30 Corporate Governance
Vergütungsbericht
1. Einleitung
3. Festsetzungsverfahren
Dieser Vergütungsbericht folgt Artikel 13 ff. der Verordnung des Bundesrates vom 20. November 2013 gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV). Diese Verordnung wurde vom Bundesrat erlassen aufgrund der am 3. März 2013 vom Schweizer Volk angenommenen eidgenössischen «Volksinitiative gegen die Abzockerei» (auch «Minder-Initiative» genannt). Ausserdem berücksichtigt dieser Bericht die Richtlinie Corporate Governance (RLCG) der SIX Exchange Regulation sowie den Swiss Code of Best Practice der Economiesuisse.
3.1. Vergütungsausschuss Die Generalversammlung wählt je einzeln jährlich die Mitglieder des Vergütungsausschusses. Die Amtsdauer dieser Mitglieder endet mit dem Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung.
Der Bericht beschreibt die grundsätzliche Politik, das Festsetzungsverfahren, die Elemente und die Struktur des Vergütungssystems für den Verwaltungsrat sowie die Unternehmensleitung der APG|SGA. Er enthält ferner die Angaben gemäss Art. 14 –16 VegüV, namentlich die Informationen betreffend fixe sowie variable leistungsabhängige Vergütungen an Verwaltungsrat und Unternehmensleitung. Dieser Vergütungsbericht ersetzt die Angaben im Anhang zur Bilanz nach Artikel 663b bis OR.
2. Grundsätzliche Vergütungspolitik Das langfristige Ziel von APG|SGA ist es, eine nachhaltige und attraktive Rendite bzw. Wertsteigerung für ihre Aktionäre zu erreichen. Unsere Gruppe verfolgt dieses Ziel in einem anspruchsvollen und konkurrierenden Umfeld. Damit unsere Gruppe in diesem Umfeld erfolgreich operieren kann, ist sie darauf angewiesen, talentierte, leistungsorientierte und motivierte Führungskräfte anzuwerben und zu halten. Das Vergütungssystem von APG|SGA wurde mit Wirkung ab dem Jahre 2012 im Sinne einer Good Corporate Governance eingeführt. Es ist so aufgebaut, dass die Interessen der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie der Unternehmensleitung mit den langfristigen Zielen der Gesellschaft sowie den Interessen der Aktionäre in Einklang stehen. Das Vergütungssystem unterstützt den langfristigen und nachhaltigen Erfolg der Gruppe und entspricht einem modernen und marktkonformen System. Ausserdem wurde Wert auf transparente Vergütungskomponenten gelegt.
Der Vergütungsausschuss hat die folgenden Aufgaben und Zuständigkeiten: – Vorbereitung und periodische Überarbeitung der Vergütungspolitik und -prinzipien der APG|SGA Gruppe und der Leistungskriterien im Bereich der Vergütung und periodische Überprüfung der Umsetzung derselben sowie diesbezügliche Antragstellung und Abgabe von Empfehlungen an den Verwaltungsrat – Vorbereitung aller relevanten Entscheide des Verwaltungsrates betreffend Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Unternehmensleitung sowie diesbezügliche Antragstellung und Abgabe von Empfehlungen an den Verwaltungsrat – Information an den Verwaltungsrat zweimal pro Jahr über den Prozess der Festsetzung der Vergütung – Sicherstellung einer marktgerechten Vergütung 3.2. Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat hat (unter Vorbehalt der Kompetenzen der Generalversammlung gemäss den Bestimmungen der VegüV) die oberste Verantwortung für das Vergütungssystem. Er schlägt der Generalversammlung die Mitglieder des Vergütungsausschusses vor. Dieser setzte sich per Ende 2021 aus den Verwaltungsräten Jolanda Grob (Präsidentin) und Markus Scheidegger zusammen. Ist dieser Ausschuss unterjährig nicht voll besetzt, so ernennt der Verwaltungsrat für die verbleibende Amtsdauer die fehlenden Mitglieder. Der Verwaltungsrat entscheidet über die Vergütung seiner Mitglieder (auf Antrag des Vergütungsausschusses). Die einschlägigen Bestimmungen der VegüV über die Genehmigung der Vergütungen sind in Kraft. Der Verwaltungsrat stellt den Antrag an die Generalversammlung zur Genehmigung seiner Vergütungen. Der Verwaltungsrat entscheidet über die Vergütungen der Mitglieder der Unternehmensleitung (auf Antrag des Vergütungsausschusses). 3.3. Generalversammlung Im Einklang mit den Bestimmungen der VegüV wird die Generalversammlung über die Vergütungen des Verwaltungsrates und der Unternehmensleitung abstimmen.
APG|SGA Geschäftsbericht 2021