Luftsport 1 15

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AUSGABE 1/2015

LEBE DEINEN TRAUM.

LUFTSPORTMAGAZIN ATO und lizenzwesen interview mit der Ausbildungsleitung NRW

Fliegende Denkm채ler Luftfahrzeuge als kulturg체ter

Ballonfahren

www.aeroclub-nrw.de


Luftsportjugend

10.07. – 24.07.2015

share the experience SegelflugLEHRGANG für junge Scheininhaber

Du hast gerade deinen Schein gemacht und traust dich noch nicht so richtig vom Platz weg? Du bist noch unerfahren und möchtest OLC und DMSt fliegen, aber dir fehlt das nötige Know-How? Du möchtest einen schönen Fliegerurlaub im Sommer machen und Gleichgesinnte treffen? Dann bist du im Streckenfluglager der Luftsportjugend genau richtig. Mit erfahrenen Piloten verbringen wir eine Woche im schönen Brandenburg. Auf dem Flugplatz Reinsdorf starten wir im F-Schlepp oder an der Winde mit bis zu 2.500 Meter Seillänge und nutzen die Thermik für tolle Flüge. Im Vordergrund sollen die Planung, Durchführung und Besprechung von Streckenflügen in entspannter Atmosphäre stehen. Abgerundet wird das Programm mit theoretischen Vorträgen und gemeinschaftlichen Aktivitäten.

jetzt Anmelden !

Wenn du Lust auf einen Perspektivwechsel hast, du Teil eines Teams von mindestens zwei Personen bist und dir vom 10. bis 24. Juli ein Segelflugzeug zur Verfügung steht, dann melde dich jetzt an:

treckenflug www.lsj.de/s ühr: 450,– € Anmeldegeb Kontakt & Informationen: Heiner Fischer, Jugendbildungsreferent Tel.: 0203 / 7 78 44-32 Mail: heiner@lsj.de

Anmerkungen Die Anmeldegebühr beinhaltet alle Kosten für Verpflegung und Camping. Es werden nur Teams von mindestens zwei Personen pro Flugzeug zugelassen (Pilot + Rückholer). Die Mindestteilnehmerzahl beträgt acht Personen, die maximale Teilnehmerzahl beträgt 16 Personen. Anmeldeschluss ist Sonntag, 14.Juni. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular unter www.lsj.de/streckenflug entgegen genommen. Bitte beachtet die weiteren Bedingungen auf der Internetseite!


Positionsbestimmung Liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden, im Verlaufe eines knappen Jahres haben wir im sehr dynamischen Umfeld der verbandsinternen Kommunikation sichtbar einiges an Prozessen angestoßen. Sichtbares und zum Beispiel lesbares Ergebnis haltet ihr gerade aufgeschlagen in den Händen. Natürlich kommt nach dem „Anstoß“ auch die Fortführung und Weiterentwickeln. Auch wenn unsere projektierten Babys schon „Mama“ sagen können, ist es doch noch etwas hin bis zum Luftfahrerschein. Die langsam einsetzende Routine im produktiven Ablauf wollen wir dieses Jahr nutzen um einer anderen Facette der Kommunikation größere Priorität einzuräumen.

Es geht nach drauSSen! Zum Beispiel mal etwas raus aus dem AEROCLUB | NRW. Im Februar gab es auf Einladung unseres Verbandes hin ein sehr ergiebiges Treffen der Presseverantwortlichen der DAeC Mitgliedsverbände sowie des Dachverbandes. Tenor des Treffens: im Team lässt sich vieles leichter bewegen. Miteinander reden reißt viele Mauern ein und macht den Weg etwas einfacher. Wer hätte das gedacht?

Nun ist es nicht so, dass unsere Mitgliedsvereine das nicht nutzen würden. Viele mit sehr viel Elan und hochprofessionell. Und jetzt taucht es wieder auf, das Wort Teamwork.

Kräfte bündeln – der Tag des Luftsports in NRW Lasst uns im öffentlichen Raum und den sozialen Medien unsere Kräfte und Potentiale positiv bündeln und das, was wir sowieso schon machen, vereint präsentieren.

Das Motto: An einem Tag im Jahr präsentieren wir gemeinsam den Luftsport in NRW. Jeder Verein macht irgendwas Öffentlichkeitswirksames. Ob Flugplatzfest, das Ausstellen eines Segelflugzeuges in der Innenstadt oder ein Infotag über Modellfliegen in einer Schule. Ganz gleich ob große oder kleine Aktion. Der Kernpunkt ist, die öffentliche Wahrnehmung des Luftsports in NRW zu bündeln. Gemeinsam aufzutreten in der Öffentlichkeit. Alle an einem Tag. So dass es heißt: „Am 22. August präsentiert sich der Luftsport in NRW.“

Weiter nach drauSSen! Wie heißt unser Slogan doch gleich? LEBE DEINEN TRAUM … richtig, wir Luftsportler machen etwas wovon der Mensch schon seit Urzeiten träumt. Da gibt es nicht so viele Ur-Träume des Homo sapiens; wir haben einen davon. Wir nutzen Ihn nur nicht so, wie wir könnten.

Viel Spaß

Euer Boris

Hilft bei Durchfall! Ach ja, der Durchfall. Eine bekannte Tablette gegen den „flotten Otto“ machte vor einigen Jahren das Ballonfahren zum Träger seiner werbewirksamen Botschaft. Autohersteller beleuchten Landebahnen (jetzt aktuell) oder schleppen Segelflugzeuge in die Luft (etwas älter). Muss ja doch was dran sein, an diesem Traum vom Fliegen.

015 22. August 2 SPORTS NRW TAG DES LUFT


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INHALT VERBAND

26 ATO

30 TECHNIK KOLUMNE

03 EDITORIAL

Positionsbestimmung

04 INHALT

DAS ERGEBINS

11 GOLDENE PLAKETTE

FÜR WOLFGANG WIENKEMEIER

11 1LIVE Vereinsmeisterschaft 16 Redaktioneller Leitfaden

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37 WIR IN DUISBURG

WO IST WAS

10 LUFTRAUMGESPRÄCHE

GENEHMIGUNG ERTEILT

KONTAKTE

39 IMPRESSUM

WER MACHT WAS

37 Hinweis zur Ausgabe 4/14

JUGEND

06 Mit ZI:EL innovative Projekte realisieren

18 DOKUWIKI Neue Dokumentationsplattform

für Jugendleiter ONLINE

20 LSJ SKIFREIZEIT Fliegeratmosphäre im Schnee

21 DA OBEN GANZ ALLEIN ELIJAS ERSTER ALLEINFLUG

interview

21 AKTION A-PILOT

22 ATO und Lizenzwesen

JETZT MITMACHEN!


INHALT

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BALLON

12 in 5.400 m über die Alpen Mit dem Gasballon von Düssel- dorf nach Verona/I

segelflug

14 TERMINE DER LUFTSPORTSCHULE DES AEROCLUB NRW

24 Fliegende Denkmäler

36 DER WINTER

Historische Luftfahrzeuge als Kulturgüter

27 Im Herzen SEGELFLIEGER 8 IDEEN für sicheres Fliegen 34 Gliding in Downunder erster teil

modellflug

15 SEGELFLIEGERS´ TRAUM GEBIRGSSEGELFLUG IN SONDRIO

28 F1-SEMINAR IN DER RHÖN

19 Alpenflugeinweisung für Multiplikatoren

28 Förderung der Übungsarbeit

16. BIS 19.08.2015 IN ST. AUBAN

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IM MODELLFLUG

Motorflug 08 „Cessna SID“ LOHNT SICH DIE MÜHE? 32 Jahressportflug NRW 2015 33 Luftwandern im baltikum 38 TERMINE MOTOR-/Ultraleichtflug

für ModelflugvereIne

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Was ist ein J-Team? Ein J-Team (Jugendsprecherteam) ist ein loser Zusammenschluss von Jugendlichen, der aus mindestens drei Personen im Alter von 14 bis 27 Jahren besteht. Es setzt eigene Projekte um, organisiert Veranstaltungen und Aktionen selbst und engagiert sich in der Jugendarbeit. Ein J-Team ist kein gewähltes Gremium. Mitglieder können jederzeit aussteigen oder sich anschließen und müssen für eine Teilnahme kein Mitglied in einem Verein sein.

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JUGEND

Mit ZI:EL innovative

Projekte realisieren Förderprogramm der Deutschen Sportjugend vorgestellt

Der Aeroclub|NRW hat seine Mitgliedsvereine Ende Januar zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, um ihnen das Förderprogramm ZI:EL genauer vorzustellen. Mit diesem lassen sich im Jahr 2015 innovative und kreative Projekte, die von jungen Menschen unter 27 Jahren geplant und durchgeführt werden, finanziell fördern.

Junge Menschen im Ehrenamt? Sie gibt es nach wie vor! Allerdings haben sich ihre Motivationen für ein Engagement ein klein wenig verändert. Denn durch Schule, Ausbildung oder Studium stehen junge Leute vor immer mehr zu bewältigenden Aufgaben. Und da sind für einen ehrenamtlichen Einsatz vor allem Faktoren, wie Spaß, Unverbindlichkeit und Selbstbestimmung gefragt.

dabei gering, denn den Antrag stellt der AEROCLUB NRW für seine jungen Luftsportler/-innen an die Sportjugend NRW. Bei allen Projektideen sollte jedoch vorher zunächst das Feedback der Mitarbeiter/-innen des AEROCLUB NRW eingeholt werden, um abzuklären, ob diese auch über ZI:EL förderbar sind. Die Förderung erfolgt nach Bedarf, ab einer bestimmten Summe muss jedoch ein Eigenanteil geleistet werden.

Dieser Tatsache widmet sich das Förderprogramm ZI:EL, das die Deutsche Sportjugend (dsj) initiiert hat. „Es gibt jungen Menschen die Möglichkeit, eigene Projektideen zu entwickeln und zu verwirklichen“, sagt Janina Schwake, Referentin der Sportjugend NRW im Bereich Kinder- und Jugendpolitik, die den Vertretern der Luftsportvereine während des Infoabends das Förderprogramm erläuterte. Mit ZI:EL sollen Jugendliche nachhaltig für ehrenamtliches Engagement gewonnen werden. Das Programm fördert Maßnahmen und Projekte, die aktuelle und gesellschaftliche relevante Themen, wie zum Beispiel die Flüchtlingspolitik oder den Klimawandel behandeln. Finanziell unterstützt werden aber auch Projekte, bei denen junge Menschen angesprochen werden, die bisher noch nicht ehrenamtlich aktiv sind. Wichtig zu beachten ist: Bei ZI:EL werden keine Maßnahmen gefördert, die es bereits bei dem jeweiligen Verein oder Verband gibt. „Es geht um Innovation beim eigenen Verein oder Verband“, sagt Janina Schwake, „das heißt man darf sich gute Projektideen von anderen „abgucken“ und bei sich selber ausprobieren.“ Kurz gesagt: Neue Projekte und vorhandene Projekte, die weiterentwickelt werden, können über ZI:EL gefördert werden.

Das Förderprogramm ZI:EL steht für „Zukunftsinvestition: Entwicklung jungen Engagements im Sport“ und ist ein Projekt der Deutschen Sportjugend (dsj). In Nordrhein-Westfalen wird es vom Referat Kinder- und Jugendpolitik der Sportjugend NRW umgesetzt. ZI:EL wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gefördert.

Ansprechpartnerin für ZI:EL beim AEROCLUB|NRW: Nina Heithausen Tel. 0203 / 77 8 44 - 51 heithausen@aeroclub-nrw.de

Von der Jugendgruppe zum J-Team Ebenso von ZI:EL unterstützt, wird die Gründung von J-Teams. Dies sind Gruppen von Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen, die sich in einem Team gemeinsam engagieren. Ein neu gegründetes J-Team bekommt als Grundausstattung einen Moderationskoffer sowie einen/eine Berater/-in zur Seite gestellt, der/die bei der Teamfindung hilft. „Eine J-TeamGründung ist für alle Vereine interessant, die noch kein J-Team haben“, erläutert Referentin Janina Schwake. Heißt: Auch aus einer bereits vorhandenen Jugendgruppe darf ein J-Team gegründet werden. Sind nun Projektideen für die Jugendarbeit im Verein oder Verband vorhanden oder ist eine J-Team-Gründung geplant, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Der Aufwand ist

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MOTORFLUG

„Cessna SID“ Dr. Uwe Breucker Vorsitzender des Technischen Ausschusses

„Cessna SID“ (Supplemental Inspection Document) das Unwort des Jahres 2014 in der Motorfliegerwelt. Aufwand, Kosten, Papierkram. Ein riesiger Berg. Wo soll man die Schüppe ansetzen, um den Berg abzutragen? Lohnt sich die Mühe? Ausflaggen? Still legen? Bei genauerem Hinsehen liefert „Bild 1“ eine erste Erkenntnis: Es fliegen noch ältere Flugzeuge als die zu behandelnden Cessnas - und das noch nicht einmal schlecht. Auch dort ist der zentrale Werkstoff Aluminium. Mit der Werkstatt des LSC Leverkusen verfügt der F- Betrieb (Instandhaltungsbetrieb) des Landesverbandes über Räumlichkeiten, Einrichtungen und qualifiziertes Personal, um diese Aufgabe zu bewältigen. (Bild 2) Die Cessna SID verlangt in erster Linie Inspektionen. Zum großen Teil geht es hier um Korrosion, denn leider korrodiert auch Aluminium. Um aber an die Stellen zu gelangen, die inspiziert werden sollen, sind umfangreiche Demontagearbeiten notwendig. Hier ist wieder Sorgfalt gefordert. Welches Teil mit welchen Schrauben gehört wohin? Beschriften und geordnetes Zwischenlagern sind der Schlüssel zum Erfolg (Bild 3 und 8). Technisch hochentwickelte Prüfgeräte, wie Endoskope, sind für Überprüfungen in heutiger Zeit „state of the art“; der Umgang mit ihnen verlangt spezielles Wissen und Erfahrung, aber auch hiermit kann der F-Betrieb dienen (Bild 4). Es werden im wahrsten Sinne des Wortes Bereiche beleuchtet, die für gewöhnlich im Dunkeln liegen, wie die Flächenstruktur hinter den Randbögen oder Räume unter den Verkleidungsblechen der Pedale. (Bilder 6 und 9). Hinter der Gepäckraumabdeckung, unter dem Bodenblech durch diverse Handlochdeckel mühsam einzusehen, verbergen sich Steuerseile, Leitungen, Kabel, Fahrwerksantriebe und natürlich die tragende Struktur aus Spanten, Stringern und Beplankung, die kritisch zu begutachten sind (Bilder 10 bis 11).

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Vom Aluminium zum Stahl. Achsstummel und Bolzen sowie deren Anschlussflansche und Aufnahmegabeln sind aus diesem altbewährten, wenn auch gewichtsbelasteten Werkstoff gefertigt (Bild 7). Deshalb wird er auch möglichst sparsam verwendet. Das wiederum resultiert in einer hohen Ausnutzung der mechanischen Eigenschaften. Ermüdungsrisse und, als Folge davon unvorhergesehener Ausfall sind Ereignisse, die im Bereich des Denkbaren liegen. Hier kann mit geeigneten Methoden, wie dem Farbeindringverfahren, Gewissheit und in der Regel Beruhigung vermittelt werden. Aber auch hier verlangt der Umgang mit den Verfahren Personal, welches nachweislich über Qualifikation und Erfahrung verfügt. Über allen Arbeiten strahlt, wie sollte es anders sein, die Dokumentation. Das niederschreiben, was man getan hat und mit dem abgleichen, was gefordert ist! Dann ist man schon ein gutes Stück weiter. Keine Angst, die sprachlichen Fähigkeiten eines Friedrich Schillers sind hier nicht erforderlich. Was können wir daraus ableiten? Das Cessna SID ist kein Weltuntergang. Mit einem guten Maß an Eigeninitiative, Organisation und Hilfe des Instandhaltungszentrums unseres F-Betriebes in Leverkusen lässt sich einiges bewegen und die Kosten bleiben überschaubar.

Was braucht man? ·R äumlichkeiten – trocken, sauber, beheizt (zumindest im Winter) ·W erkzeuge und Vorrichtungen (Je mehr Flugzeuge untersucht werden, desto schneller amortisieren sich eventuelle Investitionen) ·Q ualifiziertes Personal ·D ie Liebe zum Schreiben Dies alles kann der F- Betrieb des Landesverbandes mit seinem Instandhaltungszentrum Leverkusen bieten. An die Schüppe!

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Manuela Steininger feiert 25-jähriges Dienstjubiläum Man mag es kaum glauben und sieht es ihr auch wirklich nicht an, aber unsere Manuela Steininger ist nun schon 25 Jahre in der Geschäftsstelle für die Buchhaltung zuständig! Das ist ein guter Grund Dir, liebe Manuela, einen herzlichen Dank auszusprechen! Stefan Klett überbrachte die Glückwünsche des Präsidiums. In der kleinen Feierstunde bei leckerem Essen wurde den „Highlights“ der vergangenen 25 Jahre Arbeitsleben nochmal gedacht.

Liebe Manuela, wir wünschen Dir alles Liebe und Gute für die kommenden Jahre und wünschen Dir und uns von Herzen, dass Du Deinen Humor, Deine Herzlichkeit und Gelassenheit behälst. Das Kollegenteam des Aeroclub | NRW

Ergebnis luftraumgespräche

Liebe Luftsportlerinnen und Luftsportler, entgegen aller Erwartungen haben wir als AUL es nicht geschafft, die Luftraumsituation in NRW an den Plätzen Paderborn, Dortmund und Münster zu verbessern. Die Lufträume „D-nicht CTR“ bleiben auch im Jahr 2015 bestehen. Entgegen aller Hoffnungen, mit der Einführung SERA zum Dezember 2014, das neue Luftraummodul „RMZ“ in diesen Bereichen nutzen zu können, mussten wir erfahren, dass die Vorbehalte und Sicherheitsbedenken im Hause des BMVI sehr groß sind und daher eine sehr konservative Entscheidung zu unserem Nachteil getroffen wurde. Die von der DFS im Jahre 2013 aufge-

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führten Zahlen über „flugsicherheitsrelevante Vorfälle“, die sich übrigens bei näherem Hinsehen in dieser hohen Zahl nicht bestätigten, haben die Vertreter des BMVI zurückschrecken lassen und wirken immer noch nach. Auch Nachverhandlungen und persönliche Gespräche im Hinblick auf diese Umstände und die extrem niedrigen Verkehrszahlen, besonders am Flughafen Paderborn, konnten die Entscheider nicht umstimmen. Selbst einem Probebetrieb im Jahr 2015 mit einer „RMZ“ in Paderborn, wie von Vertretern der Vereinigung Cockpit und Vertretern von anderen gewerblichen Nutzern dieser Plätze durchaus befürwortet, wurde nicht zugestimmt.

Den ab 01.02.2015 gültigen Kriterienkatalog könnt ihr über folgenden Link einsehen: http://www.bmvi.de/SharedDocs/ DE/Artikel/LR/kriterienkatalogeinrichtung-von-luftraeumen. html

Und dies, obwohl die Verkehrszahlen an diesen Plätzen so niedrig sind, dass gemäß Kriterienkatalog lediglich eine „TMZ“ gerechtfertigt wäre. Das BMVI möchte, dass wir zusammen mit DFS und den Luftraumnutzern das Modul „RMZ“ erst an einem anderen Platz „ausprobieren“. Darin sehen wir als AUL keinen Sinn und werden weiterhin versuchen, eine Lösung für unsere drei Flughäfen in NRW zu finden. Wir werden also kurzfristig wieder Gespräche mit der DFS und den gewerb-


VERBAND

Auszeichnung für Ehrenvorsitzenden der Luftsportgemeinschaft Lippe-Südost e.V. Der Ehrenvorsitzende Wolfgang Wienkemeier hat am 15. November 2014 in Anwesenheit der stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadt Blomberg, Ursula HahneEichhorn, von dem Präsidenten des AEROCLUB | NRW, Stefan Klett, die Goldenen Plakette erhalten. Wolfgang Wienkemeier hat in seiner Zeit als Vorstandsmitglied von 1997 bis 2010, davon neun Jahre als erster Vorsitzender der Luftsportgemeinschaft, die Geschicke des Vereins in die Zukunft gelenkt. Die Erweiterung des am Fluglatz Blomberg befindlichen Gebäudekomplexes durch ein modernes Flugsicherheits- und Vereinsgebäude und die Modernisierung der Flugtankstelle sind nur beispielhaft zu nennen. Die rechtzeitige Qualifizierung von Mitgliedern und die schrittweise vollzogene Übergabe von Funktionen in gut ausgebildete junge Hände wurde unter seiner Führung umgesetzt. Alle diese Funktionen werden heute noch durch die Personen bekleidet - dies beweist die Kontinuität und Nachhaltigkeit der getroffenen Entscheidungen. Wolfgang Wienkemeier ist auch nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand immer noch eine aktive Stütze des Vereins. Bei aktuellen Projekten unterstützt er die Mitglieder mit Rat und Tat.

lichen Nutzern aufnehmen. Es wird viel Überzeugungskraft brauchen und auch eine gewisse Zeit, die eher in Jahresfrist denn Monatsfrist bemessen sein wird. Zum Schluss nochmal meine Bitte, mich mit Argumenten für die Luftraumgespräche zu versorgen. Dies können Berichte einzelner Piloten über erteilte oder nicht erteilte Freigaben durch die DFS sein, gerne können mir aber auch Vereine im Ganzen berichten, in welchen Bereichen es gut läuft oder eher klemmt. Ganz besonders für unseren überörtlichen Segelflugsektor „Senne“ benötige ich noch Argumente. Nur so kann ich unsere Interessen mit dem nötigen Nachdruck vertreten. Ich wünsche euch schöne Flüge. Bis bald, Thomas Buch Ausschuss unterer Luftraum West

Die stellvertretende Blomberger Bürgermeisterin, Ursula Hahne-Eichhorn, überbrachte die Grüße der Stadt Blomberg und unterstrich, dass die hochmotivierten ehrenamtlichen Mitglieder der Luftsportgemeinschaft Jugendlichen ein umfangreiches Sport- und Freizeitangebot ermöglichen. Es gebe wenige Sportarten, die Kindern und Jugendlichen schon in so frühen Jahren so viel Verantwortung übertragen. Der Abend fand seinen Ausklang mit dem alljährlichen Grünkohlessen der Luftsportgemeinschaft.

1LIVE Vereinsmeisterschaft nun auch für Luftsportvereine Die Jugendgruppe vom Flugplatz Hegenscheid hatte sich zu Recht geärgert, wollte sie doch an der 1Live Vereinsmeisterschaft teilnehmen - ein Wettbewerb, dessen Sieger am Ende ein Livekonzert vor Ort gewinnen kann. Zugelassen waren bislang allerdings nur Vereine, die olympischen Verbänden angehören, was in der Argumentation auf Unverständnis stieß. Die Beschwerde erreichte den Präsidenten Stefan Klett, der gemeinsam mit dem LSB-Präsident Walter Schneeloch die Sportinteressen im WDRRundfunkrat vertritt. Im Rahmen eines Treffens mit WDR-Intendant Tom Buhrow, bei dem die Darstellung des NRW-Sports generelles Thema war, wurde auch die Beschwerde der Luftsportler aufgegriffen und zur Zufriedenheit geklärt. Nach Rückkopplung mit der Sportprogrammdirektion sind nun ab 2015 auch alle nicht-olympischen Sportarten zugelassen - also auch die Luftsportler. Stefan Klett freute sich: „Wir sind sehr froh, dass diese offenkundige Ungerechtigkeit aufgehoben ist und die olympischen und nicht-olympischen Sportarten beim öffentlich-rechtlichen WDR diesbezüglich gleichgestellt sind. Nun können sich im Sommer unsere Vereine melden und an dem 1Live Event teilnehmen. Letztlich ist es eine gute Werbung für die Region, auch für unseren Luftsport.“


in 5400

metern über die Alpen Mit dem Gasballon von Düsseldorf nach Verona

Die Ballonfahrer Wilhelm und Benjamin Eimers aus Duisburg, sowie Ramses Vanneste aus Belgien haben mit ihrem Gasballon Anfang Januar die Alpen überquert. Gestartet war das Trio am Sonntag, 4. Januar, um 22.10 Uhr in Düsseldorf . Die Landung erfolgte tagsdrauf um 14 Uhr in der Poebene südwestlich der italienischen Stadt Verona. Ohne größere Flugsicherungsauflagen fuhren die Ballonfahrer zunächst Richtung Bergisches Land in einer Höhe von 1.500 Metern in den Luftraum des Köln/Bonner Flughafens ein. Gegen drei Uhr in der Nacht, nachdem der Taunus überfahren wurde, fuhren sie genau über die hell erleuchtete Stadt von Frankfurt. Kurz ließen sie den Gasballon auf 1.000 Meter Höhe fallen, um das Lichterspiel von Frankfurt besser sehen zu können. Im Hintergrund strahlte der größte deutsche Flughafen, Frankfurt International, der jedoch in der Nacht keinen Flugverkehr hat. Der Ballon stieg wieder auf 1.700 Meter Höhe, um mit dem schnelleren Wind weiter Richtung Alpen zu fahren. Mit 40 Kilometer pro Stunde kam das Ballonteam gut voran. Die winterlichen Temperaturen in dieser Vollmondnacht waren mit nur - 3 Grad noch gut auszuhalten. Der Ballon war während der gesamten Fahrt bis Italien immer mit den zuständigen Flugsicherungsstellen verbunden. Ein Transponder (Radarantwortgerät) zeigte den Fluglotsen den genauen Standort, die Fahrthöhe und die Geschwindigkeit des Ballons an. Über einen Tracker konnten alle Ballonfreunde auf der ganzen Welt den Fahrtverlauf im Internet verfolgen. Alle zwei Minuten wurden die Flugdaten aktualisiert. Warum

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ein Verkehrsflugzeug, das mit einer solchen Anlage ausgestattet werden soll, dafür über 100.000 Euro bezahlen soll, ist den Ballonfahrern völlig unverständlich. Unser Trackersystem kostet 200 Euro und arbeitet seit über zehn Jahren einwandfrei. Um die Alpen bei Tag und an einer guten Stelle zu überfahren, stieg das Team am frühen Morgen auf 3.200 Meter Höhe. Jetzt fuhr der Ballon genau auf Memmingen/Allgäu zu. Zuvor wurde der Luftraum von Stuttgart östlich durchfahren. Bevor die wärmende Sonne um ca. 8:30 Uhr aufging, wurde es richtig unangenehm kalt. Das Thermometer zeigte -15 Grad an. Da wurde der Sonnenaufgang sehnsüchtig erwartet. Die Fluglotsen von München Radar hatten keine Auflagen, so konnten die Fahrthöhen den Alpenformationen angepasst werden. Ein einmaliger Ausblick bot sich der Mannschaft über den schneebedeckten Bergen. Gut 200 Kilometer Alpen waren zu bewältigen. Mit der Überfahrt der 4.000 Meter hohen Dolomiten musste der Gasballon auch wegen den 100 Stundenkilometer schnellen Höhenwinden auf 5.400 Meter Höhe aufsteigen, um den starken Turbulenzen auszuweichen. Damit war die größte mögliche Fahrthöhe auch erreicht, denn um aufzusteigen müssen die Ballonfahrer Ballastsand abwerfen und von den 50 Sandsäcken á zehn Kilogramm beim Start in Düsseldorf waren nur noch zehn Sack übrig. Die werden aber für eine sichere Landung auch benötigt. Das letzte große Erlebnis war die Überfahrt in 4.000 Metern Höhe über den gesamten Gardasee. Bei gut 100 Kilometern Sicht lag der 52 Kilometer lange See wunderbar vor den Ballonfahrern, die sich jetzt nach 700 Kilometern Fahrtstrecke und 15 Stunden Luftfahrt auf die Landung in der Poebene vorbereiteten. Die Landung war flott aber problemlos. Hier machte sich die Erfahrung des viermaligen Ballonweltmeisters Wilhelm Ei-


BALLON

mers (64) bezahlt, der dem Piloten Benjamin Eimers (29) zur Seite stehen konnte. Zum dreiköpfigen Ballonteam gehörte noch der belgische Ballonfahrer Ramses Vanneste (33), der seine erste Alpenüberquerung im Gasballon machte. Ballonweltmeister Matthias Zenge (50) aus Thüringen machte bei dieser besonderen Gasballonfahrt den so wichtigen Rückholer. Am Vorabend um 18 Uhr in Mühlhausen/Thür mit seinem Ballonverfolgerauto gestartet, traf er nach über 1.000 Kilometern nur 15 Minuten nach der Landung bei den Alpenüberquerern ein. Dank des Trackersystems fand er den um 14 Uhr gelandeten Ballon sofort. Am Dienstagmorgen trafen die Ballonfahrer wieder sicher in Duisburg/Düsseldorf ein. Erst zwei Mal ist es den Ballonfahrern bisher gelungen, vom Rheinland komplett über Deutschland zu fahren, um die Alpen zu überqueren. Die letzte Fahrt des Marler Ballonpiloten H. Brachendorf liegt über 25 Jahre zurück.

DÜSSELDORF

ZUR PERSON: Benjamin Eimers, 29, Informatikstudent aus Duisburg Gasballon- und Heißluftballonpilot seit 2008 Längste Fahrt: 52 Stunden bis nach Polen Höchste Fahrt: 7.020 m Mehrfacher Deutscher Rekordinhaber in den Ballonklassen AA-04, AA-05, AA-06 Wilhelm Eimers, 64, Elektrotechniker aus Duisburg – Baerl Lizenz seit 1979 1075 Gasballonfahrten, 1.400 Heißluftballonfahrten, total: 8.500 Flugstunden Längste Fahrt: 92:11 Minuten (Weltrekord) Höchste Fahrt: 7.455 Meter Weiteste Fahrt: 2.582,5 km Weltrekordhalter AA-02 (Dauer 23:18 h) Weltrekordhalter AA-07 (Dauer 92:11 h) Deutscher Rekordinhaber in der Ballonklasse AA-02, AA-03, AA

VERONA

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Luftsportschule des Aeroclub nrw

TERMINE 2015

Die Segelflugschule Oerlinghausen ist immer auf der Suche nach Saison- oder Gastfluglehrern und Windenfahrern die uns wochenweise unterstützen können!

Termin Veranstaltung Beschreibung 01.08.-08.08.

Theorielehrgang Segelflug

Kompaktkurs Theorielehrgang für SPL und LAPL (S) (vormals PPL-C)

01.08.-09.08.

Theorielehrgang Luftfahrt

Kompaktkurs Theorielehrgang für PPL-A und LAPL (A)

15.08.-16.08.

Theorielehrgang Funksprech

Kompaktkurs Praxis Theorielehrgang BZF I/II

07.09.-19.09.

Kunstfluglehrgang

Turnen mit der ASK 21, Anfängerlehrgang und Inübungshaltung

Segelflug Ausbildung Ausbildung bis zum ersten Alleinflug: Nach der Bodeneinweisung wird vom ersten Tag

SF- 1. Anfänger

an mit der Flugausbildung begonnen. Nach 40 bis 60 Flügen beherrscht ein Schüler Windenstart, Platzrunde und Landung. Das ist in der Regel in zwei Wochen erreichbar, einige Schüler brauchen etwas länger. Ziel: A-Prüfung, Alleinflug, Dauer: circa zwei Wochen

Segelflug Ausbildung Erlangen fliegerischer Fertigkeiten: Der Schüler verbessert seine Kurvenflugtechnik, erlernt

SF-2. Fortgeschrittene

den Seitengleitflug, den Hang- und Thermiksegelflug am Doppelsteuer und übt das alles in vielen Alleinflügen. Er wird auf ein einsitziges Muster umgeschult und kann auch bereits den Flugzeugschleppstart erlernen. Ziele: B-Prüfung, C-Prüfung, Dauer: circa zwei Wochen

Segelflug Ausbildung Vorbereitung zur Prüfung: Navigatorische und meteorologische Einweisung in den Stre-

SF-3. Fortgeschrittene

ckenflug, Außenlandeübungen mit Motorsegler Umschulung auf weitere Muster. Der vorgeschriebene Streckenflug wird als 100 km Überlandflug mit Fluglehrer durchgeführt. Behördliche praktische Prüfung zur Segelflugzeugführerlizenz, Dauer: circa zwei Wochen

Segelflug Ausbildung Ausbildung zum Streckenflug: Streckenfluglehrgang, bzw. Wandersegelflug, um die not-

SF-4. Streckensegelflug

wendige Sicherheit, sowie Taktik und Technik des Streckensegelfluges weiter zu vervollkommnen.

Segelflug Ausbildung Erwerb der Berechtigung Startart: Schleppstart hinter Luftfahrzeugen: Ausbildungsflü-

F-Schlepp

ge für die Berechtigung Startart Schleppstart hinter Luftfahrzeugen Anforderungen nach § 40 LuftPersV , 5 Starts im Doppelsitzer mit Fluglehrer, 5 Starts im Alleinflug

Zu diesen rm Te inen haben wir noch Plätze frei:

27.04 - 02.05 26.05 - 30.05

Interessiert? Hier erfahrt ihr mehr: Robert-Kronfeld-Str. 11 33813 Oerlinghausen Tel.: (05202) 9969-0 Mail: info@segelflugschule -oerlinghausen.de


Segelfliegers´ Traum

Helmut Gerbig Brathge

An einem dieser trüben Novembertage erreichte mich ein Anruf eines langjährigen Kunden in Oerlinghausen. Er sagte mir, er müsse unbedingt etwas zur Aufhellung seiner momentanen Stimmung tun. Die langen Herbst- und Winterabende bräuchten etwas Aufhellung. Seine Anfrage: “Wann geht es denn los in Sondrio?“ hatten genau diese Intension Die Frage war schnell beantwortet. Die dahinter verborgene Sehnsucht nach außergewöhnlichen Erlebnissen und Eindrücken aber nicht wirklich gestillt worden. Ich sprach ihn auf gemeinsam unternommene Flüge aus der Vergangenheit an. An seiner Stimme und Tonlage war die Vorfreude unverkennbar: „Weißt Du noch der Flug mit der DG in der Nordwelle bis zur Königsspitze im Vintschgau mit dem Blick über die fast geschlossene Wolkendecke im Norden: UNVERGESSEN! Aber auch bei einem anderen Flug die anstrengende Kletterarbeit am Haushang in Sondrio bis zum Anschluss an die Wolkenthermik, mit anschließendem berauschend schnellem Flug in Hanghöhe bis nach Bormio und dem phantastischen Blick über das total verschneite Chevedale Gebiet. Einfach Spitze!“ In unser beider Phantasie spiegelten sich einmal schöne

gemeinsam erlebte Eindrücke und die aufkeimende Vorfreude auf die im Frühjahr startende Saison in Sondrio. Solltest Du diese Zeilen lesen und ein ähnliches Gefühl in Dir entdecken, dann geht es Dir wie vielen anderen Freunden des Gebirgssegelfliegens auch. Die Zeit bis dahin vergeht einfach zu langsam. Das ersehnte Highlight ist leider noch in weiter Ferne. Doch Du kannst schon etwas unternehmen um die Vorfreude zu wecken und die Sehnsucht etwas zu stillen: Unsere Saison in Sondrio beginnt am 14. März und endet am 01. Mai. Bei rechtzeitiger Anmeldung ist Dein Platz gesichert, ob als Gebirgssegelflugneuling oder als „alter“ Hase. Mit drei Doppelsitzern: ASK 21, DG 1000 T und einem Duo XL sind Einweisungen und Streckenflüge kein Problem. Unsere Fluglehrer vermitteln dabei sowohl Freude und Genuss am Segelflug im Gebirge, als auch die Erweiterung der eigenen Fertigkeiten für den sicheren Gebirgssegelflug. Die trainierten Fähigkeiten können dann auf einem der drei Einsitzer LS 4 oder Discus 2C umgesetzt werden. Die Träume aus der vergangenen öden Winterzeit werden endlich Wirklichkeit.

Infos unter: www.segelflugschule-oerlinghausen.de

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Redaktioneller

Leitfaden für das Luftsportmagazin

Wer?

Sie wollen einen Artikel für das Luftsportmagazin schreiben, wissen aber nicht genau, wie Sie vorgehen sollen? Da kann unser redaktioneller Leitfaden sicher weiterhelfen. Er erläutert Ihnen, was Sie beim Schreiben beachten sollten und erklärt Ihnen einige journalistische Regeln. Texte für das Luftsportmagazin verfassen Wenn Sie einen Text für das Luftsportmagazin verfassen, ist es sinnvoll folgende Regel zu befolgen: Das Wichtigste steht am Anfang des Textes. So erfährt der Leser direkt, worum es geht. Der erste Absatz des Textes wird als Vorspann bezeichnet und besteht aus etwa zwei bis drei Sätzen. Im Vorspann sollten die folgenden W-Fragen beantwortet werden: Wer ist beteiligt? Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wann ist es passiert? Wie ist es passiert? Warum ist es passiert? Je nach Inhalt des Artikels sollten auch diese beiden W-Fragen bearbeitet werden: Wie passierte das Ereignis? Warum ist das Ereignis passiert?

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Im ersten Satz wird das Interessanteste kurz und verständlich beschrieben und die Frage nach dem Wer und Was beantwortet. Die Sätze zwei und drei beantworten die weiteren relevanten W-Fragen. Nach dem Vorspann kann das Ereignis detaillierter dargestellt werden. Das heißt, es können zusätzliche Informationen geliefert oder ein Ausblick gegeben werden. Beschränken Sie sich beim Schreiben auf das Wesentliche. Denn kürzere, präzise Texte werden gerne gelesen. Wenn Sie über ein Ereignis schreiben, dass in der Vergangenheit stattgefunden hat, eignen sich folgende Zeitformen: Das Verb des ersten Satzes des Vorspanns steht im Perfekt, die folgenden Sätze im Präteritum (Erzählvergangenheit). Beispiel: Max Muster hat bei den Deutschen Meisterschaften im Segelflug den zweiten Platz belegt. Der 20-jährige Flieger von der Luftsportgemeinschaft Musterstadt verpasste den Sieg mit zwei Punkten Rückstand auf Rang eins nur knapp.

Was?

Liegt das Ereignis, über das Sie schreiben, in der Gegenwart oder der Zukunft, wird das Präsens (Gegenwartsform) verwendet. Beispiel: Die Luftsportgemeinschaft Musterstadt veranstaltet am 30. August einen Schnuppertag. Zu jedem Text gehört auch eine Überschrift. Die Überschrift sollte die Hauptaussage des Textes zusammenfassen und kurz und verständlich sein. Beantworten Sie in der Überschrift am besten die Frage nach dem Wer und/oder Was und benutzen Sie dabei ein Verb. Das Verb steht im Präsens (Gegenwartsform). Direkte und indirekte Artikel (der, die, das, ein, einer, eine) werden in Überschriften nicht verwendet, um diese möglichst kurz zu halten. Sie dürfen natürlich auch andere, kreative Überschriften bilden, die nicht diesen Regeln entsprechen. Achten Sie dabei aber stets darauf, dass die Überschrift für den Leser verständlich bleibt. Zur Überschrift gehört eine Unterzeile. Sie steht unter der Überschrift und gibt weitere Infos. Beispiel: Überschrift: Max Muster gewinnt Titel bei Deutscher Meisterschaft Unterzeile: Musterstädter siegt mit drei Punkten Vorsprung bei Wettbewerb im Allgäu


VERBAND

Wo?

?

Wann

Bildunterschriften Wenn Sie uns Fotos zu Ihren Texten mitschicken, teilen Sie uns bitte auch mit, wer und was auf den Fotos zu sehen ist. Bei Gruppen bis zu sechs Personen sind optimalerweise alle Personen mit Vor- und Nachnamen anzugeben, es sei denn, sie sind nicht alle für Ihren Text von Bedeutung, dann müssen nur die relevanten Namen genannt werden. Bei mehr als sechs Personen wird auf eine komplette namentliche Nennung verzichtet und eventuell nur eine Person herausgehoben oder diejenigen, die für Ihren Text am wichtigsten sind. Erklären Sie, was auf dem Foto zu sehen ist. Die Bildunterschrift sollte maximal drei Zeilen lang sein. Geben Sie zudem den Vorund Nachnamen des Fotografen an. Beispiel: Fluglehrer Max Muster (re.) betreut die Schüler vom Mustergymnasium während der Schnupperveranstaltung. Foto: Karl Müller

Regeln für das journalistische Schreiben Zahlen Zahlen bis zwölf werden als Wörter, Zahlen ab 13 als Ziffern geschrieben. Beispiel: Sechs Erwachsene und 14 Kinder besuchten den Flugplatz.

Wie?

Maßeinheiten Maßeinheiten, wie Kilometer, Meter, Stundenkilometer, Prozent, Meter pro Sekunde, Kilogramm, Kilowatt, Millionen etc. werden als Wörter ausgeschrieben und nicht abgekürzt. Denn: Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass jeder Leser die entsprechende Abkürzungen kennt. Beispiel: Das Segelflugzeug „Doppelraab V“ hat eine Spannweite von fast 13 Metern und darf maximal 140 Stundenkilometer schnell fliegen. Datum Bei Datumsangaben werden Monat und Tag ohne Angaben eines Artikels ausgeschrieben. Wenn das Datum im aktuellen Jahr liegt, wird auf eine Jahresangabe verzichtet, liegt das Datum im vergangenen oder nächsten Jahr wird es angegeben. Beispiel: Am Sonntag, 24. August, findet ein Rundflug mit dem Hubschrauber statt. Uhrzeit Uhrzeiten werden wie folgt angegeben und ohne zusätzliche „Nullen“ bei vollen Stunden angegeben: 20 Uhr und 14.30 Uhr Personen Bei Personen wird immer der Vorname und der Nachname angegeben.

Warum?

Zudem sollte bei Namen auf die richtige Schreibweise geachtet werden, insbesondere bei Namen (zum Beispiel „Thorsten Meyer“ oder „Torsten Maier“), die unterschiedlich geschrieben werden können. Dazu sollte einmal im Text der Titel oder die Funktion der Person genannt werden. Abkürzungen Abkürzungen sollten immer einmal, auch wenn sie gängig sind, im ganzen Wortlaut genannt werden. Die Abkürzung kann in einer Klammer dahinter gesetzt werden und im weiteren Verlauf ohne Erklärung verwendet werden. Beispiel: Luftsportgemeinschaft (LSG)… Die LSG… Fremdwörter Fremdwörter sollten sparsam eingesetzt und kurz erklärt werden. Aktiv statt Passiv Aktive Formulierungen machen Texte lebendig. Im Passiv geschriebene Sätze wirken dagegen steifer. Also: Lieber aktiv statt passiv schreiben! Beispiel: Max Muster wurde vom Landesverband mit der Ehrennadel ausgezeichnet. (passiv) Der Landesverband zeichnete Max Muster mit der Ehrennadel aus. (aktiv)

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Kurze, verständliche Sätze Formulieren Sie lieber kurze Sätze als lange Sätze mit zahlreichen Einschüben und Nebensätzen. Manchmal lassen sich aus einem Satz auch ganz einfach zwei Sätze formulieren. Dies erleichtert das Lesen.

Wichtiges zur Einsendung Senden Sie Fotos bitte gesondert (nicht in der Textdatei!) als JPEG oder PNG mit einer Größe von möglichst 3000 Pixeln (lange Seite) oder einer Auflösung von 300dpi (etwa 1 bis 2 MB groß) ein. Bitte bearbeiten Sie die Fotos nicht, achten Sie beim Fotografieren lediglich darauf, dass die Datums- und Uhrzeitangabe nicht auf dem Foto zu sehen ist. Beschriften Sie die Fotos klar und verständlich und teilen Sie uns in der Textdatei mit, was auf den Fotos zu sehen ist. Bitte reichen Sie Ihren Text als reinen Mailtext, DOC, DOCX oder PDF ein.

Bitte denken Sie daran, den Vor- und Nachnamen des Autors anzugeben.

Texte und Fotos bitte per E-Mail ausschließlich an folgende Adresse senden: redaktion@aeroclub-nrw.de

Luftsportmagazins (siehe Impressum, S. 39) jeweils im Einzelfall. Er behält sich dabei redaktionelle Änderungen vor. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Leitfaden ein paar wertvolle Tipps an die Hand geben können. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und gutes Gelingen beim Schreiben und Fotografieren. Wir freuen uns auf Ihre Beiträge!

Mit dem Einreichen Ihrer Beiträge erteilen Sie uns die Erlaubnis, diese uneingeschränkt zu veröffentlichen. Den Termin für den Redaktionsschluss der jeweils kommenden Ausgabe finden Sie im Impressum. Bitte beachten Sie, dass das rechtzeitige Einsenden der Texte nicht mit dem Abdruck dieser im Luftsportmagazin einhergeht. Ob und wann ein Text abgedruckt wird, entscheidet der zuständige Redakteur des

Weitere Fragen beantwortet: Daniela Blobel PR & Öffentlichkeit Tel. 0203-77844-31 Email: blobel@aeroclub-nrw.de Redaktionsschluss für die zweite Ausgabe ist am Mittwoch, 20. Mai 2015.

www.lsj.de/wiki

Neue Dokumentationsplattform für Jugendleiter online Jugendarbeit im Verein ist stetigen Schwankungen ausgesetzt und funktioniert nur dann, wenn sich ambitionierte und engagierte Jugendliche einsetzen. Ein Wechsel der Vereinsjugendleitung bedeutet oft ein Neuanfang für viele Beteiligte. Junge Jugendleiter müssen sich das Wissen über ihre ehrenamtliche Tätigkeit teilweise mühsam aneignen. Fördergelder für Vereinslager werden aus Unwissenheit nicht beantragt und Aktionen der Luftsportjugend nicht mehr ausgetragen bzw. besucht. Bisher stand den lizensierten Jugendleitern für die Beantwortung vieler Fragen ein fetter Ordner mit Informationen zur Verfügung. Er wurde auf den Jugendleiterlehrgängen

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als Nachschlagewerk ausgegeben. Diesen zu pflegen und auf einem aktuellen Stand zu halten, war sehr aufwendig. Mit der Installation eines »DokuWiki« steht den Jugendleitern nun ein umfangreiches Online-Nachschlagewerk zur Verfügung. Es funktioniert wie »Wikipedia«, ist für Tablets und Smartphones optimiert und wird regelmäßig aktualisiert und gewartet. Es ersetzt das Jugendleiterhandbuch der LUFTSPORTJUGEND | NRW. Unter www.lsj.de/wiki können sich alle gewählten und/oder lizensierten Vereinsjugendleiter anmelden. Nach Prüfung und eventueller Rücksprache erhalten sie dann Zugang zur Plattform. Da sich das »DokuWiki« noch bis Ende des Jahres im Beta-Testbetrieb befindet, wird es ständig erweitert und verändert. Ein regelmäßiger Blick lohnt also.

Damit Fragen auch von unterwegs geklärt werden können, ist das DokuWiki für mobile Geräte optimiert.


SEGELFLUG

Termine SEGELFLUG vom

16. bis 29. August 2015 in St. Auban Frankreich

27. Deutsch-Französische

Alpenflugeinweisung für

Multiplikatoren Die Durchführung des Multiplikatoren-Lehrganges wird in Kooperation der Luftsportjugend und der Bundeskommission Segelflug des DAeC durchgeführt. Der Lehrgang bietet eine fundierte Einweisung in den Alpensegelflug und wird durch die Bundeskommission Segelflug gefördert. Zielgruppe bei dieser Maßnahme sind im Alpensegelflug unerfahrene Fluglehrer, die im deutsch-französischen Jugendaustausch aktiv sind bzw. werden wollen und die französischen Seealpen als Ort für eine Jugendbegegnung oder ein Trainingslager in Erwägung ziehen. Folgende Voraussetzungen werden von den Teilnehmern erwartet: · Fluglehrerberechtigung · Engagement für die deutschfranzösische Jugendarbeit · Streckenflugerfahrung · Ausstattung des SFZ mit FLARM & Farbwarnmarkierung (Pflicht) Der Lehrgang wird bei der zuständigen deutschen Behörde als Fortbildungslehrgang für Fluglehrer beantragt.

Interessierte Teilnehmer, die in der Luftsportjugend aktiv sind und in der kommenden oder nächsten Saison eine Maßnahme in den Seealpen planen, werden bei sonst gleichen Voraussetzungen bevorzugt. Weitere Informationen bezüglich Lehrgangsplan, Teilnehmerbeitrag, Unterkunft und Verpflegung erfolgen nach der Anmeldung. Den Anmeldebogen bitte - mit der erforderlichen Bestätigung des zuständigen Landesjugendleiters - bis spätestens 24. April 2015 bei der Geschäftsstelle der Luftsportjugend in Braunschweig einreichen. Das Anmeldeformular ist auch unter www.aeroclub-nrw.de veröffentlicht.

Qualifikationsmeisterschaften 2015 zu den Deutschen Juniorenmeisterschaften 2016:

1.8.-8.8.15 Stadtlohn 4.8.-15.8.15 Burgdorf 9.8.-15.8.15 Musbach DM Standard- und 15m Klasse

24.5.-6.6.15 Ulm Segelflugwettbewerb

25.4.-2.5.15 Hockenheim

Luftsportjugend STRECKENFLUGLAGER

10.-25.7.15 Reinsdorf AIRLEBNIS NRW

21. - 23.8.15 Hamm LUFTSPORTJUGENDTAG 22.8.15 Hamm JUGENDVERGLEICHSFLIEGEN 11.-13.9.15 Oeventrop

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Skifreizeit 2014/15

Flieger-Atmosphäre

IM SCHNEE

Die Tage rund um den Jahreswechsel zwischen 2014 und 2015 wurden dieses Jahr wieder einmal von sechs jungen Luftsportlern nicht im Segelflieger, sondern auf den Pisten des Zillertals verbracht. Schnee, Sonne und gute Stimmung - also wieder mal perfekte Voraussetzungen für ein paar schöne Tage abseits der Flugplätze. So starteten wir also am Abend des 27. Dezember mit dem Reisebus zur Fahrt vom kalten Regen in der Heimat in die verschneiten Landschaften Tirols. Nach ein paar Stunden mit mehr oder weniger viel Schlaf im Bus stand das Frühstück in unserer Pension schon bereit. Gestärkt wurden danach schnell die Zimmer bezogen, bevor es dann endlich auf die Piste ging. Schneeverhältnisse super, aber leider noch etwas wolkenverhangen im Tal fuhren wir mit der Gondel

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Hendrik Löser hinauf zu den Pisten. Nicht ganz so schnell wie im Windenstart, aber auch an diesem Stahlseil hängend dauerte es nicht lange, bis wir die Wolken durchstießen und endlich bei den im Sonnenschein schneeglitzernden Abfahrten aussteigen konnten. In den folgenden Tagen fuhren wir mit der kleinen Zillertalbahn zu den Skigebieten in Kaltenbach, Zell am Ziller, Hochfügen, Mayrhofen und zum Hintertuxer Gletscher und erkundeten dort die Pisten. Ein absolutes Highlight, die Neujahrsfahrt auf dem über 3.000 Meter hohen Hintertuxer-Gletscher bei unter -23 Grad und strahlend blauem Himmel sowie die ausgelassene Neujahrsfeier in der Kaltenbacher Postalm. Dort hielt sich auch Schalkestar Benedikt Höwedes auf. Am frühen Morgen des 4. Januar ging es aber leider auch schon wieder mit dem Bus nach Krefeld und von da weiter nach Hause. Wir blicken zurück auf eine super Woche in gewohnt guter Flieger-Atmosphäre, die sich sicherlich für jeden gelohnt hat!


„da oben ganz allein” Ich heiße Elija, bin 14 Jahre alt und habe mich am 6. November 2014 frei geflogen. Das mein erster Alleinflug wirklich an diesem Tag sein sollte, war vorab überhaupt nicht sicher. Denn zunächst musste ich mich bei den letzten Seilrissübungen bewähren, dann erst stand meinem ersten Alleinflug nichts mehr im Weg. Entsprechend aufgeregt war ich, als ich dann alleine kurz vor dem Start in unserem Twin saß. Als das Seil der Winde eingezogen wurde, schlug mein Herz immer schneller. Während des Starts war ich noch sehr aufgeregt. Das Seil klinkte in 320 Metern aus. Es war ein wirklich tolles Erlebnis das erste Mal ohne Fluglehrer zu fliegen. Irgendwie flog das Flugzeug auch gleich viel besser, ohne den zusätzlichen „Ballast“ auf dem hinteren Sitz. Das Wetter an diesem Tag war leider nicht für längere Flüge geeignet. Daher war der erste Flug schon nach fünf Minuten wieder vorbei. Der Traktor wartete schon, um den Flieger gleich wieder an den Start zu schleppen. Dort angekommen folgte prompt der nächste Flug. Wieder ging es auf etwa 320 Meter und ich staunte immer noch, welch aufregend tolles Gefühl es doch ist, da oben ganz allein zu sein. Besonders schön war der Augenblick, als mir mein Fluglehrer Sekunden nachdem das Flugzeug zur dritten Landung aufsetzte, schon über das Funkgerät zu meiner bestandenen A-Prüfung gratulierte. Erleichtert brachten wir das Flugzeug wieder zurück zum Start. Schließlich wollten die anderen Flugschüler es auch irgendwann erleben, alleine dort oben herumzufliegen. Abschnitt „A“ im Ausbildungsnachweis war jetzt also endlich erfolgreich abgeschlossen. Am Abend wartete dann das übliche Segelflieger-Ritual auf mich. Für das Gefühl in der Hand überreichte mir mein Fluglehrer einen Strauß aus Brennnesseln, Disteln und allerhand anderem stacheligen Grünzeug. Und weil man beim Fliegen nicht nur gefühlvolle Hände braucht, sondern auch das richtige Gefühl im Hintern, gab es für den „Allerwertesten“ von

Elija Ebbesmeyer Aero Club Büren

jedem Anwesenden noch einen Schlag mit der flachen Hand auf den Selbigen. Das soll angeblich das Thermik-Gefühl steigern, versprachen die Vereinskollegen. Das war aber nicht so schlimm, wie ich gedacht habe. Den festesten Schlag gab es von meinem Vater, der extra für das Ritual gekommen war. Auch ohne das Video, das mein Vater für meine Mutter und meinen großen Bruder gemacht hat, wird mir dieser Tag immer in Erinnerung bleiben.

AKTION A-PILOT ERFAHRUNGSBERICHT A-Prüfung

Die „Aktion A-Pilot“ der Luftsportjugend NRW richtet sich an Flugschüler im Alter von 14 bis 25 Jahren, die in einem Mitgliedsverein des DAeC LV NRW ihre A-Prüfung erfolgreich absolvieren. Wenn Du dich frei fliegst, schicke uns ein Foto (mit Strauß, vor dem Flugzeug oder mit deinem Fluglehrer) und einen Kurzbericht über deinen ersten Alleinflug per E-Mail an: redaktion@aeroclub-nrw.de Auf dem Luftsportjugend-Tag am 22. August in Hamm wird unter allen Einsendern dann ein Ausbildungszuschuss verlost. Diesen überweisen wir deinem Verein und du bekommst ihn bei der nächsten Rechnung gutgeschrieben und kannst ihn nach Herzenslust verfliegen. Wir finanzieren euch einen Teil eurer Ausbildung!

1. Platz: 100 € 2. Platz: 60 € 3. Platz: 40 € Wir wünschen Euch viel Erfolg für die Saison 2015 und freuen uns über zahlreiche Einsendungen! LSJ-Team NRW

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INTERVIEW

ATO UND LIZENZWESEN

Ein Interview mit der Ausbildungsleitung NRW Die EU-Regelungen treten ab dem 9. April 2015 voll in Kraft.Wie hat sich der Landesverband NRW darauf vorbereitet? Der Ausbildungsleiter hat mit einigen ehrenamtlichen Helfern wie Klaus Gawron, Helmut Spitaler und Matthias Podworny in vielen Arbeitssitzungen mit Unterstützung der Landesverbände Baden-Württemberg und RheinlandPfalz neue Betriebs- und Ausbildungshandbücher entwickelt. Die Handbücher liegen der Bezirksregierung zur Genehmigung vor. Was waren die besonderen Herausforderungen und Probleme bei der Erstellung der Handbücher? Die umfangreichen Anforderungen der EASA mussten in den Handbüchern mühsam umgesetzt werden. Hierbei wurde die Ausbildung detailliert für die einzelnen Kategorien Motorflug, Segelflug und Ballon unter anderem mit methodischen Flugübungen beschrieben. Sind wir schon ATO? Ja. Wir haben bereits seit April 2013 die Genehmigung als ATO für die Kategorien Motorflug, Segelflug und Ballon einschließlich der dazugehörigen Berechtigungen.

Wie geht es hier mit den Motorfluglizenzen weiter? Anstelle der nationalen Motorfluglizenz kann jetzt die LAPL(A) – light aircraft pilot Licence, die europaweit gültig ist, mit nur 30 Stunden ausgebildet werden. Die JAR-FCL Lizenz ist eins zu eins als EU PPL-A nach ICAO mit 45 Ausbildungsstunden übernommen worden.

geflogen werden. Die Verlängerung der Klassenberechtigung erfolgt durch die Behörde oder einen autorisierten Prüfer auf der Rückseite der Lizenz. Übrigens müssen die Auffrischungsschulungen in einer ATO gemacht werden. Wie sieht das für die Kategorien Segelflug und Ballon aus?

Was unterscheidet im Wesentlichen die beiden Motorfluglizenzen LAPL(A) und PPL-A in Bezug auf die Anforderung hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung beim LAPL(A) und der Verlängerung der Klassenberechtigung beim PPL-A? Hängt das mit der ATO zusammen?

Im Wesentlichen ähnlich wie im Motorflug bietet die ATO die Möglichkeit der Ausbildung zu den ICAO-Lizenzen SPL (Segelflug/Sailplane Licence) und BPL (Ballon/balloon pilot licence) oder den nur europaweit gültigen Lizenzen LAPL(S) und LAPL(B) mit erleichterten Medicals.

Bei der LAPL(A) müssen die zwölf Stunden als PIC (verantwortlicher Pilot/ pilot in command) plus der einstündige Übungsflug (Auffrischungsschulung) fortlaufend für die letzten 24 Monate nachgewiesen werden. Der Auffrischungsflug mit Fluglehrer muss von diesem im Flugbuch bestätigt werden – kein Eintrag in der Lizenz. Bei der der PPL-A müssen die zwölf Stunden als PIC inklusive der einstündigen Auffrischungsschulung mit Fluglehrer innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Klassenberechtigung

Müssen wir schon nach neuem Recht in der ATO ausbilden? Ja, die LAPL(A) Ausbildung und die Erweiterung der umgeschriebenen Lizenzen Ballon (LAPL(B)/BPL) und Segelflug (LAPL(S)/SPL) muss in einer ATO nach neuem EU-FCL-Recht erfolgen. Das heißt, neue Lizenzen sind nach neuem Recht zu behandeln. Müssen auch Segelfluglehrer die Lizenz umwandeln? Ja, dabei sollten sie das Umwandlungsformular für Fluglehrer verwenden und wenn sie eine Ausbildung im Schleppen, eine Klassenberechtigung Reisemotorsegler, Nachtflug, Kunstflug oder in der Fluglehrerausbildung gemacht haben, dieses ankreuzen. Warum bekommen wir ein ATO-Verwaltungsprogramm?

v.l.n.r.: Daniela Blobel, Matthias Podworny, Hubertus Huttel

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Die EASA und die deutschen Behörden machen Vorgaben. Hier mussten wir ja schon in der Vergangenheit die Unterlagen für die Fluglehrer und Ausbildungsluftfahrzeuge vorhalten und pflegen. Dieses können wir leicht in das ATO-Verwaltungsprogramm übernehmen. Ferner sind Schülermeldungen, Lernfortschritte, Überprüfungen und


ZUR PERSON: Qualitätskontrollen zu machen. Dies decken wir mit dem Programm ab. Neu ist die Erfassung der Schüler. Mit Aufnahme der Schüler in das ATO-Programm erfolgt die Schülermeldung an die Behörde. Hier werden dann die Unterlagen der Schüler bis spätestens zum ersten Alleinflug komplett eingespielt und die Ausbildung dokumentiert. Die Meldung zur Prüfung wird über das Programm erfolgen, so dass wir auch etwas Arbeit sparen können. Ein weiterer Aspekt: Im Laufe des Jahres soll der Ausbildungsbericht dann einfacher mit dem Programm erstellt werden können. Damit werden wir die Anforderungen erfüllen und intern auch überprüfen können. So sind zum Beispiel A-, B- und C-Prüfungen neben Lernfortschrittskontrollen und Qualitätsnachweisen. Kurz noch zum Termin für die Umschreibung der Lizenzen. Die Segelflug- und Ballonlizenzen müssen bis spätesten zum 8. April 2015 in die neuen Lizenzen umgeschrieben sein, auch wenn sie unbefristet sind/ waren. Wenn sie nicht bis zum 8. April umgeschrieben sind, darf danach mit der alten Lizenz nicht mehr eigenverantwortlich geflogen werden. Auch nach dem Datum können Piloten ihre Lizenzen umschreiben. Sie müssen dann notwendige Flüge mit Fluglehrer oder Flugauftrag machen, bis sie die neue Lizenz in den Händen halten. Muss die Lizenz zum Umschreiben aktiv sein? Nein! Ein Medical muss NICHT vorliegen. Lizenz und Medical sind seit 2003 entkoppelt. Dürfen Fluglehrer PPL A mit dem Eintrag „LAPL only“ Auffrischungsflüge/ Stundenfluge für EU-PPL A Lizenzinhaber durchführen? Nein, da der Fluglehrer nur die Rechte ausüben darf, die in der Lizenz eingetragen sind. In dem Fall ausschließlich nur LAPL A. Was muss ich mit dem Schüler vor der theoretischen Prüfung machen? Die Papiere kontrollieren, die theoretische Ausbildung überprüfen. Danach mit dem Schüler einen Test zur Kontrolle der theoretischen Kenntnisse in allen Fächern machen und bei Bestehen (>75%) eine Empfehlung zur theoretischen Prüfung erstellen. Diese ist zwölf Monate gültig. Tritt er innerhalb dieser zwölf Monate nicht zur theoreti-

Beruflich ist Matthias Podworny beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Fachgruppe Luftverkehr in der "Überörtlichen Luftaufsicht" beschäftigt. Neben dieser Tätigkeit wird er auch für die Abnahme der theoretischen, als auch der praktischen Prüfung für Luftfahrer eingesetzt. 1991 ist er der Luftsportgemeinschaft Lippe Südost beigetreten hat mit Segelflug angefangen, aus zeitlichen Gründen jedoch in den Motorflug gewechselt. Ehrenamtlich bringt er sich dort als geschäftsführender Flugleiter, stellvertretender Ausbildungsleiter und Motorfluglehrer (FI,FII) mit den Berechtigungen SEP / TMG ein. Seit 2009 wird Matthias als Prüfer durch die Bezirksregierung Münster/Düsseldorf für SEP und TMG (CRE,FE), sowie ab 2014 auch als Fluglehrerprüfer ( FIE) eingesetzt. schen Prüfung an, muss gegebenenfalls eine Nachschulung erfolgen, eine weitere Überprüfung und Ausstellung einer neuen Empfehlung ist erforderlich. Was machen wir, wenn der Schüler Fächer der Theorieprüfung nicht bestanden hat? Wenn ein Bewerber eine der Prüfungsarbeiten zur Prüfung der theoretischen Kenntnisse nach vier Versuchen nicht bestanden hat oder wenn er nicht alle Arbeiten innerhalb von 18 Monaten bestanden hat, muss er alle Prüfungsarbeiten wiederholen. Bevor sich ein Bewerber den Prüfungen der theoretischen Kenntnisse erneut unterzieht, muss er eine weitere Ausbildung machen, die die ATO/der Vereinsausbildungsleiter auf die Erfordernisse für den Schüler festlegt. Dann geht es, wie eben gesagt, mit Test und Empfehlung von vorne los. Wie bereitet man sich auf die praktische Prüfung vor? Vor der Prüfung sollte man sich das Prüfungsprotokoll der zu erlangenden Berechtigung/Lizenz ausdrucken und mit dem Fluglehrer abfliegen. Die Prüfungsprotokolle findet man auf den Internetseiten des LBA, der zuständigen Landesluftfahrtbehörde oder beim DAeC LV NRW unter der Rubrik Ausbildung. Die navigatorische Aufgabe für die Prüfung gibt der beauftragte Prüfer in der Regel ein bis zwei Tage vor der Prüfung bekannt.

Im November 2006 wurde er in den Vorstand der Motko gewählt und 2008 hatte er die Position des 1. Vorsitzenden der Motorflugkommission bis November 2014 übernommen. 2014 wurde er durch Hubertus Huttel und Stefan Klett zum Fachausbildungsleiter Motorflug ernannt. Seit 2015 ist er als ATO-Beauftragter im Präsidialrat.

Darf man sich einen Prüfer selbst aussuchen, wenn das CR (Class-Rating, Klassenberechtigung) abgelaufen ist? Bei Verlängerungen und Erneuerungen von Berechtigungen dürfen Prüfer ausgesucht werden, sofern die Berechtigung nicht länger als drei Monate abgelaufen ist. Danach muss eine Auffrischungsschulung an einer ATO durchgeführt und der zuständigen Landesluftfahrtbehörde gemeldet werden. Diese benennt und teilt dann einen Prüfer zu. Für weitere Fragen und Anregungen stehen Hubertus Huttel und Matthias Podworny gerne zur Verfügung. Matthias Podworny Mobil: 0151 58486951 Email: matthias.podworny@t-online.de Hubertus Huttel Tel: 0203 77844-15 Email: huttel@aeroclub-nrw.de Wir werden über Neuerungen, Änderungen und weitere Informationen zur Ausbildung zeitnah auf unserer Internetseite www.aeroclub-nrw.de in der Rubrik „Ausbildung“ sowie auch im Luftsportmagazin informieren. Für die neue Flugsaison 2015 wünschen wir „a lot of happy landings.“

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Fliegende Denkm채ler

Historische Luftfahrzeuge als bewegliche technische Kulturg체ter Willi Eimers und Matthias Zenge gewinnen das H채rteste Ballonrennen der welt

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SEGELFLUG

Kulturgüter mit einem Anspruch auf Unterschutzstellung findet man in mannigfachen Formen überall auf der Welt. Im Hinblick auf die Vergänglichkeit der Güter ist besonders in den letzten Jahrzehnten die Bereitschaft zum Erhalt solcher Objekte stark angestiegen. Diese Welle erfasste auch bewegliche Kulturgüter mit technischem Aspekt, wie z. B. historische Kraftfahrzeuge, Eisenbahnen, Schiffe und nun auch Luftfahrzeuge, von denen bereits einige als Denkmal anerkannt wurden.

ROLF MEIERKORD, H.-HENNING BLOMEYER Bilder: GERD HERMJACOB Mit dem Begriff „Denkmal“ verbinden viele Bundesbürger hauptsächlich ältere Bauwerke mit historischer Bedeutung, die bereits einige hundert Jahre auf dem Buckel haben können. Doch die Luftfahrt ist gerade einmal 100 Jahre alt geworden und im Vergleich mit den alt-ehrwürdigen Denkmalsbauten sind die fliegenden Objekte noch „junge Hüpfer“. Nun sind Gebäude naturgemäß langlebige Objekte, Flugzeuge dagegen nicht. Die rasante Entwicklung, die die Luftfahrt in den vergangenen 100 Jahren gemacht hat, ist atemberaubend, so wie die in vielen anderen Bereichen der Technik. Neue, modernere Maschinen sind dabei, die oft noch gar nicht so alten Schätzchen aus dem Verkehr und der täglichen Verwendung zu drängen. Allein die mögliche Gewinnsteigerung durch eine bessere Rentabilität, oder der Zwang, aufgrund neuer Lärmschutzverordnungen auf leisere Muster umzusteigen, verkürzt die Lebensdauer der älteren Maschinen rapide. Allein bei der Betrachtung dieser Fakten wird bewusst, dass die Evolution in der Luftfahrttechnik noch längst nicht stagniert. Die Gefahr, dass ausrangierte, teilweise noch junge „Oldtimer“ der Verschrottung anheimfallen und damit vom Himmel verschwinden, ist sehr hoch. Auf diese Weise sind bereits viele Flugzeugmuster schlichtweg ausgestorben. Der Wunsch und Bedarf, dass insbesondere Luftfahrzeuge für die Nachwelt erhalten bleiben, die in der technischen Entwicklungsgeschichte Meilensteine darstellen, ist mittlerweile stärker ausgeprägt. Es ist also nicht das Alter des Objekts allein, das eine Unterschutzstellung befürwortet, sondern die Tatsache, dass ein besonderer Bezug zu der Entwicklungsgeschichte der Luftfahrt besteht. Deutschland ist die Wiege der bemannten Luftfahrt mit Geräten, die schwerer als Luft sind. Das haben wir zum großen Teil Otto Lilienthal zu verdanken. Der erste auch wirtschaftlich erfolgreiche Motorflug fand in den USA durch die Gebrüder Wright statt. Sie bauten mit Hilfe der wissenschaftlichen Hinterlassenschaft Lilienthals ihren Flyer und hatten damit große Erfolge. Der Werdegang des Segelflugs allerdings war anfangs wiederum eine rein deutsche Angelegenheit. Von der Wasserkuppe aus nahm diese Sparte des Luftsports einen beispiellosen Aufschwung. Insbesondere dieser nationale Aspekt gibt Anlass, sich um schützenswerte Segelflugzeuge verstärkt zu bemühen. Bleiben wir einmal beim Segelflug und nehmen ihn als Beispiel für alle anderen Sparten der Luftfahrt. Die Anstrengungen des Deutschen Segelflugmuseums mit Modellflug auf der Wasserkuppe zusammen mit dem „Rhönflug Oldtimer Segelflugclub Wasserkuppe“ und dem international agierenden „Vintage Glider Club“ sowie vielen anderen Luftsportvereinen lassen auf eine gute Zukunft hoffen.

Darüber hinaus haben inzwischen viele Privatpersonen ihr historisches Segelflugzeug gehegt, gepflegt und überholt, wo es nötig war. Solche Restaurierungsarbeiten an alten Objekten sind nicht einfach, zumal die Techniken für die Instandhaltung ebenfalls einer Alterung unterliegen. Gewisse Arbeiten an Tragflächen und Rümpfen aus Holz erfordern nun einmal spezielle handwerkliche Fähigkeiten, die heute durch die Verarbeitung moderner Kunststoffe immer mehr in Vergessenheit geraten. So entstanden Dokumente für den Erhalt alter Schätze. Bereits 1964 kam die sogenannte „Charta von Venedig“ heraus, in der die Richtlinien zur Erhaltung historischer Gebäude festgeschrieben sind. Für die beweglichen technischen Kulturgüter folgte im gleichen Sinne 2002 die Charta von Riga für den Erhalt historischer Eisenbahnen, im gleichen Jahr die Charta von Barcelona für den Bereich der Schifffahrt und 2011 die Charta von Turin für Kraftfahrzeuge. 2014 haben der Präsident der deutschen Abteilung des „Vintage Glider Club“ und Buchautor, Peter Ocker, sowie der Grandseigneur der Akaflieg Braunschweig, Bernd Junker, eine Charta von Braunschweig verfasst. Sie stellt den Leitfaden dar, wie historisches Fluggerät erhalten werden kann und zu behandeln ist. Darüber hinaus wird das Deutsche Segelflugmuseum mit Modellflug in seiner Werkstatt Lehrgänge anbieten, in denen die handwerklichen Kenntnisse im Umgang mit historischen Segelflugzeugen weitergegeben werden. Die kulturellen Aspekte der Luftfahrt befinden sich kräftig im Aufwind, zumal der Segelflug nun auch Eingang in die nationale Liste der Vorschläge für immaterielles Kulturgut der UNESCO gefunden hat. All das war Grund genug, auf einer Sonderausstellung des Deutschen Segelflugmuseums mit Modellflug in der Halle 1 auf der diesjährigen AERO in Friedrichshafen (14. bis 18 April 2015) solche Schätze zu präsentieren. Hier waren eine ganze Reihe von denkmalgeschützten Segelflugzeugen zu sehen. Diese historischen Muster unterscheiden sich von den in Museen eingemotteten Objekten dahingehend, dass sie nicht 365 Tage pro Jahr als Ausstellungsobjekte dienen, sondern tatsächlich noch aktiv am Luftsport teilnehmen. Hier muss man noch einen weiteren Aspekt für den Erhalt solcher Flieger hinzufügen. Wer das Vergnügen hat, ein solches historisches Fluggerät bei seinen Kreisen in der Thermik am Himmel zu beobachten und durch die transparente Bespannung der Flügel die filigrane Konstruktion bis hin zu jeder einzelnen Rippe erkennen zu können, dem bietet sich ein Anblick mit einer ganz besonderen, unvergleichlichen Ästhetik.

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Die Bezirksorf regierung Düsseld LUB | NRW erteilt dem AEROC iner ATO die Genehmigung se mit der Nummer . DE.ATO.NWDU.150

ATOGenehmigung erteilt

Was lange währt, wird endlich gut. Ein Mammutprojekt hat mit Erhalt der Genehmigung sein vorläufiges Ende gefunden. Dass dies in der kurzen und zudem rechtlich unübersichtlichen Zeit geschafft wurde, gelang nur durch ein hervorragendes Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamtlern. Der Einsatz der ehrenamtlich tätigen Fliegerkameraden war hier beispiellos.

Unser Dank gilt unserem Ausbildungsleiter Hubertus Huttel. Insbesondere danken wir auch den Mithelfern, Helmut Spitaler, Klaus Gawron und nicht zuletzt unserem stellvertretenden Ausbildungsleiter Matthias Podworny. Sie haben unzählige Stunden in dieses Projekt eingebracht. Mit der erteilten ATO-Genehmigung ist die Grundlage für unsere Vereine gesichert, weiterhin Luftsportler ausbilden zu können und ihnen den Traum vom Fliegen zu ermöglichen.

Luftsport in NRW. Wir leben den Traum vom Fliegen.

Austausch

mit der Regierungspräsidentin Über aktuelle Herausforderungen für den Luftsport in Nordrhein-Westfalen tauschten sich Vertreter des Aeroclub | NRW mit der Regierungspräsidentin Anne Lütkes anlässlich eines Besuchs in Düsseldorf aus. Eines der Hauptthemen waren die neue Ausbildungsrichtlinien und die Gründung der Verbands-ATO. Aus diesem Grund waren neben Stefan Klett, dem Präsidenten des AEROCLUB | NRW auch der Geschäftsführer Hermann-Josef Hante, Ausbildungsleiter Hubertus Huttel und der stellvertretende Ausbildungsleiter Matthias Podworny, anwesend. Seitens der Bezirksregierung waren Heinrich Goetzens, Leiter des Dezernats Flugplätze und Flugbetrieb, und der technische Dezernent Thorsten Frisch vertreten. Unter anderem wurden auch die zunehmenden Problematik aufgegriffen, die sich den Luftsportlern stellt, wenn hohe Windkraftanlagen in der Nähe von kleinen Flugplätzen errichtet werden. Zwischen dem AEROCLUB | NRW und der Bezirksregierung gibt es viele fachspezifische Berührungspunkte. Insgesamt wurde die gute Zusammenarbeit hervorgehoben.

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SEGELFLUG

Im Herzen SEGELFLIEGER ... ... und im Beruf Verkehrspilot. Es ist mir ein Bedürfnis, auf die besondere Struktur im Luftraum um Paderborn hinzuweisen. Schließlich steht die Sicherheit in der Luftfahrt – sowohl privat, als auch beruflich – immer an erster Stelle und ist unser höchstes Gut. JAN OMSELS Teile des Luftraumes rund um PAD werden sowohl von Airlines, als auch von Segel- oder Privatfliegern genutzt, an anderen Stellen grenzen Kontrollzonen und VFR Fluggebiete unmittelbar aneinander. Daher kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Annäherungen von Privat- und Verkehrsfliegern. Dies birgt ein hohes Risikopotential, welches es zu minimieren gilt. Die angrenzenden Vereine wissen in der Regel um die Brisanz ihrer Lage, den ortsfremden Piloten ist im Gegensatz oft nicht klar, was es bedeutet, sich den Luftraum mit einem Verkehrsflugzeug zu teilen. Wo liegt nun also die besondere Herausforderung der gemeinsamen Nutzung eines Luftraums wie zum Beispiel in Paderborn? In dem dynamischen Umfeld der Fliegerei bleibt oft wenig Zeit, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Ein Rechenbeispiel: • Ein Segelflugzeug macht beim Kurbeln in der Thermik mit knapp 100 Kilometern pro Stunde circa einen Kreis alle 30 Sekunden. • Ein Verkehrsflugzeug fliegt unter FL100 in der Regel zwischen 220 Knoten (minimale Geschwindigkeit ohne Klappen) und 250 Knoten (Maximale Geschwindigkeit unter FL100). • In dieser Zeit legt es mit 220 Knoten (~407 Stundenkilometer) jede Minute 6,8 Kilometer zurück. Hat der Segelflug-Pilot bei seinem ersten Kreis am Horizont also einen kleinen Punkt in circa zehn Kilometern Entfernung gesichtet, erkennt er beim zweiten Kreis, worum es sich handelt (6,6 Kilometer entfernt). Bei dem dritten Kreis stellt er fest, dass das Flugzeug in der gleichen Flucht bleibt und näher kommt (3,2 Kilometer) – wer jetzt handelt, hat weniger als 30 Sekunden um einem Zusammenstoß zu entgehen. • In unserem Fall handelt es sich um einen aufmerksamen Segelflieger der gerade NICHT auf sein Vario schaut. Der Jet fliegt hier in konstanter Höhe und befindet sich NICHT im Sinkflug durch die Wolken.

Kann ein Segelflug Pilot einschätzen, in welche Richtung er am besten ausweicht bei Annäherungsgeschwindigkeiten jenseits der 400 Stundenkilometer? Ein Funkspruch auf der richtigen Frequenz wirkt Wunder und senkt das Risiko einer Annäherung enorm!

Acht IDEEN

für sicheres Fliegen 1. Luftraumgrenzen einhalten! 2. Nutzung aktueller VFR Karten und Datenbanken!

3. Funk an und auf der entsprechenden

Tower- oder Infofrequenz melden, auch wenn bloß außerhalb oder in der Nähe des Luftraums geflogen wird! (Luftraum “E“ ist auch für IFR Verkehr da) Ein nicht ganz perfekter Funkspruch ist besser als keiner!

4. Transponder an?! (ohne Transponder

hat der Lotse wie auch der Airliner keine Chance, uns rechtzeitig zu sichten!)

5. Nicht auf Vorflugrecht beharren!

Wir sehen den Jet deutlich eher als er uns.

6. Wolkenabstand einhalten! 7. Langen Aufenthalt in Verlängerung der Landebahn vermeiden!

8. Warnfarben auf dem Flugzeug

Wenn sich jeder von uns diese Ideen zu Herzen nimmt und einen etwas größeren Bogen um den Luftraum fliegt, können wir langfristig sicheres Fliegen ermöglichen und die für das heutige Flugaufkommen verhältnismäßig große Freiheit des deutschen Luftraumes noch lange privat genießen. 27


F1

SEMINAR

IN DER RHÖN

Werner Michel

Das erste F1E-Seminar in der Rhön im Januar vorigen Jahres begeisterte die Teilnehmer so sehr, dass spontan beschlossen wurde, sich auch im Januar 2015 wieder für ein Wochenende zusammenzusetzen und Fachwissen auszutauschen. Werner Ackermann aus Hilders, frischgebackener Deutscher Meister F1E, und seine Frau Christiane hatten wieder die Organisation übernommen. Am Freitagabend, 23. Januar, trafen 22 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland in der Bildungsstätte „Rhöniversum“ in Oberelsbach ein und wurden mit einem Vortrag über „Rhöner Spezialitäten“, die auch anschließend beim Abendessen probiert werden konnten, begrüßt. Gleich nach dem Essen ging es weiter quasi Nonstop bis Sonntagnachmittag mit Theorie und Praxis des Hangfluges. Zum Auftakt berichtete Manfred Renneke, erfahrener Modellflieger aus Braunschweig, über die Herstellung von effizienten und strömungsgünstig ausgeformten Magnetsteuerungen im Eigenbau. Es folgte ein bebilderter Dialog zweier Anfänger, Lung und Michel, über ihre Erkenntnisse und Erfahrungen der ersten zwei bis drei Jahre als Hangflieger. Als kritische Punkte in dieser Disziplin wurden erlebt: Einstellen der Steuerung, Verzugsfreiheit des Modells, Erkennen des richtigen Startzeitpunktes. Positiv waren die Tipps der erfahrenen Kameraden und die tatkräftige Hilfe bei Modellsuche im Gelände und bei Bergungen nach Baumlandung. Das Programm am Samstagvormittag wurde von Dr. Klaus Stallmann als Gastredner gestaltet. Er beschrieb anhand von Musterteilen eine Leichtbauweise mit Depron, das mit 4-Gramm/m²-Kohlevlies im Vakuum beschichtet wird.

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Das weitere Vortragsprogramm wurde von den Teilnehmern bestritten, es umfasste folgende theoretischen Themen: ·Z eichnungserstellung mittels Software „S-Plan“ Werner Ackermann ·M odellberechnung mit „Vortex“ Wolfgang Höfs ·P rofilberechnung mit „ XFLR 5“ Dr. Werner Michel · Vergleich verschiedener F1E-Siegermodelle in Bezug auf Rumpflänge, Leitwerksgröße, Schwerpunktlage, Stabilitätsmaß Dr. Alexander Winker · Auslegungskriterien für Starkwindmodelle Friedrich Wankerl · Erfahrungen mit Schleuderstart Dr. Alexander Winker · Erfahrungen und praktischer Einsatz von elektronischen Kompass-Steuerungen Werner Ackermann · Ortung von Modellen mit einem neuen GPS-System Uwe und Michael Sondhauß Zwischen die Theorie wurden die praktischen Vorführungen eingeschoben, über Nacht konnte das Harz aushärten, am Sonntag wurde entformt. So wurden demonstriert: die Erstellung von ultraleichten Rohrholmen für Leitwerke (Dr. Alexander Winker), der Bau von Leitwerksauflagen in Kohle (Wolfgang Höfs), D-Box-Bau und Reparatur von D-Boxen (Uwe und Michael Sondhauß) Ebenfalls aktiv eingebunden waren die acht ModellfliegerEhefrauen. Sie bauten Balsa-Wurfgleiter unter der Anleitung von Wolfgang Gerlach. Am Samstagabend traten die Damen


MODELLFLUG

Förderung der Übungsarbeit auch für ModelflugvereIne abrufbar!

Der Modellflug hat die Anerkennung der Gemeinnützigkeit laut Katalog der Gemeinnützigen Zwecke (§ 52 Abs.2 AO) erhalten. Was bedeutet das konkret für unsere Modellflugvereine, die ja bisher von der sogenannten „Übungsleiterpauschale“ ausgenommen waren? in der Sporthalle des „Rhöniversums“ zu einem Gleiterwettbewerb an. Im Anschluss flogen mitgebrachte Saalflugmodelle mit Gummi- und Elektroantrieb ihre Runden. Es gelangen sogar Landungen auf den Querträgern der Dachkonstruktion. Das Mittagessen am Sonntag wurde von der Hotelküche unter aktiver Mithilfe der Fliegerfrauen nach alten Rhöner-Rezepten zubereitet. Als Fazit kann man zusammenfassen: Man lebt nicht schlecht in der Rhön. Da auch dieses Seminar nicht alle Hangflug-relevanten Fragen beantworten konnte, wollen wir uns 2016 erneut treffen. Die hervorragenden Ergebnisse der deutschen Jugendlichen bei der F1E-Europameisterschaft sowie dem Martin Cup und dem Nosko Memorial Cup in der Slowakei sind Ansporn, diese faszinierende Modellflug-Disziplin weiter auszubauen.

Ihr dürft jetzt genauso wie alle anderen Luftsportsparten für die Arbeit eurer Trainer, Betreuer etc. Gelder über den LSB beantragen!

Was muss ich tun? Ab dem 1. März könnt ihr das Antragsformular und die Förderrichtlinien des Landessportbundes unter www.lsb-nrw.de abrufen. Antragsjahr ist das Kalenderjahr. Im Hinblick auf eine reibungslose organisatorische Abwicklung des Förderverfahrens und zur Sicherstellung einer fristgerechten Auszahlung der Zuwendung gemäß Nummer 7.3 dieser Richtlinie ist der Antrag beim Landessportbund NRW, Postfach 10 15 06, 47015 Duisburg, bis zum 31.05. des Antragsjahres einzureichen. Der Antrag kann schriftlich mit einem Antragsformular oder online auf der Internetseite des Landessportbundes, www. lsb-nrw.de, gestellt werden.

Warum ist das jetzt möglich? Dieser Möglichkeit ist ein langer „Kampf“ voraus gegangen. Viele ehren- wie hauptamtliche Mitarbeiter haben sich für euch in Politik und Verwaltung eingesetzt, um diesen Erfolg zu ermöglichen. Das mag alles recht unscheinbar klingen, ist aber extrem wichtig für das Selbstverständnis und die Anerkennung eurer/unserer Vereinsarbeit in Politik und Gesellschaft.

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Europäisches Recht für techniker leicht gemacht

Rufen wir uns noch mal die Quintessenz des M.A.201a) in Erinnerung: Der Halter ist für alles verantwortlich! Je nach Situation ist das natürlich eine heikle Angelegenheit. Denkt mal an den bedauernswerten Vereinsvorsitzenden bzw. den gesamten Vorstand nach § 26 BGB. Letztlich haben die Leute den Hut auf, wenn was schief läuft. Nun, es gibt aber den Artikel M.A.201e), dessen Anwendung dem Vorstand helfen kann.

M.A.201 Verantwortlichkeiten e) Um den Verantwortlichkeiten von Punkt a) gerecht zu werden,

i) kann der Eigentümer eines Luftfahrzeugs die Aufga-

ben im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit vertraglich an ein gemäß Abschnitt A Unterabschnitt G dieses Anhangs (Teil-M) genehmigtes Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit vergeben. In diesem Fall ist das Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Aufgaben verantwortlich;

In diesem Artikel wird letztlich der dämonische Begriff „überwachte Umgebung“ durch eine CAMO eingeführt (in der Originalfassung findet der Begriff „controlled environment“ Verwendung, passt sicher besser). Das heißt der Eigentümer/ Halter kann seine Aufgaben als Verantwortlicher zur Aufrechterhaltung und Überwachung der Lufttüchtigkeit vertraglich an eine CAMO übertragen, die dann die Aufgaben nach M.A.201e) i) wahrnimmt. Dies ist übrigens eine der originären Aufgaben einer CAMO. Viele Vereine in NRW und auch über die Grenzen von NRW hinaus sind diesen Weg gegangen.

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Kolumne

Der Wechsel aus der nicht überwachten Umgebung (Halter/Eigentümer Verantwortung) in die überwachte Umgebung einer CAMO ermöglicht es dem Halter/Eigentümer (Verein) Aufgaben und Verantwortung aus M.A.201a) zu delegieren. Die CAMO informiert die Halter/Eigentümer über durchzuführende Instandhaltungsmaßnahmen an seinem Luftfahrzeug, die vom Hersteller oder den zuständigen Behörden angewiesen werden. Die Umsetzung und Durchführung sowie die Rückmeldung der durchgeführten Arbeiten an die CAMO bleibt im Verantwortungsbereich des Halters. Die Halter, die keinen Vertrag mit einer CAMO haben, sind selber verantwortlich für die Umsetzung nach M.A.201a). Um dies darstellen zu können, müssen sie sich selber so organisieren, dass sie Zugriff auf alle betreffenden Unterlagen für ihr Luftfahrzeug haben, um den gesetzlichen Anforderungen nach M.A. 201a) gerecht zu werden. Durch einen Vertrag mit einer CAMO kann man sich diese aufwändige und zeitraubende Arbeit sparen. Dies wird in Zeiten immer stärkerer Belastung durch anderes in der heutigen Gesellschaft wichtiger denn je. Denn es finden sich immer weniger Mitglieder in den Vereinen, die tatsächlich Zeit haben, sich zu engagieren. Wenden wir uns nun M.A.202 zu.

M.A.202 Meldung besonderer Ereignisse a) Alle gemäß Punkt M.A.201 verantwortlichen Personen oder Organisationen müssen der vom Eintragungsstaat benannten zuständigen Behörde, der für die Musterbauart oder Ergänzungen zur Musterbauart verantwortlichen Organisation … alle an einem Luftfahrzeug oder seinen Komponenten festgestellten Zustände melden, die die Flugsicherheit ernsthaft gefährden.


TECHNIK

In der vorherigen Ausgabe hatten wir ja ausführlich den Artikel der M.A.201a) erläutert. In dieser Ausgabe wollen wir nun auf einen weiteren Unterpunkt des Artikels M.A.201 eingehen, um aufzuzeigen, dass man sich lästiger Pflicht entledigen kann. Vielleicht nehmt ihr noch mal das letzte Heft zur Hand und legt es neben die jetzige Ausgabe. Zuvor möchten wir allerdings auf eine fundamentale Änderung der uns betreffenden EU Verordnungen zu sprechen kommen. Aus der EU VO 2042/2003 wurde die EU VO 1321/2014 … ???. Ja, genau so haben wir auch geschaut! Inhaltlich hat sich von der EU VO 2042/2003 in die neu verfasste EU VO 1321/2014 absolut nichts geändert. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte konsolidierte Fassung aller Änderungen seit Ersterscheinen der VO im Jahr 2003. Inhaltlich ist alles gleich geblieben. War sowas von enorm wichtig, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, der seit ewigen Zeiten für Frühjahr 2015 angekündigten Änderungen am Teil M. Wenn jemand also wissen will, wofür seine Steuergelder verwendet werden… Genug! Wenden wir uns dem Wesentlichen zu.

b) Die Meldungen müssen in einer von der Agentur festgelegten Weise erstattet werden, und sie müssen alle einschlägigen Informationen über den der Person oder der Organisation bekannten Zustand enthalten. c) … muss die Person oder der Betrieb, die/der das Luftfahrzeug instand hält, auch dem Eigentümer, dem Betreiber oder dem Unternehmen für die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO) einen solchen Zustand melden, der das Luftfahrzeug… beeinträchtigt.

verpflichtet sind, Beobachtungen, die die Flugsicherheit beeinträchtigen können, zu melden. Dahinter steht einfach die behördlicherseits durchaus sinnvolle Festlegung: „Wer Mängel der Flugsicherheit feststellt, der meldet“ - und dies hat nach Absatz b) zu geschehen. Unter d) wird nur der Zeitraum zur Meldung festgelegt. Hier sind die klassischen 72 Stunden zu finden, die man auch von früheren Verfahren schon kennt.

d) Die Meldungen müssen so schnell wie möglich erfolgen, jedenfalls aber innerhalb von zweiundsiebzig Stunden nach deren Feststellung durch die Person oder die Organisation, die den Zustand, auf den die Meldung sich bezieht, festgestellt haben.

In a) werden die Handelnden aufgefordert, der zuständigen Behörde Ereignisse mitzuteilen, die die Flugsicherheit gefährden können. Wir als CAMO haben so etwas schon mal gemacht, als bei einer DG-500 T die Sicherheitskupplung beim Windenschlepp rausgerissen wurde. Daraus entstand dann später eine LTA. Somit tritt dieser gefährdende Zustand nicht mehr auf. Damit steigert dieser Verordnungsartikel prinzipiell die Sicherheit für Alle.

Uwe Breucker Vorsitzender des Technischen Ausschusses Hartmut Stadermann Vizepräsident Technik Ulf Calsbach Betriebsleiter der Technischen Betriebe

Unter b) wird einfach die Einhaltung gewisser Formalien gefordert. Das ist aber gar nicht schwer, denn die für uns zuständige Behörde, das LBA in Braunschweig, stellt auf seiner Internetseite das LBA Form 44 www.lba.de/DE/Technik/Lufttuechtigkeit/Stoerungsmeldungen/ zum Herunterladen zur Verfügung (vgl. auch NfL II-61/11). Auf dieser Seite findet man auch Beispiele und Infomaterial. Wohlgemerkt, hier geht es um technische Störungen. Man findet auf dieser Seite auch die Formblätter für die Meldung an die BFU und andere. Der Absatz c) besagt einfach, dass alle mit der Instandhaltung beauftragten Parteien, also letztlich auch Pilot/Owner,

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Motorflugkommission

Jahressportflug NRW 2015 Der DAeC LV NRW startete am 1. April erneut den dezentralen Landeswettbewerb für einmotorige Motorflugzeuge, Motorsegler und Ultraleichtflugzeug. Für Vereine bietet sich zusätzlich die Möglichkeit, ohne eigenen Aufwand eine Vereinswertung durchzuführen und damit zu dokumentieren, dass Motorflugsport im Sinne des DOSB ist. Zielsetzungen Mit diesem Wettbewerb soll das gegenseitige Kennenlernen der Motorflieger unseres Verbandes und ihrer Heimatplätze gefördert werden. Durch das Anfliegen möglichst vieler Plätze im Wettbewerbszeitraum soll zum gezielten Überlandfliegen und dessen Vorbereitung angeregt werden. Das Einbeziehen von Flughäfen dient als Anregung, sich mit den Lufträumen und den Anflugverfahren vertraut zu machen und die Kommunikation mit den Fluglotsen zu trainieren.

Einfache Regeln Zum dezentralen Motorflugwettbewerb können von jeder Pilotin und jedem Piloten, die dem DAeC LV NRW als aktives Mitglied gemeldet sind, Flüge gemeldet werden, die im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Oktober 2015 absolviert werden. Als Nachweis hierzu dient der „Flugbuch-Eintrag“ in der Teilnehmerkarte. Die Kommissionen stellen die für den Wettbewerb notwendigen Meldebögen den Vereinen und Piloten kostenlos zur Verfügung. Auf diesen persönlichen Bögen sammelt jeder Pilot die Landebestätigungen der im Wettbewerbszeitraum mit einmotorigen Motorflugzeugen, Motorseglern oder UL angeflogenen Plätze. Jeder Teilnehmer kann damit im Laufe des Wettbewerbes unterschiedliche Flugzeuge fliegen.

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Bewertungsgrundlage Bewertet werden Landungen auf zugelassenen Geländen in NRW, wobei jedes dieser Gelände im Wettbewerbszeitraum nur einmal gewertet wird. Folgende Punkte werden vergeben: · Landung auf Flughäfen in NRW mit Flugverkehrskontrollstelle: 3 Punkte · Landung auf allen anderen NRW-Plätzen: 1 Punkt · BONUS: Teilnahme am Fly-In NRW 2015: 10 Punkte Jugendliche erhalten auf ihre gesammelten Punkte einen Zuschuss von 40 Prozent (zur nächst höheren Punktzahl gerundet). Ausgenommen sind die Punkte der Fly-In-Teilnahme.

Auswertung Die Meldebögen werden von den Teilnehmern bis zum 15. Oktober 2015 an die Geschäftsstelle des DAeC LV NRW e.V., Friedrich-Alfred-Str. 25, 47055 Duisburg eingesandt. Die Kommission wertet die eingegangenen Meldebögen aus und erstellt Wertungslisten nach der Punkthöhe. Gewertet wird in der Allgemeinen Klasse, der reinen UL-Klasse und in der jeweiligen Juniorenklasse (Jahrgang 1986 oder jünger).


MOTORFLUG

LUFTWANDERN ins Baltikum Eine Tour zurück zu den Anfängen In Litauen hat Fliegen einen ganz anderen Stellenwert als z.B. in Deutschland. Durch die Jahrzehnte lange Blockzugehörigkeit zum Warschauer Pakt waren die drei Baltischen Staaten nie wirklich souverän in dieser Zeit. Ein Freizeitfliegen wie heute war damals nur schwerlich möglich. Somit ist Fliegen im Baltikum heutzutage wirklich Freiheit! Die MOTKO und ULKO habe es sich zur Aufgabe gemacht, Euch die Möglichkeit zu eröffnen, diesen nordöstlichen Winkel der EU in einer "Gruppe Gleichgesinnter" mit dem Luftfahrzeug zu erfliegen. Rahmendaten dazu wie folgt:

Sonntag, 21. Bis Sonntag 28. Juni 21. Juni 10 Uhr Briefing in Schmallenberg 22. Juni Zweiter Treff in Berlin Straußberg Bei gleicher Punktzahl entscheidet der Eingang der Meldung in der Geschäftsstelle (Poststempel). Eine Wertung einer Klasse kommt zustande, wenn mindestens drei Teilnehmer je zwölf Punkte gesammelt haben. Die Entscheidung der Kommissionen ist nicht anfechtbar und nicht einzuklagen.

Preise Für die Plätze eins bis drei jeder Klasse winken Preise im Wert von 300, 200 und 100 Euro zum weiteren Ausbau der persönlichen Fliegerfertigkeiten oder zur Ergänzung des Equipments. Die ersten zehn Teilnehmer jeder Wertungsklasse erhalten eine Urkunde. Die Siegerehrung erfolgt im Rahmen des Luftsporttages NRW 2015 am 22. November in Kamen.

Meldebogen Eine Kopievorlage der Meldebögen ist den Vereinen zugesandt worden und kann nach Bedarf vervielfältigt werden. Im Downloadbereich unserer Internetseite www.aeroclub-nrw.de ist der Meldebogen im PDF-Format auch hinterlegt. Wir bitten darum, die Jahressportflug NRW als Veranstaltung in den Vereinen und auf den Plätzen vorzustellen, zu diskutieren und möglichst bald mit dem Punktesammeln zu beginnen. Wir wünschen allen Teilnehmern viel Spaß und viele positive AIRrlebnisse.

/ Weiterflug um 11 Uhr 28. Juni Rückflug

Beginnen werden wir in Schmallenberg- Rennefeld, EDKR. Dort werden die Trip-Kits, bestehend aus Anflugkarten, Luftfahrtkarten, Frequenzlisten, Flugdurchführungsplanung etc. ausgegeben. Diese werde ich selber vorbereiten und in einem Briefing werden Details abgesprochen sowie Gruppen eingeteilt. Geplant ist es, in 3 Geschwindigkeitsgruppenzu fliegen. Motor, UL, MOSE: All welcome! Darüber hinaus wird sichergestellt, dass jede Gruppe durch einen erfahrenen Piloten geleitet wird, der Funk und Navigation übernimmt. Somit besteht hierbei die Möglichkeit, von den Erfahrenen zu lernen und selbst einmal den Schritt zu wagen in anderen Regionen zu fliegen. Die Meldegebühr beträgt 75 Euro je Person für DAeC Mitglieder und 100 Euro für Nichtmitglieder. Die Ausschreibung zu dieser Luftwanderung finden Sie auf www.aeroclub-nrw.de. Fragen, Anregungen, Verbesserungsvorschläge und vor allem Anmeldungen bitte direkt an: Volker Engelmann, Vorsitzender Motorflugkommission NRW Mobil: 0173-29 222 45 / Email: vengelmann@gmx.de

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Gliding in

Downunder erster teil

Benjamin Krug LSV Ruhr Lenne Iserlohn e.V.

Über die Weihnachtsfeiertage und Neujahr konnte ich für zehn Tage an einem Segelfluglager in Tocumwal, New South Wales teilnehmen. Von diesem historischen Aerodrom ausgehend erwarteten mich sechs faszinierende Flüge. Bevor es in die Luft ging, war allerdings der obligatorische Papierkram zu erledigen. Eine ICAO Lizenz ist in Australien nur bedingt gültig. Deshalb musste ich mich erst mal bei der GFA, dem australischen Äquivalent zum DAEC, anmelden. Einher ging dies mit einer Anmeldung bei dem Geelong Gliding Club, den mir ein Bekannter vorgestellt hatte. Für Studenten kostet eine Jahresmitgliedschaft nur 75 australische Dollar. Die Anmeldung bei der GFA kostet etwa 130 Dollar und bleibt ein Leben lang. Die GFA Mitgliedschaft hat einen besonderen Vorteil. Sie erlaubt es Mitgliedern zu Vereinspreisen bei vielen anderen Clubs zu fliegen, obwohl man nur Mitglied eines australischen Vereins ist. Am zweiten Weihnachtsfeiertag ging es also auf zum Tocumwal Aerodrom. Vor Ort wurde mir schnell bewusst welch besonderes Fleckchen ich hier erwischt hatte. Ingo Renner, vierfacher Weltmeister und mehrmaliger australischer Champion, hatte sich hier niedergelassen und betreibt seitdem einen kleinen Campingplatz auf seinem Anwesen. So

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kam es, dass wir auf seinem Grundstück zelten konnten. Auch Werner Meuser, war für ein paar Tage zu Gast in Tocumwal und flog den Discus von Ingo. Nach einem Checkflug vor Ort ließen mich die Fluglehrer alleine fliegen und ich bekam einen ersten Eindruck von der unglaublichen Freiheit, die einem Segelflieger hier präsentiert wird. Ich flog zuerst den SZD Junior 51. Mein erster Überlandflug war eine 300 Kilometer Ziel-Rückflug-Aufgabe, welche ich aufgrund des guten Wetters auf 370 Kilometer erweiterte. Der erste Eindruck war überwältigend. Man konnte nicht einschätzen, wie weit man tatsächlich sehen kann. Mit knapp 2.800 Metern über Grund erreichte ich die größte Höhe des Fluges und der Horizont schien einfach endlos. Sicherlich konnte man 80 Kilometer weit schauen, wenn nicht noch weiter. Die Felder, welche man am Boden sah, wirkten riesig. So täuschte der Eindruck, wenn man doch einmal auf 1.000 Meter über Grund herunterkam und sich auf einmal unwohl fühlte, weil die Felder so nah aussahen. Allerdings war dieses Gefühl kein Trugschluss, denn der Abstand zwischen den Aufwinden war tatsächlich größer als ich es gewohnt war. Man musste mit allen Faktoren in größeren Dimensionen rechnen. So hätte es sein können, dass man einen für australische Verhältnisse schwachen Bart liegen ließ, weil man sorglos dachte etwas Besseres finden zu können. Zwischen den Aufwinden herrschten aber teilweise


SEGELFLUG

lange Durststrecken mit starkem Sinken, welche die 1.000 Meter dann schnell vernichteten. Selbst in 1.000 Metern Höhe sollte man sich im klaren sein, dass Häuser, Menschen und Wasser bei einer Außenlandung ein paar Stunden weit weg liegen können. Ich entschied mich also vorsichtiger zu fliegen und nie zu weit runter zu kommen. Darüber hinaus war es auch taktisch nicht sinnvoll sehr weit runter zu gehen, da die stärksten Abschnitte im oberen Drittel der Thermik lagen. Das „obere Drittel“ hieß immer noch knapp 900 Metern Höhe. Diese Tatsache verschaffte mir das Gefühl von großer Freiheit und Glück. Wenn ich daran dachte, wie gering die „Komfortzone“ bei einigen Überlandflügen in Deutschland war, wurde mir bewusst welche große Spielwiese sich hier präsentierte. Als am Ende meines ersten Überlandfluges 370 Kilometer im OLC standen, war ich doch recht zufrieden. Zugegeben, unsere 70-jährige Fliegerdame vom Verein war in ihrer Ka6 an diesem Tag 400 Kilometer erflogen und ich konnte wieder mal staunen.

Benjamin Krug: Der 24jährige ist bei dem LSV Ruhr-Lenne Iserlohn seit Sommer 2006 fliegerisch aktiv, seit 2009 Scheininhaber und leidenschaftlicher Überlandflieger. Er war beratend im Organisationsteam des Segelflug Grandprix (YouTube Kanal, Social Media) tätig, ist jetzt Student des Bachelor of Arts in Film und Fernsehen, Fachbereich Kamera. Seit Dezember 2014 ist Benni als Backpacker in Australien unterwegs.

In den darauf folgenden Flügen hangelte ich mich durch einige Flugzeugmuster...

... FORTSETZUNG FOLGT in der nächsten Ausgabe.

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MODELLFLUG

der winter im modellflug

Prinzipiell muss man sagen: Man kann das ganze Jahr fliegen, aber das Wetter ist im Winter leider immer unbeständig und die geringe Temperatur verringert die Leistung der Akkus und das Material wird stärker belastet. So begibt sich der Modellflieger in seinen Baukeller und setzt die neuen Projekte, die im Sommer im Kopf entstanden sind, mit viel Fleiß und Energie um. Reinhard streisel Vorsitzender der Modellflugkommission Im Bastelraum ist es warm, man braucht nur das Licht einschalten und es kann losgehen. Man kann auch die Zeit nutzen, mögliche Schäden an den Modellen in Ruhe zu beseitigen, die Akkus zu pflegen und noch viele andere Dinge tun, die in den Sommermonaten liegen geblieben sind. Aber das Fliegen muss trotzdem kein Ende haben. Viele Vereine haben die Möglichkeit, in den Wintermonaten in einer Halle (zum Beispiel Sporthalle) dem Hobby weiter zu frönen.

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Für die Hallenfliegerei gibt es entsprechende Modelle, die sehr viel leichtergebaut sind. Depron kommt da hauptsächlich zum Einsatz, aber auch wesentlich kleinere Servos, Empfänger und auch Antriebsakkus. Das Hallenfliegen ist eine neue Herausforderung an den Piloten, da ja der Raum, sowohl in horizontaler aber auch vertikaler Ausdehnung begrenzt ist. Im Freien kann man einen Steuerfehler einfach korrigieren, in der Halle ist meist die Wand im Weg oder auch andere Gegenstände und im Extremfall das Flugzeug

eines anderen. Die Hallenfliegerei wird von vielen genutzt um die Steuertechnik weiter zu verfeinern, im Training zu bleiben und auch in Wintermonaten Spaß am Hobby mit den Vereinskollegen zu haben. Diese Fliegerei hat mittlerweile eine neue Dimension erreicht, so dass in mehreren Klassen Europa- und Weltmeisterschaften durchgeführt werden. Die letzte Weltmeisterschaft war in Coburg.


WIR IN

DUISBURG

DAeC LV NRW e.V. Friedrich-Alfred-Str. 25 47055 Duisburg Tel.: (0203) 77844-0 Fax.: (0203) 77844-44 info@aeroclub-nrw.de

www.aeroclub-nrw.de

Karina Claus

Manuela Steininger

Geschäftsführer

Buchhaltung

Wettbewerbe/Meisterschaften Luftraumfragen Umweltfragen Referat UL Tel.: (0203) 77844-11 hante@aeroclub-nrw.de

Rechnungs- und Mahnwesen Tel.: (0203) 77844-13 buchhaltung@aeroclub-nrw.de

Sekretariat

Mitgliederverwaltung FallschirmsprungAußenlandung Rettungs- und Sicherheitsgerät Ehrungen Tel.: (0203) 77844-12 schubutz@aeroclub-nrw.de

Referat Öffentlichkeitsarbeit Luftsportmagazin Homepage Tel.: (0203) 77844-31 redaktion@aeroclub-nrw.de

Hermann-Josef Hante

Nicole Schubutz

Daniela Blobel

Manuela Mauter Ausbildung

(mo bis fr von 9-13 Uhr, mi von 9-17 Uhr) Tel.: (0203) 77844-14 mauter@aeroclub-nrw.de

Hubertus Huttel Ausbildungsleiter

Segelflug, Motorsegelflug, Fallschirmsprung (Montag bis Donnerstag) Übungsleiter Sportzeugen Tel.: (0203) 77844-15 huttel@aeroclub-nrw.de

Referat Technik

CAMO DE.MG.0501 CAMO LBA.MG.0501 Instandhaltungsbetrieb DE.MF.0501 Instandhaltungsbetrieb LBA.MF.0501 Techn. Personal Techn. Ausbildung Tel.: (0203) 77844-21 claus@aeroclub-nrw.de

Ulf Calsbach

Referat Technik CAMO DE.MG.0501 CAMO LBA.MG.0501 Instandhaltungsbetrieb DE.MF.0501 Instandhaltungsbetrieb LBA.MF.0501 Tel.: (0203) 77844-21 pruefleitung@aeroclub-nrw.de

LUFTSPORTJUGEND NRW Heiner Fischer

Jugendbildungsreferent Tel.: (0203) 77844-32 fischer@aeroclub-nrw.de

Nina Heithausen

Referentin NRW bewegt seine Kinder Tel.: (0203) 77844-51 heithausen@aeroclub-nrw.de

LUFTSPORTSCHULE des AEROCLUB NRW

Daniela Blobel Sachbearbeiterin

Tel.: (0203) 77844-31 blobel@aeroclub-nrw.de

Segelflugschule Oerlinghausen Robert-Kronfeld-Str. 11 33813 Oerlinghausen Tel.: (05202) 9969-0 www.segelflugschule-oerlinghausen.de

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NRW AKTIV 29.11.14 - 28.1.15

Erfurt, 29.11.14

Auf der DAeC-Hauptversammlung ist NRW durch Stefan Klett und Hermann-J. Hante gut vertreten.

Braunschweig, 08.12.14

des Luftsports als Delegierter der DAeC Bundes TeKo bei einer Gesprächsrunde im LBA zu Fragen der Technik.

Duisburg, 14.01.15

Oerlinghausen, 08.12.14

Duisburg, 15.01.15

Mitgliederversammlung der Segelflugschule.

Duisburg, 10.12.14

Das Präsidium trifft sich zu einer Jahresabschlusssitzung.

Dortmund, 12.12.14

Einige Vertreter aus Präsidium und Sportfachgruppen besuchen den Felix Award.

Hamm, 12.01.15

30.-31.5. Pepinster/BEL Concours International de Pepinster

18.4. Himmelberg

13.-14.6. Sebnitz/GER

15.-19. 4.

19.4. Himmelberg

Metzingen / 2. Teilwettbewerb BadenWürttemberg

23./24.5. Wasserkuppe

Grundmodulschulung und Fortbildung für Techniker mit über

23rd Internationaler Sächsischer Schweiz Cup

F3B-E 10.5. Siegen

Lindenbergpokal

Wettbewerbstermine

3. Teilwettbewerb / Hessische Meisterschaft

17.5. Wanne-Eickel

F1E 28.3. Zwickau

F2 2.-3.5. Bitterfeld/GER

31.5. Dingden

15.-17.5. Breitenbach/SUI

Motorkunstflug

16.-17.5. Karlskoga/SWE

Anreise 27.4., Abreise 3.5. Trainingslager Reinsdorf

Pokalwettbewerb

29.3. Zwickau Pokalwettbewerb

11.4. Oberkotzau

Föhrlberg-Cup / 1. Teilwettbewerb Bayern

23rd IKR Pokal

Control Line Jura Cup

Karlskoga World Cup

23.-24.5. Aalborg/DEN Limfjords

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Kai Jordan und Heiner Fischer informieren sich auf der Jahrestagung der Sportjugend NRW über aktuelle Entwicklung in der Jugendpolitik. Die Tagung stand unter dem Titel „Was lerne ich im Sport“.

12.4. Oberkotzau WC-Cup / 2. Teilwettbewerb Bayern

MODELLFLUG in der Messe Westfalenhalle Dortmund, Standnummer: 3B.G06

Hachen, 16.01. – 18.01.15

Nörvenich, 24.01.15

Metzingen / 1. Teilwettbewerb BadenWürttemberg

Intermodellbau

Der Technische Ausschuss trifft sich zu seiner ersten Sitzung in 2015 und bereitet die Aktivitäten für das kommende Jahr vor.

Stefan Klett und Hermann- J. Hante nehmen an der Seko-Sitzung teil.

Ulf Calsbach vertritt die Interessen

termine

Das Redaktionsteam plant und strukturiert die erste Ausgabe des Luftsportmagazins in diesem Jahr.

OB-Pokal

Dingdener Heidepokal

Das Kunstflugtraining für Neueinsteiger im Wettbewerbs-Motorkunstflug


VERBAND

100 Teilnehmern. Perfekte Infrastruktur von der BwSFG “Boelke” Heini Dittmar e.V. zur Verfügung gestellt. Danke!

impressum

Duisburg, 28.01.15

Herausgeber:

Der AEROCLUB | NRW begrüßt lädt seine Vereine zu einer Informationsveranstaltung über das Förderprogramm ZI:EL ein.

Duisburg, 28.01.15

Der Satzungsausschuss tagt.

Duisburg, 28.01.15

Redaktionsschluss! Wir danken allen Sportfachgruppen, Gremien und Autoren für die tolle Zusammenarbeit!

Deutscher Aero-Club Landesverband NRW e.V. Friedrich-Alfred-Str. 25 47055 Duisburg Tel.: 0203 - 778440 VR-Nr. 50680 Duisburg redaktion@aeroclub-nrw.de www.aeroclub-nrw.de)

Vertretungsberechtigt:

Stefan Klett (Präsident) Boris Langanke (Vize-Präsident)

Verantwortlich: Hermann-J. Hante

Redaktionskonferenz:

(Zusammensetzung: Vertreter der Sportfachgruppen und Gremien)

28.6. - 5.7.2015 Gera EDAJ

Deutsche Meisterschaft Motorkunstflug

Anreise 28.9., Abreise 4.10. Reinsdorf Challenge/ Brandenburgische Meisterschaft

28.11.2015 Fulda

Jahrestreffen der Motorkunstflieger Alle Infos und Ausschreibungen findet man unter www.german-aerobatics.com

AUS DEN VEREINEN 14.-17.5.Grefrath Niershorst

Kappes Vergleichsfliegen www.niederrheinmeisterschaften.de

Ausbildung: Matthias Podworny, matthias.podworny@t-online.de Ausschuss Luftfahrt und Schule: Jürgen Landau, juergen-landau@gmx.de Ballonsport: Wilhelm Eimers, Benjamin Eimers, ballon@ballon.org D-Kader: Siegfried Baumgartl, sigbaum@gmail.com Fallschirmsport: Gerhard Währisch, gw@wfnetz.de Frauenluftsport: Silke Leue, silke.leue@gmx.de Interdisziplinäre Fachbeiträge: Dr. S. Baumgartl, baumgartl@aeroclub-nrw.de

Luftsportjugend: Kai Jordan, kai@lsj.de Luftsportschule des AEROCLUB | NRW: Benedikt Goller, info@segelflugschuleoerlinghausen.de Modellflug: Evelyn Höfs, wue.hoefs@t-online.de Motorflug / Ultraleichtflug: Werner Höhn, ultraleichtfliegen@aeroclub-nrw.de Segelflug: Dr. S. Baumgartl, seko@aeroclub-nrw.de, baumgartl@aeroclub-nrw.de Sicherheit: Roland Schneider, r2006s@gmx.de Technik: Dr. Uwe Breucker, uwe.breucker@gmx.net Umweltbeauftragter: Klaus Kosmalla, klaus.kosmalla@dokom.net Vizepräsident PR- und Öffentlichkeitsarbeit: Boris Langanke

Gestaltung:

Zenon Design, Münster www.zenon-design.de

Druck:

Bitter & Loose, Greven www.bitterundloose.de Auflage: 14.100 Das Luftsportmagazin erscheint in vier Ausgaben pro Jahr, als offizielles Mitgliedsmagazin des DAeC LV NRW e.V. Alle Inhalte des Magazins sind urheberrechtlich geschützt. Wiedergabe – auch in Auszügen – nur mit vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung des Verbandes.

Wir gedenken dem im Oktober vergangenen Jahres verstorbenen Fliegerkameraden Bernhard Reifenscheid. Der Nachruf ist auf der Homepage der Gemeinschaft für Luftsport (GfL) www.gfl-dinslaken.de veröffentlicht. HINWEIS zur Ausgabe 4/2014, Seite 39: Versehentlich war der Name des Verstorbenen nicht korrekt abgedruckt. Wir bedauern das zutiefst und entschuldigen uns in aller Form.

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