Arbeit aufgenommen. Ihnen gelang es, ein tragfähiges Konzept für den Segelflug zu entwickeln, das den neuen Strukturen und Anforderungen Rechnung trägt. Was bedeutet dies konkret? Die Mehrzahl der deutschen Segelflieger ist Mitglied eines Ortsvereins. Diese 10

Vereine werden von Landesverbänden betreut, vor allem im Hinblick auf die fliegerische und technische Ausbildung sowie Wartung und Instandsetzung. Diese bewährte Praxis bleibt erhalten. Nun verbindet der Segelflug Sport und Luftfahrt gleichermaßen und nimmt somit unter den DOSB-Sportarten eine gesonderte Stellung ein. Dieser Umstand verlangt ein sehr hohes Maß an Professionalität, denn ein Großteil der zentralen Aufgaben liegen künftig in

der Verantwortung der neuen Bundeskommission Segelflug: Sportbetrieb, Ausbildung/Lizenzen, Technik/Lufttüchtigkeit, Luftraum/ Flugsicherheit sowie Public Relations/ Marketing sind nur einige der vielfältigen Ressorts, welche die BuKo künftig in Eigenregie oder in Zusammenarbeit mit anderen BuKo’s und Verbänden bewältigen wird. Allein mit ehrenamtlichem Engagement kann hier die erforderliche Qualität nicht gewährleistet werden. Ziel ist daher langfristig die Einbindung von hauptamtlichen Mitarbeitern sowie die Nutzung von Synergien. Letztere können durch die themenspezifische Zusammenarbeit der einzelnen Bundeskommissionen untereinander erzielt werden. Hierbei sollen langfristige enge Kooperationen, beispielsweise mit den BuKos der Motor- und Ultraleichtflieger in den Bereichen Technik oder Ausbildung/Lizenzen vereinbart werden. Auch projektbezogene Kooperation ist vorstellbar. Alle Grundleistungen für den Segelflug sollen aber in der Organisation der BuKo selbstständig sichergestellt werden. Die Mitgliederversammlung in Braunschweig beschäftigte sich neben der BuKo-Thematik zudem mit dem laufenden Sportbetrieb. Die Beauftragten für Ausbildung, Europa, Spitzensport, Breitensport, Luftsportjugend, Unteren Luftraum sowie Segelkunstflug gaben einen Überblick über die aktuelle Arbeit. Auf der Tagesordnung stand außerdem der Deutsche Segelfliegertag 2010, der am 30. Oktober in Ulm stattfinden wird. Weitere Informationen und Dokumente liegen als Download unter www.daec.de/se bereit.

Stefanie Gester Luftsport in NRW März 2010


DAeC

Mit neuer Geschäftsordnung und neuem Vorstand in die Zukunft Die Ultraleichtkommission des DAeC hat die notwendigen Schritte in die Zukunft des veränderten Bundesverbandes getan. In der Sitzung der ULLandesreferenten wurde am 6. März in Kassel die neue Bundeskommission Ultraleichtflug gegründet. Die neue, veränderte Geschäftsordnung schafft die Voraussetzungen für die gewünschte künftige Zusammenarbeit mit dem DULV. Ziel ist es, die Interessen möglichst aller organisierten ULFlieger innerhalb des DAeC zu bündeln gemeinsam mit den anderen LuftsportSparten die Interessen der Flieger gegenüber Gesetzgeber und Behörden zu vertreten. Die neue Geschäftsordnung, die sich an Entwürfe der Segelflieger, Motorflieger und Fallschirmspringer anlehnt, sieht als „Parlament“ den Ultraleichtfliegertag vor, in dem die Multi-Luftsportverbände (also die UL-Referenten der Landesverbände) und die Monoluftsportverbände (also der DULV) vertre-

ten sind. Das Stimmenverhältnis richtet sich nach der Zahl der Mitglieder. Die laufenden Geschäfte werden – wie bisher – von der Ultraleichtflug-Kommission - gewissermaßen dem Vorstand - geführt. Als Vorsitzender wurde Wolfgang Lintl aus Bremen wieder gewählt. Zu seinem Stellvertreter bestimmte die Versammlung Roland Schneider aus Dortmund, der auch Fachreferent für Flugsicherheit und Öffentlichkeitsarbeit ist. Für den ausgeschiedenen Ausbildungsreferenten Gerhard Gutheil (Germering) kommt Volker Engelmann (Schmallenberg), um die Finanzen kümmert sich wie bisher Uwe Post (Kamen), um die Technik Klaus-Dieter Weber (Schmalkalden). Das Sportressort wird weiter vom Vorsitzenden Lintl mit erledigt. Wenn die Bundeskommission Ultraleichtflug und deren Geschäftsordnung von der DAeC-Jahreshauptversammlung am 27. März bestätigt wird, ist der nächsten Schritt, mit dem DULV

zu verhandeln. Dabei geht es nicht darum, dass die UL-Flieger des Aeroclubs in den DULV wechseln oder der DULV sich auflöst und eine Heimat im DAeC findet. Vielmehr sollen beide Möglichkeiten – UL-Flieger als Mitglied in einem DAeC-Landesverband oder UL-Flieger im DULV – nebeneinander bestehen bleiben. Als oberstes gemeinsames Gremium allerdings und somit als stärkere Interessenvertretung wird die Bundeskommission gegenüber dem Gesamtverband, aber auch gegenüber Behörden und anderen staatlichen Stellen sowie auf internationaler Ebene auftreten können. Immerhin könnte so das Gewicht von über 7.500 UL-Fliegern gebündelt werden. Für die Gespräche mit dem DULV besteht zwar kein Zeitdruck. Gleichwohl soll eine Verhandlungsgruppe um den ULKO-Vorsitzenden Lintl versuchen, möglichst bald zu abstimmungsfähigen Ergebnissen zu kommen. Ulko DAeC

Mit fulminantem Start in die neue Saison Der Beginn der Segelflugsaison in Sondrio hat für die Teilnehmer recht erfolgreich begonnen. Die erste Woche hatte es richtig in sich. Nordwind war angesagt, die Welle rief und bedauerlicherweise war Deutschland nochmals im Schneechaos versunken. Wir hingegen konnten uns so richtig austoben und die klassische Nordwellenlage in Sondrio für eindrucksvolle Flüge in die Umgebung nutzen. Mit dem Duo der Schule und der DG 1000 konnten unsere Teilnehmer die Schönheit dieser einmaligen Alpenregion aus einer HöLuftsport in NRW März 2010

he bis zu 4600 Metern genießen. Winterbekleidung, die nicht so viel auftrug war gefragt, denn die Temperaturen in dieser Höhe betrugen bis zu 25 Minusgrade und mancher, der sich vielleicht doch nicht so gut gegen die Kälte schützen konnte bekam im wahrsten Sinne des Wortes kalte Füße. Die gemachten einmaligen Erfahrungen und die gesammelten Eindrücke ließen aber auch diese kleinen Unannehmlichkeiten schnell vergessen. Bilder wie diese könnte man zuhauf zeigen, sie vermitteln nur bedingt einen

Eindruck dieser für uns ungewohnten Bergwelt und des Segelfliegens unter diesen Bedingungen. Die in unserem eigenen Datenspeicher gesammelten und verwahrten Eindrücke und Bilder werden uns noch sehr lange erhalten bleiben bis zu dem Zeitpunkt wo es wieder heißt: Auf geht es wieder nach Sondrio zum Gebirgssegelfliegen. Helmut Gerbig Brathge 11


Neue Luftraumdarstellung in den ICAO-Karten Luftraum Ab diesem werden die Lufträume in der deutschen ICAO-Karte und in weiteren Sichtflugkarten in blauer Farbe dargestellt. Außerdem ändert sich die Benennung von Höhen. Damit realisiert die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH die Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO und trägt dazu bei, Standards für einheitlich erscheinende Luftfahrtkarten in Europa umzusetzen. Ab 2010 werden die Lufträume in der deutschen ICAO-Karte und in weiteren Sichtflugkarten in blauer Farbe dargestellt. Außerdem ändert sich die Benennung von Höhen. Damit realisiert die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH die Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO und trägt dazu bei, Standards für Ab diesem Jahr werden die Lufträume in der deutschen ICAO-Karte und in weiteeinheitlich erscheinende Luftfahrtkarten in Europa umzusetzen. ren Sichtflugkarten in blauer in Farbe dargestellt. Außerdemund ändert sich die BenenAb 2010 werden die Lufträume der deutschen ICAO-Karte in weiteren nung von Höhen. Damit realisiert die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Sichtflugkarten in blauer Farbe dargestellt. Außerdem ändert sich die Benennung vondie Höhen. Damit die DFS Zivilluftfahrtorganisation Deutsche Flugsicherung GmbH die und Vorgaben der bei, Vorgaben der realisiert Internationalen ICAO trägt dazu Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO und trägt dazu bei, Standards für Standards für einheitlich erscheinende Luftfahrtkarten in Europa umzusetzen. einheitlich erscheinende Luftfahrtkarten in Europa umzusetzen.

Neue Luftraumdarstellung in den ICAO-Karten Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete Gebiete mit Flugbeschränkungen sowie Gefahrengebiete werden zukünftig mit roter Linie und rot schraffiertem Band umgeben. Bisher waren die Gebiete blau umrandet und blau schraffiert. Auch die Bezeichnung dieser Gebiete (ED-R, ED-D) einschließlich der Höhenangaben erfolgt zukünftig in Rot. Die rote Farbe unterstreicht das Gefahrenpotenzial, das von diesen Lufträumen ausgehen kann. Gebiete mit Fluginformationsdienst Die bisher in blau abgebildeten Gebiete mit Fluginformationsdienst einschließlich Funkrufzeichen und Frequenz werden ab 2010 in grüner Farbe dargestellt.

Beispiel einer neuen Luftraumkarte. Weitere Informationen und Karten unter: www.aeroclub-nrw.de/luftraum/aktuelles

Geänderte Luftraumdarstellungen und Höhen

Geänderte eingeflogen Bisher warenLuftraumdarstellungen die Lufträume der Klassen C und DFreigabe grün schraffiert, die Klassewerden E war mitkann. einem und Höhen Zwischen den auf undblau 1.700 Fuß blauen, beziehungsweise roten Band umrandet. Zukünftig werden alle1.000 Lufträume dargestellt und zur Unterscheidung mit den Buchstaben der Klasse und der Höhenangabe der über Grund abgesenkten Lufträumen Unterund Obergrenzen beschriftet. Die Kontrollzonen bleiben in ihrer bisherigen Bisher waren die Lufträume der Klas- der Klasse E wird nur noch durch die Darstellung bestehen. sen C und D grün die KlasHöhenangabe unterschieden. Die Klassen C und D schraffiert, werden mit blauer Linie und blauem Farbband abgebildet. Dabei se E war mit einem blauen, beziehungsDie Luftraumklasse wird schon heuunterstreicht das Band, dass es sich um Lufträume handelt, in die nur mitFFreigabe eingeflogen darf. Gebiete,Zukünftig die mehrere Sektoren enthalten, werden durchgeweise rotenwerden Band umrandet. te ICAO-konform mit zusätzlich blauer Linie ein breiteres blaues Farbband zusammengefasst. werden alle Lufträume blau dargestellt kennzeichnet. und zur Unterscheidung mit den Buch- Die unkontrollierte Klasse G ist auf den staben der Klasse und der Höhenangabe Karten nicht eingezeichnet, da es sich der Unter- und Obergrenzen beschrif- um den Luftraum handelt, der sich tet. Die Kontrollzonen bleiben in ihrer außerhalb und unterhalb der anderen bisherigen Darstellung bestehen. Lufträume befindet. Die Klassen C und D werden mit blauer Linie und blauem Farbband abgebildet. Lufträume, die am Boden beginnen, Dabei unterstreicht das Band, dass es werden weiterhin mit dem Zusatz sich um Lufträume handelt, in die nur „GND“ (ground) benannt. mit Freigabe eingeflogen werden darf. Die Grenzen von Lufträumen, die sich Gebiete, die mehrere Sektoren enthal- lediglich auf den Boden beziehen, erten, werden zusätzlich durch ein breite- halten zukünftig den Zusatz „AGL“ res blaues Farbband zusammengefasst. (above ground level). Höhenangaben, Die Lufträume der Klasse E werden da- die sich auf die Meereshöhe beziehen, gegen nur mit einer etwas dickeren Linie werden ohne die Angabe „MSL“ (mean umrandet, die verdeutlicht, dass bei ent- sea level) gemacht; also ohne jeglichen sprechenden Wetterbedingungen ohne Zusatz. 12

Für mehr Sicherheit in Europa Einheitliche europäische Standards bei Sichtflugkarten sollen mehr Sicherheit beim Fliegen innerhalb Europas schaffen. Untersuchungen der europäischen Organisation für Flugsicherung Eurocontrol zufolge nimmt die Anzahl unerlaubter Einflüge von VFR-Piloten in beschränkte Lufträume immer mehr zu. Deshalb hat die „Airspace Infringement Safety Improvement Initiantive“ von Eurocontrol einen Plan erstellt, um die Anzahl der Luftraumverletzungen zu reduzieren. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist dabei die Harmonisierung von Karten für Sichtflieger. © der Darstellungen DFS 2010 Die abgebildeten Kartenausschnitte sind nicht für navigatorische Zwecke geeignet. Aufgrund der grundsätzlichen Änderungen empfehlen wir dringend den Kauf der neuen Karten und das Update der Navigationsgeräte mit Movingmap! Die Luftraumdaten 2010 werden wieder kostenfrei auf der Homepage des DAeC unter www.daec.de/aul/luftr_d.php zur Verfügung stehen. G. Rademacher Sprecher AUL-West Luftsport in NRW März 2010


Luftraum

Six steps to heaven Unter dem Arbeitstitel „Six steps to heaven“ hat der AUL-West die Informationen über die Segelflugsektoren 2010 in NRW und deren Nutzung neu zusammengestellt. Das Ergebnis wurde als Flyer gedruckt und den Vereinen mit der Bitte um Verteilung zur Verfügung gestellt. Wir bitten darum, dass diese Informationen möglichst in allen Segelflugzeugen platziert werden, die für Flüge über die Platzumgebung hinaus genutzt werden. Der Flyer passt vom Format her in jede Bordtasche. In Schreibtischschubladen nutzt er wenig! Die Übersichtskarte in der Mitte zeigt auf, welche Segelflugsektoren in NRW im Jahr 2010 bestehen und in bis welche Höhen sie aktiviert werden können. Zur Erleichterung der Denkarbeit haben wir eine Umrechnungstabelle von ft nach m eingearbeitet. Das Verfahren für die Nutzung der Sektoren ist auf der Rückseite in sechs Punkten beschrieben und wird an dieser Stelle in Erinnerung gerufen. 1. Segelflugzeugführer informieren sich zeitnah vor dem Einflug in einen Sektor auf der Frequenz 126,150 MHz

APEG 2009 Wie nah ist zu nah? In 53 Fällen waren die Begegnungen zwischen Flugzeugen im vergangenen Jahr für wenigstens einen Beteiligten zu nah. In einigen Fällen haben nur außerordentlich gute Reaktionen von Piloten und Lotsen Zusammenstöße verhindert. Die Arbeitsgruppe mit dem sperrigen Namen „Aircraft Proximity Evaluation Group“ (APEG) trifft sich mehrmals im Jahr beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF), um die Sichtungsmeldungen und StaffelunterLuftsport in NRW März 2010

(Daueransage) über den Status des Sektors. Wird er nicht genannt, ist er noch nicht aktiv! 2. Segelflugzeugführer können die Aktivierung von Sektoren bei „Langen Information“ 129,875 MHz beantragen. (Ausnahme: Dortmund Aktivierung über „Langen Radar“ 125,225 MHz) 3. Ist ein Sektor aktiv, gilt der Einflug als freigegeben. 4. Innerhalb der Sektoren ist ständige Hörbereitschaft bei „LangenInformation“ erforderlich, um über eine Deaktivierung unverzüglich informiert zu werden. 5. Eine Deaktivierung eines Sektors erfolgt als Rundruf über „Langen Information“ und durch Änderung der Aufsprache auf der Frequenz 126,150 MHz (Daueransage) 6. Bei Deaktivierung eines Sektors müssen die Segelflugzeugführer diesen innerhalb von zehn Minuten verlassen haben! Wir verfügen in NRW mit der Daueransage über ein Instrument, dass uns die Zusammenarbeit mit den Lotsen in Langen erheblich erleichtert. Wir müssen nur noch den Mut aufbringen, bei „Langen Information“ die Aktivie-

schreitungen zu bewerten. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 53 Fälle bearbeitet, vier davon in die höchste Gefährdungskategorie „A“ und drei in „B“ eingestuft. Bei den vier „A“-Meldungen waren Flugzeuge der Allgemeinen Luftfahrt drei Mal beteiligt, in der „B“Kategorie ein Mal. Besonders auffällig ist, dass sich Meldungen über Annäherungen von Piloten der kommerziellen Luftfahrt in Luftraum E häufen. Oft sind diese Piloten im Anflug auf Regionalflughäfen. Diese Vorfälle werden meist als Kategorie „C“ (41 Vorkommnisse 2009) eingestuft, da „See and avoid“ und der Einsatz von TCAS die Zusammenstoßgefahr aufgehoben hat. Ungeschickte

rung zu beantragen. Das Gespräch auf 129,875 MHz könnte wie folgt ablaufen: Pilot: Langen Information D-1234. Lotse: D-1234, Langen Information. Pilot: Langen Information, D-1234 erbittet Aktivierung Segelflugsektor XY. Lotse: Segelflugsektor XY aktiviert und kann ab sofort genutzt werden. Guten Flug. Pilot: Langen Information, danke für die Aktivierung. Wir hoffen, dass wir mit dieser kompakten Darstellung des Ablaufs unseren Beitrag dazu leisten, dass die Segelflugsektoren intensiv genutzt werden und wir alle von den Ergebnissen der Luftraumverhandlungen profitieren. Sollten sich Probleme oder Fragestellungen in der Zusammenarbeit mit der DFS ergeben, so bitte ich um umgehende Information, damit ich mich einklinken kann. Hierbei ist es wichtig, dass der Vorgang mit Ort und Zeit ziemlich genau beschrieben wird, damit ggf. Tonbandaufzeichnungen zu Rate gezogen werden können. Info´s an mich per Email Rademacher@aeroclub-nrw.de oder per Fax 0203-77844-44 Viele gute Flüge und viel Spaß wünscht G. Rademacher Sprecher AUL-West

Flugwegführung, beispielsweise entlang der An- und Abflugrouten von Regionalflughäfen ohne die Absicht zu landen, kann zu Problemen führen. Für Piloten der Allgemeinen Luftfahrt gilt es vor allem im Umfeld von Kontrollzonen großer Flughäfen, besonders diszipliniert und sorgfältig zu sein. Krasse Verstöße können gravierende Folgen haben und bringen die AL in Verruf. Zum einen können sehr aufwändige und teuere Sperrungen, veränderte Anflugverfahren oder Ausweichmanöver notwendig werden. Der Verursacher kann dann belangt werden. Zum anderen können diese Verstöße zu mehr Luftraumbeschränkungen für Piloten der Allgemeinen Luftfahrt führen. Quelle: DAeC 13


Luftraum | Luftsport-Sparten

IFR-Bewegungszahlen 2009 der NRW-Flughäfen Das Hauptkriterium für die Einrichtung von Lufträumen sind die Bewegungszahlen von Luftfahrzeugen, die unter Instrumentenflugbedingungen (IFR) Starten und Landen. Daneben wird festgestellt, ob sicherheitsrelevante Vorfälle zu verzeichnen waren, welche Verkehrsströme bestehen und ob sich die Zusammensetzung der Flugverkehre verändert hat. Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) registriert die Zahlen aller deutschen Flughäfen und Verkehrslandeplätze und veröffentlicht sie regelmäßig. Die jetzt vorliegenden IFR-Bewegungszahlen 2009 der NRW-Standorte ergeben im Vergleich zum Jahr 2008 folgenden Trend:

2008

Düsseldorf 227433 Köln-Bonn 142959 Münster-Osnabrück 28367 Dortmund 27206 Paderborn 18981 Mönchengladbach 5478 Niederrhein 12703

Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise ist bundesweit die Zahl der IFRFlugbewegungen von 3.149.591 auf 2.926.826 gesunken, ein Rückgang von 7,1 %. Düsseldorf, Köln-Bonn und Mönchengladbach liegen im Bereich des Bundestrends, in Münster-Osnabrück ist das Minus etwas geringer ausgefallen. Anders stellt sich die Ent2009 Trend wicklung in Paderborn und Dortmund 213406 -6,2 dar, wo sogar zwei132548 -7,3 stellige Minderungen 26965 -4,9 zu verzeichnen sind. 19313 -29,0 Gegen den Trend ent16439 -13,4 wickelt sich als ein4995 -8,8 ziger NRW-Standort 19611 54,4 der Flughafen Nieder-

rhein in Weeze. Hier explodieren die Bewegungszahlen förmlich mit einer Wachstumsrate von 54%! Auf der Grundlage der Kategorien, die im „Kriterienkatalog des Bundesministeriums für Verkehr für die Einrichtung von Lufträumen“ festgeschrieben sind, könnten sich für 2011 Veränderungen der Luftraumstruktur in NRW ergeben. In Dortmund könnte sich der Luftraum von einem Luftraum D (nicht CTR) in eine transponder mandatory zone (TMZ) entwickeln, ein Luftraum, der wohl auch neu am Niederrhein zum Tragen kommen wird. Wir werden die weiteren Entwicklungen beobachten und über die gewonnenen Erkenntnisse berichten. G. R. Sprecher AUL-West

Zu Gast bei Freunden Wandersegelflug 2010 Die Idee ist einfach, der Aufwand gering und die Möglichkeiten sind riesig: Alle Segelflugvereine in Deutschland, die in den Sommerferien ein Sommerlager planen oder Gastfluggruppen an ihren Plätzen beheimaten, melden ihre Termine und alle relevanten Info´s, wie Startarten, Hallenplätze, Übernachtungsmöglichkeiten usw., an die: SEKO NRW, Friedrich-Alfred-Str. 25, 47055 Duisburg. Fax: 0203 / 77844-44 Email: info@aeroclub-nrw.de 14

Wenn es gelingt, eine Flächendeckung annähernd hin zu bekommen, können ohne großen organisatorischen Aufwand „spontane“ Wandersegelflüge an Wochenenden, Kurzurlauben und Urlauben unternommen werden. So kann sich jeder z.B. seinen Traum von weiten Flügen, geradeaus über unbekanntes Terrain, erfüllen und so vielleicht von der Nord- oder Ostsee bis in die Nordalpen und zurück gelangen. Und das ganz ohne die typischen Probleme, die sich bei Organisation und

Durchführung von Wandersegelflügen ergeben. Also: Alle Clubs, die diese Idee für gut heißen können und bereit sind hin und wieder „Kurzgäste“ auf zunehmen, oder sich sogar über unbekannten Besuch von Irgendwo freuen, melden sich bei uns. Die stets aktuelle Liste steht allen Interessierten unter www.aeroclub-nrw.de/ seko/wandersegelflug als PDF-Download zur Verfügung. GR Luftsport in NRW März 2010


Luftsport-Sparten | Termine

Gemeinsamer Jahressportflug / Flugwettbewerb NRW in 2010 Zeitraum vom 01.04.09 bis 30.10.10 Der Jahressportflug 2010 NRW wird in Kooperation der Motorflug- und der UL-Flugkommission veranstaltet. Es dürfen alle zugelassenen Flugplätze u. UL-Gelände in NRW angeflogen werden dürfen und dann mit 1 Punkt „belohnt“ werden. Die Landungen auf

Flughäfen mit Verkehrskontrollstelle werden mit 3 Punkten vergütet. Richtig Punkten kann man bei der Teilnahme am Fly-In des Landesverbandes. Hier gibt es 10 Punkte einzuheimsen. Die Ausschreibung gibt es unter www.aeroclub-nrw.de oder in der Geschäftsstelle in Duisburg.

Pfingstrallye 2010 Die ULKO-Nrw plant – in Kooperation mit der MOTKO - die Ausrichtung einer gemeinsamen Pfingstrallye vom 21. bis 25. Mai 2010 und hofft, an den Erfolg des vergangenen Jahres anknüpfen zu können. „Primärziel“ soll in diesem Jahr Kroatien oder alternativ Frankreich sein. Teilnehmen können alle streckentauglichen motorisierten UL-Klassen sowie Motorsegler und Motorflugzeuge. Sollte Interesse daran bestehen, werden wir ein Vortreffen ca. zwei bis drei Wochen vorher organisieren, wo wir uns über die Streckenplanung, die ansonsten natürlich in der Verantwortung der

einzelnen Besatzungen liegt, austauschen können. Die genaue Ausschreibung und Hinweise zur Flugvorbereitung werden rechtzeitig im Internet www.aeroclub-nrw.de unter Ultraleicht und Termine) veröffentlicht. Um einen ersten Überblick über die mögliche Teilnehmergruppe zu gewinnen, bitten wir alle Interessierten an der Rallye sich bei Roland Schneider (schneider@aeroclub-nrw.de) zu melden. Sollte der Wettergott kein Einsehen mit uns haben, wird es – wie üblich – auch einen interessanten Plan B geben. RS

EuregioCup 2010 in Aachen Merzbrück Wie in den letzten Jahren werden wir, der Luftsportverein Aachen, in Aachen Merzbrück den Segelflugwettbewerb Euregio-Cup ausrichten. Früh in der Saison findet dieser Wettbewerb nur an Feiertagen, an einem Brückentag und an den Wochenenden zwischen dem 08. Mai und dem 24. Mai 2010 statt. Bei gutem Segelflugwetter haben wir somit die Möglichkeit, an neun Wettbewerbstagen unseren Euregio-Cup Gewinner zu ermitteln. In

Luftsport in NRW März 2010

einer angenehmen Wettbewerbsatmosphäre überwiegt der Spaß und nicht der Stress. Wir freuen uns, wenn wir Euch im Mai 2010 bei uns in Aachen begrüßen dürfen. Die Wettbewerbsleitung Euregio-Cup 2010. Weitere Infos gibt es unter: http://euregiocup.eu

Wieder Deutsche Meisterschaft im UL-Fliegen Nach mehrjähriger Pause wird die Bundeskommission Ultraleichtfliegen wieder eine Deutsche UL-Meisterschaft veranstalten. Sie findet vom 21. bis 23. Mai auf dem Verkehrslandeplatz Ballenstedt (EDCB) statt und ist offen für ein- und doppelsitzige Trikes und Dreiachser. Parallel zu dieser Meisterschaft findet zeitgleich auch der Deutsche Motorschirmpokal des DULV statt. Die Ausschreibung und die Wettbewerbsaufgaben werden in Kürze auf den Internetseiten des DULV sowie des DAeC und seiner Landesverbände veröffentlicht.

Terminhinweis Der 19. militärische Motorflugwettbewerb wird vom 03.09.2010 bis 05.09.2010 in Nörvenich (ETNN) stattfinden. Die Ausschreibung und weitere Informationen folgen in den nächsten Wochen. Website: www.Bw-Flugsport.de Mail: Motorflug@Bw-Flugsport.de Ausrichtender Verein: BundeswehrSportfluggruppe Nörvenich e.V.

Segelkunstflug Lo-100 Klassischer Segelkunstflug für Flugtage Noch 3 freie Termine für 2010 www.lo-100.de Telefon: 0151-28272408 Lo-100 Halteranteil in Wipperfürth 1/4, 1/3 oder 1/2 möglich. Bilder unter: www.lo-100.de Telefon: 0151-28272408

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Luftsport-Sparten

Modellflug-Trainerseminar in Oerlinghausen

Raketenfachreferent Paul Stania

Wolfgang Höfs demonstriert GFK-Modellbau

Nachdem das Übungsleiter-/Trainerseminar mangels Masse im letzten Jahr ausfallen musste, erreichte das diesjährige Seminar mit 25 Teilnehmern die Kapazitätsgrenze. Nicht nur die Masse, auch die Klasse der Teilnehmer war auffallend. Jedes Thema, gleich ob trockene Theorie oder interessante Technik, wurde konzentriert durchgearbeitet und mit vielen Diskussionen bereichert. Die externen Referenten, Dr. Walter Felling und Hubertus Huttel, sowie die Fachleute aus dem Modellflugbereich, Heinrich Hilgers, Wolfgang Höfs, Paul Stania und Klaus Kosmalla als Seminarleiter, fesselten die Teilnehmer mit ihren Vorträgen so sehr, dass die Zeit wie im Flug verging. Das gesteckte Ziel, allen Teilnehmern die neue Ausbildungsordnung des DAeC und DOSB näher zu bringen,

Seminarteilnehmer beim Fachvortrag

aber auch modelflugrelevante Themen anzusprechen, konnte, so die Aussage fast aller Teilnehmer, voll erreicht werden. Somit können die neuen Trainer C Breitensport und Trainer C Leistungssport ihr neues Wissen in den Vereinen auf Praxistauglichkeit testen. Einen Wunsch aus diesem Seminar wird die Modellflugkommission möglichst noch in diesem Jahr realisieren, nämlich ein gesondertes Seminar für Trainer C und Trainer B im Leistungssportbereich anzubieten. E. Höfs

F3-Fachtagung NRW 2010 in Walsum Termine der Landesmeisterschaften

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K. Kosmalla, L. Wenning, M. Zinkel, D. Ryboldt, C. Keulerz, E. Höfs

Landesjugendmeister Max Zinkel

Nachdem Evelyn Höfs die anwesenden Modellflieger begrüßt und über das abgelaufene Sportjahr 2009 berichtet hatte, wurden die Landesmeister und Mannschaften von ihr und Klaus Kosmalla geehrt. Anschließend wurde für eine gute Vertretung der Elektroflugklassen geworben, interessierte Modellflieger können

sich bei der F3-Referentin melden. Für die Wahl des F3-Fachreferenten gab es den Vorschlag der Wiederwahl von Evelyn Höfs, die von der Versammlung einstimmig bestätigt wurde. Für die Landesmeisterschaft wurde festgelegt, dass alle Winden die gleichen kleinen Fallschirme haben müssen. Abschließend wies Evelyn Höfs noch-

09.05. Lindenberg-Pokal Siegen 30.05. Bernhard-Koch Fühlingen 13.06. OB- Pokal Wanne Eickel 27.06. Rheinaue-Pokal Duisburg alsum 26.09. Schwalmtal- Brüggen Wettbewerb Schwalmtal Bei 5 Teilwettbewerben erfolgt die Wertung 4 aus 5 Wettbewerben. mals darauf hin, nachzufragen, welche Jugendlichen zum diesjährigen Landesjugendtreffen Modellflug nach Schmallenberg fahren möchten und bat darum, sie schnellsten bei ihr anzumelden. E. Höfs Luftsport in NRW März 2010


Luftsport-Sparten

Luftsportjugend in NRW Jung & dynamisch Nachdem mit Boris Langanke und Jan Schiffer zwei Mitglieder die Landesjugendleitung verlassen haben, kam mit Carina Klett und Dennis Manca Nachwuchs ins Team um Heiko Steinkamp. Sie sollen euch nun – wie versprochen – genauer vorgestellt werden. Die beiden Neulinge sind gute Beispiele, um zu sehen, dass man auch in jungen Jahren schon mit Engagement auf Landesebene tätig sein kann. Wenn jemand also Interesse hat und sich ebenfalls in Sachen Jugendarbeit engagieren möchte, dann seit ihr bei uns herzlich Willkommen!

Carina Klett Geboren wurde ich am 23.11.1991 in Bergisch Gladbach, wohne aber schon seit vielen Jahren in Wipperfürth. Ich habe im vergangenen Jahr die mittlere Hochschulreife erworben und strebe seit letztem Jahr das Wirtschaftsabitur in Remscheid an. Bereits mit drei Jahren widmete ich mich dem Turnsport. Diesen Sport betrieb ich bis zu meinem dreizehnten Lebensjahr, wobei ich mit acht Jahren parallel dazu das Reiten angefangen habe. Jedoch war ich – bedingt

durch meinen Vater – immer schon ein Flugplatz-Kind, was dazu führte, dass ich mit 14 Jahren das Segelfliegen anfing. Seitdem gehöre ich als aktives Mitglied zum LSV Wipperfürth. Ebenfalls mit 14 besuchte ich zum ersten Mal den Jugendleiterlehrgang in Hachen. Von diesem Zeitpunkt an habe ich in verschiedenen Bereichen Erfahrung gesammelt und die Jugendarbeit für mich entdeckt. Mit dem Erwerb meiner Jugendleiterlizenz vor zwei Jahren kam auch das Interesse für die Landesjugendleitung, welcher ich seit November 2009 offiziell angehöre. Ich hoffe noch weitere wertvolle Erfahrungen zu sammeln und in der Jugendarbeit noch einiges zu bewegen. Dennis Manca Am 20.06.1990 bin ich in Ostwestfalen-Lippe geboren. Ich war schon früh sportlich aktiv in einem Turnverein, ehe ich dann mit sechs Jahren den Fußball für mich entdeckte. Ich spielte viele Jahre erfolgreich Fußball unter

anderem auch in der Jugend des DSC Arminia Bielefeld. Mit 16 Jahren endete ein Flugplatzbesuch dann in einer Mitgliedschaft, was zur Folge hatte, dass ich nach 13 Jahren Fußball im letzten Jahr meine Schuhe an den Nagel gehängt habe, um mehr Zeit mit dem Segelfliegen zu verbringen. Auch in Sachen Jugendarbeit bin ich schon sehr lange engagiert. Ehemals in meinem Fußballverein als Trainer der „MiniKicker“, bin ich seit einem Jahr Jugendleiter im LSV Detmold. Über den Jugendleiterlehrgang 2009 kam ich schließlich zur Landesjugendleitung, der ich seit November letzten Jahres angehöre. Zur Zeit mache ich mein Abitur. Auch hier zeigt sich meine sportliche Ader im Sport Leistungskurs. Mein zweiter Leistungskurs Physik war leider nicht die beste Wahl. Ich erhoffe mir von meiner Arbeit in der Landesjugendleitung, dass ich zum Thema Jugendarbeit noch einiges lernen werde, viele neue Menschen kennen lerne und vor allem weiterhin Spaß an meiner Arbeit haben werde.

Termine der Luftsportjugend 2010 π 10.-25.07.2010 π 10.-12.09.2010

π 03.-05.09.2010 π ???? π 02.10.2010 π

SFG Streckenfluglehrgang in Sümmern AIRlebniswochenende in Telgte Das Neue Event für alle Luftsportarten! Jugendvergleichfliegen in Krefeld Volleyballturnier Wo und wer macht es?? ADAC-Fahrsicherheitstraining für Anhänger JL-Fortbildung wieder im Dezember

Luftsport in NRW März 2010

Ihr findest das ist bisschen wenig an Terminen?? Sehen wir genauso! Skifreizeit? Gerne! Wer hat Lust diese für die Luftsportjugend zu begleiten? Ihr habt noch mehr Ideen? Na dann raus damit, wir sind für alle Taten bereit! Nur eine kurze Mail an: Info@lsj.de und die Kiste läuft.

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Vereine

Eine Anekdote zum Saisonbeginn...

Frau mit Hund!

Wenn die Sonnenstrahlen den Boden wieder erwärmen und die ersten Aufwinde sich durch leichte Cumuluswolken bemerkbar machen, freut sich jeder Segelflieger. Oft gehen die Streckenflüge gut, aber manchmal ist die Thermik einfach nicht der beste Freund. Im letzten Jahr ging es einem Freund und mir genauso. An einem warmen, windigen Sommertag ließen wir uns am späten Morgen von einer Piper PA18 aus dem schönen Ostwestfalen in die Luft schleppen. Die Wolken sahen viel versprechend aus, doch früh zeigte sich, dass es bei dem Wind alles andere als einfach wird. Wir hatten schon zu Beginn starke Probleme, denn die Bärte waren doch arg zerrissen. Nach nicht einmal 30 Minuten kamen uns die Baumkronen ziemlich nahe. Der Acker war schon ausgesucht und dann klappte es auf einmal. Die nächsten drei Stunden stellten eigentlich keine größeren – außer der vorhandenen –Probleme dar. Doch dann nahm auch der Wind etwas zu. Wir entschlossen uns, in Richtung unseres Heimatflugplatzes zurück zu fliegen. Zwischen Hameln und Rinteln dann verließen uns jegliche Aufwinde. Zwar hat uns der Hang noch 18

leicht getragen, doch Höhe konnten wir nicht mehr großartig gewinnen. So entschlossen wir uns zum Schmerzlichsten, aller Streckenflüge – der Außenlandung. Was wir bis dahin nicht wussten, eine Außenlandung mit Folgen. Ein von oben schier unbewachsener Acker entpuppte sich nachher als junges Maisfeld. Es gab keine Probleme bei der Landung und sowohl der Acker, als auch das Flugzeug haben keinen Schaden davon getragen. Knappe zwei Wochen später aber stand die Kriminalpolizei Rinteln auf unserem Flugplatz und erkundigte sich nach uns. Wir hatten zuvor einem Fährmann an der Weser unsere Anschrift gegeben, da der Bauer nicht zu erreichen war. Gegen uns wurde ein Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung eingeleitet. Der Grund: Wir sollen beim Anflug eine Frau mit der Tragfläche

am Kopf getroffen haben. So wie sicher jetzt jeder von euch grübelt, so erging es uns auch. Wir waren geschockt. Es war, wie in einem schlechten Film. Wir schalteten unseren Anwalt ein und sahen der Sache entspannt entgegen. Ein Ass hatten wir noch im Ärmel – ein Video von der Landung. Darauf zeigte sich deutlich, dass die Frau mit ihrem Hund etwa zwanzig Meter unter dem Flugzeug spazierte. Nach wochenlangem Warten kam dann die Nachricht unseres Anwaltes: Die Ermittlungen gegen uns wurden eingestellt. Auch, wenn uns das nicht sonderlich gewundert hat, waren wir doch sehr erleichtert. Natürlich erstatteten wir eine Gegenanzeige – doch auch hier kam nichts bei herum. Angesichts dieser doch schweren Anschuldigung sind wir darüber ziemlich enttäuscht. Wir haben jedenfalls daraus gelernt, dass Dokumentation sehr wichtig ist und wünschen allen Streckenfliegern in diesem Sinne eine schöne, unfallfreie und straffreie Flugsaison 2010. DH Luftsport in NRW März 2010


Vereine

Drei Auszeichnungen beim Segelfliegerclub Bergneustadt e.V. Gleich drei hohe Auszeichnungen hatte der DAeC - Präsident des Landesverbandes NRW, Stefan Klett, im Gepäck, als er auf Einladung des Segelfliegerclubs Bergneustadt e.V. (SFC) bei dessen Jahreshauptversammlung zu Gast war.

Nach 19 Jahren Vorstandsarbeit verließ der 1. Vorsitzende Thomas Gosmann (Drolshagen) „die Brücke“. Für seinen uneigennützigen Einsatz für den Segelfliegerclub und den Luftsport erhielt er aus den Händen von Stefan Klett das Diplom Otto Lilienthal. Das Präsidium des Landesverbandes hat Thomas Gosmann überdies auf Antrag des Vereins die Ehrenplakette in Gold verliehen.

Hermann Schürfeld (Bergneustadt), seit nunmehr 50 Jahren Mitglied im DAeC und SFC, war von 1978-1996 Vorsitzender des Fliegerclubs auf dem Dümpel und ist seit 1967 ununterbrochen als Fluglehrer tätig. Bereits ausgezeichnet mit dem Diplom Otto Lilienthal erhielt der Ehrenvorsitzende des SFC von Stefan Klett für seine persönliche Lebensleistung im Dienste des Luftsports die Daidalus-Medaille in Gold und seitens des Landesverbandes die Ehrenplakette in Gold.

Ebenfalls ein halbes Jahrhundert ist Wolfgang Kempkens (Köln) Mitglied des DAeC und SFC. Jahrzehnte hat er im SFC das Amt des Werkstattleiters wahrgenommen und war fast ebensolange Mitglied der Landesjugendleitung. Der heute 78-Jährige wurde für seine Verdienste mit der Daidalus-Medaille in Silber ausgezeichnet.

Nachruf Klaus Wevers

Seit 1959 war er aktives Mitglied des Borkener Luftsportvereins. Über viele Jahre hinweg hat er als Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes maßgeblich an der Entwicklung des Vereins und dem Aufbau des Flugplatzes Borken-Hoxfeld mitgewirkt. Im Bezirk 08 des Landesverbandes NRW war Klaus von 1984 – 2008 erster Vorsitzender und somit Präsidialratsmitglied. Ebenso gehörte er zu den Beisitzern des Landesverbandgerichts.

nen auf vielfältige Weise in die Vereins – und Jugendarbeit einbrachte.

Im Alter von 78 Jahren verstarb nach kurzer, schwerer Krankheit am 17. Dezember 2009 unser Fliegerkamerad Klaus Wevers. Luftsport in NRW März 2010

Wir verlieren mit ihm einen leidenschaftlichen Segel- und Motorflieger sowie einen engagierten Ballonfahrlehrer, der sein umfassendes Wissen und Kön-

„Geier“— wir vermissen Dich und werden Dich nicht vergessen! Unser Mitgefühl gilt seiner Familie

Luftsportverein Borken Klaus Stewering Ehrenvorsitzender Bezirk 08 des LV NRW Jürgen Rakers 1. Vorsitzender 19


Vereine

Nachruf Helmut Dielmann

Gemeinsam mit seiner Familie trauert der LSV Hellertal um Helmut Dielmann. Helmut, geboren am 13.01. 1938, wurde am 01.09.1972 Mitglied des LSV Hellertal. Von Anbeginn seiner Mitgliedschaft entwickelte er sich zu einer der treibenden Kräfte des Vereines. Ob

in seiner Tätigkeit als Motorseglerwart, Organisator von Festlichkeiten, Flugtagen oder später als langjähriger 2. Vorsitzender unseres Vereines stellte er alle seine Kräfte und Möglichkeiten in den Dienst des Vereines. Ebenso stieg er zu einem der erfahrensten Piloten des LSV Hellertal auf. Schon früh entfloh er dem „Platzadler-Dasein „ und begriff die Fliegerei als das, was sie ist – eine wunderbare, völkerverbindende und raumgreifende Möglichkeit, seine Freizeit dreidimensional zu gestalten. Ob Fernreiseflüge in Europa, nach Afrika oder Kleinasien - mit seiner RF 5 oder Kunstflug mit seiner RF 4 zusammen mit einem Vereinskameraden im gleichen Baumuster - Helmut erweiterte

Der Schwarze Kater Ein etwas anderer Überlandflugwettbewerb

Egal ob bei einem spontanen Nachbarschaftsbesuch oder dem ungeplanten vorzeitigen Ende eines Streckenflugs, immer ist man gern gesehener Gast und wird freundlich begrüßt. Nach dem Ende der vorletzten Segelflugsaison kam in einer Bezirksversammlung der Vorschlag zu einem etwas anderen Segelflugwettbewerb auf. Ziel des neuen Wettbewerbs sollte es sein, Begegnungen zwischen den Vereinen weiter zu fördern. So war dann auch pünktlich im Frühjahr vom Oeventroper Verein alles vorbereitet: Aufgabe des Wettbewerbs ist es, den ominösen „Schwarzen Kater” so oft wie möglich auf Reisen zu schicken. Dabei soll diesem jede Ecke des Bezirks 12 aus der Luft gezeigt werden. Für die Flüge mit dem Stofftier – es gibt den schwarzen Kater also wirklich – gelten nur wenige Regeln: 20

1. Der Wertungszeitraum: 01.04.2009 - 31.08.2009 2. Der Verein, der die Ehre hat, den “Schwarzen Kater” in diesem Zeitraum am längsten zu beherbergen, darf am Ende des Jahres eine Party für ihn ausrichten! 3. Alle, die im betreffenden Jahr das Stofftier durch die Gegend geflogen haben und sich um ihn gekümmert haben, sind zur Party herzlich eingeladen! 4. Der “Schwarze Kater” hat so empfindliche Ohren, dass er nur im motorlosen Flug von einem Flugplatz zum nächsten geflogen werden möchte! 5. Zur Vermeidung von Heimweh, möchte er den Bezirk 12 nicht verlassen!

stets seine fliegerischen Horizonte. Bei seinen Reisen begleitete ihn häufig sein geliebtes Banjo, zu dem er mit seiner sonoren Stimme immer mal spontan wunderbare Lieder aus seinem riesigen Repertoire vortrug und damit aus vielen Fliegertreffen ein tolles Ereignis gestalten half. Seine trockene, humorvolle Art, seine unbedingte Freundschaft und Hilfsbereitschaft und sein mitreißendes, zupackendes Wesen werden uns sehr fehlen. Helmut, wir danken Dir für alles und werden Dich immer in unseren Herzen bewahren!! Hans-Otto Farnschläder LSV-Hellertal e.V.

Zunächst konnte sich der Kater noch ein wenig ans Fliegen gewöhnen, aber dann gings mit den unterschiedlichsten Flugzeugen kreuz und quer durchs Sauerland. Mal konnte er sich regelrecht häuslich einrichten, mal gings schon nach einer Woche wieder auf Reise. Nach dem Flug konnte jeder seinen Weg im Online-Flugbuch verfolgen. Zum guten Schluss fand der schwarze Kater dann Ende August sein Winterquartier in Brilon. Dort fühlte er sich so wohl, dass er sich dafür in seinen Weihnachtsgrüßen besonders bedankt hat. In Brilon geht es dann dieses Jahr wieder los und die Saison wird am 20.3.2010 mit einer „Schwarzer Kater – Party“ begrüßt. Auf jeden Fall sorgt solch ein Wettbewerb nicht nur für gutes Miteinander zwischen den Vereinen und dient als Anlass für Feten – vor allem besteht so ein kleiner Anreiz, sich auch einmal mit den Flugplätzen in der Umgebung vertraut zu machen. Das ist nicht nur für Streckenflieger empfehlenswert – Auch wer den fliegerischen Genuss in heimischen Gefilden sucht, sollte regelmäßig das Fliegen auf unterschiedlichen Fluplätzen trainieren. Luftsport in NRW März 2010


Vereine

Mobiles Flarm Die tolle Aktion des Landes NRW mit den Flarm-Geräten hat sich leider nicht überall herumgesprochen und nicht jeder Verein bzw. Flugzeugbesitzer hat die Vorteile und den damit verbundenen Sicherheitsgewinn realisiert.

Nachdem der Luftsportverein, in dem mein Sohn Mitglied ist, leider keine Flarm für den Flugzeugpark angeschafft hat, im Übrigen der einzige Verein von drei Vereinen, die an unserem Platz ansässig sind, ist mir die Idee gekommen, ihm eine mobile Version bauen lassen. Dafür wurde ein Flarm angeschafft, die notwendigen Teile für ein Akkupack beschafft und jemand gesucht, der technisch in der Lage ist, alles funktionsgerecht zu einer Einheit zusammenzubauen. Im Detail sieht die Lösung wie folgt aus und beinhaltet die nachfolgend beschriebenen Funktionen: Unterhalb des Flarm wurde ein Kunststoff-Gehäuse mit 2 Schrauben an den vorgesehenen Befestigungspunkten des Flarm verbunden. In diesem Gehäuse befindet sich ein Akku-/Batteriehalter für 10 Standard-NiMH-Akkus (1,2V/2700 mA) im Format AA / Mignon für die Stromversorgung des Flarm. Diese Variante ermöglicht auch die Verwendung herkömmlicher MignonZellen, falls die verwendeten Akkus nicht geladen sind. Auf der Rückseite befindet sich ein Schalter mit drei Schaltstellungen (On - Off - Laden), eine Ladebuchse zum Anschluss eines Ladegerätes, um die Akkus ohne Entnahme laden zu können und ein Kabel für die Stromversorgung des Flarm. Bei der Konzeptionierung der Mobilversorgung des Flarm wurden keine aktiven Bauelemente eingesetzt. Der verwendete Schalter trennt in der Position „Laden“ das Flarm sicher vor den Ladeimpulsen des verwendeten Ladegeräts. Das Akkupack wird in dieser Stellung Luftsport in NRW März 2010

mit der Ladebuchse (mittig angeordnet) verbunden. Das eingesetzte Ladegerät kann Eingangswechselspannungen von 100 - 240 V verarbeiten. Somit ist eine Verwendung auch im Ausland möglich. Das Ladegerät überwacht den Ladezustand der Zellen und schaltet nach Bedarf auf Erhaltungsladung um. Die Stellung „On“ des Schalters verbindet die Anschlussleitung des Flarm (RJ-45) mit dem Batterie-Akkupack. Dadurch wird das Flarm eingeschaltet. In der Stellung „Off“ sind sowohl das Flarm, als auch die Ladebuchse komplett vom Akkupack getrennt. Zwischen dem Flarm und dem Gehäuse klemmt ein Gummiband, welches an den Enden mit Klettbändern versehen ist, um die ganze Einheit ähnlich wie bei einem Kniebrett, am Bein zu befestigen. Da die GPS Antenne magnetisch ist, haftet sie bei Flugzeugen in Gemischtbauweise gut an einem der Rohre oder man legt sie auf‘ s Panel. Die Standzeit dieser Einheit beträgt ca. 40 Stunden. Mein Sohn hat das Gerät beim Fliegen jetzt immer dabei und es funktioniert tadellos. Der Vorteil ist, dass man sein eigenes Gerät in jedes Flugzeug, das man fliegt, mitnehmen kann und sich selbst und anderen ein Stück weit mehr Sicherheit bietet. Es ersetzt natürlich nicht die intensive und konzentrierte Luftraumbeobachtung. Einsatzbereit hat der Akkupack mit Ladegerät und 10 Akkus 185 Euro incl. Mwst. gekostet. Jens Bitterlich 21


Geschichte

Gelebte Geschichte der Schülerfluggemeinschaften

Teil meiner Schülerfluggemeinschaft mit ihrem (an der Schule inventarisierten) Fluggerät (Schleppflugzeug, Doppel- und Einzelsitzer), dem Schülerbus und Segelflughängern am Waldrand.

Schon vor meiner offiziellen Ernennung zum Fachberater durch den Kultusminister 1972 hatte ich Vorstellungen zum Segelflugsport im Rahmen des Schulsports entwickelt, die auf mehreren Tagungen der Protektoren Gegenstand kritischer Überprüfung waren. Einhellig waren wir der Meinung, dass ein Gleichgewicht zwischen Schule und Verein, zwischen dem Kultusministerium und dem Landesverband bestehen müsse. Es sollte ein partnerschaftliches Verhältnis angestrebt werden. Meine ersten Erfahrungen mit einem Vertreter des Landesverbandes waren grotesk. Ein gewisser Herr Thölke, von Beruf Berufschullehrer, entwickelte seine Vorstellungen von einer SFG, wie folgt: Sie könne sich nur an einer Berufsschule verwirklichen. Mittelpunkt ihrer Arbeit sei die Werkstatt. Nicht das Fliegen sei in erster Linie anzustreben, dies sei nur Mittel zum Zweck, vielmehr sei der Eigenbau einer Rhönlerche z.B., der die Handarbeit fördere, das Anliegen jeder schulischen Bemühung, und die könne eben nur an einer Berufsschule ihre Erfüllung finden. Die meisten Protektoren, fast alle Gymnasiallehrer, haben dem schärfstens widersprochen. Natürlich spielte die Werkstattarbeit auch bei ihnen eine wichtige Rolle. Gerade Gymnasiasten sollte sie mit der Arbeitswelt bekannt machen. Die redliche, sorgfältige Werkstattarbeit sollten als notwendiges Ge22

Vorweg sei mitgeteilt, dass ich vor Jahresfrist in einem Gespräch mit Herrn Rademacher meinen Wunsch geäußert hatte, meine langjährigen Erfahrungen als Fachberater für Schülerfluggemeinschaften (SFG) des Landes NRW für die Wiederbelebung des Segelfluges als Segelsport nutzbar zu machen. Ein vorgesehenes Gespräch konnte infolge einer unaufschiebbaren Operation und einer nachfolgenden Rehabilitation leider nicht stattfinden.

gengewicht, als notwendige Ergänzung zu einem nur theoretischen Zugang zur Realität verstanden werden. Dazu gehörten auch wichtige erzieherische Momente während des Flugbetriebes: der schonende Umgang mit dem Gerät, das Säubern des Gerätes vor dem Einräumen, das Erscheinen zum Flugbetrieb nicht nur bei Thermikwetterlagen, Unterhaltungsarbeiten am Fluggelände und den Gebäuden. Herausgebildet haben sich Mechanismen, die eine gerechte Abstimmung von Lohn und Sanktion ermöglichen: Bonuspunkte für geleistete Werkstattarbeit und ihre Verrechnung mit fliegerischen Vorteile. Die Zielsetzung, insbesondere bei fortgeschrittenen SFG, war eindeutig: Streckenflug. Besonders bei Ferienlehrgängen hatte diese Festlegung organisatorische Konsequenzen. Bis zum Einsetzen der Thermik konnten die noch nicht „überlandfähigen“ Piloten im Rahmen der A-, B-, C-Prüfungen geschult, die Überlandfluganwärter als Helfer eingesetzt werden. So ergab sich ein kameradschaftliches Geben und Nehmen. Die internationalen Überlandf lugbedingungen (z.B. Winkelgrößen in den ausgesc hr iebenen Dreiec k sau fgaben ) machten es in unseren Bereichen oft

unmöglich, Thermikwetterlagen in geografisch begrenzten Gebieten für fortgeschrittene Piloten zu nutzen. Bei Fortbildungslehrgängen für SFG haben wir deshalb die starren Regeln außer Acht gelassen und in Anlehnung an die „Cat´s cradle Idee“ Wetterlagen solcher Art für interne Wertungen dienstbar gemacht. Um die Streckenflugtheorie auf vorbildliche Weise mit der Praxis zu verbinden, haben wir während der Lehrgänge kompetente Vertreter des modernen Segelfluges zur Unterweisung der fortgeschrittenen Schüler gewonnen. Zu Beginn stand uns der Weltmeister Heinz Huth mit Rat und Tat zur Seite, später konnten wir den Weltmeister Helmut Reichmann für diese Aufgaben gewinnen. Ein junger Pilot unseres benachbarten Vereins, Mitglied des Nationalkaders, bestach durch seinen Unterricht und seine effektive „Rudelführung“ bei Blau- und Wolkenthermik über den sauerländischen Bergen. Sein Name: Gerd-Uwe Staubach. Nicht vergessen wollen wir einen Doppelsitzerlehrgang, der jeweils einem

Luftsport in NRW März 2010


Geschichte

Kurz vor der Startfreigabe zum Wettbewerb. Viele dieser Kunststoff-Flugzeuge konnte ich für die Schülerfluggemeinschaft über Beschlüsse des Kultusministeriums besorgen und an den betreffenden Gymnasien inventarisieren lassen.

erfahrenden Streckenflieger auf dem Lehrersitz die Möglichkeit bot, den vorne fliegenden Schüler mit nützlichen Denkanstößen zu unterweisen. Bewährt hat sich auch die fachliche Betreuung der Überlandflieger mit Hilfe eines zweiten Funkgeräts, das – auf einer besonderen Frequenz – eine ersprießliche Kommunikation ermöglichte, also auf großer Distanz wertvolle Vorschläge übermitteln konnte. Nachdem die Flugsaison beendet war, begann für die Schüler der Hagener SFG der wöchentliche Unterricht in einem mit allen erforderlichen Bild- und Tonträgern ausgestatteten Raum eines Hagener Gymnasiums. Selbstverständlich spielte dabei die Wetterkunde im Zusammenhang mit dem Streckenfliegen eine große Rolle. Als die Landesmittel zur Unterstützung der Jugendarbeit sich mehr und mehr in der Anschaffung von geeignetem Fluggerät hilfreich auswirkten, zeigten sich immer deutlicher Spannungen im Verhältnis zwischen SFG und dem Partnerverein, wie sie mir später in meiner Funktion als Fachberater des Kultusministers bei Revisionen von SFG begegneten: Vorstandsmitglieder der Vereine und einflussreiche „Funktionäre“ versuchten das für die SFG-Mitglieder angeschaffte Gerät dem Clubvermögen einzuverleiben. Ich habe mit unterschiedlichen MaßLuftsport in NRW März 2010

nahmen dem entgegen gewirkt: z.B. mit dem Anbringen von Inventarschildern in den Flugzeugen. Sie sollten allen Piloten, die das Gerät benutzen, über die Eigentumsverhältnisse informieren. Natürlich musste auch dem Protektor und den Schülern bewusst sein, dass der Beitrag des Partnervereins erheblich war: er bestand in der Unterhaltung des Fluggeräts, im zur Verfügung stellen der Infrastruktur, also des Fluggeländes und der Gebäude, sowie der Fluglehrer etc. Wichtig war mir der enge Kontakt zum Sportamt und Schulamt der Stadt Hagen. Hier saßen die einsichtigen Beamten, die beinahe jährlich die Eigenleistungen der Stadt zu den Landesmitteln beitrugen und die Flugleistungen und die genauen Inventarlisten in Zusammenarbeit mit mir erstellten. Diese Unterlagen konnten jederzeit den fraglichen städtischen Gremien zur Verfügung gestellt werden. Das Fichte-Gymnasium fungierte als Trägerschule, die anderen Hagener Schulen arbeiteten eng mit der Trägerschule zusammen. Auf diese Weise kamen vielfältige Verbindungen zustande, ohne die die SFG ihre Verpflichtungen nicht hätte leisten können. Ich denke z.B. an die Anschaffung eines „Schülerbusses“. Der Flugplatz war über 30km entfernt vom Zentrum der Stadt. Abfahrtzeiten und Abfahrtorte

lagen für Samstagmittag und Sonntagmorgen fest. Das eigene Fahrzeug der SFG machte für jeden Interessierten eine Teilnahme am Flugbetrieb möglich. Das Fahren des Busses und seine Unterhaltung besorgten fortgeschrittene Schüler selbst. Als beauftragter ist es mir gelungen, im Zusammenhang mit der Förderung des Streckenfluges zwei wichtige Entscheidungen durchzusetzen: 1) Die SFG-Mitgliedschaft konnte für langjährige Mitglieder ausgedehnt werden bis zum ersten Staatsexamen. Grund: Die fliegerische Entwicklung bis zum Beginn des Streckenflugs hätte mit dem Erreichen des Abiturs abgebrochen werden müssen. 2) Die Anschaffung eines Schleppflugzeuges begünstigte gerade jenes Fliegen, das den fortgeschrittenen Schälern ermöglicht werden sollte: den Streckenflug. Die Anschaffung und Unterhaltung eines Schleppflugzeuges hatte zahlreiche Konsequenzen zur Folge, die erwähnenswert sind: Schleppflug ist wichtiger als jede andere Nutzung der Motormaschine. Erst wenn die viersitzige Schleppmaschine ihre dem Segelflug dienliche Aufgabe erfüllt hatte, durfte sie anderweitig eingesetzt werden. Fortgeschrittene Schüler mit der Motorfluglizenz hatten dies zu berücksichtigen. Über die Bezuschussung von Schleppflügen ist schon gesprochen worden. Alle anderen Flüge sind so zu kalkulieren, dass mit dem strikt getrennten Abrechnungssystem solche Rücklagen gebildet werden, die eine Neuanschaffung nach einer günstigen Inzahlungnahme im erträglichen Rahmen erlaubt. Besondere Finanzierungshilfen, z.B. mit Spendenlisten, haben sich als sehr nützlich erwiesen. Das beigefügten Bilder zeigen das SFG-Fluggerät zu einem Zeitpunkt, als wesentliche Segelflugzeuge noch nicht angeschafft worden waren: Kunststoff Ein- und Doppelsitzer. Die beiden SW-Fotos habe ich kurz vor dem Start während eines Wettbewerbs westfälischer SFG aufgenommen. Fluggelände: Sümmern. Dr. Manfred Majstrak 23


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