ASTEC
Örner NCLsuhi Bllnten
Feinh e iten I slamischen Glaubens l slumische r K atechismus
HercLUsgeber: Ahmet
Tur-un~
Ü"nersetzung: Ahmed Erdem
ASlec Verlag Tel: .(49) 234 930983 ISBN: 3-00-015510-4
Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in Der Deutschen NationalbiblioRraphie; detaillierte bibliografische Dateien sind im Intemet über http: //www.dnb.ddb abrufbar.
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Vorwort Wir als Muslime verspüren eine starke m oralisch e Verpflichtung, unsere Reli-
gion einschließlich ihrer Gebote und Verbole im größt möglich en Maße zu er lerne n . Diese Ve rpflichtung resu ltiert aus d em menschlichen Bestreben. ein inn iges Verhä llnis zum eigenen Sch öpfer aufzubauen und ein gottgefäl liges Lehen zu führen. Je mehr also die modernen Umstände, unter denen wir
heutzu tage zu leben gezwungen sind, einen Großteil unserer geistigen Aufmer ksamkeit für s ich In Anspruch nehmen. desto mehr wächst in uns das Bedurfnis nach Un terweisung in den praktischen Erfor dernissen des r echten Glaubens.
Mit der Absicht , dieser Herausford erung gerecht zu werden, versucht das vorliegende Bu ch , relIgionsgesetzliche Anweisungen und geschwisterliche Ratschläge zu vemlitteln , die die Rechtleitung und somit En tlastung derjenigen Muslime zum Ziel h aben , die sich am Beispiel des Propheten Muhammad und seiner rechtmäßigen Nachfolger orientieren woHen und den Urteilen d er imam e und islamischen Gelehrten großen Wert zusprech en. Daneben verschafft es einen Überblick über die Natu r der wichtigsten Glaubensinhalte und geht in a ller Kürze au f die Gesch ichten bedeutender Propheten ein. Die Übersetzung Ist In einfacher und verständliche r Sprache gehalte n . Für die Um schrift arabisch er Begliffe ist teilweise die internatio nale Lautschrln. verwendet worden - was sich nicht vermeiden ließ -, für gän gige orientalische Name n jedoch zu m eist eine vereinfachte Umschrirt.. für die korrekte Ausspra che und Lesart e iniger Koranverse. Bittgebete u nd rellgiöser Fo rm eln wird dringend angera ten , einen der arabischen Sprache Kundigen zu Rate zu ziehen . Wir hoffen , den deutschsprachigen Muslimen mit dieser besch eidenen Arbeit e inen kleinen Dienst erwiesen zu h aben, erbitten uns von Gott. über unsere Fehle" und Sünden hinwegzusehen. und wünschen uns für die eh renwerte Leserschaft aufrichtig, dass sie aus dem Inhalt des Buches ein en a ngemessenen Nutzen ziehen kann.
De r Herausgeber
Wozu dient dies es Werk? Was ist islamisch richtig und vCltretbar? In den ersten Jahren des Is la m war die Antwort darauf ganz einfach. Man b rauchte schlicht und einfach Gottes
Gesandten, unseren Ehrenwerten Pro pheten Muhammad Mustafa zu fragen und konnte eine verbindliche Antwo rt darauf bekommen. In den folgenden Jahren übernahmen die rechtgeleiteten Kalifen dieselbe Funktion. Nach dem Ablauf dieser Periode, die man gerne als "islamisch e Goldzeit .. , bezeichnet . t ra t.en Gelehrten in Erscheinung, die sich mit Koran u n d Überl ieferung gut auskannten. Tn einem Hadith heißt es: ..,'Die qdefirten sim{ 'Er6en tier Proplieten'" Nach der KodifIzierung der Ha dithen Goltes Ges andten, a lso sch lifllichen Festsetzung der Überlieferung, brauchte man Intellektuelle, die diese Überlieferu n g und Au ssagen in Kora n interpretieren konnten, denn manche überlieferten WO!'tc sin d nur in ein em bestimmten Kon text u n d gemeinsam mit d em Wort laut des Korans zu verstehen . Es steht einfach nich t jedem Mus lim zu. schlicht und einfa ch aus einem Koranvers oder von ein em überlieferten Hadith verbindliche Rückschl ü sse zu ziehen. die naturgemä..ß oft falsch sein können . Diese Funktion übemah men die Rechtsgelehrten. genau er gesagt die Imame der Rcchlsschulen, d ie wir in diesem Buch näher erörtert h aben. Koran und bestätigte Überlieferungen sind für aBe Rechtsschulen verbindlich. Alle Au ssagen d er rtech tsgelehrten, die im krassen Unterschied zum Koran oder ein er bestätigten Überlieferung stehen . Sind a ls .. Fehlschluss~ zu interpret ieren und zu verwerfen . Bei den Angelegenheiten. auf die man im Gnadenreich en Koran oder in einer Überlieferung ke ine Antwort findet, s ind durch diverse Rechtsgeleh lt e n bea ntwortet worden. Dabei sch lugen sie aber natü rlich verschiedene Wege. Wäh rend Abu Ha nifa neigte. den Ana loglt::schluss vo nmziehen . schätzte Im a m Malik die Tradition der Medine n ser am meisten , Aus diesen Antworten a uf Fragen. d ie durch Muslim e gestellt wurden. s ind islamische Rechtschu len e n tstand en. In den folgenden Jahren wurden diese Meinun gsäußerun gen der führenden Rechtsgelehrten aufgesammelt und handwerklich vervic\f'aIUgt. Es s ind zah lreich e Sammelwerke entstanden. die wir im Quellenver.leichnis angegeben haben , " Mufti ~.
ein Wort. das sich auch im d eutschen S prachraum eingebürgelt hat. ist an unQ für sich ein Mensch. der sich mi t Koran, der Überlieferung und d en Büchern auskennt. die die Meinungsäußerungen d er Rechtsgelehrten enthalten, Mit der Zeit wurden verschiedene Kataloge ausgestellt, die d iese "Fatwas", also islamische Rechtsmeinungen nach gem ein sam en Kriterien versammelten.
Die Französische Revolution brachte d en Gedanken der Kodifizierun g der Gesetze, wodurch sich alle Bürger In de r Lage sein sollten, die Gesetze versteh en zu können, die sie betrafen. Diesen Gedanken übel1ruj:!; Ömer Nasuhi B ilme n auf die islamischen Gesetze und hat verschiedene F'atwa-Bücher auf etnen gemeinsamen Nen ner gebracht. E r wa r in sein em Bestreben sehr erfolgreich . So ist sein Bu ch das meist verkaufte islamische Buch in der Türkei nach dem Koran . Die Sprache des Haupttextes ist inzwisch en sehr veraltet und für etncn Durchschnittstürken nicht mehr verständlich. Fikri Yavuz, ein Schüler von Bilmen und Meh met Talu stnd Verfasser , die den Text d ieses Buch es vereinfacht bzw. auf umgangssprachliches Türkisch übersetzt haben. Wir sind aber von dem Grundtext ausgegangen. Wir haben uns erlaubt. manche Textpassagen, die für unseren Alltag nicht mehr aktuell si nd, zu verkürzen bzw. überhaupt zu s treich en. So fehll z.B. das Kapitel in u n serem Buch, d a s im Haupttext die Brunnen behandelt. war ein kühnes Unternehmen, ein Grun d·.verk der islamischen Jurisprudenz auf Deutsch zu übersetzen, denn der deu tschen Sprache fehlen manche Grundbegriffe. die im Türkisch en und Arabischen geläufig sind. Wi r haben versuch t, man che Begriffe einzudeu tschen. Und wo es einfach nich t möglich war, haben wir von dem arabischen Wort Gebrauch gemacht. E;s
Bei einer derart wichtigen Übersetzung sind manche Fehler vorprogrammiert und l rotz jeglichen Bemühungen einfach nicht zu vemleiden . Deshalb bitten wir unsere Leser um Nachsicht. Für jede ko ns:.r uktivc Kritik sind wir dankbar. die wir in d en folgenden Ausgabcn des Werkes berucksichtigen werden. Un s s teht es einzig und aUein zu , uns zu bemühen. Erfolg kommt allein von Allah.
Uber den Autor Ömer Nasuhi BHme n wurde 18B3 in einem Dorf in der türkischen Provinz Erzurum geboren . Nach erfolgreich em Stu dium d er islamischen Theologie und zahlreichen Tätigkeiten wurde e r 1943 in lstanbul zum Mufti emannt. Am 30. Juni 1960 übernahm e r das wü rdevolle Amt des Vorsitzenden für Reli -
giöse Angelegen heiten der Republik T ü rkei, das allerhöchste Am t in der Türkei und trat kurol darauf in den Ruhestand . Er beh e r rschte neben der türkischen auch die arabische und persische Sprache in Perlektlon und e rlernte die fran zösisch e bis zu einem bcachtl!chcn Grad.
Während seiner la ngjährigen Lehrtätigkeit an verschiedenen Schulen und In-
stituten widmete er s ich außerdem dem Verfassen 7..ahlreicher Werke. die auf der ganzen Welt Verbreitung und Anerkennung fanden, wie z. ß. d je türkische Ubersel.z.ung des Korans, die Ausleglmg des Korans . die große Geschichte d er KoranauslegWlg und das vorliegende Buch. Omer NasuhJ ßilmen verstarb nach ein em frommen Leben a m 12. Oktober 1971 in I ~tanb ul.
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BismillahirrahmaniITahim, Im Namen Barmher/..igen und Erbarmenden Gottes
~
Alhamdu lillalli Rabbul Alemin, Lob sei Allah, dem Erschaifer der Welten
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Lob sei Muhammad, Al!ahs Gesandten, dem Ehren wertesten Menschen, der bis zur Ewigkeit d en lebenden Koran verkörper t
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Allah möge allen islamischen Rechtsgelehrten himmlischen I..ohn zukommen lassen, die WIS ennäglichten, ein HauJrichtiges" Leben zujü.hren tmd diese Leben...<;weise vorexerzierten
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Allah möge allen Intellektuellen dieser Bii.cher himmlischen Lohn zukommenl.assen, die uns diese Kulrurschätze Clbenniilelt haben,
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AUah möge allen Gotlesergebenen himmlischen Lohn zukommen lassen, die versuchen, nach den beschriebenen Kriterien leben, die diese Bücher uns vennit.leln
Der Herausgeber, Übersetzer lmd Korrektor bitten die Leser als eine islamische Anstandsregel um einen F ä tiha jür diejenigen, die dem Entstehen dieses Werkes beigetragen haben, insbesonderejü.r den versto rbenen Verfasser, Dmer Nasuhi BilTllf!n lmd alle weiteren Verstorbenen d er Gemeind.e der Gottesergebenen,
Glaubenssätze ..........................................•.................. 11 Reinheit .... ....... ...................................................... ... ... 53 Salat; Gebet . ......... ...... ...... ................ ... ... .............. ..... 121 Sawrrt/ Fasten ......... ..... .......................... .................... 245
Zakii..t/ Almosensteuer ............................ ... ... ....... ....... 289 Hadsc1t,l Pilgerreise ................................... ............... .. 319 Opfern und Jagd ...... ......... ......................................... 357 Schön und Unschön .................................... ....... ........ 371
Islamische Moral .............. ... ............ ..... .... .... .... ..... .... 407 Propheten ....... .... .... .. .................. ............................... 451
Muha mmad Mustafa ... .. ...... ..... ............ .......... ............ 470
Glaubenss채tze
Glau b enssätze .............. . ........................... .................. ............. . .. ...... ..... 11 Prinzipien w ahrhafte r Religion ....................................... .............................. 1 3 Wesenszüge ei n e r wa hrhafte n Religion ...................... ................. _................. 1 3 Vorteile ein e r wahrhaften R e lig Ion .................................... ............................ 14 Universalitä t der is la.mischen Religio n u n d Ihre Elemente ............................ 15
Eigensch aften. des Glaubens und des Is lam .............................. .. ............... .... 16 Voraussetz ungen d es I s lam und d es Glaubens ............................................... 1 6 Glaube a n Gott und Seine Attribute ............................................................... 18 Wugud ................................................................................................................................. /9 Qadim ....................................................................................................................... 2 1 Baqa·.................................................. ................................................................................ 2 1 Muchäl!fim lil-Hawddith .................. ............................................................ ............................. 2 1 Qiyam /)i Zähhi .... . ... . ,...................................................................................................... 22 WQhddIuyya ............................................................................................................................. 22
Hayät .................................................................................................................................... 23 'nm . .......................................................................................................................................... Irado ......................................................................................................................................... Qudra .. ..... " ................................................. ........................................................................... Sami'.... .. ..... .. .......................................................................................................................... Bassar . ,............................................................................................ _................................... KaMm... .........................................................................................................................
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24 24 24 25 25 Tokwfn ...................................................................................................................................... 25 Zu.::;ammenfassung ................ ................................................................................................... 26 Glau be an die Prop}l eten ................................................................................ 27 Mu'giza: ................................................................................................................................... 27 Kardma . ............................................................................................................................... 27 Ma'Una/lstidmg ........... ............................................................... _............................... 27 Natwendlgkeit der Propheten .............................. _................. .................................................... 29 G la. ube a n die Bücher .................................................................................... 3 0
Natwendigkeit h immli.::;cher Bü cher ........................................................................................... 32 GöWichcr Charakter des Koran ......................................................... _................................... 32 Fakten, die der Koran vennme/t ............................................................................................... 33 Gla.ube an Enge l ............................................. ............................................... 35 Sinn und Zweck d er Engel ........................................ .............................................................. 36 Glau be an das Jenseits .................................................................................. 36 Ablauf des Jung.::;len Toges und seine Vorzeichen .................................................................... 37 Ereignisse om Jüngsten Tag ..................................................................................................... 39 Smn und Zweck des Jenseits ................................................................................................. 41 Glaube a n Sc hicksal und Vorh e rbestimmung ................................................. 42
Glaube an Schicksal und Eigenverantl/Jortung ......................................................................... 43
Imame der Ah[ a s-Sunna i n Glaube nssätzen .................................................. 4 5 Imam AbU Manstlr Muhammad Matund, ............... ' ............................................................... 45 Imam Abul HassCUl Ali al-Asch'ari ............................................................................................ 45
Unsere Gelehrte n d e r Rechtsfindung (a l-Mugta h tdun) .................................... 4 7 Imam Abu Hani/a (a /-tm(lm al-A 'zam) ....................................................................................... Imam A bQ y!l.suf ....................................................................................................................... Imam MuhammGld ..................................................................................................................... Imam Zu/ar ................... ...................................................................................................... Imam AMlik Ibn Anas ._ ......................... ................................................................................... ImGlm Muhammad Ibn Idris as-8chdfi'i _................................................ .................................... ImGlm Ahmod Ibn Muhammad Ibn Han bGl/ ...............................................................................
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Prinzipien wahrhafter Religion Die wahrhafte Religion ist ein Gesetz Gottes und zugleich die heilige Zusammenführung mehrerer gesicherter Urteile. Dieses Gesetz leitet die Menschheit zum Guten. Solange die Menschen sich mit ihrem eigen e n Wi.llen den Bestimmungen dieses Gesetzes unterwerfen und e rgeben, befinden sie sich auf dem richtigen Pfad und sind recht geleitet. So erlangen sie sowohl im Diesseits als auch im Je nseits Glückseligkeit und Wohlbefinden. Religionen kan n man in drei Kategorie n einteilen: 1. Die erste Kategorie umfasst die wahrhaften Religionen. Diese Religionen entsprechen der oben angegebenen Definition, da sie von Gott stammen u n d den Me nschen durch Propheten übermittelt worden sind. Man bezeichnet sie auch als himmlische oder göttliche Religionen. Alle himmlischen Religionen entspringen ein und derselben Quelle und sind an und für sich wesensgleich, bis auf einige Unterschiede hinsichtlich der Rituale beim Gebet und der jurist ischen Bestimmungen. Alle Religionen, die von Adam bis Jesus durch hochverehrte Propheten an die Menschheit übermittelt worden sind, beruhen auf denselben Glaubenssätzen und dem Prinzip des Glaubens a n denselben Gott. Man che von ihnen wurden aber verzerrt, und die Originalität gi ng verloren. Gott sandte Muhammad als Propheten an die ganze Menschheit. Durch ihn schenkte Gott de r Menschheit die allerletzte und vollkommen ste aller wahrhaften Religionen. So ist die islamische Religion diejenige Religion, d ie bis zum Jüngsten Tag als wahrhafte Religion fo rtbestehen wird. 2. Die zweite Kategorie umfasst jene Religionen, die Ihre Ori· ginalität eingebüßt haben und entstellt wurden. Wie wir oben bereits erwähnt haben, waren diese Religionen ursprünglich wahrhafte Religionen, die aber infolge dieser Entstellu ng ihren himmlischen Wesenszug verloren haben. 3. Diese Kategorie enth ält alle nicht himmlische n Religionen. Diese Religionen haben nie etwas mit einer wahrhaften Religion zu tun gehabt und besteh en aus zahlreichen Irrlehren diverser Nationen . Obwohl sie manch rationale und gescheite Bestimmung enthalten, fehlt Ihnen jegliche himmlische Würde und der heilige Aspekt. Religionen, die auf der Verehrung des Feuers. der Sterne und mancher Idole beruhe n , sind in dieser Kategorie einzustufen.
Wesenszüge einer wahrhaften Relig ion Die bestim menden Wesenszüge und Eigenschaften einer wahr haften Religion, durch die sie sich von anderen Religionen unterSCheidet, sind mannigfaltig. Zusammenfassend können wir behaupten, dass e ine wahrhafte Religion den Menschen die Exis tenz Gottes mitteilt und ihnen vorsch reibt. nur Ihn zu ve r-
Feirlhe'ten islamischen Glaubens
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chn:n . Sie gibt ih nen Aufschluss Ober die Tatsache, dass es keinen Sc h öpfer außer Gott gibt. Sie erwartet die Verehrung aller Propheten und aller himmlischen Bücher, ohne Untersch ied zwischen ihnen zu machen. Auf ein ewiges Leben im Jenseits wird hingewiesen . Alle Menschen werden einer gemeinsamen Ordnung unterworren und einer himmlischen Bruderschaft anvertraut. Der einzige Unterschied zwischen den Menschen vor Gott besteht im Glauben und im guten Charakter. So gewährleistet die wahrhafte Religion allen Menschen Errettung und Glückseligkeit. Die einzige Religion, die all diese Wesen szüge in sich vereint, ist die isla m ische Religion, die heute besteht und bis zum Jüngsten Tag fortbestehen wird.
Vorteile einer wah rhaften Religion Oie Vorteile einer wahrhaften Religion sind sehr zahlreich und lebenswichtig. Die Vorteile und das Glück, das die Menschen durch eine derartige Religion erhalten, sind nicht durch das menschliche VorsteUungsvennögen eines einfachen Schriftstellers zu beschreiben. Es genügt einfach zu erwähnen, dass der Mensch dadurch erfährt, wozu er erschaffe n worden ist und seinen heiligen Herrn kennen ler nt, Der ihn erzieht und zu diversen Errungenschaften verhilft. So glaubt der Mensch an die auserwählten Propheten und versucht durch die schönen Eigenschaften dieser Propheten sein eigenes Leben zu erhellen. Dadu rch führt der Mensch ei n m e n sch enwürdigeres Lebe n und erlangt nach seinem Tode das ewige Glück. Eines dürfen wir noch erwähnen, nämlich dass die wahrhafte Religion dem Menschen Kraft gibt, ihn für das Alltagsleben wappnet und an seinen kummervollen Tagen trostet. Demgemäß ist auch das zukünftige Leben des Menschen gesichert. Wenn wir grundlich nachdenken, s tellen wir fest, dass de r Mensch ein einfa ches Lebewesen unter vielen ist. Seine Größe en tspricht im Vergleich nicht einmal einem Staubkörnchen, dennoch plagt er sich mit verschiedenen Sorgen, denen e r ganz einfach ausgeliefert ist. Letztendlich verstirbt er wie eine Blume und büßt seine gesamte irdische Existenz ein. Bestande unser Dasein allei.n aus diesem vergänglichen Leben, wäre der Mensch wirklich eine armselige und bemitleidenswerte Kreatur. Dieses materielle und vergängliche Leben bietet keine Grundlage fü.r ein Glück, bei welchem die Menschen wirklich wahres Glück empfinden, denn solange sie sich an der wahrhaften Religion festklammern, erlangen sie seelische Glückseligkei t , was als Vorbereitung auf das ewige Glück zu deuten ist. Das Enden dieses vergänglichen Lebens soll ihnen keine Sorgen bereiten, denn ein derartiger Mensch ist sich der Tatsache bewusst, dass der Ewige ihn in Seine Obhut nehmen wird . So ist der Mensch fest davon überzeugt, dass er durch das unvergängliche Leben das ewige Glück erlangen wird. Dies jedoch ist nur ein Bruchteil der Vorteile, die eine wahrhafte Religion der Menschheit bietet.
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Omer NClSuhi BilmeTt, Islamischer Kalechismus
NU! durch eine derartige Religion kann der Mensch seine Lebensweise auf Bescheidenheit ausrichten, seinem Schöpfer mit Freude dienen und auf die Anrechte seiner Mitbürger Rücksicht nehmen. So ist der Mensch gewillt, seine Glaubensgeschwisler und alle Mitmensche n auf den richtigen Pfad zu leiten, um mit dem ewigen Paradies belohnt zu werden. Dadurch entwickelt er sich zu einem wichtigen Organ in der Gesellschaft. Fazit: Nu r d ie wahrhafte Religion kann der Menschheit diese hohe Gesinnung mitteilen und ihnen diese schöne Lebensweise vermitteln .
Universalität der is lamischen Religion und ihre Elemente Die islamische Religion ist die allerletzte und vollkommenste unter den wahrhaften Religionen. DIese heilige Religion ist nicht für eine Nation oder ein Zeitalter bestimmt. Sie ist die dem Wesen nach natürlichste Religion Gottes, die bis zum Jüngsten Tag fortbestehen wird und der Ve ranlagung und der Lebensweise verschiedenster Menschengruppen entsprich t. Diese heilige Religion ist ein Weg zur Errettung und zum Heil und eine Quelle des Glucks, denn sie ist diejenige Religion, mit der sich Gott zufrieden gibt. Gott s pricht:
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.([>ie tRsfigiofl 6ei (jott ist aer Ismm. " {jf.{"Jmrd n, 19J
Vor dem Islam war die Welt von den Finsternissen der Unwissenheit bedeckt. Wahrhafte Religionen waren erloschen, das Licht der himmlischen Weisheit war untergegangen, und der gesamte Horizont halte sich verfinstert. Einige Mensc hen gaben sich ihren Begierden hin, andere hingegen wurden versklavt. Die Bewohner der Arabischen Halbinsel waren besonders davon betroffen und von Unwissenheit umgeben. Menschen verehrten Götzen, die sie selbst hergestellt hatten , und schämten sich für diese Untaten. Neugeborene Mä dchen wurden lebendig begraben, ohne dass die Täter Mitleid mit ihnen hatten. Sie unterwarfen sich der Gewalthe rrsch aft anderer Nationen und unternahmen nichts dagegen. Zusammenfassend waren sie bar jeglichen richtigen Glaubens, sittlicher Moral, guter Taten und edler Gesinnung. Durch die islamische Religion wurden verschiedenste Orte auf der Erde e r hellt. Die Menschheit e rh brte Begriffe wie Recht. Gerechtigkeit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Götzenanbeter, die sich auch vor Menschen niederzuwelfen pflegten, verehrten nunmehr Gott. Die allgemeine Gesinnung besserte sich, und allerorts e rklangen die schönsten Namen Gottes. Man begann nun, die Werke des Schöpfers zur Kenntnis zu nehmen und Sein Licht wahrzunehmen.
So bewirkt e die islamische Religion eine wahrhafte Zivilisierung, eine nützliche Entwicklung und eine erfreuliche, friedliche Revolution in Eintracht. Die Menschheit kann sich durch die Annahme dieser heiligen Religion nur zum Besseren e ntwickeln.
Feinheiten islamischen Glaubens
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i:igensc haften des Glaubens und des Islam , "'be heißt lexikografisch , an etwas Bestimmtes zu glauben und diese Tatsache zu bejahen, oder auch zu beurteilen, ob eine Angelegenheit so oder so ist. Im religiösen Sinne steht Glaube für die Annahme der Religion Gottes von ganzem Herzen und das Bestätigen der Tatsachen wiederum von ganzem Herzen, die der Gesandte Gottes uns überbracht hat. Obwohl der Glaube im Prinzi p durch die Anerke nnung im Herzen in Kra ft trit t, sollte man diese An nahme eigentlich auch verbal zum Ausdruck b ringen und das Glaubcn:sbck e nntni:s, die SChahäda, ausspIeehen. Denn rolliS ein Mensch, der den Glauben mit selne m Herzen anni mmt, diese Tatsache nicht offen zum Ausdruck bringt, könne n die anderen Mensc hen seinen Glauben nicht beurteilen und nicht erfahren, dass e r s ic h zu Islam bekennt. Die Annahme des Is lam im Herzen und die ver bale Äußerung derselbigen lassen sich mit guten Taten wie Beten und Fasten ergänzen, zumal wir dazu verpOic hlet s ind. Diese Taten stärken den Glauben und erhellen sein Licht . Sie e rs paren dem Menschen verschiedene QuaJen und verhelfen Ihm zu Wohlwollen u nd Großzügigkeit. Das Wort ~J sJ am " heiß t lexikografisch . Hingabe", ..Fügsamkeit" und HUnterwürflgkeit-. Aus religiöser Ansicht bedeutet Islam die Hingabe zu Gott und Seinen Propheten, die Akzeptanz der Dinge, die Er im Zusammenhang mit der Religion a n u ns weitergegeben hat, die Aussprac he und Annahme dieses Bekenntnisses. Der Islam ist zugleich auch anderen Religionen g1eichzu'Seuen. Es besteht kein Unterschied zwischen einer wahrhaften Religion und dem Islam . Jede wahrhafte Religion ist dem Islam gleichzusetzen. Umgekehrt lässt sich a uch der Islam jeder wahrhaften Religion gleichsetzen. Diese Religion lässt sich außerdem auch mit Begriffen wie "Scharia", . Islam" und . islamische Konfess ion~ bezeichnen. Das Wort "Islam" wird a u ch manchmal benutzt, um gute Taten oder den Glauben selbst zu umschreiben . Das Wort .Scharia" indes wird eher verwendet , um 8etntuale und zwischenmenschliche Beziehungen und diesbezügliche Urteile zusammenzufassen.
Voraussetzungen des Islam und des Glaubens Die islamische Religion beinhaltet den Glauben an Gott, Seine Engel, Bücher und Propheten, an den Jüngsten Tag und an die Vorbestimmung u nd das SchicksaJ . Die Kenntnis dIeser Tatsachen und die überzeugung davon s ind Voraussetzung fü r den Glauben . In diesem Sinne bezeichnet man sie aJs die ~ sechs Vo,.aussetzungen fü,. den Glauben". Diese sind fund ie rte Voraussetzungen und werden deshaJb auch als Grundprinzipien bezeic hnet, an die man unbedingt glauben muss. Jeder Mu slim ist verpflic htet, darnn zu glauben . S0lange man sie nicht anerkennt, tritt der Zustand des Glaubens nicht ein . Das Leugnen eines dieser Prinzipien schließt den Betroffene n aus dem Kreis der Religion aus.
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Omer Nasuhl Btlmen, Islamischer Kalechismus
Diesen Glauben tun wir durch das Bittgebet
,jf.mantu 6ilJiiJii .. . " kund. Wir bezeugen dies und bekennen uns ZU diesen Prinzipien. Jeder, der dieses Bittgebet zitiert, erklärt: ~lefi gwu6e
all gott,
QJI
Seine 'Engdn,
13iiefier /Uu(cf'ropfietC/l, an aen Jüngsten 'Tag mu[ an tfie %r6estimmllng una aas Scfiiel{§af (aass a«es gute Ulla([3öse VO ll gott ersdwffetl wird) ITJiejtuferstefiung naen ,fern 'Toae IIl1ao/ersamm(uflg lIadi aerrEnveclU1IIg (tuo man z ur !/?sefiensefiaft gezogetlwird)
ist eine 'Tatsaefie um[ wafir.
lcli 6ezellge, aass kfin gott atljJer (jott ajstiert una aass ?rlurwmmaaSein Vieller IlnaSe in qesalufter ist. " Die Fundamente des Islam sind fünf an der Zahl. Eine Aussage (HadIth) unseres Propheten besagt: ~ITJie
iswmisefie Wsff{]/oll 6asiert aufjünjPrinzipie1l: ZÜ:1.eren aes (jwu6ens6eli,p/ntnisses (JHfiaall an
ra il"iifia i[(a-([afi
wa aJfiaau at/na !M.ufiammaaan tJ?gsillru([afij, ge6et, 'E1Itrieliten aer jt(moseusteller, 'Fasten im ?1onat tJ?gmaaall unaPilgern. " Dies sind die .fÜnf Grundpfeiler des Is lam. Wer diese Prinzipien einhalt , erhält den Grad und die Ehre, ein Muslim zu sein.
,.:Hfiaau an I"ii iCäfia i[(a-([a!i wo aJfiaau anna 'Mufiammadan 'a6aufiu wa tJ?gsillun-
J efi 6ezeuge, aass fis/n gott a'!ßer gott e.x:jstlelt una aass 901.ufiammaa Sein (])iener una Seill qesa "ater ist. " Diese Worte werden mit d em Begriff "Kalimat a s-Sahäda" bezeichnet. Die kü rzere Formel, nämlich "Lä iwlia iffa-tliili, 901.ufiammaau-rrasil{uffäfi''
dagegen bezeichnet man als "Kalimat at-Tauhid". Diese heiligen Be:{ennt-
Feinheiten islamischen Glaubens
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nisse sind öfters zu rezitieren.
Glaube an Gott und Seine Attribute Wie zuvor erwähnt, setzt der Glaube sechs Bedingungen voraus, die seine Basis bilden. Die erste davon ist der Glaube an GOlt. Das heißt, Gott ist der ewige Schöpfer. Dieses hohe Wesen ist ohnegleiche n und mit allen vollkommenen Attributen ausges tattet . frei von jeglichen Schwächen. Er hat alles aus dem Nichts erschaffen. Nichts ist Ihm an Macht l~nd Größe ebenbürtig. Er ist Derjenige, Der unzählige Dimensionen, die wir wahrnehmen können oder auch nicht, erschaffen hat und fortbestehen lässt. Gott besitzt un ter anderem auch Attribute wie Rahmdn (der Allbarmherzige), Rahfm (der Gnädige), Chahk (der Erschaffer), Razzaq (der Versorger). •
Hakim (der Weise),
•
Rabb [der Herr),
•
'Aziz (der Unbezwmgbare),
GhafJar (der Allverzeihende), Tawwab (der Allve rgebende).
•
,
Haqq (die Wahrheit)
und zahllose weitere Attribu te. Vor allem das Attribut Wugud (die Existe nz) ist zu betonen. Seine weiteren Attribute lassen sich in zwei Gn.lppen einteilen. Die erste Gruppe besteht aus den Altribl,lten, die als . n egativ" bezeichnet werden, wie Qidam (seit ewig existent), Baqd' (für ewig existent), •
Muchalifun. liI-hawddith (den e rschaffenen Dingen entgegengesetzt) und
Wahdaniyya (die Einzigartigkeit).
Sie sind insgesamt fünf an der Zahl. Andere Att ribu te sind fe ste Attribute wie Haya! (Leben), 'IIm (Wissen),
•
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Irdda (Willen),
ömer Nosuhl Bi/trlen . Islom~cher KOIechismus
•
Qudra (Fähigkeit),
•
Samf (der Hörende),
•
Bassär (der Sehende),
•
Kaläm (das Wort) und
•
Takwfn (die Erschaffung)
Sie s ind insgesamt acht an der Zahl. All diese Attribute werden zusammen als Vollkommenheits-Attribute bezeichnet.
So glauben wir an Gott, Der mit all diesen vollkommenen und erhabenen
Ei ~
gen schaften ausgestattet ist , d ie wi r im Folgenden näher untersuchen möchte n. Wugüd
Wugud bezeichnet die Existenz Gottes. Die Existenz Gottes ist gerechtfertigt. Ihm steht die größte Existenz zu. Seine Existenz ist im Gegensatz zu Seinen Geschöpfen ganz offenkundig und klar, denn ohne Gott könnte etwas anderes überhaupt nich t existie ren. Un ser e Existenz oder die irgendeines anderen Lebewesens ist ein Zeugnis rur die Existenz Gottes. Wir sind dcr Tatsache kundig, dass nichts in dieser Welt aus sich selbst heraus existieren kann . Keine Kreatur kann von selbst e n tstehen oder von selbst zugrunde gehen. Anders ausgedrückt: Nichts kann von der Phase des Nichtseins in die Phase des Seins übergehen . Der umgekehrte Fall trifft ebenso zu . Auch kann kein Geschöpf irgendein Atom zur Existenz ver helfen oder umgekehrt, sein Dasein beenden. Mi t der Welt, in der wi r leben, si nd zahlreiche weitere Universen erschaffen worden und werden weiterhin erschaffen. Einige Lebewesen hingegen sind einfach ausgestorben. Demzufolge kann man die Existenz eines mächtigen und weisen Schöpfe rs, De r alles aus dem Nichts erschaffen h a t und später wieder ausrottet , keineswegs bezweifeln. Für die Existenz Gottes werden in den theologischen und philosophischen Schriften ve rschiedenste Begründungen zitiert. Darauf sind wi r in u nserem Buch Muwazzah Rm-i Kelam bereits ausführlich eingegangen. An dieser Stelle möchten wir den 190. Vers der Su re Al 'Imriin zitieren:
u ," . '. I , l'J W I ~<.>'U,
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"'1 u':ti:;..l' _ _ .J
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...,Gl)11 <FJ \' )1 ,du'; I '. ~lrJ ... _ ';-oIn de r 'Ersclialfu "8 derJ{jmme( u"d der 'Erde
und aem Wtclisel tfer 1'facli.t um! aes rraues fieDe n
Feinheiren is lamischen Glaubens
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fiin4Jalir Zeiclien fflr Leute mit Vustaml nif:' ~ "n
Koranvers zu rezitieren u nd darüber nachzudenken ist sehr auf~c. h l us s reich . Wenn man über diesen Vers gründlich nachsinnt, ergeben sich zahlreiche Beweismittel fUr die Existenz Gottes und Seiner Macht und Stärke. Nur diejenigen, die das wissen, was von Wissens charten wie Astronomie, Kosmographie, Biologie, Chemie, Psychologie und At1atomie ve rmittelt wird, kön nen den Sinn dieses Verses ergründen. Jeder vernunftige Mensch ist deshalb angehalten, die Existenz Gottes zu akzeptieren . Der oben zitierte Ko ranvers erläutert diesen Umstand . Der daraur rolgende Vers charakterisiert jene Me nschen, die über wahrhaftigen Verstand und richtiges Wissen verfUgen. Diese Verse bringen zum Ausdruck, welch großer Wert der Islam aur die Vern unft und das ri c htige Denken legt . In einer Überlieferung s agte Gottes Gesandter, dass es kei n dem Nachdenken gleichgestelltes Betritual gibt:
• 'Es gi6t /i.!.inen gottesdienst wie den des ([)ell~ns. • Oie islamische Religion betont den Verstand und das Denken, zumaJ sie selbst mit Vernunft und Weisheit vollkommen konform geht. Kritik und kritisches Nac hdenken bestätigen nur ihre rechten Maßstäbe. Der Is lam ist eine Religion fUr Leute, die nachdenken . Als gescheit kann man diejenigen Menschen bezeichnen, die übe r Himmel und Erde, Tag und Nacht und den Glanz jener Sterne nachsinnen, die tausendfach größer sind als unsere Sonne und verschiedene leblose und lebende Substanzen beherbergen. Derartiges Nachsinnen gefolgt von Einsicht bewirkt letztendlich die Annahme der Macht und Gewaltigkeit Gottes, Der diesem Universum Maß und Regelmäßigkeit verlei.ht. Daraus folgt die Hingabe zu Gott aus fr eie m Willen . Für einen einsichtigen Menschen mit Vernunft genügt es, sich neben jenen makroskopischen Einheiten auch die Mikroben, die trotz ih rer unvorstellbaren Winzigkeit ihre Funktion ausüben, oder Atome, die ein riesiges Potenzial darstellen, vorzustellen, um die Macht und Gewalt Gottes zu bestätigen . Ist es möglich, dass diese schönen und wunderbaren Kreaturen, die einer hervorragenden Ordnung und Regelmäßigkeit unterliegen, e inem Zufall entsprungen sind? Kann man sich überhaupt vorstellen, dass sie aus einer ima~ ginären Naturgewalt bar jeder Weisheit und Kenntnis hervorgegangen sind? Kein vernünftiger Mensch kann einen derartigen Schluss ziehe n . Wir möchten nochmals die Tatsache wiederholen, dass es genügt, über zuvor zitierten Koranvers nachzudenken, um die Exis tenz und Macht Gottes anzuerkennen und zu bestätigen . In diesem Sinne sagte unser Prophet:
•'VV!e scliatle um jemaruli:n, tier diesen Vers ge{esell liat, a6er nicfit aarii6er nacfiaen/{I.. .,
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Omer Nasuru 8ilmen, Islam ischer Ka/echismus
Qadim
Qadim bedeutet Ewigkeit ohne Anfang. Ewigkeit ohne Anfang bezeichnet mall als Qadim. Umgekehrt ist hildith (wörtl. Ereignis) etwas, was im Nachhinein erschaffen \.VUrde. Gott ist auch mit diesem Attribu t versehen, den n Gott is t ewig, qadfm. Seine Existenz hat keinen Anfang. Es hat keinen Zeitpunkt ohne Seine Existenz gegeben. Für Ihn sind Millionen Jahre e ine r Sekunde gleichzusetzen. Ule Umversen, dIe vielleich t sei meh reren Milliarden Jahren bestehen, sind im Vergleich zu Galtes Existenz so jung, als seien sie vor ein paar Sekunden erschaffen worden . Gott ist qadfm, denn etwas, was im Nachhinein erschaffen wurde, kann nicht Golt sein. Allcs außer Gott ist hildith, d. h. neu erschaffe n . Sie sind der Allmacht Gottcs entsprungen. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Erscha ffe11en nicht die Attribute tragen , die nur dem Schöpfer zustehen. Seine ewige Existenz sucht ihresgleichen, denn die Universen sind im Nachhinein erschaffen worden . Baqa'
Saqa' bedeutet Ewigkeit ohne Ende . Existenzen mit Ende bezeichnet man als Järti" (ve rgänglich) , und Existenzen ohne En de bezeichnet man als .bäqi'. (fortbleibend). Gott trägt das Attribut .Baqä'·, denn Er ist ewig und unvergänglich , Seine Existenz besitzt kein Ende. Ein Ende Seiner Exis tenz wäre einfach unvo rstellbar. Alle Kreaturen , die im Nachhi nein ins Leben geru fen wurden, entspringen Gottes Macht. So gehen sie wiede rum mit Gottes Macht zugrunde oder erleben diverse Modifikationen. Gott ist unvergänglich und frei von jedwede r Modifikation und Exislenzlosigkeit, denn Er ist kein erschaffenes Produkt eines anderen Wesens, das Ihn außer Kraft setzen oder modifizieren könnte. Umgekehrt sind alle Lebewesen PTodukte Seines Könnens. Alles ist der Nicht-Existenz unterworfen, aber die Existenz des großen und wohltätigen Gottes ist bleibend und von Dauer haftigkeit. Muchälifun lil-Hawadith
Muchälifun lil· Hawä dith ist ein Attribut, da:::s die Verschieden artigkeit a ller Dinge betont, die im Nachhinein erschaffen \.VUrden. Gott unterscheidet Sich von alledem, was im Nachhinein erschaffen worden ist, denn Er ähnelt nicht einer Sache, die Er selbst erschaffen hat. Er hebt Sich von allen GeSChöpfen ab. Alles, was man sich uber Go tt denken kann, u nterscheidet sich von Seinem eigentlichen Wesen. Alle Dinge, die Gott erschaffen hat (mukawwan) und erschaffen kann (mum/cin), sind veränderlich, transformieren sich, können einander ähnlic h sein und vergehen letzten Endes. Kein einziges Lebewesen enthält irgendein Attribut im Sinne eines Schöpfers oder Herrn. Ist es uberhaupt möglich , dass ein Geschöpf, das erschaffen wird und der Vergänglichkeit unterworfen ist , dem Schöpfer gleich oder äh nlich sei? Kann man irgendein Wesen , das e rschaffen
Feinheiten islamischen Glaubens
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wird, dem ewigen und weisen Gott gleichsteUen? Menschen mit derartigen verkehrten Behauptungen erdreisten sich, ihr sterbliches Wesen einem Schöp~leichzustellen und Gottes Existenz auf das Niveau ihres wertlosen Daseins zu herabzusetzen. Menschen und andere Lebewesen haben verschiedene Abhängigkeiten und Bedürfnisse wie Zeit und Raum, Essen und Trinken, Spazie rengehen, gebären und geboren werden und vieles mehr. Gott ist fre i. lIOn allen Bedürfniss en. Er verlügt über den Himmelsth ron und verschiedenen Universen wie sieben verschiedene Himmelsstufen. Er benötigt sie jedoch nicht, denn Er war bereits existent, als s ie noch nicht da waren. Ein Mensch, der bedürftig ist und mit den Eigenschaften eines Sterblichen ausgestattet ist, kann kein Schöpfer sein. Unsere erhabene Religion schont uns solch abwegigen Gedanken und Vorstellungen. (Gott ist nichts ähnlich, und Er hört und sieht alles, was vor sich geht.) Qiyäm bi·Zätihi Diese Eigenschaft betont, dass die Existenz und der Fortbestand Gottes nur auf sich hingewiesen ist, wobei auch diese Eigenschaft allein Gott zusteht. Sie seit der Ewigkeit bestehe nde und bis zur Ewigkeit andauernde Existenz Gottes schöpft aus sich selbst. Seine eigene Existenz is t Seine r Heiligen Person, weshalb man lhn o.Is . Wag ibul-Wugud" bezeichnet. Seine Existenz braucht niemand anderen, der Ihn zum Leben aufruft. Falls irgendeine Kreatur Allah erschaffen hätte, wäre er Allah. Aus diesem Grund ist die Frage, wer Allah erschaffen hat. Einfach nicht zugelassen, denn Er besteht von sich selbst aus. Ohne Ihn wAre weder das Universum, noch etwas anderes existent. Ohne Anerkennung dieser Tatsache kann man nicht das Universum erklären, in dem wir leben. Alles, was außer Allah existiert darf existie re n , aber auch zunichte werden und b!"aucht deshalb einen Schöpfer. Wahdäniyya Wahdäniyya betont Eigenschaften wie Einheit, Alleinigkeit, UniihnUchkeit und Freiheit von Vermehrung, Zerstückelung und Verminderung. Jemand, der mit diesem Attribut ausgestattet ist, wird als wahid (einzigartig) bezeichnet und ist frei von der Zerstückelung seiner Elemente oder der Hinzurugung von Unterelementen. Auch dieses Attribut steht dem erhabenen Gott zu. So meint man, dass Gottes Eigenschaften in Seinem Wesen , Seiner Schöpfertätigkeit und Anbetungswürdigkeit einheitlich sind. Er ist frei von Teilhabern oder Ähnlichem. Ihn suchen nicht Zustände wie Vermehrung oder Verminderung, Einteilung nach Elementen oder ZusarnmenfUhrung mit anderem heim. Gott ist in Seinem Dasein einheitlich. Egal, wie er es sich vorstellen mag. kann ein einsichtiger und weiser Mensch an keinen Schöpfer außer Gott glauben. Er kann keinen anderen Schöpfer oder Herrn annehmen. Es ist eine bewiesene Tatsache, dass nicht zwei oder sogar mehr Schöpfer existieren können. Das Universum, das wir zu sehen bekommen, seine Beständigkeit und Regelmäßigkeit, sind Zeichen rur die Einheit Gottes.
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ÖJner Nasuhi Bi/men, Islamisd1t~, Kalechi8mU8
So wie die Göttlichkeit (ulUhiyya), Anbetungswürdigkeit und das Wesen Gottes einheitlich sind, ist auch seine Schöpfertätigkeit einheitlich. Gott ist der Schöpfer, Der alle Kreaturen erschafft, die Sein er Schöpfertätigkeit und der Zerstörung unterworfen sind und deshalb auch als .mumkin" (möglich) bezeichnet werden. Es gibt keinen Schöpfer außer Ibm. Ein Wesen, das nicht in der Lage ist, das Mögliche zu erschaffen und zu unterhalten bzw. zu zerstören, kann nicht Gott sein. So darf man sich keinen zweiten Herrn vorstellen, denn wenn man annimmt, dass zwei He rren existieren , muss der eine in der I..age sein, das Mögliche zu erschaffen, und der andere wäre über flüssig. Gott kann nicht überflüssig oder umgekehrt, unfähig sein. So hegt ein vernünftiger Mensch keinen Zweifel daran, dass nichts dem Wesen und den Attributen Gottes Ebenbürtiges existiert. Nationen, die a n mehr als einen Schöpfer glauben, sind Sklaven eines Glaubens, de r sich Vernunft und Weisheit widersetzt.
Hayät Hayät bedeutet Lebe ndigkeit. Gott ist auch mit diesem Attribut ausgestattet, das aber nur Ihm zusteht. Als Voraussetzu ng für Seine anderen Attribute wie "nm, Iroda und Qudra verlügt Gott auch über dieses Attribut. Ein Lebewesen ohne Lebendigkeit wäre nicht in der Lage, etwas zu wissen, sich etwas zu wünschen und dies in Kraft zu setzen. Dies wäre aber ein großes Manko für einen Schöpfer. Ein Wesen, dem diese Eigenschaften fehlen, wäre nicht in der Lage, etwas von sich selbst aus zu erschaffen, geschweige denn Kreaturen, die über u nvollkommenes Wissen, Denken, Wünschen und Können verfügen, denn kein Werk kann Eigenschaften tragen, die seinem Erschaffer fehlen. So kann ein unbewusstes Wesen wie die Natu r, ohne Wissen, Wünschen und Können, kein Schöpfer sein, denn ihre Existenz ist den Objekten unterworfen. Eine derartige Existenz kann nicht Erfinder von Millionen Kreaturen mit Wissen, Wünschen und Können sein. Zusammenfassend können wir sagen, dass Gott auch mit dem Attribut ~ Hayy" (lebendig) ausgestattet ist. Er ist Hayy-ul-Qayyüm, d. h. der aus Sich selbSl Lebendige und alles Lebendige am Leben Haltende. 'llm '11m: bedeutet Wissen und Begreifen. Gott ist auch Inhaber dieses Attributs. Sein Wissen ist unbegrenzt und einfach, wie das Wissen Seiner Kreaturen, und umfasst das ganze Universum. Gott weiß alles . Nichts ist außerhalb Seines Wissens. Kein Wese n kann seine Gedanken oder sein Verhalten vor Gott verheimlichen, denn ein Wesen, das nic ht des Weltalls kundig ist, kann nicht Gott sein . Ein solches Wesen ist nicht imstande, diese schönen und wunderbaren Objekte zu erschaffen bzw. zu verwalten. Ein Mensch, der nach gründlichem Nachdenken zu dem Schluss gelangt, dass Gott über alles Bescheid weiß, ist sich seiner Taten be\'.'Usst und orientie rt sein Verhalten und seine Worte an dieser Tatsache. Er benuUt keine schlechten Worte und denkt sich nichts Übles, s tört nicht andere und tut nichts Ver-
FClTlhelten islamischen Glaubens
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botenes, wo niemand ihn sieht. denn e. ist fest davon überzeugt. dass Gott Ihn sieht . Iräda Irada bezeichnet die Eigens chaft. etwas zu wollen und sich zu etwas zu entschließen. Gott ist auch mit diesem Attribut ausgezeichnet. Sein Wollen und Wünschen sind ewig. Gott wünscht sich Lebewesen mit diesem 1.ada-Attribut, gemäß einer vorgesehenen Weisheit, und Sein Wille geschieht. Solange Er es sich nicht wünsch t, kann nie etwas zustande kommen. Nichts geschieht bzw. vergeht von selbst. Alles geschieht mit Seinem WiJlen und vergeht wieder, falls Er es wünscht. Gott hat das ganze Universum im Sinne Seines ewigen Wunsches erschaffen . Die Tatsache, dass die gleichen Lebewesen Millionen verschiedene Arten und Gattungen aufweisen und verschiedene Eigenschaften besitzen, und insbesondere die Tatsache, dass Bäume, Blumen, Fruchte und andere Lebewesen, die dieselbe Luft und dasselbe Wasser atmen, unterschiedliche Farben und Geschmacksrichtungen aufweisen, ist eine Ers cheinu.ng Seines ewigen Wunsches. All diese Tatsachen beweisen, dass Gott auch mit diesem Attribut ausgezeichnet ist. Gott ist zu nichts verpflichtet. Er erschafft alles nach Seinem Wunsch. Er ist nicht verpflichtet, etwas zu schaffen bzw. vergehen zu Jassen. Die Verpflichtung weist auf eine Schwäche hin, und dies würde Gott nicht zustehen.
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Qudra weist auf Macht und Stärke hin. Dieses Attribut steht Gott zu, da Er über ewige und unendliche Vollkommenheit verfügt. Gott ist in der Lage, über jedes mögliche Lebewesen zu verfügen. Er vermag sie zu erschaffen bzw. wieder zu zerstören. Seiner Macht sind keine Grenzen gesetzt . Das ganze Umversum ist ein offenes und starkes Zeugnis für Seine Allmacht. Gott kann tausende Universen aus dem Nichts erschaffen und sie wieder vergehen lassen, denn jemand, der seinen Wunsch nicht ausführen bzw. das Erwünschte In die Tat um s etzen kann, kann nicht Herr über das Universums sein. Gott hingegen ist zu allem fähig.
Sami' SamT' meint die Fähigkeit, alles z u h öre n. Gott ist auch mit diesem Attribut ausgestattet, denn Sein GehÖl ist nicht fehlerhaft und begrenzt wie das Seiner Kreaturen . Gon hört alles unmittelbar, und Er ist auch Derjenige. Der durch Mittel ode r durch Mittel der Mittel hört. Er hört alles Geheime und Offe nthche, nich ts bleibt Seiner Hellhörigkeit ve rborgen. Er hört das Gebet und die An-
Omer Hast/tu BiImen, Islamischer KatedusmllS
dacht Seiner Geschöpre, nimmt ihre Wunsche und Gebete an und belohnt sie dafür. Ein Mensch, der sich der Tatsache bewusst ist, dass Gott ihn erhört, spricht immer nur Gutes und zitiert den Namen Gottes, lobpreist Gott und versucht, seine Worte und Taten an Gottes Wunsch zu orientieren . Bassär Bassär bezieht sich auf die Fähigkeit. alles zu sehen. Gott ist auch mit diesem Attribut ausgestattet, da es Seiner Würde entspricht. Gott sieht alles ohne Mittel und Instnlmente, aber E r sieht auch alles, was jene, die Mittel und Instrumenten dazu verwenden, nicht sehen können. Dass Er etwas sieht, ist kein Hinderungsgrund, gleichzeitig etwas anderes zu sehen, und nichts bleibt Ihm verborgen. Er sie ht in den finstersten Nächten die Bewegungen der Ameisen und sogar noch kleinerer Lebewesen und weiß über alles Bescheid. Zweirellos wären Sehunrähigkeit und mangelndes Wissen große Mankos für Ihn. Blinde Wesen mit solchen Schwachen sind keine He rrgötter oder Schöpfe r. Gott ist frei von solchen Fehlern, da Er vollkommen ist. Ein Mensch, dessen Herz vom Glauben erfüllt ist, ist davon überzeugt, dass Gott ihn sieh t, und richtet sich danach. So berichtigt er seine Fehler und versucht, unanständige Taten zu venneiden und lebt so sündenfrei wie die Engel.
Vm(fürcfite t gott una .,visset.., aass qolt atres siefit, was di.r tu t ! {af..tBaqara, 233}
Kaläm Kaläm bezeichnet ein Wort, das auf eine Definition deutet oder eine bestimmte
Angelegenheit zum Ausdruck bringt. Auch dieses Attribut steht Gott zu. Sein Kaläm ist frei von Buchstaben und Lauten und ist ebenso wie Er qaclim, hat also keinen Anfang. Gott erlaubt die übermittlung, übertragung und Erklärung Seiner Worte an Seine Engel, wann immer Er es rur richtig hält. Die Offenbarung und Mitteilung von Angelegenheiten an Seine Propheten ist auch eine Manifestation dieses Attribu ts. Der gnadenreiche Koran, den wir auch als das Urewige Wort (al·Kalam al-Qadim) bezeichnen können, wurde auf unseren Propheten herab gesandt, um den Menschen Rechtleitung zu bringen . Takwin Takw'i"n : bedeutet das ins-Sein-Rufen und Erschaffen. Dies ist auch ein Attribut Gottes. Durch dieses Attribut erschafft Gott alles aus dem Nichts und
Fernhe!len islamischen Glaubens
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läss t es wieder vergehen. Das Erschaffen der Welten, der Geschöpfe und des Lebens und die Unterhaltung dieser Kreaturen, ihre Überführu ng in eine andere Dimension sind im mer Manifestationen dieses Attributs .
R'Wenn !Er etwas wift; sag' 'Er eillfacfi "se jR, U/U[ es wird". (rtasfTl, 82l
Zusammenfassung Am Ende dieses Kapitels möchten wir unsere Ausführungen über die Attri·
bute Gottes resümieren und betonen, dass die Existenz und Einheit Gottes, Seine Stärke und Sein Pote nzial, Seine Anfangs- und Endlosigkeit und Seine anderen erhabenen Attribute ganz offenkundig sind. Es besteht einfach keine Möglichkeit, sie zu leugnen oder abzulehnen, wenn man genügend darüber nachdenkt. Wif denken einmal nach: Die Naturwissenschaften postulieren, dass übe r-
haupt nichts aus sich selbst heraus in Erscheinung treten oder sich selbst konzipieren kann. Wir beobachten aber Millionen leuchtender Ste rn e, die rotieren und dann stehen bleiben. Kann man nach all diesen Fakten eigentlich noch an der Existenz eines ewigen und unvergänglic hen Gottes rütteln? Es ist u n s ebenfalls bewusst, dass ein Wesen ohne Potenzial und Willen nicht schöne und unübertreffiiche Werke vollbringen kann, die einem bestimmten Ziel und Zweck untergeordnet sind. Umgekehrt aber stellen wir immer dann, wenn wir das Universum erforschen, fest, dass alles einem bestimmten Ziel und Zweck, einer göttlichen Regelmäßigkeit unterliegen. Vom Kleinsten bis zum Größten - nichts kann durch Zufall entstanden sein; es versteht von sich selbst, dass sie nicht umsonst erschaffen wurden . An allen Wesen beobachtet man ein künstle;isches und gestalterisches Werk, die Manifestation eines starken Willens und de r Entschlossenheit. Wer wagt zu behaupten, dass all diese Kunstwerke keines ewigen Schöpfers bedürfen, Der über nötiges Wissen, Können und Weisheit verfügt? Wend en wir uns nun vom äußeren Universum unseren Körpern und Sinneswahrnehmungen zu . Zeugt nicht jedes Glied und jede Zelle unsere r Körper, alle Gefühle und Gedanken und unserer Gewissen von der Existenz des erhabenen Gones, Der uns versorgt? Es besteht kein Zweifel daran, dass niemandem der Glaube an Gott und der Gedanke an die Existenz eines Schöpfers fehlen darf, solange er das Gefühl seiner eigenen Existenz und sein Verantwortungsgefühl rur sich behält.
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Omer Nasuhi BiImen, Islamischer Katechismus
qi6L es eil/eil Sefiöpft ral!ßer gott, ([>er eltefi VOll J{imme{ Ima 'Erae versorgt? {Pdti" Jj
Glaube an die Propheten Der Glaube an alle PropheteIl ist ein wichtiger Grundsatz im Islam. Lexikographisch bezeichnet das Wort .. Prophet~ einen Berichterstatter . Im religiösen Sinne versteht man darunter ausenvählte Personen, die Golt dazu bestimmt hat, Seine Offenbarung an die Menschen zu vennitteln. Diese Menschen sind Gottes Gesandte. Diese Tatsache lässt sich durch die Stärke ihrer Persönlichkeit und durch die Wunder bestätigen, die Gott ihnen ermöglicht. Mu'giza :
Mu'giza sind Wunder und somit Erscheinungen, die nicht jeder von uns vollbringen kann. Gott e rmöglicht sie durch einen Propheten, um klarzustellen, dass dieser ein wahrhaftige r Prophet ist. Karama
Kamma sind a u ch außergewöhnliche Erscheinungen, die Gott durch Seine eigene Macht Seinen ausenvählten Dienern ermöglicht. Eine Karäma ist ein .kleines Wunder" des auserwählten Dieners Gottes und bestätigt den Propheten dieses Dieners, denn ohne diesen Propheten wäre es für diesen Diener Gottes nicht möglich, es zu vollbringen. Ma'ünal1stidrag
Ma'üna/lstidräg sind ebenfalls außergewöhnliche Erscheinungen, die bei gewöhnlichen Menschen auftreten, die von sich nicht behaupten, Propheten zu sein. Sie weisen nicht auf die persönliche Stärke dieser Person hin und erreichen nicht den Grad eines Wunders oder einer Karama. Personen, die zu Unrecht von sich behaupten, Propheten zu sein, können weder Wunder oder Karämas noch irgendetwas anderes Au ßergewöh nliches voU· bringen. Das, was sie erbringen, ist nichts anderes als Auge n wischerei und weiße Magie, die auf wissenschaftlichen Grundlagen beruhen. So kann man ihre Absicht sofort erkennen. Das, was sie machen, kann jeder Sterbliche. {[)ie '/(o llseqmlT/ZCII, die je/le getragC/l fia6ell, aie VOll sicfi 6efiallptetert, <Propfietell zu sein, afs ifire Liige/l elltfarvt tVun[en, simfin deli qescliiclits6ücliem lIacflZu{esCII.
Propheten bezeichnet man auch als Nabi bzw. Rasul. Im engeren Sinne bezeichnet Rasul einen Propheten, der ein neues Buch und neue Regelungen bringt, während ein Prophet, der sich den alten Regelungen eines anderen Propheten u nterwirft, als Nabi bezeichnet wird. Also ist ein Nabi (pI. Anbiyä') kein Rasu.l oder Mursal. Rusul ist die Mehrzahl von RasrJ.l und Mu.rsalin die von
Feinhezten islamischen Olallbens
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Mursal (Gesandter).
n",r f'rs te Prophet Gottes war Adam . Der letzte und allerwichtigste Prophet war UI1 :.. t:l geliebte r Prophet Muhammad. Da er der allerletzte Prophet war, wird unser Prophet auch Chatam al-Anbiyd' (Siegel der Propheten) genannt. Abgesehen von diesen Propheten hat es zahlreiche Propheten gegeben , de ren An· zahl nur Gott allein bekannt ist. Im Koran werden 25 Propheten namentlich erwähnt: Adam, Idris, Noah, Hod, Salich, Abraham, Lot, Samuel, Isaak, Jakob, Joseph, Hiob, Schuayb, Moses, Aaron, David, Salomo, Elias, Elieser, Zulqifl, Jonas, Zacha rias, Yahya, Jesus und Muhammad - (der Friede Gottes sei mit ihnen allen) Zusätzlich werden im Koran drei Personen mit dem Namen Uzayr, Luqmän und Zulqarnayn erwahnt. Es ist abe r umstritten, ob sie Propheten oder aus· erwählte Personen sind. Au f diese Propheten werden wir im 10. Kapitel eingehen. Die Propheten verfügten über edle Charaktereigenschajten. Sie sind Vorbilder für Reife und Würde. Sie sind mit Eigenschaften wie Aufr ichtigkeit, Ve rtrauensv,n 1rdigkeit, Voraussicht, Verständnis und Sündenfreiheit ausgestattet. a) Alle Propheten sind glaubwürdig und in jeder Hin sicht aufrichtig. Niemals wü rden sie zur Lüge greifen. b) Sie sind vertrauenswürdig. Sowohl in Angelegenheiten, die ihr Prophetentum betrifft, als auch in anderer Hinsicht verraten sie das Anvertraute nicht. cl Sie sind e insichtig, vernünftig, verständnisvoll und klug. Sie sind frei von Unwissenheit und mit einer hohen Gesinnung gesegnet. d) Sie sind bar jeder Sünde. Das bedeutet, sie sind frei von offensichtlichen und verborgenen Sünden und Vergehen, die ihrem Ruf schaden könnten. Sie sind enthaltsam und unfehlbar. el Sie verkünden, was ihnen offenbart wird. Sie vermitteln religionsgesetzliche Bestimmungen, die Ihnen mitgeteilt werden, an ihre Gemeinde. Es ist unvorstellbar, da.ss sie ir gend· eine Bestimmung un terschlagen oder vergessen . So etwas würde ihrer prophetischen Würde widerstreben. Ein solches Verhalten wäre ein deutlicher Gegensatz zu der Weisheit des Prophetentum s und dem Willen Gottes. Fazit: Alle Propheten haben immer diese fünf Eigenschaften besessen, die wir erörtert haben, denn Menschen ohne diese Tugenden können nicht andere Menschen recht leiten. Wenn man bede nkt, dass sie durch Gott berufen wurden, ergibt sich die Wichtigkeit und Bedeutung des Glaubens an die Prophe· ten.
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6mer Nasuhi Bilmen, Is lamischer KalecJUsmus
Es ist eine Tatsache, dass es rar uns eine Verpnichtung gibt, an Propheten zu glauben, ihre guten Eigenschaften und ihre hohe Gesinnung anzunehmen und sie zu respektieren. Jemand, der nicht an die Propheten glaubt, ist jemandem gleichzusetzen, der nicht Gott glaubt. Personen, die sich durch ihren eingeschränkten Verstand führen lassen, erreichen nie die Wahrheit und den Wohlgefallen Gottes. Sie widersetzen sich dem Befehl Gottes, an die Propheten zu glauben, und verzichten deshalb auch auf die Rechtleitung. Es besteht kein Unterschied zwischen der Ablehnung eines einzelnen Propheten und der Ablehnung aller. Ein solcher Irrglaube führt zum Unglauben des Menschen. Die Geschichte des wichtigsten und letzten Propheten Gottes, Muhammads, ist in allen Teilen der Welt bis ins Detail bekannt. So kann heutzutage keine Nation mehr im Bereich der Religion ihre Unkenntnis als Entschuldigung anführen, die Religion des al1erletzten Propheten nicht angenommen zu haben, um sich durch ihn auf den rechten pfad fü hren zu lassen und dadurch das ewige Heil zu erreichen. Wenn man diese Aufgabe wahrnehmen würde, wäre die Menschheit von weltlichen Plagen und Höllenpein erlöst. Nur so kann man die tatsächliche Zivilisation und das unendliche Glück im Jenseits er langen . Notwendigkeit der Propheten
Wie bekannt sein sollte, hat Gott die Menschen dazu e rschaffen, Seine heilige Existenz anzuerkennen, Ihn zu verehren und Ihm zu gehorchen. Der Mensc h ist als ei nziges Lebewesen mit Vernunft und Verstand ausgestattet worden . Wenn man von dieser Vernunft Gebrauch macht, so erahnt man die Existenz eines Schöpfers, Der ihm diese Fähigkeit zu denken, gewährt hat. Er spürt, dass e r selbst und die Lebewesen um ihn herum nicht von selbst aus existieren können. So ergibt sich ein heiliger Gedanke, und man zieht daraus den einfachen Schluss, dass es einen allmächtigen Schöprer geben muss. Niemand aber kann diesen heiligen Schöpfe r richtig einschätzen, wie es Ihm gebührt. Ohne Propheten kann niemand richtig einschätzen, womit Gott Sich zufrieden gibt und worin die Weish eit der Schöpfung liegt. Niemand kann zwischenmenschliche und gegenseiti~e Beziehungen richtig einordnen So entgleist der Mensch aus seinem Schöpfungszweck, ohne es zu merken. Er ist sich nicht bewusst, dass er im Zustand der Unwissenheit verharrt und dass ihm das ewige Glück aus der Hand gleitet. Menschengruppen, die keine Kenntms von den Propheten hatten oder den Weg der Propheten nicht eingeschlagen haben, weil sie nicht daran glaubten, sind vom richtigen Weg abgekommen und haben menschenunwürdige Verhaltensweisen übernommen. Sie entarteten bis hin zur Bestialität und begannen Menschen, Bäume oder Steine zu verehren. Um die Menschen vor diesen schändJichen Zuständen zu schonen und sie ober jenseitige und diesseitige Angelegenheiten zu belehren und dadurch das hiesige und ewige Glück zu bewerkstelligen, sind Propheten erforder lich, d ie
Feinheilen islamischen Glaubens
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Gottes Botschaft übermitte ln. So schickte Gott Propheten an die Menschen, um das heilige Argument zu vervollkommnen. Niemand kann mehr die Entschuldigung vorbringen, über seine Pflichten nicht unterrichtet worden zu sein und deshalb Gott nicht verehrt zu haben, denn Gott hat Propheten herabgesandt, die den Menschen diese Verpflichtungen kundtaten. Diese sind Argumente und Beweise Gottes . Wie zuvor erwähnt, ist der allergrößte und allerletzte Prophet unser Prophet Muhammad. Muhammad wurde an alle Völke,. der Erde gesandt. Sein Prophetentum dauert bis zum Jüngsten Tag an, da er der letzte Prophet ist. Seine Religion, die er verkündet hat, gil t für die gesamte Menschheit. Die islamische Religion ist die Religion der Menschheit und entspricht dem Schöpfungszweck des Menschen am meisten. Der Islam ist eine von Weisheit erfüllte, ewige Religion, die aUen Forderungen gerecht wird. Das Buch, der Koran, den dieser heilige Prophet uns gebracht hat, befindet sich bis zum Jüngsten Tag unter dem Schutz Gottes. Fazit: Die Menschheit hat von Anfang an Propheten gebraucht. Frage einen Ignoranten, der behauptet, dass sich die Menschheit auch ohne Propheten zurechtfinden und zum Heil gelangen kann: Falls er in einer Region aufwachsen sollte. in der man keine Kenntnis von einem Propheten besitzt, wäre es möglich, den Gedanken der Existenz Gottes zu entwickeln und die richtige Form zu entfalten , wie man seine Pflichten gegenüber Gott wahrnimmt? Wäre es möglich, jenseitige und diesseitige Funktionen der Menschen zu bestimmen? Würde e r sich von hoher Gesinnung angezoge n fühlen? Armer Mensch! Er denkt nicht einmal daran, woraus die hohe Gesinnung stammt, die in ihm selbst schlummert. Es ist eindeutig, dass man bei leic h testen Arbeiten und an jedem Kunstwerk einen Lehrer, einen Meister braucht, der den Neuling zurechtweist. Ist es vorstellbar, dass man in religiösen Dingen, die am wic htigsten sind, niemanden braucht, der einen rech t leitet? Eh rlich gesagt, kein gewissenhafte r Denker darf die Notwendigkeit der Propheten in Frage stellen .
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'Es gi6t !<.finc qcmeinscnaJt,
i" der "iclit ein Wamcr gcfe6t liiit u. ftFdtir, 24} Glaube an die Bücher Gott hat Propheten zu den Menschen gesandt, die er wiederum unte r den Menschen selbs t auserwählt hatte. Auf diese Propheten wurden Bücher herabgesandt, die Gebote und Verbote und diverse Rituale enthielten . Einige dieser Bücher werden als .Seiten ~ bezeichnet, weil s ie tatsächlich aus lediglich em paar Seiten bestanden . Vier von ihnen sind wirkliche Bücher. Zehn Seite n wurden Adam, fünfzig Seiten Seth, dreißig Seiten Idris und zehn Seiten Abraham offenbart.
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Omer Nasuh, Bilmen, Islamischer Kotechismus
Was die Heiligen Schriften unter den Büchern betrifft. so erhielt Moses die Thor a , David den Psalter und Jesus das Evangelium. Der Koran ist das vierte Buch und ist unserem Propheten Muhammad offenbart worden. Gott hat diese Bücher Seinen Propheten offenbart. Sie wurden ihnen entweder durch den Engel Gabriel übermittelt oder auf andere Art eingegeben. Deshalb werden sie entweder als Heilige Büche r oder aber aufgrllnd ihrer besonderen Eigenschaft auch als . Himmlisc h e Büche~ oder "Munzal" (das Herabgesandtel bezeichnet, da sie durch den Amin, den vertrauenswürdigen Gabriel überbracht wu rden. Der Glaube an GaUes Bücher ist eine Verpflichtung für jeden Gläubigen. Wir glauben aber an das Original, das von Gott herab gesandt wurde, und nicht an das, was man heute in de r "Iand hält, denn andere Bücher, bis auf den Koran. sind durch Menschen verfälscht worden. Kein einziger Buchstabe des Korans ist verändert worden und kann auch bis zum Jüngsten Tag nicht verändert werden, denn Gott bürgt in Seinem heiligen Buch dafür, dass Er den Koran behüten wird. Alle heiligen Bücher waren eine Rechtleitung für die Menschheit und führten sie auf den r ichtigen Pfad. So sind wir verpflichtet, a n all diese Bücher zu glauben . Das Leugnen eines einzigen Buches wird mit dem Leugnen ihrer aller gleichgesetzt. Der wahre Gläubige glaubt an alle Bücher Gottes. Er klammert sich an das allerletzte Buch Gottes und ht>mflht sich, Seine Bestimmungen einzuhalten. Heute existie rt kein weiteres. heiliges Buch außer dem Koran. Durch die Jahrhunderte und mit dem Aussterben verschiedener Nationen sind die Originale einfach verloren gegangen, und die übe rreste haben durch gewaltige Ents tellungen ihr heiliges Wesen eingebüßt. Weder das Alte noch das Neue Testament sind mit dem Buch identisch. das an Moses, David oder Jesus offenbart wu rde. Der Koran indes ist von diesem Schicksal verschont geblieben; kein einziges Wort is t jemals verändert worden. Alle Verse des Korans wurden von Anfang an durch unseren Propheten und seine Gefährten auswendig gelernt und zugleich niedergeschrieben. Nach Muhammads übergang ins jenseitige Leben ließ Abu Bakr ein Exemplar des Korans in Anwesenheit aller ehrwürdigen Prophetengefährten niederschreiben und schützte diesen vor möglichen Manipulationen . Zu Osmäns Zeit wurde dieses Buch vervielfältigt und in verschiedene islamische Metropolen geschickt. wesh alb man sie ~Mus'haf Sarir bzw .• heilige Absch riften" nennt. Alle weiteren Koranabschrirten sind aus diesen Abschriften hervorgegangen . In jedem Jahrhundert wurden Hunderttausende Koranabschrijten vervielfältigt und Tausende Koranhüter (Häfiz) ausgebildet. AU dies trifft unter anderen himmlischen Büche rn nur auf den Koran zu, denn alle anderen Bücher waren nu r für bestimmte Epochen oder Völker bestimmt. Der gnadenreiche Koran ist aber fü r die ganze Menschheit u nd fü r alle Epochen vor gesehen. So
Fernheiten lSlatnisdu!n Glaubens
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steht er einer besonderen Weisheit entsprechend unter göttlichem Schutz. F '" i'5t eine bewiesene Tatsache, dass nicht ein einziger Buchstabe des Korans _":Ianden worden ist und selbst das Original davon verschont blieb. Auch enthusiastische Orientalisten bestätigen dieses Faktum. Jene, die das Gegenteil behaupten, sind notorische Gegner des Islam s, die sich einer unhaltbaren These ve rschrieben haben oder politische Propaganda betreiben. Heute ist der Koran bereit s in über Hu nder t Sprachen übersetzt worden; darunter alle europäischen , aber auch ausgefallene Sprachen wie lokale Malay- DiaJekte . Letzen Endes e rklingen die göttlichen Worte des Korans in den Ohren der Menschheit und laden sie zu Brüderlichkeit und zu diesseitigem und jenseitigem Heil ein.
'E r ist niclits afs eine P.nnanllUng flr dJe 'Weften.
[af-Q:d'am, 52} Notwendigkeit himmlischer Bücher Damit die Propheten, die mit ih rer Existenz die Menschheit beehrten, ihre ProphetenpOicht und Gesandtenfunklion erfüllen konnten, wurden sie eigens von Gott darauf vor bereitet. Diese Unterweisungen W\irden ihnen in Fonn von himmlischen Büc hern e rteilt . Himmlische Bücher sind heilige Gesetze Gottes für d ie gesam te Menschheit. Gott hat den Menschen ihre Rechte und Pflichten mittels dieser heiligen Gesetze mitgeteilt. Das weltliche Leben der Proph eten war ebenso vergänglich. Die Dauerhaftigkeit der Gesetze, die sie überbrach t haben, ist erst durch diese Bücher ennöglicht worden. Ohne diese Bücher könnten die Menschen sich n icht über die Weisheit ihrer Erschaffung, ih rer Pflichten und der Wunder bzw. Heimsuchunge n , die sie im Jenseits erleben werden, infonnieren. Sie wären der göttlichen Prinzipien beraubt, nach denen sie ihr Leben ausrichten können. ~o hätten sie auch die heiligen Verse n icht rezitie ren oder mit ihnen beten könne n , wären nicht in der Lage, sich durch sie zu beraten und zu orientieren, um von gefährlichen Ansichten Abstand nehmen zu könne n . Diese Würde und dieses Glück würden sonst den Mensche n fehlen. So hat die Menschheit infolge dieser Funktionen und Weisheiten imme r heilige Bücher gebraucht , und Gott hat ihnen diese gewährt, um ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Göttlicher Charakter des Koran Wie bereits oben erwähnt, ist der gnadenreiche Koran das alle rheilig s te Buch Gottes, das unsere Wel t je beehrt hat. Der Ko ran ist ein heiliges Buch, das den Men schen Glück und Zufriedenheit bringt und zu Gottes Wohlgefallen ve rhilft. Der Koran fördert eine hohe Gesinnung unte r den Menschen und schafft eine Atmosph ä re der Brüderlichkeit und Einheit.
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Ome r Nasuh, Bilmen, Islamischer Katechismus
Sowohl die Bedeutungen, als auch die Formulierungen des gnadenreichen Korans stammen von Gott und wurden unserem Propheten durch den Erzengel Gabriel uberbracht, weshalb man sich getrost an der Bedeutung des Korans orientieren kann. Auch die Formulierungen lassen sich als Gebetsrituale rezitie ren, und man erlangt damit göttliche Entlohnung. Durch die FOI'mu lier'ung lässt sich der In halt besser begreifen und die Seelen sensibilisieren. So erlangt man Gottes Wohlgefallen. Der Koran ist mit keinem anderen Buch vergleichbar. Seine Bedeutungen lassen sich nicht ändern, und seine Formulierung ist durch nichts zu ersetzen. Somit kann keine Übersetzung mit dem Koran auf eine Stufe gestellt werden. Er ist ein ewiges Wundf'r_ :::;f'inf'n liten:'l.risch e n Finessen, eleganten Formulierungen und sinnreichen Bedeutungen, die er zum Ausdruck bringt, sind keine Grenzen gesetzt. So fo rdert der gnadenreiche Koran seit Jahrhunder ten fü r die ganze Welt eine Herausforderung dar. Etliche Leute, die viel von ihrer literarischen Begabung hielten, sind daran gescheitert, eine ähnlich klingende Sure hervorzubringen, und haben ihr Unvermögen in dieser Hinsicht bestätigt. Dieser Umstand ist ein unerschutterlicher und sicherer Beweis dafür, dass der Koran ein ewiges Wunder Gottes ist. Auch die Wirku ng des Korans auf unsere Seelen ist unermesslich. Jeder sensible Mensch, der die Koranverse rezitiert ode r ihnen zuhört, erfäh rt neue geistige Emotionen, und sei ne Seele begibt sich in eine s pirituelle Umgebung. Dieser spirituelle Zustand bewirkt zuweilen, dass man zu weinen beginnt. So wie der Regen und die Sonne an einem Frühling die Natur und vertrocknete Blumen beleben, belebt die Rezitation des Korans betrübte Seelen und verleiht ihnen neue Motivation. So wird de r Mensch über sein jenseitiges und diesseitiges Leben beleh rt und erlangt ein u nendliches Vermögen und Glück.
Vnd"'tlflir sel/oell d"ell '1(pro'l alS J{e i(miu eC und" qnaoe für oie qUiu6igeu fiera6. {af-lsrii·,82} Fakten, die der Koran vermittelt
Die Gebote und Verbote, die der Koran an den Menschen darlegt, und die Weisheiten und Fakten, die e r verkUndet, sind unbegrenzt. Diese Fakten weisen über Glaubensinhalte, BetrituaJe, Umgangsformen, Ethik und Moral, unübertreffliche Wundertaten, die Gottes Allmacht zum Ausdruck bringen, geschichtliche Ereignisse, aus denen man Lehren ziehen kann und Ähnliches hin. Resümierend können wir sagen: I. Der gnadenreiche Koran vermittelt den Menschen die Exis·
tenz, Einheit, Macht, Weis heit und Heiligkeit Gottes. Prunkvolle Reden von philosophischen Ansichten sind dagegen
Feinheiren islamischen Glaubens
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machtlos. 11. Der gnadenreiche Koran ruft die Mensc h e n z u Wi ssen u nd W eish eit auf und erwartet, dass man darüber nachdenkt. Der Koran ver hinde rt ein Leben in Unwissenheit und rät, sich die großen Kunstwerke anzuschauen , die VOll der Weisheit und Allmacht Gottes zeugen.
lll. Der gnadenreiche Koran informiert die Menschen über einige de r Prophete n , die in der Vergangenheit zu den Menschen gesandt worden waren . Er er klärt , wie sie diese Mission erfüllten u nd welche Strapazen sie dafür auf sich nahmen. Der Koran ruft alle Menschen au f, sich nach dem allerletzten Propheten zu richten. IV. Der gnadenreiche Koran vermittelt historisch e E re ignisse und lehrreiche Szenen und ruft Menschen dazu auf, daraus die richtige Lehre zu ziehen. Wir e rfahren durch den Koran das fü rch terliche Schicksal der sündhaften Völker, die sich ihren Propheten entgegenstellten . V. Der gnadenreiche Kora n empfiehlt den Men schen, immer wachsam zu sein, und aufe rlegt ihnen, nie ma ls von Gotte s Exis tenz abgelenkt zu sein. Er warn t uns davor, uns durch unsere Gelüste verfüh ren zu lassen und dadurch Religion und Tugend zu vernachlässigen. Wir e rfahren durch den Koran , dass die Verlockung der materiellen Interessen und Gelüste dieser Welt uns in ein Disaster führen kann, das im Verzicht auf spirituelle Glückseligkeil im Jenseits resultieren kann. VI. Der gnadenreiche Kora n ruft d ie Mu slime auf, an ihrer Religion jes tzuhalten und sich immer für die Ge rechtigkeit einzusetzen . Wir erfa hren du rch den Koran, dass wir uns gegen unsere Feinde wappnen sollte n und uns in diese m Sinne ereifern mögen . Wir werden a ufgefordert, unsere Religion und unsere Ehre, unseren materiellen und immateriellen Besitz mit unserem' Leben und Vermögen zu verteidigen. VII. Der gnaden reiche Koran stell t Prinzipien und Reg e ln auf, nach denen das zivile und soziale Leben in regulärer Weise und ohne Reibungen funktionieren kan n . Die Menschen werden darin aufgefordert, ihre Rechte u n d Pflic hten wahrzunehmen. VIIl . Der gnaden reiche Koran empfiehlt sowohl den Individuen als auch der Gesellschaft, hohe Gesinnung wie Gerechtigkeit, Aufrichtigkeit , Bescheidenheit, Liebe, Näch stenliebe, Gutmütigkeit , Vergebung, Scham und Gleichheit, um ihr Wohlergehen zu gewährleisten . Er verbietet den Menschen Tyrannei, Verrat, Hochmütigkeit, Geiz, Rachegefühle, schändliche Taten
Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
und Worte, schädlic he Getränke und Nahrungsmittel. So stellt er fest, was man essen darf und was nicht. IX. Der gnadenreiche Koran e rklärt uns, dass niemand sich uber die Grenze der göttlichen Gesetze hinwegsetze n kann und e rmahnt uns alle, sich an diese Regeln zu hal ten. Er erinnert daran, dass man nur Friichte seiner eigen en Taten genießen darf, und forde r t die Menschen auf, mehr zu arbeiten. X. Der gnadenreiche Koran berichte t von den jenseitigen und diesseitigen Erfolgen , die diejenigen Gläubigen e rzielen wer~ den, die sich an Gottes Gebote und Verbot e halten. Die Men~ schen werden an das schlech te Schicksal der Ungläubigen und an die Plagen erinnert, die auf sie zukommen. Der Koran berich tet davon, um die Me nschen an die hohen Ziele ihrer Erschaffung zu erinner n. Fazit: Die Ausdrucksweise des Korans ist ein Wunder. Oe Er Koran umfasst unzählbare Weisheiten und Fakten. Egal wie sich die Menschheit entwickelt, darf sie sich den Anweisungen des Korans nicht entziehen. Verhaltensweisen, die dem Koran und seinen Prinzipien entgegenwirken, sind keine Fortschritte, sondern Rückschritte .
Glaube an Eng el Engel sind, wie die Seele, spirituelle Lichtwesen, deren eigentliche Eigenschaften nur Gott bekannt sin d. Sie sind Diener Gottes , Des großen Gebieters. Manche Engel beten nur, andere er füllen verschiedene Funktionen in den Himmeln und a uf Erden. Engel brau chen nicht zu essen und zu trinken bzw. brauchen sich nicht zu vermählen oder zu vennehren, weder werden sie geboren, noch gebären sie. Sie sin d in der Lage, verschiedene Formen anzunehmen, und widersetzen s ich nie Gottes Befehlen. Sie führen ihre Missionen so aus, wie es ihnen beholfen wi rd. Sie leben bis zum Jüngsten Tag in Heiligkeit und genießen ein immaterielles Leben mit spirituellen Genussen. Die Gläubigen sind verpflichtet, an die Existenz von Engeln zu glauben. Ihre Existenz ist leicht begrundbar. Ihre Existenz ist von allen Propheten und heiligen Sch riften bekundet wo rden. Darum käme eine Leugnung der Engel einer Leugnung der heiligen Bücher und aller Propheten gleich. So glau ben al.!e Völker seit jehe r an sie, weshalb auch in unserer Religion der Glaube an die En~ geln eine Grundvoraussetzung ist. Die Existenz der Engel ist uns von allen Propheten und heiligen Suchern verbindet worden. In unserem Universum leben verschiedene Lebewesen , die wir entweder kennen oder nicht. Es existieren verschiedene Kräfte, die schon entdeckt sind oder deren Existenz man nur annimmt. Die Dsch in n z. S. sind mit Verstand und Bewusstsein ausgestatt ete Lebewesen. Auch unter ihn en gibt es Gläubige und Ungläubige.
Feinhei/en islamischen Glaubens
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Vernunft und Bewusstsein, Kraft und Macht allem auf Menschen zuzuschreiben, ist eine Unterschätzung der Macht und Gewalt Gottes. Man darf n icht etwas abstreiten, was man mit eigenen Augen sehen bzw. mit anderen Sinnen wahrnehmen kann. So können wi r auch unsere Seele bzw. unser Gewissen nicht sehen, was uns nicht das Recht gibt, diese in Frage zu stellen. Wie könnte man jemals behaupten, in anderen Welten gäbe es keine Lebewesen , die mit Vernunft und Bewuss tsein ausges tattet si nd und eine andere Lebensform als wir besitzen, denn allein schon aur unserer Erde leben diverse Lebewesen verschiedener Arten , obgleich unsere Erde lediglich ein winziger Punkt im Universum ist? Si nn und Zweck der Engel
Si nn und Zweck der Erschaffung der Engel sind nur Gott allein bekannt. Wir durfen dazu nur äußern, dass der Macht und Gewalt Gottes keine Grenze gesetzt s ind ; Er hat bereits vers chiedene Universen ersc haffen . So wie Er Menschen und Dschinn dazu erschaffen hat, dass sie Ihn und Seine Existenz anerkennen und zu Ihm beten, hat Er au ch Engel erschaffen, um sie bestimmte Funktionen ausüben zu lassen und die Ordnung des Universums zu gewährleisten. So kann man die Macht Gotles jederzeit s püren und Seine Existenz bezeugen, und der Mensch , der sich bewusst is t, dass er durch uberlegene und uns ichtbare Kräfte beobachtet wird, nimmt sich in Ac ht. (;.ibrä'il (Gabriel, Mjk.a'il (MichaelI. Azrä'il und tsrifil sind die vier Erzengel, die neben den anderen besonders hervortreten . Gabriel (auch Cibn1 genannt) ist dazu berufen, Gottes Buc her an die Propheten zu übermitteln . Michael ist damit beauftrag, Ereignisse wie Regen, Wind, Ernte und Ähnliches zu bewerks telligen. Azra'iJ nimmt die Seelen der Me nschen hin fort, wenn deren Sterbezeit eingetreten ist. Isräfil is t rur den Jungsten Tag und d ie Auferstehung der Me nschen an diesem Tag verantwortlich . Wer weiß, wie viele weitere Aufgaben sie noch erfüllen! Daneben existie ren Engel, die Hafaza und Kd!ibin genannt werden , Sie s ind jedem einzelnen Menschen zugeordnet und registrieren seine guten und schlechten Ts:ten . Auf diese Weise kommt fUr jeden Einzelnen sein ~Buch der Taten~ zustande . Gott, Der alles nach Seinem Sinn und Zweck erschaffen hat, hat a u ch für die Engel diverse Pflichten wie die Anerkennung Seiner Gerechtigkeit, Macht und Gewalt vorgesehen.
Glaube an das Jenseits Das Jenseits is t die unendliche Welt nach dem Diesseits . Gott hat die Welt, in der wir leben, und die Geschöpfe darin für eine vorübergehende Zeit erschaffen. Es wird eine Zeit kommen , wo von dieser Welt und von allem, was darin Ist, keme Spu r ubrig bleiben wird . Sobald der Tag, den Gott dafür vorgesehen hat, eintrilTt, werden sowohl lebendige, als a u ch leblose Dinge zugru nde 36
Omer NaSllhl OOmen., Islamischer Kateclusmus
gehen. Berge, Steine , Erdteile und Himmel werden vernichtet. So wird dieses Universum in ein neues Universum übergehen. Dies ist der Jüngste Tag. Da· nach werden die Menschen wiederum zu einem Zeitpunkt, den Gott vorsehen wird oder vorgesehen hat, auferstehen. Alle Menschen werde n auf einem groß· flächigen Platz zusammengerufen, den man ..Mach schar" nennt, und es wird für uns alle ein neues Leben beginnen , was man als . allgemeine Erweckung" bezeichnet. Die Welt, die mit diesem Ereignis eintreten wird, nennt man im Islam ~Jense i ts" ode r die ,jen seitige Welt" . Der Glaube daran ist ein Grund· prinzip des Islam . Das Eintreten des Jüngsten Tages und das des jenseitigen Lebens sind durch Koranverse, prophetische Ausspruche und den Konsens der islamischen Ge· meinde gesichert. Alle anderen Propheten haben ihre jeweilige Gemeinde dar· über aufgeklärt. So ist es eine Verpflichtung, daran zu glauben, und ein wich· tiges Glaubensprinzip. Das Erschaffen des je n seitigen Lebens ist fü r Gott, Dessen Macht keine Gren· zen gesetzt sind, ganz leicht. Unser Schöpfer, Der alle Universen aus dem Nichts erschaffen und die Menschen mit diversen Fähigkeiten und Tugenden ausgestattet hat, wird auch in der Lage sei n , uns neu zu erschaffen . Jemand, der in der Lage ist, etwas zu erschaffen, wird sicherlich in der Lage sei n, es nochmals zu e rschaffen. Kann man sich einen Schöpfer vorstellen, der dies nicht vermag? Gott ist ein de rartiger Schöpfer, der dive rse Universen aus dem Nichts erschaffen hat, und Er ist sicherlich in der Lage, neue weitere zu er· schaffen. Nehmen wir die Astronomie als Beis piel: Gott, Der Tausende mate· rielle und immaterielle Lichtuniverse n erschaffen hat, die aufleuchten und dann wieder erlischen, wird sicherlich auch das Jenseits erschaffen können . Gott sei Dank glauben wir, die Muslime, an den Jüngsten Tag, das unendliche Leben im Jenseits und daran, dass das Paradies und die Hölle im Vora u s e rschaffen worden sind . Dieser Glaube leitet u n s zum Heil. Das Fehlen dieses Glaubens leitet den Menschen in s Unheil, zu Schandtaten jeder Art und macht ihn sowohl im diesseitige n , als auch im jen seitigen Leben unglücklich. Ablauf des Jüngsten Tages und seine Vorzeichen Vor dem Beginn des je nseitigen Leben s wird sicherlich der Jüngste Tag für alle Menschen und Welten eintreten. Der Jüngste Tag wird durch die . erste Pos aune" eingeleitet. Der Engel Isräm wird in ein Instrument n amens .SUr" blasen, dessen Be· schaffenheit nur Gott bekannt ist. Dieser Furcht erregende Klang wird alle Lebewesen umbringen und alles durche inander bringen . Wie uns schon bekannt ist, verursachen Erdbeben , überflutungen, Vulkan· a usbruche und Blitzschläge fürchterliche Katastrophen in unsere r Welt. Laut unserer Auffassu ng wird auch der Ausbruch des Jüngsten Tages auf der Erde und in den Himmeln mit einem gewaltigen Lärm (das Blasen in die Posaune) eintreten, dessen Ausmaß uns nicht bekannt ist. Es werden sicherlich gewaI· tige Ereignisse und Phänomene eintreten, die wir uns nicht einmal vorstellen
Feinheilen islamischen QlalJbens
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können. Die Regelmäßigkeit und Ordnung an allen Welten ist ein Werk Gottes. Sobald der er habene Gott diese Regelmäßigkeit und Ordnung aufhebt, treten alle Lebewesen aus ihrer Ordnung heraus, und der Zusammenhalt der Materie bricht zusammen. Kein Lebewesen kann dann mehr existieren. Und dies wird der allgemeine Jüngste Tag sein. Wann er ausbricht, darüber weiß nur Gott Bescheid. Die Vorzeichen des Jüngsten Tages sind manche außerordentliche u nd schwerwiegende Ereignisse, die man in der islamischen Te rminologie als "Asr ä t as-Si' a~ (~Voraussetzungen der Stunde") nennt. Der Prophet hat darauf hingewiesen, dass diese Ereignisse irgend wann eintreten würden: I. Die Verbreitung allgemeinen Unwissens in Bezug auf die Re-
ligion, das Trinken berauschender Getränke, die Zunahme von Schandtaten wie Unzuc ht, Ehebruch und Morden. Diese betrachtet man als kleinere Vorzeichen. 11. Das Austreten eines Rauches, der die Gläubigen wie ein Schnupfen befallen und die Un gläubigen in einen Rauschzustand versetzen wird. 111. Das Erscheinen des Daggä ls, des "Antichr isten", der sich als Gottheit ausgeben wird, und dessen Verschwinden. IV. Kolonialisierung der Welt du rch zwei Nationen, die Yägug und Mägug (Gog und Magog) genann t werden und die Welt in Angst und Schrecken versetzen werden. V. Das Herabkommen Jesu Christi vom Himmel und seine zeitweilige Ausübung der Gesetzgebung unse res Propheten. VI. Das Auftreten eines Lebewesens namens Däbbat al-Ard aus dem Erdboden und dessen Sprechen mit den Menschen. VII. Die Verbreitung eines gewaltige n Feue rs, das im Jemen ausbrechen wird . VIII. Erdrutsche im Osten und im Westen und auf der Arabischen HaJ6insel. IX. Das Aufgehen der Sonne von Westen her, wo sie zuvor untergegangen sein wird . Diese Zeichen betrachtet man als große Vorz eichen des Jungsten Tages. All diese Ereignisse bewegen sich im Rahmen des Möglichen hins:ichtlich der Macht Gottes. Alle Phänomene, die wir derzeit auf der Erde erleben, deuten auf eine große Unüber tremichkeit hin, wom it sich Zweifel an der Möglichkeit dieser großen Zeichen erübrigen. Vieles, was man vor etlichen Jahren nicht rur möglich hielt, wurde erforscht und entdeckt. Wenn der Mensch mit seinem begrenzten Verstand solche schOnen und großen Erfindungen machen kann , können wir uns durchaus 38
6mer Nasuhi Bi/me", Islamischer Katechismus
vorstellen, was unser Schöpfer mit Seiner unbegrenzten Macht alles vollbringen wird.
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Ereignisse am Jüngsten Tag
Nach Anbruch des Jiingsten Tages wird ein zweites Mal in die Posaune g eblasen werden. So werden alle Menschen auferstehen und sich auf dem Machschar-Platz versammeln, Wenn der Körper eines Menschen in Tausend Teile zerstückelt und an ve rschiedenen Orte verstreut wird oder verwest, bleiben die Einzelteile trotzdem nicht der Macht Gottes entzogen , Gott kann sie mit Seine r Allmacht erneut zusammenfUgen und auferstehen lassen und dadurch zum gewünschten Ergebnis fUhren. Die Auferstehung der Menschen bezeichnet man auch als Has r al-Agsäd (Erweckung der Körper) und bedeutet die nochmalige BekJeidung unserer Seelen in ihre Körper, Wie wir wissen, sind unsere Seelen auch der Macht Gottes unterworfen. Ihre richtige Beschaffen heit ist uns momentan verborgen. Sobald die Menschen sterben, begeben sich ihre Seelen in eine provisor ische Welt, wo sie gemäß ihren guten oder schlechten Taten belohnt oder gepeinigt werden. Diese Welt nennt man Barzach, ein Übergangsstadium zwischen Diesseits und Jenseits. So wie der Schlaf ein Intermezzo zwischen Leben und Tod ist, ist auch das Barzach ein übergang zwischen Diesseits und Jenseits. Seine eigentliche Beschaffenheitjedoch ist nur Gott allein bekannt. Da die Seelen für immer von Tod und Ver gänglichkeit verschont sind, kehrt jede Seele mit dem Anfang ihres jenseitigen Lebens zu ihrem eigenen Körper zurück und begibt sich zum Machschar- Platz, Dieses Ereignis ist an und für sich nichts anderes als die Zusammenführung der Mate rie mit der Seele. Am Machschar- Platz wi rd jede r Mensch zur Rechenschaft gezogen. Das Registe rbuch, das seine Taten enthält, wi rd ihm a u sgehändigt, und seine Ta ten werden bewertet. Einige Gläubige e rhalten die Fürsprache mancher Propheten und de r Leute, die Gott besonders lieb sind. Jeder Mensc h wird eine Brücke namens .Sirat'" überqueren müssen . Jene, die diese Brücke iiberqueren können, erreichen das Paradies, und jene, die dabei scheitern, fallen in die Hölle. I. Die Befragung am Jüngsten Tag ist eine Befragung alle r Le-
bewesen durch Gott. Am Machschar-Platz wi rd ein großes Gericht stattfmden, wo jeder nac h seinen Taten befragt wird un d Rech ensch aft ablegen muss. Wenn der Mensch stirbt, wird in seinem Grab zuallererst von zwei Engeln namens ~Munka"" und " Nakfr" befragt. Sie fragen ihn zum Beispiel, wer sein Herr sei, zu welchem Propheten und welcher Religion er sich bekenne und in welcher Richtung (Qibla) er gebetet habe. Diese Befragung wird .,Grabbefra-
Feinheiferl islamischen Glaubens
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g ung" genannt. 11. Das Buch, das unsere Taten beinhaltet, enthält alle guten und schlechten Taten, die wir begehen. Dieses Buch , das durch die Engel geführt wird, wird am Tage des JOngsten Gerichts der jeweiligen Person in die Hand gegeben, und diese wird aufgefordert, es zu lesen. Danac h kann sie nicht s mehr verbergen. llI. Arrzän (die Waage) ist ein Maßs tab für die Gerechtigkeit, mit der die Taten der jeweiligen Person beurteilt und ihre guten und schlechten Taten miteinander verglichen werden .
IV. Sirä! ist eine Brücke über der Hölle, die schwer zu passieren ist. Gute Menschen Oberqueren s ie ganz leicht. Manche können sie sogar wie ein Blitz überqu eren. Ungläubige und Gläubige, denen n och nicht alles vergeben worden ist, fallen in die Hölle. Die Ungläubigen verweilen dort in Ewigkeit, während die Gläubigen ins Parad ies einkehren, nachdem sie ihre Strafe abgebüßt haben . V. Canna bzw. das Paradies beinhaltet materiellen und s pirituellen Segen, der unvorstellbar ist und n ie vergeht. Es ist ein niemals endende r Ort der Belohnung, der, soweit uns bekan nt ist , aus acht Teile n besteht. Wo das Paradies sich tatsächlich befindet, weiß nur Gott allein .
Cahannam bzw. die Hölle ist für Ungläubige und sündhafte Gläubige ersc haffen worden. Sie ist ein Ort der Pein, bestehend aus sieben Teilen. Ungläubige verweilen dort in a lle Ewigkeit, um bestraft zu werden. Sündhafte Gläubige indes werden nach der Verbüßung ih rer Strafe oder nach ihrer Vergebung ins Pa radies gebracht. Wo die Hölle sich ta tsächlich befindet , ist ebenfalls nur Gott bekannt. VJ .
VII. Das Becken "al-Kauthar * wird Gott am Tage der Auferstehung u ns,erem Propheten schenken. Die Gläubigen dürfen dieses wunderbar k1are und süße Wasser genießen , wodurch sie den von dem Schrecken des Erwecktwerdens veru rsachten Durst löschen können . VIlI. Sehafä'a bzw. Fürbitte bedeutet, dass unser Prophet oder manc h andere angesehene Person am Jüngsten Tage Gott um Vergebung oder Begünstigung für einige Gläubige anflehen und in diesem Sinne beten. Der größte Fürbitter arn J Ongs ten Tage ist unser angesehener Prophe t. Seine Fürbitte nennt man Schafä'a 'Uzma - die "größte Fürbitte" . Den Rang unseres Propheten im Paradies nennt man al-Maqdm al-Mahmiid - den .gepriesenen Rang".
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Dme r Nasuhi Bilmen, lslamzs<:her Kalechismus
Die Detaüs, das Wesen und den Inhalt an dieser Angelegenheiten Silld nur Gott bekannt. Diese Möglichkeit dieser Ereignisse zu bejahen, fällt den Menschen , die sich die Gewalt und Macht Gottes vorstellen können, übe rhaupt nicht schwer. Gott s ei gedankt, dass wir an diese Dinge geglaubt haben und glauben.
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Sinn und Zweck des Jenseits Wie wir wissen, ist Gottes Existenz ohne Anfang und ohne Ende. Auc h &iner Macht sind keine Grenzen gesetzt. All Seine Taten erfüllen einen bestimm ten Sinn und Zweck. Seine Schupfe. funktion wird imme r in Er3eheinung treten und manche Geschöpfe, die Er erscharren hat oder wird, werden auch ewig da sein. Wir wissen nicht, vor wie vielen Jahrhunderten oder Jahrtausenden Er unse r Universum erschu f. Die Menschen wurden als eine auserwählte Gruppe erschaffen, um bestimmte Funktionen und Gebete auszuüben . Ist es überhaupt vorstellbar, dass diese Lebewesen, darunter auch Menschen, sinnlos oder zumindest für eine bestimmte Periode erscharren worden sei n könnten, damit sie später zu existieren au fhören ? Nein , ein solches Urteil würde unser Gewissen stören. Die Weisheit, die man an jedem Atom zu sehen bekommt, beweist das Gegenteil. Zweifellos sind die Men schen zu Prujungszwccken auf die Welt gekommen . Sie si nd ersc haffen worden, damit sie den Lohn und den Preis für ihre guten und schlechten Taten in einer anderen Dimension für ewig genießen können. Herniede r erhielt nicht jeder seinen verdienten Lohn. Viele ehrwürdige Menschen führen ein Leben unter niederen Umständen, und umgekehrt, viele verirrte und abartige Tyrannen fUh re n ein derart angenehmes Leben, dass sie die Folgen ihrer Taten nicht absehen können . Deshalb ist ei ne neue Welt erforderlich, wo Gottes Gerechtigkeit voll zum Ausdruck kommt und jeder den Lohn kass iert, den er wahrhaftig verdient hat. So kann die schöpferische Tätigkeit voll in Erscheinung treten . Man sollte auch bedenken, dass es zwei Kategorien von Menschen und anderen verantwortungsbewuss ten Geschöpfen gibt: Die erste Gruppe erfll llt die ih nen anvertraute Aufgabe und glauben an die Existenz Gottes mit eisernem Willen. Sie werden den Lohn für diesen Glauben im ewigen Jenseits erhalten . Die zweite Gruppe vernachJässigt die von ihnen erwartete Aufgabe und den Schöpfer und lAsst sich von ihrem Ego verführen und hält an dem Irrweg rest, den sie eingeschlagen hat. Auch wenn sie Millia rden Jahre weiterleben würden, wAren sie dazu entschlossen, ihren Unglauben fortzusetzen . So werden auch ihre Strafe sowie ih r Irrglaube von ewiger Dauer sein, und sie werden eine unendliche Pein erleiden müssen . Es sollte dazu erwähnt werden, dass der richtige Glaube an Gott in solch einem Maße wichtig und vernünftig ist, dass er durch ewigen Lohn vergolten
Feinheuen. ISlamischen. Glaubens
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wird . Gotl zu leugnen und für nichtige Dinge in die Irre zu gehen indes ist eine solch große Schandtat, dass sie nur durch unendliche Qualen vergolten werden kann.
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[af-Jlljitiir, 13- 14J Gla ube an Sch icksal und Vorherbest immung Wie wir wissen, exist iert neben Gott kein weiterer Schöpfer. Alles, was in diesem Universum zustande kommt, geschieht durch Gottes Wissen, Wünschen und Erschaffen. Die Tatsache, dass Gott sich eine Angelegenheit im Voraus erwünscht hat, bezeichnet man als Qadar - ..Vorherbestimmung" . Das Eintreten de r Angelegenheit, die Gott Sich erwünscht hat, zum vorgesehenen Zeitpunkt bezeichnet man als "Qadö" - .. Schicksal~. Beispiel: Wenn Gott Sich wOnscht, dass ein bestimmter Mensch zu einem bes timmte n Zeitpunkt auf die Welt kommt, ist eine Vo rhe rbestimmung. Die Erschaffung dieses Menschen zu diesem Zeitpunkt aber ist Schic ksal. Zusätzlic h bezeichnet dasselbe Wort (d. i. Qadci') auch die Schätzung und/oder das Urteil zu einer Sache. Der Glaube an Schicksal und Vorherbestimmung ist ein Grundprinzip im Islam . Der Glaube an diese Prinzipien ist ein Grundpfeiler des Glaubens an Gott. F"ür einen Mensche n , der die Existenz und Einheit Gottes anerkennt, ist es unvorstellbar, nicht an Schicksal und Vor herbestimmung zu glaube n. Wieso soll te etwas, was Gott Sich wünsch t, nicht in Erscheinung treten dürfen? Und welche Sache, die Gott nic ht zulässt, könnte jemals in Erscheinung treten? So glauben wir fest an Schicksal und Vorherbestimmung und äußern unseren Wohlgefallen in Bezug darauf. Dies sind wir unserem Glauben schuldig. Es gibt aber einige Taten, die aus unserem freien Willen und 1\1n heraus resultieren und durch Gott erschaffen werden, aber mit denen wir uns nicht zufrieden geben könnten. Es ist uns nicht gestattet, diese Taten gutzuheißen. Diese Taten bezeich net man als Maqzi (~das Schicksalhafte"), und es handelt sich dabei um Taten, die auf Wunsch des Dieners durch Gott erschaffen werden. Beispiel: Ein Mensch entschließt sich , eine SÜnde zu begehe n , und richtet sich danach. Gott lässt diese Sunde entsprech end dem Wunsch Seines Dieners zu. Da diese Sünde nicht dem Willen Gottes entspricht, können wir uns damit nicht abfinden. Deshalb ist der Ausspruch bekannt geworden: Der Glaube an das Schicksal bedeutet nicht die Einwilligung in das Schicksalhafte .
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Omer Nasulli Bilmen, Islamischer Katechismus
Die Vorteile des Glal:bens an Schicksal und Vorherbesummung: Durch diesen Glauben erkennt der Mensch die schöpferische Macht und Gewalt Gottes, kräftigt seine Seele und erlangt beachtliche Erfolge; denn jemand, der sich mit der FUgung Gottes zufrieden gibt, l.1if;.Rt fl.kh nurch nichts von seinem Vorha-
ben abbringen l..md erachtet die Gründe und Voraussetzungen des Erfolges als Bausteine des Schicksals und de r Vorherbestimmung. Falls e r dennoch scheitern sollte, meint er, dass Gott ihn dadurc h zu einem anderen Erfolg verhelfen mochte. Er lässt sich nicht enttäuschen oder entmutigen, regt sich nicht auf und setzt sein Leben ohne Sorgen in Ruhe fort. ~ - ~~ ~
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Vl1d wer 1lI1)f {Tori vertra 111, für Gm ist 'Er Z/i ( geI/üBe.
['Ta{a!i.
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Glaube an Schicksal und Eigenverantwortung
Schicksal und Vorherbestimmung si nd k eine Hinderniss e jlir den freien Willen und Ert räge, die die Menschen aus eigener Kraft erwinschaften. Be ispie l: Gott hat uns , den Menschen, Kraft und Willen (d. h. Entscheidungsfreiheit) erteilt. Falls ein Mensch seine Kraft und seinen Willen filr eine Angelegenheit einsetzt, nennt man dies ~ Ertra g" (Kasb). Gott gestaltet diese Taten entspre<::hend dem Willen dieses Menschen, und dies 1st ein Schicksal, eine ~Erschaffung". Da dieser Enrag dem rreien Willen und der Entscheidungsfreiheit dieses Menschen entspricht, kann Gott ihn dafUr zur Verantwortung ziehen. Der Mensch darr sich seiner Ver antwortung nicht entziehen, indem er meint, er habe es lediglich dem Schicksal uherlassen . Andererseits kann der Mensc h da~ ,srhirk!O.::Jl nicht vorausahne n und handelt nach seinem Wunsch und nach seiner eigenen Ansicht. Er ist nicht berechtigt, sich durch ein Schicksal aus der Afräre zu ziehen, von dem er nicht weiß, wie es ausgehen wird. De r Glaube daran, dass Menschen keinen freien Willen haben, nennt man Gabr und ist ei n Irrglaube. Einige unserer Taten sind :.mserem Wun sch und Willen unterworfen. Beispiel: Unsere Hände zittern manchmal unfreiwillig infolge einer Krankheit, abe r wir können sie auch aus freiem Willen zittern lassen. Könnte man behaupten, dass es zwischen beider. Fonnen des Zitterns keinen Unterschied gebe? Sicherlich, das erste Zittern ist s elbs taus lös end (also unfreiwillig), das andere aber unterliegt unserer Entscheidungsfreiheit, also unserem Willen. Die Anhänger der Gabriyya, der "Lehre vom Gezwungensein", widerlegen oft ihre eigenen Thesen. Nehmen wir ein Beispiel an, dass man ihnen eine Ohrfeige ins Gesicht versetzt. Sie ärgern sich und versuchen, darauf zu antworten . Laut ihrer eigenen These mussten sie aber diese Ohrfeige tolerieren, denn diese Ohrfeige ist ja schicksalsbedingt. Derjenige, der die Ohrfeige versetzt, ist dazu verpflichtet und darf dafür nicht getadelt werden.
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Umgekehrt dürfen die Anhänger der Gabriyya für ih re guten Taten keine Belohnung von Gott erwarten, denn diese sind ja auch schicksals bedingt, wobei sie selbst nichts dazu beitragen, denn der Erschaffer dieser Taten ist ja Gott. Wenn sie fü r ihre Schandtaten keine Verantwortung übernehmen, dürfen sie auch für ihre guten Taten keine Belohnung erwarten. Die gegenseitige These vertreten die Anhänger der Qadariyya, die meinen, dass der Mensch über den Willen und die Macht verfügt, alles zu erledigen, was auch nicht richtig ist, denn so gleicht der Mensch Gott und maßt sich Eigenschaften an, die nur Gott zustehen. Fazit: Der Mensch bekommt, was er mit seinem eigenen Willen erwirbt (Käsib). Gotl hat den Menschen freie n Willen und Macht erteilt, und deshalb kann Er den Menschen zu r Rechenschaft ziehen. F'alJs der Mensch diese Gabe seines Schöpfers für das Gute einsetzt, wird er dafür belohnt, und umgekehrt, wenn er sie für etwas Böses einsetzt, wird er dafür büßen müssen. In diesem Sinne sind die Menschen verpflichte t, sowohl ihre diesseitigen, als auch jenseitigen Verpflichtungen wahrzunehmen, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können. Sich einfach auf Sch icksal und Vorherbestimmung zu verlassen und diese Anstrengungen zu unterlassen, ist unzulässig. Die islamische Religion verpönt des halb Faulheit und Erschlaffung.
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Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
Imame der Ahl as -Sunna in Glaubenssätzen Die Muslime, die sich Ahl as-Sunna wal Gamci'a (Jene, die sich an der Sunna (Tradition ) unseres Propheten und seiner Gefähnen orientit: lt:n) nennen und zur Fi"qa Nii.giya (die errettete Gemeinschaft) gehoren, glauben an die oben geschilderten Tatsachen . Wie allgemein bekannt ist, bezeichnet man Muslime, die unserem Propheten persönlich begegnet waren , ws ,.As ' häb Kinim " (die edlen Gefährten). Leute wiederum, die mit den edlen Gefährten in Kontakt traten und von i.hnen sich recht leiten ließen, bezeichnet man als Tcibi'in. Beide Gruppen gemeinsam bezeichnet man ws "as-Sala! as-Siillh". Sie s ind geistige Vorbilder der Ahl os-Sunna. Sie haben den WPg unseres Propheten eingeschlagen und den Islam überall verbreitet. Sie leisteten ihren Beitrag zur islamischen Einheit und stärkten die islamische Gemeinde (Umma). Sie hielten sich von jeglichen Anpassungen fern . Die Ahl as-$unna besitzt sowohl im Glauben, als auch in der Praxis diverse Gelehrte und Imame. Sie alle befolgten die Lehren Ihrer Vorgänger von den Prophetengefährten und deren Nachfolger und verteidigten die Wahrheit des Is lam gegen philosophischen Theorien und andere Ideen . Sie erörterte n den islamischen G:auben gründlich und begn1ncet ihn mit den unterschiedlichsten Beweisen. Unte r diesen Gelehrten habe n s ic h Imam Ma turidi und Imam Asc h 'ari ausgezeichnet: Imam Abu Mansur Muhammad Maturidi
Tmam Abü Mansür Muhammad Maturidi wurde im Jahre 280 nac h der Hedsc hra (Auswanderung des Propheten von Mekka nac h Medina) (ca. 900 n . Chr.) geboren und s tarb 333 (ca. 954 n . Chr.) in Samarkand. Sein Geburtsort Maturid ist e;n Bezirk von Suchara. Er bekannte s ich zur hanafitische n Rec htssehule (Maz 'hab) und verfasste emen wunderbaren Korankommentw und zahlreIche andere Werke. Er ist unser geistiger FUhrer hmsichtlich unserer Glaubensinhalte . Fast alle Muslime der hanafitischcn Rechtsschule bekennen sich zu seiner GTauben sauslegung. Imam Abul Hassan Ali al-Asch 'ari
Imam Abul Hassan Ali al-Asch 'ari wurde 260 (ca. 880 n . Chr.) in Buchara geboren und verstarb im Jahre 324 (ca. 945 n. Chr.) in Bagdad. Sein Großvater war der Prophetengefährte Abü Müsä al-Asch'ari. Er befolgte die seh äfi 'itiseh e Reehtssehule , und erwies den Glaubensinhalten der Ahl as-Sunna große DIenste, indem er diverse Werke verfasste. Fast aJJe Mälikiten und Schäfi'iten und ein Teil der Hanafiten und Hanbaliten beken nen sich zu seiner Lehre. Zwischen ~iden Imamen, Imam Maturidl und Imam Asch'ari, bestehen keine wesentlichen Unterschiede. Seide hielten sich an die Methode der Propheten-
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getahrten und deren Nachrahren, womit sie den Weg der Wahrheit berolgten. Die Unterschiede bestehen in sekundären Details, wobei es sich lediglich um Verschieden hei ten in der Ausdrucksweise handelte. Der Großteil aBer Muslime bekennt sich heute entweder zu der GJaubensschule von Imam Maturidi oder der von Asch'ari. Gott möge es beiden vergeilen. '.
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Omer Nasufll Bllmen, Islamischer KatechIsmus
Unse re Gele hrten der Rechtsfi ndung (al-Mugtahidun) Muslime auf der ganzen Welt orientieren sich seit den ersten Tagen des Islam in Angelegenheiten, die ihre Gebete und die Gesetzgebung betreffen, an vier angesehenen Rechstjindern: Imam AbO Hanifa (al ·lmam al-A'zam). I. Imam Abu Hanifa (al-Imam al-A'zam). Sein Vorname lautete
an-Nu'män und der seines Vaters Thäbit. Er wurde im Jallre 80 der Hed sch ra in al-Kufa (Irak) geboren und ve rstarb im Jahre 150 in Bagdad. Gott möge ihm seine guten Taten vergelten. Sein Vater d iente Imam Ali und erhielt seine guten Wünsche fUr seine Kinder. Nach dem Tode seines Vaters heiratete s eine Mutter Imam Ca'far as-Sädiq, wodurch er durch diese ehrwürdige Persönlichkeit Cr7.ogen wurde. Imam A'zam hatte auch die Ehre, einigen Gefährten unseres Propheten persönlich zu begegnen. Die Anhänger seiner Rechtsschule bezeichnet man als Hanafiten. Die mei s ten Türken und natürlich Millionen Muslime aus verschiedenen Ländern bekennen sich zu dieser Strömung. Er ist unser Imam in praxis·r e levante n Ange· legen heiten der Religion. Imam Abu HanTfa, wie er richtig heißt, ist der am meisten geschätzte Imam der Ahl as-Sunna. Imam A'zam ist eine Steigerungsform in der arabischen Sprache und heißt ~de r größte Imamu. Diese hohe Zeichnung hat nur e r zugeteilt bekommen . Er wurde geschätzt für sein Wissen , sei ne Intelligenz und GlaubensstArke [faqwä). Die Präzision seiner Jurisprudenz und die Erleichterungen und Vollkommenheit seiner Glaubensschule sind weltberü.hmt, weshalb sie durc h die meisten Muslime angenommen wurde. Imam A'zam bildete zahlreiche Geleh rte der Rechstfindung aus, die sich alle rur den Weg ihres Lehrers entschieden und zur hanafitischen Schule bekann~ ten . Drei Imame sind unte r andere n besonders zu bemerken: Imam Abü YÜsuf, Imam Muhammad und Imam Zufar. Imam Abü Yüsuf
Imam Abü Yusuf hieß eigentlich Ya'qub Ibn Ibrähim al-Ansäri. Sein Großvater Sa'd gehörte zu den Gefährten des Propheten. Er wurde 113 in ru- Kufa geboren u nd verstarb 182/ 192 in Bagdad. Er stand im Dienste des berühmten Hä rün ar-Raschid a ls Oberkadi gedient. Imam Muhammad
lmam Muhammad ist der Sohn des Hassan as-Schaibä.ni. Sein Vater stammte aus Bagdad. Er wurde 135 Jahre nach der Hedsch ra in Wäsit geboren und wuc hs in al-Kufa auf. Im Jahre 189 starb er in der Stadt Rei. Gott möge ihm Seine Bannherzigkeit zuteil werden lassen. Es wird überliefert, dass e r 99 Büche r über die Religionswisse nschafte n verfasst hat. AI-Mabsut, az-Ziylidlit, al-
Femheilen islamischen Glaubens
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Cami ' as-Sagfr, as-Siyar al-Kabfr, as-Siyar as-Sagfr sind einige seiner Werke. Die in diesen Büchern beh andelten Angelegenheiten bezeic hnet man als ..,Zdhir ar-Riwaya" und seine Bücher als .. Zdhir ar-Riwaya-Bücher".
Diese Bücher enthalten die zuverlässigsten Überlieferungen de r hanafitischen Rechtsschule. Imam Muhammad wurde von Imam Mälik unterrichtet. Imam Abü Yüsuf und Imam Muhammad nennt man zusammen ... al-Imämayn " (die zwei Imame). Imam Zutar
Imam Zufar war der Sohn von Khu7..ayl, der in Isfahan und Basra als Gouverneur fungierte. imam A'zam schätzte ihn sehr. Er wurde im Jahre 110 geboren und verstarb 158 in Basra. Gott mäge auch ihm Seine Barmherzigkeit zuteil werde n lassen . Alle die Gebete betreffenden Urteile in unserem Buch orientieren sich a n der hanafitischen Rechtsschule. Bei einigen wichtigen Problemen werden die Meinungen anderer Rechtsgelehrter erwähnt. Bei proble matischen !"ragen wird zuerst die Meinung Imam A'7..ams und dann der Reihenfolge nach die der Imame Abü YGsuf, Muhammad und Zu far herangezogen_ Dies ist ein hanajitis ches Prinzip. Nur wen ige Angelegenheiten, auf die wir näher eingehen werden, sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Imam Mälik Ibn Anas
IL Imam Mälik Ibn Anas wurde 93 in Medina geboren, wo er 179 auch verstarb. Gott möge ihm Seine Barmherzigkeit zuteil werden lassen. Imam Mälik ist der zweite von vier großen Rec htsgele hrten, mit denen sich die Muslime verdienterweise rühme n. Er war gelehrt, äußer st intelligent und auch seh r fromm und gläubig. Seine Schule verbreitete sich in Andalus ien und im heutigen Marokko. Heute bekennen sich Muslime in Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, im Sudan und im Jemen zu seiner Recht sschule . Imam Muhammad Ibn Idr'is as-Schäfi 'j
IlL Imam Muhammad Ibn Idlis as-Schäfi'i wurde 1 50 in Asqa län oder Gaza geboren und vers tarb 240 in Ägypten . Gott möge ihm Seine Barmherzigkeit zuteil werden lassen. lmam as-Schäfi'i entst ammte dem Stamm der Quraisch. Sein Großvater hatte in Imam Schäfi'is Jugend die große Ehre, den ehrenwertesten aller Propheten kennen zu lernen . Er war bewandert in Koranexegese [fafsir) und HadithWissen schart. Er kannte sich auch aus in Medizin, Poesie und Lite ratur. Seine Rechtssc hule verbreitete sich in Ost und West. Imam Ahmad Ibn Muhammad Ibn Hanbal
IV. Imam Ahmad lbn Muhammad Ibn Hanbal entstammte dem S tamm Schaibän. Er kam ursprünglich aus Marwaz, wurde 48
Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
164 in Bagdad geboren und verstarb 241 dort. Gott möge ihm Se ine Barmherzigkeit zuteil werden lassen. Imam Ahmad war ein wichtiger Gelehrter und der vierte von den vier Rechtsfindern. In der Hadith-Wissens chaft war er ein Experte. Ma n sagt ihm nach, dass e r über 1 Million Hadithe (prophetisch e Ausspruche) auswe ndig konnte. Sein Buch " al·Musnad '" enthält 30.000 Hadithe. Der gele hrte al- Kühestäni meint, dass es einst sogar 50.700 Hadithe enthalten habe. Sei n Enthaltsamkeit, Frömmigkeit und moralische Haltung waren unübertroffen. Seine Rechtsschule verbreitete sich in Nagd und in ve rschiedene Regionen. Die Rechtsschulen dieser g roße n Imame beruhen auf •
dem Buch ,
•
der Sunna,
•
dem Kons ens (f{Jmä ') der islamischen Gemeinde und
•
dem Analogieschluss (Qiyas)
Un ter dem "Buch" versteh t man den gnadenreichen Koran. Die Sunna bein haltet heilige Worte und Taten unseres Prophe ten u nd Taten, d ie er gesehen, jedoch nic ht ve rboten hat. Das Stillschweigen unseres Propheten ist ein Zeugnis dafür, dass d iese Tat er lau bt ist. Unter dem Konsen s der islamischen Gemeinde versteht man, dass alle Rechtsgelehrten einer Epoche in ihrer Meinung übereinstimmen. Unser Prophet meinte, dass
"met"ne qemeintfe sicli /fulit eine7lIrrgfau6en einig t "'. In einem anderen Hadith heißt es, dass
"gott et·was, 'w as die ;Musfime.für But lia{tcn, aucli fü r gut 6eJimfet!· So ist der Konsens der Gelehrten in einer Angelegenheit ein Beweis für deren religionsgesetzliche Richtigkeit. Unter dem Analogieschluss versteht man einen Vergleich eine r ähn lichen Angelegenheit mit einem Problem, dessen Lösung durch Buch , Sunna und Konse ns gesichert is t . Falls man das zweite Problem näher betrachte t , s tellt man fe st, dass es doch im Lichte des Buches, der Sunna und des Konse n ses gelöst werden kann . De r Rechtsfinder trägt durch seinen Vergleich d iese Lösun g ans Licht. De r Analogieschluss ist eine Sache der Rechts find ung. Seine Legalität und Zulässigkeit ist religions-juristisc h gesiche rt. Der Koranvers
".50 ü6erfeet aenn,
0
[a~Jrafr,
ilir S enentfen l· 2[
ist ei n guter Beweis dafür. Unser ruhmreicher Prophet hat die Interpretation
Fein.heite n. islomischen. Glouben.s
4'
J w ch Rechtsgelehrte erlaubt und gelobt.
Wi . . 1(önnen dafü r ein Beispiel anführen. Unser Prophet hatte Mu 'äz Ibn Gabal .• ., '''Atli bestellt und fragte ihn, wie e r sich entscheiden wUrde: Dieser antwortete, dass er sich am Buch und an der Sunna orientieren würde. Falls er darin allerdings nichts fände, würde er seine eigene Interpretation berücksichtigen. Darauf erwiderte unser Prophet erleichtert:
.qott sei gctfanliJ. dafür, dass 'Er dm (]JoteIl seirus fProplieten
2:11
dem gereitet nat,
wora /! Sei/! P ropfiet Wolifgifatren findet!" So wird die Rechtsfindung mit Hilfe des Analogieschlusses von vielen Geleh rten als durchaus legale Methode begnlßt. Diese vier Wege, nämlich Buch, Tradition (Su.nfUJJ, Konsens (Igma "J und Analogieschluss (Qiyas) bezeichnet man als ... al-Adilla al-Arba"a" (die ~ lIier Be welse") oder "al-Usus al-Arba"a" (die "vier Grundprinzipien1. Alle Gelehrten der Rechtsfindung haben diese Methoden angewandt und ihre religionsgesetzlichen Sch lussfolge runge n darauf aufgebaut. So ist es eine Verpflichtung, diese Methoden als verbindlich zu betrach ten. Diese Methoden sind Quellen der Weisheit und des Wissens, die die islamische Gesetzgebung fördern und die Rechte und Verpflichtungen der Mensc hen bestimmen. Das religiöse Leben der Muslime darf einfach diese auf Weisheit und Wissen benl henden Methoden nicht entbehren . Die vier Imame, die wir oben erwähnt haben, sind ein Segen für die Muslime. Sie haben durch diese vier Methoden religiöse Regelungen abgeleitet und den Mus limen den Weg gewiesen, den sie einzuschlagen haben. Ein Muslim, der s ich zu einer dieser vier Rechtsschu re n bekennt, hat sicherlich eine ric htige Wahl getroffen und geht den Weg unseres Propheten. All diese Rechtsgelehrten waren sich in den prinzipiellen Fragen der Muslime einig. So besteht keine Diskrepanz zwischen ihnen. Die Unterschiede bestehen nur in sekundären Einzelheiten. Die Untersch iede sind an und für sich nur Scheinunterschiede, denn einer schlägt den Weg der ~größe ren Frömmigkeit" ein, während der Andere den des .Gewährend und Billigens· wählt. So wird ein großer Pfad für die Muslime eröffnet, ein Pfad des Erbarmens. In einem Ausspruch des Propheten Muhammad heißt es , dass die Meinungsverschiedenheiten der islamischen Gemeinde ein Segen sei. Es gibt verschiedene Problemstellungen hinsichtlich der Gebete, juristischer und anderer Angelegenheiten. Es ist nicht für jeden Muslim einfach, die Beweisstücke rur diese Problemstellung aus dem Koran, der Sunna und dem Konsens der Gelehrten herauszuarbeiten, denn eine solche Arbeit setzt Wissen und Fachkenntnisse voraus. So haben die Gelehrten der islamischen Rechtsfindung nur Gottes zuliebe sämtliche Problemstellungen der Muslime offen dargestellt u nd dadurch den Weg der Muslime über Jahrhunderte hinweg erleu chtet. So kann gar niemand daran rütteln, dass diese Personen der islami50
6mer Nasuhl Bi/men. Islamischer Kaledus mus
sehen Welt einen großen Dienst erwiesen haben und deshalb eine große Ehre verdienen. lJ,o.!o,e wertvollen Gelehrten haben für die Problemstellungen, in denen sie die r ichtige Entscheidung getroffen haben, doppelten, und an jenen, in denen sie die falsche Entscheidung getroffen haben, den einfachen göttliche n Lohn verdient, weil sie mit Offe!1herzigkeit und Seriosität ihrer Rechtsfindung nachgegangen sind. Jeder einzelne Anhänger dieser Rechtsschulen gla ubt, dass seine Rec htsschule richtig, treffend ist und mit der Sunna und dem Alltagsleben konform geht. Sonst wUrde er sich ja nicht für diese Rechtsschule entscheiden. Keiner aber kommt auf die Idee , die andere Rechtsschule zu kritisieren. Alle Anhänger dieser Rechtsschulen respektieren die jeweils anderen Rechtsschulen sehr. Die terminologische Bezeichnung für die islamische Jurisprudenz lautet Fiqh. Fiqh bedeutet lexikographisch, dass man etwas gründlich und tief greifend weiß und interpretiert. Das Wissenschaftsgebiet, das die islamischen Gebete, Regelungen und Bestrafungen reguliert, heißt Fiqh-Wissenschaft. So behandelt unser Katechismu s (flmihal) ein Teilgebiet dieser Fiqh-Wissenschaft. Einen Gelehrten, der in de r Lage ist, religiöse Regelungen aus diesen vier Wegen abzuleiten, nennt man Faqih. F'uqaM' ist die Pluralform von Faqfh. Die Mugtahids (Rechtsfinder) s ind die aJlerbesten Rechtsgelehrten. Das Können und das Rec ht, die islamischen Regelungen darzustellen und zu interpretie ren, besitzen nur die Rechtsgelehrten . Nicht einmal Gelehrte, die Tausende von Überlieferungen auswendig konnten, fühlten sich dazu in der Lage und überließen schließlich das letzte Wort den Rechtsgele hrten. Es ist eine Tatsache , dass viele Gelehrte, die übe r ein fundie rtes Wissen und Können verfugten, sich nicht zum Igrihäd in der Lage fühlten und es deshalb als eine Ehre schätzten, s ich einer der Rechtsschulen dieser vier Imame an· schließen zu können. Denn wie könnten Leute, die nicht über das nötige Wissen verfügen, sich das Recht anmaßen, selbständige Rechtsfindung zu betreiben? Wir mussen zugeben, dass es uns obliegt, die religiösen Regelungen dieser vier Rechtsgelehrten anzunehmen, die aJlgemein a n erkannt si nd. Es ist eine große Vorantwortungslosigkeit gegenüber Gott, dass Menschen, die nicht in der Lage sind, Rechtsfindung zu praktizieren, dennoch übe r religiöse Angelegenheiten urteilen und dabei den Urteilen der vier großen Rechtsschulen widersprechen und ihre eigene Meinung zum Ausdruck bringen. Niemand kann s ich dieser Verantwortung entziehe n, selbst wenn seine Meinung richtig ist, weil e r sich ohne zugehöriges Wissen dazu geäußert hat. In einem Hadith heißt es: "Jema nd, ocr sich am meisten
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(Feuer 'wagt,
ISt jemllmf,
ocr sich am 'Ulllsfiafsiostcn z u refigioscn 'Frasen iil,yJertl"
Feinheten islamischen Glaubens
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Nie mand würde sich ohne tiefgründiges Wissen zu den Problemen der Medizin, Mathematik oder Astronomie äußern und darüber schreiben. Falls man es rk:d lloch tut, begeht man große Fehle r u nd macht sich lächerlich. Wie kann man sich vorstellen, sich in einer Branche. die viel wichtiger und breiter ist als diese, ohne Wissen zu Wort zu melden? Musste solch eine Waghalsigkeit nicht zur R'1chenschaft gezogen we rden? Es ist sicherlich nicht zugelassen, dass Unkundige sich zu gesetzlichen Regelungen äußern, obwohl sie keine Kenntnis besitzen, auf welcher diese Gesetze und das, was sie regulieren, beruhen könnten. Wie kann man sich denn uberhaupt vorstellen, dass Unkundige Gottes Gesetze kommentieren und sich zu Problemstellungen äußern? Man soUte sich der geistigen verantwortung dieser Tat bewusst sein und vor Furcht zittern . Materielle Interessen dürfen nie geistige verantwor tung decken. Fall s jemand emgegen der allgemeinen Meinung eines Rec htsgelehrten seine eigene Meinung als Maßstab nimmt und diesen Weg einschlägt, so entfernt dieser sich aus der heiligen Religion und nähert sich der Entstellung. Einen derart dunklen Weg haben manche alte Gemeinden eingeschlagen. Um ein solches Irrgehen zu vermeiden, haben Muslime der Vergangenheit sich immer zu einer Rechtsschule bekannt und einen der vier Imame zum geistigen Vorbild gewählt. So kann man sich auch der geistigen Verantwortung entziehen. Fazit: Alle Muslime sind darin einig. dass alle vier Imame geistige Vorbilde r sind und alle vier Rechtsschulen rechtens sind. Die Muslime sind sich außerdem einig. dass man keine andere Rec htsschule außer eine dieser vier wählen sollte, denn die Gründer dieser Lehren lebten nahe des Goldenen Zeitalte rs, d. h . nicht lange nach dem Tode des Propheten , und zeichneten sich durch Wissen und gute Taten aus. Sie waren hochintelligent, ihre Werke bestehen bis heute, und sie werden von allen Mu slimen ane rkannt. So wurde eine Tren nung unter den Muslimen verhindert. indem es den nicht Zuständigen verwehrt bleibt, Rec htsfindung zu betreiben . Um diverse Probleme und Fragen im Alltag bewältigen zu können, genügt es, die Grundprinzipien anzuwenden, die diese vier Imame vorgeschlagen und konzipiert haben. Nur Personen, die sich mit diesen Methoden vertraut gemacht haben und deren F'ähigkeit und fugend in religiösen Angelegenheiten durch Muslime bestätig worden sind, dürfen die Urteile für neue Probleme und Fragestellungen ausarbeiten. Gott möge Wohlgefallen an ihnen haben. Amen .
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Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
Reinheit
Reinheit ........................... ........ ... .................. ................ ............ ............ 53 Gottesdienstliche H andlu ngen und Rein hel tsregeln ....................................... 5 7 Reinheit als Voraussetzung ........................................................................... 5 7 Ein ige re ligiöse Fachbegrijje ......................................................................... 58 lbadä (Die ners chaft} ........................................................ .......................................................... 58 To'a (Geho rs am) ........................................................................................................................ 58 Qurba (NällC) ............................................................................................................................ 58 Niyya (Absicll t}................................................................ .......................................................... 58 Taklif(Verpflichtung) ................................................ ................................................................. 58 'Aql (Vernu nft) .......................................................................................................................... 59 Bu llig (Geschleclllsreife}....................................................... ..................................................... 59 Hu km (Urteil} ............................................................... .............................................................. 59 AJ'ol al·Mu kollafin (Handlungen der Verpflichlelen) ............................................................... .. 59 Fard (Pflicht) .............................................................................................................................. 59 Fard 001 '1 {absolute Pflicht} .................................................................. ..................................... 59 Fa rd Zun nr (vermutliche Pflicht) ................................................................................................ 60 Ford 'A y n (f1/ichl a,l s ich) ......................................................................................................... 60 Fard Kifäy a (aus reichende Pflicht) ............................ ............................................................... 60 Wägib (obTigatorisch) ............... ..................................... ...................................................... ...... 60 SU nn a (Trad ition) ............................ ........................................................................................ 6 1 SUnna m u'akknda (bekräftigte Tradilion) ................................................................................. 6 1 $u""a Gayr Mu 'a kkada (unbekn'iftigle Traditio n) .................................................................... 6 1 Mus taha b b (enuli /l.Scht, geliebt) .............................................................. .................................. 61 Holol (erlau bt) .......................................................................................................... , ............ 62 Mu bdh (zulds sig) .............................................................. ......................................................... 62 Ma knih (uerpäm) ....................................................................................................................... 62 Ka rM a (Ab neigung) ................................................................................................................ 62 Haräm (ve rboten} ........ .......................................................... . .............................................. 63 Hardm Ii 'aynihi (uerboten an s ich) ........................................................................................... 63 Horrlm li-Ooyrihi (bedingt verbote n}........................................... .............................................. 6J Sahih (rechtsgiJltig, ric:htig) ........................................................................ ................................ 6J Ca 'iz (ges tauet) ........................................................................................................................ 6J Ftlsid (ungiJllig) ........................................................................................................................ 6J B61il (rechts ungiJ ltig) .................................... ...................................... ................................... 64 TallofO (Reinheit) ....... .. ............................................................................................................ 64 Ta hdra s ugrä (klein e Reinheit) ........................... _.............. _........ .............................................. 64 Tahiira /rubrä (große Reinheit) .................................................................................................. 64 Hadolh (Ereignis) ...................................................................................................................... 6 4 Ha dath a sgar (kleine Unreinlleit) ............................... .............................................................. 64 Hadmh okbar (großes Ereignis) ....................................................... ........................................ 65 Not/eisa (Unreinheit) ................................................................................................................. 65 Nagäsa khofifa (leichte Unreinheil} .......................................................... ............................... 65 Not/aso go/f;m (schwere Unreinhe it ......................................................................................... 65 No9dso mo r'iyya (sichtbare Unreinheit) .................................................................................. 65 No gäsa goyr mar'iyya (unsichtbare Unrein heit .............................................................. ......... 65 Arten des Wasse r s ................................................... ...................................... 66 Arten absoluten Wassers ............................................................................... 66 Bedingtes Wa s ser ..................................................................................................................... 68 Fließjähigkeit !XIn lVosser........................................................................ ................................. 69 Dinge, die aus religiöse r Sicht als rein gelten ............................................... 70 Sau ber, a be~ ungesund ............................................................................................................. 71 Vorsieh! geboten ................................................................ ....................................................... 71 Wäsche ......................................................................... ............................................................ 72 Dinge, die aus religiöse r Sicht als unrein gelten ........................................... 73 Ge ringfügige Unreinheiten ........................................................................................................ 74 Unreine Dingen ........................................................................................ ...... 74 Methoden de r Reinigung .................................... ................................. ........... 75 I. Reinigung mit Wasser durch Waschen .................................................................................. 75 11. Reinigung durch Kochen im Wasse r ..................................................................................... 76 111. Reinigung durch Feuer......................................................................................................... 77 IV. Reinigung durch AbwtSchen ..................................... _........................ _................................. 77
V Reimgung durch Abschaben oder Abreiben ...... ... .................... .... ........• ........... ... . VI Reuziguny durch Abtrocknen oder ZuschUnen mit Erde ............................ ............. . ...... Vll. Reiniguny durch Abfließen bz w. Versickern des IVllSscrs ......•......•...••......•..••...•...•..•..••.•. VIII. Reinigung durch Aggrcgatszustands·Veranderung .... ..............................• .•....... IX. Rern'gung durch physikol,sche Behandlung ...................................................................... X . Reilugung durch Schlacnten oder Gerben ............................................................................ XI. Reinigung nacn $run/gang Ulzd lVasserlossen. ..•........••.........••....••..... .....••...••.... .•..........
77 7B
78 79 79 79 BO Beeinträchtigte Perso nen .........•...........•...................................................•..... 81 Ur1e,!e zu Beeinlrdchrlgungen . ........ ......•..................•................... .....•......... ................ 81 So nderregelungen für Frauen ........................................................................ 83 Hayd {Regelb!UlUlzg} .. ........ ............. .............................................................................. . 83 Nifas (l.Vochenbeflblutung) .. ......... ....... ... ... ..... .... •.............. .... . .... ....... .. 83 Is llhdda .............................................. ................................................................................... 83 So nderregelungen bei der MenSlnlallon ..................................... .. ....................................•...... 83 &Slimmung der Regeldauer ... ............................................................................................... 84 &mderblutungen. . ........... ................ ...................... ............... ............. .... . ............ 85 U"beslimmlheiten .. ..... .. .... ... .............. ... ........... _ . ............ •.. ...... _.. . 85 lVocheltbeu ...............•............................................................................................................... 86 Regelblutung und lVochenbefl . ..................... , ................•........... .......................•............ 87 Zwischenblutung ................. _........... _.... _............................. _......................................... . ..... 89 Ri tue Ile T ei lkörperwaschu ng ...........•......•.•.. .................................................. 90 Pfltchten bt.'1 der rituellen Gebelswaschung .......................................... .................................... 90 Sunna·Handlungen bei der Gebetswaschung ... , . .. ....... .... ....... ......... .. ....... ........ .... .. ...... 91 Srlllichkeiten bei der rituellen Gebefswasclumg .................. ............. ,. ............. . ......... 94 Bmgebele filr die ntuclle OebelSwaschung ... ...... ..... ...... ...•.... .... ... ... .......... ............... ' ..... 96 Vllrschredene Versionen der Gebetswaschung ......................................................................... 98 Tolerierbarr Formfehler ...... , ............................................................... ,................................... 98 Oberstreicherr der Halbschuhe . ... ...... .. ............. ,.. ... .... .... ..... ... .... ..... ......... . ............... , .... 99 Voraus.setzungenftJr die Erlaubms zum OberslrClchen .......................................................... 100 Die Oberdouerung desfeuchtIIn Oberstreidlens .......... .............................................. ........ 101 Feuchtes Oberstreichen eines Verbandes ................................................ ,...... _....................... 101 Das ObersIrelchen hinfdlltg machende EinflWsst! •..•••.... . ........... ............................ 102 Dit! Waschung hiltfdllig macherrde Emflüsse .................. ,.. .... .... .... .... ..... .... ....... ... . .... ........... 103 Angelegenheiten, die keine neue Woschultg erfordern ... ...... ........... .......... ...... ........... ............ 104 Ga nzkörperwasc hu ng Ghuss I ...................................... ......... ... ....•............... 1 06 lVann erforderlich ........ ,... ,.. . .......................... •............•...•. ........... , .. 106 SOndeifdlle ........ ................................................................... , ... ............... ............... 107 P/llc:hthandlungen bei d er Ganzkörperwaschung ...... ... ........ .. ......... .... ........ 108 Sunna·Handlungen bel der Ganzkörperwaschung .......•. ......•........................ 1 09 Besonderheiten der rituellen Garu:körperwaschung .......••.•........•...•..........••. l l l Verboten ohne Oaru:körperwasc hung .........................•................................. 112 Makrüh ohne Ganzkörperwaschung ...........................................................• 11 3 Rituelle Erdwa schung •• •••• ••••• .••.•...•...•.•..........................••.........•............••..• 113 Sunna·Hand/ung en bel der rituellen Erdwaschung ............ .......•......•........... 114 Vorausseh:ungen für die rituelle erdwa.sc hung ........ ...... ............................ . 11 5 Umstände, wo Tayammum erlaubt ist ......................................................... 117 Wann Wirt' Erdwasc1wng mchtig? ....................................................................................... 119
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Gottesdienstliche Handlungen und Reinheitsregeln Der Islam sieht vor, Gott zu verehren , sich zu Ihm fügen und zu ergeben. Die~ se heilige Religion vermittelt uns, dass die Menschen dazu erschaffen wurden, Gott zu kennen, Ihn zu verehren und Ihm zu gehorchen. Die islamische Religion festigt den Charakter der Menschen und verhilft ihnen zu einem tadellosen Leben wie dem der Engel. Die Seelen der Menschen werden mit spirituellen Emotionen erleuchtet. Der Islam schreibt uns vor, den Schöpfer des Universums zu verehren und Ihm zu dienen. Es ist eine große Ehre und Errungenschaft für den Menschen, an unseren Schöpfer herantreten zu dürfen. Mit Gottesdienst und Gehorsam sichert der Mensch sich diese Ehre und Auszeichnung. Die Frische einer erhellten Seele, die Ruhe eines verständnisvollen Menschen, eine begründete Freude und echtes Glück erlangt man nur durch die Anbetung Gottes. Diejenigen, die dieses Gefühl nicht genießen können, sind die Armen, die sich der Weisheit ihres eigenen Wesens nicht bewusst sind. Diejenigen, die kein Gebet ver richten und keinen Dienst an Gott leisten, sind die Unglücklichen , die ihre Dankesverpflichtung unterlassen und ihr ewiges, jenseitiges Glück riskiert haben. Es steht außer Frage, dass die Menschen Glück und Heil nur durch die aufrichtige Anbetung Gottes und die freiwillige Hingabe in seinen Willen e rlangen können . Und ein großer Teil dieser gottesdienstlichen Handlungen ist an Sauberkeit und Reinheit geknüpft.
Reinheit als Voraussetzung Die islamische Religion legt sehr großen Wert auf die Reinheit. Die Reinheit setzt die Säuberung von materieller und geIstiger Befleckung voraus. So ist die Reinheit eine der Voraussetzungen mancher gottedienstlicher Handlungen und der SchZüsseZ zu diesen Ritualen. Ohne sich zu säubern, kann der Mensch nicht vor Gott treten. Unser Prophet sagte in einem Hadith, dass ~ aU! Sau5e&.!it
aus aem grau5en fierwroelit-.
In einem weiteren Hadith erklärte er, dass
"aer Scfi[üsseC zum geSet die SauSerfi.!it ist-. Gleichzeitig ist die Sauberkeit gesundheitsförclernd und ermöglicht auch Vermehrung dessen, was dem Menschen zuteil wird (rizq). So sagte unser Prophet in einem Hadith , dass
"man auf dIe Sau5erfi.!it zu acnten na5e, aamit sicli aas vennefire, was ilim zuteift wira". Fazit : Jeder zurechnungsfähige Mensch ist im religiösen Sinne zu verschiede-
Feinheiten islamischen Glaubens
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nen Gebetsritualen und Sauberkeitsmaßnahmen ver pflichtet. Der Mensch wird aufgerufen, manc hes zu tun und manch es zu unterlassen . Auf diese Anr-clegcnheiten werden wir näher eingehen, aber wir erachten es für notwendig, einige Begriffe näher zu erläutern. So möchten wir ihre lexikographisch e n und religionsrelevanten Inhalte erläutern:
Einige relig iöse Fachbegriffe Ibadä (Die ne rs chaft) lbadä wird im Lexikon als ~Dieners c haft" e rklärt. Im religiösen Sinne versteht man dBIUnter jede Handlung, fUr deren freiwillige r und aufrichtiger AusfUhrung der Gläubige göttlic he n Lohn erhält. Sie wird ausgeführt , um Gott zu verherrlichen . Tägliches Beten oder Fasten sind Beispiele dafür. Ta'a (Ge horsam) Tä'a (Gehorsam) bezeich net Annahme und Ausfü hrung eines Befehls. Im religiösen Sinne versteht man darunter jede Handlung, fü r die man bei gutmütiger AusfUhrung einen göttlichen Loh n er hält. Hierin ist d ie ausdrückliche For mulierung der Absicht nicht maßgebend. Die Rezitation des Korans kann als gutes Beispiel dafür diene n .
Qurba (Nähe) Qurba bedeutet ,.Nähe- und ~Nahesein". Im religiösen Sinne versteht man darunter jede gute Tat, die eine Annä herung an Gott bewirkt . Almose n oder zusätzliche Gebete sind gute Beispiele dafür.
Niyya (Abs ic ht) Niyya (Absicht) bedeutet das aufrichtige "Beabs ichtigen" einer Handlung. Im religiösen Sinne versteht man darunter, die Verehrung Gottes durch eine Handlung zu beabsichtigen, u m sich Jhm so auf spirituelle Weise zu nähern. Damit aus einer Tat eine gottesdienstliche Handlung wird, ist eine solche Beabsichtigung notwendig. Beis piel: Wir verrichten unsere Gebete nur, u,m das Gebot Gottes einzuhalten und Seine Zufriedenheit zu erlangen. Dies ist die Absicht zum Gebet. Handlungen , die man n ur zum Schein oder zur körperlic hen Ert üchtigung ausführt, sind nicht als Gebet zu verstehen, da sie nicht die Zufriedenheit Gottes herbeiführen . So ist auch die rituelle Reinigung als gottesdienstliche Handlu ng einzustufen , weil sie im Endeffekt Gottes WohlgefaHen herbeiführt.
Taklif (Verpflichtung) Taklif (Verpnichtung) bezeichnet da s ~Gebieten" oder ,.Aufbürden" einer Ange· legenheit, die dem Menschen schwer fällt. 1m religiösen Sinne versteht man darunter, einem zu rechnungsfähigen Menschen diverse Gebote und Verbote aufzue rlegen. So wird der zurech nungsfähige Mensch , dem diese Gebote und Verbote au fgebürdet werden, als .Mukallaj (Verpflichteter) bezeichnet.
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Omer Na.suhi Bilmen, Islamischer Katechismus
'Aql (Vernunft)
·Aql (Vernunft) bezeichnet die seelische Kraft, mit der man Wissen erwirbt, zwischen Gut und Böse entscheidet und sich über die Beschaffenheit der Materie informiert. Laut einer anderen Definition ist die Vernunft ein spirituelles Licht, das dem Menschen den zu gehenden Weg erleuchtet. Menschen, die mit dieser seeli schen Kraft ausgezeichnet sind , werden als .dqil- (vernünftig) bezeichnet, während Menschen, denen diese Fähigkeit fehlt, als .. magnün-" (töricht) bezeichnet werden. BulOg (Geschlechtsreife)
Bulüg (Geschlechtsreife) bedeutet das Erreichen eines bestimmten Alters und Erlangen bestimmter Charaktereigenschafte n . Personen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben und bestimmte Charaktereigenschaften besitzen, bezeichnet man als ,.001;9-" (geschlechtsreif). Jeder männliche Jugendliche zum Beispiel, der sich am Morgen wegen eines Traumes waschen muss, ist geschlechtsreif. Ein Jugendlicher, der, vorausgesetzt, dass er verheiratet ist, theoretisch Kinder zeugen könnte , ist auch geschlechtsreif. Die minimale Grenze des Eintretens der Geschlechtsreife liegt bei männlichen Jugendlichen bei zwölf und bei weiblichen bei neun Jahren. Das maximale Alter betragt für heide Geschlechter fünfze hn Jahre. So werden Personen, die das 15. Lebensjahr überschritten haben , als .geschlec htsreir angesehen, selbst wenn sie keine Anzeichen dafür, wie die Fähigkeit zur Schwangerschaft, aufweisen. Hukm (Urteil)
Hukm (Urteil) bezeichnet das Beurteilen, die Folge, die Ausführung, das Ergebnis oder das Gebot. Im religiösen Sinne vers teht man darunter das, was einer Person zufällt. Alle Handlungen, die dem Verpflichteten zufallen, bezeichnet man als ~religiöse s UrteW . So ist zum Beispiel die Aussage, dass Almosensteuer verpflichtend oder Diebstahl verboten ist, ein religiöses Urteil. Af'äl al-Mukallafin (Handlungen der Verpflichteten)
Aräl al-Mukallarm (Handlungen der Verpflichteten) sind jene Handlungen, die die Verpflichteten verrichten, auf die wir unten detaillierter eingehen werden . Fard (Pflicht)
Fard (Pflicht) bezeichnet eine rcligiü:sc Verpflichtung, die man unbedingt durchzuführen hat, und lässt s ic h nach verschiedenen Gesichtspunkten in mehrere Kategorien einteilen . Fard Qat'T (absolute Pflic ht)
Fard Qat'i (absolute ?flicht) bezeichnet ein religiöses Urteil, das durch einen Koranvers oder einen Hadith unseres Propheten ausdrücklich vorgeschrieben
Fanheiten islamIschen Gla ubens
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wird, wie das tägliche Gebet oder die Almosensteuer. Fard Zann! (vermutlic he Pflicht) Falll Zw mi (vc:nnutliche Pflic ht) bezeichnet eine Aufgabe, die von i:slarni:schen
Religionsgelehrten , gemäß ihrer persönlichen Meinung, für eine Pflicht gehalten wird . Praktisch jedoch ist sie der .absoluten Pflicht~ gleichzusetzen; so bezeichnet man sie auch als fard a m a li, d .h. ~pr akti sc he Pflic ht". Da ihre Beweisführung auf der Vermutlichkeit basiert, lautet e ine andere Bezeichnu n g dafü r auch wägib (obligatorisch) . Es ist z. B. eine absolute religiöse Pflicht, sich bei der r ituellen Gebetswaschung (wudu') feucht über den Kopf zu s treichen, doch ein Viertel des Kopfes zu übe rstreichen, ist eine praktische Pflicht. Fard 'Ayn (Pflicht an sich)
Fard "Ayn (Pflicht an sich) bezeichnet persönliche Verpflichtungen, die jeder Verpflichtete persönlich wahrnehmen muss, wie zum Beis piel das fünfmalige tä gl ic he Gebet. Fard Kifäya (ausreichende Pfl1cht)
Fard Kifäya (ausreichende Pflicht) bezeichnet gruppe nspezifische Verpflichtungen, die zwar jedes Mitglied de r islamischen Gemeinde betreffen, von denen abe r du rch die Erfüllung dieser Verpflichtung durch einige Mitglieder die Anderen befreit werden . Zum Beispiel ist das Trauergebet für einen Gläubigen eine Verpflichtung rur sämtliche Gemeindemitglieder, wohingegen nA!': Vf'rrkhten dieses Gebetes durch einige Mitglieder die Anderen von dieser Verpflich tung befreit. Das Erfüllen der religiösen Pflichten bringt großen, göttlichen Lohn ein, Unentschuldigtes Unterlassen hat den Zorn Gottes zur Folge. Das Unterlassen einer .ausreichenden Verpflichtung" bürdet allen Muslimen, die davon Bescheid wissen und dazu in der Lage sind, eine große Verantwortung auf. Die Leugnung einer absoluten pflicht ist Unglaube (kufr). Die I..eugnung einer praktischen pflich t jedoch is t eine Neuerung (bid'a) und somit sündhaft. Die Pluralform von !amlautet fara'id. Wägib (obligatorisch)
Wägib (obligatorisch) bezeichnet Verpflichtungen , die man mit absoluter Wahrscheinlichkeit fü r fard bzw. notwendig hä lt , diese Verpflichtung aber nicht mit absoluter Sicherheit beweise n karm. Gebete wie das WÜr- oder Festta gsgebet sind in diesem Rahmen zu betrachten. Das Verrichten religiös obligatorischer Handlungen erbringt göttlichen Lohn, ihre Unterlassung hingegen bewirkt göttlichen Zorn , Die Leugnung einer obligatorischen Pflicht ist eine Neuerung (bid'a) und sündhaft. Das Wort ,.wägiba und seine Pluralform .wagä'ib" werden gerne als Synonym für Verpflichtung verwende t, wobei man zuweilen aus Nachlässigkeit keinen Unterschied zwischen .lord" und .wagib" macht. M
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Omer Nasuhi Bi/mert, Is lamischer Katechismus
Sunna (Tradition) ~unnn
rrradition) bezeichnet die Gepflogenheiten des vollkommenen Propheten Muhammad, die nichtfard sind. Man unte rscheidet zwischen bekräftigten (mu'akkadJ und unbekräftigten (gayr mu'akkad) Formen. Die Pluralform lautet
• sunart •.
Sunna mu'akkada (bekräftigte Tradition)
Sunna mu 'akkada (bekräftigte Tradition) danmter ve rs teht man Taten, die Muhammnd se hr oft ausführte und in we nigen Ausn ahmefällen unterließ. Die Sunna-Gebete am Morgen, am Mittag ode r am Abend sind Beispiele dafür. Den Gebetsruf (azdn), den Gebet saufruf (Iqdma) und das gemeinsame Beten mit der Gemeinde bezeichnet man als Sunna der ' Rechtleitung (su nnat alhudä), und auch diese sind auch mu'akkad, also bekrMtigt. Sunna Gayr Mu'akkada (unbekräftigte Tradition)
Su nna Cayr Mu'akkada (unbekrdftigte Tradition) sin d Handlungen, die unser Prophet manchmal im Sinne eines Betrituals verrichtet hat. Die ersten Sunnalebet s einheiten vor de m Mittags- oder Nach tgebet sind gute Beispiele dafür. Das Essen und Trinken, das Sich-Kleiden und seine Gepflogenheiten, sich hinzusetzen oder aufzustehen, sind als Sunan Zawd 'id (zusätzlich e Tradition) zu ve rstehen, d ie wiederum nicht als bekrä ftigte Sunna zu vers tehen sind. Die Ausführung der bekräftigten und rechtleitenden Sunna bringt göttlichen Lohn ein. Das absichtliche Unterlassen bewirkt keine Peinigu ng, aber es geziemt s ic h nicht. Es ist schön, die unbekräftigten und zusätzlic hen SunnaHandlungen ständig ein zuhalten. Sle s ind ein Zeichen dafür, dass man sich an dem Beispiel unseres Prophe ten orientie rt , u nd ermöglicht seine Fürbitte fü r un s. Niemand sollte aber (ür de ren Unter lassung getadelt we rden. Dies ist die Einteilung der u nterschiedlichen Su nna-Ha n dlun ge n . Wir, die Anhänge r de r hanalitische n Rechtsschule , e rachten den Glaubensweg der Gefährten Muhammad s auch als Sunna, die man s ic h zum Vorbild nimmt. Mustahabb (erwünscht, geliebt)
Musta habb lefWÜnscht; wOrtl. geliebt) bezeichne t lex ikographisch etwas, was man gern hat . Als religiöser Terminus versteht man darunter Gebete, die unser Prophet ab und zu verric htete, aber manchmal auch unterließ, wie das Gebet n ach dem Sonnenaufgang. Dies ist eine Form der ~un be kräft i gten Trad ition~ (s unna gayr mu'akkada). Erwü n scht sind Gewoh nheite n , die u nse r Proph et gern verrichte te u nd sich dazu bekannte. Die Muslime der ersten Jahrhunderte verrichteten sie ebenfalls ge rn u nd rieten sie ihren Glaubensbrüdern an. Handlungen , die " erwünscht" sind, werden in manc hen QueUen auch als mandiib (angeordnet), fadna ('I\Jgend), näfua (Zusatz), tatawwu· ("Vo!ontairdienst'" und adab (gu te Sitte) bezeichnet. Mustahabb ist mandüb und fadila,
Femhei!en islamischen Glaubens
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denn es wird als eine Tugend angeraten, weil man dadurch großen Lohn von Gott erhält; andererseits ist es näfila, weil es über fard (Pflicht) und wagib (obligatorisch) hinaus zusätzlich verrichte t wird. Der Name tatawwu~ re sultie rt daraus. d a ss man en....a s ve rrichtet , um göttlich en Lohn dafür zu er halten . Da es den islamischen gesellsc haftlichen No rme n entspricht , wird es auch als eine ..gute S i tte~ empfunden. Näheres wird in dem zugehörigen Teil u n seres Buche s erläutert . Das Einhalten erwü n schter Handlungen erbringt göttlichen Lohn. Ihre Unter lassung a ber bewirkt keinen ge sellschaftlic hen Tadel und ist auch nic ht im Geringsten abschätzig einzustufen. Die Gelehrten d er Schäfi'itischen und hanbalitischen Schule sehen keinen Unterschied zwischen Sunna, mustahabb und mandüb. So gebrauchen sie all d ie se Begriffe als Synonym e füreinander . Haläl (erlaubt)
HaJäl (erlaubt) bezeichnet alles, was aus de r Sicht der Religion erlaubt ist . Die Ausführung von Handlungen oder der Gebrauch von Gegenständen, die hellai sind, ist wertneutral. Eine aJs hellai einzustufende Sache, die darüber hinaus frei von jeglicher Befleckung ist, nennt man TIb oder tayyib. Mubah (zulässig)
Mubäh (zulässig) bezeichnet etwas, was aus religiöser Sicht als wertneutral angesehen wird . Weder Verric hten , noch Unterlassen ist verpönt. Eine ha/dIS peise zu verzeh ren o d er es zu unterlassen , ist mubah. Makrüh (verpönt)
Makn1h (verpönt) bezeichnet lexikographisch etwas, was nicht gern gesehen oder nicht für gu t gehalten wird . Aus religiöser Sich t vers teht man darunter etwas, was man eher für verpönt hält , während es auc h Meinun gen gibt, die es rar erlaubt erklären. Eine bessere Definition wären Angelegenheiten, die eher zu untetlassen sind . Karfi ha (Abneigung)
Karäha (Abneigung) bedeutet, e twas nicht fü r gut zu halten oder sich nicht damit abzufinden. Man unterscheidet zwischen zwei Formen: Karaha t ahri· miyya (Mverbietende Abneigung") steh t für e in e verpönte (makrüh) Sache, die ehe r verboten (helräm) ist. Karähel ta nzi"hiyya (.freisprechende Abneigung") steht für eine verpönte Sache, die eher erlaub t (hala/) ist. Diese Definition s ta mmt von den Imamen Abü Hanifa und Abü YÜsuf. Imam Muhammad pflegte , die ~verb iete nde Abneigung" ebenfalls als haram einzusrufen. Somit h ätte sie dann auch jen seitige Bestrafung zur Folge. D ie Sreisprechende Abne igung" jedoch ist mit großer übereins timmung eher hellai und bewirkt ke ine Peinigung. Ihre Unterlassung hingegen verdient göttlichen Lohn.
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Omer Nasulu Bilmen , Islamische r KatechIsmu s
In den religionsjuristischen Buchern wird unter kardha eher die "verbietende" Fonn davon verstanden . Nähere Details we rden wir in den dazugehörigen Kapiteln erläutern . Haräm (verboten)
Haräm (verboten) bezeichnet ewas, was in der islamischen Religion mit ausdrü cklichen Beweisen verhoten ist , zu essen oder 7;1.1 trinken , zu ge brauchen oder zu tun . Eine Sache kann entweder "verboten an sich" (hardm li'aynihij oder ~bedi ngt verbote n~ (fwräm li-gayrihi) sein. Haräm li 'aynihi (verboten an sich)
Haräm li 'aynihi (verboten an sich) bezeich net eine Sache, die an sich, d. h. ohne Bedingun g, haram ist, wie z. B. Alkohol, Blut ode r Kadaver. Haräm li-Gayrihi (bedingt verboten)
Haräm li-gayrihi (bedingt verboten) bezeichnet an und für sich eine erlaubte Sache, die aber für jemanden dann fwrdm wird, wenn sie einer anderen Person gehört. Im religionsjuristischen Sinne darf nieman d über eine Ware oder Speise verfügen , die nicht ihm gehört, solange der wahre Eigentümer nicht sein Einver ständnis dazu geäußert hat. Eine teure Ware, die an und für sich halal ist, darf man nicht ohne Genehmigun g des Eigentümer s gebrauche n . Alles, was fwrdm ist , fasst man unter dem Begriff . muharramdt" (Verbote) zu sammen. Das Unterlassen einer religionsgesetzlich verbotenen Sache oder Handlung ve rd ient göttlichen Lohn. Das Verüben einer solchen hätte jenseitige Peinigung zur Folge. Etwas, was durch Konsens als haräm bezeichnet wird , als haldl zu betr achten, schließ t die betre ffende Person aus dem Glaubenskreis a u s. Sahih (rechtsgültig , richtig)
Sahih (recht sgültig; wörtL rich tig) bezeichnet ein Gebet oder eine Prozedur, d ie alle erforderlichen Bedingun gen und die Fonn erfüllt. So ist ein Gebet, bei dem man alle Pflichten ifard) und Obligate (wägib) einhält, sahfh, also rechtsgültig. Gä' iz (gestattet)
Gä'iz (gestattet) bezeichnet alle Angelegenheiten, die aus religionsjuristischer Perspektive nicht untersagt sind. Dieses Wort wird manchmal im Sinne von sahrh und manchmal im Sinne von mubdh verwendet. Ma'lche Angelegenheiten sind au s juristischer S icht rechtskriiftig, aber aus religions juris tischer Sicht inakzeptabel. Wie zum Beispiel die Kauftransaktion einer Person, die den Ruf zum Freitagsgebet vernommen hat, aber nicht daran teilnimmt, ist zwar saJun "gesund ~ und rechtsgültig, aber n icht gä'iz, weil sie eine spirituelle Verantwortung auf sich zieht. Fäsid (ungültig)
Fäsid (un gültig) bezeichnet eine Handlung, die an und für sich richtig und ak-
Feinheiten islamischen Glaubens
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zeptabc1 ist, aber ihre Gültigkeit verliert, weil s ie zu etwas fUhrt, das nicht akzeptab el is t. In Bezug auf die gottesdienstlichen Ha ndlungen ist Idsid mit batil (ntchtig) gleichzusetzen . Etwas, durch das etwas Erlaubtes außer Kraft gesetzt wird , ne nnt man mufsiel. Absichtliches Verrichten hat Bestrafung zur Folge, aber das Tun aus Unwissenheit ist nicht strafbar. Lac hen während des Gebets mac ht das gilltige Gebet ungültig, aJso fdsid . Batil (rechtsungültig)
Säti! (rechtsungOltig) bezeichne t ein Gebet oder eine Handlung, die keine der erforderlichen Bedingungen und die Form nic ht e rfüUt, wie zum Beispiel ein Gebet ohne die erforderliche rituelle Waschung. Tahä ra (Reinheit)
Ta ha ra (Reinheit) bezeichnet lexikographisch Sauberkeit und Reinheit. Im religiösen Sinne bedeutet tahära die Entfernung von jegliche m Schmutz und Dreck oder die Entfernung eines religiösen Hindernisses, d as man aJs hadath Hl nrein heit) dermier t. Alles, was rein ist , ist tdhir. Alles , was rein macht, nennt rn:.U1 ... tuh ur" oder "mutuhhir", und den Akt der Reinigung nennt man ~ta!h[ru. ~Reinheit"
wird in eine kleine Reinheit (tahiira sU(l'u) u nd ein e große Rein heit (tahära /rubra) eingeteilt: Tahära sugrä (kleine Reinheit)
Tahära s ugra (kleine Reinheit) bezeichnet eine Reinigung, die allein dazu dien t, die rituelle Reinheit fü r das Gebet herbeizuführen ; wie zum Beispiel durc h die rituelle Gebetswaschung (wudu '). Tahära kubrä (g roße Reinheit)
Tahä r a kubra (große Reinheit) bezeichnet die Ganzkörpe rwaschung einschließlich der Körperöffnunge n wie Mund und Nase und wird nach Geschlec htsverkehr oder am Ende der Regelblutung der Frauen durchgefUhrt. Deshalb nennt man sie auf Arabisch ~gusl· was man mit "Ganzkörperwa. schung" oder "Vollwaschung" übersetzen kann . Hadath (Ereignis)
Hadath (Ereignis) ist ein Vorfall , de r aus religionsjuristischer Perspektive das Verrichten mancher Gebete ver hindert oder dem Uneil nach aJs unrein (nagis) gilt. Auch dies wird in einer !deinen (asgar) und einer großen Variante (akbar) unterschieden . Hadath asgar (kleine Unreinheit)
Hadath asgar (kleine Unreinheit) wird durch .Teilkörperwaschu ng" (Wudu '; tilrkisch oder persisch Abdest) behoben . Ursachen wie Urinieren oder Blutlluss machen eine neue ..Teilkörperwaschung" erforderlic h .
Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechism us
Hadath akbar (großes Ereignis) Hadath akbar (großes Ereignis) kann nur durch Ganzkörperwaschung bzw. Vollwaschung hf"~f"itißt werden , indem man den ganzen Körper einschließlich der Körperöffnungen wie Mu nd und Nase reinigt, und wird nach Geschlechtsverkehr oder Regelblutung erforderlich . Nähere Details werden in den dazugehörigen Kapitel n e rörtert . Nagäsa (Unreinheit) Na~äsa
(Unreinheit) bezeichnet a lles , was mater iell unsauber oder unrei n ist. Solch eine Sache wird auch als .I'la~is" bezeichnet. Eine Sache, die von sich aus oder bedi ngt unrein ist , definiert man als .na~is" oder . nogdsa". So macht zum Beispiel der Urin, de r selber unrei n ist, auch die Kleidung, die mit ih m in Berührung kommt, unrein. Eine Sache, die von sich aus unrein ist , nennt man auch .. nogos". Unreine Dinge lassen sich nach versch iedenen Gesichtspunkten in mehre re Kategorien einteilen. Je nach Grad der Unreinheit unterscheidet man leichte ("khajlj) und schwe re ("ga/[z, mugallaz"') Formen. Hin sich tlich d es Fließgrades unterscheidet man .wassenihnl ic h ~ (mä'i) und ~ starr" (~ämid). Die sichtba re Unreinheit nennt ma n als "nagdsa mar'iyya ', die unsichtbare "l1ogäsa gayr mar'iyya "'. Nagäsa khafifa (le ic hte Unreinhe it) Nagäsa kh afifa (leichte Unreinheit) bezeichnet Dinge, die man rur unrein hält, wäh rend es a u ch Meinungen gibt, die sie für rein halten. Manche halte n sie für absolu t unrein , und manche andere fü r ~relativ unrein Ein Beispiel dafür ist der Ur in der Tiere, deren :leisch zum Verze hr erlaubt ist. g
•
Nagäsa galiza (schwere Unreinheit) Nagäsa galiza (schwere Unreinheit) bezeichnet Din ge, die absolut unre in s ind und keine Meinu ng vertreten ist. die sie für r ein hält. Der Kot von Ml"n~r hl"n oder Tieren ist in diesem Rahmen zu verstehen . Nagäsa mar' iyya (s ic htbare Unreinheit) Nagäsa mar'iyya (sichtbare Unreinheit) bezeichnet eine U::treinheit, die dickflüssig is t und auch nach ihrer Vertrocknung bestehen bleibt , wie z. B. Blut. Nagäsa gayr mar'iyya (unsichtbare Unreinheit Nagäsa gayr mar'iyya (unsichtbare Unreinheit) bezeichnet eine Unreinheit, die nach ihrem Er~ießen und anschließender Venrocknung verschwindet u nd unsichtbar wird , wie z. B. Urin . Fazit : Viele Dinge, die entweder an sich unrern oder bedingt unrein sind , verhinde rn das Ver richten mancher Gebete. Sie sind auf ei ne bes t immte Weise zu säubern. Für das Säubern wird am häufigsten Wasser gebraucht. So is t es fü r jeden Muslim eine wichtige Angelegenheit zu wi ssen , welche Substanzen rein
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sind, und wie man Gegenstände, die unrein geworden si nd , wiede r rein macht. Wir möchten hier diese Angelegenheit im Rahmen der religiösen Maßstäbe näher erläutern.
Arten des Wassers Wasser kennt aus religionsjuristischer Sicht zwei Varianten. Die e rste Varian te ist Wasser absoluter Natur, das die Beschaffenheit seiner Erschaffung beibehalten hat. Regenwasser, Schneewasser, Meereswasser, Brunne nwasser ode r Quellwasser wer den als ~ ab s olut es" {mutlaq} Wasser bezeichnet. Alle anderen Wasservarianten bezeichnet man als "b e din gtes~ (muqayyad ) Wasser. Sie e n tstehen durch Beimengung eines Fremdstoffes ins absolute Wasser und e rhalten einen besonderen Namen wie Rosenwasser, Blumenwasser, Traubenwasser oder Fleischextr akt . Diese Variante unterteilt man wieder in z wei Unte rgru p pe n . Die e rste Untergruppe beinhaltet Wasser, das an sich "bed i ngt~ ist, wie Melonen - bzw. WassenneIonensaft oder Trauben- bzw. Rosenwasser. Die zweite Gruppe umfasst Wasser, das ursprün glich absolute r Natur war, aber durch Beimengung eines Fremds toffes d iese Natur verlore n hat. Das Wasse r in einem Behälter, das durch Ei nfall und späteren Verfall von Laub seine DOnne und Fließeigen schaft , den Duft und d ie Beschaffenheit ve rliert, ist in diesem Rahmen zu verste he n. Kochwasser, das durch Koche n von Er bsen oder Bohnen, die an und fü r sich rein sind , seine Dünne und Fließeigenschaft verliert, wird als .bedingt" eingestuft. Auch die Beimengung eines .bedi ngten" Wassers in "absolutes" Wasser mac ht das letztere zu bedingtem Wasser, da sich eine oder zwei Eigenschaften der d rei Haupteigen schaften (Fa rb e, Geschmack und Ge ruc h ) verändern. Zum Beis piel, sobald sich eine Flüssigkeit wie Milch , die zwei besondere Eige nschaften wie Farbe und Geschmack oder Melonenwasser , das nur eine besondere Eigenschaft wie den Geschmack aufweist, mit Wasser verm ischt und diese Sondereigenschaften zum Ausdruck kommen oder von drei Eigenschaften des Essigs wie G esch mack, Farbe und Geruch nur zwei zum Au sdruck kommen, so wird das absolute Wasser als ~bedin gt~ bezeichnet. Absolutes Wasser, in dem sich Algen bilden oder dessen Farbe und Geruch s ich ändern oder in das sic h Seife, Erde oder Blätter, die an und für sich rein s ind , mischen oder in dem Erbsen und Mais aufgequollen s ind , bleibt trotzdem absolutes Wasser. Trotz der Ve ränderung der drei Ha upteigen schaften bleibt die Beurteilung erhalten, solange die Dünne und Fließeigen schaft erhalten bleiben.
Arten absoluten Wassers Absolutes Wasser kennt, hins ichtlic h seiner Reinheit oder reinigenden schaft rünf versc h iedene Varianten:
Eigen~
a) Wasser, d as rein und zur Reinigung von Gegenständen geeigne t ist und in keiner Weise beanstandet werden kann.
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Omer Nasuhi Bilmen, IslamiscllCr Katechismu s
Alle drei Eigenschaften (Farbe, Geschmack und Geruch) sind e rhalten, und es ist kein Kontakt mit Gegenständen zustande gekommen , die es verunreinigen könnten. Dieses Wasser lässt sich trinken und kochen und ist auch für jede Art der Reinigung verwendbar. b) Wasser , das re in und zur Reinigung von Gegenständen geeignet ist, aber eigentlich ,. ma kruh" (verpönt) ist. Das ist Wasser, von dem Haustiere, wie Katzen, oder Wild tiere, wie Vögel oder Mäuse, getrunke n haben. Diese Art des Wasse rs zu trinken oder zum Kochen oder Reinigen zu gebrauchen, ist Hfreisprechend verpönt~ (tallzihan. makrüh), sobald ma n das Vorhanden sein eines Was sers mit besserer Qualität festgestellt hat. c) Wasser, das zwar rein, aber zur R einigung von Gegenständen nicht geeigne t ist . Beispiel dafur ist Wasser, das e ingesetzt wurde, um eine rituelle Unreinheit (1w.dath) zu beseitigen (Wudu"-Wasser fällt unte r diese Kategorie). Derartige Wasserquellen, die man für d ie Ganz- oder Teilkörperwaschung gebraucht hat, bezeichnet man als "ma" musta'mal" - zu Deutsch : Gebrauc hswasser . Wasser, das ein Muslim für die Teilwaschung oder Ganzkörperwa schung gebraucht hat, fällt in diese Kategorie. Auch aufgefangenes Wasser, das ein Muslim, der sich vorher gewaschen hat, zur Teilwaschung gebrauch t ha t , is t in diesem Rahmen zu betrachten. Wasser, das man vor oder nach dem Essen gebraucht, um s ich des göttlich en Lohnes wegen die Hände zu waschen, gehört ebenfalls in diese Kategor ie. So ist Gebrauchswasser einfach rein und kann zwar mate rielle Flecken beseitigen, rituelle Unrein heiten abe r kann es nicht beseitigen. Diese Meinung wird von Imam Muhammad vert rete n, und das islamische Rech tsurteil (fatwä ) beruht a uf dieser Meinung.· Andererseits erachten aber die Imame Abü Hanifa und Abü Yusuf diese Wasserarten für nicht rein , sondern unrein . (Eine ande re Meinung, überliefert von Imam Mälik und Imam Schäfi'i, e r achtet solche Wasserarten für rein und reinigend , wobei ein weiterer Gebrauch unbedingt als Hverpönt" einzustufen wäre.) d) Diese Gruppe beinhaltet Wasserarten, die nic ht rein sind. Beispiel dafü.r sind geringfUgige Wasserarten, von dene n man weiß, dass Schmutz hineingeraten ist oder mit es mit großer Wahrscheinlichkeit zu wenig ist. Falls aber Brunnen oder Wasserbecken VOn Schmu tz befal!en sind, gilt auch eine über die geringfügige Menge hinausgehende Wassermenge als verunreinigt, falls eine der drei Grundeigenschaften (Geschmack, Farbe, Geruch) verändert si nd . Solange diese Eigenschaften erhalten bleiben, ist eine größere Wassermenge rein . Auch Fließwasser wird in diesem Rahmen betrachtet. So gilt für
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größere Mengen Wassers und Fließwassers dies elbe Regelung. Bei nicht fließende m Wasser betrac htet man des Inhalt eines Wasserbeh iilte rs m it einem Seitenrand von je 80 m oder ca . 30 m Durc hmesser als größere Wassermenge. Alle Wasseransammlun gen , d ie unter diesen Dimensionen liegen, gelten als k1einere Wassermenge. Fließwasser ist, unabhängig von der Wassermenge, als größere Wassermenge (großes Becken ) zu betrach ten . Solange Schmutz, der in dieses Wasser gefallen is t, keine der drei Eigenschaften ändert. bleibt dieses Wasser rein und reinigend . Hierbei ist die Tiefe unbedeutend . Solange man mit der Handfläche Wasser schöpfe n kann, ohne den Boden zu berühren, gilt diese Regelung. Um ein Wasser als 1l1eßend einstufe n zu dü rfen , mu ss es in der Lage sein , em Stroh h olz zu beförde rn. el Fragwürdige (maskük) Wa s serarten , wie zum Beispiel überreste a u s der Trä nke von Reil- oder Maultie re n . Obwohl ein de rartiges Wasser rituell rein ist, is t es fragwü rdig, ob es in der Lage wäre, Unreinheiten (also hadath) zu beseitigen . Diese Sachlage wird bald näher e rläutert werden . Wasser, das jemand, der bereits d ie rituelle Gebetswaschu ng vollzogen ha t und sich nun damit erfrischen oder jemandem beibringen möchte, wie man die Gebetswaschung vornimmt, ist sowohl rein, als auch reinigend . Wenn jemand, der bereits die r ituelle Gebetswaschu ng vollzogen hat , diese noch mals vollziehe n möchte, ohne mit dieser Waschung ein Gebet zu ve rrich ten , ist das sich a n samme lnde Wasser rein und reinigend . Auch Wasser, in dem man ein sauberes Geschirr oder saube re Wäsche wäscht, ist in diesem Rahmen zu betrachten, denn mit diesen Wassersorten wurde weder eine praktische noch theoretische Reinigung durc hgeführt. Lediglich wenn jemand sich vor solch einem Wasser ekelt, kann man davon ausgehen , dass es gesundheitsschädigend sein könnte. Oh ne eine bestimmte Notwendigkeit, ist dieses Wasser dann nicht zum Genuss oder zum Kochen verwendbar. Auch eine Teiloder GanzkOrperwaschung wäre nicht zu lässig. Falls a bsolutes (natürliches ) Wasser sich m it gebrauchtem Wasser ve rmisc ht, entscheidet man nach dieser Regel. Falls die Menge des reinen Wassers mehr als das Zweifache des gebrauchten Wasse rs beträgt , kann man damit die Tellkörperwaschung vornehmen . Wenn aber das gebraUChte Wasser das Doppelte des reinen Wassers übersteigt, kann man damit weder Teil- noch Gan zkOrperwaschun g vornehmen. Bei Gleichheit der heiden Arten sollte man sicherheitshalber diese Regel einhalten. Bedingtes Wasser
Wie bereits oben erwähnt, kann man absolutes Wasser t rinken, zum Kochen und zur Reinigung und bei der Teil- ode r Ganzkörperwaschung verwenden, solange keine Einwirkung von außen eingetrete n ist . Mit die sem Wasser lässt sich tatsächliche oder theore tische Unreinheit beseitigen.
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Bei bedingtem Wasser hingegen verhält es sich jedoch anders. Mit derartigem Wasser kann man weder die Teil- noch Ganzkörperwaschung vornehmen, auch nicht bedingte Unreinheiten (z.8. Notwendigkeit der Teilkörperwaschung) , denn für diese Angelegenheiten sieht unsere Religion absolutes (rrUdlaq) bzw. natürliches (tabf'f) Wasser vor. Andererseits kann man manche .. bedingteM Wassersorten trinken oder zum Kochen verwenden. Auch mit einigen bedingten Wassersorten, die nicht fettig, aber fließend sind und bei Druck abfließe n , können tatsächliche Unreinheiten entfern t werden . So wie absolutes Wasser durch Einfall von unreinen Substanzen seine Reinheit verliert, sind auch bedingte Wassersorten davon betroffen. In heiden Fällen darf man es weder zur Beseitigung von tatsächlicher, noch bedingter Unreinheit benutzen. Darauf werden wir aber an anderer Stelle näher eingehen. Fließfähigkeit von Wasser
Bei geringfügigem und fließunfähigem Wasser unterscheidet man die untenstehenden Kategorien: a) Wassersorten, die rein und reinigend und in keiner Weise zu beanstanden sind. Ein Beispiel dafür ist Restwasser von Menschen, deren Mund rituell rein ist, von pferden , Maultieren oder Rindern und essbaren Wild tieren und Vögeln. Das Reshvasse r derartiger Tiere kann man trinken und auch zur Reinigung benutzen. Reshvasser von Menschen , deren Mund nicht rein ist , ist auch nicht rein . Beispiel dafür ist das Restwasser jener Menschen , die Alkohol getrunken haben. Nach dem Trinken von Alkohol oder Erbrechen gilt deren Restwasser als unrein. b) Restwasser vom verpönten Charakters, das man dennoch benutzen darf. Beispiel dafür ist das Restwasser von Katzen , HÜhnern und Wildvögeln, wie Falken , Adlern usw., und von Schafen, Rindern und Ziegen, die auch Kot fressen . Solange es eine andere Wasserquelle gibt, ist es ~freisprechend verpönt M (tanzlhan makrüh), dieses Wasser zu trinken oder zur Reinigung zu gebrauchen. Wenn man keine andere Wasserquelle erreichen kann, darf man solche Wassersorten trinken und zur Reinigung verwenden. Bei Vorhanden sein eines solchen Wassers ist die rituelle Wasc hung mit Erde (tayammum) nicht zugelassen. c) Restwassersorten , die fragwürdig sind. Beispiel dafÜr ist Restwasser von Reittieren (Ese ln), die aber nicht wild sein dürfen , und von Mauleseln. Solange keine bessere Wasser quelle erreichbar ist, kan n man sich damit waschen. Sicherh eitshalber sollte man aber auch die Waschung mit Erde (tayammum) durchführen . d) Restwassersorten, die unrein {nagis) sind. Restwasser vom
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Hunden, Wölfen , Löwen, Tigern, Schweinen und anderen Tieren oder von Wildkatzen si nd in diesem Rahmen zu betrachten. Solche Wasserquellen darf man nicht zur Waschung bzw. Reinigung gebrauchen, und ohne wichtigen Grund auch nicht trinken. Schweiß, Speichel und Mundwasse r sind wie Res twasser zu bewerte n . Solan ge das Restwasser eines Tieres als rein gilt, sind auch dessen Schweiß und S peichel rem. Umgekehrt sind Speichel und Schweiß eines Tieres, dessen Rest wasser verpönt oder fragwü rdig is t , auch verpönt oder fragwürdig. S peichel und Schweiß ei nes Tieres, dessen Restwasser unrein ist, sind ebenso wenig rein . Bei einer Anzahl von Behältern , von deren einige reines Wasser, und einIge unreines Wasse r bei nhalten , wobei die Anzahl der Behälter mit reinem Wasser überwiegt, sollte man die Sachlage näher untersuchen . Welche der Behälter reines Wasse r beinhalten , wird nach Gutdünken beurteilt. Danach kann man das reine Wasser tr inken und für die rituelle Teil- oder Ganzkörperwaschung benutzen, den n das Urteil richtet sich nach der Mehrheit. Wenn a bel- umgeke hrt die Behälter mit unreinem Was::;cr überwiegen oder zahlenmäßig gleich sind , d.a.r f man es zwar zum Trinken oder Kochen ve rwenden, aber für die Teil- oder Ganzkörperwaschung ist keine Untersuc hung notwendig. Dieses Wasser kann man vergießen oder Tieren zu trinken geben und dann a uf die rituelle Waschung m it reiner Erde ausweichen, was man tayammum nennt.
Dinge, die aus religiöser Sicht als rein gelten Im Prinzip ist die ganze Erde, alle Mineralien, alle Gewässer , alle Gräser, Bäume, Blumen und Früchte und Körper aller Tiere bis auf das Sc hwein, vorausgesetzt , dass sie nie mit etwas Schmutzigem in Kontakt gekommen s ind, als rein ZU betrachten. Du rc h Kontakt mit diesen Materialien wird der Körper nicht unrein. Schwein eborsten kann man de r Notwendigkeit halber zum Anstreichen oder Schuheflicken gebrauchen, o hne dass das gestrichene Zimme r oder der geflickte Sch uh als rituell unrein einzustufe n wären. Auc h ein Wasser kanister, der die Farbe enthielt, die gebraucht wurde, um etwas mit Schweineborsten anzu s treichen, ist nach Abtrocknung als rituelle rein einzustufen. Eine kleine Menge der Borsten venmreinigt auch nic ht das in diesem Kan ister befindliche Wasser. Dies ist die Meinung von Imam Mu hammad , die gemei nhin auch bevorzugt wird. Imam Ylisuf meinte alle rdings, dass hineingefallene Borsten das Wasser verunreinigen, da der Einsatz dieser Borsten nur der Notwendigkeit halber zugelassen wurde, während der Einfall in den Kan ister diesen Rahmen libe rschreiten würde. Der Einsatz von Borsten ist nicht die e rste Wahl , und sobald man eine andere Alternative findet. sollte man lieber dazu ausweichen .
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Sauber, aber ungesund
Eines muss man aber dazu erwähnen, nämlich dass die Sauberkeit einer Sache nicht unbedingt bedeutet, dass man sie auch genießen darf. Giftige Gewässer oder berauschende Gräser sind zwar rituell rein, aber sie zu genießen, ist au f jeden Fall verboten (haräm). (Die m älikitische Schule vertritt die Ansicht, dass der Körper jedes lebendigen Tie res , einschließlich der des Hundes und des Schweins rein seL) 1·laut, Leber, Herz, Milz, Adern und das Blut, das zwische n den Fleischpartien bleibt und nicht auslauft, von allen Tieren, die man geschächtet bzw. geschlachtet hat, bis auf Schweine, sind rein. Die Meinung, dass diese Schlachtung nach islamischen Regeln geschehen sollte, überwiegt. So ist das Blut von Läusen, Flöhen und Holwürmem auc h nicht als unrein einzustufen. Von de n Wassenieren sind Fische und andere Tiere auch dann rein , wenn
sie bereits im Wasser gestorben s ind. Andererseits ist aber der Verzehr von manchen d ieser Wassertiere verboten. Näheres dazu findet man im achten Kapitel. Horn, Nägel, Knochen, Borsten, Haare und Kö rperteile, die nicht von Blut durchtränkt we rden, und ve ra rbeitetes Tierleder , bis auf das des Sch weins, werden auch nach ihrem Tod nicht unrein . Die authentische Meinung besagt, dass Sehnen unrein sind, da diese zumindest in einem Grade empfindsam sind , dass sie Schmerzen empfinden können. Die Bisamkatze ist ebenfalls rituell rein und somit essbar. Auch Bauch und Schmalz dieser Katze sind rein. Der Magen der Jungschafe, die noch nich t geweidet haben , ist rein. Gleich ob das Schaf rituelle geschlachtet wurde oder nicht, kann man den Bauch als Ferment zur Her stellung von Käse verwenden. Eier, die nach dem Tode der Henne gelegt worden sind, sind rein und essbar. Auch die Milch aus der Bru st eines verstorben en Schafes ist rituell rein. Imam Abu Hanifa meinte , dass m an diese Milch genießen durfe. Die beiden Imame Abü Yüsuf und Muhammad waren der Meinung, dass man es unterlassen sollte, da die Milch zwar rein , aber die Zitze des Schafes unrein sei. Vorsicht geboten Faules Fleisch, verdorbene Speise, bitte r gewordenes Fett, star k riechendes Fleisch oder stinkender Käse sind a uch noch immer rein, da jedoch gesund heitliche Bedenken bestehen , darf man sie nicht verzehren. De r Urin von Hauskatzen verunreinigt die Behälter, mit den en e r in Berührung kommt. We nn abe r eine Notwendigkeit dafür besteht, macht er Kleidungsstücke nicht unrein . Kleine re Urinflecken , die die Größe eines Nadelkopfes nicht überschreiten , machen die betroffene Stelle am Kö rper oder an der K1eidung nicht unrein,
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andererseits wird abe r eine Beschmutzung des Wassers derselben Menge nicht toleriert. Nicht fließendes, geringfügiges Wasser wird dadurch unrein, denn es j::;', sicherlich möglich, das Wasser vor solche n Beschmutzungen zu schonen. Wassertropfen , die d urch Einfall eines Schmutzes in fließendes oder nicht fließendes Wasser entstehen, sind auch rein. Nur wenn auch diese Tropfen , Schm utzerscheinun gen aufwe isen , gelten sie als unrein.
Wassertrapfen, die du rch Verdampfung aus der Toilette, Scheune oder Dampfbad heraustreten, gelten auch als rein, aber Wassertropfen, die aus einem schmutzigen Gegenstand ausgewrungen we rden, sind unrein. Matsch, der auf der Straße liegt, ist auch rein, gleich ob matschig oder vertrocknet, obwohl man nie ganz sicher sein kann, ob er tatsächlich rein ist. Wenn nicht geklärt ist, ob ein Fleck, der aus Matsch entstanden ist , rituell unrein ist, kann man mit schm utziger Kleidung beten. Solange eine Leiche unbeschmutzt ist, bleibt auch das Wasser rein, mit dem sie gewaschen wurde, und verhindert nicht das Verrichten des Gebets. Wenn aber die Leiche besch mutzt ist , is t auch das Wasser unrein. Dies wird tolerier t, weil es sehr schwierig is t , sich beim Waschen vor diesem Wasser zu schützen. Wasser, mit dem eine rituelJe Unreinheit beseitigt worden ist, ist ebenso unrein. Bei Gegenständen, die man dreimal waschen muss, gilt aber das Wasser, das zum vierten Waschen gebraucht wurde, als rein. Wäsche
Kleider und Stoffe, die von über unreine Gegenstände hinwegwehendem Wind heimgesucht werden, bleiben rein. Falls man aber an den Kleidern und StolTen Schmutzersc h einungen beobachten kann, werden s ie auch als unrein erachtet. Wenn reine Kleider in ein Tuch eingewickelt werden, das so nass ist, dass Wasser hera u ströpfeln würde, falls man es a u swringt, und sie danach keine Schmu tzflecken aufweisen , so sind die Kleider immer noch rein. Wäsch e, die zum Trocknen auf einen schmutzigen, aber trockenen Boden gelegt wird, gilt auch dann noch als rein, wenn der Boden durch diese Wäsche nass geworden ist. Wenn jemand auf einer unreinen Matratze oder schmutzigem Boden liegt oder schläft, wird e r nicht rituell unrein. Wenn sich allerdings durch übennäßiges Schwitzen oder Nässe an den Füßen Unreinheiten auf den Körper oder die Kleidung übertragen h aben, muss man diese verunreinigten Stellen waschen. Wenn die Unreinheiten an den Zitzen der Ziegen oder Schafe in die Milch gelangen , während sie gemolken werden , wird auch die Milch unrein. Falls aber trockener Schmutz vor seiner Ausbreitung entfernt wird und bei der Milch keine Spuren hinterlässt, bleibt die Milch rein. Diese Menge wird toleriert, weil es sich nur schwer vermeiden lässt.
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Dinge, die aus religi öser Sicht als unrein gelten Sl"lstanzen, die aus religiöser Sicht als unrein gelten , lassen sich im Sinne der Gebetsverhinderung in zwei Kategorien einteilen; geringfügige und schwerwiegende Unreinheiten. Unter schwerwiegender Unreinheit ve rsteht man: a ) Bei Me nsche n : Urin, Kot, Sperma (mani) , ~ Nach * Urintropfen" (wadi) und "Lusttropfen" (maz!) bei sexueller Er* regung, mundvolIes Erbrochenes, Blut aus den Organen. dem Fleisch und den Hautpartien etc. Blut, das bei Frauen nach der Menstru ation oder nach der Gehurt austritt, oder Dauerblutungen sind in diesem Rahmen zu bewerten. (Die schäfi'itische u nd die hanbalitische Rechts* schule sind der Meinung, dass Spenna rein sei). b) Bei Tie re n , de ren Fleisch nicht zum Verzehr zugelassen ist: Urin, aus der MundöfTnung fließender Speichel und flie ßendes Blut, und der Kot aller Tiere, bis auf de n von Vögeln. Da je* doch Urin und Kot der Fledermaus unvermeidbar sind , gelten sie als rein . c) Der Kot von Tie ren, deren Fleisch zum Verzehr rugelassen ist, wie der von Gänsen, Hühnern und Enten. d) Verstorbene Tiere (Kadaver): Alle Landtiere, die von selbst verenden , ohne geschlachtet zu werden, oder bei deren SchlaChtung islamische Regeln nicht eingehalten worden sind, bezeichnet man a1s Kadaver , wobei auch Gänse und Enten m it einzubeziehen sind. (Die mälikitische Rechtsschule ve rtritt die Meinung, dass zusätzlich zum Fleisch auch die Haut, die Knochen und die Nerven verendeter Tiere unrein sind. Dip. !'>chiHi'iti!l-che Schule indes be2ieht da.2u auch Haare und Federn, 50* gar auch die Nägel mit ein, da all diese Körperteile eine gewisse Vitalität in sich tra gen .) e) Wein und alle anderen alkoholischen Stoffe s ind durch Konsens unrein, da sie alle dem Geist und der Gesundheit schaden. Deshalb sieh t unsere Religion rar uns ihre Vennei* dung vor. Das Verbot und die Abneigung gegenüber Alkohol sind in diesem Sinne zu verstehen. Einhalten der Sauberkeit und Reinheit sind wichtigste Vorkehrungen. Alle Gebete sind in einem solchen Zu stand zu küsten , das::> man allt: Reinheits* gebote strikt einhält. (Die schäfi'itische Rechtsschu!e vertritt die Meinung, dass alle alkoholischen Ge tränke, gleich welche r Menge , unrein sind.)
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Geringfügige Unreinhe iten
Geringfügige Unreinheiten lassen sich wie folgt zus ammenfassen: a) Der Urin von Pferden und essbaren Tieren , wie Schafe , von domestizierbaren Tieren, \vie Rehe, und von wilden Tieren sind geringfügige Unreinheiten . Der Kot dieser Tiere bildet lautet Imam Abü Hanifa schwerwiegen de Unreinheiten. wobei unsere be iden anderen Imame ihm widersprachen, indem sie ihn für geringfügig unrein hielten. Dieses Rechts urteil orientiert sich an der Mehrheit der Imame. Der Kot von Esels und Maultieren ist umstritten. b) Der Kot von Tieren, deren Fleisch nicht essbar ist, wie Adler und Gabelweihe, welche in der Luft ihren Kot ablegen. c) Die zu der Leber gehörende Gallenblase und der Pan sen aller Tiere sind wie Kot zu behandeln. Da der Kot des Schafes als .geringfügig unrcin~ eingestuft wird , müssen auc h seine Gallenblase und Pansen für geringfügig unrein gehalten werden.
Unreine Dingen Unreine Gegenstände machen mate rielle Gege n s t ä nde unrein, egal ob s ie geringfügig oder schwe n viegend unrein s ind . Bei der Verrichtung des Gebets untersch eidet man aber Folgendes: Ein Gegenstand, der für schwerwiege nd unrein gehalten wird , unter bindet die Verrichtung des Gebets , fall s er drei Gramm (bei festen Gegenständen) oder die Handtellerl1äc he (bei Flü ssigkeiten ) überschreitet. Unreinheiten, die dieses Maß unterschreiten, gelten als geringfügig und werden des halb bei der Verrichtung des Gebets ignoriert . Pali s sich an der Gebetsstelle, an den Kleidern oder FOßen ein unreiner Gegenstand schwerer als drei Gramm befindet, ist das Gebet ungültig. Zu der NiedenverfungssteUe gibt es zwei Meinungen , die sich auf Imam Abü Hanifa zurückführen lassen. Imam Muhammad erachte te dieselbe Menge als Maßstab, aber Imam Abü Yü sufwar in dieser Hinsicht tole ranter. Eine ge ringfügige Unreinheit wird bis zu einem Viertel des Körpers oder der Kleidung toleriert. Diese Menge überschreitende Unreinheiten verhindern das Gebet , solange die Möglichkeit beste ht, sie zu entfernen . Die geringfügige Unreinheit eines Gebetspantoffel s unter einem Viertel der Größe der Gegend unter dem Knöchel wird toleriert; anderenfalls müsste man die rituelle Gebetswaschung nochmals durchführen. Imam AbO Yü suf tolerie rte eine Fläche von einem Handtelle r. Die Unreinheit des Körpers oder der KJeider über dieses Maß hinaus ist ein Hindernis für das Gebet. Trotz all dieser Erleichterungen ist die Beseitigung der Unreinheiten eine große Tugend. Obwohl Unreinheiten unter diesen Mengen toleriert wer-
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den, besteht eine gewisse Abneigung. Es ist tugendhafter, das Gebe t zu verrichten, nachdem man die Unreinheiten beseitigt ha t.
IlJjethoden der Rein igung Um einen un reinen Gegenstand wieder rein zu machen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sich nach der Beschaffen heit des Gegenstandes richten. Die grund legenden Vorgehensweisen dabei si nd Waschen mit Wasser und Kochen. Andere Methoden wären Abwischen , Abreiben, Zerreiben oder Anzünden. Wir möchten alle diese Wege näher erläutern: I. Reinigung mit Wasser durch Wasche n Teilwaschungsbed urfnis, Ga nzkörpe rwaschun gsbedurfnis und Wochen- oder Regelblutungse rscheinungen sind (diese Zustände nennt man hadath, also bedingte Unreinhei t) durch absolutes Wasser zu beseitigen. Solange absolutes Wasser nic ht vorhanden ist, kann man auf die rituelle Erdwasc hung tayammum ausweichen. Auf nähere Details wird in den entsprechenden Kapiteln eingegangen werden. Khubth (tatsächliche Unreinheit) wird mit reine n , absoluten oder bedingten Wasserarten beseitigt. Zum Beispiel: Eine materielle Unre in heit lässt sich beseitigen mit Regen- , Bach - oder Meereswasser, aber auch mit Blumenwasser, Obst- und Gemusesaft, sogar auch m it Wasser, in welchem m a n Erbsen oder Linsen hat aufquillen lassen. Mit unrei nen Wasserarlen , fetten und klebrigen Flüssigkeiten und Wassern, die ihre Fließkraft oder Dünnflüssigkei t eingebüßt haben , kann man keine Reinigung vornehmen. Sichtbarer Schmutz ist mit Wasser abzuwischen, bis d ie Spuren (Farbe, Geruch und mate rielle Rückstände) el1tfernt si nd . Wenn sich de r Schutz mit einmaligem Abwischen en tfe rnen lässt, ist ein weiteres Waschen laut gängiger Meinung nicht erforderlich. Falls abe r die Farbe sich nicht entfe rne n lässt, muss man so lange waschen , bis eine Flüssigkeit he rausfließt. Beis piel dafu r sind gefärbte Kleider oder Behälter. Kleidungsstücke, die m it unsichtba re m Schmutz verunreinigt worden sind , sind in einem Be hälte r dreimal zu waschen und auszuwringen . Beim letzten Waschen sollte man derart auswringen, dass kein Wasser mehr he raustropft. So wi rd sowohl der gewaschene Gegenstand, als auc h die Hand der waschenden Person rein. Falls ein unreiner Gegen stand in verschiedenen Behältern gewaschen worden sein sollte, genügt es den ersten Behälter dreimal, den zweiten zweimal und den d ritten einmal auszuwaschen. Ein Behälter, den ein Hund geleckt hat, sollte d reimal gewasche n werden. Außerdem sollte der Ge ruch und Gesch mack des un reinen Gegenstandes ent fernt werden. Wenn sich abe r der Geruch nicht entfernen lässt , wird sein Verbleiben toleriert. Beim Waschen eines Gegenstandes ist es egal , ob man fließendes oder nicht fließendes Wasser gebraucht oder innerhalb oder außerhalb eines Behälters wäscht. Die Hauptsache ist, dass klares Wasser herausfließt . Warmwasser
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oder Waschmittel wie Seife s ind nic ht unbedingt vorgesehen , aber bevorzugt , solange es bei der Beschaffung keine Probleme gibt. Gegenstä nde wie Filz oder Ähnliches s ind in einem BehäJter dreimal abzuwasche n , wobei jedes Mal das Wasser abtropfen sollte. Es genügt abzuwarten, bis sich das Tropfe n ei nstellt. Ein weite res Abtrocknen mu ss nicht abgewartet werden. Falls ein solcher Gegens tand unte r fließendem Wasser gewaschen oder mit Wasser übergossen worden is t, genügt es, wenn das Abwasser davon keine Spuren mehr aufweist. Es ist nicht mehr notwenig, den Gege ns tand auszuwringen und nochmals abzuwaschen . Ein Kö rpe rteil, der mit unre ine m He nna gefärbt worden ist, ist dreimal zu waschen. Es ist nicht schlimm, wenn Hennafarbe auf dem Körperteil zurückbleibt . Ei n Körperteil, der m it Blut oder Äh nlichem gefärbt worden ist, ist dreimal mit Speichel zu wasch en; so werden der Körpe rteil u nd der Mund des Be treffe nden gereinigt. Tö pfe a u s Erde sind bei ihre r Beschmutzung dreimal zu waschen und abzutrö pfeln, bis kein Wasser mehr heraustropft. Eine andere Meinung besagt, dass solche Töpfe dem Feuer auszusetzen seien. Lebensmitlei, wie Olivenöl, in d ie irgendetwas Ungenießba res hineingefallen is t , werden in einem Behälter geschüttelt, nachdem man dreimal Wasser dar über gegossen hat, um danac h das Genießbare herauszu holen, welches dann wiede r rein sein sollte. Weize n und Gerste, die in unreinem Wasser aufgekocht worde n sind, werden dreimal in reinem Wasser erhitzt und jedes Mal getrocknet, um dann wieder als rein zu gelten. Falls ein unsichtbarer Schmutz auf eine Stelle des Körpers oder der Kleider gelangt ist und man diese Stelle ve rgessen hat, ist irgendeine Stelle davon zu waschen. Die gängige Meinun g besagt, dass dadurch das Ganze rein wird, a ber es ist natürlich besser, den Kö rpe r oder das Kleidungsstück vollständig zu wasche n . Eine Person, die im Nachhinein bemer kt, dass sich an ihr eine unreine Subs ta nz oder Sperma berUldet und nicht feststellen kann, wann dies eingetreten ist , s ollte ihre Gebete nachholen. Dabei ist für d ie Verunreinigung derjenige zeitpunkt bestimmend, wann die rituelle G ebet~wa~t.:hull g rrdlwa~c hung) der Pers on zum letzten Mal ungUltig geworden war, und für das Sperma, wann die Person zum letzten Mal schlief. Bei einem verschmutzten Rohr kann man davon a u sgehen, dass sich keine Verunreinigung meh r darin befindet, sobald von ihm wieder reines Wasser herausOießt. H. Reinigung durch Kochen im Wasser
Flüssige Substanzen ",oie Milc h, eingekochter Traubensaft oder Honig mit einer Gesamtobertläche unter 65 qm, in die sich Unreines gemischt hat, sind mit reinem Wasser zu kochen , bis d ie eigentliche Menge erreicht wird . Die
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dreimalige Wieder holung d ieser Prozedu r gen ugt , denn auf diese Art und Weise wird die Grundbeschaffenheit der unreinen S ubs tanz verändert. Hühner und ähnliche Tiere, die nach der islamischen Schlachtung ohne Entfernung der Gedärme ins warme Wasse r eingetaucht werden, um sie zu e ntfedem, gelten als unrein, denn so wird unrein es Wasser eingesaugt. Solche Tiere sind bei ihrer Schlachtung e r st nach Entfernung der Innereien und des fließelulell Blutes und grondlichem Waschen ins warme Wasser einzutauchen. So lässt sich auch der zweite Magen der Wiederkäuer nic ht rei nigen, wenn er ohne gTÜndliches Waschen ins kochende Wasser eingetaucht wird. Eintauchen ins warme Wasser an stelle kochenden Wasser s erbringt die e rforderliche Reinigung. Verhinderung des Einsaugens und Entfernung aus dem Wasse r bewi rkt die erforderliche Reinigung. 111. Reinigung durch Feuer
Ein Messer , das mit unreinem Wasser bearbeitet worden ist, ist innen und außen unre in . Es ist abzuwaschen oder mit einem feuchten Tuch abzuwischen . So wird aber nur der äußere Teil rein , aber das Gebet de r Person , d ie mit diesem Messer betet, ist nicht akzeptabel. Um auch den inneren Teil des Messers zu reinigen, wird es ins Feuer gehalten u nd ein oder d rei Mal Wasser hinzugegossen . Kruge oder Töpfe, d ie aus unreinem Ma tsch hergestellt worden sind , sind nochmals dem Feuer auszusetze n , bis keine S pu r der Un reinheit mehr feststellbar ist. Wenn Blut auf den Kopf ei nes geschlachteten Tieres ode r auf irgendein Metall gelangt ist, ist die Stelle so lange ins Feuer zu halten, bis das Blut n ich t mehr sichtbar ist . Herde und Ofen , in welchen feu chte Unreinheiten mitgebacken wo rden sind , reinige n sich selbst durch das bren ne nde Feuer. Somit darf man darin weiterhin Brot backen. IV. Reinigung durch Abwisch en
Falls Gegens tände wie Messer , Glas, Ebenholz, Glattholz, Marmor oder Platte du rch trockenen oder feuchten Schmutz verunreinigt werden, sind sie mit ein em feuchten Tuch ode r Schwamm oder auch mit Erdklumpen oder einem Blatt abzuwiscr.en. Sobald man sich davon uberzeugt hat, dass kei n Fleck des Schmutzes zuriickge blieben ist. gellen sie als rein . So ist das Gebet akzeptabel, wenn m.<ln z. B. ein Messer bei sich t rägt, das mit Blut in Kontakt geltom men, aber dann m it einem reinen Tuch oder Erdklumpen abgewischt worden ist. V. Reinigung durch Abschaben oder Abreiben
Gebetspantoffel oder S traßenschuhe , die Schmutz nicht einsaugen, sind mit Wasser abzuwischen , fall s sie von einer rituell unreinen Substanz wie Kot verunreinigt werden. Messer und derartige Gegenstände lassen sich auch du rch
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Abschaben oder Abreiben reinIgen, aber unsichtbare Verunreinigungen wie Urin lassen sich nur durch Waschen beseitigen. Es genügt nich t, Urin am Körper oder an den Kleidern abzuwischen oder mit Erde abzu reiben ; dieser ist unbedi ngt abzuwaschen . Getrocknete Samenflüssigkeit lässt sich durch Abreiben bese itigen . Auch wenn das betroffene Kleidungsstück mit Futter versehen ist , ist ebenfalls Abreiben ausreic hend. Wenn d ie Same nflussigkeit noch nüssig ist , muss man sie allerdings mit reinem Wasser abwasch e n . Ist die Samen flü ss igkeit auf einem Kleidungsstück bereits getrocknet und entfem.t worden , kann man es beden kenlos zum Gebet tragen, doch wird diese Stelle danach irgendwie nass, kehrt laut anerkannter Mei nung der Zustand de r Unreinhei t wieder ein und das Kleidungsstück muss erneut getrocknet und a bgerieben ode r aber gewasche n werden . Eine Grube und ein Brunnen , von denen man mein:, dass sie rituell unrein geworde n sind, sind umzugraben, bis man sich davon überzeugt hat, dass keine Un reinheit mehr eindnngt. VI. Reinigung durch Abtrocknen oder Zuschütten mit Erde Erde oder Gegenstän de au s Erde werden du rch Ver trocknung rein. Ein verun reinigtes Grundstück wird wieder rein, wen n es durch Sonneneinsuahlu ng, Wind oder Feuer getrocknet wird . Auf einem solchen Grundstück kann man da nn beten , aber mit einer d erartigen Erde kann man keine rituelle Erdwaschung (tayammum) vornehmen , da sie zwar rein, aber nicht reinigend ist. Gräser, Bäume, Bodenfliesen , Ziegel u nd Klinker werden durch Abt ~ knung des Sc hmutzes wiede r rein, solange sie sich auf dem Boden befinuen. Andererseits abe r abgerissene oder entwurzel te bzw. ausgehobene Gräser, Bäume, Bodenfliesen , Ziegel und Klinker we rden nid'! durc h Abtrocknung rein, son dern sind mit Wasse r abzuwischen bis man sich davon überzeugt hat, dass kein Schmutz übrig geblieben is t. Ungeschliffe ne, h arte S teine werden auch nach ihrer Entnahme durch Abtrocknung rein . Beispiel dafür ist der Mühlstein, da sie wie Erdb_. ..Jen zu beurteilen sind, der Schmutz in sich aufgen ommen hat. Ein ve runreinigtes Grundstück wird durch Abwaschen m it Wasser wieder rein, sofern keine Rückstände übrig geblieben sind , oder durch Zuschütten mit rituell reiner Erd e, s ofe rn der Geruch damit beseitigt worden is t . VII. Re inigung durch Abfließen bzw. Versickern des Wassers Ein verunreinigtes kleines Gewässe r, Wnsserbecken oder -behäl ter kann dadurch wieder rein werden , dass von einer Seite oder durch de n darüber befindlichen Wasserhahn Wasse r einströmt und keine Spur vom Schmutz übrig bleibt. In diesem Fall hätte das Urteil fü r fließendes Wasser Geltung. Es genügt aber nic ht , wenn das s trömende Wasser unter dem Bec ken hindurc h fließt und versicken .
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Fa lls man das Wasser eines verunreinigten Brunnens entfernt, indem man es vollständig abschöpft, wird dieser Brunnen wieder rein , zumal die behobene Verunreinigung n icht zuruckkehn. VIII. Reinigung durch Aggregats zus tands-Verä nderung (lsti.häla) Wenn eine unre ine Substanz in eine re ine Subs t a nz umgewan-
delt wird, wird sie rein . Zum Beispiel e in Esel oder ein Schwein, die tot oder lebendig in eine Saline hineinfallen, zählen als rein, wenn sie zu Salz geworden sind.
Wenn Düngemittel zu Erde wird, getrockneter Kuhmist verbrennt, Wein zu Essig wird oder das Blut einer Moschusgazelle zu Moschus wird, gelten alle diese StoITe als rituell rein . Einen verunreinigten Boden kann man durch Um graben, unreines Olivenöl dU"ch Seifenherstellung rein mac he n . Most oder Wein, in die irgendeine Unreinheit gefallen ist, kann man nicht rein machen, indem man daraus Essig herstellt. Beim Hineinfallen einer Ratte gilt dieselbe Regelung. Auch verunreinigte Milch wird nicht rein, wenn man daraus Käse herstellt. Verunreinigte r Weizen wi rd du rch Dresch e n oder Brotherstellung nicht wieder rein. Unreiner Sesam, aus dessen Me hl Brot hergestell t werden soll , wird ebe nso wenig wiede r rem, wenn man daraus 01 gewinn t , denn bei all diesen Verfahren kommt es zu keiner Veränderung des Aggregatszustandes. IX. Re inigung durch phys ikalische Be handlung Falls beim Dreschen Weizen oder Gerste durc h Kot eines Tie res beschmutzt werden, ist die betroffene Menge davon zu entfernen, wonach die ve rbleibende Menge als rein gilt, da die Reinheit der Ursprungszustand des Gesamten ist. Es ist ungewiss, wo der verunreinigte Anteil ist und bleibt. Solche Substanzen werden durch Verte ile n oder p a rtielles Was chen wiede r rein.
Ein verun reinigt.e r Haufen Baumwolle wird durch Dreschen wieder rein, falls weniger als die Hälfte davon unrein ist, wenn aber das Meiste davon be· schmutzt ist , gilt diese Regelung nicht.
x. Reinigung durch Schlac hte n ode r Gerben Das Leder eines geschlachteten Tieres bis auf das des Schweins ist rein , falls bei der Schlachtung dIe islamischen Regeln eingehalten worden sind. Auf ei· nem derartigen Leder darf man beten. Das Fleisch der Tiere, deren Fleisch ma n genießen darf, ist auch rein. Abe r Fleisch , das nicht zum Verzehr zugelassen is t , ka nn der authentischen Ansicht nac h nicht rein sein. Ein Mensch , der über drei Gramm \'on die sem Fleisch mitführt, muss damit rechnen , dass sein Gebet nicht akzeptiert wird. Auch wenn du rch Schlachtung das Fleisch als rein gilt, heißt dies nicht unbedingt, dass man dieses Fleisch verzehren darf. Denn nicht alles, was als rein gilt, ist auch zum Verzehr gedacht. Das Leder eines Tieres bis auf das des Schweins wird durch Gerben rein . Es gibt dabei zwei Verfahren. Beim ersten Verfahren werden Salz, Alaun und
F'ein1u:il"n .."Iamischen Claubcn.s
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ähnlich e Mittel oder chemische Substanzen eingesetzt. Dieses Verfahren schützt das Leder vor Geruch und Feuch tigkeit. Das ander e Verfahren ist nur ein bedi n gtes Verfahren und besteht darin, Erde darauf zu schütten oder das Leder d em Luftzug auszusetzen. Beide Methoden sind akzeptabel u n d machen das bearbeitete Leder rein. Auf einem solch en Lederstück darf man beten, d araus gefer tigte Kleider t ragen und darauf hoffen, dass das Gebet akzeptiert wird . Durch Gerben wird feuchter Schmutz entfernt. Schweinsleder ist aber von sich aus unrein und lässt sich durch Gerben nich t rein machen. Die mensch liche Haut darf man aus Achtung vor ihr nicht gerben. Auch wenn sie rein wird, darf man sie nie gebrauchen. Lederteile, bei denen man davo n ausgeht, dass sie im Ausland m[t unreinen Substanzen gegerbt wurden, sind dreimal zu waschen, bevor man darau f betet. Auch Lederstücke, bei denen man nicht gewiss sein kann, sollte man lieber waschen.
XI. Reinigung nach Stuhlgang und Wasserlasse n Stellen, aus denen Blut, Spenna, Urin oder Kot herausfließt, sind zu reinigen. Diesen Vorgang n ennt man ~I stingä.u. Dabei reinigt man , ohne von anderen gesehen zu werden, den Intimbe reich mit Wasser oder, bei Fehlen von Wasser (z. B. im Freien) mit kleinen Steinen. Knochen, Kalk, Kohle, Kotdünger, Tücher, Wolle oder Papier dafür zu verwenden, ist jedoch verpö n t (makJüh). Wasser ist absolut vorzuziehen, da er für die Gesundheit vorteilhaft ist. Näheres dazu ist den medizinischen Büchern zu entnehmen. Es ist eine religiöse Verpfl ichtung (fard), über die Schamgegend hi nausragenden Unreinheiten abzuwaschen, durch die das rituelle Gehet ungültig werden könnte. Männer haben beim Wasserlassen abzuwarten , bis der Urinfluss zum absoluten Stillstand gekommen ist. Diesen Vorgang n ennt man H istibrä ~. Die Methode dafür ist individuell. Manche pflegen zu warten oder zu gehen, andere sich zu bewegen oder zu räuspern. Er st nach dem man sich davon überzeugt hat, dass der Urin nicht mehr weiterfließt, k ann man mit dem Waschen mit Wasser anfangen , de n n eine Feuchtigkeit in diesem Sinne und Tröpfeln des Uri ns ist ein Hinderungsgrund für die Waschung. Die Beseitigung von Urin ode r ähnlicher Unre inheiten bezeich net man als "istinqa", wobei eine Abtrocknung mit einem sauberen Tuch mit der linken Hand vorgenommen wird und die Reste des Wassers bese itigt werden. Eine Über lieferung besagt, dass man s ich vor dem Urin schützen m uss, denn die Pein igung im Grab res u ltiert allein davon . So sollte man sich vor Urin schützen und auf die Sauberkeit Acht geben. Frauen brauchen kein lstibrä' durchzuführen, wenn sie eine zeitlang warten; danach können sie sich waschen .
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Es gibt manche Verhaltensregeln, auf die man beim instinga' und istibra' achten sollte. Beim Betreten der Toilette bete t man:
,,'Mein gott, icli sucf:e Zuflucht 20/1 t])ir wr 'Ullrelll fielt IIntfVnrdnwerden! Die Toilette ist mit dem linken Fuß zuerst zu betreten, aber mit dem rechten Fuß zuerst zu verlassen. Man soll nicht in Richtung Me kkas oder e ntge ge ngesetzt sitzen, da dies verpönt ist. Ohne plausiblen Grund gegen den Wind Wasser zu lassen oder im Stehen, auf Ameisennester oder in Gewässer, in denen man sich wäscht, ist auch verpönt. Es ist ebenfalls verpönt, auf der Straße, in der Umgebung einer Moschee, eines Friedhofes, fließender oder stehender Gewässer oder unter Bäumen Wasser zu lassen. Es gehört sich nicht, an Stellen istibra' vorzunehmen, wo man leicht zu sehen ist. In der Toile tte soUte man nicht sprechen und nicht grübeln. Schamgegend und Exkremente sind nicht zu beobachten. In den Urin d arf man nicht spucken. Jemand, der nicht fastet , sollte beim istinga' d ie Beine spreizen und loc ker halten . Dieses Verhalten is t empfohlen, weil es die Reinigung e rleichtert .
Beeinträchtigte Personen Den Zu stand einer ständigen Unterbrechung de r rituellen Gebetsreinheit "Wudü" bezeichnet man als . Beeinträc htigung". Eine männliche "beeinträchtigte" Person wird ma'rur, eine weibliche als ma'züra. Zum Beispiel, Nascnbluh::11 ill kun::t:n fn tt: rvallen, dauerhaftes Bluten eines Organs, Vereiterung der Augen oder Ohren infolge einer Erkrankung, unkon trollierter Urin(uss aus der Blase und unkontrollierbarer Durchfall sind derartige Beein trächtigungen. Damit eine Er krankung als Beeinträchtigung anerkannt wird, muss das Intervall sehr kurz sein. So muss die Behinderung über eine Gebetszeit hinaus an dauern, wobei keine Möglichkeit besteht, sich zu waschen und das Gebet zu verrichten . Falls sich diese Beeinträchtigung zu jeder Gebetszeit wiederholt, wird man als .dauerhaft beeinträchtigt" anerkannt. Zum Beispiel, wenn die Nase einer Person von Beginn der Gebetszeit bis zu deren Ende ununterbrochen blutet, ohne die Möglichkeit , die rituelle Gebetswaschung vorzunehmen und zu beten, so gilt diese Person als beeinträchtigt. Falls sich aber dieses Bluten n icht bei jeder Gebetszeit wiederho!t, ist d ie Beein trächtigung vorbei, und die Person gilt nicht mehr als beeinträchtigt. Urteile zu Beeinträchtigungen Eine beeinträchtigte Pe rson muss zu jeder vorgesehenen Gebetszeit d ie rituelle Gebetswaschung durc hfUhren . Solange er im Zustand der rituellen Gebetsreinheit verharrt, kann man soviel Pflicht- und Zusatzgebete verrichten, wie man will, sofern kein Grund e intritt, die Waschung zu wiederholen . Während
Feinheilen islamischen Glaubens
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dieser Zeit kann man auch seine verpassten Gebete nachholen oder auch Witr~ ynd Festtagsgebete verrichten, solange die Beeinträchtigung anhält. Zum Beispiel: Eine beeinträchtigte Person wäscht sich für das Morgengebet. Ihre Gebetsreinheit hält bis zum Ende der Gebetszeit an . Mit Ende der Gebetszeit, aJso zum Sonnenaufgang muss sie die Waschung wiederholen. Wenn die se Gebetszeit wieder endet , darf man mit der ersten Waschung nicht mehr beten . Wenn aber die Beeinträchtigung sich auf unbestimmte Zeit einstellt und man n ach sich deren Abklingen gewaschen hat und kein anderer Zwischenfall de r Beeinträchtigung einge treten ist, braucht man sich nicht noch einmal zu waschen . Falls sich die beeinträchtigte Person nach dem Sonnena ufgang wäscht, gilt sie bis zum Ende der Mittagsgebetszeit als zum Gebet rituell gewaschen und darf das Gebet verrichten - außer natürlich , wenn ein ande rer ZwischenfaH eintritt , wonach man sich waschen erneut müsste. Fazit : Eine gesundheitlich beeinträchtigte Person mus s sic h nicht bei Eintritt, s ondern bei Austritt der Gebetszeit erneut waschen . Diese Meinung stammt von Imam Abü Hanifa und wi rd von de r Allgemeinheit akzeptiert. Imam AbO. Yüsuf meint, dass sich eine gesundheitlich beeinträch tigte Person sowohl beim Eintritt, als auch beim Austritt der Gebets7.eit waschen muss. So muss sich die beeinträchtigte Person, die sich nach Sonnenaufgang gewaschen hat, mit Eintritt der Mittagsgebetszeit nochmals waschen. Imam Zufar vertrat eine andere Meinung, wonach nicht die Eintrittszeit, sondern die Austrittszeit bestimmend ist. So braucht eine beeinträchtigte Person , die sich rur das Morgengebet gewaschen hat, bei Sonnenaufgang nicht erneut zu waschen, sondern erst bei Eintritt der Mittagsgebetszeit. Imam Schäfi 'i vertrat die Ansicht, d ass sich ei ne beeinträchtigte Person ftir jede Gebetszeit gesondert waschen muss und dass de r Zustand der rituellen Gebetsreinheit nach jedem Gebet erlischt. Falls die Beeinträch tigung einer gesundheitlich beeinträchtigten Person nochmals auftritt , n achdem sie sich eingestellt hatte, und die Person sich aus irgendeinem a nde ren Grund gewasche n hat , muss sie sich erneut waschen , zuma] ihre erste Waschung nicht aufgrund der Beeinträc htigung erfolgt war. Wenn aber umgekehrt die Beeinträchtigung s ic h fortseut und man s ich entweder wegen dieser oder aus irgendeinem anderen Grund wäscht und währenddessen die Beeinträcht igu ng in Erscheinung tritt, b raucht man sich nicht erneut zu waschen, da diese Waschung de r Beeinträchtigung und der Waschu ngsnotwendigkeit entgegenwirkt. Unrein heiten, die sich an der Wäsche einer gesundheitlich beeinträchtigten Person abbilden, sin d kein Hinderungsgrund fü r das Gebet. Auch wenn sie den Maßstab des Akzeptierbaren übersteigen, werden sie toleriert. Wenn man aber sicher sein kann , dass sie nicht noch einmal auftreten, sind sie abzuwaschen .
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Omer Nasuhi Bi/mell, Is lamische r Kalechismu s
Wie sich herausstellt, ist der Islam eine Religion der Ede ichterungen. Gesundheitlich beeinträchtigten Personen werden etliche Erleichterungen angeboten. Somit kann niemand seinen religiösen Verpflichtungen unentschuldigt fernbleiben. Sonderregelungen für Frauen Für Frauen gelten besondere Regelungen hinsic htlich ihrer Regelblutung und Menstruationsperioden. Hayd (Regelblutung)
Hayd (Regelblutung) bezeichnet reguläre B:utungen, die nicht aus einer Schwangerschaft oder einer Krankheit resultie ren, so spricht man von einer Regel- bzw. Hayd- Blutung. Auch die religiöse Verhmderung, die daraus resultiert, bezeichnet man als "Hayd und eine Frau, die ihre Regelblutung hat , heißt in der islamischen Terminologie ha'id. M
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Nifäs (Wochenbettblutung)
Nifäs (Wochenbettblutung) tritt nach der Geburt eines Kindes auf, wobei Fraue n , die eine solche Blutung haben, als Nufasli (Wochenbeltlerin) bezeichnet werden . IstiMd>a lstihäda ist eine geruchslose Blutung, die nicht aus de r Gebdrmutter, sondern aus einer Ader stammt, die durch die Fortpflanzungsorgane verläuft. Eine Frau, die eine solche Blutung hat, bezeichnet man als Mustahäda. Sonderregelungen bei der Menstruation
Frauen sollten in solchen Angelegenheiten größte Sorgfalt walten lassen, denn diese Sonderregelungen regeln ihr religiöses Leben . Die wichtigsten Punkte sind : Frauen werden fn1hestens mit 9 Jahren geschlechtsreif und fangen an, ihre Regelblutung zu haben. Mit spätestens SO bis 55 Jahren t ritt das Klimakte· rium, die Menopause, ein . Es gibt aber viele Frauen, die schon vorher keine Regelblutung mehr haben . (Die mruikitische Rechtsschule betrachtet die Blutu ng eines Mädchens unter 9 Jahren als ZWlschenblutung. Die Blutung eines Mädchens zwischen 9 und 12 sollte von einem Spezialisten unte rsucht werden. Falls der Spezialist sich für eine Regelblutung entscheidet ode r es nicht genau beurteilen kann, kann man es fü r eine Regelblunmg hAl len. Falls er sich aber da~ege n entscheidet, kann man es ror eine Zwischen blutung halten. Eine regelmäßige Blutung einer Frau zwisch en 13 und 50 ist ausschließlich Regelblutung. Auch die Blutung einer Frau über 50 ist durch einen Spezialiste n zu begutachte n und seine Meinung in Betracht zu ziehen. Die Blutung einer Frau fiber 70 ist ausdn1cklich als Zwischen blutung zu wenen.
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Die schäfi'ilische Schule sieht Ii1r die Menopaus e kein bestimmtes Alter vor, die Regelblutung kann dort theoretisc h das ganze Leben h indurc h andauern . Bestimme nd ist nur das Klima, denn die Regelblutung versch iebt sich nach Regionen, aber meistens stellt sich die Menstruation mit 62 Jahren ein . Die hanbalitische Schule sieh t fü r das Klimakterium 50 J a hre vor. Eine Blutung jenseits dieses Alters ist unbedingt als Zwischen blutung zu erachten und ist keine Regelblutung. Die kürzes te Regelblutungsperiode beträgt dre i Tage oder 72 Stunden . Die maximale Zeit beträgt JO Tage bzw. 240 Stunden. Die Blutung innerhalb dieser Zeit ist als Regelblutung zu erachten . Die Blutung muss s ich nicht ununterbrochen fort setzen , wobei Unterbrechungen zulässig si nd . Eine Frau kann drei Tage Da uerblutung, dann eine zweitägige Unterbrechung und dann nochmals drei Tage Blutung haben, so bilden insgesamt 8 Tage eine Regelblutungsperiode . (Die mälikitische Schule sieht keine minimale Dauer für Gebete vor, so kann die Regelblutung mit sehr wen ig Blut vorkommen, nber für Todes- oder Scheidungsßlle sieht man ei ne m in imale Dauer von einem Bruchteil eines Tages vor. Die maximale Da u e r beträgt bei Fra uen , die ihre e rste Blu tung e rleben , maximal 15 Tage. Den Zustand zwischen zwei Regelungen bezeich net man als R efnheftspe rlo. de, "Tuhr" . Die Dauer diese r Pe riode beträgt nie weniger als 15 Tage, wobei sei manchmal Mona te, sogar Jahre anhalten kann . Prauen, die sich in solch einem Zustand der daue rhaften Reinheit befinden, bezeichnet man als ~mum taddat at - tuhr~ . (In der m Alikitischen und der hanbalitischen Rechtsschule nen nt man die menstruation s freien Tage "Reinheitstage" (yaum an-n aqä 1- So gelten Prauen, die ihre Regelblutung haben , als gereinigt und dürfen beten. Die minimale Tuh r-Zeit bet rägt 8, IO oder 17 Tage. Die hanbalitische Schule legt sie auf 13 Tage fest .) Bestimmung der Regeldauer
Die Regeldauer manch er Frauen ist regelmäßig. Zum Beispiel d auert ihre Menstruation fünf, sieben oder neun Tage im Monat. Diese Frauen werden Mu 'Uida genannt. Die Periode der Regelblutung kann mit eine r einzigen Blutung bestimmt werden . Pali s zum Beispiel ein Mädchen 8 Tage Blutung hat und dann 22 Tage rein is t. kan n man dies ws Regel annehmen . Bei einer ZIVi· schenblutung kann man sowohl die Regelperiode, als auch die Reinheitsperiode anhand dieses Beispiels errechnen. Ein Teil de r Praue n hat aber unregelmäßige Regelperioden . Bei ihnen dauert die Regelblutung zuweilen mal ronr, mal sechs Tage . Diese Frau darf sich am sechsten Tag voll wasc hen und weiterbeten bzw. im Ramada n fasten, denn die Blutung am sechs ten Tage ist höchstwahrscheinlic h eine Zwischen blutu ng. Vo r dem Ende des sechsten Tages darf sie keinen Ve rkehr h aben . Auch wenn sie sich in de r Wartezeit ndda ) nach einer Sch eidung befind et, ist ihre Warte-
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Clmer NQSU~u Bi/men, Islamischer Katechismus
zeit damit nicht beendet , da die Möglichkeit besteht, dass es sich dennoch um eine Regelblutung handelt. Eine Ände rung an der- Regelpenode lAsst sich erst mit zwei Ausnahmefällen bestätigen . Zum Beispiel eine Frau die jedes Mal 5 Tage Blu tung hat, kan n zweimal hinte reinander vier oder sechs Tage Blutung haben . Ers t nach dem zweiten Ma l kann man davon ausgehen, dass sie von 5 auf 4 oder 6 Tage Blutungsdauer übergangen ist . Fazit: Die Daue r der Regelblutung etabliert sich mit einem Mal, ände rt sich aber mit zwei Malen . Die Veränderung einer regelmäßigen Dauer bezeichnet man als fas'ch al- 'äda (Regelannulierung). Sonderblutungen Blutungen, die außerhalb einer Regelperiode auftreten, aber nicht länger als 10 Tage andauern, werden als Regelblutung erachtet. So lässt sich die regelmäßige Dauer ändern. Zu m Beispiel eine Frau, die jeden Mona t 7 Tage Blutung hat, kann dadurch zu einer Regelperiode von 10 Tagen übergehen , aber falls die Sonde rblutung ge meinsam mit der Regelblutung 10 Tage überschreitet. s i.nd die Tage nach dem siebten nich t als Regelblutung, sondern als ZwischenbJutung zu erachten. Falls zum Beispiel eine Frau anstelle von sieben 1 1 arier 12 Tage Blutung hat, sind die ersten 7 Tage als Regelblutung zu erach ten , wobei die darauf folgenden 4 oder 5 Tage als Zwischen blutung (istihäda) zu werten sind. Eine Frau mit einer regelmäßigen Blutungsperiode von 5 Tagen kann zusätzlich vor ihrer regulAren Blunmg 2, 3 oder sogar 5 Tage geblute t haben, wodurch das Ganze zu einer regulären Blutung zusammengezäh lt wird , denn die Blutungstage haben insgesamt 10 Tage nicht überschritten . Falls aber die Blutungs tage insgesamt 10 Tage überschreiten, zählen nur d ie r egulären 5 Tage als Regelblutung, während der Rest als Zwischenblutung gilt . Falls eine Fra u in der Regelperiode aus einem anderen, medizinischen Grund eine andauernde Blutung aufweist, sind die Blutungs- und Reinheitstage nach der regulären Blurungsdauer zu bewerten . Zum Beispiel, eine Frau hat 10 Tage reguläre Blutung und dann x-beliebige Tage keine Blutung, wobei diese Periode nicht kürzer als 20 Tage und länger als 6 Monate sein darf, so legt sich die reguläre Dauer mit 10 Tagen fes t . Wenn dies elbe Frau später eine andauernde Blutung hat, sind die ersten 10 Tage als Regelblutung und die res tlic hen Tage als Zwischen blutung zu betrachten. Falls aber die Reinh eit speriode 6 Monate überschreitet , wird die Reinheitsperiode für eine Stunde kürzer als 6 Monate errechnet, denn dies ist die kürzeste Sehwangerschaft.dauer. Unbestimmtheiten Ein Mädc hen , das n e ue rlich angefangen hat, seine Regelblutungen zu haben , kann eine dauerhafte Blutung haben, ohne dass sich die ~guläre Blutungsperiode etabliert hat. So sind die ersten 10 Tage als Regelblutung und die weiteren Tage als Zwischenblutung zu betrachten.
F&lheiten ISlamischen Glaubens
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Eine Frau , d ie aufgrund einer Krankheit oder aus Nachlässigkeit ihre reguläre Blutung n.icht e rrechne n k a nn , bezeichnet man als Mutahayyira - jemand, der unentschlossen ist. Eine solche Frau muss sich an ihrer eigenen Meinung orientieren, wenn sie sich jedoch nicht fest entschließen kann , soil te sie den Mittelweg wählen. Falls sie geschieden ist, ist ihre Wartezeit mit 10 Tagen und ihre Reinheitstage mit 6 Monaten (eine S tunde weniger als 6 Monate) zu be· rechnen. Eine andere Meinung geht von einer Reinheitsperiode von 2 Monaten aus. Obe r Beten und Fasten einer Frau in dieser Situation sind ausführl iche Informationen vorhanden , die in dem Buch ~M;JbsCid" des Imams Sarahsi nachzulesen sind. Ein Mädchen, das seine erst e Regelblutun g hat, hö rt auf zu beten oder un· terbricht sein Fasten , um es später nachzuholen . Sie wird als Mubtadi'a (Anfiingeri n) bezeichnet. Falls aber die Blutung weniger als 3 Tage dauert, ist diese nicht als Regelblutung zu betrachten. So hat sie ihr Gebet nachzuhole n . Imam Abu Hanifa vertrat die Meinung, dass das Mädchen ungehindert beten und fasten dürfe oder müsse , bis sich herausstelle, dass es s ic h um eine Regelblutung handelte . Solange sich die Blutungen in der Menstruation nicht völlig eingestellt haben, gilt die Periode nicht als beendet . Die Blutung darf schwarz, rot, grünlich oder gelb sowie trüb und er dfarbig sein. De r Ausfluss einer Frau, deren Blutung sich eingestellt hat, ist nonnalerweise ganz weiß. Eine Fra u darf ihre Regelblutung ih rem Mann gegenüber nicht leugnen bzw. eine nicht vorhandene Blutung vortäuschen. Ein solches Ver halten ist religi· onsgesetzlich nich t erlaubt. Einer Frau, die behauptet, eine Regelblutung zu haben, wird geglaubt, sofern sie als würdevoll und rechtsc haffen gilt; anderenfalls b raucht m an ihr nicht zu glauben. Auch wenn die Umstände ihre Aussage bestätigen, soll man ihr glau· !Jen . Wenn ihre Aussage zum Beis pIel mIt dem ~egi nn ihre r Regel überein stimmt, muss man ihr dies glauben . Wochenbett Das Wochenbett wird als n ifas bezeichnet, und kennt keine Mindestdauer. Es k om mt vor, dass eine entbundene Frau über haupt keine oder nur einen Tag lang diese Art der Blutu n g h at. Die m aximale Da u e r des Wochenbetts beträgt aber 4 0 Ta ge , wobei eine Blutung über diese Zeit hinaus als außerordentliche Blutung zu betrachten ist. Manche Frauen pflegen, eine Blutung vor. 15, 20 oder 25 Tagen zu haben, wonach sie rein werden. So mögen sie sich an dieser Blutung orientieren . Sobald die Blutung sich einstellt, dürfen sie sich wieder rituell rein igen, beten und fasten. (Bei Imam Mä lik beträgt d ie Höchstdauer des Wochenbetts 70 Tage und bei Imam Schäfi'i 60 Tage. Am häufigsten aber sind es 40 Tage.) Das Wochenbett kann auch bei Verlust eines Kindes eintreten, dessen Glied· maßen wie Hände und füße be reits ausgebildet waren, wobei diese Blutung im Allgemeine n 10 bis I S Tage a nhält. Die Fe hlgeburt eines Kindes ohne
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Hände und Füße bewirkt keinen derartigen Zus tand. Eine solche Blutung dauert drei Tage. Falls die Reinheitsperiode davor 15 Tage gedauert hatte, ist diese Blutung als Regelblutung (hayd), ansonsten als Zwisc he nbJutung (istihäda) zu betrachten. . Zustände wie Regelblutung, Wochenbett oder Zwischen blutung lassen sich nur durch Bluten feststellen . So erachten die beiden Imame (AbO Yüsuf und Muhnmmad) eine kürzlich en tbunde ne Frau, die aber kei ne Blutung hat, nicht als Wochenbettierin . So braucht sie keine rituelle GanzköTperwaschung vorzunehmen und auch ihr Fas ten wird nic ht unterbrochen, falls sie am Fasten ist; sie braucht lediglich die rituelle Teilkörperwaschung vorzunehmen. Imam Aba Hanlfa sieht aber vorsichtshalber e ine Ganzkörperwaschung vor. Auch die Reinheitsperiode während des Wochenbetts wird der 40-tägigen Nilas-Zeit hinzugerechnet. Zum Beispiel , eine Frau ha t 10 Tage Blutung, 5 Tage Unte rbrechung und dann nochmals 10 Tage Blutung. Insgesamt 25 Tage gelten als Wochen betts pe riode. (Die mälikitische Rechtsschule hält eine Reinheit über einen halben Monat zwischen zwei Blutungen ffir eine Reinheitsperiode. Falls aber 15 Tage nicht übe rschritten werden, hält der Woche nbett-Zustand an. Die Schäfi'iten erachten eine Rein heit übe r 15 Tage als eine Reinheitsper iode. Der Zustand vor dieser Reinheit wird als Nifäs und die nachfolgende Blutung als Regelblutung gewertet . Falls aber die Reinhei t nicht langer als 15 Tage dauert, gilt das Ganze als Nifäs . Die Hanbaliten erachten die Reinheitsperiode als absolute Reinheitstage, wodurch alle Gebete, d ie einer Frau zustehen, auch dieser Frau vorgeschrieben s ind. ) Falls eine Frau Zwillinge gebärt, fängt die Nifäs-Zeit mit der Geburt des ersten Kindes an und wird ab diesem Datum wei te rberechnet. Imam Malik lässt das Wochenbett bei Zwillingsgeburten mit der Geburt des ersten Kindes beginnen , sofern zwischen de r Gebur t de r beiden Kinde r wen iger als 60 Tage verstrichen s ind. Wird diese Daue r überschritten, sollte man für jedes einzelne Kind eine neue Nifäs· Zeiten berechnen. Die Schäfi 'iten orientieren sich in Bezug auf das Wochenbett run zweiten Kind. Die Blutung nach der ersten Geburt wird als Regelblut ung gewertet, wenn sie mit dem Beginn der regelmäßigen Menstruation zusammenfällt. Anderenfalls gilt s ie als Zwischen b lutung.) Regelblutung und Wochenbett
Für muslimische Frauen mit Regelblutung und Wochenbett gelten einige Son· derregelu ngen . So darf eine Frau wAhrend der Menstruation oder dem Wochenbett nicht beten, nicht einmal die Niederwerfung zum Dank {sagdat a.s.sukrj verrichten. Sie darf nicht fasten od er den Koran rezitieren, wohingegen sie doch Koranverse aus dem Gedächtnis als Bittgebet (du'ä) rezitieren darf. Den Koran selbst oder Dokumente und Währun gen, die Koranverse enthalten,
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darf sie selbst dann n icht berOhren , wenn der Vers nicht von ausgeschrieben ist. Eine plausible Meinung besagt, dass auch Koranübersetzungen dieser Reg!!lung unterliegen . Sie darf auch nicht Mosch een betreten oder die Kaaba umrunden . Sie darf auch keinen Geschlechtsverkehr mit ihrem Mann vollziehen. Eine Frau mit Regelblutung oder Wochenbett braucht diese Tage nicht nachzubeten . Ihr wird hierbei eine Erleichterung gewährt, da sie dieselben Gebete ohnehin tagtäglich verrichtet. Nur die Tage, d ie sie nicht fas ten konnte, muss sie nachholen. Eine Frau, die freiwillig oder pflichtfastet und währenddessen ihre Regelblu tung hat oder gebärt und dadurch zur Wochenbettierin wird, muss dieses Fasten nachholen . Wenn einer dieser Zus tände eintritt, wenn sie gerade ein freiwilliges Gebet ve r~ richten möchte, kann sie dieses s päter nachzuholen_ Wenn es sich aber u m e in PIlichtgebet handelt, braucht sie es nich t nachzuholen, da es für sie in d iesem Fall nicht als Pflichtgebet gilt. Falls eine Frau ers t nach ihrem Aufwachen feststellt , dass sie eine Regelblutung hat, fängt ihre Blutun g religionsgesetzlich in diesem Moment an. Umgekehrt aber, falls eine Frau sich mit ihrer Regelblutung sch lafen legt, aber bei ihrem Aufwachen fes tstellt, dass die Blutung sich eingestellt hat, fängt ihre Blutung religionsgesetzlich mit dem Beginn ihrer Bettruhe an. Falls sie s ich schlafen lege, ohne das Nachtgebet verrichtet zu haben, und erst aufwacht , wenn die Zeit dafür berei ts vorOber ist, b raucht sie es nicht nachzuholen . Ein e Frau mit Regelblutung oder Wochenbett darf Ver5e au.s dem Koranver5e als Bittyebet rezitieren . Sie darf auch zu Gott beten oder Ihn lobpreisen . Das Essen , das eine Frau im Rahmen dieser Regelung zubereitet, oder das Wasser , von dem sie trinkt, sind nicht verpönt. Sie darf auch ohne Geschlechtsverkehr mit ihrem schlafen . Es ist nicht maßgeblich, wenn eine Frau ihre Blutung stillt oder sich vor Abklingen ihrer Regelblutung rituell reinige. So darf man mit ihr dennoch nicht geschlechtlich ver kehren , bevor die Blutung beendet ist, denn es besteht n och immer d ie Möglichkeit, dass die Blutung s ich fortsetzt. Falls sie aber abgekJungen und die Frau sich ritueU gereinigt hat, darf sie als Vorsichtsmaßnahme beten und fa s ten . Sobald die maximalen Zeiten für Regelblutung und das Wochenbett überschritten werden , is t der Geschlechtsverkehr wieder erlaubt, aber vor Ablauf dieser Frist die Blutung zu unterbinden, um Geschlechtsverkehr haben zu können, ist retigion sgesetzlich nicht sofort erlaubt. Die Frau muss dafür gewasch en sein oder es muss eine Gebetszeit verstreichen. Es is t auch gestattet, wenn die Frau aus irgendeinem Grund eine Erdwaschung vornimmt und ein Zusatzgebet verrichtet. Der Geschlechtsverkehr eines Mus lims mit seiner nicht-islamischen Gattin unterliegt denselben Regulierungen wie bei einer muslimischen Frau. Eine andere Meinung besagt, dass der Mann Geschlechtsverkehr mit ihr haben
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Omer Nasu rn Bilmen, Islamischer Kalecrnsmus
kann, sobald die Blutung aufgehört hat. Man braucht nicht abzuwarten, bis sie sich gereinigt oder eine Gebetszeit verstrichen ist. Ein Mann, der mit seine r Frau während ihrer Blutung Geschlechtsverkehr hat, begeht eine Sünde. So muss e r Buße tun und um Ve rgebung bitten. Zusätzlich muss er ein volles oder halbes Goldstück an arme Mus lime spenden, das ca. 5 Gramm Gold entspricht. Menstruation und Zwischenblutung gelten für Frauen in manchen Fällen als Beeinträchtigungen. Aus diesem Grund brauchen sie die täglichen Pflichtgebete nicht zu verrichten und dürfen nachfasten . Doch zumal es sich bei der he raustretenden Flüssigkeit um Blut handelt, gilt ei ne Frau in diesem Zustand als nicht vollkommen rein. Um Gott anbeten, den Koran rezitieren oder in der Hand halten zu dOrfen, braucht man unbedingte Reinheit. So darf eine Frau in diesem Zustand weder beten noch fasten, den Koran nicht rezitieren bzw. in der Hand halten. Andererseits gilt eine menstruierende Frau als krank und braucht Erholung. Das ausfließende Blut ist übel riechend, was man naturgemäß nicht gern hat. So entspricht ein Geschlechtsverkehr in diesem Zustand nicht der Weisheit. Durch dieses vorübergehende Verbot des Geschlechtsverkehrs erlangt man Willensstärke und Ausgeglichenheit. Man schont sich körperlich und erhält Gesundheit und Kraft. Summa summarum meinen wir, dass Regelungen , die unsere Religion einführt, s icherlich Nutzen bringen, die wir zum Teil gar nicht kennen. Es ist unse re Aufgabe, uns an diese Urteile zu hruten. (Siehe Kapitel 194) Zwischenblutung Eine Blutung, die wenige r als 3 Tage und mehr als 10 Tage dauert, ist sic he rlic h keine menstruelle, sondern eine Zwischenblutung. Auch die Blutung ein e r Schwangeren ist in diesem Rahmen zu betrachten.
(Imam Mälik und Imam Schäfi'j meinen, dass auch sc hwangere Frauen menstruie ren können . Die Blutung vor der Geburt ist auch als Menstruation zu erachten. Die Schäfi 'iten meinen, dass es sich bei der Blutung nach der Geburt um das Wochenbett handle. Bei den Blutungen davor und dem mit dem Kind zusammen austretenden Blut handle es sich nicht um das Wochenbett. Die Hanbaliten erachten das bei der Geburt oder 2 bis 3 Tage vor der Geburt austretende Blut als Vorzeichen der Geburt und stufen deshalb sie als Wochenbett e in .) Das bei ei ner Zwischenblutung austretende Blut ist wie das aus anderen Organen austretende Blut. Eine derartige Blutung erfordert nur die rituelle Teilkörperwaschung. Falls sie sich öfters wiederholt, gilt sie rus gesundheitliche B~inträchtigung, und somit sind die Urteile zu dieser Art der Beeinträchtigung anzuwenden. Eine Frau mit Zwischenblutungen muss ihre Gebete weiterhin verrichten. Auch das Pflichtfasten darf s ie nicht unterbrechen. Ge-
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schlechtsverke hr mit ihr ist religionsgesetzlich nich t ver boten. Die Blutung eines Mädchens unter 9 Jahren ist sicherlich eine außerordentlich e Zwische n blutung. Es ist ziemlich selten, dass solche Mädchen Blutungen haben. Und für Seltenheiten benötigt man keine besonderen Urteile . Die Blutung bei Frauen , die schon das Klimakte rium erreicht haben und nicht mehr menstruieren, ist sicherlich eine Zwischenblutung. Wenn eine 70j ä hrige Frau unvermittels blutet, ist dies eine Zwischenblutung. Eine andere Meinung besagt, dass das fließende Blut Wiederkehr der Menstruation bedeuten m u ss, aber eine geringfügige Feuchtigkeit braucht man nic ht ernst zu ne hmen.
Rituelle Teilkörperwaschung Die rituelle Teilkörperwaschung {kurz. Waschung-, arab. wud ü', lürk. abdest) is t eine gottesd iens tliche Handlung und Befolgung, d ie darin besteht, bes timmte Körperpartien zu waschen oder zu befeuchten. Zusätzlich zu ihren s pirituellen Nutzen und dem göttliche n Lohn weist diese Waschung viele physische Vorteile a uf. Ein Muslim, der sich für j edes Gebet wäscht, macht sich die Sauberkeit zur Gewohnheit und schützt s ich dadurch vor dem Zus tand der Unrein heit, die Krankheiten verursachen können. Es wurde gesagt, dass eine rituelle Waschung nach der anderen wie Licht über Lic ht sei. In einem Hadith sagte der Prophet Muhammad:
..'Wer sidi 'tväsclit, 'wie es sicli eenört, UIU! aa1l11 6etet, aCI1I wertfen seille jrüficren Sünaen 'vuec6cll.
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Die Teilkörperwaschung ist als Voraussetzung fUr manche religiöse Aufgaben zu erfüllen , da man sie ohne d iese Waschung nicht verrichten darf. Eine rituell ungewaschene Person darf weder das Gebet verrich ten , noch die Kaaba umrunden oder den Koran (ohn e Sch utz) in der Hand halten, sie darf nicht einmal ein Dokument berühren, auf dem ein Koranvers oder ein Teil davon geschrieben s teht. Diese Dinge zu tun, ist religion sgesetzlich verboten. Es ist aber gestatte t , den Kora n aus dem Gedächtnis zu rezitieren oder vorzulesen, ohne ihn zu berühren. Jeder vemunftbega bte u n d geschlechtsreife Muslim, der Zugang zu Wasser hat , ist verpflichtet , sich rituelle zu reimgen , wann immer dies notwendig sein sollte. Pflichten bei der rituellen Gebetswaschung
Die Pflichten (farä'id) bei der rituellen Gebetswasc hung sind vier verschiedene Bes timmungen : a) Waschen des Gesichts , b) Wasch en beider Hände (bzw. Unteranne) jeweils einmal bis zum Ellbogen, c) Waschen heider Füße jewei ls einschließlich der Knöchel, d) Befeuc hten eines Viertels des Kopfe s mit der feuch ten Hand . Unter ~Ge sichta versteht man den Bereich zwischen den beiden Ohrläppchen und vom Haarans atz bis zur Un ters eite des Kinns . Der unbehaarte Bereich 90
6.l1er Nasu/u Bilmen , Islamischer Ka techismu s
zwischen Ohr en und Bart zählt auch zum Gesicht. So ist es obligatorisch, diesen Körperteil mit Wasser zu waschen. Falls der Bartwuchs sehr dicht ist, genügt es, seine Oberfläche zu was chen. Die Haut darunter braucht man nicht zu waschen. FaJls aber der Bartwuchs es zulässt, sollte man auch die Haut mit waschen. Die Ellbogen bezeichnet man auf Arabisch als "mirfaq'. Sie sind auch mit den Armen zu waschen, wobei de r obere Teil ab den Ellenbogen nicht mehr zu waschen ist. Auch die Kn öchel der Füße sind mit zu waschen, da sie Grenze zum Bein bilden . Beim feuchten Bestreichen des Kopfes ist es besser, mit der Stirn anzufangen und nach hinten zu streichen, wobei der Teil oberhalb der Ohren in Betracht zu ziehen ist. Es genügt, mit der feuchten Hand über die Haare in diesem Bereich zu streichen. Doch es genügt nich t, die von diesem Bereich herabhängenden Haar e feucht zu überstreichen, selbst wenn sie zu einem Knäuel zu sammengebunden sind. (Mälikiten und Hanbaliten halten es für obligatorisch (wagib), den ganzen Umfang des Kopfes zu bestreichen. Die Schäfi'iten hingegen begnügen sich dabei mit einer Finge rbreite.) Sunna-Hand lungen bei der Gebetswaschung
Es ist überliefert worden, dass der Prophet Muhammad bei der Gebetswaschung folgende Handlungen hinzuzufügen pflegte: I. Die bereits sauberen Hände bis zu den Handgelenken wa-
schen. Falls sie unsauber sind , ist es Pflicht, sie zu waschen. Somit können die anderen Körperteile nicht verunreinigt werden. 11. Mit der Waschung beginnen, indem man die Bas mala auf-
sagt: jl'iizu 6i[{}jlii minaJ-saytiilli-rralifm qj iS/1/ i fIa Ii i- rra Ii /1/ ii 11 i- rra Ii i /1/.
Diese Basmala während de r Waschung aufzusagen, ersetzt die Sunna jedoch nicht. (Die Hanbaliten betrachten die Basmala vor der Waschung als obligatorisc h (wagib). Wenn man sie absichtlich unterlässt, wird die Waschung ungültig. Die unabsichtliche Unterlassung oder Unwissenheit wird aber toleriert.) llI. Die Absicht fassen, die Waschung vorzunehmen, um entweder zu beten, den Zustand der rituellen Gebetsreinheit zu erlangen oder einfach nur Gottes Gebote einzuhalten. Die Absicht wird im Herzen gefasst, indem man die Worte "Jefz 6ea6S1·cfztige, midi um gottes Witren zu wascfien"
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empfohlen sind. Die Absicht sollte gefasst werden, wenn man beginnt, sich die Hände oder das Gesicht zu waschen. (Die Mälikiten und Schäfi'iten halten die Absicht für die rituelle Gebetswaschung für obligatorisch. Bei den Hanbaliten indes gi lt sie als Voraussetzung fUr die Richtigkeit der Waschung.) IV. Nach dem Waschen der Hände spült man den Mund drei mal mit Wasser , was Inan Madmada nennt. Nachfolgend wird dreimal Wasser in die Nase gezogen, um diese zu reinigen, was man lstinsaq nennt. Bei jeder Spülung ist frisches Wasser zu verwenden. So werden Mund- und Nasenhöhle gerein igt und der Geruch und Geschmack des Wassers beu rteilt. V. Die Mund- und Nasenspülung ist in hohem Maße dur ch fUhren. Bei der Mundspülung sollte das Wasser bis in den Rachen reichen und bei der NasenspUlung bis zum Nasenbein. Fasten de sollten diese ausgiebige Form der Reinigung unterlassen. VI. De n Miswäk gebrauchen. Der Miswäk ist eine Art kleine Zahnbürste, die a u s dem Holz des Arakbaums hergestellt und zum Zähneputzen eingesetzt wird. Die ideale Miswäk-Bürste sollte fingerdick und so lang wie der Handtelle r sein. Die Zähne reinigt man mit ihr, indem man sie zwischen dem Daumen und Zeigefmger in der recht en Hand hält und m it Hilfe des kleinen Finge rs im feuchten Mund übe r die Zähne hin und her bewegt. Der Gebrauch der Miswäk-Bürste bricht nicht das Fasten. Der Geb rauch des Miswäk ist se hr nützlich und h at göttliche n Lohn zur Folge. Der Miswäk reinigt die Zähne, beseitigt Mundgeruch und fördert die Gesundheit. Eine Überlieferung des Propheten besagt:
,/Der ?diswak,rcinigt Jell ?d.Wl({ Uni[ er6n'not
gottes Woliloefaffen . ..
In einem anderen Hadith heißt es: ~ Wen"
icli nicfit oewusst liätte,
dass es meiner qemeinJe Vn6elil10en 6creiten würJe, liätte icli iliraen qe6raucli aes ?rt.iswiiltvoroesclin·e6en." Falls kein Miswäk zur Verfügung steht oder der Gebrauch davon Zahlfleischbluten verursacht, kann man stattdessen die eigenen Finger benutzen. So wird der Daumen rur die rechle Seite der Mundhöhle eingesetzt und der Zeige finger rur die linke Seite, indem man mit ihm die obere und unte re Zahnreihe reibt. Der Miswäk ist nicht nur vor dem Gebet , sondern auch zu anderen Zeiten zu gebrauch en , denn e r fördert die Gesundh eit und ist auch den Borstenzahnbürsten vorzuziehen.
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Ome ~
Nasuhi Bilmen,
Islamische~
Katechismus
Kaugummis, die man außerhalb der Faste nszei t kaut, sind auch im Sinne des Miswäk zu gebrauchen. VI I. Die Reihenfolge einhalten. Bei der rituellen Gebetswaschung wird das Gesicht vor den Unterarmen gewaschen. Danach wird der Kopf befeuchtet, und zuletzt sind d ie Füße zu waschen (FaUs man Gebetspantoffeln trägt, si nd diese feucht zu überstreichen). Wenn man die Reihenfolge nicht einhält, ist die Waschung trotzdem gültig, da man lediglich nicht die Sunna-Handlungen eingehalten hat. (Rri clf'"n Schäfi'iten l..md Hanbalite n gilt die Einhnltung dieser Reihenfolge 0.19 obl.igatorisch.) VIII. Mit der rechten Seite beginnen. Das heißt, den rechten Ann vor dem linken und den rechten fuß vor dem linken zu waschen, da die rechte Seite würdiger ist als die linke. IX. Die Körperteile dreimal waschen. Das erste Mal ist obligatorisch, und die weiteren Male sind Sunna/Tradition des Prop heten. Weniger oder meh r als dreimal zu waschen, widers trebt der Überlieferung. Im Zweifelsfall ode r bei Wasserknappheit kann entsprechend mehr oder weniger waschen. X. Beim Waschen der Hände und der Füße bei den Fingerund Zehenspitzen anfangen. Xl. Beim Waschen der Hände und Füße die Bereiche zwischen den Fingern und Zehen mit waschen. Dazu steckt man die Finger ineinande r. Bei den Füßen wird ein Finger dafür eingesetzt. Die Fin ger und Zehen unter fließendes Was ser zu halten, würde diese Prozedur e rsetzen. XII. Die vom Schnurrbart und den Augenbrauen herabhängenden Haare und die Haare der Gesich tsumgebung mit dem Wasser der rituellen Gebetswaschung befeuchte n . XIII. Den herabhängenden Teil des Barts überstreichen bzw. den dichten Bart mit einer Handvoll Wasser und mit den Fin gf'"m durch.kämme n . Diese Meinung vertreten die heiden Imame, wobei Imam Abu Hanlfa es für mustahabb (empfohlen) hält . XIV. Den ganzen Umfang des Kopfes feucht überstreichen. Gemäß der Tradition (Sunna) des Propheten werden dabei beide Hände befeuchtet und beide Daumen mit den weiteren d rei Fingern zusammengeballt. Die Handteller s ind nach oben zu halten und diese drei Finger m it dem Daumen zusammenzuballen. Diese zusammengeballten Finger sind von der Vorderseite des Kopfes bis zum Nac ken zu ziehen . Nachher werden die Handteller an die beiden Seiten des
F'einheiren islamische n Glaubens
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Kopfes ausgeweitet und in verkehrter Richtung zurückgestrichen. So wird der ganze Kopf bestrichen. Die Ohren s ind mit den Innenseiten der Daumen und den kleinen Fingern zu s treic hen. Den Hals uberstreicht man mit dem Rucken der Finger. Auf di".s,. W,.i ....f' wirr! df'r Kopf rundum befeuchtet. Auch andere Formen sind beim Streichen des Kopfes zugelassen. (Die Schäfi'iten meinen, d ass es Sunna ist, das feuchte Überstreichen dreimal zu wiederholen.) XV. Die Ohren feucht übe rs treichen. Dabei kann mall wie oben besch rieben vorgehen, ohne das Wasser zu wechseln. Die Ideinen Finger sind außerdem in die Ohren zu s tecken und hin und her zu bewegen. (Die Hanbaliten meinen, dass es eine Pflicht sei, die Ohren und die Ohrmuschel zu befeuchten, da s ie diese dem Kopf hinzu rechnen. XVI. Den Nacken feucht überstreichen. Nach dem feuchten Überstreichen des Kopfes und de r Ohren ist auch der Hals mit dem Rücken von drei Fingern zu überstreichen , ohne das Wasser zu wechseln. Die Kehle feucht zu übers treichen , ist eine unerlaubte Ne uerung (bid'a). XVII. Die Köperteile bei der rituellen Gebetswaschung m lt dem Wasser zu reinigen, das auf sie getropft ist. XVIII. Die Körperteile ohne Unterbrechu ng waschen. Das heißt. den näc hsten Körperteil zu waschen, wenn der vor ige noch nicht getrocknet ist. Diesen v or~ang bezeichnet man als Wi!ä' (Aufeinanderfolge). Abtrocknu ng durch Wärme isl kein Hindernis im Sinne der Aufeinanderfolge. Manche Gelehrte versteh en unter Wild', die Gebetswaschung durchzuführen, ohne zwischendurch etwas Anderes zu tun . (Die Mälikiten und die Hanbaliten halten es für obligatorisch, alle bei der rituellen Gebetswaschung zu reinigenden Körperteile ohne Unterbrechung nac heinander zu waschen.) Sittlichkeiten bei der rituelle n Gebetswasc hung
Es existieren diverse Sittlichkeiten (ädäb) bei der Gebetswaschung. Die wichtigsten darunter sind folgende: I. Vor dem Anbruch der Gebetszeit die Waschung vorneh-
men, um fUr das Gebet be reit zu sein. Nur gesundheitHch eingeschränkte Personen waschen sich nach dem Eintritt der Gebetszeit. 11. Sich wäh rend der Gebetswaschung der Gebetsrlchtung (qibla) zuzuwenden . 1II. An einer höhere n Stelle zu stehen, um zu verhindern, dass das Wasser auf die Kleidung spritzt. 94
Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
IV. Bei der Waschung auf jegliche fremde Hilfe zu verzieh · t en . Im Falle einer Beeinträchtigung ist es erlaubt, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch freiwillige Hilfe ohne Auffo rderung, das Wasser aufzubereiten, ist nicht problematisch. V. Man sollte bei der Wasch ung nicht sprechen, falls es nicht unbedingt erforderlich ist. VI. Den Willen, sich zu waschen, im Herzen fühlen und bei jedem Körperteil nochmals die Basmala und Bittgebete aufsagen und Segensgtiiße entrich te n . VII. Nicht eng sitzende Ringe beim Waschen der Hände hin und her bewegen. Falls der Ring allzu e ng anliegt, sollte man bewerkstellige n , dass die Fläche darunter mit Wasser benetzt wird. VII I. Beim Waschen des Mundes und der Nase mit der rechten Hand Wasser schöpfen und mit der linken Hand abwischen . IX. Beim Waschen des Gesichts auch die inneren Augenwink e l berücksichtigen. Ellbogen und Knöchel mit waschen. X. Wirtschaftlicher Gebrauch des Wassers. Weder zu viel, noch zu wenig. Das Wasser sollte von den gewasch enen Körperteilen heruntertropfen . Sogar m it fließendem Wasser sollte man wirtschaftlich umgehen . XI. Das für die rituelle Waschu ng bestimmte Wasser sollte nicht von der Sonne erwärmt worden sein . XII. Nach der Waschung sollte man das Glaubensbekenntnis (sahäda) a ufsagen. In einem Hadith des Propheten heißt es: ~ 'f.Vel1 n
sien jema/u{ 1Väsent una d"anaen aufsagt: .Jen 6ezeuBe,
aass es R,rine an6etunBSllJürd"ioe qottlieit Ple6en gott oi6t UfU[ d"ass
?114namrruufSein (JJjener um! qesa rufter ist ·,
d"em werfen acli t <rare z um Pararfies Be6ffnet. So d"aif er aurdi das 'Tor eintreten, aas er sien aussuclit!~ X.III. Nach der Waschung kWIII man von dem Wasser e inen Schluck trinken u nd in Richtung Mekka beten : ~9vtein
J-ferr, madie miefi z u einem d"einerQJiener, die "acli jeder Sünae (ß'!f1e tu" und" weitere Sl1 naen v enneiaell .•
Man könnte auch folge ndes Bittgebet aufsagen :
Feillheiten islamischen Glaubens
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.9rlein (Jott, fieife miefi mit Q)einu Xei(uIID,
6eliarulk micli mit ([Jeillu 9dear.t.ill, scfiolle miefi vor '1(ranli!ieiten u,,,! Sefimerr.enl-
XlV. Nach der Waschung kann ma n ein oder mehrere Male die Sure al·Qadr (97) rezitieren.
xv. Nach de r Waschung kann man .zwei Gebetseinheiten (rak'a) beten, solange es zeitlich nicht ve rpönt ist. All dies sind aus gesundheitliche r und religiöser Sicht äußerst sinnvolle SittIic hkeiten bei der r ituellen Gebetswaschung. Alles was de r Sunna und der Sittlichkeit de r Gebetswaschung widers trebt, ist entweder ver bots - oder vorsich ts halber verpönt. Bittgebete für d ie rituelle Gebetswaschung
Die Gelehrten haben uns verschiedene Gebete für die rituelle Waschu ng überliefe rt. Beim Wasche n jedes einzelnen Körperteil s rezitiert man diverse Bittgebete. Auch ohne sie kann man sich waschen, aber es ist besser, diese Gebete a ufzusage n . I. Nachdem man zur Gebetswaschung d ie Vertreibungsforrnel des Satans (a'üzu ... ) und die Basmala aufgesagt hat, sagt
man:
Lo6 II ml<Preis Be6iifirt (Jott, ([Jer das 1.vasser aa lRsinleung /Hilf den
l swm aa Ciefit erscliaffen not!
11. Bei Spülen d es Mundes sprich t man:
~M.ein
(Jott, Si6 mir z u 'lh·nlit" a us der Q.ue{["e ([Je i"es <Propheten I
lll . Bei Spulen der Nase spricht man:
4 "?:' :<t"J, i .~ jl:;~';':' 'i rtJJI !Jrf.ein (Jo tt, 6erau6e mid i " ient des 'WofiliJenlCfies ({)einer qnaaell unalParaare50drten l
IV. Beim Waschen des Gesichts sagt man : .-~
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Omer Nasuhi BiJmen, Islamischer Kalecilismus
'fifein gott, macfie mein qcsiclit fie{{ am 'Tage,
da sicfi gestditer erfieffen una anaere veraunli.!{n! V. Beim Waschen des rechten Unterarme s:
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?rteirl gott, ell t n"dite mir mein Q3ucfi VOll meiner recfiten Seite una erfeicfitere meinejt6reclirlUng! VI. Beim Waschen des linken Unterarmes:
?rtein gott, en t ricfite mir nicfit mein Cßudi von meiner" u/lli.!rz Seite m u{ /l ielit ü6er mein
q?jie~raa liiT/ weg
una versclione micfi vor einer seliweren)f 6recfin ung! VII. Beim Überstreichen des Kopfes:
?deill <;Jatt, 6eaec/{g midi mit CDeiner iJ3annnerzioR!it una senae CDeine SegnungeIl auf micli fieraG! VIII . Beim Übe rstreichen der Ohren:
?deill qott, macfie midi. zu eil/em aerjenioen" die dem qesasten z ufiörel/ una aem Gesten aavon fofiJen! IX . Bein Über streichen des Halse s:
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.... · ..· 1':11\
<F!' .J "'"
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9vteiTl gott, verscfione meintn XaCs 'c;or aem Jföffenjeuer!
x.
Beim Waschen der Füße:
Feinheilen islamischen Glaubens
:;ajg t, \P~ ;.+111 97
'Meill qott, festiBe meille fFiifJe auf aem Plaa all jwem <TaBe, aa die 'Fi!ße stotjJem wer.:(ell! Verschiedene Versionen der Gebetswaschung Die Gebetswaschung unterteilt man je nach Eigenschaften und Notwendigkeit in d rei Kategorien: i. Gebetswasch ungen , die als Fard (Pflicht) eingestuft werden. Diese sind erforderlich , um zu beten, die RezitationsNiederwe rfung (sagdat at-tilawa) durchzuführen oder den Koran mit der Hand zu berü h ren.
11. Gebetswaschungen, die als Wagib (obligatorisch) eingestuft werden. Diese sind lediglich erforde rlich, um die Kaaba zu umrunden. 1lI. Gebetswaschungen, die als Mandüb (ange ordnet) eingestuft werden. Diese sind lediglich erforderlich, um die rituelle Reinheit zu bewahren, den Koran aus dem Gedächtnis zu rezitieren , zum Gebet zu rufen (azän) oder aufzurufen (iqama), Religionswissenschaften zu studieren oder zu lehren, religiöse Sucher zu beruhren , Leichen zu waschen oder zur Beer digung zu begleiten oder den eigenen Zorn zu besänftigen. Waschungen, die vorgen ommen werden , um einen Fe hler wieder gutzumachen, sind auch in diesem Sinne zu deuten. Mit einer diesen Zwecken dienenden rituellen Wasch ung kann man ebenso beten und den Koran in die Hand nehmen.
Toleri erbare Formfehler Den normalerweise uns ichtbaren Teil der Lippen braucht man nicht zu waschen . Ihre Trockenheit wird toleriert, da sie dem Mundbereich zugehörig sind. Eine Wunde , die zwar abgeheilt, aber noch nicht die Kruste verloren hat, muss nicht von innen gewaschen werden. Ve r schmutzungen unter den Finge rnägeln der Stadt- oder Landbevölkerung und Kot von Läusen oder Fliegen sind kein Hindernis fü.r die Waschung. Farbe. die an den Fingernägeln von Malern haften bleibt und darauf einen Film bildet, der das Durchdringen des Wassers unterbindet, stellt ein Hindern is fü r die Waschung dar. Auch Schlamm, Wachs, Gräten und Fischschuppen fallen in diese Kategorie. Falls man bei der rituellen Gebetswaschung aus einem wichtigen Grund irgendeinen Körperteil nicht waschen oder befeuchten kann , schadet dies nic ht der Waschung. Wenn zum Beispiel das Waschen einer Verletzung oder einer
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Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
Brandwunde am Fuß dem Betroffenen schaden kann, darf man d ieselbe Stelle überstreichen oder ganz darauf verzichten . Falls ei n auf d ie Wunde a ufgetragenes Med ika ment die Wu nde bedeckt, kann ma n diese Stelle entweder waschen oder, falls das Wa schen schade n könnte, einfach übe rs treiche n . Falls man während oder nach der Waschun g uns icher ist , ob irgende in Körperteil gewaschen wurde, wAscht ma n ihn nach , sofe rn man diese Zweifel nicht bei jede r Waschung hegt. Personen , die s tändig von satanischen Einflüsterungen {waswasa) heim gesucht we rden, dürfen diesen Zweifeln keinen Glauben schenken und brauchen diesen Körperteil nicht zu waschen . Falls eine Person fest davon überzeugt ist, dass sie s ich gewaschen hat, aber n icht sich e r sei n kann, ob sich ein Grund ergeben hat, sich nochmaJs zu waschen, bra u c ht er die Waschung nicht du rchzuführe n , denn etwas Feststehendes lässt sich durch Verdacht nic ht außer Kraft setzen . Umgekehrt aber, fall s man fest davon überzeugt ist , dass sich ein Gru nd für die Ungültigkeit de r Wa schung e rgeben hat , dann Ve rdacht schö pft , ob man sich überhaupt gewasc hen hat, gilt d ie Waschung als ungültig. Pers onen, derer ein oder mehrere Körperteile amputie rt worden sind, müs sen die übrig gebliebenen Körperteile waschen . Eine Person, deren füße amputien worden sind, ka nn diese nic ht waschen , wodurch d ie Verpflichtung zum Waschen entfällt und der Gultigkeit deI" Waschung nichts im Wege steh t. Überstreichen der Halbschuhe
Es ist bei der Waschung gestattet , uber Halbs chuhe zu s t,.e ic h e n , d ie man an den füße n trägt. Dies ist eine E rleichte rung , die de r Isla m gestattet. Unter diesem Überstreichen (mas'h) versteht man das Streiche n mit de r feu c hten Ha nd uber die Halbschuhe, von den Zehenspitzen bis zu den Knöcheln . Das Minimum des übers treic h ens de r Füße besteht da rin , dass man die Hal bschuhe dre i Finger bre it übers treicht , wobei man de n kleins ten Finger als Maß n immt. Durch das überstreichen eines dementsprechenden Be reiches erfüllt man die Pflicht (fa rd). (Die Mälikiten venreten die Meinung, dass man den ganzen Halbschuh übe rstreichen sollte. Ein ge ringeres Maß wäre dafü r nic ht ausre ichend . Die Hanbaliten erachten es als au s reichend , den gl"ößten Teil der Oberfldche der Halbschuhe zu überstJ"eichen . Die Schäfi'iten hingege n e rac hten es als ausrt' chend, wenn ma n sie nur eine n Finger breit überstreicht.) Die Unte rseite der Halbschuhe wird nicht überstrichen. Beim Überstreichen der Halbschuhe die feu c hten Hände offe n zu halten und bei den Zehen anzufan gen und nach oben fortzufahre n, entspricht de r uhel"lieferten Tradition des Propheten. Es reicht auc h , d ie Halbschuhe mit Wasser zu 'Übergießen, mit einem Schwamm darüber zu faltren oder beim anderen Ende anzufangen; dies würde a ber de r Überliefe rung widers treben . Den Fuß ge meinsa m mit den Knöcheln bedeckende Schaftstiefel, Stiefel,
Femheilen islamISchen Glauberu;
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robuste Strümpfe, mit denen man mindestens drei Meilen lang zu Fuß gehen kann, ohne dass sie einen Schaden erleiden und Filzpantoffel fallen in dieselbe Kategorie wie die Halbschuhe. Auch über solche Schuhwerke kan n man streichen. Voraussetzungen für die Erlaubnis zum Oberstreichen
Die Erlaubnis zum feuchten Überstreichen der Halbschuhe hAngt von sieben Voraussetzungen ab: I. Oie Halbsch u he s ind nach dem Waschen de r Füße anzu -
ziehen . Das Übe rstreichen des Fußes oder des Verbands der Füße, egal aus welchem Grund, ist stets einer Waschung g1eichgesteUt. So darf man auch übe r Halbsc huhe streichen, die man an einem Fuß trägt, über den man bereits feu cht gestric hen hat. 11. Die Halbschuhe haben den ganzen Umfang der Füße einschließlich der Knöche l zu bedecken. über Halbschuhe, die d ie Knöchel nicht bedecken, darf man nicht streichen. 11 1. Die Halbschuhe , die man anzieht. sollte geeignet sein , um damit dre i MeHen zurücklegen zu können. IV. An der vorderen Fußsohle der Halbschuhe dürfen keine Risse oder LÖcher vorha nden sein, die eine Größe von drei kleinen Zeh en haben . Falls sich e in solc her Riss an den Halbschuhen bilden sollte , orientiert man sich nicht an dessen Große, sondern an den Zehen: ein Riss, durch den nicht drei Zehen zu sehen sind, ist gestattet. Risse an einem Halbschuh kann man zusammenaddieren, aber Risse an verschiedenen Halbschuhen bra u c ht man nicht zusammenzuzählen. Risse mit zwei Zehenbreiten a n beiden Halbschuhen, also vier Zehen breiten sind zuläss ig. (Die Mälikiten erlauben einen Riss, der ein Drittel des fußes bloßstellt . Die Schäfi'iten und Hanbaliten indes halten den Teil der Füße für bindend, die man normalerweise bei der rituellen Waschung mindestens zu wasc hen ver pflic htet ist . Falls diese Flä che durc h einen Riss in den Halbschuhen zu sehe n ist, ist das überstreichen derselbigen ungült ig. ~ l bst wenn die Stelle durch ein en Strumpf oder etwas Ahnliches bedeckt ist , ändert sich die ~urteilung nic ht.) V. Die Halbschu he mü ssen so stabil sein, dass sie ohne Schnürung an den FUßen fest sitzen . VI. Die Halbsch uhe dOrfen so beschaffen sein, dass sie von außen herantretendes Wasser in sich aufsaugen und an die Füße weiterleite n . Vll. ~i beiden Füßen muss es vor den Zehenspitzen einen Mindestfreiraum von der Breite eines kleinen Fingers geben,
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Omer Nasuhi Bilmen, Is lamischer Katechismus
der die Zehenspitzen freigibt. Aus diesem Grund kann jemand, dessen Zehen an einem oder beiden füßen komplett fehlen, nicht Ober seine Halbschuhe Slreichen . Ein Freiraum an den Fersen indes ist nicht ausreichend. Ein Beinamputierter darf Ober den Halbsc huh a n seinem anderen Fuß streichen. Oie Überdauerung des feuchten Überslreichens
Die Gültigkeltsdauer des Überstreiehens beträgt bei Nicht~Reisenden emen Tag und eine Nacht, also 24 Stunden. Ein Reisender, de r eine Reisezeit von 18 Stunden (also 3 II 6 Std. an 3 Tagen) vor sich h a t, braucht 72 Stunden lang seine füße nicht zu waschen . Diese Zeit beginnt, wenn die rituelle Waschung nach dem Anziehen de r Halbschuhe zum ersten Mal hinfällig geworden ist. Zum Beispiel, wenn eine Person eine rituelle Waschung vorgenommen u nd I.He Halbschuhe angezogen hat und sich 5 Snmden später ein Grund ergibt, der die Waschung hinfällig macht, beginnt die 24-stOndige GOltigkeitsdauer für den Nicht-Reisenden und die 72~stündige für den Reisenden also erst nach diesen 5 Stunden. Somit ist nicht bestimmend, wann man die Halbschuhe angezogen hat. Eine Person, die sich aus der Wohnhaftigkeit zu m Reisen entschließt, orientiert sich an der Dauer der Reisenden und nutzt diese aus. Umgekehrt aber, wenn der Reisende nach einem Tag und einer Nacht (also 24 Stunden) wieder sesshaft wird , muss er seine FOße wieder waschen, da die Gil.ltigkeiudau e r dea feuchten tiberatreichena abgelauren ist. Ei.n Gläubiger, der Ober seine Halbschuhe gestrichen hat, brauch t nur dann seine füße zu wasc hen, falls er seine Halbschuhe auszieht, er braucht jedoch k eine neue Tellwaachung zu vollziehen. Jemand, de r seine Füße gewaschen und die Halbschuhe angezogen hat, braucht die Füße nicht nochmals zu wa~ sehen, falls er seine Halbschuhe auszieht, da die Waschung immer noch gültig ist. {Die Malildten sehen ror die;: Halbschuhe keine CUltigkcitGdauer vor . Solange man nicht in einen Zustand gelangt, in dem die Ganzwaschung notwend ig wird, kann man immer Ober die Halbschuhe streichen. Es ist aber emprohlen, zu jedem Freitagsgebet die Halbschuhe auszuziehen und die Füße zu waschen. Die Schäfi'iten und Hanbaliten sehen fü r einen Reisenden, der sich auf eine erlaubte Reise begibt, also nicht die Absicht hegt, etwas Verbotenes zu tun, drei Tage und drei Nächte (insgesamt 72 Stunden) vor. Im Falle einer zur Sündhaftigkeit djenenden Reise beträgt diese Dauer nur 24 Stunden. Feuchtes Überstreichen eines Verbandes
Falls ein gebrochener oder verwundeter Körperteil davon Schaden erleiden könnte , kann man Ober die Schiene oder den Verband streichen . Sowohl bei der Ganz· als auch Teilwaschung sind die jeweiligen Körperteile dreimal feu c ht zu streichen. Falls dies schädlich sein sollte, kann man es unterlassen . Auch Pilaster, Watte oder Ahnliches bzw. aufgetragene Salben an den Extremi-
Fe:,nhe:"e:" islamischen Glaubens
.,
täten, wie Hände bZ\.... Nagel, hat man dreimal feucht zu überstreichen. Palis warmes Wasser d iesen S tellen n icht s chadet, genügt das Befeuchten nicht und sie müssen gewaschen wer den. Das Überstreichen muss nic ht den ganzen Verband betreffen; es reicht, wenn man den iiberv.'iegenden Teil davon übers treicht. Falls das Ablegen eines Verbandes Bedenken verursacht, brauc ht man d ie Umge bung nicht zu wasch en . Es genügt, d ie offene n Stellen zu über stre ichen . Für das Übe rstreichen eines verbunde nen Körperteils ist keine zeitliche Beschrä nkung vorgesehen . Solange die Verletzung besteht, darf man d iese Stelle feuc ht überstreichen . Es ist auch nicht e rforderlich, dass d ie S telle im Zus tand der rituellen Gebetsreinheit, also nach de r Gebetswaschung, verbunden wurde. Falls der Verband gewechselt wird , is t ein neues überstreichen nic ht erforderlich . Auch wenn e in Verband , über den gestrichen wurde, neu umgewickelt ··,ri rd hraucht man die Stelle nic ht noch einmal zu überst reichen. Das Entfer,e i l ... es Verbandes, bevor die Ve rletzung geheilt ist , m a~ht das zu vor durchgefü h rte feuchte überstreichen nicht h infällig. Palis aufgrund einer Verletzung nur einer der beiden Füße feuc ht über strichen wird, ist der andere zu waschen, da d ieses Überstreichen wie Waschen zu beu r teilen ist. Sobald die Verletzung abgeheilt ist, wird das übers treichen hinfällig, und die Stelle muss fo rtan wiede r gewaschen werden. Das Überstreiche n hinfällig ma chende Einflüsse
Alles, was eine neue Wasch ung erforderlich m acht , macht auch das überstreic hen ungGltig. So sind bei e ine r neuen Waschung a u ch die Halbschu he bzw. Verbände noc hmals feu cht zu über streichen. In den nachfolgend genannten Fällen wird ein neuerliches Überstreichen erforderlich: 1. Beim Ausziehen ode r Abrutschen der Halbsch u he, die man bereits uberstrich e n ha t. Falls man d ie Gebetswasch u ng bereits vorgenommen hat, braucht man in diesem Fall nur die Füße erneut zu waschen . Die Gebetswaschung n ochmals vor zunehmen, ist somit nicht me hr notwendig. Rutsc ht e ine r der Sch uhe fast gänzlich vom Fuß, s o ist dies so zu beurtei len, als wäre er vollständig vom Fuß gerutscht.
11. Bei Ablauf der vorgesehenen Gültigkeitsdauer des übers treichens. In diesem Fall genügt es, nur die Füße emeut zu waschen , wenn man die Gebetswasch ung bereits vorgenomme n ha t . Eine neue Waschung ist n ich t e rforderlich . Falls man aber man Bedenke n h a t , dass das Beruhren der Erde d ie FUße zum Erfrieren leiten kann , kann man d ie Halbschuhe anbehalten und s o beten.
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Omer Nasuhi Bilmen, Islomische r Katechismu s
Die Waschung hinfällig machende Einflüsse
Die unten angeführte n Zu s tände machen eine neue Waschung e rforderlich : I. Au.stritt von Blut, Eiter, Urin, Stuhl oder e ine r anderen Un-
reinheit oder Flüss igkeit durch die vordere oder h i.ntere Körperöffnung macht eine neue Wasc hung auch dann e rforderlich , we nn die zu waschenden Körperte ile nicht überschüttet werden. 11. Wind lassen durch die hintere Körperöffnun g.
111 . Austritt von flü ssigem Blut aus d e m Mund oder der Nase, von h inten ode r vorne bzw. aus irgendeinem Organ.
Blut aus dem Mund macht t:ilU': n cuc Waschung erforderlich , wenn es beim Auss pucken den Speichel überwiegt oder gleich kommt. Dieser Zustand ist durch die Farbe zu beurteilen. Blut a u s a nderen Körperteilen macht eine neue Waschung e rforderlich, fall s d ie benachbarten Teile davon befleckt werden. Herausströmendes, aber s tockendes Blut in Größe eines Stecknadelkopfes is t tolerie rbar. Abwisch en mit der Hand oder d e m Finger ist a u ch unbedenkl ich. Eite r oder ei terähnliche S ubstanzen sin d auch in diesem Zusammen hang tt~ lüsslges
zu beurteilen .
Auc h reines Wasser aus den Körperblasen ist wie Blut zu behandeln. Eine andere Meinung widerspricht dieser Aussage und besagt, dass für Poc~en- und Krätze-Patienten eine Erleichterung zu gewähren ist. Imam Hulu wäni meint, dass man sich im Falle einer dringenden Notwend igkeit daran orientieren kann. (Die Schafi'iten meinen, dass Blut, Eiter oder gelbliches Wasser aus irgendeiner Stelle des Körpers, gleich ob von \·orne oder h inten , kein neues Waschungsbedürfnis darstellt .) IV. MundllOlles Erbrechen Speisereste, Wasser oder Galle aus dem Mund, die man nicht herur:terschl ucken kann, mache n eine neue Waschung e rforde rlich. Es ist gleich , ob diese Substanzen in einem einzigen Mal oder hintereinander austreten. Imam Abu Yll su f meint, dass eine neue Waschung vorzunehmen ist. Imam Muhammad meint, dass eine neue Waschung erforderlich wird, auch we nn das Erbrechen in Schüben e rfolgt und auf verschiedene Ursachen zurückzuführen ist. V. Ohmacht, psych ische Stlu·u ngen ode r ß etnlMkcnheit, die zum Taumeln führen . Auch wenn diese Benommenheit zwangsmäßig herbeigeführt wu rde, bleibt das Urteil bestehen. VI. Bei einem Gebet mit Verbeugung und Niederwerfung mac ht das la ute Lachen ei nes ge betspflichtigen Menschen , mit oder ohne Absicht, so dass ihn die Abwesende n höre n . sowohJ das
F"~ .. h";T.. n
i$1"mi,;ch.... Glaubens
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Gebet als auch die Waschung ungültig. Das Lachen eines Kindes oder ein es Schlafenden macht das Gebet ungü ltig, aber erfordert keine neue Waschung. VII. Gebären eines Kindes macht eine neue Waschung erforderlich, auch wenn kein Blut dabei a u stritt. VIII. Das ausgiebige Ku sch e ln eines Mannes mit seiner Gattin macht eine neue rituelle Waschung erforderlich, egal ob bei einem der beiden eine Flüssigkeit austr itt oder nicht. Lediglich Imam Muhammad war der Ansicht , dass die Waschung nicht ungültig wird, solange keine dem "Nache rguss-Sekret- (mazi) ähnelnde Flüssigkeit ausgetreten ist. IX. Austreten oder Herau s nehmen eines Tuches oder einer Watte. die in das Geschlechtsorgan der Frau eingefü hrt werden, macht eine neue Waschung erforderlich, falls eine Feuchtigkeit nachzuweisen ist. Wenn der innere Teil der Watte F'euchtigkeit aufweist, wenn sie sich außerhalb befindet , wird eine neue Wasch ung erforderlich, aber wenn die Feuch tigkeit der Watte, d ie in die Scheide eingeführt wird, nicht nach außen gelangt, en tsteht kein Anlass zur Erneuerung der Waschung. X. Einschlafen durch Sich-Niederlegen, beim 1ürkensitz, durch Auflehnen an die Ellbogen, durch Ausstrecken der Beine und beim Niederwerfen außerhalb des Gebets macht eine neue Waschung erforderlich. Auch das Schlafen im Sitzen ist in diesem Sinne zu verstehen, falls das Gesäß vom Boden abhebt, ohne dass die Person auf den Boden fällt. XL Einschlafen auf einem ungesattelten Reittier beim Bergaufreiten . Umgekehrt aber Einschlafe n auf dem ebenen Weg oder beim Bergabfah ren schadet n icht der Waschung. Einschlafen auf einem gesattelten Reittier ist auch unbedenklich. XII. Sichten von Wasser durch einen Menschen, der eine rituelle Erdwaschung vorgenommen hat, bedeutet für ihn das Erneuern der Waschung mit Wasser. XIII . Auslaufen der Gebetszeit fü r gesundheitlich beeinträchtigte Menschen. (siehe Punkt 99) Angelegenheiten, die keine neue Waschung erfordern
Angelegenheiten, die nkht unbedingt eine n eue Waschung e rfordern, sind unten ausführlich besch rieben: L Tränen aus den Augen ohne einen pathologischen Grund oder Weinen 11 . Blu t , Eiter oder eitrige Flüssigkeit aus einer Wunde, die nicht austreten 104
6mer Nasuhi Bilmen, Islamischer Kalechismu.s
111. Hautpartikel aus einer Wunde, die sich ablöst IV. Feuchtigkeit einer dermatologischen Pilzkrankheit oder leichte Vereiterung zwischen den Finge rn V. Blut mit Speichel oder Nasensputum, wobei de Hälfte nicht überschr itten sollte VI. Wurm a us der Nase, aus dem Ohr ode r aus einer Wunde . Dieser Wurm ist nicht unrein, ist nicht feucht und nicht fließend . VII. Erbrechen weniger als Mu ndvoll VIII. Auswurf aus der Kehle ist kein Hindernis, auch wenn er mehr aJs Mundvoll ist. Au swurf is t nicht feuc ht und nimmt unreines nicht auf. Diese Meinung vertreten Imam A'zam und Imam Muhammad . Imam Abu Yüsuf meint aber, dass der Auswurf eine neue Teilkörperwaschu ng e rforde rt, sobald sie Mundvoll ist. IX. Wind aus de n Geschlechtsorganen , egal mit oder ohne Geruch X. Injektionsnadel aus dem Anusbereich, die kein Ge ruc h oder keine Feuchtigkeit enthält, wobei lieber eine Teilkörperwa schung vorzunehmen ist XI. Fett aus dem Geschlec htsorgan des Mannes, das man als Medikament eingecremt hat. Auch d iese Meinung wird alle in d urch Im am A'zam vertreten . XII. Blutklumpen, den man in geronnenem Zustand erbricht XIII. Blutgerinnsel aus der Nase oder dem Ohr, das nicht den Ort erreicht, den man bei de r Ganzkörperwaschung waschen muss XIV. Blutspuren, die man nuf der Zahnbürste oder einem Obst, das man anbeißt , zu seh en bekommt und deren Fließfähigkeit man nicht beurteile n kann XV. Blut, die Schäd linge wie Läuse oder Fliegen s augen, bis s ie ihr en bauch voll s topfen Abfalle n der Blutigei, nachdem sie Blut abgesaugt hat, e rfordert eine neue Waschung, fall s die Wunde von sich aus weiterblutet XVI . Rasieren der Haare ode r Zupfen des Barts oder Schneiden de r Nägel XVII. Schlafe n beim Sitzen, wo der Sitzfleisch auf dem Boden liegt XliX. Einschlafen beim Gebet beim Stehen, Sitzen, beim Ru'ku
Feinheiten isla mischen Qlaubens
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oder beim Niederwerfen XIX. Lächeln so laut, dass man es weder selbst, noch ein anderer hören kann (Lächeln). Ein derartiges Lachen ist kein Hindernis rur das Gebet und die Waschung. Wenn man aber so laut lacht, dass man es selbst hören kann, wird das Gebet nichtig. Anmerkung: Bei den u mst rittenen Angelegenheiten sollte man lieber ganz vorsichtig sein. Wenn ein Hanafit etwas erlebt, wo seine eigene Rech tsschule keine neue Waschung vorzieht, aber eine andere schon, sollte er sich neuerlich waschen, um diese Unsicherheit zu beseitigen. Ein solches Verhalten is t insbesondere für Imame tugendhaft.
Ganzkörperwaschung Ghussl Ghassl bedeutet im Arabischen . Waschen". Ghussl und istighssal bedeuten . Waschung". Im religiösen Sinne bedeutet Ghussl das Waschen des ganzen Körpe rs, also Ganzkörperwaschung. Deshalb spricht man auch von Sahärat ul-Kubräa (große Reinhei t), also von einer großen Waschung bzw. Reinigung. Eine de ra rtige Waschung wird beim Oanäba-Zustand, dem Zustand der ritue llen Unrein heit voolzogen. Zusätzlich erfordert auch das Enden der Monatsblutung bzw. der Wochenbettblutung der Frauen diese Waschung. Der GanäbaZustand tritt beim Samenerguss durch sexuelle Erregung und beim Beischlaf ein , wie wif unten näher erörtern werden. Der Erguss von Spenn.ienflüssigkeit bei sexueller Erregung erfordert eine Ganzkörperwaschung. Imam Abü Hanifa und Imam Muhammad waren der Meinung, dass Sperma, das bei sexuelle r Erregung ausgesondert, aber erst n ach Ausklingen der Erregung ausgeschieden wird, eine GanzkörperWaschung erforder t. Imam Abü Yüsuf hielt dies aber nicht rur notwendig. Auch der Erguss von Samenflüssigkeit, der durch Anschauen oder Beruhren hervorgerufen wird, erfordert eine Ganzkörperwaschung. Wann erforderlich Geschlechtsreife Männer und Frauen müssen die Ganzkörperwaschung, sofern beim Beischlaf das männliche ins weibliche Geschlechtsorgan eingeführt worden ist. Es ist dabei nicht ausschlaggebend, ob es zum Samenerguss kommt oder n icht. Die ständige rituelle Reinheit ist eine wichtige Voraussetzung fü r das Gebet, so ist in diesen Angelegenheiten höchste Sorgfalt geboten. Demzufolge sollte man im Zweifelfall , was den Zustand der rituellen Rein- ode r Unreinheit angeht, als Vorsichtsmaßnahme stet s die rituelle Ganzkörperwaschung durchführen. Fal.ls jemand beim Erwachen eine Feuc htigkeit an seiner Wäsche, am Bett oder am Körper feststellt, muss man ge nau überlegen: Falls er sich daran erinnert, im Traum einen Koitus gehabt zu haben , b raucht er eine Ganzkörperwaschung. Es ist nicht maßgebend, ob er die Feuc htigkeit als Samenflüssigkeit identifIZiert oder nicht. Wenn er sich aber nicht a n so etwas erinnern kann, ist 106
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die Beschaffenheit dieser Flüssigkeit nicht bes timmend und es wird keine Vollwaschung e rforderlich, da nicht feststeh t , ob es durch Erregung zum Erguss kam. Diese Meinung ve rt ritt Imam Abü YOsuf, wobei Imam Abü Hanifa und Muhammad eine Ganzkörperwaschung nicht für erforderlich halten, falls der Betroffene diese Feuchtigkeit auf Nacherguss-Sekret (Mazl) zurückführt. Wenn er sie aber für Samen flüssigkeit hält bzw. sich dabei nicht im Klaren ist, braucht er eine rituelle Waschung. Dies ist der Weg der Vorsicht, und das religiöse Rechtsgutachten orientiert sich daran. Falls jemand, der in seinem Clett geschlafe n hat, beim Erwachen eine Flüssigkeit an seinem Geschlechtsteil feststellt, braucht er eine Waschung. Jemand, der im Stehen oder Sitzen eingeschlafen ist, macht in derselben Situation eine kleine Untersuchung. Falls er zu der Überzeugung gelangt, dass es sich um Samenflüssigkeit handelt oder vor dem Einschlafen sein Glied nicht erregt war, braucht er keine rituelle Waschung. Wenn er aber meint, dass es keine Samenfliissigkeit ist und sein Glied vor dem Einschlafen erregt war , b raucht er keine Waschung, denn es handelt sich um ein Nacherguss-Sekret. Die Erregtheit des Gliedes kann e ine solche Nachwir kung hervorrufen. Sonderfälle
Falls ein Betrunkener oder Ohnmächtiger beim Aufwachen eine Same nflüssigkeit feststellt, muss er eine rituelle Ganzkörpenvasch ung vOlTlehmen. Wenn es sich aber um ein Nacherguss-Sekret handelt, ist dies nich t erforderlich. Falls beim Urin ieren in Er regtheit des Geschlechtsorgans Spermienflüssigkeit ergossen wird, braucht derjenige eine Ganzwaschung. Wenn es aber nicht erregt ist , ist eine Waschung nicht er forder lich, da erst die Er regtheit au f die Erregung hinweist. Falls ein Mann oder eine F rau einen ~ feuchten Traum" im Schlaf haben, ohne dass Sarn.en- bzw. Vaginalflüssigkeit ergossen wird, brauchen sie keine rituelle Ganzkörperwasch ung. Imam Muhammad meinte aber , d ass in diesem Fall für eine Frau e ine Waschung erforderlich sei, da die Möglichkeit besteht, dass diese Flüssigkeit wieder in ihren Körper zurück geron nen sein könnte. Falls ein Mann, der Gesch lechtsverkehr oder einen "feuchten Traum" hatte, sich wäscht, ohne vorher Wasser gelasse n zu haben, viel zu fuß gegangen zu sein oder ausgeschlafen zu haben, und danach dennoch Samenflüssigkeit austr itt , muss er sich ein zweites Mal waschen. An dererseits aber wenn diese ohne Erregung austritt, obwohl er Wasser gelassen hat, viel zu Fuß gegangen ist oder ausgeschlafen hat, br aucht er es nicht, da dieser Erguss ohne Erregungszust and erfolgt ist. Eine Frau, die nach der Waschung die Samenflüssigkeit ihres Mann es an ihrem Leib bemerkt , braucht sich auch nicht nochmals zu waschen. Ein Samenerguss ohne Erregungszustand durch Aufheben eines schweren Gegenstandes oder Herunterfallen von einer Höhe erfordert kein e Ganzkörper....aschung. (Imam Schäfi'j hielt es jedoch auch unter diesen Umständen rur notwendig.)
Fcinheitcn islamischcn GI" .... bcIW
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S ame nflüssigkeit, die ausgeschiede n wird, ohne nach außen zu gelangen ode r als äußerlich beurteilt zu werden, erfordert keine Ganzkörperwaschung. Nach Geschlechtsverkehr, bei dem eine Jungfrau nicht entjungfert worden ist, ist eine Ganzkörperwaschung nicht erforderlich, solange kein Samen er gossen wird, zumal das Hymen ein Eindringen verhindert. Nic ht-Muslime oder Nic ht-Mus timinnen, die zum Islam konvertieren , haben eine Ganzkörperwaschung vorzunehmen, falls s ie sich im Zustand der rituellen Unreinheit (Canäba) befinden, Regelblu tung haben oder Wöchner in nen sind. Falls die Regelblu tung oder das Wochenbett der Ncu -Muslimin vorüber ist und sie sich noch nich t gewaschen hat. sollte sie sich waschen. Falls sie sich a ber schon gewaschen hat oder eine Nicht- Musli min zum Islam 'Übertritt, die keine Blutung hatte und keine Wöchnerin war, ist es doch empfehlenswert, dass sie nochmals eine Ganzkörperwaschung vornimmt.
Pflichthandlu ngen bei der Ganzkörperwaschung Es ist bei der Ganzkör perwaschung eine Pflicht (fard), den Mund , die Nase und den ganzen Körper mindestens einmal zu wasc hen . Diese Pflich ten sind wie unten näher beschrieben auszuführen. Mund und Nase sin d mit viel Wasser zu reinigen . Dieser Maßnahme soll dabei mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden als bei der rituellen Gebetswaschung. Es sollte darauf geachtet werden, dass k ein Teil des Körpers trocken bleibt. Die Ohrmuscheln und der Bauchnabel sind auch zu reinigen. Das Wasse r sollte die Haut unter der Körpe rbehaarung, dem Bart, den Wimpern und de m Oberlippenbart berühren. Auch wenn die Körperhaare ganz dicht sind, sind s ie zu benetzen. Ein trockener Bereich zwischen oder hinter diesen Körperhaaren verhindert die Vol!e ndun g der rituellen Ganzwaschung. Frauen brauchen ihre her abhängenden Haare nicht zu waschen. Wichtig ist die Haut unter den Körperhaare n . Männer sollten aber ih re herabhä.ngenden Haare un bedingt waschen, solange kei ne Bede nken bestehe n . Auch verschlossene Ohrlöc her sind zu waschen. Man sollte sich davon überzeugen, dass das In ne re der Öffnu ngen be netzt wird . Falls man sich nicht davon überzeugen kann, sind sie mit den Händen abzureibe n . Öffnungen , die schwer zu benetzen sind, sind mit de n Händen zu befeuchten. Auch die Reste unter den Fingernägeln und Augenbutter sind zu entfernen. Reste über den Nägeln oder Henna bilden kein Hindernis für die Waschung, solange sie wasserdurc hläss ig sind. In diesem Sinne sind lau t gängige r Meinung Land- und Stad tbevölkerung gleichgestellt. Jemand, der aus irgendeinem Grund nicht beschnitten werden konnte, hat auch die In nenseite der Vorhaut zu waschen. Falls sich aber bei deren Zurückziehen Schwierigkeiten ergeben, b raucht man sie nicht von innen zu wasch en, zumal diese Vorhaut als außerhalb des Körpers gilt. Gelangt Urin bis in die Vorhaut, wird eine etwaige rituelle Gebetswaschung hinfällig.
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Speiseres te von de r Größe einer Kichererbse zwische n den Zähne n , die das Wasser nicht durc hlassen , sind vor der Waschung zu entfernen. Der Körper darf nicht m it Dingen wie Nagellack bedeckt sein, d ie das Wasser nicht dun:hlassen, denn sie verhindern die Vollziehung der Waschung. Finger, die a neina.ndcr gewachsen sind und kein Wasse r du rchlassen, sind mit Wasser abzureiben. Auc h der Nabel ist abzureiben . Selbst wenn sie nicht beschmutzt sind, sind Geschlechtsteile mit Wasse r zu reinigen. Trockenheit der Geschlechtsteile verhindert die VoUziehung der Waschung. Risse an den Füßen, die mit Medikamenten behandelt werden , sind a uc h gn1ndlich zu waschen . Falls man aber Bedenken hat, wäscht man sie ohnehin mit Behutsamkeit. We nn auch eine de rartige Waschung schädlich sein sollte, kann man diese Stellen feuc ht bestreichen b~w. ~anz darauf ve.-zic hten . Falls eine Person später fe ststellt, dass sie den Mund oder die Nase bzw. irgendeine andere Stelle nicht gewaschen ha.t, braucht sie sich nicht nochmals vollständig zu waschen. Es genügt dann, cass diese Stelle gewaschen wird. Wenn man abe r inzwischen ein Gebet ve" richtet hat, muss man dieses wiederholen. Da es schwer und gesundheitsschädlich ist, das Innere de r Augen zu waschen, braucht man dies weder bei der rituellen Ganzwaschung noch bei de r Gebetswaschung vOl"7unehmen . Diese Feststl"llung gilt auch rur Sehbehinderte und auch dann, wenn man die Augenlider mit einer un re inen Schminke bestric hen hat. Leichtes Schließen der Augen ist weder bei de r Ganzwaschung noch bei der Gebetswaschung ein HinderOls. Maßgebe nd ist, dass Wimpern und Augenwinkel erreicht werden. (Die Mälikiten e rachten das Innere der Augen und der Nase bzw. die Örrnungen an den Ohren nicht als äußeren Teil des Körpers, so ist es keine Pflicht , diese Teile bei der Ganzwaschung oder Gebetswaschung zu reinigen , aber es ist eine prophetische Tradition (Sunna) - entspricht also der Überlieferung. Die Hanbaliten rechnen aber das Innere des Mundes und der Augen dem Gesicht zu, wodurch es bei ihnen jedoch eine Pilicht ist, sie zu waschen .)
Sunna-Handlungen bei der Ganzkörperwasc hung Die wesentlichen Sunna-Handlungen der Ganzkörperwaschung sind rolgende: l. Die Absicht, die riruelle Ganzwaschung vorzunehmen, das
Beginnen mit der Basmala und der Gebrauch des Miswäk . Die Fonnulierung der Absicht (niyya) ist keine Voraussetzung rur die GOltigkeit der Waschung, erbringt abe r göttlich ... n Lohn. Sie gehört led iglich dazu , weil die rituelle Reinheit als gottesdienstliche Handlung (ibäda) erachtet wird. (Die Mälikiten und Schäfi'iten erachten die Absicht als Pflicht fü r die Vollkommenheit der Waschung. Um solche Bedenken zu eli minieren, sollte man s ich daran erinnern, die Unsauberkeit zu beenden oder ein Gebet zu verrich-
Feinheiten il:lamil:ch,,,. Glaubens
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ten.) 11. Zuerst wäscht man die Hände und dann die Geschlechtsteile. Falls sich am Körpe r Verunreinigungen, wie z.B. durch SamenOüssigkeit, befinden, sind diese zu beseitigen. 111. Als Nachahmung der prophetischen Tradition die Teilwaschung vor der Ganzkörperwaschung vornehmen. We n n man sich in einer Wanne oder auf der Erde wäscht, sind die Füße zuletzt zu waschen. IV. Nach der Teilwaschung gibt man drei Mal Wasser über den Kopf, drei Mal über die rechte und dann drei Mal über die linke Sch ulter. Bei jedem Mal sollte man das Wasser ordentlich über den Körper verteilen, damit das Wasser alle Stellen benetzt. Falls man sich in einer Wanne oder auf der Erde wäscht, sollte man beim Hinausgehen erst den rechten und dann den linken Fuß waschen. (Nach einer Überlieferung von Imam Mälik und Abü Vüsuf ist es eine Pflicht, den Körper bei der rituellen Ganzkörperwaschung abzureiben.) V. Ökonomisches Umgehen mit dem Wasser bei der Wasch ung. VI. Ungestörtsein, Man sollte sich an einem Ort wasch en, wo man vor neugierigen Blicken geschützt ist. Falls man keine Stelle findet, wo man sich vor solchen Blicken schützen kar , sollte man die Geschlechts teile mit einem Tuch bedecken. Männer dürfen sich nicht neben Frauen oder Frauen neben Männern waschen. Um solch einen Fall zu vermeiden, ist sogar die Erdwaschung zu \1 ' vorzugen, denn diese Situation kann man dem Fehlen von Wasser gleichstellen. Falls man kein Tuch Iden kann, mit dem man s ich bedecken könnte, sollte man die Waschung verzögern und die Erdwaschung vollziehen. Später kann man sich an einem geeigneteren Ort wasche n u n d das Gebet nachholen. Besonders in Saunen sollte man auf die Bedeckung der Geschlech tsteile großen Wert legen. Vll. Auch wen n man sich allein in einem Raum aufhält, um sich zu waschen, sollte man d en Schambereich bedecken. Bedeckt man ihn, ver meidet zumindest, sich in Rich tung Mekka zu wenden. VIlJ. Nlcht sprechen, während man sich wäscht. IX. Beim Ankleiden nach der Waschung schnellstmöglich den Scham bereich bedecken. x. Sich nach der Wasch ung mit einem Bade- oder Handtuch abtrocknen. Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
XI. Wenn jemand in einem fl ießende n Gewä s s e r oder ein Becken untertaucht oder sich im Regen im Freien auf11ält und dabei der gesam te Körper mit Wasser benetzt wird, gilt dies als rituelle Ganzwaschung, sofe rn Mund und Nase auch gereinigt worden sind. Wenn man seine Extrem itäten im Wasser hin und her bewegt oder eine gewisse Zeit verstreichen lässt, hat man die Sunnah der Ganzwaschung erfUllt. XII. Eine Waschung, die dei' obe n angeführten Überlieferung nicht entspricht, ist mit den Verhaltensregeln der rituellen Ganzkörperwaschung nicht vereinbar und sollte deshalb aufgrund ihre r Verpöntheit vennieden werden. Die Verhaltensregeln, die wir bei der Teilwaschung erörtert haben, sind auch bei der Ganzkörperwaschung einzuhalten. De r einzige Unterschied ist, dass man sich während der Ganzwaschung nicht in Richtung Mekka wenden darf, solange der Scham bereich nicht mit einem Schurz bedeckt ist. Alles, was bei der rituellen Teilwaschung verpönt ist, ist es auch bei der Ganzkörperwaschung. Zusätzlich ist das Zitieren von Bittgebeten dabei auch makrüh. Vom Körper abtropfendes Wasser kann man abfangen und für das Waschen eines anderen Körperteils verwenden , was jedoch bei der Teilwaschung nicht akzeptabel ist , da bei der Ganzkörperwaschung der ganze Körper als eine Einheit betrachtet wird.
Besonderhe iten der rituellen Ganzkörperwaschung Wie schon vorher erörtert, ist es eine religiöse Pflicht, im Falle einer rituellen Unreinheit oder Abklingen der Regelblutung bzw. des Wochenbetts, eine Ganzkörperwaschung vorzunehmen. In manchen Fällen zählt es als Tradition (Sunna) des Propheten oder als empfohlen (mustahabb), dies zu tun. Die wichtigsten davon werden im Folgenden aufgeführt: I. Vor dem Fre itags gebe t und vor den beiden Festtag sgebete n. 11. Vor dem Übergang in den Weihezus tand (Ihram) und am Tage des Aufenthaltes in Arafa während de r Pilgerfahrt (Hadsch) und der Wallfahrt (Umra). 11 1. Vor dem Betreten der beiden heiligen Städte Mekka und Medina.
IV. Vor dem Aufenthalt in Muzdalija und Minä. V. Zur Buße von Sünden. VI. Bei Sonnen - und Mondfin s ternissen oder vor dem Regengebet. VII. Zum Aderlas s oder zu r rituellen Waschung eines Verstorbe nen. Es ist auch filr jemanden, der wieder aus der Ohn-
Feinheiten islamischen Glaubens
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macht envacht ist, em pfohlen , sich zu waschen . VIII. Nach der R ückkehr von eine r Reise oder vor dem Anz.iehen eines neuen Kleidungsstücks. LX. In den Barä'a- und den Qadr-Näch ten. X. Vor dem Aufenthal t an einem Ort, wo sich viele Menschen versammelt habe n . XI. Nach dem Enden einer außerorde ntlic h e n Blu tu ng (istihäda) bei eine r Frau . XII. Eine Frau, die sich im Zus ta nd der rituellen Unreinheit (Canäba) befindet und ihre Regelblutung bekommt, kann entweder abwarten, bis diese endet, oder sich waschen, um den Canäba-Zustand zu beheben. XIl!. Waschung n a c h jedem Geschlechtsverkeh r . Ein Mann, der mit seiner Ehefrau Verkehr hatte, kann mit ihr durchaus erneut Verkehr haben, ohne s ich vorher rituell gereinigt zu haben . Doch es ist angeordne t (mandub), dass e r s ich nac h jedem Gesch lechtsverkeh r wäscht.
XIV. Sich vor dem Anbruch d e r Gebetszeit waschen . Denn es ist keine Sünde, dass die Gebets zeit eintritt, ehe man den Canäba-Zustand durch die Ganzwaschung behebt, aber es ist tugendhaft, sich sobald wie möglich zu waschen. Wasc hungen, die Sunna oder empfohlen sind, werden aus Gründen der rituellen Reinheit und der Hochachtung vorgenommen. Bei derartigen Waschungen ist es nicht unbedingt erforderlich , Mund und Nase mit Wasser zu waschen .
Verboten ohne Ganzkörperwa schung Personen, die zu einer r ituellen Ganzkörpenvaschung verpflich te t sind, ist es religionsgeseulich untersagt, folgende Dinge vor der Waschung zu tun:
Ve rrichte n d es Geb ets Es ist a uch n icht gestattet, aus dem Gedächtnis einen einzelnen Koranvers zu rezitieren, wenn ma n dabei d ie Absicht der Koranrezita tion hegt. Aber man darf Verse a ufsagen, in denen Gott gepriesen wird , wenn man dabei die Absicht des Bittgebets oder der Gottesandacht hegt. Einer Frau im Canäba-Zu stand nac h dem Ver keh r oder der Menst ruation darf die Sure al-Fätiha als Bittgebet rezitieren. I.
Eine I<~ rau in diesem Zustand darf Kindern Koranverse Wort fü r Wort beib ringen . Man darf auch das Glaubensbekenntnis (sahäda), d ie Gotteslobpreisung (tasbih) und die Gouesverherrlichung (takbir) aufsagen . 11 . Es is t haram, K o r a n I.n de r Hand zu halten, auch wen n es
um einen halben Vers geht bzw. den Koran als Ganzes in die Ha nd zu nehmen , wobei man den Koran in einem Sc hutzetui
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Omer Nasuh, Bilmlm , Islamischer Katechismus
oder in einer Schutzhulle bzw. in einer Packung schon tragen kann. 111 . Umrundung der Kaaba , Eingehen in eine Moschee bzw. Durchgang durch eine Moschee, ohne eine Not situation . IV. Halten einer Platte, in die ein Vers eingra vie rt ist oder eine Banknote, die einen Vers enthält
MakrGh ohne Ganzkörperwaschung L Studieren eines Religionsbuches 11 . Essen und Trinken, ohne vorher den Mund und d ie Hä nde zu waschen Eingravieren oder Schreiben eines Koranverses in eine Platte oder auf ein Stuck Pa pier, ohne dass man es in die Hand nimmt, was nac h der Auffassung Imam Muhammads makrüh ist. Das aHeinige Anschauen des Koran durc h Personen, d ie eine Ganzkörperwa~ schung brauchen oder me ns truierende oder eine pathologische Blutung auf~ weisende Frauen ist nicht makruh, denn Ansc hauen ist nicht als HaJten in de r Hand zu deuten . (Imam Malik meint, dass eine Frau mit pathologischer Blutung Koran rezitieren darf, obwohl eine Person, die eine Ganzkörperwasc hung braucht, es nicht darf. Eine menstruierende Frau gilt als behindert.)
Rituel le Erdwaschung Lexikogr a phisch bedeutet . Ta ya mmum die .,Beabsic htlgung" von etwas. In der islamischen Terminologie meint man damit eine Prozedur, bei der man bei Nichtvorhanden sein ode r Unbrauchbarkeit des Wasse rs Erde gebraucht, um die rituelle Gebetswaschung vorzunehmen. M
Die Erdwaschung wird durchgeführt, indem jemand, der das Bedürfnis zur Teil ~ oder Ganzkörperwaschung hat, mit seinen Hände n die Erde oder etwas aus Erde benlhrt und dann über sein Gesicht streicht. Danach streicht man über die beiden Unterarme . Dies e Prozedur wird vorgenommen, um zu beten oder etwas zu erledigen , was man ohne Waschung nic ht durchführen darf. Das Prinzip des Tayammum besteht einfach darin . Die POichthandlungen bei der Erdwasc h ung sind also die Absicht und das z weimalige Streic hen. Laut Imam Zufar gibt es bei der Erdwaschung keine Verpflic htung zur Formulie~ rung der Absicht. Die Erdwasch ung ist eine Erlei c hterung für die Ummah (islamische Ge meinde) in der Endzeit und ermöglicht, dass ein Muslim beim Beten de r Reinheit, an die e r sich gewöhnt hat, nicht entbehren muss. Dadurch wird das seelische Bedürfn is rur Reinheit befriedigt. Darüber hinaus wird der Mensch bei der Erdwaschung an den irdische n Ursprung seiner Ersc haffung zuruckgefühn was in ihm Bescheidenheit und Ehrfurcht vor Gott weckt.
Feinheiten islnmischen Glnubens
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Die Erdwaschung wurde im 5. Jahr der Hedschra eingeführt. Im 5. Jahr der Auswanderung unseres Propheten von Mekka nach Medina und in den ersten Tagen des Monats Schaaban übernachtete das islamische Heer mit einer Stärke von 1000 Mann in einer wasserarmen Gegend, wa sie gegen die . Sani Musta'liq- kämpfen wollten . Es gab ober kein Wasser, um sich [Ur das MaT_ gengebet zu waschen . In den e rs ten Stunden des Morgens wurden die folgen den Ve rse offenbart:
.;;. .)C :,t .;...:;. ~ 0!:" .b;WI -- . /:'.. h t ~L,. . t - <Y-' r--"'" " J I_,,? \ i-li ~t:...:JI i-L- 'J :,t , .) t - I"' -, . . ,~ J)! ' ''' .J 0o)'o\~\..O
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V nd'wenn ifir f{rallftoder auf einer rJ<./ise seid oder allsgetreten odereurell 'Fraue/l 6eigewolilll fia6t, aanll a6er li.!in 'Wasser vorjintfet, so vcnve"aet reine !Erde, 11m
ü6er euer qesicfit
lIIuf eure
[Su re afl-!J{'ud: 43
Jf"ällde
zu
11. aC-9.1d'iaa,
streicfiell. 6/
So erließ Gott den Befehl, die rituelle Erdwaschung vor dem Gebet vorzunehmen. Die ehrenwerten Gefährten unseres Propheten waren erleichtert und verrichteten das Morgengebet mit dem Tayammum.
Sunna-Handlungen bei der rituellen Erdwaschung Bei einer Erdwaschung, die der Überlieferung unseres Propheten entsprechen 5011, muss man die folgenden Punkte beachten: I. Man sollte mit der ~ Basmala" anfangen und die Absicht zum Ausdruck bringen, sich für das Gebet zu reinigen.
Die Hanbaliten halten das Aufsagen der Sasmala für obligatorisch und meinen, dass die Erdwaschung ohne s ie ungültig sei. 11 . Man klopft mit den gespreizten Fingern beider Hände auf die Erde und fährt dann mit den Händen einmal uor und zurück über die Erde .
111 . Falls sie zu staubig geworden sind, darf man in die Hände klatschen . So werden die Staubkörner abgeklaubt und man darf das Gesicht streichen.
rv. Wie beim ersten Mal berührt man die Erde, klaubt die Staubkörner ab und streicht den äußeren Teil des rechten Armes bis rum Ellbogen, wobei man den Daumen von den an-
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Ömer Nasuhi 8Pmen, Islamischer Katechismus
deren Fingern getrennt häll. Nachher kehrt man sich zur Innenseite und macht einen Kreis mit dem Daumen und dem kleinen Finger und streic ht die Innenseite, wobei man auch den Handteller geb raucht. Der linke Daumen ist weiterzufü hren, um die Oberseite des rec hte n Daumens zu streichen. V. Dieselbe Prozedur ist auch am linke n Arm vor zu ne hmen . VI. Wie oben angeführt, ist die Reihenfolge Gesicht, rechter Arm , linker Arm e inzuhalten , und Unterbrechungen sind zu vermeiden .
Voraussetzungen für die rituelle Erdwaschung Es sollte einen ernsthaft berechtigten Grund geben, weshalb man das Wasser tatsächlich oder bedingt nicht gebrauchen kann . Das Wasser darf mindestens eine Meile (4 000 Sc hritte) weit entfernt liegen, wodurch man mit Sicherheit das Vorhandensein des Wassers ausschließen kann . Trotz des Vorhandenseins von Wasser kann man Tayammu m nur dann durChführen , wenn man befürch tet, sic h durch das Wasse r mit einer Krankheit zu inrlZieren oder eine vorhandene Krankheit sich dadurch ve rschlimmert oder verlänge rt bzw. ein muslimischer Arzt den Gebrauch von Wasser aus gesundheitlichen Grunden ausschließt. Diese Begründungen gelten als bedingte Voraussetzungen. (Die Mälikiten erachten auch das Gutach ten eines nic ht-mus lim ischen Arztes für verbindlich, falls ein islamischer Arzt nicht zur Verfügung steht.) Die folge nden Fälle gelten als bedingte Anlässe fü r die Durc hrtih.rung e iner rituelle n Erdwaschung: I. Eine Gefahr fur Leib, Vermögen oder Würde des Betroffe-
nen , die auftreten könnte, falls er die nachstgelegene WasserqueUe aufsucht; 11. Nic h t -A usr eichen der vorhandenen Wassermenge JlL Eine b e rec h tigte Ve rmu t ung, dass der Gebrauch des vorhandenen Wasse rs das Leben dcs Betroffenen, seines Mitreisenden oder Reittieres in Gefahr bringen könnte; IV. Nicht· Vorhandensein von Hilfs m i t te ln zum Schöpfen des Wassers; V. Knapphe it des vorhQI,denen Wassers in dem Maße, dass man lediglich Versch mutzungen beseitigen ka nn, VI. Angs t , dass man beim Gebrauch des vorhandenen Wassers die Festtags- und Trauergebete verpassen könnte; Die Formulierung der Absicht ist eine wichtige Voraussetzung für das Tayammum, Die Person, die das Tayammum vollzieht, sollte entweder beim Beruhren der Erde oder dem Streichen des Gesich ts die Absicht fassen, die rituelle Wasch ung vorzunehmen, um ein Gebet zu verrich ten, was man ohne Wa-
Fcmheircn islamischen (Jlouoons
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schung nicht kann. Die alleinige Absicht, eine ritue lle Erdwaschung durchzuführe n , gen ügt nicht. Eine Person, der kein Wasser zur Verfügung ste ht und die das Tayammum durchführt, um die Moschee zu betreten oder den Koran zu berühren, darf mit dieser Waschung nicht beten, denn das Berühren des Korans ohne Waschung ist zwar nicht gestattet, doch es ist per se keine gottesdienstliche Handlung. Das Ziel dabei ist nur das Rezitieren des Korans. Man darf den Koran ohne Waschung aus dcm Gcdächtni3 rczitiercn. Die ritu elle Reinheit ist allerdings eine Voraussetzung für das Betreten der Moschee. So darf man mit dieser Erdwaschung nicht das Gebet verrichten, wenn man sie mit dieser Absicht vorgenommen hat. Das Rezitieren des Korans ist für einen Muslim eine gottesdien stliche Handlung, die abe r nich t a n eine rituelle Waschung gebunden ist. So darf man dies auch ohne Waschung durchführen. Mit einer Erdwaschung, die man mit der Absicht (niyya) durchgeführt hat, um zum Gebet zu rufen oder a ufzurufen, ein Gr ab zu besuchen, eine Leiche zu bestatten, jemanden zurückzugrußen oder irgendetwas Gutes zu tun, darf man n icht das Gebet verrichten. Das Tayammum hat man mit einer Erde dur chzuführen, die in jeder Hinsicht rei n ist . Man darf in diesem Sinne Erde, Sand, Kies oder Gips gebrauchen, wenn diese nicht verschmutzt sind. Man kann auch von Marmor, Ziegeln, Klinkern, Smaragden oder von jedweden Materialien, die Erde enthalten, oder auch von Lehm Gebrauch machen , um die Erdwaschung vorzunehmen. Es ist nich t maßgebend , dass sie staubig si nd . Matsch kann man laut Abu Yusuf nich t vor seiner Abtrocknung gebrauch en. Imam Abü Han"ifa meinte aber, falls man Bedenken hat, die Gebetszeit zu verpassen und der Erdanteil den Wasseranteil überwiegt, könne man auch von Matsch Gebrauch machen. Man darf die rituelle Erdwaschung nic ht mit Asch e , die aus der Verbrennung von Holz oder Gras entstanden ist, mit verfonnbaren Metallen, wie Eisen, Gold und Silber, oder mit weichen Metallen durchführen. Auch Glas, Stoff und Kleider bzw. Tierfelle sind nicht in diesem Sinne zu verwe nden, da sie nicht aus Erde bestehen . Wenn sie a ber Staub enthalten, kann man sie gebrauchen. Auch Metalle wie Gold , Silber und Kupfer, d ie ver staubt sind, darf man gebrauchen. (Imam Abu Yusuf und Imam Schafi'i erlauben die Erdwaschung nur mit Erde. Imam Mälik erlaubt dagegen Erde und Sand sowie Gras , Bäume und Schnee in diesem Sinne. Imam Ahmad Ibn Hanbal erlaubt nur reine Erde, die unverbrannt und staubig sein sollte. Sand oder etwas anderes ist für ihn unzumutbar.) Der Zustand, der die rituelle Reinheit behindert, sollte bereits behoben sein. Solange Blut, das aus dem Körper austritt, nicht gerinnt, kann man weder das Tayammum noc h eine andere rituelle Waschung durchfUhren. Teigreste oder Fischschuppen, die das Streichen ver hindern, sin d zu entfernen, sonst str eicht man uber diese Stellen des Gesichts bzw. der Arme.
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Omer Nasuhr Bi/men, Islamischer Katechismus
Mrul sollte die Handteller zweimal auf die Erde bzw. auf ein e rdäh nliche s Material legen . Im Falle einer Lähmung kann man die Hilfe einer anderen Person für die Erdwaschung in Anspruch nehmen, wenn beide d ie entsprechende Absieh t gefasst haben. Das Tayam mum ist mit dem überwiegenden Teil der Hand bzw. Handprothese durchzufah ren. So darf man nicht nu r zwei Finger dafü r gebrauchen . Jemand , dem Hände und die Anne amputiert worden sind, braucht nur über sein Gesicht zu streichen, indem er es mit Erde beruh rt. Falls sich am Gesieht derselben Pe rson eine Wunde belindet, darf sie ohne Tayammum beten. Ober Gesicht und Anne ist vollständig zu streichen. Alles, was zum Gesicht gehört, ist zu streichen . Ringe oder Armbänder müssen entfernt bzw. bewegt werden . Eine andere Meinung hAlt den überwiegenden Teil für ausreichend. Laut dieser Meinung ist das Auslassen eines Viertels akzeptabel.
Umstände, wo Tayammum erlaubt ist Man darf das Tayammum durchaus vor Anbruch der Gebetszeit durchführen, aber fü r jemanden, der davon ausgeht, dass er Wasser erreichen kann , bevor die vorgesehene Zeit abläuft, ist es besser, das Gebet zu verschieben . (Die drei Imame meinten, dass man vor dem Einbruch der Gebetszeit keine rituelle ErdwaSChung durc hführen kann, da auch sie nu r in dringenden Fällen n1s rituelle Reinheit gewertet werden kann. Wie die Waschung einer gesundheitlich eingeschränkten Person ist das Tayammum nur in der jeweiligen Gebetszeit durchzuführen .) Jemand, der vermutet, dass in einer Entfernung von einer Meile Wasser aufzulinden sein sollte, geht ca. 300 bis 400 Schritte in dieser Richtung oder schickt jemanden voraus. Falls aber eine Gefahr besteht, kan n man diese Suche unterlassen. Falls jemand a nwesend ist, der n ähere Informationen über das Wasser vermitteln kann, ist es nicht gestattet, die rituelle Erdwaschung durc hzuführen , ohne die Meinung dieser Person einzuholen . Wenn man dennoch das Tayammum durchführt, aber danach benach richtigt wird, dass sich Wasser in einer Meile Entfernung belindet , muss man das Gebet nac hholen. Jemand, dem Wasser versp rochen worden ist, verschiebt sein Gebet solange wie möglich, aber dieses Wasser sollte sich an einem nAher als einer Meile gelegenen Ort belinden. Jemand, der zur rituellen Ganzkörperwaschung verpflichtet ist, abe r lediglich eine Wassermenge auffindet, die nur für einen Teil der bei de r Teilwaschun g zu waschenden Körpe rteile oder für die Teilwaschung ausreicht, zieht dennoch das Tayammum vor. In diesem Fall muss man das Wasser nicht unbedingt verwenden . Gewässer, die der Offentlic hkeit zum Trinken zur Verfügung stehen, verhindern n icht die Erdwaschung. Wenn aber eine akzeptable Menge vorhanden ist
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und man davon ausgehen kann, dass es gestattet ist, sich damit zu waschen, ist das Tayammum zu unterlassen. Das Wasser des Brunnens Zamzam, das die Mekka -Pilger als Geschen k mitfü hren, ist ein Hindernis fü r Tayammum. Falls aber diesem Wasser Rosenwasser beigemischt worden ist, gilt das Zamzam-Wasser als eingeschränkt (muqayyad), und da man kein e Waschung mit solch einem Wasser vornehmen darf, wird die rituelle Erdwasch ung wieder möglich. Jemand, de r das Tayammum vorgenommen hat, um den Öanäba-Zustand zu beheben, und nun die Gültigkeit seiner rituellen Teilwaschung verliert, fällt nicht in den Öanäba-Zustand zurück, sondern benötigt lediglich eine neue Teilwaschung. f'alls so jemand nur über gerade soviel Wasser verfügt, dass er damit n u r die Teilwaschung vornehmen kann, möge er diese Wasc h ung damit vornehmen . Wenn man auch nicht einmal über diese Menge Wasser venügt, weicht man für das Gebet erneut auf das Tayammum (anste!le der Teilwaschung) aus. We nn man die rituelle Teil- oder Ganzkörperwaschung vorzunehmen beabsichtigt und ein Anwesender über Wasser verfügt, so muss man ihn darum bitten. An wasserarmen Orten indes braucht man nicht unbedin gt darum zu bitten . Jemand, der eine rituelle Teil- oder Ganzkörperwaschung vornehmen möchle, muss Wasser dafür einkaufen, solange er über das Geld verfügt, das sein Existenzminimum übersteigt. Ober den doppelten Preis des Normalpreises brau cht er aber nicht auszugeben, zumal dieser Preis überhöht wäre. Jemand, der nicht in der Lage ist, das Wasser fUr die Waschung eigenhändig festzu halten, jedoch übe r genügend Geld ver fügt, um jemanden damit bezahlen zu können, der für ihn das Wasser festhält, darf keine rituelle Erdwasch ung du rchführen. Solange eine Person, die selbst keine Waschung durchfUhren kann, über einen eigenen Bediensteten oder ein eigenes Kind verfügt, darf sie laut einst immige r Meinung n ich t das Tayammum durchfUhren . Eine andere Pe rson, die behilflich sein könnte, ver hindert ebenso das Tayammum; auch das Dasein der Eh efrau ist ein Hindern is in diesem Sinne. Dies ist die gängige Meinung, wobei eine Überlieferung von Imam Abü Hanifa solch einer Person das Tayammum erlaubt. Laut dieser Mein ung sind Ehemann u nd Ehefr au nich t verpflic htet , einander bei der rituellen Te ilwaschung behilflich zu sein. Aus diesem Anlass kann keiner der beiden als regu läre Hilfe gezählt werden. Es gilt aber generell als eine gute Tat, wenn sie diese Aufgabe bei Bedarf gegenseitig übernehmen. Ist also einer der beiden Ehepartner dem anderen bei der Waschu ng beh ilflich , darf man n icht auf die Erdwasch ung ausweichen. Ein Muslim im Gefängnis, der weder Wasser noch Erde finden kann, verschie bt laut Imam Abu Hanifa und Imam Muhammad sein Gebet auf später. lmam Abu Yüsuf war der Meinung, dass e r zum eigenen Schutz so tun könne,
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Ome r Nasuhi Bilmen. Islamischer Katechismus
als wurde er beten, um dann ir gendwnn n später seine versäu mten Gebet allesamt nachzuholen. Ein Muslim, dessen Extremitäten zur Hälfte oder zum größten Teil verwundet sind, darf eine Erdwaschung vornehmen. Wenn aber weniger als die Hälfte betroffen ist , kann er die gesunden Stellen und den Rest überstreichen, dan aber keine Erdwaschung vor nehmen. Auch bei der Vollkörperwaschung gilt dieselbe Regelung. Falls mehr als die Hälfte ver.vunde ist, darf man eine Erdwaschung du rchführen. Wenn aber weniger als die Hälfte verwundet ist, muss man sich waschen und die wunden Stellen überstreichen. Wie man mit einer einzigen Waschung mehrere Gebete und Zusatzgebete verrichten kann, darf man mit ein und derselben Erdwaschung ebenso mehrere Gebete verrichten. (Imam Schäfi'i war der Meinung, dass man mit einer Erdwaschung nur ein Pflichtgebet, abe r mehrere Zusatzgebete verrichten kann. Eine begründete Meinung besagt, dass man mit einer Erdwaschung ein Pflichtgebet und mehrere Trauergebete, aber kein weiteres Pflichtgebet ver richten kann .) Um abe r jeder Ungewissheit aus dem Wege zu gehen, sollte man lieber für jedes Pflichtgebet eine neue Erdwaschung durchführen. Dieselbe saube re Erde kann von mehreren Personen für die rituelle Erdwaschung verwe ndet werden, denn Erde wird durch die Ber ührung mit einer men schlichen Hand nicht unrein. Wann wird Erdwaschung nichtig ?
Alles, was eine gewöhnliche Waschung nichtig mac ht bzw. eine Ganzkö rperwaschung e rforderli c h mac ht, macht ebenfalls die Erdwaschung nichtig. Auch die Aufhebung der Notsituation, die eine Erdwaschung e rlaubt , macht die Erdwaschung nichtig. Sobald das Wasser zur Verfügung steht ode r die Krankheit sich bessert, die eine Erdwaschung legalisiert, gilt die Erdwaschung nicht mehr. Einmaliges Tayammum , um das Bedürfnis für Ganzkörperwaschung zu beseitigen, gilt auc h als Teilkörperwaschung. Solange kein andere r Grund herantritt , der eine neue Waschung erforderlich macht, darf man weiterbeten, bis man auf Wasser stößt. Jemand, der sich eine Ganzkörperwaschung mit Wasser und Erdwaschung du rc hgeführt ha t, darf weiterberen, ohne sich nochmals waschen zu müssen , solange diese Sauberkeit sich fortsetzt. Jemand, der aus einem Grund eine Erdwaschung du rc hgefü hrt hat, muss e ine andere Erdwaschung vornehmen, falls der erste Grund beseitigt wird, aber eine andere Notsituation vorkommt. Zum Be is piel: Jemand hat eine Erdwaschung d urchgefüh rt, da er kein Wasser auffmden kon nte, findet Wasser, aber bekommt eine Krankheit , die eine Erdwaschung e rlaubt . Er muss eine neue Erdwaschung vornehmen, da sich der Grund der Erdwaschung verändert hat.
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Falls jemand, der mit Erdwaschung betet, Wasser zu sehen bekommt, muss sein Gebet unter brechen. Er darf es wieder nach der gewรถhnlichen Waschung fortsetzen. Falls aber diese Situation nach dem Ver richten des Gebets eintritt , braucht e r das Gebet nicht zu wiederholen.
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Omer NQsu/ti Bilmen, lslll11lischer Katechismus
Salat/ Gebet
Salat ... . ...... ... . ................ ........... ........................ ................ . ................. 121 Wesen des ritu e lle n Ge bets ....................................... ........ .. ......................... 125 Einige Tennini ................................................. ............................................ 127 SaJiil .................................................................................................................................... 127 Takbir.............................................................. ................................ .......................... ,....... " ... 127 Qiyiim .................................................................................................................... ................. 127 Qir('l'a .... , .. .... , .. , .......... ,., ..... , ........................... " ... " ................................ ,., ........... .................... 127 Rurpi' ................................................... .................................................................................... 127 Oowoma ............................................. ,................ " .. ,......................................... . ............ 127 Sagda .................................................................................... ... ....... ... ....................... 127 Calsa ..................................................................... ....................... ........................................ 127 Oo.'da ............ , ......................................... , ....... , • .................... .. .. ... ............................ , .... J28 Rak·a........................................................ ........... . ............................................................... 128 Forme n und Einheiten d es rituelle n Gebets ................................................. 1 28 Cebelseinheiren ...................................................................................................................... 128 Pflichten, Vorau ssetzungen und Bes tandteile .............................................. 129 Reinheit oo n minderer und großerer Unreinheit ...................................................................... J29 Bedeckung des Schambereichs .............................................................................................. 129 Oebetsrichtung ,....................................... .............. ,..... ....... ,.......... ,......................................... 130 Bestimmung der Gcbesnchtung ...................... .............................. ........ ............................. /31 Gebetszeiten .............................................................................. .................. 132 Morgengebet ....................................................... ,........... ................................................. ,....... 132 Millagsgebel ............................................................................................................................ 132 Freilogsgebet ............ " ...... ,........... ,.............. ............. ,.... " ................ " ................................... J33 Nac/unil!agsgebet .......................... ......................................................................................... J 33 Abendgebet ... .................................................... ...................................................................... 133 Nachtgebe t ................................................. ............................................................................. 133 Witr·Gebel ............................................................................................................................... / 33 Torowih·Gebet .............. ........................................................................................................ 134 FeSIlClyS9Cbel .......................................................................................................................... 134 Vorteile des Betens ............................................................................ .......................... , 135 Absic ht zum Geb et •....•......... ...................................... ..... .. ........ ..... ..... ........ . 135 Absicht bei Zusa~ebelen .......................................... ,........................................................... 136 Diuerse Regulierungen ............... ........ .......... ...................... .. ................................................... /36 ZeitpunkI ....... " .................................................................. , ........... ,............................ ,.. , ... , ..... 137 Anfangs· bzw. Ijti täh·Takbir .. ....................................................... ..... .......... 138 S t e h e n im rituellen Gebet .................... ........................................ ........ ........ 1 3 8 Beten beim Sitzen ................................................................................................................... 138 Beten beim Fallren .............................................................................................................. , /40 R ezitation im rituelle n Gebet ....................................................................... 141 Verbeugung (ruqu ') im rituellen Gebet .......................................................... 142 Nied e rwerfung (sa jjdaJ i m rituellen Gebet ...... ...... ........................................ 142 So nderregulierungen ........................................ ,.......... .......................... ,.. , ............. ..... ............ 143 Ersatz·Niderwerfu ng ........................................ ....................................................................... 144 E ndsitzen im rituellen Gebet .. ... .... .. ........ .... ...... ........... .... ........................... 144 Ta'dfl al·Arkan ............................................................................................ 145 Freiwillige Bee ndigung des rituellen Gebets ..... ........................................... 145 Wajjib·Handlungen bei m rituelle n Gebet ...................................................... 14 6 Sun na·Handlungen be im rituellen Gebet ...................................................... 148 Ans tandsregeln beim rituellen Gebet ....... ................ .................... ..... ........ ... 1S1 Gebetsro.f (Azan) und Gebetsaufro.f (Iqama) .................................................. 152 Wortlaut des Azon ................................................................................................................ 152 Iqama ......................... ,....... ,...................... ........................................................ ,..................... 153 Muezzin ................................................................................................................................... /54
Zuh 6renden .................................................... ,............ ........................ ,.. ..................... ,......... 154 I mam und die Mitbete nden ..... .......................... ... ..... ................................... 1 56 Bestimmung des Jmoms ......................... ,............................................................................ 156 Wer soUte nich1l1Orbeten ................................................. ........................................................ 157 Unterschied der religionsju riSlischen Schulen .... , .......................... , ....................................... 158 Anstandsregeln beim Vorbeten .................................................... ........................................... 158
Bets telle ................................................................ ....... ...................................................... .. 15 9 Wo s lelll de r Mitbetende? ..................... ................................................................................ 160 Weiter/cltullg der Takbirs ..................................... ........ ........................................................ 160 Beendigung des Gebets ........................... ............... ..... .............. .... ... ...... . ..... 16 1 Mrlbelende f olgen nichl dem im am ................................................................................... 161 Dive rses................................. ... . ................................................................................ 162 Ve rrl c htu n g der ritu e lle n Gebet e ..... .. ................................. .. ...... .................. 1 63 Morgengehel (saltit as·sub) .................................................................................................... . 163 Mmagsgcbel (= Iat ai-w h.).......... ............................ ................ ............................................ 164 Nacltmillagsgebe t (s alat al- wsr) ................................ ..... ........................................................ 165 Abendgebet (saltit a1-magrib) ................................................. .................. ............................. .. 165 Nachtgebet (s alti t a l-'iM ')....................................... ...... ..........•... ......... .................................... 166 Wilr-Gebet (saMI a l-witr) ... ......................................... ...... ...................................................... . 166 Sonderregelunge n zum Witr-Gebct ......... .............. ......................................................... ..... . 167 Geme inscho.ft fi c h e s B e t en. .........•.••.••.......•.................................................... 1 67 Fre i tag sg e b e t (So. lat 0.1-9u mu '0.) .........•...•.......•.•.•.......••................................. 1 69 Vorou ssetwngenjUr das Freitagsgebel ............................................................................. .. 1 70 B e din g unge n f ür die Du rc hfU hrung .. .........•.•........................... ....... ............. 1 70 Sonde/"Tegelungen zum F rei:agsgebel .... ............ ..... .... ........ ..... ... .... .... ............ .... .... .... ... ..... 173 Behinderte, Gefangene ... _... _........................................... ........................................................ 174 SchwcifJepJlich1 ................................. ................................................................................ 174 Festtag sg e b e t (So. fat 0.1-·rdJ .......... ... .............................................................. 175
Zeit ................. .. .......... ... .................... ...................... .. ... .................................. ...... ........ .. ......... 1 75 AusfiIhn mg .................................. ............ _......................... ................................... ....... ..... ...... 175 Zus atz-Takbir ...... .. ........ ...................................... ..... .. .................. ........ ..................... .......... .... 176 Versp(itet·Mitbetcnder... .............. .................. ... ....................... ...... ....................... ......... ...... .... 176 Vorbereitung ........ .. ................ ............................... ... .. ......... ........................................... ...... .... 177 TaSrik-Takb fr .... ..... .... ... .... .................................. .... .. ......... ................................................. .... 178 Tarawi-Ge b et ................................ , ...... , ..... , .. , .....•................... ,., .................. 178 AI/einheten ............. .... ................................................ ....... ...................................................... 178 ZlUschen-Begn1ß ung .............................................................................................................. 179 Rezitation .......................................................................__..... ................................................. 179 SonderTegelungen .......... ........................................... .. ............................................................ J 79 Ge b e t de r Kra n ke n .......... .............. ......•........................................... ............. 180 ~fin itio n und Daue r einer Reise ................................................................. 181 So n derregelunge n zu Reisen ......... ................. .. . _.. ........................................ 1 82 Gebets-Ve r/rurzu ng ..... .............................................. .. ... ...... ....... ................................... ........ . 182 Längerer Aufenth alt ..................................................... .... _........ _........................................... .. 183 Reise oder Wohnhaft igkeit .............. ............... ........... ..... ..... .. .............................................. .... 183 Na chbeten ................ ... ........................................ ............. ... .................................................... 184 Reisende. Vorbete •..................... ....... _............................ ............................................... ......... 18 4 B ee ndigung d e r R e ise ......... ........ ...•........... _................................................. 1 85 Proviso,.ische Heima t ........................................................... _............................................. .... . 186 Z e itig es B e t e n u nd nac hgeh o ltes Bet e n .....................•.................................. 1 86 Ahlu-u am"b .......... ................................... ................................................................................. 187 S ic h im Geb e t n ac h de m I mam richten (Idrii k) .................. •... ....................... 1 8 9 Das Geb e t m i t d e m Imo.m unterbrechen ....... .. .............................................. 1 9 0 Vers p ä t ete r Anschluss an d a s Ge b et ............................................................ 1 9 1 Lelzte Einheit ........ ............ ....................................... .......... ...................................... .............. 191 Ve rseh e n s- bz w. E rs auniede r wc r!u ng .. •....................................................... 1 92 WO /l n e rforderlich? ........ .................................. ......... ........................................................... ... 193 Irrtum bei der Rezita !ion .................................. ....... .... ...... ............................................... .... ... 194 Gebcls einneit aus Versehell ..................................... ......... . .... _.......................... .................... 195 Einheit ohlle K ora ll ..................................•.. ...................... ...................................................... 195 Uns iche rheiten ................... _.... ........ _............................... .. ... ... ............................................... 196 Fehle. des Imams .................................................................................................................. 197 Mas bClq ................................................................ ...... .... ..... .................................................... 197 Mehnnollges Fehlen ................................ ............................................................ ................. 197 Fre i wi llig e Ge be te bz w . Zuso.t.zg e bete (Niifilo.) ..... _......................................... 198 Tohiyyalul-Masg;d ............. _......... ................. _..................................... ....................... _....... 198 Gebe t noch riru eUen lI'asdwngen ...................................................................................... 198
Vonmuagsgebet (dua}... ...... ............ ... ...... ....... ..... ........ .... ....... .... ....... .... ... .... ........ ... ...... ........ 199 Tahag!1ud·Gebct.................. , ........................... ....................................................................... 199 Gebet ;n der Rog"-ib·Nacl!! .............. , ... ,..... ...... , ... , .... ..... .... ....... ..... .... ... ......... .. ................ ... ..... 199 Gebet zur Himmelsfahttsn acht (Mirii(j) ................................................................................... 200 Gebet zur Bar6a· Nochr ............. , ........................................................................................... 200 Gebet zur Qad r·Nachl ............................................................................................................. 200 Reisegebe! (s alat a s·safar) ..... , .................. ,............................. ................................................ 20J wbpreisu ngs·Gebet (so/li! at·tasbih) .......... .................................................... ...... .. ........... ... .. 20 I ßußgebe f (wlät aHauba) .... , .............. , ................ , ............. ,.................................... , ........... ,... 201 8edrlifnisgebet (saM t al·Mya} ................................................................................................ 202 Istichdm·Gebet .......................................... , ..... .............................. , ......... .............................. , 202 Regengebet (salä t al·istisq"-) ................................................................................................... 203 Sonnenfinsternis·Gebet (salär al·kusu.!) ............................................... ................................... 204 Mondfinsternis Gebet (sald t al-chusuf} ........ , .... , .............. ................................... ,.................. 204
Tageszeiten, in denen das Bete n verpönt ist ................................... ... .......... 204 Korrekte Red tation beim ritu ellen Gebet ............................ .. ....................... 206 Ans landsrege/n ..... .......... , ............ .............. .................................... ......................................... 206 Fehler bei der Rezitatio n ...................................................... ....................... 208 Verpflichtung !:Um Erlernen der Koranrea:itatio n ......................................... 208 Verpöntes beim ritue llen Gebet .................................................................... 209 BeilSpie/e............................................................ ...................................................................... 209
Dinge, die das Gebet ungültig werden la ssen ............................................... 214 Moscheen ............................................... .............. ...... ........ .. ........................ 217 Wichtigste Moscheen ............................................... ............ , ... ................................................ Bauen vo n Moscheell ...................................... ............................. ............................. .... .......... Verhalten in der Moschee ........................................ ................................................................ Ansfandsregeln ................ , .............. ,................... ................................................................ .... Erhullullg und Bau von Moscheen ..........................................................................................
2 18 218 2 19 2 19
220 Pflichten gegenüber Ve rs torbe nen ............. . .......... .... .................................... 222 Waschung des Verstorbe nen .............................................. ........ ..... ........ ..... 223 Leichenrucher .................................................. ........................................................................ 225 Koslen ................ .................................................. ,.................................................................. 226 Totengebet ...... ... ........... ........... ....................... ... ....................... ................... 226 Verrichtu ng des Gebets ........................................................ ................................................... 227 SOnderregulienmgen ............................................ " ............ ..................................................... 228 Gebelsreihen ........................................................................................................................... 229 Ohne Gebel ............................................................................................................................. 229 AWslime und Nicht-Muslime .................................. , .................................. ,.. ,....... .................... 230 Begleitung zur Grabsraue .......... . , .... ,........... ... .............. ...... .. , ......................... ....... ................ , 23 1 Traue r ................. .............................................................................................................. ..... . 232 Begrobung der Leichen .......................................................................... ................................. 232 Tod auf hoher &e ................................................................................................................... 235 Trw\.Spott dar Leiche ............................................................................................................... 235 Silten ..................................................... ................................................ , ................................. 236 Grabstätten und Friedhöfe ........... ......................................................... ...... 236 Exhumierung ........................................................................................................................... 237 Fricd1wfsbesuch ............................ , ...... , .............. .................................................................... 238 Pflege IIOn FriedlWfe n .................... , ................... .................. ............................. ....................... 238 Mtlttyre r .................................................................................................................................. 239
Salat! Gebet Wesen des rituellen Gebets Wie wir wissen, ist unsere wichtigste Aufgabe, die Einheit Gottes (" Tauhfd" ) anzuerkennen und seine unvergleichbare Existenz zu bestätigen. Diese Aufgabe ist die allerwichtigste religiöse Verpflichtung. Die zweitwichtigste Pflicht ist aber das rituelle Gebet (as-So..1o.t). Durch das Gebet erhebt sich der Gläubige
zu Gott und e rlangt eine spirituelle Nähe zu Ihm. Dies ist eine große E h re fUr den Gläubigen.
Alle rechtgeleiteten Religionen predigen das Gebet . Auch unserem lieben Propheten wurde ab seiner Bestellung zum Gesandte n das Gebet vorgeschrieben. Damals wurde aber nur einmal nach dem Sonnenaufgang und einmal nach dem Sonn enuntergang gebetet. In der Nacht de r Himmelfahrt (mi 'rag) wurde das fünfmaJige Beten vorgeschrieben. Diese Nacht fand 18 Monate vor der Hedschra, der Auswanderung des Propheten nach Medina, statt, lind zwar in d er 27. Nacht des Monats Ragab. Der gnadenreiche Kor an lind diver se Hadithe e mpfehlen das Gebe t an und regulieren , wie man zu bete n hat. Diese versch ieden e n Regulierungen sind ein gutes Beispiel d afü r, wie hoch das rituelle Gebet im Islam geschätzt wird: In einem Koranvers heißt es : ,, 1 )crGcs, was d"irvom !J3uclic ßcoffi n 6art ·wurtfc.
'[1/alirflcli, aas qe6et liiift VOll scliällaflclien ulla a6sc/ieuficlien VillgCIZ a6, ulla.J!.ffa(ts zu geacllR!n ist aas}l.fferfiöcliste! Vna}l.ffa/i w eij1, was i/ir 6egelit [af-.J!.nk.a6uL, 29/45} Das rituelle Gebet ist die allerwich tigste Andacht (zikr1 an Gott. In einem ander en Koranvers h eißt es: D
V lla vem"clitet aas qe6et ullage6t Zal":,fl{t,
ulla was ilir fl r eucli an qutem
vorausscliic~,
aas werdet dir 6ei JlfIßIi voifi/ufen. 'Walirficli, .Jltrali sient
wont; w as z:lir tut! ~
[a(-<Baqara, 2/11 0) Ein Hadith definiert das Gebet als nGrundpjeiler der Religion". Ein weiterer Hadith besagt: ~rvas
qe6et ist eill L icnt im Jf"erz en aes qfö.u6igen,
Feinheiren islamische n Glaubens
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IIIU{ mall möge 1/erSlIdiell, dieses c/clit ZII melircl/!"
Diese Koranverse und diverse Hadithe sind ein Zeichen dafür, dass das rituelle Ge bet ein wichtiges und würdiges Gebet zu Gott ist . Das Gebet ist eine seh r wichtige Form des Gottesdienstes, und seine Nutzen sind unbegrenzt. Das Gebet is t jedem erwachsenen und zurechnungsfähigen t.luslim zu bestimmten Zeiten vor geschrieben. Diejenigen, die diese Verpflichtung wahrnehmen, werden von Gott gebüh rend belohnt. Und diejenigen , die iht Gebet vernach lässigen, we l'den es zutiefst be reuen . Die Muslime sollte n ihre Kinde r a b d e m 7 , Lebe nsjahr mitbeten lassen. Den Kindern wird das Beten durch ihre ~ltern oder Erzieher beigebracht. Bei Kin dem über 10 J a hre , die noch immer nich t mitbeten, sollte man andere Erziehungsmethoden in Betracht ziehen. Der Mensch sollte erwägen, dass er jeden Augenblick unbegrenzte Errungensc haften und Gaben Gottes genießt. So sollte man sich infolge dieser Gaben und Errungenschaften dankbar erweisen.
So ist das Gebet ein Weg, diese Dankbarkeit zum Ausdruck zu bringen und die Pflicht der Dienerschaft zu erfüllen. So meint man, dass das Gebet alle Atten der Dankbarkeit in sich eint. Zusätzlich ist das Gebet ein Gottesdienst, de r die He rzen läutert , sie e rleuchtet, dem Menschen zu hoher Gesinnung verhilft, die Mensc hen vom Bösen abhält und sie zum Guten, zu Besonnenheit, Bescheidenheit und Ordnun g führt . Durch das Gebet hält man sich von Sü nden fern und erlangt diverse Gaben und Errungen schaften von Gott. Das rituelle Gebet belebt nicht nur das spirituelle, sondern auch das physische Dasein und bewirkt, dass der Mensch seine Reinheit und Gesundheit ernst nimmt und ordentlich handelt. Fazit : Weisheit und Nutzen des Gebets gehe n über alles hinaus, was man sich vorstellen kann. Der Muslim betet abe r nur, um dem Willen GOlles zu en t· sprechen und seinem Schöpfer die gebuhrende Verehrung emgegenzubringen . Abgesehen vom materiellen Nutzen betet er nur, um seine Verpflichtung als Diener gegenüber Gott zu erfUUen . Der Gläubige ist sich bewusst, dass diese heilige Pflicht durch nichts a nderes zu ersetzen ist. Der Muslim e rachtet die Zeit, die e r fU r sein Gebet aufbringt, als d ie glücklichste und freudigste Zeit seines Lebens. Unendliche Profite des vergänglichen Lebens sind nu r dem Gebet zu verdanken. Stunden, die man fUr das Gebet einsetzt, sind Vorbe reitungen fü r das unvergängliche Glück des unendlichen Lebens. Glüc klich sind diejenigen, die dieses heilige und tugendhafte Gebet ständig durchführen.
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Ome ~ NaSl'hr Bilmen, Is lom isch er Kare::rusmu s
Ein ige Term ini Salat Salät bezeichne t das Gebet. Die Pluralfo rm ist Salawät . Salät wi rd wortwört~ lieh auch mit "Ge be t oder ft Be t c n" ube rsetzt . Als religiöser Begriff versteht man darunte r 'lbdda, Arkän und Zikr. (Diese Begriffe werden später naher de~ finie rt) . U
Das Wort ~Salät" bezeichnet zusätzlich auch den Segensgruß ru r un seren phete n , der wie fol gt lautet:
Pro~
,Jf ffälillmma sam wo samm ara sayyitfina 'Muliammadln
wa arii aG sayyid'inii ':Mllfia11/mad'!~ (,/1>1.,,111 gott, segne lind'gn!ße lmscren Jieml 5\tunammaa /lnQ die 'FamiGe IIrlSe/'l!S Jiemr 'Muna mmatf! 'J
Dieses kleine Bittgebet ist ein Wunsch von Gott, unserem Pl'Opheten diesseitige und jenseitige Gaben zu gewäh ren und dadurch unsere innere Verbu ndenheit ihm gegenüber zum Ausdruck zu bringen.
Takbir Takbir ist die Bezeichnung rur "Allähu akba"". Qiyä m
Qiyäm bezeichnet das Stehen beim Gebet . Qirä'a
Qira'a beze ichnet das Rezitie re n des Ko rans.
Ruqu ' Ruqu' bezeichnet das Verbeugen beim Gebet. Als religiöser Tenninus versteht man darunter, das Verbeugen nac h der Rezitation des Koran s. Qawama
Qawamn ist das Aufstehen nach dem Ruqü' solange, dass man einmal hana rabbiyal-Azfm" sagen könnte.
~Su b
Sagda Sagda bezeichnet das Berühren des Bodens mit einem Teil des Gesichts (Niederwerfung) , um Gott zu vereh re n . Sugl1d ist eine andere, gän gige Bezeichnung dafür.
Galsa Calsa ist das Sitzen zwischen zwei Niederwerjungen, und zwar so lange , dass man einmal "Subhan a rabbiyal-Azfm"sagen kön nte . "Gulüs " ist eine andere
Feinheiten islamischen Glaubens
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Bezeichnung dafü r.
Qa'da Qa'da ist das Sitzen, um das Bittgebet "at-Tahhiyatu" zu rezitieren_ Man unterscheidet dem ers ten und dem zweiten Sitzen.
Rak'a Rak'a ist ein bestimmter Abschnitt , eine " Einheit" des Gebets. Ein Qiyäm, ein Ruku' und zwei Sagda ergeben zusammen eine Rak'a. Ein Gebet m it zwei Qiyäm, zwei Rukü' und vier Sagda ist ein Gebet mit zwei Rak'a. Ein Gebet mit drei Qiyäm, d rei Rukü' und sechs Sagda ist ein Gebet mit 3 Rak'a.
Formen und Einheiten des rituellen Gebets Man unterscheidet verschiedene Gebetsformen wie fard, waglb, sunna und mus tahabb. Das Gebet, das jeder zurechnungsfähige und geschlechtsreife Muslim fünf Mal täglich verrichtet, ist ein POichtgebet (fard). Auch das Freitagsgebet ist fard. Die Gebete an den Festtagen und das Witr-Gebet sind wätib. Gebete, die man vor oder nach dem Pflichtteil verrichtet, sind SunnaGeb e te . Auch das Tarawlh-Gebet im Monat Ramadan ist ein Sunn a -Gebet. Andere Gebete, die man zu bestimmten Zeiten verrichtet, um Gottes Willen zu erhalten, sind entweder Sunna- oder Mustahabb-Gebete . Das Gebet am fru hen Morgen nach dem Sonnenaufgang ist ein gutes Beispiel dafür. Damit die Gebete akzeptabel werden, sind einige Bedingungen zu erfüllen, deren Einhalten fard ist. Diese nennt man "pflic hten des Gebets~, andererseits gibt es auch Handlungen, die Wägib-, Sunna- Handlungen oder Anstandsregeln des Gebets darstellen. Natü rl ich gibt es auch einige verpönte und das Gebet ungültig machende Dinge, die deshalb zu vermeiden sind. Jeder Muslim sollte darüber gut informiert sein . Ge betse inheiten : Morgengebet:
2 x sunna + 2 x fard
Mittagsgebet:
4 x sunna + 4 x fard + 2 x sunna
Nachmittagsgebet :
4 x sunna + 4 x fard
Abendgebet:
3 x fard + x sunna
Nachtgebet :
4 x sunna + 4 x fard + 2 x sunna
Freitagsgebet:
4 x sunna + 2 x fard + 4 x + 2 x sunn a
Witr -Gebet
3x
Festtagsgebet
2x
Taräwih
20 x
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Omer Nasuhi Bilme>t, Islamischer Katechismus
Alle anderen Zusatzgebete bestehen aus 2 Rak'a. Nähere Details wer den später erörter t.
Pflichten, Voraussetzungen und Bestandteile Die Pflichten des Gebets sind zwölf a n der Zahl. Sechs davon sind vor dem Gebet einzuhalten: a) rituelle Reinheit von hadath (mindere rituelle Unreinheit) b) rituelle Reinheit von nagäsa (größere rituelle Unreinheit) c) Bedeckung des Schambereichs ('aura) d ) Hinwendung zur Gebetsrichtung (qibla) e) Einhaltung der Zeit (waqt) f) Absicht (niyya)
Die anderen sechs sind während des Gebets einzuhalten: a) Anfangs-Takbir (iftitäh)
b) Stehen (qiyäm) c) Rezitation (qirä'a ) d) Verbeugung (ruqu') el Niederwerfung (sagda) f) Sitzen am Schluss
Man bezeichnet sie auch als "Bestandteile des Grun dzug und die Basis des Gebets.
Gebet~ ,
und sie bilden den
Zusätzlich zu diesen zwölf Pflichten ist die Einhaltung des ~ Ta'du al-Arkän" laut Imam Abu Yusuf und drei anderen Imamen auch Pflich t. Imam Abu Hanifa hielt fre iw illige Beendigung des Gebets auch für eine Pflicht. Reinheit von minderer und größerer Unreinheit Die rituelle Reinheit vor dem Gebet ist eine Voraus bedin gung. Ohne diese Reinheit ist das Gebet ungültig. Unter "ritueller Reinheit" versteh t man die Beseitigun g von Zuständen, die eine Voll- bzw. Teilkörperwaschun g erfordern und zusätzlich die Entfernung von Schmutz. So sollten die Bekleidung und die Stelle, auf der man betet. ebenfalls rituell rein sein. Nähere Details sind in den abschlägigen Kapiteln erläutert worden. Bedeckung des Schambereichs Die Bedeckung des Schambereichs ist eine wichtige Vorausbedingung für d a s Gebet. Körperteile, die man beim Gebet bedecken muss und von anderen Pe rsonen nicht geseh en werden dürfen, bezeichnet man als Schambereich . der Schambereich der Männer sind die Körpe rteile zwisch en dem Bauchnabel und
Feinheiten islamischen:O/aubens
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den Knien, wobei die Knie selbst auch dazu gehören . Bei den Fra uen ist der ganze K ö rper bis a uf Gesicht und die Hände aJs Scham bereich zu betrachten . Ob die FUße auch dazu gehö ren, ist umstritten . Ein~ berechtigte Meinung besagt, dass die Füße mc ht zu m ~chamberelch ge· hören . Die Füße dienten zum Gehen, und es wä re für die Bedü rftigen sehr schwierig, sie zu bedecken. Es wäre aber besser und sicherer, die F'Oße beim Bete n zu bedecken . Nicht· Bedeckung des Scha mbereichs macht das Gebet ungOltig, aber eine Nicht · Bedeckung bi s zu einem Vierte l davon wi rd toleriert. Imam AbO. Yusuf war noch toleranter und hielt etwas weniger a.ls die Hälfte davon für akzepta· beI. Ma nc he Gelehrte haJten das Knie gemeinsam mit d e m Obe r s che n.ke l fü r einen separaten Körperteil . So darf das Knie beim Be ten offen bleiben, d e nn das Knie ist weniger aJs die Hälfte bzw. ein Viertel des ganzen Kö rperteiles. Die Erachtung eines Körperteiles als Scham bereich wird nicht du rc h den Be· troffenen , so nde rn durc h die Anderen beu rteilt, das heißt, es genügt, d ass an · dere Personen diese Körpe rteile nicht zu sehen bekommen. So darf d e r Beten· de selbst seinen Schambereich durch ein weites Gewand zu sehen bekommen . Solange aber Außenstehende sie nicht zu sehen bekommen , wird es tolerie rt. Der Betende soUte seinen Schambereich , sofern dieser beim Beten sichtbar werden sollte, bedecken. Wenn e r aber eine bestunm te Zeit, in der er einen Pflichtteil des Gebets , wie das Stehe n oder das Verbeugen, vornehmen könnte, ubersch reitet, mu ss e r d as Gebet wied e rho len. Dieselbe Regelung gilt au ch fü r etwaigen Schmutz, m it d em man beim Beten in Berührung ko m mt. We nn man aber solche Unannehmlichke iten selbst verursacht, wird das Gebet sofo rt un· terbrochen . Eine Bekleidung, die so fein ist, dass man den Körper dadu rc h sehen kann, ist nicht akzeptabel. So d a rf m it einer so dü nnen Bekleidung nicht ge be tet wer· den. Eine zu enge Ikkleidung, die den Schambereich zum Ausdruck bringt, ist nicht besonders geeignet, wird aber toleriert. Ge be ts richtung Man soUte das Gebet in Richtung der heiligen Kaaba in Mekka verrichten . Diese Gebetsrichtung wird .. Qibla" genannt. Mit der Kaaba ist nicht nur das Gebäude in Mekka gemeint, sondern vielme hr der Stelle, an der sich d ieses Gebäude befindet . Die gesamte Qibla e rst.reckt s ic h über dem Gebäude der Kaaba in die Höhe und eben so darunte r in d ie Tiefe. So durfen diejenigen, die neben oder in diesem Gebäude beten, in jegliche r Richrung beten . Be im Ge· mei nschaftsgebet b raucht also de r Imam n icht unbedingt in d erselben Rieh· rung wie d ie Gemeinde zu stehen. Ocr Ima m darf ;n ,.int>r Richtung und die Mitbetenden in einer anderen Richtung beten . Es ist nicht imme r möglich, beim Gebet die Richtung hundertprozentig einzuh alten, so ge nugt es als religiöse Pflicht, dass man sich u.ngefa hr in die Rie h · tun g d e r Kaaba we ndet. 130
Omer Na..suhi 8ilmen, Islamischer KCllcchismLlS
Oie Richtung der Kaaba wird mit einem Kompass bestimmt. Die Gebetsnischen (Mihra b) in den Moscheen sind in Richtung Kaaba gebaut. So braucht man keine Untersuchung vorzunehmen, wenn man eine Gebetsnische zu sehen bekommt.
In den östlichen Ländern Hegt die Kaaba in Richtung Westen. Falls jemand sich beim Beten oh ne triftigen Grund mit seinem Oberkörper von der Qibla abwendet, wird sein Gebet ungültig. Falls er nur sein Gesicht abwendet, muss e r unverzüglich wieder der Qibla zuwenden; sein Gebet wird nicht ungültig. Ein Kranker, der sich selbst nicht bewegen kann und niemanden hat, der ihm behilflich sein könnte, begibt sich in die Rich tung de r Qibla, soweit er kann, denn die Verpflichtung richtet sich nach dem Imstandesein. Bestimmung der Gebes richtung
Jemand, der die Qibla nicht kennt und niemanden bei sich h at, der ihn belehren könnte, unternimmt Forschungen. Er darf sich an manche n Indizien wie Sonne oder Sterne orientieren. Er betet dann in der Richtung, die er für richtig hält. Auch wenn sich her ausstellt, dass er s ich geirrt hatte, braucht er das Gebet nich t zu wiederholen. Falls jeman d den Betenden wä h ren d des Gebets zu rechtweist, darf er sich der Qibla zuwen den und weiterbeten. Dieselbe Regelung gilt für Stadt und Land, Tag und Nacht. Man braucht nic ht die Anrainer zu befragen, indem man bei ihnen läutet. Jemand, der sich über die Qibla nic ht im Kla r e n ist , aber nicht jemand Anderen fragt, der ih n informieren könnte, darf in der Richtung beten, die e r für richtig hält . Wenn er d ie Richtung getroffen hat , gilt sein Gebet. Wenn nicht, muss er das Gebet wiederholen . Dieselbe Regelung gilt auch für den Sehbehinderten. Die Aussage e ines glaubwürdigen Mensch en ist der Nachforschung vorzu zie hen, auch wenn man damit nicht einverstanden ist, den n eine Aussage ist aussagekräftiger als eine Nachforschung. Personen, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, beten getrennt in der Richtung, die sie selbst für richtig halten. Persone n , die unte rschiedlic he Folge runge n ziehen, dürfen nicht einem Imam folge n , der einer anderen Auffassung ist. Jemand, der in einem Schiff betet, sollte in Richtung der Qibla beten und sich bei jeder Kursänderung des Schiffes neu orientie ren. Zusatzgebete darf man außerhalb der Stadt auch ohne Grund auf einem Reittier u nd in be lie biger Ric htung ver richten. Imam Abü Yüsuf ließ Zusatzgebete auch in der Stadt in der oben beschriebenen Form zu , ohne dass es als makrOh gelte . Imam Muhammad hielt es zwar für akzeptabel, aber mit einer gewissen Verpöntheit. Mit . auße rhalb d e r S t adt' meint man so weit entfernte Orte, dass man zwei anstelle von vier Rak'a beten darf.
Feinheifen isl(1ttlischen G/(lUoons
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Die Tatsache, dass die Muslime sich beim Beten in Richtung Kaaba begeben, die der äJteste und heiligste Gebetsort der Welt 1st, fördert die Einheit, erbringt eine Ordnung und belebt die Herzen mit einem Gefühl der Zusammengehörigkeit und dem Licht des S etens. Gebetszeiten
POichtgebete und deren Sunna-Teile und Witr-, Taräwih, Freitags- und Fes t tagsgebete s ind z u bestimmten Zeiten zu verrichten. Pflichtgebete sind Morgen-, Mittaglil-, Nachmittags- , Abe nd_ und Nachtge bet . Das F'reitaBsBPhct wird auch zu r Mittagszeit verrichtet. Es ist für jeden Muslim eine religiöse Pflich t, die Zeiten fü r diese Gebete zu kennen, denn man darf ein Gebet nicht vor seiner Zeit verrichten . Und man darf ein Gebet nicht nach seine r vorgesehenen Zeit verrichten , sondern nur nachbeten . Das Nachbeten ist nicht wie das rechtzeitige Beten. Ein Gebet unentschuldigt zu verschiebe n , erfordert eine große Verantwortung gegenüber Gott. Die Sunna-Gebete u n d die Freitags- bzw. Festtagsgebete können jedoch nicht nachgeholt werden. Morgengebet
Das Morge ngebet ist zwischen dem Anfang der zweiten Morgendämmerung und dem Sonnenaufgang zu verrichten. Die zweite Morgendämmerung besteht a us einer Aufhellung, die m it de r Verbreitung der Sonnenstrahlen im östlichen Horizont anfängt . Durc h die zweite Mo rgendämmerung tritt die Zeit für das Morgengebet ein , deshalb s pricht man auch von einer ,.aufrichtigen Morgendä mme rung" (fagT säd iq). Demgegenüber zu stellen ist die erste Morgen dämmerung, die am Himmel durch eine verlängerte, weiße Linie ersch eint und gleich wieder verschwindet bzw. durc h eine Verdunkelung verdrängt wird . Diese erste Morgendämmerung nennt man ~unaurrichtige Morgendämmerung" (fage käzib), da s ie noch immer ein Zeiche n der Nach t ist und eine irreführende AufheUun~ verursacht. Diese Dämmerung gilt also noch als ein Teil der Nac ht. So ist weder die Nacht zu Ende, noch ist der Morgen eingetreten . So darf der Fastende während dieser Zeit essen und t rinken , ohne sein Fasten zu gefährden . Man sollte das Morgengebet so lange wie möglich versch ieben , es ist empfohlen und rugendhafter. Diese Maßnahme bezeichnet man als ~Jsfii r~ . Die einzige Ausnahme macht man in Muzdalifa, wo die Pilger das Morgengebet so früh wie möglich verrichten müssen . Mittagsgebet
Das Mittagsgebet ist nach der Zeit zu verrichten , wo die Sonne den 2enith erreicht und sich gen Wes ten neigt. Diesen Moment bezeichnet man als ~ FayJ az·Zawär . Diese Zeit hält sich bis zu dem Zeitpunkt an, da der Sch a tten eines Objektes so groß ist wie es selbs t . Diese letzte Periode bezeich net man als "a l--asr ath-thänj" ("zweiter Nacbmittag"). Diese Meinung wurde von Imam Abü Han"ifa vertreten. Imam AbU. Vüsuf und Imam Muhammad vertraten gem einsam mit den anderen drei Imame n die Meinung, dass durch die Verlängerung des Schattens eines Objektes bi s zur Originalgröße die Zeit des Nachmit-
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Nn......hi Br1men. Islamischer Katechismus
taggebets eintrete. Diese Zeit wi rd als "al-"asr al-awwal u ("e rster Nachmitta!f ) bezeichnet. Um diesen Konflikt zu ve rmeiden, sollte man das Mittagsgebet lieber etwas früher verrichten . Das Nachmittagsgebet darf man in der Zeit verrichten, die man als .,zweiten Nachmittag" bezeichnet. Freitagsgebet
Die Zeit des Freitagsgebets ist identisch mit der des Mittaggebets. Nachmittagsgebet
Das Nachmittagsgebet ist nach der Beendigung der Mittagsgebet szeit bis zum Sonnenuntergang zu ve rrichten . Im Sommer sollte man es lieber ein bissche n später und im Winter so früh wie möglich verrichten, was mustahabb ist. Man darf es so lange hin auszögern, bis sich die Farbe der Sonne verändert. Abendgebet
Das Abendgebet ist nach dem Sonnenuntergang bis zu der Zeit zu verrichten, wo der Horizont total verschwindet. Unte r dem Horizont verstand Imam Abü Hanifa die Helligkeit nach de r Abendröte. Imam Abu Yüsuf und Ima m Muhammad verstanden gemein sam mit den andere n d rei Imamen darunter nur die Rötung. Durch de n Schwund dieser Abendröte kJingt die Zeit ab. Es ist mustahabb, das Abendgebet so früh wie möglich zu beten. Da die Zeitperiode des Abendgebets sehr eng is t, darf man es nicht verschieben . Man darf nicht das AbkJingen der Abendröte abwarten. Nachtgebet
Das Nachtgebet is t nac h dem Schwinden de r Abendröte bis zur zweiten Morgendämme rung zu ve rrich ten. Mit dem Eintritt der Morgendämmerung klin gt diese Zeit ab. Dieses Gebet bis zum e rs ten Drittel der Nacht zu verschieben , is t mustahabb, und bis zur e rs ten Hälfte ist es mubäh (gestattet). Es ist aber ve rpönt, das Ge· bet unentschuldigt bis zur zweiten Morgendämmerung zu verschieben, denn dadurc h begibt sich man in die Gefahr, das Gebet zu versäumen. An bewölkten Tagen sollte man Morgen-, Mittags- und Abendgebet hinauszögern und Nachmittags- und Nachtgebet em bissehen frühe r verrichten, was empfohlen ist. Witr"Gebet
Die Zeit des Witr-Gebets ist identisch mit der Zeit des Nac htgebets, a ber das Witr-Gebet wird immer e rst nach dem Nachtgebet verric hte t. Wenn man sicher ist, aufstehen zu können , sollte man es so lange wie möglich hinauszögern . Wenn man aber nicht sicher ist , darf man es vor dem Schlafengehen verric hten.
Feinheite n islamischen Glaubens
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TaräwTh·Ge be t Das Taräwih·Gebet darl man nach dem Nachtgebet bis zum Morgengebet ve r· richten. Man darf das TaräWih vor oder nach dem Witr beten, aber man darf das TaräWih auf keinen Fall vor dem Nachtgebet ve rrichten. Wenn man es irrtümlich tut, wiederholt man es . Festtagsgebet Die Zeit für das festtagsgehet e Id.Ge bet) tritt mit dem Sonnenaufgang und der Beendigung der verpönten Zeit an und dauert bis zum Istiwä', wo die Sonne sich in der Mitte befindet. Falls man das Gebet zum Fes t des Faste nbrechens nicht an seinem ersten Tag verrichten kann, darf man es in derselben Zeit des zweiten Tages verrich ten. Auch wenn der Behinderungsgrund fortbesteht , darf man es am dritten Tag nicht verrichten . Das -jd-Ge be t z um Opfe rfest darf man ebenso aus einem Hinderungsgrund am zweiten oder auch dritten Tag verrichten. Es wäre aber ungut, dieses Gebet ohne Hinderungsgrund bis zum zweiten ode r dritten Tag hinauszuzögern. Man darf aber das Gebet nicht im Moment des Istiwä' oder späte r verrichten _ Die Zei t ist einerseits die Vorausbcdingung fü r das Gebet, a ndere rseits is t auch das Gebet eine Funktion der Zeit. In diesem Sinne sind einige Gebete nicht pflicht für die Bewohner einer bestimmten Gegend, falls die Zeit fü r das eine oder andere Gebet nicht eintrifft. In manchen Gegenden und zu bestimmten Zeiten tritl gleich nach der Abenddämmerung die Morgendämmerung ein . So ist in diesen Gegenden die Zeit für das Nachtgebet einfach nicht gegeben. Dies ist genauso mit einem Armamputierten zu ve rgleichen. So wie der Armamputierte nicht sei nen Arm zu waschen braucht, da rf man von den Bewohnern dieser Gegend nicht erwarten , das Nachtgebet zu verrichten. Die Notwendigkeit is t einfach nicht gegeben. Andere Fiqh- Experten (Gelehrte des islamischen Rechts ) vertreten aber die Meinung, dass auch Bewohner solcher Gege nden verpnichtet seien, funf Mal täglich zu beten . Falls die Zeit fü r ein bestimmtes Gebet nicht e inträfe, durften dem nach die Betroffenen dieses Gebet nachbeten bzw. sich an einer nahe gelegene n Gegend orientieren. Es ist eine Tatsache, dass d ie Zeit eine Voraus bedingung, ein Grund und eine Funktion des Gebets ist. Das Gebet ist aber ein Befehl Gottes und etablie rt. sich durc h den Fluss der Zeit, wodurch alle Muslime zum fUnfmaligen Beten am Tag verpflichtet s ind . So müssen sie dieses Gebet unbedingt ve rrichten, was sich durch den Idschtihad des Imam s Schäfi'i bestätigen lässt. Auch vorsichtiges Handeln e rforde rt. dies. Wie die Gebetszci ten in den Gegenden zu regulieren sind, wo die Sonne für unbestimmte Zeit nicht auf- bzw. un tergeht. So ist es angebracht fü r Muslime dieser Gegenden, beim Beten und Fasten Sonderregelungen einzufUhren .
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Omer Nasuhl Bilmen, Islamischer KMcchl smus
Vorteile des Betens
Das fünfmalige Beten am Tag hat mehrere Vorteile . Wir wollen kurz einen Vorteil zum Ausdruck bringen: Am Morgen erlangt man ein neues Leben, wo man von der Dunkelheit zur Helligkeit übergeht. Man bekommt einen neuen Schwung. Der einzige Gru.nd fur diese neu e Lebhaftigkeit und diesen neuen Schwung ist Gott. So ist der Mensch verpflichtet, sich rur diese Lebhaftigkeit dankbar zu erweisen und in diesem Sinne das Morgengebet zu verr ichten. Der Mensch genießt vom Morgen bis in den späten Abend ve rschiedene Er rungenschaften und Gaben. Man ist immer bemüht, sich im mater iellen Sinne zu betätigen und erlangt ve rschiedene Erfolge. Das Mittags- und Nachmittagsgebet sind Dankbarkeitserweisungen rur diese Erfolge und eine Verhinderung der Gefühllosigkeit u n d der Härte, die sie einbringen könnten. Das Aben dgebet wird in einer Atmosphäre verrichtet , wo das tägliche Streben abklingt und man die Möglichkeit bekommt, den Tag mit einer Tat zu beenden, die die Seele als ein Zeichen des Glücks und der Diener schaft Gottes genießt. Die nächste Phase ist die Schlafphase. Der Schlaf ist eine andere Variante des Todes, und bevor man sich zu einer Periode der Ruhe und Besonnenheit begibt, erlangt man die Möglichkeit, das Leben von einem Tag mit einem heiligen Gebet zu beenden und mit einem göttlichen Gefühl und Bewusstseinszustand in diesen todesähnlichen Zustand zu übergehen. Das Nachtgebet wird verrichtet, um sich mit diesen Gefühlen in die Allbarmherzigkeit unseres Schöpfers zu begeben. Fa zit: Alle Menschen und Lebewesen erleben fü nf Phasen wie Gebur t, Aufbau, Ruckstand, Alterung und Tod. Als eine Wider spiegelung dieser fünf Phasen, die richtige Gaben Gottes sind und ein Ausgleich zwischen materiellen und spirituellen Arbeiten ist das fiinfmalige Gebet zu verrichten. Wir mussen uns unserem Schöpfer gegenüber dankbar erweisen, da Er uns die Ehre erwiesen hat, uns zu diesem Gebet zu verpflichten und u ns mit zahlreichen Gaben beschenkt.
Absicht zum Gebet Die Absicht (niyya) ist eine Vo raus bedingung rur das rituelle Gebet . Unte r dieser Absicht ist der Wille und eine absolute Unerschutterlichkeit zu ve rstehen. Das Herz soll sich zu einer Tat entscheiden, und man muss sich darüber bewusst sein, was man will. Die Absicht zum Gebet besteht darin, das Gebet mit Aufrichtigkeit zu verrichten , um göttlichen Lohn zu erlangen, und sich sicher sein, welches Gebet man verrichtet. Die Wich tigkeit und der göt tliche Lohn rar eine Tat misst sich an der Absicht dazu. Man sollte das Gebet bewusst verrichten. Das Gebe t muss auf göttlichen Lohn ausgerichtet sein, und man darf es nicht unbewusst durchführen. Die Absicht bleibt im Herzen. Ander e rseits ist es aber besser, das, was im Herzen vor sich geht, auch wö rtlich auszusprechen . Das Gebet ist gültig,
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wenn man seine Absicht im Herzen nich t unbedingt wörtlich ausspricht. Es ist viel besser, wenn man ausspricht , welches Gebet man verrichten will. Es ist mustah abb, das, was im Herzen vor sich geht, auch sprachlich auszudrucken. Umgekehrt gilt es nicht, wenn man nur a u sspricht, was einem tatsäch lich durch den Kopf geht. Bei den Pflicht-, Festtags- und Witr-Gebeten sollte man unbedingt die Zeit mitberüc k s ic htigen . So druckt man die Absicht zum Morgengehet, zum Freitagsgebet oder zum Witr-Gebet aus. Es genügt nicht, einfach nur die Absich t zum Pflichtgebet auszudrücken. Mit einem solchen Ausdruck darf man das Gebet nicht verrich ten. Man darf aber den Ausspruch verwenden , dass man das Gebet der Zeit verrichten möchte. Man braucht die Anzahl der Gebetseinheiten nicht zu erwähnen, wovon das Freitagsgebet jedoch ausgeschlossen ist. Da m u ss man zusätzlich das Freitagsge bet mit erwähnen, denn das Gebet der Zeit ist nicht das Freitags- , sondern das Mittagsgebet. Absicht bei Zusatzge beten
Bei den Zu satzgebe t e n gen ügt einfach die Absicht zum Beten, aber man kann sich auch für das Sunna-Gebet einer bestimmten Zeit en tsch eiden. Es ist nich t notwendig zu erwäh nen, ob es sich dabei um Sunna "mu'akkada" oder "gayr mu 'akkada~ h andelt. Nur beim Taräw'ih-Gebet sollte man sich vorsichtshalber e n tweder zu demselbigen oder zum Sunna-Gebet der Zeit entscheiden. Jemand , der sich am Ge meinsc hafts gebe t beteiligt, aber sich nicht sicher ist, ob der Vorbeter das Pllichtgebet ode r das Taräwih-Gebe t betet, entscheidet sich für das Pflichtgebet . Falls der Imam tatsächlich das Pflichtgebet betet, gilt das Gebet als ein solches. Falls n icht, gilt das Gebet als Zusatzgebet, denn man darf das Taräwlh-Gebet nicht vor dem Pilichtgebet beten. Die wörtliche Aussprache sollte direkt vor dem Gebet erfolgen. Man darf es auch frü h e r tun, a ber es darf dazwischen nichts passieren , was diese Absicht zunichte machen könnte . Zum Be is piel jemand, der sich wäscht , sich zu einem Gebet entschließt u n d sich zum Beten begibt, ohne dabei etwas wie Essen, Trinken oder Sprechen zu u nternehmen . Falls er sich nicht nochmals dazu entscheidet , gilt das Gebe t. Aber eine Entscheidung n ach dem Takbir ist nicht gültig. Dies ist die gängige Meinu ng. Ein e andere Auffassung tolerie rt die Entscheidung nach der Verlesung des "Subhdnaka~ oder der "A'Uzu -Basmala". (Imam Sch ä.fi'i akzeptiCl'te nur eine En tscheidung kurz vor dem Takhir .) Diverse Regulierungen
Man darf sich vor einem Pflich tgebet zum Nachbeten bzw. beim Nachbeten zum Pflichtgebet en tschließen. Zum Beispiel jemand, der sich zum Mittagsgebet entschließt, da e r nicht annimmt, dass die Zeit noch nicht vor bei ist, bet et das Mittagsgebet und be merkt später, dass die Zeit doch bereits vorbe i war. So gilt sein Gebet als nachgebe tet.
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Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katecrosmus
Bei jema nde m, der sic h gegen Mittag zum Mittags- und Nachmittagsgebet entscheide t, gilt seine Entscheidung für das Gebet der Zeit. Das Gebet, dessen Zeit noch nic ht eingetreten bzw. abgeklungen ist, wird anders bewertet. Jemand, der sich zu einem Pnic h tgebet entscheide t, aber später der Illusion verrallt, ein Zusatzgebet zu verrichten , hat das Pflichtgebet ve rrichtet, denn er brau cht sich a n seine Entscheidung nicht zu erinnern . Jemand, der sich zu einem Pflichtgebet entschlossen ha t und sich durch einen zweiten Takbir doch zum Zusatzgebet entscheidet, darf das Zusatzgebet verric hten. Das Umgekehrte gilt auch . Jemand, der sich zum Pnic htteil des Mittagsgebets entschieden h at, sich dann nach einer Gebetseinheit durch einen weiteren Takbir doch zum Nachmittagsgebet entscheidet, hat das Mittagsgebet unterbrochen und darf das Nachmittagsgebet verrichten. Auch be i den Gemein schaftsgebeten s ollte man seine Entscheidu ng zum Ausdruck bringen. Man spricht au s: "len na6e mien z um 'fifittagsge6et elltscniedcII /llld 6etc fiill/er acm Imam . •
Ohne diesen Ausspruch wäre es nicht korrekt, sich nach dem Vorbeter zu richte n . Jemand , der sich zum Alleinbeten entschieden hat , darf mit einem weiteren Takbir zu einem Gemeinscha ftsgebet wechseln. Sein e rstes Gebet wird unterbrochen, und so darf er hinte r de m Imam beten . Man darf nicht hinter einem Imam beten, ohne das Gebet zU benennen, das man verrichten will. Der einfache Ausspruch: "leh möch te mit dem Imam bete nl" is t unzu reichend. Zeitpun kt Es ist ungültig, wenn man s ic h vor dem Imam zu dem Gebet entscheidet und vor dem Imam den Takbir vollzieht. Man kann auch nicht das Wort "Allahu akbar" vor dem Imam beenden. Durch e inen zweiten Takbir darf man aber es nachholen. Die Gemeinde darf sich erst nach dem Takbir des Imams zu de m Gebet entscheiden, anders bestünde die Möglic hkeit, dass die Mitbetenden sich vor dem Imam zu dem Gebet entscheiden . Diese Meinung vertraten In1am Abü Yusuf und Imam Muhammad . Imam Abü HanTfa vertrat die Auffassung, dass die Mitbetenden versuchen mögen, sich gemeinsam mit dem Imam zum Beten zu entscheiden, denn die Eile zum Beten sei tugendhaft. So darf die Entscheidung s o früh wie möglich erfolgen. Jeder, der sich vo r der Beendigung der Sure al-Fä tiha zum Gebet entscheidet, erlangt den Lohn für den EröffnungsTakbir. Man braucht den Vorbeter, hinter dem man betet, nicht zu ke nnen. Es ist an
Feinhcilcl! islamischeI! Glaubens
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und für sich egal, wenn man hinter einem Imam betet, den man für jemand anderen hält. Der Imam brauch t sich nicht unbedingt zu entscheiden , als Vorbeter zu fun gieren. Nur wenn Frauen mitbeten, muss er sich dazu entschieden haben. Falls der Imam die Klausel: "Ana imämun liman tabi'ani" ausspricht, dürfen auch Frauen mitbeten. Näheres ist unter dem abschlägigen Kapitel beschrieben.
Anfangs- bzw. Jftitäh-Takbir Das Gebet wird mit ,.Allähu akbar" eingeleitet. Diesen Takbir nennt man Einleitungs- oder Anfangs -TakbiL Diese Form des Takbir nennt man auch ~Tac h rima"'. Dabei ist ein Ausspnlch anzuwenden, der den Ruhm Gottes ausdrückt. Mit diesem Takbir wird das Gebet eingeleitet und die Bindung zum Weltlichen abgebrochen . Die Tachrlma ist bei den Hanafiten kein Bestandteil des Gebet s, sondern e ine Vorbedingung. Da sie aber eng mit dem Gebet zusammenhängt, wird sie auc h als ein Bes tandteil betrachtet. Alle drei Imame h ielte n die Tachrima für einen Bestandteil des Gebets. Aus dieser Auffassung ergeben sich einige Fragen: Bei der Einleitung des Gebets genügt es, a n stelle von ,.Allähu akbar'" einfach
,.Alläh-ul- KabTr" bzw. ,.A.llähu Kabir" oder nur "Alläh~ zu sagen, um die religiöse pflicht zu erfüllen, denn dadu rch wird der Ruhm Gottes zum Ausdnlck gebracht. Umgekehrt aber Ausdrücke wie ~Al1ähumma- gfirli~ bzw. ,,Astagfirulläh u oder ,.A'Uzu Billäh, Bismillä h" sind nicht geeignet , das Gebet einzuleiten, denn diese sind nur Bittgebete und drucken keinen Ruhm aus .
Stehen im rituellen Gebet De r Qiyam ist ein Bestandteil der Gebete, die fard oder wagib sind. So ist ein Gebet, das jemand sitzend verrichtet , nicht gültig, wenn er hätte stehen können. Da auch die Bestandteile Pflic htteile sind, sollte man sie unbedingt einhalten. Ein Kranke r, der vorübergehend oder bedingt nich t stehen kann, dan im Sitzen beten. Der Behinderte darf entweder aus einem Grund nicht stehen bzw. sehr schwere Schmerzen haben ode r befürchten , dass seine Schmerzen sich dadurch verschlimmern. In diesen Fälle n darf man das Gebet im Sitzen verrichten. Wenn er es kann, sollte er Ruqü' und Sagda vollziehen , denn die Schwierigkeiten verhelfen zur Erle ichtenlng, und Notlösungen unterliegen bestimmten Maßstäben . Beten beim Sitzen
Ein Kranker darf nicht im Sitzen beten, solange er durch Anlehnung an eine Mauer au fste hen kann. Auch wenn er in der Lage ist, eine Zeit lang zu stehen, sollte er stehen und ers t dann sich zum Sitzen begeben. Ein Kranker, der den
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Ome~ Nasuhi Bilmen, Islamischer KUledusmus
ElnlCltungs-TE.kblr im Stehen aussp rechen kann , sollte d ies tun und sich ers t dann hinsetzen. Jcm.lO.nd, der a ufs tehen kann, aber nicht in der Lage ist, Ruqu' und SaSda durchzufü hren, braucht beim Beten n icht aufzustehen. Er sollte lieber sitzen bleiben und sein Gebet d urch Andeu tungen verrich ten. Imam ZulTar und die anderen drei Imame meinten, dass er lieber aufstehen sollte. Unter "Andeut ung" vers teht man eine angedeutete Ver beugu ng anstelle von Ruqu' oder Sagcla. Bei der Bewegung a ls Zeichen für die Niederwerfu ng sollte man den Kopf tiefer beugen als beim Ruq ü'. Ei n Kranker, der beim Aufstehen nicht in der L..'1ge is t , den Koran zu rezitieren , sollte liebe r sitzen bleibe n . J emand, der eine beschrän kte Zeit den Ko ran rezitieren ka.nn , sollte es tun und sich er st dann hin:sctzcn. Jemand, de r befürchtet, dass seine Wunde beim Ruqu ' oder Sagda zu bluten begi nnen könnte, sollte entweder au fs tehen oder das Gebet durch Andeutun ge n verrichte n. Jemand, de r befürchtet, beim Aufstehen seine Blase nicht kontrollieren zu können , sollte sitzen bleiben und Ruqu' und SaiSda vollziehen. Jemand , der be im Alleinbeten a ufs tehen kann und beim Ge meinschaftsbeten nicht dazu in der Lage ist , fängt das Gebet im S tehen an und setzt sich da nach h in . Falls er s ich wo hl fühlt, steht e r auf und macht den Ruqü '. Er bra ucht a be r das Gebet nicht zu wiederholen . Jemand, der auch im Sitzen nic ht zu Verbeugung und Niederwerfung in der Lage ist, vollzieht beide du rch Andeutungen. Bei der Niederwerfung ist der Blick tiefer zu senken. Es ist nicht notwendig, aber zugelassen, fü r die Niederwerfung ein Kissen zu besorgen . Falls er die Härte der S te lle der Niederwerfung zu spüren bekommt , gilt sein Gebet mit Verbeugung und Niederwerfung, sonst durch Andeutung. Jemand, der nicht einmal s itze n kan n, legt sich ins Bctt, wobei seine FUße in Ric htung der Qibla zu stellen sind. Verbeugung und Niederwerfung vollzieht er durch Andeutungen. Ule Schultern smd durc h Kissen zu stützen, damit er seine Aktionen andeuten kann. Ein dera rtiger Pa t ient darf auch mit seinem Gesicht in Richtung der Qibla liegen u nd wiederum Verbeugung und Nieder werfung andeuten. Besse r wäre es aber, wenn e r kopfüber liegt. Ein Pa tient, der sitzen kann , sitzt wie bei eine m normalen Gebet und verrichlet sein Gebet. Falls er dies nicht kann, s itzt e r so, wie es ihm am leichtesten fällt. Ein Patien t , der nic ht einm al mit dem Kopf seine Aktionen andeuten kann, verschiebt sein Gebet und braucht oeine Aktionen nicht mit Wimper n oder Blicke n anzudeu ten . Diese Auffassu ng vertrat Ima m AbO Ha nifa, wobei Imam Abü Yüsuf doch Andeutungen mit Blicken oder mit de n Wimpern vorzog. Imam Zuffar und Imam Schäfi'i sahen sogar Andeutungen in Gedanken vor. Eine andere Auffa ssung besagt , dass die Verpflichtung zu allen Gebeten der Zeit h infällig werde, sobald diese Unfäh igkeit einen Tag und eine Nacht anhal-
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!e. Falls jemand länger als eine n Tag ohnmächtig wird, betet er alle Gebete nach. Wenn es aber noch länger dauert, braucht er es nich t. Diese Dauer pflegte Imam Abü Han ifa n ach Stunden zu bemessen. Imam Muhammad ging aber von de r Anza hl der Gebete aus, wobei fün f Gebete maßgebend sind. Diese Meinung ist glaubhafter. Fazit: Man darf das Gebet nicht ohne wichtigen Grund au f die lange Bank schieben ode r gar unter lassen, d enn die Strafe dafür ist sehr groß und wir flüchten uns zu Gott vor ihr.
Beten beim Fahren Man darf die Pflichtgebetc nicht ohne Grund auf einem Reittier verrichten. Dieselbe Regelung gilt für das Witr-Gebet , das Totengebet und für die eine Rezitationsniederwer fung (tiläwat as-sagda) aufgrund eines Verses, der eine Nie derwerfung e rfordert, und für Gebete, die man nachholt. Eine Überlieferung von Imam Abü Hanifa besagt, dass man auch die Sunna des Morgengebets auf einem Reittier verrichten könne. Ein fahrbarer Untersatz unterliegt derselben Regelung wie ein Reittier. Deshalb sollte man nicht in einem fahrenden Fahrzeug Fard- oder Wagib-Gebete verrichten , wenn es nicht unbedingt e rforderlich ist. Ein nich t fahrendes Fahrzeug ist aber wie ein normale r Un tersatz und bildet deshalb kein Hindernis. Auf einem fahrenden Schiff d arf man alle Gebete auch ohne Hin derungsgrund im Sitzen verrichten, aber Aufstehen ist tugendhafte r . Diese Mein ung vertrat Imam Abü Hanifa. S eide Imame meinten, dass man beim Beten lieber s tehen müsse , solange man nicht seekrank sei, denn das Stehen sei ein integraler Bestandteil des Gebets und dü rfe nicht unterlassen werden, solan ge kein Hinderungsgrund vorläge. Imam Abü Hanlfa meinte aber, dass die Seekrankheit weit verbreitet sei und s o mit ein allgemeiner Hinderungsgrund vorliegt. Ein angelegtes Schiff im Hafen oder mitten auf h oher See ist dem Boden gleichzusetzen, solange es nicht zu sehr schaukelt. So muss man beim Beten stehen. Wenn aber das Schiff heftig schauk elt, ist es einem Reittier gleich zusetzen und man muss aussteigen und draußen beten. Auch ein fliegendes Flugzeug ist einem schwimmenden Schiff gleichzusetzen , denn der Flugpassagier kann das Fliegen nicht kontrollieren. Jemand, der auf einem. Reittier betet, vollzieht Ruqü ' und Sagda durch An deutunge n, wobe i er sich beim Sagda mehr bückt. Es ist nicht angebrach t, sich a uf einem Kissen niederzuwerfen. Gebete, die sunna oder mustahabb sin d, darf man auch im Sitzen verrichten, wobei das Stehen n och tugendh after ist. Alle Gelehrten sind sich in diesem Pu nkt einig. Imam Abü Hanifa sch loss aber den Sunna-Teil des Morgengebets davon aus, wobei m an sie nicht oh ne Hinderungsgrund im Sitzen verrich ten dürfe. Auch d as Taräwlß-Gebet darf man ohne Hinderungsgrund im Sitzen verrichten, wenn gleich es verpönt ist. 140
Ome r Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
Ma n darf ein Gebet, bei dem man anfangs gestanden ist, durch Sitzen oder Anlehnen fo rtsetzen, wobei es ohne Hinderungsgrund ver pönt ist. Man darf ein Gebet im Sitzen auch im Stehen fortsetzen , worauf sich die Gelehrten geeinigt haben.
Rezitation im rituellen Gebet Das Rezitieren einer bestimmten Menge vom Koran in einer Lautstärke, die man selbst hör en kann, ist ein wichtiger Bestandteil des Gebets und deshaJb fard . Eine Lautstärke, die man nicht selbst höre n kann, ist nicht akzeptabel. Nur derjenige, der mit dem Imam betet, ist davon ausgeschlossen und braucht den Koran nicht zu rezitieren . Näheres wird im abschlägigen Kapitel beschr ieben. In aJlen Einheiten des Witr -Gebets und der Zusatzgebete und in beiden Ein heite n der zweiteiligen Gebete ist die Rezitation fa rd. Bei den vierteiligen Gebeten und bei dem dreiteilige n Gebet ist die Rezitation nur in zwei Gebetsei nheiten vorgesehen, wobei es nicht näher bestimmt sind, welche diese zu sein hätten. Es ist aber verbindlich, dass man in de n ersten zwei Gebetseinheiten aus dem Koran rezitiert. So ist es verpönt, dass man in den er sten zwei Einheiten die Rezitation unterlässt. Falls man es aus Versehen unterlässt, ist eine zu sätzliche Niederwerli.lOg (sagdat as-sahw) zu verrichten. Die Rezita tion der Su re aJ-Fätiha ist laut gängiger Meinung wagib. Auch die verseh entlich e Unterlassung der aJ-Fätiha erfordert eine zusätzliche Niederwerfung. Andere Überlieferungen erachten die Rezitation in den dritten oder vierten Einheiten der Pflichtgebete, die Lobpreisung Gottes (tasbih) oder auch Schweigen für zugelassen, aber das Rezitieren aus dem Koran ist tugendhafter , u n d die Rezitation der aJ-Fätiha ist sunna. Imam Abu HanTfa meinte, dass die Rezitation eines einzelnen Koranverses aJs Fard genüge, auch wenn der Vers sehr kurz sei. Sobald ein Vers rezitiert würde, sei die Pflicht erfüllt. Andere Imame und eine weitere überlieferung von Imam Abu Hanlfa besagen, dass man mindestens drei kurze oder einen in der Länge ihnen entsprechenden, langen Vers rezitieren müsse, was auch einer vor sichtigen Handlung entspräche. Verse wie "Nun", die aus nur einem Buchstaben bestehen , ode r Verse wie "Mudhammatä n ", die aus einem Wort besteh en, sind laut Übereinkunft nicht zugelassen, denn eine derartige Rezitation gilt nicht als vollkommen. Jemand, der nicht in der Lage ist, me h rere Verse zu r ezitieren, darf denselben Vers nicht dreimal hintereinander wiederholen, er tut es nur einmal. Beide Imame ließen es zu, aber jemand, der dre i ver schiedene Verse kennt, darf dies auf keinen Fall tun. Verse wie den Thronver s (Ayat-ul-Kursi) darf man auf zwei Gebetseinheiten ver teilen; die gängige Meinung lässt dies zu, denn auch die Unterteilung entsprich t drei kurzen Versen.
Feinheiten islamischen Glaubens
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Falsche Rezitationen werden im abschlägigen Kapitel behandelt.
Verbeugung (ruqiJ') im rituellen Gebet DeI" Ruqu.' ist auch ein Pflichtteil, da el- ein Bestandteil des Gebet s ist. Nach der Rezitation verbeugt man sich um 90° und parallel zur E rde. Die HandOäcben ruhen dabei auf den Knien. Derjenige, der im Stehen betet , darf den Ruqu' nicht nur andeute n . Man sollte dabei wirklich mit dem Rucken parallel zur Erde s tehen, sonst wäre das Ruqü' nicht akzeptabel. Derjenige, der im Sitzen betet, sollte sich beim Ruqü' so weit vorbeugen, dass seine Stirn auf einer Höh e mit seinen Knien steht. Auch wenn man einen Buckel hat, sollte man beim Ruqü' den Kopf verneigen. Der Mitbetende , der den Imam beim Ruqu ' erreicht, ruft im Stehen den Takblr aus und begibt sich zum Ruqu'. Er darf den Takbir nicht erst im Ruqu' ausrufen, sonst wird sein Gebet ungültig. Derjenige , der die Mitbetenden beim Ruqü ' erreicht, hat die jeweilige Gebetseinheit (rak'a) mitgebetet. Wenn er jedoch den Takbir ausruft und den Imam erst nac h dem Ruqu ' e rreicht, h at er diese Rak'a versäumt . Er betet die versäumte Rak'a nach der Endbegrüßung für sich nach. Falls jemand vor dem Imam den Ruqü ' vollzieht und sich nach dem Imam aufrichtet, muss e r den Ruqü' nochmals vollziehen, anders gilt sein Gebet nicht . Jemand, der vor dem Imam seinen Kopf aus Ruqu' oder Sagda aufrichtet, muss sofort in Ruqu' oder Sagda zurückkehren. Jemand, der den Imam beim Ruqu' erreicht, braucht nicht zwei verschiedene Takbirs. Er ruft einmal "Allähu akbar" aus und begibt sich zum Ruqu'. Dieser Takblr genügt für die Einleitung ("Iftitah") des Gebets und für die Ve rbeugung. (Siehe abschlägiges Kapitel: Das Jmamat).
Niederwerfung (sagda) im rituellen Gebet Die NiedeJWer fung ist als ein Bestandteil des Gebets auch fard. Der Betende begibt s ich n ach dem Ruqu' in die Sagda. Er richtet sich nach dem Ruqu' auf und begibt sich auf den Boden, wobei er mit der Stirn und der Nase den Boden berührt und die Hände neben das Gesicht legt. In dieser Körperhaltung wird Gott verehrt. Diese Art der Niederwerfung ist in jeder Gebetseinheit zweimal zu vollziehen . Die NiedeJWer fung ist auch dann gültig, wen n der Boden mit der Stirn, aber nicht mit der Nase berührt wird, aber eine solche Niederwerfung ist ohne Hinderungsgrund makrüh. Im umgekehr ten Fall, also wenn die Nase d e n Boden berührt, aber nicht die Stirn, gilt die Sagda laut Imam Abu HanTfa, allerdings mit Karaha. S e ide Imame erlaubten es aber mcht, solange nich t ein Hinderungsgrund besteht.
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Omer NQ.Sllhi Bilmen, lsla",_ischer Katechismus
Auch bedingt du rch einen Hinderungsgrund darf man nicht mit den Wangen ~zw. mit dem Kinn die Sagda vollz.iehen. In diesem Falle is t es besser, s ie nur anzudeuten. Das Berühren des Bodens mit den Händen ist bei der Niederwerfung kei ne Pflicht, aber eine Sunna . Imam Zuffar, Imam Schäfi'i und Imam Ahmad hielten es für cine Pflic ht. Auch d ie Zehen beider Füße bzw. mindestens eines FUßes sollten den Boden befÜhren, damit die Niederwerfung gil t. Es genügt nicht, einen Zeh eines FUßes bzw. nur die obere Seite desselben Fußes auf den Boden zu legen. Der Niederwerfungsplatz darf ca. 20 c m (12 Fingerbreiten) höher als der Platz sein, wo die Füße stehen - anderenfaJls gilt die Sagda nicht. Sonderregulierungen Bei großen Mensc hen sammlungen oder aus irgendeinem anderen Grund darf man sich auf seine Oberschenkel niederwerfen. Aus demselben Anlass ist es auch gestattet, dass man sich während des Gemeinschaftsgebets auf dem Rücken des Vordermannes niederwirft. Die Windungen des Turbans oder der Oberbekleidung sollten bei de r Niede rwerfung nicht s tören, solange sie auf einem sauberen Ort liegen und der Turban der Stirn unm ittelbar nahe liegt. Man sollte die Härte des Boden s zu spüren bekommen . Man darf sich nicht auf einem Baumwollkissen oder äh nlichem niederwerfen, der das Spüren der Härte verhindert. Bei der Niederwerfung auf Wolle oder Baumwolle, S troh bzw. Schnee sollte man darauf achten, dass sie keinen Leerraum an bieten und sich verhär tet haben. Wenn man aber ihre Härte nicht zu spüren bekommt und sie sich weich anfühlen, gilt die Sagda nicht. Man darf sich nic ht auf einem klei.nen Stein niederv.'erfe n , aber es wird toleriert, falls die Stirn zugleich mit dem Stein auch den Boden berüh rt. Auch ohne Hinderungsgrund darf man sich auf einem sauberen Tuc h niederwerfen. Die Tatsache, dass der Bode n sch mutzig sein könnte, ist kein Hinderungsgrund, solange der Gestank oder die Farbe dieses Schmutzes nicht auf das lUch ubergehen. Dieses Gebetstuch sollte dazu dienen, den Betenden vor Wärme ode r Kälte bzw. seine Bekleidung vor Schmutz ZU schonen. Dil'! 1l1ldnige Schonung vor dem Staub der Erde ist verpönt. (Imam Mälik hiell Dinge wie Teppiche, Gebetsteppiche oder Filz fur makrüh, da sie nicht dem Boden gleich sind.) Wegen Wärme oder Kälte darf man sich auf den eigenen Hä nden niederwe rfen, die man auf einen sauberen Ort legt. Falls man auf dem eigenen Mantel betet, sollte der Rockteil unten stehen, de nn ein solches Verhalten entspricht mehr der Bescheidenheit. Damit d ie Bestandteile des Gebets vollzogen werden, genugt es, dass man sich
Feinheiten islamischen Glaubens
eine Zeit lang in de r Position befindet. Es ist keine Pflicht, drei Tasbih ~ Perioden abzuwarten, aber bei Ve rbeugung oder Niederwerfung saUte man d re imal die Worte d es Tasbih rezitieren. Der mittlere Wert ist fünfmal und der obere Wert ist siebenmal. Wenn man allein betet, darf man diese Zahl so~ lange erhöhen, wie man will, aber der Vorbeter darf es nicht ohne Einver~ ständnis der Mitbetenden dreimal überschreiten, denn e r darf sie nicht beläs ~ tigen ode r zu lange aufualten. Beim Ruqü' betet man:
"Su6liäna 1(.a66iyaf- /fzfm"
c; geprie.sen .sei mein miiclitigeY ,rerr! M) Bei der Sagda betet man:
"Su6liana 1(.a66iya[..;4 "{iJ. -
GCJe[ln'escll .sei mein afferfiöc.frstcr Xerr!} Die Niederw'erfung wird bei jeder zweiten Rak'a wiederholt. Ersa tz-Nide rwe rfung Falls man ei ne Sagda aus Versehen auslässt, ist das Gebet zu wiederholen. Falls man sie aus Ve rgesslichkeit unterlässt, macht man eine ~Ersatz. Sagda~. Man kann diese "Ersatz-Sagda" auch nach dem Gebet vollziehen, wenn man nichts unternommen hat, was den Gebetszustand stören könnte. Auch die letzte Sitzung wird wiederholt und eine HErsatz-Sagda" unternommen. Nähel"es wird im a.bschlägigen Kapitel besc hrieben . Die Niederwerfung ist ein integraler Bestandteil des Gebets und ein Zeichen für die Bescheidenheit vor Gott und ein Ausdruck der Verehrung. In einem Hadith heißt es, dass der Moment, wo der Diener sich auf den Boden wirft, jener Moment ist, wo er sich am meisten Gott nähert und deshalb sollte man bei der Niederwerfung Bittgebete aufsagen , denn dieser Sagda-Moment ist d e r Gipfel de r Bescheidenheit und es ist höchstwahrscheinlich, dass die Bittgebete erh ört werden. Ein Gebet o hne Sagd a ist kein Gebet. Jemand, der sich vor unserem Schöpfer nich t niederw'irft, hat seine Diene rschaft abgelegt und e nt ~ behrt der Ehre, Gottes Erbarmen zu erlangen.
Endsitzen im rituellen Gebet Das Sitzen am Ende des Gebets ist auch fard und ein Bestandteil des Gebets. Dieses letzte Sitzen ne nm man auf Arabisch ~al - Qa 'da al-Ac hira~ ("letzte Sitzung"'). Auch die einzige Sitzung nach den zweiteiligen Gebeten nennt man so, wie eben beim Morgengebet. Dieses Sitzen soHte mindestens so lange dauern, dass man die "Tahiyya" rezitieren kann. Falls sich jemand beim Morgengebet nach zwei Gebetseinheiten ohne Sitzung in die dritte Gebetseinheit begibt und sich dabei niederwirft, wird dieses Gebet nicht mehr fard, sondern ein Zusatzgebet. In diesem Falle betet er noch e ine Rak'a weiter und vollzieht eine Begriißung.
Dm er Nasuhi Bilmen, Islamischer K(uechlljmus
Auch bei einem vierteiligen Pflichtgebet oder in der dritten Rak'a des Abendgebets darf man das Endsitzen verpassen und sich zur nächsten Rak'a begeben. Sobald man sich niederwirft, wir d dieses Gebet nicht meh r fard, sondern ein Zusatzgebet. Beim Morgengebet bete t man eine vierte bzw. eine sechste Rak'a weiter und macht die Begrüßung. Eine gängige Meinung besagt, dass man in diesem Fall keine ~Ersatz- Sagda" braucht. Diese Meinu ng vertra ten die Imame AbO Hanifa und AbO YOsuf. Imam Muhammad meinte, dass dieses Gebet ungültig geworden sei und sich deshalb auch als Zusatzgebet nicht einordnen ließe. J e mand, der bei der letzten Sitzung einschlä ft, muss nach dem Erwachen eine kurze Zeit lang (siehe oben) sitze n bleiben, denn seine Sitzung im Schlafen ist nicht willkürlich und deshalb ungültig. Dieselbe Regelung gilt für andere Bestandteile des Gebets.
Ta'dTi al-Arkän Die aufrech te Körperhaltung (Ta'dfl al·Arkän) beim rituellen Gebet Imam Abu Yusuf hielt das "Ta'rul al-Arkän" für einen Bestandteil und deshalb für einen Pard. Darun ter versteh t man die Durchführung der Bestandteile wie Qiyäm, Ruqü' und Sagda in einer bestimmten Gelassenh eit und Ruhigstellung de r Körperteile, die sich dabei bewegen. Zum Beispiel bei der Aufr ich tu ng aus dem Ruqü' zum Qiyäm sollte der Körper ganz aufrecht stehen u n d sich beruhigen, man sollte m indestens s o lange stehen, dass man HSubhänallähil"Azim" s a gen kann und sich erst dann niederwerfe n . Auch zwisch en den beiden Niederwerfungen sollte man eine Zeit lang innehalten . Imam Abu Hanlfa und Imam Muhammad h ielten die aufrechte Körperhaltung für wagib. Darü ber gibt es zwei verschiedene Auffassunge n . Laut erster Meinung muss man ein Gebet ohne Ta'dil al-Arkän wiederholen, die zweite Meinung sieht eine Ersatz-Niederwerfung vor, wobei es doch besser wäre, das Gebet nachzuholen. So befreit man sich von jeglichem Verdach t. Es wird auch für obligatorisch era.chtet, Gebete nachzuholen, die mit Karäha ve rrichtet worden sin d. Leute, die das Gebet innerlich genießen, halten sich an das Ta'dll al-Arkän und unterlassen die Eile, denn Eile im Gebet ist gegen jeglichen Anstand und Würde. Man verbringt die beste Zeit mit dem Be ten. So sollte man sich bemüh en , das ewige Glück und die göttliche Präsenz nicht zu verpassen.
Freiwillige Beendigung des rituellen Gebets Freiwillige Beend igung des Gebets ist laut Imam Abü Hanifa ein Besta ndteil des Gebets und desh alb auch als fard einzu stufen . Diesen Akt bezeichnet man als ~ churUg bisun'ihi". Die heiden Imame (Abu Yüsuf und Muhammad) hielten es a her nicht für fard. Aus dieser Meinungsverschieden heit gehen einige Proble mfragen hervor.
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Falls jemand nach dem Gebet eine kurze Zeit (so lange, dass man einen Glaubenbekenntnis [taschahhudJ I'ezitieren kann) sitzen bleibt und danach abs ichtlich. (öl:was unternimmt, was das Gebet beenden könnte, dann war das Gebe t galtig. Er darf in diesem Sinne essen, t rinken bzw. lachen . Auc h wenn dieser Akt nicht absichtlich, sondern unabsichtlich herbeigefUhrt wird, z.8 . nämlich wenn sich eine Blähung Ausgang verscham, meinlen beide Imame, dass das Gebet ebenso angenommen wird. Imam Abü Hanifa meinte abe r, dass das Gebet dann noch nicht bce ndet sei. So müsse der Betroffene sich nochmals rituell waschen und diesmal absichtlich das Gebet beenden, anders gilt sein Gebet nicht .
Wag ib-Handlungen beim rituellen Gebet Neben den Fard- Ha ndlungen gibt es auch eine Gruppe von Wägib- Handlungen im rituellen Gebet . Durch die Ausübung dieser im folgenden erläuterten Wägib-Handlungen werden die Pflichthandlungen c rganzt und vervollkommnet: I. Die Erwähnung des Wortes . akbar" , welches von der Größe Gottes zeugt, zusätzlich zu Gott ist wägib.
11. Die Rezitation der Sure al-Ftitiha ist auch wägib, wobei die drei Imame es sogar rur fard hielten. 111 . Die Rellltation des Korans, welche fnrd ist, in de n ersten beiden Gebetseinheiten durchzufUhren, ist wägib. IV . Die Rezitation de,. Sure al-Fätiha in den e rs le n beiden
Gebetseinheiten und die Vermeidung einer Wiede rholung derselbige n is t wägib. V. Die Sure al-Fätiha vor den anderen Versen zu rezitieren, ist wagib. VI. Der Zusatz ei n er anderen Sure oder eines weiteren Verses zur al-Fätiha ist wägib . So rezitiert man bei den F'ardGebeten in den ersten beiden Einheiten eine Sure oder einen ebenso langen Koranvers. Dieselbe Regelung gilt für Witr- und Zusatzgebete. (Alle drei Imame h ielten den Zusatz von drei Versen für su nna.) VII. Jemand, der allein betet, darf beim Morgen~ , Abend- und Nachtgebet je nach Wunsc h den Koran laut oder sti ll rezitieren. Dieselbe Regelung gilt fü r Zusatzgebete in der Nacht. Es ist aber wagi b, da s s man Mittags- und Nachmittagsgebete und Zusatzgebete am Tag still betet. VIII. Beim gemeinschaftlichen Beten der Morgen-, Freitags- , Festtags-, TaräWih - und Witr-Gebete und in den ersten heiden Einbeiten des Abend- und Nachtgebets rezit iert der vorbetende Imam den Koran laut. Umgekehrt in allen Gebetseinheiten des Mittags - und Nachmittaggebets und in der dritten Rak 's des Abendgebets und den letzten beiden Rak 'QS des Nachtgebets
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rezitiert der Imam den Koran still. Eine derartige Rezitation ist wagib_ IX. Den Quniit (Bittgebet im Stehen) während des Witr-Gebets und Takblr sind auch wägib. Diese Meinung vertrat Imam Abu Hanifa, wobei Imam Abu Yusuf und Imam Muhammad es für eine Sunna hielten. X. Beim den nachzuholenden Gebeten orientier t man sich am nachzuholenden Gehet selbst. Wenn man ein Gebet gemeinschaftlich nachbetet, das laut zu beten ist, wie das Morgengebet, betet der Imam genauso laut, wenn aber das Gebet nonnalerweise still zu beten ist, betet man still. Jemand, der allein nachbetet, darf ein laut zu betendes Gebet je nach seiner Wahl laut oder still beten. Eine andere Überlieferung besagt, dass man am Tag auf jeden Fall still beten müsse, wobei keine Option des Lautbetens gegeben ist. XI. Das Berühren des Bodens mit de r Nase zusätzlich zur Stirn ist auch wägib. XII. Das erste Sitzen bei den drei- oder vierteiligen Gebeten ist wagib. XIII. Die Rezitation des Taschahhud und der Tahiyya bei je-
der Sitzung ist wagib. XlV. Sagdat at· Tiliiwa (siehe dort) infolge eines SagdaVerses, den man beim Gebet rezitiert, ist auch wägib. XV. Drei zusätzliche Takbfrs beim -ld-Gebet sind auch wägib. Ruqu'- u n d Sagda-TakbIrs bei diesen Gebeten sind sunna. Der Ruqu'-Takblr bei den zweiten Gebetseinheiten ist auch wägib, da er eng mit den Zusatz-Takb'irs zusammenhängt. XVI. Die Einhaltung der Reihe der Ford-Handlungen und das Nicht-Un terbrech en von Handlungen, die nicht fard sind, ist auch wägib. So geht man vom Qiyäm (fard) zum Ruqu ' (ebenfalls fard) übe r. XVII. Das Einhalten und Nicht-Verschieben der WiigibHandlungen ist auch wägib. So dan man nach der Rezitation des Korans nicht eine Zeit lang abwarten und sich erst dann in den Ruqü' begeben. XVIlI. Die BegJ"Üßungsformel nach dem Gebet, indem man zuerst rechts und dann links "Assaläm" ausruft, ist wägib. Es ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben, "Assalamu alaykum wa rahmatulläh" auszurufen. Eine Auffassung besagt, dass das linksseitige Grüßen als Sunna einzustufen sei. Alle lmarne waren sich einig, dass man das Gebet mit einem Gruß been-
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den sollte. Dieser Gruß beendet das Gebet und man darf nicht hinter einem Imam beten, der schon den Gruß vorgenommen hat.
Sunna-Handlungen beim rituellen Gebet Die Sunna-Handlungen des Gebets vervollkommnen die Wägib-Handlungen. Sie vervollständigen das Gebet und ergeben göttliche n LQhn. Das Einhalten der Sunna- Handlungen ist ein Zeichen für die Liebe zu Gott und zu Seinem Propheten . Das Unterlassen dieser Handlungen ist aber kein Grund der NichtAnnahme des Gebets . Absichtliches Unterlassen ohne Geringschätzung ist aber ein Fehle r und eine Entbehrung. Die Geringschätzung der Sunna bzw. d ie Geringsc hätzung der in ihr ver borgenen Weisheit ist - Gon höte uns davor - Unglaube, denn die Sunna zählt zu den religions-juristischen Quellen und Prinzipien. Die Sunna-Handlungen des rituellen Gebets vor und während des Gebe ts lauten wie folgt: I. Der At:än (allgemeiner GebetsruJl und die Iqäma (unmittel-
barer Gebetsaufruf) für die täglichen Gebete und das Freitagsgebet sind eine Sunna. So sollte man für jedes Pflichtgebet und ror die nachzuholenden Gebete, die man gemeins chaftlich verric htet, Gebetsruf und -aufruf als Sunna aus r ufen . Wenn man mehrere Gebete nachbetet, ruft man n ur einen Azän aus . FOr da s folgende Gebet und die weiteren Gebete genügt nur die Iqäma. F'O.r MAnner, die zu Hause allein beten , sind Gebets ruf und Gebet saufruf empfohlen . Das Auslassen dieser beiden durch die Reisenden oder die Mitbeten den is t verpOnt. Diejenigen, die am Freitag aus einem Hinderungs grund nicht das Freitag-, sondern des Mittagsgebet verrichten, brauchen Gebets ruf und Gebetsaufruf n icht aufzusagen. Auch d ie Frauen brauchen dies nicht zu tun. (Siehe abschlägiges Kapitel) . H. Das Heben d er Hände beim Einleitungs-Takbir (Iftitäh) ist s unna. Die MAnner heben dabei ihre Hände hoch, so dass ihre Daumen die Ohren berühren, und d ie Frauen heben ihre Hände in Brusthöhe und rufen ,.Allähu akbar" aus. Die Handfläc hen s ollten zur Qibla geric htet sein . (Die drei Imame meinten, dass auch Männer ihre Hände nur bis zu den Schultern heben s ollten .) 111. Beim Takbir sollten die Hände ein bisseh e n offen sein , ohne dass man sich dafür a n s trenge!). muss. IV. Es ist sunna, dass der Imam die Obergangsworte ,, 54ml'Allähu Uman hamldah ("Gott hört de n , de r Ihn preisU") und die Begn1ßung am Ende des Gebets laut vornim mt, und d ie Mitbetenden beim Aufric hten aus dem Ruqü' die Worte ,.AlM
1<.
" m er NasuhJ 8Jlmen, Islamischer Ka IechIs mus
lähumma Ra bbanä wa lakal-hamd", die Takbirs u nd die Begrußung still vornehmen. Der Alleinbetende spricht beide Worte aus, wobei .Sami 'Alla hu liman hamidah" a u sd ruckt, dass Gott die Worte de r Ihn Preisenden e rhört, und "Allähummo. Ra bbanä wo. lakal-hamd" ausdruckt , dass die Lobpreisung nur Gott allein gilt . V. Es ist auch s unna , nach dem ersten Takbir ganz still ~Sub hänaka Allähumma" und vor der Sure al-F'ä tiha ,.A'üzu Billähi." zu rezit ie re n . Es is t ebenfalls sunna, auch bei de n anderen Gebetseinheiten dasselbe zu wiederholen und nach der alFatih a "Ämin" zu sagen . Hie r gibt es keinen Unte rschied, ob man allein oder in Gemeinschaft betet. Da aber die Mitbetende n die al-Fatiha nic ht rezitieren , brauche n sie a u c h nicht ,.A 'O.zu Billähi." a ufzus agen . ..;fmfn"
bedeutet so viel wie: SvimlllUIIscre qe6cte an!"
Das ,/ Bi.smiffiifiiITa/irndnirrafirtrt' vor jedem Verlesen der al-F'ätih a auszusprec hen, ist laut einer gängigen Meinung wägib. Vor den andere n Suren braucht ma n es aber nicht. Allein Imam Muha mmad hielt es bei den Gebeten, die man s till betet, für erfo rde rlich. VI. Es ist auch sunna, dass die Männer in der H öhe des Bauchnabels d ie rechte Hand a uf die linke legen , wobei sie mit Daumen und kleinem Finger das linke Ha ndgelenk greifen u nd ctie restlichen drei Finger a uf den linken Arm herausst recken . Die Frauen legen dagegen ihre rechte Hand auf ctie linke, wobei sie keinen Krei s bilden. VII . Es ist eben falls su n na, beim Übergang zu Ruqu' und Sagda ,.)t((ij/iu alJial' und beim Übergang vom Ruqü ' zum Qiyäm "Sami'.fl(fjj/iu nmu ll liamUfaff und wiederum beim ü bergang von einer Sagda in die andere ..;tffiifiu a ~a'" a u szurufen. VIII. Beim Ruqü' spricht man mindestens dreimal "Su6liiina '1W66iya f-Jtz frrf und bei der Sagda dreimal "s1l6fidna /'f(Jl66 iy af.fl 'fiI', was auch eine Sunna ist. IX . Beim Ruqü ' spreizen die Männer ihre Fin ger und ha lten ihre Knie, die Frauen dagegen halten ihre Handflächen geschlossen auf ihren Knien, was ebenfalls sunna ist. x. Es ist sunna, wenn kein Hinderungsgrund beste ht, beide Füße mindestens 15 c m voneinander entfe rnt zu halten . XI . Beim Qa'da (Sitzen) und Zwischen sitzen zwischen zwei Sagdas legen Manne r ihren linken fuß quer und setzen sich
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darauf, wobei dcr rechte FUß zur Qibla hin gerichtet wird . Frauen richten ihren linken Fuß rechts quer und setzen sich darauf, was man " Tawarruk" nennt und sunna ist. XII . Beim Ruqü' sollten die Männer ihre Knie geradeaus und
die Frauen halb nach vorne stellen, wodurch der Rücken der Männcr parallel zum Boden und de r Rücken der Frauen steil nach oben steht, was ebenfalls sunna ist. X III . Bei der Niederwer fung sollte man erst die Knie. dann die Hände und zuletzt d as Gesicht den Boden berühren las-
sen und beim Aufstehen erst das Gesicht anheben und nach de r S tellung der Hände auf dcn Knien die Knie selbst anheben. Falls man dazu nich:: in der Lage sein sollte, darf man sich dabe i mit den Händen abstützen . XlV. Bei den Si tzungen (Qa'dal u n d den Zwischensitzungen
(Oschalsa) sollten die Hände am Obersc henke l und in Richtung Qibla auf dcn Knien liegen, was sunna ist. XV. Beim Sitzen und beim Aussprechen der Worte "La ifäfid' sollte man den Zeigefinger der rechte n Hand anheben und bei "iffalIiiff wieder senken, was sunna ist. Zeigefin ger und
Mittelfinger sind dabei zu sammenzuh alten und die andere n Finge r zu beugen. Da diese Handlung sehr schwer ist, meinen manche Gelehrte, dass man diese Sunna eher unterlasse n sollte . XVI. Es ist su n na, nach den Fard- und Wit r-Geheten und bei
der letzten Sitzung der mu'akkada-Sunnas und den beiden Sitzungen der gayr -mu'akkada-Sunnas bzw. der Zusatzgebete jiir unseren Propheten und seine Familie bzw. Nachkomm e n in gewoh nter Weise zu beten.
XVII. Es ist sunna, bei allen Gebeten vor d er E ndbegrüßung Bittgebete auszusprechen. Bei diesen Bittgebeten darf man entweder einen Vers aus dem Koran rezitieren oder einen geeignete n Text. Es ist üblich , nach dem Gebet vor der Endbegrußung "tJ?9,66ana titinti jilf-rlunyti liasanatan wa fit ticliirat.i fia sanatallwa qina 'aza6a - lIniir!~ aufzusagen. XVII l. Es ist su nna, dass man bei der Endbegrüßung das Gesicht erst nach rechts und dann nach links wendet.
IXX. Es ist auch ei ne Sunna, sich abz\lsichern (~ sutra" ). Jemand, der im Freien betet , sollte einen Stuhl oder einen andere n geeigneten Gegens tand vor sich stellen, damit Passan te n an ihm vorbeigehen können, o h ne ihn beim Beten zu stören . Bei dem Gemeinschaftsbeten genügt eine Abgrenzung vor dem Imam . Es ist gegen islamische Anstandsregeln, vor dem Betenden vorbeizugehen. Da es seh r sündhaft ist , sollte man es lieber u nterlassen. Der Beten de darf dann
,so
Ömer Nasuh, 8ilme .. , Islamischer Ko.tflchismu$
,.SubhänaJläh" ausrufen , um den Nicht-Betenden wörtlich zu warnen bzw. s ich eines Hand- oder Kopfzeichens bedienen . Diese Abgrenzung dient zugleich auch der Konzentration des Betenden und der Einigung des Herzens.
Anstandsregeln beim rituellen Gebet Die Sittlichkeitsregeln des ritueJlen Gebets sind mandiib. Es ist keine Sünde bzw. verwerflich, sie zu unterlassen , aber es ist tugendhafter, sie zu tun, da s ie zu göttlichem Lohn verhelfen . Jeder bewusste Muslim weiß, dass das Gehet eine wichtige Angelegenheit ist und dass ma n sich durch das Gebet in die Gegenwart des barmherzigen Gottes begibt. Diese Erscheinung vor Gott macht ihn besonders vorsichtig, wodurch e r sich an jegliche Ans tands regel n halten muss. Sein Aussehen ze u gt von sei ner Bescheiden heit. So ve rsucht e r s o weit wie möglich, seine inneren Gefühle vor dem Einfluss des Weltlichen und Vergänglichen zu schonen. In diesem Sinne meint man, dass das rituelle Gebet nur mit innerer Ruhe zu verrichten ist. Die Anstandsregeln des rituellen Gebets sind: L Die innere und äußere Ruhe und das Gefühl der Ver bundenh eit mit Gott. II. Das Zuknöpfen und ordentliche Trage n des Obergewandes. 111 . Der Blick sollte beim Stehen in Richtung Niederwer· fungsstelle , bei der Niederwerfung auf die Nase, beim Sitzen in Richtung Schoß und bei der Endbegrüßung auf die Schultern gerichtet sein . IV. Wer allein betet, sollte die Tasbfh-Worte bei der Verbe u gung oder Niederwerfung mehr als dreimal aufsagen. V. Bei den Worten ,:;fayya aG:t{;fawcFt sollten der Imam und die Mitbetenden aufstehen. Falls der Imam von hinten nach vorne hinzutritt, sollte jede Reihe bei seiner Passage aufstehen. VI. Der Imam sollte be i den Worten "Qatf qdmatis-safiit" mit dem Gebet beginnen . Mit diesem Akt bestätigt der Imam den Muezzin (GebetsruferJ . Es ist aber unbedenklich, den Gebetsaufruf abzuwarten , was auch Imam Abü VOsuf und die drei Imame rur richtig hielten. Jemand, de r sich beim Erklingen des Gebetsaufrufes in die Moschee begibt , setzt sich unverzOglieh hin. Er braucht den Gebetsaufruf beim Aufstehen nicht abzuwarten. VII . Man sollte d as Gähnen beim Beten so weit wie mögl ich mit dem Mund oder den Zähnen verhindern, wenn nicht möglich, den Mund mit der rechten Hand zuhalte n . Auch Huste n bzw. Räuspern s ind zu vermeiden. Das sind gute Taten und zeugen von dem Respekt, den man beim Bete n auf-
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bringen sollte.
Gebetsruf (Azan) und Gebetsaufruf (Iq äma) Azän bedeutet lexikographisch Ankündigung. Unte r religions -juristischen Aspekten versteh t man darunter die heiligen Worte, die man zu bestimmten Zeite n ausru ft. Der Gebetsr ufe r wird als Muezzin bezeich net. Das Minarett ist der Turm, von dem de r Muezzin zu m Gebet aufruft. Das Aus rufe n des Azin ro r Pard-Gebete und die Ankündigung des Gebets stehen m it dem Koran und der überlieferten Sunna fest. Anfangs war aber der Amn nicht so wie heute. Man pflegte einige Male ,Jifs-sara, fls-sa(i!' '"Das Gebet, das Gebell'1 oder ,.)ls-safatu gdmi'aturf ( ~Das Gemeinschaftsgebet!") auszuru fen . So brachte man zum Aus druck, dass das rituelle Gebet die Gemeinde verbindet, denn es ist ein Mittel zum gemeinschaftlichen Leben der Muslime und vereint in sich Gute und Dankbar keit . Im er sten Jahr der Auswa nderung des Propheten nach Medina wurde die Moschee au sgebaut, wo man gemeinschaftlich mitbeten konnte . Zur s elben Zeit beriet unser Prophet mit seinen Gefährten, wie man die Mu slim e zum Beten a ufrufen könnte . Ausgehend von de n Träumen e inige r Gefährten und basierend auf göttlic he r Offenbarung e inigte man sich auf den heutigen Gebetsruf. Dieser Gebetsruf ist für Mä nner Sunna mu'akkada, und einem wägib gleich zusetzen . Der Azän ist eines der größten Zeich en des Islam. (Siehe abschlägige s Kapitel) Durch de n Azin wird den Muslimen die Gebetszeit und die Tatsache, dass ma n beten wird, vermittelt. Es w ird zum Aus druck gebracht, dass d as Gebet zu Allheil und Gluckseligkeit ve rhilft . Oie heiligen Prinzipien des Is lam werden so der ganzen Welt verk u ndet. Oie Gebetszeit versch iebt sich von Ort zu Ort, des halb gibt es keine einzige Minute, wo nicht der AziD ausgerufen wird. Aus den Minaretten islamis che r Moscheen we rde n die Einheit und die Größe Gottes, das Propheten turn unseres Propheten und die Tatsache, dass der Islam zu Allheil und Glückseligkeit ve rhilft, jede n Auge nblic k verkündet. Eine ruhmreiche Einladung zur Wah r _
haftigkeit! Es gibt ver schiedene Regelungen hins ichtlich Azän und lqäma , d ie wie folgt
lauten:
Wortlaut des Azän flrra!iu aN.§ar,.fl {[afiu al(par, flffiifiu at<ßar, flrra!iu ak,ftar! )tslitufu an
ra ifali a iflil[(afi, JUliaau all (/I iÜ/fia iffa{fiJli!
fl!f/Ollu anna ?4.unammada-rrasufu fliili, jllliaau alma ?o1uliammada-rrasiifuffäli! 1fayya <afa-ssafd, Jfayya <afa-s.safaJ ?fayya <afaf-Jafafi,1fayya 'aw(-:!afafi!
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Omer Nasuhi 8ilm en, Islamischer Ko.tedUsmus
)'f rrii/iu a~ar;)1 {(jj/i1l
a/{ßar!
Ljj mi/ie i{(a{[jj/i!
Beim Morgengebet wird nach .. Hayya 'a1al-faläh zweimal ..)fssofät u c/iayro.-mmillo-,lIIollmr' (.. Das Gebet ist besser als der SchlaW) ausgerufen. g
Die Männer brauchen überdies noch den Gebetsaufruf, falls sie allein oder in Gemeinschaft beten. Bei dem Gebetsaufruf wird der Azän ausgerufen und nach "Hayya -alal-faläh" zweimal " Qad qämati-ssalä" ausgerufen, was zum Ausdruck bringen soll, dass das Gebct nun begonnen hat. Beim Azän wird jede r Satz kurz unterbrochen, was man als "Sakta" (Schweigepunkr) bezeichnet. Beim zweiten Mal desselben Satzes wird die Stimme erhöht. Bei der Iqäma gibt es keine Unterbrechung, was man "Hadr'" nennt. Iqäma
Pür jedes Pflichtgebet gibt es einen Gebetsruf und einen Gebetsaufruf, nur beim Freitagsgebet gibt es zwei Gebetsrufe. So braucht man weder Azän noch Iqama, wenn man allein oder gemeinschaftlich betet , solange in dem Ort in einer Moschee das Freitagsgebet ordnungsgemäß verrichtet wurde. Bei Wit r-, 'Jd-, Tarawih oder anderen Zusntzgebctcn braucht man keinen Gebetsaufruf. Für Gebete, die man zu Hause oder im Preien verrich tet, ist es tugendhafter, A2.ä.n und Iqäma auszurufen. Auch die Iqäma könnte ausreichen , aber lediglich den Azän auszurufen, ist verpönt. Man da rf für ein rituelles Gebet nicht den Azän ausrufen, bevor seine Zeit eingetre ten is t. Einen derartigen Azän sollte man wiederholen, denn der Azän besagt, dass die Zeit eingetreten ist. Imam Abu Yusuf und die anderen drei Imame meinten, dass man nur für das Morgengebet den Azän im Voraus ausrufen könne. Azän und Iqäma müssen voneinander getrennt verlesen werden. Beim Abendgebet sollte man nach dem Azan eine kurze Pause e inlegen , in der man drei kurze Koranverse rezitie ren könnte. Bei den anderen Gebeten sollte diese Zeit so lang sei n , dass man ca. 24 Verse rezitieren könnte. Azän und Iqama sind auch für die Nachgebete erforderlich, denn s ie sind nicht die Sunna der Zeit, sondern die des Gebets. Jemand, der viel nachzubeten h a t , wird dies sicherlich al1 verschiedenen Orten machen müssen, wodurch an jedem Ort Azän und Iqama erforderlich werden. Wenn man mehrere Gebete an einem einzigen Ort nachbetet, ist es besser, für jedes Gebet einen neuen Azan und eine neue Iqama auszurufen, was jedoch sehr mühsam wäre . So genügt es, einmal den Azän und bei jedem neuen Gebet einmal die Iqäma auszuru fen . Wenn man nach de r Iqäma e twas tun sollte, was mit dem Gebet nich t zu ver einbaren ist, wie Essen oder Trinken, sollte man die Iqäma wiederholen. Man
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braucht es aber nicht, wenn man nach der lqäma die Sunna betet. Muezzin
Der Muezzin sollte gut Ober die Sunna infonniert und strenggläubig sei n . FOr Unwissende oder Sunder ist es makruh, den Azän auszurufen . Es ist mandüb, den Azän zu wiederholen, den ein Minderjä hriger, ein Betrun kener oder ein Geistesgestörter ausgerufen hat. Einer Überlieferung zufolge ist es für ein geistig gesundes Kind ebenfalls verpönt, den Azän auszuru fen. Es ist ve rpönt, den Azän im Sitzen ausrufen. Erlaubt ist es aber, wenn man ihn nur fü r sich selbst ausruft. Den Azän mit "TaJ hIn" (ü bertriebene Aussprache der Buchstaben) auszurufen, ist ebenfalls verpönt. Für Frauen, Demenz- Patienten und Personen, die eine Ganzkörperwaschung benötigen, ist es verpönt, Amn oder Iqäma auszurufen. Falls sie es doch tun, ist der Azän zu wiederholen , aber die Iqäma braucht man nicht zu wiederholen, denn es ist geläufig (masrO,) , den Amn zu wiederholen , wie d ies am Freitag gemacht wi rd . Es ist jedoch verpönt, mit Ganzkörpe r-Wasc hungsbedürfnis die lqä ma auszurufen. Der Muezzin sollte sich an den Mitbetenden orientieren und falls s ie sich beeile n, s ofort die Iqäma ausrufen. Warten auf bestimmte Personen ist zu vermeiden . Der Muezzin steht bei Azä.n und Iqärna in Richtung Qibla, bei "Mayya ' alassaJäl" wendet e r sich nach rechts , und bei . Mayya 'aJaJ-falächl" wendet e r sich nach links. Auf dem Mina rett dreht er sich von rechts nach links. Er darf seine Finge r in die Ohrmuscheln stecken, um seine eigene Stimme besser hören zu können. Der Muezzin darf sich nicht räuspern und sprechen. Er darf nicht einmal jemanden zurOckgriißen. Beides wäre bei Azän und lqama makrüh.
Beim Ausrufen des Azän sollten die Hörenden das Gespräch unterbreche n und richtig zuhören . Auch jemand, der gerade den Koran rezitiert, sollte in nehalten und zuhören. Es gibt auch Auffassungen, die besagen, dass man weiter rezitieren dürfe. Es ist für die Hörenden verpönt, zu s prec hen. Es ist für die Hörenden empfohlen , die Wane des Muezzins nachzusprechen. Die einzige Ausnahme ist, dass die Hörenden auf ,.J1ayya 'afa-ssafä, 'Jfayya 'afa[-jafiiclir mit "La liall[a wa (a qu'Wwata i({ß 6i({ßlir ( ~Es gibt keine Macht und Kraft außer durch Gott! ~ ) a ntworten. Beim Morgengebet sollte man den Worten des Muezzins ,.As-salätu chayru-mmina-nnauml" mit ...5atfaqta wa 6arirtar (. Du sprichst wahr und bist eh rlich!") antworten . De r Hörende sollte in dieser Form auf den Muezzin antworten , auch wenn für i.hn oder sie eine rituelle Ganzkörperwasc hung notwendig geworde n sein sollte.
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Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
Nur Frauen mit monatlicher oder außerordentlicher Blutung antworten nicht darauf, denn sie habe n nicht die Verantwortung, das rituelle Gebet zu verrichte n und auf den Azän zu reagieren, Der Hörende des A7..än antwortet auf das erste ,';Ufiaau anna 5'vfufiammaaa - rTasii{u[(äfi!~
mit ,salfallJiliu 'alßy/i..a yii
(lW-sülßlliili!~
Auf das zweite ,.Ashadu anna Muharnmada-rrasululläh!" sollte man mit
" Q!1rrat 'aynf 6d(!, ya
lJ{asiilßmzfi!~
reagieren, Dabei küsst man d ie Daumenspitzen u n d streicht mit diesen über die eigenen Augen, was mustahabb ist und von de r Liebe zu unserem Propheten zeugt, Bei der Iqäma braucht man dies nicht zu tun, Ein Muslim, der den Azän hört, betet am Ende:
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gi6 9>1.uliammaa aas 9>1.ittef una aen Vorzug IIna die none Stufe ulla fasse ilill1 z utei{wenfen aell gepn'esenw 1?gllg, aen Vu ilim verlieifJen /iast, aenn t[J1I Grielist Vdne o/erspreelien nielitt" Jeder, der die ses Gebet wiederholt, erlangt die Fürbitte unseres Propheten. Nach dem Azän ruft man Wor te wie "waqtu-ssalä!", um die Leute zum Beten zu rufen, was an und für sich ein Nachruf ist. Manch e Gelehrten halten es für notwendig. Fazit: Der Mu hammadanische Azän (al-Azan al-Muhammadi) ist eine der Schönheite n des Islam , Der Muezzin verkündigt der gesamten Welt die Einheit Gottes und das Prophetentum Muhammads, Dies ist ein Ruf zum Allheil und zur Glückseligkeit. So ist der Muezzin eine sehr glückliche Person , was durch den Hadith u n seres Propheten bestätigt wird:
Feinheiten islamischen Glaubens
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,.)Irre, die 9densdien und die Q)seliill1l, weil/! sie aie Wo rte aes 9duezzilLS höre", 6ezeugCII gutes für ir", am JÜIIgstell 'l'og. "
Der Kalif Omar Ibn al-Chattab meinte:
. f ch würae afs 5\1.uezzill dienen,
wet/n mall mich uielit zum 'Kfl{lj6este([t hättei " Alle diese Au ssagen bringen zum Ausdruck, dass das Dienel1 zum Guten und Rechten, die Lobpreisung Gottes mit Worten u nd die Liebe zum Guten würde volle Tate n sind.
Imam und die Mitbetenden Es ist eine Pflicht für die Mu slime, das Freitagsgebet gemeinschaftlich zu verric hten . Das gemeinscha ftliche Beten des Festtagsgebets ist wägib und das ande rer Pflichtgebete Sunna mu 'akkada. (Die Mälikiten und manche Sch äfi'i ten meinen, dass das gemeinschaftliche Beten der Fard-Gebete eine Sunna mu"akkada sei. !mam Ahmad Ibn Hanbal, Aba Thaura und Dawüd az-Zähi ri meinten mit andere n Gelehrten zusammen, d ass es wägib sei. So wäre das Allei nbeten haräm. Ibn Ruschd, Ibn Bisehr und manche Schäfi 'iten hielten es in Wohngebieten für fa rd kiiaya . Es ist Sunna, in jeder Moschee gemeinsc haftlich zu beten. Die Hanbaliten und ihre FiqhGelehrten meinen, dass das gemeinschaftliche Beten im Prinzip sowohl auf Reisen , als auch zu Ha u se obligatorisch sei, wodu rc h auch die Sunna ausgeübt werde. Es gibt auch Meinungen, d ie diese Gemeinschaft fü r fardul-'ayn halte n .) Das gemeinschaftliche Be ten wird im Islam sehr hoch geschätzt. Man soUte gem ein schaftlich beten, um ei.nen großen, göttlichen Lohn zu erlangen und Meinungsverschiedenhei ten zu vermeiden. Je größe r d ie Gem einschaft is t , de s to mehr wird die Tugend. De r göttlic he Lohn des gemeinschaftlich en Setens ist 27 Mal höher a.ls das Allein beten. Beharrlic hkeit beim gemeinschaftlichen Beten ist ein Zeiche n des Islam und des Glaubens. Durch das Gemeinschaftsbeten we rden Einheit und Verbundenheit de r Mus lime unterst richen. Dadurch entsteht ein Gefühl der Liebe und Solidarität. Die Unwissenden werden durch die Wissenden be lehrt. Man hom, dass Gebete und Bittgebete, a n denen die Tuge ndhafte n teilnehmen , durch Gott leichte r angenommen werden . Die Person, der bei den Gemeinschaftsgebeten vorbetet, wird Ima m genannt . Bestimmung des Imams
Der Imam sollte Muslim , gesch lecht s reif, mündig, m ä nnlich , physisch und psychisch gesund und in der Lage sein, den Koran zu rezitieren . Leute, die d iese Eigenschaften nic ht tragen, dürfe n nicht vorbeten.
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Omer Nasuhi Bilmlm, Isla mische r Kalechismus
Falls man einen Imam unte r den Anwesenden bestimmen möchte, erhält der~ jenige, der die Sunna am Besten kennt bzw. sich besser in der islamischen Ju risprude nz auskennt, den Vorrang. Wenn zwei Kandidaten über dasselbe Können verfügen, ist derjenige zu bevorzugen, der besser den Koran rezitieren kann. Das nächste Kriterium wäre die Frömmigkeit. Derjenige, der am meisten die SOnden vermeidet, sollte vorbeten. Falls sie noch imme r ebenbürtig sind , tritt der Ältere vor. Wenn noch immer keine Entscheidung getroffen werden kann, ist derjenige mit den besseren moralischen Eigenschaften, also derjeni ~ ge, der sanftmütiger und keuscher ist, zu bevorzugen . Weitere Kriterien sind die Schönheit des Gesichts, der Abkunft, de r Stimme und der Bekleidung. Wenn auch diese Krite rien nicht ausreichen , wird durch das Los entschieden. Alle diese Kriterien sind ein Zeichen dafür, wie wichtig diese Funktion ist. Deshalb pflegten in älteren Zeiten höhere Beamte, diese Funktion selbst aus~ zuOben. Falls sich aber der Imam der Moschee bzw. der Haus herr unter den Anwesende n befindet, hat er d e n Vorrang, auch wenn ihm manche Eigen schaften feh len sollten . Jemand, der in einem fremden Haus vorbeten will, darf dies nur mit der Einwilligung des Hausherrn . Auch wen n mall in einer fremd e n Wohnung beten möchte, mOsste man es sich erlauben lassen, was tugendhaiter ist. Wer sollte nicht ....orbeten
Der Fäs iq üemand, der öffentlich SOnden begeht) und der Mubtadi' üemand, der Unerlaubtes mit Erlaubtem vennischt) dürfen nicht vorbeten, es wäre verbotenerweise verboten . Imam Muhammad und Imam Mälik hielten es sogar für grundsätzlich ausgeschlossen. Ei n Mubtadi ' ist jemand, dessen Glaube sich mit dem Glauben der AhlusSun na wal-Camä'a (der sunnit ischen Glaubensrichtung der islamischen Ge~ meinde) nicht vereine n lässt. Man darf hinter einem Mubtadi' nu r dann beten, wenn sein Glaube nicht mit Unglaube (kufr) gleichzusetzen ist. Die Hanafiten dürfen nicht h inter jemandem beten, dessen Glaube dem Kufr gleichkommt. Das Ableugnen der Fürbitte oder der Peinigung im Grab bzw. der Existenz mancher Engel (l'tafazaJ is t in diesem Rahmen zu betrachten. Das Vorbeten von Kindern unehelicher Abstammung ist eigentlich verpönt. Wenn sie aber sehr gebildet sind, dürfen sie narur1 ich vorbeten. Auch Sehbehinderte dürfen vorbeten , wobei das Vorbeten der Sehenden doch tugendhafter ist. Manche Gelehrten behaupte n , dass d ie Sehbehinderten die Sauberkeit ihrer Kleider nicht richtig gewäh rleisten könnten, und meinen, dass es aus diesem Grund ver pön t wäre. Die Männer durfen nicht hinter Frauen oder gesch lechts unreifen Personen beten. Auch diejenigen , die den Koran rezitieren könne n, durfen nicht hinter denen, die es nicht können , oder h inter Taubstummen beten. Diejenigen mit sauberen Kleidern dürfen nicht hinter denen mit schmutzigen Kleidern beten. Ein gesunder Mensch darf nicht hinter einem Behinderten und ein Behinder~
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ter nic ht hinter jemandem mit einer anderen Behinderung beten. Ein Behinderter darf jemand a nderen mit derselben Behinderung vorbeten lassen. Eine Frau darf ande ren Fraue n vorbeten, obwohl es verpönt ist. Beim Gemeinschaftsbeten der Frauen steht die als Imam fungierende Frau zwischen den Mitbctenden und tritt nic ht vor. Ein Vortreten wäre makrüh. Jemand, der seine FUße gewasche n ha t, darf hinter jemanden beten, der seine FUße nur befeuchtet hat. Jemand, der sich regulär rituell gereinigt hat, darf hinter jemandem beten, der nur das Tayammum vorgenommen hat. Jemand, der beim Gebet sitzt, darf demjenigen vorbeten, der steht. Jemand mit gesundem Rücken darf hinter jemandem mit k rummen Rücken (so k r umm wie beim RuqCq beten. Imam Muhammad widersprach jedoch den letzten dre i Regelungen. Jemand, der ein Pflichtgebet verrichtet, darf nicht hi nter jemandem beten, der ein Zusatzgebet oder einen anderes Pflichtgebet verrichtet. Umgeke hrt darf aber jemand , der zusätzlich betet, hinte r jemandem beten, der ein Pflichtgebet verrichtet. Jemand , der schon das Mittagsgebet verrichtet hat, darf zusätzlich hinter dem Imam beten, d e r das Mittagsgebet vorbetet. Jemand darf nicht einer Gemeinde vorbeten, die ihn aus berechtigtem Grund nicht mag, aber falls dieser Zustand nicht allgemein akzeptabel ist und sich dort keine weitere Person befindet, die vorbeten könnte, sieht man davon ab, denn in dem Fall ist es unangebracht. Unterschied der religions-juristischen Schulen Die Verschiedenheit der religions-juristischen Schulen (Maz'hab) ist kein Hindernis fü.r das Zusammen beten. Die Hauptsac he is t , dass der Imam die Vorbedingungen und die Bes tandteile des rituellen Gebets e rfüllt. Obwohl man verschiedenen Schulen angehören kann, ist das Pr inzip des Islam dasselbe. Das Beste ist natürlich, dass man hinter einem Imam betet, der der eigenen Rechtsschule ange hört. Wenn es aber keinen solchen Imam gibt, ist es besser , dass man hinter einem Imam anderer Schule betet als allein . Man darf aber nicht hinter einem Imam beten, der etwas vornimmt, was laut eigener Schule das Gebet gefährden könnte. Ein Hanafit darf nicht hinter einem Imam beten, dessen Nase geblutet hat. (Laut hanafitischer Lehre mu ss man in d iesem Fall die r ituelle Gebetswaschung erneuern, bei den Schäfiiten hin gegen nic ht.) (Die Mälikiten und Hanbaliten orientieren sich beim gemeinsamen Beten an der Schule des Vorbeters und nicht an der der Mitbetenden . So darf ein MäHkit oder Hanbalit hinter einem Schäfi 'iten oder Hanafiten beten, der bei der Waschung nur ein Viertel seines Kopfes feucht überstr ichen hat. Ein solches überstreichen ist bei den MäliJciten und Hanbaliten nicht zulässig, aber bei den Schäfi'iten und Hanafiten doch vorgesehen.) Anstandsregeln beim Vorbeten Der Imam sollte Angelege nheiten vermeiden, die die Mitbetenden stören könnten. So darf er seine Rezitation oder seine Lobpreisung nicht so lange
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Omer Na.suhi Bilmen, IslamISCher Katechismus
gestalten, dass es den Mitbetenden überdrüssig werden könnte. Man soll sich mit der Sunna begnügen, denn eine Übertreibung stört die Mitbetenden, was makruh wäre. Der göttliche Lohn fü r das Gemeinschaftsbeten ist gewaltig, und n iemand darf die anderen dazu bewegen , ihn zu vermeiden . Falls die Mitbetenden von Anfang an mit einem längeren Gebet einverstande n sind, ist es nich t meh r makrüh . Es is t umgekehrt auch verpönt, dass de r Imam sich derart beeilt, dass die Mitbetenden nicht in der Lage sind, die Lobpreisungen und Glaubensbekenntn isse während der Verbeugung und bei der Niederwerfung zu verlesen . Es ist ebenfalls verpönt, die Verbeugung zu verlängern, um auf den Anschluss der Nachkommenden zu warten. DeI' Imam sollte Verse und Suren vorlesen, die ihm leichter fallen. Er sollte Verse vermeiden, d ie er noch nicht perfekt a u swendig beherrscht, und vermeiden, dass die Mitbetenden ihn verbessern. Falls de r Imam sich bei einem Ver s irrt bzw. ihn nichl aussprechen kann , geht er zum Ruqü' über, wenn er schon genug rezitiert ha t , und wartet nicht ab, dass ein Mitbetender ih n verbessert. Wenn er noch nicht genug rezitiert hat, darf er zu einem anderen Vers übergehen.
Betstel1e Die Stelle, wo der Imam vorbetet, darf höher oder tiefer a ls die Mitbetenden sein, und es dürfen sich andere Mitbetende a n diese Stelle begeben. Der Imam und die Mitbetenden müssen sich a m selbe n O rt be fin den. Eine hohe Mauer, die die Sicht und das Hören des Imam s verhindern, ist ein Grund dafür, dass man n icht hinter dem Imam beten darf. Falls zwischen dem Imam und de r ersten Rei he der Mitbetenden eine Distanz bleibt, entscheidet man nach der Lä nge. Falls man o.ußerhalb der Moschee betet, müsste die Distanz kürzer als eine Reihe sein , damit der Imam vorbeten kann. Eine größere Distanz ist nicht akzeptabel. Wenn man aber innerhalb der Moschee betet, ist die Distanz nicht maßgebend. Manche Gelehrten meinen aber, dass man in größeren Moscheen (wie in Mekka) nich t in der letzten Reihe stehe n sollte, falls zwischen den Reihen keine Aufeinanderfolge gegeben ist. Es ist ver pönt, sich zu keile n, um sich dem Gemeinschaftsbeten anzuschließen, da es gegen den Anstand ist , was man deshalb vermeiden sollte. Die Mitbetenden müssen nicht unbedingt zahlreich sein. Auch eine einzelne Person als Mitbetender erbringt den Lohn des Gemeinschaftsbetens, wobei der Mitbet ende eine Frau oder ein zurechnungsfähiges Kind sein kann . So ist es tugendh after, in de n Fa milie n ge m ein sam anstatt allein zu beten, abe r es ist verpönt, das Gebet zu Hause zu ve rrichten und ohne Hinderungsgrund den Moscheebesuch zu vermeiden . Das Gemeinschaftsgebet in den Moscheen ist viel tugendhafter.
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Wo steht der Mitbetende?
Der Mitbetende steht rechts neben dem Imam. Wenn die Mitbetenden mehr &13 z'Wci Pcnoncn sind, s tehen s ie hinter dem Imam. Die Mitbetenden sol.lten n icht vor dem Imam s tehen, wobei nic ht d1e Niederwerfungsstelle. son de rn die Position der Füße bestimme nd ist . Die Knöchel der Mitbetenden soll ten nicht d ie Knöchel des Imams üben ·age n . (Ima m Malik meinte, dass das Hervortreten der Mitbete nden verpönt sei, aber nic ht das Gemeinschaftsgebet behindere). Der Mitbetende sollte sich entschließen, hinter dem Imam zu beten , und alle müssen gemeinsam dasselbe Gebet verrichten. Falls jemand o hne Entschluss h inter einem Imam betet , wobei er das M it ta~s~cbet verrichten will, aber de r Imam das Nachmittagsgebet verric htet, gilt das Mitbeten n icht. Weiterleitung der Takbirs
FaJls der Imam nicht überall zu hören sein sollte, wiederholt je mand von den Mitbete nden den Einleitungs- und den Obergangs-Takbir und sagt ~ RabbanA lakal-I"famd" beim Aufstehen von dem Ruqü'. Er macht auch die EndbegTÜßung. Er spricht aber d iese Takbi r-Formeln auch fO r sich und nicht allein zur übertragu ng. Falls e r den Ei nleitu ngs-Takbir n icht als solche n vornimmt, hat er überhaupt nicht angefangen zu beten . Wenn d ie Stimme des Imams de n n och hör bar ist, gilt d iese übenragung als makrüh, was die Muezzine beson ders erns t nehmen sollten. Die e r ste Begrüßung sollte lau te r vorgenommen werden a ls die zweite, was Sunna ist, denn eine laute Stimme ist eine Ankündigu ng und d ie erste Begrüßung hat eter einen ankündigenden To n als d ie zweite. Mit dem Imam nehmen auch die Mitbetenden die Begrüßung vor, sobald sie das Tasahhud (Glauben sbekenntn is) beendet haben. Man sollte die Begrüßung nicht vorzeitig beende n , um Segensgruß, Verabschiedungsgruß und Bittgebet {Du'ä) z:u beenden. Ma n darf sogar ohne Bccndigung dcs Glaube ns bekenntnisses die Endbegrüßung mit de m Imam vorne hmen. De r Imam richtet sich mit dem Wo rt ".Alaykum~ bei der Begrüßung auf heiden Seiten an die Hafaza-Engel und an die Mitbetenden. Die Mitbetenden begruße n rechtsseitig die Engel, die Mitbetenden und - fal ls dort befindlich - den Imam und dann linksseitig die Engel, die Mitbetenden und den Imam - fall s er sich d o rt befindet. Die AHeinbetenden begrußen nur die Hafaza-Engel. Die Mitbetenden sollten bis zum Ausspruc h der Worte ,,)J{[aliumrna a71ta.uaCä mu wa mird@-ssafiim, ta6äraltla yä z a{-ga(afi waC-l"Rrärn" sitzen bleiben und e r s t danach aufstehe n . S ie können die Sunna oder das Bittgebet irgendwo ander s verric hten. Es ist empfohlen, nach dem pflich tteil die Re ihe zu verlassen und deshalb verpönt, an Ort und Stelle s!tzen zu bleiben. Dadurch ve rs tehen d ie Nachko mmenden , dass das Gemeinschaftsbeten beende t wurde.
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Omer Nasuh i Bilmen, Is l(.lmischer K (.I!ecltismu.s
Beendigung des Gebets
Falls das Gebet beendet ist, darf der Imam sich nach rechts oder links wenden . So sitzt er links oder rechts zu Qibla. Er kan n auch weggeh en. Falls niemand mehr betet und ihm gegenüber steht , darf der imam sich auch zu den Mitbetenden wenden. Er sollte es nicht tun, falls jemand noch betet, denn ein solches Sitzen wäre makn1h. Wenn aber noch ein Sunna-Teil zu beten ist, wartet der Imam die Worte "Allähumma anta-ssalämu wa minka-ssaläm" im Sitzen ab. Dann steht er auf, zieht sich nach rechts oder links bzw . nac h vorne oder hinten zurück und betet die Sunna. Falls er keine andere Beschäftigung hat, kann e r d ie Sunna auch zu Hause beten, d enn es ist tugendhafte r, die Sunna zu Hause zu beten. Er sollte aber vermeiden, dass die Mitbetenden etwas Böses über ihn denken. In diesem Fall kann er die Sunna auch in der Moschee beten. Der Alleinbetende darf die Sun na dort verrichten, wo er den Pflichtteil gebetet hat, ode r sich auch an einen anderen Ort begeben . Es ist besser, Zusatzgebete im Geheimen zu verrichten. Die Mitbetenden lasse n sich im Stehen, in der Verbeugung und in der Niederwer fung von dem Imam führen, aber "Subhänaka" und "Tasbih" bzw. "Tahiyyät" machen sie selbst. Bei der Rezitation ist wieder der Imam aktiv und die Mitbetenden hören zu und schweigen. Diese Meinung vertraten die Imame Abü Hanifa und Abü YÜsuf. Diese zwei Gelehrten meinten, dass es für die Mitbetenden verpönt sei, den Koran zu rezitieren, wobei es bei Gebeten, wo der Imam den Koran laut rezitiert, verbotenerweise verpönt sei. Der Imam bete vor und deshalb rezitiere er auch im Namen der Mitbetenden. In einem Hadith heißt es:
,/Der J mam rez itiert auen für die :M.it6etem[en .• Imam Muhammad meinte, dass bei den Gebeten, wo der Imam lautlos den Koran rezitiere, die Mitbetenden auch rezitieren dürften. (Imam Mälik meinte, dass bei den Gebeten, wo der Imam den Koran still rezitiere, auch d ie Mitbetenden still rezitieren sollten, was als mustachsan (gutgehießen) gilt. Imam Ahmad meinte indes, dass auch die Mitbetenden still rezitieren sollten. Falls ein Mitbetender den Imam nicht hören könne, solle er auch den Koran rezitieren, was wagib sei. Wenn er aber den Imam höre, dürfe er nicht rezitieren und sollte dem Imam zuhören. Imam Schäfi'i meinte, dass der Mitbetende bei stillen Gebeten zusätzlich zur Sure al-Fätiha auch weitere Koranverse rezitieren sollte. Bei lauten Gebeten dürfe der Mitbetende die Fätiha auch selbst still rezitieren, falls er dadurch den Gebetsabschnitt nicht verpasst.) Mitbetende folg en nicht dem Imam
An neun Punkten brauchen die Mitbetenden nicht dem Imam zu folgen , das heißt, auch wenn der Imam sie nicht vollzieht , müssen die Mitbetenden es doch tun. Diese s ind : "Subhänaka", Ruqü'- und Sagda-Takbir und der dazu-
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gehör ige Tasblh, "Sami'Allähu liman Taslik-Takbir.
hamidah~,
Tahiyyah und Endbegrüßung,
Imam Muhammad war der Meinung, dass die Mitbetenden das "Subhänaka~ nicht meh r zu rezitieren bräuchten, falls der Imam schon mit der Fätiha begonnen habe. Falls der Imam das Qunüt-Bittgebet, den -Id-Takbir, das erste Sitzen, TiläwaSagda und E rsatz-Sagda unterlässt, dürfen es auch die Mitbetenden unterlassen, Wenn er aber eine weitere, unnötige Niederwerfung einschiebt, einen zusätzlichen Takbir ausspricht, oder einen fünften TakbTr beim Totengebet einschiebt bzw . eine fünfte Rak'a beten möchte, brauchen die Mitbetenden dem Imam darin nicht zu folgen . Falls der Imam sich versehentlich zu einer fünften Rak'a erhebt, warte n die Mitbetenden sitzend ab. Wenn der Imam seine n Fehler bemer kt und ohne Tasahhud d ie EndbegI"Üßung vornimmt, tun die Mitbetenden es auch. Wenn der imam weite rbetet und die Niederwerfung für diese Gebetseinheit vornimmt, vollziehen die Mitbetenden die Endbegt"Üßung selbst. Das Zurückkehren des Imams aus dem Stehen ins Sitzen rettet das Gebet, und die Mitbetenden dürfen so mit ihm d ie Endbegrüßung vorneh men. Eine fünfte Gebetseinheit mit einer Niederwerfung wü rde das ganze Gebet ungültig machen, wobei es keinen Sinn hätte, wenn die Mitbetenden das Tasahhud und die Endbegrüßun g allein vornehmen. Beim Witr-Gebet mach en die Mitbe tenden ohne Beendigung des QunütBittgebets die Verbeugung mit, falls der Imam es vonnacht. Wenn der Imam es ganz unterlässt, müssen die Mitbetenden einen Teil davon doch rezitieren, ohne den Imam in der Verbeugung zu verpassen. Falls der Imam beim Witr -Gebet das Qunüt-Bittgebet vergisst u nd sich sofort verbeugt, steht er wieder auf und rezitiert das Qunüt-Bittgebet. Die Mitbetende n machen der erste Ruqü ' nicht m it, aber den regulären schon. In diesem Fall wäre es besser, das Gebet gemeinsam zu wiederholen. Diverses
Beim Gemeinschaftsbeten sollten die Reihen regelmäßig und dicht sein. De r Imam sollte bei jedem Mal die Mitbetenden daran erinnern. Die tugendhaft este Reihe ist die erste, wobei sich diese Tugend Reihe für Reihe vermindert. Es ist immer besser, vorne und nahe zum Imam zu st ehen. Es ist verpönt, ganz hinten und allein zu stehen . Falls aber keinen Platz zwischen den Mitbetenden zu fmden ist, darf man es. Jemand, de r den Imam beim Ruqü' erreicht und deshalb Angst hat, sich in die ersten Reihen zu begeben, begibt sich in die letzte Reihe. Er darf nicht ganz hinten beten, auch wenn er die Gebetseinheit verpassen sollte. Es ist verpönt, vor einem Betenden vorbeizugehen. Falls aber ein Hindernis wie ein Pfeiler oder Baum im Weg steh t, darf man es. Diese Regel gilt im Freien und in großen Moscheen, wenn man vor dem Niederwerfungsplatz des Beten-
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den vorbeigeht, denn im Freien und in Moscheen ist es sehr schwer, dies zu vermeiden . In Wohnungen und kleineren Moscheen ist es aber unbedingt makruh, vor dem Betenden vorbeizugehen. Ein Hindernis vor dem Ima m , wie z.B. eine Mauer, gilt auch für die Mitbeten den, was zuvor ausführlich behandelt wurde. Bei einem Höhenunterschied zwischen dem Betenden und dem Vorbeigehen den ist maßgebend, ob sie überhaupt einmal dieselbe Höhe e r reichen. Falls schon , begeht der Vorbeige hende eine Sünde, aber das Gebet wird au f keinen Fall ungültig. Falls de r Imam später fest s tellt, dass e r beim Gebet keine gültige rituelle Waschung hatte, sollte e r dies den Mitbetenden so weit wie möglich mitteilen . Eine andere Meinung hält es nicht für notwendig. De r Imam darf laut religions-juristische r und sittlicher Verfassung eine Woche lang im Urlaub machen, um sei ne Verwandten in der Provinz zu besuchen oder dringliche Angelegenheiten zu erledigen. Ohne Hinderungsgrund sollte man so weit wie m öglic h gemeinschaftlich beten. Hinderungsgründe si n d Krankheiten, die das Tayammum notwendig mach en, Paralyse, Alterung so weit, dass man nicht mehr ge hen kann, Blindheit, Oberfallgefahr, heftiger Regen, Kälte ode r Dunkelheit, Prlcgcbedurfnis e ines Mitmenschen und Reisevorbereitung. Die Beschäftigung mit den Religio nswissenschaften und das Verfassen von Buchern oder Lernen und Lehren der Jurisprudenz sind auch als Grund akzeptabel. Es ist aber u ngut, wegen einer solchen Beschäftigung das Mitbeten zu unterlassen. Jemand, der aus Faulhe it das Mitbeten unterlässt, macht sich - religionsjuristisch gesehen - strafbar. Er kann nicht mehr als Zeuge akzeptiert werden. Jemand, der es unterlässt, weil der Imam es nicht verdient, da er kein guter Muslim ist , wird toleriert. Jemand, der bereit ist mitzubeten, es aber aus einem berechtigte n Grund doch nicht kann, wird nach seine r Absicht belohnt.
Verrichtung der rituellen Gebete Wie es schon vorher erwähnt wurde, gibt es verschiedene Formen des Gebets wie fard, wägib, sunna und mustahabb. Andererseits gibt es Gebete mit zwei , drei oder vier Einheiten (Rak'al. Diese Gebete werden verrichtet, indem man sich an die Fard-, Wägib-, Sunna-Teile und d ie Anstandsregeln hält, d ie wir bereits näher erläutert haben. Morgengebet (salät as-sub)
Um den zweiteiligen Sunna-Teil des Mo rgengebets zu verrichten, entscheidet man sich mit den Worten : ~Ich habe mich e n tschieden, die Sunna des heuti gen Morgengebets zu verrichten: Man hebt die Hände an und n.Jft ,.Allähu ak· bar" aus. Die Hände werden am Bauchnabel übereinander gelegt, und man rezitiert: ~Subl'länaka Allähumma wa bihamdika wa tabaräka-smuka wa ta'älä gadduka wa lä iläha gayruk!" Später leitet man die Sure al-Fätiha mit ,.Aüzu
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biUahi mina-ssaytäni-rragim, Bismillö.hi - rrahmäni -rrahlm~ ein. Am Ende de r Fätiha sagt man "Amin" und rezitier t eine Weile aus dem Koran. (Unter einer Weile ver steht man entweder eine ku rze Sure oder drei Verse). Anschließend begibt man sich mit "Allähu akbar~ in den Ruqu'. Im Ruqil' rezitiert man mindestens dreimal ~Subhäna Rabbiyal-'Azim"'. Mit "Sami'Allähu !iman hamidah'" steht man auf und sagt: "Allähumma Rabbanä wa lakal-hamd!'" In diesem Zustand lässt man die Hände herunter. Mit "Allähu akbar'" begibt man sich in die Niederwerfung, wo man dreimal "Subhana Rabbiyal-A'lä' rezitiert. Mit ~Allähu akbar" richtet man sich beim Sitzen auf, bleibt kurze Zeit sitzen, wobei die Hände auf den Knien Hegen, und begibt sich nochmals mit "AIIähu akbar'" in die zweite Niederwerfung. Man rezitiert dabei nochmals "Subhäna RabbiyalA'lä'wie beim ersten Mal. Dadurch wird eine Rak'a beendet. Man steht mit "Allähu akbar'" zur zweiten Rak'a auf. Beim Qiyäm rezitiert man "Bism illähi-rrahmäni-rrahim". Man rezitier t die Fätiha und zusätzliche Koranverse. Man verrichtet den Ruqü' und die Sagda wie bei der ersten Rak'a. Nach der zweiten Rak'a bleibt man sitzen (Qa'da) und rezitiert "Attahiyyätu Iillähi ... '" und "Allähumma salli ... ", "Allähumma barik. .. " und "Rabbanä ätinä ... "'. Mit "Assalamu 'alaykum wa rahmatulläh" grüßt man zuerst nach rechts und dan n n ach links. So wird ein zweiteiliges rituelles Gebet beendet.
Takbir, Tasbih (Subhäna .) und Qirä'a (Rezita t ion) erfolgen mit einer Stimme, die nur der Betende selbst hören kann. Wie die Männer und F raue n beim Gebet ihre Hände aufheben bzw. übereinander legen und welche Körperbewegunge n sie bei der Niederwerfung und im Sitzen durchführen, ist im absch lägigen Kapitel behandelt worden. Beim Pflichtteil des Morgengebets rufe n die Manner den Gebetsaufruf (lqämal aus, wobei die Frauen dies nicht zu tun brauch en. Man entscheidet sich mit der Formulierung: "Ich habe mich entschieden, de n Pflichtteil des Morgengebets zu velTichten.'" Man hebt die Hände mit "AlJähu akbar" in die Höhe u n d begin nt das Gebet . Die zwei Einheiten sind so beten, wie der Sunna-Teil. Es ist Sunn a, beim Pflichtteil des Morgengebets länger den Koran zu rezitieren , wobei das Mindestmaß 40 Verse sind. Es ist auch zugelassen, wie gewöhnlich drei Verse zu rezitieren, wenn man befürchtet, dass die Zeit nicht ausreich t. Der Alleinbetende darf beim Pflich tteil die Takbir-Formeln und "Sami'Allähu liman hamidah", die Fätiha und die zusätzlichen Verse auch laut rezitieren .
Mittagsgebet (salät az-zuhrJ Die e rsten zwei Einheiten des ersten S unn a-Teils sind genauso zu verrichten wie die Su nna des Morgengebets. Die Entscheidung erfolgt durch d en Auss p ruch : "leh habe mich entschieden, die e r ste Sunna des Mittaggebets zu verric h ten.~ Da das Sitzen in der zweiten Rak'a keine Endsitzung ist, rezitiert man nur "Tahiyyät" und steht mit "Allähu akbar" auf. Nach Bismilläh, Fätiha und Koran macht man Ruqil' und Sagda. Mit "Allähu akbar" begibt man sich in die vie rte Rak'a. Bei der vie rten Rak'a macht man die Endsitzung und rezitiert zusätzlich zum TaI'liyyät auch "Salii ... " und "Bärik ...... und "Rabbanä ätinä ... ". Der letzte Akt ist die Endbegrüßung, wodurch das Gebet beendet wird.
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F'ard: Nach dem Su nna-Teil ste ht man zum Fard-Te il auf, o hne etwas zu tun , was die Gebetsstimmung störe n könnte. Man ruft die Iqä.ma aus. Die Hände werden mit ,.A1lä.hu akbar" hochgehoben. Die ersten Gebetseinheiten s ind genauso wie der Pflic htteil des Morgengebets. Bei de r erste n Sitzung rezitiert man allein das Tahiyyät und begibt sich mit ~Allä hu akbar" in die dritte Rak'a, wo man nur Bismilläh und die Fatiha rezitiert und auf weitere Koranverse ver zichtet. Mit ,.Altdhu akbar" geht man zur vierten Rnk'a übel", wo wit:l.krulII a u ßer Bismilläh und Fä tiha keine weiteren Koranverse rez:tiert werden. Bei der vierten Rak'a macht man die Endsitzun g und rezitiert zusätzlich zum Tahiyyät auch ,.Salli ... " und .Bärik . .. .. und "Rabbanä ätinä ... ". Durch die Endbegn1ßung wird der Pf1icht ~eil beendet. Beim Mittagsgebet rezitiert man weniger aus dem Koran als beim Mo rge ngebet. Der letzte Sunna-Teil wird genau so verr ichtet, wie der Sunna-Teil des Morgengebets, wobei die Entscheidung lautet : ,.Ic h habe m ich entsch ieden , die letzte S unna des Mittaggebets zu verrichten." Es ist empfohlen, diese letzte zweiteilige Su n na a uf vier Rak'a zu ve r längern . Man darf e ntweder nach zwei Rak'a die Endbegrußung vorn ehmen oder sie verschieben . Bei de r ersten Sitzung wird auf MRabbanä ..... verzichtet, aber bei der d ritte n Rak'a "Subhänaka" rezitie r t , wobei die letzten zwei Rak'a ge nauso zu verr ichten sind wie die er sten zwei. Der Alleinbetende verliest bei Sunna u nd Fard alles, also Qirä'a, Takbi r, Tasbih und Tahmid, still . Nachmittagsgebet (salät al-'asr)
Die vier teilige Sunna des Nachmitta ggebets ist wie zwe i aufeinande r folgende Sun na-Teile d es Morgengebets. Ma n en tscheidet sich, die Sunna zu beten, und alles lä uft wie gewoh nt ab. Beim er sten Sitzen rezitiert man zusätzlich Tahiyyät, ..saUi... .. und .Bärik ... "., ,.Rabbana ... " wird nicht rezitiert. Durch "Allabu akbar" begibt man sich in die dritte Gebetseinheit, wo man "Subhänaka... ~ und ,.Aüzu billä h i ... " vor der Sure al-Fätiha und den anderen Koranvers en rezitiert . Nach dem Ruqu' und der Sagda betet man die vierte Rak'a, welche m it "Bismilläh" eingeleitet wird. Nach Kor an, Ruqu' und Sagda hält man die Endsitzung a b , wo neben "Tahiyyäl" und "Salli" und , Bä rik" diesmal auch "Rabbanä" rezitie rt wird. Durch die Endbegrußung beendet man das Gebet. Der Fard-Te il des Na chmittags gebets wird genauso v~rrichtet wie der des Mittaggebets, wo die Entscheidung form gemäß abgeändert wird. Der Alleinbetende verrichtet den Su nna-Teil und den Fard-Teil des Nachmitta.ggebets ganz still für sich. Abendgebet (salat al-magrib)
Der dreiteilige Fard-Teil des Abendgebets ist genauso zu verrichten , wie die e rsten drei Einheiten des Mittags- und des Nachmittagsgebets. Man en tscheidet s ic h zum G~bet und ruft den Takbir a us. Nach den ersten zwei Gebetseinheiten macht man die erste Sitzung, wo m an das Tahiyyät rezitiert . In der drit-
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ten Rak'a rezitiert man nach dem Bis milläh d ie Sure al- Fätiha ohne jede weitere Koranrezitation und begibt s ich mit "Allähu akbar" in den Ruqü' und da n n in die Sagda . Bei der letzten Sitzun g rezitiert man das Ta h iyyät , ~Salli", ~ Bärik· und ~Rabban ä ä t i n ä~. Man beende t das Gebet mit der Endbegrüßung. Beim Abendgebe t sind kurze Verse vorzuziehe n , weil die fü r das Gebet vorgesehene besonders kurz ist. Der Su nna-Teil des Abend gebet s wird nach der Entscheidung dazu genauso verrichte t wie das Morge ngebet. Es ist mustahabb, dieses Gebet sech steilig zu verrichte n , wobe i man nach jeder zweiten Rak'a e ine Begrüßu n g vornimmt. Die letzten vier Gebetsein heiten bezeichnet man als DSalätul-Awwä bin", was wirklic h großen , göttlichen Lohn erb ringt. Der Alleinbetende darf de n Pilichtteil des Abendgebet s genau so lau t beten wie den des Mo r gengebets. Nachtge bet (salat a l-' iSä') Die ersten vier Einheiten des ersten Sunna-Teils sind wie die e rs ten vier Einheiten des Nachmittagsgebets zu ve rrichten. Der Fard-Teil is t auch genauso wie der Fard-Teil des Mittags- und Nach mittagsgebets. Der letzte Sunna-Teil gleich t dem Sunna -Teil des Morge n - und Abendgebets. Allein die Entscheid ung ist entsprechend zu variieren . Die letzte Sunna kann man auch vierteilig beten, wobei man nac h jeder zweiten Rak'a eine Endbegrüßung vornimmt. In diesem Fan rezitiert m an bei jeder Sitzu ng das Tahiyyät, .Salli", ~Bärik" und "Rabbanä ätinä~. Bei de n Zusatzgebe ten, die man nac hts verrich tet, ist es besser, nac h jede r zweiten Rak 'a eine Begrüßung vorzu nehmen . Der A1leinbetende darf die Suren und Ver se des POichlteils, wie es beim Morgengebet de r Fall iSI, auch laut verlesen. Witr-Gebet (salät al-witr)
Das dreiteilige Witr-Gebet wird mit en tsprechender Ent scheidung mit "Allä bu akbar~ ein geleitet. Dem ~Sub hän aka" und .,A'Uzu bilJä hi" folgen al-Fätiha und Koranverse. Nach dem Ruqu' und der Sagda geht man zu r zweiten Rak'a über , welche mit "Bismilläh ." eingeleitet u n d mit de r Sure al-Fä tiha und weiteren Ko ranverse n fortgesetzt wird. Nach dem Ruqu' und der Sagda bleibt man sitzen, was man ~erste Sitzu n g~ nennt und wo n ur das Ta hiyyät r ezitiert wird . Mit ,.Allähu akbar" begibt m an sich in d ie dritte Rak'a. Nach .. Bismi1läh.~ und al-Fätiha rezitier t man aus dem Koran. Beim S tehen hebt man d ie Hände mit ,.Allahu akbar" in die Hö he und lässt wieder fallen . Beim übereinande r Falten der Hände rezitiert m an das Qunut- Bittgebet. Nach "Allähu akbar" geht man zu Ruqü' u nd Sagda über. Bei d er letzte n Si tzun g rezitiert man das Tahiyyä t, .Salli~, "Bärik" und "Rabbanä ä tinä". Das Gebet wird mit e iner beidseitigen Begrüßung beendet. Imam Schä.fi'i meinte, d ass man das Quniit-Bittgebet nur in der zweiten Hälfte des Monats Ramadan und nach dem Ruqü ' rezi tieren dürfe und solle. Nach
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Ome r NCl$uhi Bilmcn, Islamischer Katechismus
schafi'itischer Ansicht besteht das ximal aus elf Gebetseinheiten.
Witr~Gebet
aus mindestens einer und ma-
Sonderregelungen zum Witr-Gebet
Das Witr-Gebet unterliegt best immt en Sonderregelungen, a uf die im Folgenden eingegangen werden soll: 1. Dieses Gebet wird nur im Ramadan gemeinschaftlich ge-
betet, wo der Imam in allen d rei Einheiten Tasblh, Takblr und Qirä'a laut vornimmt. Das Qunüt-Bittgebet wird durch hllaJlI und die Mitbetenden still rezitier t . Das gemeinsch aftliche Verrich ten des Witr~ Gebets außerhalb des Ramadans gilt als makrüh. II. Wer sich verspätet (masbOq) dem Gebets anschließt, rezitiert das Qunü t-BiUgebet noch zusammen mit dem Imam. Falls er die Gebetseinheiten nachholt, die e r verpasst hat, braucht er das QunOt-Bittgebet nicht mehr zu rezitieren. IV. Das Qunüt- Bittgebet wird nur in diesem Gebet rezitiert. Nur in Sonder situationen kann man im Pflichtteil des Morgen gebets dieses Bittgebet he rbeiziehen . (Imam Mälik und Imam Schäfi'i rezitierten beim Morgengebet nach dem Ruqu' dieses Bittgebet, was bei den Mälikiten als mustahabb und bei den Schäfi'iten aJs Sunna gilt.) V. Ein Hanafit, der hin ter einem mälikitischen oder schäfi'itisc hen Imam das Morgengebet verrich tet, schweigt beim Qunut. Wenn er aber dennoch das Qunüt-Bittgebet rezitiert, sollte er es stillschweigend tun. VI. Jemand, de r das Qunut- Bittgebet nicht uuswe"dig kann,
rezitiert ~Rabbanä ätinä" oder darf dreimal "Allähumma-gfir n" bzw. "Ya Rabbl~ sagen.
Gemeinschaftliches Beten Diejenigen, die gemeinschaftlich beten, verhalten sich wie folgt geschildert: I. Jeder Einzelne ent scheidet sich zum Gemeinschaftsbeten
durch diese Worte, wobei er ausdrücklich das zu verrichtende Gebet beim Namen nennt: ~Jch habe mich entschieden, den Fard-/ Sunna-Teil der Zeit hinter diesem Imam zu beten." Der Imam hebt seine Hande hoch und leitet mit einem deutlichen "Allä.hu akbar l" das Gebet ein. Die Mitbetenden heben ihre Hände un bedingt nach dem Imam in die Höhe und sagen s till "Allä.hu akbar", wodurch das gemeinschaftliche Gebet begonnen wird . Alle rezitieren das Subhänaka für sich, wonach die Mitbetenden schweigen. Der Imam rezitiert auch "A'üzu billä-
Feinheiten islamischen Glaubens
hi." s t ill und fängt die Koran rezitat ion an. Der Imam rezitiert die Sure aJ -F'ätiha und d ie zu s ätzliche n Verse in den ersten zwei Gebetseinheiten des Morgen-, Abend- und Nachtgebets und in allen Einheiten des Witr-Gebets s o laut, dass die Mitbete nde n es höre n k ö nne n . Alle Takbir -, Tasbih- und Grußformeln erfolgen ebenfalls laut . Umgekehrt die dritte Einheit des Abendgebets , die vierte des Nachtgebets und alle Einheiten des Mittags- und Nachmittagsgebets sind stimmlos zu beten, wo a u ch alle Takbir-, Tasbih- und Grußformeln still vorzunehmen sind. 11 . Die Verse in de r ersten Rak'a des Morgengebets sollten doppelt so la ng sein wie in der zweiten. Dies is t Sunna und e rmöglicht den Anschluss der Nachkommende n.
Ill . Die Mitbetenden rufen den Takbir still aus. De r Imam ruft beim Aufstehen aus dem Ruqü' laut "Sami'AlJähu liman hamidah" und ganz sliU . Rabbanä wa lakal hamd~ . (Eine andere Überlieferung von Imam Abü Hanifa besagt, dass der Imam es nicht braucht). Die Mitbetenden rufe n ganz still ,.A.llähumma Rabbanä wa lakal hamd" oder nur nRabbanä lakal hamd" . .. Subhäna Ra bbiyaJ- 'Azim~ beim Ruqü' und RSubhäna Rabbiyal-A1ä' bei de r Sagda s ind auch still vorzunehm en. rv. Tahiyyät bei der e rsten Sitzung und Tahiyyät, SaJawät und .. Rabbanä ätinä" in der Endsitzung sind sowohl durc h den Imam, als auch durch die Mitbetenden still zu verles en. Bei der lauten Endbegrüßu ng durch den Imam machen a u c h die Mitbetenden still mit, wobei man den Kopf zuerst nach rechts und dan n nach lin ks dreht. Die S ure al-Fätiha schließt der Imam ganz still mit ,}.min" ab , wobei die Mitbetenden auch mit demselben Spruch still darauf a ntworten . V. Nach der Endbegrußung durc h den Imam antwortet der Muezzin laut mit: ,.Allähumma anta-ssalämu wa minkassaläm, tabär akta ya zal-galäli wal-ikräm!" Wenn noch weiterzubeten ist, betet e r den Sunna-Teil und richtet SegenswUnsche an unseren Propheten. Der Muezzin, der Imam oder ein Mitbetender rezitieren den so genannten "Thronvers" (Äyatulkursi). Es wird 33 Mal je ",Subhänalläh", "al-hamdu IiUäh" und .,Allähu akbar" rezitier t . Man kann d iese Zahl a n den Fingern abzählen oder eine Gebetskette gebrauchen. Wichtig ist, dass die Anzahl der Wiede rholungen s timmt. VI. Nach der 33maligen Wiederholung der Tasbih- (- "Subbänalläh") , Tabrnid- (- "al-hamdu lilläh") u nd Ta kbir-F'ormeln (: .,Allähu akbar") sagt der Muezzin einmal: "LA ilaha iIlalläh, wahdahü lä sarika lah . Lahul-mulk wa lahul-hamd wa huwa 'ala kulli say'in qadir. Subhäna Rabbiyal-'aliyyil-Wahhäb!" Die Mitbetenden verrichten ihre Bittgebete u nd zum Schluss streichen sie sich mit ihren Händen über das Gesicht. 168
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Auch de r Allein betende macht es nach . Diese sind Gepflogenheiten bei den rituellen Gebeten, wodurch sich großen Lohn verdient, wer sie sorgsam berücksich t igt. VII. Die Bestandteile und die Einheiten der beschriebene n Gebete wurden durch eine unerschütterlic he Überlieferung von unserem Propheten zusammengestellt und im Laufe de r Jahrhunderte du rch die Übereinkunft der islamischen Gemeinde angenommen. Des halb fordert unser Prophet uns auf, so zu beten , wie e r es u n s gezeigt hatte. So ist ein rituelles Ge bet, d as diesem Vorbild n icht entspric ht, nicht akzeptabeL
Freitagsgebet (salat al..gumu'a) Der Preitag ist ein Festtag für die Muslime . wo sie s ich in den Gotteshäusern versammeln. beten und die Predigten anhören . aus dene n sie Nutzen ziehen können . Nach dem Gebet geben sie sich ande re n Gebeten hin oder gehen ihren täglichen Arbeiten nach. /" (.inem Hadit h heißt es:
,/Der 6este
'Tao. an dem dIE Sonne aufgent, ist deriFreitao.
jlaam wu rde an diesem q'aO in aas a>a ratfies orfiinrt una an demse(6en 'Tag wieaer1lOrr aort verbann t. )'tucn der J üngste 'Tag wird an einem 'Freitag stattfinden!" All diese Ereignisse vereinen in sich Gutes u nd Weisheit. Unser Prophet hielt bei sei ner Auswa nderung von Mekka nach Medina seine erste Preitagspredigt in der Bani-Sälim- Moschee nahe Medina und betete dort vor. Das Freitagsgebet wird zur sei ben Zeit wie das Mittagsgebet verrichtet. Pur das Freitagsgebet wird der Azän aus den Minaretten ausgerufen. In den Moscheen wird der erste Sunna-Teil wie der e rste Sunna -Teil des Mittagsgebets gebetet. Danach wird ein zweiter Azän i.nnerhalb der Moschee ausgerufen. Der imam hält eine Predigt (chutba) von der Kanzel (minbar) . Nach dieser Predigt wird ein Gebet von zwei Rak'a Länge stimmhaft gebetet. Nach dem Gemein schafts beten betet j eder den letzten Sunna-Teil des F'reitaggebets. An schließend wird das "Zuhrul-achir- (l etztes Mfttag sgebet) verriclitet. was mit de m letzten Sunna-Teil de r Zeit been det wird , den man genauso bete t wie d ie Sunna des Morgengebets. Für die Pers onen, d ie di e Voraussetzungen erfüllen. is t dieses zweiteilige ritu elle Gebe t ein Fardul-'Ayn (in dividuelle Pflicht). Das Freitagsgebet enthält zwölf zusätzliche Bedingungen, von denen sechs als Voraussetzung und sechs aJs ro r die Ausübung erforderlic h geiten.
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Voraussetzungen fOr das Fre ilagsgebet
Damit das Freitagsgebet überhaupt jemandem vorgesc hrieben wird, sind sechs Bedingungen zu erfüllen : 1. Der Betreffende muss ein Mann sein, denn das Freitagsgebet
ist eine religiöse Pflicht für Männer und nicht für Frauen. 11. Freiheit. Das Freitagsgebet ist nur für freie Männer Pflicht.
111 . S esshaftigke it Der Betreffende muss in der Gegend wohnhaft (im Untersch ied zu Reisenden) sein. Siehe abschlägiges Kapitel. IV. Gesundheit Jemand , der befürchtet, dass sich seine Krankheit dadurch verschlech tern oder verlängern könnte, ist nicht dazu verpflichtet. Auch betagte Personen, die schwer gehen können , unterliegen derselben Regelung. Ein Krankenpfleger darf auch das Gebet unterlassen, falls er befürchtet, dass sein Pflegepatient durch seine Abwesenheit einen Schaden erleiden könnte. V. Gesundheit der Augen Sehbehinderte brauchen das Freitagsgebet nicht zu verrichten , auch wenn ihnen Blindenführe r zur Verfügung stehen sollten . Imam AbO Hanifa h ielt es n icht für notwendig, aber die beide anderen Imame hielten es für notwendig, wenn ein Blindenführer zur Verfügung s teht. VI. Gesundheit der Füße Gehbehinderten oder fußamputie rten Pe rsonen ist das Freitagsgebet nicht vorgeschrieben . Diese Regelung gilt auch dann , wenn ihnen Personen zur Verfügung s tehen , die s ie zur Moschee hinführen . Angst vor Feinden, heftiger Regen oder Matsch und ähnlic he Hindernisse sind annehmbare Hinderungsgründe, das Freitagsgebel zu unterlassen . Jemand, der diese Voraussetzungen n icht erfüllt, aber de nnoch mitbetet, wird vom Fard der Zeit (MittagsgebetJ befreit , so wie es Sehbehinderte oder Frauen tun. So brauc hen sie das Mittagsgebet nic ht zu verrichten .
Bedingungen für die Durchführung Damit das Freitagsgebet ausgeführt wird, sind steben Bedingungen zu e rfüllen: I. Das Freitagsgebet ist durch den örtlichen Verwalter oder
seinen Vertreter vorzubeten. Das rituelle Gebet wird von dem h öch sten religiösen Beamten der Ortschaft oder seine m Beauftragten geleitet. FaUs eine solche Person nicht anwesend ist , darf jemand vorbeten , der aus den Reihe n der Mitbetenden dazu bestimmt wird . In den Gegenden , wo nich t nach dem Is lam
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regiert wird, wird das Freitagsgebet auf diese Art und Weise verrichtet. 11. Die Erlaubnis zur Predigt ist gleich zusetzen mit der Erlaubnis zum Vorbeten . Jemand, de r damit beauftragt wird, darf ohne Hinderungsgrund jemand anderen damit beauftragen, auch wenn dies ihm n icht ausdrücklich e rlaubt wurde, aber in Gegenwart d es Beauftragten darf niemand diese Aufgaben übernehmen, ohne seine ausdrückliche Einwilligung zu erhalten. 111. Die allgemeine E rlaubnis Der ö rtliche Ve rwalte r müsste für die Muslime erlaubt haben, sich an einem bestimmten Ort zu versammeln. Man darf nicht an eineDl o rt beten, der fur besondere Personen bestimmt und den anderen geschlossen ist. So darf man an einem Betort nic ht die Tür verschließen, wenn man aber die Tür offen lässt und die Zukommenden eintreten dü rfen, gilt das F'rei tagsgebet . IV. Die Zeit, um das F'reitagsgebet verric hten zu können, muss die Zeit für das Mittagsgebet lang andauern. Sobald diese Zeit abgelaufen ist, darf man das Gebet nicht mehr verrichten bzw. es nachbeten. Wenn man a u c h das Mittagsgebet nicht verr ich tet hat, kann man C:5 abe r nach be ten. (Imam Mälik meinte, dass das Freitagsgebet auch nach de r Zeit des Mittagsgebets zu verrichten sei. Imam Ahmad erlaubte, dass man es auch vor dem Mittagsgebet verrichten k önne .) V. Die Vollständigkeit der Gemei nde. Die Mindestanzahl der Mitbetenden für
das Freitagsgebet ist drei Personen außer dem Imam . Imam Abü Yü s uf er laubte sogar zwei Per sonen . (Imam Mä lik sah dafür 30, Imam Ahmad u n d Abü Yü su f sogar 40 Personen vor.) Die Mitbetenden müssen zurechnungsfähig und männlichen Geschlechts sein und mindestens bis zur ersten Sagda mitbeten. So darf man nicht mit F rauen und Kindern oder einer Gemeinde, die s ich vor der ersten Sagda auflöst, das Gebet verrichten. Es ist nicht notwendig, dass die Mitbetenden wohnhaft und frei sind. Auch Reisende oder Muslime, deren Freiheit eingeschränkt ist, dürfen mitbeten.
VJ . Predigt Vor dem Fard-Gebet ist eine Predigt zu halten. Nach dem r:mt ri tt ist eine Predigt vor den Anwesenden zu halten. Es ist nich t zulässig, dass die Mitbetenden der Predigt nicht beiwohnen und erst beim Pflichtteil des Gebets erscheinen. Die Mitbetenden müssen n icht unbedingt de r Predigt zuhören. Maßgebend ist
Feinheil en islamischen Glaubens
lediglich, dass sie anwesend sind. Imam AbO Hanifa war der Meinung, dass die Predigt am Freitag zu r Erwähnung des Namens Gottes diene und eS deshalb genOge, allein ~al-hamdu lillä h" oder ~Sub l'tä.nalläh" bzw. ~Lä ilaha ilJalläh" zu sagen. Es ist wägib, dass der Prediger r ituell rein (tähir) und ordnungsgemäß gekleidet sein muss und die Predigt im Stehen zu halten hat. Die Sunna der Predigt besteh t darin, d ass man die Predigt in zwei Teile trennt, wobei zwi:;o..:!lI:;n diesen Teilen so viel Zeit liegen muss, dass mnn mindestens drei Verse oder eine Lobpreisung rezitieren kann. Deshalb spricht man nicht von einer Predigt, sondern von zwe i Predigte n . Beide beinhalten die Lobpreis ung Gottes, das Glaubensbekenntnis und den Segensgruß auf den Prop heten. Bei de r ersten Predigt sollte man unbedingt einen Vers rezitieren und den Menschen Ratschläge erteilen. Die zweite Predigt darf ein Bittgebet rur Muslime enthalten. Der Imam saUte be i der zweiten Predigt mit einer sanfteren Stimme reden als bei der ersten . Diese Raffinessen sind die SunnaHandlungen der Predigt. Beide Predigten kurz zu halten , ist ei ne Sunna. Es ist besonders im Winter ::legar verpönt, dabei eine Sure zu rezitieren, die in etwa so lang ist wie die Suren al-t-Iugurät oder al-Burug. Jeglicher überdruss der Mitbetenden ist zu vermeiden, denn könnte Angelegenheiten geben, die sie dringend zu erledigen haben. Ein längerer Aufenthalt d ürfte sie davon und in den folgenden Wochen von der Moschee abhalten, was unangebracht und deshalb durc h den Prediger in Betracht zu ziehen ist. Das Schlusswor t darf nicht so sein, dass das Bes prochene in Vergessenheit geraten und deshalb entwertet Werden könnte. Eine kurze und bündige Predigt ist ein Zeichen des Vennögens und der Tugend des Predigers. In einem Hadith heißt es: ~'Es
ist ein Zeicliell./ür den 'Versta"d eines weisen qcfefirten, dass er fang fietet, afier /turz predigt. Verfdttoert das fJefiet so (ange, wie die 9ditfietentfen es ertraoen /(9rmcn, und verli,jirzt cfie Cf>recfigt! Walirficfi 6ezauficm mancfie Worte die Jrerzen!M
So sollte eine Predigt, inhaltlich und rhetorisch die Seelen erobern . Oäbir Ibn Samura, einer der ehrenwerten Gefährten unse res Propheten , pflegte mittelmäßig lang zu beten und zu p redigen. Weder zu kurz, n och zu lang. Der Prediger wartet auf der Kanzel den Azän ab und s teht dann auf. Er rezitieret das .,A'üzu billähi- still und die Lobpreisungen Gottes laut. Der Predigt fol gt der Gebetsaufruf (Iqama), was als Sunna gilt. Die Unterlassung der SunnaHandlungen und das Besprech en allgemeiner Angelegenheiten ist verpönt.
Omer Nasuhi Bilmen, Jslami$c~r Katechismus
VII . Örtlichke it Das Freitagsgebet ist an ei nem Ort zu ve rrich ten, der einer Ortschaft ode r einer Gemeinde zugehörig ist. Unter eine r Gemei nde versteh t man eine Ortschaft mit einem Regieren de n , eine m Richter und befestigte n Wegen und Stadtvie rteln. Angeschlossene soziale Einrich tungen sind de r Gemeinde anzurechen, wo man auch das Gebet verrichten kann. Imam Abu Hanifa war der Meinung, dass man in einer Ortscha ft nur in einer Moschee d as Gebet ve rrichten könne. Das Ve rrichten des Freitagsgebets in me hrere n Moscheen einer Ortschaft ist nicht zugelassen . Imam Abü Yusuf meinte, dass ma n in einer Ortschaft nur in zwei verschiedenen Moscheen zum Freitag beten könne. Eine andere ü be rlieferung sieht vor, dass zwischen diese n Moscheen ein F'luss zu liegen hätte. Diejenigen, die das Verrichten des F'reitagsgebets in mehreren Moscheen für nich t zulässig halten, vertreten die Auffassung, dass nur dasjenige Gebet zulässig sei, das als erstes mit dem Takbir eingeleitet wird. Dieses Gebet ist zulässig, alle anderen j edoch nicht. Um ein solc hes Problem zu vermeiden, betet man nach dem vierteiligen Sunna-Teil des Freitagsgebets wiederum ei n Gebet mit vier Rak'a, das "Zuhr a lac hlr~ genannt wird . Zu diesem Gebe t e ntscheidet man sich durch die Formulierung: ..Ich habe mic h entschieden, das letzte Mittagsgebet zu verrich ten, das mir fard ist und ich noch nicht verrichtet habe." Die Form des Gebet s entspricht genau der Sunna oder dem F'ard des Mittagsgebets. Falls das Freitagsgebet nic ht a ngenommen wird , h a t man sich m indestens vom Fard der Zeit befreit. Die Suren und Verse in den letzten zwei Gebet seinheiten sind kein Hindernis für den Pflichtteil, auch wenn man es in Form eines Sunna-Tei ls betet . Falls das Freitagsgebet angenommen wird , gilt dieses Gebet anstelle eines Mittagsgebet s, das man verpasst h a t. Wenn man aber kein Gebet verpass t hat, gilt es als Zusatzgebe t. "Fazit: Da ein solches Gebet der Vorsicht entspricht, wurde es durch viele Gelehrte a bgesegnet, darunter a uch viele Sc häfi'ite n , denn lmam Schäfi'i meinte, dass in eine r Ortschaft nur das e rste Gebet gelte und die anderen ungültig seien. So mussten diejenigen, die später damit begonnen hätten, noch das Mittagsge bet ve rrichte n . Diese Angelegenheit is t aber eine Sache des Idschtihad , de r selbstständigen Rechtsfin dung, und Imam Schäfi'i, der miterlebte. dass in Bagdad in vielen Moscheen zum Freitag gebetet wurd e, erhob keinerlei Einwände dagegen . Sonderregelungen zu m Freitagsgebet
Ein Dorfbewohner, d er an einem Freitag die Stadt bes ucht und beabsichtigt, sich bis zur Zeit des Gebets dort aufzuhalten, ist verpflichtet, zum Freitag zu beten. Wenn er aber beabsichtigt, vor dem Gebe t die Stadt zu verlassen , ist e r dazu nicht ver pflichtet. Eine berechtigte Meinung besagt, dass er dazu n icht ve rpflichtet s ei , auch wenn er beabsichtigt, kurz nach der Gebetszeit die Stadt
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zu verlassen. Es ist makn1h, zu r Mittagszeit ohne das Gebet zu verrichten sich auf eine Reise zu begeben. Vor der Mittagszeit ist es abe r erlaubt. Behinderte, Gefang ene
Behinderte ode r Gefangene dürfen nicht da s Mittagsgebet vor de m Freitagsgebet verrich ten, da dies mnkrüh ist. Ebenfalls ist es makr üh, dass sie das Mittagsgebet gemeinschaftlich beten . Umgekehrt ist es natürlich mustahabb, dass sie das Gebet nach dem F'reitagsgebet vernchten, denn es besteht die Möglichkeit, dass die Behinderung aufgehoben wird. Jemand, der am Freitag ohne Hinderungsgrund anstelle des rreitagsgebets das Gebet der Zeit verrich tet, darf annehmen , dass sein Gebet angenommen wird, aber er doch eine Sünde begeht. Wenn er abe r nach dem fruhen Mittagsgebet sich doch zum Beten des Freitagsgebets entscheidet, gilt sein Mittagsgebet als Zusatzgebet. egal ob er das F'reitagsgebet erreicht oder nicht bzw. ob er seine Entscheidung aufgibt oder nicht. In diesem Sinne muss er das Mittagsgebet nochmals beten , wenn er das F'reitagsgebet erreicht.
ßelde Imame mein ten, dass das Mittagsgebe t gelle , solange der Betroffene nicht das F'reitagsgebet angefangen hat. Es ist empfohlen, für das Gebet den Takblr auszurufen , gepflegte und saubere Kleider anzuziehen und sich zu parfümieren. Sobald man aus dem Minarett den Azän zu hören bekommt, sollte man alles andere unterlassen und s ich in die Moschee begeben, was wägib ist. Es ist mandüb, sich so fruh wie möglich in die Moschee zu begeben, zwei Rak'a zu r Begrußung der Moschee !.Tahiyyatul- Masgid") zu beten und die Sure al-Kahf zu rezitie ren oder zu hören. Der Zukommende darf sich nach vorne begeben , solange die Predigt nicht angefangen hat. Wenn aber die Predigt ange fan gen hat, setzt er sich dort hin, wo er einen Platz ge fun den hat. Falls aber nur ein Platz ziemlich vorne zu r Verfügung steht, darf er sich aus Notwendigkeit heraus an diesen Platz begeben. Schweigepflicht Sobald der Prediger die Kanzel besteigt, sollten die Anwesenden schweigen, die Begn1ßung untereinander unterlassen und nicht einmal beten. Es ist sogar tugendhafter zu schweigen und das Ausrufen des obligatorischen Segensgrußes auf den Propheten zu unterlassen, fal ls der Prediger den Namen unseres Propheten erwäh nt. Imam Abü Yusuf meinte, dass man es aber still durchfUhren könne. Die erste Sunna, die man beim Besteigen der Kanzel durch den Predige r angefange n hat, ist fertig zu beten . Es ist tugendhafter, dass der Prediger das Gebet vorbetet.
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Wer ver spätet mitbetet , verrichtet das Gebet bis zu Ende. Dieselbe Regelung gilt auch, wenn er den Imam beim Tasahhud ode r gar bei einer ErsatzNiederwerfung e r reicht. Imam Mu h ammad meinte, dass der spät Mitbetende, der den Imam nach der zweiten Verbeugung erreiche, nicht das Freitagsgebet, sondern das Mittagsgebet fertig betet.
Festtagsgebet (salät al-'id) Feste sin d Tage der Freude und des Glücks. ,,'ld" ist das arabische Wort für Fest . Als unser Prop het nach Medina auswanderte, erfuhr er, dass die Einheimischen jedes Jahr zwei Feste feiert en. So meinte er zu ihnen: ~ g ott
fta t eueft zwei neue fFeiertaBe Bewälirt al/ste{fe aer arten. " Viese !FeiertaBe waren aas ,,!Fest des rpastel/6reeIiClls" ('ra aC:fitr) U
Ulla aas "Opfiifest ('fa aC-aif'ftii) Diese Tage sind Feste der Mus lime , wo sie sich vergnügen und erfreuen. Es ist auch bekann t, dass an diesen Tagen Gott die Menschen mit Seinen Gaben besche nkt. Das Ramadan-Fest am Ende des heiligen Monats Ramadan dauert drei Tage u nd das Opferfest, etwa siebzig Tage danach, dauert vier Ta ge . Diejenigen, die dazu ve rpflichtet sind, müssen auch die Festtagsgebete verrichten , die denselben Regelunge n wie das Freitagsgebet unterliegen. Die Predigt ist aber nicht wägib, son der n nur Sunna. Zeit
Die Festtagsgebete sind zu bestimmten Zeiten zu verrich ten, die man als Isräq bezeich n e t. Dieser ist die Zeit, wo die verpönte Zeit für das Gebet abläuft (ca. 4 5 Minuten nach dem Son nenuntergang) und die Son n e im Horizon t etwa drei Meter groß erscheint. Ab diesem Zeitpunkt darf man bis zur M ittagsstu~de das Gebet ve rrichten. (Siehe abschlägiges Kapitel). Ausführung Das Festtagsgebet ist zweiteilig und wird s t immhaft und gemeinsch aftlich verrich tet. Ohne Gebetsru f und -aufruf entscheidet sich d er Imam zu dem zweiteiligen Ramada n- oder Opferfestgebet . Au c h die Mitbetenden ent scheid en sich zum Mitbeten mit dem Imam desselben Gebets. Das Gebet wird m it "Allähu akbar" eingeleitet und die Hände werden übereinander gelegt. Die Mitbetenden rezi tiere n still das "Subhänaka", wonach d e r Imam dreimal laut und die andere n s till ,.Allähu akbar" ausrufen. Die Hände werden bei jedem "Allähu akbar" h och gehoben u n d sodann h eruntergelassen. Nach dem dritten TakbIr werden sie übereinande r gelegt. Der Imam rezitiert das ,.A'üzu billähi." still und dann die Sure al-Fätiha und ein paar Ko ranverse laut. Mit "Alläh u akbar"
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begeben sich der Imam und die Betenden in die Verbeugung und in die Niederwerfung, wobei die Mitbetenden es still tun. Durch ein weiter es "A1lähu akbar" steht man gemeinsam zur zweiten Rak'a auf. Nach einem stimmlosen "A üzu billähi" rezitiert der Imam die F"ätiha und ein paar Kor anverse laut. Wie bei der ersten Rak.'a werden die Hände dre imal hochgehoben und Wieder herunter gelassen. Durch das laute ~Allä.hu akbar" und die stille Wiederholung der Mitbetenden begeben sich alle gemeinsam in die Verbeugung und in die Niederwer fung. Beim Sitzen verliest man wie gewöhnlich das Tahiyyät , Sa11i, Bärik und Rabbanä ätinä. Durch die Begrüßung wird das Gebet, beendet. Zu satz-Takbir
Diese zusätzlichen drei Takbjr beim F"esttagsgebet sind wägib. (Die Hanbaliten rufen bei der ersten Rak'a sechs und bei der zweiten fünf Mal "Allähu akbar", die aber vor der Rezitation auszurufen sind. Imam Mälik und Imam Schafi'i sahen bei der ersten Rak'a sieben und bei der zweiten fünf Mal "Allähu akbar" vor, die ebenfalls vor der Rezitation zu erfolgen haben.) Der Imam besteigt nach dem Gebet die Kanzel, um zu predigen. Es werden zwei verschiedene Predigten vorgesehen, die aber mit "Allähu akbar" eingeleitet werden. Die Mitbetenden wiederholen den Takbir mit. Der Prediger sollte die Mitbetenden beim Ramadangebet über die Fitr-Spende und beim Opfergebet über die Opfer und den Tasn"K-Takbir unterrichten. Alles, was bei der Predigt zum F"reitagsgebet sunna bzw. makrüh ist, ist ebenfalls sunna bzw. makrüh für die P redigt zum Fest. Obwohl es zulässig ist, die Predigt vor dem Gebet zu halten, ist es dennoch verpönt und deshalb besser zu unterlassen. Falls der Imam bei der ersten Rak 'a den mehrfachen Takbir vergisst und nach der Rezitation eines Teiles ode r der ganzen Fätiha sich daran erinnert, ruft er ,.Allähu akbar" aus und wiederholt die Fätiha. Wenn er aber schon die Fätma überschritten und mit der Koranrezitation angefangen hat, macht er den mehrfachen Takbir, braucht aber die Fätiha nicht zu wiederholen. Vers pätet -Mitbetender
Der verspätet Mitbetende , der den Imam beim Ruqu' einholt, ruft den Einleitungs-TakbIr und den mehrfachen 'Id -TakbTr in Stehen aus ~ wenn er der Meinung ist, dass er den Imam erreichen wird - und begibt sich dann zum Ruqu'. Wenn er abe r nicht sicher ist, begibt er sich nach dem EinleitungsTakbir ohne den mehrfachen 'Id-Takbir direkt zum Ruql1'. Er steht mit dem Imam auf. Solange der Imam sich an der Sunna or ientiert, macht man den Takbir mit . Wenn der Imam aber I1ber die Sunna hinausgeht, b r aucht man den Takbir nicht mitzumachen. Der verspätet Mitbetende, der den Imam bei der Z'Neiten Gebetseinheit erreicht, macht d ie Endbegrüßung mit ihm mit und steht auf, um die e rs te Einheit nachzubeten, wo er zuerst "Bismilläh.~, die Fätiha und den Koran rezitiert. Mit stillem Takbir beendet er das Gebet. Die Anhänge r anderer islami-
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scher Rechtsschulen orien tieren sich dabei an der eigenen Lehre und nich t an der des Imams. Jemand, der das Gebet verpasst, darf nicht alleine nachbeten. Er darf aber vier Gebetseinheiten als Zusatzgebet verrich ten, was einen großen göttlichen lohn einbr in gt. Es ist mustahabb, das Gebet am Opfer fest so früh wie möglich zu verrichten und umgekehrt das Gebet am Ramadanfest etwas zu verzögern. Falls zusätzlich auch ein Totengebet zu verrichten ist, verrichtet man es nach dem idGebet und vor der Predigt. Man kann das 'Id-Gebet gemeinsam in einer Moschee ode r auch in diversen Moscheen einer Stadt abhalten. Vorbe reitung Es ist an den Feiertagen empfohlen, fruh aufzustehen, sich zu waschen, den Miswäk zur Zahnpflege zu gebrauchen , sich mit Rosenduft oder ähn lichen Düften zu parfümieren, sich die besten Kleider anzuziehen, Dankbarkeit und Freude für Gottes Segen reichtum zu zeigen, die Glaubensgesch wister anzulächeln, so viel wie mögl ich zu spenden und d ie Nächte in Andacht und Gebet zu verbringen. Es ist empfohlen, im Ramadan vor dem Gebet etwas Süßes zu essen und beim Opferfest sich zu enthalten. Eine berecht igte Meinung besagt, dass diese Regelung sowohl für diejenigen, die ein Opfer bringen, als auch für diejen igen, die kein Opfer brin gen , gilt . Es ist aber n icht makruh, vor dem Gebet etwas zu sich zu nehmen. Jemand, der e in Opfer bringen wird, darf das Schneiden seiner Haare und seiner Nägel etwas verzögern, ohne damit einen unangenehmen Zustand her beizuführen. Die längste Dauer in diesem Sinne beträgt 40 Tage. Am besten ist es, dass man wöchentlich die Nägel schneidet, den Bart s t utzt, die unnötigen Haare abschneidet und sich badet, wodurch der Körper gepflegt wird. Diese Pflege ist höchstens alle zwei Wochen zu machen, wobei 40 Tage nich t meh r akzeptabel ist. Am Tag des Fests begibt man sich in die Moschee in Würde und Ausgeglichenheit. Es ist mandüb, im Ramadan still u nd am Opferfest laut "Allähu akbar" auszurufen. Man sollte auf dem Heimweg einen ande ren u nd längeren Weg als üblich ein schlagen und unterwegs Leute begrüßen. Den erste n Tag des Opferfestes bezeich net man als Opfertag (Yaum an-Nahr) und die restlichen drei Tage als Tasrlk-Tage. Der Tag vor dem Fest, also der 9. Zilhigga ist " Yaum 'A raf d' (Arafa-Tag). Das Ramadanfest hat k einen solchen Vortag. Angefangen mit dem Morgengebet des Arafa bis zum Nachmittagsgebets wiederholt man 23mal nach jedem Gebet den Tasrik-Takhir auf folgende Art und Weise: .,}tfliiftu af{6ar, }Ifliift.u alWar.
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La iUilia iffaffiiliu 'WaffiililJ a/(par. }tffafiu a/(panva {jffiiliiC-liamtf."
Beide Imame meinten , dass die Anzahl und die Form des Takbir wie oben sein mÜssen . Jrijam Abu Hanifa meinte aber , dass man s ie nur angefangen mit demselben Gebet bis zum Nachmittagsgebet des ersten Tages acht Mal ausrufen sollte. TasrTk-Takbir Die Gelehrte n der islamischen Jurisprudenz meinen, dass der Taslik-Takbir wäitib sei. Manche halten es für eine Sunna. Ap.irlf' Tm amp WArr-n rler Meinung, dass dieser Takbir für Leute, die zum Farn-Gebet verpflichtet sind, ebenfalls wägib sei. Diese Regelung gilt fü r Alleinbetende, Mitbetende, Reisende, Wohnhafte, Dorf- und Stadtbewohner, Männer und Frauen gleichermaßen. Imam Abü Hanifa vertrat aber d ie Auffassung, dass sie nur für wohnhafte und freie Männer gelten, die das Gebet gemeinschaftlich beten. So b rauche n Reisende , Frauen und Alleinbetende es nicht auszurufen, ausgenommen dass sie das Gebet gemeinsc haftlich hinter einem Imam beten, für de n es wägib ist. Auch Leuten, die in Ortschaften wohnen, wo man nicht zum Freitag oder zum 'ld be tet, sind sie nicht vorgeschrieben. Falls man ein Gebet mit einem TasnK-Takblr verpasst hat und es wiederum an einem Tag nachbetet , der es erfordert, ruft man es aus. An einem gewöhnlichen Tag b raucht man aber es nicht. An den Festtagen versammeln sich die Muslime und begrüßen sich mit dem Handschlag, sobald sie Bekannte antreffen. Es ist mandüb, sich einander ..(;afarallähu lana wa lakum" (.Gott möge euch und uns vergcben.1 oder ~Taqab bal-allähu Ta'älä minna wa minkum" ("Gott möge es von euch und von uns annehmen.") zu wiinschen .
Taräwi-Gebet Das Taräwih-Gebet ist eine .. Sun na mu 'akkada" m it zwanzig Gebetseinheiten , welches im Monat Ramadan verrichtet wird. Unse r Prophet und d ie vier Kalifen pflegten dieses Gebet zu verrichten. Das geme in schaftliche Beten ist dabe i .. Sunna kiffiya". Das heißt , wenn alle Bewohner einer Ortschaft das Gebet allein rur :!lieh in ihren Wohnungen verrichten, unterlal5l5en l5ie die Sunna und begehen einen Fehler. Da man nach jeder vierten Rak 'a eine Zeit lang sitzen bleibt und s ich ausruht, bezeich net man eine Gruppe von 4 Rak'a als ~Tarwiha" . So enthält das Tara.wlh-Gebet 5 Tarwihas, und "Ta rä wlh" ist nicht ande res als die Mehrzahl des Wortes "Tarw'iha', was nich ts anderes bedeutet als Ruhe bzw. Ausruhen. Alleinbeten
Jemand, der das Taräwil'l-Gebet allein in seiner Wohnung betet, obwohl es in den Moscheen verrichtet wird , begeht keine Sunde, aber unterlässt e ine Tugend. Er bekommt den Lohn des Alleinbetens, was aber nicht dem gemein-
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schaftlich en Beten ebe n bürtig ist, denn die Tugend der Moscheen ist unbeschreibbar. Derjenige, der das Taräwlh-Gebet verrichten möchte, sollte sich zur Zeit des Taräwih oder de r Sunna der Zeit oder zum nächtlichen Gebet entscheiden. Viele Rechtsgelehrte lassen auch eine simple Entscheidung zum Gebet oder zum freiwilligen Gebet zu.
Zwischen -Begrü ßung Es ist auch tugendhaft, das Taraw1tl-Gebet nach jeder zweiten Rak'a mit der Begrüßung zu beenden, wobe i eine Begrüßung nach jeder vierten, ja sogar achten, zehnten oder auch zwanzigsten Rak'a auch angenommen wird. Die Beendigung nach der vierten Rak'a ist annehmbar, aber alle anderen sind verpönt. Falls man sich zur Endbegnißung nach jeder zweiten Rak'a entsch eidet, ve rrichtet man es genauso wie beim Sunna-Teil des Abendgebets. Falls man sich zur Endbegrüßung nach jeder vierten Rak'a e n tscheidet, verrichtet m a n es genauso wie beim Sunna-Teil des Nachtgebets. Bei der gemeinschaftlichen Verrichtung entscheiden sich die Mitbete nden zum Taräwih-Gebet und zum Beten hin ter dem Imam. Der Imam ruft den Takblr und die Tasmiya laut aus und rezitiert aus dem Koran ebenfalls laut.
Rezitation Der Imam sollte bei jede r Rak'a gleichmäßig aus dem Koran rezitieren. Die Begrüßung nach jeder zweiten oder vierten Rak'a ist tugendhaft , de n n dadurch befreit man die Seele von Gedan ken, die den Betenden ablenken kö n nten. Es ist mustahabb, bei jeder Gebetseinheit mindestens 10 Ve rse zu rezitieren, denn dadurch kann man in einem Monat den ganzen Koran beenden. Es ist Sunna, m it dem ganzen Koran zu beten. Manch e Gelehrten sind der Meinung, dass man den Koran am 27. Tag (Laylatul-Qa dr) beenden sollte. Man sollte mehr Wert auf die rich tige Aussprache legen als auf eine schöne Stimme, den n eine schöne Stimme kann die Seele mehr als nötig beschäftigen und dadurch die gedankliche Ruhe s tören. Es ist unbedenklich, ei ne Mcschee zu verla sse n, wo ein Imam mit Aussprachefehlern vorbetet, und sich zu einer andere n Moschee zu begeben. Der Imam dar f beim Beten den Koran nich t zum Überdruss der Mitbetenden rezitieren, wobei natürlich das Mindestmaß in Form einer Sure oder eines Verses nicht untersch ritten werden kann. Auch "Salli~ und ~Bärik~ nach dem Tasahhud im Sitzen sind nich t zu unterlassen.
Sonderregelungen Das Taräw"il'l-Gebet ohne Hinderungsgrund im Sitzen oder mit einem schläfrigen Gemü t zu verrichten, ist verpönt. Auch das Abwar ten des Imams bis zum Ruqü' für das Mitbeten ist ver pönt .
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We r vers pätet mitbete t , verrichtet die fe hlenden Einh eiten nach der Beendigun g des TaräwIh -Gebets. Das Witr-Gebet kann er dann selbst beten . Es ist aber zulässig, dass e r zue rs t das Witr-Gebet mit dem Imam betet und d ie feh lende n Einheiten nach dem Witr-Gebet nachholt. Jemand , der das Nachtgebet nicht ge meins chaftlich mitgebetet hat, kann das Taräwih- und das Witr-Gebet mitbeten. Jemand, der zu s pä t in die Mosch ee kommt, wo de r Imam schon mit Taräwl:h-Gebet a ngefangen hat, betet allein das Nachtgebet und späte r das Taräwlh-Gebet mit den Mitbetenden nach . Er bete t die fehle nde n Gebetseinheiten jedoch allein nach . Auch we nn man da s Taräwlh-Gehet nich t gem einschaftlich verrichtet hat, darf man das Witr-Gebet mitbete n . Ein Im am aber, der das Nachtgebet noch nicht verrichtet hat, darf nicht d as Taräwi h -Gebet einer Gemeinde vorbeten, die ebenfalls das Nachtgebet noch nicht verrichte t haben, denn die Gemeinde des Taräwih-Gebets ist an die Geme ind e des Nachtgebets gebunden . Ein gemeinschaftlich es Verrichten des Taräwih -Gebets entspricht nicht den religiösen Prinzipien fü r Zusatzgebete. Palis der Imam nach der e rs te n Rak'a versehentlich sitzen bleibt und n ach der Begrüßung die res tliche n Einheiten formgemäß vorbe tet, ohne zwei Einheiten zu beten, gibt es darüber zwei verschiedene Meinungen. Die eine Meinung bejaht das Ganze, wobei er n u r d ie ersten zwei Einheiten nachbeten müsste. Eine ander e Meinung verneint das Ganze , denn das Taräwlh ist ein Gebet u nd das Tasahhud und die Begrüßungen sind fehl am Platz. Das Taräwih -Gebet ist die S unna der Zeit und nicht des Fastens. So ist es Sunna auch fUr diejen igen, Taräwih zu beten, die aus einem berechtigten Grund n icht m itfasten können. Eine Fra u , deren mona tliche oder außerordentliche Blutung vor dem Abend a u fhö n , soUte am selben Abend am Taräwl:h-Gebct teil nehmen, was Sunna ist.
Gebet der Kranken Krankheit ist ein Zus tand der Schwä che , der a u s dem Verlust der physiologischen Ein heit resultiert . Auch die Kranken sind zu religiösen Aufgaben verpflichtet, solange sie zu rechnungsfähig s ind, we nngleich unsere Religion ihnen große Erleichterun gen gewährt. Die Erleichterungen in Sachen des rituellen Gebet s werden unten näher e rlä utert: Jeder Patient ist verpflichtet, das Gebet zu verr ichten, so lange und so gut er es kann . Ein Kranker, der nicht in der Lage ist zu s te hen oder dessen Krankheit durch S t ehen sich verlängern oder verschlechtern kön nte, darf im Sitzen be ten. Wenn e r nicht einmal sitzen kann, darf er sei tlic h ode r auf dem Rücken liegen und seine Aktionen andeuten . Andeuten ist das Bücke n des Kopfes als ein Zeichen des Verbeugen s und Niede rwerfens. Man darf es im S itze n oder Liegen vornehmen, aber wenn man es
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beim Auflehnen an etwas vornehmen kann, sollte man es nicht im Liegen machen. Ein Kranker, der das Gebet nicht einmal andeuten kann, verschiebt sein Gebet für einen Tag und eine Nacht. Sobald es ihm besser geht, saUte er es nachbe ten. Eine andere Überlieferung besagt, dass er von der Verpflichtung befreit werde, solange ein Tag und eine Nacht überschritten seien, auch wenn er zurech nungsfähig sei. Jemand, der wegen einer Krankheit das Gebet im Sitzen oder durch Andeutung verrichtet, darf nach seiner Genesung die Gebete , die e r verpasst hat, nicht ebenso im Sitzen oder durch Andeu tung verrichten, denn sein Hinderungsgrund ist nicht mehr gegeben. Wenn e r aber umgekehrt seine verpassten Gebete in seiner Krankheit nachbeten will , kann er schon von diesen Erleichter ungen Gebrauch machen, denn niemand ist zu etwas verpflichtet, was er nicht ver mag. (Siehe abschlägiges Kapiteij
Definition und Dauer einer Re ise nRei sen ~
heißt lexikographisch das Ver lassen des gewöhnlichen Aufenthaltsorts. Das Gegen teil dazu ist Wohnhaftigkeit. Im religions-juristischen Sinne ve rsteht man darunter die Fahrt zu einem bestimmten Ziel in bestimmter Entfernung. Diese Entfernung betragt etwa 18 Gehstunden mit einer mittleren Geschwindigkeit. Man nennt sie auch 3 Etappen . Bei Schiffen geht man auch von einem milden Wetter aus. Eine Reise, die zu Land mit einer mittleren Geschwindigkeit und zu See ebenfalls 18 Stunden dauern würde, zählt als "Reisedauer~. Maßgebend ist, wie lange man zum Ziel hin braucht und nicht, wie lange man hin und zurück brauch t. Jemanden, d e r in seiner Heimat oder der eben b ürtigen Stelle wohnt, bezeich-
net man als ~Muqim~ (sesshaft). Jemanden, der seine Heimat verlasst und sich auf eine 18-stundige Reise begibt, bezeichnet man als ~ Mus äfir~ (reisend). Eine Reise ist immer mit Schwierigkeiten und Plagen gebunden. So gewährt unsere Religion den Reisenden besondere Erleichterungen. Man kann nicht Tag und Nacht durchreise n , da man immer mal Ruhe braucht. So sehen manche Geschwister eine Reisetätigkeit von drei Tagen und der Nächten vor, deshalb geht man von einer durchsch nittlichen Daue r von sechs Stunden aus. Obwohl manche Reisen keine Schwierigkeiten mit sich bringen, gilt eine allgemeine Erleichterung rur alle Reisen . Manche Gelehrten sehen eine Reisedauer von 18 Farsach vor. Ein Farsach ist 3 Meilen bzw. 4 ,8 km. 18 Farsach wären damit etwa 90 km . Wenn man davon ausgeht, dass man in 20 Minuten eine Meile zurücklegt , ergeben 18 Farsach etwa 18 Stunden. Ein Farsach entsprich t 12.000 Schritten. Da aber ein Farsach nicht immer gleich bleibt, sollte man einen Maßstab nehmen, der einige Probleme erleich-
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tert . Bei einer Reise per Bahn ode r Flugzeug sollte man die Entfernung in Betracht ziehen, d ie man zu Fuß gehen könnte. Wenn die Reise etwa 90 km überschreitet, gelten die Bestimmungen fü r die ReIsenden . So braudlt liIall nicht LU ü berlegen, mit welchem Fahrze ug man sich fortbewegt. (Nach heutiger Berechnung geht man von 80.640 m bzw. etwa 80 bis 90 km aus, wo rin sich alle drei Imame einig waren.) Falls m a n dieselbe Gegend auf See und an Land erreichen kann, ist maßgebend, wie man sie erreicht. Wenn man eine Gegend auf See in 12 Stunden und an Lan d in 18 Stunden e rreicht, gelten diejenigen, die über das Mee r fahren und nicht diejenigen, die über Land fahren doch als Reisende. Dieselbe Re~elung gilt, wenn man dieselbe Gegend über zwei verschiedene Landrouten erreicht, wo nur diejenigen als Reisende gelten, d ie über den längeren Weg zufah ren. Die Regelungen für die Rei senden gelten erst dann, wenn man sich zu einer dreitägigen Reise entschieden hat und die Vororte der Stadt in der Fahrtrichw ng übe rschritten hat. Ohne reste Entscheidung und Vor beifahrt durc h die Vorstadt gelten sie nic ht. Soziale Einrichtungen der Gegend zählen zu der Gegend. Solange sich zwischen der Ort schaft Felder und Nutzgärten befinden, gelten sie als Einrichtung de r Gl"gt':nd. deshalb soUte man auch solche Einrichtungen hinter sich lassen, damit die Reist;regclungen gelten. Felder und Nutzgärten. und Häuser bzw. Hütten der Betreiber dieser Einrichtungen zählen nicht zu\- Stadt.
Sonderregelun gen zu Reisen Reisenden werden einige Erleich terungen und Privilegien gewährt. Darunter kann man erwähnen : I. Der Reisende brauc ht nicht zu fasten bzw. es nac hzuholen . I!. Die Mas'h -Dauer beträgt rur den Reisenden drei Tage und
drei Nächte. Il!. Der Reisende betet vierteilige Gebete zweiteilig. Diese
Regelung bezeichnet man als Verkürzung des Gebets ("qasrussalä~). Wi.r Hanafiten sind de r Meinung, dass der Reisende das Gebet verkürzen soUte. Gebets -Verkürzung Wenn aber d~r Reisende nach dem Tasahhud z..vei Gebetseinheiten weiterbetet, wird er sicherlich den Fa rd verrichtet haben . Die letzten z..vei Rak'a sind als Zusatz zu bewerten , wobei er die EndbegfÜßung verzögert und deshalb einen Fehler begangen hätte.
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Die Ve rkü ...wng des rituellen Gebets wurde im 4 . Jahr der Auswanderung legalisier t. Dic Legalität beruht auf Koran, Sunna und Konsens der islamischen Gemeinde. (Imam Schäfi'i vertr at die Meinung, dass es dem Reisenden freigestellt sei, zwei oder vier Gebetseinheiten zu verrichten .) Diese Regelun gen erlischen, sobald d e r Reisende in seine Heimat zurückkehrt. Es ist nic ht notwendig, dass e r sich zum Aufenthalt in seiner Heimat entscheidet. Wenn er aber in eine andere Ortschaft reist und ohne feste Entscheidung, dort wohnhaft zu werden, sich dor t aufuält, ist er immer ein Reisender. Erst wenn er sich zu einem festen Aufenthalt von 15 Tagen entscheidet, gilt er als wohnhaft. Wenn e r sich zu einem kürzeren Aufen thalt oder zu einem Aufenthalt von 15 Tagen an zwei versch iedenen Orten entscheidet, aber sich an keinem der beiden Orte länger als 15 Tage a ufhält, gelten die Sonderregelungen weiter. Längerer Aufenthalt
Jemand, der sich nicht zu einem längeren Aufenthalt in einem Ort entscheidet, aber von Tag zu Tag seinen Aufenthalt verlängert, genießt immer wieder das Pr ivileg eines Reisenden, auch wenn sein Aufenthalt 15 Tage überschreitet. Wenn de r Betroffene in den Or t reist, um ein bestimmtes Geschäft zu erledigen, gilt er als Reisender , solange e r nicht weiß, dass man es nicht innerhalb von 15 Tagen e rledigen kann . Wenn es aber sicher steht, dass es innerhalb von 15 Tagen nicht zu erledigen ist , gilt er als wohnhaft, auch wenn er sich nicht dazu entschließt. Die Entscheidung, sich im Freien aufzuen thalten, ist nicht gültig. Nur die Nomaden , die in den Zelten wohnen, gelten als wohnhaft, wenn sie sich zu einem Aufenthalt in einer Oase entscheiden und dabei Lebensmittel und Wasser für 15 Tage für sich und ihre Tiere besitzen. Sie sind wohnhaft, bis sie sich zu einer 18-stündigen Reise entscheiden. Reise oder Wohnhaftigkeit
Bei der Entscheidung zur Reise oder Wohnhaftigkeit gilt die Entscheidung des Entscheidungsträgers . So unterwirft sich der Soldat seinem Kommandanten und der Schüler den Lehrern. In diesem Sinn e darf der Unterworfene nicht für sich selbst entscheiden. Es gi.lt auch nicht die Entscheidung eines unreifen Kindes, denn eine Entscheidung zur Reise setzt neben dem Willen zur Reise auch Entscheidungsfreiheit oder Geschlechtsreife voraus. (D ie Schäfi'iten akzeptieren die Entsc heidung eines Kindes, das das Gute vom Bösen unterscheiden kann, und e rlauben ihm, das Gebet zu verkürzen.) Ein Reisender, der jemand anderem unterliegt, aber über dessen Entscheidung, wo und wie lange er reisen wird, nicht informiert ist bzw. keine Antwort bekommt, warte t die Reisedauer (3 Tage bzw. 90 km) ab und verkürzt dann
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sein Gebet. Dieselbe Regelung gilt für einen gefangenen Musl im, denn der Zustand , dass man keine Frage stellen kann, ist ebenbürtig dem Zustand, dass ma n keine Antwort bekommt. Soldaten durfen sich auf feindlichem Gebiet nicht zu einem Aufenthalt uber 15 Tage entscheiden, aber Zivilisten, denen Sicherheit gewährt ist, durfen dies tun . Der oberste Regierende eines Landes unterliegt denselben Regelungen wie andere. Ein höherer Beamter, der ohne Entscheidung zu einer Reise andauernd im Lan de herumreist, betet ganz normal ohne Verkürzung. Wenn er aber sich für eine Reise über 90 km entsch eidet, verkürzt e r sein Gebet, was auch anerkannt ist. Unser Prophet u nd sei ne vier Kalifen pnegten ih re Gebete zu verkürzen, als sie von Medina nach Mekka reisten. Solange die Zeit rur ein Gebet gegeben ist , darf sich der Status hinsichtlich Wohnhaftigkeit ändern. Sobald abe r die Zeit für ein bestim mtes Gebet abgelaufen ist, muss der Status bestimmt sein. Wenn ein Reisende r sich vor dem Ablauf der Zeit zur Rückkehr in seine Heimat oder zu einem Aufenth alt über 15 Tage entscheidet, muss er vier Rak 'a anstelle von zwei beten. Wenn er aber vor dem Ablauf der Zeit zurückkeh rt oder sich zu eine m Aufenthalt über 15 Tage e n tscheidet, betet er das Ve rpasste zweiteilig, denn mit dem Ablauf der Zeit ist der Status des Gebets entschieden. Eine reisende Frau mit Regelblutung betet ganz normal, wenn ihre Blutung an einem Ort aufhört, der näher als 3 Tage/90 km zur Ankunft liegt. Nachbeten
Die Reise des Wohnhaften und umgekehrt, die Wohnhaftigkeit eines Reisende n ändert nichts an dem Status der verpassten Gebete. So betet ein Wohnh after seine Gebete zweiteilig nach, die er auf einer Reise verpasst hat, und umgekehrt betet ein Reisender sein Gebet vierteilig nach, die er während seiner Wohnhaftigkeit verpasst hat. Der Wohn hafte darf hinter dem Reisenden und umgekehrt, der Reisende darf hinter dem Wohnhaften beten. Der Wohnhafte darf auf jeden Fall hinter dem Reisenden beten, egal innerhalb oder außerhalb der Zeit. Sobald der Reisende d ie zwei Einheiten gebetet und die Endbegrußung vorgenommen hat, s teht der Wohn hafte auf und betet sein Gebet ohne Rezitation weiter. Auch wenn er sich irrt, braucht er keine Ersatzniederwerfung zu verrichten. (Siehe abschlägiges Kapitel.) Reisender Vorbeter
De r Reisende sollte sich vor dem Gebet an die Mitbetenden wenden und sie darüber in Kenntnis setzen, dass er nur zwei Rak'a beten wird, was mus tahabb ist. Falls er es vergisst, kann er es auch nach der Beendigung des Gebets vornehmen. Der Reisende darf nur in der zugehörigen Zeit hinter dem Wohnhaften beten . So bete t er das rituelle Gebet ganz normal vierteilig wie ein Wohnhafter. So-
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Omer Nasuhi Bi/men, Islamischer Katechismus
lange e r hinter dem Imam betet, unterwirft er sich ihm. Er da.rf aber nicht ein auf einer Reise verpasstes Gebet hinter einem Imam vierteilig beten, denn dieses Gebet ist ihm zweiteilig vorgeschrieben . Falls e in Reisender und ein Wohnhafier ein vierteiliges Gebet gemeinsam beten möchten , darf der Reisende nicht hinter dem Wohn haften beten, denn dieses Gebet ist ihm vierteilig vorgeschrieben. So ist das e r ste Sitzen für den Reisenden, aber für den Wohn haften nich t. Jemand , der einen Fard verrichtet , d arf nicht hinter jemandem beten, der ein Zusatzgebet verrichtet, was nicht zugelassen ist. Falls das Gebet eines Reisenden unterbrochen wird, de r e r hinter einem Wohnhaften betet, betet er ihn zweiteilig weiter oder nach, den n das Beten hinter einem Imam ist schon unterbrochen. Man darf nicht zwei Gebctszeiten aufgrund einer Reise oder des Regens zu· s ammenbeten. Ein solches Zusammen beten ist nur während der Pilgerfahrt in 'Arafa zu lässig, wo man zur Mittagsuit das Mittags- und Nachmittagsgebet gemeinschaftlich verric htet u nd in Muzdalifa, wo man zur Nachtzeit das Abend- und Nachtgebet wiederum gemeinschaftlich ve rrichtet. (Sie he abschlägiges Kapitel). (Alle drei Imame erlaubten d as Mittags- und Nachmittagsgebet zu kombinieren, wobei man das eine Gebe t v or- oder da s ande re na chschiebt . So darf man zur Mittagszeit das Nachmittagsgebet und umgekehrt zur Nachmittagszeit das Mittagsgebct verrichten.) F'Ur d ie Sonderregelung für die Reisenden ist die Legalität der Reise nicht maßgebend. So darf ein entla ufener Ge fan gener auch zweiteilig beten und d as Fasten nachschieben. (Alle drei Imame waren hieri n aber umgekehrter Meinung und vertr aten die Auffassung, dass etwas Illegales keine Erleichterung erbringen könne.)
Beendigung der Reise Die Rückkehr in die Heimat beendet die Reise. Eine Entscheidung zum Aufenthalt ist für die Heimat nicht notwendig. Eine provisorische Heimat erfordert aber einen resten Entschluss zu m Aurenthalt von 15 Tagen. Die e ige ntliche Heimat ist der Ort, wo der Mensch aufgewachsen oder eingeheiratet hat und wo er momentan lebt , ohne den Gedanken zu hegen , diesen Ort zu verlassen. Der Ort, wo der Mensch sich über 15 Tage aufhalten möchte, o hne dort wohnh aft zu werden, ist die provisorische Heimat. Maßgebend ist natürlich , dass dieser Ort die erforderlichen Eigenscha rten zum Wo hnen trägt. Der Ort, wo der Reisende sich weniger als 15 Tage aufh ält , is t eine vorübergehende Bleibe, die man nicht in Betracht zu ziehen braucht. Durch eine solche Bleibe ändert sich nicht d ie eigentliche oder provisorische Heimat. Hier gelten die Regelungen für die Reise. Die eigentliche Heimat ändert sich erst mit der ebenbürtigen und nicht mit
FeiTlheileTl islamischen GItlU.bens
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Pflichtgebete , die man nic ht in ihrer vorbestimmten Zeit ver richtet hat, sollte man n achbeten. Das Witr-Gebet nachzubeten, ist wagib. Unter den SunnaTeilen kann man nur d ie Sunna das Morgengebets n ach dem Sonnenaufgang und dem Ablauf von 45 Minuten nachbeten. Man braucht nicht die Sunna n achzubeten , aber ein Gebet, das man angefangen und unter brochen hat, ist nachzubeten. Jemand, der ein angefangenes Gebet unterbricht, um sich am Totengebet zu beteiligen , mu ss diese Sunna nac hbeten . Ein rituelles Gebet unentschuldigt zu verpassen, ist eine große Sünde, die nur durc h Nachbeten wieder gutgemacht werden kann. Ma n sollte abe r bereuen und Gott um Vergebung bitten, dass Er uns die Sünde der Verzögerung verzeiht, weshalb man unbedingt vermeiden sollte, aus welchem Grund auch immer, das Gehet zu verzögern. Es is t üblich, dass man seine Schulden an die Mitb ürger und deshalb auch an seinen Schöpfer so früh wie mög1ich zuriickzahlt. Unser Leben ist kurz und beschränkt. Wehe denen, die ins Jenseits gehen, ohne ihr e Schulden {am Beten) beglichen zu haben. Falls jemand ein Gebet verpasst, ist maßgebend, wie viele Gebete er ver passt hat. Falls er ein bestimmtes Maß nicht übersch ritten hat, befolgt er die Reihenfolge beim weiteren Beten. Wenn dieses Maß überschritten ist, braucht er diese Reihenfolge nicht zu befolgen. Das obe n erwähnte Maß sieh t 6 Gebet vor. Ab 6 Gebeten is t der Mensch nicht mehr "Ahlu-ttarUb". So braucht man n icht mehr d ie Reihenfolge der Gebete zwischen den nachgeholten und den regulären Gebeten zu befolgen. Bei den Nachgebeten untersch eidet man neuere und ältere . Sobald die Anzahl de r neue ren Gebete, die m a n verpasst hat, 6 überschreitet , braucht man d ie Reihenrolge nicht zu befolgen . Dieselbe Regelung gilt auch fü r die friiheren Gebete; auch bei ihnen braucht man nicht die Reihenfolge zu beachten , sobald sie 6 Gebete überschritten h aben.
Ahlu-ttartib Jemand hat einen Monat lang n icht gebetet und sämtliche Gebete verpasst. Er f"ängt nun wieder an , regulär zu beten. Wenn er ab diesem Zeitpun k t ein Gebet ve rpasst, darf das Gebet der Zeit verrichten, auch wenn er sich a n das verpasste, einzige Gebet erinnert. Er gilt nicht als "Ahlu-ttartib\ solange er d ie Gebete des verpassten Monats nicht nac hgeholt hat. Jemand, der "Ahlu-ttartib" is t, d.h. jemand, d er seine Gebete s tets in der vorgeschriebenen Reihenfolge verrichtet, sollte das verpasste Gebet vor seinem e rsten pflichtteil verrichten . Wenn e r ein Gebet, das fard oder , laut Imam Abü Hanifa , wagib ist, unentschuldigt oder aus einem nicht akzeptablen Grund wie monatlic h e ode r außerordentliche Blutung verpasst hat, denn es ist wichtig, zwischen den verpassten Gebeten und d en Gebeten d e r Zeit d ie Reihenfolge zu beachten. Man darf aber das Fard-Gebet verrichten, we nn man das verpasste Gebet vergessen hat , die Zeit drängt oder 6 Gebete überschritten h a t.
Feinheiten islamischen Glaubens
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Pflichtgebete , die man nic ht in ihrer vorbestimmten Zeit ver richtet hat, sollte man n achbeten. Das Witr-Gebet nachzubeten, ist wagib. Unter den SunnaTeilen kann man nur d ie Sunna das Morgengebets n ach dem Sonnenaufgang und dem Ablauf von 45 Minuten nachbeten. Man braucht nicht die Sunna n achzubeten , aber ein Gebet, das man angefangen und unter brochen hat, ist nachzubeten. Jemand, der ein angefangenes Gebet unterbricht, um sich am Totengebet zu beteiligen , mu ss diese Sunna nac hbeten . Ein rituelles Gebet unentschuldigt zu verpassen, ist eine große Sünde, die nur durc h Nachbeten wieder gutgemacht werden kann. Ma n sollte abe r bereuen und Gott um Vergebung bitten, dass Er uns die Sünde der Verzögerung verzeiht, weshalb man unbedingt vermeiden sollte, aus welchem Grund auch immer, das Gehet zu verzögern. Es is t üblich, dass man seine Schulden an die Mitb ürger und deshalb auch an seinen Schöpfer so früh wie mög1ich zuriickzahlt. Unser Leben ist kurz und beschränkt. Wehe denen, die ins Jenseits gehen, ohne ihr e Schulden {am Beten) beglichen zu haben. Falls jemand ein Gebet verpasst, ist maßgebend, wie viele Gebete er ver passt hat. Falls er ein bestimmtes Maß nicht übersch ritten hat, befolgt er die Reihenfolge beim weiteren Beten. Wenn dieses Maß überschritten ist, braucht er diese Reihenfolge nicht zu befolgen. Das obe n erwähnte Maß sieh t 6 Gebet vor. Ab 6 Gebeten is t der Mensch nicht mehr "Ahlu-ttarUb". So braucht man n icht mehr d ie Reihenfolge der Gebete zwischen den nachgeholten und den regulären Gebeten zu befolgen. Bei den Nachgebeten untersch eidet man neuere und ältere . Sobald die Anzahl de r neue ren Gebete, die m a n verpasst hat, 6 überschreitet , braucht man d ie Reihenrolge nicht zu befolgen . Dieselbe Regelung gilt auch fü r die friiheren Gebete; auch bei ihnen braucht man nicht die Reihenfolge zu beachten , sobald sie 6 Gebete überschritten h aben.
Ahlu-ttartib Jemand hat einen Monat lang n icht gebetet und sämtliche Gebete verpasst. Er f"ängt nun wieder an , regulär zu beten. Wenn er ab diesem Zeitpun k t ein Gebet ve rpasst, darf das Gebet der Zeit verrichten, auch wenn er sich a n das verpasste, einzige Gebet erinnert. Er gilt nicht als "Ahlu-ttartib\ solange er d ie Gebete des verpassten Monats nicht nac hgeholt hat. Jemand, der "Ahlu-ttartib" is t, d.h. jemand, d er seine Gebete s tets in der vorgeschriebenen Reihenfolge verrichtet, sollte das verpasste Gebet vor seinem e rsten pflichtteil verrichten . Wenn e r ein Gebet, das fard oder , laut Imam Abü Hanifa , wagib ist, unentschuldigt oder aus einem nicht akzeptablen Grund wie monatlic h e ode r außerordentliche Blutung verpasst hat, denn es ist wichtig, zwischen den verpassten Gebeten und d en Gebeten d e r Zeit d ie Reihenfolge zu beachten. Man darf aber das Fard-Gebet verrichten, we nn man das verpasste Gebet vergessen hat , die Zeit drängt oder 6 Gebete überschritten h a t.
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Wenn jemand, der nAhlu-ttartib" ist, das Mo rgengebet verschläft, sollte es vor dem regulären Mittagsgebet verrichten. Tut er es nicht und verrichtet das Mittagsgebet , ist sein Gebet laut Imam Muhammad u ngültig. Imam Abu yu.suf meinte, dass diese Person ein Zusatzgebet ve rrichtet. Imam AbU. Hanifa h ielt aber dieses Gebet provisorisch für gli.ltig. Er solle weitere 5 Gebete verrichten, oh ne das Morgengebet nachzubeten, wobei alle 6 Gebete angenommen würden. Wenn er aber ohne diese 5 Gebete das Morgengebet nachbetet, werden alle Gebete ungli.ltig und sind nachzubeten. Wenn eine solche Person das Morgengebet verpasst, wobei e r daran vergisst und dann das Mittagsgebet verrich tet, gilt sein Gebet. Wenn man mehr als einige Gebete nachzubeten hat, aber die ver bliebene Zeit es n icht erlaubt, alle auf ein mal nachzubete n, erlischt die Verpflichtung, die Reihenfolge zu beachten. Falls die verpassten Gebete 6 überschreiten, erlischt ebenfalls die Verpflichtun g, die Reihenfolge zu beach ten . (Imam Schäfl'j erachtete die Einhaltung der Reihenfolge nich t als Voraussetzu ng, sondern nur a ls empfohlen.) Jemand, der weiß, dass er ein Gebet verpasst hat, aber nicht sicher ist, welc hes e r verpasst hat, betet einen ganzen Tag nach, wodu rch er sich vergewissert und die anderen Ge bete als Zusatzgebete gelten. Wenn man mehrere Gebete verpasst h a t , kann man nicht eindeutig fes tstellen , welches man nachbeten möchte. So entscheidet man sich zum Gebet: "Ich habe mich entschieden, das allererste oder alle rletzte Gebet der Zeit zu verrichten , das ich verpasst habe". Falls jemand nicht siche r ist, wie viele Gebete er ver passt hat, orientiert er sich an seiner eigenen Ermessen und betet so lange, bis er sich sich er fühlt, dass er nichts mehr nachzubeten hat. Jem and, der unsicher ist, ob er d as Gebet der Zeit ve rric htet hat oder nicht, betet das Gebet, so lange die Zeit gegeben ist. Wenn aber die Zeit abgelaufen ist, braucht e r nichts zu tun , denn die Voraussetzung fü r den Pflichtteil, nämlich die Zeit, ist abgelaufen . Man setzt vora u s, dass ein Muslim sein Gebet zeitig verrichtet. Jemand , der in einem fremden Land den Islam angenommen hat, aber aus Mangel an Wisse n seine Gebete nicht verrichtet hat, braucht seine Gebete nicht nachzubeten , wenn er in ein islamisches Land auswande rt und dort u ber seine religiösen Verpflichtungen bestens informiert wird. Umgeke hrt aber liegt jemand, der in einem islamischen Land den Islam annimmt, nicht derselben Erleichterung, denn in einem islamischen Land ist Unwissenheit n icht akzeptabel. Jeder kann sich dort übe r seine Verpflichtun gen genu.gend informieren.
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6me r Nasuhi Bilmen, Islamischer Kal echismu s
Jemand, der nachbetet, sollte fertig beten, auch wenn in seiner Anwesenheit ein Gemeinschaftsgebet angefangen wird , egal ob er ,.Ahlu·ttartib- ist oder nicht. Leute, die dasselbe Gebet verrichtet haben, können es gemeinschaftlich nach · beten. (Siehe abschlagiges Kapite~. Man sollte lieber zu Hau se nachbeten, denn Sünden sollten lieber nicht publik gemacht werden. Eine Veröffentlichung wäre eine Respektlosigkeit gegenüber Gott und könnte unnötigerweise Schule machen. Eine Frau, die sich selbst zu einem rituellen Gebet oder Fasten verpflichtet, aber an dem Tag ihre Blutung bekommt, darf nach Abklingen der Blutung nachbe ten oder nachfasten . Par das Nachbeten is t keine bestimmte Zeit vorgesehen, wobei man Zeiten vermeiden sollte, in denen es verpönt ist zu beten. (Siehe abschlägiges Kapitel). Nachbeten ist wichtiger und besser als Zusatzgebete, wobei die Sunna·Teile, gleich ob mu'akkada oder gayr-mu'akkada, davon ausgeschlossen sind. Man darf die Sunna nicht unterlassen und statt dessen nachbeten, denn die Sun· na-Teile unterstützen die Pflichtteile, und man darf s ie nicht e rsetzen. Für das Nach be ten ist keine bestimmte zeit vorgesehen und man kann sie immer ver· richten. Es ist eine Sünde, Gebete zu verpassen. Man darf nicht die Sunna·Gebcte op· fern, um sich von der Last der nachzuholenden Gebete zu befreien. Jemand , der eine derartige Sünde begangen hat, sollte lieber mehr beten, um die Für· bitte unseres Propheten zu erlangen. So darf man nicht erwarten, dass er Sunna· und Zusatzgebete unterlAsst, die ihm diese Parbitte er bringen könnten. Manche Gebete zu verpassen u nd bei den anderen Gebete die Sunna zu unterlassen, die sie unterstützen, wäre ein doppelter Fehle r. Anderslautende überlieferungen sind zu verwerfe n . Es ist nich t billig zu behaupten , dass man sowohl für die Sunna, als auch für das Nachbeten keine Zeit findet. Men· seh en, die ihre Zeit mit leeren Tätigkeiten verbringen, sollten sich lieber von solchen Behauptungen fern halten. (Siehe abschlägiges Kapitel).
Sich im Gebet nach dem Imam richten (Idräk) Jemand , der von Anfang an und ohne Unterbrechung mit dem Imam alle Gebetseinheiten zusammenhetet, wird als ..Mudrl.k" bezeichnet. Auch wenn man s ich dem Imam beim ersten Ruqü' anschließt, gilt man als Mudrik. Es is t sehr tugendhaft, das Gebet mit dem Imam anzufan gen, darau s e rgeben sich folgende Bestimmungen: Jemand betet allein an einem Ort ein Pflichtgebet, und am selben Ort fangen andere ein Gemeinschaftsbeten an, das wiederum auch Pflicht is t. Falls der Alleinbetende noch keine Niederwerfung vorgenommen hat, unter bricht er sein Gebet und schließt sich dem Gemeinschaftsbeten an, damit er den Lohn des
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gemei nsamen Setens erhält, was mustahabb ist. Falls er beim Morgen- oder Abendgebet auch eine Niederwerfung vorgenommen hat, dar f er trotzdem sein Gebet unterbrechen. Wenn er aber schon zur Niederwerfung der zweiten Rak'a übergangen ist, braucht er es nicht mehr, denn nach dem Morgengebet darf man kein Zusatzgebet verrichten und andere rseits gibt es auch kein Zusatzgebet mit d r ei Einheiten. Falls man ein vierteiliges Gebet angefangen hat, betet man eine Rak'a weiter, rezitie rt die üblichen Bittgebete und nimmt die Endbegrüßung vor. So schließt man sich den Mitbetenden an, wodurch das erste Gebet ein Zusatzgebet wird. Wenn man schon die d ritte Gebet seinheit e rreicht hat, nimmt man sofort im Ste hen oder Sitzen die Endbegrüßung vor, um gemeinsam zu beten, wodurch das Gebet zu einem zweiteiligen Zusatzgebet wird. Ab der Niedenve lfung in der dritten Rak'a betet man das ganze Gebet fertig, wodurch man den Pflichtteil verrichtet hat. Man darf aber auch mit dem Imam beten, wodurch das gemeinsame Beten ein Zusatzgebetgebet wird. Ausgenommen davon ist natürlich das Nachmitt agsgebet, nach dem ein Zu satzgebet verpönt ist. Jemand, der ein Zusatzgebet angefangen hat, bee ndet es nach zwei Einheiten, sobald in seiner Gegenwart ein Gemeinschaftsgebet eingeleitet wird. Nach der Endbegrüßung schließt er sich den Mitbetenden an. Wenn er schon die d ritte Rak'a ange fangen hat, beendet er es nach der vierten. Die einzige Ausnahme ist das Totengebet. Das Zusatzgebet ist sofort zu un terbrechen, wenn ein Tote ngebet eingeleitet wird. Das Zusatzgebet kann man später nachbeten, denn das Totengebet lässt sich nich t nachbeten. Jemand, der sieht, dass der Pflichtteil des Morgengebets schon angefangen wurde, betet ganz schnell, sogar ohne HSubhänaka" und "A'iizu billähi." und Koranrezitation, den Sunna-Te il. Er kann sich mi t der Sure al-Fätiha und e inem einzigen Tasblh mit Ruqo.' u nd Sagda begn ügen, wonach er sich den Mitbetenden anschließt. Wenn er aber befürchtet, sich nicht mehr anschließen zu können, unterlässt e r den Sunna-Teil und schließt sich gleich dem Gemeinschaftsbeten a n . Der Sunna-Teil ist nicht mehr nachzubeten. Falls er damit aber schon angefangen hatte, ist er auf jeden Fall fertig zu beten. Anders ist es bei Mittags- , Nachmittags- und Nachtgebet. Jemand, der sieht, dass das Gemeinschaftsgebet schon ein geleitet wurde, schließt sich an, ohne den Sunna-Teil zu verrich ten. Er darf den vierteiligen , ersten Sunna-Teil des Mittagsgebets verr ichten, aber die Sunna des Nach mittagsgebets brauch t er nicht, da es wegen der Zeit verpön t ist. Den vierteiligen, ersten Sunna-Teil des Nachtgebets nachzubeten ist optional, denn dieser ist eine nicht bestätigte Sunn a, w.odurch es dem Betenden freigestellt ist.
Das Gebet mit dem Imam unterbrechen Jemand, der das Gebet mit dem Imam angefangen hat, aber es aus irgendeinem Grund u nterbrochen ha t , wird als "Lähiq" bezeichnet. Es besteht für ihn die Möglichkeit, den Grund der Unterbrech ung zu beseit igen und sich noch mals den Mitbetenden anzuschließen.
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Om er Nflsuhi Bi/men, Islamischer Kaiechis mus
Es sind verschiedene Sonderregelungen fü r den Gebetsunterbreche r vorgesehen, die aber sehr schwer einzu halten sind. So hält es die uberwiegen de Mehrheit der Gelehrten fü r besser, dass jemand, der das Gebet unterbrochen hat, von vorne damit beginnt.
Verspäteter Anschluss an das Gebet Ein verspätet Mitbetender, eier sich nach der Verrich tung mindestens einer Gebetseinh eit den Mitbetenden anschließt, wird als "Masbüq~ (wör tl. "überholt") bezeichnet. Auc h wenn man sich beim letzten Sitzen im Gebet anschließt, gilt der Status des Masbüq. Der Masbuq gilt bei den Gebetsein heiten, die er nachholt, als Alleinbetender. ,JemAnd, der sich in der zweiten Rak'a den Mitbe tenden anschließt , ist ein Masbüq. Er schweigt nac h dem ,.A1lähu akbar". Beim Si tzen liest e r mit dem Imam das "Tahiyyät" vor. Nach der Endbegrußung durch den Imam steht e r auf und betet die erste Rak'a, die e r verpasst hatte. Er rezitiert dabei "Subhänaka", ,.A'Uzu billähi.", al-Fätiha und aus dem Ko ran. Nach dem Ruq u' und der Sagda verliest er bei m letzten Sitzen das "Tah iyyät", "Salli", "Bä ri k" u nd "Rabbanä ä tinä", was er mit de r Endbegriißung beendet. Jema nd , der sich in der zweiten Rak'a des Abendgebets den Mitbetenden anschließt, ve rhält sich ebenso. Letzte Einheit
Der Masbuq, der sich in der letzten Rak'a des Abendgebets den Mitbetenden anschließt, verliest das "Subhänaka", verrich tet mit dem Imam die letzte Rak'a und begibt sich in die Sitzposition, wo e r nur das "Tahiyyä t- ve rliest. Nach der Endbegn1ßun g d urch dem Imam steht e r auf und rezitiert "Subhänaka", "A 'Ozu bilJäh i\ al- Fätiha und aus dem Koran. Nach dem Ruqü ' u nd der Sagda ve rliest er beim Zwischensitzen nur das "Tahiyyät". Nach dieser Sitzung steht er m it "Allähu akbar" auf und verrichtet die Rak'a mit "A'Uzu billähiu , al-Fätiha und Koran . Nach Ruqu ' und SRedR hf"endet e r das Gebet mit der Begrußung. Daraus ergeben sich drei Sitzungen. Wenn er sich aber irrt und das Sitzen nach de r zweiten Rak'a unte rlässt, braucht er keine Ersatzniederwerfung du rc h zufUhren , de n n aus einer anderen Sicht betet e r seine e r ste Rak'a. Der Masbuq, d er sich bei einem vierteiligen rituellen Gebet in der vierten Rak'a den Mitbetenden anschließt, rezitiert bei de r Endsitzung des Imams das ".Tahiyyät" und s teht auf. Er liest "Subhänaka", "A'Uzu billähiu , al- Fätiha u nd aus dem Koran vor. Nach Ruqu' und Sagda liest er bei der Zwi sch ensitzung nu r das "Ta hiyyät* vor. Nac h dieser Sitzung steht er mit "Allähu akbar" a uf und verrichtet die Ra.k'o.. mit .,A'Uzu billö.h i", al- Fätiha und Koran. Nac h Ruqu' und Sagda s te ht er ohne S itzung au f und betet eine Rak'a mit "Bi smilläh" und alFätiha, wonach er sitzen bleibt. Bei dieser Sitzung verliest er ".Tahiyyät "Salli", "Bänk" und ,.Rabbanä ätir:.ä", was er mit der Endbegnlßung abschließt. U
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Der Masbuq , der sich in der dritten Gebetseinheit ein es '1 ierteiligen Gebets anschließt, rezitiert bei der Endsiuung des Imams das .Tah iyyät" und steh t
Feinheiten islamischen Glaubens
auf. Er liest "Subhanäka", "A'Uzu billähi", al-Fätiha und Koran . Nach Ruqü' und Sagda liest er bei der Sitzu ng nur das "Tahiyyät" vor. Nach dieser Sitzung s teht e r mit ~Allähu akbar" a uf u nd verrich tet die Rak 'a mit "A'Ozu billähi'" alFätiha und Koran. Nach Ruqo.' und Sagda steht er oh ne Sitzung auf und betet ei ne Rak'a mit .Bismillah~ und al-Fätiha" , wonach er sitze n bleibt. Bei dieser Sitzung verliest er das "Tah iyyät", "Sall i", "Bärik" und "Rabbanä ätinä", was er mit der EndbegrußlU1g abschließt. Der Masbo.q, der sich in der zweiten Rak'a eines vierteiligen rituellen Gebets anschließt, betet drei Gebetseinheiten mit dem Imam. Er rezi tie rt bei de r Endsitzung des Imams das "Tahiyyät" und s te ht au f. Dann ver liest er das "Su bhänaka", "A'Q:zu billahi", al-Fätiha und aus dem Koran . Nach Ruqu' und Sagda begibt e r sich zur leUten Sitzung, welc he er mit der En dbegrüßung abschließt. Jemand, der sich dem Imam beim Ruqll' anschließt, ha t diese Rak'a durchaus mitgeb~ t ~t, Ahf"r wenn er sich dem Imam bei der Sasda OJ1 ochJießt , muss er wie oben beschrieben das Versäumte nachholen. Der Masbo.q sollte erst n ach de r EndbegruSung durc h den Imam aufstehen und die fehlende n Gebetseinheiten nachholen . Es ist nicht angebracht, vor der Endbegrüßung durch den Imam aufzuste hen , wobei das Verstreichen der Gebetszeit ode r die Vorbeigeh e nden einen akzeptablen Hinderungsgrund bilden. Falls de r Masbüq unbedingt vor der EndbegTÜßung durch de n Imam aufstehen sollte, muss e r mindestens das ,.Tasahhud" abwarten . Alles andere ist nicht zulässig. Versehens- bzw. Ersatzniederwerfung Die Ersatzniederwerfung besteht aus zwei Niede rwerfung (sagda), dem "Salli~ , "Bärik" und Bittgebeten, die man a m End e des rituellen Gebets verrichtet, da man eine wägib-Handlu ng entweder a u s Versehen unterlassen oder verzögert hat. Bei der letzten Sitzu ng liest m an nur das "Tahiyyät" vor. Nach de r gewöhnlichen, beidseitigen Begrüßung begibt man sich mit "Allähu akbar" in die Niederwerfung, wo man dreimal "Subhäna Rabbiyal a'la' aus ruft . Mit "Allähu akbar" steht m an auf und begibt s ic h in die zweite Sagda, wo man nochmals dreimal ~Sub häna Rabbiyal a'lä' ausruft. Nach dem Aufs tehen liest man Tah iyyät , Salli, Barik und Rabbanä ä tinä vor und verr ichtet die Endbegrüßung nach rechts und n ach links. Anstelle rechts und links nur rechts zu begrüßen, ist bei der Ersatzniederwerrung noch tugendhafter und vorsichtiger. Es ist üblich geworden, beim Gemeinschaftsbeten nur r echts zu b egrußen, um die u nwillentliche Beendigu ng des Gebets durch die Mitbetenden zu verhi ndern . Sagdat as-Sahw ist wägib. Jede s Gebe t, egal ob fard , wägib ode r sunna, h at verschiedene fard-Handlungen (wie Rezitation [qiräal. Verbeugung [ruqo.1 und Niederwe rfung [sagdall u nd wägib-Handlunge n (wie al-Fätiha, Kora n und die EinhaltUng der Reihe nfolge) und sun na-Handlu ngen (wie die Rezitation von Salli und Bärik bei der letzten Sitzung). Man sollte d iese Feinheiten beachten , danlit das Gebet angeno m men w i rd .
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Ome r Nasuhi Bilmen, Islam ischer Kafechismu s
Wa nn erforderlic h? Die Unterlassung ein er fard- Handlun g aus Versehen ode r m it Absicht erfordert bei jedem Gebet, egal ob fard oder nicht, die Wieder holung desselben. Eine Ersatzn iederwerfung genügt nich t , einen derar tigen Fehler zu ve rbessern . Die Unte rlassung einer wagib-Handlung mit Absich t oder deren Hinauszögerung ist eine Sünde. Ein solch es Verhalten erforder t nicht die Ersatzniederwe rfung. Es ist besser , ein solches Ge bet zu wiederholen, aber eine Unterlassung aus Versehen oder eine Ver.!ögerung erfordern die Ersatzniederwerfung. So kann m an diesen Fehler wieder gut machen. Eine unterlassung einer Sunna-Handlung aus Ver sehen oder mit Absicht er fordert keine Ersa tzniederwer fung, aber absichtlich e Unterlassung ist ein Fehler und e rbringt geringeren göttlichen whn und ist ein Mangel an Tugend. (Die Mälikiten erachten die Ersatzniederwer fun g als eine Sunna, wobei die Sch äfi'iten sich ihnen anschließen. Falls aber der Imam es vormacht, ist es für die Mitbetenden wägib. Die Hanbaliten e rachten es je nachdem als wägib , s unna ode r mubäh. So wäre zum Beispiel eine Ersatzniederwerfung wegen Un terlassu ng einer S u nna- Handlung nur mubäh.) Imam Schäfii und Imam Ahmad meinten , dass man d ie Ersatzniederwerfung vor der be idseitigen Begrüßung dur chzufUhren hätte. Einen Bestandteil oder einen Pflich tteil des rituelle n Gebets vor- oder nac h zuschieben erfordert eine Ersatzniederwe rfung, denn ein e solche Ha n dlung entspricht der Unterlassung einer wägib-Handlung. Unterlassen der Kor anrezitation u nd übergang zu Ruq u' wäre ein gutes Beispiel dafür. Wenn m an sich darauf besinnt und wieder aufsteht, wird der Ruqu' ungliltig. Nach der Rezita tion wird ein weiterer Ruq u' vor genommen . Wenn man die Rezitation oder den zweiten Ru qu' nicht vornimmt , ist d as Gebet ungliltig, denn die Einhalrung der Reihenfolge für die Bestandteile des Gebet s ist Pflich t. Jemand, der eine Sagda aus Versehen unterlässt und sich in der nächsten Rak'a oder in der Sitzposition daran er innert, braucht das Gebet nicht zu wiederholen, e r darf d ie versäumte Niederwerfung nach holen . Falls man sich bei der letzte n Sitzposition daran erinnert, macht man die Sagda und wiederholt die letzte Sitzung, wonach man unbedingt eine Ersatzniederwerfung vornehmen muss. So enthält die letzte Rak'a fünf Niederwerfungen und drei Sitzu n ge n , denn eine Rak'a enthält normalerweise zwei Niederwer fungen. Da die Nachschiebung eines sich wiederholenden Bestandteiles nicht der Unterlassung gleichgestellt ist , braucht man das Gebet nicht zu wiederholen. Falls man sich aber irrt und beide Niederwerfungen einer Gebetseinheit vorzieht, also zwei Niederwerfungen und danach eine Ver beugung vornimmt, m a cht man erst eine Verbeugung und dann zwe i weitere Niederwetfungen, um die Reihenfolge einzuhalte n . Diese Wieder holungen und erfordern aber am Ende des Gebets eine Ersatzniederwerfung. Die Wie derholung eines Bestandte ile s irgendeines Gebets erfordert eine Er-
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satzniederwerfu ng. Die mehrfache Rezitation de r Sure al-Fätiha in den ersten zwei Ersatzniederwerfungen oder die Koranrezitation im Ruqu', Sagda oder Tasahhud unterliegen derselben Regelung. Dieselbe Situation erfordert aber bei der dritten oder vier ten Gebetseinheit keine Ersatzniederwerfung, denn dadurch wird keine wägib-Handlung unterlassen bzw. nachgeschoben, aber die Gebetseinheiten unnötigerweise verlängert u nd die Mitbetenden belästigt, was an und für s ich verpönt ist. Die Unterlassung einer wägib-Handlung a u s Versehen erfordert eine Ersatzniederwerfung wie zum Beispiel bei de r Unterlassung der e r sten Sitzung bzw. des Tahiyyät. Die Verzögerung einer wägib-Handlung aus Versehen erfordert ebenfalls eine Ersatzniederwerfung, wie zum Beispiel bei der Sitzung nach der ersten oder dritten Rak'a bzw. das Aufsteh en zur fUnften Rak'a. Längeres Sitzenbleiben bei der ersten Sitzung und Verzögerung der dritten Rak'a unterliegen derselben Regelung. Eine Veränderung der Form einer wägib-Handlung erfordert auch eine Ersatzniederwerfu ng, wie zum Beispiel bei de r stillen Rezitation der Verse, die laut zu rezitieren sind, oder umgekehrt, laute Rezitation der Verse , die still zu rezitie re n sind. Die Menge für die Rezitation ist 30 lang, dass das Gebet gültig wird, wie zum Beispiel die Rezitation der ersten Verse der Sure al- Fätiha. Imam Abü Hanifa unterstellte auch die Rezitation von kür.leren Versen dieser Regelung, worin ihm jedoch die beiden anderen Imame widersprachen. Irrtum bei der Rezitation Der Maßstab de r lauten Rezitation ist die Lautstärke, die die anderen hören können. Der Maßstab der stille n Rezitation ist die Lautstärke der Alleinbetenden. Falls man Sich irrt und den überwiegenden Teil der Fatiha la ut rezitiert, setzt man dies still fort. Umgekehrt aber wenn man sieh irrt un d bei einem laute n Gebet die Fätiha still rezitiert, fängt man von vorne an und rezitie rt die Fätiha voll und laut, wobei auch eine Meinung zum Ausdruck gebracht wird, die eine laute Fortsetzung vorsieht. De r Alleinbetende braucht keine Ersatzniederwerfung, falls er sieh bei der stillen bzw. lauten Rezitation irrt. Falls e r bei einer stillen Rezitation wie bei dem Morgengebet mit Absicht laut aus dem Kor an rezitiert, begeht er eine Sunde. Es ist für den Alleinbetenden makr üh, bei den Zusatzgebeten zur Tagesstunde laut aus dem Koran zu rezitieren . Der Imam, der beim Morgengebet die Fätiha aus Versehen still rezitiert und sich danaeh daran erinnert, braucht sie n icht zu wiederholen.
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Omer NOSllhi 8i1men, Islamischer Katechismus
Falls jemand sich e inem Alleinbetenden anschließt, der ein lautes Gebet ve rrichtet, a ber die Fätiha schon rezitiert hat, liest de r Imam den Rest laut vor, wobei es ihm ebenfalls freisteht, still weiterzubeten. Jemand, der bei e inem Pflichtgebet nach der zweiten Rak'a die Zwischensitzung unterlässt und fast au fsteht, kann sich zurücksetzen, faUs sein Aufstehen die mittlere Linie noch nicht uberschritten hatte, bzw. darau f verzichten, falls er diese Linie schon ube rschntte n hatte. In diesem Fall macht er eine Ersatzniederwer fung, denn er hat eine Sitzu ng unterlassen, die wägib war. Gebetseinheit aus Versehen
Falls jemand bei einem vierteiligen Pflichtgebet nach der Endsitzung ohne Endbegrüßung aufsteht, sollte cr sich wiede r hinsetzen und die Begrüßung und Ersatzniederwerfung vornehmen. Wenn man die Sagda der Hinften Gebe tseinhe it schon vorgenommen hat, betet man eine wei:ere Einheit, wodurch daraus ein sechsteiliges Gebet wird . Die ersten vier si nd obligatorisch, und die weiteren zwei sind zusätzlich, wobei man vorsichtshalber eine Ersatzniederwe rfung vornehmen sollte. Eine vierte Rak'a beim Abendgebet und eine dritter Rak'a beim Morgengebet unterliegt ebenfalls derselben Regelung. So gelten weitere zwei Rak'a als Zusatzein heiten. Da man es nicht absichtlich macht, werde n sie gar nicht als makrüh eingestuft, was mit allgemeiner Übereinkunft bestätigt wird . Die Rezitation von Allähumma salli bei der ersten Sitzur:g des drei- oder vierteiligen Gebets erfordert laut Imam Abu Hanifa eine Ersatzniederwerfung,.ab.er Kora nrezitation oder Bittgebet bei der Endsitzung erfordern dies nicht, denn die letzte Sitzung ist der Ort fOr das Bittgebet und die Danksagung, und der Ko ran beinhaltet sowohl Bittgebet als a u c h Danksagung. Die laute Rezitation der Biugebete, Andachten und Glaubenbekenntnisse erfordert auch keine Ersatzniederwerfung. Einheit ohne Koran
Absichtliches Unterlassen der Sure al-Fätiha ode r der Koranrezitation in der dritten oder vierten Rak 'a bei Pflichtgebeten ist zwar ein F'ehler, erfordert aber keine Ersatzniederwerfung. Dieselbe Tat ohne Absicht e rfo rdert aber eine Ersatzniederwerfung, wohingegen Imam Abu Yiisuf in beiden Fällen eine Ersatzniederwerfung für erforderlich hielt. Falls man bei einem Bestandteil des Gebets unsicher wird, zum Beispiel wenn man nich t sich er ist, ob der Einleitungs-Takbir ausgerufen wurde oder nicht , nimmt man eine Ersatzniederwerfung vor, egal ob m a n s ich darauf besinnt, dass es vorgenommen wurde oder ob man es unnötigerweise wiederholt. Ein anderes Beispiel wäre, man ist nicht sicher, ob man drei oder vier Gebetseinheiten verrichtet hat oder nach der Fätiha eine Zeit lang überlegt, welche Sure man vorlesen sollte, dann wird eine Er satzniederwerfung erforderlich, denn man hat dadurch eine wägib-Handlung verzögert.
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Unsicherheiten
Eine Verzögerung oder Überlegung beim Vornehmen einer wägib-Handlung oder Bestandte iles erfordert keine Ersatzniederwerfung, denn es ist nicht imme r möglich , mit hundertprozentiger innerer Ruhe zu beten. Falls jemand be i den Einheiten des Gebets, das e r verrichtet, unsicher wird, wiederholt er dieses Gebet, falls es selten passiert. Wen n es ihm öfters pass iert, o rientiert er sich a n seine r inneren Überzeugung, ob e r das Gebet wiederholen muss. Diese überlegung r eicht aus, um eine bestimmte Gewissheit zu erlangen. J emand verrichtet das Morgengebet und wird unsicher, ob er eine oder zwei Rak'a gebetet hat. Falls seine innere Stimme sich rur eine Rak'a e ntscheidet, betet e r vorsic hts halber eine Rak'a dazu. Um seine Unsicherheit zu beseitigen, macht er eine Ersatzniederwe rfung. Wenn aber seine innere Stimme sich für zwei Rak"a entscheidet, setzt er sich hin und macht wiederum eme I!;rsatzmederwerfung nach der Endbegrilßung. Wenn er sich überhaupt nicht entscheiden kann, geht er von der kleineren Anzahl aus, denn sicher ist sicher. In diesem Fall setzt er abe r sich nach de r Rak'a hin und betet eine Rak'a weiter, nach weicher er sich nochmals h insetzt, denn es besteht die Möglichkeit, dass e r doch zwei Rak'a gebetet hat. Nach dieser Rak'a macht e r eine Ersatznieder werfung. Jemand, der ein vie rteiliges rituelles Gebet angefangen hat, aber nicht sicher ist, ob er die erste ode r die zweite Rak'a betet, geht davon aus, dass er eine Rak'a gebetet hat. Er sitzt nach jeder Rak'a und rezitiert das Tasahhud . So geht e r viermal in die Sitzposition , denn es besteht die Möglichkeit , da!!.!!. die angenommene erste Rak'a doch die zweite bzw. die angenommene dritte Rak'a doch die vierte ist. Jema nd, der unsicher ist, ob er die zweite oder die dritte Rak'a betet, bleibt nicht arn Ende dieser Rak'a sitzen . Falls er sich nicht entscheiden kann, nimmt er sie als zweite Rak'a an und betet bis zu Ende. Das Abend'" und das Witr-Gebet sind davon ausgeschlossen, denn bei diesen Gebeten sollte man bei einer solchen Unsicherheit doch sitzen bleiben, da es doch die dritte Rak'a sein könnte. In diesem Falle betet ma n nach der Sitzung doch ein e Rak'a weiter, denn es könnte auch die zweite Rak'a sem. Auf jeden Fall nimmt man arn Ende eine Ersatzniederwerfung vor. Falls man bei den Gebeten unsicher ist, ob man die letzte oder die vorletzte Rak'a gebetet hat, bleibt man sitzen und betet dann eine weitere Rak 'a dazu, denn diese Rak'a könnte doch die vorletzte sein. Die zusätzliche Rak'a wird dann zu einer freiwillige n Zusatzhandlun g. Um den Fehler zu verbessern, mach t man ei ne Ersatzniederwer fung. Falls die Unsicherheit nach der ersten Niederwerfung auftritt, Wlrd das Gebet ungültig, denn es besteht die Möglichkeit, dass man die Endsitzung versäumt hat. Allein Imam Muharnmad war der Meinung, dass das Gebet trotzdem nicht ungültig wird .
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Falls man sich beim Beten irrt und auch einen Buchstaben aus einer Sure des Korans anstelle der Sure al-Fätiha rezitiert , unterbricht man es und liest die Fätiha vor. Am Ende des Gebets nimmt man eine Ersatzniederwerfung vor. We nn man sich an einen Fehler bei der Rezitation erin nert, kehrt man ebenso aus der Verbeugung zurück und korrigiert den Fehler, denn ein solcher Fehler passiert nicht oft, deshalb kann man nicht darüber hinwegsehen. Falls jemand unsicher wird, ob er die Fitiha rezitiert hat oder nicht, liest er sie vor, wenn er noch nicht zur Koranrezitation übergangen ist. Wenn er es aber schon getan hat , braucht er es nich t, denn es ist offensichtlich, dass erst nach der Fätiha aus dem Koran rezitiert wi rd . Auch in diesem Fall darf der Betende ~kh von seiner inne ren Oben:eugung leiten lassen. Fehler des Imams
Ein Fehle r des Imams erfordert rar sich sel bst als Pe rson und als Vertreter der Mitbetende n eine Ersatzniederwerfung. Ein Fehler eines der Mitbetenden erfordert aber weder fü r den Imam, noch ru r ihn selbst eine Ersatzniederwerfung. Der Masbüq bzw. verspätet Mitbete nde befolgt die Ersatzniederwerfu ng mit dem Imam. Es ist egal, ob der Fehle r des Imams vor seinem Anschluss pass iert ist oder nicht , denn e r ist an den Imam gebunden. Falls der Imam vor der Endbegrüßung aufsteht und Rezitation und Verbeugung vornimmt, wobei der Imam inzwischen eine Ersatzniederwe rfung macht, sollte der Masbüq sei ne Tat unterbrechen und dem Imam folgen. Seine Tat wird dadurch unterb rochen und ist nach der Ersatzniederwerfung zu wiederholen. Wenn der Masbüq es nicht tut, wird aber sein Gebet nicht ungültig. In diesem Fall macht er aber selbst nach dem Gebet eine Ersatzniederwerfung. Masbüq Falls der Masbüq sehr schnell betet und bei der Ersatzniederwcrfung des Imams selbst schon bei der Niederwerfung ist , macht e r die Ersatzniederwerfung nich t mit. Falls er es dennoch tut, wird sein Gebet u ngültig. Ein MasbOq, der weiterbetet und dabei einen Fehler macht, vollzieht eine Ersatzn iederwerfun g, auch wenn e r vorher schon mit dem Imam eine Ersatzniederwerfung gemach t hatte, denn der Masbüq is t beim Weiterbeten einem Atleinbetenden gleichgestellt. FaUs de r Masbuq s ich irrt und mit dem Imam die EndbegrOßung vornimmt , braucht er keine Ersatzniederwerfung, außer e r macht es nac h dem Imam, denn im ersten Fall ist e r ein Muqtadi, d. h . er fol gt dem Imam, und im zweiten Fall ein Munfarid , d. h . alleine beten d, und ein Muqtadi braucht keine Ers atzniederwerfung, auch wenn er sich irrt. Mehrmaliges Fehlen
Mehrmaliges Fehle n erfordert keine meh rmalige Ersatzniederwerfu n g, eine
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Ersatzniederwerfung genügt für alle Fehler. Falls man mit ode r ohne Absicht die Ersatzniederwerfung unte rlässt, kan n man sie nachholen , solange man nichts unternommen hat, was das Beten un terbrechen würde, wie zum Beispiel lautes Lachen. Falls der Imam die Ersatzniederwerfung unterlässt, brauchen auch die Mitbeten den sie nicht vorzunehmen. Beim Freitags- ode r 'ld-Gebet wird oft darauf verzichtet, um ein Durcheinander zu vermeiden. Zwei Niederwerfungen, Tahiyyät und Begrüßung sind bei der Ersatzniederwerfung wägib. Salli, Bärik und Bittgebet nach dem Tahiyyät, Takbir und Tasbih bzw. Zwischensitzung zwischen den beiden Niederwerfungen sind Sunna. Jemand, der voll u n d gan z davon überzeugt ist, sein Gebet fehlerfr ei verrich tet zu haben, br aucht selbst eine aufrichtige Person nicht ernst zu nehmen, wenn sie ihm vorwirft, dabei einen Fehler begangen zu haben, ausgen ommen ein Dritter bestätigt dies, denn zwei Per sonen können einander bestätigen. Eine derart bestätigte Aussage ist überall gültig und ve rbindlich. Falls der Imam und die Mitbetenden uneinig werden, lässt der Imam sein Wissen gelten. Wenn er aber unschlüssig wird, lässt er die Mitbetenden intervenieren.
Freiwillige Gebete bzw. Zusatzgebete (Näfila) Gebete auße r den täglichen Pflicht- und Sunna-Gebeten bezeichnet man als Zusatzgebete bzw. Näfila oder Tatawwu', die mustahabb oder mandüb sind. Sie erbringen spir ituelle Nähe zu Gott. Jedes von ihnen hat besondere Vorzüge und bewirkt besonderen göttlichen Lohn . Darunter gibt es verschiedene Formen:
Tahiyyatul-Masgid Tahiyyatul-Masgid bzw. Moschee-Begrüßungsgebet ist mustahabb und wird von jedem verrichtet, der aus irgendeinem Grund die Moschee betritt, sei es zum Zwecke des Betens oder des Unterrichts. Auch wenn man die Moschee me hrmals besucht, genügt es einmal am Tag dieses Gebet zu verrichten. So wird die Ehre gegenüber einer Betstelle Gottes erwiesen. Man sollte dieses Gebet verrichten, sobald man die Moschee betritt, ohne sich vorher hinzusetzen, was dann sehr tugendh aft ist. Man darf es aber auch später verrichten. Ein Muslim, der eine Moschee betritt und zeitlich (könnte makrüh sein) oder beschäftigungsbedingt nicht in der Lage ist, dieses Gebet zu vernchten , darf stattdessen auch Subtlänallähi wal-tlamdu lillähi wa la iläha illallähu wallähu akbar ausrufen. Das Betreten der Moschee, um ein bestimmtes Gebet oder das Pflichtgebet zu verrichten, ersetzt auch dieses Gebet. Gebet nach rituellen Waschungen
Es ist ratsam, nach der Teil- bzw. Ganzkörperwaschung zwei Einheiten zu beten , ohne abzuwarten, dass die Körperteile trocknen, falls natürlich die nötige Zeit gegeben ist. Dieses Gebet ist eine Dankbarkeitserweisung für die Teil198
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bzw. Ganzkörperwaschung. Eine derartige Reinheit er fordert einen reinen Glauben, Wasser, das uns rein macht, Freiheit von Gebrechen und körperliche Gesundheit. So ist es für einen Menschen, der alle diese Eigenschaften in sich vereint, selbstverständlich, zwei Gebetseinheiten zu verrichten, um seine Dankbarkeit zu erweisen. Obwohl ein solches Gebet natürlich v.>ünschenswert ist, erweist man sich durch das Verrichten eines Gebets, das Sunna oder pflicht ist, ebenfalls dankbar. Vormittagsgebet (dua)
Das Vormittagsgebet wird frühestens 45 Minuten nach dem Sonnenaufgang gebetet. Dieses rituelle Gebet ist zwei-, vie r-, acht- oder zwölfteilig und mandüb. Unser Prophet pflegte dieses Gebet zu verrichten. Die tugendhafteste Fonn davon besteht aus acht Gebetseinheiten. Tahaggud-Gebet
Dieses Gebet verrichtet man vor dem Schlafengehen, aber nach dem Nachtgebet oder nach einem Schlaf mitten in de r Nacht, deshalb spricht man auch von dem Mitternachtsgebet, was großen göttlichen Lohn erbr ingt. Wenn es nach einem kurzen Schlaf und durch Unterbrechung des Schlafes verrichtet wird, s pricht man von Tahaggud. Es ist besser , nach jeder zweiten Rak'a die Endbegrüßung vorzunehmen. In einem Hadith wird zum Ausdruck gebracht, dass jemand, der in der Nacht aufsteh t und seine Gattin zum Mitbeten aufweckt, zu jenen gezählt wird, die Gottes oft gedenken. Und in einem Koranver s heißt es:
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Lolin 6ereit.
[af-}tlizd6,35J Niemand sollte das Mitternachtsgebet, das er üblich betet, unnötigerweise unterlassen, denn die beste Tat für Gott ist die ständige. Gebet in der Ragaib-Nacht
Den ersten Freitagabend (besser gesagt der Abend vom Donnerstag zum Freitag) im Monat Radschab bezeichnet man als Laylatur-Ragaib (Nacht der Wünsche). Da u nser Prophet in jener Nacht besondere spirituelle Ereignisse erlebte, pflegte e r um Gottes willen 12 Rak'a zu beten. Einer Oberlieferun g zufolge soll jene Nacht die Nacht der Zeugung unseres Propheten gewesen sein, was sich jedoch geschichtlich nicht verifizieren lässt, da sich d iese Version nicht mit seinem Geburtsdatum vereinbaren lässt. Auf jeden Fall ist dies e Nacht eine besondere, denn in dieser Nacht bietet Gott seinen Dienern beson-
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dere Gaben an, deshalb ist der göttliche Lohn für die Verbringung der Nacht in Andacht und Gebet sehr groß . Es gibt aber keine Hinweise darauf, ob das Gebet in dieser Nacht Sunna oder mandüb ist, weshalb ein gemeinsames Beten eine unerlaubte Neuerung (bida) wäre. Es ist an und für sich makrüh, Leute zu einem Zusatzgebet zu laden. Es dürfen aber Personen gemeinsam beten , wenn sie sich sowieso zusammengefunden haben. Gebet zur Himmelsfahrts nacht (Miräg) Es ist gut, in der 27. Nacht des Monats Radschab 12 Gebetseinheiten zusätzlich zu verrichten. Dabei rezitiert man in jeder Rak'a nach der Sure alF'ätiha eine weitere Sure und nach dem Gebet ruft man 100 Mal Subf'länallähi walf'lamdu lillähi wa lä iläha illallähu wallähu akbar aus. Anschließend wiederholt man je 100 Mal Astagfirulläh und den Segensgruß. Wenn man zu sätzlich am Tag fastet , darf man sicher sein , dass jedes Bittgebet von Gott angenommen wird. Gebet zur Baräa-Nacht Die Baräa-Nacht ist a m 15. des Mona ts Schaban und ist eine sehr heilige Nacht. Es wird behauptet, dass d ie Engel in dieser Nacht du rch Gott über diejenigen informiert werden, die versterben werden. Die Gaben an die Gottesdiene r werden in dieser Nacht verteilt und Pilger des nächsten Jahres werden auch bestimmt, deshalb ist es seh r wichtig, diese Nacht im Gebet zu verbringen. Zusatzgebete in dieser Nacht e rbringen großen göttlichen Lohn. Es existiert aber kein besonderes Gebet, das man zu verrichten hätte. Die Überlieferungen si nd n icht bestätigt. Das Gebet dieser Nacht bezeic hnet man als SaJätul-Chayr, welches laut einer Überlieferung aus 100 Rak'a besteht , wobei man bei jeder Rak'a nach der Sure al-Fätiha 100 Mal die Sure al-Ich läs rezitiert. Gebet zur Qadr-Nacht Die Qadr-Nacht findet - h öchstwahrscheinlich - in der 27. Nacht des Monats Ramadan statt . Diese Nacht ist die heiligs te Nacht der Muslime. Die Offenbarung des Korans an unseren Propheten fand in eben dieser Nacht ihre n Anfang, deshalb hat es großen Sinn, diese Nacht in Andacht und Gebet zu verbringen. In dieser Nacht gibt es einen Moment, an dem alle Bittgebete angenommen werden . So betet man nach dem Taräwit'J-Gebet noch weitere Zusatzgebete. Man sollte mindestens zwei, I'löch stens 100, allerhöchstens 1000 Rak'a beten. Wenn man zwei Rak'a betet, sind in jede r Rak'a nach der Fätiha 100 Verse zu rezitieren. Wenn man aber 100 Rak'a betet, sollte man nach der Fätiha d ie Sure al-Qadr und dreimal die Sure al-Jch läs rezitieren und nach jeder zweiten Rak'a eine Endbegn1ßung vornehmen, wonach man ,JJffäliumma in na/W afuwwun tutii66uCafwafa'fo 'annf ausrufen kann .
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Omer Nasuhi Bilmen, Islomischer Ko!echismus
Wie dieses Gebet zu verric hten ist, ist in den Überlieferungen nicht gut formu liert. Maßgebend ist aber, dass man Oberhaupt betet. Man kann diverse Zusatzgebete verric hten, wobei man Übe rtreibungen jedoch lieber vermeiden sollte. Reisegebet (salät as-safar)
Jeder Muslim sollte bei der Ab- und Anreis e zwei Rak'a beten, was mandub ist. Es ist tugendhafter, bei der Abreise zu Hause und bei der Anreis e in der Mosc hee zu beten. Unser Prophet pflegte zur fruhen Morgenstunde zurückzukehren und in der Sa'ada- Moschee (Moschee der GlOckseligkeit) zwei Rak'a zu beten und eine Zeit lang dort zu verbringen. Lobpreisungs-Gebet (salät at-tasbih)
Bei diesem vierteiligen rituellen Gebet ruft man bei jeder Rak'a 75 Mal . Subhänallä h i walhamdu lillähi wa la ilaha il!ällahu wallahu akbar". Man entscheidet sich zum Gebet und ruft AllällU akbar aus. Nach dem Subhänaka ruft man 15 Mal Subhänallähi walhamdu lillähi wa lä ilaha il.l allahu wallähu akbar. Nach dem AUzu billähi. rezitiert man die Sure al-Fä tiha und eine weitere Sure. Während der Verbeugung betet man nonnalerweise in der Oblichen Weise und wiederum 10 Mal die Lobpreisung (tasbih). Mit Sami'allähu !iman hamidah, Rabbanä wa lakalhamd richtet man sich auf. Bei diesem kurzen Stehen wird dieselbe Formel nochmals 10 Mal ausgerufen . Bei der ersten und zweiten Niederwerfung jeweils nach den üblichen Lobpreisungen und auch in der Zwisch ensitzung rezitiert man die Lobpreisung. So wird diese Lobpreisungs-Formel insgesamt 75 Mal wiederholt und übertrifft damit bei Weitem die Anzahl der Takblr-Formel (Allähu akbar). Die zweite Rak'a ist ge nauso wie die e rste und wird mit Endsitzung und Endbegrüßung nac h dem Tahiyyät und den beiden Sallis (Allähumma salli... und Allähumma barik ... ) beendet. So wiederholt man die Lobpreisungs-Formel in beiden Gebetseinheiten 150 Mal bzw. in vier Gebetseinheiten 300 Mal, wenn man noch zwei Rak'a dazu betet. Auch wenn man sich irrt, braucht man bei der Ersatzniederwerfung diese s Gebets nicht den Tasb'ih zu wiederholen. Dieses rituelle Gebet, das man jederzeit verrichten kann, erbringt großen, göttlich en Lohn. Man sollte es einmal in der Woche oder einmal im Monat oder zumindest einmal im uben verrichten .
Bußgebet (salat at-tauba) Jeder Muslim darf entsprechend seinem natürlichen Wese n Sunden begehen. Wichtig ist, dass man d iese Fehler anerkennt und sich zur Buße bereiterklärt. Man nimmt d ie rituelJe Waschung vor und begibt sich ins Freie. Hier betet man zwei Rak'a und bittet Gott um Vergebung, was mandüb ist. Ein Hadith besagt, dass Gott ihm vergeben werde, wenn Sein Diener es tatsächlich bereut und sich entsc hließt , diese Sünde nie wieder zu begehen.
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Bedürfnisgebet (salat al-haga)
Jeder Muslim, der einen bes onderen Wunsch hegt, egal ob weltlich er oder spiritueller Natu r, nimmt die Waschung vor und verrichtet nach dem Nachtgebet ein vierteiliges, nach einer anderen Überlieferung zwölfteiliges rituelles Gebet. Nach Alhamdu lilläh und den Segen sgrußen verliest er das Bittgebet und bittet Gott, es in Erfüllung gehen zu lassen. Bei diesem Gebet rezitiert man in der ersten Rak'a nach der Fätiha dreimal den Thro nvers (Äyatul-Kursl) und in den folgenden ebenfalls nach der Fätiha die Suren aHchlas, a l-Falaq und an- Näs , was durch einen Hadith bestätigt wird. Das Bittgebet be im Bed ürfnisgebet lautet wie folgt:
Istichara-Gebet
Wenn man ei n göttliches Zeichen e l'halten möchte, ob etwas für einen selbst Heil oder Unheil bringt betet man zwei Rak'a, wobei man in der ersten Rak'a die Sure al-Käfinln und in der zweiten Rak'a die Sure al-Ichläs rezitiert. Nach diesem Gebet s agt m an das Is t ichära-Bittgebet auf. Im Nachhinein legt man sich - mit gültiger, ritueller Wasc hung - zum Schlafe n ins Be tt, wobei man gen Mekka liegen sollte . Wenn man Weißes oder Grunes im Traum sieht, so sind das gute Zeichen , sieht man h ingegen etwas rotes oder schwarzes, so handelt es sich um böse Vorzeichen. Traumt man gar nicht, darf man den Vorgang bis zu sieben Mal d urchfüh ren, wobei man der ersten Deutung m eh r Bedeutung schenken sollte. Unser Prophet lehrte seine Gefährten das Gebet für Istachära. Falls man dieses Gebet nicht verrichten kann, sollte man zumindest das Bittgebet probieren, Istich ära dient dazu herauszufinden , ob man eine Sache durch füh re n oder lieber unte rlassen sollte. So ist es also im eigentlich en Sinne kein Bittgebel, Man kann zum Beispiel überschlafen, ob man im folgenden Jahr zur Pil-
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gerfah rt fahren sollte oder nicht. Das Gebet wurde von unserem Prophe ten in der nachfolgenden Weise überliefert:
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Regengebet (salät al-istisqa) Wenn eine zeitlang de r Regen ausbleibt, begeben sich die Muslime zum F':egengebet, um den allbarmherzigen Schöpfer um Regen anzuOehen. Imam Abü Hanlfa verstand darun ter nu r ein Bittgebet um Verge bung. Nach seinem Dafürhal ten ist gemeinschaftliches Beten zwar nicht Sunna, aber erlaubt. Die beiden ande ren Imame hielten es aber fUr mandüb (ratsam), dass d er Beauftragte des obersten Regierenden zwei Gebetseinheiten stimmhaft vorbetet. Nach diesem Gebet wird eine Predigt abgehalten, bei welch er der Redner nicht auf der Kanzel sitzt, sondern auf dem Boden stehen bleibt und sich auf einen Stab lehnt. Es wäre gut, wenn man drei Tage hintereinander beten könnte. Fal1s der Regen lange Zeit ausbleibt, begibt man sich mit alten Kleidern u nd besonderer Besch eidenheit zu Fuß ins Freie. Man tut Buße und verteilt Almosen. Ungerecht erworbene Gegenstände sind an ihre Besitzer zurückzuerstatten . Die Muslime nehmen bei diesem Ritual ihr e Kinder und Haustiere samt ihren Jungtiere n mit. Die Kinder und die betagten Personen sollten auch unbedingt mitbeten. Mit besondere r Besorgnis, Be scheidenheit, Schwäche und Ergebenheit betet man zu Gott um Sein Erbarmen und Hilfe. Wenn der Regen schon bei den Vorbereitungen einsetzen sollte, begibt man sich t rotzdem als Danksagun g ins Freie, was mandüb ist. Beim Regnen betet man:
)Hfdliumma sayyi6an nil/i'all. Beim Oberschießen des Regens betet man:
;M[iiliumma llawiiCaynii wa fli 'aCaynä.
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Das dazugehörige Bittgebet, das uns uberliefert wurde, lautet wie folgt:
Bei der Sonnenfinsternis betet der Freitags-Imam zwei Rak'a ohne Azän und Iqäma. Die Koranrezitation hat laut Imam Abu Hanlfa still, und laut den beiden anderen Imamen stimmhaft zu erfolgen. Bei jeder Rak'a gibt es eine Ve rbeugung und zwei Niederwerfu nge n wie üblich . Nach dem Gebet betet der Imam im S tehen und in Richtung Mekka mit den Mitbetenden, bis die Sonne wieder erscheint. Die Mitbetenden rufen Amin (Amen) aus. Ohne Imam können die Muslime auch zu Hause beten. Kleinere Moscheen sin d größeren Moscheen zu bevor zugen, wobei man auch im Freien beten kann. Bei diesem Gebet gibt es laut Imam Abü Hanlfa, Imam Malik und Imam Ahmad keine Predigt , denn unser Prophet hat uns gelehr t, dass man bei einer Sonnenfinsternis das rituelle Gebet ver richten, Andach t halten und spenden sollte. Von einer Predigt war keine Rede. Imam Schafi'i und Ibn Hadschar und manche andere Gelehrten hielten es aber für ratsam.
Mondfinsternis-Gebet (salät al-chusüf) Es ist ratsam, dass die Muslime bei einer Mondfmstemis sowie bei der Sonnenfinsternis zwei oder vier Rak'a beten, was sowohl laut wie auch still erfolgen kann. Ein gemeinschaftliches Beten in der Moschee ist laut Imam Abu Hanlfa nicht Sunna, aber möglich . (Imam Sch äfi'i, Imam Ahmad und manche Hadtih-Gelehrten waren der Meinung, dass man dieses Gebet in der Gemeinschaft verrichten sollte, wobei Imam Malik es ausschloss, denn es wäre sehr schwer , Menschen in de r Nacht zusammenzurufen.) Auch zum Anlass diverser Katastrophen wie StUrmen, Erdbeben oder Seuch en ist es angebracht, diverse Gebete zu verrichten.
Tageszeiten, in denen das Beten verpönt ist Fünf Zeitabsch nitte des Tages sind ungeeignet zum Beten, weshalb man diese Zeiten als makrüh bezeichnet.
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Dmer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
I. Zwische n Sonnenaufgang und weiterem Aufgang von 5
Grad (etwa 45 -50 minI . 11. Im Zenith , wo die Sonne am höchs te n steht. JII . Zwischen angenommenem und wahrem Sonnenuntergang (etwa die letzten 15-45 Minuten) IV. Zwischen der wahren Morgendämmerung u nd dem wahren Sonnenuntergang. V. Zwischen der Zeit, in der man das Naehmittagsgebet verrichtet hat, und dem wahren Sonnenuntergang. In den ersten drei Zeitabschnitten darf man keine Pflic htgebete nachbeten, keine wägib-Gebete wie das Witr-Gebet oder Sunna-Gebete verric hten bzw. e in Totengebet vor nehmen. Man darf nicht ei nmal eine Rezitationsniederwerfung für ei nen Vers, de r eine Sagda erfordert, durchführen. Wenn man es doch tut, ist das jeweilige Gebet zu gegebener Zeit zu wiederholen. In diesen Zeiten darf man keine freiwilligen Zusatzgebete ve rrichten. Wenn man aber schon betet, wird es als makruh angenommen und eine Wiederholung is t nicht notwen dig, denn die Verpöntheit ist kein Hindernis für die Gültigkeit . Es ist aber tugendhafter , ein Gebet zu unterbrechen und in eine r anderen Zeit zu wiederh olen . In den letzten zwei Zeiten ist es nur verpönt, zu sätzlich zu beten. Pflic ht- und wägib-Gebete sind jedoch erlaubt. Ebenso sind a u c h Totengebete und Rezitationsniederwerfu ngen erlaubt. Beim Sonnenuntergang darf man nur das Nachmittagsgebet verrichten , aber n icht ein anderes Gebet nachbeten. Ein Gebet, das in gewöh n licher Zeit wägib wurde, da rf in einer dafür verpönten Zeit nicht nachge holt werden. Ze itliche Verpön theit stellt eine Beeinträchtigung rur die Unverzeh rtheit der Gebete dar. Ein Gebet zum Sonnenaufgang wird mit dem Aufgehen der Sonne ungültig. Wenn jemand zum Sonnenuntergang betet und in der Zwischenzeit d ie Sonne untergeht , darf e r weiterbeten, aber beim Morgengebet is t es anders, denn be im Sonnenunte rgang beginnt ein neuer Zeitabschnitt zum Beten , aber beim Morgengebet beginnt kein neuer Zeitabschnitt. Ein Gebet, wahrend die Son ne Iffi Zenith steht, wird ungültig, falls es fard oder wägib ist. Ein Zusatzgebet wird aber makrüh. Allein Imam AbO Yusuf meinte , dass man am Freitag zu d iesem Zeitpunkt bete n dürfe, ohne dass es makrüh wUrde. Mit der Neigung der Sonne gen Westen endet dieser Zeitabschnitt und man darf beten. (Siehe abschlägiges Kapitel). Anlässlich eines Sagda-Verses dali man in einer makrU h-Zeit eine Niederwe r fung vornehmen. Es ist aber tugendhafter , diese späte r nachzuholen. Man dan ebenfalls ei n Totengebet ver richten , wobei es aber umgekehrt mandub ist, das Gebet sofort zu verrichten, de nn beim Tote ngebet sollte man sich e he r beeilen .
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Zwischen Sonnenuntergang und Abendgebet ist es makn1h zu beten, denn dadurch wird das Abendgebet verzögert, obwohl es so schnell wie möglich zu verrichten ist. Es ist verpön t, a m F'reitag, nach der Rp f>Tl".igung der Kanzel durch den Imam oder nac h dem Gebetsaufruf (iqama), ein Zusatzgebet anzu fangen. Es ist ve rpönt zu beten, solan ge der Imam eine Predigt hä lt , denn man sollte lieber dem Imam zuhören.
Korrekte Rezitation beim rituellen Gebet Im Ar ab ischen I'!xistieren s ie be n verschiedene Kora n -Rezitationsformen , die uns überliefert sind. Man kann e ine diese r sieben Fonnen wählen , wobei ande rsartige Formen zu venneide n sind, da manche Zuhörer s ie missverstehen und missdeuten könnten . Die hanafitischen Geleh rten haben die Rezitatio ns lormen von Abu 'Amr und Hafs , die beiden du rch 'Äsim überliefert worden sind, vorgezogen. Der Koran ist beim rituelle n Gebet in der gegebenen Reihefolge zu rezitiere n . Es ist ror Wohnhafte besser, länge re Sure n zu rezitieren , was Sunna ist. De r Reisende darf sich eine beliebige Sure auswählen. Der Betende, egal als imam oder beim Alleinbeten, sollte nach Sure aI-Fätiha beim Morgen- und Mittagsgebet längere (tiwäl mufassal), beim Nachm ittags- oder Nachtgebet mittlere (au sat mufassal) und beim Abendgebet kü rzere S uren (qisär mufassal) rezitieren. Anstandsregeln
Es ist besser, in jeder Rak'a eine anderen Sure zu rezi tieren, wobei man ohne Bedenke n eine länge re Sure auf zwei Gebetseinheiten ve rteilen dan. Man da r f a u ch in einer Rak'a das Ende einer Sure und in der nächsten Rak'a wiederum das Ende einer anderen Sure rezitieren, o hne dass es als verpönt gälte. Man dan in e ine r Rak'a den Anfang ode r die Mitte eine r Sure und in der nächsten Rak'a de n Beginn oder das Ende einer anderen Sure oder eine kurze Sure rezit ieren , ohne dass es als verpönt gälte, aber ohne besonderen Anlass soll te m an es vermeiden. Man darf bei der Rezita t ion von einem Vers zum d rittn ächsten Vers d erselben Sure s pringen , was zwar nicht als makn1h gilt , man aber de nnoch lieber ver meiden s ollte. Man darf in eine r Rak 'a zwei Sure n zusammen rezitieren , was nur dann makrüh wird , wenn man ein e Sure ode r einige Suren dazwi schen auslässt . Es ist aber besser, in einem Pflic htgebet e ir.e solche Rezitation zu vermeiden . Es is t makn1h, ohne Grund von e inem Vers zu einem ande ren zu sprin gen , a u ch wenn drei ganze Ve rse dazwischen liegen . Palis man es aus Versehen tut, sollte man das Ganze von Anfang a n in Reihenfolge nochmals rezitieren.
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Omer NQSuhi Bilmen, IslClmischer KClIec:hismus
Wen n man beim rituellen Gebet denselben Vers oder dieselbe Su re wiederholt oder dieselbe Su re in zwei verschiedenen Gebetseinheiten wiederholt rezitiert, e rgeben sich bei einem Zusatzgebet keine Probleme. Bei einem Pflichtgebet ist es aber makriih, ausgenommen dass man keinen anderen Vers oder Su re auswen dig kann. Falls man in der ersten Rak'a die Sure nn-Näs (die letzte Sure des Korans) rezitie rt, sollte m an auch in der folgenden Rak'a dieselbe Sure wiederholen, denn eine Wiederholung ist besser als ein neuer Anfang bzw. Rückkehr zum Anfang. Es darf abe r derjenige, der den Koran voll (von Anfang bis Ende) rezitiert, in der e r sten Rak'a die Muawwlzatayn (al-Falaq und a n -Näs) und in der zweite n Rak'a die Sure al-Baqara rezitieren. Es ist makrüh, in der zweiten Rak'a eine Sure zu rezitieren, die im Koran vor der Sure steht, die in der ersten Rak'a rezitiert wu rde. Ohne Absicht ist es nicht makruh, aber wenn man schon angefangen hat, muss man die Rezitation fortsetzen . Es gibt Auffassungen , die eine solche Reihenfolge bei den Zusatzgeben e r lauben . Es ist makrüh, Sub l'länaka ... , A'Uzu billähi ... und Amin laut aufzusagen. Es ist makrüh , Verse, die man in der stehenden Position a ngefangen hat, bei der Verbeugung zu beenden. Imam Abü Hanifa hielt es ebenfalls für makrilh, Verse oder Sure n mit den Fingern abzuzählen, wobei die heiden anderen Imame es für un bedenklich hielten. Es ist makrüh, die erste Rak'a der Zusatzgebete länger zu h alten als die zweite. Imam Muhammad meinte, dass ein solch es Verhalten nur im TaräwH'lGebet erlaubt sei. Falls man nach der Rezitation des Korans in dem Maß, das von der Sunna vorgesehen ist, innehält, sollte man zu m Ruqu' übergehen und nicht zu einem anderen Vers oder Sure. Wenn man aber dieses Maß noch nicht überschritten hat, darf man es schon. De r Ko ran ist in den pflichtgebeten langsam und mit besonderer Betonung der Buchstaben zu rezitieren. Beim Taräwih-Gebet darf man schon schnelle r rezitieren, wobei ein Mittelmaß zu bevorzugen ist. Auch bei den Nachtgebeten darf man den Koran schnell rezitieren, wobei die Verständlichkeit im Mittelpunkt stehen sollte und Aussprachefehler zu vermeiden sind. Bei der Koran rezitation im oder außerhalb des rituellen Gebets darf man schon Musikalität vorgelten lassen, denn in einem Had ith wird beton t , dass der Koran mit ei ner schönen Stimme auszuschmücken ist. Man darf aber dabei nicht den Sinn oder die Aussprache verzerren bzw. Aussprachefeh !er zulassen. Fazit: Sobald man durch musikalische Modalitäten Sinnfehler im Korantext verursacht , wird das Gebet ungültig.
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Fehler bei der Rezitation Es wird sehr häufig daniber diskutiert , ob ein Aussprachefehler das Gebet ungiiltig macht oder nicht, weshalb man darauf große Aufmerksamkeit richten sollte. Den Fehler des Rezitierenden bezeichnet man als Stolpern (ZaUatulQiri).
Verpflichtung zum Erlernen der Koranrezitation Es ist für jeden Muslim eine individuelle Pflicht, so viel vom Koran auswen dig zu lerne n , dass er überhaupt das rituelle Gebet verrichte n kann. Al-Fätiha und andere Suren zu lernen, ist wagib, damit man ein ?f1ichtgebet verrichten kann. Den Koran als Ganzes auswendig zu lernen, ist eine kollektive Pnicht fü r die islamische Gemeinde. Die Rezitation aus dem Koran selbst ist außerhalb des Gebets tugendhafter als ihn a u swendig vorzutragen, denn dadurch hat man den Loh n der Rezitation und der Sicht des Korans. Es ist empfohlen, den Koran im Sitzen in Richtung Mekka zu rezitieren, wobei man gut und sauber gekleidet sein soll te. A'üzu billähi... am Anfang zu sagen , ist ebenfalls empfohlen. Den Kor an einmal im Monat durchzulesen, wäre gut. Es gibt Auffassungen, die besagen, dass man ihn in 40 Tagen oder in eine r Woche du r chstudieren sollte. Es ist unangebracht, den Kor an innerhalb von weniger als drei Tagen durchzulesen, denn in solch einer kurzen Zeitspanne kann man nkht über die tiefgründige Bedeutung nachsinnen oder zumindest auf die kor rekte Aussprache achten. Dem Koran zuzuhören, ist kollektive Pflic ht . Es ist aber für den Rezitie renden unangebracht, in Gegenwart von anderen den Koran laut zu lesen, denn in diesem Falle begehen nicht die Anwesenden, sondern der Rezitierende selbst beginge eine Sünde. Die Rezitation des Korans ist besse r als Zusatzgebete, und laute Rezitation ist besser als stille Rezitation bzw. zuhören, wobei man Angeberei vermeiden sollte.
Man darf auch beim Gehen oder bei einer anderen Tätigkeit aus dem Koran rezitieren , wobei man eine geistige Abwesenheit unbedingt vermeiden sollte. Bittgebete, Lobpreisungen , Segensgrüße auf unseren Propheten in den makIÜh-Zeiten sind besser als die Koran-Rezitation. Eine Rezitation mit wohlklingender Stimme und gebührender Aussprache ist mustahabb, denn in einem Hadith heißt es:
Jeae Sacfi.e liat eine Zier, una me Zier aes 7(prans ist eine scnöne Stimme. Schwankungen in der St immlage, die mit der m elodischen Rezitation (tagwid) nicht zu vereinbaren sind, und musikalische Spielereien sind nicht erlaubt. 208
Omer Na.suhi Bi/men, Islamischer Katechismus
Eint: Rezitation, die die Wörter umändert, ist zweifellos haräm und somit religionsgesetzlich ve rboten. Jedem Zuh örer ste ht es zu, einen solchen Koranleser zu ver besser n, ausgen ommen man verursacht dadu rch Zwiespalt . Aus dem Koran zu rezitieren und anderen beizubringen, wie man den Koran rezitieren kann, ist eine gottesdienstliche Handlung. In einem Hadith heißt es: lTJer meste Ull ter euefi ist aelJ"e1ll0e, aer aen '}(prall (ernt lllldfelirt.
In einem anderen Hadith heißt es: Muslime, die den Koran gut rezitieren können, sind die Wissenden des Paradieses. Der Koran ist das Heilmittel für materielle und spirituelle, physische und psychische Krankheiten, was durch den Hadith bestätigt wird: CDer1(oran ist ein J{ei(mitte[
So aarf sich jeaer ?1.usfilll aer '/(prallrezitation erfreuen, ihn auswemrl[J femen una aadurcn göttficlien c'ontl erwer6en.
Verpöntes beim rituellen Gebet Angelegenheiten, die beim Beten zu tun oder zu unterlassen sind, lassen sich gemeinsam in zwei Gruppen unterteilen . Sie sind entweder verbotenerweise (tahrlman) oder vo rsichtshalber verpönt (tanzihan makrü.h). Die Unterlassung einer wägib-Handlung ist ver botenenve ise verpönt. Die Unterlassung einer Sunna ist aber vorsichtshalber verpönt. Zwischen den Dingen, die verbotenerweise verpönt sind, gibt es a u ch Abstufungen, inwieweit sie makrüh sind. Zum Beispiel ist die Unte rlassung einer Sunna derartig verpön t, dass sie beinahe tahriman makrüh wäre. Beispiele I. Es ist makrüh, sich beim Beten an etwas wie eine Säule,
Wand oder einen Stab a nzulehnen . 11 . Es ist makrüh , sich beim Beten hin und her zu be wegen, denn eine derartige Bewegung ist unnötig und stört die innere Ruhe. 1Il. Es ist makrüh, sich beim Beten mit Unterbrechungen fortzubewegen, wobei man es aus leben sbedrohlichen Anlässen schon kann. Man darf sich von einer & hlange entfernen , aber sie nicht töten. In diesem Fall saUte man besser das Gebet u n terbrechen, denn man darf das Gebet unterbrechen, um ein Unheil abzuwenden . Man darf auch das Gebet unterbrechen, um jemanden zu retten oder e inen Diebstahl zu verhindern, egal ob die Ware dem Betenden oder einem anderen geh ört. IV. Es ist makrüh, beim Beten Ungeziefe r zu beseit igen . Man darf es aber von sich entfernen, wenn man zu sehr d8.lUnter
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leidet. V. Es ist maknlh, beim Beten nach etwas zu riechen , zu spucken, s ich Luft zu zufächern und (für die Manner) die Är mel hochzukrempeln . VI. Es ist makrü h , die Hän de bei Qiyam , Ruqü' oder Sagda n icht an die rich tige n Stellen zu setzen wie zum Beispiel das Herablassen der Anne beim Qiyäm. Vll . Es ist makrü.h , von den KnJen die Hände auf den Boden zu legen bzw. beim Aufstehen die Knie anstelle der Hä nde zum Aufstehe n zu benutzen. VIII . E s ist makrü h, sich auf das Gesäß zu setzen u n d die Sche n ke l nach oben zu stellen. IX. Für die Männer ist es makrüh, die Arme vollständig auf den Boden zu legen . x. Es ist makrüh, bei RuqO' und Sagda die Hände so hoc h zu s treck e n wie beim Einleitungs-Takbir. Xl. Es ist makrü h , beim Beten einen Sc hneidersitz zu mac hen ode r die Knie hochzuhebe n . XlI. Es ist makrCih, RuqO' und Sagda so schnell d urchzuführen, dass die Extremitäten keine Ruhe finde n . XIII . Es ist makrü h , sich beim Beten zu recke n , zu gähne n u nd d ie Hand vor den Mund zu halten, denn Gähn en zeugt von Faulhe it und geistiger Abwesenheit. Falls man es m it dem Mund selbst aufhalte n kann, muss man dies tun, wenn nicht, versu cht man es beim Gebet mit dem rec hten und außerhalb des Gebets mit dem linken Handrucken . XIV. Es ist ma.krU h , beim Bete n aus freiem Willen zu husten . Man sollte es anstandshalber verhindern . XV . Es ist m akruh , beim Beten s till zu pusten. We nn dabei ein Ger äusch e ntsteht, das zwei Buchstaben entspric ht, wird das Gebet ungOltig. XVI. Es ist makrUh , beim Beten mit einem Hand- oder Kopfzeich en jem anden zurückzu grüßen. XVl I. Ma n sollte beim Beten nichts Unlöslic hes im Mund haben . Wenn etwas Dera rtiges d ie Aussprache verzerrt, wird das Gebet u ngOltig. Dasselbe gilt a u ch für löslich e Gegen stände. XVIII. Es is t m akrü.h , beim Beten einen Bissen kleiner als eine Kichere rbse herunterzuschlucken, wobei e in g röße rer Rest das Gebet ungOltig machen würde.
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ÖTner Nasuhi Bilmen, Islamische r Kalecl1ismus
XJX. Es ist makrüh, eine fe r t ige Mahlzeit liegen zu lassen u nd mit dem Gebet zu beginnen, egal ob das Essen den Appe ~ t it erregt ode r nicht, ausge nommen man befü rchtet den Ablauf der Gebetszeit.
xx.
Es is t makrüh , beim Beten die Augen zu schließe n , in versch iedene Richtungen zu blicken und den Nacken heru mzudrehen. Man darf aber Augen schließen, um zu verh indern, dass man a uf etwas Unerlaubtes schaut. XX I. Es ist makrüh, beim Bete n die Finge r zu recken, sie zu
beugen oder die Hände an die Brust zu setzen. XXII. Es ist makrüh, den S c hweiß oder d ie Erdreste an der
Stirn abzuwis chen, ausgenommen es dient der Beseitigung von Schaden oder von Schädli.ngen wie der Schweiß, der ins Auge tropft. XX II I. Es ist makrü h , den Kopf weiter oben zu halten oder t ie ~ fe r zu beugen als üblich, sich vor dem Imam in die Verbeugung oder Niederwer fung zu begeben bzw. aufzustehen . XXIV. Es ist makrüh , bei de n Verbeugun gen und
Niederwe r~
fungen d ie Lobp reisungen auszulassen bzw. damit zu übertreiben . xxv. Eis ist makTÜh, beim Übergang von der stehenden Position in die Verbeugung, von der Ver be ugung in die Niedenverfung oder von der Niederwe rfu n g in die Steh position die erfor de rliche n Lobpreisungen und Takbir-Formeln länger hinauszuzögern als üblich , wie Allähu akbar, was m an erst im Stehen ausruft und n icht in der Verbeugung, oder Sami'al.lähu liman h amidah im S te hen und nicht in der Verbeugung. So würden n ämlich die Lobpreisungen verzerrt. XXVl. Es ist makTÜh, Steine am Boden wegzuräumen, wenn m an im Freien betet, ausgenommen sie be hindern die Nieder werfung. In diesem Fall darf man es bis zu zweim al. XXVII. Es is t makrüh, an einem fremde n Ort ohne Einve r ständnis des Hausbesitzers zu beten . Eine Überlieferung be ~ sagt, dass man an einem ungesäten Ort auch o hne Einwilligung des muslim ischen Hausbe sitze rs doch beten darf, da m an diese Einwilligung doch vor aussetzen kann. XXVlll. Falls ein Mu slim sich zwischen einem fremden Ort und einem gemeinschaftlichen Ort e n tscheiden muss, sollte man de n gemeinschaftlichen Ort bzw. den Weg bevorzugen, wenn der andere Ort einem Andersgläubigen gehört bzw. gesät ist , zu mal d ie die Möglichkeit besteht, dass der Muslim es nicht e rlaubt.
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XXIX. Es ist makriih, das rituelle Gebet an Orten zu verrichten, die die inne re Ruhe s t ö re n könnten wie zum Beispiel in einem Kasino mit lauter Musik. Es ist ebenfalls makriih, die Schuhe unbeaufsichtigt zu lassen, da es ebenfalls zu innerer Besorgnis führen könnte. XXX. Es ist makruh, in die RichtJng eines brennende n Ofe n s oder Herds zu beten. In die Richtung einer brennenden Kerze oder Lampe zu beten, ist hingegen erlaubt. XXXI. Es ist makriih, in die Richtun g des Gesic h ts von jemandem zu beten, wenn sich kein Hindernis dazwischen befindet, aber nicht in die Richtung des Rückens, ausgenommen man fühlt sich dadurch in der Konzentration gestört. XXXII. Es ist makrOh, in die Richtung oder in Gegenwart von etwas rituell Unrein e m zu beten, wie zum Beispiel auf einem Friedhof oder im türkischen Bad bzw. in den Schlachthäusern, ausgenommen wenn es an dafür vorgesehenen Stellen e rfolgt . XXXIII . Es ist makrOh, ohne Grund ein Kind ode r einen Gegenstand beim Beten auf dem Rücken zu tragen. XXXIV. Es ist makruh, mit dem Gebet anzufangen, wenn ein natürliche s Bedürfnis drä ngt . Falls ein derartiges d rin gendes Bedürfnis besteht, sollte man es erst stillen und mit einer neuen rituellen Waschung weiterbeten. So kann ma n innerlich beruhigt beten; anderenfalls würde das Gebet schon gültig, aber man beginge eine Sünde. XXXV. Eine Ve runre inigung an Kleidung, Körper oder an der Gebetsstelle ist makrüh , auch wenn sie so geringfügig ist, dass sie das Gebet nic ht ungültig macht. XXXVI. Es ist makruh, mit schmutzigen Kleidern oder Arbeitskleider n zu beten, da für das Gebet saubere Kleide r vorgesehen sind. Wenn aber keine andere Wahl besteht, dan man natllrlich auch mit derartigen Kleidern beten. XXXVII. Es ist makrüh, ohne Hinderungsgrund die Kleidung auf den Schulte rn zu tragen, anstatt sie ordentlich anzuziehen. XXXVII I. Es ist makrüh, sich beim Gebet in etwas wie das Ihram-Gewand einzuhülle n , wenn darin nicht die Möglichkeit besteh t, die Hände hervorzuholen . XXXIX. Es ist für Männer maknJh, ohne Hinderungsgrund mit einem einzelnen KleidungsstUck bzw. mit Pluderhose und e ntblößtem Obe rkörper zu beten, auch wenn es sehr warm sein saUte.
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Dmer Nasuhi Bilmen, Is lamischer Katechismus
Einige andere Angelegen heiten, die als makrüh gelten, sind in ande ren abschlägigen Kapiteln wie Zeit und Rezitation erläutert worden. Es ist wagib, Gebete zu wiederholen, die tal'l.timan makrüh geworden sind und bei denen man sich nicht geirrt hat und keine Ersatzniederwerfung vorgenommen hat. Die überwiegende Anzahl der Gelehrten vertritt die Meinung, dass das frühere rituelle Gebet als fard gilt u n d dass seine Wiederholung die Fehler verbessert. Dinge , die das Gebet ungültig werden lassen "Fasäd " heißt ungilltig werden, und Ifs.i.d heißt ungültig machen. Der Gegensatz dazu heißt Sihha, was sich mit Gesundheit oder Unversehrtheit übersetzen lässt. Der Fasäd eines Gebets bedeutet tatsächlich dessen Ungültigkeit, denn sobald das Gebet ungültig wird , muss es wieder holt werden. Ein Gebet kann durch Unterlassen der Voraussetzungen oder Bestandteile ungültig werden, wobei diese Voraussetzungen oder Bestandteile auch nach dem regelrechten Beginn verletzt werde n können. Solche An gelegenheiten nennt man Mufsidät bzw. Angelegenheiten, die das Gebet ungültig machen, von denen manche schon vorher behandelt wurden. Hier werden wir Angelegenheiten behandeln, die ein regelrecht angefangenes Gebet später ungültig bzw. inakzeptabel werden lassen: I. Sprechen beim Beten , auch nur zwei Buchstaben, machen
das Gebet ungültig. In diesem Fall sind Absicht, Versehen, Schlafen oder Fehler gleichgestellt. H. Lautes Weinen , Ächzen oder ähnlich e Laute von sich geben wegen eines Unglücks, das man erlitte n hat, machen das Gebet ungültig. Weinen oder Ächzen aus frommen Grunden wie Furcht vor Gott oder Denkens an das Paradies und Krankheitsgrunde sind aber davon ausgenommen. HI. Falls jemand von den Mitbetende n durch die Koranrezitation des Imams aus Enthusiasmus zum Weinen angeregt wird, wird das Gebet nicht ungültig. IV. Unbegrün detes Räuspern macht das Gebet ungültig, wobei ein natürliches Husten toleriert wird. Der Imam darf auch husten, um eine Unregelmäßigkeit an seiner Stimme zu ver bessern. Die Mitbetenden dürfen den Imam auch durch Husten auf einen Rezitationsfehler aufmerksam machen. Ein solches Verhalten wird toleriert, da es auf einem ber echtigten Grund beruht. V. Yarhamukalläh an den Niesenden durch den Betenden und weiterer Wortwechsel zwischen dem Hustenden {Rahimakalläh und Ämin) macht das Gebet ungültig.
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Ome~
Nasuhi Bilmen,
Is1amische~
Katechismus
VI. Galla Galäluhl1 im Zusatz zum Namen Gottes oder sallalläh u 'aleyhi wa sallam im Zusatz zum Namen u n seres Propheten als eine Antwort auf einen Nicht-Betenden mach en das Gebet ungültig. Wenn sie zum Zweck der Lobpreisung und Huldigung erfolgen, sind sie aber erlaubt. VII. Lä h aula \Va la quwwata illä bilJäh aus weltlichen Gnlnden zu sagen, macht das Gebet ungültig, aus fromm e n Gründen ist es aber erlaubt. VIlI . Lautes Rufen von al-hamdu lilläh oder Subhänalläh ist erlaubt, damit der Betende jemanden, der ihn ruft oder bei ihm Jäutet, darauf aufmerksam macht, dass er betet. IX. Ein Bittgebet aus dem Koran oder aus den Überlieferungen aufzusagen, ist beim Gebet erlaubt wie Allähumma akrimni., aber ein Biugebet , das in diesen Quellen nicht enthalten ist wie Allähumma-gfirli macht das Gebet ungültig. X. Ein erfundenes Bittgebet, das Unmögliches oder Uner-
wünschtes anfordert, macht d as Gebet ungültig. Xl. Begrüßung, Rückbegrüßung oder Handschlag mach en das
Gebet ungültig. Xli. Andeutung mit Kopf- oder Handzeichen beim Beten wird toleriert. Kommandierung durch Worte eines anderen macht das Gebet ungültig, weil man sich dadurch dem Willen eines anderen fügt, aber eigen willige Fortbewegung, um den Nachkommenden Platz zu machen, ist er laubt . Xill. Eine kleine Bewegung beim Beten wir d toleriert. Eine
übermäßige Bewegung macht aber das Gebet ungültig. Unter einer übermäßigen Bewegung versteht man eine Aktion, bei de r ein Beobachter keinen Zweifel bekommt, dass die betreffende Person nicht betet. Bei einer kleinen Aktion bekommt aber der Beobachter Zweifel, ob die Person vielleicht doch betet. Falls jemand beim Beten einen Stein in die Hand nimmt und ihn wegwirft, wird sein Gebet ungültig, denn diese Tat ist ü bennäßig. Wenn man aber einen Stein auf dem Boden beseitigt, um die Gebetsstelle sauber zu machen, gilt dies als eine geringfügige Aktion, wodurch man aber eine Sünde begeht, weil man sich ja beim Beten mit etwas anderem beschäftigt hat. XIV. Das Verbessern des Rezitationsfehlers bei jemandem au ßer dem Imam macht das Beten ungültig, denn dieses Verhalten beinhaltet Unterrichtung. Den Fehler des vorbetenden Imams darf man ver bessern.
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XV. Dreimaliges Kra tzen derselben Stelle in derselben Gebetseinheit macht das Gebet ungültig, wobei mehrmaliges Kratzen ohne die Hand aufzuheben nur einmal zählt. XVI. Das Gehen von dre i Sch.r itten ohne Unterbrechung macht das Gebet ungültig, auch wenn es durch e inen anderen verursacht wird. XVII . Man darf den heruntergefallenen Turban oder ein Kleidstück aufheben, wobei eine übermäßige Bewegung zu vermeiden ist. XVIII. Der Betende darf sein Reittier einige Mal mit der Hand schlagen, oh ne dass das Gebet ungültig wird . XIX. Schuhe anziehen mac ht das Gebet ungültig, aber sie auszuziehen ohne große Mühe ist erlaubt. xx . Der Verzehr eines Weizenkornes oder das Trinken eines Tropfens macht das Gebet ungültig. XXI. Das Stillen eines Kindes macht das Gebet ungültig. XXII. Jegliche geschlechtliche Annäherung beim Gebet ist islamisch unangebracht. XXIII. Das Lesen im Koran is t beim Beten unangebracht. XXIV. Innere Kümmernisse oder Gedanken stören nicht das Gebet, aber gedankliche Beschäftigung mit anderen Sachen ist unangebracht . XXV. Der Betende darf sich mit oder ohne Grund nach rechts, links oder vorn bewegen , sofern e r sich von der Gebetsrichtung nicht fortbewegt. XXVI. Das Herunte rsc hluc ke n von Erbrochenem ohne Ab sicht mac ht das Gebet nicht ungültig. XXVII. Abwendung der Brustgegend von der Gebetsrichtung ohne Grund macht das Gebet ungültig. XXVIII. Falls der Betende beim Gebet wegen Nasenbluten oder Erbrechen einen Anlass erhält, seine rituelle Gebets was chung zu erneue rn, hat er zwei Möglic hkeiten : Er darf die Waschung vornehmen und das Gebet von vorne anfangen, was tugendhafter ist (istinäf as-salät); Er darf aber auc h nach der Waschung einfach weit erbeten, wo er stehen ge bl ieben war (b inä as-salat). XXIX. Ein Imam, dessen Gebet ungültig wird, darf sich vertreten lassen . Wenn zum Beispiel seine Nase blutet, darf der Imam einen Mitbetenden zum Imam ernennen, indem er ihn an der Kleidung an die Kanzel zieht oder es ihm andeutet . Falls
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Omer Nasuhi Bi/mert, Islamischer Katechismus
de r Imam sich nicht vertreten lässt, wird auch das Gebet der Mitbetenden ungültig. Der Vertreter sollte in der Angelegenheit e rfahren sein, den n so nst kön nen unerwünschte Nebeneffekte auftreten, die das Gebet stören könnten.
XXX. Herunterschlucken eines Bissens, der größer ist als eine Kichererbse, macht das Gebet ungültig. Kleinere Bissen sind zu tolerieren. XXXI. Das Lutschen eines Bonbons macht das Gebet ungültig. XXXII. Dreimaliges Kauen macht das Gebet ungültig, auch wenn man das Gekaute nicht herunterschluckt. XXXIII. Ohnmacht bzw. vorübergehende geistige Störu n gen mach en das Gebet ungült ig.
XXXIV. Die Endbegrüßung nach der zweiten Rak'a eines vierteiligen Gebets macht es ungQJtig, aber ein Versehen wird toleriert.
Moscheen Die Moschee ist ein Gottesha us, wo die Muslime beten . Lexikographisch ist masgid derjen ige Ort, wo die Sagda, die Niederwerfung, vorgenommen wird. Größere Moscheen , wo auch das Frei tagsgebet ve rrichtet wird, werden Gämi' genannt. Was im Deutschen als Moschee wiedergegeben wi rd, ist eigentlich der Begriff Cäm i'. Unsere Moscheen sind als Gebetsstätte gedacht und genießen des halb eine große Wurde und Tugend. Man nen nt sie in diesem Sinne Baytulläh , also Gotteshau s. So sind sie auch zu ehren. Das Verhalten in der Mosc hee ist einem Kodex unterworfen. Eine Moschee bleibt bis zum Jüngsten Tag eine Moschee . Überschreitungen und ungebührliches Verhalten darin ist eine Unanständ igkeit gegenüber Gott, was eine große Verantwortung nach sich zieht. Der innere unq ä ußere Raum, sogar die Lufthoheit einer Moschee gilt als Moschee. Deshalb darf man etwas, was in einer Moschee verpönt oder unerlaubt ist , a u ch nicht im äußeren Raum tu n . Soziale Räume der Moscheen, die angeschlossen und nicht durch einen Weg getrennt sind , gelten ebenfalls als Moschee. Deshalb darf man auch in diesen Räumen beten, aber in anderweitiger Beziehung unterliegen sie n icht den selben Regelungen, wesh alb man diese Räume auch ohne Waschung betreten darf. Orte, wo man das Festtags- oder Totengebet verrichtet, gelten nur vorübergehend als Moschee. Eine persönliche Gebetsstelle wird nie den Status einer Mosch ee erlangen.
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Wichtigste Moscheen
Die am meisten zu verehrende Moschee ist die Heilige Moschee (a l-Masgid alHaräm in Me kka einschließlich ihrer Umgebung_ An zweiter Stelle kommt die Moschee des Prophete n (a l-Masgid an-Nabawi) in Medina. An dritter Stelle sind Baytul-Maqdis und an vier ter Stelle Masgidul-Quba zu erwähn en. Auch älte re und größere Moscheen sind wichtig. (Die Mälikiten verehren insbesondere die Moschee des Propheten und dann die Heilige Moschee und an dritte r Stelle die al-Aqsä-Moschee. Dann sind aber alle Moscheen gleichgestellt. Die näc h stgelegene Mosc hee zu der Wohnung des Betroffenen ist aus der Ansicht de r Nachbarschaft am meisten zu e hren.) Es ist tugendhafter, in der nächstgelegenen Mosc hee zu beten, egal ob die anderen Moscheen übe r eine größere oder kleinere Gemeinde verfügen. Man darf nur dann auf eine a ndere Moschee ausweichen, wenn der Imam dieser Moschee frommer und gottesfürchtiger ist. Allein die Heilige Moschee in Mekka und die Moschee des Propheten in Medina haben eine Sonderstellung, wo man für seine Gebete me hrfach belohnt wird. Bauen von Moscheen
Falls eine Moschee zu klein wird, erwirbt man das angrenzende Grundstück von dem Besitzer gegen handelsübliches Entgelt . Wenn diese kleine Moschee dann so groß wird, dass man auch das Freitagsgebet in ihrem Innern verrichten kann, sollte man von de n lokalen Behörden eine Genehmigung dafür einholen. Jemand, der eine Moschee baue n lässt, ist rur deren Verwaltung, Reparatur, Ausstattung oder Beleuchtung und auch für die Stelle als Muezzin oder Imam besser geeignet als die Ande ren, solange er die notwendigen Qualifikationen trägt. Falls der Erbaue r nicht für die Stelle des Imams ode r Muezzins geeignet ist, darf er eine qualifIZierte Person dafür bestimmen . Bei einer Meinungsverschiedenheit zwischen der bauenden Stiftung und der Gemeinde über das zu beschäftigende Personal gilt die Meinung der Stiftung, solange -die Kandidaten über gleiche Qualifikatione n verfügen. Sonst gilt d ie Meinung der Gemeinde. Man darf die Wände und die Kuppel einer Moschee mit Stoffen bzw. Goldplatten ausschmücken, wobei eine ein fachere Ausstattung zu bevorzugen wäre . Eine Ausstattung, die die Konzentration der Betenden stören könnte, gilt als verpönt. Jemand darf aber au f seine eigene Rechnung eine Moschee ausstatten, wobei eine Ausstattung auf Kosten der Gemeinde oder der Stiftung zu vermeiden ist. Wer es dennoch tut, hat es zu ersetzen, denn eine de rartige Ausstaltung ist kein Bestandteil einer Moschee. Die Moscheen s ind nur bis zum e rs ten Drittel der Nacht zu beleuchten, sonst wäre es Diebstahl an der Ware der Stiftung, ausgenommen die Stifter wollen es ausdrücklich so.
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Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Kalechismus
Innerhalb einer Moschee darf man keinen Brunnen ausheben. Ein bereits existierende r Brunnen ist aber zu wahren. Falls kein Wasch b runnen in der Moschee vorgesehen ist, muss man sich außerhalb waschen. Verhalten in der Moschee
In einer Moschee mit regelmäßigen Gebetszeiten und Imam darf mall nicht ein zweites Mal mit Gebets ruf und Gebetsaufruf beten, aber ei n weiteres Beten ohne die beiden ist erlaubt. Es ist makruh, dass jemand nach dem Azän eine Moschee verlässt und zu einer anderen Moschee geht, a ußer wenn er dort beschäftigt is t. ist makruh, vor einem Betenden vorbeizugehen. Falls aber jemand hinten betet, obwohl vorne genügend Platz wäre, darf man es schon . ~s
Es ist makruh , sich in der Moschee zu be kös tigen oder zu schlafen , wovon jedoch Reisende und diejenigen, die in ständiger Andacht verweilen, ausgenommen sind. Moscheen sind nur im Zu s tand der rituellen ReJnheit zu betreten . Kinder und Geistesgestörte dürfen nur zum Zweck des Betens die Moscheen betreten. Moscheen sind m it dem rec hten Fuß zuerst zu betreten, wonach man gleich Allähumma-ftah 'alayna abwäba rahmat ika, ya RabbI ausrufen sollte. Hinaus geht man mit dem linken Fuß zuers t, wobei man ,.}tffiiliumma-jtah 'afny"a a6'fvii6a fad{jfta, yti tJ{a66!' ausruft. Für das Verhalten in den Moscheen ist ein bestimmter Kodex vorgesehen. Aufkrempeln der Ärmel bzw. Tragen de r Ober bekleidung auf den Schultern ist nicht gern gesehen . Ausstrecken der Füße ist auch nicht a nge brac ht. Die Teppiche in den Moschee n sind n icht mit schmutzigen oder feuchten Füßen zu betreten. Jegliche Verunrei nigung ist zu vermeiden. Jeder Muslim hat schöne und saubere Kleidung zu tragen. Störung de r Mitbetenden ist zu vermeide n . In einem Koranvers heißt es:
.')' .,-.. ~ \~f ft;~;)j \ _;,~
o 'J(jrufer jlJ'ams,
?Ji ~ Y
Ilelillll eure ,Sclilinstell 'J(foitfer 6eijetfer 901o.scliee!
[nf-)Jriif, 31}
Ans tandsregeln Es ist makrUh, in den Moscheen laut zu sprechen , ausgenommen davon sind natürlich Pred iger oder Unterrichtende, Auch Rezitierende ode r Lobpreisende dürfen ihrer Tätigkeit stimmhaft n achgehen, solange sie die Mitbetenden nicht stören , Jeglicher Lärm, vermeidbare Besprechungen, Nachfragen nach verlorenen Gegenstä.nden und Vortragen trivialer Gedichte sind zu venneiden, Vergelten von Straftätern ode r Handel in der Moschee sind nic ht erlaubt.
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(Imam Ahmad meinte, dass man die Trauung nicht in den Moscheen vornehmen soll te, was Sunna ist .) Es ist ausdriickJich verboten, in de r Moschee zu betteln bzw. auch an Bettelnde zu spenden, aber Schenken und Spenden zu einem heiligen Zweck ist erlaubt. Es ist eine wichtige Aufgabe, die Moscheen vor schmutzigen und geruchsintensiven Gegen ständen zu schonen. Leute , die Zwiebeln oder Knoblauch gegessen haben, sollten lieber das Gemeinsc haftsbeten vermeiden, damit sie die Gemeinde nic ht s tören. Predigten und Koranrezitationen, die man in den Moscheen abhält, sollte man mit gebührender Wertschätzung beiwohnen. Aufstehen, Herein- und Hinausgeh en sind mit gebührendem Ansta nd vorzunehmen. Die Einhaltung dieser Regeln entspricht den Anstands regeln fü r Gebets orte. Eine Verletzung dieser Regeln wide rspric ht dem is lamischen Anstand , was davon zeugt, dass man sich nicht des Wertes dieses Ortes bewuss t ist. Ein unanständiges Verhalten ve rletzt die minimale Höflichkeit und Verehrung gegenüber Glaubensbrüdern und Mitmenschen , des halb sollte man ein derartiges Verhalten unbedingt vermeiden und sich islamis ch ve rhalten. Es ist makrO.h , die Tore oder 'türen der Moscheen nach den Gebetsze iten abzuschließen, a u sgenommen man hat Angst , dass Wertgegenstände entwendet werden könnten . Erhaltung und Bau von Moscheen
Es ist sehr lobenswert , eine Moschee bauen zu lassen bzw. vorhandene Moscheen aufrechtzuer halte n . Bau und Hilfe beim Bau s ind Zeichen des Glaubens und der S pen debe reitschaft . Gläubige, die Moscheen erbauen und erhalten, erfreuen sich guter Nachric hten . In einem Hadith heißt es :
(Fürjeaen qfäu6igen, aer eine 9tloscliee um qottes wirreIl er6aut, er6aut qott ein J-fausfür itin im ([Jaraazes! In einem anderen Hadith heißt es:
'Fürjeoen, oer aus seinem reclitsgemäß cnvor6eneTl qeftf eine (ßetste{(e er6aut, er6aut qott ein Jl'aus aus SmaragaeTl una1?p6iTlen! So wird der Bau einer Moschee um Gottes willen durch Gott sehr noc h belohnt. Glücklich si nd diejenigen , die Moscheen e rbauen . Sobald ein Men sch s tirbt , hört d ie Protokollierung seiner Taten auf. Das heißt, gute Taten werden nicht mehr regis trier t , aber eine Ausnahme bilden die Ta-
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ömer Nasuhi Bilmen, Islamischer Kalechismus
ten der Gläubigen, die eine Moschee e rbaut haben. Sie werden weiterhin dafür beloh nt, denn in einem Hadith heißt es:
Jeder- q/Jiu6ige profitiert weiter vor seinen guten 'Taten wie eine Lefire, die er erfcmt und untem"cfitet fiat, eill gutmütiges 'l(jnd; ein 'l(orall, den er-verer6t fiat, eine 'J.toscnee, die erer6aut fiat, ei" 1?flstliaus für die 1?sisenaell, ein tF(uss, den er ae" :Menscfien zur 'V'erfiigullg geste({t fiat, una eine Spenae, die er z u seinen LeGensuiten getätigt Mt. Alle diese Taten e rbringen ihm auch nach seinem Tode noch göttlichen Lohn! Im Sinne dieser überl ieferung e rfreuen sich Erbauer von Moscheen, religiöser Schulen und ähnlicher Stiftungen besonderer Belohnungen durc h Gott . Stiftungen um Gottes willen erbringen a ndauernd göttlichen Lohn. Sobald ein zurechnungsfähiger Muslim den Besitz und die Nutznießung eines Gegens~ tandes e inem sozialen Zweck unterwirft, hat e r ihn gestiftet. So geht der Besitz dieses Gegenstandes auf Gott über, und niemand kann dies jemals mehr abstreiten. Eine Stiftung muss ger ichtlich eingetragen werden, wovon Moscheen, Friedhöfe und erbfähige Stiftungen ausgeschlossen sind. Wenn ein Muslim eine Moschee erbaut und sie den Menschen m. das Beten zur VerfUgung stellt, braucht man nicht eintragen zu lassen, dass die Moschee gestiftet worden ist. Falls ein Muslim verstirbt, nachdem e r seinen Besitz einem h e iligen Zweck vermacht hat, bestimmen die Erben mit, ob diese Stiftung weiterhin gilt. Solange keine Er ben existieren bzw. ein Drittel der Erbschaft diese Stiftung deckt oder die Erben dieses Vermächtnis als Ganzes anerkennen, gilt die Stiftung. Falls aber das Drittel diese Stiftung nich t deckt und die Erben diese Stiftung nicht anerkennen, darf man nur ein Drittel der Erbschaft diesem Zweck widmen. Diese Stiftung braucht man nicht einzutragen . Nähere Erläuterungen sind in anderen Büchern des Verfassers erörtert wurden. Beten und gemeinschaftliches Beten in den Moscheen wird auch als Erbauen und Beleben der Moscheen verstanden, was deshalb auch sehr geschätzt wird. In einem Hadith heißt es: Wenn jemand sich in eine Moschee begibt, wo gemeinschaftlich gebetet wird, wird ihm bei jedem seiner Schritte eine Sünde ver geben und ebenfalls ein göttlicher Lohn gutgeschrieben! In einem anderen Hadith heißt es;
Jeaer; der st.·c1i orcfrlUllgsgemäß wäsdit ulla sicfi in rfr:e ?t1.oscliee 6egi6t, gift aCs (]3esucfier qottes,
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una rBewiltullB ist eill t:I?$cfit !iirjc{fell gast! 11' ";nr-m weiteren Hadith heißt es:
:feIT/dm!, {!er ill tier 'Fillsternis zur ?t1oscliee 1tIam{ert, 'wirt! am :fl1nostclI 'Tao in L ief,tern gott trefftl/! Was ror schöne Nach richten! So muss man den Besuch der Moscheen für eine göttliche Gabe halten und versuchen, den Lohn des gemeinschaftlichen Beten s nicht zu verpassen. Wir bele n zu Gott, dass Er uns in diesem Sin ne zum Erfolg verhilft.
Pfli chten gegenüber Versto rbenen Es ist eine islamische Pflicht, einem Sterbenden das Gla ube nbe kenntnis vorz us pre che n , damit er es wiederholen kann. Es ist für alle Muslime eine kollektive Pflicht, einen verstorbenen Muslim zu waschen, mit einem Leinentuch einzuwickeln und zu beerdigen. Solange eine Gruppe von Muslimen diese Aufgabe nicht erfUllen, si nd alle Muslime dafür verantwortlich, ausgenommen jene, die wirklic h keine Gelegenheit dazu haben. Es ist eine islamische Pflicht für alle Muslime, ihren verstorbenen Glaubensbruder mit s e inen gute n Ta ten in Erinnerung z u rufen . In einem Hadith heißt es: Erinnert euch an eure Verstorbenen mit ihren guten Taten und vermeidet es, seine schlechten Taten zu erwähnen! So darf man gute Zeiche n wie ein schöner Duft bzw. Beleuchtung weitererzählen, was mustahabb ist. Es ist aber umgekehrt nicht erlaubt, böse Zeichen wie Gestank bzw. Lichtschwund im Gesicht nachzusagen, was als üble Nachrede verstanden wird. Ausgenommen davon sind Sünder, die öffentlich ihre bösen Taten vortrugen, solange man darauf zielt, dass andere Menschen dieselbe Tat ver meiden. Es ist empfohlen, einen S terbenden in Richtung Mekka zu d rehen, solange sich dabei keine besondere Schwierigkeit ergibt. Man darf auch seine Fuße in Richtung Mekka richten und seinen Kopf ein wenig anheben, was üblich geworden ist. Der Kopf ist aber in Richtung Mekka hochzuheben, damit das Gesicht in die Gebetsrichtung gerichtet ist . Dem Sterbenden wird das Glaubenbekenntnis vorgesagt, damit er es wiederholt , was Sunna ist. In der Gegenwart des Sterbenden werden diese Wor te öfters wiederholt, aber es gez:emt sich nicht, ihn zur Wiederholung zu zwingen. Sobald e r sie einmal wiederholt hat, sollte man lieber darr.lt auflH":Iren und oit Wiederholung ihm selbst überlassen, damit seine letzten Worte aus diesen Glaubensbekenntnissen bestehen. Diese Aufgabe ist durch jemanden, den der Sterbende besonders liebt, vorzunehmen. Man kann diese Worte auch im Sinne eines Bußgebets erweitern und in der folgenden Form a·. lssprechen: J4stalifiru[(äfiaf- ')tzim affazf fii ifiilia i{(a
liu'WaC-flayyuf-qayyiim 1(.1a atii6u ;lßyli!
Ir ,.inem Hadith heißt es: Wessen fetzte 'VI/OIU La irana iffaflali lßutell,
acr gefallDt ins fParatfies!
Es ist mustahabb, in Gegenwart des Sterbenden die Suren Yäsin und ar- Ra'd zu rezitiere n . Sobald der Ste rbe nskranke ve rsto rben ist, schließt ma n seine Augen und seinen Mu nd, wobei man seinen Unterkiefer gegebe nenfalls mit dem Ko pf verbin det . Dabei sollte man beten: (]3ismi[(älii 'Wo 'ara lIli[[ati tJ<9.siifi[(dlir; }I[[äliumma yassir 'oraylil amraliil 'Wa salilii( 'alßylif md 6a 'tfa(" i 'Wo as'itffiri 6i- fiqiiilta wag'ar md cfiaraiia irayfif cliayran mimmd cliaraiia 'arln !
Der Verstorbene wird a usgekleidet, in d as Waschbecken ge legt und mit e inem Tuch bedeckt. Um ein Aufblähen zu verm eiden, legt man ein Eisens tOc k oder ein Messer a uf den Bauch . Die Hä nde sind ne ben de n Rumpf zu legen und nicht auf den Bau ch . Nach Verkehr rituell unrein (gtlOub) gewordene Personen und Frauen mit Monatsblutung sollten den Kontakt vermeiden. Auf einen guten Duft ist zu ac hten . Solange der Verstorbene noch nicht gewaschen ist, darf man in seine r Gegenwar t nic ht aus dem Koran rezitieren, aber in einem anderen Raum bzw. in einem großen Raum ziemlich weit weg von ihm kann man es tun . Die Nachbarn und die Verwandten bzw. Bekannten sind sofort zu benachrichtigen , damit sie ihre letzte Aufgabe dem Verst orbene n gegenuber wahrne hmen können.
Waschung des Verstorbenen Es ist empfohle n, den Verstorbenen s o bald wie m ögUch zu waschen, in e in Leichentuch zu wickeln und zu beerdigen . In diesem Sinne wird der Verstorbe ne auf ein Brett gelegt, wobei seine Füße in Ric htung Mekka liegen sollten . Die Umgebung wird mit einem a ngeneh me n Duft odorie rt. Die Un terschenkel und Geschlech tsteile werden d abe i bedeckt und die Kleider ausgezogen. Die Person, die die Waschung übernimm t , entscheidet sich dazu u nd fängt mit Bismilläh an. Dabei betet sie andauernd: (juftä "a~, yä tJ?plimäll!.
Für das Waschen wird oft ein Schwamm gebrauch t. Man fängt erst mit den Geschlechtsteilen an und fährt mit dem Gesicht fo rt. Mund und Nase bra ucht
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man nicht zu waschen. Nur die Lippen, Nasenöffnungen, Bauchnabcl sind mit dem Finger bzw. mit dem Schwamm zu befeuchten. Danach kommen die Hände und die Arme an die Reihe. De r Kopf ist feucht zu überstreiche n . Ohne Verzögerung wäscht man dann seine Füße. So wird die Waschung komplett. Bei einem verstorbenen Kind, das s ich nicht bewusst war, weshalb man betet, braucht man keine Waschung vorzune h men . Nach der Teilkörper-Waschung ist der Verstorbene mit lauwannem Trinkwasser zu waschen . Man braucht n icht die Haa re ode r de n Bart zu kämmen, aber e ine schön duftende Pflanze un d Seife s ind einzusetzen. Der Vers tor bene wird erst nach links gedreht und dabei seine rechte Körperhälfte gewaschen . Und dann wird er nach rechts ged reht und diesmal die linke Hälfte gewaschen . Alle Körperteile sind dreimal zu wasch en . Übertreibung ist jedoch wegen Wasserverschwendung zu venneiden. Danach wird der Leich nam angehoben, wobei er in den Händen des Waschenden liegen soll De r Bau ch wird leicht abgerieben . Ausfluss wird mit Wasser beseitigt, aber eine neue Waschung ist nic ht er forderlic h . Ein e mpfindlicher Leichnam wird nur leicht mit Wasse r abgegossen und nicht re ligiös gewaschen. Die Haare u nd die Nägel des Verstorbenen sind nicht zu scheide n. Man braucht a uch k eine Beschneidung, falls e r nicht beschnitten ist. Watte ist zu verm eide n . Nach der Waschun g wird der Vers torbene abgetrocknet u nd mit dem Leichentu ch bekleidet. Dabei sind schöne Düfte einzusetzen. De r Waschraum sollte geschlossen sein, und ei n Zuschauen unbeteiligter Personen ist zu vermeiden. Ein Verstorbener ist durc h seine nächsten Angehör igen oder du rch eine glaubwOrdige Person u ne ntgeltlich zu wasche n, denn dies ist eine religiöse Pfl ich t. Männer sind du rch Männ e r u nd Frauen durch Frauen zu waschen. Auch die Waschenden müssen vorhe r die rituelle Waschung vorgenomme n haben . Frauen mit Blutu ng ode r Nich t-Mu slime sind makrüh , ausgenommen es is t keine ande re Möglich keit gegebe n . Eine Frau dan ihren ver storbenen Man n waschen, de nn sie hat die Wartezeit ('ldda) abzuwarten . Ohne Ablauf dieser Zeit dauert die Ehe noch a n . Umgekehrt darf aber ein Mann se ine verstorbene Frau nicht waschen, denn rur den Mann ist kein e Wa r tezeit vorgesehen. Sobald d ie Frau stirbt, erlischt d as eheliche Verhältnis. Soweit aber keine Frau zur Verfügung steh t, darf der Mann diese Verantwortung ü bernehmen . (Alle drei Imame e rlaubte n , dass auch der Ehe mann se ine Gattin wasch en kann.) Falls das Wasser knapp ist , darf ma n a u ch bei ein e m Verstorbenen d ie Erdwasch ung Tayammum vornehmen . Ein Man n darf auch ein verstorbenes geschJechtsu nreifes Mädchen und umgekehrt eine Fra u eine n ve rs torbene n geschlech tsunreifen Jungen waschen.
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Omer Nw;uhi Bilmen, Islamische r Katechismus
Ein verstorbener Nicht-Mu slim, Gattin oder ein anderer Verwandten eines Muslims ist den Re!igionsbrudern des Verstorbenen zu übergeben. Ein entman nte r Verstorbener ist wie ei n gesunder Mann zu behandeln und muss von einem Mann gewasch en werden.
Leichentücher Es ist ein Fard, eine Verpflichtung, die Leiche eines verstorbenen Muslims, egal Mann oder Frau, in ein Leichentuch einzuwickeln . Unterlassen dieser Pflicht ist eine S'Ünde. Für die Einwicklung in ein Leichentuch existieren drei unter schiedliche Verfahren: I. Sunnah-EinwickJung, sieht für Männer drei Tücher und für Frauen zusätzlich zu diesen drei Tüchern zwei Weitere, näm lich fü r den Kopf und die Bruste vor.
11. Knappe EInwicklung, (KaJam Kifayyah) enthält nur zwei Tücher für Männer und zwei weitere fü r Frauen. Ill . Allernotwendigste EinwickJung, (KaJam Zarurah) besteht nur aus eine einzigen Tuch. In Notsituationen wird nur ein Kleidungsst'Ück eingesetzt, wa s aber strikt zu ver meiden ist, wenn keine Notsituation besteht. Kamis ist ein Hemd und deckt die Teile zwisch en dem Hals und den Füßen. Er besitzt keine Ännel und keinen Kragen. Izar ist einer Unterhose für Mä nner oder einem Rock für Frauen gleichzusetzen. Lifafah dient zur Umwicklun g und wird an den Füßen und am Kopf zusammengebunden, wodurch er den lzar 'Überdeckt. Das Leich entuch sollte weiß sein und vorziigiich aus Wolle hergestellt werden. Weiße Stoffe au s Batist en tsprechen der üblichen Tradition, wobei zwischen neuem oder gewaschenem Leich entuch kein Unterschied besteht. leichen tü cher aus Seide bzw. künstliche Duftung rur Frauen sind zugelassen. Das Leich entuch sollte so schön wie möglich und dem Verm ögen des Verstorbenen entsprechen. Das Leichentuch der Männer sollte den Kleidern en tsprechen, die sie an einer Feierlichkeit bzw. am Freitag tragen und die Leichentücher der Frauen sollten dem Standart der Kleider entsprechen, die sie zu einCITl Bcsuch dc r Eltern tragen würden. Dies sind Maßstäbe, wobei man eine Verschwendung unbedingt '1enneide n sollte, falls es zwischen den Erben Bed'Ürftige und Kinder bestehen. Die Leichetücher sind vor der Einwicklung einzeln mit schönen Duften zu versehen. Das allgemeine Umwicklungstuch, Lifafah wird auf einen kleinen Läu fe r bzw. dir ekt auf die Totenbahre aufgesetzt. Die Leiche wird eingewickelt in Kamis a u f Izar gesetzt. Letztendlich wird Lifafah umgewickelt. Falls man befUrchtet, dass das Ganze nicht zusammenhält, kann man von einem Gurt Gebrauch machen .
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Die Haare einer verstorbenen Prau sind in zwei Teile zu trennen und auf die Brus t zu setzen. Darauf wird ein Kopfiu ch gesetzt, dass auch das Gesicht bedeckt, wonach d er ganze Körper mit Iza r umzuwickeln ist, was mit dem Blusttuch bedeckt wird. Das Brusttuch kann man auch nach dem Lifafah aufset",n.
Bei der Umwicklung in ein Leichentuch sind heranwachsende Mädchen und Junge genauso wie die Erwachsene zu behandeln. Kleinere, noch nicht geschlechtsreife Kinder sind mit zwei bzw. einem Tuch einzuwic keln, wobei drei Leiche ntUcher doch zu bevorzugen sind , falls d ie Möglic hkeit gegeben ist. Die Kos ten für die Leichentüc her sind aus dem Vermögen des Verstorbenen zu decken. Die Ausgaben dafUr haben Vorrang gegenüber dem Erblass und den Anforderungen der Erben. Nur beliehene Geldsummen darf man nicht dafür ein setzen, denn der Beleiher hat absolutes Recht auf sein Geld. Kosten Die Kosten eines Verstorbenen ohne Vermögen sind durch die Personen zu tragen, die zu seinen Lebzeiten für seinen Lebensunterhalt aufgekommen sind. Wenn aber keine derartigen Pers onen existieren, sind die Kosten durch den S taatssch a tz bzw. durc h örtliche Gemeinde der Muslime zu übernehmen. Die Kosten für die Frauen s ind durc h ihre Männer zu tragen, auch wenn sie vermögend s ind . Imam Muhammad vertritt die Auffassung, dass diese Verpflic htung nur für Frauen besteht, die kein Erbe hinter lassen, wobei die Kosten durch Personen zu t ragen sind, die gewöhnlich für den Lebensunte rhalt der Verstorbenen aufkommen müssten . Falls die Verstorbene ein Er be hinterlässt, sind d ie Kos ten aus diesem Vermögen zu begleichen. (Auch Imam Schäfi 'i vertritt dieselbe Auffassung.) Ein Erbe, der diese Kosten übernimmt, darf sein Geld von de m hinterlassenen Erbve rmögen absetzen. Ein Nicht-Erbe darf aber das aufgebrachte Geld nicht von den erben verlangen, wenn er diese Ausgaben ohne Bestätigung der Erben betätigt hat, auch wenn er einen Zeugen aufführt, die diese Ausgaben ihm be s tätigen.
Totengebet Es ist fard al-kifayah für die Musli me, eine Teilwaschung vorzunehmen sich in Richtung Qibla zu begeben, wobei die Leiche des verstorbenen Muslims nach vorne gestellt wird. Die Grundvorau ssetzung fUr d ieses Gebet ist d ie Absicht dazu . Zuerst wird bestimmt und ausgerufen, ob der Verstorbene Mann oder Frau, Mädc hen oder Junge ist. Der Imam entschließt sich das Gebet für den Versto rbenen das Gebet zu verrichten und zu beten , wobei die Zufriedenheit Allahs im Vordergrund steht . Eine besondere Entscheidung vorzubeten muss nicht unbedingt vorliegen, auch wenn sich unter den Beteiligten Frauen befinden . Die Gemeindemitglieder entschließen sich , das Gebet zu verrichten und fUr den Verstor benen zu beten, wobei s ie s ich dem Vorbeter anschließen . 226
Ome r Nasuhi Bilmen, Islamische r Korechismus
Palis ein Mitglied nicht Bescheid weiß, [Ur wen er betet, darf er sich den Beschlu ss fassen, dass er für den Verstorbenen betet, den de r Vorbete r meint. Die Grundpfeiler des Gebets slnd Qiyyam und die Takbi rs. Die Sunnahs sind Hamd und Scnah, Salach und Salam, also Beten für das Wohl der Verstorbenen und der Muslime. Manche Gelehrten vertreten die Auffassung, dass auch das Beten zu de r Grundpfeilern zugehört. Verrichtung des Gebets Es werden die Rei h en in Rich tung Qibla und dem Ver s torbenen gebildet und der Entschluss gefasst, das Gebet zu verrichten. Der Vorbeter bindet seine Hä nde sowie beim herkömmlichen Gebet. Auch die Mitbetenden machen es dem Imam nach , wobei sie die Takbirs still wiederholen. Nach den Takbirs rezitieren der Imam und die Mitbetenden Subhanakah , wobei dem Wortlaut GoI· la sanaukah einzuschließen ist. Danach ruf der Vorbetende laut AUahu Akbar au, ohne dass er d ie Hände hochhebt, wobei die Mitbetenden still Allahu Akbar a u srufen. Im Anschluss rezitieren sie Allahumma Sallih und Allahumma Barrik, was mit Allahu Akbar beendet wird. Nun wird für den Verstorbenen und alle weiteren verstorbenen Gläubigen gebetet. Nach diesem Bete n wi rd nochmals Allahu Akbar ausgerufen und das Gebet mit einer Begr üßung nach rechts und links beendet, wobei der Imam diese Begrüßungen laut vornimmt und die Mitbeten den s ie still wiederholen. Diese Begrüßung, an u n d fü r sich wägib, richtet sich an den Verstorbenen, an die Mitbetenden und an den Vorbeter. Manche Gelehrten meinen, dass der Verstorbene nicht zu begrüßen ist. (Die Schäfi'iten halten AI-Pätiha Cür einen Grundpfeiler des Gebets. Sie meinen, d ass die Rezitation nac h dem ersten Takbir noch tugendhafter ist. Auch die Hanbaliten schließen sich dieser Meinung an und halten die Rezitation nach dem er ste n Takbir für wägib. Die Malikiten meinen aber, dass sie tanzichan makrüh ist.) Es ist üblich bei einem Gebet für den Verstorbenen so zubeten:
fl ffafi,w,mo maßfir tifiay)'ina wa mayyit illa wo scfiotfina wa ga{6ina wo
za~n'na
wa IUfSa1/C 1IIa sagirina 'wa 1{g.6irina, ;tfIaliu-mma man ofiyaytafiu minna faali) ,jfij aw[rs(am Tva man tawaffaytafiu minlla fata1llaJfifii a(Qf-ima '" wa fiussa filZZalmayy ,:ta 6i.rrawlii warraliati wa( maiifirati warratfwml. ;tffafiumma in I(.a 'na mU(lSinan flZZi't(fi ifisani/ij wa in I{g."a musz"'an fatacawaz anfiu wa w/<'liafir((anna wa(6usclira
FCIIlheitcn islamischen Glaubens
wa~ramata
wafzufJa
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(]Jiralimati/i,g y a annaliarralii'im
Pe rsonen , die d ies es Gebet nicht auswe nd ig können, b rau c he n nur den Vers
1?g66ena, atina paunya liasalfali 1IIa firaliira' liasal/ali wa qifla
aza '6alfrwr
zu rezitieren . Sie kö nnen auch dieses Gebet rezitieren :
JI ffa liumma maiifim 1va umayyi!i ·wu ;,uintlwllwi/li/l ·wa{ IlI!lmllwli
Die Grundbestandteile dieses Gebets sind dje Takbirs, wie wir es schon vorher erwähnt h aben, drei an der Zahl. Gemeinsam mit dem ersten Takbir e rgeben s ich vie r Takbirs , wobei die Mitbetenden einen rtinften Takbir n icht mitzubeten brauchen , falls der Vorbeter sich irrtl1mlich dazu begibt. Eine Gemeinde ist fü r dieses Gebet nicht vorgeschrieben. Das Mitbeten e iner einzelnen Person genügt schon , damit d ieser Fard aufgehoben wird . Der Regierende mit de r größten Macht unter den Anwesenden, ist a m mei sten be rechtigt, vorzubeten. An zweiter S telle darf de r Freitags-Vorbete r das Gebet verrichten. An dritter Stelle darf de r ö rtliche Geistliche vorbeten, wobei ihm seine Ans tändigkeit zu attestieren ist . An letzter Stelle kommen die e rben des Verstorbenen, wobei die Erbfolge zu beachten ist . Sonderregulierungen Ein Erbe , der an der Reihe ist, darf sein Anrecht aur jemand ande ren übertragen , dati aber nicht jemandem vortreten, der vor ih m selbst über dieses Recht verfügt. Falls e r es doch tut, darf de r andere das Gebet selbst wiederholen bzw. einer anderen Ge meinde vorbeten . Eine ande re Person darf es aber nicht vornehmen . Falls aber ein gleichberechtigter Erbe das Gebet verrichtet oder je mandem e rlaubt, das gebet zu verrichten , darf ein a nderer Erbe, der dem vorangegan genen gleich gestellt ist, das Gebet nicht verrichten, denn s ie verfü gen über d as gleiche Verhältnis zu dem Verstorbe ne n . Falls eine Verstor bene über keinen Erben verfügt, da rf ihr Ehemann bzw. ihre Nachbarn das Gebet verrich ten . Eine OberlieCerung von Imam A'zam und Abu Yusuf besagt, dass der Erbe die größte Verantwortung rur das Verrichten des Gebets tragen, wobei Imam Schäfi'i sich derselben Meinung anschließt. Die Gemeinde der Betenden darf allein von Frauen bestehen, wodurc h diese Aurgabe verwirklicht wird . Die Frauen durfen auch gemeinschaftlich beten , aber es ist mus tahabb, dass s ie einzeln beten.
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Orn.o!, N=hi BilIlVn, ts lami.scher Kalechis "!us
Falls mehrere Verstorbene zusammentreffen, ist es tugendhafter, fü r jedes einzelne separat zu beten, wobei die Reihenfolge der Ankunft zu beachten ist. Man darf aber auch für alle Verstorbene gemeinsam beten, wobei sie in Reihe vor den Imam zu stellen ist, so dass ihre Brüste ihm gegenüber stehen. Gebetsreihen Der Imam steht in Brusthöhe des Verstorbenen. Die Gemeinde bildet drei Gebetsreihen, wobei die letzte Reihe am tugendhaftesten ist. Falls der Kopf des Verstorbenen an der linken Seite des Imams steht, wird das Gebet doch angenommen, wobei man aber sagen muss, dass man eine Sünde begeht. Solange kein besonderer Hinderungsgrund wie Dauerregen besteht, ist es tanzichan makrüh, den Verstorbenen mit in die Moschee zu nehme n und das Gebet in der Moschee zu verrichten. Es ist aber zugelassen, falls der Verstorbene draußen bleibt und ein Teil der Mitbetenden außerhalb und ein Teil innerhalb der Moschee beten, was bei vielen Moscheen vor genommen wird. Bei diesem Gebet bilden Frauen eine Reihe hinter den Männern , dann die tugendhafteste Reihe für die Frauen ist die allerletzte. Falls aber eine Frau neben einem Mann steht, ist das Gebet trotzdem gültig, denn dieses Gebet ist kein absolutes Gebet mit Ruqü ' und Sagda. Falls man sich in der Qibla-Richtung irrt, ist das Gebet zu wieder holen. Zum Sonnenuntergang bzw. -Aufgang ist es verpönt zu beten, aber das Gebet ist nicht zu wiederholen, falls man es doch tut. Andererseits ist es aber nicht makrüh, die Leiche zu dieser Zeit zu begraben . Es ist nicht zugelassen, für einen Nicht-Anwesenden zu beten, denn man kann sich in der Richtung irren . Falls der Verstorbene sich in Richtung Osten befindet und man sich in Richtung Qibla begibt, liegt er entweder h inten oder links. Wenn man aber sich anders stellt, stimmt die Richtung nicht mehr. (Die Malikiten setzen die Anwesenheit des Verstorbenen voraus, wobei die Schäfi'iten das Beten für einen Nicht-Anwesenden zulassen, da unser Prophet das Gebet für Nadschahi in seiner Nichtanwesenheit verrichtet hat. Als Gegenargument dagege n wir d vorgebracht, dass dies ein Sonderfall ist und allein un serem Propheten zusteht. Die Hanbaliten halten es doch für zugelassen, solange eine Periode von einem Monat nicht übersch ritten ist.) Ohne Gebet Für einen Verstorbenen, der ohne Gebet begraben wurde, darf man das Gebet nachholen, solange eine überzeugung besteht , dass die Leiche noch halbwegs intakt ist, um es dem Verstorbenen gerech t zu machen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Verstorbene ohne Vollwaschung eingegraben ist. Falls man davon ausgeht, dass die Leiche schon verwesen ist, darf man nicht mehr beten. Bei der Entscheidung über die Intaktheit der Leiche ist die herrschende
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Meinung in Betracht zu ziehen. Es besteht übereinkunft, dass diese s Gebet fard ist, wobei de r Vers 'Vesaffi alayliim und die Praxis unseres Propheten als der Beweis daft1r eingebracht wird . Aliyyu l Adawi , e in Fiqh-Gelehrte der Malikiten, meint, dass es Meinungs verschiedenheit zwischen den Ge lehrten beste ht, ob d ieses Gebet in Mekka ode r Medina eingeführt wurde. Falls man dem Wortlaut mancher über~ lie ferun gen Glauben schenkt, kann man daraus schlussfolgern, dass es in Medina vorgeschrieben wu rde. Es wi rd überliefert, dass unser Prophet in Medina die Grabstätte von Be ra ib n Marur besucht und das e rste Gebet verrichte t hat.) Ein Kind, das lebend gebore n wurde, ist auch zu waschen. Falls es aber nicht lebend geboren wurde , bra ucht man nicht zu beten. Falls bei einem Verstorbenen d ie Vollwaschung bzw. Waschung einer Extremität unte rlassen wird , is t das Leichentuch n ochmals zu öffnen . Das Gebet , das man schon verrichtet hat, ist nochmals zu wiederholen. Diese Regelung gilt, solange der Verstorbene noch nicht begraben ist. Falls nber der Vers torbene schon begraben ist , ist es ha ram, ihn zu exhumie ren. Die Waschung wird unterla ssen, aber das Ge bet sollte man wiederholen . Dies ist die herrschende Meinung. Auch wenn der Verstorbene oh ne Leichentuch begraben ist , ist eine Exhumierung nicht zugelassen. Für den Selbs tmörder darf man beten. Imam Abu Yü s uf setzt sich dagegen , solange der Selbstmord nic ht von einem Fehler bzw. von unwiderstehlichen Schme rzen resultiert. Fü r den Va ter- bzw. Mutlermö rde r a us Absicht bric ht man nicht zu beten. Muslime und Nicht-Muslime
Auc h fü r die schwangere, nicht-islamisc he Frau eines Muslims b raucht man nicht zu beten. In diesem Punkt besteht ü bereinkunft, wobei man für sie eine andere Grabstätte aussuchen sollte. Manche Gelehrten vertreten die Auffassu ng, dass man sie wegen des Kindes in einen islamischen Friedhof begraben ka nn . Andere vertreten aber die Auffassung, dass sie doch in einen Friedhof begraben muss , den ihre Gemeinde bevorzugt, d a das Kind nicht bestimmend sein kann . Falls die Vers torbenen der Mu s lime und Nicht-Mus lime gemeinsam aufliegen , schaut man nach den Me rkmale n , wodurch man die Mu slime untersch eiden kann. Falls aber solche Unterscheidungsmerkmale nicht vorliegen, werden alle gewasch en und für alle das Gebet verrichtet . Wenn aber die Nicht-Muslime überwiegen, soUte man alle nur waschen. Das Gebet bra u cht man nicht zu verric hten, denn aus der Mehrhe it darf man auf des Ganze schließen. Bei de r Gleic hheit bestehen untersch iedlic he Meinungen. Die Begrabung ist äußerst umstritte n , wobei eine ü berlieferung besagt, dass sie in einen Sonderfriedhof zu begraben is t und die Gra bs tätten ebener dig sein sollten . Falls in e inem islamischen Land e ine Leiche aufgefunden wi rd, sind die bes onderen Merkmale bestimmend. Falls aber solche Unterscheidungs m er kmale 230
Omer Nasuhi 8iEme n, Islamischer Katechismus
fehlen, nimmt man an, dass der Verstorbene ein Muslim wa r, wodurch er ge~ waschen wird und für ihn gebetet wird. Wenn umgekehrt eine Leiche in einem nicht ~ islamischen Land aufgefunden wird, gilt diese Person als Nicht~Mus]jm, solan ge von einem besonderen Unterscheidungsmerkmal nicht ausgeht, dass er Muslim war. Der Vorbeter, der das Gebet verrichtet, sollte geschlechtsreif und zurechnungsfähig sein . Alles, was das übliche Gebet nichtig m acht, macht auch dieses Gebet nichtig. Es ist die übliche Meinung, dass manche heiligen Wörter, die an das Leic hentuch bzw. an die St irn des Verstorbenen angebracht werden, ihm Heil anbringen . Es ist aber nicht schön, dass solche Spruche mit dem Verstorbenen in das Grab mitgehen und dadurch verwesen.
So ist es besser, dass man vor de r Einwicklung in das Leichentuch nicht mit der Tinte, sondern allein mit dem Zeigefinger in der Hö he der Sti rn Bismillahirrah manirrahim und in der Höhe der Brus t "La ilaha illAllah" andeutet. Begleitung zur Grabstätte E~
ist sunnah, den Verstorbenen in die Grabstätte zu beglei ten, was m it hohem göttlichem Lohn verbunden ist. Verwandten und Nachbarn, die für ihre Anständ igkeit bekan nt waren, diesen D ienst zu leisten, ist tugendhafter als das Zu satzgebet. Wenn aber keine Anständigkeit des Verstorbenen attestiert wird, is t das Zusatzgebet doch tugendhafter. Es ist besser, abgefertigte Leichen, so früh wie möglich , zu begraben . Eine Leiche, die freitags morgens abgefertigt wu rde, abwarten zu lassen , damit beim Gebet mehr Leute dabei sind, ist makrüh. Man darf es aber, falls man es befürchtet, das Freitagsgebet zu versäumen . Für einen Verstorbenen, der an einem islamischen Feiertag das Zeitliche segnet , ist das Gebet nach dem Feiertagsgebet und vor der Predigt zu verrich ten . Es is t sunn a h , die Bahre mi ndestens vier Personen auf ihren Sch ultern tragen. Man soll te an jeder Tragstelle de n Verstorbenen zehn Schritte lang tra~ gen, woraus sich insgesamt 40 Schritte ergeben, wes sehr tugendhaft ist. So trägt ein Muslim den Verstorbenen auf seiner rechten Schulter, e r s t vorne und dann hinten. Dasselbe wiederholt e r dann auf seiner linken Schulter, was e mpfo hlen wird. Tragen der Leichen auf den Schultern und Begleiten bis zur Grabstätte ist e in Zeichen des Respekts und des Anstands, was aus der menschlichen ehre schöpft. Tr agen ein es Menschen wie ein Möbelstück ist menschenunwürdig und darf einem sent imentalen Menschen wehtun. In diesem Sinne ist es ver pönt, der Leich e vorzugehen bzw. die Leiche auf ein Vieh bzw. Kraftwagen aufzuladen. Die Leiche ist zügig und ohne Erschütterung auf den Schultern zu t ragen. Auch die Leiche eines Kindes ist auf Schultern zu tragen und nich t mit einem Kraftwagen. Es ist aber zugelassen , dass eine einzel ne Person auf einem Reittier sie trägt.
Feinlleilell islamischen Glaubens
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Die Begleiter sollten hinter der Leiche gehen, wobei das Vorangehen nicht verpönt ist. Beim Begleiten ist das Gehen dem Reiten vorzuziehen. Die Reiter soUten nach kommen , damit sie die Fußgänger nicht stören, können aber weit vorangehen . Die Begleiter sollten sich über das Lebensende nachdenken und Bescheiden heit erweisen. Gekich er oder Unterhaltungen über unseriöse Themen sind zu ver meiden. So ist sogar verpönt, täglichen Zikr vorzunehmen bzw. bei der Rezitation des Koran die Stimme zu erhöhen. Es ist makrüh, den Verstorbenen mit schönen Duften bzw. Getöse zu begleiten. Die Begleiter sollten versuchen, Verursacher dieser Gemeinheit dagegen er mahnen. Wer.n sie aber nicht dazu n icht fähig ist, dürfen sie abe r nicht zurückkehren. (Die Hanbali ten meinen, dass der Begleiter nic ht mitdürfen, solange es etwas unternommen wird, was sie nicht bejahen, aber doch nicht unterbinden können, denn dadur ch nehmen sie eine Sünde mit an.) Trauer
Man darf dem Vers torbenen nac hwe inen bzw. seinen Kummer zum Ausdruck bringen, solange man keine unnötigen Worte gebraucht. Lautes Weinen , Zerreißen der Kleidungsstücke, Ritzen des Gesichts, Rupfen der Haare oder Klopfen der Knie ist unbedingt h a ram, denn sie zeugen von einem Aufstand gegen die Bestimmung Gottes. Ein Verstorbener leidet nicht darunter, dass seine Familie oder Familienangehörigen ihm nachweinen, ausgenommen er hat es ih nen ausdrücklich vorgeschrieben. Die Begleiter sollten a u ch mitbeten . Falls sie nicht dazu in der Lage sin d, sollten sie die Angehörigen des Verstorbenen um Verzeihung bitten, was dem Ans ta nd entspr icht . Es ist bemitleidenswert und verwunderlich, dass ein Teil der Muslime sich dem Gebet a n schließen und andere dagegen dem Gebet fernbleiben . Es ist makrUh u nd ver boten für den Verstorbenen aufzustehen, weil man dadurch Gepflogenheiten anderer Na tionen nachahmt. Falls kein Hindernis besteht, s ollte l11an aufsteh e n und de n Leichnamszug eine Weile begleiten. Auch
das Begrüßen der Leich en mit de r einen Hand beruht a uf keinem akzeptablen Prinzip. Das Begleiten der Leichnamszüge durch Frauen ist eher tachriman makrUh, so begehen sie eine Sünde, falls sie es doch tun, anstelle göttlichen Lohn dafür zu bekommen.
Beg rabung der l eichen Sobald die Leiche am Grab angekommen ist und abgeschultert wird, setzt sich die Gemeinde hin. Sowie das Sitzen bis zu dem Zeitpunkt makrüh war, ist das Stehen a b diesen Zeitpunkt ebenfalls mclaiih .
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6mer Nasuhi B11men, Islamischer Katechismus
Das Grab sollte etwa z we i Me t e r la ng und ein Meter bre it sein. Ein Meter Tiefe ist akzeptabel. Das Grab, das in Richtung Qibla ausgegraben wird, ist mit Erde, Stroh oder Lehm zu verstärken. So wird die Erde nicht direkt auf den Verstorbenen, sondern auf diese Materialie n aufgeschüttet , was vom Anstand gegt:llülJt:r ut:1Il Vt:nstorbenen zeugt. Solange de r Boden nass oder sehr weich ist , darf man die Leiche mit dem Sarg begraben , der sogar aus Stein oder Stahl bearbeitet werden kann . Falls aber dies nicht der Fall ist, sollte man die Begrabung im Sarg e he r ve rmeiden. Es ist sunnah , ein Grab mit weichem Boden mit Erde zu befestigen. Der Verstorbene wird in Richtung Qibla ins Grab gelegt und auf seine rechte Seite gedreht. Falls er mit ei nem Gurt versehen ist, ist dieser Gurt abzulösen. Hinlegen auf die Schultern ist nicht erlaubt. Die Anwesenden rufen aus: ([Jismi«afij ve ara l1liffeti 1(psurufJafi
1iVir 6egra6en dich entsprechend dem ~}.ra",ell jf «afis und oer rJ?s.figioll seilles fPropfier.tII
Die Anzahl der Begrabende n richtet sich nach Bedürfnis. Es ist besse r, dass sie mit dem Verstorbenen anverwandt sind. Falls keine Venvandten sind, können auch Fremde Menschen mit guter Führung diese Aufgabe übernehmen. Falls eine Verstorbene testamentarisc h festgelegt hat, dass eine bestimmte Person sein Gebet verrichtet oder ihn in s Grab legt, brauc ht man es nicht zu befolgen, solange ein Erbe dies ausdrücklich dies bewiIligt. Es ist zugelassen, für das Tragen oder Ausgraben der Grabstätte Arbeiter ein zustellen, die diese Aufgabe entgeltlich Ubernehmen. Falls in die Gr abstätte, die für jemanden vo rgesehen war, ein anderer begraben wird, sollte es doch so bleiben, falls der Friedhof genügen d groß ist. FaJls aber der Friedhof nicht genugend Platz anbietet, darf man den fälschlich Begrabenen auf eine andere Grabstätte begraben, wobei man fOr die Kosten aufkommen muss. Manc he Gelehrten meinen , dass es makrüh ist , sich für selbst, eine Grabstätte auszusuchen bzw. vorbereiten zu lassen , da man nicht sicher sein kann, wo man das Zeitliche segnet . Es ist abe r zugelassen, für sich ein Leichentuch auszusuchen, denn das Leichentuch kann man immer gebrauchen . Abu Baq r (RadiyAllahu anh) meinte zu einem Mann , der stätte vorbereitete:
mr
sich eine Grab-
([)u 6raucfit Tlicr,t eine qra6stätte für flie vorzu6ereiten, 6ereite dicli se(6st für die qra6stättt vor
Es ist gut, eine kurze Zeit an der Grabstätte zu verweilen, wobei man Koran rezitieren kann. Oft werden die Suren Mulq, Waqia, Ihlas und anschließend A1-Fätiha und der Anfang von Baqara rezitiert. Der göttliche Lohn dafür wird
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dem Verstorbenen und anderen Gläubigen geschenkt. Man betet für die Vergebung der SOnden des Verstorbenen. Es ist nicht angebracht, dass die Begleiter auseinander gehen , sobald der Versto rbene beerdigt wird . Die Seele des Ver stor bene n verstärkt sich durc h die Anwesenhe it der Glaubensbrüder und bereitet sich auf die Fragen vor, die ihm gestellt werden. Unser Prophet, der Allerwerteste aller Propheten, pflegte eine Zeit lang am Grab zu verweilen , wobei er den Anwesenden oft predigte.
Q3etet
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'Veroe6ung eures quw6cn6ruaers auren }Jffali, a4SS ilim rfUJfu: gcgö,ltlt wirr!.
Jetzt winf er fFroge 11m! ont'lllOrt stelien müssen. Es ist zugelassen, dass an der Grabstätte jedes geschlechts reifen Muslims ihm die Antworten auf die Fragen zu suggerieren , die ihm gestellt werde n . In diesem Sinne s teht ein anständiger Muslim ihm gegenOber und ruft dreimal den Namen des Ver storbenen aus und zitiert dabei auch den Namen der Mutter des Verstorbenen. Es wird erhofft, dass Erhabener Allah die Sünden durch die Rezitation Korans und diese Suggestionen ver gibt und dem Verstorbenen die Abfragung an der Grabstätte erleichtert. Die hanafitischen Gelehrten sind gegenuber dieser Form der Suggestion weder zu-, noch abgeneigt. (Die Malikiten e rlauben s ie am Sterbebett, aber ve rbieten es nach dem Tode. Die Schäfi'iten und die Hanbalitcn halten sie aber für mustaha bb.) Jeder Muslim darf den himml.i schen Lohn für seine guten Taten wie das verrichtete Gebet, gehaltene Fasten oder rezitierten Koran einem anderen Muslim, ob am Leben oder schon verstorben, oder allen Muslimen schenken, was erlaubt ist. Dieser Lohn wird ihnen zugeteilt und es ist sicherlich davon auszugeben, dass Allah durch seine Gutmutigkeit mehr davon zukommen lässt. Es ist makrüh, die ausgegrabene Erde auf das Grab aurzuschütten, wobei Imam Muhammad es zulässt. Die Anwesenden sollten dreimal hintereinander drei Handvoll Erde in die Hand nehmen und diese Erde au f das G rab a uftr a gen , wobei sie beim ersten Mal:
9t1i"lio liora~nalillm 'Wir lia6w ellcli alls tErae gescliaffen beim zweiten Mal:
'Ve minlia "'/jdl~um 'I>Virweraerr eucli in 'Ertfe IImwanae(n beim dritten Mal: 'tIt'
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minna '1IIIin·ci/(.um tareteTl ulira.
Omer Nasuh! Bilme1\, IslamIScher Katechismus
'Winvenfell eill weiteres :Mu{ eucli aus aerrJirae lierfJorrnfcn ausrufen. Es besteht kein Bedenken, das Grab mit Wasser zu benetzen. Die Gräber sollten die Erde etwa 25 cm oder mehr überragen . Glatte Form und Verkalkung ist nicht schön u n d zu vermeiden, aber ru r den Zusammenhalt darf man von Erde Gebrauch machen. Es ist mustahabb, den Verstorbe n en am Tageslicht zu beerdigen, wobei Begraben zur nächtlichen Zeit auch nicht makrüh ist, was man aber lieber ve rmeiden muss, solange keine absolute Notwendigkei t besteh t. Tod auf hoher See Falls jemand au f hoher See stirbt und das Mitn ehmen zum Land, egal aus welchem Grund immer nicht möglich ist, wird der Verstorbene gewaschen und ins Leichentuch eingewickelt. Nach der Ve rrichtung des Gebets wird er rechts in Richtung Qibla ins Wasser gelassen. (Imam Ahmed meint, dass man einen schweren Gegenstand wie Stein mit binden sollte, damit die Leiche den Meeresboden erreicht. Imam Schäfi'j meint dagegen, dass man die Leiche auf zwei Holzsrucke setzen sollte, damit die Leiche an das Land geschwemmt wird. So könne n die Muslime am Land die Leiche auffinden u nd das übliche vornehmen. Dies sollte man aber dann tun, falls das Schiff an einem islamischen Land vorbeifährt. Transport dar Leiche Es ist mustahabb einen Verstorbenen oder Ermordeten in einen örtlichen Friedhof zu begraben. Es besteht kein Bedenken dabei, den Verst orbenen ein paar Kilometer weiter zu tragen. Ober die Beerdigung an entfernten Orten bestehen Meinungsverschiedenheiten. Einige Gelehrten meinen, dass man die Leiche ohne Bedenken über Entfernungen tragen darf, die eine normale Reisedauer überschreiten. Umgrabung ist aber verpönt, solange kein absoluter Grund wie Venvechslung nicht gegeben ist. (Die Malikiten erlauben den Transport der Leiche unter diesen Umständen: •
Die Leiche darf davon keinen Schaden tragen .
•
Es darf kein Zustand auftreten, der nicht dem gebührenden Anstand wider spricht.
•
Es muss unbedingt ein Grund bestehen, de r diesen Transport rechtfertigt wie Angst vor Oberschwemmung oder Erleichterung des Besuchs der Angehörigen.
Solange diese drei Voraussetzungen nicht bestehen, ist der Transport der Leiche nicht erlaubt . Die Hanbaliten sehen beim Transport des Verstorbenen kein Bedenken, weder vor, noch nach der Begrabung. So darf man den beerdigten Verstorbenen
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umgraben, damit e r nebe n eine r heiligen Person bzw. an einem heiligen Ort liegt. Die Schäfi'ite n halten es für ha ram, die Leiche über haupt zu transportieren. Man darf es n u r dann, falls es in dieser Ortschaft üblich ist, ih re Verstorbenen anderswo zu begraben. Es is t weiterhin erlaubt, manche Verstorbenen nach Mekka oder Medina oder zu einem Friedhof zu transportieren, wo anständige Personen begraben sind, solange die Leiche nicht stinkt. Vor dem Transport musste man die Leiche ins Leichentuch einwickeln und das Gebet verrichten. Transport nach dem Begräbnis unterliegt strikten Regulierungen wie zum Beis piel eine Bee rdigu ng in ein Grundstück, das n icht fü r diesen Zweck vorgesehen ist. Die Ange hörigen des Verstorbenen dürfen ihn umgraben. Imam Mawardi zitiert andere Grunde wie eine Begrabung ohne Waschu ng, Überschwemmung des I"riedhofes oder übermäßige Feuchtigkeit bzw. die Eröffnung des G rabs d urch andere als ein Grund [Ur die Exhumierung.
Sitten Der dafür zuständige Angehörige des Verstorbenen sollte ab e rstem Tag des Todes bis zum siebten Tag etliches an die Bedürftige spenden, wobei er den daraus resu ltierenden , himmlischen Lohn an den Verstorbe nen sch enken soll. Falls er dazu nicht in der Lage sein sollte, mu ss er mindestens zwei Einh eiten beten und den Loh n an den Verstorben en schenken. Es ist aber makrüh, am ersten oder dritten bzw. am siebten Tag ein Festessen zu organisieren. Die Nac hbarn oder die fernen Verwandten dürfen aber ein Esse n z ub ereiten , und dieses Essen den Ange hörigen des Verstorbenen anbieten bzw. darauf bestehen , dass die Angehörigen davon essen, denn es besteht immer d ie Möglichkeit, dass die nahen Verwandten nicht dazu in der Lage sein kön nen. Die Angehörigen des Verstorbenen dürfen bis zu drei Tage in ihren Wohnungen verweilen, um d ie Mittrauende n zu empfangen, wobei es tugendhafter ist, dass sie es unterlassen . Es ist mustahabb, bis zu drei Tagen nach dem Tode des Verstorbenen, einmal den Angehör igen Beileid zu wünschen. Falls man aber die Angehörigen nicht treffe n kal1 n ode r eine bestimmte Entfernung vorliegt, kann man de n Beileidswunsch auch später zum Ausdruck bringen . Es ist ungewöhnlich und makrUh. die Beileidswünsche am Friedhof bzw. vor der Tü r des Ve rs torbenen zu empfange n . Auch mehrmaliges Beileidswun schen ist zu unterlassen . Den Angehörigen des Verstorbenen wünscht man : fllUtli oewälin Jlinen }lusdQuer umf seiruTl oe6iili renden Lolill dafür.
Der Angehör ige antwortet und bringt seine inne re Bind ung zum Ausdruck: I,ma GfUJlii wa innQ iCayfji ratfscliiun
Grabstätten und Friedhöfe Es ist eine Aufgabe fü r die Über lebenden , die Friedhöfe zu pflegen und zu beforsten. Es ist makrüh, auf die Gräber zu treten. Ein solches Ver hallen ist ab236
Omer Nasuhi Bl1men. Islamische r Kalechismus
solute Frechheit gegenüber dem Verstorbenen, was zu vermeiden ist. Falls man a ber unbedi ngt durch den Friedhof durchgehen muss, sollte man dabei Koran rezitieren bzw. beten, wobei man sich dafür neben die Grabstätten set zen darf. Ein Friedhof ist auf jeden Fall als ein Friedhof zu e rhalten , egal wie alt er ist und auch wenn das Bedü rfnis a u fge h oben ist . Es ist nich t gestatte, einen solc hen Friedhof entgeltlich zu veräußern bzw. hier eine Anlage zu bauen, auch wenn man die Gebeine zusammensammelt und a uf eine n anderen Friedhof transportiert. Es s ind die Rechte der Verstorbenen genauso zu schonen wie die der Lebenden. Es is t eine menschliche Aufgabe und Würde, diese Rechte wahrzunehmen. Eine Gene ration, die d ie Rechte der Verstorbenen nicht schü tzt , darf nicht den selben gebührenden Respekt de r Nachfolgegenerationen erwarten. Es ist gestattet, einen übersc hwemmten Friedhof bzw. einen Friedhof, der in die Hand einer a nderen Nation gelangt, zu tra n s portie re n , wobei d ie Maxime die Erhaltung des Friedhofes sein sollte . Exhu mierung
Nach der Beerdigung der Leiche ist eine Exhumierung n icht zugelasse n , den n die Leiche ist nun Allah übergeben und steht nicht mehr unter der Gewalt de r Gemeinde. Davon a usgenommen sin d narurlich Notsitua tione n . Zum Beis piel: es kann sei n , d ass die Leiche in einen Ort begraben wurde, der unberechtigt besetzt ist oder die als Leichentuch Kleide r benutzt wurde, die jemand anderem gehören oder die Grabstä tte, jemand rechtmäßig wegen seines Vorkaufrech tes für sich beansprucht. In derartigen Fällen darl man die Leiche ausgraben . Falls die Leiche nicht ausgegraben wird, da rf de r rechtm äßige Besitzer das Grab a u sglätten u nd bebau en. Dem Besitzer der Kleide r darf man den Geldwert anbieten. Falls jemand bei der Begrabu ng einen Wertgegenstand verloren hat, darf man die Grabstätte ausgraben, um diese n Gegenstand herauszuholen , was zugelassen is t , denn dieser Gegensta nd besitzt einen Wert. Unser Prophet {S.A.W) hat verboten , Wertgegenstände zunichte zu machen und Liegenlassen eines Gegenstandes im Grab ist eine Vernichtu ng in diesem Sinne . Basiere nd auf diesem Prinzip und de r Weisheit wird auch Zündung von Ke rzen oder anderen Belichtungsgege ns tänden an Grabstätten n icht gern gesehen und für Verschwend ung gehalten. Man darf aber schon Belichtung ein setzen , um de n Weg des Friedhofes zu beleuchten. Dies ist der We rt, der der islamische Glaube dem Vermögen beimisst. Diese große Weisheit der himmlischen Religion, die verlangt, dass jede Handlung auf einem Bewusstseinsakt und Nutzen basiert. Es ist makrüh , neben den G rabstätten zu schlafen , die Umwelt zu s tören und Bäume bzw. Pflanzen zu beschädigen . Bäume und Pflanzen an den Gräbern zeugen vom Leben und rezitieren nach ihrer Art Allah. In diesem Sinne glaubt man, dass sie dem Verstorbene n zum Heil verhelfen.
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Unser Prophet (S .A. \V .) stellte fest, dass zwei Ver storbenen a n ihren Gräbern litten und nahm einen Dattelzweig in seine heilige Hand und setzte sie auf beide Gräber auf, wobei e r mein te : I en noffe, dass aie Leiae/l der o/erstor6el1e/1 sien miGfem,
6is tfieser Q)atte!z1Vein sicli wltroclUwt So ist es in vielen Orten üblich , au f die Gräber Blumen aufzusetzen. Man sollte aber dabei frische n Blumen den Vorrang ge be n. Wie es in dem Buc h von Ayni ste ht, der das Oberiieferungsbuch von Buchari kommentiert, saUte man au f die Gräber n icht nur schön duftende Blumen oder Gn1nzeug aufsetzen, sondern Bäume a n bauen. Ocr gesund he itliche Nuucn einer Aufforstung s teht außer Debatt e. So darf man schon ein ige Blumen wie Rosen auf die Grabstätte se lze n , aber eine Versch wendu ng und Verausgabung für Blumen, die nach ein paar Tagen verblühen ist nicht zugelassen. Auc h insbesonde re wenn man dies tut, um es anderen Nationen nachzumachen. Frie dhofsbes uc h Es ist mandub rur die Männer einmal pro Woc he, insbesondere freitags oder samstags die Grabstätten zu besuchen. Grabstätten heiliger Personen besucht man , u m daraus einen himmlischen Lohn zu erzielen . Es ist mandub, für einen solche n Baum , auch größere Entfe r nungen in Kauf zu nehmen. Auch älte re Frauen dürfen Grabstätten besuche n, um sich dadu rch belehren zu lassen. De r Besucher soUte in Ric htung Qibla s tehen und d ieses Gebet rezitieren: .,Seidgeon'!ßt, rfie qjeUlon"er aes La ndes aer Qfiiu6igCII. 'UlirltJcrdell auen sic t reffen. ren 6itte tErlia6cncII}l
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WQ{,flvolTtm
fü r ellefi unaJiir UI/S .• Unser Prophet pflegte bei seinen Besuchen an dem Friedhof Baqi in Medina dieses Gebet zu rezit ie ren. Es besteht ke in Bedenke n daran, dass jemand, der Koran rezitieren möchte, sich neben die Grabstätte setzt. Es ist besonders lobenswert, dabei die Sure Vasin zu rezitieren. Es wird durc h Imam Ali und Anas uberliefert, dass Allah dadu rc h den Ve rs tor benen Erteichte rungen gewährt und auch der Rezitiere nde davon p rofi tiert. Pflege von Friedhöfen
Imam Abu Vusuf hält es für makrOh, dass es Sondergrabstätten e rbaut werden oder dass man da rauf Namen setzt. In den Friedhöfen, d ie dem allgemeinen Nutzen überlassen sind , ist es haram, zu bauen und d adu rch Mitbe nut zun g d urch andere einzuschränken.
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Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
Es besteht aber kein Bedenken daran, die Grabstätten von Geleh rten oder anständigen bzw. hochrangigen Personen zu kennzeichnen bzw . den Namen auf Steine zu setzen. Manche Gelehrte lassen es zu, dass auch an die G rabstätten gewöhnliche r Personen Steine aufgesetzt werden, um eine Verwechslung zu ve rmeiden. Es ist abe r zu vermeiden, dass man auf diese Steine Koranverse eingravier t, denn es besteht immer die Möglich keit einer Beschädigung. (Die Malikiten halte n es für ha ram, auf die Gra bs teine Koranverse einzugravieren. Eintragung des Namens und des Sterbedatums ist makrüh, wovon Gelehrte und heilige Pe rsonen ausgenommen sind. Die Hanbaliten halten es ohne Ausnahmen für makruh.) Es ist makroh, einen Ver storbenen In dle wohnung zu begraben, wo er verstorben ist, denn dies s teht nur den Prophe ten zu. Es ist ebenfalls makrüh, unter der Erde Kanäle zu bauen und hier die Verstorbenen in Särgen einzugraben. (Fussaka) Solange die Leiche eines Verstorbenen inklu sive der Knochen völlig verwesen ist, darf man nicht einen weiteren Verstorbenen in dasselbe Grab beisetzen. Falls man aber dazu gezwungen ist, darf man die Knoc hen zus ammenbäufe n , wobei man zwischen beide eine Trennung aus E rde einbauen sollte. Falls jemand versehentlich außer der Richtung Qibla beigesetzt wird, braucht man nicht deshalb ihn zu exhumieren , dann Beisetzung in Richtung Qibla und auf die rechte Seite ist nur s unnah und es ist n icht zugelassen aus diesem Grund die Leiche auszugraben. Es ist nicht zugelassen, mehre re Leichen in dasselbe Grab beizusetzen, wovon Notsituationen wie in Uchud ausgeschlossen sind. Dabei sollte man aber doch die Leichen baulich voneinander trennen. Die Grabstätten der Nicht-Muslime in islamischen Ländern sind auch gebührend zu behandeln . Sowie es zu ihren Lebzeiten haram ist, sie zu belästigen , ist es ebenfalls haram, ihre Grabstätten zu schänden oder dem Erdboden gleich zu machen, denn man hat mit ihnen ei nen Vertrag eingegangen und dieser Vertrag ist unbedingt einzuhalten. Märtyrer
Die Würde des Märtyrers oder mit einer schöneren Bezeichnung ei nes Blutzeugen wird in Islam sehr hoch geschätzt. Jema nden, der den Märtyrertod stir bt bezeichnet man als .. Schah id~. Die Bezeich nung "Schahid" geh t auf dasselbe arabische Wort, da s den Zeugen bezeich net. Und dieser synonyme Gebrauch ist darauf zurückzuführen, dass die Muslime fü r ihn den Einzug ins Paradies bezeugen oder die Engeln der Rachma bei sei nem Tod anwesend sind. Jeder Muslim, der u nverdient ermordet wird, gilt als Märtyrer. Auch die Muslime, die an einem Kriegsplatz den He ldentat s terben , wo sie ihr Land und ih re Werte verteidigen, sind als Märtyrer anzusehen.
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Märtyrertod ist eine hohe Würde. Ein moralisches Leben und ein moralischer Tod sind große Tugenden. Gott möge uns helfen, e in richtiges Leben zu führen und durch unseren Tod diesen Lebens weg zu bezeugen, In einer Hadith heißt es: ,.Jeder stir6t dCII ?1.ärtyrertod; aller, wenn er in seinem <Bett sti1'6t, welltl €rde" 'J,tärtyrertod erstre6t."
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Oml!r NllSuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
Sawn/ Fasten
Fasten! Sawm .......................... .............. ............... ....................... ....... 241 lVese n d es Fastens ....................................................................................... 245 Forme n d es Fastens ..................................................................................... 24 5 ZusaUfas/en.. . ................ .............. ..... ....... ...... ................ ..• ... .......... .......... ....... 245 !Vann darf man nich/fasten? ...................................................... . ............................ 246 Zweifelstage .................. .... .... • ..................... .... .... ... . ......................... 246 Verpflichtung ZU," Fasten ............................................................................ 248 Weisheit des Fastens ................................................................................... 248 E mp/ohle n e Dinge b e im Fa s t en .................................................................... 2 4 9 Essen zu m SOhur ........................................ .......................................................................... 249 Eile beim Fa slenbrechen ......................................................................................................... 24 9 Vorau sse tzu ngen fÜ r die VerpJ!ichtu ng ........................................................ 250 Zeit des Fa s tens .................... ...................................................................... 251 S ichte n d e r Mondsichel .................................. ............... .. ............................ 252 Richterliche FesfSetzung ........................................................................................... 252 Zeugenaussage .......................................................................... ........ . ..... .. ...................... 253 As tronomische Berechnungen.... ... .. .... .... .................................... ..... ... • ... .. ............ 254 Örtliche U.llerschiede ....................................... _......................... _.. _. ... . ....................... 255 Absich t z um Fas ten ..................................................................................... 256 Andere Fastenformen. .......................................................................... _. . ...... _.... _............. 256 Ver6ndenmg der Absicht ........... ... . ........................................................................... 257 Was der Fastende dar/und was nicht? ....................................................... 258 Dinge und Handlungen, die das Fa s ten brechen .... ...................................... 259 Essen und Trinken ......................................................................................... .. ...................... 259 Herunlerschlucken .................................................................................................................. 259 Geschlechtsak t ............................................................................................ ........................... 260 And ere Ursachen .................................................................................... ................................ 26 1 Medikamente .. ........................................................................................................................ 262 Griinde/ür das Nach/asten ...................... .... .. ... . __ ..................•..................... 262 Sühn e leis tu.ng e n jü r das Nicht·Fasten ................................. ..... ................... 263 Sond erregulierungen........................... .................. ...................... . ... .... . ....................... 264 IrrtzJmer ....................................................................................... ........... . ........................... 265 Versehe l't oder Vergesslichkeit .......................................................................................... 266 Ul't verschuld et .. _...................... .... .... .. ........................................................................ 267 Griinde /ii.r das Nicht/asten ..................................................................... .... 268 Formen der Sühne leistungen ....................................................................... 270 Sühne fllr das Fasten ............................................................................... ... 270 Sllh nefu r das Rasieren ............................................................................ .............................. 272 SUhnefi1 r d el't Totschlag ......................................................................................................... 272 SI1 hnefil r den &hwu r ............................................................................................................ 272 Wese n des Schwurs ..................................................................................... 273 Behauptungen ................... ......................................................................................... 273 Kategorien des Schwurs und Urteile dazu ................................................... 274 Bescnder hei fen .................................................................................................................... 275 Unmögliche Behauptungen .................... _................................... _. . ...................................... 275 Bed ingungen.... ................................. ............................................................................ 275 Ausnohmen .................... ................................................................................................ ...... 276 Ge lübde ....................................................................................................... 277 Bed ingungen ........................................................................................................................... 277 Formen ..................... ..................................... ...... ........................................ 278 Ausfi1 hrung ............ ................................................................ ................................................. 278 Fostel't o/s Gelübde ......................................................................... ............ ................. ........... 279 I rrtzJmer ................................................................................................................................... 280 Formu lierungen .......................................................... .. ........................................................... 280 Klau s ur/ ltikd/ ... ...... ... ..... ......... .. ... .. .... ..... .... ...... .................. .. ........ ... ...... ... 2B1 /lfmdestdouer ............................................................... ........................................................... 28 1 Bedingungen .... ...................................................................................................................... 28 2 Ansfondsregeln ......... .................................... ............................. ......... ............................. 283 Sonde" egelu ngen ....................... ........................... ....................... ... ................... .................... 283 Nichtl!}keilSgrilnde ...................................................................... _......................................... 284
Sawml Faste n Wesen des Fastens Das Fasten besteht darin, von der zweiten Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang auf Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr zu verzichten. Fasten heißt auf Arabisch S aum, was ungefähr sich behen-schen, sich kontrollieren bedeutet. Zuwei len wird Siyam als Pluralfonn von Saum verwendet. Als religiöser Terminus versteht man darunter, dass man sich Dinge n enthält, die das Fasten brechen (Mufti rät). Beim Essen oder Trinken aus Ve rsehen oder Vergesslichkeit, bleibt das Fasten dennoch gültig. Näheres wird detailliert besprochen. Imsäk (Zeitpunkt des Fastenbeginns) und Iftar (Zeitpunkt des Fastenbrechens) bilden einen Gegensatz. Nicht-Fas ten ist 'ftär und das F'astenbrechen nach dem Sonnenuntergang ist auch Iftar. Auch das Begehen einer Tat, die das Fasten brechen könnte, ist Iftär.
Den Monat Ramadän bezeichnet man auch als Fas t enmonat. Da beim Fest das Fasten gebrochen wird, sagt man auch ' jd al-Fitr für das Ramadan-Fe s t . Das Ramadan-Fest wurde anderthalb Jahre nach der Hedschra am 10. Tag des Mona ts Schaban zur religiösen Pflicht erklärt. Dass das Fasten eine pflicht ist, geht aus dem Koran , der Sunna des Propheten und den Konsens der Gemeinde hervor. Der 183. Koranvers der Sure aI-Baqara schreibt das Fasten vor.
Formen des Fastens Das Fasten unterteilt sich in fard Ipfiichtgemäß), wäg ib (erforderlich), näJi.la ifreiwillig/zusätzlich) und maknih (verpönt). Pflichtgemäßes und e rforderliches Fasten lassen sich auch in Unterformen einteilen. Das Fasten im Ramadan ist ein bestimmtes pflichtgemäßes Fasten. Das Nac hfasten oder Fasten als S ühne (Kaffara) ist aber eine unbestimm te ?flicht. Man darf an irgendeinem Tag fasten , der mubäh/zugclassen ist. Das Fasten, das man an einem bestimmten Tag halten muss, ist ein bestimmtes erforderliches Fasten. Ein Fasten, bei dem kein bestimmter Termin vorgesehen ist, ist ein unbestimmtes Erfordernis. Das Fasten zum ltikäf (betend in der Moschee verweilen), das man sich selbst vorgeschrieben hat, ist auch ein bestimmtes erforderliches Fasten . Näheres wi rd später erläutert. Zusatzfasten Zu s atzfasten, das man um Gottes willen hält, kennt diverse Unterformen. Man kann es als sunna, mustahabb und mandub unterklassifizieren. Das Fasten zum Äschürä {IO. des Monats Muharram) und einen Tag vorher und später bzw . das Fasten zur Mitte des Monats (arn 13., 14. und 15. Tag des Mond-
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monats) sind empfohlen. Das Fasten in den heiligen Monaten wie Zilqada, Zilhigga, Muharram und Radschab an Tagen wie Donnerstag, Freitag und Samstag u nd an den e rsten Tage des Monats Zilhiru!a ist empfuhlt:lI. Wann darf man nicht fasten?
Das Fasten am ersten Tag des Ramadän-Festes und an den ersten drei Tagen des Opferfestes sind verbotenerweise ve rpönt, denn an diesen Tagen bietet Gott Seinen Dienern ein Festessen, wo man nicht fehlen darf, aber das Fasten gilt au f jeden Fall. Falls man es aber b richt, braucht man es nicht nachzuholen, den n etwas, was nich t zugelasse n ist, braucht nicht nachgeholt zu wer den. Eine vorsichtigere Meinung besagt, dass man es dennoch nach fasten sollte. Absichtliches Fas ten zu Nou.rüz (Neujahrstag des persischen Kalenders) oder zu Mflhragcin (Herbst-TogIJl1dnnrhtglpiche) ist vorsichtshalber verpönt, da man damit Tage ehren wü rde, die man nicht ehren darf. Falls aber ei n gewöh nliche r Fastentag auf solch einen Tag fällt, ist es nicht verpönt zu faste n . Nur samstags oder frei tags bzw. am 10. Tag (Aschurä) des Monats Muharram zu fasten, ist auch vorsichtshalber verpönt. Es ist auch verpönt, ohne Fastenbrechen am Abend zwei Tage hintereinander zu fasten. Bei freiwilligem Fasten darf man ei nen Tag fasten und einen Tag auslassen . Dieses Fasten zäh lt als Sunna des Propheten David, weshalb man es auch davidianisches Fasten nennt. Falls es sie erschwächen sollte, ist es für Pilger verpönt, an den TarwiyaTagen und an dem Vortag zu fasten. Zweifelstage
Es ist ebenfalls verpönt, an einem Tag des Zweifels im Sinne des Monats Ramadan oder eines ande ren Pflichtfaste ns zu fasten. De r Tag des Zweifels ist de r 30. des Monats Schabän. Es ist auch egal, ob das Wetter trüb ist oder nicht, denn es besteht die Möglichkeit, dass man an einem anderen Ort den Halbmond beobachtet hat . Die Gelehrten, die akzeptieren , dass der Neumond an einem anderen Ort verbindlich ist, bringen zum Ausdruck, dass das Wetter trüb ist, damit ein Tag, als Tag des Zweifels gilt. Es kann aber auch ein Gegenzeichen in diesem Sinne gedeutet werden , zum Beispiel eine Widerlegung de r Aussage, dass der Neumond beobachtet worden se i. Ein weite rer Tag des Zweifels ist de r a llerletzte Tag des Ra madän. Falls es sich ergibt, dass es Ramadän ist, gilt das Fasten als religiöse ?flich t. Falls es sich aber ergibt, dass es nicht Ramadä.n ist, wird es zu einem Zusaufasten, wenn man s ic h zuvor zum Pflichtfasten ent schlossen hatte. Das Brechen des Fastens ist nachzuholen. Wenn man sich aber zu einem erforderlic hen Fasten entschlossen hat, wird das Fasten gültig.
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Omer Nasuhi Bilmen, ls lomische~ Kot echismus
Wenn es sich aber nicht eindeutig feststellen lässt, ob der Tag dem Monat Ramadan oder Schabän gehört, wird ein erforderliches Fas ten ungültig, denn es besteht immer die Möglichkeit, dass es Ramadan sei n könnte. Eine berechtigte Meinung besagt, dass man sich an diesem Tag zu einem Zusatzfasten entschließen darf. Falls es doch Ramadan ist, wird das Fasten als pflichtgemäßes Fasten akzeptiert. Anders wäre es aber beim Zusatzfasten. Falls man das Fasten bricht, muss man es nachholen. Man darf sich nicht vornehmen zu fasten, falls es Ramadan ist oder wenn nicht, das Fasten zu brechen, denn das Fasten setzt die Absicht dazu voraus. Eine solche Unentschlossen heit ist nicht akzeptabel. Die höheren Gelehrten neigen an diesem Tag zu faste n, ohne es publik zu mac hen . Das gemeine Volk sollte lieber vorsichtiger sein. Man sollte bis zum Mittag alles vermeiden, was das Fas ten gefährden könnte. Falls sich herausstellt, dass es nicht Ramadan ist, bricht man es. So kann man vermeiden, einen Tag irrtümlich dem Mona t Ramadan zuzurechnen. Gläubige. die den Monat Schabän durchrasten und auch an den letzten drei Tagen gefastet haben, sollten am letzten Tag des Schaban faslen. Zusätzlich zum Fasten das Sprechen einzustellen im Sinne einer gottesdienstlichen Handlung ist verpönt. Es ist aber selbstverständlich, nachdenklich zu sein und nutzloses Reden zu vermeiden. Eine Frau dan sich nicht ohne Bewilligung ihres Mannes zu einem Zusatzfasten entschließen. Ihr Mann darf sie zum Fastenbrechen zwingen, wobei dieses Fasten später nachzuholen wäre, vorausgesetzt, ihr Mann ist diesmal einvers tanden oder sie is t allein. Ein Ma nn, der selbst krank ist oder fastet, der sich zu Had sch oder Umra im lh räln-Zusland befindet, darf seiner Gattin das Zusatzfasten nicht verwehren, denn in diesen Fällen besteht nicht die Möglichkeit eine r geschlechtlichen Annäherung. Jemand, der einer entgeltlichen Tätigkeit nachgeht, darf kein freiwilliges Fasten abhalten, ohne die Erlaubnis seines Arbeitsgebcrs eingeholt zu haben, sofern dieses Fasten seiner Arbeit s chaden könnte. Lässt s ich solch eine BeeinträChtigung jedoch ausschließen, darf man auch ohne die Erlaubnis des Vorgesetzten freiwillig fasten. Eine Person, die Ramadan n achfasten möchte, darf zusätzlich fasten, oh ne zu befürchten, dass es makn:ih sein könnte. Ma n darf nicht ein Jahr lang fas ten, wobei man auch an den Tage fas tet, an denen das Fasten verboten ist. Ein solches Fasten bezeichnet man als Saum ad- Dahr Solange man an den Festtagen nicht fastet, darf man es, wobei man unbedingt darauf achten muss, dass man nicht geschwächt wird. Gottesdienstliche Handlungen sollten nur im Sinne Gottes sein und nicht aus Gewohnheit erfolgen.
Feinhe!ten islamischen Glaubens
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Man darf im Monat Schawwäl sechs Tage fasten, wobei zwei Mal in der Woche und insgesamt sechs Tage gefastet wird. Manche Gelehrten halten es für mög· Iich, sechs Tage hintereinander zu fasten, wobei jedoch die Möglichkeit be· steh t, dass es verpönt sei n könnte. Jemand, der an einem Tag des Zweifels fastet, kann sich nach einem unverse· hentlichen Fastenbrechen in Erinnerung rufen, da ss es doch Ramadan ist und sich entschließen, weite r zu fasten. Eine Meinung besagt, dass dieses Verhal· ten nicht ausreiche oder dass man nachzufasten hätte, man dürfe aber trotz· dem nichts unternehmen, was das Fasten gefährden könnte. Eine andere Meinung hält dieses Fasten für akzeptabel, denn das Versehen vor dem Willen ist genau so wie danach.
Verpflichtung 2um Fasten Jedem Muslim, der die Fastenzeit e rlebt, ist es vorgeschrieben, tagsüber zu fasten. Der Grund, wieso wir nachfasten, ist das Erlebe n des Ram adan s . Der Grund des Sühne·Nachrastens ist nach Art verschie<lenartig. Ein Sühne· fall im Ramadän ergibt sich dadurch, dass man d as Fasten absichtlich gebro· ehen hat. Der Grund für einen Schwur-Sühnefall besteht darin, dass man ei· nen Schwur gebrochen hat. Das erforderliche Fasten beruht darauf, dass wir es uns selbst vorgeschrieben haben. Das Nachfasten eines erforderlichen Fastens resultiert aus dem Brec hen und Nachholen des gebrochenen Fastens. Es gibt keinen zwingenden Grund für eine freiwillige religiöse Handlung. Zusätzlich fastet man nur, um göttlichen Lohn zu verdienen, aus freiem Willen . F'alls man ein Zusatzgebet aber bricht, ist es erforderlich, nachzufasten. Der Grund liegt darin, dass man es um Gottes willen angefangen hat und fortse tzen muss. Eine Unterb rechung ist nicht akzeptabel und deshalb ergibt sich die Notwendigkeit nachzufasten.
Weisheit des Fastens Die Weisheit hinter der Verpflichtung zum Fasten ist offensichtlich. Zweifellos ist Gott unbedingter Alleinherrscher des Universums. Alles, was Er semen Dienern vorschreibt, hat einen bestimmten Sinn. Obwohl wir sie nicht alle kennen, erkennen wir sie an. Wir kennen zusätzlich zum religiösen und jenseitigen Nutzen des Fast en s gesundheitliche, soziale und ethische Vorteile. Es gibt genug Literah.Jr darüber, in die wir hier nicht eingehen möchten. In einem Hadith heißt es:
fFür fetre Sache Bi6t es eine Zaf:,gt, m{ tfie ZAltät for den '1(jirper ist rfas 'Fasten. 'Fasten ist tfie Jfii(fte (!er qetfuftf!
'"
Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
Durch das Fasten zähmt man die animalischen Triebe, klärt seine Seele auf und erlangt Tugend. Der Fastende übt sich darin, sein tierisches Ego und seine Tr iebe zu beherrschen und Untate n zu ver meiden. De r Fa stende lässt Strapazen über sich gehen. Diese Strapazen sind dem Unvermögen eines Lebewesens ähnlich, das keine Nahnlng bzw. kein Wasser findet. Diese Strapazen sind selbst auferlegte Verbote und ein Kampf gegen das tie rische Ego. Durch diesen freiwilligen Mangelzustand e rlebt man die GefUhle der Bedürftigen und de r Notleidenden . So entwickelt man Mitgefühl und Mitleid. Das Solidari tätsgefUhl wird gestärkt und man wird ein gleichberechtigtes Mitglied der Menschlichkeit. Die emotionalen Genüsse, die man dadurch erlebt, sind auch unschätzbar. Ein Mensch, der sich im Auftrag seines Schöpfers einiges verbietet, was ihm zusteht, wird sicherlich nicht auf das erpicht sein, was die anderen besitzen , bzw. wird ihnen nicht schaden wollen. So ste ht die religiöse Weisheit dieser heiligen Handlung außer Frage. Um dies nicht verstehen zu können, muss der Mensch bar jeder Gedanken und GefUhle sein.
Empfohlene Dinge beim Fasten Essen z um Sahur
(Essen vor dem Sonnenaufgang) ist rur den Fastenden eine empfohlene Sache. Der Gele hrte Abul-Layth meinte, dass Sähür in dem letzten Sechstel der Nacht einzunehmen sei. Das Essen zum Sähür ist erfrischend. Obwohl es mus tahabb ist, das Sähür so wei t wie möglich zu hinauszuzögern, soll te man schon vorsich tig sein , dass die zweite Morgendämmerung nicht überschritten wird . Sähür ist ein Essen, das man zur Sahr-Zeit einnimmt, das die Zeit vor der zweiten Morgendämmerung bezeichnet . Eile beim Fastenbrechen
Man sollte lieber vor dem Gebet das Fasten brechen. So wird die Seele beruhigt. Falls aber das Wette r trüb ist, kan n man sich Zeit lassen, wenn auch der Gebet sruf ausgerufen wird. Jeder, der sich an einem hohen Ort wie einem Minarett befindet, sollte den SOnllenun tergang selbst erleben, bevor er das Fasten bricht. Er da rf sich du rch die anderen nicht beeinflussen lassen. Es ist besser, beim Fas tensbruch zu beten:
)tffafimnma
ra~
sumtll wa
6i~
amal/tu 'w a
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tawakllaftll
wa afii rizqilla aftartu wa saum af-oadi min satin' rJ@maziina /lawaytu.
'Falifir Ci ma qaac{amtu wa lila afiliartu.
Feinheiten islamischen Glaubens
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?deill qott, jürtf)icfi faste icfi, an {])iefi OW:J.5c iefi untf auftf)ieli vertraue ieli, mit tf)emell qa5m 5reelie iefi tfas 'Fasttll fasse die 1l5sicfit zum morg/gm tFastm tfes '}dOT/ats 'Rgmaodll.
I lIla
Oder man betet:
'Yd wasi af.. lllafifirall: iflfir Cr wa fi-wiifitfayya wa (if..mumi7lllZa )'auma )'aqiimllf..fiisä6! -
o tf)u ;tffrJe rge6mtfer, vergi5 mir uT/a meil/e" 'Eli.em Imo affell qUiu51iJm im rraoe, tfa aas qedefrt 5eOi7!l1t! Es ist mandub, das Fasten mit einer Sußigkeit wie eine Dattel zu brechen. Es ist ru r de n Fastenden empfohlen, seinen Nächsten \Ind Verwandten mehr zu helfen als üblich. Es is t für den Fastenden empfohlen, am Tag und in der Nacht den Koran zu "ezitie ren, den Namen Gottes auszusprechen, Segenswünsche an unseren Propheten zu richten und sich mit der Wissenschaft zu beschäftigen. Der Fastende soll sich vor nutzlosen und leeren Worten schutzen. Das Vermeiden der üblen Nachrede und des Weitererzählen ist a n und fü r sich immer obligatorisch, was im Ramadan noch mehr berücksichtigt werden sollte. Auch der Itikäf (vorübergehende ASkese) ist für den Fastenden empfohlen. Näheres wird detailliert erörtert. Man darf nicht Arbeiten verrichten, die das Fasten gefährden könnten. Man soll te bis zum Mittag arbeiten und, falls möglich, sich dann ausruhen. Auch entgeltliches Überlassen mancher Tätigkeiten käme in Frage. Als Fazit meinen wir, dass man ohne Notwendigkeit nicht schwere, körperliche Arbeiten verrichten und dadu rch das Fasten erschwe ren darf.
Voraussetzu ngen für die Verpflichtung Damit das Fasten und dessen Ausführung zu einer religiösen Pflicht wird, sind verschiedene Vor bedingungen zu erfüllen. L l1if' Zugehörigkeit zu,. islamischen Religion, Geschlechtsreife u nd Zurechnungsfähigkeit sind Grundvo ~a.ussetzungen. Ohne sie ist das Fasten nicht vorgeschrieben. Das Fasten eines zurech nungsfähigen, aber geschlechtsunreifen muslimischen Kindes ist gO.ltig. 11. Damit das Fasten zur Pflicht wird, mussen zwei weitere Bedingungen wie Gesundheit und Wohnhaftigke it auch gegeben sein . Für Kranke oder Reisende ist es rur d.e Dauer dieses
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Omer NUSllhi Bi/mert, Islamischer Katechismus
Zu standes nicht vorgeschrieben zu fasten. Diese Personen dürfen dann nachfasten. Weitere Bedingungen für die Ausführung sind Freiheit von phys io logisc hen und pathologisch e n B lutungen der Frauen und der Wille dazu. Ein Fasten ohne feste Absicht ist laut aller Gelehrten nicht akzeptabel. Auch das Fasten einer Frau mit Blutung ist nicht gültig. Sie müssen nach dem Ramadan nac hfasten. Näheres wird detailliert erörtert.
Zeit des Fa stens Die P'astenzeit dauert !lon der zwe iten Mo rge ndämmerung his 7:11m Snnnp.nuntergang. Es besteht aber darüber Meinungsverschiedenheit, ob der Beginn der zweiten Morgendämmerung oder das kurzzeitige Schwinden der Helligkeit am Horizont maßgebend ist. Manche Gelehrten sind vorsichtiger und halten den Beginn für maßgebend. Andere sind toleranter und gehen vom Schwinden der Morgendämmerung aus. Die Fastenden dürfen sich dieser Meinung anschließen. Jemand, der nicht sicher sein kann, ob die Morgendämmerung begonnen hat oder nich t, sollte lieber das Essen und Trinken einstellen. Er darf aber das Angefangen e beenden. Falls es sich aber später ergibt, dass er nach der Morgendämmerung etwas gegessen oder getrunken hat, so muss er nachfasten. Die Einbildung, dass man nach der Morgendämmerung etwas gegessen oder getrunken haben könnte, ist nicht verbindlich. Nur wenn man ganz vorsichtig sein will, kann man diesen Tag nachfasten. Der Fastende darf sein Fasten nicht brechen, falls er nicht sicher ist, dass die Sonne untergegange n ist. Falls er es doch tut, muss er nachfasten. Es gibt zwei überlieferungen, die auch eine Sühne (60 Tage) dafür vorsehen. Wenn es sich aber herausstellt , dass man vor dem Sonnenuntergang das Fasten gebrochen hat, da muss man auf jeden Fall die Sühne (60 Tage) erfüllen und nachfasten. Dieselbe Regelung gilt auch für jemanden, der fest angenommen hatte, dass die Sonne untergegangen sei. Man darf Iftär und Sähür mit verschiedenen Forschungsme thoden feststellen. Wenn aber der Fastenwillige gar keine Mittel hat, um die Zeit feststellen zu können, so orientiert er sich an seinem Gefühl. Er fängt an zu fasten und bricht sein Fasten mit diesem Gefühl. Vorsichtshalber sollte man aber früher als üblich aufhören zu essen und zu trinken und später als üblich das Fasten brechen. Trommeln, Kanonenschuss oder Zünden von Kerzen bzw. Einschalten von Beleuchtungen sind verschiedene Methoden, um die Fastenzeit a nzukündigen. Man sollte aber darauf achten, dass sie regelmäßig und von überall her sichtbar bzw. hörbar sind. Bei der Orientierung an der eigenen Armbanduhr sollte man sich Gewissheit verschaffen, dass sie ordnungsgemäß funktioniert.
Feinheil en is lam ischen Gla ubens
2Si
Sichten der Mondsichel Der Ramadän ist ein Monat nach dem Mondkalender. Ein Mondmonat beginnt stets mit dem Sichten der Mondsichel. So sind die Muslime beauftragt, am 29. Schabän nac h der Mondsichel Ausschau zu halten. Falls man die Mondsichel zu sehen bekommt, darf man am nächsten Tag anfangen zu fasten. Falls das Wetter trüb oder bewölkt ist, wird der Monat Schabän auf 30 Tage verlängert. Man sollte natürlich auch den Neumond des Monats Schabän im Radschab feststellen. So kann man besser beurteilen, wie viele Tage der Monat Schabän hinter sich hat. Am 29. Tag des Monats Ramadan hält man Ausschau nach der Mondsichel des Monats Sch awwal. Falls man die Sichel zu sehen bekommt, ist es schon der Festtag, falls nicht, dann fastet man weiter.
Die Monate des Mondkalenders haben in der Regel 29 oder 30 Tage. Kurz nach dem Neumond erscheint der Mond sichelffirmig, deshalb bezeichnet man den Mond bis zum 3. Tag als Hiläl {Mondsichen . Auch den abnehmenden Mond am 26. und 27. Tag bezeichnet man so. Jeder Mondmonat beginnt entweder mit dem Hiläl oder man verlängert den auslaufenden Monat auf 30 Tage. Bei der Sichtung der Mondsichel be;:et man drei Mal Allähu akbar und drei Mal Lä 11äha iIlalläh . Danach:
Jli&Ia cliayrill wa m!mn! )fmantu 5ilTiilii-ff4zr clia(aqa~! jJ{"liamau {j{[jjfii-lfazf zafia6a 6i-safiri ... wa Ada 5i-saliri ... ! jflliifiumma afi{j{fia afay"ii 5iC-amafi ·UJa{.. fmiini was-safiimati was-safiim! -
o au ?'tonasicfie{ aes guten unarJ?!cnten! Jcn efau6e all ([Jcn, ([Jer tficfi cr.scfiaJfen fiat! <Preis sei gott, ([)er acn 940nat ...
liirrwee eel/ommen IIna aen ?donat ... fiuec6racfit fiat!
o (jott, qfau5cnsstii~,
fass irlllfiir uns mit Siclierfieit, 'Wolit5cfinacn unaPri.eaen 6egimum!
Richterliche Festsetzung
Falls das Wetter betrübt ist, genügt die Bezeugung von zwei Männem über die Sichtung der Sichel der Monate Schawwäl und Zilhigga. Wie vorher erwähnt, sind die Untadeligkeit und die Anzahl der Zeugen verbindlich . Auch die Zeu252
Omer Nasutn 8!lmen, IslamIScher KatechIsmus
gen sind zu untersuchen. Es ist umstritten, ob die ganze Prozedur gerichtlich zu verfolgen ist oder nicht. Falls an einem Ort ohne Richter oder behördliche Vertreter bei trübem Wetter, die Sicht der Schawwäl-Sichel bekannt gegeben wird, dürfen die Menschen das Fasten brechen. Nach der Sichel des Schawwäl wird arn 29. Tag des Ramadän Ausschau gehalten. Jemand, der diese Mondsichel allein zu sehen bekommt, bricht nicht vorsichtshalber das Fasten. Falls er es dennoch tut, braucht er nur nachzufasten. Falls seine Aussage nicht anerkannt wird und er trotzdem das Fasten bricht, braucht er nur nachzufasten , eine Sühnezahlung ist nicht notwendig. Leute, die laut einer Aussage von jemandem angefangen haben zu fasten, beenden das Fasten am 30. Tag, auch wenn sie die Sich el nicht zu sehen bekommen. Falls das Wetter trüb oder bewölkt ist, brauchen sie keine Bedenken zu haben und dürfen das Fest feiern. (Die Schäfi'iten halten auch für den Schawwäl einen untadeligen Zeugen für notwend ig. Diese Meinung wird bevorzugt. Der Rlchter orientier t sich an dieser Meinung und das Fest wird gefeiert.) Bei der Feststellung des Ramadän-Anfangs durc h zwei Zeugen fastet man 30 Tage. Wenn nach Ablauf von 30 Tagen die Sichel für den Schawwäl nicht zu sehen ist, orientiert man sich am Wetter. Falls das Wetter trüb ist, wartet man einen Tag ab und fastet weiter. Dann besteht kein Zweifel. Falls das Wetter aber klar ist, fastet man ebenfalls weiter. Eine andere berechtigte Meinung besagt aber, dass man das Fasten brechen 'md das Fest feiern sollte.
Zeugenaussage Für das Feststellen des Anfangs anderer Monate braucht man zwei Zeugen, falls das Wetter trüb ist. Falls das Wetter aber klar ist, braucht man e.ine größere Personengruppe dazu. Wenn diese Personengruppe groß genug und glaubhaft ist, braucht sie nicht aus Muslimen zu bestehen. Eine andere Meinung besagt, dass für diese Feststellung zwei untadelige Zeugen genügen, egal ob das Wetter trüb oder klar ist , zumal es nicht vorkäme , dass an dieser Feststellung eine größere Personengruppe interessiert wäre. Für eine Gemeinde , die nach 28 Tagen Fastenzeit die Sichel des Sch awwäl zu sehen bekommt, gilt die Sichel des Schabän. Falls der Monat Schabän 30 Tage gedauert hat, haben sie einen Tag nachzufasten. Es kann sein, dass der Ramadän 29 Tage gedauert hat. Falls sie aber ohne die Sic htung der Sichel für Schabän auf 30 Tage aufgerun det haben, haben sie zwei Tage nachzufasten, denn es besteht die Möglichkeit, dass der Schabän 29 Tage gedauert hat. Falls dieselbe Gemeinde nach 29 Tagen Fastenzeit die Sicbel für Scbawwäl zu sehen bekommt, braucht niemand nachzufasten , denn in diesem Fall hat der Monat 29 Tage gedauert. Falls in einer Ge meinde der Ramadän nach der Sicht der Sichel 29 Tage gedauert hat, fasten die Kranken auch 29 Tage nach. Falls aber der Kranke
Feinheiten isla mischen Glaubens
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nicht darüber Bescheid weiß, wie lange die Gemeinde gefaste t hat, fastet er normalerweise 30 Tage nach, damit seine Schuld vollständig beglichen wird. Der Sonnen- bzw. Mondaufgang kann nach Ort und Land variieren, aber beim Fasten spielt dies laut einer allgemein anerkannten Meinung keine bedeutende Rolle. Das Rechtsurteil orientiert sich daran. Falls die Muslime im Westen die Mondsichel sichten, müssen auch die Muslime im Osten sich daran orientieren. Damit aber die Sichtung an einem anderen Ort rechtsverbindlich wird, muss diese Sicht richteramtlich entschieden werden. Die alleinige Sichtu ng und die Aussage darüber reichen für die Gemeinde in einem Land nicht aus. Zwei untadelige Männe r müssen sich beim örtlichen islamischen Rechtsexper ten melden u n d ihre Aussage bestätigen, dass sie die Sichel gesehen haben und der Rechtsexperte muss diese Aussage richteramtlich bestätigen. Das Urteil des Rechtsexperten ist ein Beweismittel und ein Nachweis. Auch die anderen Rechtsexperten anderer islamischer Länder dürfen sich danach richten . Falls aber diejenigen soviel an der Zahl sind, die behauplen, die Sichel beobachtet zu haben, dass man nicht daran zweifeln kann, brauc ht man kein Urteil, um sich danach zu r ichten. Astronomische Berechnungen
Der Hadith unten und andere Hadithe in diesem Sinne deuten darauf hin, dass man diverse Aufgangsstellen und astronomische Be rechnungen nicht als Maßstab nehmen kann: Fastet, sobald ihr die Mondsichel seht, und brecht das Fasten wieder, sobald ihr d ie Mondsichel seht! Laut diesem Hadith sind Fasten und Fastenbrechen (lftär) an die Sichtung der Mondsichel gebunden. Durch die Sichtung eines Teils der Muslime tri tt dieser Zustand ein. So werden das Fasten und das Feiern des Festes für al!e Muslime verbindlich. Die Regelungen der Religion sehen nicht vor, dass man unterschiedlichen Aufgängen der Sichel Rechnung tragen muss bzw. astronomische Berechnungen als maßgebend erachten darf, denn diese naturwissen schaftliche Unte rs u chung ist nicht überall durchzuführen und deshalb nicht mit der Einfachheit der Reljgion zu vereinen. Man kann auch nicht zwischen zwei Aussagen eine Entscheid ung treffen, wobei die eine die Sichtung der Mondsichel, die andere astronomische Berechnungen als Maßstab nimmt, denn beide können sich irren. (Die Mälikilen und Hanbaliten meinen, dass man unterschiedlichen Aufgängen nicht Rech nung tragen darf. Die Schäfi'iten sehen dafür einen Abstand zwischen zwei Ortschaften von 24 Farsach (ca. 150 km) vor, damit die Sichtung in einer Ortschaft filr die andere nic ht verbindlich ist.) Da man für sich diverse Aufgänge nicht verbindlich erachtet, muss man eine Einigung erzielen. Eine Gemeinde sichtet die Sichel und beendct den Ramadan nach 29 Tagen. Eine andere Gemeinde macht dasselbe, aber reiert das Fes t nach 30 Tagen. Die erste Gemeinde sollte einen Tag nachfasten. denn die
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ömer Nasuro. Bl1men. Islamisch er Katechismus
e rste Sichtung wird nicht als verbindlich e rachtet. Es besteht die Möglichkeit, dass diese Gemeinde die Sichel einen Tag später gesichtet hat. Örtliche Unterschiede
Die Rechtsgelehrten der Hanafiten erkennen diverse Aufgänge an und tragen dazu Rec hnung. So können die Muslime im Osten fasten bzw. das Fasten brechen, weil die Muslime im Westen die Sichel gesichtet haben. So orientiert sich jede Gemeinde nach dem örtlichen Brauch. Es müssen aber zwischen beiden O rtschaften mindestens 24 Farsach Entfernung liegen. Unter dieser Entfernung gilt d ie Sichtung auch für die andere. Ob man beim Anfang des Ramadan oder der Feststellung des Festes die Berechnungen der Astronomen als Maß nehmen darf, ist unter den Rechtsgelehrten umstritten. Die Mehrheit geht davon aus, dass man diese Berechnungen nicht unbedingt als bestimmend halten kann. Manche Gelehrten behaupten, dass die Berechnungen eines Astronomen nicht einmal für ihn selbst bestimmend sein dürfen. Obwohl die Berechnungen stimmen mögen, besteht immer n och die Möglichkeit, dass sich durch den menschlichen Faktor Fehler einschleichen könnten. Daraus ergeben sich immer Unterschiede in verschiedene n Kalen dern. Da es solche Experten nicht überall gibt, wäre der Verlass auf derartige Berechnungen eine Strapaze für Muslime, die abgeschieden oder auf dem Land leben. Unsere Religion zeigt aber einen leichteren Weg: Fastet, sobald ihr die Mondsichel seht und brecht das Fasten wieder, sobald ihr die Mondsichel seht! FaUs das Wetter trüb ist, lasst den Schabän 30 Tage sein! Es ist ofTensiehtlich, dass unsere religiöse Jurisprudenz an ein einfaches, unveränderliches und allgemein verständliches Prinzip gebunden i st. Laut Berechnungen ergeben sich Tagesteile, aber unsere Religion sieht enweder 29 oder 30 Tage vor. Eine kleinere Minderheit hält die Aussagen der Astronomen für verbindLich. Man darf sich darauf verlassen. Muhammad Ibn Muqätil, ein Rechtsgelehrter, ließ sich auf die übereinstimmenden Berechnungen ein und fragte die Astronomen nach ihren Meinungen. Es ist aber wichtig, dass die Astronomen eine übereinstimmende Meinung abliefern. Qädi Abdul-Cabbär meinte auch, dass die Meinung der Astronomen verlässlich seien. In versch iedenen Ländern werden Mondmonate durch Observatorien untersucht und in Form von Kalendarien veröffentlicht. (Die Rechtsgelehrten der MaJikiten und Hanbaliten verlassen sich nicht auf Astronomen und halten ihre Aussagen nicht verbindlich rar breite Massen . Nur die MaJikiten erlauben, dass Astronomen mit ihren Berechnungen selbst agieren. Jeder, der sich von den Astronomen überreden lässt, darf auch danach fasten. Die Schäfi'iten meinen, dass die Aussage des Astronomen für ihn selbst bindend sei, aber nicht für breite Massen. So braucht nicht jeder laut Aussage
Feinheiten Islamischen Glaubens
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eines Astronomen anzufangen zu fasten. Imam Subki, ein Schäfi'it, hat über dieses Thema ein Buch verfasst und vertrat die Meinung, dass man sich auf die Aussagen der Astronomen verlassen dürfe, da die Be rechnungen verlässlich seie n . Andere Gelehrte schlossen sich aber seiner Mei nung nich t an.)
Absicht zum Fasten Die Absicht aus dem Herzen zum Faste n ist ausreichend. Das Aufs tehen zum Sähür ist auch ein Zeichen der Absicht, aber es ist mandüb, die Absicht auch mündlich zu wiederholen. Die Absicht für das Fas ten im Ra madan oder andere Arten wie Gelübde- oder Zusalzfasten ist nach dem Sonnenuntergang bis zu den ersten Stunden der Morgendämmerung auszudrucken. Inne rhalb dieser Zeitspanne darf man sich entschließen zu fasten . Vor dem Sonnenuntergang oder um diesen Zeitpunkt herum darf man sich nicht fü r ein Fasten entschließen. Wohnhafte, Reisende, Gesunde und Kranke sind in diesem Sinne gleichgestellt. Die Möglichkeit, sich zum Fasten zu entschließen, setzt aber voraus, dass man nac h der zweiten Morgendämmerung nic hts gegessen ode r getrunken hat. Falls solche Akte, die das Faste n brechen, absic htlich oder unabsich tlich durchgeführt werden, darf man sich nicht zum Fasten ent schließen. (Die Mälikiten erlauben nic ht eine s o lange Periode bis zur Tagesmitte, denn wenn man sich nicht zum Fasten entsc heidet, kann man da raus schließen, dass man nicht fasten möchte. Fasten-Wollen und Nicht-Fasten sind aber unvereinbar. Die Schäli'iten meinen, dass man sich bis kur z vor Sonnenuntergang Zeit lassen kann . Maßgebend ist aber, dass man nic hts unternommen hat, was das Fasten brechen könnte, denn fUr Zusatzgebete ist keine Zeit vorgesehen und alles dem Willen des Fastenden unterstellt. Er darf sich nach dem Mittag dazu entschließen.) Andere Fastenformen Beim Nachfasten, Sühne fasten und absoluten Gelübdefas ten muss die Ent· scheidung dazu nachts oder spätestens bis zur zweiten Morgendämmerung erfolge n . Man sollte genau definier en, wofür man fastet. Es is t deshalb nicht korrekt, wenn man SIch nach de r Morgendämmerung dazu entschließt, oh ne näher zu definieren, wofür man fastet , denn für dies e Art des Fastens ist kein bestimmter Tag vorgese hen. Ein absoluter Wille reicht für das Fasten im Ramadan, ein bestimmtes Gelübde oder Zusatzfasten aus: Ich entscheide mich für das morgige Fasten, Ich entscheide mich, morgen zu fasten oder Ich e nt scheide mich, mor gen zusätzlich zu fasten. Es is t aber besser, sich von der Vomacht dazu zu entschließen und diesen Willen s o auszudrucken : Ich habe mich entschlossen , das morgige Ramadan-Fasten einzuhalten! Man sollte sich f'lir jeden einzelnen Tag des Ramadan neu entscheiden, denn der Ramadan wi rd durch Nächte u nte rbroc hen und jeder hat einen an~
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Omer Nasuhi 8t1men, Islamischer Katechism us
deren heiligen Wert. So stört eine Unregelmäßigkeit an einem Tag nicht die anderen Tage. Falls man sich nach der Morgendämmerung zum Nachfasten entschließt, gilt es als Zusatzfasten, da eine solche Entscheidung nicht zugelassen ist. Falls man dieses Fasten brich t, muss man es unbedingt nachfasten, denn eine angefangene gottesdienstliche Handlung ist zu vervollkommnen. Jemand, der sich vor dem Sonnenuntergang entscheidet zu fasten und dann bis zum nächsten Tag durchschläft oder ohnmächtig wird, hat nicht gefastet. Wenn er sich aber nach dem Sonnenuntergang dazu entscheidet, dann gilt das Fasten. Jemand, der im Ramadan trotz der Kenntnis, dass man sich im Ramadan befindet, sich weder zum Fasten noch zum Nicht-rasten entscheidet, aber trotzdem nichts unternimmt, was das Fasten gefährden könnte, hat nicht gefastet. Veränderung der Absicht
Jemand, der sich in der Nacht zum Fasten entscheidet und vor der Dämmerung diesen Entschluss annulliert, braucht nicht zu fasten, seine Entscheidung wird angenommen . Falls abe r ein Fa stender aus irgendeinem Grund sich dazu ent scheidet, das Fasten zu brechen, und es doch nicht tut, darf weiter fasten. Eine solche Entscheidung bricht das Fasten nicht.
Icli lia6e midi entsclifossell, morgen insc/i.4jttliifi zu fasten! Diese Absicht gilt, aber eine Entscheidung wie diese gilt n.icht: Falls ich morgen eingeladen werde, dann faste ich nicht, und falls nicht, dann faste ich! Eine derartige Unschlüssigkeit ist n icht akzeptabel. Bei den Arten des ras rens, zu denen man sich bis zu einer gewissen Srunde entscheiden kann , muss man zum Ausdruck bringen , dass man sich von Tagesanbruch zum Fasten entschlossen hat. Wenn man aber sich dazu entschließt, ab diesem Zeitpunkt zu fasten, gilt das Fasten nicht. Jemand, der in der Nacht oder am Tag des Ramadän ohnmächtig oder geistig venvirrt wird, darf sich zum Fasten entschließen, falls er vor eine r gewissen Stunde zu sich kommt. Jemand, der sich im Laufe des Ramadan zu irgendeinem anderen Pflichtfasten entschließt, fastet dennoch zum Ramadan. In dieser Angelegenheit besteht zwischen beiden Imamen eine übereinkunft, dass Wohnhafte und Reisende gleichgestellt sind. Imam Abü Hanifa meinte aber, dass der Reisende sich zu Pflichtfasten entscheiden kann, denn es ist ihm nicht vorgeschrieben zu fas ten. FaUs er sich aber zum Zusatzfasten entscheidet, dann fastet er zum Ramadan. Auch der Wille des Kranken in diesem Sinne ist als Fasten zum Ramadan zu verstehen. Auch der absolute Wille des Kranken oder des Reisenden gilt dem Fasten im
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Ramadän. Jemand, der mehrere Tage nachfasten muss, sollte s ich dazu entschließen, indem er spricht: leh entscheide mich, den allerersten Tag nachzufasten! Es genügt aber, dass er sich im Allgemeinen zum Nachfasten entscheidet. Eine menstruierende Frau darf sich schon in der Nacht zum Fasten entscheiden, und das Fasten gilt, falls sie sich vor der Morgendämmerung wäscht. Ein Gefangener ohne Kontakt zur Außenwelt forscht nach und fastet nach seiner Kenntnis. Falls sein Fasten dan n vollständig im Ramadan stattgefunden h a t, ist es gO.ltig. Falls e r abe r zu wenig gefastet hat, muss er es nachholen. Tage, die e r vor Beginn des Rrunadän gefastet hat, gelten als Zusatzfasten.
Was der Fastende darf und wa s nicht? Der Fastende darf laut Imam Abu Yusuf keinen Wasser benetzten Mis wä k (Holzstäbchen zu r Zahnpflege) gebrauchen; es wäre verpöm. Andere Gelehrte halten es für tolerierbar, am Morgen oder auch am Nachmittag ein trockenes oder auch feuchtes Miswäk zu geb ra u chen . (Imam Schäfi'i hielt es auch fu r verpönt, am Nachm ittag ein Miswäk zu gebrauchen.) Es ist rur den Fastenden verpönt, das Was chen des Mundes oder der Nase zu übertreiben und zu viel Wasser zu gebrauchen. Der Fastende darf kein Essen kos ten, aber die Boshaftigkeit mancher Männer ist eine Entschuldigung rur die Gattinnen, und sie darf das Essen kosten, ohne es herunterzusc hlucken. Der Fastende darf Honig oder Butter kosten, die er kaufen möchte, obgleich es verpönt wäre. Eine Meinung besagt, dass er das darf, um einen eventuellen Betrug zu vermeiden, wobei er es nicht herunterschlucken darf. De r Fastende darf einen vorgekauten Kaugummi kauen, das aber hart und umrennbar sein muss. Ein neuer Kaugummi ist nicht zulässig. Für Männer ist es nicht gut, Kaugummi zu kauen. Falls sie es aus Notwendigkeit tun, soll+ ten sie es lieber im Geheimen tun. Der Fastende darf kein Blut s chröpfen lassen, wenn man befürchtet, dass e r zu schwach wird. Anderenfalls darf er dies. Es wäre aber auf jeden Fall besser, eine solche Intervention auf den Abend zu verschieben. Imam Abu Hanifa hielt es für makruh, den Mund oder die Nase zu waschen bzw. kaJt zu duschen, um sich zu erfrischen, denn ein solches Verhalten be zeigt eine Abneigung gegenüber dem Fasten. Imam Aba Yusuf erlaubte aber diese Taten, denn dadurch verhilft man sich zum Beten, und eine natürliche Plage wird beseitigt. Das Rechtsurteil orientiert sich daran. Jemand, der sich nicht beherrschen kann, sollte es unterlassen. seine Gattin zu küssen oder mit ihr zu kusc h eln .
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Ome~ Nasuhi
Bilmen, Jslamische~ Katechismus
Der Pastende sollte lieber das Kuscheln und einen Lippenkuss u nterlassen, egal ob er sich beherrschen kann oder nicht. De r Fastende darf in ungewaschenem Zustand übernach te n oder am Tag beim Schlafen e rotische Fantasien habe n . Es wäre aber für ihn besser, sich vor dem Sch lafe n doch zu waschen . Der Fastende darf Rosen oder Moschus riechen, es wäre nicht verpönt. Er darf a u c h die Augenwimpern tuschen bzw. den Schnu rbart ölen .
Dinge und Handlung en, die das Faste n brechen Essen und Tr in ke n Abs ichtlic h es Ess e n oder Tri n ke n bzw. Taten, die dem Sinn des Fastens wi-
dersprechen , brechen das Fasten. Manche dieser Taten erfordern das Nachfasten und manche sowohl das Nach fasten als auch eine S ühneleistung. Essen oder Trin ke n bzw. Ges c hlech tsverke hr QUS Ver se h e n b rechen das
Fasten nicht. Dieselbe Regelung gilt ru r fard -, wagib-, und nafila-Forme n des Fastens, denn alles, was man aus Versehen macht, wird verziehen. (Die Mäli kiten meinen , dass alle dieser Taten das Pflichtfas te n brechen, weil der Bestand teil des Pastens verletzt wurde.) Palis jemand aus Versehen etwas isst oder t rinkt, sollte man ihn daran er in nern. Es wäre verpönt, es unterlassen , falls er robust auss ieht. Falls er aber sehr alt oder schwach ist, darf man es unterlassen, damit er andere Gottesdiens te verrich ten kann . Es ist auch eine islamische Aufgabe, einen Schlafenden zu wecken , damit e r das Gebet verrichtet. Der Schlafende ist zwar entsch uldigt, aber weil der Nicht-Schlafende nicht verhindert ist, beginge er eine Sünde, falls er dies nicht täte. E ssen und Trink e n beim S c hlafe n bricht das Wissen , denn da wäre ein Ve r-
se hen nicht im Spiel. Falls jemand daran erinnert wird , dass er fastet, soUte e r das Essen sofort abstellen , denn wenn er es nicht a bstellt , wird sein Fasten gebrochen und er mu ss nachfasten . E s sen u n d Trinken d u rc h ei ne n Fe hle r bricht auch das Fasten . Jemand ,
de r beim Waschen Wasser verschluckt oder Schneeflock en h erunterschluckt, mu ss n achfas ten. Falls er aber darauf vergisst, dass e r fas te t, braucht e r nicht nachzufast en. He runte rs chlucke n Das Sc hluc ken d e r Fe u c htigkeit , die nach dem Waschen im Mund ent steht, bricht nic ht das Fasten . Auch das Herunterschlucken von Nasenschleim bric ht nicht das Fasten, auch wenn man es a bsichtlich tut. Falls Blut vom Zahnfle isch in den Rachen gelangt, e ntscheidet die Menge. Eine kleinere Menge ist zu tolerie ren , da man sich se hr schwer dagegen weh -
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ren kann. Dieselbe Regelung gilt, falls der Schleim überwiegt. Wenn aber das Blut überwiegt und eine bestimmte Menge überschritten wird bzw. der Blutgeschmack zum Ausdruck kommt, bricht es das Pasten. Dieselbe Regelung gilt auch f-Ur einen gezogenen Zahn. Man darf a u ch den Mundschleim henmterschh.lcken, de r als Faden aus dem Mund heraus fließt, aber nicht abreißt, denn in diesem Falle befindet er sich noch immer im Mund. In diesem Sinne ist auch jegliches Wasser tolerierbar, das aus dem Mund heraustritt und wieder heruntergeschluckt wird. Aussaugen der Lippen ist auch tolerierbar, die durch Sprechen oder aus irgendeinem Grund feucht geworden sind, denn es besteh t dafür die Notwendigkeit. Falls Tränen od e r Schweiß in den Mund gelangen, brechen weniger als zwei Tropfen nicht das Fasten, denn dies ist wirklich unvermeidbar. Wenn aber der salzige Geschmack des Schweißes w spüren wird, bricht dies das Fasten. Das Eindringen von envas Ungenießba rem und Unvermeidbarem bricht nicht das Fasten. Nelke bzw. deren Geschmack, die als Medikament auf den schmerzenden Zahn gegeben wird, und sich im Mund verbreitet; Rauch, der in der Luft verdampft; Staub aus der Erde oder Filtration brechen nicht das Fasten. Das Herunterschlucken eines Medikaments bricht aber das Fasten. Für einen Brocken zwischen den Zähnen gilt eine Kichererbse als Maßstab für die Größe. Ein Brocken kleiner aJs eine Kichererbse bricht nicht das Fasten. Ein größerer Brocken b richt aber das Fasten. Ges c hlechtsa kt Kuscheln und s exuelle s Vors p iel brechen nicht das Fasten. Auch durch den Austritt von Lusttropfen durch Anschauen oder erotische Vorstellungen wird das Fasten nicht gebrochen. So braucht man nicht zu befürchten, dass das Kuscheln mit de r Gattin das Fasten gerahrden könnte. Du rch das Anschauen eines Körperteils der Gattin oder einer Dntten auch zum wiederholten Male oder durch erotische Vorstellungen mit Austritt von Lu sttropfen wird das Fasten nicht gebrochen. Das BerUhren eIßes Körperteils ohne Samenerguss bricht nicht das Fasten, wobei die beiden Geschlechtswege davon ausgeschlossen sind. Der Samenerguss bricht das Fasten und erfordert Nachfasten. Auch die Masturbat ion unterliegt derselben Regelung. Falls jemand einen Samenerguss hat, ohne die KOrperwarme seiner Gattin zu beruh ren (z. B. wenn ein Tuch dazwischen liegt), bricht dies nicht das Fasten. Wenn eine Frau ihren Ehemann so lange festhAlt, bis er einen Sa m en e rguss hat, wird sein Fasten dadurch nicht gebrochen. Der Zustand, dass sie es aur seinen Wunsch tut , ist umst ritten.
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Omer N(JSII.ru Bilmen, Islamischer Karectusmus
Falls ein Mann seine Gattin oder die Gattin ihren Mann küsst und bei dem Mann Spennien ausströmen und be i der Frau sich eine Feuchtigkeit einstellt, habe n beide das Fasten gebrochen, was das Nachfasten erfordert. Falls die Frau bei diesem Kuss keine Feuchtigkeit bekommt, sondern direkt einen Or· gasmus erlebt, hat sie laul Imam Abu VOsuf das Fasten gebrochen. Imam Muhammad hingegen erlaubte es. Streichen, Halten der Hand oder Umarmen sind auch dem Kuss gleichgestellt.
Andere Ursachen Injektion, Nasentropfen oder Tropfen ins Oh r brechen das Fasten, was a uch das Nachfa sten e rfordert. Wasser ins Ohr bricht das Fasten nicht. Das Reini· gen des Ohres mit Wattestäbchen bricht das Fasten ebenso wenig. (Imam Schäfi'i erlaubte es jedoch nicht). Infiltration durch die Hau t bricht das Fasten nicht. 0 1 oder Wasser, deren Feuchtigkeit die Haut erquickt, bricht das Fasten ebenfalls nicht. Tropfen, die ins Auge gegeben werden, brechen das Fasten nicht, auch wenn man sie in der Nase spürt. lrgendelwas, das nic ht übe r den Mund dem Körper des Fastenden zugefügt wird und sich im Körper auflöst, bricht das Fasten, wobei der benutzte Weg egal ist. Maßgebend ist, was eindringt, und nic ht der Weg. Zum Beispiel ein Keilstück oder Eisenstück, das eingesteckt wi rd, bricht das Fasten. Falls aber das Endsnlck draußen bleibt, wird das Fasten nicht gebrochen. Ein feuchtes Mittel, das in ein Korperlumen aufgestellt wird, erfordert das Nachfasten, sobald es durch den Körper eingenommen wird. Diese Angelegenheit wird in dem Buch Mabsüt von Imam Sarachsi näher e r· klärt, wobei die Meinung von Imam Abü Hanifa behandelt wird. Ausgehend davon schlussfolgert man, dass eine Injektion während des Tages im Ramadan das Fasten bricht und das Nachfasten erfordert, denn da wird die Bewilligung des Fastenden vorausgesetzt und er zieht daraus ein en Nutzen. Die Injektion eröffnet sich einen neuen Weg und das Medikament wird durch diesen Weg injiziert. So ist das Eindringen dieses Medikament nicht dem Eindringen durc h die Haut gleic hgestellt. So sind Injektionen erst nach dem Abend vorzunehmen , falls überhaupt keine Notwendigkeit besteht. Das wäre vorsichtiger. Wie oben e rwähnt, br icht ein Eisenstück, das durch einen Dritten in den Kor· per hineingezl.Vungen wird, das Fasten, obwohl es dem Körper nicht dienlich ist. Seide Imame meinten aber, dass das Fasten nicht bricht, weil dabei kein physiologischer Weg gebraucht wird, denn das Faslen besteht darin, den Körper vor dem Eindringen über natürliche Wege zu schonen. Uns wurde dies befoh· len, und deshalb braucht man nicht unnatürliche bzw. nicht· natÜrliche Wege oder Kanäle in Betracht zu ziehen.
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Medikamente So bricht ein Medikament, das von außen applizie rt wird, nicht das rasten, auch wenn es in ein Lumen eindringt. Dasselbe gilt fü r eine Kugel bzw. ein Eisenstuck, das die Integrität stört und dadurch eindringt. So darf auch eine Injektion nicht das Fasten brechen. Die erste Fatwa, die durch das FatwaHaus des Osmanischen Reiches abgegeben wurde, hat sich daran orientiert. Es ist aber immer besser, vorsichtiger zu sein. Ein Medikament, das auf eine Wunde am Kopf oder am Abdomen appliziert wird, aber nicht in den Körper eindringt, bricht nicht das Fasten. Falls man aber nich t sicher sein kann, dass das Medikament eindringt, sollte man es laut Imam Abu Hanifa lieber unterlassen, denn es besteht dafur die Möglichkeit. Seide Imame e rlaubten es, da der Verdacht allein nicht genugt. Ein Ver dacht allein oder das Eindringen du rc h unnatürliche Wege dürfen nicht das Fasten brech en.
Gründe fü r das Nachfasten Jemand, der wegen einer Reise oder einer Krankheit nicht in der Lage war, den Ramadan zu fflsten, und verstirbt, ohne eine günstige Zeit zu finden nachzufasten, gilt von seiner Schuld, nachzufast.en, befreit, wobei er auch keine Fidya (Summe, um sich von einer Schuld freizukaufen) zu zahlen braucht . Falls er es testamentarisch festgelegt hat, dürfen seine Erben es aus seinem Drittel begleichen. Die Fidya enthält Lebensmittel, die de n Hunge r eines Bedürftigen zu Morgen und Abend stillen könnte. Fidya und Fitra sind gleichwertig. Jemand, der wegen einer Reise oder eine r Krankheit nicht in der Lage war, den Ramadän zu fas ten, und ve rstirbt, ohne nachzufasten, obwohl er dazu Gelegenheit gefunden hat, sollte testamentarisch feststellen, von seinem Vermögen für jeden Tag eine Fidya entrichten zu lassen. Diese Fidya ist an die Bedü rftigen zu entrichten. Auch derjenige, der ohne Begründung nicht gefastet hat, sollte es seinen Erben nahe legen, von seinem Drittel seiner Erbsch aft die Fidya zu entrichten, was obligatorisch wäre. Die gleiche Regelung gilt, falls er keine Zeit findet, um nachzufasten, denn er hat einen Gottesdienst unter lasse n , den man unbedingt verrichten musste. Falls er es selbst nicht festge legt hat, ist es für seine Erben nicht verbindlich. Sie dürfen es aber aus ihrem Drittelanteil tun. Die Erben oder Nicht-Erben durfen nicht im Namen des Verstorbenen fasten. Man darf sich bei körperlichen Gottesdiensten durc h niemand anderen ve rtreten lassen. Sie dürfen abe r den göttlichen Lohn des Faslens, das sie gehalten haben, dem Verstorbenen schenken. (Imam Schäfi' j meinte, dass man aus dem Erbe des Verstorbenen unbedingt die Fidya entrichte n müsste, egal ob er es testamentarisch festgelegt hat oder nicht. Er e rlaubte ebenfalls, dass sein Treuhänder im Namen des Verstorbenen fasten darf.) Die Entrichtung eine r Fidya gilt für das Fasten im Ramadän bzw. das Nach fasten resultierend aus dem Ramadän und dem Gelübdefasten. Für das 262
Örner Na$\./hi Bilme .., Islamischer Kalechismus
Schwurfasten darf man keine Pidya entrichten, solange man lebt, aber man darf es tes tamentarisch festlegen. Man muss ein Zusatzfasten, das man bricht, unbedingt nachfasten. Es ist egal, ob der Betroffene dieses Fasten von sich selbst freiwillig oder unfreiwillig gebrochen hat. Falls eine Frau, die zusätzlich fastet, zu menstruieren beginnt, sollte sie unbedingt nachfasten. denn es ist obligatorisch, eine a ngefangene gottesdien stliche Handlung zu Ende zu führen bzw. eine Verpflichtung, die man übernommen hat, auszuüben. (Die Sch5.fi'iten überlassen dies dem Wille n des Fastenden. Er darf weiterfasten oder es auch unterlassen, de nn er hat eine gottesdienstliche Handlung angefangen, die für ihn nicht obligatorisch war. Er braucht keinen Gottesdienst nachzuholen, der ihm nicht vorgeschrieben war.) FaUs sich eine Person nach dem Sonnenaufgan g zum Fasten entscheidet, gilt es nicht als Na:::h -, sondern als Zusatzfasten, denn man sollte es schon in der Nacht tun. Falls man dieses Fasten bricht, sollte man es zusätzlich nachfasten. Falls jemand, der das Fasten im letzten Ramadan unterlassen hat, den nächsten Ramadan erlebt, muss er vorhe r gewöhnlich fasten, denn für das Nachfasten hat er noch Zeit. (Die Schafi'iten meinen, dass man das Nachfasten vor dem Ramadan des Folgejah res beenden sollte. FaHs ein zweiter Ramadän dazwischentritt, muss man nachfasten und für jeden Tag eine Fidya entrichten, denn die Zeit des Nach{astens wurde überschritten. Das Verschieben des Nachfastens ist genauso wie das Verschieben eines zeitgebundenen Gebets. Die hanafitische Rechtsschule sieht aber rur das Nachfasten keine bestimmte Zeit vor. Der Koranvers dariiber definiert keinen näheren Zeitpunkt. Das Fasten bei Kinde rn unterliegt derselben Regelung wie beim Gebet. So wird dem li -jährigen Kind vorgeschlagen mitzufasten. FaUs er es nicht tut, ist er mild zu bestrafen, abe r er ha t nicht nachzufasten. Es muss aber siche rgestellt werden, dass das Kind es sich leisten kann. Es ist unbedingt zu vermeiden, ein Kind mit dem Fasten zu strapazieren , wenn es dadurch Schaden erleiden könnte.
Sühneleistung en für das Nicht-Fas ten Das Durchfasten von z we i Monaten gilt nur als Strafe und Wiedergutma ~ chung einer Untat und Ist nur lür das Fasten im Ramadan gültig, denn die offenkundige Erklärung des Korans betrifft nur das Fasten im Monat Ramad an. Dalnit der Bruch des Fastens im Ramadan unbedingt eine Sühneleistung erfordert, muss etwas geschehen, was den Sinn und die Form des Fastens unterbricht. Ursachen dafür: essen, sich heilen lassen oder etwas mit Absicht und bestem Willen herunterschlucken, was man genießen kann, oder Geschlechtsverkehr mit einem lebenden Partner auf einem der beiden üblichen
Fein.heiten. i.slami.scfum Glaubens
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Wege. Ein Spennien- bzw. Vaginallluss ist nicht erfo rderlich. So braucht man keine KaJlara zu leisten, falls man etwas ve rzeh rt, was an und für sich kein Lebensmittel ist, fUr den Körper nicht förde r lich ist oder unsauber ist und dessen Gen uss nur mit Widerwillen möglich ist. Es ka lill en twed er mit freiem Willen oder mit Genehmigung des Fastenden er folgen. Auch die Verabreichung eines Medikaments auße r auf dem o ralen Weg erfordert keine
Kallara. Eine Vergewaltigung unterliegt auch derselben Regelung. Da die Betroffene dabei ausgeliefert ist, b raucht sie nur nachzufasten und leistet keine Kafrara. Die Kaffära ist eine Bes trafung dafür, dass m a n das Fasten brich t , und keine Bestrafung dafür, dass man nicht faste t . So braucht jemand, der sich nicht zum Fasten entschlossen hat, keine KafTära zu leisten, falls er etwas tut, was das Fasten brechen könnte. E r braucht nur nachzufasten. Imam ZufTar meinte aber, dass für das Fasten allein die Ent haltung (lms a k ) genügt. So darf man auch ohne festen Entsch luss durch Enthaltung fasten, deshalb e rforde rt ein absichtliches Unterbrechen des Fastens sowohl das Nachfasten als auch die Kaffära. So b r aucht jeman d, de r sich nicht zum Fasten entschlossen hat, am Tage das Fasten bricht, nur nachzufasten. Ein de rart unangebr achtes Verhalten zieht eine große Verantwortung auf sich , aber eine Kaffära wird nicht notwendig. Jemand, der in der Nacht nicht de n Willen hatte zu fasten, sich vor der ersten Hälfte des Vormittags zum Fasten ent schließt und aber dann diesen Entschluss ändert und das Fasten brich t, braucht nur nachzufasten und keine Kaffära zu leisten. Diese Meinung vertrat Imam Abü HanIfa. Seide Imame (Imam Muhammad und Imam Abü Yüsuf) vertraten die Meinung, dass jemand, der sich enthält und nach dem Mittag das Fasten bricht, nur nachfasten muss und keine Kaffära brauche. Wenn er es aber vor dem Mittag tut, muss er nachfasten und eine Kaffära leisten, denn es besteh t die Möglichkeit, vor dem Mittag zu fasten. (Imam Mälik meinte, dass jeder Muslim, der ohne Begn1ndung das Fasten bricht, unbedingt eine Kaffära braucht.) Imam Schäfi'i vertrat die Meinung, dass man nur wegen Geschlechtsverkehr eine Ka.ff'ara b rauche, und zwar für jedes einzelne Mal, denn die K.af!ara hat eine Bedeutung als gottesdienstliche Handlung, und bei diesen ist eine Zusammenziehung nicht möglich. Sonderregulierungen Ein ige Mittel, die beim absichtlichen Genuss oder Verzehr eine Sühneleistung f"tir den Fastenden erfordern: Brot, Speise, 01 oder Butter, Weizen , Ger ste, Fleisch, roh oder gekocht, Schnee, Hagel, Obstsaft, trockene oder gedörrte Fruch te, Rosinen, kleinere Blätter , Pflanzen, Erdklumpen, die man genießen kann, alle Getränke, Tabak und Tobak, Süßigkeiten. 264
Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
Bei all diesen Mitteln wird der Fastenbruch förmlich vollzogen. Da auch der Körpe r davon Nutzen zieht und diese Mittel genießen kann, entsteht ein. sinngemäßer Fastenbruch. Ein Steinehen, Eisenstück, eine Kugel, ein Korn oder ein Haselnuss- bzw. Mandels tück mit Schale, die man absichtlich herunterschluckt, brechen das Fasten. Nachfasten ist erforderlic h, aber eine Kaflara ist nicht notwendig, denn es passiert ein förmlicher Bruch, aber da der Genuss nicht sehr üblich ist, entsteht ein sinngemäßer Faste nbruch . Ein Papierstück, eine Watte, Erdklu mpen, getrocknetes Gras, rohe Frucht, Nuss, feuc ht ode r getrocknet, und Ei mit Schale erfordern das Nachfasten, aber keine Kaffära, denn es ist nicht besonde rs üblich, sie zu genießen. Getrocknete Pistazien erfordern aber eine Kaffära, falls man sie kaut. Ohne Kau e n ist keine KafTära erforderlich. Trockener Reis oder trockenes Getreide bzw. trockene Linsen erfordern keine Kaffära, da man sie nicht verzehren kann. Wasser, das in die Nase strömt, oder als Tropfen verabreichte Medikamente unte rliegen derselben Regelung, denn man schluckt sie nicht mit Willen h erunter und eine Nutznießung erforder t nur das Nachfasten. Fremden Speichel, einen Bissen, den jemand anderer gekaut hat, oder einen Bisse n , den man selbst gekaut und ausgespuckt hat, noch mals herunterzuschlucken , erfordert nur das Nachfasten und keine Kaffära, denn so etwas ist naturgemäß ekelhaft. Rauschkräuter erfordern aber eine Kaffära, weil sie einen Genuss ergeben. Fazit: Die Kaffära ist dazu da, um Unerwünschtes fernzuhalten, und gilt für Lebensmittel, für die man naturgemäß eine Zuneigung zeigt. Für alles anderc, von dem man sich naturgemäß selbst fernhält , ist keine Kaffära notwendig. Irrtümer
Jemand, der ein gewöhnliches Lebensmittel, das man naturgemäß genießen kann, in den Mund nimmt, muss es sofort entfernen, sobald er sich daran erin nert, dass er fastet. FaUs er aber es nicht tut, muss er eine Kaflara leisten . Fass e r es tut, aber nach einer bestimmten Zeit herunterschluckt, muss er nachfasten , denn einen solchen Bissen herunterzuschlucken, ist ekelhaft. Falls jemand sich irrt und mit eine r fals chen Annahme, dass es noch Zeit gibt, weiter isst bzw. vorzeitig das Fasten bricht, braucht nur nachzufasten und keine Kaf'rara zu leisten, weil er es nicht absichtlich getan hat. FaJls jemand eincn anderen beauftragt, sich zu erkundigen , und der Beauftragte ihn falsch informiert und er in diesem Sinne falsch handelt, braucht er nur n achzufasten und keine KafTära zu leisten. Falls sich aber herausstellt, dass der Beauftragte ihn absichtlich faJsch informiert hat, wird eine Kaffära notwend ig. Gesetzt den Fall , dass zwei Personen behaupte n , dass die Sonne untergegnn-
Feinhei!en islamischen Glaubens
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gen :;el, und zwei andere widersprachen ihnen und der Betroffene bricht das Fasten. Wenn es sich nachher ergibt, dass die Sonne doch nicht untergegangen war, braucht der Betroffene nur nachzufasten und keine Kafffira zu leisten. Gesetzt den Fall, dass zwei Personen bezeugen, dass die Sonne aufgegangen sei, abe r der Betroffene weiter iss t, weil er fest davon überzeugt isst, dass die Sonne nicht aufgegangen ist und es sich herausstellt, dass die heiden schon Recht batten, muss der Betroffene nachfasten und Kaffilra leisten, da zwei Personen einander bestätigen. Eine Ableugnung einer Aussage kann der Bestätigung nicht widersprechen. Falls aber nu r eine Person den Sonnenaufgang bestätigt, wi rd nur das Nach fasten erforderlich, denn die alleinige Aussage einer Einzel~rson reicht nicht aus. Versehe n oder Vergesslichkeit
Jemand, der aus Verseh e n bzw. aus Vergesslic hkeit etwas verzehrt oder mit dem Irrglauben, dass die Sonne noch nicht aufgegangen sei, weiter isst oder etwas gegen den Sinn des Fastens unternimmt und dann mit weiterem Glauben, dass e r sein Fasten geb rochen hat, nun mit Absicht etwas verzehrt, braucht keine Kaffära zu leisten . Laut Imam Abu Hanjfa braucht er es auch in dem Fall nicht, wo er weiß, dass das Versehen das Fasten nicht bricht, denn es besteht die Gefahr der Verletz ung des Fastens. Jemand, der das Gefühl hat, sich übergeben zu müssen, oder beim Waschen des Mundes zu vie l Wasser aufnimmt oder beim Anschauen einer Frau die Überzeugung bekommt, dass er sem Fasten gebrochen hat, und dann basierend auf dieser Annahme absichtlich etwas verzehrt, braucht trotzdem keine Sühne zu leisten. Wenn er aber weiß, dass so etwas sein Fasten nicht bricht, dann braucht er eine solche. Falls jemand am Tag einen Miswäk gebraucht oder jemandem übel nachredet und deshalb annimmt, dass er sein Fasten gebrochen hat, braucht er keine Kallara zu leisten. Wenn er abe r darüber genau informiert ist, braucht er schon eine Kaffärs . Wenn jemand, der im Schlaf einen Samenerguss hatte, sein Fasten brich t, sollte er genau ermitteln, ob e r gensu infor miert war. Falls er weiß, dass ein solches Verhalten sein Fasten nicht bricht, braucht er eine Kaffära, sonst nicht. Jemand, der durch Vergesslichkeit im Ramadän Geschlechtsverkehr anfängt, muss sich zurückziehen, sobald er sic h daran erinnert. Dies wäre einem Samenerguss im Schlaf gleichzusetzen. Auch ein späterer Erguss ist zu tolerieren . Falls er sich aber nicht bewegt und einen Samenerguss abwartet, braucht er nur nachzufasten. Bei weiterer Erregung braucht er eine Kafrara, denn in diesem Falle wi rd die Tat vollzogen. Auch Zuruckziehung und weitere Fortsetzung erfordern eine Kafrara. Diese Regelung gill auch für einen Geschlechtsverkehr am bzw. um die zweite Morgendämmerung.
2. .
Omer Nasulu Bilmen, IslamIscher Ka/echismus
Unve rschuldetes Fastenb rechen
Falls ihr Mann mit ihr einen Geschlechtsverkeh r ausübt, während eine Frau schläft oder oHnmächtig ist, braucht sie n u r nac hzufas ten und keine Kaffära zu leisten. Eine Frau, die s ich im Ramadän einem Kind oder einem Unzurechnungsfähigen zu sexuellen Handlungen hingibt, braucht auf jeden Fall eine Kaffära. Bei einer Ve rgewaltigung im Ramadan braucht der oder die Vergewaltigte n ur nachzufasten und keine Kaffära. Fastenbruch infolge eine r Gewaltanwendung, wie de m Ver such zu töten, ein Organ zu amputieren oder der Folterung mit einer Folge dieser Taten, befreit nicht von einer Kaffiira. Ein Reisender, der vor dem Mittag heimke hrt oder sich zum Fasten en tscheidet , weil er noch nichts gegessen hat, und dann doch etwas mit Absicht verzehrt, braucht keine Kaffära zu leisten. Ein Ohnmächtiger, der vor dem Mittag zu sich kommt aber dann noch etwas unternimmt, was das Fasten bricht, braucht keine Kaffära. Ein Faste n breche r, de r im Laufe des Tages etwas erlebt, was ihm das Nichtfasten erlaubt, braucht keine Kaffära zu leisten. Eine gesunde Pers on , die sich entschlossen hat zu fasten, bric ht das Fasten und er leidet einen Ohnmaehts anfall, oder eine Frau, die das Fasten gebro che n hat, beginn t zu me l1struieren , braucht nur nachzufasten und keine Kaffära, denn dies sind gottgegebene Behinde runge n . Wenn aber diese Behinderung auf eine Selbstver schuldung, wie zum Beispiel eine Selbstverletzung, zurückzuführen ist, muss man eine Kaffä.ra leisten, weil man es sich selbst zugefügt hat. Auch wenn man sich nach dem Fastenbrechen auf eine Reis e begibt, egal ob freiwillig oder auf Empfehlung, braucht man ein e Kaffära , denn e ine Reise ist keine gottgegebene Behinderung. Ein Fastenbruch nach dem Antritt der Reise e rfordert aber nur das Nachfas te n , denn in diesem Sinne ist der Betroffene nicht aufgefordert zu fasten. Eine fastende Person reist ab und kehrt wieder zurück, da sie etwas zu Hause vergessen hat und isst etwas dabei. Sie braucht eine Kaff"""ara , denn mit der Rückkehr ist die Sonderregelung ru r Reisende außer Kraft getreten und die Per son war dabei woh nhaft. Wenn deljenige abe r diese Mittel außerhalb der Ortschaft, wo er lebt, zu sich nimmt, braucht er keine Kaffära, auch dann nicht, wenn er davon absieht, die Reise fortzusetzen, denn in diesem Falle war 1hm eine Sonderregelung gestattet, wonach e r nicht zu fasten braucht. (Die Lehrmeinung der Zähiriyya-Bewegung besagte, dass man be i der Reise laut Koran übe rhaupt nicht fasten darf. Andere Schulen s tellen es dem Betroffenen frei. Der Betroffe ne hat freie Wahl, er kann nach fasten. Unsere Meinung
Feinheiten Islomi.schen Gloubens
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ist, dass er fasten sollte, wenn er keinen Schaden davonträgt.)
Gründe für das Nichtfasten Die unten aufgeführten Gründe erlauben es, nicht zu fasten bzw. ein genes Fasten zu beenden:
angefan~
I. Reise. Jemand, der im Ramadan eine dreitägige Reise (18-
stündig) unternehmen wird, darf von Abend aus den Willen e rklären, nicht zu fasten . An dem Tag, an dem er abreist, fastet er nicht. Ein Fastender, der fastet und am gleichen Tag, ist aber nicht entschuldigt. Er muss am ersten Tag fasten. Wenn e r dies tut, braucht er keine Kaffära, sondern muss nur nachzufasten. 11. Krankheit. Ein Kranker, der befürchtet. davon einen tödlichen Schaden zu erleiden oder eine geistige Krankheit zu bekommen oder dass seine Krankheit sich dadurch verlänger t, darf nicht fasten bzw. kann sei n angefangenes Fasten brechen. Er kann dann diese Tage nach seiner Genesung nachfasten. Auch Augenkrankheiten, die sich dadurch verlängern kön n ten, untertiege:l dieser Regelung.
Eine Einbildung reich t aber nicht aus. Es muss ein überwiegendes Gefühl be~ s t ehen , das sich durch die Elfahru ng des Pat ienten oder die Symptome bestätigen lässt . Ein muslimischer , erfahren er Arzt darfes auch bestätigen. Auch eine Person, deren Krankheit durch einen erfahrenen, muslimischen Arzt oder durch ei ne Überzeugung bestätigt wurde, unterliegt derselben Regelung. 1Il. Soldaten im Einsatz brauchen im Kriegsdienst nicht zu
fasten.
IV. Gewaltanwendung Jemand, dem Gewalt angetan wird, darf sein Fasten brechen, dies ist erlaubt. Wenn er aber dies nicht tu t, bestätigt er seinen Glauben . Ein Reisender oder ein Kranker muss aber sein Fasten brechen . Wenn sie es t rotzdem nicht tun oder deshalb ein tödliches Schicksal erleben, begehen sie eine Sünde, weil es ihnen zusteht und sie von dieser Bewilligu ng nicht Gebrauch machen. V. Überm.äßiger Hunger- oder Durstzustand Eln Fastender, der ausgehend von seiner Erfahrung u nd den Symptomen bzw. von einem Attest eines muslimisch en Arztes befUrchtet, einen großen Schaden in folge des über mäßige n Hunger- oder Durstzustandes zu erleben, darf sein Fasten b rechen , um es später nachzufasten. VI . Schwangerschaft oder Milchmutterschajt Ein e Frau, die im Ramadän schwanger ist oder ihr e igenes bzw. ein frem des Baby stillt, darf ihr Fasten brechen, falls sie befOrchtet,
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6me r Nasuhi Bilmen, Islamischer Ka fechismus
dass sie oder das Baby einen Schaden erleiden könnte. Sie darf dann nach rasten. Die Milchmuttersch aft muss aber schon angefange n haben und es darf keine andere Frau geben, die dem Baby Milch geben könnte. VI1. Physio log is che o d e r patholo9ische Blutung Eine Frau, die im Ramadan ih re Blutung bekommt oder ein Kind gebärt, fastet nicht mehr. So darf sie in ihrer Periode oder im Wochenbett nicht meh r fasten, es ist ih l' nich t erlaubt. Wenn aber eine Frau mit der falschen Annahme das Fasten bricht, dass ih re Blutung beginnt, und sich dabei irrt, muss sie sogar eine KafTära leisten. Dies ist die gängige Meinung. Falls die Blutung einer menstruierenden Frau im Ramadän aufhört, zählt sie ihre Tage ab. Wenn 10 Tage übersch ritten sind, darf sie anfangen zu fasten. Wenn aber 10 Tage noch nicht überschritten sind und es sehr wenig Zeit bis zu r Morgendämmerung gibt, fängt sie t rotzdem an. Beim Fehlen der Zeit zum Waschen braucht sie nicht anzufangen zu fasten, denn bei den Frauen, die weniger als 10 Tage Blutung haben, gehört auch die Waschzeit zur Blutungszeit. VII I. E inladung Gäste ein laden oder ein- bzw. ausgeladen sein, darf eine Entschuldigung dafür sein, das Zusatzfasten {nafila) zu b l·echen. Jemand, der sicher ist, dass er es nachfasten kann, darf das Zusatzfaste n breche n , denn we nn er weiter fastet, besteht die Möglichkeit, einen Bruder zu kränken. Laut einer Meinu ng gilt diese Erlaubnis nur bis zum Mittag, dann nicht mehr. Die EinhaltlJng der Elternrechte ist immer ein Grund zum Brechen des Fastens. Diese EntSChuldigung gilt nicht für Formen des Fa.stens, die wägib oder fard sind. IX. H o hes Alter Eine sehr alte und schwache Person braucht nicht zu fasten. Eine derartige Person ist nicht in der Lage zu fasten und erlangt sie auch nicht wieder, bis sie verstirbt. So jemand sollle für jeden Ramadful-Tag eine Pidya bezahle n . Diese Fidya kann man entweder am Anfang des Ramadäns, aber auch später entrichten. Man kan n diese Fidya an eine Ein zelperson oder mehrere Personen verteile n . Es besteht auch die Möglichkeit, dies in Form einer Einladung zu bezahlen. Für jeden Tag sollte man den Hunger eines Bedürftigen mor gens und abends stillen. Deljenige, der zu seiner Lebzeit seine Fidya bzw. seine Schulden nicht begleichen konnte, muss es testamentarisch feststellen, diese &huld von seinen E rben begleichen zu lassen. Jemand, der sich als zu alt einstuft und später feststellt, dass er doch in der Lage ist zu fasten, sollte das Versäumte nachfasten, und seine Fidya verliert
Feinheilen islamischen Glaubens
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die Gültigkeit. Reisende, Kranke und menstruierende Frauen b rauchen sich nicht zu verstecken. Reisende und Kranke dürfen öffentlich essen und tri nken, aber es wäre fü r sie besse r, es nicht in Anwesenheit von Leuten tun, die sie nicht als solche ken nen. Es wäre in d iesem Sinne besser, nicht öffen tlich zu essen, um ihre Glaubensbrüder zu würdigen. Auch Frauen mit Blutung ode r Wöchnerinnen sollten lieber im Geh eimen ihre Bedürfnisse stillen . Jemand, der nicht zu faste n braucht, im Laufe des Tages eine Veränderung erlebt, sollte sich lieber ent haJten. Zum Beispiel eine menstruierende Frau, deren Blutung ausgeklungen ist, sollte lieber bis zum Fastenbrechen nichts mehr essen ode r trinken . Ein Reisender, der in seine Heimat zurückkehrt oder in einer fremde n Heimat wohnhaft wird, sollte sich liebe r bis zum Abend enthalten. Es wäre unschön, rur Ihn seine Erlaubnis zu missbrauchen. Ein Reisender sollte im Ramadän lieber fasten. Wenn er aber dadurch Schwierigkeiten erleben könnte ode r beim Essen mit seinen Reisebegleitern nicht Schritt halten kann, d a rf er nicht fasten. Ein Arbeiter oder Gewerbetreibender darf nicht das Fasten brechen, auch wenn er weiß, dass er theoretisch bei der Ausübung dieses Berufes eine Krankheit erleiden könnte. Er muss die Vorsymptome abwarten.
Formen der Sühneleistungen Kaffiira bedeutet lexikographisch Decken bzw. Zudecke n . Da Gott manche Ve rgehen bzw. Sunden durch vel'schiedene Anlässe zudeckt, bezeichnet man aJl diese Anlässe als Kafrara. Es gibt verschiedene Formen der Kaftära, auf die wir unten näher eingehen werden. Diese Kaffära-Arten halten die Gläubigen von verschiedenen Sünden fern bzw. verhelfen Ihnen zu einem Recht. Da auch sie einen Sinn als gottesdienstliche Hand lungen haben, veranlassen sie die Vergebung der Sünden.
Sühne für das Fasten Ein Gläubiger, de r unter bestimmten Verhältnissen unentschuldigt das Fasten bricht, sollte einem Sklaven oder einer Sklavin zur Freiheit verhelfen. Diese Regelung war darauf gezielt, Menschen zu ihrer Freiheit zu verhelfen. Da aber heutzutage Sklave rei fast abgeschafft ist, wird man kaum Gelegenheit dazu finden. Falls man dazu nicht in der Lage ist , fastet man zwei Monate durch. Und wenn auch dies nicht möglich sein sollte, darf man 60 Bedürftige morgens und abends e rnähren. Man darf die Bedü rftigen ernähren bzw. die Lebensmittel einkaufen und den Bedürftigen übergeben. (Die Hanafiten und die Schäfi'iten halten die oben erwähnte Reihe ein. Die Mälikiten indes halten eine Gliederung nicht für notwendig, so darf man eine der Möglichkei ten selbst auswählen. ) 210
6mer Nasuhl Bilmen, Islami:;cher Kalechismus
Man sollte 60 Bedürftige im oder fast im Erwac bsenenalter speisen, bis sie satt sind. Man darf auch nur Weizenbrot geben . Man muss nicht unbedingt e twas anderes dazu geben, aber es ist natürlich besser, fUr eine menschen gerech te Beköstigung zu sorgen. Man darf nicht 120 Bedürftige auf e inmal speisen. Es müssen mindestens 60 Personen morgens und abends zu Essen bekommen. Man dan die Kaffära auch in Form von Weizen (520 Dirhrun, halbes Kilo), Gerste (I Kilo), Datteln oder Rosinen entrichten. Die oben angegebenen Mengen entsprechen einer Fitra. Sachleistung wäre auch akzeptabel. Es wäre auch möglich, einen Bedli rftigen 60 Tage lang morgens und abends, oder 120 Tage nur morgens bzw. abends zu ernähren. Man darf auch zwei Monate lang einem Bedürftigen die Fitra in Form von Sachgegenständen oder des Gegenwertes erstatten. Man darf aber nicht alles auf einmal abgeben, das Ganze ist in täglichen Mengen abzuliefern. Diese Regelung gilt nur für die Kallara. Es ist tugendhafter, die Kaffära fü r das Fasten an Bedürftige mit gutem Ver· haite I' abzuliefern. Laut Imam Abü Yüsuf darf man die Kaffara nicht an Nich tMuslime abgeben. Die Fatwä orientiert sich daran. Falls man die Kal'lara abfasten will, muss man zwei Monate bzw. 60 Tage lang ununterbrochen durchfasten. Falls man aus irgendei nem Grund nicht durchfasten kann, fängt man wieder von vorne an. Die Regelzeit der Fraue n bleibt davon unbetroffen . Die Menstruation gilt nicht als Unterbrechung, denn es wäre sonst für Prauen nicht möglich durchzufasten. Auch das Fasten im Ramadän oder gar Festtage sind als Entschuldigung rur eine Unter brechung zu akzeptieren. Jemand, der eine Kaffära leisten muss, sollte zum Zeitpunkt der Entrichtung dazu in der Lage sein. Falls er zur Zeit, wo die Kaßära notwendig wurde, reich war, aber zu dem Zeitpunkt der Entrichtung bedürftig geworden ist, kan n er fasten. Falls man mit dem Durchfasten an dem ersten Tag eines Mondmonats anfängt, fastet man zwei Monate lang. Wenn man aber an einem beliebigen Tag anfangt, sollte man den ersten Monat mit dem dritten Monat e rsetzen, das heißt, was im ersten Monat wenig ist, muss im d ritten Monat gefastet werden. Diese Meinung vertraten zwei Imame. Imam Abü Hanlfa rechnete fix mit 60 Tagen. Falls jemand im selben Rrunadän oder an verschiedenen Ramadan-Tagen das Faste n mehrmals willkürlich gebrochen hat, braucht er nur einmal die Kafrara zu leisten. Dies ist die gängige Meinung, denn die lehrreiche Seite der Bes trafung überwiegt. Eine Strafe für die Taten aus demselben Grund sollte genügen . Wenn man aber nach der Kaffära wieder denselben Fehle r begeht und das Fasten nochmals b richt, leistet man eine weitere Kaffära, denn man kann davon ausgehen, dass man aus dieser Bestrafung keine Lehre gezogen hat.
FeinheIten Islamischen Glaubens
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Sühne für das Rasieren
Die Kaffiira für das Rasieren resultiert daraus, dass man sich im Weihezu ~ stand aus ir gendeinem Grund rasIert oder rasieren lässt. Dafür fastet man drei Tage, wobei man nicht unbedingt durchfasten muss. Sühne für den Totschlag
Ein Muslim, der einen Muslim oder ein.en Nicht ~ Muslim in einem islamischen Land aus Ve rsehen totgeschlagen hat, muss einen Sklaven be freien. Da e r dies aber heute schwer tun kann, muss er zwei Monate lang durchraste n . Auc h das Erschießen emes Menschen mit eine r Kugel, d ie an und für sich auf ei n zu jagendes Tier abgeschossen wurde, ist in diesem Rahmen zu regulieren. Sü hne für den Schwur
DIe Kaffiira für einen Schv.rur ist diejenige Kaffära, die ein Muslim leisten muss, der seinen Schwur nicht halten konnte. Sie besteht darin, einen Skla~ ven zu befre ien oder zeh n Bedürftige morgens und abends zu speisen. Es be~ steht auch die MöglichkeIt, zehn Bedürltige mittelmäßig einzukleiden. Wenn man all dies nicht zu tun vennag, fastet man drei Tage durch. Dieses Du rch~ faste n lässt sich nicht einmal durch eine monatliche Blutung unterbrechen, sonst fängt man von vorne an. (Die Schäfi'iten hingegen erlauben auch eine Unterbrec hung) . Man darf auch zehn Bedürftigen Sachmittel in Höhe einer Fitra schenken. Man kann einem Bedürftigen zehn Tage lang die Fitra geben oder ihn zehn Tage lang morgens und abends emähren, denn dieselbe Person gilt an diver· sen Tagen juristisch als zehn verschiedene Personen. Man darf auch einmal das Essen und das andere Mal den Sachwert geben. Als KafIära fil r den Schv.ru r darl man derselben Person an zehn aufeinander folgenden Tagen zehn Kleidungsstücke schenken , aber n icht am selben Tag an dieselbe Person zehn verschiedene Kleidungsstücke, denn dies würde dem Sinn der Sache nicht entsprechen. Auch die Abgabe von zehn Fitras am selbe n Tag reicht nicht aus. Das Kleidungsstück, das man verschenkt, sollte den Körper vollständig oder größtenteils bedecken. Ein Kleidungsstück wäre ausreichend, aber ein Hemd allein würde nicht ausreichen , denn man darf n ic ht allein mit einem Hemd auf die Straße gehen. Jemand mit einem Hemd gilt als nicht gebührend gekleidet. So ist es am besten, eine Bekleidung mit drei einzelnen Teilen zu schenken. Niemand darf vor dem Bruch seines Schv.rurs eine Kafrara leisten, denn die Kaffära ist einer Buße (tauba) gleichgestellt und Buße gibt es nur nac h einer Sünde. Die Kafra ra ersetzt die Treue zum Sch wur. Solange die Möglichkeit be· steht, das Original einzuhalten , darf man es nicht ersetzen. Finanzielle Kafläras darf man nicht für die Leichentücher, Schulden bzw. den Bau von Moscheen einsetzen, denn es besteht die Notwendigkeit einer Über·
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tragung des Eigentums an Bedürftige. Bei den oben erwähnten Ausgaben besteht nicht die Möglichkeit dazu.
Wesen des Schwurs Schwur (yamin) bedeutet im Arabischen lexikographisch eine Verstärkung.
Als religiöser Terminus versteht man darunte r die Erwähnung des Namen Gottes, um eine positive oder negative Aussage zu bekräftigen. Wallähi (bei Gott), Ich habe es getan oder ich habe es nicht getan , ist ein Schwur ohne Bedingung. Falls ich es getan habe, möge man mich bestrafen, ist ein bedingter Schwur. Als Bestätigung kann man Fonneln wie Wa llä hi, BiIlähi oder Tallähi oder auch andere schöne Bezeichnungen Gottes gebrauchen. Man darf mit dieser Aussage nicht auf etwas anderes, zum Beispiel auf die Kaaba, schwören. Man darf auch nicht au f den Kopf bzw. Tod eines Lebewesens schwören. Aussagen wie Ich schwöre, Ich bezeuge, Ich schwöre auf Gott, leh schließe einen Bund mit Gott, Ich schwöre auf mein Leben bzw. auf mich, sind auch als Schwur zu verstehen. Be ha uptunge n Anreden wie "Du wirst sicherlich heute es so machen'" bzw. ~nicht machen", sind als Schwur zu ve rstehen. Falls der Betroffene diese Tat begeht bzw. nicht begeht, ist der Aussagende ein Schwurbrecher. Falls der Aussagende aber mit dieser Aussage eine verbindliche Aussage erzwingen wollte, brauchen beide nichts zu unternehmen . Die Erklärung einer erlaubten Handlung zu einer unerlaubten ist auch ein Schwur: Es soll mir verboten sein, diese Speise zu verzehren, ist ein Schwur, und wenn man später diese Speise verzehrt, braucht man eine Kaffära. Jemand, der behauptet: Wenn ich es tue, werde ich ein Ungläubiger, oder werde ich kein Diener Gottes bzw. Anhänger von Muhammad, Gott möge mich ohne Glauben sterben lassen, ist nach seinem Glauben und Zweck zu bewerten . Falls er diese Worte als Schwu r geb raucht hat und dann sein Wort nicht hält, braucht e r nur eine Kaflara zu leisten. Wenn er aber daran geglaubt hat, dass er u ngläubig wird, ist es kein Schwur, so muss er seinen Glauben und seine (religiöse) Würde erneuern. Es ist egal, ob er sein Wort hält oder nicht. Blasph emie ist auch in diesem Rahmen zu betrachten und er fo rdert die Erneuerung des Glaubens und der Eheschließung. Jemand, der behauptet: Falls ich es tue, möge Gott mich bestrafen oder in die Hölle schicken oder möge ich ein Dieb sein1, leistet keinen Schwur. Solche Worte wider sprechen den islamischen Sitten. Wenn man es aber dennoch auf die Zunge b ringt, sollte man es bereuen und Gott um Vergebung bitten. Jemand, der seine Worte wie Um des Korans willen ... oder Um des Buches
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willen, möchte ich es nicht tun bekräftigt, braucht keine Kaffära zu leisten, aber er muss seine Tat bereuen und Gott um Vergebung bitten. Eine andere Meinung vertritt die These, dass es als Schwur gilt, da der Koran Gottes Wort ist. Die absichtlich falsche Behauptung Gott weiß, dass. erfordert nach einer Auffassung den Unglauben (kufr) des Betroffenen, denn er verschwört gegen Gott und wirft Gott Unwissenheit vor. Eine andere Auffassung toleriert es als eine Lüge, aber erfordert Re ue und Buße . Die absichtlich falsc he Behauptung Gott bezeuge, dass. erfordert zwar kelne Kafrara aber wohl Reue.
Kategorien des Schwurs und Urtei le dazu Man unterscheidet verschiede ne Formen des Schwurs, die wir unten näher beschrieben haben: I. Lagw, resultiert entweder aus einer falschen Annahme oder
wird irrtumlich ausgedrückt. Man kann sich jederzeIt verspre-
chen und unnötigerweise das Wort Wallähi aussprechen. Man kann sich auch irren und eine unbe7..Qhlte Rechnung als bezahlt einord nen . Man b raucht in diesem Fall keine Kaff'ara zu leisten. Man erhoffi sich jedoch, dass Gott es entschuldigt. IJ. Gamus, ist ein absichtlich falscher Schwur. Der Schwur darauf. dass man eine Schuld beglichen hat, obwohl man es nicht getan hat, fällt in dIese Kategorie. Ein derartiger Schwur ist eine große Sunde. Ein solcher Schwur löscht Haushalte aus und vernichtet Lügner. In diesem Fall reicht eine KaIrara nicht aus. Man muss das Ganze bereuen und Gott um Vergebung bitten. Zusätzlich besteht die Nonvendigkeit, dem Entrechteten den Fall recht zu machen .
(Imam Schäfi'j meinte, dass ein derartiger Schwur auch eine Kaffära erfordere.) 111. M unaq/d ist ein Schwur, dessen Folgen möglich sind und die Zukunft betreffen. Morgen werde ich meine Schulden begleichen ist ein derartige r Schwur.
Ein solc her Schwur erfordert keinen Keffarach, solange man ihn hält. Wenn man aber ihn bricht, muss man Keffarach leisten. Wie im obigen Beispiel muss man Keffarach leisten, fa1ls man seine Schulde n tatsächlich nicht begleichen kann. Laut unserer Meinung sollte man Keffarach nur rar solchen Schwur leisten. Dabei ist es egal, ob man ihn aus Zwang, aus Vergesslichkeit oder aus Versehen nicht einhält. Falls die Nlcht-Einhaltung eines solchen Schwu rs einen re· ligiösen oder öffentlichen Nutzen erbringt, sollte man Ihn lieber nicht enthalten, wofOr man aber Keffarach leistet. Falls aber kein solcher Nutzen besteht,
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sollte man ihn doch halten . Wenn jemand darauf schwört, seine Schulden nicht zu decken, braucht er diesen Schwur nicht zu halten. Er muss seine Schulden doch decken und zusätzlich Keffarach leisten Besonde rheiten Fü r jeden neuen Schwur braucht man einen neuen Ke ffara c h . Diese Regelung gilt auch dann, falls diverse Schwure am seI ben Ort geleistet wurden . Jemand, der an verschiedene n Orten seine selbe Aussage, dass er etwas machen ode r gar nicht machen wird, mit einem Schwur bekräftigt hat, hat meh rere Schwure geleistet. Falls er sie nicht hält, muss er für jede n Schwur einen Keffarac h leisten. Allein Imam Muhammad meint, dass man für aUe Schwure nur einen Keffarach leisten braucht. Dies ist aber die gängige Meinung. Schwure, wie dass man mit dem oder dem anderen Mann nicht sprechen wird bVN. den oder den anderen Ort nicht besuchen wird, s ind zusammenzufassen . Wenn man nur mit einer dieser Personen spricht oder de r anderen nicht, gilt der Spruch noch weite r. Dieselbe Logik gilt auch für Orte. Wenn man aber beh auptet, dass man mit der oder der anderen Person nicht me h r s prechen wird und doch mit einer von den beiden sprich t, dann gilt der Schwur als nich t gehalten. Wenn man mit einer negativen Betonung behauptet, dass man entweder mit de r oder mit der anderen Person nicht mehr sprechen wird, sind diese Aussagen getrennt zu behandeln. Falls man doch mit der einen oder der anderen Person spricht , gilt einer der SchwOre gebrochen. Die Schwure sind nach örtlichem Gebrauch zu bewerten . Hier ist der Sinn und Zweck des Aussagenden nicht maßgebend. Falls jemand bekräftigt, dass er nicht aus dem Haus hinausge hen wird, darf durch das Dach oder Fenster hinaus, denn man geht üblicherweise durch das Haustor hinaus. Unmögliche Behauptungen
Ein Schwur, der theoretisch möglich, aber üblicherweise nicht praktikabel ist, gilt ab sofort gebrochen. Wenn jemand mit einem Schwur bekräftigt, das Eisen mit der Hand zu brechen, gilt der Schwur ab sofort gebrochen. Bei Schwuren ohne Zeitangabe gilt der Schwur solange, bis es unmöglich wird, die Aussage zu verwirklichen. Wenn jemand dem anderen verspricht, ihn zu besuchen, hat er Zeit, sein Wort zu halt en. Sobald aber der andere vers tirbt, hat er seinen Schwur gebrochen und muss einen Keffarach leisten. Bei Zeitangaben ist der Ablauf der angegebenen Zeit abzuwarte n . Falls jemand ve rspricht irgendeine Person an einem bestimmten Tag zu besuchen, gilt sein Schwur als gebrochen. sobald die Sonne an dem Tag unte rgegangen ist. Bedingungen
Ein bedingter Schwur verliert seine Gültigkeit mit dem Wirkungsloswerden dieser Bedingung. Wenn jemand behauptet, solange mit einer anderen Person
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nicht zu sprechen, bis ein Dritter ihm die Erlaubnis erteilt, gilt der Schwur mit dem Tod dieser Person nicht mehr. Der Schwurleistende darf wieder mit der Person sprechen und braucht keinen Keffarach zu leisten. Wenn jemand meint, dass er sich nicht von seinem Schuldner nich t zu tren nen, bevor e r seine Schuld begle icht, darf diese Schuld streichen, ohne seinen Schwur zu brechen. So wird der Schwur ungültig. Imam Abu Yo.suf meint, dass de r Schwur trotz der Abschaffung der Bedingung weiter gültig bleibt und dass man schwurbrüchig wi rd, wenn man dagegen hande lt du dadurch ein Keffarach notwendig wird. Abschaffung oder Vernichtung de r Bedingung verhindert den Bruch des Schwurs. Jemand schwört, seine Schuld am nächsten Tag begleicht. Imam A'zam und Imam Abu yo.su f me inen, dass mall nicht schwurbrüch wird, fal ls man die Schuld früher bezahlt. Ein Gast schwört zum Hausbesitzer, dass er die eine Speise nicht verzehren werde. Er wird nicht schwurbrüchig, falls er nicht di.e, sondern eine andere Speise verzehrt, denn dieser Schwurz gilt nur für eine bestimmte Speise. Die Bedingungen sind nur nach Möglichkeit zu bewerten . Jemand schwört, den Eintritt von einem anderen in ein bestimmtes Lokal zu ve rhindern. Wenn dieses Lokal ihm gehört, muss er mit allen Mitteln versuchen, den Eintritt zu verhindern. Wenn es aber nicht ihm gehört, braucht e r dies nur wörtlich zu tun, denn er verfügt übe r kein Besitzrecht. Die Bedingungen sind laut ihrem Belang zu bewerten. Jemand ve rspricht nie mehr mit den Freunden eines bestimmten Mannes zu sprechen. Er darf mit einem früheren Freund und späteren Feind derslben Person sprechen. Er wird aber schwurbriichtig, sobald sie sich versöhnen . Aus nahmen Der Schwur der Kinder, der Unzurechnungsfähigen bzw. der Schlafenden ist ungültig, aber der Schwur der Betrunkenen ist bindend, denn der Rausch ist eine freiwillige Entscheidung. So wird man eidesbrüchig, falls man seinen Schwu r nicht hält. Bei den Schwuren m it "lnschaAJlah" (Falls Allah es will) , ist es eine Verletzung des Schwurs bzw. der Selbstve rschreibung unvorstellbar. Jemand behauptet, falls Allah es will, etwas zu mach en oder er schreibt sich vor, 5 Tage zu fasten, falls Allah ihm erlaubt , eine Angelegenheit zu erledigen. Auch wenn diese Bedingungen nicht eintreffen, begeht man keine Sünde, denn alles ist an den Willen Allahs gebunden . So heißt es, dass Allah es nich t wollte. Solche Ausnahmen machen laut Imam A'zam und Imam Muhammad den Schwur ungültig. Der Schwur wird unklar. Imam Abu YOsuf meint, dass der Schwur gültig bleibt, aber solange die Bedingu ng nicht eintrim, ist e r nicht zu ahnden.
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(Imam Malik meint, dass der Schwu r weite rhin zu ahnden ist, denn die Bedingung, dass Allah es will, ist nur eine Fonnsache und ändert nicht den Tatbestand bzw. die Bedingung.)
Gelübde Gelübde ist Übernahme eine r zulässigen T a t aus Ehrfurc ht vor Alla h . Man macht diese Tat für sich selbs t wägib. Man darf sich nur zu Taten verpOichten, die als Gebet gelten und zum göttliche n Lohn ve rhalfen. es wäre zulässig zu beten: ~lch möchte morgen fasten bzw. dem Bedürftigen helfen!~ Es wäre aber nicht gut, für ein diesseitlches Interesse sich zu etwas zu verpflichten wie zum Beispiel, dass man eine beliebige Summe versc henken wird, falls man einen Auftrag bekommt. Ein derartiges Gelübde ist nicht auf einen heiligen Zweck, sondern ein weltliches Interesse gezielt und damit widersprüchlich mit der Aufrichtigkeit der Gebete. Ein solches Gelübde ändert nicht das Schicksal. Es passiert, was zu passieren ist. De r ei nzige Effekt ist, dass ein Geiziger etwas verschenkt. Man sollte sein Gelübde unbedingt einhalten, denn ein Gelübde ist an und für sich ein Vertrag mit Allah. S soll man sein Wort halten und da s Gelübde ausführen. Al!ahu Taala lobt diejenigen im Koran , die ihr Gel übde ausführen. Bedingunge n Man kennt nach Zeit, Ort, Person und der Tat, zu der man sich verpOichtet, bestimmte und unbestimmte bzw. bedingte und unbedingte Formen. Damit ein Gelübde gOltig und ausführbar wi rd, sind sechs Bedingu ngen zu erfüllen: J. Die Tat, zu der man sich verpflichtet, muss entwede r fard oder wägib sein. Es wäre ein Gelübde, dass man einen Tag fastet, akzeptabel, aber dass man einen Kranke n besucht ist nich t akzeptabel, denn es gibt keinen fard oder wägib, unbed ingt einen Kranken zu besuchen.
11. Die Tat muss unbedingt mit dem Gelübde gemeint sein. Man darf sich selbst 2 Einheiten Salach vorschreiben, aber nicht eine Waschung, denn eine Waschung verhilft uns zum Gebet, aber ist per se kein Gebet. So ist die Waschung ein Mittel zum Gebet. IlI. Die Tat, die man sich vorschreibt, darf nicht eine Tat sein, die man in Zukunft als fard oder wä gib unbedingt verrichten bzw. entrichten muss. So darf man sich nicht selbst vorschreiben , am morgigen Tag das Morgengebet zu verrichten, denn das Gebet ist sowieso ein fard. IV. Die Tat darf nicht verbot en sein. Man darf sich nicht einen Selbstmord vorschreiben . Eine Tat, die vorübergehend ve rboten ist, darf man nachholen. Jemand , der sich selbst 4
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Tage Pasten vorgeschrieben hat, darf nicht am Fest fasten, aber sein Gelübde nach dem Fest ausführen . V. Das Gelübde muss durc hnihrbar sein. Man darf sich nicht dazu verpflichten, am gestrigen Tag zu fasten . Jemand, der sich selbst vorgeschrieben hat, am Tag zu fasten, an dem seine Eltern von der Pilgerfah rt zurückzukom men, braucht nicht zu
fasten, wenn die Ellern an der Nacht eintreffen. VI. Das Gelübde muss im Besitz des Be troffe n e n sein bzw.
darf nicht sein Ve rmögen überschreiten. Jemand, der sich vorschreibt, 20.000 € zu stiften aber nur 5 .000 € besitzt, stiftet nur diesen Betrag. Man darf sich auch nicht vorschreiben ei n Schaf eines a n deren zu schlachte n .
Form en Falls man sich verpflichtet, am folgenden Tag zu fasten, wenn das Erwünschte sich verwirklicht, ist es ein b estimmtes Gelübde. Falls man sich aber verpflichtet, an irgendeinem Tag zu fasten, wenn das Erwünschte sich verwirklicht , ist es ein unbestimmtes Gelübde. Seide sind aber unbedingte, also absolute Gelübdeformulierungen. F'ormulierungen, wie "wenn diese Person kommt, werde ich einen Tag fasten oder Almose n geben- sind bedingt. Es ist wägib, absolute, also unbedingtc Gelübdeformulierungen einzuhalten . Ein Gelübde, das man nicht an einem bestimmten Tag einhalten kann, darf man auf jeden Fall nachholen. Wenn man zu einem bestimmten Tag nicht Almosen kann, darf man es zu cinem späteren Termin dieses Gelübde einlösen. Aus führung Ein bedlngtes Gelübde einzuhalten, wird e rst dann wagib, wen n diese Bedingung e rfüllt ist. Bei eine r Gelübdeformulierung, wo marl versucht, die Bedi ngung tu vermeiden, steht es der Per son zu, die es sich vorschreibt, ob er dieses Gelübde hält . Er darf entweder sein Gelübde halten oder die KelTarach leisten. Jemand, der sich selbst vorschreibt, einen Monat zu fasten, sobald er eine Errungenschaft bekommt, muss fasten, wenn er das Erwünschte erreicht, denn dies ist für ihn etwas, was er sich herbeigesehnt hat. Umgekehn aber, falls jemand sich selbst vorschreibt, einen Monat zu faste n , falls er LOge von sich gibt, s tehen ihm zwei Möglichkeite n zu. Er darf sein Gelübde halten und ei nen Monat fasten, aber auch die Keffarach leisten, denn die Tat zu lügen ist nich t eine Tat, die erwünscht ist. In diesem Sinne ist dieses Gelübde wie ein Schwur zu behandeln. Ein absolutes Gelübde darf nicht an eine bestimmte Zeit, bestimmten o rt, bestimmtes Geld oder eine bestimmte Person gebunde n we rden, auch wenn es bestimmt sein soUte. Sei diesem Gelübde sind verschiedene Formen des Fas278
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tens, des Gebets, der Klausur, des Geldes oder anderer Dinge gleichzusetzen. Falls jemand sich selbst vorschreibt, en einem bestimmten Freitag zu fasten oder in Baytul-Maqdis zu beten oder einem bestimmten Bedürrtigen an einem bestimmten Ort Almosen zu spenden und dabei an irgendeinem anderen Tag faslet oder in eine r anderen Moschee betet bzw. die Almosen einem anderen Bedürftigen in einem Ort gibt, gilt sein Gelübde. Ein bedingtes Gelübde darf man nicht einlösen, be vor die Bedingung eingetreten is t . Jemand , der sich selbst vorschreibt, drei Tage zu fasten, falls eine bestimmte Person ankommt, darf nicht anfangen zu faste n , bevor diese Person angekommen ist . Fasten als Gelübde
Fasten, das für eine bestimmte Zeit vorgesehen ist, darf man laut Imam A'zam und Imam Abu Yüsuf auch vor diesem Zeitraum halten. Imam Muhammad widerspricht aber beiden Imamen in diesem Sinne. So darf man nicht laut Imam Muhammad nicht im November fasten, fall s man sich vo rgeschrieben hat im Dezember zu fasten. Bei einem Gelübde, ein Jahr durc hzufasten, sollte man ein Jahr voll fasten, wobei man sich an den Mondsicheln halten sollte. Falls man sich nicht dazu entschlossen hat, ein Jahr ununterbrochen zu fasten , darf man auch mit Unterb rec hungen fa sten . Wenn man aber ununterbrochen fastet, sollte man 35 Tage nachfasten , wenn 30 Tage Ramadan und fünf Tage Festtage sind davon ausgeschlossen. Eine Frau, die sich diese Tat vorschreibt, soUte auch die Tage nachholen, die sie an ihren Menstruationstagen nicht fasten kann. Eine andere Meinung besagt, dass man die Tage im Ramadan nicht nachzufa sten braucht, denn die Tage im Ramadan sind bei einer solchen Bedingung von einem Jahr nicht auszuschließen . Falls sich jemand vorschreibt in einem bestimmten Monat zu fasten, braucht nicht zu fasten, falls e r in diesem Monat krank wird. Er darr aber naChfesten, wie es in Ramadan üblich ist. Eine Gelübdeformulierung wie, ~ic h we rde einen Tag um Allahs willen fasten" sieht keinen bestimmten Tag vor. Auch zwei, drei Tage usw. sind unbed ingte Formulierungen. So darf entweder durchfasten oder Unte rbrechungen emlegen. Ausgenommen davon ist, dass man sich vorschreibt, ununterbrochen zu fasten. Zum Beispiel: Eine Frau, die sich vorschreibt, zehn Tage ununterbrochen zu fasten, fastet fünf Tage lang und bekommt dann ihl"e Tage. Die ersten fünf Tage gelten nicht, so muss sie von Anfang an zehn Tage durchrasten, damit sie ihr Gelubde einlöst. Falls sie sich aber nicht vorgesch rieben hat, ununterbrochen zu halten, darf sie Unterbrechungen einlegen. Falls jemand sich vorschreibt, dass das Fasten ihm wägib wird, b raucht nur einen Tag zu fa sten. Jemand, der sic h verpflichtet, mehrere Tage zu fasten, muss laut lmam A'zam zwölf Tage und laut andere Imame siebe n Tage fasten.
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Irrtümer
Absicht oder Irrtum ist bei einem Gelübde gleichgestellt. Falls jemand, de r sich einen Tag um AHahs willen Fasten möchte, sich falsch ausd rückt u nd einen Mona t ausspricht, muss einen Monat fasten, wobe i e r nich t gleich damit anfange n soll. Er kann auch zu einem späteren Zeitpunkt damit anfangen. Falls jemand, der sich um Allahs willen an einem Donnerstag zu fasten gesinnt, sollte an dem kommenden Donnerstag fasten und nicht an jedem Donnerstag, ausgenommen e r meint es ausdrücklich so. Falls jemand, an dem man sich gesonnen ha.t zu fasten, doch nicht fas ten kann, darf man nach rasten. So kann man an einem angenehmen nachfasten, falls es an diesem Tag zu heIß ist. Palls jemand, der sich vel-pflichtet zu fasten , nicht alte rsbedingt fasten kann odel" einen schweren Beruf ausüben muss, der ihm das Fasten unmöglich macht, darf für jeden Tag eine Sühne leisten. Auch wenn er nicht dazu 1Il der Lage seil1 sollte, bete t er um Vergebung, denn die Vergebung Allahs ist üppig und sein Erbarmen ist unbegrenzt. Falls jemand sich ver pflichtet einen Monat zu fasten oder einen Monat in Klausur zu verbringen, und dabei einen Tag später das Zeitliche segnet, sollte er an und (U r sich sein Gelübde einhalten. So müsste er seinen Erben nahe legen, für jeden Tag eine Sühne zu leisten. Falls er dies nicht getan hat, dürfen seine Erben diese Sühne von seiner Erbschaft begleichen, wofür man aber die Bewilligung der Erben braucht. Falls dieselbe Person, die sich dazu ve l-pflichtet , erkrankt und dann verstir bt, ohne wieder gesund zu werden, braucht nicht etwas zu unternehmen. Auch wenn er aber auch ei ne n einzigen Tag gesund werden , sollte er sei ne n Erbe n vorschreiben, für ihn Sühne zu leisten. Imam Muharnmad meint, dass er nur für die Tage, an denen er gesund wu rde, Sühne leisten sollte. Formulierungen
Formulierungen wie "ich möge um Allahs Wllien ein Opfertier schlachten" oder "ich möge Almosen a n Bedürftige erteilen" sind zulässig, aber Formulierungen wie eine Opfergabe an eine bestimmte Grabstätte sind nicht zulässig, dann es Ist nicht zugelassen, außer Allahs Willen Opfe r zu schlachten. Formulierungen, wie .bei der Ankunft dieser Person werde ich ein Opfertier sch lach ten- oder Wünsche von bestimmten Pe rsonen sind u ngül tig und harBm. Nur wenn man die Heilung Allah zuschreibt und Opfergabe an Allah zuwendet, darf man ein Gelübde fo rmulieren. Das Fleisch des Opfertieres, das als Gelübde vorgeschrieben wurde, darf die Person, dIe sich dazu verpflichtet hat und seine Vor- bzw. Nachkom men (Vater , Großvater, Kinder und Kmdeskinder) nicht genießen. Falls sie es doch run, müssten sie den Geldwert den Bedürftigen zukommen lassen.
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Falls ein Gelübde oder die Siihne da für nicht eingehalte n wird, darf der staat liche Richten nicht intervenieren , dann solche Fälle sind private Angelegenheiten , die die Frömmigkeit angehen.
Klausur! Itikäf Itikäf, bedeutet lexikographi sch Fortsetzung einer Sache. Im religiösen Sinne versteht man darunter, dass man sich eine Zeit lang in einer Moschee oder in e inem g1eichgesteUten Ort enthaJtsam veJWeilt. Es gibt Formen , die wagib , mueqqed sunnah oder mustahabb s ind. Ein Itikäf, de n man sich selbst dazu verpflichtet, ist wägib. lt ikäf in den letzten zehn Tagen ist muaqqad sunnah. Und ltikäf zu einem anderen Zeitpunkt im Sinne eines Betrituals ist mustahabb. Mindestdauer
Die kürzeste Zeitdauer fü r e ine n Itikäf ist laut Imam Abu Vusuf einen Tag. Imam Muharnmad e rlaubt sogar eine Stunde. Manche Gelehrte verstehen aber unter einer Stunde einen unbestimmten Zeitraum, a lso nicht 60 Minuten. (Als Mindestdauer sehen die Malikitell einen Tag und eine Nac ht vor. Die Schäfi'iten akzeptieren auch eine seh r kurze Zeit.) Die Weisheit und der Nu tzen, die den Itikäf rech t fertigen liegen darin, dass der Ehrenwurdigste aller Prophete n nach seiner Au swanderung nach Medina bis zu seinem Tod d ie letzten zehn Tage Ramadans in ItikM ve rbrachte. ltikäf mit Aufrich tigkeit ist die allefWÜrdigste Tat . So trenne sich die Herzen für eine bestimmte Zeit von dem Weltlichen u nd begeben sich zu Alla h . Ein Glä ubiger, der sich in e ine Mosc hee begibt, die nichts anderes als Gottes Haus ist, verschanzt ich in e ine unerschütterliche Burg, wo er die Hilfe und das Licht seines Schöpfers genieße n kann . Ata , eine hoch zu ehrende islam ische Persönlic hkeit, meint:
Jemom{, aer sicli in I t i~f 6cgi6t, ist mit jcmal1dem z u verg{eic('clI, der sicfi vor die 'Tür eil/cr ftoclirallgigC/l Person sicli liinsetzt, und sicfi entsefifießt, soulT/ge nielit wegz ugeften, Gis ilim sein 'Wunseli gewäfi rt 'Wird'. So setzt er SI'di ill eillell 7'empeC UIU{ meillt,
dasS er sowl1ge nielit 'weggefit, 6is;t{Wfi ilin verge6en fiat." Es ist eine gute E r rungenschaft, dass ein Gläubige r in einem so heiligen Ort aus seiner Lebzeit Gebrauch macht. die sich Tag für Tag vennindern und sich seinem ewigen Schöprer begibt und reinen Herzens und reiner Zunge betet, wobe i e r sich imma teriellen Wonnen genießt. Jemand, der sich zur Klausur begibt, verbringt seine ganze Zeit mit Beten und Gebeten, denn auch ich den Zeiten, in denen er ni cht betet , steht er bereit
Feinheiten isla mischen Glaubens
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zum Beten. Dieses Abwarten des Gebe ts wird auch als Gebet e rachtet. Fazit : Itikäf verhilft den Menschen zur h öheren Ges innung, erleuchtet sein Herz. An seinem Gesicht glänzt das Licht der Dienerschaft. Der Mensch gen ießt himmlische Erleuchtung. Was für einen heiligen und schönen Lebensschnitt. Bedingungen Eine gelungene KJausur ist an die Bedingungen gebunden, die unten angegeben sind: I. Der Muslim sollte zurechnungsfah ig und rein sein. So darf
•
ein Nicht-Muslim ,
•
jemand, de r nicht gewaschen ist und
•
jemand, der eine menstruelle oder außerordentliche Blutung hat, sich nicht zur KJausur begeben.
Der Nicht-Muslim ist nicht verpflichtet und der Nicht-Zurechnungsfähige nicht geeignet zu beten . Und wer nicht rein ist, darf nicht zur Moschee. 11. Der Wille z ur Klau s ur muss gegeben sein. Ohne Willen gilt die Klausur nicht, denn die Annallme eines Gebets ist an den Willen gebunde n. 111. Der !tikäf sollte in einer Mosch ee oder in einem moscheeähnlichen Ort zugetragen werden. So darf man sich in einer kleinen Moschee ("mascicl') in Klausur begeben, wo gewöhn lich gebetet wird. Es sind aber größere Moscheen zu bevorzugen. Die Frauen dürfen auch Ln ihren eigenen Wohnungen von einem Zimmer Gebrauch machen, wo sie gewöhnlich beten, wobei sie auch außerhalb ihrer Wohnung auch zur Klausur begeben, was aber makrüh sein kann. Da es rur Frauen tugendhafter ist in ihren Wohnungen zu belen anstelle in den Moscheen, ist es ebenfalls tuge ndhafter, dass sie sich in ihren Wohnungen zur Klausur begeben, wo sie frei von jeglicher Versuchung sind. (Imam Schäfi'i meint, dass ltikäf nu r an Ort und Stellen ausgeführt werden kann, die hochgeschätzt sind. Da die Wohnungen keinen Sonderstatus in diesem Sinne genießen, sind sie als KJausurort nicht geeignet.) IV . Bei einer Klausur, die wägib ist, sollte man fasten . Unabsichtliches Brechen des Fas tens schadet nicht der Klausur. Bei anderen Formen ist das Fasten nicht vorgeschrieben, denn es ist eine bestimmte Zeit nich t vorgesehen. So darf man sich entscheiden, ein paar Stunden in einer Moschee Klausur zu halten. (Die Schafi'iten halten das Fasten nicht einmal bei einem Itikäf nicht für notwendig, der wägib ist.l 282
Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Karechismus
Beim Itikiif ist Geschlechtsreife, Männlichkeit oder Freiheit nicht vorgesehen. So darf ein zurechnungsfähiges Kind, eine Frau oder ein Sklave sich zur Klausur begeben, wobei eine Frau die Zustimmung ihres Mannes oder ein Skla\'e die Zustimmung seines Herren abholen sollten. FaUs diese Zustimmung nicht e rteilt wird, darf die Frau diese Klausur nach ihrer Scheidung und der Sklave nach seiner Freilassung nachholen . Sobald jemand seiner Ehefrau die Zustimmung für KJausur e rteilt hat, darf er diese Zustimmung nicht rückgängig machen. Anstandsregeln
Bei der Klausur sind manche Anstandsregeln unbedingt einzuhalten. I. Die Klausur ist an de n letzten Tagen des Ra madans und
an ehrenwiirdigen Moscheen einzuhalten. 11. Bei der Klausur sollte man nur Heiliges aussprechen . Man darf schon Sachen bereden, die keine Sünde erbringen. Es ist aber makrüh, im Sinne eines Gebets andauemd zu schweigen. Umgekehrt aber Sünden zu verschweigen, ist ein gewaltiges Gebet. 111. Während der Klausur sollte man Koran rezitie ren und religiöse Feinh eiten s tudieren bzw. Überliefe rungen von unserem Propheten studieren. IV. Jemand, der sich zur Klausur begibt, sollte saubere Kleider anziehen und schön duften. Er darf auch seinen Kopf eincremen. V. Jemand, der sich zu einer Klausur verpflichtet, muss dies nicht nur durch seinen Kopf gehen lassen, sondern diesen Wunsch auch z u Wort bringen . Sonderregelungen
Jemand, der sich eine Klausur in einer bestimmten Moschee vorgenommen hat, darf sich zu einer Klausur in eine r anderen Moschee begeben. Falls man sich einen einmonatigen hikaf vornimmt und dabei aber nur die Nächte und oder die Tage meint, gilt diese Absicht nicht, denn der Monat enthält Tage und Nachte, so muss man den Tag und die Nacht in der Klausur verbringen. Man darf sich eine Klausur vornehmen, die nur die Tageszeit einschließt. So begibt man sich mit dem Son nenaufgang zu r Moschee und darf sie wieder zum Sonnenuntergang verlassen. Falls man nicht ausdrücklich eine ununte rbrochene Klausur vorgenommen hat, darf man Unterb l'echungen einlegen. FaUs man sich eine eintägige Klausur vornimmt, schließt diese Absicht die Nacht nicht mit ein. Wenn man sich aber zu einer Klausur entschließt, die beliebig viele Tage andauern soll, sind auch die Nächte in Klausur zu verbrin-
Feinheite,j islamiscllen Glaubens
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gen. Das Umgekehrte gilt auch. In diesem FaH begibt man sich n ach dem Sonnen untergang zur Klausur. Die vorgenommenen Tage ver bringt man in Klausur und nach dem Sonnenuntergang des letzten Tages darf man die Moschee verlassen, wodurch die Klausur beendet wird. Falls man fU r den kommenden Ramadan in der Klausur verbringen will, gilt das gewöhnliche Fasten rör diese Zeitperiode. Falls man fastet, aber die Klausu r nicht durchfUhrt, sollte man zu eine r späteren Zeit es nachholen , wobei man zusätzlich fasten muss. Falls ein weiterer Ramadan eintritt, und man die Klausur in diesem Monat durchzieht, muss man nachfasten, denn es ist eine Verpflichtung zu fa sten und man darf diese Schuld mit dem Fasten zum zweiten Ramadan nicht begleichen. Jemand, der fü r einen Monat Klausur vornimmt, ohne de n Zeitpunkt näher zu definieren, dar f nicht im Ramadan die Klausur nicht du rchfUh ren, denn er verpflichte t sich zu einem Fasten fUr einen Monat, aber Faste n zum Ramadan ist ein Fard. Falls jemand eine Klausur vornimmt und das Zeitliche segnet, ohne seinen Willen auszutragen, sollten seine Erben fU r jeden Tag Sühne bezahlen , denn die Klausur ist wägib und Fasten ist ein Teil davon. So wird die Sühne für das Fasten auch hier e rforderlich. Wenn der Verstorbene aber bedürft ig ist, hofft man, dass Gott es ihm vergibt . Nichtigkeitsg rü ode Verlassen der Moschee aus religiösen oder natürlichen Gründen ist kein Grund, die Klausu r nichtig zu mach en. Zum Beispiel: Man darf die Moschee verlassen, wo kein Freitagsgebet verrichtet wird, um sich zu einer Moschee zu begeben, wo das Freitagsgebet verrichtet wird. Da das Freitagsgebet vorgesch rieben ist und der Zeitpunkt vor vorne bekannt ist, schließt das Gelübde diesen Zeitpunkt aus. So darf e r a u ch die Moschee verlassen, um sich zu waschen oder eine Teilwaschung vorzunehmen. Da diese natü rlichen Bedürfnisse sind, fügen sie der Klausur keinen Schade n zu . Veranlassung zum Verlassen der Moschee ist auch kein Hinderungsgrund. lDie Schäli'iten erlauben nicht das Verlassen der Moschee, um das Freitagsgebet zu verrichten . So sollte man sich in einer Moschee zur Klausur begeben, wo das FreItagsgebet verrichtet wird.) Verlassen der Moschee oh.ne einen tTiftigen Grund is t ein Grund, de r die Klausur zunichte macht. So gilt die Klausur nicht mehr, falls derjenige die Moschee absichtlich oder versehentlich verlässt, egal am Tag oder in der Nacht. Be ide Imame sehen als Zeitraum eine Periode vor, die die Hälfte des Tages überschreitet. Auch die Fra u darf nicht das Zimmer verlassen, wo sie ihre Klau su r du rchführt, um sich zu de r Wohnung zu begeben. Auch das Verlassen der Moschee ist ein Nic htigkeitsgrund , um diese Tätigkeiten durchzufüh ren: Krankenbesuch, Beerdigung, Totengebet, Zeugnisable264
Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Kalecltismus
gung, auch einstündiges Verlassen der Moschee wegen einer Krankheit ist ein Nichtigkeitsgrund. Man darf sich aber bei seinem Gelübde vornehmen, Krankenbesuche durchzuführen oder für die Verstorbenen zu beten. In diesem Fall gilt der Krankenbe such cx:ier Beteiligung an Beerdigungen nicht als ein Nichtigkeitsfaktor. Ausgefallene Grunde wie Feuerausbruch sind auch Nichtigkeitsgrunde. Ohnmacht oder geistige Störungen, sind auch Situationen sind auch Grunde, die zur Nichtigkeit fahren. Sobald sie aufgehoben sind, darf man die Klausur wider fortsetzen. Diese Regelungen gelten für die Klausurfonnen, die wagib s ind . Krankenbesuch oder Verlassen des Klausurortes sind keine Grunde, die sie nichtig machen , egal ob sie auf eine Notsituation zurückzuführen sind oder nicht. Falls man eine Klausur unterbricht, die wagib ist, ist sie nachzuholen . Zum Bespiel: Jemand bricht bei einer einmonatigen Klausur das Fasten oder verlässt den Klausurort, wodurch er für einen Tag nachfasten muss. Wenn man aber sich vorgenommen hat, ununterbrochen die Klausur fortzusetzen, müsste man bei einer Unterbrechung nochmals von vorne anfangen. Es ist dabei egal, ob man freiwillig das Fasten bricht oder hinausgeht bzw. unfreiwillig eine Ohnmacht oder eine geistige Störung erleidet. Geschlechtlicher Verkehr mit der eigenen Gattin oder Vorspiele. die dazu führen sind für die Person in der Klausur haram, egal ob er am Tag oder in der Nacht bzw. mit oder ohne Absicht durchgeführt wird. Eine Ejakulation ist nicht unbedingt erforderlich. Ejakulation durch einen feuchten Traum ist kein Nichtigkeitsgrund. Man darf in der Moschee essen und trinken , und Sachen in die Moschee mitbringen, die das Allgemeinwohl nicht stören. Er darf sie auch in der Moschee käuflich erwerben. Falls eine Möglichkeit gegeben ist, darf er sich in den sozialen Räumen der Moschee baden. Wenn es aber eine solche Gelegenheit nicht gegeben ist, darf er die Moschee verlassen, um sich zu baden, wonach e r s ich ohne Zeitverlust zurück zur Moschee begeben sollte. Man darf das Minarett bestiegen, um einen Azan ausrufen.
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F'einMiten islamischen Glaubens
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Zak채t/ Almosensteuer
Zak ä t l Almos ens teue r ................ . ........................................ ... . ....... . .... 2 8 9 Der tief e re Sinn d e r Alm osen s t e u e r ....................................................... . ..... 289 Vo ra u ssetzung e n für di e Verpfli c htung zur Za k ä t .. ..................................... 2 90 Vo ra u ssetzunge n fü r die Gültig k eit d e r Za kti t ............................................. 293 Zakä t .pjlic htige Waren .......... ......... ............................................................. 294 Nicht Zakät.p/lich tige Ware n ................................................................ . ..... 294 Forderongen..... ................. ...................................................... 295 Schulden .................. ........... ........... .. .............. .............. ................. 295 Rcnditeobjekte .................... ................................................................................................ 296 Tiere .............. ................ ........... ............ ......................................... ............... 297 Zakä t in Bez ug a uf Haustiere ...................................................................... 298 ScMfe und Ziegen........... ............ ......................... ..... .................. .. 298 Rinder und BUffe!... . .................. ,.......................... _....... ..................... .................. .... 298 Kamele....... .... . .... ................. .................... ... ................................................. ..299 Han d elsware n ...... ..... ... ..... .......................................................................... 300 Kommerziell oder nicht?.............. .................. ............................... ................ . .......•........ 30 J Wendnderungen ......
.............
.....•..•••. ........••..••.....•....•.........
Unterschiedliche Arten .. ............ ..................... .........•.. .. .. . Gold und Silber ... ....
...... .... ...............
......... ........................................
Beispiele.................. ...... ........... ................................................ __ ... Schmuck.................. ....... ................. .......... . ......... ..•............. .............. Zu sammcnfUhrung
.............. &rgeld ............... _....................................
..........•..•.........•...•..•...•..•...•......•..•.
. ............... 301
........... 301 . ............. 302
............. 303 .. 303
. ......•....•... 304 . .............................................. 305 Za k ä t auf Forde run ge n ...................................................... ......................... 305 Zahlu n9sweg e f ü.r die Zakä t ........................•............................. ...........•...... 307 Beispiele.......................... .............. .............................................................................. 308 Methoden d e r Za kdt·Auszahlung ......... ............................................. .... . ...... 309 Wer darf Zakät e rhalte n ? ........................................................................... 3 1 0 Empfanger, .......... ,.. ,.. ,...... ................................................................................... 311 Nicht Muslime ...................................... _..................... .......... ..................... ................. 312 Venuandlen ......................... .................................................................... . . 312 Fi tra·Almosen ............................................................................ ........... . ...... 3 1 3 Wer zahlt Firra? ..................................................................................................................... 313 Walln zahlt man Fltro? ........................ .............................................................. 314 K inder und Galtin ........... . ............................................................................ 314 Sonderregelungen ............. ...... ........... . ...................... ..... ......................................... 315
...............
Zakätl Almosensteuer Zakät bezeichnet lexikographisch Reinhe it, Segen , Verme hrung und Lob. Im religiösen Sinne versteht man darunter die Besitzabgabe eines bestimmtes Teiles einer Ware nach Ablauf einer bestimmten Zeit an berechtigte Musl:me, um so Gottes Wohlgefallen zu erlangen. Die Almosens teuer ist ein Beweis für die Treue der Diet1er Gottes hinsichtlich ilwer Aufgabe. In diesem Sinne wird Zakät auch als Synonym für Sadaqa (Almosen) verwendet. Sadaqa wird zwar gerne als ,.Almosen~ übersetzt, aber es ist viel umfassender als Zakat, zumal es sowohl die obligatorischen als auch die freiwilligen Abgaben bemhallet . Die Almosensteuer ist eine religiöse ?flicht. Diese religiöse Aufgabe wurde im zweiten Jahr nach Hedschra, der Auswanderung des Propheten nach Medina, vor dem Fasten zur Pflicht eridärt und bildet eine der Grundpfeiler des Islam. Nach Ablauf eines vollen Jahres sollte man die Almosensteuer für das Bargeld und die Handelsware entrichten. Sonst macht man sich an dem Recht der Bedürftige l1 schuldig. Es ist nicht erlaubt, diese religiöse Pflicht auf Zeit zu verschieben. Eine andere Meinung besagt, dass man die Almosens teuer zu Lebzeiten ver schieben darf. Sie ist nicht unbedingt am Jahresende zu entrichten. Man darf sie entrichten, solange man am Leben ist. :!:rst wenn man stirbt, ohne sie zu entrichtet zu haben, macht man sich der Sunde schuldig. Wir vertreten jecioch die erste Meinung. Es is t besser, die Almosensteuer öffe ntlic h zu zahlen, denn ein solches Verhalten bildet ein Vorbild für die At1deren und förder t sie. So wird auch dem Verdacht vorgebeugt, dass man keine Zakät bezahlt hätte. Da die Zakät eine religiöse Pflicht ist, braucht man nicht Angeberei zu beCürchten. Zusatzabgaben sind natürlich andcn, sie sind heimlic:" zu bezahlen, um unnötige Angebe rei zu verhindern.
Der tiefere Sinn der Almosensteuer Der tiefere S.nn bei der Etablierung der Almosensteuer ist sehr wichtig und allgemein bekannt. In einem Hadith heißt es:
...scfiützt eure tBesitzLümerdurcfi diejllmosemLcuer, 6clial/deft eure '1(fanli.!n durch jl[mose" uIla6eseitigt die 'VVogl'lI rfe r([J[agcll mit qe6etelllllldfFfelicl/ !"
So schützt man seine Besitztumer mit Zakat, während Almosen als Medikamente gegen materielle und spirituelle Krankheiten dienen . Zakät und Almosen ergeben eine Vermehrung, einen Segen und Erfrischung für jene, sie die entrichten. So erlangen sie das Wohlwollen Gottes und mehre-
Fc...he,ten islamischen C/ewlnn.!l
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re spirituelle Belohnungen und beseitigen seelische Plagen. Die Almosensteuer hat mehrseitigen Nutzen . Es ist offensichtlich, dass die Liebe zum Vermögen unser Herz überwältigen und uns von hoher Gesinnung entfernen kann. Die Almosensteuer ist ein Hindernis gegen dieses schädliche Gefühl und schützt uns vor Geiz. So wird unser Vermögen von den Rechten anderer beseitigt und es werden Gefühle der Wohltätigkeit und Barmherzigkeit gefördert. Es entstehen Gefühle des Mitleids und des Schutzes. Die Almosensteuer ist eine Förderung des sozialen Glück. und Wohlstandes, s ie trägt zum Gemeinwesen und zum Wohlwollen bei. Ein Reicher, der die Bedürftigen an seinem Vermögen teilhaben lässt, ist ein sehr wichtiges und vorbildhaftes Mitglied der Gesell schaft. Da er das Leid und die Schmerzen der Bedürftigen lindert, wird er durch sie gelobt und in ihren Gebeten miterfasst. So entstehen innerha1b der Gesellschaften Ind.ividuen, die für das Wohl eines anderen beten . Die Abgabe der Almosens teuer ist ein Beweis für den Glauben. Ein Mensch mit G lauben kann überhaupt nicht schädlich für die Gesellschaft sein. Ein Mensch, der auf einen Teil seines Vermögens verzichtet und es an seine bedürftigen Glaubensgeschwister verteilt, wird sicherlich zum Wohl seiner Umwelt beitragen. Es ist nicht zu vermuten, dass er entgegen den Interessen der Gesellschaft arbeitet. Kann man überhaupt erwarten, dass er das Vermögen anderer ins Visier nimmt? Andererseits ist die Almosen steuer eine Danksagung für die Segnungen Gottes. Ein Muslim, der seine Almosensteuer bezahlt, meint also: .Dieses Vermögen hat mir Gott gewährt! Es gibt viele Menschen, die klüger oder kräftiger sind als ich, aber s ie verfügen nicht über solch ein Vermögen. So möchte ich mich bei Gott bedanken, Der mir dies gewährt h atl~ Durch die Entrichtung der Almosensteuer wird diese Danksagung vollbracht. Man muss auch in Betracht ziehen , dass die Umwelt das Vermögen des Einzelnen mehrseitig beeinflussen kann. Ohne diese Umwelt könnte der Vermögensbesitzer sicherlich nicht dieses Vermögen erarbeiten. So is t diese Umwelt auch eine Gabe Gottes. Eine Danksagung iUr d iese Gaben wird erst durch Hilfe an Bedürftige in diesem Umfeld möglich, was durch die Almosensteuer und Spenden zustande kommt.
Voraussetzungen für die Verpflichtung zur laUt Damit ein Muslim zur Entrichtung der Zakät-Steuer verpflichtet ist, müssen einige Vorbedingungen erfüllt sein . I. Der ZakätpflichtJge muss ein freier, zurechnungsfähiger
und geschlechtsrei fer Mu slim sein. Nicht-Muslime, Sklaven und Sklavinnen, Geistesgestöne und Kinder sind von dieser Pflicht ausgenommen. Bei Geiateageatörten gibt es zwei M6glichkeiten. Falls sie von Geburt an geistesgestört sind, brauchen sie Oberhaupt keine ZakAt zu zahlen. Wenn sie aber
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6mer Nasuhi Silmen, Islamischer Katechismus
nach der Erlangung der Geschlechtsreife gesunden, werden sie pflichtig. Eine andere Möglichkeit wäre, dass sie nach der Geschlechtsreife krank werden . Falls d iese Krankheit sich über ein Jahr lang erstreckt, sind sie nicht pflichtig, sie werden davon befreit. Wenn sie aber innerhalb dies er Periode vorubergehend gesund werden, tritt die Verpflichtung wieder ein. Dies ist die Meinung von Imam Muhammad. Imam Abu Yüsuf meinte, dass man mehr als die Hälfte des Jahres gesund sein sollte , damit die Verpflichtung eintritt. Ohnmac ht ist kein Hinderni s für die Verpfli chtung zur Zakät. Die Kinde r sind solange nicht almosensteuerpilichtig, wie s ie nicht geschlechtsreif sind. So brauc hen ihre Treuhänder keine Almosensleuer für sie zu zahlen. Die Kinder zahlen erst nach Erlangung der Geschlechtsreife und nac h dem Ablauf eines vollen Jahres danach die Almosensteuer. (Imam Schäfi'i vertrat d ie Meinung, dass ihre Treuhänder für die Kinder und die Geis tesgestörten d ie Zakät zu entrichten hätten, denn d ie Zakät ist eine Funktion des Vermögens. Kindheit und Fehlen des Vers tandes sollte s ie nicht verh indern. Er meinte, dass dies auch bei der Zehntelabgabe ('usur) zu berüc ksichtigen sei). Unsere Meinun g ist, dass die Almosensteuer ein wirtsch aftlicher Gottesdienst ist und desh alb die oben Genannten nicht dazu verpflichtet s ind. 11 . Der Zakätpflichtige muss über seine Grundbedürfn isse und seine Schulden hinaus über ein Vermögen vermgen, das das vorgesehene Maß (Nisäb) überschreitet. Unte r diesem Betrag brauch t man keine Zakät zu zahlen . Das Nisib ist ein Maß fü r einzelne Wertsachen . So beträgt. zum Beis piel das Nisäb für Gold zwanzig Misqäl, fü r Silber zweihundert Dirham , für Kleintiere wie Ziegen oder Schafe vierzig Stück, für Großvieh wie Rinder oder Och sen d reißig Stück und für Kamele fünfunddreißig Stück. Die Grundbedü rfnisse beinhalten die Unter kunft einschließlic h der Möbel und Haushaltswaren, Sommer- und Winterbekleidung, Bücher und Nahrungsmittel für einen Monat (nach einer anderen, berechtigten Meinung für ein Jahr). Auc h das Geld , das man schuldet, ist in diesem Rahme n zu betrachten . 111 . Die zu versteuernde Ware muss in der Lage sein, sich zu vermehren . Die Ware , die s ic h nicht vermehren kann , ist nicht zu versteuern, auch wenn sie das Maß aberschreitet. Die Vermehrung der Ware erfolgt entweder durch Handel oder durch Produktivität. Handelswaren und Tiere sind in diesem Sinne zu versteuern, wobei a u ch Tiere, die die ganze Zeit an den Feldern verbringen, einzubeziehen s ind , worauf wir später näher eingehen werden . Die Vermehrungsfähigkeit gilt auch für Gold und Silber, das man in der Hand hält. Durch Gold u nd Silber lassen sich Bedürfnisse nicht befriedigen . Sie sind Handels- oder Tauschware. So können sie sich vermehren und für den
Feinheiten islamischen Glaubert!J
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Handel eingesetzt werden. So sind Gold. und Silberstücke, Barren und Schmuckwaren sind versteuern, sobald sie das Maß erreichen, auch wenn man mit ihnen nicht handelt und sie nur zum Sparen gebraucht. IV. Pür die Verpflichtung zur Zakät-Zahlung muss ein absolu~
t es Besitztum bestehen. Man muss die Ware besitzen und auch über sie verfügen können. Solange eine Frau ihr Braut ~ gabe (mahr) nicht erhalten hat, braucht sie sie nicht zu versteuern, denn sie besitzt zwar schon diese Menge, kann aber noch nicht darüber ver fügen. So braucht jemand, der über einen Pfand verfügt, dieses nicht zu versteuern, denn dieses Pfand resultiert aus einem Schuldverhältnis. Der Besitzer verfügt nicht über seine Ware. Eine Ware, die man angekauft hat, die aber noch n icht geliefert wurde, ist e benfalls zu versteuern. Man muss sie dem Nisäb hinzurechnen. Auch der Reisende ist verpflichtet, seine Ware zu versteuern. Obwohl er über seine eigene Ware nicht verfügen kann, ist er in der Lage, über einen Vertreter die Zakät zu entrichten. V. Pür die Verpflichtung zur Zahlung der Almosensteuer muss
der Besitz ein Jahr überda u e rt haben. In diesem Jahr darf sich die Vennehrung de r Wa re oder der Tiere vollziehen. Durch den Wandel der Jahreszeiten ändern sich auch Preise und Bedürfnisse. Solange ein Mond-Jahr nicht abgelaufen is t, braucht man eine ver.nehrungsfähige Ware nicht zu vers teuern. Das nötige Maß muss sowohl am Anfang als auch am Ende des Jahres überschritten werden. Die Unterschreitung des Maßes innerhalb des Jahres ist kein Hindernis. Die Ware, die sich innerhalb des Jahres vennehrt, muss mit dem Grundwert zusammen versteuert werden. Wenn zum Beispiel jemand 200 Dirha m Silbe r über sein Bedürfnis hinaus besitzt, muss er dafür fünf Dirham als Zakät abbezahlen, da das Silber eine ve rmehrungsfähige Ware ist. Falls die Menge sich zur Mitte des Jahres auf einhundert' Dirham reduziert und am Ende des Jahres wieder zweihundert Dirham beträgt, sind trotzdem fünf Dirham zu entrichten. Falls sich zweihundert Dir ha:n am Anfang des Jahres durch Handel oder Vererbung auf vierhundert Dirham erhöhen und dabei bleiben, muss man zehn Dirham Zakat entrichten. Wen n sich aber 190 Dirham auf zweihundert oder dreihundert Gramm erhöhen oder vom Anfangswert in Höhe von zweihundert oder dreihundert Dirham auf 190 Gramm sinken , braucht man keine zusätzli~ ehe Almosen steuer zu entrichten. Wenn aber der Betrag ab dem Datum, an dem er auf zweihundert Dirham gestiegen ist , ein Jahr lang auf diesem Niveau bleibt, ist die Almosensteuer zu entrichten. Imam Zuffar war der Meinung, dass das Maß durch das ganze JahI hinduICh erhalten bleiben muss.
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Dmer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
(Imam Schäfi'i war der Meinung, dass das Maß bei der Handelsware erst am Jahresende zu stimmen hälte. Ein Unterschreiten des Maßes am Anfang u nd zur Mitte des Jahres sei kein Hindernis.) Falls eine zu versteuernde Ware sich nach einem Jahr vennehrt, muss man sie gemeinsam mit dem Kapital ers t nach einem Jahr mit der Zakät versteuern .
Voraussetzungen für die Gültigkeit der Zakät F'ür die .Qo.Itigkcit der Zakät Zahlung muss bei der Abgabe und bei der Trennung de r Wille dazu vorhanden sein . Daraus ergibt sich Folgendes : I. Man muss sich gedanklich dazu bekennen , wenn man die
Zakat an die Bedürftigen abgibt oder die abzugebende Ware von dem Vennögcn abtrennt. Man muss es nic ht unbedingt zum Ausdruck bringen . Es ist a uch zugelassen , eine Ware, die man als Zakät abgibt , als Almosen zu bezeichnen. 11. Falls man eine Ware ohne diesen Willen an einen Bedürftigen abgibt, gilt diese Regelung. Solange sich diese Ware im Besitz dieser Person Ix:findet, kann man s ich im Nachhinein dazu bekennen . Falls er dies e Ware schon veräußert hat, ist der Wille nicht mehr nachzuholen. Falls jemand aus der Ware, die ihm anvertraut wurde, d ie Almosen s teuer entrichtet und der Besitzer es im Nachhinein bewilligt, muss diese Ware noch im Bes itz des EmpfAngers sein . Falls es zutrifft, wird es als Zakät anerkannt. 111. Bei der Entric htung der Almosensteuer is t nicht die Absicht des Vertreters, sondern die des Vertretenen maßgebend. IV. Falls jemand öfters von seiner Ware an die Bedürftigen s pendet , ohne dabei an die Zakät zu denken, gilt seine Gabe mcht als Zakat. Wenn aber der Bedürftige ihn fragl , wieso e r diese Ware spendet und er unbewu sst die Gabe al s Zakat bezeichnet, gilt d iese Absicht. V. Falls jemand nach der Abgabe eine r Spende den Gedanken bildet, dass diese Spende doch als Zakat gelten soll , gilt diese Abs icht nicht. VI. Falls jemand seine ganze Ware als Gabe spendet, ohne dabei an Zakät gedach t zu haben, brau c ht er keine Zakat zu bezahlen. Es ist egal, ob diese Gabe eine Zusatzgabe is t oder n icht. Wenn e r aber dadurch ein Gelü bde oder eine andere Verpflichtung vollzieht, gilt diese Absicht vorrangig. Die Zakät dieser gespendeten Ware ist zusätzlich zU zahlen. VII. Falls jemand einen Teil seiner Ware an einen Bedürftigen
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spendet, braucht er die anteilige Almosensteuer nich t zu entrich ten. Falls jemand 1000 Euro, die e r e inem Bedurftigen geliehen hat, derselben Person schenkt, wird er nicht von dem Rest seiner Zakät -Verpflichtung befreit. So darf er nicht einfach 1000 Euro von seiner Zakät abziehen. Falls jemand einem nicht-bedurftigen Schuldner eine Ware spendet, darf er nicht damit sein e Almosensteuer oder die der gespendeten Ware abrechnen. Laut akzeptabler Meinun g muss er zusätzlich die Almasensteuer dieser Ware entrichten.
Za kät-pflichtige Waren Waren unterteilt man in zwei Gruppen: Amwäl b ä tina ("verborgene Wa ren") und Amwäl zähira (~ojJenkundige Waren"). Bargeld und Handelswaren sind "verborgene" Waren. Tiere, die man als "Saima" bezeichnet und de n uberwiegenden Teil des Jah res auf den Feldern verbringen, Metalle, Bodenschätze und zu verzollende Handelswaren sind noffenkundige" Waren. Beide sind in bestimm tem Maße Zakät-pflichtig. Die Zakät der verborgenen Waren bleibt den religiösen Auffassungen lh re r Besitzer uberlassen. Die Be sitzer d urfen die Zakät dieser Waren an Bedurftige ihrer Wahl e rstatten . Die Zakät de r offenkundigen Waren wurde früher durch Beamte des Staates nach bestimmten Prinzipien erhoben und zu bestimmten Zwecken eingesetzt. Früh e r wurden manche Be amten eingesetzt, die damit beau ftragt waren, die Händler vor Straßenräubern zu schutzen. Diese Beamten bewachten Hand e lswaren und Bargeld, die nach dem Ablauf ei n es vollen Jahres Zakätpflichtig geworden waren, zu versteuern. Den Händlern war es aber erlaubt zu behaupten , dass sie die Waxe schon versteuert hätten oder dass sie diese Ware auf Kommission gekauft hatten. Solange das Gegenteil nicht bewiesen werden konnte, wurd e diese Waxe nicht vers teue r t. Diese Beamten bewach ten die Händler und verschonten Obst und Gemüse vor Versteuerung, auch wen n sie das zulässige Maß uberschritten. Die Händler in den islamischen Ländern dürfen die Zollsteuern, die sie bezahlt haben, von der Zakät ihrer Ware abziehen.
Nicht Zakät-pflichtige Waren Niemand braucht die Dec kung seiner eigene n Grundbedürfnisse und Grun dbed urfnisse der Mitmenschen, deren Lebensunterhalt ihm unterliegt, zu ver steuern. Wohnung/Behausung, Mobiliar, Bekleidung, Waffen, Reittiere, Ge-
halter der Bediensteten, Nahrungsmittel und Getränke fü r einen Monat/ein Jahr, Bücher je ein Stück oder ein Set, berufliche Ausstattung der Handwerker/ Künstler zählen zu den Grundbedurrnissen. Sie sin d d em Maß de r Almosensteuer nicht hinzuzurechnen.
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Nasuhi Bi/me .., Islamischer Katechismus
Auch Möbel, die über ein besti mmtes Maß hina u sgehen, Bücher, Künstlermaterialien, Kleider, Lebensmittel und Getränke, Dekorationswaren bis auf Gold und Silber, Schmuckwaren aus Rubinen, Smaragden, Perlen und Diamanten sind nicht zu versteuern, denn sie sind nicht in der Lage, sich zu ver mehren. Falls aber solche Gege nstände über die Grundbedürfnisse hinaus ein bestimmtes Maß erreiche n , gelten ihre Besitzer als reich. Obwohl sie nicht die Almosensteuer entrichten müssen, dürfen sie auch keine Almosensteuer oder Almosen annehmen, müssen die Fitra bezahlen und beim Opferfest ein Opfe r darbringen. Forderunge n Waren, die sich noch unter dem Besitzverhältnis des Pflichtigen befinden, aber nicht zu gebrauchen sind und von denen man sicher ist, dass sie nicht mehr aufzutreiben sind, braucht man nicht zu versteuern. Man nennt sie ft Mä.1 Zim a r". Da derartige Waren nicht in der Lage sind, sich zu vermehren, sind sie n ich t Zakät-pflichtig. Abgestrittene Forderungen, die sich nicht beweisen lassen, mit Gewalt weggenommene oder geraubte Waren , Waren, bei denen man nicht die Horfnung trägt, sie zurückzubekommen, wie versunkene Waren in einem tiefen See ode r abhanden gekommene Waren braucht man nicht zu versteuern, solange man sie nicht wieder in die Hand bekommt. Falls man sie wieder in die Hand bekommt, sind sie nach Überschreiten des erforderlichen Maßes und Verlauf eines vollen Jahres wieder zu versteuern. Eine Forderung, die sich nicht dokumentarisch be we isen lässt, ist nicht zu versteue rn . Falls aber durch die Anerkennung der Schuld durch den Schuldigen oder durch einen Beweis dennoch die Forderung eingeholt wird, ist dieses Geld nach Ablauf eines vollen Jahres zu versteuern. Wenn abe r de r Besitzer andere Waren zu versteuern hat, ve rsteuert er auch diese Forderung mit, wobei er nicht ein ganzes Jahr abwarten muss. (Imam Zuffar und Imam Schäfi'i vertraten die Meinung, dass diese Forderung auch im Nachhinein zu versteuern sei, denn in den Jahren, wo das Geld nicht einkassiert wurde, habe das Besitzverhältnis immer bestanden.) Falls jemand von einem Mitbürger eine bestimmte Menge Geld a u sleiht und er dann über dieselbe Menge Geld bzw. Handelsware oder Masttiere verfügt, braucht er diese nicht zu versteuern . Geliehene Gelder, der Gegenwert abhanden gekommener Ve rmögensgcgcnständc, zu entrichtende Brautselder, ZakatSchulden der letzten Jahre sind immer den Schulden hinzuzurechnen. So b raucht jemand. der Schulden hat und später dann ein Vennögen über seine Schulden hinaus erwirtschaftet, dieses nicht zu versteuern. Schulden Falls jemand über das zulässige Maß hinaus Vennögensgegenstä.nde besitzt und trotzdem Schulden hat, zieht man seine Schulden von dem Vermögen ab. Es ist nur die Differenz zu versteuern. Falls aber das Maß unterschritten wird - zum Beispiel unter zweihundert Dirham Silbe r - braucht man es nicht zu
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versteuern. Falls jemand über 10.000 Euro Geld verfügt und dabei 10.000 Euro ZakätSchulden aus VOIjahren hat, braucht er dieses Geld nicht zu versteuern, denn er hat in derselben Höhe Schulden. Wenn aber seine Zakät-Schulden nur vier Tausend Euro betragen, muss er die restlichen sechs Tausend Euro versteu· ern. Die Almosensteuer steht Gott zu, aber die oberste islamische Behörde darf sie einfordern und über sie verfügen. Schulden resultierend aus Gelübden, Fitr oder Pilgerfahrt unterliegen nicht derselben Regulierung. Die Behörde darf sie nicht eintreiben. Andererseits bilden sie aber kein Hindernis rar die Zakät· Pflicht des vorhandenen Vermögens. (Imam Schäfi'i meinte, dass jeder, der über ein vermehrendes Vermögen verfügt, Zakät zu entrichten hätte, worin ihm Imam Muhammad jedoch nicht zu· stimmte.) Der Mitbürge darf die Schuldsumme von seinem Betrag abziehen. Es ist dabei nicht maßgebend, ob der Schuldner den Bürgen dazu gezwungen hat oder nicht. denn der Bürge haftet genauso wie der Schuldner selbst. Falls eine Schuld irgendwie getilgt wird , beginnt die Verpflichtung zur Almo· sensteuer ab diesem Datum an. Falls jemand über seine Grundbedürfnisse hinaus über ein vermehrungsfähiges Vermögen verfügt, braucht er nicht keine Almosensteuer zu entrichten, solange er Schulden hat. Wenn aber djese Schuld durch den Forderer getilgt wird, muss er diesen Betrag zu versteuern. Diese Meinung wurde von Imam Abu Hanua vertreten. Imam Muhammad meinte, dass ein Jahr nach dem Besitz des Vermögens bestimmend ist, so braucht man nicht ein Jahr nach der Tilgung der Schuld abzuwarten. Falls jemand an Bargeld , Handelware oder Masttieren getrennt über das bestimmte Maß hinaus Vermögen besitzt und trotzdem eine geringe Menge Schulden hat, kann er diese Schuld mit seinen Grundbedürfnissen decken. Ande~s ausgedruckt, er darf irgendeinen Vermögensgegenstand als Deckung seiner Grundbedürfnisse auswählen und die anderen versteuern, Wenn aber manche dieser Gegenstände durch die Behörde versteuert wurden, ist das Bargeld als Deckung für die Bedurfnisse zurückzubehalten. Wenn das Bargeld überschritten wird, zieht man die Handelsware in Betracht und dann die Tiere, [Ur die am wenigsten Zakät zu entrichten wäre. Falls das Maß überschrit· ten wird, zahlt man die Zakät für den Rest. Rend iteobjekte Häuser/Wohnungen, Ladenlokale, renditeträchtige Objekte, Apparate und Geräte, Behälter, Maschinen und Verkehrsmittel , mit denen man nicht handelt und die deshalb gehalten werden, damit sie Ren dite einbringen, sind nicht zu versteuern. Falls aber die Rendite das Maß überschreitet und wenn man keine Schulden hat, sind sie nach Ablauf eines vollen Jahres den anderen Gegenständen hinzuzurechnen .
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Omer Nasuru Bilmen, Islamlscfler Katechismus
Beide Imame {Imam Muhammad und Imam Abu YusuD meinten, dass nichtkommerzielle Pferde nicht der Zakät-Pilicht unterlägen, egal ob sie Masttiere seien oder ob die männlichen und die weiblichen gemischt gehalten werden . Das ent sprechende Rechtsurteil orientiert sich daran. Imam Abu Hantfa und Imam Zuffar meinten, dass diese Pferde zu versteuern seien, wenn sie Masttiere sind bzw. die männlichen Tiere mit den weiblichen gemischt gehalten werden. Der Besitzer muss ein Vierzigstel als Zakät abgeben. Eine andere Meinung besagt, dass man pro Pferd einen Dinar Gold oder zehn Dirham Silber abgeben solle. Früher waren beide Angaben gleichgestellt. Diese Zakät darf die Behörde nicht einkassieren. Der Besitzer darf sie an einen Bedürftigen seiner Wahl spenden. Imam Abu Hantfa vertrat die Meinung, da ss nich t-kommerzielle männliche Pferde nicht zu versteuern seien, egal ob sie Masttiere seien oder nicht, denn es bestünde die Möglichkeit, dass fremde männliche Tiere sich der Gruppe anschlössen. E:ine weitere überlieferung von Imam Abu Hanifa jedoch widerspricht dieser Aussage. Tiere
Esel, Maultiere, Jagdtiere, Leoparden sind nicht zu versteuern, solange sie nicht kommerzieller Nutzung unterliegen, denn es besteht sicherlich keine Möglichkeit, sie als Masttiere zu halten, und Seltenheit ist nicht zu bewerten. Last- und Kutschentiere, Schlachttiere oder männliche Bullen, die in den Ställen oder auf den Wiesen gepflegt werden, und Tiere, die in Ställen mit Heu gemästet werden unterliegen keiner Pflichl. (Imam Mälik meinte, dass auch diese Tiere zu vers teuer seien, denn die Zakät sei eine Funktion des Vennögen s und in diese m Sinne eine Danksagung, wo-
bei bei diesen Tieren das Vermögensverhältnis bestehe.) Für eine Ware, die haram ist, kann man keine Almosensteuer entrichten. Jeder, der über eine derartige Ware verfügt, muss diese ih rem rechtmäßigen Besitzer zUlÜckgeben und darf sie nicht an Bedürftige verschenken. Wenn sie sich mit der legal erworbenen Ware vermischt hat u n d keine Möglichkeit besteht , sie zu t rennen , sind beide gemeinsam zu versteuern. Die Almosensteuer unterliegt nicht dem Besitzverhältnis, sondern der Ware selbst. So wird die Zakät nichtig, falls nach dem Eintre ten der Zakät-Pflicht die Ware selbst vernichtet wird. Falls aber die Ware jemandem geschenkt wird oder ihr Gegenwert für Immobilien eingesetzt wird, ist sie dennoch zu versteuern. Falls eine Ware, die als Zakä t ausgesondert wurde, beschädigt wird , braucht man keine Zakät zu zahlen. Wenn aber der Pflichtige vor der Ausbezahlung eines Geldbetrages, den er als Zakät ausgewiesen hatte , verstirbt, wird dieses Geld durch seine E:rben geerbt. Falls jemand m it Zakät-Verpflichtung verstirbt u nd d iesen Betrag nicht testamentarisch festgelegt hat, da rf man dieses Geld nicht von seinem Nachlass
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bezahlen. Sein Vermögen geht au f die Erben über, wobei sie freiwillig aus diesem Vermögen die Zakät als Almosen zahlen können. Jemand, der durch mehrere Personen als Stellvertreter bestellt wurde, muss die Almosensteuern getrennt an Bedürftige zahlen. Falls er sie gemischt abgibt, gilt das Canze als Almosen unter seinem Namen und er muss aus eigener Tasche die Almosensteuern nachbezahlen.
Zakat in Bezug auf Haustiere Domes tizierte Tiere sind Schafe, Ziegen, Rinder, BUffeltiere, Kamele und Pferde. Diese sind domestizierte Tiere, die mehr als die Hälfte des Jahres auf den Wiesen oder Almen verbringen und deshalb gepflegt werden, um ihre Milch zu gewinnen ode r um sie zu mästen . Diese Tiere nennt man .Saima". Die Mehrzahl davon ist "Sawä'im". Tiere, die weniger als sechs Monate auf den Wiesen und Almen verb ringen, sind keine Saima und deshalb auch nicht zu versteuern. Auch die Tiere, die zum Reiten oder zum Transport von Lasten bzw. zur Fleischproduktion genutzt werden und deshalb eine geringe Zeit auf den Wiesen verb ringen, unterliegen keiner Zakät-Verpflichtung. Regelungen für kommerzielle Waren sind unten angegeben: Schafe und Ziegen Das Maß für Masttiere von Schafen und Ziegen ist 40. Falls sie die Anzahl von 40 unterschreiten, braucht man sie nic ht zu versteuern. Sobald vierzig Schafe übe rschritten werden, ist ein Schaf abzuliefer n. Von 40 bis 121 gibt es keine weitere Verpflichtung. Ab 121 bis 200 Schafen muss man ein weiteres Tier abgeben. Für 400 Schafe zahlt man vier Schafe und dann für weitere hundert je ein Schaf. Mengen unter einhundert sind nicht in Betracht zu ziehen. Das als Zakät eingesetzte Schaf muss älter als ein Jahr sein. Bei Ziegen verhält es sich wie beim Schaf. Um das Maß zu bestimmen , darf man Ziege n Ul1d Schafe zusammenzählen. So muss man für 30 Schafe und zehn Ziegen ein Schaf als Zakät abgeben. Männliche und weibliche Tiere sind gleichßl!stellt. So ist es egal, ob das abgegebene Tier weiblich oder männlich ist. Bei einer Herde, die aus Schafen und Ziegen besteht, sollte man die Almosensteuer für diejenigen Tiere abliefern, die die Mehrheit bilden, das wäre eine Sun na. Wenn aber die Herde aus nur einer Art besteht, muss man natürlich ein Tier von dieser Art abgeben. So darf man nicht die Almosensteuer für eine Schalherde in Form einer Ziege abgeben . Rinder und Büffel Das Maß rur Masttiere von Rindern ist 30. Unter dreißig Rindern braucht man keine Zakät zu bezahlen . Zwisc hen 30 und 40 Rindern zahlt man ein männlich es oder weibliches Tier über zwei Jahre. Zwischen 40 und 60 gibt man ein männliches oder weibliches Tie r übe r drei Jahre . Für sechzig Rinder liefert man zwei Rinder über einem Jahr ab. Und bei weiteren Mengen liefert man 298
Omer Na.suhi Br1men, Islamischer Kawchismus
pro 30 Tiere ein noch nicht entwöhntes Kalb und pro vierzig ein entwöhntes
Kalb. Für 70 Rinder kann man ein Kälbchcn und ein Kalb abliefern, für 80 zwei Kälber, für 90 Rinder drei Kälber, für 100 Rinder ein Kälbchen und zwei Kälber, für 120 Rinder entweder vier Kälbchen oder drei ältere Kälber, je nach Wahl, denn diese Zahl enthält drei Mal 40bzw. vier Mal 30. Hinsichtlich der Almosensteuer unterscheidet man nicht zwischen Rindern und Büffeln, sie gelten als gleich. Für 20 Rinder und zehn Büffel gibt man ein Kalb ab zwei Jahren. Die uberwiegende Art ist bestimmend. PalIs die Anzahl gleich ist, sollte man die allerschlechteste der besseren Sorte oder die allerbeste der schlechteren Sorte abliefern. Falls die Rinder einen geringeren Wert aufweisen , ist das älteste Kalb abzuliefern, damit man ein Gleichgewicht erlangt. Kamele
Das Maß rur Masttiere von Rindern ist fünf. Für Kamele unter fünf Stück braucht man keine Zakät zu entrichten. Für fünf Kamele älter als ein Jahr zahlt man ein Schaf. Bei Kamelen spielt es keine Rolle, ob sie männlich oder weiblich sind oder zu welcher Rasse sie gehören. Wenn man aber die Zakät in Form eines Kamels abliefern möchte, muss das Tier weiblich und mittleren Wertes sein. Das männliche 'Tier wäre nur als Gegenwert abzuliefern. Falls zu den Masltieren, die ein Maß bilden, durch Erben oder Ankaufen weitcre derselben Sorte dazukommen, muss man am Ende des Jahres alle zusammen versteuern. (Imam Schäfi'i meinte, das der zukommende Anteil erst nach einem Jahr zu versteuern sei.) Unter den Masttieren sind auch blinde oder schwache Tiere mitzuzählen, wobei man sie nicht als Zakät abgeben darf. Lämmer, Kälber oder andere Jungtiere anderer Masttiere sind nicht mit zu berücksicht igen. Diese Meinung vertraten Imam Abü Hanifa und Imam Muhammad. Es ist auch egal, ob sie das Maß uberschreiten. Wenn aber diese Jungtiere sich mit anderen erwachsenen Tieren gemeinsam befinden, sind sie im Anschluss an diese Tiere zu versteuern. Wenn man zum Beispiel das ganze Jahr hindurch über neununddreißig Lämmer und ein Schaf verfügt, muss man am Ende des Jahres ein Schaf abliefern. Ein Lamm abzuliefern, wäre jedoch unzulässig. Von 29 Kälbchen und einem Rind ist ein Kalb über zwei Jahren abzuliefern. Für vier Kamelfüllen und ein über zwei oder drei Jahren altes Kamel ist ein Schaf abzuliefern. Falls im Laufe oder nach Ablauf des Jallres diese erwachsenen Tiere ums Leben kommen, braucht man für die Jungtiere keine Almosensteuer zu bezahlet": .
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Imam Abü Yüsuf meinte, dass auch Jungtiere zu versteuern seien, sobald sie das Maß überschreiten. So muss man für vierzig Lämmer ein Schaf abliefern. (Imam Schafi 'i stimmte dieser Meinung zu.) Die Menge zwischen zwei Staffe ln der Masttiere ist mit Konsens nicht zu versteuern. Falls die Masttiere, die eine Staffel überschreiten, verenden, braucht man die Zakät nicht nachzurechnen. Imam Muhammad und Imam Zuffar meinten, dass die Zakät sich um dieselbe Menge mindert. Falls Jemand über 60 Schafe verfügt, liefert e r für die ersten vierzig Schafe ein Schaf ab. Solange man nicht 100 Schafe hat, braucht man die restlichen 20 Schafe nicht zu versteuern. Sie sind von der Zakät ausgeschlossen. Imam Abü Hanifa und Imam Abu Yüsuf vertraten die Auffassung, dass der Betroffene weiterhin ein Schaf abzuliefern hätte, wenn zehn oder 20 des Überrestes ums Leben kämen. Imam Muhammad und Imam Zuffar meinten, dass der Betreffende beim Verenden von zehn Schafen ein Sechstel, beim Verenden von 20 Schafen zwei Sechstel eines Schafes weniger abzuliefern hätte.
Handelswa ren Alle Handelswaren unterliegen der Zakät-VerpOichtung. Textilstoffe, Le· bensmittel wie Weizen, Gerste oder Reis, Produktionsstoffe wie Eisen, Kupfer, Zinn, Tiere wie Schafe, Kamele und Pferde, und Renditeobjekte wie Häuser, Wohnungen, Ladenlokale oder Büroräume sind In diesem Rahmen zu betrachten. Auch die Mieteinkünfte der Renditeobjekte gelten als Handelsware. Dabei gilt es nicht als Voraussetzung, eine kommerzIelle Absicht zu hegen, wenn man die aus diesem Geschäft 7.lIstande kommenden Gewil1ne verzeichnet. Bei den Handelswaren, deren Wert am Anfang des Jahres das nötige Maß ü berschreitet 1200 Dlrham S)/ber oder 20 Mlsqa/ Gold) ist der Wert an: Jahres e nde bes tim mend. Fal ls diese Werte am Ende des Jahres unterschritten werden, b raucht man keine Zakät zu bezahlen. Es ist egal, welchen Wert sie in der Jahresmitte betragen. Der Wert der Handelswaren wird am Jahresende zu Ihren gängigen Marktpreisen errechnet. Die Wertschätzung obliegt dem Eigentümer. Er darf auf die Silber. oder Goldparität Bezug nehmen. Wenn aber sellle Ware nach einer Parität das Maß überschreitet und der anderen nach unterschreitet, muss er seine Ware nach de r höheren Parität versteuern. Falls das Vermögen eines Händlers 200 Di rham Silber überschreitet, aber den Wert von zv.'anzig Misqäl Gold nicht erreicht, mu ss man doch die Zakäl nach der Silberpllrität entrich ten. Die kommerzielle Absicht muss mit einer kommerziellen Arbeit im Zusammenhang stehen. Eine Ware darf nicht als Handelsware betrachtet werden, wenn kein kommerzielles Geschäft besteht. So gilt eine Ware, die man mit kommerzieller Absicht ankauft oder jemandem zum Verkaur an Dritte anbietet. als Handelsware.
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Komme rziell ode r nicht? Wenn aber jemand mit einem Erbe oder einer Ware, die ihm gesc henkt oder übergeben wird, kommerzielle Abs ichten hegt, darf man das Ganze nicht als ein Geschäft bezeichnen, da der Rahmen fehlt. Diese Meinung ve rtrat Ima m Muhammad. Anders meinte Imam Abü Yüsuf, dass auch diese Ware als Handelware zu bezeichnen sei, denn Handel ist ein Vertrag, der darau f abzielt, die Ware zu vermehren. Etwas, was ohne Annahme des Besitzers nicht in s einen Besitz übergehen würde, wird durch diese Annahme zum Profit des Betroffenen, wodurch sich eine kommerzielle Absicht leicht ableiten ließe. Wenn eine Gruppe von Ware n oder eine bestimmte Menge Getreide, die man anfangs nicht mit kommerzieller Absicht en...orben hat, aufgehoben wird, um sie spatel' zu veräußern, kann man das Ganze nicht als Handelsware betrachten. So braucht man nach Ablauf eines Jah res die Ware nicht zu versteuem . Falls sich der Wert einer Handelsware, die man abmessen, abwiegen oder abzählen kann, nac h dem Ende des Jahres ve rmehrt oder vermindert, ist dieser Tatbestand nicht maßgebend. Der Zakät-Betrag ist durch den Jahrese ndwert zu bestimmen. We rtä nderungen Wenn eine Ware, die das ganze Jahre hindurch 10.000 Euro wer t war, nach Ablauf des Jahres einen Wert von zwölf Tausend Euro bzw. acht Tausend Euro aufweist, braucht man diese Veränderung nicht in Betracht zu ziehen. Die Ware wird nach dem Jahresendwert von zehn Tausend Euro versteuert. FaJls die Almosensteuer nicht mit de r Ware selbst, sondern mit ihrem Gegenwert bezahlt wlrd, muss man ein Vierzigstel von zeh n Tausend Euro als Maßstab nehmen. Falls die Handelsware im Laufe des Jahres mit derselben Sorte oder mit et\",as Ähnlichem ausgetauscht bzw. umgesetzt wird, wird die Frist von einem Jahr nicht unterbrochen, wodurch nach Ablauf der Frist der Gesamt"vert zu versteuern ist. Diese Regelung gilt natürlich auch für Bargeld. Jemand besitzt am Jahresanfang eine Handelsware im Wert von 200 Dirham Silber oder Bargeld in derselben Höhe und erwirbt im Laufe des Jahres eine Handelsware. Falls diese Ware am Jahresende noch immer einen Wert in derselben Höhe aufweist, ist das Vermögen zu versteuern. Masttiere, die keiner kommerziellen Nutzung unterliegen, dürfen mit Tieren de rselben oder einer anderen Rasse getausch t werden. In diesem Falle fängt die Jahresfrist nochmals an. So muss man den Ablauf der Jallfesfrist für die neuen Tiere abwarten. Unterschied liche Arten
Jemand besitzt vierzig Mastschafe . Im Laufe des Jahres tauscht er diese Tiere mit vierzig Schafen oder fünf Kamelen . So muss man die Jahresfrist für die neuen Tiere abwarten, um sie zu versteuern, denn die Zakät dieser Tiere gilt
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für die Tiere selbst, und die Tiere, die man als Gegenwert erwirbt, sind nicht diese Tiere selbst. Diese Regelung gilt aber nur für Masttiere und nicht für kommerzielle Waren . Bei den Handelswaren ist der Erwerbspreis bestimmend. Beim Handel ist der Tausc h die e igentliche Absicht und veru rsacht keine weiteren, unbeabsichtigten Kosten . PalIs aber diese Masttiere vor oder nac h de r Abgabe der Zakät gegen Bargeld verkauft werden, ist de r Gegenwert mit dem Bargeld des Besitzers zu addieren . Dieses Bargeld wird nach Ablauf des Jah res gemei n sam mit dem Gegenwert der Masttiere versteuert, sobald das Maß überschritten wird. Diese Regelung gilt, wenn der Besitzer über eine Handelsware in vorgesehenem Maß verfügt. Imam Zuffar vertrat die Auffassung, dass der Aust a u s ch mit derselben Sorte die Frist nicht unte rbricht. So muss man nach Ablauf eines Jahres nach der Besitzübernahme des Anfangsbestands die Tiere versteuern. Das Datum des Austauschs ist nicht maßgebend. (Imam Schäfi'i meinte, dass der Austausch irrelevant sei, also egal, ob man die Tiere mit derselben Sorte oder einer anderen Sorte umtauscht, die Frist wird nicht unterbrochen.) Domestizierte Tiere, die aus kommerzieller Absicht auf den Wiesen oder zugelassenen Almen gehalten werden, unterliegen wie ander e Handelswaren einer Vierzigs t el-Zakät. Wenn man sie aber später zu Masttieren erkJärt, wodurch man nur von ihrer Milch oder Zeugungskraft Gebrauch macht, unterliegen sie der Zakät der Masttiere, wobei die neue Frist mit dieser Umänderung begin nt. Unte r zugelassen en Almen versteht man Wiesen , wo alle Mitglieder der Gesellschaft ohne Entgelt ihre Tiere grasen lassen dürfen.
Gold und Silber Gold und Silber unterliegen der Zakät-POicht nach dem Ablauf der J ah resfrist, solange sie das übliche Maß überschreiten, egal ob sie in Barren liegen oder verarbeitet sind bzw. egal, zu welchem Zweck sie gehalten werden. Gottes Maß für das Gold beträgt 20 Mis qiil und für das Silber 200 Dirha m . Manclle Rechtsgelehrte sind der Meinung, dass man ortsübli c h e Maßst ä be verwenden sollte, was heute jedoch selten zur Anwendung kommt. So ist für zwanzig Misqäl Gold ein halbes Misqäl Gold und für zweihundert Dirham Silber fünf Gramm Silber zu bezahlen . Bei Werten über diese Maße darf man vie r Misqäl Gold und zwanzig Gramm Silber außer Acht lassen . Palis aber zu diesen Werten auch Handelswaren eXIstieren, addiert man sie zu sammen . Imam Abü Hanlfa meinte, dass man die Überres te unler vier Misqäl Gold und zwanzig Gramm Silber außer Acht lassen dürfe. Beide Imame (Imam Muhammad und Imam Abü Yüsu~ meinten aber, dass auch diese Überreste zu versteuern seien.
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Beispiele Jemand besitzt 239 Dirham Silber. Imam AbC! Hanifa vertritt die Auffassung, dass de r Betroffene für zweihunde rt Dirham fünf Dirham Silbe r zahlen muss. Die resUichen newlUnddrcißig Dirham bleiben unversteuert. Beide Imame meinten aber, dass man neununddreißig Vierzigstel Dirham da· für zahlen müsste. Jemand besitzt 270 Dirham Silber. Laut Imam AbC! HanTfa zahlt er sechs Dirham für 240 Dirhrun, und dreißig Dirham bleiben unversteuert. Seide Imame meinten aber , dass der Betroffene für dreißig Dirham auch Zakät zah· len müsste. Dieselbe Regelung gilt auch fü r Gold. Bei der Bestimmung des Maßcs rar Gold und Silber ist nicht der Wert, son· dern das Gewicht bestimmend, wOI'1).be l· Einigung besteh t. So braucht eine Platte, die 19 Misqäl schwer, aber zwanzig Misqäl wert ist, nicht versteuert zu werden. Wenn aber diese Platte mit anderen Wertgegens· tänden zwanzig Misqäl überschreitcI, muss man sie versteuern . Dieselbe Regelung gilt auch für Silber. Bei den Wel1:gegenständen, die nicht verzinst werden können und nicht einem bestimmten Maß unterliegen, richtet man sich nach dem Gegenwert. Gewicht und Anzahl sind dabei nicht relevant. Jemand, der zwei Schafe als Zakät entrichten muss, darf entweder Geld oder auch ein Schaf abliefern, das wertmäßig beiden Schafen gleichgestellt ist, denn Schafe sind wertdefiniert und nicht verzinsbar. Bei den Wertgegenständen, die sich verzinsen lassen , wertet man nach Ge· wicht. Anstelle von fünf Kilogramm Weizen darf man vier Kilogramm Weizen besserer Güteklasse abliefern. Anstelle von zwei MisqäJ Gold darf man nicht einen Gramm künstlerisch ver· arbeitetes Gold abliefern, da dieser Austausch eine Verzinsung verursachen könnte. Diese Meinung vertraten Imam Abu Hanifa und die beiden Imame. Imam Zuf· far ließ es zu , weil die Gegenwerte gleichgestellt sind und eine Verzinsung zwi· schen Gott und Seinem Diener unvorstellbar ist. (Für Verzinsung siehe abschlagiges Kapital)
Schmuck Schmuckwaren und Schmucksachen, verarbeitete Bilder und Ahnliches aus Gold und SUber sind auch zu versteuern, sobald sie das Maß überschreiten. Diese Almosensteuer kann man mit derselben Ware abliefern, dabei muss man sich aber nicht nach dem Gewicht, sondern nach dem Wert richten. Dar· über besteht Einigung. Bei dieser Zahlungsform muss man laut Imam Abü Han'ifa und Imam Abü Yüsuf auf das Gewicht und lau t Imam Zuffar auf den Wert Bezug nehmen. Imam Muhammad meinte, man möge sich fur die ge·
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winnbringendere Form für die Bedürftigen entsc h eiden. Jemand besitzt ein goldenes Armband, das zwanzig Misqäl schwer ist, aber einen Wert VOll fUnfundzwanzig Misqäl aufweist. Wenn man die Zakät in Form von Silber bezahlen möchte, muss man sich nicht an dem Gewicht, sondern am Wen orientieren. Falls man aber die Zakat in Fonn von Gold abliefern möchte, darf man s ic h laut Imam Abü Hanifa u nd Imam Abü YOsuf an zwan~ zig Gramm Gewicht o rientieren. Die Imame Muhammad und Zuffar meinten, dass dies n icht ausreiche und dass man den Rest von fünf Misqäl auch versteuern müsse. Laut Imam Abu Hanifa und Abu Yusuf darf ma n für zweihundert Dirharn pu ~ res Silber anstelle von vier Dirharn pures Gold fünf Gramm gemischtes Gold abliefern, denn das Gewicht reicht schon aus. Jmam Zuffar und Imam Muhammad hielten es aber für unzu l'eichend, da der Wert geringe r als der vorgese hene sei. Umgekehrt darf man laut Imam Abü Hanifa u nd Abu Yüsuf rur zweihundert Dirham gemischtes Si lbe r nicht vier Dirham pures anstelle von fünf Dirham gemischtes Silbe r abliefern, denn gewichtmäßig reicht es nicht aus, obwohl es laut Imam Zuffar und Imam Muhammad ausreichend würde, weil sie wertmäßig gleich sind. Eine Verzinsung zwischen Gott und Seinem Diener ist unvorstellbar. Zusammenführung Gold, Silber und Handelswar-en darf man zusammenaddieren, obwohl sie nicht demselben Maß unterliegen. Wenn jemand über eine Menge Gold, eine Menge Silber und Handelsware verfügt und der Gesamtwert dieser Gegenstände insgesamt den Wert von zweihundert Dirham Silber übersteigt, muss er sie gemeinsam versteuern. Gold und Silber, die getrennt das nötige Maß nic ht überschreiten, werden zusammenaddiert. Imam Abu Hanlfa war der Meinung, dass der zusarnmenaddierte Wert maßgebend ist. Seide Imame meinen, dass das Gewicht bestimmend ist. Jemand besitzt einhundert Dirham Silber und zehn Misqä.l Gold, das ein h un ~ dert Dirham Silber gleichgestellt ist. Dafür muss er laut Übereinstimmung fünf Dirham Silber abliefern. Ein anderer besitzt einhundert Dirham Silber und fünf Misqäl Gold, gleichgestellt zu einhundert Dirham Silber oder fünfzig Dirhrun Silber und zehn Misqä1 Gold, gleichgestellt zu einhundertundfünfzig Dir ham Silber muss er lau t Imam Abu Hanlfa acht Dirham Zakät abliefen1, wobei heide Imame keine Zakät vorsahen, denn das Maß für die Einzelteile ist nicht erreicht worden. Ein anderer Betroffener, der über einhundertundfUnfzig Dirham Silber und fünf Misqä1 Gold im Wert von fünfzig Dirham Silber verfUgt, muss laut de r Meinung aller drei Imame d ie Zakät entric hten , zumal das Maß für das Silber erreicht ist. Bei einem Einzelteil ist ein Viertel und bei dem ande ren drei Viertel Maß und insgesamt ein volles Maß gegeben.
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Jemand. der über einhundertundfünfzig Dirham Silber und fünf Misqäl Gold im Wert von sechzig oder achtzig Dirham Silber verfügt, muss laut Imam Abü Hanifa als Vierzigstel von zweihundert Dirham fünf Dirham Silber abliefern. Da die Überreste nicht das Maß e rreichen, darf man sie unberücksichtigt lassen. Beide Imame sahen abe r die Versteuerung dieser überreste vor, da sie die Überreste nur bei Masttieren unberOcksichtigt lassen und es beim Bargeld und Handelsware nicht zulassen. (Imam Schäfi'i vertritt die Meinung, dass man Gold und Silbe r nicht zusammenaddie ren darf, da sie nicht derselben Sorte ange hören. Das nötige Maß muss getrennt erreicht sein.) In Umlauf befindliche Ge ldstücke aus Gold oder Silber sind nach dem Inhalt dieser Elemente zu bewerten. Falls Gold oder Silber überwiegt oder gleich schwe r sind, sind sie als solches zu betrachten und zu versteuern. Wenn aber die Zusatzstoffe überwiegen, gelten sie als Handels .....are und nach ihrem Wert zu versteuern. Auch die kommerzielle Absicht ist nicht unbedingt erforderlich, da sie sich ohnehin in Umlauf befinden. Gold und Silber in Legierung mit einem anderen Metall s ind nach dem vorherrschenden Metall zu bewerten. Palis Gold oder Silber überwiegen, gelten diese Legierungen als solche. Wenn aber das Zusatzmetall überwiegt, si nd Gold und Silber als solches zu versteuern, falls sie das nötige Maß erreichen, bzw. mit anderen Vermögensgegenständen zu versteuern, falls sie dieses Maß nicht erreichen. Bei Handelswaren sind die Metallanteile zusätzlich in Betracht zu ziehen. Falls der Gold- bzw. der Silberanteil das nötige Maß nicht erreicht, gilt das Ganze als Handelsware. So muss das nötige Maß in Höhe von zweihundert Dirham Silber erreich t sein. Wenn das nötige Maß nicht erreicht wird, werden sie mit anderen Handelswaren oder mit Bargeld zusammengezählt. Bargeld Banknoten im Um.la uf si nd als Bargeld zu betrachten. Sie sind genauso wie Gold. und Silbergeldstücke der früheren Jahrhunderte im Umlauf. Ihr Gold· wert ist entweder reell oder bedingt vorhanden. Sie bilden Vermögensgegens· tände und sind jederzeit verfügbar. So sind Banknoten als Bargeld zu betrachten und unterliegen der VierzigstelZakät wie Gold und Silber. Diese Zakät kann man auch mit Bargeld bezahlen. [n diesem Sinne zahlt man einen Euro Almosensteuer fü r vie rzig Euro. Auch Gelder auf Sparbüchern sind als Bargeld zu betrachte n . Sie unterliege n auch der Zakät·Pflicht, sobald sie das nötige Maß erreichen.
Zakät auf Forderungen Gelder, die Dritten zur Verfügung stehen und das nötige Maß erreicht haben, sind in drei Gruppen zu unterteilen.
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I. Sic h ere Forderung e n : Das sind ausgeliehene Gelder und
ausstehende Forderungen aus den Handelswaren. Sobald diese Forderungen durch Schuldner anerkannt werden und einkassiert werden, sind sie im Nachhinein für die abgelaufenen Jahre zu versteuern. Jemand schuldet zehn Tausend Euro, was e r auch anerkennt, und bezahl t es nach zwei Jahren. Nach Einnahme dieses Geldes zahlt der Forderer 250 Euro. Für das zweite Jahr zahlt er laut Imam AbO. Hanlfa 240 Eu ro. Die heiden 1mamc :sah c ll 243,30 Euro vor, da sie den restlichen Betrag mit versteuern. Falls von eine r derartigen Forderung ein Teilbetrag in Höhe von vierzig Di rham einkassie rt wird, ist dieser Betrag zu versteuern . Ein geringe rer Betrag ist nur in Ve rbindu ng mit a ndere n Vermögensgegenständen des Besitzers zu versteuern. Falls aber eine solche Forderung abe rkannt wird, braucht man nach der Einkassierung die Zakät der abgelau fenen Jahre nicht zu e ntrichte n . Auch ein Wechsel oder Zeugenau ssagen zugunsten des Forderers ändern nichts an dieser Tatsache, denn nicht jedes Beweisstück ist ror jeden Richter überzeugend und nicht jeder ist in der Lage zu klagen und Beweise anzufOhren. Dies ist die gängige Meinung. 11. Halbsich ere Forderungen:. Das sind Forderu ngen, d ie jemand wegen etwas schuldig bleibt, d as keine Handelsware ist. Zum Beispiel sind Forderungen aus Mietrückständen in diesem Rahme n zu betrachten . Solche Forderungen unterliegen keiner Zakät-Pflicht. solange der Schuldner s ie nicht bezahlt. Sobald er sie aber bezahl t ulld das erforderliche Maß überschritten wird , sind sie zu versteuern. Ein gerin gere r Betrag ist nur in Verbindung mit anderen Vermögensgegenständen des Besitzers zu versteuern . Eine berechtige Meinung von Imam AbO I lanlfa besagt, da.s.s :solche Forderun gen nicht im Nachhinein zu versteuern sind . Sie sind erst nac h dem Ablauf eines vollen Jahres nach rier Einkass ierung zu versteuern . Falls der Forderer über andere Verm6gensgegenstände verfUgt, kann er alles gemeinsam versteuern . 111 . Fragliche Forderungen: Das sind Forderungen ohne Ge·
gen leistung. Zum Beispiel Gelder, die jemand geerbt hat und laut Vermächtnis an einen Dritten bezahlen muss, wie die Aussteu er einer Frau, die noch nich t ausgezahlt wurde, oder Gelder, die man nach einer Scheidung bekommen wird . Solche Forderungen s ind nicht im Nachhinein zu versteu ern. Sie sind erst nach dem Ablauf eines vollen J ahres nach der Einkassierung zu versteuern. Ein gerin ge rer Betrag ist nu r in Verbindun g mit anderen Vermögensgegenständen des Besitzers zu versteuern . Einer Überlieferung zufolge ist das Blutgeld (diya) davon ausge nommen; es mu ss von dem Moment des Erh alts an mit der Almosensteuer verrechnet werden .
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Omer Nasulli BiImen, Js lami.scher Katedlismus
(Imam Schäfi'i meinte, dass eine Forderung die Zakä t nicht a ufschieben darf. Auch ohne Einkassierung hätte man diese Forderdung zu ver s teuern, denn der Forderer hat sie a us fre iem Willen gewährt und darf das Rec ht der Bedurftigen auf Zakät nich t aufschieben.)
Zahlungswege für die Zakat Gold, Silber, Getreide, Tiere oder Handelswaren, die der Almosensteuerpllicht unterliegen, können als 5ach- oder Geldwert entrichtet werden. Diese Option s teht den Besitzern zu. Dieselbe Regelung gilt rur Einbußen, Gelubde oder die Zakät al-Fitr, denn man muss das Ga nze rur die Vennögensbesitzer erleichtern. Die Weisheit hinter d ieser gottesdienstlichen Handlung ist das Stillen der Bedürfnisse der l:Iedürftigen , was sich auch d urch die Abgabe des Gegenwertes ergibt. So darf man die Zakät rur Gold in Form von Silbe r, Getreide oder Stoff bezahlen. Für Masttiere oder Handelswaren darf man Bargeld zahlen. Es ist besser, den geeigneteren Weg für die Bedürftigen zu wählen. (Imam Schäfi'i sah nur den Sachwert vo r und sch loss den Gegenwert aus.) Man darf für eine Zakät-pflichtige Ware oder Forderung eine andere Ware abgeben . Man darf eine Forderung, die schwer einzutreiben ist, auch verschenken. Man darf aber nicht eine Forderung gegen eine Ware oder eine Forderung, die leich t einzutreiben wäre , verschenken, denn eine Forderung ist geringfügiger als eine Ware. Etwas Vollständiges darf man gegen etwas Geringfügiges ta u schen. Eine ei.nzutreibende Forderung ist einer Ware gleichzusetzen. So darf m an 300 Eu ro Bargeld oder eine Handelsware in derselben Höhe als Zakät einer Forderung oder des Bargeldes in Höh e von zwölf Tausend Euro a bliefern . Falls jemand seine Forde rung einem Bedürftigen erlässt, gilt auch die Zakä.t dieser Forderung als Zakät bezahlt, egal ob er es beabsichtigt hat oder nicht. We lll1 er ih m aber einen geringen Teil der Forderu n g erlä.ss t , gilt nur dieser Anteil der Forderung als versteuert. Der einzutreibende Anteil ist noch zu versteuern. Man darf eine F'orderu ng von einem Bedüritige n nicht als Zakät einer exi s te nten Ware er lassen. Man darf auch eine F'orderung von einem Bedürftigen nicht als Zakät einer Forderung von jemand anderem e rlassen. Falls jemand seinem bedürftigen Schuldner seine Schulden durch Abgabe seiner Zakät e rleichtern möch te, so gewäh rt er dem Schuldner Bargeld in der Höhe seiner Forde rung, und der Schuldner begleicht seine Schulden. Falls einem nicht-bedürftigen Schuldner seine Schuld nach Ablauf eines Jahres erlassen wird, b rauch t er für d iese Schuld keine Zakät zu bezahlen.
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Jemand darf seine Forderung von einem Drit ten an einen Bedürftigen übergeben, und mit der Elnnahme dieses Geldes durch den Bedü rftigen wird diese Zakät beglichen. Man darf zusammengezählte Maße nic ht auseinander halten bzw. getrennt zu behandelnde Maße zusammenrechnen.
Beis piele Jemand besitzt achtzig Schafe und hat dafü r ein Schaf abzuliefern. Wen n man aber davon zwei G ru ppen zu je vierzig Schafen bilde n würde, hätte e r zwei Schafe zu entrichten, was nicht zulässig ist. Anders ist auch nicht zulässig, dass zwei Personen mit je vierzig Schafen ihre Sch afe zusammenführen, damit sie fü r achtzig Schafe insgesamt ein Schaf abliefern müssen. Jeder Teilhaber erreicht das Maß. Eine Zusammenführung in diesem Sinne ist nicht erlaubt. Schafe von zwei Personen darf man nich t zusammenaddieren . Falls zwei Personen gemeinsam Ober 40 Sch afe ode r 20 Misqäl Gold ve rfügen, braucht keiner die Zakät zu entrichten, denn keiner de r Teilhaber erreicht das nötige Maß. Zwei Teilhaber besitzen gemeinsam ein Vermögen, wobei der eine das nötige Maß e rreicht und der andere nicht . Derjenige, der über das Vermögen über das nötige Maß hinaus verfügt, zahlt seine Zakät, der andere nicht. Einer besitzt vie rzig Schafe und der andere zwanzig. Derjenige mit vierzig Schafen zahlt die Zakät, der andere jedoch zahlt nicht . Dieselbe Regelu ng gilt für gemein same Waren von zwei Personen, wobei der eine Zakät-ptlichtig ist und der a n dere nicht. Der eine Teilhaber zahlt die Zakat, die ihm zusteht, und der andere zahlt nichts. Man darf die Zakät einer Ware, die das nötige Maß erreicht, auch vor dem Ablauf eines Jahres abgeben, denn das nötige Maß ist erreicht. Es ist besser, eine Schuld vorzuschieben, und es ist auch besser für die Bedü rftigen. Umgekeh rt darf man aber nicht die Zakat rur eine Ware bezahlen, die nicht das nötige Maß erreicht hat. Falls man es doch tut, gilt es als Almosen und man muss die Zakat nach einem Jahr nochmals bezahlen, nachdem das Maß endgültig e r reicht wurde. (Imam Mälik untersagte die vorzeitige Zahlung, d enn Gebete darf man nicht vorschieben, sie sind zeitgebunden.) (Imam Schäfi'i ließ eine Zahlu ng fü r ein JaJlf zu, eine Zahlung rur mehrere Jahre hielt er nicht fü r erlaubt.) Für eine Ware, die das nötige Maß erreicht hat, darf man die Zakät für mehrere Jahre im Voraus zahlen. Falls das Maß nach jedem Jahr vorhanden ist, gilt die Almosensteuer als entrich tet. Wenn aber das Maß unte rschritten wird, gilt die Differenz als Almosen. Jemand, der nu r über 10.000 € verfügt, kann ohne vorherige Ausrechnun g für 15.000 € Almosensteuern zahlen. Die restlichen 5.000 € sind Zakät für das Geld, über das man im Laufe des Jahres verfügen wird. Wenn man im Laufe 308
Omer Nasuhi Bilme/I, Islamischer KatechIs mus
des Jahres nicht uber diese Menge verfugt, darf man diesen Betrag von der Zakat des Folgejahres abziehen. Eine solche Absicht ist gültig. Jemand, der glaubt , 20.000 € zu bcsitzen , aber stattdc3scn nu r 15.000 € hat, kann den Übersch uss von 5.000 € von der Zakät des E"olgejahres abziehen.
Jemand, der uber das n ötige Maß in Gold und Silber verfügt, darf die Zakät für beide Vermögensgegenstände gemeinsam zahlen . Eine solche Bezahlung ist akzeptabel, wenn man diese Gegenstände zusammenrechnet, obwohl ihre Sorten getren nt sind. Falls die Ware im Laufe des Jahres zunichte geht, gilt die Zakät als gezall1t. Diese Regelung gilt nicht für Tiere, denn eine Bezahlung im Voraus darf eine andere Bezahlung nicht ersetzen. Jemand darf c[e Schulden eines Bedürftigen mit seinem Einver ständnis von seiner Zakät begleichen. Ohne das Bedürfnis ist aber diese Bezahlung nich t als Zakät akzeptabel, die Tilgung gilt aber. Jemand darf einem Wa is enkind, welch es nicht aus seine r Kindschaft stammt , mit dem er aber velWandt ist, Kleider oder Nahru ngsmittel schenken und diese als Zakät berechnen . E"a11s er aber dieses Waisenkind zu seinem Tisch bestellt, darf e r diese Verpflegung laut Imam Abü Hanifa und Imam Muhammad nich t als Zakät verrechnen, den n es besteh t hier keine übergabe eine r Ware. Die Zakät muss den Per sonen ubergeben werden und in den Besitz von Personen ubergehen, die die erforderlichen Voraussetzungen für den Empfang erfüllen . So ist ein Bankett für die Bedürftigen n icht unbedingt als Zakät zu bezeichnen. Eine wohltätige Abgabe gilt nicht als Zakät. Man darf mit der Almosensteuer keine Pilgerfahrt bezahlen. Man darf mit der Almose nsteue r das Leichentuch der Verstorbenen bezahlen oder deren Sch ulden begleichen . Falls aber ein Bedürftiger aus eigenem Willen das Geld für wohltätige Zwecke abgibt, verdient sowohl der Bedürftige als auch der Zakät-Pflichtige göttlichen Lohn. So darf man auch n icht einem Bedürftigen o.ls Zaki'it kostenlos Woh nra.um zur Verfügung s tehen, denn hier kommt eine übertragung des Besitzverhältnisses ebenso nicht zustande.
Methoden der Zakät-Auszahlung Die Personen, die die Zakät empfangen können, sind in sieben Gruppen unterteilt: I. Bedürftige : Darunter versteht man diejenigen, die nicht ü-
ber das nötige Maß über ih re Grundbedü rfnisse hinaus verfugen. Auch wen n solch eine Person ilber eine Wohnung und Möbelstücke verfügt, die der Summe ihrer Schulden entsprechen, g]t sie als bedü rftig. H. Mittellose : Das sind diejenigen Bedürftigen, die gar nichts besitzen und hinsichtlich Essen und Bekleidung auf die Hilfe
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ih re r Mitburger angewiesen sind. 111. Schuldner: Das sind diejenigen, die über kein Vermögen über ihre Schulden hinaus verfügen und auch die Waren, die sie besitzen , durch andere nicht freigegeben werden. Es ist besser, einem Schuldner Zakät zu erteilen, als einem Bedü rft igen ohne Schulden. IV. Rei sende: Das sind diejenigen, die ihr Vermögen in ihrem Land zun1ckgelassen haben. Ein Reisender darf n ur so viel von der Almosensteuer bekommen, wie es für ihn notwendig ist. Dariiber hinaus wäre es nicht haläl. Es ist aber für Reisende besser, einen Kredit aufzunehmen als Zakät anzune hmen. Auch Personen in ihrer Heimat, die ihr Vermögen verloren haben, sind in dieser Kategorie zu bewerten. Falls sie ihr Vermögen zUrUckerlangen, brauchen sie nicht den Rest als Almosen an Bedürftige zu verteilen. V. Mukatab: So nannte man fruhe r jene Leibeigenen, die sich infolge einer Vereinbarung selbst freikaufen konnten. VI. Beamte: Das sind durch die Behörde mit dem Einsammeln der Almosensteuer beauftragte Personen. Ein solcher Beamter darf ein Grundgehalt für sich und seine Familie erhalten, auch wenn er nicht bedurftig ist. Alle sieben Kategorien , die wir oben erwähnt haben, sind Personen, denen man die Zakät aushändigen darf. Man kann die Zakät an alle Personen aus
diesen Kategorien verteilen oder nur an eine einzige Person abgeben. Es ist besser, eine Zakät, die nicht das Maß überschreitet, einer einzigen Person zu gewähren, damit ein Bedürfnis gestillt werden kann. Obwohl es zugelassen ist , einem Bedürftigen ein Maß der Zakät zu erteilen, hat es Nachteile. Nur wenn dieser Bedürftige Schulden hat oder eine große Familie besitzt und bei der Aufteilung der Almosensteuer unter den Angehörigen diesen n icht das bestimmte Maß zuteil wird, gilt es nicht mehr als verpönt.
Wer darf Zakät erhalten ? Niemand darf seine Almosensteuem an seine bedürftige Gattin, an seine Vor· jahren (Vater, Großvater, Mutte r oder Großmutter) bzw. an seine Nachkom· men (Kinder, Kindeskinder) entrichten. Auch die bereits geschiedene und ihre Wartefrist ridda) abwartende Gattin ist davon ausgeschlossen, zumal der Anteil dieser Zakät - wenn auch nur teilweise - ihr zusteht. Der Sinn der Zakät besleht aber darin, dass sie keine Interessenhindung mehr haben darf. Laut Ima.m Abu Hanlfa darf auch eine Gattin nicht ihre Zakät an ihren bedürftigen Mann zahlen, denn mit ihrem Mann besteht eine Interessengemeinschaft. Die beiden anderen Imame erlaubten dies.
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Omer Nasuhi BiImen, Islamischer Ko!echismus
Auch diejenigen, die über ihre Grundbedürfn isse hinaus über ein Vermöge'1 verfUgen , dürfen keine Zakät empfangen, da sie nicht als bedürftig gelten. Es ist egal, ob es sich um Handelswaren, Bargeld, Immobilien oder Haus h altsar~ tikel handelt. Ein Nich t-Bedürftiger darf aber Spenden (sadaqa) als Zusatzleistung erhalten . So ist es zugelassen, dass im Sinne der Stiftungsurkunde auch NichtBedürftige Leistungen von Stiftungen empfangen dürfen. So wie an die Has chimite n , die Nachkommen Haschirns, keine Almosensteuer entrichtet werden kann, dürfen sie auch keine Zehntelabgaben, Votivgeschenke, Sühnezahlu ngen und anderweitige Spenden an nehmen. Die Zakät und ähnliche Zahlungen haben eine reinigende Wirkung fU r die Menschen. Für d ie Haschimiten jedoch kann so etwas aufg rund ihrer Würde und ihres Stellenwertes nicht in Betracht gezogen werden. Ihnen können Spenden lediglich in Form von Aufm erksamkeiten und Geschenken zuteil werden. Mit den Haschimiten sind gemeint die Onkel unseres verehrten Propheten , Abbäs und Härith, deren Kinder und Enkel, Ali und s eine Brüder Aqil und Ga'far und deren Nachkommenschaft. Dieser Personengru ppe s teht , ihrem Bedü rfn is gemäß, ein An teil am S taatsvermögen der Muslime zur Verfügu ng. Unter ihnen gibt es eigens Gelehrte, die der Meinung sind, dass auch sie Almosensteuern entgegenne hmen dürfen , um ih re Bedürfnisse zu stillen , insofeITl sie auf ihren eigenen Anteil ver zichten . Empfänger
Der Zakät-Empfänger muss im Moment der Annahme die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Ein Erlöschen dieser Voraussetzungen zu einem späte r en Zeitpunkt ist kein Hindernis fü r die Gültigkeit der Zakät -Zahlung. Jemand gewährt seine Zakät an einen Bedürftigen, und dieser Bedürftige wird im Laufe des Jah res nicht mehr bedürft ig bzw. verstir bt. Der BetrolTene braucht auf keinen Fall ein zweites Mal die Zakät zu entrich ten, u nd auch der Bedürftige braucht sie nicht zurückzuersta tten, da ja der eigentliche Zweck der Zakät erfüllt worden ist. Niemand darf seine Zakät an den noch nicht geschlech tsreifen Sohn eines Nicht-Bedürftigen entrichten, denn dieses Kind ist auch durch das Ver mögen seines Vaters nicht bedürftig, a ber das bedürftige und muslim ische Kind einer nicht-bedürftigen Frau darf Zakät empfangen, denn die Her kunft des Kindes steht mit dem Vater rest und das Kind wird nicht durch d ie Mutter nichtbedürftig. Man darf d ie Almosensteuer a n den bedürftigen und islamischen Vater eines nicht-bedürftigen Mannes oder an den bedürftigen großen Sohn, der geschlechtsreif u nd muslimisch ist, oder an die Gattin, die bedürftig und muslimisch ist, eines nich t bedürftigen Mannes gewähren, denn diese Personen sind als Person fü r den Empfang der Zakät akzeptabel und gelten nicht als nicht-bedü rftig des Vennögens eines ande ren.
Feinheiten islamischen Glauben.')
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Nicht-Musli me
Man darf die Almosensteuer nic ht an Nicht-Mu sLime entrichten, da sie lediglich bedürftigen Mus Limen zusteht. In einem Hadith heißt es, dass man die Zakät den nicht-bedürtligen Mu slimen abnehmen und den bedürfiigen Muslimen gewähren möge. Des ha lb sind Nicht-Muslime auch nicht dazu angehalten , die Zakat zu e ntrichten. Diese gottesdienstliche Handlung ist eine r e ligiös e und soziale Aufgabe der Muslime. Diejenigen , die sich nicht daran beteiligen, dü rfen auch keinen Nutzen daraus ziehen. Imam ZufTar ließ zu, dass man auch an Nicht-Muslime, die unter islamisc he r Herrschaft stehen (arab. Zimmi), d ie Zakät entrichten dürfe, denn der Sinn der Zakät besteht darin, durch eine gottesdienstliche Handlung die Bedürfnis se der Bedürftigen zu stillen, wobei auch die Entrich tung an bedü rftige ~chutzbefohlene diesen Zweck erfüll t. Es besteht aber Übereinkunft darin, dass man freiwillige Spenden an anders gläubige Schutzbefohlene entrichten darf. Verwandten
Es ist besser, die Zakät unter Verwandten zu verteilen. In diesem Sinne kommen zuerst Brud e r und Schwester, an zweite r Stelle deren Kinder, später Onkel, Tante (zuerst väterlicher-, dann mütterlicherseits) ode r deren Kinder und an aHerietzter Stelle entferntere Verwandte in Betracht. Nach den Verwandten sollte man bedü rftige Nachbarn und Berufskollegen berücksichtigen . Die Zakät sollte lieber a n Ort und Stelle verteilt werden. Es ist verpönt, am Ende des Jahres die Zakat an Bedürfiige e ntfernter Orte zu ve rschicken. Nur wenn die Empfanger m it dem Geber verwand sind und sie dr in gen de r brauchen als die Ortsansässigen, darf man dies ohne Bedenken tun. Es besteht aber kein Bedenken darin, die Zakät in feme Länder zu verschicken, ohne das Jahresende abzuwarten. Die Trinkgelder an bedürftige Diener oder Kinder bei Feierlichkeiten bzw. a n überb ringer frohe r Botschaften im Sinne der Almosensteuer zu entrich ten, ist du rc haus er laubt. Die erteilte Zakät muss durch den Bedürftigen oder durch den Treuhänder des bedürftigen Kindes oder Geistesgestörten persönlich in Empfang genommen wer den. Auch jeman d mit Demenzstö ru ngen oder ein Kind, das den Wert des Geldes richtig einschätzen kann, darf die Zakäl in Empfang nehmen. Falls jemand selbst nachforscht und feststellt, dass jemand für den Empfang der Zakät geeignet ist, und sich erst später herausstellt , dass der Empfänger doch nicht geeignet war, gilt laut Imam Abü Hanifa und Imam Muhammad die Absicht des Erteilenden. Wenn er aber die Nachforschung unterlassen oder sehr nachlässig durchgefU hrt hat, muss er d ie Zakät nochmals entrichten , falls es sich ergibt, dass der
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6mer Nasuh i Bilmen, Islamischer Katechismus
Empfänger nicht geeignet war, denn diese Nachlässigkeit ist sein eigenes Verschulden. Eine Abgabe der Zakät an jemanden , von dem man nicht siche r ist, ob er geeignet ist, ist fragwürdig. Falls diese Person tatsächlich bedürftig ist, gilt die Zakät. Falls nicht, ist die Zakät ungültig. Fitra-Almosen Die Fitra ist ein Almose n (Sadaqal, das obligatorisch für alle Muslime ist, die das Ende des Ramadan erleben und über ihre Grundbedürfnisse hinaus über mindestens ein Maß von Vermögensgegenstand verfügen. Der Name ,.Fitra" bedeutet Erschaffung und ass oziiert diese Beziehung. Die Vcrpnichtung zur Fitra wurde vor der Zakät eingeführt und traf sich zeitlich m it der Verpflichtung zum Fasten. Diese Spende ist eine Form der Solidarität und ein Weg zur Annahle des Fastens und eine Rettung vor den Qualen im Grab. Sie dient auch zur Befriedigung der Bedürfnisse und Teilnahme am Fest, deshalb ist sie eine gute Gabe und eine mensc hliche Verpflichtung. Dieses Almosen wird mit dem Sonnenaufgang des Ramadanfestes obligatorisch, mall darf sie aber vorher oder auch später abgeben. Durch die frühere Abgabe wird ermöglicht, dass die Bedürftigen ihre festlichen Bedürfnisse stillen. (Alle drei Imame meinten, dass dieses Almosen spätestens mit dem Sonnenuntergang des dritten Festtages fällig wird. Eine Aufschiebung zu einem Zeitpunkt nach dem Fest setzt sie nicht außer Kraft, man darf sie immer nachholen.) Wer zahlt Fitra? Dieses Almosen ist für alle Muslime o bligatorisch , die übe r ein Maß von Vermögensgegenstand verfügen, egal ob sie minderjährig oder geistesgestört sind. Die Erziehungsberechtigten der Kinder sind verpflichtet, diese Spende zu leisten. Falls sie es nicht tun, müssen die Kinder sie nach der Erlangung der Geschlechtseife oder die Geistesgestörten nach der Rückerlangung ihrer Geisteskraft nachzahlen. Dies ist die Auffassung von Imam AbO Hanifa und Imam Abo YÜsuf. Imam Muhammad und Imam Zuffar hielten es nicht für notwendig. Falls Väter oder Treuhänder dieser Personen diese Spende von dem Vermögen der Betroffenen entrichten, müssen sie sie zurückerstatten. Den Vätern oder den Treuhändern steht diese Spende zu, aber sie müssen sie von ihrem eigenen Vermögen begleichen. Unter dem Nisä b (Maß) versteht man zweihunder t Dirham Silber (525 Gramm) oder 20 Misqäl Gold (80 bis 96 Gramm). Das Vermögen muss über di e GrundMdürfnisse hinaus [Sc hulden, Behausung, Möbelstücke, Reittier, per~ sönliche Waffe, Verpflegung für einen Monat bzw. ein Jahr) mindestens ein Maß betragen. Vermögensgegenstände brauchen nicht in Form von Bargeld oder Handelsware zu sein.
Feinheilen islamischen Glauberus
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Muslime, die uber ein Vermögen in der angegebenen Höhe verfUgen, dürfen keine Almosensteuern ode r Spenden empfangen, die obligatorisch sind. Sie sind auch verpflichtet, ein Opfer zu leisten . (Alle drei Imame meinten, dass jeder Muslim die Fitra entrichten muss, der über die Grundbedürfnisse und die Verpflegung COr die Nacht und den Tag des Festtages ve rfügen .) Wann zahlt man Fitra?
Jemand, der nach dem Sonnenau.fgang des Ramadanfestes verstirbt oder bedü l'ftig wird oder nach Sonnenaufgang auf die Welt kommt bzw. zum IsJam übertritt, braucht d ie Fitra nicht zu entrichten. Falls der Verstorbene es vermacht hat, wird es aus dem Drittel seiner Erbschaft bezahlt . Die Erben durfen sie auch von ihrem Vermögen begleichen. Falls das vermögen des Betroffenen nach dem Erforderlichwerden, aber vor der Abgabe vernichtet wird, muss e r sie trotzdem entrichten, denn die MöglichkeIt hat bestanden . Bei der Zakät ist es aber anders, da muss es eine Möglichkeit fü r die Erleichterung geben. Jema.nd, der im Monat Ramadan aus irgendeinem Grund nicht fasten kann, wie Kranke, Reisende oder alte Menschen, muss die Fitra dennoch entrichten. Jeder Gläubige, der über das nötige Maß hinaus über ein Vermögen verfUgt, zahlt die Fitra rar s ic h selbst, s eine geistesgestörten oder unzurechnungsfähigen e rwac h sene n Kinder, seine minderjährigen Kinde r und seine Bediensteten. Kinder und Gattin
Wie oben erklärt, muss der Vater, laut Imam Muhammad, auch rar seine nicht bedürftigen Kinder aus seinem Vermögen die Fitra entrichten . FaJls der Vater eines Kindes verstorben ist oder bedürftig wird, e rsetzt der Großvater den Vater und entrichtet die Fitra. Eine andere Meinung besagt, dass diese Aufgabe dem Großvater n icht obliege. Niemand ist verpflichtet, rur seine Gattin oder sein zurechnungsfähiges Kind die Fitra-Abgabe zu entrichten, denn diese sind zurechnungsfähig und geschlechts reif. So wie sie ihre Zakät selbst aus ihrem Vermögen zahlen können, sollten sie in der Lage sein , ihre Fitra selbst zu zahlen . Die Almosen haben einl"n fieren Sinn hinsichtlich der gottesdienstlichen Hnndlungcn, und der Ehemann hat nicht geheiratet, um eine gottesdienstliche Pflichthandlung seiner Gattin zu übernehmen . Es ist e rlaubt, dass jemand die FitTa ror seine Gattin oder sein erwachsenes Kind aus sei nem eigenen Vermögen begleicht. Falls diese Personen seiner Unterhaltspflicht unterliegen, braucht er dafür kein Einverständnis einzuholen, wenn der önliche Brauch dies ohnehin erlaubt. Dieselbe Regelung gilt auch rur andere Familienmitglieder. Es ist jedoch besser, um ih r Einverständnis zu bitten, denn d ie Fit ra-Abgabe setzt d ie Absicht dazu voraus. Ohne die Absicht ist sie nicht gültig. Ein solches Einverständnis gilt als Absicht.
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öme, Nasuhi Bilmen, Islomischer Kotechismus
(Imam Schäfi'i war der Meinung, dass die Fitra der Gattin unbedingt dem Mann ull terliegt, auch wenn sie selbst nicht bedürftig ist.) Sonderregelungen
Niemand braucht für seine Eltern Fitra zu leisten, auch wenn er für ihren Aufenthalt aufkommt. Einzi.ge Ausnahme davon ist ein geistesgestörter und bedürftiger Vater, für den man Fitra zahlt. Fitra zall1t man nach vie r verschiedenen Waren gruppen. Weizen, Gerste getrocknete Sultaninen und getrocknete Datteln, wobei man natürlich auch den Gegenwart als F'itra leisten kann. Sinn davon liegt darin, dass man für eine Tagesratio ein es Bedürftigen aufkommt, was sich dadurch decken lässt. Fitra gibt man in Form einer Übergabe ab. Man darf es nicht aJs ein Festessen anbieten . Man muss aber dabei ausdrücklich zu Wort bringen, dass es sich um Fitra handelt . Fitra darf man nicht an Per sonen abgeben, mit denen man verwandt oder ver schwägert ist . So sind Gattin, Sohn oder Vater, die bedürftig sind, davon ausgeschlossen. Imam Abu Yusuf und Imam Schafi'i meinen, dass man die Fitra auch nicht an Schutzbefohlene abgegeben werden darf. Ihre Rechtsmeinung ist in diesem Sinn e, denn sie meinen, dass man dadurch das Bedürfnis der armen Muslime befriedigen und ihnen die Teilnahme am Fest ennöglichen soll te . Und dieses Ziel kann man nicht erreichen, wenn man dieses Geld an Schutzbefohlene a bgibt. Andererseits existieren aber Gelehrte, die dies bejahen, denn der Sinn liegt darin, dass man das Bedürfnis der Bedü rftigen im Sinne einer gottesdienstähnlichen Handlung befriedigt, und man kann dieses Ergebnis auch dadurch erzielen , auch die Gabe an die Schutzbefohlenen ist eine goltesdienstähnlichen Handlung. Man darf die Fitra entweder an eine Einzelperson oder mehrere Personen abgeben. Umgekehrt können auch mehrere Pe rsonen ihre Fitra an dieselbe Person abgeben. Man brauch nicht Fitta für un terschiedliche Personen bei der Abgabe voneinander zu trennen . Fitra für mehrere Personen darf man zusammenführen und als Sach- bzw. Geldwert an die Bedürftigen abgeben. Man braucht nicht Fitra von für unterschiedliche Personen bei der Abgabe voneinander zu trennen. Fitra ist örtlich abzugeben. Zusenden an ferne Orte ist eher unerwünscht.
Feinheiten islamischen Glaubens
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Hadschi Pilgerreise
Hadsc h I Pilgerreise ........ . ........ ..................................... . .. .. .. .. . .. .. ....... .. 319 Wese n der Pilgerreise und der Wallfahrt ........................................ . ........... . 319 Formen d er Pilgerfahrt ................... . .......................................... .... .............. 3 19 Gru ndpfei ler der Pi /gerre ise ........................................................... . .... ,....... 320 Wese nheit des Taw{i.f...................... . ............................................... ............. 321 Voraussetzu ngen fü r die Verpfli chtu ng ......... ........................ .......... . ........... . 322 Vorausse tzu nge n für die Du rchfU hru ng ....................................... , ............... 324 Bedingungen für die Richtigkeit der Pllgerfahri ............................. . ............ 325 Sonderregeln . .... .. ...... ... ... ....... .. ........ 326 Hinweise zum Aufenthalt...................... ......... ........ .... ..................... . ... ......... 327 Hads c h, Wieso u nd Wan n ? ..... ....... ... .......... ........... .... ........ .. ......... ..... ......... . 327 S inn der Verpflichtung zur Hadsc h .................................................. .. .......... 328 Pflichthand lungen der Pi 1gerre/se .................. .................... ......................... 329 Sunna·Handlungen der Pilgerreise .............................................................. 331 Förmlichkeiten der Pllgerrelse .................... .. ............................... .. .... .... ..... 334 Eine praktische Anwendung ........................................................................ 335 u mra .................................................. ......................................................... 339 Tamattu ...... .................................................... ............................................ . 340 Qlran .... ............... .. ............... .... ............................................................... .... 3 41
Hedy ........................................................................ ... ................... .... ........ .. 342 Verbote .............................................................................. ................... ....... 343 Diverse Regulierungen .................................................. .
. ...................... . 3 45
Vertretun.g ....................................... ...................... ...................................... 3 46 BedUl{flJfl{Jenfürdie Verlretung .... ........ , ..... ..... ................. _. 346 Dlller.l'e Regulierungen ... .... .. ..... ... ................... ........ .............. ......................... ......... .......... 349 Gelübde ...........................................................................................•........... 350 Verhinden.!ng ......... ...... .. .. .............................. .... ...................... .......... .. ...... .. 3 5 1 Besuch unseres Prophe ten. ......................................................................... .. 353 Anst""dsregeln ... ........... ......................... ... ................ ..... .... .............................. . ....... 353
HadschI Pilgerreise Wesen der Pilg erreise und der Wallfahrt Hadsc h bzw. Pilgerfahrt bedeutet lexikographisch Besuch von ehrenwürdigen
Stellen und anderen Orten. Als religiöser Terminus vers teht man darunter den Aufenthalt zu einem bestimmten Zeitpunkt in Arafa und das spätere Umrunde n der heiligen Kaaba nach bestimmten Formen. Jemand, der die Hadsch durchgefUhrt hat, wird als Hads chi bezeichnet. Umra bedeutet lexikographisch Besuch. Als religiöser Terminus versteht man
darunter das Umrunden der heiligen Kaaba und das Hin- und He rlaufen zwischen Saß und Marwa, wobei kein bestimm ter Zeitpunkt vorgeseh en ist. Man kann diese Wallfah rt zu jeder Jal1feszeit machen, wobei man es am Vortag des Opfer festes und an den weiteren Tagen lieber unterlassen sollre. Es ist ratsam, die Umra im Monat Ramadan zu machen. Die Umra ist eine Sunna, die als muakkad eingestu ft ist. Die Hadsch wird gerne als große PiJgerfahrt (Hadsc h al-Akbatj und die Umra als kleine Pilgerfahrt (H adsch a l -A sg a tj bezeichnet. Had sch al-Akbar hat auch eine andere Bedeutung, nämlich Pilgerfahrten, bei denen de r Vortag auf einen Freitag fällt , bezeichnet man auch als große Pilgerfahrt bzw. Hadsch al-Akbar. (Die Umra ist lau t Imam Mälik ebenfalls eine Sunna, die als muakkad eingestuft ist. Imam Schäfi'i hielt sie für eine individuelle Pflicht (fard al-ayn), die man einmal im Leben durchführen sollte, wobei eine Dringlichkeit nicht gegeben ist. Die Han baliten halten sie für eine dringende religiöse Pflicht.)
Formen der Pilgerfahrt Man unterscheidet zwischen unterschiedlichen Formen und Arte n der Pilgerfahrt: I. Fard: Jeder Muslim, der die erforderlichen Voraussetzungen
erfüllt, muss einmal in seinem Leben die Pilgerfahrt absolvieren. 11. Wägib : Eine Pilgerfahrt, die man sich selbst auferlegt hat, oder eine, die durchgefü h r t wird, um eine zuvor begonnene, aber abgebrochene Pilgerfahrt fortzusetzen bzw. zu ersetzen.
111. Nä.fila: Eine freiwillige Pilgerfahrt wird von jemandem durchgeführt, der nicht dazu ver pflichtet ist, da er noch nich t geschlecht s reif oder zurechnungsfähig ist, oder von jemandem, de r bereits eine Pilgerfahrt unternommen hat. Man darf eine derartige Pilgerfahrt so oft unternehmen, wie man will.
IV. Ifrä.d: So wird eine Pilgerfahrt ohne Umra bezeichnet. D iese kann wägib ode r fard sein . Dabei fasst man die Absicht lediglich für die Hadsch_ V. Tamattu': So heißt eine Form, bei der man bereits vor der
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Hadsch-Zeit eine Umra unternimmt und im weiteren Anschluss zur Jahreszeit ohne Umkehr in die Heimat die Hadsch du rchführt. Tamattu~ ist tugendhafter als lfrad. Jemanden, der solch ein Vorhaben in die Tat umsetzt, bezeichnet man als Mutamatti". VI. Qirän.: Dabei unternimmt man vor oder während der Hadsch-Jahreszeit und vor ode r während dem MTqät die Umra und die Hadsch , wobei man sich nur einmal in den Weihezustand (lhram) begibt. Eine derartige Pilgerfahrt ist tugendhafter als Tamattu". Jemanden, der solch e in Vorhaben in die Tat umsetzt, bezeichnet man als Qärin. Die Förmlichkeiten de i' Hadsch bezeichnet man als Nusuk. Man äslk ist die entsprechende Plu ralform, was eigentlich .rituelle Handlung" oder .. Reinigung mit Wasser· bedeutet.
Grundpfeiler der Pilgerreise Die Grundpfeiler der Pilgerreise, also die ihre Wesenheit bestimmenden rflichthandlungen sind zwei an der Zahl. Die eine Pnichthandlung ist de i' Aufenthalt in Ara fa , und die andere ist das minimale Umrunden der h e ilige n Kaaba.
Arafa ist eine Ortschaft südöstlich von Mekka, die ca. sechs Gehstunden ent fernt liegt. Die Pilger halten sich am 9. Tag des Monats Zul higga (dem Vortag des Festes) von Sonnenunte rgang bis Sonnenaufgang des Opferfestes dort auf. Durch eine n Mindestaufenthalt von einer Minute wird die Pflicht e rfüllt. Es ist auch egal, ob man dabei schläft oder bewusstlos ist .
Ein Aufen thalt in Arafa vor oder nach dem vorgese henen Zeitpunkt ist nicht ausreichend . Falls man sich aber in Bezug auf den Neumond des Monats nicht einig ist und der Monat Zulqa'da (anstelle von 29) auf 30 Tage verlängert wird, sich dann abe r herausstellt, dass diese Regelung nicht zutrifft, kann es vorkommen, dass der Aufenthalt in Arafa am 1. Tag des Festes erfolgt. Ein solcher Vorfall , ist gä'iz (zulässig) und aus reichend. Falls sich aber herausstellt, dass der Aufenthalt am 8. Tag des Mo nats Zuihigga erfolgt ist, ist dieser Aufenthalt nicht gilltig und man muss ihn am eigentlichen Arafa-Tag wiederholen. Widersprüchliche Nachrichten zu der Durchfüh rung des Aufenthaltes (Waqf) u nd der Kaaba-Umrundung (Tawäf) h insichtlich Vorve rlegun g sind nicht ernst zu nehmen. Es ist tugendhafte r , in der Mitte des Arafa-Platzes neben dem Gabal ar-Rahma in Richtung Kaaba zu stehen und zu beten . Diese Stelle hat einen sehr hohen, spirituellen Wert. Muslime verschiedenster Herkunft, Sprache und Hautfarbe gleichen mit ihren Sterbegewändem (kafan) einer Menschenmenge, die aus ihren Gräbe rn auferstanden ist und sich am Machschar-Platz versammelt hat. Wenn diese Muslime ihre zunucht bei Gott suchen, Ihn einstimmig verherrlichen und Seine Gunst ernehen, e rlebt man ein Panaroma, das sogar die Engel beeindrucken würde.
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Omer NllSIlhi Bilmen, Islamischer Kafechismus
Es Ist sicher, dass Gott diese Gebete seine r armen Diener hören und zu Seinen Engeln sprechen wird: "Schaut euch Meine Diener an, die aus den unterschiedlichsten Länder hergekommen sind und in ih ren wüstengeplagten Kleidern Meine Barmherzigkeit und Meinen Beistand e rflehen. Ich werde sie von ihren Sünden befreien und ihnen Meine Barmherzigkeit zuteil werden lassen ." So wird Gott, Dessen überOuss und Segensfülle keine Grenzen kennt, Wogen an Seinen Seen de r Ba rm he rzigkeit und des Beistandes aufkommen lassen . Welch heilige Erschei nung, welch hochedler Erfolg! (Laut Imam Mälik daue rt der Aufenthalt in At'afa vom Sonnenuntergang des Vortages bis zum Sonnenaufgang des Festes. Ein Aufenthalt von mindestens einer Minute ist Pflicht. Es ist auch besser, nach dem Sonnenaufgang eine Weile zu abwarten .) Die heilige Kaaba ist ein h e iliger Ort in Mekka, wo sich ein heiliges kubisches Gebäude befmdet, das der Prophet Abraham als Erster erbaute bzw. erneue rte . Dieser Ort ist dIe Qlbla, die Gebets r ichtung der Muslime. Die Muslime beten in dieser Richtung, weshalb die Kaaba auch als Bayt-ulläh (Gottes Haus) oder al-Bayt al-Mu'azzam (G roßartiges Haus) bezeichl1et wird. Die Kaaba befindet sich in der Mitte eine r großen Moschee namens al-Haram a s·Sarif und al-Masgid al·Hariim. Diese Mosch ee ist von Gewölben umgeben. Ande re Teile s tehen olTen. In ih rem Innem befinden sich sieben Minaretts, mehrere Tore, eine Kanzel, der heilige Brunnen Zamzam und das Grab des Propheten Abraham. Das Umrunden (TawäjJ de r Kaaba besteht darin, nach dem Aufenthalt in Arafa sieben Mal um die Kaaba herumzulaufen. Die ersten vier Umrundungen sind Pnicht. Dieses Um runden darf man nach dem Sonne naufgang des Festtages bis zum allerletzten Lebenstag durchführen , wodurch d ie Pilgerfahrt vollendet wird.
Wesenheit des Tawäf Tawä f bedeutet lexikographisch das Umlaufen oder Umgehen von etwas. Als
religiöser Tenninus versteht man darunter das siebenmalige Umrunden der Kaa ba. Die nach Süden ausgerichtete Ecke der Kaaba bezeichnet man als Rukn alHagar und die andere Ecke als Rukn al-Yamän'i. In dem Rukn al-Hagar befin det sich ein heiliger Stein namen s al-Hagar al-Aswad. Der Umlauf beginnt an diesem Stein und endet wieder hier. Einen Umlauf bezeichnet man als ~Sc h aut". Der Umlauf e nde t mit siebe n Schauts. Der TawäJ ist eine gottesd ienstliche Handlung und deshalb ein Zeichen de r Vereh rung Gottes mit Enthusiasmus und aus Liebe. Körperliche Bewegungen an d iesem materiellen Ha u s sind Zeichen s piritueller Regungen um den ..höchsten Thron" auf de r Stufe der Engel. Vor u nd während des Tawäf steht man vor dem Schwarzen Stein an der Kaa-
Feinheiren islamischen Glaubens
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ba. Wie beim Gebet hebt man die Hände an und ru ft den Takbir ("Allä hu akbar") und den TähIn ( ~al- H a mdu lilliih j a u s. Falls mögüc h , kusst man diesen Stein oder beruhrt ihn . Wenn überhaupt nicht möglich, hebt man die Hände e mpor und grußt ihn wie beim Gebet, was als Istiläm (Begrüßung) bezeichnet wird. (Das Beruh re n des Schwa rze n Steins ist ein Zeichen des Versprechens, Gott zu anbete n und Ihm zu geh orchen , und der Bestätigu ng dieser Entscheidung. Der Tawäf hat fünf verschiedene Formen , die wir im Folgenden schildern werden : L Tawäf al-Qudum ist der er ste Tawäf, den man bei der Ankunft von auße n vollzieht. Dieser Tawäf ist ein" SunnA rflr Besucher (Nicht-Mekkaner) . (Imam Mälik hielt es für obligatorisch). 11. Tawäj az-Ziyära is t de r Tawäf nach der Rückkehr von Arafa . Dieser Tawäf ist einer de r heiden Bestandteile der Pilgerfahrt. Die e rsten vie r Umläufe si nd Pflich lhandlunge n . JlI. Tawäf as-Sada,- ist der Tawäf während des Pilgerns nach
de m Werfen der Steine in Minä und der Ankunft in Mekka. Man bezeichnet ihn auch als Abschieds-Tawäf. Dieser Tawäf ist obligatori sch für Besuc her (Nicht-Mekka ner) . Die Pilger vollenden mit diesem Tawäf ih re Rituale und fangen an, sich auf die Ruckreise vorzubereiten. (Dieser Tawä f ist für Schäfi'ite n obligatorisch ode r eine Sunna.) IV. Tawäf an-Näjila oder Zusatz-Tawäf is t ein Tawäf, den die Muslime zuweilen in und um Mekka durchführen. Ein derartige r Tawäf ist für die Besucher tugendhafte r als ein Zusatzgebet , denn sie erlangen nicht immer diese Möglichkeit. V. Tawaf al-Um,-«. Vi Cl' Umlfiufe gehören einfe.ch :!;u de n Grundpfeilern der Umra und sind Pilic ht . Sie sind nic ht zu ersetzen. Bei der Umra gibt es keinen Ta wäf al-Qudum. und auch 'keinen Tawäf as-Sadar. Die Umra beginnt mit dem Weihezustand und endet mit der Bartras ur oder dem Kürzen der Haare. Beim Ta wäf wird .,Allähu akbar" (~Gott ist am großtenf) und ~al-Hamdu lilläh" (~Lob sei Goffr) ausgerufe n . Gängig ist auch der Segensgruß auf den verehrte n Propheten. Die Umläufe mü ssen nich t unbedingt nacheinander erfolgen. Eine Unterbrechung, um ein Gebet zu vernchten oder sich zu wasc hen, ist zuläsSig. Den Ta wäf darf man s pä ter fortsetzen. Beim Tawäf dürfen Manner und Frauen in derselben Reihe stehen .
Voraussetzu ngen für die Verpfli chtung Damit die Pilgerreise zu einer religiösen pflicht wird , mussen acht Voraussetzunge n erfülIt sein: 6m.er Na:ru hi Bilmc n, lslami3chcr KaICch;,)mu c
1. Der Betroffene muss ein Mus lim sein, denn Nicht- Muslimen ist keine Pilgerreise vorgeschrieben. Falls ein Nicht-Muslim gegebenenfalls er st nach einer Pilgerfahrt Muslim wird, muss er diese wiederholen, falls die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Falls ein Muslim nach der Pilgerfahrt etwas unternimmt, was ihn aus dem Kreis des Islam ausschließt, und er es bereut, muss er die Pilgerfahrt wiederholen. 11. De r Betroffene muss g eschlechts reif sein. Einem zurechnungsfähigen Kind, das zwischen Gut und Böse unterscheiden kann , ist die Pilgerfahrt noch nicht vorgeschrieben, solange es nicht geschlechtsreif ist. Die Pilgerfah r t eines Kindes ist eine freiwillige religiöse Handlung. Falls nach der Erlangung der Geschlecht sreife auch die anderen Voraussetzungen erfüllt werden, muss das Kind die Pilgerreise nochmals unternehmen. Der Betroffene muss zurechnungsfähig sein. NichtZurechnungsfähigen ist keine Pilgerreise vorgeschrieben. Falls ein derartiger Behinderter wieder zurechnungsfähig wird, muss er die Pilge rfahrt durchführen. 1lJ.
IV. Der Betroffene muss frei sein. Gefangene oder In älteren Zeiten Sklave n sind oder waren von der Pilgerfahrt befreit. V. Der Betroffene muss sich darüber im Klaren sein, dass ihm die Pilgerfahrt vorgeschr ieben ist. Falls jemand im Ausland Muslim wird und keine Ahnung davon hat, dass ihm dies vorgeschrieben ist, darf er diese Reise nicht un ternehmen. In einem islamischen Land ist abe r eine derartige Begründung nicht annehmbar. Falls ein Nicht-Muslim in einem islamischen Land zum Islam ilbertr itt, wird ihm die Pilgerfahrt vor geschrieben, egal ob er davon Bescheid weiß oder nicht, solange er die Voraussetzungen erfUUt. VI. E s muss genügend Zeit vorhanden sein, um die Pilger fahrt ohne Probleme durchfUhren zu können . Falls jemand alle anderen Voraussetzungen erfüHt, aber nicht die Zeit findet, diese Aufgabe zu erfüllen, wird er dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden . VII. Der Betroffene muss für die Dauer seiner Abwesenheit rur sein e e igene Verpflegung und die seiner Familie aufkommen. Vorhandensein der Grundbedürfnisse ist nicht genug für die Pilgerfah rt. Wenn man aber über Vennögen über die Grundbedürfnisse hinaus ve rfügt, kann man dieses veräußern und die Reise damit finanzieren. Wohnen zur Miete ist kein Hindernis für die Reise. Für die Grundbedürfnisse siehe das
Feinheiten islamischen Glaubens
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Kapitel,.Zakät".
VIlI. Der Betroffene muss Ober das Re iseg e ld und Re iseproviant verlügen. Dabei sollte man sich den Reiseproviant und das Fahrzeug finanzie ren können. Diese Voraussetzung muss zur Pilgerzeit erfülIt sein. Jeder, der andere Voraussetzungen erlüllt u nd über das nötige Vennögen verlügt, ist verpflichtet, die Pilgerlahrt durchzuführen. Man d a rf d ieses Vermögen nicht anderswo einsetzel1. Falls man es dennoch tut, bleibt man die Pilgerfahrt schuldig. Ein Vermögen, das man vor der PiJgerzeit e rlangt, kann ausgegeben werden, sofern dazu eine Notwendigkeit besteht; in diesem Fall wäre keine weitere Verpflichtung mehr zu r Pilgerfahrt gegebe n . Jemand h at ein Ve rmögen im Monat Muharram, er verbraucht aber sein Vermögen, und zu r Pilgerzeit hat e r es nicht mehr. So ist ihm keine Pilgerreise
vorgeschrieben . Reiseproviant oder Reisemöglichkeit, die man angeboten bekommt, reichen nicht aus. Auch wenn solche Personen es anbieten, die keine Gegen leistung e rwarten , gilt dieselbe Regelung. So b raucht man nich t unbed ingt einen Vennögensgegenstand anzunehmen , de r unter de r Bedingung geschenkt wird, dass man eine Pilgerreise unternimmt. Muslime, die näher aJs 18 Gehs tunden weit von Mekka wohnen, brauchen keine Reisemöglichkeit. (Imam Mä lik meinte, Re iseproviant und Reisemöglichkeit seien n icht unbedingt vorauszusetzen . Eine ReisemögIichkeit in Mindestvoraussetzungen saBte einfach genügen. So darf sich jeder Muslim zu Fuß oder mit einem Mietwagen auf Weg machen und den Reiseproviant e rarbeiten. Es darf aber keine Gefahr rur sein Leben oder gar für sein Vermögen bestehen. Er muss auch nicht die Verpflegung seiner Familie in de r Heimat denken, solange keine Gefahr des Verhungerns best eht.)
Voraussetzungen für die Durchführung Für die Du rc hführung der PilgerfaJut müssen jUnf Voraussetzungen e rfüllt sein : I. De r Körper muss gesund sein. F'I1r Ungesunde ist es keine
religiöse ?flicht, die Pilgerfahrt zu unternehmen. Seh- oder Körperbehinde rte geh ören auch zu dieser Kategorie. Laut beide r Ima me und nach einer überlieferung von Imam Abü Hanlfa sollten auch Sehbehindene (an beiden Augen) die Pilgerfahrt unternehmen, faJIs jem and dabei se in kann, de r sie führen kann, u n d andere Voraussetzungen e rfüllt sind . 11 . Es dürfen sich k eine bedingten Verhinderung e n eintreten. Jemand , der inhaftiert ist oder dem die Reise untersagt wird, darf nicht zur Pilgerfahrt.
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Omer Nasuhi Bilmen, IslamISCher Kafecrusmus
111. Die Sicherheit auf dem W eg muss gegeben sei n. Ohne diese Sich e rr.eit wird die Pilgerreise nicht zu r Pflicht. IV. Eine Frau, die länger als 18 Stunden reisen würde, darf nur gemeinsam mit ih rem Mann oder jemand anderem reisen, den sie nie heiraten darf. Diese Personen müssen zurechnungsfähig und geschlechtsreif sein. Frauen, die solche Verwandten nicht haben, brauchen die Pilge rreise nicht anzutreten. Der Mann darf seiner Gattin die Pilger fahrt nicht verwehren, solange sie ei ne Begleitperson hat. Manche Gelehrten halten es nicht für gut, dass eine jüngere Frau allein mit ihrem Mi1chbruder und Schwiegersohn verreist. V. Falls eine Frau, die die Pilgerreise unternimmt ist, gesch iede n ode r verwitwet ist, sollte ihre verbindliche Wartefris t ("idda) bereits abgelaufen sein. Noch während der Wartdrist darf eine Frau nicht auf die Pilgerfahrt.
Bedingungen für die Richtigkeit der Pilgelfahrt Die korrekte Durchführung der Pilgerfahrt sind an vier weitere Bedingungen gebunden: I. Is lam
Die Zugehörigkeit zur islamischen Religion ist ei ne der Voraussetzungen, damit einem die Pilgerfahrt überhaupt vorgeschrieben ist. Diese Bedingung ist natürlich auch eine Bedingun g der Annahme. Falls ein Andersgläubige r nach der Ausführung der Pilgerfah rt Muslim wird , gilt se,ne Pilgerfahrt nicht und e r muss sie wiederholen. 11. Der Aufenthalt an beso nderen Orten und die Erfüllung der vorgesehenen Aufgabe n Besondere Orte sind Arafa und die Kaaba. Ohne den Au fent halt in Arafa und die Um rundung der Kaaba gilt die Pilgerfahrt nicht. 111 . Zeitliche Gebundenheit
Darunter versteht man den Aufenthalt in Arafa von dem Sonnenuntergang des Vortages bis zum Sonnenaufgang des Festes für eine Weile. Den Tawäf darf man, wie schon erwä hnt, zu jede r Zeit dur6führen, bevor man s tirbt. Verbindlich ist e r a ber a n den ersten drei Tagen des Festes. Andere Formen des Tawäf wie Ifrad, Tamattu ~ oder Qirän sind an bestimmte Zeitpunkte wie die Monate Schawwal und Zilka'da gebunden oder die ersten zeh n Tage des Monats Zilhigga. Deshalb nennt man diese Pe riode . Pilgerzeit'". IV. Der übergang in den Weihezustand (Ichräm), um die
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Hadsch zu unternehmen. De r Ichräm ist ein vorübergehender Verzicht von Dingen und Handlungen, die a n und für sich erlaubt sind. Man kann die Ichräm-Kleidung entweder nur für die Urnra oder gleichsam fü r Umra und Hadsch anlegen. Nach dem Anziehen der Ichräm-Kleidung sind folgende Worten zu rezitieren, um Gott kundzutun, dass man Seiner Einladung gefolgt ist:
"La66ayfUl((jjfiumma fa66aykJ La66aYli...a
(,j
Jarfli...a fnli...a Ca66aykJ
Inna{'liamda 1VQ/I- l/i'mota fali...a wa{..mumJ Ld sarili...a fa/{J'" tBedeutu1l0: "Zu (/Je;,un (/Jiensten, gott, zu (/JeiTlen lfJieTlstc"f Zu ([Je/lien VieTlSteTl,
(j)er®u I{;il/cn 'Teiffia6er liast, zu VeillCll Viell.steTl! Preis II/U( fiate u/u(:;{olieit silu({[)eill f
(J)uliast (:sillen fl'ei{fia6er!'" Der Ichräm ist eine Verehrung fü r das Haus Gottes. Ein Muslim, de r aus kommerziellen Gründen nach Mekka kommt, darf sich der Kaaba nicht nahern, ohne sich vorher in den Weihezustand begeben zu haben. Das wäre haräm, denn es ist gegen die Würde dieses Hauses. Ein Mann, der die Ichram -Kleidung anziehen möchte, legt seine geschneiderten Kleider ab. Er kleidet sich in e in einfaches Tuch und nimmt ein einfaches Tuch auf seine Schulter. Seine Füße und sein Haupt bleiben unbedeckt. Er reinigt sich , wäscht sich und nimmt die rituelle Gebetswaschung vor. Er betet zwei Gebetseinheiten (Rak'a). Er ruft laut:
.La66ayliJlffiifiumma La66ayl(J'" Sonderregeln Auf Geschlechtsverkehr mit seiner Gattin, und sei es nur Kuscheln, muss er verzichten. Auch das Parfümieren ist zu unterlassen. Jegliche Jagd auf landtiere ist untersagt. Man darf nicht einmal die Jäger ohne Weihezustand auf Jagdtiere aufmerksam mache n . Man darf nicht einmal Gräser jäten ode r Bäume fällen. Man darf sich nicht rasieren oder seine Haare kürzer schneiden lassen. Diese Sonderverbote sind bis zur Vollendung der Pilgerreise oder Wallfah rt einzuhalten. Alles, was schön duftet. ist in diesem Sinne zu vermeiden. Frauen brauchen ihre Kleider nicht auszuziehen; ihr Haupt und ihr e füße dürfen nicht unbedeckt sein. Sie brauchen auch nicht laut die LabbaykFormel auszurufen.
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Omer Nasuhi Bi/men, Islamischer Katechismus
Das Halten von Sonnenschirmen, das Tragen von Ringen, die Übernachtung in Zelten und das Angurten und Tragen einer Überkleidung ohne Ärmel ist erlaubt. Für eine Hadsch, die einzeln vollzogen wird, oder rar die Tamattu'- Hadsch oder für die Qirän-Hadsch darf man sich von dem ersten Tag des Schawwäl bis zum 9. Tag des Zilhigga zum lchräm umkleiden, denn der lchräm ist eine Voraussetzung fUr die Hadsch, aber das vorgezogene Umkleiden ist erlaubt. Die Voraussetzung ist aber auch früher erfUllbar als notwendig, wie man sich auch vor dem Gebet waschen darf. Es ist aber mak ruh, da es zu lang dauern und überst rapazieren könnte, denn es ist nicht leicht , einige Sonderregelunge n des Ich räm einzuhalten. (Die Schäfi'iten erlauben es nicht, vor den Hadsch-Monaten den lchräm anzulegen. Für die Umrajedoch soll es e rlaubt sein.)
Hinweise zum Aufenthalt rur Besucher von außerhalb von Mekka sind fünf Orte vorgesehen, wo sie sich umkleiden. Diese Stellen nennt man "Miqä t ", im Plu ral "Mawäqit ". Das sind ZulhulayJa, Zdt-, 'Irq, Dschuhfa, Qarn und Yalamlam. Falls ein Pilger oh ne den lchräm den Mlqät überquert, sollt e er umkehren, den lehrärn anlegen und die Talbiya, die Labbayk- Fo rmel, ausrufen. So brauch t er keine Buße zu tun. Falls er aber es nicht tut oder einen der Bestandteile der Hadsch ausführt, muss er ebenfalls zurück zum Miqät, aber diesmal muss er ein Opfertier schlachten. Eis ist tugendhafter, dass er zuruckkchrt, falls kein Bedenken besteht, andere Formalitäten zu verpassen. Die Bewohner von Mekka kleiden sich in Mekka um. Die Gegend um Mekka herum nennt man Haram-Gegend. Den Ort außer halb dieser Gegend bis zu den Mawäqit nennt man "Hill". Hili bedeutet zugleich das Ende des WeihezuSlands.
Hadsch , Wieso und Wann? Die Hadsch ist deshalb eine Pflicht, weil das Ha us Got tes (Baytulldh) sich dort befindet. Die Hadsch wurde durch Gott zur religiösen Pflich t erklärt, damit wir dieses h eilige Gebetshaus besuchen. In diesem Sinne genügt, dass jeder Verpfl ichtete einmal in seinem Leben diesen heiligen Ort besucht. Ein Muslim, der schon als Bedürftiger diese Pflicht e rfüllt hat, muss sie wieder holen, nachdem er reich geworden ist. Die Hadsch wurde im 9. Jahr nach der Hidschra zur Pflicht e rklärt. In diesem Jahr wurde Abu Bakr durch unseren Propheten zum Hadsch-Beauftragten e rklärt . Im 10. Jahr nach der Hidschra unternahm unser Prophet selbst diese Reise nach Mekka. Es ergibt sich die Frage, ob diese Reise J auri" (sofort du rchzuführen) oder ~ umn''' (einmal im Leben, egal wann) ist. Darüber gibt es zwei untersch iedliche Meinung. Die erste Meinung besagt, dass die Hadsch einmal im Leben durch-
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zuführen ist und deshalb die Verzögen.lng keine Sünde ist. Falls aber jemand vor der Ausführung verstirbt, hat er eine Sünde begangen. Eine andere berechtigte Meinung besagt, dass die Ausführung Saun" ist, also dass man die Pilgerreise ab sofort durchzuführen hätte. Jeder, der die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, müsste die Hadsch so bald wie möglich unternehmen. Falls er dies nicht sofort täte, würde e r sich der Sünde schuldig machen. Falls er die Voraussetzungen später nicht mehr erfüllt, bleibt er die Hadsch schuldig und wird dafür zur Rechenschaft gezogen werden. FUr jeden, der zur Pilgerzeit die e rforderlichen Voraussetzungen erfüllt und die nötige Zeit hat, ist die Hadsch eine religiöse Pflicht. Ob man diese pflicht sofort wahrnehmen muss, wurde oben näher erläute rt.
Sinn der Verpfl ichtung zu r Hadsch Wie bereits erwähnt, ist die Hadsch einer der fünf Grundpfeiler des Islam. Der berühmte Hadith, der besagt, dass der Islam auf fünf Grundpfeilern steht, unterstreicht diese Tatsache. Die Hadsch ist ein Pfli c h t mr j e de n Muslim , der die e rforde rlichen Voraussetzungen erfüllt. Das tägliche Gebet und das Fasten sind körperliche gottesdienstliche Handlungen. Die Zakät ist eine finanzielle gottesdienstliche Handlung. Die Hadsch hat sowohl körperlich en als auch finanziellen Charakter. So wird Gott für Gesundheit und finanzielle Sicherheit Dankbarkeit erwiesen, da Er sie uns gewährt hat. Die Formen und Rituale der Hadsch sind die beste Form der Verehrung und der Die nerschaft, die der Mensch seinem ewigen Herrn erweisen kann. Der Besu c h eines heiligen Ortes unseres allwissenden und weisen Schöpfers, das Erflehen mit einem sauberen Herzen und aufrichtigen Gefühlen und die Ehrerweisung tragen für einen Gläubigen eine hohe Bedeutung, die sein Herz e rfreuen . Dem Lohn und der Belohnung für Gebete und andere Rituale, die an einem Ort ausgeführt werden, der die Qibla, die Gebetsrichtung aller Muslime verkörpert und das Grab Abrahams enthält, si nd keine Grenzen gesetzt. Die göttliche Gnade und Segenfülle, die sich durch den Besuch der heiligen Stadt e rgeben, in de r unser Prophet aufgewachsen ist , die Sonne des Islam aufgegangen ist und wo sich Tausende Ereignisse a u s der Geschichte des Islam zugetr agen haben, sind unermesslich. Die Ve rs ammlung mehrerer glä ubige r Menschen aus Ost und West mit einem unvorstellbaren Enthus ias mus , die Förde rung der Religionsein heit und der Religionsliebe, de r Kontakt zueinander und Meinungsaustausch miteinander sin d besonders zu wü rdigen. Leu te, die die soziale n Vorteile des Reisens anerkennen, neh men St rapazen auf sich auf, um d ie Welt zu erkunden . Der Islam gewährt einer heiligen Reise
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Omer Nasuhi Bi/men, Islamischer Katechismus
eine heilige Seele und Verpflichtung, wodurch die Muslime den materiellen und spirituellen Nutzen dieser Reise genießen können. Es ist offensichtlich, dass Muslime ihre Pilgerfa.hrt pflichtgemäß durchführen, daraus seh r viel nutzen ziehen können. Es steht auch außer Zweifel, dass ein Muslim, der s ic h durch diese Reise sehr viel Wissen aneignet und seinen Geist erleuchtet, nach seiner Rückkehr die Menschen in seiner Umgebung aufklären und ermahnen wird. Als Fazit schließen wir daraus, dass die Verpflichtung zur Pilgerfahrt mehrere Weisheiten und Nutzen in sich birgt. So bieten alle Gebete und Rituale de r islamischen Religion materiellen und spirituellen Aufstieg und Segensfülle an - narOrlich vorausgesetzt, dass die Muslime die Pflichten und Anregungen ihrer Religion ernst nehmen und sie einhalten bzw. ausfü hren. Glücklich sind diejenigen, die über das nötige Vermögen und die Gesundheit ve rfügen und ihre derartigen Pflichten wahr nehmen können.
Pflichthandlungen der Pilgerreise Die Pflichthandlungen der Pilgerreise sind unten angegeben: J. Der Ichräm sollte an den Orten anfangen, die man Miqät
nennt . 11. Das E inhalten der Ichräm.Verbote, wie geschnittenes Kleid, J agen, Rasur oder böse Wor te. 111. Der Aufenthalt in Arafa nach dem Sonnenun te rgang. IV. Der Aufenthalt in Muzdalifa nach dem Sonnenuntergang
und vor Tagesanbruch. Muzdalifa ist ein Ort, der von Mekka vier und von Arafa zwei Gehstunden e ntfernt ist. V. Sieben Umlätife anstelle von vier, also drei zusätzliche zu
den Pllichtumläufen. VI. Das Ausfohren des Besuc h e r -Tawäf (Ziyara) an einem Festtag (1., 2. oder 3. Tag, an dem man Oprerschlachten darf.) VII. Der Abschie d s-Tawiif (SadarjWadä) ist der Tawäf, den
die Besuche r bei der Abreise durchführe n . VIII. Gewasche n sein beim Umlauf und Oedeckung de:s
~t;:
samten Scham bereichs.
IX . Anfangen des Tawiif am h e iligen Sc hwarzen Stei n und linksseitige s Gehen, wobei man es selbst mach en sollte. Kranke und Schwache dürfen auf den Schultern get ragen werden. X. Zwei Geb etseinheiten beten nach jedem Tawäf (7 Umläu-
fe). Xl . Das Ausfü hre n des Tawäf außer-haZb von Hatfm.
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XII. Das Laufen zwischen SaJli und Marwa, wo man lieber von Sam anfangen sollte. Nicht-Behinderte sollten es lieber zu FUß machen. Safa und Marwa smd zwei Anhöhen in der Nähe der heiligen Moschee. Sie sind mit einer großen Straße miteinander verbunden , wobei zwei Gehrichtungen vo rgesehen sind. Es ist obligatorisch, in Safä anzufangen und vier Mal in Richtung Marwa und dann drei Mal zurückzulaufen. Diese siebe n Laufgänge bezeichnet man als "Sa'y". Bei jedem Mal steigt man so hoch, dass m an die Kaaba zu sehen bekommt. Wegen der hohen Gebäude kann man von Marwa aus die Kaaba seh r schlecht sehen. De r Lauf für die PfJicht- Hadsch findet nach Qudüm- und Ziyara-Tawäf statt, de r Lauf für die Umra ist nach dem Umra-Tawaf durchzufü hren. Dieser Weg ist 20 m breit und 500 m lang. (Imam Schäfi'i meinte, dass dieser Lauf ein Bestandteil von Hadsch und Umra sei und dass sie ot.ne diesen Lauf nicht vollständig seien). Eine derartige Bewegung und das Warten darauf sind Zeichen für den Enthusiasmus und die Aufregung, die man vor dem Haus Gottes für die Annahme sei ner Gebete von dem Besitzer und Schöpfer des Universums empfindet . XIII. Das WerJen kleiner Steine in Minii . Diesen Akt nennt man Ramyal-Öamära. In Minä, einer kleinen O rtschaft zwei Gehstunden von Mekka entfernt, befinden sich drei Steinhügel, die nah beieinander liegen. Man nennt sie Öamrat al-ülä, Öamrat al-Wusta und Öamrat Aqaba. Am ersten Festtag wirft man sieben S teine in Richtung Camrat Aqaba und ruft dabei "Bismillähi Allähu akbar!" Am zweiten und dritten Tag des Festes geht mRn 7.11 flllf"n nrf"\f".n nnn hf'ginnt bei Öamrat al-Olä. Man wir ft sieben Steine und ruft dabei "Bismillähi Allähu akbar!U Man darf nicht sieben Steine auf einmal we rfe n . Man muss sie stets getrennt we rfen. Diese Steine sind von 3 m Entfernung zuzuwerfen . Es genügt, wenn man die Hügel trifft. Steine, die das Ziel um 2 m verfehlen, sind zu wiederzuholen. Falls ein Zuwerfender krank ist, nimmt er die Steine in die Hand, die man ihm auf die Handfläche legt; er darf sie aber auch werfen lassen. Auch im Namen eines Ohnmächtigen darf man dies tun. Die übernahme solcher Tätigkeiten ist als Notwendigkeit erlaubt. Mit dem e rsten Wurf in Aqaba beendet man die Talbiya, das heißt, m an braucht mcht meh r "Lab bayk Allähumma Labbayk" zu rufen. Dies ist der göttliche Lohn für diese Zurufe. (Imam MäIik meinte, dass man nach dem Sonnenuntergang des Vortages mit der TaJbiya aufhören sollte, denn mit dem Aufenthalt in Arafa würden die Gebete erhöht und ein wichtiger Bestandteil der Hadsch ausgeführt.) Die Weisheit hinter diesen Würfen liegt im Wissen Gottes. Uns genügt es, dass es uns vorgeschrieben wurde. Dadurch erweisen wir uns Gott gehörig. Dies ist 330
Omer Nasuhi BiImel!, Islamischer Katechismus
zugleich ein Zeichen unserer Abscheu gegen den Teufel und böse Geister . Das Ganze ist ein Teil der Sunna des Prophe ten Abraha m. XIV. Das Schlachten eines Opfertieres in Minä nach dem Werfen de r Steine und späteres Schneiden oder Kürzen de r Haare im Haram-Bezirk an den ers ten drei Tagen des Festes. Das Opfern ist eine Pflicht für diejenigen, die gleich zeitig Hadsch und Umra vornehmen, was an und für sich eine Dankeserweisung dafür ist, dass sie beides auf einmal verr ichten können. Diejenigen, die nur die Hadsch verrichten und von außerhalb von Mekka kommen, brauchen kein Opfertier zu schlachte n, da sie Besucher sind. Viele tun es abe r als freiwilliges Zusatzritual. Frauen kürzen ihre Haare nur geringfügig. "H a l q" heißt Sch neiden, und" Taqsfr" heißt Kürzen der Haare. Beide Hand-
lungen sind laut Imam Abü Hanifa zeit- und o l"tsgebunden. Man darf sie nur im heilige n Bezirk und an den ersten drei Tagen des Festes vornehmen. Imam Abü VOsuf sah sie nicht als zeit- und o rtsgebunden . Man darf sie später auch ander swo verrichten. Imam Muhammad meinte, dass diese Handlungen zwar nicht zeit-, aber ortsgebu n den seien . Sie sind im Haram-Bezirk durchzufüh ren. Für das Vornehmen an e inem and eren Ort sollte man ein Opfertier schlachten. Schneiden ist besser als Kürzen. Leute mit schüUerem Haar sollten den Haarwuchs trotzdem mit ein e r Rasierklinge berühren. Das Unterlassen einer der Pflichthandlungen ist kein großes Hindernis für die Gültigkeit, nur muss man dafür ein Opfertier schlachten. Das Fleisch wird an die Bedürftigen in Mekka verteil t . Falls man eine unterlassene Pfllchthandlung nachholt, entfällt die Strafe, wie wenn man einen Tawäf ohne Waschung später mit Waschung wiederholt.
Sunna-Handlungen der Pilgerreise Die Sunna- Handlungen einer Pflicht-Hadsch lauten wie folgt: 1. Die Rituelle Ganz- und
Teilkörpe~wasc1tung
vor dem Anlegen der lchräm-Kleidung. Diese Waschung dient n ur zur rituellen Reinigung. Eine menstruierende Frau oder eine Frau im Wochenbett sollte sich nur um d er r ituellen Reinigu n g willen waschen. 11. Das Verrichten lJO 'l zwei Gebetseinheiten als Sunna des Ichräm. Bei de r er sten Gehetseinheit (Rak'a) rezitiert man die Sure al-Käfirun und bei de r zweiten die Sure al-lchläs.
111. Das Anziehen von zwei weißen Tü c hern. Weiß und neu sind alt und farbig zu bevorzugen. IV. Das Auftragen eines s c höne n Duftes vor dem Anlegen de r lch ram-Kleidung.
FelTlheilel! islamischen Glaubens
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V. Das Ausrufen von ~ Labbayk Allähumma Labbayk' an jedem Morgen, bei jedem Gebet, bei jedem Auf- und Abstieg und bei jeder Menschenansammlung, die man zu sehen bekommt. VI. Segen s griiße an unseren Prophe t e n nach jedem "Labbayk Allähumma Labbayk". VII. Das Verlesen dieses Gebets nach dem Segensgruß: »Mein Gott, ich erflehe Dein Wohlwollen und Dein Paradies. Ich fluchte mich zu Dir vor Deinem Zorn und Deinem Feuer." Imam Muhammad meinte, dass ein vielmaliges Aufsagen desselben Bittgebets der Seele schaden und der Aufrichtigkeit widersprechen könnte. So darf jeder so beten, wie er will; das wäre mustahabb. Es ist aber noch besser, Gebete zu rezitieren, die von unserem Propheten uberliefert worden sind. VIII. Die Waschung vor d em Eintritt in Mekka und Eintreten am Tag. Beten, sobald man die Kaaba zu sehen bekommt. Ausrufen von "Labbayk Allähumma Labbayk und "Allähu akbar" . U
IX. Das Ausführen eines Qudum-Tawäf Diejenigen, die zu spät eintreffen und schnellstens auf Arafa aufsteigen, dürfen darauf verzieh te n .
x.
Zusätz lic h e Umrundungen, solange man sich in Mekka befindet.
XI. Das Aufwe rfen des Ichräm-Gewandes unter dem rech ten Arm hindurch auf die linke Schu lter bei den Männern. XII. Das Gehen mit kle inen Schritten und aufgehobenen Schultern bei den ersten drei Umläufen, was die Stärke und Korpulenz der Pilger beweisen soll. Bei seiner Wallfahrt wollte unser Prophet denjenigen Mekkanern, die glaubte n , dass seine Gefährten geschwächt wären, genau das Gegenteil beweisen. Diese Sunna, die darauf abzielte, die Stärke und Korpulenz der Muslime zu beweisen, gilt 'heute noch imme r. Dies darf man beim Qudum-Tawäf auch machen , aber es ist besser, ihn beim Ziyära durchzufU hren. Beim Abschieds- (Sadar-)Tawä! braucht man es nicht. XliI. Beim Gehen zwische n Safä und Marwa sollten die Männe r bei den grünen Lichtern beschle un igen und dann wieder verlangsamen. XIV. Das Verlesen einer Predigt (Chut ba) nach dem Mittagsgebet in Mekka am 7. Tag des Monats Zilhigga, um den Menschen die Förmlichkeiten der Hadsch zu e rläutern . XV. Das Aufbrechen am 8. Tag des Monats Zilhig&a nach Sonnenuntergang von Mekka nach Minä und das Übernachten in Mimt . Minä befindet sich im heiligen Bezirk. 332
Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Kalech1smu-s
XVI. Das Aufs t e ige n von Minä zum Arafa am 9. Tag des Zilhigga nach dem Sonnenaufgang, Am Arafa betet die oberste islamische Behörde ode r ihr Vertreter das Miltagsund das Nachmiuagsgebet gemeinsam zur Zeit des Mittaggebets. Vor dem Gebet werden zwei Predigten abgehalten. Die Menschen werden aufgefordert, sich in Arafa und Muzdalifa aufzuhalten, und es werden weitere Fönnlichkeiten der Pilgerreise erörtert. XVI!. Am 1. Tag des Festes wi r d eine Pre digt vorgetragen und die weiteren Förmlichkeiten der Hadsch erörtert. Mit dieser Predigt werden es insgesamt dr ei Predigten . XVII I. Das Bete n, Flehen und Wein e n während der Gebete in Arafa und Mu zdalifa. Die Gebete gelten für sich selbst, für die Eltern und alle Muslime. Arafa befindet sich außerhalb des Haram-Bezirkes . Falls der dortige Aufenthalt der Pilger auf einen Freitag fällt, braucht man kein Freitagsgebet zu verrichten. 1XX. Das behutsame Abs t e igen von Arafa nach dem Son-
nenuntergang. XX. Der Aufenthalt in Mu:r.dalifa in der Nacht des Festes und der Abstieg nach Minä. Der Aufenthalt in Minä an den ersten drei Tagen ("Nachr~) des Festes mit den Habseligkeiten. XXI. Beim Werfen der Steine in Minä sollte man linkss eitig zu Me kka stehen . Die Reihenfolge sollte lauten: "Camrat al-Wd, Damrat al-Wustä und Camrat Aqaba. Beim letzten Wurf sollte man die Steine von unten nach oben werfen. XXII. Das Werfen der Ste ine sollte am ersten Tag zwischen Sonnenaufgang und Mittag und an den anderen Tagen zwischen Mittag und Sonnenuntergang vorgenommen werden. XXIII. Das Eilen von Minä nach Mekka. Falls man abreisen möch te, kann man dies ab dem 12. Zil higga tun. Das Abwarten des Sonnenuntergangs ist verpönt.
XXN. Der kurzzeitige Aufenthalt in Muhäsab und Abtah beim Abstieg \'on Minä nach Mekka. XXV. Das Trinke n alls d e m heiligen Brunnen Zamzam im
Stehen , bis man genug hat, nachdem man den AbschiedsTawäf durchgeführt und zwei Rak'a gebetet hat. Von diesem heiligen Wasser sollte man auch etwas auf Kopf und Rumpf geben. XXVI. Das Berühren der Stelle namens Multa.zam, die sich
zwischen dem schwarzen Stein und dem Tor der Kaaba
Feinheilen islamischen Glallbens
befin~
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det, und zwar mit der Brust oder dem Gesicht. XXVII. Das Festhalten des Tuches der Kaaba, ohne jemanden zu stören, und Bittgebete aufsagen, Falls es möglich sein soUte, die Kaaba zu betreten, sollte man dies mit Würde und gebühren der Förmlichke it tun, um in ihr zu zwei Rak'a zu beten. Das F'esthalten des Tuches und das Beruhren VOll Multazam sind Zeichen dafü r, da ss Gottes Hilfe nahe ist. Sie sind ein weiteres Zeichen der Gnade Gottes und der Zuflucht zum allerh öch s ten Schöpfelwesen. XXVIII. Der B esuch der Grabs tätte unseres Propheten Muhammad in Medina. Wer die Sunna- Handlungen de r Pilgerreise nicht einhä.lt, wird sicherlich das Meiste davon nicht e rzielen können. Obwohl es eine Sünde wäre, braucht ma n kein Opfer zu schlachten, falls man eine Sun na unterlässt. (Die Schäfi~ten halten es rur eine Sunna, den Vorabe nd zu Arafa in Minä zu
verbringen . Der Aufenthalt an den Festtagen wäre aber eine Pflicht.)
Förmlichkeiten der Pilgerre ise Einige Förmlichkeiten müssen von den Ptlgern besonders beachtet werden: I. Die Pilgerfahrt sollte mit Geld finanziert werden, das recht-
mäßi9 ist, denn es ist religionsgesetzlich verboten, mit Geld zu reisen, das nicht haläl Ist. I!. Vor der Abreise sind etwaige Schulde n z u beg leichen. 111. Man sollte seine Sünden bereuen und versuchen, Gebete nachzuholen, dIe man verpasst hat . IV. Angeberei, Übertreibung, Ausschmückung und ähnliches sind z u vermeiden, wobei man so bescheiden sein s ollte wie möglich. V. Man sollle sich mit Leuten beraten, die über Wissen und Erfahrung mit solcherlei Reisen verfügen. V1. Man sollte sich genau ube rlegen, in wessen Begleitung, auf welchem Wege und mit welchen Verkehrsmitteln man die Reisen antreten möchte. Das nennt man "l stichara-; zusätzlich betet man zwei Ei nheiten. VI I. Man sollte sich einen Begle iter suchen, der behilflich sein kann und die Pilge r zu Standhaftigkeit aufruft. VIIJ. Man soUte sich mit den Mitreisende n gut ve r tragen. IX . Man sollte fruheren Rivalen ihr Tun verzeihen und versuc hen, s ie zu verstehen.
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Ome~ Nasuhi
Bilmen, Islamischer Kalecllismus
X. Man sollte liebe r am ldonats anfang , an einem und MontagvoIT'littag abreisen.
Donners~g
XI. Man sollte sich von seiner Familie und den Freunden verabschieden und sie bitten, mitzubeten. In diesem Sinne sollte man sie besuchen. Es ist eine Sunna, dass die Hinterbliebene n den Rückkehre r empfangen. XII. Bei der Abreise l..md Heimkeh r sollte man zwei ßinheiten beten und Bittgebete rezitieren .
Eine praktische Anwendung Jemand, der alle Pflichthandlungen, Sunna-Handlungen und Förmlichkeiten (Adäb) der Pilgerreise einhalten möchte, venahrt wie unten näher beschrieben: I. Er erwirbt Vermögen , das rechtmäßig und rein ist. Er be·
gleicht seine S6ulden, falls vorhanden . Er holt seine Gebete so weit wie möglich nach. Er bereut seine Sünden und bittet Gott um Vergebung. Er schützt sich vor schlechten Taten und Worten . Er versucht, gutmütig zu sein. Er übt sich in Bescheidenheit. Bei der Abreise betet er zwei Rak'a. Er ruft aus: ,,tBismiffiilii tawak.k.aftll afoffafii ra fiaufo 'wara quwwata iffii 6iffiifi".
Er verabschiedet sich von seiner Familie, von seinen Freunde l1 und von den Nachbarn. 11. Bei einem der Mtqät · Orte vollzieht er die Ganz- und TeiJ· körperwas c hung. Er entfernt u n nötige Haare und sch neidet seine Nägel. Er kleidet sich aus und zieht seinen Ich räm an, bestehend aus zwei Teilen und ohne Naht. Er trägt sich einen Duft auf. Sein Kopf und seine POße bleiben offen. Er zieht d ie typischen Sandalen mit kleinen Absätzen an. Er betet zwei Rak'a für den Weihezustand. Er ruft aus: ,.)ttTiiliumma, illl/l urufuf-fiaMa,
fa-yassirliü ((wa taqa66a{lj(i lIIit/ Il r!".5Wein
gott,
icli mäclite me J-{mfscft vemclite/l,
6itte erfeiclitere sie für midi und lIimm sie VOll mir all!" Nachher r uft er die übliche Talbiya- F'o rmel aus:
,.La66ayVffaliumma La66ay/{J" 1Il. Nach dem Anziehen des Ich.r äm vermeidet er jeglichen ge. schlechtlichen Kontakt zu seiner Gattin, sogar auch das Ku· scheIn und das :<üssen. Er darf keine Kleider mit Nähten anziehen . Er dan sich keinen Duft auftragen. Er darf seine Haare
Feinheiten Islamischen Glauberls
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und seine Nägel nicht schneiden bzw. kürzen. Er darf nicht mehr Tiere wie Tauben oder Rehe jagen. Er dan keine Graser jäten bzw. Bäume fällen oder besch neiden . Er darf keine Schimpfwörter gebrauchen bzw. sich mit seinen Bekannten polemisieren. Er darf s ich aber waschen bzw. duschen und ei[Je Geldbörse mitfüh ren. IV. Er ruft bei j ede m Gebet, bei jedem A'clf- und Abstieg und bei jeder Men schenansammluns, die man zu seh en bekommt,
"La66ayt;f.ffäfillmma c.a66ayk-... Bei der Ankunft in Mekka macht e r eine Ganz- und Teilkörper.vaschung und geht in die heilige Moschee. Beim Anblick des Hauses Gottes ruft er:
. La66aykJIffafiumma Ln66ayf(, später ..}lffnliu akPar" uno dall1l "LA ;(afia iffaffnfi" (,/Es gi6t I<.!ine qottlieit m!ßer (}ott!")
Nach den Segensgrußen betet er:
..}lffnfiumma zitf6aytaIW taSn/an!Va ta'zfmatl wa lak-rimall wo 6irral/ '((Ja malilf6atal/!"-
,.'.M.ein qott, gewäfire ([>eillem :;raus melir 'Verefinmg, 'tIeriierrficfiu"IJ' Wertscliätzllllg,
WürdigutlB UTur lF.rlio5enlieit!" Letztendlich wendet e r sich dem schwarzen Stein zu u nd ruft aus: ,.Allähu akbar!" und begrußt ihn damit. Er versu cht, ihn zu küssen oder zu beruh ren, oh ne jemanden zu belästigen. Er beginnt seinen Qudüm-Tawäf, wobei die Kaaba an der linken Seite bleibt, und hält die vorgesch riebene Gangart bei (ge ht mit kleinen ~('hritten und angehobenen Sch ultern) . Bei jedem Umlauf begn1ßt er den schwa rzen Stein. Nach dem Tawäf betet er zwei Einheiten, falls möglich, am Grab Abrahams, falls nicht an einem günstigen Ort . S päter begrüßt e r nochmals de n schwarze n Stein. V. Nach dem Tawäf begibt er sich für den Sa'y zu sara und Marwa . Zuerst besteigt er die Safii-Anhöhe, bis er die Kaaba zu sehen bekommt. Beim Anblick der Kaaba ruft e r ,JI.{(äfiu a"far" mur
,.Lä illilUJ ilfaffö. fi ! ~
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Omer Nasuhi Bt1men, Islamischer Ka1cchi.srrws
Nach den Segensgl"Üßen begibt er sich in Richtung Marwa. Bei den zwei Pfeilern beschleunigt er seine Schritte. Er wiederholl die oben angegebenen Formulierungen vier Mal. Beim Gehen ruft er:
.. La66aykJtlliffimnma La66ayk.". Beim Laufen ruft er: ,.}1@fiumlllaOJirwarfialll wa tagäwoz a 1/11/10 ta'Ca 111,
fa -irmaR...a OIlta-( ofiyyuCazilll!" . ?dein Jre"- vergf6 mir
muf er60nne Q)icli meiner muf verzeifie mir a([ das, 'Was (])u weIßt, derm Q)u 6ist der :Halie II/Id qewoftifJef"
Es wäre besser, diese Läufe hintereinander auszuführen, aber eine Unterbrechung ist auch erlaubt. VI. Jemand, der sich nur zur Pilgerfahrt (~lfradl entschlossen hat, bleibt nach diesen Läufen in Mekka in s ein em Ichräm. Dieselbe Regelung gilt auch rar Qiran. Er darf Kaaba jede Zeit besuchen, wann er immer wiU. Am achten Tag des Monats Zilhigga (..Tarwiyyah") betet er das Morgengebet in Mekka in seinem Ich räm. Später besteigt er Mina. Er verweilt hier bis zum Vortag des Festes, bis e r das Morgengebet verrichtet und begibt sich darauf nach Arafat. Nach dam Sonnenuntergang begibt er sich von Arafat nach Muzdalifah, wo er die Nacht verbringt. Das Abendgebet verrichtet er gemeinsam mit dem Nachtgebet ge meinschaftlich in MuzdaHfah. In Muzdalifah besucht er den Ort ..Mascharul-haram", wo er eine kurze Zeit venyeilt. All bei diesen Gängen wiederholt er immer den Talbiya. VII. Vor dem Sonnenuntergang fängt er von Mas charul-haram in Richtung Mina zu gehen. Er sollte dabei ganz ruhig, aber würdig vorgehen. In Mina halt er bei der Ol·tschaft "Cemarat" sieben kichererbsengroße Steine in Richtung CemeretulAqaba. Die Steine sollte er beim Zuwerfen zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger seiner rechten Hand halten. Bei je~ dem Wurf sollte er "Allahuakbar'" ausrufen . Nach dem Wurf der Steine, braucht er nicht dort zu verweilen. Nach he r darf e r ein Schlachttie r opfern, falls e r sich dazu entschließt. Ans c hließend lässt er sich rasieren oder zupft seine Haare . Dadurch werden aJJe Verbote aufgehoben, die ihm im Ichräm aufliegen, bis auf den Geschlechtsverkehr mit seiner Gattin. VII I. So kann er arn selben Tag (am ersten Tag des Opfe rfestes) ode r am zweiten bzw. dritten Tag sich nach Mekka begeben
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und einen Bes u chs-Tawäf vornehmen. Falls er belln QuddumTawäf keinen Ramal ausgefUhrt hat, darf e r dies in den ersten drei Runden des Besuch-Tawäfs nachholen. Nach der Beendigung des Tawrus betet er zwei Gebetseinheiten. Dadurch werden alle Verbote aufgehoben, einschließhch des Geschlechtsverkehrs mit seiner Gattin. Es is t tugendhafter, den Besuchs-Tawäf am ersten Tag des Festes vorzunehmen und sich dafür von Mina nach Mekka zu begeben. •
IX. Nach dem Besuchs-Tawäf kehrt er zu rüc k nac h Mina und verweilt hier für drei Toge . Nach der Mittagsstunde des zweiten Tages steiniget er alle drei Cemras , wo er mit Cemretil ula, in der Nähe von Mescidi Hayf beginnen sollte. Er wirft sieben Steine auf Cemretil ula und dann Cemretil vusta zu. Bei jedem Wurf sollte er Allahuakbar ausrufen . Nach jedem Wurf sollte er eine kurze Zeit lang verweilen, wo er für sich, seine Eltern und seine Glaubensbruder Gebete aussprechen sollte. Anschließend bcgibt er sich zu Cemret1I-Aqaba, wo er ebenfalls sieben Steine zuwirft, aber kein Gebet auszusprechen braucht.
•
Am d ritten Tag steinigt er alle drei Cem res nach der Mittagsstun de. Falls er auch den vierten Tag in Mina verbringt, wirft er ebenfalls Steine zu. An diesem Tag darf man die Steine vor der Mittagsstunde zuwerfen. So erhöht sich die Zahl der Steine auf 70. Diese Steine sind in Muzdalifa oder Mma aufzusammeln. Sie sind vorsichtshalber zu waschen. Zugeworfene Steine aufzusammeln und nochmals einzusetzen ist makruh.
•
X. Danach kehrt man zurüc k n ach Mekka und ruht sich eine Zeit lang in Muhassab aus. In Mekka begibt ma n sich nach Haram as-Sarif, wo man den Abschieds-Tawaf vornimmt und zwei Gebetseinheiten verrichtet. Anschließend trinkt man von Zamza.m wo man in Richtung Baytullah steht, bis man genug hat. Man wäscht das Gesicht und die Haare mit diesem Wasser, wobei man betet: }lfIaliumma esefu/i,sJ ,(man nafinn w rizR..,an vasian 1Je
seliifaell min Itufli da",
5'feill {/otL! I eli ftelie roieli Gl2, 1111/
IIlitz(/elies 'UlisSCII,
11m
allsBie6iOc tEmlnoellsclinftell
uruf um Jrei[uTlB von etfulien 1(rank.lieiten!
•
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XI. Nach dem Trinken von Zamzam trinkt man die höhere Schwelle von Kaaba. Er streicht sein Gesicht an die Wand und bedankt Sich bel Gott. Man bitte um Vergebung. Nach Ausrufen von "Allahuakbar" und "Alhamdulillah" geht er nach
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Multazam. Ern betet, indem er das Tuch von Kaaba in der Hand hält. Die Gebete sind still du rchzufü hre n . Man weint dabei oder ve rsucht mindestens zu weinen, u nd geh t rückwärts, ohne sich zu wenden. Man ve rlässt Haram as -S arif und darf zU I"Ück zur Heima t, wan n man immer will. •
Bei der Ausübung dieser Aufgaben der Pilgerfah rt sind Mä n ne r und Fraue n gleic h gest ellt. Die Frauen dürfen aber ihre Oblichen Kleide r anziehen und ihre Köpfe und Füße bedecken. Ihre Stim men sollten mäßig sei n . Sie brauchen nich t i.hre Sch ritte zwischen Safa und Marwa h zu beschleunigen. Bei dem Sdulitt ihrer Haare genOgt es, dass sie sie nur zu pfen . Bei der Begrüßung vom Schwarzen Stein brau chen s ie sich nicht, unter d ie Männer zu mischen. Eine menstruiere nde Frau macht alle anderen Aufga be n mit, bis aufTawäf, was sie aufsch iebt. Dieses Au fsch ieben erfordert kei ne Strafe, wie Opfern oder etwas a nde res. Eine Frau, die nach dem Besuchs-Tawäf ihre Tage bekomm t, ve rzichte t a uf den Abschieds-Tawäf.
Umra Das Beisp iel, das wir oben angegeben haben, gi lt für den Ifrad . Jemand, der nur eine Um ra vornehmen will, verfährt wie unte n beschriebe n : •
Ma n bekleidet sich in Miqät in Ichrä m . Er zieht sei ne übliche n Kleider aus und zieht zwei einfache, weiße TUche r a n . An schließend entschließt e r sich zur Urnra, indem er betet: ,,jI/ra fi u In ma
ill Tl i
mitfu (.. u m Ta ta fi
'Fayassirha 6wlI tof?g.66eflia minni!" ,/ Mein go tt! Ich m6clite eine Vmra 'VOrnehmen, 6itte erreichtere sie für //Iidi und nelime sie an!" Ma n fängt da nn mit Talbiya an.
La66ay{(.. jt«lIhumma, La66ayl{, Al les, was bei der üblichen Pilgerfahrt verboten is t, ist ebenfalls bei der Umra verboten. Diese Gebete sollte man auch bei der nachfolgenden Reise öfte rs rezitieren . •
11. Sobald er in Mekka eintrifft, macht e r s ieben ge wöhnlic he Um rundungen um Kaaba. Jedes Mal begrüßt er den Schwarzen Stein. Die ersten Umläufe s ind zügig durchzuzie he n , wobei man ,.Allahuakbar" und "Alhamdulil1ah- ausruft.
•
111. Nach der Umrundul1g geht e r zwi schen Safa und Marwa hin und her, wie es oben beschrieben wurde. Anschließend
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lässt er sich die Haare frisieren oder kürzen, wodurch er die Umra beendet und den Ichräm wieder ausziehen darf. So darf er jede Zeit in Mekka Kaaba umlaufen. Alles was im Ichräm haram ist, sei wieder erlaubt. Die ersten Umläufe des Tawäfs sind Bestandteile de r Umra. Die letzten drei Umlaufe, siebenmaliges Gehen zwischen Safa und Mruwa, Frisieren oder Kürzen der Haare sind wagib . Die Vorbedin gungen der Umra entsprechen den Vorbedingungen der Pilgerfahrt, wo man Umra zu jeder beliebigen Zeit vornehmen kann. In diesem Sinne ist auch der lchräm ein Bestandteil der Umra. Sunnah-Regelungen und Anstandsrege1n der Umra entsprechen denen de r PiJgerfahrt nach dem Gehen zwischen Safa und Marwa bis zum üblichen Ende.
Tamattu" Wie vo rher besch.rieben, vereint Tamattu", die Pilgerfahrt, die fard ist und die Um ra zeitlich zusammen, dass man nur einmal Ichräm tragen muss. Pilger, die nicht vo n draußen einreisen, bevorzugen diese Alt der Pilgerreise, um nicht das Tragen von Ichräm unnötig zu verlängern. •
Jemand, der von außerhalb von Mekka ("Afaqi") betet , sobald er den Ichräm anzieht: ,,'.Mein gott! Jen mäefite eille Vmra vomcnmell, 6itte edeicfitere sie für midi um! ncfime sie a7l!"
Er fängt mit üblichen Rezitationen an und betet zwei Gebets einheiten. Al!es andere ist wie üblich . •
11. Sobald er in Mekka eintrifft, umläuft er siebenmal die Kaaba, wo er zwei Gebetseinheiten verrichtet. Nach dem Hin und Her laufen zwischen Mekka und Medina lässt er seine Haare frisieren oder kürzen. So wird die Umra vollendet.
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111 . Jemand, der die Umra vollgezogen hat, darf den Ic hräm ablegen und darf sich in Mekka genauso aufenthalten, wie die Menschen ohne lchräm. Man darf die üblichen KJeider tragen und alles machen, was zu gelassen ist.
•
IV. Dieselbe Person zieht am Tag, wo man Mina besteigt, wieder seinen Ichräm an, wo er sich zur Hadsch entscheidet. Er fängt mit Talbiya an. Ab diesen Zeitpunkt an verhält man sich wie eine r, der sich eine Hadsch (,.Ifrad") vorgenommen hat. Zusätzlich opfert man ein Tier in Mina.
Diese Opfergabe ist eine Dankbarkeit serweisung dafür, dass man die Umra und die Hadsch gleichzeitig verrichten darf. Nach der Steinigung des Camratul~Akaba darf m an ein Opfertier schlachten. Haare darf man nicht vor der
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Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
Schlachtung dieses Opfe rtieres frisie re n oder kü rzen lassen. Man darf entweder einen Hammel schlachten oder sich bei der Schlachtung eines Rin des oder Kamels bis zu einem Siebtel beteiligen. Palls man finanziell dazu nicht in der Lage ist, darf man drei Tage lang fa sten, wobei dieses Pasten am Vortag des Festes beendet sein sollte. Es wird ebenfalls wägib, dass man nach der Rückkeh r zur Heimat oder irgendwo anders sieben Tage, also insgesamt zehn Tage nac h fastet. •
V. Diese Praxis gilt für jemanden, der eine Tamattu" vornimmt, aber kein Opfertier nicht nach Mekka mitgebracht ode r zugeschickt hat. Falls man ein solches Opfe rtier besitzt, darf man nic ht nach Umra den lchräm ablegen. Man sollte die Kaaba umlaufen, des I-I ln - und Herlaufen zwischen Sara und Marwah durchführen und bis zum achten Tag des Monats Zilhigga Ichräm behalten. Ab diesen Zeitpunkt zieht man den lchräm im Sinne einer Hadsch an. Nach dem Wurf der Steine in Aqaba schlachtet er das Opfertier als eine Dankbarkeitserweisung. Von nun an darf er seine Haare frisieren oder kürzen Jassen und den Ichräm ablegen.
Qiran Wie vorher erwähnt , trägt man bei Qi ran den lchräm für Hadsch und Umra. •
Jemand, der sich eine Qiran vornimm t, entscheidet sich zur Hads ch und Umra gemeinsam. Er betet zwei Gebetseinheiten und n.Jft: aus:
.?1.ein gott! Jcn möchte eine V mra wnzenmell, 6itte erCeicntere sie.für micli. ulld nenme sie all!" Man fängt mit TaJbiya an und alles, was dem Ichram-Träger verboten ist , wird haram . So versucht man, sie ei nzu h alten. •
11. Sobald man im Mekka ankomm t, f"a ngt m a n mit Umra a n . Nach dem Umlauf um Kaaba, läuft man zwischen Safa und Marwa hin und h er. Anschließend wird Hadsch durchgeführt, ohne Ichräm abzulegen, wie es vorher beschrieben wurde. Nach dem Wurf der Steine am ersten Tag des Festes in Aqaba, schlachtet man als Dankbarkeitserweisung ein Opfertier . Am Ende darf man sich die Haare frisieren oder kürzen lassen. Fans man finanziell dazu nicht in de r Lage ist, darf man drei Tage lang fasten , wobei dieses Pasten am Vortag des Pestes beendet sein soUte. Es wird ebenfalls wägib, dass man nach der Rückkehr zur Heimat oder irgendwo anders sieben Tage, also insgesamt zehn Tage nachfastet. Bei diesem Fasten darf man Unterbrechungen einlegen.
•
111. Falls jemand, der einen Qiran vornimmt, ohne Umra sich nach Arafat begibt , darf nicht mehr Umra fon setzen. So
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b raucht er kein Opfe r tier als Dankbarkeitserweisung zu schlachten. Da er aber eine Umra, die er vorgenommen hat, unterbrochen hat, muss e r sie nachholen und ein Opfer im Sinne einer Buße b ringen. Tamattu" und Qiran sind für Be sucher außerhalb von Mekka vorgesehen. Bewohner von Mekka oder Vororten Mekkas dü rfen sie nicht vornehmen, denn diese Personen dürfen nicht in der Zwischenzeit zurück zu ihren Fam ilien, aber Ortsansässige keh ren am Abend zu ihren Familien zuruck.
Hedy Ein Schlachttier, das selbst ode r dessen Geldwart zu der Ortschaft "Haram mitgen ommen wird, um Allahs Allerbarmen zu erzielen oder als eine Buße rur e ine n Fehler, bezeichnet man als ~ Hedy" . Dies kann entweder ein mindestens einjähriger Hammel oder ein mindestens sechsmonatiges Schäfchen sein, das ehva wie ein einjähriges Schaf ausschaut. Ein Cünljähriges Kamel oder zweijährigen Rind darf man auch schlachten, wobei es egal ist, ob die Tiere männlich oder weiblich sind. Sie müssen dieselben Eigenschaften t ragen, die die üblichen Sch lachttiere im Allgemeinen tragen müssen. K
Als Nehdy ist Kamel oder Rind zu bevorzugen. Man kann entweder ein SchJachttier direkt als Hedy bezeichnen oder eine Andeutung vornehmen. Ein Schaf, das man als Hedy erwirbt und direkt nach Mekka schickt, ist als solches gekennzeichnet. Wenn man aber diesen Wunsch nur durch den Kopf gehen lässt, ohne ihn ausdrucklich zu Wort zu bringen oder Schlachttiere, die man ohne besondere Bezeichnung nach Haram schickt, sind a n und für sich auch Hedy. Man darf solche Tiere nicht reiten oder laden, wenn keine besonderen Notsituationen herrschen. Falls sie ih ren Wert einbüßen, soUte man diesen Wert als Almosen abgeben. Man darf die Milch bzw. das Fleisch eines derartigen Schlachttieres nicht genießen, obwohl es normalerweise erlaubt ware. Falls die Kuh Milch abgibt, sollte man diese Milch an die Bedürftigen spenden. PalIs man diese Milch a n Nicht-Bedürftige abgibt, sollte man den Geldwart an die Bedürftige spenden. Anstelle von etwas darf Inan etwas Gleichgestelltes spenden, m::ln rl::lrf '<lIlrh den Geldwert und nach einer Überlieferung auch etwas Ebenbürtiges spende n. Falls jemand, eines seiner Schafe als Hedy bestimmt, darf er den Geldwert bzw. etwas Ebenbürtiges nach Hararn zusenden. Falls ein Hedy, das nur als ein Zusatzgebet vorgesehen ist , unterwegs gestohlen wird oder verendet. braucht man ihn nicht zu ersetzen. Falls er aber wägib ist, muss man ihn ersetzen. Auch wenn bei diesem Tier Fehler auftreten, sollte man diesen Fehler begleichen. Wenn aber der Opfernde selbst bedürftig ist, darf er es unterlassen. Wie vo rher besch rieben, ist es wägib, wegen Tamattu" oder Qiran ein Hedy (Opferbringen in Ha ram) zu machen. In diesem Sinne genügt es auch , ein
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Schaf zu opfern, die man am ersten, zweiten oder d ritten Tag des Festes schlachten darf, wobei der erste Tag am tugend h aftesten ist. Da es um eine Dankbarkei tse lweisung handelt , darf auch der Opfernde das Fleisch genießen, wonach der Rest an die Bedürftigen in Mekka zukommen zulassen ist. Jede Art des Opfertieres, das man zur Pilge rzeit in Haram zusätzlich schlachtet, ist als Hedy einzustufe n , wodu rch de r Opfernde das Fleisch ge nießen darf. Auch Opfert iere, die man als Buße ode r Vergeltung schlachtet, da man etwas bega ngen ist , was zur Pilgerzeit ve rboten ist, gel ten als Hedy. Es dürfen aber das Fleisch dieser Tiere der Opfernde sel bs t , sei ne Gattin , seine Vor- und Nachfahren nicht genießen , denn diese Opfertiere gelten als Almosen, Gelübde oder Fitra. Falls sie es doch tun, müssen sie de n Gegenwert als Spende an die Bedü rftige n zukommen lassen. Opfertiere der Art Bede ne (Kamele u nd Rinde r), die als Zusatz ode r Gelübde für Tamattu" oder Qiran vorgesehen sind. sollte man als solche kennzeichnen, damit man mit einem guten Beispiel vorangeht. Bei den Opfertieren , die als Bu ße oder Vergeltung geschlachtet werden, ist eine derartige Kennzeichnung zu verme iden, denn ein solches Vergehen sollte man lieber geh eim halten. Hedy-Opfertiere sind unbedingt in der Har am- Region von Mekka zu schlachten. Man braucht sie nicht unbedingt in Mina zu schlachten . was sunnah ist. Falls aber ein Opfertier unte r.vegs etwas e rleidet, darf man es auch a n Ort und Stelle schlachten. In diesem Fall darf der Opfernde das Fleisch nicht genießen und muss das Fleisch als Ganzes spenden, denn der Opfernde darf das Fleisch nur dann genießen, wenn das Opfe rtier in Haram geschlachtet wird.
Verbote Alles, was man nicht machen drui, nachdem man den Ichräm für Pilgerfahrt oder Umra bekleidet hat. bezeich net man als "Dschina ya tul-Hads ch". In diesem Fall ist Versehen, Verfehlen, Fehler aus Vergesslichkeit oder Nichtwissen sind gleich gestellt. (Die Schäfi'it en meinen, dass unabsichtliche Pehler und solche aus Vergesslichkeit nicht zu ahnden sind.) Fehler in diesem Sinne sind in fünf Gruppen einzuteilen. •
Fehle r. die eine Ahndung mit einem De m (Schaf oder Ziege) erfordern
Au ftr agen ein es Du ftes in hohem Maß, Eincremen das Kopfes über ein Viertel des Kopfes, Tragen eines zugeschnittenen Kleides für einen vollen Tag, Rasie ren des Kopfes bis Ober ein Viertel hi naus oder Bedeckung des Kopfes, Haarentfernung, Schneiden der Nägel, Un terlassen der Anziehung von lchräm in Miqät bzw. D urchführung eines Besuch-Tawäfs ohne Teilkörperwaschung. Falls man einen solchen Fehler bei der Qiran macht, sollte man gleich zwei
Feinheiten islamISChen Glaubens
Tiere opfern, um die Wurde dieser Sonderhadsch zu schonen. Falls man etwas aus einer Not oder Krankheit aus etwas vergeht, was das Opfern e rfordert, weil man es mit volle r Absicht macht, steht es frei, ob man ein Opfertier schlachtet oder d rei Tage fastet, wo mall immer will. Man darf auch eine Spende in Höhe einer Fitra mache n . Man darf diese Spende au f andere übertr agen bzw. sie in Fonn eines Festessens leisten, was Imam Muhammad nicht erlaubt. •
11. Fe hle r, die eine Ahndung mit einem Bada na (Rind oder Kamel) erfordern
Gesch lechtsverkehr, die man vor der Rasu r ode r Kürzung der Haare in Arafat vornimmt ode r Durch führung des Besuch-Tawäfs ohne Ganzkörperwaschung bzw. durch eine Frau mit Blu tung oder Sonderblutung. Falls man abe r denselben Tawäf in voller Reinheit nachzieht, wird es nic ht geahn det. •
111 . Feh ler, die eine Ahndung mit halbem Fitra-Betrag oder 520 Dircham Almosen e rfordern
Auftragen eines Duftes in geringen Maß, Eincremen das Kopfes unter einem Viertel des Kopfes, Tragen eines zugeschnittenen Kleides kürzer als einen Tag, Rasie ren des Kopfes unter einem Viertel, Schneiden eines Nagels, Schneiden eines Nagels eines Fremden, Durchfü hrung eines Quddum-Tawäf oder Abschieds-Tawäfs ohne Teilkö rperwaschung Obwohl man aus therapeutischen Grunden keinen wohlriechenden Stoff einsetze n darf, ist der Einsatz von Olivenöl gestattet. Man darf auch einen gebroc henen Nagel abbrechen, denn Wachstum dieses Nagels ist nicht mehr gegeben. •
IV. Fehler, die eine Ahndung mit unter h albe m Fitra-Betrag oder unter 520 Dircham Almosen erfordern
Töten einer Heuschrecke, Töten einer Laus oder Zuwerfen auf den Boden eine r Laus, Töten einer Laus, die sich auf dem Körper jemand anderen befindet Jemand, der etwa s Ähnlic hes macht, spendet e r eine Menge, die e r fü r angemessen h ält, denn man darf an und für sich einen Schädling töten. Da der Gläubige in Ichram sich voll Gott vertraut, sollte er sich betrübt und bescheiden geben . Unterlassen der Pflege des Äußeren ist in diesem Sinne ein Ausdruck der Knechtschaft Gottes. •
V. Fehler, die eine Ahndung mit einer Buße Zi ma n erfordern
Töten de r Jagdtiere durch jemanden in lchräm oder Besch ädigun g der Bäume oder Grünpflanzen in Haram . So darf jemand in Ichräm nicht ein Jagdtier e rlegen bzw. nicht einmal jemand anderen auf ein solches Tier aufmerksam machen. Falls das Fleisch des e rlegen en Tieres nicht genießbar ist , darf die Ahndung nicht de n Wart eines Schafes oder einer Ziege überschreiten . Falls aber das
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Omer Nasuhi Bilmen. IslamISCher Kalecrusmus
Fleisch genießbar ist, sollte der We rt dieses Tieres, der durch zwei gerechte Glä ubige zu bestimmen ist, als Spende abzugeben. Wenn der Wert den Fi tra~ Betrag unterschreitet, darf man auch einen Tag fas ten. Wenn der Wert den Wert eines Opfertieres überschreitet, darf de r Betroffene entweder sich ein Schlachttier anschaffen, das er in Haram schlachtet und an die Bedürftigen spendet oder sich Weizen, Ge rste oder Datteln anschaffen, die er ebe nfalls spendet. Er darf auch für jeden einzelnen Fitra~ Betrag einen Tag fasten, bei dem er Un terbrechungen einlegen darf. Falls das getötete Tier ged rillt ist, wie ein Falke oder ein Jagdhund, ist der Be~ sitzer zu e ntschädigen und ein geringer Wert an die Bedür ftigen zu spenden. Da die Bäume und Grunligen von sich aus wachsen und niemandem gehören, soll te man schon einen geringen Bet rag spenden, um die Umwelt in dieser Re ~ gion zu schonen . Wenn sie sich aber im Privatbesitz befinden, müsste man auch den Besitzer ent schädigen. Abbrechen einiger Blätter eines Baumes ist nicht zu ahnden, solange es dem Baum keinen Schaden zufügt.
Diverse Reg ulierungen Beschädigung der Füße eines Jagdtieres bzw. der Flügel eines Vogels, der Eier eines Vogels sind für den Bet roITenen dem Töten dieses Tieres gleiChzusetzen und zu vermeiden. Verenden des gejagten Tieres ohne äußeren Einfluss ist ebenfalls zu ahnden, denn Jagen dieses Tieres ist sowie das Vernichten desselben Tie res. Jemand in Ichräm darf auch kein Jagdtier käuflic h erwerbe n , dann dieses Tier ist kein Wertgegenstand. Umgekehrt darf man aber das Fleisch e ines Jagdtieres genießen, das außerhalb des Haram~ Gebiets durch jemanden ohne Auftrag durch je manden in Ichräm gejagt wurde, der sich selbst nicht in Jch~ rärn befm det. Jem and in Jchräm darf domestizierte Tiere wie Huhn oder Schaf schlachten u nd deren Fleisch genießen. Wenn er aber nicht domestizierte Tie re schlachtet, darf niemand dieses Fleisch genießen, de nn d iese Tiere werden ohne Aus~ ruf von Basmalah geschlachtet. Seevögel darf man auch nicht jagen , denn sie sind Landtieren gleich gesetzt. Zuwiderhandlung ist zu ahnden. Man darf nicht ein J agdtier in dem I·laram~Gebiet erlegen. Jemand im Haram~ Gebiet darf auch nicht Tiere jagen, die sich nicht in Haram~Gebiet befmden. Beides ist haram. Jagen von Jagdtieren und Abbrechen der Bäume und Grunpflanzen ist nicht nur Gläubigen in lehr ärn verboten, sondern auch allen Menschen, die auch keinen Jchräm t ragen. Falls die Mekkaner ohne Jchrärn es doch tun, müssten sie den Geldwert an die Bedürftigen spenden. Fasten allein wie bei den Gläu~ bigen in Ichräm würde nicht genügen.
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Falls jemand mehrere Fehler auf ein mal begeht, genügt die einmalige Ahndung. Falls aber diese an untersch iedlichen O rten bzw. zu unterschiedlichen Zeitpunkten begangen sind, ahndet man sie getrennt. Geschlechtsverkehr eines Mannes mit seiner Frau, der letztendlich eine Ganzkörperwaschung erfordert, unterbricht die Hadsch, was man im nächsten Jahr nachhole n müsste. Man sollte aber sie trotzdem fortsetzen und ei n als Buße ein Opfertier sch lachten. Töten von Schädlingen wie Rabe, Schlange, Ratte, I~liege, Ameise, Laus, Biene, Heusch recke oder Schmetterlinge, die an und für sich keine Jagdtiere sind bzw. eines Hundes oder eines Wolfes, d er den Mensch en angreift, e rforde rt keine Ahndung. Ve rtretung Man darf sich bei der Had sch durch jemand anderen vertreten Jassen, was man als "lchdschadsch" bezeichnet. Derjenige, der sich vertreten lässt, ist der ,.Amiru, de r Auftraggeber . Jeder darf jemand ande ren beauftragen, der geistig normal und Muslim ist, ansteHe von sich die Hadsch als Zusatzgebet zu verrichten. Dabei ist es egal, ob er selbst dazu in der Lage ist oder nicht. Jemand, der sich vertreten lässt, erhält den himmlischen Lohn dafür, denn diese Tat ist eine Ausgabe im AHahs Wege. Man darf im Allahs Wege selbst Geld ausgeben oder jemanden beauftragen, dieses Geld auszugeben. Damit jemand bei der Hadsch , die ihm als Fard zusteht, jemand anderen vertreten darf, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein: Bedingungen für die Vertretung
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Für den Vertretenen muss es fa rd sein, eine Hadsch vorzuneh men. Die Hadsch, die nicht fard ist und durch einen Vert reter durchgefüh rt wi rd , ist eine Zusatz-Hadsch und ist nachzuholen, sobald es der Vertretenen fard wird.
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11. Der Vertretene darf nicht selbst in der Lage sein, die Hadsch durchzuführen und diese Bedürftigkeit muss sich von der Er teilung des Auftrags bis zu seinem Tode sich erstrecken. So muss e r selbst die Hadsch vornehmen, sobald er sich gesundheitlich erhalt. Blindheit und Bettlägerigkeit sind davon ausgeschlossen. Falls solche Behinderungen sich nach einer Vertretungs- Hadsch sich verbessern, ist die Hadsch trotzdem akzeptabel.
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111 . Der Vertretene muss den Vertreter h öc h s tpersönlich beauftragen . Ohne diesen Auftrag darf nicht jemand anderer an seiner Stelle die Hadsch vornehmen.
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IV. Der Vertrete r muss für die üblichen ReJs e k osten aufkommen. Falls der Vertreter auf seine eigenen Kosten reist, Ötner Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
gilt die Hadsch für ihn selbst. Falls aber seine Ausgaben im Vergleich zu de n Ausgaben des Ver tretenen einen Bruchteil ausmachen, gilt die Vertretung. •
V. Der Ver treter darf nicht für diesen Auftrag kein Geld verla n gen. Jemand, der entgeltlich eine Hadsch vornimmt, macht sie für sich selbst und ihm steht dieses Geld nicht zu, denn die Hadsch ist ein Betritual und man darf es nicht entgel tlich durchfUhren.
(Die Malikiten vertreten die Auffassung, dass bei der Hadsch die körperliche Seite die finanzielle Seite überwiegt und erlauben die Vertretung nicht. Man darf dafür nichts bezahlen, eine solch e Transaktion ist nichtig. Nur eine Zusatz-Hadsch erlauben sie, wobei sie es für makrüh halten. Die Schäfi'iten und So dar f lau t dieser mand anderen mit Geld bezahlen oder
die Hanbaliten stimmen der Vertretung bei der Hadsch zu. Meinung jemand, der selbst nicht dazu in de r Lage ist jeUmra oder Hadsch beauftragen, wobei er ein bestimmtes ru r den Proviant aufkommen darf.)
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VI. Der Vertreter muss mit einem Fah rzeug fahren, solange die Be?..ah lung durch den Vertretenen es erlaubt. Dabei ist es egal, ob e r zu einer Hadsch zu Fuß gestimmt hat.
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VI I. Falls das Erbe des Vertretenen ausreicht, sollte die Reise zur Hadsch von seinem Heimat aus starten. Andernfalls darf man auch von einer anderen Stelle die Reise antreten.
Falls jemand, der für sich selbst oder im Auftrag eines Anderen eine Hadsch vornimmt, unterwegs ve rstirbt und seinen Erben vorschreibt, diese Had sch fortzusetzen, meint Imam A'zam, dass die Reise ab seiner Heimat anzufangen hat, wobei d ie beiden, anderen Imame den S terbeori als Ausgangsposition vorschlagen. Fall jemand, der seinen Erben eine Hadsch vorschreib t, die von einer anderen Stelle anfangen soll als seine Heimat, ist dies einzuhalten. Falls der Erbnachfolger eine Hadsch-Reise von einer Stadt aus startet, die keine Heimat des Verstorbenen ist, gilt diese Reise im Namen des Er ben. Im Namen des Verstorbenen ist eine zweite Hadsch vorzunehmen. Falls die Entfernung zwischen zwei Ortschaften nicht weit voneinander entfernt ist, dass man ohne Übernac htung beide Städte bereisen kann, gilt die Hadsch im Sinne des Verstorbene n . •
VIII. Der Vertreter muss vor seiner Reise oder Anziehen des Ichräms vornehmen , im Auftrag des Vertretenen eine Hadsch durchzuführen. Bei seine n Gebeten darf er ,JI.«aftllmma, La66ay!tJtffaftlllTlma all (aem Vertretenen)"
ausrufen. Es genügt aber, dass er diesen Gedanken durch den Kopf gehen läss t.
Feinheite.! islamischen Glaubens
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IX. Der Vertreter muss im Auftrag des Vert retenen s elbst reis en . Er darf sich nich t e n tgeltlich durch einen Dritte n vertreten lassen. Ausgenommen davon ist, dass der Vertreter ihm dies a u sdrücklich e rlaubt oder erlaubt, jemand anderen dazu zu bevollmächtigen, denn in diesem Fall besitzt der Vertreter genau dieselben Rechte wie der Vertretene selbst. X. Der Vertreter darf die Hadsch nicht unte rbrec h e n . Falls zum Beispiel der Vertreter vor Arafat einen Geschlechtsverkehr mit seiner Gattin ausübt, gilt diese Hadsch nicht . Er müsste dan n seine Reisekosten rückerstatten und er darf diese Had sch nicht im Auftrag des Vertretenen nachholen.
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XL Der Vertreter darf nic ht e twas unte rne hmen, wozu der Vertretene nicht zus timmt . Falls der Vertretene eine Ifrad vor schreibt , dar f d er Vert re ter nicht Umra oder Qiran bzw. Tamattu~ vOI-nehmen. In diesem Fall soll te er die Reisekosten rückerstatten.
Der Ve rtreter darf aber de n Auftrag e rfü llen und zusätzlich auf eigenes Geld eine Umra unternehmen . So dalf auch jemand, der mit einer Umra beauftragt wurde, darf nach dieser Umra auf eigene Kosten eine Hadsch unterne h men. Der umgekehrte Fall, nämlich , dass er erst eine Hadsch unternimmt und dann im Auftrag e ines Vertrete nen eine Umra durchführt, ist es nich t zugelassen.
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XII. Beim Anziehen des Ichrfuns darf der Vertreter nur im Namen d e s Vertretenen den Jchrä m anzie hen . Falls er sich selbst und im Namen d es Vertretenen zweimal de n Ichräm anzieht, gilt d er Auftrag n icht. Falls er den Willen im eige nen Namen eine H adsch zu unternehmen, able gt, d arf er den Auftrag d es Ve rtretenen fo rt setzen.
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XIII. Der Vertrete r darf nur im Name n de s Vertre tene n ..Talbiya" ausru fen . Falls er im Auftrag von zwei unterschiedlichen Pe rsonen HTalbiya" ausruft, wird beides nich t angenommen und e r muss seine Kosten rücker s t a tte n .
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XIV. Falls der Ver treter in dem bestimmten J allr die Hadsch nicht un ternehme n kann, weil er sich mit eigenen Angelegenheiten beschäft igt ist , erstattet e r das Geld zurück. Wenn aber die Ursache auf etwas außer s e in e r Ko ntro Ue liegt , brauch t der die Kosten n icht zurückzuerstatte n , er darf die Hadsch im folgenden Jahr na c hholen.
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XV. Der Vertretene darf den Ve rtr e t e r selbs t bestimmen . Falls der Ve rtretene ausdrücklich jemanden best immt, und die Er ben gegen die sen a u sdrücklichen Befehl jemand anderen als Vertr e ter absenden, gilt diese Hadsch im Auftrag nicht im Namen d e s Vertretenen, wobei es egal ist, ob e r noch lebt oder n ich t. 6mer Nasllhi Bl1men, Islamischer Katechismu.s
Falls aber der Vertre tene nicht ausdrücklich jemanden bestimmt, son de rn nur bevorzugt, darf jemand anderer diese Aufgabe übernehmen, falls der Betroffene das Zeitliche segnet. Falls jemand ohne Ernennung eines Vertreters stirbt, dÜI'fen die Erben gemeinsam einen Vertreter bestimmen, den sie mit der Durch führung der Ha d sch beau ftragen können. •
XVI. Sowoh l der Ve rtreter auch der Vertretene müssen Muslim, geistig ungestört und in de r Lage sein, die Aufgaben der Had sch wahrzunehmen. So druf nicht ein Muslim einen Nicht-Muslim oder ein Nicht-Muslim einen Muslim mit der Hadsch beauftragen, genauso darf ein geistig normaler Mensch nicht einen Geistesgestörten oder ein Geistesgestörter einen geistig nonnalen Menschen in diesem Sinne einsetzen.
Au ch e in Kind, das die Hadsch geist ig noch n icht auffassen darf, ist nicht in diesem Sinne einzusetzen . Jemand darf im Namen seiner Eltern ohne ihren Auftrag Hadsch unterneh men, denn e r übernimmt keine Pflege oder Vertretung, son dern überlässt den h immlischen Lohn dieses Rituals seinen Eltern.
Diverse Regulierungen Imam Schäfi'i setzt voraus, dass der Vertreter schon vorhe r selbst auf e igenen Namen eine Hadsch unternomme n haben muss, wobei die Hanafiten dies nicht rur n otwendig halten. Um eine de rartige Meinungsverschiedenheit zu vermeiden, sollte man lieber jemanden einsetzen, de r schon vorh er eine Hadsch vorgenommen hat und :>il.:h in dit;::>t;:n Angdt;:gt;:nheiten a u skennL Der Vertreter sollte mit e inem Fahrzeug fahren und bei seinen Ausgaben besch eiden sein, wobei er Verschwendu n g und Ge iz vermeiden sollte . Den verbleibenden Rest ersta ttet er dem Vertretenen oder seinen Erben zurück. Wenn aber sie dieses Geld im vorne hine in ihm als Ganzes übergeben und den Rest ihm ü berlassen, darf er den Rest für sich behalten. Falls das G eld, das für seine Kosten dem Vertreter zur Verfügung gestellt wird, in der Nähe von Mekka abhanden kommt ode r ausgeht, d arf der Vertreter sein Geld ausgeben und dieses Geld von der Erbschaft des Ver storbenen zurückverlangen. Vorausgesetzt ist aber, dass er für diesen Zust and nicht ve rantwortlich ist. Falls jemand, dem die Hadsch vorgeschrieben ist , sich in diesem Jah r auf die Reise begibt und dabei ve rstirbt, braucht er diese Hadsch nicht testamentar isch seinen Erben vorzuschreiben. Er wird nach seiner Absich t beloh nt. Falls er aber die Hadsch nach geschoben hat, muss er es doch tun, andernfalls begeht er ei n e Sünde. Falls das Drittel de r Erbschaft, die ein Ve rstorben er seinen Erben überlässt, in
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d. Lage ist, mehrere Hadsch-Reisen zu finanzieren, beruft man sich auf das Testament. Falls der Verstorbene eine Hadsch-Reise vorgeschrieben hat, wird der verbleibende Rest den Erbe n überlassen. Falls er aber nicht ausdrücklich eine Reise vorgeschrieben hat, darf man mit diesem Geld mehrere Vertreter zu unterschiedlichen Zeitpunkten bestimmen, was dem Erbleiter zusteht. Da a ber bei den Betrit ualen Eile zu bevorzugen ist, sollte man in sei ben Jahr mehrere Vertrete r beslimmen. Falls jemand auf eigene Ko s ten eine Hadsch -Reise im Namen des Vers torbenen unternimm t , gilt diese Hadsch in seinem Auftrag. Fans aber keine testamentarische Bestimmung nicht vorliegt, darf der Vertreter dieses Geld nich t von der Erbmasse verlangen. So muss er die Kosten selbst tragen. Falls der Verstorbene nicht a usdrüc klic h jemande n als Vertreter bestimmt hat, darf der Erbe selbst eine Hadsch unternehmen. Falls jemand, der durch einen Erben eines Verstorbenen beauftragt wird, eine Hadsch durchzuführen und deshalb bezahlt wird , diese Hadsch nicht im selben, sondern folgenden Jahr durchführ, brauch nid ." Geld zurückzuführen. Das Betritual wird vom Verstorbenen angenomme n Falls ein Vertreter sich unterwegs erkrankt und deshalb sich verausgabt, dan vom Vertretenen keine Rückreisekosten verlangen. Wenn aber der Vertretene ihm zugesicher t hat, Schulden einzugehen, die er begleichen wird, falls das Geld nicht ausreicht, darf er dies.
Ge lübde Falls jemand ein bedingtes ("wenn e twas Bestimmtes eintritt") oder unbedingtes Gelübde ("Ich möchte um Allahs willen eine Hadsch durchführen") von sich abgibt, muss er bei der ersten Option beim Eintritt des Falles und bei de r zweiten Opt ion ohne Bedingung eine Hadsch durchführen. Eine bestä t igte ÜberHeferung von Imam A'zam besagt, dass allein die Buße ein Gelübde nicht ausreicht, um die Veran twortung aufzuheben.
ru r
(Imam Malik meint auch, dass jemand sein Gelübde in Form einer Hadsch unbedingt durchführe n muss. Imam Schafi'i meint aber, dass es demjenigen freigestell t ist, ob er sich für die Buße oder die Had sch entscheidet Eine andere Überlieferung begnügt sich allen mit de r Buße.) Falls jemand sich ein Gelübde abgibt, dass er um Allahs willen Mekka oder Kaaba besuchen will, dalf er entweder e ine Hadsch, aber auch eine Umra machen, wobei er allen sich zwischen diesen Optionen unterscheidet. Jemand, der sich ei ne Hadsch zu Fuß vornimmt, muss unbedingt von seiner Wohnung bis zur lchräm-Stelle zu Fuß wandern. Falls e r vor dem BesuchsTawäf ein Fahrzeug besteigt, muss e r ein Opfertier schlachten. Ohne ein besonderes Gelübde ist eine Hadsch-Reise mit einem Fahrzeug tugendhafter als eine Reise zu Fuß, wobei manche Gelehrte die umgekehrte Meinung vertreten.
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6mer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechism
Ve rhinderun g Ichs ar oder Verhinderung bezeichnet lexikographisch den Akt des Verhinderns, dass jemand sein Ziel erreicht oder auch Einkerkerung. Im islamischen Kontext versteht man darunter, dass jemand, der sich den Ichräm angezogen hat, den Aufenthalt in Arafat ode r den Besuchs-Tawäf nicht durchführen kann. Falls der Ehemann oder der Vertrauensmann einer Frau verstirbt , die sich auf der Hadsch- Reise befindet, gilt ebenfalls als verhindert. Verhinderung ist in diesem Sinne als ein Fehler zu sehen, der sich nicht vermeiden lässt. So muss man ein Opfertier schlachten und den Ichram ausziehen. Jemand, der bereits den Ichräm angewgen hat, aus einer Krankheit Feindschaft bzw. deshalb, weil sein Geld ausgegangen ist, nicht in der ist, die Hadsch nicht fortsetzen kann, schickt er nach Mekka ein Schaf dessen Geldwert. Sobald dieses Tier geschlachtet ist, darf er den Ichräm ziehen.
oder Lage oder aus-
Imam A'zam und Imam Muhammad meinen , dass das Schlach ten des Opfertieres genügt, den Ichräm ausziehen, wodurch sich das Rasieren oder Kürzen der Haare erübrigen. Imam Abu Yüsuf und Imam Schäfi'i meinen, dass auch diese Taten erforderlich sind. Imam A'zam meint, dass solche Opfertiere nicht unbe d in gt in den e r s t en drei Tagen des Opferfestes zu schlachten sind. Man darf sie vorher oder nachher schlachten. In diesem Fall muss man auch dann ein Opfertier schlachten, auch wenn man bedürftig ist. (lmam SchäIi'i mei.nt, dass man anstelle des Opferns zehn Tage lang fas ten kann. Er erlaubt auch, dass das Opfertier an Ort und Stelle der Verh inderung geschlachtet werden kann.) Falls jemand sich einen Qiran vorgenommen hat und daran verhindert wird, schickt er z wei Opfertiere für die Schlachtung in Haram, wobei das eine für die Hadsch, das andere für die Umra gelten. Ohne Schlachtung dieser Opfertiere dali er den Ichräm nich t ausziehen. Falls jemand, de r sich eine Qiran vorgenommen hat, an der Hadsch und Umra verhindert wird, ein Opfertier fUr die Schlachtung in Haram schickt und seinen lchräm auszieh t , doch die Möglichkeit bekommt, sich nach Haram zu begeben und seine Hadsch und seine Umra fortzuse tzen, musste eigentlich eine Ha d sch und zwei Umras durchfuhren. Die Ha d sch und die eine Umra sind nachzuholen, denn sie sind für ihn erforderlich, weil der den lchräm angezogen hat. Eine zweite Umra ist deshalb erforderlich , weil er den lchräm ausgezogen hat. Diese Hadsch und zwei Umras darf man zu u ntersch iedlichen Zeitpunkten durchfUhren. Jemand, der nur fü r die Umra den Ichräm angewgen hat, an den zwei Be-
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stand teilen der Umra, nämlich bei dem Umlaufen der Kaaba oder das Hin und Herlaufen zwischen Marwa und Safa verhindert wird, schickt er nach Haram ein Opfertie r. Diese Umra ist dann später nachzuhole n , was man "Kazatul Umra~ bezeichnet. (Imam Malik meint , dass jemand, der eine Umra vorhat, sich nicht den IchräJn auszuziehen braucht, weil er verhindert wird, denn für die Umra ist nicht ein bestimmter Zeitpunkt vorgesehen, und man darf sie jede Zeit fortsetzen.) Palis jemand, der an selne r Hadsch verhindert wurde, Ein Opfertier zum Schlachten hingeschickt hat, dann doch die Möglichkeit bekommt, seine Hadsch fortzusetzen, fängt damit an, denn es besteht die Möglichkeit, das Original fortzusetzen. Wenn er sich nach Haram begibt und die Möghchkelt hat, zu verhindern, das Schlachttier zu opfern, darf e r über dieses Tie r verfügen, wie er will, den n die Verpflichtung ist aufgehoben. Palls jemand nach d em Aufenthalt in Arafa (WakD an dem Besuchs-Tawäf bzw. an anderen Angelegenheiten verhindert wird, gilt diese Verhinderung nicht als solche, denn es besteht für ihn die Möglichkeit, sie nachzuholen. Den Besuchs-Tawäf darf man jede Zeit ve rrichten. Umgekehrt aber, wan n er sich nicht in Arafa aufenthält, aber den BesuchsTawäf verr ichtet, ist er ebenfalls nicht verhindert, denn er hat die Pilgerfahrt verpasst und durch diesen Tawäf beendet e r den lchräm, so braucht er kein Opfertier zu schlachten. Er muss aber die Hadsch nachholen , weil er sie verpasst hat. Jemand, der sich den Ichräm an Miqat anzieht, um eine Hadsch , die fard ist oder die er durch ein Gelübde auf sich aufgebürdet hat oder eine ZusatzHadsch durchzuführen, keinen einzigen Augen blick bis zum e rste n Tag des Festes in Arafa verbringt, hat die Pilgerfahrt verpasst. Um den lchräm auszu ziehen, muss er eine Umra durchführen und seine Hadsch nächstes Jahr nachholen. Für diese Umra braucht er keinen lchräm. Der Ichräm, den er für die Hadsch angezogen hat, die verpasst hat, genügt für ihn. Sobald er diese Umra anfängt, beendet er die ~Talbiya ". Falls die.selbe Person eine Qiran vorgenommen hat, sollte er zwei Umras durchführen. Deshalb macht er zwei Umläufe um Kaaba. Und zwei Läufe zwischen Safa und Marwa. Die ersten ersetzen die Hadsch und die Umra, die e r vorgenommen hat und die zweiten sind erforderlich, um den Ichräm auszuziehen. Gleich am Anfang der zweiten Umra, also bei der Begrüßung des Schwarzen Steines hört er mit Talbiya auf. Falls de r Vertreter an seiner Hadsch verhindert wird, muss der Vertretene fü r das zu schlachtende Opfertier aufkommen , denn der Vertreter hat sich im Namen des Ver tretenen auf diese Reise begeben und braucht die Hilfe von ihm, um sich von d ieser Misere zu re tten. In diesem Pali braucht der Vertreter nicht die Kosten dem Vertretenen rückzuersta tten, den n dies ist ein Sonderfall, der sich dem Willen des Vertreters entzieht. Wenn aber der Vertreter absichtlich ein en der Fehler begeht, die bei der Hadsch zu vermeiden s ind, muss
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Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Kalechismus
er die Kosten für das Sch lachttier selbst ragen, da e r die Verantwortung dafür trägt.
Besuch unseres Proph eten Es ist eine wichtige Aufgabe für die Pilger, d ie Heilige Grabstätte unseres Pro· pheten und seine Moschee zu besuchen. Manche Geleh rte ve rtreten die Meinung, dass man erst die Pilgerfahrt durchführen und ach einer gründlichen spirituellen Reinigung unseren Propheten besuchen sollte. Es besteht aber kein Bedenken daran, dass man zuerst Medina besucht. Besuch der erleuchtete n Grabstätte unsere Ehrenwerten Propheten ist eine Tugend und Ehre, denn dieses Universum wurde nur zu seiner Eh re erschaffen. In einer himmlischen Hadith heißt es: ~ Wer
meine Grabstätte besucht, ist wie derje n ige, der mich zu meinen Lebzeiten besucht hat.~ In einer anderen Hadith heißt es: ,,'Wer micli niclit 6esucnt, oGwon[er Zeit c{azu {/at, /{rän/{J. micn!" Anstandsregeln
Beim Besuch von Medina sollte man einige An standsregeln beachten: 1. In Medina ist die Grabstätte und die Moschee unsere Ehrenwerten Propheten unbedingt zu besuch en. Untenvegs sollte man öfters "Salli ... " und ~ Sal. Jam ... ~ rezitieren. Vor d em besuch sollte man sich waschen und neuere bzw . passende Kleider anziehen. Man sollte dabei bedenken, dass man sich in einem heiligen Ort befindet, wo Gabriel die letzte Offenbaru ng Gottes übermitte lt hat.
11. Beim Eintritt in Medina sollte man einen Vers rezitieren und beten: ,.'}.1.ein J1err, äffne für miefi die tz'ore Ve inesjlflerlJannens, qetvo:nre mir nze fEn re, aie qra6stäUe (]Je /lies q esam(tell zu 6esucnelf. 'l/erge6e mir meilfe S ünam, (])u }lfler6annmste atTer<Er6a nller~ 111 . Sobald man die Moschee unseres Ehrenwerten Propheten sollte man sich noch bescheidener verhalten und gleich nach dem Eintritt zwei Einheiten als Begrüßung de r Moschee beten. Der Raum zwischen der Kanzel dieser Moschee und s einer Grabs tätte ist ein Garten des Paradieses. Man sollte zwei weiteren Einheiten als Dankbarkeitsenveisung beten. Man darf für alles beten, was man für richtig hält . IV. Bei der Grabs tä tte sollte man sich etwa drei Meter e ntfernt halten und mit der Siche rheit d iesen Ehrenwerten Prophe ten begrüßen , dass die Begrüßung
Feinhetten Islamischen Glaubens
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angenommen wird.
,.;tssafamu atilik.a, ya ayyanUlItw6iyyu wa rafimatutTalii wa 6araqatuliu. Assafamu a(ai!ta ya sayyitfi. ya rasuffafii. )f.ssafalllu afaili...a )'a fia6i6iffafii. ..
Man sollte unbedingt Grüße weite rleite n , die an Gottes Gesandten bestellt sind. Unnötige Nähe und Ve rsuch das Mausoleum zu beruhren ist gegen den gebüh renden Anstand . V. Nach dem Besuch unseres Pro pheten sollte man Gr a bstätten s einer Ge fahrte n durchführen. VI. Ein weiterer Besuchsort wäre der Friedho f von Ba qi, wo Fatimatuz-Zahra begraben ist, wo man auch in der Moschee beten kann . Hier darf man weiterhin Grabstätte n von anderen Gefährten Gottes Gesandten wie Abbas, Othman, Frauen unsere Propheten, Hassan, Zainal-Abidin, Muharnmed Baqr und Cafans-Sadiq besuchen. Vll. Man saUte es a u ch nicht u nterlasse n , den Berg Uhud zu besuchen , wo der Herr aller Märtyrer Hamza begraben ist. An einem Samstag kann man die Moschee von Quba besuchen und d as Hochquellwasser Er is genießen. Unser Ehrenwerte r Prophet pnegte jeden Tag diese Moschee zu besuchen, bei deren Bau Er mitgearbeitet hat . Fazit: Jede r Pilger in Medina sollte die Heiligen Stätten besuchen . Man sante versuchen, die rituel1en Gebete in der Moschee unsere Ehrenwe rten Propheten zu verrichten. Es ist anstandsvoll, den Nachbarn unseres Propheten etwas anzubieten. Beim Absch ied sollte man unbedingt in dieser Moschee zwei Einhei te n beten , wobei man ~Salli ... " öfters r ezitie ren sollte.
Wir beten an Gott, Dessen Erleuchtung und Hilfe keine Grenzen gesetzt sind, uns diesen Besuch zu enn6glichen.
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6mer Nasuhi Bilmen, Islamische,. Katechismus
Opfern und Jagd
Opfern und Jagd .. ... .. . ..... .......... .............. ..... .................... ..... .............. 357 Wesensz眉ge des Opferns .............................................................................. 357 Vora u ssetzungen ............................................................................ ............. 357 Opfertiere und Ihre Fehler ........................................................................... 358 Fehler .... ..... ....... ...... ....... ........................... .................. ..359 SOndersi/1.lat'onen ....... ..... ... ... ... ..... ... .. .............................................. 359 Wann wird geschlachtet? ............................................................................ 360 VerpjlichJ.ung.
. .............
.. .......................................... 3 60
Zeilpunkt . .. _. .................. .................. .. .......... 360 Fleisch und Leder ........ ................................................................................ 361 Sonderregelungen . ....................................................................................... 362 Aqfqa/",Flaumhaar"路Opfer ............................................................................ 363 Schlachtung . .................................................................... ........................... 363 Akt der S ehloe ht","g. .
..............
............
.16.1
Welches Fleisch darf man essen? ................................................................ 364 Zu vermeiden .
. .... 365 . ... 3 66 .. 367 Wer darf schlachten? ........................................................... ....................... 367 Verendete 'Nere .. ................... .. .. ..... ... .......................................................... 368 Jagen ..................................................................................... ............... ...... 368 Seetiere . ........... .... ........ Schwein . ...... ................
............. .. .... . .... .................. . .. ..... ............... . ...... ........................ ... .... ...... ... ... ... ................
Wie darf man jagen? .................................... .................... ........................... 369 Wesen de r Jagdtiere ............. ................ ....................................................... 369 Sonderregelungen ... .... .. ..... .. .................................... ................................................. .... 370
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Opfern und Jagd Wese nszüge des Opferns Ein Opfe rtier ist ein Tier, das im Zuge einer rituellen Handlung geopfert wird, um die Gnade Gottes zu erwerben. Die Opferung eines solchen Tieres um GOlles willen in den ersten drei Tagen des Opferfestes bezeichnet man als .Tazkiys- und das geopferte Tier als "Ud'hiya",
Die Opferung eines Tieres als eine rituelle Handlung is t eine religiöse Pflicht für jeden sesshaften (nicht reisenden) und reichen Muslim. Unter Reichtum ve rsteht man alle Muslime , die über ihre Grundbedürfnisse hinaus über 200 Dirham Silber verfügen und verpflichtet sind, am Ramadanfest die "Fitra" zu spenden. Es ist dabei egaJ, ob die Ware, über die sie verfügen, gleich ble.bt oder sich vermehrt. Falls jemand diese Ver pflichtung nicht wahrnimmt, obwohl er an den ersten drei Tagen in der Lage wu, ein Tier zu opfern, und später um wird, so bleibt die Verpflichtung noch immer bestehen.
Voraussetzungen Imam AbO. Hanifa und Imam Abu Yusuf setzten fU" d iese Verpflichtung Zurechnungsfahigkeit und Geschlec htsreife nicht voraus. So kann der Treuhä nder fUr ein reiches Kind bZ\V. einen Geisteskranken das Opfern ubernehmen und das nötige Geld aus dem Vermögen entnehmen. Das Kind und der Geisteskranke dürfen das Fleisch des Opfertieres genießen. Den Rest durfen s ie gegen einen anderen Gegenstand tauschen, von dem sie Gebrauch machen dürfen. Imam Muhammad setzte a ber dafür Zurechnungsfähigkeit und Gesc h lechts ~ "eife unbedingt voraus, deshalb brauch t man für Kinder und Geisteskranke keine Tiere zu opfern. Das Rec htsurteil orientiert sich an dieser Meinung. Falls de r Treuhänder es trotzdem tut, bleibt e r diese Menge schuldig. Es ist a ber ratsam, dass jemand aus seinem eigenen Vermögen Tiere für seine eigenen Kinder opfert. (Imam Mälik und Imam SchlUi'i meinten, dass das Opfern nicht obligatorisch, sondern .bestätigte Tradition" [sunna mu'akkada] sei.) Die Verpflichtung. ein Tier zu opfern, ist ein Zeichen der Opferbereitschaft auf Gottes Weg. Sie ist eine Dankbarkeit und deren Erweisung für die Errungenschaften, die Gott uns gewährt. Und sie bringt göttlichen Lohn und schützt uns vor Plagen. Es werden für die Bedürfnisse des Menschen hu nderttause nde Tiere geopfert, aber davon können nur diejenigen Menschen profitieren, die über die nötigen Mittel verrugen. Am Opferiest werden aber Tiere nur um Gottes Willen geschlachtet, und davon profitieren auch bedürftige Leute. Eine winschaftliehe Angelegenheit verdient eine religiöse und ethische Dimension, deshalb ist das Opfern eine individueUe und soziale Opferbereitschaft, die der Islam uns
Fcmhellen Islamischen GIOUbelU
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vorschreibt. Das Opfern der Tiere treibt die Zahl der geschlachteten Tiere nicht in die Höhe, denn an de nselben Tagen verringert sich die Zahl der Tiere, die aus kommerziellen Gründen geschlachtet werden, was einen zahlen mäßigen Ausgleich herbeiführt. Es ist eine große Gedankenlosigkeit derjenigen, die für sich selbst Tausen de Tiere schlachten lassen und trotzdem kritisieren, dass am Opferfest Tiere deshalb geschlachtet werden, um die Bedürfnisse der Mittellosen zu st\l1en. Fa zit : Die Jurisprudenz des Opferns beruht auf religiösen, ethischen und sozialen Motiven und Weisheiten, wie jeder vernünftige Mensch leicht nachvollziehen kann.
Opfertiere und ihre Fehl er Als Opfertier kommen nur Schafe , Ziegen , Kame le und dem Rind ähnelnde Tiere in Betrach t. Büffel sind auch als dem Rind ähnelnde Tiere einzuordnen, wobei zwischen männlichen und weiblichen Tieren kein Un terschied besteht. Bei den Schafen ist aber das männliche Tier vorzuziehen. Bei den Ziegen ist aber das weibliche Tier zu bevorzugen, falls hinsichtlich Fleisch und Preis kein Unterschied besteht. Auch bei den Kamelen und Rindern sind weibliche Tiere vorrangig zu opfern. Schafe oder Ziegen sollten das erste Lebensjahr vollendet haben. Schafe, die sieben bis acht Monate alt sind, dürfen geopfert werden, falls sie wie ein einjähriges Schaf aussehen. Das Kamel sollte das fün fte und das Rind mindestens das zweite Leben sjahr voHendet haben. Hühner oder Gänse sind als Opfertiere auszuschließen, und es ist ~verbote neIWeise verpönt" (tahnman makruh), diese Tiere zu opfern, weil man dadurch die Feueranbeter nachahmt. Man darf auch nicht wilde Tiere opfern, deren Fleisch genießbar ist. Schafe und Zit!ge dürfen nur einzelne Persone n opfern . Bei Kamelen und Rindern dürfen sich bis zu sieben Personen daran beteiligen. Alle Beteiligten müssen aber Muslime sein und die Gebet smentalität haben, wobei jeder Einzelne über seinen Anteil verfügt. Die Beteiligten dürfen ihre Anteile nur du rch Auswiegen berechnen, Augenmaß ist nicht erlaubt. (Imam Mälik meinte, dass ein Rind, ein Büffel oder ein Kamel für sieben oder mehrere Personen geopfert werden kann, wobei alle in demselben Haushalt leben mögen. Für Familien, die nicht im selben HaushaJt leben, gilt die Regelung nicht, auch wenn es weniger als sieben Personen sind.)
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Fehler
Die Opfertiere dürfen schielen, hinken oder Krätze haben. Ob sie gehörnt oder von Gebu rt aus ungehörnt sind bzw. die Hörner abgebrochen oder die Ohren gelöchert sind, spielt keine Rolle. Die Oh ren dürfen quer gespalten sein und herabhängen, die Zähne oder das Geschlechtsorgan dürfen fehlen bzw. das Tier kastriert sein. Alle diese Tiere dü rfen geopfc lt werden. Ein Tier, das auf beiden oder nuf einem Auge blind ist, dem mehrere Zähne fehlen , das geschnittene Ohren bzw. ein oder zwei gebrochene Hörner aufweist, darf nicht als Opfertier dienen. Auch Tiere, denen die Hälfte des Schwanzes oder die BruslwaJ7.en fehlen bzw. die von Geburt an keine Ohren oder keinen Schwanz besitzen, sind zu meiden. Das Schaf sollte lieber fei s t sein. Tiere, die so mage r sind, dass sie kein Knochenmark besitzen, so sehr hinken, dass sie nicht mehr richtig gehen und offensichtlich krank sind, sollte man meiden. Falls an dem Tier, das erworben wurde, im Nachhinein Gebrechen auftreten, muss der Halter ein neues Tier beschaffen. Falls das Gleiche aber einem Bedürftigen widerfährt, darf er dieses Tier opfern. Er darf sogar ein solches Tier in diesem Zustand erwerben, denn dieses Opfern ist fü r ihn eine freiwillige gottesdienstliche Handlung, und bei solchen sind Nachtsicht und Erleichterung obwalten zu lassen. Falls das Opfertier eines reichen Muslims n ac h dem Erwerb verendet, ist ein neues Tier zu besorgen. Für den Bedürftigen gilt dieselbe Regelung nicht. Falls ein reicher Muslim, dem sein Opfertier gestohlen wurde oder verloren ging, nach der Opferung eines weite ren Tieres sein e rs tes Opfertier wieder findet , braucht er das erste Tier nicht zu opfern, denn e r hat seine Aufgabe bereits erfüllt. Umgekehrt aber der Bedürftige in derselben Situation muss es opfern, denn er hat sich dazu verpflichtet, obwohl er nicht dazu aufgerufen
wru-. PalIs das Opfertier , das gestohlen wurde oder verloren ging, am Opferfest aufgefunden wird, entscheidet man den Verhältnisse n e ntsprechend. Der Reiche darf zwischen den beiden Tieren wä.hlen. Palls aber das hinzu gekaufte Tier im Wert dem ersten unterliegt, muss er den Unterschied spenden . Der Bedürftige muss beide Tiere opfern, denn er hat sich dazu verpflichtet und somit sind sie ein Gelübde fü r ihn. Eine andere Meinung besagt, dass ein Tier zu opfern ausreichen würde. Sondersituationen Falls das Tier, das gestohlen wurde oder verloren ging, aufgefunden wird, bevor das zweite Tier geopfert wurde, braucht der Besitzer weder das eine, noch andere zu opfern. Es genügt, wenn er das wertvollere verschenkt. Imam Abü Yüsuf ließ nicht zu, dass jemand sein Opfertier verkauft, dann aber ein ebenbürtiges Tier erwirbt. Imam Abü Hanifa und Imam Muhammad ließen
Fetnhetten iS/twuschen Glaubens
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es jedoch als verpönt zu. Falls ein Opfertier vor der Schlachtung gebärt, ist das Junge mitzuschlachten, denn das Junge ist an die Mutter gebunden, Eine andere Option bestünde darin, das Leben des Jungen zu schonen, wobei man das Entgelt als Spende zu entrichten hat.
Wann wird geschlachtet? Das Opfertier ist an den ersten drei Tagen des Opferfes tes zu schlachten, wobei der e rste Tag doch zu bevorzugen ist. Die Opfertiere sind in städtischen Gebieten, wo zum Fest gebetet wird, nach dem Festtagsgebet und in nicht-urbanen Gebieten, nac h dem Fadseh r (Sonnenaufgang) des ersten Tages zu schlach ten. Dies ist de r Anfang der Schlach tungszeit. Nächtliches Schlachten ist ~vo rsichtsha1ber verpönt" (tanz1han makrüh). (Imam Schäfi'i meinte, dass man bis zum Sonnenuntergang des vierten Festtages Opfertiere schlachten durfe.) Die Opfertiere sind in Richtung Mekka (Qibla) hinzulegen und mit dem Ausruf "Bis millähi. Allähu Akbar" zu schlachten. Falls er kann, sollte der Opfernde selbst sch lachten. Wenn er aber dazu nicht in der Lage ist, kann er jemand anderen ernennen, wobei er dabei anwesen d zu sein hat und den Vers rezitieren solL Die Basmala des Opfernden allein ist nicht ausreichend, auch de r Schlachtende hat die Basmala auszurufen: "Bismillähi, Allähu Akbar!~ Falls die Bas mala absichtlich unterlassen wird, darf man das Fleisch nicht genießen. Im Falle, dass der Opfernde seine Hand über die Hand des Schlachtenden hält, sollten beide zugleich die Basmala ausrufen. Wenn einer jedoch die Basmala nicht ausruft, darf man das Fleisch nicht genießen. Falls ein Opfertier , das angekauft wurde, um es am Festtag zu schlachten, nicht geopfert wird, hat man das Entgelt zu verschenken. Wenn aber das Tier ven;ndet, sollte man das Entgelt an Bedürftige verschenken, man darf es nicht auf das nächste Jahr verschieben . Verpflichtung Für die Ver pflichtung zum Opfem sind die letzten Tage der Opferzeit bestim mend. In diesem Sinne muss derjenige Muslim opfern, der am dritten Tage des Iyd-Festes über die nötigen Mittel verfügt. Die Tatsache, dass e r früher bedurftig war, ändert daran nichts. Umgeke hrt wird ein Muslim, der vor Sonnenuntergang verst irbt oder sein Vermögen verliert, von dieser Verpnichtung befreit. Zeitpunkt Falls es darüber sich ereignet, dass es der zeh nte Tag des Mon ats Zilhiggah ist, man dann aber feststellt, dass es doch nur der Vortag war, sind die Fest-
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Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katecrusmus
tagsgebete u nd die Opfergebete der Muslime gültig, denn solche "'ehler kann man nich t venneiden. I"alls am zehnten Tag des Monats Zilhiggah der Sonnenun tergang frühe r ein~ t ritt, ist das lyd· Gebet zu verrichten und die Tiere später zu schlachten . We n n a ber der Sonne n untergang zu spät eintri tt, wird d as lyd· Gebet nicht verrich · tet, aber die Tie re geoprert . n:l<; lyd· Ge bet kann man auch am Tag danach praktizieren. Das Tie r sollte sanft behandelt und durch den Einsatz eines scharfen Messers schonend geoprert werden. Belästigung des Tieres ist absolut zu ve rmeiden. Um den Schmerz zu gering zu halten, sollte man abwarten, bis sich das Tie r nicht mehr bewegt und es dann ausnehmen. Der Opfernde sollte zuerst die Leber de s geopfe rten Tieres genießen. Dies ist eine empfohlene Handlung.
Fleisch und Led er Der Opferndt'! darf selbs t das Fleisch des Opfertieres genießen, egal ob er reich ist oder nicht, und e r sollte es an Bedürftige weiterverschenken. Mindes~ tens ein Dritte l ist an Bedürftige zu ve rsch enken. "'alls der Opfernde über eine große Familie ve rfügt , darf e r das Fleisch für seine Familie behalte n , es ist sogar e m pfohlen. Eine a ndere Mein ung besagt, dass der Bed urftige das Fleisch selbst nicht ge ~ nießen dar, den n durch den Ankauf des Opfertiel e:s yt:q,flichtt:t er sich zu ei· nem Gelübde, obwohl das Opfern ihm nicht vorgeschrieben ist. Wer sich zu einem Gelübde verpOichtet , darf das Fleisch nicht verze hren. Auch seine Gat· tin und seine weiteren Kinde r sind davon mit betrorren . Falls er es dennoc h tu t, m u ss er das Entge lt an Bedurftige als Alm osen spenden. Die Milch des O pfe rtieres zu gebrauchen, das Fleisch oder das Lede r e n tgelt· lieh zu veräußern oder gegen etwas einzutauschen, was keinen eisernen Bes tand bildet. ist religionsgesetzlich verpönt. Fal.l s man es doch tut. müsste ma n das Entgelt als Almosen e rstatten. Es ist auch n icht gestattet, den Sch lach ter mit dem Fleisch zu bezahlen . Das Leder ist entweder als Almosen zu ver schenken oder man darf es als Gebet s te ppich gebrauchen. Es is t verpön t , da s Opfertie r vor de m e igentlichen Opfern zu scheren. Falls man es den noch tut, musste man das Entgelt als Almosen e rs tatte n . Nach dem Opfern darf man es aber tun . Falls zwei Personen unwissentlich ihre Opfertie re vertau schen, gilt das Op· fergebet von beiden . Sie sch ulden einander nichts. Falls sie es nach dem Schlachten wahrnehmen, behält jeder einzelne das Fleisch sein es eige nen Op· fe rtieres. Wenn aber das Fleisch schon verteilt wurde, is t e s besse r, dass sie sich gütlich einigen . Falls sich aber eine der heiden Pa rteie n als geizig erweist, haben beide aneinander das Entgelt zu entr ichten, wobei derjenige mit dem teure re n Anteil die Differenz als Almosen er statten muss. den n dies ist das Entgelt des Opfertieres. Falls jemand das Opfe rtier , das ih m anvertraut wu rde, am ersten Tag des Op·
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ferfestes im Namen des Besitzers opfert, erübrigt sich die Verpflichtung des ßesiu.ers, denn dies ist gestaltet.
Sonderregelungen Palis jemand ein Opfertier schlachtet, das er sich gewaltsam angeeignet h at, ist sein Opfergebet gültig, sofern e r das Entgelt des lebendigen Tieres an den wahren Besitzer erstattet. Wenn aber dieses Tier ihm anvertraut wurde, gilt es nicht als Opfer ung, denn e r war nicht vor der Schlachtung des Tieres zu der Entschädigung verpflich tet und hat also das Tier nicht besessen. Eine Meinung besagt, dass dieses Tier für den Anvenrauten als "geraubt"', nach einer weiteren Meinung jedoch als Bhinterlegt" (wadi'a) zu be.....erten sei. Falls jemand aus seinem eigenen Vermögen ein Tier opfert, um den göttlichen Lohn an den Verstorbenen zu verschenken, darf er das Fleisch genießen oder auch weiterverschenken. Dies ist die meist vertretene Meimmg. Wenn er d ies aber als VcrfUgung des Vcrstorbenen und in seinem Namen schlachtet, muss e r das Ganze als Almosen abgeben. Falls jemand für ein Kamel oder ein Rind bzw. ein Großvieh, das er selbst allein opfern wollte, s pä te r sechs weitere Teilhaber zum Ansc hluss überredet, dürfen diese Personen das Tier gemeinsam opfern. Es ist aber für den ersten Opfernden verpönt, denn er br icht sein Wort, das Tier allein zu opfern, deshaJb sollte er das Geld, das er von seinen Teilhabern bekommet, als Almosen spenden. Eine Meinung besagt, dass de r Bediirftige niemand anderen beteiligen darf, denn er hat sich als ein Gelübde dazu selbst verpflichtet, obwohl es ihm nicht vorgeschriebe n war. Ein wesentlicher Bestandteil des Opfern s ist das Aus bluten-Lassen des Tieres. Solange das Tier nicht geschächtet wird, gilt dies nicht. Aus diesem Grund darf man auch das Tier nicht a ls Almosen ve rschenken, bevor man es schlachtet. Falls man, aus welchem Grund auch immer, das Tier an den vorgesehenen Tagen nich t opfern kann, sollte man es lebendig verschenken, denn in diesem Fall wendet sich das Ausbluten-Lassen in ein Almosen, wobei der Opfernde das Fleisch nicht verzehren darf. Es ist verpönt, dass ein Angehöriger einer anderen Buchreligion das Schlachten übernimmt. Die Feuer- oder Götzenanbieter dürfen es aber auf keinen Fall. Man darf aber ohne Bedenken von dem Fleisch des Tieres an NichtMuslime ve rschenken. Das Opfe rn wurde im zweiten Jahr der Hidsch,'a legitimiert, wobei sich diese Legitimation durch den Koran, die überlieferungen und den "Konsens der Gelehrten" (lgmä'} bestätigen lässt. (Die Schäfi 'iten erachten diese gottesdienstliche Handlung als ~Pflicht für jeden Einzelnen" (fard al-ayn), aber als "ausreichenden Brauch- [sunnat a l ki-
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raya) rur die Familie. So befreien sich die Familienmitglieder von dieser Verpflichtung, sobald das Familienoberhaupt sie erfüllt.)
Aqiqa/" Fl aum haar" -Opfe r Die Haare an dem Kopf eines Neugeborenen bezeichnet man als Aqiqa, a lso Flaumhaar. Das Aqiqa-Fest ist nach unsere r islamischen Mei n ung gestaltet und empfohlen. Alle unse re drei Imame halten es für eine Sunna, die Zähiriyya hält es sogar fü r eine religiöse Pflicht. Diese Opfergabe kann man vo m ersten Lebe n stag an d es Kindes bi s zu seiner Pubertät ve rric hten, aber am schönsten ist es am siebenten Lebenstag, denn an diesem Tag wird dem Kind sein Name gegeben, die Haare abgeschnitten und abgewogen. Anhand dieser Menge sollte man Gold oder Silber verschenken, alle drei Imame halten es für erlaubt. Alle Tie re, die für die Opferung geeignet sind, sind auch fUr das Aqiqa-Fest geeignet. Diese Opfergabe kann man fU r Mädchen und Jungen ve rrichten. Für jedes Kind ist jeweils ein Tier zu opfern. Die Knochen des Opfertieres werde n nich t gebrochen, das F'leisch ist nu r an den Gelenke n zu zerkleinern und in diesem Zustand zuzubereiten. Dies ist eine gottesdienstliche Handlung zugunsten der Gesundhei t des Kindes. Eine a ndere Meinung besagt , dass der Bruch der Knochen ein Omen fUr die Bescheide nheit des Kindes sein soll. Doch Gott weiß es am besten. Der Opfernde darf das Fleisch selbst verzehren, den Gästen anbieten ode r auch als Almosen spenden.
Sch lachtung ~Zab ' h "
(Schlachten): bezeichnet den Akt der Tötung das Tieres durch ein Messer und das Durchtrennen der Halsschlagader. Das geschlachtete oder zu schlachtende Tier bezeichnet man ~ Zabicha". Den Akt des Schlachtens kann man in zwei Formen vollziehen: Die eine Fonn ist die tatsächliche und willkCirliche Schlachtung und geschieht dadurch, dass man dem Tier mit einem scharfen Messe r formgemäß die Kehle durchschneidet. Die andere Form ist die bedingte, angenommene Schlachtung u nd wird d urch die tödliche Verwundung des gejagten Tieres vollzogen . Falls das gejagte Tier formgemäß durch diese Verwundung verstirbt, gilt es als geschlachtet. Einem Tier die Adern durch ein Messe r an die Brust durchzuschneiden, bezeichnet man als .. Naehr". Es ist velpönt, das Kamel durch ein Messer an das Kinn zu schlachten. Akt der Schlachtung Eine formgemäße Schlachtunf! wird durch das Durchschneiden de r Speiseund Lufu'öhre (Trachea) und der lxiden Halsschlagadern (Carotiden) verwirk-
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licht. Imam Abü Han'ifa hielt drei Stück von diesen vier für genügend. Imam Abü Yüsuf sah indes vor, dass man die beiden Röhren und mindestens eine der Halsschlagadern durchschneiden sollte. Imam Muhammad sah eine mehrheitliche Durchschneidung vor. Für die Schlachtung genügt ein scharfes Messer, das die Adern durchschneidet und das Blut ausströmen lässt. Auf jeden Fall ist abe r das Belästigen des Tieres zu vermeiden. Es ist verpönt, nach dem Hinlegen des Tieres zu versuchen, das Messer zu schleifen. Es ist ebenfalls verpönt, das Tier an den Füßen fe s tzuhalten und zu dem Opfe rplatz zu schleppen. Das zu hoch angesetzte Durc hschneiden der Kehle oder das Wegwerfen des Kopfes vor dem Abledern ist unschön. Es ist unbedingt erforderlich, beim Schlachten die Basmala auszurufen. Es genügt aber, einen der schönen Namen Gottes auszurufen, wie zum Beispiel "AUä hu Akbar, AUähu Azlm" odel' nur ~All äh". Es genügt aber nicht, den Name n Gottes in Form eines Gebetes zu erwähnen, wie 1.. 6 . ,.Al1rulu!lJIlJa-~firli. Es ist das empfohlen (mustahabb), "Bismillähi, Allähu Akbar" auszuru fen . Das Tier sollte in Richtung Kaaba liegen. Da es eine Sunna ist, wäre das absichtliche Unterlassen verpönt. Falls die Basmala absichtlich unterlassen wird, darf man das Fleisch auf keinen Fall verzehren; es ist absolut ve rboten (haräm). Das Vergessen wird tolenert, da derartige Fehler verzeihlich sind. {Imam Schäfi'i hie:t das bloße Schlachten für genügend. Die Basmala erachtet er als bestätigte Sunna (sunna mu'akkada). Er meinte, dass es auch nicht verboten sei, sie nicht auszurufen, und dass man das Fleisch verzehren dürfe. Diese Überlieferung stammt von Abü Hurayra und Ibn Abbäs. Diese Meinung wird aber durch andere Kommentatoren nicht bestätigt. Auc h die Schäfi 'iten erachten das Unterlassen der Basmala als verboten.)
Welches Fleisch darf man essen? Das Fleisch jener Tiere, die nicht von Natur aus wild und bestialisch sind und die man nicht für abscheulich hält, darf man nach religiösen Gesichtspunkten verzehren. Hühner, Gä nse, Enten, Giraffen , Sträuße, Singvögel, Tauben , Wachte ln, Schafe, Ziegen , Kamele, Rinder, Büffe l, Krähe n, Pfau e , Schwalben, Eulen, Kaninc hen, Flamingos etc. si nd Tiere, deren Fleisch man verzehren da.rf. Auch das Fleisch von Sperlingen und Staren ist genießbar. Es ist umstritten, ob das Fleisch der Fledermaus verboten oder verpönt ist. Der Wiedehopf ist auch genießbar. Elste rn, Turteltauben, Nachtigallen und Steinhühner kann man auch essen, aber es ist eine volkstümliche Weisheit, dass Ir.an dadurch Sorgen erleben könnte. Doch Gott weiß es am besten. (Die Schäfi'iten vertreten die Meinung, dass man Schwalben, Praue, Wiedehopfe und Papageien nicht verzehren darr. Das Fleisch von Möwen und Pelikanen dürfe man abe r essen.)
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Zu vermeide n Fleisch von Tieren , die mit Ihren Backenzähnen jagen und reißen und sich wehren, ist absolut verboten, man darf es nicht genießen. Wölfe, Baren, wTiger, Leoparden, Eichhomchen, Zobel, Marder, Affen, Ilyänen, Elefanten, Hunde, Echsen, Füchse und Wiesel sind Tiere, dere n Fleisch man nicht gen iel(J{>n,
ßen darf. Das Fleisch de r Tie re, d ie über Backenzähne verfügen, diese aber nicht dazu gebrauchen, um andere Tiere zu jagen , darf man genie ßen. Ebenfalls das Fleisch der Greifvögel, die mit ihren Krallen jagen , kratzen und deren Natur wild ist, ist entweder verboten oder verpönt. Adler, Milane, Fledenn6u se und Geier sind in diesem Rahmen zu betrachte n , denn diese Tiere sind Aasf.r esse r. Das Fleisch von Tieren wie Tauben , die über Krallen verfügen, abe r damit nicht jagen, kann man genießen. Das Fleisch mancher Tiere, deren Natur abscheulich is t, darf man nicht genießen . Ratten, Mäu.se, Schlangen, Frosche, Wasser- und Landschildkröten, Bienen, Fliegen, Igel und diverse Käfer fallen unter diese Kategorie. Manche d ieser Tiere sind von Natur aus wild, schädlich und gemein. Andere si nd absch eulich und einfac h unbeliebt . Der Mensch ist aber rein und hochgeschätzt , deshalb stehen dem Menschen solche Fleischsorten nicht zu . Es ist ein Sprichwort, dass man ist, was man isst. Mensc hen, die für sich das Beste aussuchen, mögen nehmen , was der Islam ihnen gewährt, und unterlassen, was der Islam als verpönt erachtet. Dies ist der Weg zum HeiL Fleisch von Tieren wie Hühnern, Schafen oder Rinde rn , die Kot gefresse n haben , ist verpönt, wenn sie danach eine Zeit lang aufgehalten werden, denn das Fleisch wird sicherlich diesen Geruch übernehmen. Die Dauer dieser Maßnahme beträgt bei Hühnern d re i, bei Schafen vier und bei Rindern und Kamelen zehn Tage .
Falls diese Tiere Unreines essen, ohne dass der Geruch am Fleisch haften bleibt, darf man das Fleisc h trotzdem genießen. Lämmer, die mit Schweinemilch gefüttert worden sind, darf m a n verzehre n, da d iese Milch sogleich verraucht wird. Falls man in angetrunkenem Zustand ein Tier schlachtet, darf man das Fleisch den noch essen; es ist zwar erlaubt, aber verbotenerweise verpönt (tachriman makrUh).
Käseh efe , d ie man aus dem Magen von Lämmern gewinn t, die nur mit Milch ge füttert wurden, ist rein. Ebenfalls die Milch, die man aus den Milchdn1sen von S c h afe n oder Kamelen erhiilt , ist rein. Da..bei spielt es l(eine Rolle, ob de r Körper rein war oder nic ht. Pfe rde wurden fru her in Kriegen eingesetzt und waren wertvoll. Imam Abü Hanifa meinte, dass der Verzeh r von Pfer defleisch verbotenerweise verpönt sei. Die beiden anderen Imame meinten, dass es nu r vorsichtshalber verpönt sei. Das Fleisch von zahmen Eseln und Mauleseln ist entweder verboten oder ver -
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botenerweise verpönt, aber das Fleisch von Wildeseln und Maultieren darf man verzehren, denn be i den Tieren ist die Rasse der Mutter maßgebend. (Imam Mruik meinte, dass das Fleisch von nicht-wilden Eseln verpönt , ja sogar verboten sei, wobei er auch das Pferdefleisch als verpönt sah. Imam Schäfi'i u nd Imam Ahmad teilte n aber diese Meinung nicht.)
Seetiere Von den Seetie ren kann man alle Sorten von Fischen verzehren . Steinbu tte, Karpfen, Schlangen und Delfine sind erlaubt, aber andere SeetieJ'e sind abscheulich und desh aJb zu vermeiden: Krab ben, Krebse, Muscheln, Hummeretc. sind zum Verzehr nicht erlaubt. Auch andere Seetiere wie Seepferde oder Seeschweine, die keine Fische sind, sind n icht zu verzehren und deshaJb auch nicht zu jagen. Fische , die ohne äußeren Einfluss von selbst a n die Wasse roberfläche ges chwemmt worden sind, dürfe n nicht verzehJ't werden. Davon ausgenommen sind Fische , die durch Vertrocknung des Wassers, durch Kälte oder Obererwärmung verenden, durch Vögel gejagt werden bzw. im Eis stecken bleiben. Eine Schlachtung ist bei Fischen auszuschließen. Fische, die durch den Verzehr eines giftigen Mittels im Wasser verenden oder denen ihre Köpfe angeschlagen werden bzw. durch ein Netz gefangen werden, darf man verzehren. Fische darf man verzehren, auch wenn sie in u n r einen Gewässern gefangen wurden. Ein Fisch, der im Magen eines anderen Fisches gefangen ist , darf der Mensch verzehren, solange er unbeschadet ist. Imam Abü Hanifa meinte, dass man das Junge eines trächtigen Tieres, das geschlachtet wurde, nicht ve rzehren dürfe. "ur ihn genügte es nicht, dass die Mutter gesch lach tet wurde, denn man kann zwei Lebewesen nicht auf einmal schlachten . Wenn aber das Junge lebendig ist und geschlach tet werden kann, dann dürfe man es ver zeh ren. Die anderen, drei Imame (Schäfi'i, Mälik und Ahmad) vertraten dieselbe Meinung. Bei einem Tier, bei dem man nic ht s ic h e r ist, ob es lebt oder nic h t , ist maßgebend, ob es sich bei der Schlachtung regt oder das Blut, das abfließt , dem Blut lebendiger Tiere gleich t, den n diese beiden Kriter ien sind Lebenszeich en. Das alleinige Offn e n der Augen bzw. des Mundes oder das Ausstrecken der Füße sind nicht ausreichend . Das Sch ließen der Augen während der Schlach tung ist a u ch aJs ein Zeichen der Lebendigkeit zu deuten. Das abfli eßende Blut der Tiere ist rituell unrein, egal ob die Tiere formgemäß geschlachtet wurden oder nicht. Das n i c ht a bflie ße nde Blut der Tiere, die mit der Basmala geschlachtet wurden, darf man verzehren. Auc h die Leber und die Milz solcher Tiere darf man genießen, wobei das Blut an d iesen Organen rituell rein ist .
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Gallenblase, Hanlblase, Geschlechtsteile und Hoden eines geschlachteten Schafes sind verpönt und des halb nicht zu genießen. Schwein
Vom Schwein sind alle Bestandteile unrein, können niemals rein werden. Nichts vom Schwein ist zum Verzehr erlaubt . Lediglich seine Borsten sind umstritten. Seide Imame und Imam Schafi'i meinten, dass man aus den Borsten des Schwei ns Bürsten he rstellen oder sie zum Einbinden von Schuhen benutzen dü rfe, Falls ein ige Bors ten in ein Gewässe r fallen, bleibt dieses laut Abü Muha m mad rein , den n die Gewährung de r Erlaubnis, sie zu nutzen , ist ein Zeichen für die I~einheit, Imam Abü Vüsuf meinte aber, dass diese Benutzung a uf Notwendigkeit fußt und man deshalb das Wasser nicht mit einbeziehen dürfe. So s ind die Borsten a u s dem Wasser zu entfernen . Schweine darf man in nicht-islamische Länder exportieren, um sie dort an Nicht- Muslime zu veräußern , Man darf das Fleisch eines Tie res verzeh ren, das als Spende für ei nen Gast mit de r Basmala geschlachtet wurde, Denn diese Spende lässt sich mit Gottes Willen vereinbaren , aber das Fleisch der Tiere, die nur deshalb gesch lachtet wurden, um den Besuch eines Prom inenten zu begrüßen , darf man nicht verzehre n , denn es ist davon auszugehen, dass dieses Tier nicht um Gottes Willen geopfert wurde, Gastfreundlichkei t ist von großer Wichtigkeit, und der Wille, den Gast zu bewirten, muss an erster Stelle stehen . Ebenfalls das Fleisch, das einem Grab zur Ve rehrung e ines Verstorbenen geopfert wu rde , ist zu vermeide n , Opfern darf man nur um Gottes Willen , und den göttlich en Lohn, der s ic h dadurch e rgibt, darf man an einen Seligen weiterverschenken.
Wer darf sc hlachten? Das Fleisch de r zugelassenen Tiere, die durc h Muslime, Jude n ode r Christen mit der Basmala (Erwäh nung des göttliChen Namens) geschlachtet wu rden , darf man essen. Die Basmala muss zum Zeitpunkt der SChlachtung e l'folgen; dies ist ein e Voraussetzung. Falls zu diesem Zeitpunkt durch Sprechen oder Essen eine Unterbrechung eintritt, muss man die Basmala wiederholen. Zusätzlich zu den Muslimen und den Angehörigen der andere n Buchreligionen dürfen a u c h Kinder, die in der Lage sind, die Basmala a u szusprechen, Geistesgestörte, Taubstumme, Unbeschnittene ode r Betrunkene schlachten, fall s sie dabei die Basmala ausrufen, Die Basmala wird zuweilen aus Nachlässigkeit vergessen, Auch das Fleisch der davon betroffe nen Tiere darf man genießen, wenn mall nicht sicher ist, ob sie du rc h Buchangehörige geschlach tet wurden, selbst dann, wen n man sich nicht sicher ist, ob die Bas maJa ausgerufen wurde. Dies ist die gängige Meinung. Das Fleisch von Tie ren, die durch Feueranbeter bzw. Götzendiener, Abtriin nige und Muslime bzw. Buc hangehörige geschlachtet wurden, die die Basmala
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abs ic htlic h unterlasse n , darf man nicht verzehren. Dieses Fleisch gilt als verboten (haram).
Verendete Tiere Ein von selbst verendetes Tier bezeichnet man als ~M a ita" (Kadaver). Tiere, die nicht geschlachtet, sondern erwürgt, geköpft, angeschlagen wurden oder durch Durchstechen des Trommelfells ermordet wurden, sind auch als Kadaver zu betrachten, da sie nicht formgemäß geschlachtet wu rden. Ein Tier, dass aus einer Höhe herabsturzt, durch ein anderes Tier zertrampelt wird, durch einen Stein oder Ast ums Leben kommt bzw. durch ein wildes Tier gerissen wird, ist auch als Kadaver zu betrachten, sodass man sein Fleisch nicht verzeh ren kann. Falls aber ein Tier, das an und für sich zum Verzehr e rla ubt (haläl) ist. vor seinem Tod mit der Basmala geschlachtet wird, darf man sein Fleisch verzehren. Dies ist die Meinung von Imam Abü Hanifa Imam Abü Yüsuf meinte, falls das Tier nicht in der Lage sei, in dem Zustand weiterleben zu können, wird sein Fleisch dadurch nicht haJäl . Imam Muhammad hielt indes geringe Lebe nszeichen für ausreichend. Ir gendein Stück eines verzehrbaren Tieres, das vor der Schlachtung abgerissen oder abgeschnitten wird , darf man nicht genießen, denn dieses Körperteil ist als Kadaver zu betrachten. Ausgenommen davon sind Fische und Heuschrecken, denn bei diesen Tieren ist eine Schlachtung nicht vorgesehen. Körperteile, die nach der Schlachtung, aber noch in der Agonie abgeschnitten wurden, sind davon ausgeschlossen, aber der Verzehr solcher Teile ist verpönt.
Jagen Jagdtiere sind natu rgemäß wUde Tiere, die dem Menschen entfliehen und deshalb nur überlistet werden, egal ob ihr Fleisch genießbar ist oder nicht. Das Entfliehen dieses Tieres unmöglich zu machen und es zu töten, bezeic hnet man als Jagd. Mttn kann Jagdhunde freilassen und auf wilde Tiere hetzen. Das Aufhetzen erfolgt nach der Freilassu ng. Das Aufhetzen von Tiere, die dazu erzogen worden sind, ist einer Freilassung gleichzusetzen. Wilde Tiere darf man jagen, wobei dies ein zulässiger Verdienst ist. Andere Verdienstwege sind aber zu bevorzugen. Man darf nicht allein zur Unterhaltung jagen, da dies dem Herzen Gefühlskälte und Nachlässigkeit beibringt und den Sanftmu t gegenüber den Lebewesen ve rmindert. Trotzdem muss man aber betonen, dass Tiere nur im Dienste des Menschen erschaffen wurden . Menschen dürfen sie deshalb jagen , um ihre Bedürfnisse zu stillen bzw. um Freiraum zu schaffen. Genießbare Tiere werden wegen ihres F'leisches gejagt. Manche Tiere werden aber wegen ihres Leders oder ihrer Zähn e gejagt, aber auch um den Schaden gering zu halten.
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Nasuhi Bi/men,
Islamische~
Katechismus
Um Tiere zu jagen, darf man die Ernte von Dritten nicht beschädigen bzw. sie in ihren Behau sungen stören .
Wie darf man jagen? Die Jagd wird durch spezie ll a usgebildete Hunde, Falken, Sperber oder BlaufUße geführt, wobei Waffen zum Verwunden oder Erlege n oder Fallen bzw. Stichwaffen eingesetzt we rden . Die Jagdffihigkeit eines Tieres wird entweder durch au sdrückliches Können bzw. durch Spezialisten bestätigt , denn die Ausbildungsdauer dieser TIere ist variabel. Imam AbO. Hanifa sah keine bes timmte Ausbildungsdauer vor. Die beiden ande re n Imame u n d eine weitere überlieferung von Imam AbO. Hanlfa besagen, dass es ein wahres Zeichen für deren kompetente Ausbildung sei, wenn diese Tiere nach ih rer Freilassung au f Kommando stehen. Tiere wie Leoparden sind e rst dann ausgebildet , sobald sie selbst nichts fres sen und auf Kommando stehen, denn sie sind von Natu r aus wild und scheu. Löwen, Tige r, Bären u nd Schweine, die ja von sich a u s unrein sind, sollten als Jagdtiere gemieden werden . Falls man späte r feststelle n sollte, dass die Ausbildung eines Jagdtieres nicht ausreichend ist, zum Beispiel, wenn es das gejagte Tier selbst frisst oder nicht auf Kommando steht, wird das gejagte Fleisch haräm, de nn die Jagdbeute nicht ausgebildeter Tiere darf man nicht verzehren.
Wesen der Jagdtiere Um ein gejagtes Tier verzehren zu dü.rfen, mü.ssen die unten angegebenen Voraussetzungen er füllt sei n : I.
Das Tier
mU33
durch unselt;: Rdigion erlaubt sem.
11. Der Jäger muss ein Mus lim und oder ei n Angehöriger einer der anderen Buchreligione n sein, der geeignet ist , das Tier zu schlachten. Kinder, die in der Lage sind, die Basmala auszusprechen, Geistesgestörte oder Betrunkene schlachten, falls sie die Basmala ausrufen, dürfen auch jagen. Ausgenommen ist d ie Jagdbeute e ines Muslims im Ihr äm-Zustand während der Pilgerfahrt oder der Wallfahrt im .heiligen Bezi rk" (haram) und um ih n herum. Feu er anbeter und Götzendiener oder Abtrünnige (vo n der wahrhaften Religion) do.rfen nicht jagen und man darf ihre Jagdbeute nicht genießen. 111 . Der Jäger sonte beim Losschießen oder Freilassen der Tie re tatsächlich oder de facto die Basmala ausgerufen haben. Falls d ie Basmala absichtlich unterlassen wird, darf man das Fleisch nicht gen ießen, es wird also haräm . (Imam Schäfi'i hielt die Basmala nicht rur unbedingt erforde rlich, aber sie zu unterlassen , ist verpönt (makn:ih).
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IV. Das gejagte Tier muss seinen tödlic h e n Wunde n unte rliegen , bevor es durch den J äger e rbeutet wird, son st muss der Jäger es schlach ten . In diesem FaJl wird eine Schlachtung e rforderlich, son st darf man das Tie r nicht verzehren. V. Der Jäger muss dem er schossenen bzw. durch das ausgebildete Tier erjagten Tier unaufgefordert nachlaufen, denn es besteht die Möglichkeit, das Tier vor seinem Tod einzuholen und sogleich zu schlac h ten. Solange die tatsächliche Schla chtung möglich ist, reicht die de jure Sch lachtung nicht aus. Falls e r sich ei ne Zeit lang mit etwas and e rem beschäftigt und e rst danach das verendete Tier auffi ndet, darf man dieses Fleisch nicht verzehren. Wenn e r aber o hne Zeitverlus t dem Tier nachläuft u nd es tot auffindet, d arf man das Fleisch verzehre n , denn das Tie r gilt als de jure geschlach tet. VI. Auch das ausgebildete Tier muss sofort dem e rlegten Tier nachlaufen . Dieses Tier kann auch von anderen, nich t ausgebildeten Tieren begleitet werden.
Das Auflauern eines a u sgebildeten Leoparden, um seine Beute zu überlisten, is t davon a u sgeschlossen . VII. J agdhunde, die spezieU ausgebildet wurden, dürfen die Jagdbeute nich t fressen. Falls sie e:; uelllLuch tun , dal"f man d as F'leisch nicht mehr genießen. Ausgenommen davon sind Jagdtiere, die mit ihren Krallen der jägerischen Tä tigkeit nach gehe n , denn bei diesen Ticrarten ist m aßgebend, dass sie auf Kommando hören und nicht, dass sie die J agdbeute unverzehrt lassen . Sonderregelu ngen Einmaliges Ausrufen von "Bismillahi, Allahuakbar" genügt fü r die Jagd me h rerer Tie re. Man darf auch das Fleisch eines Tieres genießen, das bei der Tötung nicht ge mein t war . Das Freilassen eines ged rillten Tieres mit Basmalah ist akzeptabel. Das Jagdtier muss unbedingt bluten , damit man sein Fleisch genießen d arf, eine Verletzung allein ist nicht ausreich end.
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Schรถn und Unschรถn
Schön und Unschön .....................................•••.••...•......................... .. .. 371 Ei nige re ligiöse Termini ..•.•........•................................................................ 373 Istihsiin (Gulheißul1g}............. ................................................................................... ... 373 Kardhiyya (Abneigung) ...... .... ...... . ........................................................................... 373 HQZQ.r (Achtsamkeit) .... ............. .... . ................... ........................................ . ................. 373 Ibdha (Erlaubnis) ...... ........................... ............. ....................................................... 373 Zuhd (Enlhalr.samkelt)................................ . .......•. ,........................... . ................... 373 Wara' (Aufmerk=mkeit) ............................................................................ . .. 373 Mal 'limal (Speise) ........ ..................................................................................... ... ................... 374 MaSrU lxil (Gclranke ................... ......................................................................................... 374
Ve rpfli c htung zum Lernen und lA:!hren .... ......... .. .......................................... 374 Gemeinschaftliches Lernen ................................................................................................ 375 Predigt und Ratschlag ................... ........ ...................................................... 375 Voraussetzungen .....................................................................................................
. .. 377
Ve re hrung und Respekt g egenüb e r Hei ligtüm ern ......................................... 377 tVas sind HeI1igrii.mer? ....................................................................................................... 379 AugenWlScherei ................. _. ................................................................................................ 380
Aufric htigkeit ...................... ........................................ ............... ............. .... 38 l Familie und Verwand tschaft ................................................................... .... 382 Wen darf man nicht heiralen? ..................................................................... ......... 383 Erwerbstätigkeit ............................................ ........ ..................................... 385 Wege zum Erwerb d es Lebensu nte rha lts ...................................................... 386 Hande l und Gewinns panne .................. ............................................. ........... 386 Wucher
(Ihtikiir/...................................................
...................................... ............ 387
Wesen und Arten des Z in ses ....................................................... ........ ......... 388 Taus chhondel . ...........................
. ................................................................................. 389
Aus le i hen ....................................................... ............................................ . 390 Verp6ntes Ausleihen .... .......... .......... ....................................................................... .. ..... 390 Zinsverbot .... ........................................................................................................................ 391 Im Is lam uerbotene Dinge ................................. ...... ...................................... 39l Erlaubte und verbotene Leben.smittel ........................................................... 392 Spfrisen ................... _............. ........... ................................................................. .. 392 Cieträ.nke ............. ................................................................................................................ 3 93 Medikamente ......... . ................................................................................... 394 Me n ge und Anstand beim Esse n und Tri n ke n ............................................... 394 Bekleidungsvorschrifte n ............... ... .... .... ................................... ............. .... 396 Festliche Kleidung ....... . ......................... ................................................................. 396 Seide ... .... ... ................................... .......... .... ... .... .. .... ..... .. ..................................... 396 Schmuck. .... ........................................................................................................................... 397 Fundwaren ................................................... ................................. .............. 398 Regelungen. die Fundwaren betreffen .... ............................................................................... 398 Wer/gegenstande ................................................................................................................ 399 I s lamisch e Feiern und Wettbewerbe ............................................................. 400 Unantastbarkeit der Körpertei le und des Leben.s ......................................... 40l Sanftmut gegenübe r Tieren .................................. ... .. .... .............. ................ 402 Materielle und sp irituelle Reinheit im I slam ................................................ 403 Formen der materiellen Reinigung sind: ................ ......................... . ..................... 403 Formen der spintuelIen Reinigung . .............. ................ ................ .. 404 ................................................... ... 405 Vergebung der SUnden ... ..............
Schön und Unschön Alles, was unsere heilige Religion als gut oder schlecht, schön oder unschön sieht, wird in der einschlägigen Literatur behandelt. In diesem Kapi tel möchten wir diese Thematik detailliert behandeln.
Einige religiöse Termini Istihsa n (Gutheißung)
Istihsän (Gutheißung) bezeichnet die Maßnahme, etwas s chön zu rmden und anzunehmen. In der Formlehre der islamischen Jurisprudenz (Piqh) versteht man darunter, dass man den Analogieschluss (Qiyäs) beiseite lässt und d as nimmt, was dem Menschen nü.tzlich ist. Anders definiert bedeutet dies, das SC,hwieri ge zuguns ten des Leichtere n bleiben zu lasse n und bei den allge mein angenommenen Angelegenheiten das Leichtere anzunehmen, was du r ch die Religion besonders erLaubt wird. Unter dem Istihsän möchten wir seh r wichtige und nützliche Angelegenheiten behandeln. Alles, was unsere Religion für empfohlen (mustahabb) hält, bezeichnet man auch aJs ~mustahsan ~ (gutgehießel1) und den Gegensatz dazu als ~gay r mustahs aJl~
(nicht gutgehießell).
Karahiyya (Abneigung)
Karähiyya (Abneigung) bezeichnet wörtlich Schwierigkeit, Belästigung, Gewalt und Verda mmung von etwas. Als religiöser Terminus versteht man darunter die Durchführung einer Tat, die man lieber unterlasse n sollte, was man auch als Karäha bezeichnet. (Siehe Taten der Verantwortlichen) . Hazar (Achtsamkeit) Hazar (Achtsamkeit) bezeichnet semantisch die Verhinderung einer Tat. MahzUr von demselben Stamm bezeichnet ein religiöses Verbot und alles, was man
aus religiöser Hinsicht lieber unterlassen sollte.
Ibäha (Erlaubnis) lbäha (Er laubnis) bezeichnet die Tole rierung einer Angelegenheit, wobei zwischen Tun oder Nicht-Tun kein Unterschied besteht. Die Bewilligung, eine Speise zu kosten, bezeichnet man auch als Ibäha. (Siehe Taten der Verantwortlichen). Zuhd (Enthaltsamkeit) Zuhd (Enthaltsamkeit) bezeichnet die Ve rmeidung von und Abstand nahme zu etwas. Als religiöser Terminus versteht man darunter den Verzicht auf weltliche Taten und die Beschäftigung mit dem Gebet und mit wohltätigen Angelegenheiten. Wara ' (Aufmerksamkeit)
Wara' (Aufmerksamkeit) bezeichnet die Vermeidun, von
Feznheilen islClmischen Glaub.!-ru
Z~ilelhaftem ,
um
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Verbotenes zu vermeiden. Wara' bezeichnet man auch als ,.Taqwä' oder »Ittiqä"". Mat'ümät (Speise)
Mat'umät (Speise) bezeichnet alles, was man isst, trinkt oder kostet. Alles, was man isst, bezeichnet man als "Ta'ämu . Masrübät (Getränke
Masn1bät (Getränke) bezeichnet alles Flüssige, was man trinkt. Lexikographisch bezeichnet .Sar ä b" alle Getränke, die man trinkt. Als religiöser Terminus versteht man danmter aber nur alkoholische Getränke, die Trunkenheit hc rbcifUhrcl1. "Ch nmr u iot an und fü r sich Wein, wird aber im Allgemeinen rus Synonym für .Saräb" verwendet (Siehe den zugehörigen Teil).
Verpflichtung zum lernen und l ehren Die Aneignung von Wissen ist eine abs olute Ve rpnkhtung für jeden Musli m und jede Mu slima. Es ist tUr jeden Musli m obligatorisch, über die notwendigen Kenntnisse zu verfügen, die ihm helfen, seine religiösen Pflichten wahrzunehmen, das Erlaubte vom Verbotenen bzw. das Richtige vom Falsche n zu unterscheiden. In einem Hadith heißt es:
,,fEs ist für jeden 5M.uslim undjeae !"Musfrma eine 'Verpflichtung,
sicli UlisselI al/zueignen!Die Aneignung von Wissen, um anderen das Wisse n zu vennitteln, das sie brauchen, ist eine S unna , und deshalb auch eine gottesdiens tlic he Handlung. Es ist auch als eine Vervollkommnung und Ehre gestattet , Angelegenheiten zu erforschen , die darüber hinausgehen. Es ist aber verpönt, wenn man darauf aus ist, sich zu n1hmen und damit anzugeben. Die Aneignun~ von Wissen ist eine Verpflichtung ftir Einzelne , aber auch für die Gesellschaft. Das Allernötigste zu erlernen, ist eine Verpnichtung für jedes einzelne Mitglied der Gesellschaft. Alles, was man persönlich braucht, ist eine ,persönliche PrHc ht. Jedes Individuum sollte sich dieses Wissen aneignen und sich daran o rien tieren. Andere Wissensgebiete sind nicht fü r den Einzelnen, sonde rn für die Gesellschaft erforderlich . Da es notwendig ist, stellt es eine ausreichende Pflicht dar. Medizin, Mathematik, Chemie oder andere Naturwissenschaften sind Beispiele dafür. Nich t alle brauchen d iese Wissensgebiete zu beherr schen. Solange einulne Gf'"~f'"ll~hAft~mit g1i eder diese Teilgebiete beherrschen, sind alle anderen von dieser Verpflichtung befreit. Wenn sich aber niemand diesen Teilgebieten widmet, sind alle gegenüber Gott i.n diesem Sinne verantwortlich . Die islamische Religion schätzt das Wissen sehr. Das Wissen ist ein Licht, ein Lebenslicht, und verhilft der Gesellschaft zur Hochkultur und zum Glanz. Unwissenheit ist Dunkelheit, Tod und eine absolute Katastrophe.
374
Omer Nasuhi Bllmen, Islamischer Kotech:.smus
Unser ruhmreicher Prophet meinte, dass de r Prophet Luqmän al-Hakim fol genden Ratschlag seinem Sohn übermittelt hat:
.?.teill 'Kind. Mmm tei( 011 dell 'l(feisen dU qefelirtell. 'lwre ,(eil tM/ortell derWeiseIl z u, dellll so wie gott die 'Erde mit fJ?fgtll eifliselit, so tVlrd ell/e tote Seefe I//lt acm Lient der Wei.slieit eifrisclit!· Für jeden Berufstätigen ist es eine Verpflichtung, die religiösen Angelegenheiten, die dieses Berufsfeld betreffen, zu erlernen. Jeder, der Handel betreiben will, soll Erlaubtes vom Unerlaubten unterscheiden können . Nur dadurch kann er Dinge vermeiden, die der Religion widerstreben. Musliminnen erlernen Details über die Waschung, das Gebet oder das Fasten VO ll ihren Ehemännern oder von Männern, zu denen sie Kontakt aufnehmen dürfen. Sie dürfen mit dem Emverständnis ihrer Männer auch wissenschaftliche Versammlungen besuchen. Solange ihr Mann flicht in der Lage ist, Ihre Fragen zu beantworten, entfällt auch dieses Einverständnis, wobei man den islamischen Anstand zu wahren hat. Gemeinschaftliches Lernen
Erörterungen und Versammlungen , die darauf abzielen, das Publikum zu belehren und eine Angelegenheit zu e rörtern bzw. das Wissen zu vertiefen, sind zu fördern, wobei man sie als gottesdienstliche Handlungen bezeichnen darf. Be s prechu.n gen oder Kritiken, die darauf abzielen, einen Muslim he rabzuwü rdigen bzw. abzuwe rten, oder Ruhm und Gut zu e rwerben, sind verboten und widersprechen der islamischen Ethik. Persönliche Streitereien sind unbedingt zu vermeiden. Streitgespräche, die den Sinn oder die Form der Gegenseite kritisieren, resuJtieren aus Selbstüberschätzung und Angeberei. So müsste man venneiden, die Aussagen des Kontrahenten sofort zu verbessern. Falls es aber aus religiöser Sicht unbedingt e rforderlich ist, sollte man Milde walten lassen und sich ganz höflich verhalten. In einem Hadith heißt es:
.,5o(ange ein !Dieller gOI tes nielit das S treitgcsprlieli ulIterfiisst, auen weliTl er '/?sc/it fUlt, wIr sei" quw6e IIIclit
'fJO([lWmTTlen!~
Das Pochen auf ein Recht oder Selbstüberschätzung sind niemals zuge lassen, denn ein solches Verhalten schöpft nur aus Hass, Neid und Gier, wobei 81le diese Eigenschaften ein großes Manko rur den Menschen bilden . Das Beste, was man annehmen darf, ist Recht:
Predigt und Ratschlag Predigen und Ratschlage zu erteilen, ist eine wichtige Aufgabe im Islam. Genaue r gesagt ist es eine "aus reichende Pflicht- (lard kifoya). Worte , die man
Femhelten islamtSmen Glaubens
375
auf Kanzeln zum Ausdruck bringt (t'eligiöser Terminus dafür ist ~Chutba"), sind eine Sunna, also der Weg unseres ruhmreichen Propheten. Von diesen Reden, die den religiösen Erfordernissen entsprechen, proritieren alle, wobei man milde Aussagen bevorzugt. Diese Wo rte sind Ermahnungen, die allen Gläubigen sehr viel nutzen. Ratschlag (nus'h) ist an und für sich ein HerbeiwG.nschen von Gulem (Ch ayr). In einem Hadith heißt es: ~Wahrlic h ,
die Religion besteht einfach darin,
rur Gott, für Gottes Buch und Seinen Propheten, für die Imame der Muslime und für alles und jeden Gutes zu erOehen'" 'Es ist sienerncli eil/e wonfoefämoe '11itliJ~it., qottes rJ?srtgion ZII tfienen
IIIU{ aen allaerw z u Won{ ulla qCii.ck.zu verlie(fen, die aus liolier qesinrlulIO reslI(tlen . in diesem Sinne heißt es in einem Hadith:
,/Dass qott jemal1l(en al/ren tfiefi zum jllJliei{ verfii(ft,
ist für dien vie{ ertraoreiener, aCs aas, was die SOIl /le erhem .• Ratschlag ist tatsächlich eine wohlgefällige Tätigkeit und ein Dienst an die Menschen . Andererseits sind aber RatschlAge, die darauf abzielen, Gut oder Anerkennung zu erwerben bzw. Menschen zu fUhren, eher eine Sünde für den Erteilenden . Da auch es dabei an gutem Willen mangelt, werden sie durch Gott nicht akzeptiert. Die Nicht-AnnRhme von RMschlägf'n, die gut gf'mein t sin d u n d zum Heil führen, die Nicht-Befolgung von Anweisungen der Gelehrten, die einem durch ihr Wissen überlegen sind, resultiert aus einer schlechten Charaktereigenschaft wie der HartnäCkigkeit. Hartnäckigkeit schöpft aus Selbstgefälligkeit und Stolz, welche die Menschen den Wün schen des tierischen Egos untertänig ma, ehen. Die Aufforderung zum Guten und das Abhalte n vom Bös en ist eine islamische Verpflich tung, die Ober das Predigen hinausgeht. Die Muslime sind verpflichtet, diese Aufgabe wahrzunehmen, denn allein durch diese Eigenschaft sind sie den anderen Nationen vorgezogen. Die Muslime werden durch diese Eigenschaft gelobt. wMII.'rOf', das Gute, ist alles, w::!!; der Natur des Mpn!'l.chen entspricht und
durch die Religion empfohlen wird. ~ Munkar", das Böse, ist das Gegenteil davon und bezeichnet alles, was de r Natur des Menschen widerstrebt und durch d ie Religion untersagt wird. So wG.nscht jeder Muslim fü r sich, für seine Glaubensbruder und alle Menschen das Gu te und ermahnt alle dazu. Der Mu s lim bekennt sich zu der Aufgabe, die Menschen vom Bösen abzuhalten, wobei diese Aufgabe graduell gekennzeichnet is t. Die Ermahnung zum Guten sollte nicht mit Taten, sondern durch Worte zu erfolgen, falls man Gewalt von der
37.
6mer Nasuhi Bilmen, lslamlSCher Katec}usmus
Gegenseite erwartet. Wenn auch Worte schlimme Folgen nach sich ziehen könnten, sollte man diese Tat in seinem Herzen stillschweigend verurteilen. Man betet für das Ausfü hren des Guten und das Abhalten des Bösen. Falls ein Muslim s ich dazu be rufe n fühlt, das Gute anzuempfehlen und das Böse abzuhalten, ist er dazu verpflichtet und kann auf diese Aufgabe nicht ve rzichten . Falls e r aber Gewalttätigkeit oder Beschimpfung befürchtet, die daraus resultie ren könnten, sollte er es lieber unterlassen. Wenn er aber weiß, dass er nichts zu befürchten hat, aber sicher ist, dass seine Worte nicht angenommen werden, ist es ihm freigestellt, ob er reagiert oder nicht . Er kann Ratschläge erteilen, aber sie auch unterlassen, wobei es besser ist , sie zu er teile n . S trapazen, die man in diesem Sinne erduldet, sind eine Art von Mugdhada (Selbstbekämp[ung). Falls die Anempfehlung oder die Unte rsagung dem Recht oder dem Bedürfnis e ntsprechen, sind sie anzunehmen. Obwoh l der Vertreter dieser Meinung sein e eigenen Worte nicht in die Tat umsetzt, sind seine Aussagen anzunehmen. Es ist aber eine Tatsache, dass jemand, der Ratschläge erteilt, die folgenden fünf Eigenschaften besitzen muss: Vora ussetzunge n I. Er muss über die e rfo rde rlic h e n Ke nntnisse verfügen,
denn wer übe r diese Kenntnisse nicht verfügt, darf diese Aurgabe nicht erfüllen. 11. Er muss seine eigenen Worte s elbs t in di e Ta t ums etze n , falls er es doch nicht tut, wird e r getadelt:
'W'aMlIn saot dir, was i!ir /l id; tut?
{as-Saff, 61/2} 11 1. Er muss auf de n Wille n Gottes und die Vervollkommnung der Muslime bedacht sein. IV. Den Zuhörern gegenüber ist Milde walten zu lassen. San ftm ut muss ebenso vorherrschen . V. Er muss geduldig und gutmütig sein . Gewalt und Zwang sind unbedingt zu vermeiden. Es ist auch zu erwähnen, dass Menschen aus dem einfachen Volk nicht Gelehrte und Weise unterweise n können. Ein solches Verh alten widersprich t dem islamischen Verhaltenskodex und kann auch unwissentlich Unheil ver ursachen.
Verehrung und Respekt gegenüber Heiligtümern Alles, was Gott a nbelangt Und aus religiöser Sich t r ein u nd sauber ist, be-
Fein.heilen islamischen Glaubens
377
zeichnet man als
~ Muqaddas;it\
d.h. Heiligtümer.
So wie Gott heilig ist, sind auch Seine Beinamen heilig. Einer der heiligen Beinamen Gottes lautet "Quddus". Auch die Bucher, die Propheten und die Gott Nahestehenden genießen eine Heiligkeit. Islamische Gebete sind heilige Aufgaben. Islamisc he Gebetshäuser sind auch heilige Stätten. Wir Mu sli me sind zum Respekt und zur Verehrung gegenüber Heiligtümern aufgerufen. Mensch en, d ie diesen Respekt missachten, verkom men seelisch tmd verfremden sich gegenüber der hohen Gesinnung. Sie geraten in Unwissenheit und entwerten sich selbst als Mensch . Respekt und Verehrung orientieren sich an der Beschaffenheit des Heiligtums. Hier möchten \vif einzelne Gesichtspunkte erörtern. Wir sind dazu aufgerufen worden, Gebete und heilvolle Taten mit Gottes Namen, also mit der Basmala ei nzulei ten. In einem Hadith heißt es: ~'E ine
'Lat ofine 'Ein(eituno dilrcfi aen !J/amen qottes ist ofine Segell (6a ral(a}!" ,
Beim Zitieren des heiligen Namen Gottes, fü gen wi r Bezeichnungen wie Ta'ala, Galla oder -Ala dazu. GaUa Galä luhü darf man auch benutzen. Solche Beifügu ngen si nd vortreffiiche islamische Bräuche. Falls einer der heiligen Namen unseres Propheten erwähnt wi rd , beten wir für Ihn und begrüßen Ihn, indem wir "Muhammad salla Uähu aleyhi wa sallam ~ sagen. Auch beim Schreiben des Name ns Muhammad wird diese schöne islamische Tradition eingeh alten , wobei d ie Abkürzung ,.S . A.W .~ rur sallallähu a1eyhi wa sallam (Gott segne und erhalte ihn) steht und oftmals ganz ausgeschrieben wird. Auch die Name n anderer Propheten sind mit dem ßFriedensgruß~ zu begrüßen. Adam aleyhissalä m (..der Friede sei mit ihm") oder Jesus (lssä) aleyhissaläm, wobei die Abkürzung ,..A.s.a für aJeyhissaläm steht. Nur die Propheten werden mit dem Friedensgruß erwähnt. Nicht-Propheten werden nur dann mit dem Friedensgruß zusammen erwähnt, wen n sie mit Propheten gemeinsam genannt werden. So sagt man z.B . • Muhammad und seine Familie und seine Gefährten, der Friede sei mit ihneIL " Ein solches Verhalten ent spricht dem islamischen Verhaltenskodex und dient zu r Unterscheidung zwisc hen Proph eten und Nich t-Propheten. Die ehrenwerten Gefährten Muham mads werden s te ts mit ~radiyalIähu ' aoh" (Gott sei zufrieden mit ihm) zusammen erwähnt. Gelehrte und ande re islamische Persönlichkeiten sind mit ~rahmatullähi ' aleyh" zu erwähnen. Berühmte ehrenwene Persönlichkeiten s ind mi t ~qaddasall ähu asrärahü a zu erwähnen. Diese Beifügungen en tsprechen dem islamischen Verhalten skodex. Alle Gefährten unseres ruhmreichen Propheten Muhammad u n d vornehme is lamische Persönlichkeiten s ind zu verehren. Es ist einem Muslim nicht ges-
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Omer Na.suhi Bi/me", Islamischer Katechismus
tattet, einige Vorfälle zwischen ihnen zu erwähnen, um manche von ihnen zu kritisieren. Die Rezitation des Korans ist mit "A'uzu billä h i m inas-Saytänir-r agim " ("Ich flüchte mich zu Gott vor dem verstoßenen Satan") einzuleiten. Um dieses Heilige Buch unseres Herrn auszuschöpfen, muss man zu Ihm Zuflucht such en u nd Ihn um Hilfe bitten. Was sind Heiligtüme r?
Man sollte die rituelle Waschung vornehmen, bevor man den gnaden reichen Kora n 1!l dle ];and nunmt, wobei man in Richtung Kaaba sitzen und eine wur~ devolle Position einnehmen saUte. Niemand darf ohne Waschung einen Koran in die Hand nehmen, der sich nicht in einer Hülle befindet. Nur saubere und gewaschene Mensc hen dürfen das Heilige Buch in die Hand nehmen. Der Koran darf nur in Gegenwart fo rmgemäß bedeckter Personen und an sauberen Plätzen rezitiert werden, wobei die Anwesenden zuhören müssen. Es ist verpönt, an unsauberen Stellen bzw. in Gegenwart von nicht formgemäß bedeckten Pe rsonen den Koran zu rezitieren. Es ziemt sich nicht, den Koran mit lauter Stimme zu rezitieren, falls die Anwesenden ihm nicht den gebührenden Respekt entgegenbringen. Da dieses Verh alten eine Geringschätzung des Korans darstellt und somit die Verantwortlichkeit der Anwesenden zur Folge hat, ist es unbedingt zu vermeiden. Ein Kalligraph sollte beim Niederschreiben des gnadenreichen Kora ns dieses Buch auf einen hohen Tisch legen, eine nicht sehr feine Feder und saubere Tinte benutzen, wobei der Zeilenabstand nich t zu gering gehalten wer den darf. Zu kleine Schriftarten und eine überspitzt feine Feder beim Schreiben des Korantextes 1st vorsichtshalber verpönt. Versilberung oder Vergoldung dieser Schriftstücke ist gestattet, weil man dadurch den Text verehrt. Den Korar., den Schwa rzen S t ein (al-Hagar al-Aswad) an der Kaaba oder Kaaba selbt darf man als Verehrung küssen. Auch die Hand eines frommen Mannes darf man küssen. (Imam Schäfi'i meinte, dass man auch Brot küssen dürfe, obwohl es zu der zeit Muhammads nicht üblich war und später eingeführt \vurde. Auch die Hanafiten haben nichts dagegen einzuwenden .) Man darf nicht mit Ringen oder anderen Schmuckstücken, auf denen Koranverse eingravie rt sind, aur die Toilette, solange keine Notwendigkeit besteht, denn ein solches Verhalten ist nicht respektvoll. Solche Schmuckstücke sind vor dem Hine ingehen zu entfernen und an einem sauberen Ort aufzubewahren. Ein beschädigtes Koranexemplar ist in einem sauberen Tuch eingewickelt an einen Ort zu begraben, de r nicht von Menschen betreten wird. Eil: solches Verhalten ist eine Verehrung des Korans. Erde darf nicht darauf geschüttet werden, wohingegen ein hölzernes Gestell durchaus verwendet werden darf.
Feinheiten islamischen Glaubens
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Auch das Ve rbrennen solcher Koranexemplare ist nicht gestattet. Auch andere besch ä digte Religionsbücher können begraben oder in einem fließenden Gewässer überlassen werden. Man darf sie auch verbrennen, nachdem man die heiligen Namen darin C".usradiert hat. II:s ziemt sich nicht, solche Bücher als Einwickelpapier zu be nutzen, weil so etwas dem Respekt gegenüber der Religion und der Wissenschaft widerstrebt. Auch einzelne Blätter, die Gottes ode r Muhammads Namen enthal ten, dürfen nicht als Einwickelpapier eingesetzt werden. Der Respekt gegenüber den Gebetshäusern ist eine Verpflichtung, 6e als obligatorisch (wagib) einzustufen ist. Große Moscheen (Cami1 und kleine Moscheen (Masgid) sind mit Respekt zu betreten. Und man sitzt dort mit Hochachtung. Ungebührendes Verhalten und lautes Reden sind unbedbgt zu ve rmeiden. (Siehe Regelungen für die Moscheen) Beschimpfung, Beleidigung oder Geringschätzung des Korans, der Religion oder des Glaubens, irgendeines Propheten oder der Gepflogenheit (Sunna) des Propheten, einer Überlieferung oder eines Gebetshauses ist Unglaube. Jeder, der ein solches Vergehen begeht, sollte Buße tun und Gott um Vergebung bitten. Andererseits sollte er sich nochmals zum Islam bekennen, also seinen Glauben und seinen heiligen Bund erneuern. Falls ein Gläubiger im betrunkenen Zustand solche Worte von sich gibt, kann man daraus nicht auf seinen Unglauben schließen, denn durch die Abschaltung des Geistes wird die absichtliche Bekennung zum Unglauben verhindert. Ein solcher Men sch sollte lieber das Trinken aufgeben und seine Schandtat bereuen und Buße tun. Man darf eine Schandtat nicht au f Dauer fortsetzen. Der Mensch ist ein höheres Lebewese n , das auf die beste Art und Weise erschaffen wurde. Aus diesem Grund darf man niemanden beschimpfen. So darf man auch nicht die einzelnen Körperteile eines Menschen bemängeln. Je~ mand, der das tut, sollte die Strafe, die der Richter ausspricht, annehmen und seine Tat büßen. Manche Gelehrten er achten die Beschimpfung des Mundes eines Gläubigen als Unglaube, denn der Glaube wird durch den Mund ausgesprochen und der Koran durch den Mund rezitiert. So wird die Beschimpfung des Mundes der Beschimpfung des Korans gleichgesetzt, und deshalb sollte man sich emeut zum Islam bekennen, also seinen Glauben und seinen heiligen Bund erneuern. Das Aufbewahren des Korans oder irgendeines religiösen Buches an einem unsauberen On und das Abschreiben der Koranverse mit unsaubere r Tinte zwecks Magie bzw. das Aussprechen ungebührender Worte in diesem Sinne ist auch Unglaube. Deshalb muss man deranige Beleidigungen unbedingt unterlassen. Augenwische rei
Die (schwarze) Magie enth ält Schriften, Gebete und Hexenformeln, die Körper, Geiste und Seele beeinflussen, Menschen krank machen und sogar ermorden und den ehelichen Frieden ze rstören können. So erachten alle Gelehrten der 380
Clmer Nasuhi 8i1men, Islamischer Katechismus
Islamwissenschaften di.ese Magie als religionsgesetzlich verboten (haräm). Nur Sünder betreiben Magie. Manche Geleh rten des islamischen Rechts meinen, dass Personen, die Magie e rlernen oder lehren , aus dem Kr eis der Religion a u streten. Nur diejenigen , die Magie erlernen, um sich davor zu schützen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Zu glauben, dass Magier und Satane alles tun können, was sie sich wün schen, ist ebenso verbolen, da dies von Unglauben zeugt. Ob es eine Trennung zwischen schwa.r zer und weißer Magie gibt, ist umstritten. Alle d rei Im ame meinten, dass die sch wa rze Magie tatsächlich wirkt. Imam Abu Hanjfa meinte aber, dass die schwarze Magie über haupt nicht wirke und keinen Einfluss auf die Materie habe, wobei einiges davon nur auf ZufäJle zuruckzufUhren sei. Weiße Magie sei lediglich ein einfaches Kunststuck. Manche Gelehrten meinen, dass die Buße der Magier angenommen wird, manche schließen sie sogar a us und sehen auch eine weltliche Bestrafung vor, da es eine Schandtat ist. Prophezeiungen und Rückschlüsse aus den Stemenkonstellationen bZ\v. Knoc henschau (oder ähnliches) sind auch verboten. Der Islam ver bietet solch e Taten, denn es ziemt sich für belesene und andächtige Menschen nicht.
Aufrichtigkeit In Angelegenheiten, die das Gebet regulieren und sich deshalb auf die Beziehung zwischen dem Menschen und Gott beziehen, darf man nur die Worte von gerechte n Menschen als verbindlich annehmen. So sind die Worte der Sunder u nd die der Nicht-Muslime nicht verbind lich. Falls ein ger echter und aufric h tiger Mus lim die Infor mation einbringt, dass kein rituell reines Wasser zur Verfügung steht, darf man das Tayammum vornehmen. Wird die gleiche Inrormation durch einen Sün der oder Nicht-Muslim e rteilt, hat man nachzuforschen, ob das Wasser, das zur Verfügung steht, rein oder unrein ist. Man darf aber die vorherrschende Meinung gelten lassen. Falls man sich davon überzeugt, dass die vertretene Meinung der Wahrheit entspricht, darf mall die rituelle Erdwaschung vor nehmen. Falls man aber von der Unwah rheit der Aussage überzeugt ist, sollte man sich mit diesem Wasser waschen und zusätzlich das Tayarnmum vornehmen. Falls ein aufric htige r Muslim die Reinheit des Wassers bezeugt, aber ein weiterer Muslim ihm widerspricht, sollte man lieber die Reinheit annehmen, denn das Wasser ist naturgemäß rein. Falls ein a ufrichtiger Muslim d ie SCh lachtung eines toten Tieres bezeugt, aber ein weiterer Mu slim dies in Frage stellt, sollte man sich der vorherrschenden anschließen. Falls ein Muslim ber ichtet, dass ein verstorbener Nicht-Muslim vor seinem Tode zum Islam übertreten ist, müssen alle a nderen das Trauergebet für ihn verrichten. Beim Ha ndel und anderen ähnlichen, jur istischen Angelegenheiten sind Aufrichtigkeit bzw. Gerechtigkeit nicht unbedingt erforderlich , so darf man auch
Femheiten islamzschen Glaubens
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w..
Worte der Sünder und der Nicht-Muslime für verbindlich e rklären. Man darf sich sogar auch an diesen Aussagen orientieren. Falls ein Nicht-Muslim behauptet, eine Fleischware von einem Muslim oder Angehörigen einer anderen Buchreligion envorben zu haben, darf ein Muslim sie genießen. Wenn er aber meint, sie von einem Feueranbeter erworben zu haben , darf de I' Muslim sie nicht genießen. Derartige juristische Angelegenheiten sind ... ielschichtig, so ist es eine soziale NOhve ndigkeit, auch die Worte der Nicht-Muslime als verbindlich zu erachten,
Familie und Verwandtschaft Zwischen den Muslimen besteht eine religiiSse Geschwisterlichkeit, Diese Be-
ziehung ist eine allgemeine Venvandtschaft und eine sehr nahe Bindung. So sind alle Muslime eng aneinander gebunden, gleich welchem Land oder welcher Nation sie entstammen . Sie lieben sich gegenseitig und wunschen einander nur das Beste. In einem Koranvers heißt es:
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([)ie qfäu6igen situ{Ja (]3rlll[er
[aC-J1ugurat, 49/lOJ Zusätzlich zu dieser allgemeinen Venvandtschaft besteht eine Verwandtschaft und Verschwägerung seitens der Familien, die auch bestimmte Rechte und VerpOichtungen mit sich bringen und streng einzuhalte n sind. Die Vermehrun g und Stärkung der Muslime, de r Schutz ihrer Heimat und ih rer Existenz hängen vom Familienleben ab, In diesem Sinne sind Gründung und Fortsetzung einer Familie eine wichtige islamische Verpflichtung, Fu r jeden Muslim, der in der Lage ist und sich dazu berufen fühlt, ist es obligatorisch ode r Pflicht, eine Familie zu gründen. Für Muslime, die sich selbst beherrsche n können, ist es aber eine bestätigte Sunna. In einem Hadith heißt es:
• Vermählt uno tJennehrt euch, icli wu(fe miCh Gm Jürlgsten 'tag mit eurer j1nzah{ gegem16er anderen gemeinscliafierl n'ilimenJ
It
Es ist aber denje nige n Menschen untersagt, sich zu vermählen , von denen man überzeugt ist, dass sie ih re Gattinnen unterdruckeIl und entrechten würde n , denn in diesem Falle darf man den e rwarteten Ertrag des ehelichen Lebens nicht envar ten. Die Scheidung ist einerseits zugelassen, andererseits aber mit Bedenken belastet. Falls man die Erwartungen des ehelichen Lebens nicht erfullen kann oder eine unerwartete Situation hinsichtlich der Lebensbed ingungen oder der Keuschh eit eintritt , ist die Scheidung legal und zutreffend. Ohne eine solche
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Omer Nasuhi Bllmen, Islamischer KaIechismI,
Notwendigkeit ist sie aber unschön und ungebührlich. [n einem Hadith heißt es: ,/Die II nSCfiÖ llste /llIter aell z uoe(assellclI
JInocfegelllieit,cl/ 6ci gott ist d1e Sclieid!/IlO!" So sollte man das Familienleben fördern und nicht unbedingt notwendige Scheidu ngen und Trennungen venneiden, um sich der Verantwortlichkeit, die sie mit sich bringen, zu entziehen . Jeder Muslim ist ve rpflichtet, sich über die religiösen Angelegenheiten hinsich t lich des Familienlebens zu informieren. Man sollte genau Bescheid wissen, wen man heiraten darf und welche Verwanuten alt; F',ullilienant;ehür it;c zu betrachten sind. Der Ehevertrag, den man als Trauung bezeichnet, wird in Gegenwart von Mann und Frau bzw. ihren Vertretern oder Treuhändern und Zeugen vollzogen. Die Trauung wird durch eine Partei vorgeschlagen und durch die andere angenommen. Die eine Partei besagt: "lch habe dich aJs Frau angenommen". woraufhin die andere Partei antwortet: "Ich habe es angenommen". De r Vertreter oder der Treuhänder eine r Partei sagt: ~Ich habe in meiner Eigenschaft als Vertreter oder Treuhänder von X die Pa rtei Y als Frau ange nommen~, wobei die Gegenpartei antwortet, "Ich habe es in meine r Eigenschaft als Vertrete r oder Treuhänder von Y angenommen~. Die Zeugen bezeugen diese Trauung. Derart werden Aufforderung und Annahme vollzogen. Der Frau steht ei n bestimmtes Vermögen zu, das man als .mahr" bezeichnet. Diese ..Mahr" kann man auch im Vorau s bestimmen, wobei die Parteien sich darüber einigen mussen. Die Frau hat das Recht, dieses Vermögen später ih rem Man.n zu schenken. Wen darf man nicht heiraten?
Vater, Großvater, Mutter, Großmutter, Brude r und Schwester, Onkel väter liche rseits und mütterlicherseits. Tante väterlicherseit s und mütterlicherseits sind Verwandte, zu denen eine nabe Verwandtschaft besteht und die man nicht heiraten kan n . Eine Trauung mit ihnen ist in keiner Weise nicht zugelassen . So darf niemand seine Nichte oder die Kinder seiner Nichte heiraten. Man darf sich abe r mit der Tochter des Onkels väterlicherseits und mütterlicherseits oder der Tochte r der Tante väterlicherseits und matterlicherseits vermählen . Die Kinde r zweier Geschwister dürfen einander heiraten . Es besteht zwar eine Verwandtschaft, die aber eine Heirat nicht ausschließt . Auch die Milchbrudersc haft wird de r Blutverwandtschaft gleichgesetzt, wobei man auch die Milchmutter bzw. den Milch vater und dergleichen nicht heir aten da;{.
Für die Einleirung de r Milchbruderschaft sollte das Kind unter zweieinhalb Jahren sein und e ntwöhnt worden sein. Die Milch, die man über diesen Zeitraum hinaus trinkt, bewirkt keine Milchbruderschaft. Diese Fr ist sah Imam
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Abu Hanifa vor, die anderen Imame sahen eine Frist von zwei Jahren vor. Der Mann wird durch die Trauung mit den Verwandten seiner Gattin verschwägert. Diese Verschwagerung is t ein Hindernis für weitere Trauungen. So darf man die Mutter, Großmutter, Tochter von einem andere n Mann onf>r 1':11keltochter seiner eige nen Gattin nicht heiraten. Palis jemand mit einer der Obengenannten geschlechtlich Verkeh r hat oder irgendein Körperteil mit Inbruns t hält oder kUsst, wird die Beziehung zu seiner Gattin hanim . Terminologisch bezeichnet man es als ~ Hu rmat a lMusähara". Eme Frau darf den Vater ihres Ehemannes oder den Sohn oder das Enkelkind aus einer anderen Beziehung nicht heiraten. Eine solche Trauung ist für ewig ausgeschlossen. Falls es doch zu einer unerlaubten Beziehung oder eine r inbrünstigen Annäheru ng gekommen ist, wird die Beziehung zum Ehegatten haräm. Ein Mann d<u r "'it: &:hwester und die Tante väterlicherseits und mütterliche rseits seiner Gattin nur vorübergehend nicht heirate n. Palis er sich aber scheiden lässt und die Frist einhält, kann er die oben genannten Personen heiraten. Man darf nie sei ne S tiefmutt e r und die Frau seines Sohnes oder seines Enkelkindes heiraten. Dies gilt auch nach der Scheidung. Zwischen diesen Personen besteht eine ~Hurmat aI-Musähara-. FaUs jemand mit der Gattin seines Sohnes oder Enkelkindes bzw. seines Vaters eine Beziehung eingeht oder eine geschlechtliche Annäherung erlebt, darf die Gattin keine Beziehung mehr zu ihrem Mann haben. Verwehrung der Heiratsfähigkeit wegen Verschwägerung kann aus uneriaubte:n geschlechtlichem Verkehr resultie ren. Niemand darf die Mutter, die Großmutter, Tochter oder Enkeltochter einer Person heiraten, mit der er geschlechtlichen Verkehr gehabt hat bzw. die er mit Inbrunst angefasst oder deren Geschlechtsteil gesehen hat . Zwischen diesen beiden besteht eine ewige Verwehrung. Diese Regelung darf als eine Strafe für ihre Tat erachtet werden. Ein Muslim darf nicht eine andere Frau heiraten, die mit einem andere n Mann getraut ist oder unter Schonfrist steht. Ein Muslim darf eine Frau heiraten, die den aus Ahl a1-Kitäb, den so genannten Buchreligionen angehört, aber nicht eine Götzendienerin. oder Feueranbeteri n. Falls sie sich aber von ihrer Religion lossagt, darf man sie heiraten . Eine Muslimin darf aus religiöser Sicht nie einen Nicht-M uslim heiraten. Eiue :sukhe Heirat wird nie zugelassen. Ein solches Ve rhalten WIder s prich t der islamischen Ehre und dem Glück bzw. dem Heil der Mus limin. Zwischen den Muslimen ist Höflichkeit und Verehrung gelten zu lassen. Ein Muslim darf nie ohne Vorankündigung das Haus eines anderen betreten. Man darf auch nicht ohne Bewilligung in eine andere Wohnung h ineinschauen. Man darf andere nicht mit Worten sticheln.
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6mer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
Es ist unbedenklich, wenn Männer einander ihre Kö l'per sehen. Davon ausgeschlossen ist der Bereich zwischen dem Bauchnabel und den Knien. Diese Regelung gilt in ähnlicher Fassung auch fü r Frauen. So darf eine Muslimin zwar den Körper eines anderen Muslims oder einer anderen Muslimin sehen, wovon jedoch die Gegend zwischen dem Bauchnabel und den Knien ausgeschlossen ist. Ein Mann darf sich ohne bösen Willen die Hände und das Gesicht einer Frau (die e r t heoretisch heiraten könnte) ansehen. Er darf aber das Gesicht, die Kopfhaare, Brüste, Ohren und Lenden der Frauen sehen , die er praktisch nicht und nie heiraten darf. Da zwischen Mann und Frau eine besondere Beziehung besteht, dürfen sie sich gegenseitig anschauen . Es ist aber besser, das Anschauen der Geschlechtsorgane zu unterlassen, da es sich nich t geziemt. Ein Arzt darf sich den Köll>er einer Patientin anschauen, soweit es notwenig ist. Besser ist es aber, dass eine Arztin diese Aufgabe übernimmt.
Erwerbstätigkeit Erwerbstätigkeit ist eine so wichtige Aufgabe wie der Wissensenl,1erb. In einem Hadith heißt es in diesem Sinne: ,/Versllclicn, 'Erwcroswcnc zu cröffnen, ist eine (fjl/cfit fir afk !'MusCime Il7ltf5\1usCiminncll!-
Ein Muslim kann die Aufgaben , zu denen er verpflichtet ist, nur dadurch ermöglichen. Die Erfüllung dieser Aufgaben setzt Kraft und Gesundheit voraus. Und diese Kraft und Gesundheit sind an Lebensmittel und andere Bedürfnisse gebunden, die man nur durch Enverbstätigkeit erhält. So ist jedem Muslim vorgeschrieben, sich für seine Erwerbstätigkeit zu engagieren. Jeder Muslim ist verpflic htet, soviel Geld zu ve rdi enen, um sich und die Personen, für die e r verantwortlich ist, unterhalten zu können und seine Schulden zu begleichen. Diese pflicht wird in einem Hadith unterstrichen : .Es ist jedem Muslim vorgeschrieben, dem Erlaubten nac hzugehen l ~ Es ist auch lobenswer t (mamdühl, Geld über die Bedürfnisse hinaus zu verdienen, um den Armen und Bedürftigen helfen zu können. Ein solcher Erwe rb ist dem Zusatzgebet überlegen, denn dadurch dient man den anderen Men~ schen. Geld zu verdienen, um sich ein finanzielles Polster zu schaffen, ist zugelassen . In einem Hadith heißt es:
"Wie scfiön ist niitzfufies gilt für' einen auf-n'clitigell 901.ensclien! '' Erwerbstätigkeit, im Sinne von Angeberei und SelbstTÜhmu ng ist absolut un ~ tersagt. Es ist eigentlich auch egal, ob man es auf zugelassenen Wegen e rwirbt. Menschen, die sich mit ihrem Gut oder ihrer Stelle rühmen, werden im
FeinheileIl islamischen Glaubel'lS
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Jenseits von Gott bestraft.
Wege zum Erwerb des Lebensunterhalts Es existieren verschiedene Erwerbswege. Der beste davon is t der Weg der Bemühungen auf Gottes Pfaden. Ihm folgen Ha ndel , Landwirtschaft und Handwerk. Ma nche schätzen aber die Landwirtschaft mehr als den Handel. Ha ndel ist ein wichtiger Erwerbsweg, denn Handel fordert de n Wohlstand und die Glückseligkeit in d e r Gesellschaft. In einem Hadith heißt es: "Neun Zehntel des Lebensunterhalts liegen im Handel!" In einem weiteren Hadith heißt es: .Ein muslimischer Händler, der aufrichtigen Ilandel betreibt, befindet s ich auf einer Stufe mit den Propheten, den Aufrichtigen und den Märtyre rnl~ Auch die Landwirtschaft ist eine wichtige Erwerbsquelle, die schon mit d er Menschheit eingegangen is t. Der erste Landwirt war Adam . In einem Hadith heißt es: ,SUCht eu ren Le6C/1s11I1tethart ill minnen, aie in rfer lErne gedeihen! q
Dieser Befehl fördert zusätzlich zur Landwirtschaft auch den Bergbau . Das Handwerk ist auch wichtige Erwerbsquelle, wobei davon diverse Untergruppen existieren. Viele von ihnen sind ru r die Gesellschaft erforderlich, wodurc h sich der Mensch das Beste auswählen kann . In einem Hadith heißt es : ,/Das J1arufr.verl(.ist eine Sicfierfieit gesen )lnllut!·
Handel und Gewinnspanne Verkauf besteht darin, dass man eine Ware gegen eine a ndere tauscht. Ob man seine Ware gegen Mehr-. oder Minderwertiges tauschen kann, bedarf näherer Erklärung. I. Tauliya besteht darin, dass man eine Wa re zum Selbstkos-
tenpreis veräußert, was erlaubt ist. Hier erzielt de r Ve rkäufer seinen Gewin n . Maßgebend is t es aber, dass er den Preis richtig angibt. Wenn er dies nicht tut, ist e r gegenüber Gott verantwortlich. Falls er einen höheren Preis angibt, darf der Käufer den Handel rückgängig machen bzw. den Überschuss zurückverlange n. 11 ,. WadI'a besteht darin, dass man eine Ware unter dem Selbstkostenpreis veräußert. Auch hier ist maßgebend, dass der Preis richtig angegeben wi rd. Dem Käufer steht a ber eine moralische Aufgabe zu , Falls de r Verkäufer bedürftig ist , sollte man ihn schonen und seine Ware zum fairen Preis erwer ben, wobei d ieser Unterschied als Hilfe und Spende zu bewerten ist. 111 . Murabaha besteht darin, dass man eine Ware zusätzlich zum Selbstkostenpreis mit einer Gewinnmarge veräußert. Ein Händler, der sein Ka pital und seine Kosten gut bewertet , darf
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Omer No.suhi Bilmen, IslamIScher KatechlSr1WS
eine geringe Marge dazurechnen, wobei man nicht das Bedürfnis des Käufe rs zu dieser Ware ausnu tzen darf, was verpönt ist und Verantwortung mit sich zieh t. IV. Musawama besteht darin, dass man eine Ware ohne Angabe des Selbstkostenpreises zu e inem seihst bestimmten Preis ve räußert, was auch erlaubt ist. Es st sogar besser, denn dadurch werden falsche Angaben und falsche Bewertungen des Einsatzes ausgeschlossen. Der Verkäufer darf aber den Käufer nicht betrügen. Er darf die Unkenntnis des Käufers nic ht ausnutzen und nich t behaupten, dass diese Ware nir gendwo zu finden sei bzw. den Wert höher schätzen. Sonst wird dieser Handel als HCabn fahs" eingestuft . Der Handel ist nicht halä.l, der Verkäufer wird gegenüber Gott verantwortlich, und dem Käufer steht das Recht zu, die Ware zUlückzuerstalten. Gabo fahs (übe rschießender Betrug) beträgt bei Gütern 20 %, bei Tieren 10 % und bei Immobilien und renditeträch tigen Gegenständen 5 % des Marktwertes. Ohne einen derart igen Betrug darf man den Verkaufsakt nicht rückgängig machen. Wucher (Ihtikar)
Wucher besteht darin, dass man eine Ware zurückbehält, damit sich die Menge vermindert und der Wert ansteigt. Als religiöser Ter minus versteht man darunter, dass man Nahrungsmittel oder Getränke an Stellen, wo sie billig angeboten werden, ankauft und vie rzig Tage abwartet, damit sie teurer werden. Jemanden, der Wucher betreibt, bezeichnet man als Muhtakir (Wucherer). Die Begrenzung von vie rzig Ta gen gi lt für die Bestimmung der Str afe im Diesseits. Eine Person, die auch nur für einen Tag Wucher betreibt, begeht eine Sünde und wird dafür jenseitige Strafe erleiden müssen. Auch das Abkaufen von Impo rtwa re n , um die Markteinführung zu drosseln, ist eine Art des Wuchers. Imam Abü Hanlfa meinte , dass Wucher nur für Lebensmittel und Getränke gilt. Imam Muhammad schloss auch die Bekleidung mit ein, Imam Yüsuf meinte, dass man alle Güter dazu zählen könne, die rur die Gesellschaft nützlich sind, wie Gold, Silber, Eisen und andere Metalle. Wucher, der der Gesellschaft schadet, ist verbotenerweise verpönt und zieh t die Verantwortung gegenübe r Gott nach sich. Wucher endet sicherlich im Konkurs. Der Wucherer verursacht Schaden und Probleme für die GeselJschaft, um sich selbst einen Nutzen zu verschaffen . Damit gefährdet er das gesellschaftliche Leben. So darf der Regierungsvera ntwortliche sich dazu entscheiden, dass der Wucherer seine Ware veräußern muss. Falls e r dies nicht tut, darf man ihn dafür bestrafen und seine Ware zwangsversteigern.
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In Zeiten hohen Wuchers darf der Regierungsverantwortliche die Ware be· sch lagn a hmen . Dem Regierungsverantwortlichen oder seinem Stellvertreter steht es überhaupt nicht zu, für Handelswaren bestimmte Verkaufspreise fest· zusetzen. Preisfestsetzungen seitens der Regierung sind verpönt, denn ein solches Verhalten drosselt den freie n Handel. In ein en Hadith heißt es, dass es Gott ist, Der die Preise bestimmt, sie verringert oder anhebt und den Lebensunterhalt verteilt. Falls aber die Händler es
übertreiben und ihre Ware zum doppelten Preis anbieten, darf der Regierungsverantwortliche oder sein Vertreter unter Einbezie hung von Gutach tern bestimmte Preise fes t setzen. In diesem Falle wird die Preisfestsetzung toleriert. Imam Mälik hielt es für den Regierungsverantwortlichen sogar in Zeiten des Mangels für erforde rlich, auch wenn es zu keinen Preisüberschreitungen kommt. Man darf den Ertr ag seines eigenen Gru ndstücks für sich behalten, ohne sich des Wuchers schuldig zu machen, denn dieser Ertrag steht ihm zu, und die Gesellschaft hat darin kein Mitspracherecht. Es steh t ihm zu, sein Feld brach liegen zu lassen. So darf er auch den Ertrag für sich behalten. Sofern er aber auf Mangel und Ve rteuerung spekuliert, begeht er eine Sünde, de n n er erhofft sich etwas Un gutes fü r alle Muslime. Jem and, der die Importware für s ic h behält, begeht laut Imam Abu Hanlfa keinen Wucher, denn das gesellschaftliche Interesse besteh t nur an den einheimischen Waren und an denen de r nächsten Nachbarschaft. Es ist aber besser, Importwaren zu fairen Preisen zu veräußer n, denn das Zurückbehalten ist verpönt. Imam Abü Yüsuf ging davon aus, dass man auch diese Transaktion als Wucher einzustu fen hä tte. Nach Imam Muhammad ist es verpönt, der Tradition entsprechend importierte Einfuhrwaren zurückzuhalten. Nur der Tradition widersprechend, aus fe m en Orten importierte Waren zurückzuhalten, sei nicht ver pönt. Fazit: Wucher ist n icht gut, denn er widerspricht der Mildtätigkeit und dem Mitgefühl. Da menschliches und karitatives Mitgefühl ihn einfach nicht zulassen, sollte man' den Wucher vermeiden .
Wese n und Arten des Zinses Ribä (Oberschuss, Zins): bezeichnet wörtlich eine Vermehrung. Unter religiösem Aspekt versteht man darunter die Voraussetzung eines Überschusses zwischen den Verträgen ohne eine bestimmte Leistung, wie beim Verkauf von zehn Dirham Silber gegen elf Dirh arn Silbe r. Ribä ergibt sich bei Waren , die man abwiegen kann, wie Gold und Silber , und bei Waren, mit denen man mit einem bestimmte n Maß handelt, wie Weizen, Gerste oder Salz.
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Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
(Die Mä.likiten meinen, dass Ribä nur für Gold, Silber und Lebensmittel gilt, von denen man seinen Lebensunterhalt erhält. Die S~häfi 'ilen meinen, dass Ribä nur bei Gold, Silbe r und Lebensmitteln gültig is t.) Ribä hat Z\Vei Formen: Ribä al-Fadl und Ribä an-Nasi'a. Bei der Fadl- Form wird eine Ware, die man abwiegen oder abmessen kann, gegen eine andere Ware getauscht, wobei sich ein Unterschied ergibt. \VilJ man Gold, Silber, Kupfe r, Weizen, Gerste oder SaJz gegen dieselbe Ware tauschen, muss die Me nge stimmen. Falls eine Seite übenviegt, gilt der Unterschied als Ribä und ist haräm. Die Bestrafung dafür ist enorm. Auch wenn die eine Ware der anderen qualitäts- . oder wertmäßig überlegen ist, besteht Ribä. Auch wenn Gold und Silber kunstgemäß verarbeitet sind oder als Geldstück in Umlauf kommen, sind sie nach ihrem Gewicht zu bewer ten, denn diese Regelung wird durch die Religion eingeführt. Zehn Gramm Gold dru'f man bar nur gegen zehn G ramm Gold verkaufen und nicht gegen elf Gramm Gold, sonst gilt der Unterschied von einem Gramm als Ribä. Tausc hhandel Zehn Kilo Weizen darf man nur gegen zeh n Kilo Weizen tau schen und nicht gegen neun oder elf Kilo Weizen. Der Unterschied wäre Ribä. Um den Ribä der Fadl-Form zu vermeiden, sollte man die Handelsware teilweise oder vollständig gegen eine Ware von verschiedener Sorte tauschen . So kann man zehn Gramm Gold mit einhundert Gramm Silber bzw. zeh n Kilo Weizen gegen fünfzehn Kilo Gerste tauschen. Es ist auch möglich, zehn Gramm Gold gegen neun Gramm Gold u nd ze hn Gramm Silber bzw. zehn Kilo Weizen gegen fünf Kilo Weizen und acht Kilo Gerste zu tauschen. Ribä an-Nasi'a besteht darin, dass man Waren , die man abwiegen oder abmessen kann, gegeneinande r für eine best immte Zeit austauscht. Dies ist jedoch verboten, auch wenn die Mengen übereinstimmen. Zehn Gramm Silber darf man zum Beispiel nicht gegen dasselbe Silberstück auf Zeit veräußern, obwohl die Sorte und die Menge übereinstimmen. Denn einerseits bekommt man Bargeld, das man in Zukunft bezahlen wird. So besteht ein zeitlicher Untersc hied und eine Riba-Transaktion, wodurch das Ganze sündhaft wird . So kann man auch nicht mit einem Kilo Weizen dieselbe Menge Weizen kaufen, die zur Emtezeit zu liefern wäre. Auch wenn ein Qualitätsunterschied bestünde, wäre es Ribä, denn die Sorte und die Menge sind deckungsgleich . Die eine Transaktion ist bar, die andere ist auf Zeit, man darf sie nicht gleichsetzen. Der zeitliche Unterschied ist als Ribä zu bewerten. Waren, die man abwiegen kann, sind nicht gegeneinander auf Zeit auszutauschen. Man darf nicht X Gramm Eisen gegen Y Gramm Kupfer tauschen, wobei d ie Ware an einem vordefin ierten Zeitpunkt zu bel:iefern wäre, den n beide
Waren werden abgewogen und deshalb gleichgestellt.
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Man darf auch mcht X Gramm Weizen gegen Y Gramm Gerste oder Salz auf Zeit tauschen, denn diese Wa re n werden auch nach bestimmten Maßen gehandelt. Bargeld ist von d ieser Regelung ausgeschlossen. Ware kann man abmessen oder abwiegen u nd gegen Bargeld e rwerben, wobei man auch eine Bezahlung zu eine m späteren Zeitpunkt vereinbaren kann, denn Ha ndel setzt solche Transaktionen voraus.
Au sleihen Die Transaktion des Ausleihens kann man nur für Waren wie Gold und Silber, die man abwiegen kann, für Waren wie Weizen und Gerste, die na c h bes ti mmten Maßen gehandelt werden, oder Eier, d ie man ohne Beachtung des Qualitäts untersch iedes nach Anzahl tauscht, durchführen. Tiere oder Stoffe, die einen Wert aufweisen, kann man nicht ausleihen. Ba rgeld a u s Gold oder Silber ode r a u s einer anderen Sorte bzw. Waren , die man abwägen ode r abmessen kann, sind nur gegen dieselbe Menge auszuleihen . Diese Form des Ausleihens bezeichnet man als ..Qard hassan·, was eine soziale Institution ist und deshalb göttlichen Lohn einbr ingt. Falls man aber einen ü berschuss verlangt, ist es als Zins zu bewerten u nd gilt als Ribä. Es s pielt eigenthch keine Rolle, wie Viele Personen daran beteiligt sind. Die ausgeliehene Wa re wird mit demselben Wert zurüc kgezahlt. Man kann ausgeliehenes Gold auch mit Gold zUn1ckzahlen, aber auch in Form von Weize n e rstatte n , der demselben Wel't des Goldes entspricht. Falls das ausgeliehene Geld später abgeschafft wird bzw. nicht mehr zu beschaffen ist, ist der aUerletzte Kurswe rt zu berücksichtigen. 99. Der Kreditgeber dan das Geld, das er ausgelie hen hat, ode r einen Teil davon seinem Schuldner schenken . Auch de r Schuldner darf dem Kreditgeber ein Gesche nk machen, ohne dass dies vertraglic h vereinbart wird. Fazit: Bei dieser Transaktion ist eine vereinbarte Bedingung nicht zugelassen , aber eine n icht im Voraus vereinbarte Nutznießung ist e rlaubt. So darf der Sch uldner über seinen Kredit hinaus dem Kreditgeber Geld geben, oh ne dass es ha räm wird. Verpöntes Ausleihen
Es ist verpönt, von jemandem mit der Bedingung Geld zu borgen, dass man es je mand anderem an einem andere n Ort vergibt. Man darf natürlich das Geld in Verwahrung nehmen, ohne dass man vertraglich gebunde n wird. O hne Vor bedingung darf man auch über diesen Betrag hinaus zahlen , so gilt diese Oberbezahlung als eine Spende. Es is t nicht gestattet, dass jemand dem anderen Geld ausleiht, m it der Bedingung, das s er ihm jeden Mona t oder jedes J a hr eine vorbestimmte Menge zurückzahlt. Ein Überschuss, der über den Kredit hinausgeht, ist absolut Ribä. Der Kreditnehme r darf aber ei ne bestimmte Menge ausleihen, um mit diesem Geld Ha ndel zu t rei ben, wobei de r Kreditgeber sich mit seinem Kapital an 390
Omer NCJSL/.hl Bilmen, islamISCher Katechumus
seinem Gewinn beteiligt, denn dies ist eine handelsübliche Transaktion . Der Kreditnehmer muss sich aber mit seinem Kapital auch an dem Verlust beteiligen. Brotstücke darf man unter den Nachbarn nach Menge oder Gewicht verleihen, wobei diese Transakt.ion auf einer Erleichterung oder Notwendigkeit beruht. Diese Meinung wurde von Imam Muhammad vertreten, und das RccJltsw'lcil orientiert sich an dieser Meinung. Zinsve rbot Das Zinsverbot der Religion beruht auf mehreren Weisheiten. Erstens widerspricht die Verzinsung des Geldes, das einem Bedürftigen zur Verfügung ges tellt wird, dem Prinzip der soziale n Hilfeleistu ng. Andererseits führt die Vermehrung des Geldes ohne Arbeit zur F'aulheit und vermindert den Arbeitswillen. Es ist auch sicher, dass der Ausleiher sich dadurch einen Nutzen schafft . Es besteht die Möglichkeit, aber es kann auch sei n , dass das ausgeliehene Geld verschwendet wird und der Ausleiher einen Schaden erleidet. So passiert es oft, dass die beliehene Ware umsons t verschenkt wird. Aus diesem Grund darf man eine reelle Ware nicht gegen einen angenommenen Profit verpfänden. Im Grunde genommen sollte man ohne Notwendigkeit kein Geld ausleihen . Schulden s tören den Frieden und vermindern die Bewegungsfreiheit, Diejenigen, die in der Lage sind, Geld auszuleihen, sollten den Bedürftigen die notwendige Hilfe gewähren. Sie sollten um Gottes Willen in Form des .Qard hassan" ausleihen und den Lohn von Gott erwarten, Geld auszuleihen, ist an und für sich viel besser als Geld zu spenden. Die Leihne hmer müssen aber ihr Wort halten und ihre Schuld bei der ersten sich bietenden Gelegenheit begleichen , Ein Fehle n solch einer Einstellung zerstört das GeCühl der Solidarität.
Im Islam verbotene Dinge Alles, was dem Heil , dem Wohlergehen und der Glückseligkeit der Einzelpersonen oder Gesellschaften widerstrebt, ist im Islam verboten, a lso hariim . Das Begehen solcher Sunden zieht jenseitige. und diesseitige verantwortung nnch s ich , deshalb bezeichnet man sie gemeinhin als . Ma'siyya" (Ungehorsam, Sünde). Es ist nicht gestattet, Sünden selbst zu begehen oder gutzuheißen bzw. ohne Gewalt zu fOrdern. So darf zum Beispiel niemand etwas stehlen, da dies eine Bestrafung nach sich ziehen wUrde. Man darf es aber auch nicht gutheißen, wenn jemand einen anderen bestiehlt. Man darf auch dem Dieb nicht behilf* Iich sein, denn auch dies ist hariirn, also verboten. Das Gutheißen oder Unterstützen einer Sünde ist entweder haräm oder makrOh, Dies ist ein Grundprinzip in der Religion , auf welchem unzählbare Schlussfolgerungen beruhen, So darf niemand sich von einem a nderen bes techen lassen, um ein Unrecht zu legalisieren, was verboten ist, des halb darf niemand einem andel'en etwas
Fell\hellen r.sIamischel'l GlcrubeJl.S
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schenken, um ein Unrecht rechtens zu machen. In diesem Sinne darf niemand eine solche Hand lung vermitteln, da es verboten ist. Die Abgabe von elwas, was verboten ist oder Vennittlung davon ist auch verboten. In einem Hadith heißt es: "Gott möge jeden verfluchen, der sich bestechen lässt oder jemanden besticht oder eine Bestechung vennittelt!" Niemand sollte ein Erbe antreten , das der Erblasser auf illegale Weise erworben hatte. Dieses Verhalten ist besser und entspricht dem Glauben und der Enthaltsamkeit. Das Annehmen eines solchen Erbgutes bestätigt ein uner laubtes Verhalten. So muss man sich mi t de m Erlaubten be gn ü gen . Falls man den tatsächlichen Besitzer dieses Gutes kennt, sollte man es ihm zurückerstatten. Andernfalls kann man es an Bedürftige verteilen, wenn man nicht in der Lage ist, den richtigen Besitzer zu ermitteln. Man sollte den Handel mit jeman dem unterlassen, der die angekaufte Ware zu einer Ware ve rarbeiten könnte, die haräm ist, bzw. die Waffe, die er sich anschafft, missbrauchen ,könnte. Ein solcher Handel ist vorsichtshalber ver pönt.
Erlaubte und verb otene Lebensmittel Das Grundwesen der Lebensmittel ist Reinheit, das heißt, man darf es so lange essen, bis man e twas er fährt, dass es untersagt. Die Materie wurde für die Nutzung durch den Menschen erschaffen. So sind verschiedene Fleischsorten und Produkte wie Gemüse, Obst und Flüssigkeiten haläl und genießbar, solange sie dem Geist und der Gesundheit nicht schaden. Der Genuss von manch en Mitteln ist aber verboten, da diese Mittel schädlich sind und dem Bedürfnis und der Weisheit widersprechen.
Speisen Das Fleisch der Tiere, die von Grund aus abscheulich sind und sich mit ihren Zähnen oder Krallen verteidigen bzw. jagen, ist haräm. (Siehe dazu das entsprechende Kapiteq Pflanzen, di~ Menschen töten oder den Geist benebeln bzw. den Körper vergiften oder in irgendeiner Form Schaden zufügen, darf man nicht genießen. Auch diese sind haräm. Mohn oder Opium darf man nich t genießen, da sie den Geist benebeln. Die
Berauschung durch diese Mittel ist gesetzlich zu a hnden. Man darf keine Getränke oder Flüssigkeiten zu sich nehmen, die dem Körper schaden und den Menschen berauschen. Den Rech tsgelehrten zufolge ist auch die kleinste Menge eines Getr änkes verboten, das den Menschen erst in größerer Menge berauscht. In einem Hadith heißt es:
"jf.ucli die lifeinste :A1.enae eines qctränli.;s ist (Ulriirn, tfas 1'n grqßcrer!Mengc tfen qeist 6erauscfit! "
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Omer Nasuhi Bl1men, Islamischer Katechismus
Der körperliche Schaden durch den Genuss derartiger Getr änke ist allgemein be kannt. Der gesellschaftliche Schaden, der dadurch eingeleitet wi rd, ist noch größer. Die jenseitige verantwortung ist tiefgehende r. Allein ein Tropfen des Weines ist mit übereinstimmung aller Rechtsgelehrten haräm. Fazit : Schädliche Getränke sind zu meiden, denn dieses Vermeiden erbringt Heil für die betroffene Person und die Gesellschaft, der sie ange hört. Getränke
Ein reines Getränk wird nicht durch Abstehen haram, solange es nicht gesundheitlich schädlich wird . I"leischwaren werden es aber, falls sie verfaulen. Milch, Butter oder Olivenöl werden durch Abstehen nicht haräm. Lebensmittel, die durch Abstehen einen stechenden Geruch bekommen, sind unrein und deshalb haräm. Die Abwässer von Badehäusern, Badewannen oder ä hnlichen Steilen sollte man nicht in Obstgärten kanalisieren, es wäre verpönt. Man darf aber t rotzdem Obst aus solchen Nutzgärten genießen. Manche Gelehrten halten es für nicht einmal verpönt. Der Handel mit menschlichen Exkrementen ist verpön t , abe r man darf mit anderen Auswurfstoffen oder tierischen Exkrementen handeln, es ist nicht verpönt. Es ist nicht zugelassen, unreine Lebensmittel wie verfaultes Fleisch an Tiere zu füttern. Ein Getränk, dem ein unreines Getränk zugeschüttet oder beigemischt wird, wird auch unrein. Bei größeren Becken wird das Wasser unrein, falls sich die Unreinheit im Geruc h , im Gesch mack oder in der Farbe äußert. So dal'f man aus diesem RI"C'kl"n kein Wasser meh r trinken. (Siehe entr;prcchcndes Kapite~ Alles, was oben beschrieben wurde, ist haräm li-aynihi (an sich verboten). Es gibt aber auch ein iges, die nicht von sich selbst, sondern aus ir gendeinem anderen Grund verboten sind, a.:so haräm li-gayrih i. So ist e ine persönliche Ware haräm für jeden Fremden. Ein solches Verbot ermögl ic ht das Eigentumsrecht, sonst könnte man sich ohne Eigentums-. und Verfügungsrecht kein gesellschaft liches Leben vorstellen. Ein Vater sollte ohne Notwendigkeit nicht über das Vermögen seines bösartigen Kindes verfügen, aber von dem Vermögen seines gutartigen Kindes kann er Gebrauch machen. In einer Überlieferung heißt es:
/DuBeliörst zu aeinem 'Vater, a u ulla aein f]3esrtzl" Aus therapeutischen Gründen darf man reine Medikamente zu sich nehmen, denn unser Prophet hat verfügt:
,.gottes ([)/ener, fasst clleli allsli.Jm·cren. (jott liat für jcae '1(fanlijieit, d'ie 'Er erseliaffen nat, alleli cin J{'ci.[miueC ersc.fiaffen,
Femheilcn islamischen Glaubens
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6is auf die aes;frterfVeraens!~ Medikame nte So lassen sich viele Krankheiten mit der entsprechenden Therapie auskurie ~ ren. So hat es Gott verfügt. Man muss sich aber bewusst machen, dass die Heilung nicht dem Medikament, sondern Gott zu verdanken ist. Es ist an und fü r sich nicht zugelassen, sich mit Mitteln auskurieren zu las ~ sen, die nicht haläl und rein sind. Manche Gelehrten sind abe r der Meinung, d ass man solche Mittel mit Einwilligung eines fachkundigen islamischen Arz~ tes dennoch einsetzen könne, s ola.n ge sich kein a nderes Mittel auftreiben lässt. Falls sich rur eine Krankheit oder einen Schwächeanfall, der zu einer Krank~ heit führen könnte, kein Mittel beschaffen lässt, dan man sich mit einem Mittel in bestimmtem Ausmaß auskurieren lassen, wenn ein Arzt der Meinung ist, dass es doch helfen könnte. Ein solches Mittel darf man aber nicht allein für die Stärkung der Abwehrkräfte einsel7..en, denn hierin besteht keine Therapie. Eine solche Maßnahme ist durch Konsens der Rechtsgelehrten verboten. Es ist auch unbedenkJich, jemanden mit einem reinen Mittel zu narkotisieren, um ihn an einem Organ zu operieren.
Menge und Anstand beim Essen und Trinken Es ist eine religiöse Pflicht, s oviel zu es s e n , dass man weiterleben kann. Erst dadurch erlangt man die Kraft zu fasten und zu beten. Falls der Mensch nichts auftreiben kann, was ihn am Leben er halten könnte, darf e r auch lebensmittel verzeh ren, die nich t haIäl sind. Wenn jemandem etwas in der Kehle stecken geblieben ist, darf man auch ein unerlaubtes Getränk zu sich nehmen, um es hinunterzuspülen, falls kein anderes, erlaubtes Geträ.nk zur Verfügung steht. Solch e Erlaubnisse sind aber mit der Notwendigkeit begrenzt, denn die Notwendigkeit ist ein Kapitel für sich. Jeder Menscb darf essen, um zu Kräften zu kommen und sich zu stärken, ein solches Essen ist mubäh (ges tattet). Ober dieses Maß hinaus zu essen, ist haräm (verboten). Maßgebend ist dabei das Gefühl der Sättigung. Es ist unbedenkJich, ein bisschen uber dieses Maß hinaus zu essen, um sich für das Fasten zu s tärken oder einen Gast zum Essen anzuregen . Man darf verschiedene Speisen auf den Tisch bringen, um den Gast zu bewirten oder sich mit verschiedenen Lebensmitteln zu stä rken , aber das Überschreiten eines gesunden Maßes wäre natürlich eine Verschwendung. Auch ein Übennaß an Obs t ist zugelassen, aber mehr als notwendig kann den Magen verstimmen. Fazit : Auch ein Übermaß an Erlaubtem kann zur Verschwendung werden, was man vermeiden sollte. Auch zu viel Brot ist in diesem Sinne zu verstehen.
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Man soll te Wasser li eber nic ht im S tehen tr inken, aber es ist unangebracht, beim Gehen zu trinken. Trinken auf einen Schluck ist auch gesundheit sschädigend. Ein Herunterschrau ben der Essgewo hnheiten über ein Maß, dass m an Schwierigkeiten beim Beten bekommt , ist nicht zugelassen. Eine mittelmäßige Diät ist aber gutzuheißen. Die Hände sind vrn und nach dem Essen zu waschen. In einem Hadit h heißt es:
,/Das Wascliel/ derJ{ällae vor ({em !Essen ist gut. Wascfiell I/acfi aem IF,sse li ist aas <DoppeÜe amJon!"
Männe r und Frauen, die eine rituelle Ganzwaschung brauchen, dürfen nichts essen oder trinken, ohne sich vorher die Hände und den Mund gewaschen zu haben, es wäre makruh. Auch menstruierende Frauen sollten sich vo r dem Essen ihre 1·lände und den Mund waschen. Von dem Essen ist die Basmala und nach dem Essen "a l-h amdulillä h " auszu ~ rufen. Wir müssen uns bei Gott dafür bedanken, dass Er uns diese Errunge n ~ schaften und die Kraft, sie zu nutzen, zur Verfügung stellt, da Er allerbarmend und vergebend ist. Falls man die Basmala vor dem Essen vergisst, kann man es in For m von "BisDlillähi "alä a~alih"i wa ä chirih.i " ("Im Namen Gottes,]Ur den Anfang und das Ende!") nachholen. Vor dem Essen ist die Basmala so laut zu zitieren, dass die Anwesenden sie auch h ören können. Dies wäre eine Erinnenmg und Ermahnung an sie. Das "al-hamdulilläh~ ("Lob sei Gott!"] n ach dem Essen sollte man aber leise aufsa~ gen. Nur wenn alle mit dem Essen fertig sind, darf man es laut aufsagen. Es ist gesundheitsförderlich und ein Sunna, das Essen mit Salz einzuleiten und zu beenden. Brotstücke sind zu ehren und so soll te man nich ts über das Brotstück stellen . Man kann eas Brot nicht dazu ven.venden, Messer oder Mund abzuwischen. Das Essen sollte nicht allzu heiß verzehrt werden. Man sollte n icht an dem Essen riechen bzw . ins Essen pusten. Dies sind isla mische Ansta ndsregeln. Es ist verpönt, sich während des Essens gar nicht zu unterhalten . Beim Essen sollte man sich die Geschichten von guten Menschen erzählen. Man darf sich u nterhalten. Es ist überhaupt nicht angebracht, da.<;.<; de.r (Ja.<;tge.hl"r in Anwpsenheit eines Gastes stillschwe:gt. Der Gastgeber sollte bei einem Festessen un bedingt dabei sein und versuchen, die G Aste selbst zu bewirten. Bedienstete darf man n icht in Gegenwart von Gäs ten tadeln. Der Gast ist zum Essen anzuregen, ohn e dass man ihm gegenüber aufdrin glich wirkt. Ein solches Ver halten ist empfehlen swert. Der Gastgeber sollte Gäste ausschließen, die die anderen Gäste belästigen könn ten. Auch die Gäste sollten es vermeiden, andere Begleiter mitzunehmen, falls sie von dem Einverständnis des Gastgebers überzeugt sind . Die Gäste dürfen sich nicht e n tfernen, ohne sich von dem Gastgeber zu verabschieden ,
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indem sie ihm Gottes Segen wünschen.
Bekleidungsvorschriften Es ist für jeden Gläubigen eine religiöse Pflic ht, s ich vor Wä rme und Kä lte z u schütze n und seine Geschlechtste ile z u bede cken . Das Kleid sollte bei den Männern bis zu den Knien und bei den Prauen bis zu den füßen reichen. Die Ärmel der Kleider müssen bei den Prauen bis zu den Finge rspitzen reichen. Die Männe r sollten rote oder gelbe Farben ver meiden und schwarz oder weiß bevorzuge n . Diese Farben sind empfohlen, und grün ist entspricht der Sunna. Die Bekleidung darf weder zu teuer noch zu billig sein. Man soll te den goldenen Mittelweg wählen, denn das Heil liegt oft in der Mitte. Es is t empfohlen, sich Kle ider zu besorgen, u m den Segen , den Gott uns gewäh rt hat, zum Ausdruck zu bringen: Unser Prophet meinte: "Lasse die Segnungen, die Gott gewährt, auch dir selbst zuteil werden!~ In einem a nder en Hadith heißt es: ~ gott
fiat es Bent, all seineIII Viener zu sefiell zu 6e/{,omme1l, ·w as 'Er ifim BC"rväfirt fiat!"
Festliche Kleidung
Es ist ges tattet (mubäh), sich zum Freitagsgebet und zum lyd-Gebet bzw. zu bestimmten Anlässen fest lich zu kleiden, wobei das Tragen solche r Bekleidung bei Festlichkeiten in Grenzen geh alten werden sollte, denn ande renfalls kön nten Bedürftige es beneiden . Es ist makruh, sich festlich zu bekleiden , um damit anzugeben. Alles, was man m acht, um sich zu rühmen oder anzugeben, ist verpönt. So etwas ist mit dem Rang des Menschen nicht vereinbar. Es ist auch verpönt, sich teuer zu kleiden oder ein hohes Gebäudes zu e rrichten, um s ich damit zu ruhmen. Falls ein solches Verhalten das Ausmaß einer Verschwendung e r reicht, wird es haräm. Kein vern ünftiger Mensch begeht Ve rschwendun g, um sich zu I-ühmen. Man darf sei n Geld nicht sinnlos ausgeben oder gegen die Vernunft handeln. Man darf kein schlechtes Beispiel abgeben und dadurch Schaden am Gesellschaft sleben anrichten. Die Bedürftigen und die mittleren Klassen sollte es venneiden, reiche Leute nachzuahmen und dadurch Geld zu verschwenden. Ein solches Verhalten ware zu bemi tleiden. Ei ne Bekleidung, die für e inen Wohl betuchten gesta tte t ware, könnte für ei ne n Bedür:tigen makrüh ode r gar haräm se in. Jeder sollte sich an seinem Zustand und sein em Vennögen orient ieren und sich damit begn ügen. So ist das Leben entsprechen d den religiösen Vorschriften zu ordnen. Seide
Bekle idung aus Seide ist für Frau en zugelassen, Männer dürfen sie nicht t ra gen. Es ist eigentlich egal, ob der Stoff den Körper berührt oder nicht . Die
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Männer dürfen aber Kleider tragen , die mit Seide besetzt sind, wobei eine Breite von fünf Fingern nicht 'Überschritten werden darf. Storre und Koplbekleidung aus Seide ist (Ur MAnner verpönt. Auch Knaben sollten Gold und Seide vermeiden. Seide lässt sich auf verschiedene Wege einsetzen. Man darf auf einem seidenen Gebetsteppich beten. Man darf auch eine Wohnung mit Seide ausstatten, aber Angeberei sollte vermieden werden. ilnam Abu Hanifa meinte, dass es erlaubt sei, auf seidenen Polstern zu sitzen bzw. zu liegen. Es ist verpönt, einen Gebetsteppich au f den Boden zu legen, der Aufzeichnungen wie "Mäsch ä 'Alläh " oder "al- hamdulil1äh~ aufweisen. Es wäre eigentlich egal, ob die Buchstaben fo rtlaufend sind oder nur teilweise überwoben sind, denn auch einzelne Buchstaben sind zu ehren. Die fortlaufende Fonn der Buchstaben schützt nicht davor. Sc hmuck Frauen dürfen sich mit Gold, Silber und anderen Kostbarkeiten schmücken. Männer dürfen nur Ringe aus Silber verwenden, wobei der Wert des Schmuckes im Hintergrund stehen sollte. Gürtel aus Silber oder Schwe rter mit Vergoldung oder Goldve rarbeitung dürfen sie auch verwenden. Schüssel aus Gold oder Silber, Tabletts oder Ahnliches darf man als Dekoration gebrauchen. Es ist aber sowohl fü r MAnner als auch für Frauen verpönt, aus goldenem oder silbernem Geschirr zu essen ode r zu trinken oder solches zum OIen bzw. zum Parfümieren einzusetzen. Besteck aus Gold und Silbe r unterliegt auch derselben Regulierung. Der Ein satz von goldenen u nd silbernen Stiften und dem Besteck ist auch nicht unbedenklich. Man druf aber natürlich die Speise oder das Getränk von einem goldenen oder silbemen Teller auf einen anderen Teller geben, um dann davon zu essen oder zu t rinken. Es ist auch nicht verpönt, aus s ilbe rn e n Bech e rn zu trinken, solange man den silbernen Teil nicht in den Mund nimmt. Kupfer oder Kupferlegierungen sind unbedingt zu verzinnen . Porzellan ist zu bevorzugen. Becher aus Kristall ode r Glas können bedenkenlos eingesetzt werden, da. sie leicht zu reinigen sind. Sie sind gegenüber metallenen Behältern zu bevorzugen. Einen lockeren Zahn darf man mit Silber befestigen. Imam AbO Hanifa hiel t Gold nicht für haiäI. Imam Mu hammad hingegen erlaubte Gold und Silber in diesem Sinne, wobei ihm nach einer überlieferung Imam AbO YQsuf zustimm -
te. Imam AbO Hanifa meinte, dass man einen ausgezogenen Zahn nich t mit Gold oder Silber befestigen durfe. Es sei besser, einen Zahnersatz dafür zu verwenden. Es ist nicht zugelassen, blaue Steine ode r Talismane in das Kleid eines Kin-
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des einzunähen, um den "bösen Blick" abzuwenden, denn das sind Bräuche allS der ~vo rislamischen Zeit" (Dschä hiliyya). Man darf aber Vogelscheuchen auf Saatfeldern einsetzen. Man soll vor bösen Blicken Z.uflucht zu Gott suchen. Unser Prophet meinte: .Wenn jemandem seine eigene Sache oder die seines Religionsbruders gefällt, so möge e r rur dessen Segnung bete n , denn an einer Sache Gefallen zu finde n, ist rechtens'" In diesem Sin ne betet man so: " q eflClUUl sei qott, f])er 6este alfer'ErscliaJfer!
o qOft, ocwälirc f])CItlCl/ SCOCll dazu!" Bei uns ist es zu e inem Brauch geworden, dass mall "Mi schi'AUä.h Ta bä rakal l a h ~ sagt. In einem anderen Hadith wird empfohlen, .. Mä schi 'Allah , lä q uwwata illä billä h" auszurufen, damit böse Blicke nicht schaden können.
Fundwaren Eine Ware, die aufgefunden wird u nd deren Besitze r man nicht kemlt, \vird als Fundware (Luqta) bezeich net. So wie es verboten ist, sich fremdes Gut unberechtigt anzueignen , ist es ebenfalls verboten, sich Fundwaren anzueignen. Falls jemand irgendwo Geld ode r Ware n auffmdet, darf er es nu r an sich nehmen, um es dem Besitzer zu übel·geben. Er darf es aber nicht aufheben , um es für sich zu behalten. Regelunge n, die Fundwa ren bet reffen I. Falls man nicht befürchtet, dass die aufgefundene Ware an
dem Ort, an dem sie sich befindet, ver loren gehen könnte, ist es ges t attet, sie aufzuheben. 11. Falls man befürchtet, dass die a u fgefundene Ware an dem Ort, an dem sie sich befindet, verlo ren gehen könnte, ist es a n gebrac ht, die Fundware aufzuheben und aufzubewahren. 111. Falls man davon überzeugt ist, dass die aufgefundene Ware an dem Ort, an dem sie sich befindet, verloren geht, ist es obligatorisch . IV. Es ist verboten , eine Fundwace mit der Absicht a n sich zu ne hmen, sie ihrem rechtmäßigen Eigenrumer nich t zurückzu gebe n . SobaJd jem an d eine Fundware a u ffindet, besorgt er sich einen Zeugen, dass er diese Ware übernimmt, um sie dem Besitzer zu übergeben. Nach Ermittlung des Besitzers ubergibt e r sie dem Besitzer, nachdem e r sich gebtihrend überzeugt hat. Falls eine Fundware, die man in Verwahru ng genommen hat, ohne Zllsc hllidung verloren Bf'h t , hr.<lllr hl mAn !';ie dem Besitzer nich t zu ersetzen.
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Es ist e rlaubt, die Fundwnre den Behörden zu üb ergebe n . Sobald de r Besitzer sich meldet , wird ihm seine Ware übergeben. Wenn aber die Fundwa re schon veräußert wurde, ist der Geldwert zu ersetzen. Wenn der Besitzer sich nicht meldet, darf man den Gegenwert für soziale Zwecke einsetzen. Der Finder macht die Fundware bekannt und wartet eine bestimmte Zeit je nach Wert ab. Falls niemand sich meldet, darf er sie an Bedürftige spenden. Falls der Finder selbst bedürftig ist, kann e r davon Gebrauch mac hen, aber sobald der Besitzer sich meldet, schuldet er ihm den Gegenwert. Wertgegens tände Bei Dingen, von denen man sicher ist, dass der Finder sich nicht die Müh e mache n wird, sich zu melden, braucht man nicht abzuwarten, wie zum Bei~ spiel ein Ilandtuch oder eine geringe Geldsumme. FTüchte und Saatgut, die sich auf Wegen, in Nutzgärten oder unter Bäumen auffinden, sind auch als Fundware zu betrachten. Hier s ind aber die örtlichen Bräuche bestimmend. Falls der örtliche Brauch es zulässt, dass jeder von diese il Früchten Gebrauch machen kann, darf man davon essen, ansonsten ist es verhoten. Haltba re Fruchte, die unter die Bäume fallen, wie z.B. Nüsse, darf man nicht oh ne ausdrückliche Einwilligung des Besitzers genießen. Bei nicht haltbaren Fruchten ist wieder der örtliche Brauch bestimmend. Man dnrf sie essen, falls der Brauch dies nicht ausdrucklich verbietet. Eine andere Auffassung besagt, dass man unbedingt eine Einwilligung braucht. Diese Regelung gilt fUr die Städte. In den Dörfern ist die Einwilligung des Besitzers unbedingt einzuholen, falls die Fruchte haltbar sind. Nicht ho.itbare Fruchte darf man genießen, falls dies nicht ausdrücklich verboten worden ist. Auf Bä ume n wachs ende FTüchte sind nicht zu genießen, falls der Besitzer es nicht ausdrücklich erlaubt. Falls sie aber überzählig sind und man sich siche r ist, dass sie nicht ins Gewicht fallen , darf man davon essen. Man d3.Tf sie an Ort und Stelle verzehren, aber die Mitnahme ist auf jeden Fall untersagt. In nieße nden GewässeTn treibende Fruchte d3.Tf man verzehren, auch wenn sIe überzählig sind, denn sie verfaulen sehT schnell. So ist es zugelassen, solche Fruchte aufzusammeln _ Für die Bäume gilt eine andere Regulierung. Falls sie keinen Wert a ufwei sen , darf man sie hCTausnehmen. Sonst sind sie als Fundware zu bewerten und es ist nicht erlaubt, sie herauszufischen. Auch Früchte, die nicht a n der Mauer eines Gartens oder Nutzgartens zu~ sammen oder verteilt herumliegen, gelten als Fundware. Falls man den Besit~ zer kennt, sind sie zuruckzuerstalten. Sonst sind sie an die Bedürftigen zu verteilen. Solange deT Finder nicht bedürftig ist, darf er sie nicht selbst \'erzeh ~ ren. Blätter, die auf die Straße fallen, dürfen nur von dem Besitzer aufgesammelt werden, wenn es sich um Laub handelt, aus dem man Nutzen ziehen kann,
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wie z.B. die Blä tter d es Maulbeerbau mes. Falls dennoch jemand a n deres sie aufsammelt, mu ss dieser dem Besitzer de n Gegenwert e rs ta tten. Gegen s tände hingegen , die kein en Wert au fweisen, brauch t man nicht zu erstatten. Falls es bei de n Nutzg ärte n allgemein iiblich ist, nach de r Ernte den Rest aufzusammeln, darf man Obst und Gemüse wie Melonen, Wassermelon en oder Gu rken aufsammeln. Bei versch iedenen Festen wie der Beschneidung oder der Trauu ng darf man Geld oder Zucker au f de n Boden werfen. Diese Din ge dürfen die Anwesenden aufsammeln. Diejenigen, d ie ihre Hände ode r ihren Rock au fh alten, diirfen das, was sie davo n erhalten, a u ch behalten. Niemand darf es ih nen wegn ehmen. Falls es doch ge tan wird, sind sie z u rückzugeben .
Isla mische Feiern und Wettbewerbe Feierlichkeiten, die im erla u b ten Bereich bleiben, sind zugelassen. Wettbewerbe und Feie rlich keiten, die nicht nützlich sind u n d nur Schaden anrichten, sind verboten. Manch e sind ~verbotene rweise verpön t~, wen n sie unn ü tz sind. Das menschlich e Leben is t viel wert und sollte nicht ver schwendet we rden. Es mit unnützen u nd sch ädlichen Dingen zu verbringen, sollte deshalb ver mieden werden. Glücksspiel (quma r) ist haräm, denn jeder weiß, wie schädlich es ist. Es gibt niemanden, der durch Geldspiele etwas erreich t hat. Un d umgekehrt gibt es Tausende Person en und Familien, die durch Geldspiele a nn geworden sind und verschiedene Plagen erlitten haben. Backgammon u nd das Sch achspiel sind verbotenerw eise verpönt (tahnman makruh), weil sie nur dem Zeitve rt reib dienen und zum Glücksspiel verlei ten. Imam Schäfi'i - und nach einer Über lieferung auch Imam Abü Yusuf - waren de r Meinung, dass das Schachspiel gestattet sei. Es dü r fe dabei aber nicht um Geld gespielt werden u n d keine religiöse Verpflichtung verletzen, d enn sonst wäre es mit Konsens haräm. In einem Hadith heißt es: ~tJ3is
.
auf dre i sind a/k Spiek (rf"eiemcfilisiten)!ür eltWII ?l-tusfim fia/tim. (/)ies silld Spicfe mit der eigenen rf"amifie, dle (/)ressur eiTles PJenfes und das
(]3oge nscfi lqJefl !~
Diese sind nützliche Sp iele bZ\..... Feie rlichkeiten. Spiele mit der eigenen Familie tragen zum familiären Glück bei. Das Einreiten von Pferden ist allgemein nützlieh und wird desh alb a u c h gefördert. Auch Wettbewer be, die m an zum Spaß u nd oh n e finanziellen Einsatz ausführt, um sich zu trainieren oder Kraft zu samm eln, sind auch e rlaubt . Da sie einem bestimmten Zweck dienen, gelten sie nicht als Spiele ode r Feierlichkeiten. Reite n , Sch ießen , ber itten e oder u n beritte n e Wett bewerbe si n d in diesem Rahmen zu betrach ten. Es ist auch e rla u b t , d e n Gewinner zu belohnen.
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Unantastbarkeit der Körperte ile und des Lebens Der Körper und die Körperteile des Menschen sind z u Lebzeiten und auc h n ach dem Tod zu würdigen und deshalb unantastbar. Es ist verboten und deshalb ein Verbrechen, das Leben eines Menschen zu stören. Es ist auch verboten, irgendein Körperteil eines Menschen ohne Notwendigkeit zu verlet7.e;n oder abzuschneiden. Es ist auch nicht erlaubt, jemanden zu entmannen oder zu schlagen. Da de r Mensch würdevolles Geschöpf ist, darf man keinen seiner Körperteile abtrennen und gebrauchen. Man darf nicht mit Haaren, Nägeln oder Zähnen handeln, sie sind zu begraben. So darf keine Frau die Haare e iner anderen Frau geb rauchen . Ein solches Vergehen ist eine Verletzung der menschlichen Ehre und eine Provokation. Es ist sogar nicht erlaubt, dass eine Frau ihre eigenen, abgefallenen Haare ihren echten Haaren hinzufügt. Zu diesem Zweck sind Haare eines reinen Tieres zu gebrauchen . Ein verhungernder Mensch darf nicht sein eigenes Fleisch oder auch mit Bewilligung das Fleisch eines Mitleidenden essen. Er darf im äußersten Notfall nur von dem Fleisch eines Toten essen, um sein eigenes Leben zu retten. Falls e r dies nich t tut und deshalb stirbt, obwohl er dazu in der Lage gewesen wW'e, begeht er eine Sünde. Auch der Fastende darf sich nicht zu Tode fasten. Jemand, der sich zu Tode hungert, obwohl genugend Essen zur VerfOgung steht, macht sich schuldig. Die Fehlgeburt eines im Bauch seiner Mutter befindlichen Fötus herbeizuführen, ist nicht gestattet. Es uberaus verpönt und stellt eine Form des Verbrechens dar. Nur einen Embryo, der noch nicht lebendig ist, kann man bei einem medizinischen Notfall abtreiben. Eine schwangere Frau darf ein Medikament fü r ihre eigene Gesundheit zu sich nehmen und ist nicht zu r Rechensch aft zu ziehen, falls das Baby daran sti rbt. Selbstmord erbringt eine große Peinigung für einen Muslim in Jenseits, so ist es auch nicht erlaubt, sich den Tod herbeizuwünsche n . Es ist makriih, sich aus Wut oder Existenzängsten den Tod herbeizuWllnschen . In einem Hadith heißt es:
"Jeaer von eucfi, der sicfi aus einer1(ptastroplie oaerPlÄge fieraus gezwungenfofift, sicfi de n 'Toafier5eizuwiinsclien, m6ge 6etw, dass gott ihn weiterfe6cII fiisst, fa«S es 5esserfür ilin ist oaer ifin zu S icfi nimmt, fa«S es 6esserflr ;fin ist, zu stcr6en !" Es ist erlaubt, aus lebensbcdrohlichen Gründen Menschen tu operieren. Eine mit Steinen gefüllte Harnblase zu oper ieren, ist sicherlich besser als eine Krankheit, d ie den ganzen Körpe r befallen könnte. So darf man aufgrund ir-
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gendeiner Krankheit e ine Extremität am putieren, es ist erlaubt. Falls sich in d e r Gebärmutter einer verstorbenen Frau ein lebendes Baby befin d et, ist dieses durch einen Kai ser schnitt herauszuholen. Falls sich ein Fötus nich t aus d er Gebärmutter he rausnehme n lässt, o h ne einen Schaden davonzutragen, sollte man die Gefa hr für die Mutter beden ke n . Ein toter Fötus ist herau szukrat7..cn . Ein lebendiger Fötus muss aber geschont
we rden, denn um ein Leben zu retten, darf man ein anderes Leben keiner Gefahr au ssetzen . Die Beschneidung (Chitän) ist ein religiöser Brauch (sunna), de r seit sehr langer Zeit praktiziert wird und de n Menschen von Nutzen ist, indem e r ihnen zu ritueller Reinheit verh ilft. Die Beschneidung besteht darin, d ie Vor haut des männlichen Gliedes zu entfernen. Dies ist ein islamisches Mer kmal. Die allerbeste Zeit ist das Alter zwischen sieben und zwölf Jahren, doch auch s chon früher darf man diesen Eingriff vorneh men. Ei n gesch lechts reifer Mann, der n och nicht beschnitten wurde, sollte sich u n bedingt an einen Spezialisten wenden . Ein älterer Konve r t it, der aus Altersgründen diese Operation nich t wagt, dmf es unterlassen, falls Spezialisten diese Tatsach e bestätigen. Da man in Notfällen sogar religiöse pflichthandlungen unterlassen kann, ist es zulässig, eine Beschneidung zu unterlassen.
Sa nftmut gegenüber Tieren Die islamische Religion sieht Sanftmu t gegenüber allen Lebewesen vor. Insbesonde re Tiere sind gut zu pnegen und nicht zu unterdrücken . Die Tiere sind nicht übermäßig zu be laste n oder zu schlagen. Die Strafe für die Misshandlung d e r Tiere ist seh r schwe rwiegend , denn sie haben keinen Helfer und Schützer auße r Gott. Es wurde überliefert:
,.St rafe fü r diejenigen,
ate außer jlffa!i liginen 2felfer lia6m, wirt[gewQ(t in sein!-
Tier e und ihre Rechte s ind zu schützen . So sind Haustiere rechtzeitig zu füt~ tern, zu reinigen und gut zu behandeln. Jedes Tier wurde fü r einen besondere n Diens t erschaffen , was man beachten sollte. Zum Beispiel Ochse n sind zum Ei nsatz auf Feld ern geeignet , man sollte deshalb vermeiden, s ie zu bereiten. Unschädliche Tiere wie Spatzen dürfen nich t geschossen werden. Man dan keinem Tier ins Antlitz schlagen oder brandmarken. Kein Tie r dan zur Zielscheibe gemacht werden . Nester sind in der Nacht zu schonen, denn die Vögel ruhen in der Nacht.
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Schlange n , Skor pione, Ratten , Aasgeier, Kohlraben und tollwütige Hunde dürfen e rlegt werden, um den Schaden zu begrenzen, den sie anric hte n könnten . Trotz alJedem darf man aber nie ein Tier töten, indem man es ins Feuer wirft.
Materielle und spi rituelle Reinheit im Islam Die islamische Religion schätzt die materielle und spirituelle Reinheit sehr. ß eide Formen der Reinheit hängen e ng zusammen. Eine Form kan n man nicht von der anderen tren nen, denn Reinheit in Form von Waschung ist a uf beiden Ebenen durchzuführen. So wie es im Islam vorgeschrieben ist, ein schmutziges Kleid, den Körper oder eine Stelle zu reinige n, ist es ebenfalls eine große Verpflichtung, die Seele, die sich miT ~piritll~l1t> n Rm;heitcn verunreinigt hat, wieder reil1 zu machen. Formen der materiellen Rein ig ung sind: I. Es ist eine islamische Verpflichtung, einen Körper, ein Kleid
oder e ine Stelle, die r ituell unrein geworden sind, mit Wasser zu reinigen. Diese Reinigung ist je nach Objekt eine religiöse Pflicht ((ard), Tradition (sun na) des Propheten oder empfohlen (mustahabb). lJ. Die Teilkörperwaschung, die n:an vornimmt, um zu beten, und falls erforderlich , die Oanzkö rperwasch u ng s ind Vc rpnichtungen, die als ..fard- anzustufe n sind. 111 . Versc hmutzungen im Gesicht, an den Ohren , der Nase, unter den Nägeln und an den Haaren zu entfe r nen, die Haare zu ?f]egen und dadu rch die Abscheu der Mitmenschen zu ver meiden, sind Verpflichtungen , die als "sunna" zu werten sine. IV. Es ist für jeden Muslim empfo hlen, minde stens einmal in der Woche zu baden . Am besten ist es. sich am F'rei tag zu VOllständig waschen , denn dieser Tag ist ein Feiertag, ein Festtag für die Muslime, wo es besser ist, gepflegt zu ersc heinen. V. Es ist fü r Muslime mustahabb, la n ge Nägel zu sch neiden und einen langen Oberlippenban zu stutzen. Der Schnurbart soUte n icht allzu lang sein , den Rest darf man problemlos schneiden. VI. Es ist mustahabb, die Achs el- und die Scham behaarung zu rasieren. Sie sind einmal in der Woche oder alle fünfzehn Tage zu entfernen. Die Verzögerung dieser Reinigung bis zu vierzig Tagen ist in einer Weise verpönt, dass es als haräm eingestuft werden ka nn . VII. Männer und Frauen dürfen Bäder aufsuchen, um sich dort gründlich zu waschen, WObeI es aur e in allgemeines Bedürfnis zurückzuführen ist. Maßgebend ist dabei, dass die Ge-
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schlechtsteile bedeckt bleiben. Eine Waschung unter Geschlechtsgenossen ohne Bedec kung ist absolut verboten. Man soll sich sogar bedecken , auch wenn man sich allein wäscht. Ein solch es Verhalten entspricht dem islam ischen Brauch . Um die Decke a u szuwr ingen oder sich zu reinigen, darf man eine kurze Zeit oh ne Bedeckung bleiben. Formen der spirituellen Reinigung
J. Man sollte ve rsuchen, sein Herz mit guten Charaktereigenschaften und gutem Wille n zu schmücken und zu erleuchten. Dadurch ergibt sich die spirituelle Reinheit. 11. Man sollte versuchen, die sich mit SOnden verunreinigen,
ve rsuchen mit Reue und SOhne wieder zu reinigen. Man u nte rsch eidet größere und kJeinere Sünden . Beispiele für größere Sünden sind: o
Ablehnung Gottes Existenz
o
Beigesellung von Nebe ngöttern
o
Infragestellung einer himmlisc hen Regelung, die religions-juristisch fest ve rankert ist.
Diese drei Sünden , Gott hüte uns davor, sind Qufr gleichgestellt. Weitere größere Sünden sind: o
Aufgabe der Hoffnung auf Gottes Hilfe
o
Sicherheitsglaube vor Allahs Zorn
o Andauernde Durchführung einer Sünde o
Verzicht au f Gebet und Fasten
o
Verzicht au f Anstrengung auf Allahs Weg
o
Revoltieren gegen Elte rn
er Meineid und Abgabe von Versprechen, die man nic ht h alten wird
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o
Mord
o
Selbstverstümmelung oder Körperverletzung
o
Annahme von Wuc herzinsen
o
Diebstahl u n d Bestechu ng
o
Ausbeutung vom Vermögen von Waisenkinde rn
o
Ehebruch und gleichgeschlechtlicher Verkehr
o
Ehrenschändung von keuschen Frauen
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Diese Ta ten sin d Sünden grad uell un tersch iedliche S ünden. Alles andere si nd kleinere Sünde n . Vergebung der Sünde n
Manche der Sünden betreffen alle in Gott selbst. And ere dagegen betreffen auch die Mitme n sch e n . Die Sünden, die allein Gott betre ffe n, müsste man be reuen und Gott u m Ver zeih ung bitten , wobei man den festen Schl uss fassen sollte, sie nie wieder zu begehen. Falls diese Sünde dem Qufr gleichgestellt ist, sollte man den Glauben erneuern und auch die religiöse Ehe erneuern lassen. Bei Gebeten wie Beten oder Fasten sollte man versuch en , nachzubeten ode r nach zufasten. Bei d e n Gebeten, die die Menschen betreffen, sollte man zusätzlich zu r inn eren Reue und Beten an Gott um Vergebung auch die Mitmenschen um Verzeih u n g bitten und ver suchen sie zufrieden zu s tellen , wobei man d ie ver letzten Interessen dieses Mitmenschen wieder gu t machen sonte. Die Seelen lassen sich nur auf diese Art und Weise von dem Bösen reinigen. So regelt die Ehrenwerte, Islamische Religion materielle und spir ituelle Reinigung u nd überlässt sie nicht der Willkür von Menschen . Unser Prophet betont die Wichtigkeit der Reinheit :
"Sa u6erRJit scfiöpjt aus aem qGw 6en" In einer anderen überlieferung heißt es:
"gott ist sa u6er una scliätzt S au6erf..!it. gott ist freigie6io una scliätzt Preigie6igR.fit . ., Wie es schon klar ist, hat Gott uns herabgesandt , uns zu prüfen und uns bestimm te Berufungen zugelegt. Unser Glück ist nu r durch Er füllung die ser Aufgaben möglich. Diejen igen, die diese n Aufgaben widersprech en, handeln gegen diese göttliche Berufung. So begeben sie sich a u f das niedr igste Niveau, ihre Seelen werden u n rei n , wodurch sie himmlische Peinigung zu sich ziehen. Gegenmittel d azu ist nur Sühne und Re u e. Man sollte Gott u m Vergebung bit te n und weiter hin vers u chen den h immlischen Befehle n entspr echen d und r icht ig zu handeln. Eine verunrein igte Seele lässt sich n u r dadurc h reinigen. Der Me nsch ist rein und ohne Sünde auf d ie Welt gekommen, deshalb sollte man ver suchen, die Welt unrein und belastet mit Sünden zu ver lassen. Dieser Gedankengang ist nachvoll zu ziehen . Wie darf m an gegen die heiligen Befe hle Gottes revoltie re n, Der den Mensch en erschaffne hat . So sollte man sich vor Gott schämen , Dessen Größe keine Gren ze gesetzt ist. Man sollte sich vor den Sün den schämen, wenn man beden k t , dass man unbegren zte Gaben Gottes genießen wird. Der Me nsch darf sich nicht vor me nschlichen Fehltritten nicht schützen. Dies ist ein Faktum. Wichtig ist aber, dass man daran leidet und sie bereut , wodurch m an sich noch mals Gott begibt. Man so llte an Gott beten und um Ver-
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gebung und Zudeckung dieser Sunden bitten. Es ist besser, sich von Sunden zu befreien , solange die Möglichkeit der Reue weiter bestehen. In einem Vers heißt es:
,,0 i!ir, die i!iro(au6t, 6etet zu gott mit 1?/ue, d"amit ilirelTettet wirt({~
Unser Prophet gibt uns die frohe Botschaft: .Ju{er, ((er seille 'Tat 6ereut,
ist so wie vor dleser'TatJ" In diesem Sinne ist es unsere Aufgabe, uns zu Gott begeben, indem wir unsere sündhaften Taten bereuen und mit diesem Satz, der als Anrang jeglicher Reue bezeichnet wird, Gott um Verzeihung und Großzugigkeit uns gegenüber zu billen. "Jen 6itte jI «ali, Jtayy um! Qg.yywn, mif!er Jlim ~il1ell gott Oi6t, U/7/ 'Veroe6ul10. ~
Unser Gott. Lass uns er.vachen, nimm unsere Gebete und Reue an. jtmell ! 'Waf-liamd"u fa/{sl ya <f(g66af-aumill!
J1amd stelit a{(ein (])ir zu, Jterr affer Vniversen!"
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Islamische Moral
Is l a mis che Mo r a l .. .. ... ... .. .. ......... .. .. .. ... ___ .. ...... . .. .. ........... . .......... . .. .. ... .. . 407 Wese n s züge d e r E thik und Moral ..... ... .................................... ........ .. ........... 411 Bedeu tsamkeit der Ethik ............................................................................. 411 Unsere prinzipie llen Pflichten ..................................................................... 41 2 Spirituelle Ve rpflic htunge n ......................................................................... 413 I n dividu e lle Verpfli c htungen ............................ ..................................... ...... 414 Fa miliäre Verpfl ichtunge n ........................................................................... 415 Gesells chaftlic h e (soz ia leI Ve rpflic htu ngen .................................................. 417 Islamisches Ve rh alt e n im Zu samme n leben ..................................... ............. 418 Gut e und Sch lech te Wesen s züg e ...... ............................................................ 4 2 5 lttiqa (Gottesfurcht) ................................................................ ,....... , .............. ,... , ... ,................. 425 Adab (Ans tand) .............. ,.. " .............................................. ...................................................... 425 !hsan (Wahlwollen) ......................................................................... , ......................... , .............. 426 Ichlos ............................................. , ..... ,.................................................................................. 426 Istiqama .................................................................................................................................. 426 Ita'a {Gehorsam) ................................................................ ...................................................... 4 27 ItUnad (Vertrauen) ............................................................... ,................... ,............................... 427 Iqtis(id (Wirtschaf llichkeit) ...................................................................................................... 427 Ulfa (Vertrau theit) ......................................................... ............................................. ,............. 428 Am niyya (Vertrauenswü rdigkeit) ............................................................................................ 4 28 Insaf (Gerechtigkeitssinn) .............................................................. " .......... , ............................ 428 Basasa (freund liches Uicheln) ....... , .... , ... , ...................... , ........................ ................................ 429 Ta'dib (Disziplinierung) ........................................................................................................... 429 Ta'annf (Beddchtigkeit) ................................................................................. , ......................... 429 Ta'zim (Verehrung) ............................................................. ......... ,............... ,........................... 429 Taf d'u l (Optimismus) ......................... ,................................. .................................................... 4 30 To,[akku r (Nachdenke n .......................................................................................................... , 430 Tawddu' (Descheidenheit ................ , ............. ,............................. ............................................ 430 Tawakku l (Vertrauen a ufGoU) ............................................................................................... 431 $abät (Ausdaue r) ............................................................ , ....................................................... 431 Dschiid (Freigiebigkeit} ........................................................ .................................................... 43 1 Hazm (Exaktheit).............. ,.. ,........................................... ........................................................ 4 3 1 H1.lsn az-Zan n (gu te A nn ah me ...................................................................................... , .... ,.... 43 2 Hifz al-Usän (Wahru ng der Sprache) ...................................... , ............................................... 432 Haqq {Rech tj .............................................. , ...................... ,...................................................... 432 H ikma (Weis heit) ..................................................................................................................... 4 33 HiIm (Sanftm ut) ................................................................... ........ ............................................ 4 33 Homiya (Eifer) .................................... , .................................. .................................................. 4 33 Haya' (SChamgefilhl} .................................................................... ,.......................................... 43 4 Chusü ' (Demu t) ....................................................................................................................... 4 34 Chayr (Wohl) ..... ,............................................................................................................... ,..... 434 Sadäqa (Freundschaft)................................................................ .................................. .......... 435 Diyä na (Relig iositr'i t) ................................................................................................................ 43 5 Dhikr (A ndatht) ..................................................................................................................... " 435 Ridd (Wohlgefallen} ........................................................... ..................................................... , 436 Rifq (Gutmii tigkeit) ................ ,.. ,... , .......................................................................................... 436 Sa'y (Bemiihung) ..................................................................................................................... 437 Tolerieren von Fehle rn .......................................... ,................................................................. 437 Suga'a {fapfe rkeit) ............................................................... ........................... .................... ... , 438 SchaJktit (Mitleid) ................................................ , ................................................................... 438 &::hukr (Dankbarkeit} .............................................................................................................. 438 Schahwa (Begierde) ................................................................. .............................................. , 438 &br (Geduld} ............. " ...... ,......................................... ........................................................... 439 &däqa (Aufrichtigke!t) .......................................................... .................................................. 439 &lCi.h (Güte) ................................................................. , .......................................................... 43 9 Silat w-Rahm ......................................................................... .............................. , ................. , 4 40 &lCi.ba (Standhaftig k eit) ......................................................................................................... 440 ~ räfa (Fe infiJhligkeit) ............................................................................................................ , 4 40 Ad l, Adäla (Gerechtigkeit) ...... ,.............................................................................. .................. 4 40 k m (Entschlossenheit) ........................................................................................................... 4 4 1 Aschq (Leidenschaft) .............................................................................................................. , 4 41
Isma (Unfehlbarkeit)..... ................ ...................... ........... . .. 441 lffa {1\tgendhaftigkeit) ..................... . .. 441 Alw (Verzeihung)... ..... ............................ ....... . .......................................... ...... . ........... 442 Alld {Versprechen)........ ........... ............. ................ 442 Fadl, Fadila (1Ugend) ........ ............. .......................... ... .............. .... 442 F'ulUwwa (Helden ltaftigkeit) ... ... .•.. .. . ..• ......................... ........ ... . .... 443 Ferdsa (Auffassungsgabe) .. ................ _ ....... ,................ .............. . ... 443 Rm al·Qadr (Wertscllälzung).. ......... ..•.. _.. ...... ........•...••. . 443 Qanä'a (Genugsamkeil) ....... ,.443 Karam (GroßziJgig~ t). ............... 444 LutJ (Gul mu/igkeil) .................. .............. . .... .. .• ................ ...... 444 Latifa, Afizah (Humor) ......... . ... _...... _. .................................................... .444 MuMM/ (Eige nlob) ........ .......... ............. .............. ........... 444 Ma rana (Sra1\d[estigkeit) ............ .............................. ............ _............................................... 445 Mad'h (Lob) .......•............ ................ ......•.... ................ . 445 MLldärd/, Mllmd$c'i/ (Umgänglichkeit).................... . ... . •......• ......... . .. ........ 445 Mahabba (Ucbe)...... .............................. .. .......... ,...............•...................... 445 Rachma (BamlMrzigkelf/.......... . ......................... . ...... 446 Muruwwah (Edelmul}............... . . ..... .......... .............. ..... ..... ,.. 446 Muschdwaro (Beratung)............... ................................................................... .. 446 Mu'awema (gegenseirige Hilfe) ,.. ............. .................. ... 446 Minna (Zuwendung) .......... ...................... . ........... _............................................. 447 Ndmus (Eh re) ............ ........... ........... . .......... ,........ . ...... 447 Nif6.q (Heuchelei) ................ ................... . .................................... 447 Namfma (Verleumdung}.......................... . ........ _.......................... . ........................... 448 Wa'd (l/ersprechen)....... _............... .................. ................ . 44 8 WaJa (Treue)........... ............. '.. .............. .............. ..............448 Waqar {WLirde) ...... ...... ............ .... ............ .................... .................... ............. . 448 Hirnma (Willenssldrke).. ................................... ........... .................... ......... .. ... 449 Yusr (Erleichterung)............ ............................. ............................. .., ....... ." .. ",,.., .......... 449
Islamische Moral Wesenszüge der Ethik und Moral Das arabische Wort "achlä q'" ist die Pluralform von "chulq'" , was ungefähr e ine "besondere Begabung" oder "Sonderfall" bedeutet. Eine solche Begabung kann e ntwed e r gute oder une rwo.nschte Ergebnisse erbringen. So unterscheidet man zwische n guten und schlech ten moralischen Charaktereigensch aften . Gu te Charaktereigenschaften und sich daraus ergebende positive Resultate bezeichnet man als "achläq hassana", "achläq hamlda", "mahäsin al-achla q" oder "makiirim al-achläq". Umgekehrt bezeichnet man schlechte Charaktereigenschaften und daraus fol gende negative Result ate als "achläq qablha ~, "achläq zamima", "masäwi.1 achläq" oder "razä' il al-achliiq". Gutes Benehmen, Bescheidenheit und Freigiebigkeit sind gute Charakte reigenschaften . Lasterhaftigkeit, Arroganz und Geiz hingegen sind Folgen schlech te r Charaktereigenschaften. In der Wisse nschaft d er Ethik unte rscheidet man zwische n t heoretischer und prakt ischer Ethik. Die theoretische Ethik befasst sich mit den Ansichten und Meinungen zu moralischen Prinzipien und Gesetzen. In der praktische n Ethik ge ht es um die Beschaffenheit unserer moralischen Verpflichtungen. Die Menschen werden in ihrem Leben eher mit der praktischen Ethik konfrontiert. So möchten wir uns in unserem Traktat hauptsächlich der praktischen Ethik zuwenden. Man muss erwähnen , dass manche Philosophen ihre ethischen Prinzipien auf dem Hedonismu s, auf materiellen Interessen, Emotionen ode r Pflichten bzw. Vollkomme nheitsgefo. hl de r Men sch en aufbauen. Keiner von diesen aber ist ein verlässlicher Pfeiler für die Ethik, auch die ethischen Institu t ionen , die auf diesen Gefo.hlen basieren, kÖ l"1nen menschliche Bedürfnisse n icht befried igen. Allein eine ethische Ins titu tion, die sich einer wahren Religion anschJießt , diese befolgt und eine göttliche Bedeutung tragt, kann die spirituellen Bedürfnisse des Me nschen stillen und ihm zur Vervollkommnung verhelfen. Gott se i Dank verfo.gen wir mit der erha benen islamische n Religion über e ine derartige ethische Institution .
Bedeutsamkeit der Eth ik Die islamische Religion misst Ethik und Moral eine g roße Bedeutung zu. So ist der Islam eine Religion der Ethik und der Tu ge nd , eine Religion der Weis heit. In diesem Sinne wird von unserem Propheten über liefert. "Icfi 6in oesa ntft woraen,
Feinheite n islamischen Glaubens
41 I
um tfie guterl CliamliJereigenseliaJt.ell z u verfJo!Ui.9mmnen!
N
Der spirituelle Wert der Menschen wird an ihren moralischen Eigen schaften gemessen. So sagte der Prophet in einem Hadith: ~r[)erjeni8en
unter eueli,
aessen Cliaral?JemOellscliaftetl am ed"eCstetl sind; ist walirfzcli aerjenigc, aeraen stärf<Jten grau6ell liaU"
In einem anderen Hadith heißt es: ,,([)er afferfie6ste Vieller gottes ist. oerjel//oe mit ae71 Gest en l/IoraflScnen 'E1oeTlscnafien!
N
Unser Prophet pflegte das folgende Bittgebet auszusprechen: ",?rf.eln gott, icli erJfelie VOll <Dir gesullofieit, 'Wofi(woffeTl una eare !}.1oral!"
Die ethischen Eigenschaften der Menschen lassen sich verbessern. Die Umwandlung schlechter Eigenschaften in gute bezeichnet man als ~Tahzlb alAchläq", also ",Bereinigung d e r Ch a raktere igenschaften ". Diese Umwandlung ist durchaus möglich, sonst hätte unse r Prophet niemals gesagt: n VereaeÜ
eu re Cliarali.JemOellscliaften!'-
Man kann beobachten, dass Mensch en, die mit ihrem Ego ringen, immer gute Erfolge erzielen und gute Eige n schaften erlangen. Enthaltsamkeit bzw. Erziehung des Egos funktioniert bei Tieren, Gräsern, Blumen und sogar bei Steinen . Kann man sich jemals vorstellen, dass es bei den Menschen. nicht funktionieren könnte? Gesellsc haftliche Voru rteile, dass schlechte Charaktereigenschaften fas t eine zweite Natur bi.lden, sind übertrieben und unbegründet. Manch schlechte Angewoh nheit ist schwer auszumerzen, abe r unmöglich ist es nie. Wie m anche Krankheite n sich durch Therapie behandeln lassen, kann man manche schlechte An gewohnheiten ablegen oder zumindest unwirksam machen . •
Unsere prinzipie llen Pflichten Unter Pflicht versteht man alle guten Taten, die aus religiöser Sicht vorgeschrieben oder zumindest e m pfohle n sind. Laut dieser Definition kann man zwei ve rschiedene Gruppen unterscheiden: Die erste Gruppe unserer Pflichten sind vorgeschrieben und das Unterlassen dieser Pflichten, wie Gebet, Fasten oder Almosensteuer, erbr ingen Peinigung. Andererse its gibt es m anche Pflichten, die nicht vorgeschrieben, aber empfohlen sind. Das Ein halten dieser Pflichten ist eine gute Tat, eine Vervollkommnu ng. Sie leiten die Me n schen zu göttlichem Lohn und Lob. Das Un terlassen solcher Pflichten ist vielleicht ein Mangel, man wird jedoch dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Zu satzgebete, Almosen an Arme ode r höfliches Benehmen gegenüber Menschen sind in diesem Rahmen zu betrachten. 412
6mer Nasuhi Bllmen, Islamischer Kalechismus
VerpflIchtungen gegenüber Menschen unterliegen dem Rahmen der islamischen Religion. Angelegenheiten, zu denen wir aus re ligiöser Sicht verpflichtet sind , werden in den übrigen Kapiteln bet:andelt. So möchten wir in diesem Abschmtt einige moralische und optionaJe Verpflichtungen behandeln. Unsere Verpflichtungen kann man auch nach einem anderen Gesichtspunkt einteilen. So unterscheidet man Verpflichtungen gegenüber Gott, gegem1be r unserem Körpe r und unse rer Familie oder gegenüber unser er Gesellschaft. Somit haben wie s pirituelle, individuelle, familiä re und gesellschaftliche (soziale) Ve rpflich tungen.
Spirituelle Verpflichtungen Jede zurechnungsfihige und erwac h s ene Pers on ist verpflichtet, GOtt zu erkennen und Ihm zu dienen . Für den Menschen gibt es keine größere Ehre und Errungenschaft als die Dienerschaft für Gott. Wir erkennen und bestätigen Seine Existenz, Seine Mac ht und Größe, Seine heiligen Gebote und Verbote. Dies sind unsere Verpflichtungen, die aus unserem Glaube n henlOrgehen. An zweiter Stelle werden wir uns unsere r körperlichen Verpflichtungen, wie des Gebets und des Fastens, und unserer materiellen Verpflichtungen, wie der Almosen steuer, bewusst und verrich ten sie von ganzem Herzen. Wir lassen uns durch diese Gebete erleuchten und er:-reuen. Sie sind unsere p raktischen Verpflichtungen. Die Würde des Is lam zu bewahren und zu schützen, gehört ebenfalls zu unseren spirituellen Verpflichtungen. Manche Gelehrte 7..ählen diese Bemühung zu den Pflichten, die jemand oder einige Einzelne anstelle der gesamten islamischen Gemeinde erfUUen kann, andere hingegen halten dies fü r die pflicht eines jeden Individuums. Welch größere Ehre kann einem zuteil werden als sich für das Fortbestehen der islamischen Religion und der islamischen Gemeinde einzusetzen?
Vmf6emülit elleli auf aem 'Wege gottes mit eurcrJ{a6e ulla euren SeefeT/! (])ies ist 6esserfür eIleIi, Jaffs i/ir es wisst! /at-'Tau6a: 41) Bekämpfung de s Egos ist auch eine solche Bemühung und deshalb eine wic htige spirituelle Aufgabe . Jemand, der :...ann nicht in de r Lage iat, acin Ego einer islamisch en Erziehung zu unterziehen, ist auch nicht in der Lage, seinem Lan d gebiihrend zu dienen, geschweige denn sich selbst. Große Opfer bereitsc haft resultiert aus einer guten islamischen Erziehung. Die Wel tgeschichte kann diese Tatsache bezeugen. In diesem Sinne meinte unser Prophet zu seinen Gefährten, als diese von einer Mission heimkehrten;
Feinheiten islamischen Glaubens
41~
.Jetzt sim{ wir 'VOll eil/er I{{eiflel/)f I/strenouflO
zu einer orößerenjtllStrenOllllO zunlckeJeF<!lirt!" Damit meinte er natürlich die große innere Anstrengung bei der Erziehung unseres eigenen Egos. Manche Zusatzgebete sind auch göttl ich e Ve rpflic htun gen . Zum Beispiel verrichten wir Zusatzgebe te oder fa s ten zusätzlich. Wir rezitieren den Koran, um unsere Seelen zu erleuchten. Wir zitieren die heiligen Namen unse res Schöpfers, um unseren Glaube n zu stärken. Wir si nnen über die Allmacht und die Erhabenheit unseres Schöpfers nach, um einen verständigen und wachsame n Geist zu erlangen. Auch diese sind spirituelle Verpnichtungen.
Individuell e Verpfl icht ungen Die Menschen haben Verpflichtungen gegenüber ihren Körpern und Seelen. Die wesentlichsten davon sind: L Kö rperpflege Für jeden Menschen ist es elforderlich, em ,"'<':l$.lL'S und sauberes Äußeres zu haben. In einem Ausspruc h des Prop heten heißt es: .. Ein s tarke r Gläubiger ist besser als ein schwaelle r üläublgerl M
11. Ges u n dheits pnege Die Gesundheit ist ein großes Geschenk Gottes. So muss man schädliche Dinge meiden und sich, falls nötig, entsprechend behandel n lassen. In einem Had ith wi rd überliefert: .Gegen jede Krankheit gibt es ein Heilmittel - au ße r gegen den TodI" Man muss lediglich das passende Heilmittel fi nden. 111. Vermeidung sch ä dlic he r As kes e Im Islam gibt es kein Einsiedlerleben. Tage und Nächte h indu rc h zu fasten und sich selbst jegliche erlaubte Speisen zu untersagen, ist nicht gestattet. Die von unserer Religion vorgeschriebenen gOltesdienstlichen Handlungen und Enthaltsamkeiten orientieren sich am goldenen Mittelweg und fO rdern die menschlich e Glückseligkeit. Übertriebene Asltese bewirltt genau das Gegenteil und schwächt den Glauben. In einem Hadith ist überliefert worden: "Dein Ego ist wie dein Reittier, also behandle es mit Sanftmuti" IV. Vermeide n von Sc h ads toffe n
Alkohol ist im Islam nicht e rlaubt. Ohne einen dringenden An lass darf ein Körperteil nicht amputiert werden. Selbsunord ist ve rboten. All diese Taten sind Attentate an der Seele, die Gott eien Mensc hen gewährt hat. So ist das Vermeiden von Une rlaubtem eine individuelle Verpflichtung. Andernfalls kann der Mensch sich vor Reue und Peinigung nicht retten . <1,
Dmer Nasuhi Bilmen, Islamischer Karechismu
V. Stärkung der Willen s kraft
Einen starken Willen zu besitzen, ist rur den Menschen sehr WIchtig. Man hat nützliche Dinge zu erlernen und unnützliche Umge zu vermelden, selbst wenu man diese nur nachnhmt. Der Mensch sollte gute Eigenschaften und einen guten Charakter haben. Das Recht ist anzuerkennen und das Unrecht ist durch nichts aufzuwe rten. Eine solche Leic htsinnigkeit gebührt sich nicht. VI. Erleuchtung
Erleuchtung unserer Vernunft und unseres Verstandes durch mystische Weisheit, Erwecken hoher und edler Gesinnung bzw. Erringen von Wissen und Begabung sind wichtige Verpflichtungen . Der Mensch sollte ein vernünftiges Leben führen und nur der Wahrheit folgen. Unvernünftige Gedanken, irreführende Worte, pompöse Erwu!!,ungen, schlechte SItten, Irr glaube und minderwertige Gefühle sind zu vermeiden. Ein Hadlth des Propheten lautet: . Der Mensch soUte sich auf seine Vernunft verlas sen . Wer ohne Vernunft ist, hat auch keine Religion!"
Familiäre Verpfl ichtung en Das Familienleben ist der Kern des sozialen Dasems. So misst der Islam dem Familienleben wich tige Bedeutung zu. Zu den F'nmilienmitgliedern zählen neben dem Mann und der Frau auch die Kinder , wobei jeder Einzelne den Anderen gegenüber verpflichtet sind . I. Verpflichtungen des Mannes
Gutes Auskommen mit seiner Gattin, sie beschüuen, Aufkommen rur die leiblichen Bedürfnisse und Aufrichtigkeit. In einem Hadith wurde überliefert: ..<DertBeste untereudi. ist aerjemoe, (!ers"t zu sciner'Frau isU
M
In einem anderen Hadith heißt es: ,.<Die 'Etfefml1tloell siruf)ene, dU mit iliren 'Frauen ed"e(mütlS umselien, Ulld die $cliummstell sindjene, die sie fiill/erselien ," 11. Verpflichtunge n der Frauen
Einhalten der Umgänglichkeit mit dem Ehemann in Übereinstimmung mit der Religion, Schutz der Familieneh re, Bescheidenheit und Vermeiden von Verschwendung. Das ist der richtige Weg des gemeinsamen Zusammenlebens .
Feinheiten iSlamischen Glaubf!ns
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111 . Ve rpflic htungen d e r Kinder
Verpflichtungen der Kinder gegenü ber Eltern bestehen dari n , sie zu ehren und ihnen zu gehorchen . Es ist nicht einmal gesta ttet, dass sie ihren Eltern gegen übe r seufzen, zumal sie es sind , die ihnen das Leben gesche nkt und Jahre lang gepflegt haben . Ein Kind , das ror die Bedürfnisse sein er Elte rn nicht aufkommt, ihre religionskonfonnen Anwei sungen nicht befolgt und ihnen in Notfällen nicht hilft, entbehrt der Ehre, ein segenreiches Kind zu sein. So ist es auch für die Gesellscha ft 11icht mehr nützlich und zieht Gottes Zorn aufsieh. Vater u nd Mutte r sind gleichermaßen zu ehren, aber d ie Rechte der Mutter sind doppelt so schwer wie die des Vaters. So wurde in einem Hadith überliefe rt :
.t[)as P aradies Gegt zu <Fi!ßen aer:Mutter'· Islamisch wo hlerzogene Kinder e hren zusätzlich zu ihre n Eltern auch ihre Freunde und besuchen die G räber ihrer verstorbenen Elte rn, denn dieser Res pekt ist auch in diesem Rahmen zu betrachten. IV. Verpflic htungen d e r Eltern gegenübe r ihren Kindern .
Die Eltern sind verpflichtet, das Kind zu e rnähren, zu erziehen und zu einer o rdentlic hen Schul- und Berufsausbildung zu verhelfen , das sie es sind , die sie auf d ie Welt gebracht haben. Vater und Mutter müssen a11 ih re Kinder gleich behandeln, ihnen FUrsorge und in nige Zuneigung schenken und sie beschütze n und jeglichen Hass ode r Rivalität zwischen den Kindern venneiden. Die Eltern ha ben sich ihren Kindern gegenüber san ftm ütig zu verhalten und bei ih rer Erziehung j egliche Gewaltanwendung zu vermeiden, wobei sie tu gend h a fte Vorbilde r da rstelle n sollten. Kinder, die das n eun te Lebensja hr übe rschritten haben, sollten n icht meh r gemein sam in einem Bett schlafen . Kinde r über 13 Jahre sollten daran e rinnert werden, dass sie sich das Beten zur Routine machen, und Kinder, die das heiratsfähige Alter erreicht haben, sollten allmählich heiraten. Gute Kinder sin d als Geschenk Gottes zu betrach ten. V. Verpflic htungen der Geschwister unterein a nde r
Geschwiste r sollten einander mit Liebe, Hilfsbereit schaft und Höflichkeit begegne n . Die s tarke Bindung zwisch e n den Geschwistern sollte a ufrechterhalten werden . Altere Gesc hwister sind den Eltem gleic hgestellt und deshalb zu e hren . Wir möchten dazu erwähnen , d ass auch Bedienstete zu r Familie gehören . So sind sie gutmütig und höflich zu behandeln und nicht mit Aufgaben zu betrauen, denen sie nicht gewachse n sind .
416
Omer Nasuhl Bilmen, Islamischer Katechismus
Die ßediensteten sind gleichgestellte Mitburger, um deren Erziehung und leibliches Wohl man sich zu kümmern hat. Ihre Fehler sind zu entschuldigen und mIt gutem Willen zu verbessern.
Gesellschaftliche (soziale) Verpflichtungen Wie allgemein bekannt ist, &ind die Men&chen von Natur o.U3 zivilisierte WeiSCn und neigen dazu, in der Gemeinschaft zu leben. So entstehen gesellschaftliche Verpflichtungen untereinander. Ohne die EinhaJtung dieser Verpflichtungen kann man die gesellschaftliche Ordnung nicht aufrechter haJten. Die wesentlichen Aufgaben in diesem Sinne lassen sich folgendermaßen darstellen: I. Lebensrecht der Gesellsch aftsmitglieder
Jedes Mitglied der Gesellschaft hat ein Recht auf Leben. Das Leben jedes Einzelnen (und auch jedes Ungeborenen) ist heilig. Jeder Mörder ist laut Islam ein Menschheitsmörder, und umgekehrt jeder, der einem Menschen das Leben rettet, gilt als Retter der gesamten Menschheit. 11. Freiheiten des Einzelnen Alle Menschen sind vor Gott gleichgestellt. Kein Mensch darf versklavt werden, aber der Rahmen der Freiheiten ist fest geregelt. So darf schließlich nicht jeder tun, was er selbst fu r richtig hält. 111. Gewissen des Einzelnen Das Gewissen ist an und fü r sich eine göttliche Gabe und Eigen schaft unserer Seele. Durch ein reines Gewissen kann man das Gute vom Bösen trennen . Ein Mensch, der Schandtaten begeht, kann kein gutes Gewissen habe n . Der Islam schätzt gewissenhafte Menschen , die der ganzen Menschheit zu Heil und Glück verhelfen möchten, und versucht, Schand täter zur Rechtleitung zu verhelfen. Der Islam ver hindert, dass Menschen das Gewissen eines anderen unter Druck setzen . denn die Menschen sind imstande . sich gegenseItig zu unterstützen, indem sie einander auf das Richtige hinweisen. So ist es verpönt, das Gewissen eines Mitmenschen dominieren zu wollen. Nur Gott hat Verfügungsgewalt über unsere Gewissen . Nat\1rlieh darf man bewusste Ratschlage und Verwarnungen nicht in diesem Rahmen ve rs tehen, da diese darauf abziele n , fehlgeleitete Gewissen wiede r auf den rich tigen Weg zu bringen. IV. Meinungs freiheit Meinungsfreiheit wird im Islam groß geschrieben. Man darf eine Meinung nur mit wissenschaftlichen Methoden anfechten. denn nur so stellt sic h das Recht heraus, und nur so kann man die GeseUschaft vor jeglicher Häresie bewahren.
Feinheiten islamischen Glaubens
V. Ehrenschutz der Bürger Die Ehre eines jeden Bürgers ist im Islam heilig. Ehrbeleidigung erfordert hohe Strafen. Üble Nachrede, Verleumdung, Hänselei, Beschimpfung und Erniedrigung sind absolut untersagt. Jemand, der andere entehrt, ist sicherlich bar der eigenen Ehre und einer Bestie gleichzustellen, die die Heiligtümer der Gesellschaft schändet. VI. Vermögensrechte der Bürger Im Islam ist jegliche Verletzung des Vermögens und der Vermögens- bzw. Nutzungsrechte anderer verboten. Jedes gesetzlich erworbene Vermögen ist ein Heiligtum, das vor Verletzungen zu schonen ist. Jedem steht sein Verdienst zu. Allein dadurch werden die Entwicklung der Gesellschaft und eines zivilisierten Lebens erst möglich. Vennögensunterschiede und berufliche Spezialisierung der Bürger basieren auf einer Weisheit und auf einem Bedürfnis. So hat sich jeder Bürger der Zuteilung Gottes zu fügen und danach zu trachten, auf ehrlich en Wegen Vermögen zu erwerben, denn es gibt keinen anderen Weg zum sauberen und gewissenhaften Gesellschaftsleben.
Islamisches Verhalten im Zusammenleben Die islamische Religion schätzt vorbild haftes Verhalten unter den Menschen sehr und regelt, wie die Menschen sich zueinander verhalten und ein zivilisiertes Leben führen können. In den Bezieh ungen der Muslime zueinander gelten die Prinzipien Aufrichtigkeit, Bescheidenheit, Einfachheit, Vermeidung von Zwang, gegenseitige Hilfsbereitschaft, Höflichkeit, Respekt, Liebe und Gutmütigkeit. Im Islam existieren verschiedene Methoden und Wege, um mit den Menschen gut auszukommen. Unter anderem kann man diese Methoden anführen: I. Sympathie, Lächeln und Offenherzigkeit Eil, Muslim lächelt immer und darf niemandem die kalte Schulter zeigen. In einem Hadith wird überliefert:
"Wafirficfi, gott fie6t sallftmiitifJe und oJfenfierzifJe 'Mwscfiw {" 11. Pflege guter Beziehungen zueinander und Vermeidung von Zwang: ~?<lusfim
ist jemana,
vor desseIl ZUlIge undJ(a IId die ?t1.usfime sie/ier sirld! ~ 111. Mitgefiihl und Verbesserung von Missständen
418
Omer Nasuhi Bl1men, Islamischer Katechismus
"Wenn du die Aufrichtigsten (die Siddfqfn) übertreffen möch test, hege Beziehung zu jenen, die den Kontakt zu dir abbrechen, gön n e jenen, die dir nichts gönnen, und verzeihe jenen, die dich deiner Rech te beraubt haben !" IV. Beendung von Verdross enheit
Die Muslime dürfen nicht den Kontakt zueinander abbrechen. Falls sie es dennoch tun, darf es n icht länger als drei Tage an dauern. In muslimischen Herzen ist kein Platz für Feindseligkeit und Hass. In einem Hadith wird überliefert:
/Es ist eine/Tl <].1usum lIicfit erfall6t, fällger afs orei 'Tage aufseinell musumiscfien ffinloer zomig zu seilI!" V. Streits chlichtung
Falls ein Muslim bemerkt, dass zwei Glaubensbrüder den Kontakt zueinander abgebrochen haben, versucht er, diese Streitigkeit zu schlichten. In einer Überlieferung heißt es:
,/Die vortrejfficfiste Spem{e (saaaqa) 6estefit amill, zwiscfiell aell ?rtensclien zu schlichten!" VI. Die F e hle r der Leute nicht s uchen oder verbreiten
Die Muslime dtllfen keine Fehler aufdecken bzw. eine Schande oder einen Fehler bloßstellen. Handeln in diesem Sinne ist strengstens verpönt. In einem Hadith wird überliefert: ~c])elTljenigCII
gottesdiener,
oer (fie Siilloe eines wuferell ·tleraecliJ, wira gott seine Sürufen am JÜlIgsten 'tage verdec/i,sll!" VB. Verteidigung der Freunde in ihrer Abwes enheit
Ein Muslim verteidigt die Würde seiner Freunde selbst dann, wenn diese in einer Gesellschaft abwesend sind, und versucht, schlechte Vermutungen über sie auszuräumen. In einem Hadith des Propheten heißt es:
,/Eillem gottesaiefler, aer seinem CBI1laer st.ets hilft, wira gou e6erlso stets fie(fwo zur Seite 6eisf-elien!« Vlll. Sich von verruchten Orten fernhalten,
um zu venneiden, dass die Menschen im Herzen negative Vermutungen über einen anstellen. Verhalten in diesem Sinne könnte die Menschen zu übler Nachrede und zum Hass verleiten. Ein Hadith lautet wie folgt: n'M.eiaet aie Pflitze aer jafscfiw..A IlIIafimen!"
Feinheilen islamischen Glaubens
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lX. Entsprechende Verhaltensweisen nach gesellschaftlic hen Gruppen
Man darf nicht voraussetzen, dass das Verständnis eines Gelehrten oder eines Mystikers in sämtlichen Gesellschaftsschichten vorhanden ist. So soUte man sich an der gesellschaftlichen Schicht orientieren, in der man gerade lebt. X. Res pekt vor d e n Alten und Mildherzigkeit mit Kindern und Bedürftigen
Respekt vor Älteren und Liebe zu Kindern ist ein wesentliches islamisches Prinzip. Dieses Prinzip potenziert sich für die Familienmitglieder. Großer Respekt vor den Eltern ist ein typisches Beispiel dafür. In einem Hadith wird überliefert:
,/Farr.s einjullger 9vlenscn eille (iftere Person mifgruru{ ifires flIters respe/{Jielt, erscnafft qott slcne,ucn eiTlen ?dmscnen, der auen ifill respeliJieren win!, wenll er sef6st aft ist, " Dieser Hadith bringt zum Ausdruck, dass Jugendliche, die die Älteren ehren, dafür göttlichen Lohn erhalten und ein langes Leben führen werden, Jugendliche, die die älteren Menschen als eine Last ansehen, sollten sich dan1ber Gedanken machen. Xl. Hilfsbereitschaft und Rücke ndeckung rur Bedürftige
Die Muslime wD.nschen jedem das Beste und finden Freude daran, jedem Muslim und Nichtmuslim zu helfen, Gegenseitige Hilfe und Fürbitte im Rahmen der religiösen Prinzipien sind Voraussetzungen für die Geschwisterlichkeit, Ein Muslim, der sich etwas für sich, aber nicht für seinen Glaubensbruder wünscht, gerät in einen direkten Widerspruch zu den Grundlagen der islamischen Ethik. In einem weiteren Hadith wird übermittelt:
,..5oulIIge ein qUiu6ifJer etwas qutes, was erfiir sicli se[6st lIJüllselit, Sei/UIII
qrau6ens6ruder lIielit wÜfLSelit,
ist er /(fl'n voa/wmmener qUiu6iger!" XII. Begrüßung
Begrüßung unter den Muslimen ist eine Sunna des Propheten, ein Zeichen der Freundschaft und der Güte. Einen Gruß zu erwidern, ist eine religiöse Prucht. In einem Hadith wird über liefert.
,..5oulIlge ilir niefit OMu6t, diiift dir /lielit ills ([>aradIes, 111"[ soCa llge inr niclit eiflalll{er {ie6t, gCa,,6t ihr lIielit. 420
Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Karechismus
50[[ rcli eucli etwas 'Vorzeroen, was ellcli ermÖIJfielit, dass ihr einander ue6e1l Unlt?
f}twölint ellen Oll, einam{er ZII 6cQli!ßcn!" Die Begrüßung unterliegt bestimmten Formregeln. Wenn man sich einer Personengruppe anschließt, sagt man, bevor man zu sprechen beginnt: ,.Assalä· mu Alaykum !" - d.h .•De r Frie de sei mit euc h !Wenn man an einen Ort kommt, an dem sich überhaupt keine Menschen be· finden, sagt man: "Assalä rnu alayni wa alä ibä dillä hi-ssälihi n l" - d .h .• Der Friede sei mit uns und mit den rechtschaffenen Dienern GottesIJugendliche begrußen Ailere, Mobilisierte begrüßen Fußgänger, Fußgänger begrußen Sitzende, und Nacheilende begnißen ihre Vordermänner. Falls je mand aus ein er Gruppe den Grüßenden mit .Wa Alaykumu-ssaläm" - d.h . • Und mit dir sei der Friede!'" - zurückgnißt, sind alle anderen von der Ver· pflichtung befreit, den Gruß zu erwidern. Grußt aber niemand aus dieser Gruppe zunick, begehen alle eine Sünde. Es ist auch lobenswert, beim Ab· schied die Gruppe zu begrüßen. Der Begrüßte antwortet stets mit einer schöneren Entgegnung und ruft zu· rück: "Wa Alaykumu·ssalfunu ve rahmatullähi ve barakätuh!" - d.h. "Und mit dir sei der Friede und Gottes Gnade und Sein Segen!Auf einen Gruß, der von jemandem übennittelt wird, hat man mit "AIa yka wa Alayh issaJä m !'" ~ d.h. "Mit dir und mit ihm sei der Friede!" - zu entgegnen. Bei einer Rückbeantwortung einer schriftlichen Begrüßung schreibt man: .Wa alaykassaläm !" Es ist verpönt, jemanden zu begrüßen, der momentan nicht in der Lage ist, diese Begrüßung zu erwidern. So darf man jemanden, der gerade isst oder je· manden, der soeben den Koran liest, einer Predigt lauscht oder gar betet, nicht begrüßen. Der Begrüßte ist in diesem Pali nicht verpflichtet, den Gruß zu erwidern. Jemanden zu grußen, der sich mit Sünden ruhrnt, die er begangen hat, und diese offen zum Ausdruck bringt, ist verpönt. Fazit: Grüßen und Zurückgrußen sind Zeichen der Freundschaft u nd der Lle· be. Sich bei der Begrüßung zu verbeugen, ist verpönl, und zwar in einem Mn· ße, dass einige Gelehrte dies gar einer Ver beugung wie der im Gebet gleichge· stellt haben. Sich jedoch aus Respekt vor erschaffenen Dingen wie in einem Gebet niederzuwerfen, steht im Widerspruch zum Glauben. Xlll. Ha ndschlag (Musafaha) Wenn zwei Muslime sich treffen, reichen sie einander die Hand. Sie begrüßen einander und erkundigen sich gegenseitig nach dem Befinden. Dies ist auch ein Zeichen der Freund· schaft . In einem Hadith wird öberliefer t: nZwel ?vlusfimel/, die einander treffen
Feinheilen is/omischen Glou!>ens
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um{ sicfi die J{anage6en, werden jfire Sü,,,{w erfassen, lIocli 6evor sie sicfi tremlen!· XIV. Beantwortung des Niesenden (Tasmft). Ein niesender Muslim sagt "Alhamdulilläh", und sein islamischer Brude r antwortet ihm m it "YaTh amukalJä h" - ~Go tt möge Sich deiner e rbarmen!". Der Niesende bedankt sich mit ~y ahdinä wa yahdikumu11iih", was ungefähr "Gott möge dich und u n s recht leiten" bedeutet. XV. Sauberkeit und anständige Kleidung Muslime h aben bei Versammlungen innerlich und äußerlich rein und anständig gekleidet zu e rscheinen. Gelehrten und Betagten ist der beste Platz zu räumen. Es ist unanständig, sich unangemeldet und sinnlos zu Wort zu melden . Es ist für die Jüngeren besser, dem Gespräch zuzuhören. Spätkommenden ist Platz zu räumen und sich freundlich zu verholte n . Es geziemt sich für Muslime nicht, unaufgefordert den besten Platz einzuneh men. Ein angebote ne r Platz wird nicht sofo rt a n genommen. Solange sie nicht einverstanden sind , darf man sich nicht zwische n zwei Personen begeben . Es ist äußerst unhöflich , in einer ollgemeinen Ve rsammlung Zwiegespräche zu führen, denn so fühlen sich die Anderen benachteIligt und können auf falsche Gedanken kommen. Beim Hinausgehen sollte man sich von den Bleibenden verabschieden. Der Platz derjenigen, die vorübergehend der Versammlung fernbleiben, ist frei zu halten . XVI. Freunde besu c hen Muslime pflegen zu bestimmten Zeiten ihre Glaubensbruder, ihre älte re n Ve rwandten und Bekannten zu besuchen. Dieser Besuch ist ein Zeic h en der Liebe und der inneren Verbundenh~it . Die Besucher s ind nach allen Regeln der Gastrreundlichkeit zu bewirten: In einem Hadith wird empfohlen:
,.5ctienl<.J. denen, die euefi 6esuclien, eure qastfreundscfwfi.!· XVII . Annahme von Ein1ad unge n Ein Muslim ni:nmt dIe I!:lIlla dungen seiner Glaubensbn1der an und besuch t sie, was die Liebe und Verbundenh eit zueinander fördert. In einem Hadith wi rd überliefert:
,.Jetfer vol/ t ucti, der z u einem 'EsSe/l oder ZII eiTler :J{octizeitsjeier eingefo.de" wird", möge diese 'Einuufimg anllefimen !·
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Omer Nasuhl Bilmen, Islamischer Katechismus
Maßgebend ist aber, dass bei dieser Feie r nichts Verpöntes angeboten wird, denn ein Muslim darf nicht Plätze aufsuchen , von denen er weiß, dass dort Verbotenes getan wird. Nur wenn er weiß, dass er dies unterbinden kann bzw. dass es aus Ehrfurcht vor ihm unterlassen wird, darf er solche Feierlichkeiten besuche n . Es dOrfen nic ht Personen nicht eingeladen werden, die den Mitfeiernden das Leben e rschweren. Der Gastgeber darf die Besucher höflic h s t fragen und darauf bes tehen, dass sie länger bleiben, wenn sie früh gehen wollen. Die Feierlichkeite n sind einfach und ohne größere Kosten abzuhalten. IIXX. Aufstehen aus Respekt
Muslime dürfen a u s Respekt vor ihren Glaubensbrüdern aufstehen. Es ist nicht verpön t, dass ein Mu slim, der sich in der Moschee aufuält oder den Koran rezitiert , aufsteht, um einer Person seinen Respekt zu erweisen, sofern dies gerechtfertigt ist. An einem Ort, wo es üblich ist , d ie Ankommenden durch Aufstehen zu begrüßen , sollte man aufstehen, denn Zuwiderhandlu ng könnte zum Hass führen. LXX. Ehre nwerten Pers onen die Hand küssen Muslime küsse n die Hand von Gelehrten und sehr from men Personen, um ihnen die gebührende Ehre zu erweisen . Sie dürfen ihnen aber auch einfach die Hand geben. Man darf auch betagten Personen die Hand küssen, wobei ihre religiöse Persön lichkeit im Vordergrund stehen muss. Ein Handkuss, um eines materiellen Inte resses wegen, ist verpönt (makrOh). Die Hand eines gewöhnlichen Muslims zu kü ssen, wenn man ihm begegnet, ist verbotenerweise verpönt (tahriman makn1h). In Anwesenheit von Gelehrten oder anderen großen Per sönlichkeite n den Boden zu küssen, ist ausdrücklich verboten. Wer so etwas praktiziert oder gu the ißt, begeht eine große Sünde, den n dies ist eine Art der G6tzenanbetung. Es ist einem Muslim auf keinen Fall gestattet. XX. Freundschaftliche Nachbarsch a ft
Nachbarschaft wird im Islam sehr groß gesch rieben. So wird uns in einem Hadith em pfohlen :
,:1(jimmere dicfi 1/111 deinen !Jtacfi6am, 6evor du ein J{aus /(gufst, und kfimmere !lidi.
IIIn
deine" We89efälirtell,
6t:lIOr dU auf rJ(sisen oelist! • Nachbarn gut zu behandeln, ist eine Sunna. Ein Muslim pflegt die Rechte seines Nachbarn zu schutzen, ist ihm gegenüber freundlich, leiht ihm Geld, falls erforderlich, tröstet ihn , falls ihm etv.'as zustößt, und bekundet sein Beileid bei einem Todesfall. Ein Muslim vermeidet alles, was seinen Nachbarn belästigen könnte. Müll und Abwasser sind so zu entsorgen, dass de r Nachbar davon
Feinheilen islamischen Glallbens
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verschont b leibt . Laute Mu sik ist zu venneide n . Kranke Nach barn und solche, die sich einer in tellektuellen Arbeit widmen, sind zu schonen. Wer s ie dennoch belästigt, verletzt ihre gesellschaftlichen Rechte. In einem Had it h heißt es:
,.Jemmuf, w r dem sein :Jfacfi5a r sicH nicHt "WaHrf ÜHu, darf nicfit zu den ql1iuSiOe71 gezäfi{t werden! a F a zit: Der Mensch sollte sich bemuhen, das Lob und die Liebe seiner Nachbarn zu ernte n . Omar Ibn al-C h attäb, der zweite Kalif, sagte: n
14'ellll jcmmu( von scillen ~"lacIi6arn,
seillclI 'VerwallatCI1 UIU[ seinen 'WegOcJänrten ocfa6t wira, darm zweij"eft "icfit aaran, aass theser ü6er fiocnetfCe CfiaraktereilJenscliaJten verfiilJt!"
XX I. KJankenbesu c h e Muslime pflegen , ihre kranken Freunde und Nachbarn zu gelegen en Zeiten zu besuch en und fUr sie bzw. ihr Wohlsein zu beten . Dieses Verhalten bekräftigt die Liebe zueinander und fördert die freundschaftliche Bezie h ung. Solch ein Besuch unterliegt bestimmten Fo rmen. Diese Art von Besuchen ist begrenzt und die Dau er so ku rz wie möglich zu halten. Worte, die dem Pat ienten Unbehagen bereiten könnten, sind zu ve rmeiden. In ein e m Hadith wird besa gt:
»In jiillf;il.lIgeugen fieiten ist der ~Musfim seine In
r:;;{a u 6ens6111aer ve 'Pfiicli tet.:
im ~ntoeollen des qnifJes, im qe6et für deli ;Niesenden, in aer )tllnalime einer~infatfuTlO, i,m Q3esucli eil/es 'J(rQ/IRgn U/U[ ill aerrrci{nalime am 'Trauerge6etl u XXII. Begl eitung der T o ten
Dies ist eine wichtige und mit reichlich göttlich en Lohn ausgest attete Aufgabe der Gesch wisterlich keit. Die Muslime begleiten ihre Verstor benen zu d eren Begräbnis mit einer trauernden und gedankenvollen Haltung und übergeben sie de r göttlichen Barmherzigkeit . Sie b ete n für die Toten und wu.nse hen ihnen das Beste. In einem Hadith wird betont:
"Jeaer, oer am 'lrauergottcsmclls t tejudmmt, erliäft eineIl oöttfrcli.en L o fin, ll lldjcaer, ocr ifin 61S z u m qra6 geteitet,
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Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechis mus
erliiiU dW dopperten Loli". CEin sofclier Loli,! tntsprielit dem Wut des (lJerocs Vlil/(f.'XXIII. Besuch der muslimischen Gräber Die Muslime pflegen die Gräber der Hingeschiedenen aufzusuchen, insbesondere die der Gelehrten und Frommen. Dort beten sie für sie beten und gedenken ihrer in Barmherzigkeit. Dies ist eine aufrichtige Art der Ehrerweisung und Wertschätzung. In einem Hadith wird überliefert, dass der Grabbesuch uns an den Tod erinnert und uns wachrüttelt. So sollten wir des Örteren Gräber aursuchen und daraus eine Lehre ziehen, um uns der Vergänglichkeit des menschlichen Lebens gewahr zu werden.
Gute und Schlechte Wesenszüge Ittiqä (Gottesfurcht)
lttiqa bezeichnet die Furcht vor Gott und die Vermeidung von Verbotenem und Zweirelhaftem. Diese r Zustand wird ~Taqwä" (Frömmigkeit) genannt. Ein rrommer Muslim wird als "Muttaql" bezeichnet . Ein solcher Gläubiger ist ein ehrenhafte r und vertrauenswürdiger Mitbürger, von dem niemandem einen Schaden zu befürchten hat. Aus islamischer Sicht sind alle Menschen gleichgestellt. Der einzige Unterschied zwischen ihnen besteht in der Frömmigkeit. Im Koran wird folgendermaßen darauf hingewiesen :
n
Wafirfieli, der CEdcfste VOll eucli vor <;Jott ist der 'Frömmste von ellen!· {a{-J[ugurät,lJ)
Den Gegensatz dazu bilden . fisq" oder "fugur\ genauer gesagt die Entgleisung vom rechten pfad und der Aufstand gegen Gott, indem man Verbotenes und Zweifelhaftes nicht meidet. Ein solcher Irrweg fübn leider zur Katastrophe und
zur Peinigung. Adab (Anstand) Adab (Anstand) bezeichnet die Ausstattung mit guten Eigenschaften und guter Erziehung und zugleich einen Zustand, der den Menschen vor schamhaften Taten schont. Anstand ist eine große Ehre für den Menschen. Das Gegenteil davon, lsä'a, bedeutet Böses zu begehen und wider der guten Erziehung zu handeln. Anstand ist eine Zierde für den Menschen und schützt ihn vor dem tierischen
Femhciten islarruschen Glaubens
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Ego und seinen Trieben. In diesem Sinne heißt es: ~rDer )tl/s/atUr eines
94.enscficn ist 6eaelltsamer afs sein ge{{[!"
Ein Mensch oh ne Anstand ist eine größere Gefahr für die Gesellschaft als viele Mikroben. Ihsa n (Wohlwollen) lhsan (Wohlwollen) bezeich net das Ve rzeihen, die guten Taten, das Bezahlen und Verrichten von Gutem. Wohlwollen ist eine Tugend, die über die Gerech tigkeit hinausgeh t . In einem koranischen Vers heißt es:
, ·!":> 'h~ JI' ' ..J.l '' I'0l \~ " ~ I 'J 0;j~ ~ 'Um{ seM wofiCtätig,
aenn gott fie6t die 'Woliftätigen!"
[a[43aqara, 195} In einem anderen Vers heißt es:
~ Vna sei 'cvoIiCtätifJ,
wie aucli gott z u dirwofiftätig ist!" /af-Qasas, 77}
lc h lä s Ichläs meint, etwas mit gutem Willen und reinem Herzen zu tun, ohne dabei eine geheime Absicht zu hegen. Dieser Zustand wird auch als Chulü s bezeichnet. Durch solch eine Ehrlichkeit erhalten gute Taten einen hohe n Wert. Das Gegenteil davon ist Riya', d. h . Augen dienerei, was darau f abzielt, eine Aufgabe des mate riellen Interesses wegen durchzuführ en oder um nur dabei gesehen zu we rden.
tEin 5'vlensdi, aer }l11fJelUfienerei 6egelit, 6esitzt fg ine reiTle Seefe Uluf ist /?sill guter 94.enscli. Jn einem Hadith heißt es;
nZlveiferws a/tzeptiert gott nur'l'aten, aie aufSeineTi 'Wirren zieret/ullain Seinem rDienst gefeistet wenfen!" Istiqama !stiqfuna bedeutet Aufrichtigkeit und Einhaltung von Gerechtigkeit, wobei man den Weg der Vernun ft und der Religion beschreitet. Ein Muslim, der seine diesseit igen und jenseitigen Verpflich tungen gut koordiniert, befindet sich auf dem Weg der Aufricht igkeit, wodurch er sich zu einem wichtigen Mitglied der Gesellschaft macht.
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Omer Nasuhi Bi/men, Is lamischer Katechis mus
Das Gegenteil von Aufrichtigkeit ist Verrat, was Verzicht auf Aufrichtigkeit, Nicht-Einhaltung von Versprochenem und Anvertrautem heißt. Dies bedeutet Verletzung de r menschlichen Rechte. In einem Vers wird unserem Propheten befohlen:
', ' ! t:.S •.. ,. I' '-'y> ~.J p
'Um{ sei allfndit iB, wie dir 6eJofi{en worfen ist!" [ai-Sura,
151
Dieser Vers be tont, wie wichtig die Aufrichtigkeit ist und welch großer Wert ihr im Islam beigemessen wird.
Ita 'a (Gehorsam) Ita'a (Gehorsam) bezeichnet das Einhalten de r Befehle eines Vorgesetzten, die mit der Religion im Einklang stehen . Auch die Einhaltung der Befeh le Gottes sind Ita'a, und das menschliche Glo.ck hängt eng mit diesem Gehorsam zusammen. Das Gegenteil davon ist Isyan, d.h. Ungehorsam. \Ver sich gegen die Befehle Gottes aunehnt, ist ein Sünder und e in Mensch , der sich selbst in Gefahr begibt . Im Koran heißt es in diesem Sinne:
"qefiorenet qott Ima geliorcliet aem qesallaten Il lIa
aeu rßeJefilSfia6er
Im ter ellen!"
[an -:Nisa: 59}
Itimäd (Vertrau on) Itimäd (Verlrauen) bedeutet sich vertrauen und sich sicher fühlen bzw. sich von etwas herzlich überzeugen. Gewi.nnen d e s allgemeinen Vertrauens ist ei n großer Erlolg. Gesellschaftlicher Erfolg und Erfolg der Gesellschaften hängt sehr eng mit diesem Vertrauen unter den Individuen der Gesellschaft zusammen. Das Gegenteil davon heißt Chiyana (Betrug}, was seh r schlimme Folge n hat.
Iqtisä d (Wirtschaftlichkeit) Iqtisad (Wirtschaftlichkeit) bedeutet die Ausgewogenheit in jeder Hinsicht. In der Terminologie wird dieser Begriff eingesetzt , um die Vermeidung ausgiebiger Ausgaben auszudrucken, wobei darunter auch das Gegenteil, nämlich d a s Auslassen notwendiger Ausgaben, zu vers tehen ist . Jeder, der diese goldene Mitte einschlägt, kan n wirklich ein bequemes leben führen. In einem Hadith heißt es:
"Wer die 'MIirtsefiaftfiefiligit einfiä{t, wira niemalS arm werdell. ~ Entgegengesetzte Begriffe dazu sind Ver schwendung, Verausgabung beim Essen , Trink en, bei Kleidern oder in allen Angelegenheiten, was auch im Islam verpönt ist und die Gesellschaft in den Verfall führt. Deshalb heißt es im Ko-
Feinheiten islamischen Glaubens
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ran;
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•v,urseil! ,ticlit 'verscliwem!eriscli, (fe'lll 'Er fie6t T!iclit tfie 'f}erscliwentfer!" {af.)f.T! 'am, 141}
Ein weitere r Gegensatz dazu bildet t aqdir, was darin besteht, dass man m!t Ausgaben geizt, die unbedingt zu machen sind, was auch falsch ist. Ulfa (Vertrautheit)
Ulfn (Vertrautheit) be7..eichnet die Pflege gesellschaftlicher Kontakte zu eben· bü rtigen Personen. Die Menschen dürfen nicht allein leben, so müssen sie Kontakte zueinander pflegen. Ein Mensch mit guten moralischen Eigenschaf· ten pflegt gute Kontakte zu allen anderen und gewinnt ihre Liebe. Diesen Zu· s tand bezeichnet man als "Unsiyya", was sich ungefähr mit Populantät über~ setu:n lässt. Entgegengesetztes Verhalten dazu heißt .. Uzlet", was sich unge· fähr mit Absonderung übe rsetzen lässt und darin besteht, jeglichen Kontakt zu den Menschen abzubrechen. Sowie man nicht mit jedem Kontakt pflegen kann, darf man auch nicht mit allen Menschen gesellschaftlich verkehren. In einem Hadith wi rd betont: .Der Gläubige pflegt Kontakte, und zu ihm werden Kontakte gepflegt. Der Mensch, der zu niemandem Kontakt pflegt oder durch niemanden Kontakt erhält, ist kein gute r Gläubiger. Der beste Mensch unter den anderen ist der~ Jenige, der den Anderen wohlgesonnen ist." Amniyya (Vertrauenswü rdigkeit)
Amniyya (Vertrauenswürdigkeit) bedeutet zusätzlich zur Vertrauenswürdigkeit auch die gute Eigenschaft, die sich aus Aufrichtigkeit ergibt. Ausnutzung der Vertrauenswürdigkeit ist ein Zeichen der Heuchelei (arab. Niffiq) . In einem berühmten Hadtth heißt es;
.([JeT! J1cuclifer ed(fllllt man an arei 9tterfunaum: !Er (üut,
'Weil"
er spriclit.
'Lr liäft es lIiclit ein, wenn er verspriclit um! er liinterBent, wenn rlim etwas aT/vertraut 1vinl" Insäf (Gerechtigkeitssinn)
Insäf (Gerechtigkeitssi.nn) bezeichnet ein Verhalten nach Gerechtigkeit und Erkennung der Wahrheit. GereChtigkeitssinn ist eine Charaktereigenschaft seriöser und gutmütiger Menschen. Das Gegenteil davon ist Zulm, d.h. Unterdrückung bzw. Unrecht oder Aberkennung des Rechten. In einem Hadtth heißt es;
.([)er S;,rn ßir qerecfit iul<frt
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;st tfie J[ä(fie des qfäu6ens!"
Omer Nasuhl Bdmen, Islami5cher Katechismus
Wahrhafte Religion besteht darin, Nützliches anzuerkennen und es auszuüben bzw. Schädliches zu vermeiden. Der Mensch mit Gerechtigkeitssmn begreift mit dieser Gabe die Angelegenheiten, die die lirufte der Religion bilden, und erkennt sIe an. So gesehen bildet Gerechtigkeitssinn wirklich den wichtigsten Teil des Religiansgeffihls. Basasa (freundliches Lächeln)
Basasa
(freundliches Lächeln) meint em lächelndes Gesicht und eine positIVe Ausstrahlung. Diese freundliche Ausstrahlung Ist eine Widerglanz der Reinheit und des Glucks der Seele an das Gesicht. Das Gegenwart dazu ist Ubüssa, d.h. "grimmiger Blick~. Der Mensch sollte immer versuchen zu lächeln und eine negative Ausstrahlung venneiden. Allein schon das Lächeln ist wie eIn Almosen an die Menschen: In einem Hadlth heißt es:
"Wallrßcli, gott fie6t je /le Selllerf[),ener, tfie .sanft mlittg simf umf etn frtififIC/ie.s gesicfit lia6en!" Ta'dib (Disziplinierung) Ta'dib (Disziplimerung) bezeichnel die den gesellschaftlichen Normen und moralischen Werten entsprechende Erziehung und Bildung. Die Erziehung darf nie gelockert werden. Der Versuch, die eigenen Kinder nach bestem Wissen und Gewissen zu erziehen, ist eine wichtige Aufgabe der Familienoberhäupter. Ein kJeiner Fehler, den man hier begehen kOnnte, schadet nicht nur dieser Person oder der Familie, sonde rn der ganzen GeseBschaft. In dIesem Sinne heißt es: •
.. Weil oie 'Eltem "iclit erzogen fia6w, oet! erZlelit tfie Zelt. VlUf wen die Zelt lIIclit erzlefit, oen erzrefit die J{6[fe . .. Ta'anni (Bedächtigkeit) Ta'anni (Bedächtigkeit) bezeichnet die Vermeidung von Hektik und eine besonnene Handlung. Man braucht sich nicht fUr eine gute Angelegenheit zu beeilen, die bereits längst eingetreten ist. Doch sich für eine noch nicht einge· tretene Angelegenheit zu beeilen, kann unerwünschte Ergebnisse und Reue verursachen. Das Gegenteil von Bedächtigkeit ist Eile, welche darin besteht zu versuchen, etwas vor der ric htigen Zeit zu e rreichen. In einem Hadith heißt es:
..tJkodcfitIOR!,t ist von t]ott, untf'ErU ist "VOm Satan!" In einem weiteren Hadith heißt es: .'Es ist 6es.ser, injeocr }lfloe(eoenlieit 6e.sOflllen
und riic~fits()(){[.tu liantftftl, ausgenommen für die 'EWlot<.rrt!" Ta'zirn (Verehrung) Ta'zIrn (Verehrung) bezeichnet eine Haltung gegenüber einer ehrbaren Person,
Femht!llen ISlanuschen Glaubens
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die der Ehrerweisung würdig ist. Das Gegenteil davon ist "Tachqir", was Beleidigung bedeutet und nicht gestattet ist. Es ist eine Verpflichtung für uns, gebildeteren und älteren Personen gegenüber respektvoll zu erweisen und jüngeren Menschen mi t Liebe zu begegnen. In einem Hadith heißt es deshalb:
,Seil/am!, der unscre VOl1lelime" lI ielit respef\j.icrL lind twseYe 7(jeillerell lIielit seliätz t, ist nielit von III/S!" Tafä 'ul (Optimis mus) Tafii'ul (Optimismus) besteht darin, ein Ereignis für ein Glück zu halten . Dies ist eine schöne Annahme u nd wird deshalb gutgeheißen. Das Gegenteil dazu bilden . Tasä'um" (Pessimismus) bzw .•Tatayyur', was darin besteht, jedes Ereignis für e in Unglück zu halten . So deutet man alles, was man nicht gern hat, für ein g rößeres Übel. So z.B. wenn man das Zwitschern der Vögel oder das Fliegen derselben in eine bestimmte Richtung als böses Omen deutet. Dies wiederum ist ei.ne schlechte und falsche Annahme und ist deshalb nicht zugelassen. Es ist nicht richtig, aus einem Ereignis auf Hoffnungslosigkeit ode r iUusionen zu schließen . Man darf auch nicht bestimmte n Tagen und Zeiten Unglück zuweisen. Unser Prophet sagte:
.([)euluTlB zu einem g fi"icl(.. scnöne lind reine Worte ar/affe" mir!" De r Me nsch sollte nu r positive Worte reden und sich vor negativen und Unheil bringende n Wo rten schützen. Tafakk ur (Nachdenken Tafakkur (Nachdenken) bezeichnet das Überlegen und Nachsinnen zu einer bestimmten Angelegenheit. Es gilt als gottesd ienstlic h e Ha ndlung, über die Lebewesen nachzudenken, die auf die Allmacht Gottes hinweisen. Materielle und s pirituelle Erkenntnisse und Entdeckungen resultieren ei nzig und alle in aus dem Nac hde nken. Das Gegenteil dazu heißt "Gana", d.h. Gedankenlosigkeit, und steht d em Menschen einfach nicht zu. In einem Hadith heißt es:
.([)e" f\j. a5er me geseliöpJe gottes lIaeli, a6er "ie tiGer die 'Wesw lieit gottes, de ml cfies 'Würde elleli in cfie o/erder6nis fülimt!" Tawädu' (Bescheide nheit Tawädu' (Bescheidenheit) bezeichnet die Zurückhaltung davor, sich selbst hervorheben zu wollen, und die Eigenschaft , sich geringer darzustellen als man tatsächlich ist. Den Gegensatz dazu bilden "Taka bbu r "' und "Tagabbur", was Angeberei, Arroganz oder Einbildu.ng bedeutet und an und für sich eine se hr schlechte Charaktereige nschaft ist. In einem Hadith heißt es:
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Omer Nasuhi BiImen, Isla mischer Katcd!is mus
"gott macfit den :MaßfiaÜclI((ell reicli IIl1d den Verscfiwenderanl1. (Er fie6t aen Qlesdieüfenen Iiocfi lind venlicfitet den Jtocfimütioen!" Tawa kkul (Vertraue n a uf Gott) Tawakkul bezeichnet das Vertrauen auf Gott, nachdem man seinen Beitrag zum Erfolg als Diener geleistet hat. Man da rf Angelegenheiten, die man selbst nicht übenvinden kann, Gott übe rlassen und sich dabei weder Kummer noch Hoffnungslosigkeit erlauben. Mangel an Gottvertrauen ist ein großes Manko. Jeder Gläubige weiß es, dass allein die Ursachen für den Erfolg nicht ausreichen. Es darf nichts passieren, was Gott nicht erlaubt. Und niemand kann verhindern, was Gott Sich wünscht. Tawakkul ist aber kein Hindernis für die Ursachen, denn Gott hat den Erfolg an bestimmte Ursachen gebunden. So muss man sich an die göttlichen Gesetze halten. Unser Prophet meinte zu Amr Ibn Umayya, der sein Kamel draußen gelassen hatte, ohne es anzubinden: "tBinae dein 7(pme(fest um[ vertralle auf gott!" Sabat (Ausdauer)
Sabät (Ausdaue r) bezeichnet das Einhalten und Ausführen eines gegebenen Wortes und die Ausdauer in ciner Sache, in einem Glauben oder in einem Gedanken. Nur die Ausdauernden er lagen den Erfolg. Ausdaue r ist eine Voraussetzung für den Erfolg, und es ist eine lUgend, in guten Dingen ausdauernd zu sein. Ausdauer in schlechten Taten ist jedoch ein Zeichen für mangelnden Verstand und unvoUkommenen Gerechtigkeitssin n und deshalb ein großes Manko. Dsc hüd (Freigiebigkeit) Dschüd (Freigiebigkeit) bezeichnet die Freude am Geben und Gewähren, ohne den Menschen ihre Bedürfnisse mitzuteilen. Die Eigensc haft, alles was sich schenken Jässt, leicht und unbekümmert abgeben zu können, nennt man Sehäwa. Dschüd und Sehäwa, also Freigiebigkeit und Freude am Schenken, sind menschenwürdige Charaktereigenschaften. Den Gegensatz dazu bilden Geiz, Habgier und Eigennutz, welche dem Menschen nicht gebühren. In einem Hadith heißt es: ,,eDas tEssell des 'Freioie6ioen ist ci" Jtei[lIlitteC; docn aas 'EsseIl aes geiziaell ist eine 'KJal1lifteit!" Hazm (Exaktheit)
Hazm (Exaktheit) bezeichnet vernünftiges und vorsichtiges Voranschreite n und Ver meiden von riskanten Unternehmungen . Das Gegenteil dazu heißt Unvorsicht. Wer vorsichtig genug handelt, wird es nie bereuen. übertriebene Exaktheit kann natürlich auf falschen Annahmen fußen, so möge man durch solcherlei Vennutungen keine guten Taten verhindern. Deshalb heißt es in einem Hadith:
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" iJ6eltlie6ene 'E,."(flf{Jfieit ist eine Jafsdie llnllafime I" Husn az-Zann (gute Annahme
Husn az-Zann (gute Annahme) bezeichnet eine gute Annahme und die Ober7..eugung vom Guten . Das Gegenteil dazu bildet die falsche Annahme , was man nie übertreiben darf. Niemand darf unberechtigt einem anderen e twas Böses zumuten. Umgekehrt kann man nicht blindlings jeden Bürger für einen guten Menschen halten. Dies wäre eine falsche Umsetzung der guten Annahme, aber das gezielte Auskundschaften von Fehlern ist auch nicht gestattet. Deshalb heißt es im gnadenreichen Koran:
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"o/el7 /1f' idf't.
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df'1I 0/1'I7/1111111/8f'1/,'
wafirficfi, mancfie o/ennl/tungen sinti eine S ÜlUfe!« [aC-:H"IIBlIriit, 12}
Hifz al-U sän (Wa hru ng
der Sprache)
Hifz al-Lisan (Wahrung der Sprache) bezeichnet die Charaktereigenschaft, sich beim Sprechen zurückzuhalten und nicht alles zu sagen , was einem einfällt. Den Gegensatz dazu bildet ~M äl äy a'ni", was darin besteht, Geschwätze zu führen und leere Worte von sich zu geben. Kluge Leute sind oft sehr schweigsam und melden sich nich t h äufig zu Wort, denn Schweigen ist oftmals eine gute Sache. Das heißt abe r natürlich nicht, dass man eine Wahrheit unentdeckt verbleiben lässt oder dass man es duldet, dO!lS eine Tatsache falsc h do..rges tcllt w ird.
So meinte unser Prophet in diesem Sinne: "Jeder , der an Gott und den Jüngsten Tag glaubt , möge entweder Gutes reden oder schweigen!" Haqq (Recht)
Haqq (Recht) ist ein heiligeT Name Go tte s . Alles, was richtig und veränderlich is t, bezeichnet man als Haqq. Den Gegensatz dazu bildet ~ Bä til" (Geltungslosigkeit).
Autoritä t oder Eigentum, die man auf rechtmäßige Weise e rhalten ha t, bezeichnet man auch als "haqq". Die Pluralform dazu lautet "huquq"'. Jede Rec h tmäßigkeit bringt auch eine Verpflichtung mit sich. Jeder Mensch h a t ein Recht a uf Leben und Würde, welche von jedem akzeptiert werden müssen . Da jeder Mensch über bestimmte Rechte verfügt, gesteht jeder sie auch den Anderen zu, während die Gesellschaft den Schutz zu übernehmen hat. Es ist verboten und strafbar, diese Rechte zu verletzen, denn dadurch wird die gesellschaftliche Ordnung gefährdet.
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Ome r Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
Am Recht lässt sich nicht rütteln, und es kann nicht durch Gewalt oder etwas Ähnliches außer Kraft gesetzt we rden. Ein vorübergehend aberkanntes oder vorenthaltenes Recht wir d sicherlich spätestens am Jüngsten Tag in Erscheinung tre ten. Hikma (Weisheit)
Hikma (Weisheit) ergibt sich au~ der Ver schmelzung von Wis~en und Praxis. Jemand, der über kein Wissen verfügt, ode r jemand, der über das nötige Wissen verfügt, abe r es nicht zur Anwendung bringt , ist kein weiser Mensch. Das Wissen über die Wesenheit einer jeden Sache bezeichnet man als Weisheit. Ratschläge, Anekdoten und Sprichwörter bezeichnet man auch als Weisheiten, da sie bestimmte Gedanken gezielt zum Ausdruck bringen. Weisheit erbringt Eigenschaften wie Intelligenz, Gedächtnisstärke, erleichtertes Lernen, klaren Kopf, Verständnis und bessere Zuordnung de r Begriffe. In einem Koranvers heißt es:
"VIll{jemamf, aem 'f1Jcisfieit 11ufiefiw 'Worden ist, dem ist vief gutes verfiefim worde/I!" {a{-'Baqara, 269} In einem Hadith heißt es in diesem Sinne:
"Weislieit ist ein verforenes gut des gfiiu6igen, una er nimmt es zurncf(. wo immer er esfinaen mag!" Hilm (Sanftmut)
Hilm (Sanftmut) bezeichnet das Ertragen von Gewalt, das Auslöschen der Glut von Ärger und den Schutz vor Aufregung. Ein de rartiges Verhalten ist oftmals eine gute Charaktereigenschaft. Den Gegensatz dazu bildet ~ Hidda~ oder nTah awwur", was sich als Ärger übersetzen lässt und darin besteht, dass ein Mensch a u s diesem Gefüh! heraus oft in Glut gerät. Ärger und Wutanfälle sind Triebe, die unberechtigteIWeise Unerwünschtes verursachen und Reue mit sich bringen. Wut im Sinne der Gerechtigkeit ist aber nicht Wut, sondern Enthusiasmus, denn Heiliges lässt sich nur dadurch schützen. Saftmut sollte an und für sich an Wissen und Weisheit gebunden sein. In einem Hadith heißt es in diesem Sinne:
Svicfits ist 6esserflr aen 9r1ellscfien afs die 'Vereinigullg des 'VtIissens mit Sallftmut!" Hämiya (Eifer)
Hämiya (Eifer) bezeichnet Enthusiasmu s , um Heiliges vor Bösem zu schützen. Den unnötigen Eifer, den man einsetzt, um Nichtiges zu schützen, bezeichnet
Feinheiten islamischen Glaubens
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man aJs ..ignora nten Eifer", was an und für sich sehr schlecht ist. Hayä' (Schamg efühl)
Hayä' (Schamgefühl) bezeichnet das Gefühl des SChämens, der Schande und der verletzten Ehre und besteht darin, dass man sich nicht wohl fühlt, etwas zu tun, was einem Schande bereiten oder seine Ehre verletzen dürfte. Dieses Gefühl manifestiert s ich sofort als Rötung am Gesicht. Das Schamgefühl ist ein sehr gutes Gefühl. Den Gegensatz dazu bildet "Waqäha" (Unuerschämtheit), was auf eine verkehrte Wahrnehmung der Gerechtigkeit zurückzuführen ist. Das Fehlen des Schamgefühls nimmt dem Me n schen seine Menschlichkeit. Ein lI adith besagt in diesem Sinne:
,,eDa.s Scliamgefüli[ ist eiT! 'Tei[ de.s qfnu6ens, ulld'fVcr .sicli vor dC II ').1enscliclI /liclit .scliämt, .scliämt sicli allcfi lIicnt 'Vor qott!" Chusü' (Demut)
Chusü' (Demut) bezeichnet Bescheidenheit, F'ügung zur Gerecht igkeit und rcspektvolles Verhalten gleichsam resultie rend aus Furcht und Liebe. Den Gegensatz dazu bildet "GaOa- (Gedankenlosigkeit), welche darin besteht, sich selbst hoch einzuschätzen und anzugeben. Der Wert eines Gebets erhöht sich mit der dabei empfundenen Demut. Das Gefühl , das man durch Demut gewinnt, enthält gleichsam Gottesfurcht und Respekt. Die Gottesfurcht heißt auf Arabisch "Chasiyat Allah". Ein Mensch ohne Gottesfurcht erlaubt s ic h alles Böse. In einem Hadith heißt es dazu:
A)cr )t1l6cgürn dcr 'Wcislieit ficBt il/ der qottesjurcfiU" In dem Herzen eines Muslims, der über Gottes Allmacht und Größe nachsinnt, erscheint das Licht der Gottesfurcht, was Ihn zum Guten rohrt. Chayr (Wohl)
Chayr (Wohl) ist ein sehr weitläufiger Begriff und be~ichr.et alles Gute. Alles, was religionsgesetzlich erlaubt ist , ist eine Gabe Gottes und somit Wohl. Auch jede Tat, die Gottes Wo hlgefallen bewirkt , ist Wohl. Den Gegensatz zum Wohl bildet "sarr" (Obe~ . Alles, was der Gerechtigkeit und der Schöpfung zuwiderläurt, ist Scharr und Bösartigkeit. Menschen, die sich für aJl~ M en:::H.:h~ u etwas Gute:s wün:schcn, bezeich net man als Wohltäter, was ein Zeichen fur eine reine Seele ist. Alle karitativen Institutionen s ind ein Anzeichen ru r dieses Geruh!. Das Umgekehrte, jemandem et was Böses zu wünschen, ist eine seelische Krankheit und weist darauf hin, dass dieser Mensch ein schlechter Me n sch ist. Eifersuc ht ode r Neid sind nichts anderes als de r Ausdruck dieser schlechten Charakte reigenschaft. Es ist ein unberechtigter Neid, jemandem das Erworbe-
'"
öm.... Nn~"hi Bilmen. Islamischer Karechismus
ne zu missgönnen, was eigentlich zu vermeiden ist, weil es kein edles Geruhl ist. In einem Ausspruch des Propheten heißt es: • 'fIenlleit[et den ':Neid; deI/ti der !JVeiff zent an deI/Buten <Taten, wie cfas "Feuer ((as 1fofz TIerzenrtf"
Es ist aber kein Neid, jemandem etwas abzuwüllschen, was zum Unheil ver~ wendet wird. Es ist auch kein Neid, sich etwas zu wünschen, was dem Anderen gegönnt wurde. Diesen positiven Neid bezeichnet man als "Gjbta~ und . Munafas a" (Wettbewerb), welche zum Beispiel darin bestehen, das Wissen eines geschätzten Gelehrten auch rur sich zu wünschen. Sadäqa (Freundschaft) Sadäqa (Freundschaft) bezeichnet eine herzhafte Zuneigung und Verbundenheit zwischen zwei oder mehreren Menschen. Eine Freundschaft im Sinne Gottes hrut ewig an, und weltliche Freundschaften erlischen wie eine Sternschnuppe . Den Gegensatz zur Freundschaft bilden Feindsch aft und Hass. Alle Muslime sind untereinander befreundet, da zwischen ihnen eine religiöse Geschwisterlichkeit besteht . Unser Prophet empfahl seiner Gemeinde: ,:J{eBt ~inen J{ass Bcgenein07u(er; 6eneidet "ient einander uncf 6redit "iefit cfen 7(ontaliJ zueinanDer a6!
o jfir {je6en (])iCller gottes! Seid' einander geSChwister! 'Ein 9vlusu", aatj den 'I(pnta liJ z u seincm tJJnu{er lIiclit (if"Bcr afs arei raBe zwter67'CclicTI !"
Die Freude Ober das übel eines Anderen ist ein Zeichen der Feindschaft und d eshalb nicht zugelassen. Diese Eigenschaft bezeichnet man a1s .Samäta". In einem Had ith heißt es: • "Freue dic/i IIiclit ii6er aas '06ef aeim!s (/3nu{ers, aCllII gott t<pllt/te sic/i i/im er6anlle71 II na dir aas greidie zufügen! "
Diyäna (Religiosität) Diyana (Religiosität) bezeichnet den Zustand, dass man sich fromm verhäJt und an den heiligen Geboten unserer Religion orientiert. Den Gegensatz dazu bildet . ReligioDslosigkeit", was der Anfang allen Übels ist. Die Errettung der Menschheit, ein anständiges Leben und GJuck ist nur der Religiosität zu verdanken, denn dieses Gefühl ist a ngeboren und sowohl für die Menschen , a1s auch für die Gesellschaft unentbehrlich. So muss man sich fest daran halten, denn dieses Gefühl ist für das a1lgemeine Wohl erforderlich. Dhikr (Andacht) Dhikr (Andacht) bezeichnet Rezitatio n und Erinnerung. Die Rezitation der hei-
Feinheilen islamischen Glaubens
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ligen Namen Gottes und die Erinnerung daran lebendig zu halten, ist ein obligatorische Aurgabe und die höchste aller Andachten. Die Gottesandacht geschieht durch die Vorstellung seiner Mac ht, woraus sich Verehrung ergibt. Eine andere Methode bestünde darin, sich Gottes Omnipotenz vorzustellen und Ihn dafür zu verherrlichen. Aus der Erinnerung an Gottes Gaben e rgibt sich ein Gerühl der Dankbarkeit und der Lobpreisung, und aus dem Nachsinnen über Gottes wunderbare Werke kann man lehrreiche Rückschlüsse ziehen. De r Gegensatz zur Andacht ist ~ Ni s yän ~, also das "Vergesse l1~. Dieses besteht darin, dass der Mensc h es unterlässt, seine Seele mit den schönen Namen Gottes zu schmücken. Dies kann nur aus Vergesslichkeit resultieren, deshalb heißt es in emem Koranve rs:
0~;.sw I:"J~~ :.iJ1 IJß:'I~ " Vndgedenk!- qoues /ilJufig, aamit i/ir 'WOIiC erfofiJreicli seitf!" In einem Hadith heißt es:
,/Die 6est.e )l.mfaclit ist "Lä 1 fiilia 1{(a«äli" umf das 6esu QJittge6et ist ~aC-:J{amdu
Lifflift!~
Ridä (Wohlge fa lle n) Ridä (Wohlgerallen) bezeic hnet die Zufriedenheit mit etwas bzw. die Annahme eines Urteils oder einer Angelegenheit. Den Gegensatz dazu bilden "Radd" (Ablehnung) und "j ' tir ä.d~ (Protest). Die Hinnahme von Urteilen, die durch Gott gefällt worden sind , ist eine Verpflichtung der Gottesdienerschaft. Die Unzufriedenheit mit etwas, was schon geschehen ist, ist ein Zeichen für Dummheit. Umgekehrt ist es eine Frec hhe it, sich mit Unrecht zufrieden zu geben. In einem Hadith heißt es:
,. Wenn (Jott eine/l Seiner ([)umeroenr rillt, prüft tEr ilin mit Sorge", um sein QJiuge5et.tu erfi.6ren.• Rifq (Gutmütigke it) Rifq (Gutmütigkeit) steht für Sanftmut, Gelassenheit, Höflichkeit und die Art, eine Angelegenheit mit Leichtigkeit durchzuführe n , und besteht darin, sich jedem gu ten Ereignis zu fügen. Das Gegenteil dazu heißt ,,'Un i" (Harte, Aggression), was aus Bösartigke it und Unhöflichkeit resultiert. Durch Saftmut kann man sehr sch wierige Situationen rur sich entscheiden, wohingegen aggressives Verhalten ein fast erreichtes Ziel wieder in weite Ferne rücken kann oder ganz verhindert. In eine m Hadith heißt es in diesem Sinne:
"fiott ist sanfimiitio undfie6t deli Sall/tmllt. 436
Omer Nasuhl Bilmen, Islamischer Katechismus
)f.[(es, was 'Er durcH )100ressillität nicht gewährt,
erteift er auren Saftmlltt" In einem weiteren Hadith heißt es:
,,'Werden Sanftmut ermangdt, ennungc[t auer, das g ute!" Sa'y (Bem ühung) Sa'y (BemilhungJ bezeichnet das Arbeiten und die notwendige Leistung, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Gegenteile dazu bilden .;Atä1a~ (Trägheit), ftBati 'a" (Langsamkei~ oder . Mas kana" (Elendigkei~. welche sich mit der islamischen Gesinnung nicht vereinbaren lassen. Der Mensch sollte planmäßig und ordentlic h arbeiten, um positive Ergebnisse zu erzielen. Alle Entwicklungen s ind nur der Bemühung zu verdanken. Deshalb heißt es im Koran :
..Vruf tlem 901ensch steht nurdILS zu, 'f(l(lnlm er sicli 6emülit hat!" [all -1Vagm, 39) Toleriere n von Fehlern Tolerieren von Fehlern bezeichnet die Charaktereigenschaft, die Fehler andere r zu tolerieren und nicht weiter zu verbreiten. Die Fehler anderer in ihrer Abwesenheit weiterzuerzählen, heißt im Islam ..Giba ~. d.h. üble Nachrede, wobei das Andeuten dieser Mankos hinsic htlich Körpergröße, Essgewohnheiten, Gehen usw. durch Augen und Handzeichen auch dazu gehört, denn es ist sicher, dass diese Person sich nicht freut, falls s ie dies alles zu hören bekäme. Jemandem etwas zuzuschreiben, was in Wahrheit nicht zutrifft, ist Verleum dung und gegen die islamische Etikette, und deshalb auch verboten. In einem Hadith heißt es:
.. g(ücfifjch ist aetjeuige, tier li!ine Zeit liat,
die tFeliCer antlerer zu 6eo6acliten, wei( er siCh mit seineIl eine/leT! Peft(em 6escliiijtigt!" So muss sich der Mensch vor allem mit seinen eigenen Fehlern befassen. Andererseits ist es aber keine Verleumdung, Schandtaten zu schildern, die üble Mensch e n ohne Sch amgefühl begehen. Durch diese Nach rede bespricht man diese Taten und verurteilt sie. Es ist eine gesellschaftliche Reaktion, die auch berechtigt ist. Maßgebend ist aber, dass dies nicht auf per sönliche Interessen zurückzuführen ist. Um sich von der Sunde der ublen Nachrede zu lösen, müsste man diese Pe r~ son um Entschuldigung bitten . Manche Gelehrten halten dies jedoch nicht für notwe ndig und raten, sich mit der Buße zu begnugen, denn die Benachrich ti-
Feinheiten
~Iamischen
Glaubens
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gung eine r Untat kann zu HassgefUhlen fUhren. Wenn aber diese Person durch andere davon schon benachrichtigt wurde, müsste man sich dennoch entschuldigen. Wenn zwei zerstrittenen Personen sich treffen und einander die Iland reichen, gilt dies als Entschuldigung. Sugä'a (Tapfe rkeit)
$uga'a (Tapferkeit) bezeichnet Mut, Heldentum, Ausgeglichenheit und die Eigensc haft, Risiken auf sich zu nehmen, falls erforderlich. Den Gegensatz dazu bildet "Gabä na " (Feigheit). Die Tapferkeit ist eine wichtige moralische Eigenschaft, um das Rechte vor dem Bösen zu schützen . Schafk ät (Mitleid) Schafkät (Mitleid) ergibt sich gleichsam aus Furcht und Erbarmen und besteht darin, jemanden zu schonen. Es zeigt sich bei einem Übel, das einem anderen zustößt oder zustoßen könnte. Mangel an MitleId und Saftmut ist eine sehr schlechte Eigenschaft. Das Gefühl des Mitleids ist die allerbeste Eigenschaft der reinen Seelen. Re spekt gege nüber den Befehlen Gottes und Mitgefühl mit Seinen Geschöpfen ist ein wichtigstes islamisches Grundprinzip. Schukr (Dankba rkeit)
Schukr (Dankbarkeit) bedeutet Anerkennung und Anteilnahme in der Gnade, die uns zuteil wird, durch Worte und Taten. Das Lob dieser Gnade ist auch eine Form der Dankbarkeit. In einem Hadith heißt es : ~ 'Wer SiCh
6ei aell 901.ensdiell niclit 6eaallliJ,
cfer6eaall/j. sieh aucfi nicht 6ei gott!" Scha hwa (Begie rde) Schahwa (Begie rde) bezeichnet den Wunsch oder die Neigung zu etwas, wovon man sich einen Nutzen erwartet oder auch die narurliche Zuneigung der Menschen untereinander. Gemäßigte Begierde im Sinne einer erlaubten Sache ist gut, aber im Sinne einer Angelegenheit, die aus der Sicht der Religion nicht gestattet ist, ist es ein tierischer Trieb und somit schädlich und auch zu vermeiden. " Haw ä~
(Vorliebe) bezeichnet einen lee ren Wunsc h und eine Neigung unseres tierischen Egos zu etwas, ohne berechtigten Grund. " H aw a s~ (Lust) indes bezeichnet die rohe und leere Liebe zu etwas und ist nic ht gut. Solche Gefühle widerstreben der Würde und dem Wohlstand des Menschen. Unser Prophet pflegte auf diese Weise zu beten: ~Mei n Gott, halte mich fern von den schlechten moralischen Eigenschaften und von der eigenen Vorliebe!"
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ÖTner Nasunl Silmen, Islamischer Katechismus
Sabr (Geduld) Sabr (Geduld) bezeichnet das Erdulden von Schmen und die Resistenz gegen Reize, die unserem Körper nicht nützlich sind. Das Gegenteil dazu bildet . U n geduld". Solange der Mensch lebt, wird er mit Angelegenheiten konfrontiert, gegen die er standhaft sein mu ss, In einem Koranvers heißt es:
-.
Ur -CA'- :uJ1 u. ". I
U:ly.
,. 'Wafirficfi, gott fie6t die Stall(fliaften!" {rBaqarali: .153J
Die Frucht der Geduld ist der Erfolg. Geduld ist bitter, aber ihre Frucht ist süß. Ungeduld resultiert aus der Ruhelosigkeit der Seele. Umgekehrt ist aber bei Angelegenheiten, die unserer Religion widerstreben, Geduld unangebracht. Gegen Scha ndtaten muss man eine Abneigung entwickeln und sie, falls möglich, unterbinden. Erdulden von übeln und Bedurfnissen, die leicht zu beheben sind, ist keine Tugend, sondern Faulheit und Untauglichkeit. So betete unser Prophet: ~!Me i1l
qott,
icli flüchte mich zu Wir
vor VlItallgfichf.!it
una (Fallflieit f ~
Sadäqa (Aufrichtigkeit) Sadaqa (Aufrichtigkeit) bezeichnet au frichtige und wahrheitsgemäße Worte . Auch eine Freundschaft, gereinigt vom Hass, ist eine Fonn der Aufrichtigkeit. Den Gegensatz dazu bildet die . Lüge'". Auch . Verrat" ist ein Gegensatz zur Aufrichtigkeit. Gott und Sei.ne Diene r haben keine Lügner gern. Lugen ist verboten. Lugner werden von den Mensc hen nicht geschätzt. Menschen , die mit ihren Worten andere belugen oder betrügt, sie so von ihrem rechte n Wege abhalten, sind große Sünder. In einem Hadith heißt es: ,.'Wer
Illl$
'Verrät, ist nicht
'VOll 1111$.
Wer a"dere 6efügt Oder Selriiot, isl in der Jföffe!" Fazit : Die Taten eines Menschen haben mit seinen Worten übereinzustimmen. Fur die Unaufrichtigen sind die ruren zu r G1uckseligkeit gesperrt. Eine Religion wie der Islam, die auf Weisheit und Wahrheit beruht, beinhaltet nichts, was der Wahrheit nicht entsprechen könn te. Salä h (G üte) Saläh ist ein ubergeordneter Begriff, der jede Güte und Tugend in sich vereint. Den Gegensatz dazu bilden .Fasäd ~ und . Fugur" . Jede soziologische Einheit sollte ihren Mitgliedern zum Glück verhelfen, sonst gewinnen Sünder die Oberhand. Ein Muslim kann keinen Zustand des Saläh entwickeln, solange er
FeinheIten IslamIschen Glaubens
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sich über seine diesseitigen und jenseitigen Aufgaben nicht infonniert hat. Silat ar-Rahm Silat ar-Rahm Besuch der Verwandten, bezeichnet das Aufsuchen der Ver wandten, Entschuldigen der Fehler und Hilfe fü r Bedürftige. Unterhaltung mit den Verwandten und Besuch an sie, Schicken von Grüßen oder Geschenken si nd in diesem Rahmen zu betrachten . Verwandte, die sich in der nächsten Umgebung aufhalten . sind zu besuchen und solche, die weit weg wohnen , sind per Kommunikationsmittel zu kon taktieren. Den Gegensatz dazu bildet "Qat' a r -Rahm", d. h . "Abbruch de r Kontakte". Ein solches Verhalten, Abbruch der Kontakte zu den Verwandten. widerspricht den familiären und gesellschaftlichen Vorschriften , die der Islam uns verkündet. In einem I-Iadith heißt es: ,/Besucli tier 'tI'en ....aruflen verCänaert tlas Le6en!-
Salä ba (Standhaftigkeit) Saläba (Standhaftigkeit) beze ichnet die Seelenstärke, die man zeigt, um Heiliges zu schützen. Den Gegensatz dazu bilden Mattheit und Glaubensmangel. Saläba wird manchmal im Sinne von "Ta'assub" (Fanatismu.s) verwendet , was an und fü r sich auch mit Konservatismus wiedergegeben wird, der darin besteht, auf Sitten und immater ielle Werte zu pochen. Man muss aber natürlich zwei ganz unterschiedliche Formen unterscheiden: Eine Fonn ist konform mit dem Glauben und versucht den Glauben und religiöse Wahrheiten in Schutz zu nehmen, was natürlich seh r gut ist. Die andere Form versucht nichtige und verwerfliche Sitten und Gedanken zu konservieren. was natü r lich übel ist. Unglücklicherweise schreiben manche Leute den Frommen Konservatismus zu, die versuchen althergebrachte Heiligtüme r und Prinzipien der Religion in Schutz n ehmen . obwohl sie sich an unnötige sekundäre Angelegenheiten festklammern. Dieses Verhalten resultiert aus Unwissenheit. Man sollte versuchen, d ie Wah rheit als solche zu betrachten und das Nichtige als nichtig zu verwerfen . Zaräfa (Fe infühligkeit) Zaräfa, (Feinfühligkeit) bezeichnet Fe inheit, Zärtlichkeit und schöne Wor te und Taten, die aus einer feinfühlige n Intelligenz schöpfen. Den Gegensatz dazu bildet "Grobheit.... die einen schlechten Eindruck in den Seelen der Menschen hinterlässt. Angeborene Feinfühligkeit ist immer gut, solange das Maß eingehal ten wird, denn zu versuchen, in jeder Angelegenheit übertriebene Feinfühligkeit vorzuweisen. ist mit Würde und Seriosität unvereinbar, wesh alb man übertreibun gen venneiden sollte. Adl, Adäla (Ge rechtigkeit)
Adl, Adäla (Ger echtigkeit) bezeich net den Zustand, sich dem Recht hinzugeben, alles Ungerechte zu vermeiden und jedem sein Rech t zukommen zu lassen. Den Gegensatz dazu bildet "Zulm (Unterdnickun.g). Die Weltordnung und deren Funktionier en werden nur durch Gerechtigkeit möglich, so schreibt Gott uns Gerechtigkeit vor. Jeder Mensch hat in seinen Aufgaben Gerechtigkeit Q
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ÖTner Nasuhl Bdmen, Islamischer Katechismus
walten zu lassen und ein bestimmtes Maß einzuhalten. Ein ungerec hte r Mensch fügt sich selbst und seinem Land großen Schaden zu. Auch die Unterschlagung oder Verzögerung eines Rechtes ist eine Unterdrückung. Die Wegnahme von jemandes Eigentum ist auch eine Unterdrückung. Einen Menschen oder ein Tier unnötigerweise zu belästigen, ist eine Form der Unte rdrückung und kann nur Katas trophen und Peinigung einbringen. In einem Hadith heißt es:
,/.M.al' möge das ge6et aes Vlltertfn"icßJeTi 6ejilrcfiteTl, denn es gi6t ~itle (ßamere für dieses geGet Z II gott!" Azm (Entschlossenheit) Azm (Entschlossenheit) bezeichnet den fe s tgesetzten Willen, etwas zu tun, und
den festen Entschluss es auszuführen. Den Gegensatz dazu bildet "Tarraddut" (Z6gerlichkei~. Es ist eine gute Eigenschaften, Entschlossenheit im Sinne einer gute n Sache zu zeigen. Aschq (Leiden schaft)
Aschq (Leidenschaft) bezeichnet den e rregten Zustand des HerzenlS durch Liebe zu etwas und Interesse daran. Die Menschen empfinden eine Neigung in ihren Herzen gegenüber Dingen , die sie spirituell oder materiell anziehend finden. Die gemäßigte Form dieses Interesses bezeichnet man als "Mahabba" (Liebe), die starke Forma dagegen als "Aschq" (Leidenschaft). Im Gegenteil dazu verspüren Menschen eine Abneigung gegenüber Dingen, die sie nicht mögen. Auch vom Hass kennt man eine schwache Form, nämlich den ~ Bughz" u n d die starke Form , nämlich "Maqt" (Rachegejüh4. Es ist schön, dass die Neigung zum Spirituellen die der Leidensc haft ist, aber die Liebe zu den vergänglichen und vorübergehenden Schönheiten resultie rt aus der Ermattung des Herzens und der Gedankenlosigkeit, weshalb sie auch verpönt ist. Die Liebe zum Heiligen bezeichnet man als .wahre Liebe" bzw. ~gött1iche Liebe ~. Die Liebe zum Vergänglichen wird im Gegensatz dazu als "allegorische Liebe" bzw. Dfigurative Liebe" bezeichnet. So ist es für jeden tugend haften Menschen eine Verpflic htung, solche Art dcr Liebe zu vClllldden. Isma (Unfeh lbarkeit)
Isma (Unfehlbarkeit) bezeichnet die Eigenschaft, Sünden zu vermeiden und sich aus Furcht vor Gott von allen Schandtaten femzuhalten. De n Gegensatz dazu bilde n Schuld und ~ Sündhaftigkeit~. Die allerbeste Schönheit und Ehre erlangt man durch die Unfehlbarkeit. Iffa (Tugendhaftigkeit)
Iffa (Tugendhaft igkeit) bezeichnet Würde, Enthaltsamkeit und Vermeidung tierischer Triebe. Den Gegensatz dazu bilciet .Fuhs~, d .h . schändliches Verhal-
Feirtheirert is/uIrllsmen Glaubens
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len, welches ein de r Wurde widerstrebendes Verhalten darstellt.
Die Reinheit der Seele erlangt man erst du rch 1\tgendhaftigkeit. Ei n Mensch ohne 1\tgenden ist gefäh rlicher als Mikroben, weshalb man sich von ihm femhalten sollte. Unser Prophet meinte in diesem Sinne:
.. ~telrl gott, icfi er6itte IJ"ugemlliaftigk..fit von Vir fi7r meine We ft, meine 1?ffigioll, meme 'Farn/Ge untf meinen tBesluf"
Afw (Verzeihung) Afw (Verzeihung) bezeichnet die Entschuldigung, Verzicht auf das Tadeln und auf die Bestrafung eines Schuldigen aJs eine Gnade .• S ß fc h ~ ist die weitere Form u nd beinhaltet Toleran z und Nachsicht. wodurch sie gemeinsam mit dem Verzeihen umgesetzt wird. Den Gegensatz zu beiden bilden Rach e und T ade ln . Rache besteht darin, das Gefü hl d er Ge nugtuung zu erleben und etwas Übles in diesem Sin ne auszutragen. Es ist natürlich besser, Gnade walten zu lassen, denn Verzeihe n ist vie l besser als Rache, die nur in AusnahmefäUen e rlaubt wi rd. In einem I-I adith heiß es:
"gott vermelirt tfurcfi Seille g ruu{e nur die 'Efire Seines Viel/crs!" Das negative Gefühl einem Menschen gegenüber und der Wunsch, ihm Schaden zuzufUgen , bezeichnet man als Hass, der nu r denjenigen gegenüber erlaubt ist, die sich mit unseren Heiligtümern verfeinden. Ahd (Ve rs preche n) Ahd (Versprechen) bezeichnet den Akt des Versprechens und wird deshalb auch im Sinne eines Ve rtrags gebraucht. Es ist obligatonsch für Muslime, sich an eine n unterzeichneten Ve rtra.g zu halten. Das Nicht-Einhalten eines Versprechens is t Unterdrückung, de nn Menschen sind verpflichtet, ihre Versprechen zu halten. Ein Ve rspreche n ohne Grund nicht zu halten, ist eine Entehrung und eine große Schande. In einem Hadith heIßt es in diesem Sinne:
,.JfaIteTl von 1Ierspreclim sclitipft aus aern q{all6enf·
Fadl, Fa dila (Tugend) Fadl, Fadila (1\tgend) bezeichnet vornehmes Ve rhalten, Güte und Gabe, Wissen und Kenntnis (Ma ' rifa). Die Eigenschaft, sich höhere Grade h insichtlich Wissen und Können und höhere Ges innung zuzu sch reiben. bezeich net man als Tugend. Den Gegen satz dazu bild en Geiz, übel und Ignoranz und ve rursacht Schande und Entehrung. Weisheit, Gerechtigkeit, Mut und Tu gend haftigkei t bezeichnet man aJs prinzipielle Tugenden. Der Mensch sollte versuchen, sich mit diesen Tugenden zu kleiden, den n die menschliche Würde wird nur dadurch e rlangt.
442
Omer Nasull! Bi/mell, Islamischer Katechismus
Futuwwa (Heldenhaftigkeit)
Futuwwa (Heldenhaftigkeit) bezeichnet Mut, Ehre, Güte, Opferbereitschaft und Verzeihung der Schulden der Freunde. Den Gegensatz dazu bilden Angst, Nie~ de rt racht igkeit und Geiz. Diese Eigenschaft schützt den Menschen vor Taten, die der Religion und Gute nic hts nutzen, und verhilft ihm zur Opferbereit ~ schaft und Menschlichkeit. Deshalb sollte jeder Mensch versuchen, sich mit diesen Eigenschaften auszustatten. Feräsa (Auffass ungsgabe)
Feräsa (Auffassungsgabe) bezeichnet die intellektuelle Gabe, das Verhalten und die Ethik eines Anderen intuitiv aus seinen Gesichtszügen zu e rkennen . Man unterscheidet dabei zwei Formen: Die eine ist voll intuitiv und kann nicht ei ngeordnet werden. Die andere Fonn wird erworben und basiert auf Lebenserfahrung. Den Gegensatz dazu bildet Mangel an Verstand oder Intelligenz. ln Gegenwart von Menschen, die über diese Fähigkeit verfügen, soll te man Handlungen wider Sitte und Moral unterlassen. Es ist ein Sprichwort, dass man sich vor der Auffassungsgabe eines Muslims schützen soll, denn e r schaut mit dem Lich t Gottes. 11m al-Qadr (We rtschätzung)
11m al-Qadr (Wertschätzung) bezeichnet die Kenntnis des wahren Stellenwer tes der Menschen und das Handeln danach. Jeder Mensch hat einen bestimmten Wert und Rang. Das rich tige Einschätzen dieses Wertes und Ranges ist im gesellschaftlichen Leben sehr wichtig. Gesellschaften, die den Wen ihre r Mitglieder richtig einschätzen können, brin gen Wissenschaftler und Künstler hervor, wohingegen Gesellschaften, die dies unterlassen, solche Kapazitäten e rmangeln. In einem Hadith heißt es: ,,'{;tIerSt die 901enscfien ifiren eigenen Steffen ZII!-
Qana'a (Genügsamkeit)
Qanä'a (Genügsamkeit) bezeichnet das Sich~Begnügen mit der göttliChen Fügung, das Maßhalten beim Essen und Trinken und das Einschlagen des Mit~ telweges. Den Gegen satz dazu bildet Verschwendung. Genügsamkeit muss aber richtig ver standen werden, denn sie darf nicht mit Faulheit gleichgesetzt werde n. Ver meidung von Gier, Gönnen des Verdienten und Fügung gemäß dem Geschick erbringen Seelenruhe. Diebstähle und Morde haben allein den Mangel an Genügsamkeit zur Ursache. In einem Hadith heißt es: "qelll18somli.!it 1St ein ul1crscfiöpjTicfier Scfiat zJ-
Jemand mit Genügsamkeit weiß sein Leben zu regeln und befreit sich von seinen Bedürrnissen. Er lebt so frei , als verfUgte e r über Schätze - in Wurde und Ruhe. In einem weiteren Hadilh heißt es:
Feinhcitcn islamischen Glaubens
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"Jed'er mit
qelll'igsam~it
wird' fiocfi geefirt, und'jed'cr mit qefi{gier wird elltefirt!"
Das überschreiten des Maßes ist Ve rs chwendung. Auch der Einsatz von Ressourcen, wo sie nicht hingehören, ist eine Art der Verschwendung. Nach etwas zu gieren, heißt in der islamischen Literatur . Tama". (Gie", was auch eine schlechte Eigenschaft ist. Gier ergibt sich durch übertriebene Neigung zu etwas, wobei man zwei grundsä.tzliche verschiedene Varianten unterscheidet. Gier nach Gewöhnlichem ist schlecht und resultiert aus der Ermattung der Seele. Die andere Variante ist die Gier nach höhe ren Werten. Diese Variante ist gut und weist auf Güte und Interesse hin. Karam (Großzügigkeit) Karam (Großzügigkeit) besteht darin, Wertvolles mit Seelenruhe zu verschenken, und bildet den Gegensatz zu Geiz. Karam ist eine Eigenschaft von Menschen mit edelster Gesinnung. lutf (Gutmütigkeit) Lutf (Gu tmütigkeit) bezeic hnet Gute und Schönheit und weist auf eine sanfte Handlungsweise hin, die ebenso ein Zeichen der Menschlichkeit ist. Den Gegensatz dazu bildet "Gaur", a1so die Belastigung, die einem Menschen Oberhaupt nicht steht. Gutmütigkeit und Großzügigkeit gegenüber Lebewesen ist ein richtiger Weg, die Hilfe des Schöpfers zu erh alten . Latifa , Mizäh (Humor) Laufa, Mizäh (Humor) bezeichnet pointierte und humorvolle Aussagen und Scherze. Den Gegensatz dazu bildet übers teigerte Serios ität. Scherze, die dem Spaß diene n und niemanden belästigen , sind durchaus e r laubt. Sie müssen aber gut und pointiert sein und dürfen nicht übertrieben wirken. Zu viel Scherz schadet de r Seele und der Wurde, kann auch Feindschaften verursachen, falls manche Menschen sie übel nehmen. Mubähät (Eigenlob)
Mubähät (Eigenlob) bezeichnet Eigenlob, Übertreibung und Dunkel durch Ver mögen oder andere Eigenschaften. Es ist gestattet, über Eigenschaften zu verfügen, d ie lobenswert sind, aber es ist nicht erlaubt, sich mit einem vergänglichen Vermögen zu rühmen und sich hochzuschätzen. Ein solches Verhallen wird als ' Ugb (Selbstgefalligkeif) bezeichnet und ist sehr schlech t. In einem Hadith heißt es: ,,tDrei 'EiOCllscfia!tcn sind vernicfitemf: ii6ertlie6ener qeiz, Vorfie6eTl,
denen man sicli fügt, und Se{fjstgefäfliB~it!·
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Cmer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
Matäna (Sl andfestigkeit)
Matäna (Standfestigkeit) bezeichnet Ausdauer und Standfestigkeit. Als ein Idiom wird dadurch geistige Ausdauer und Stand festigkeit am Glauben ausgedrückt. Stand festigkeit im Sinne der Religion ist eine gute Eigenschall. Mad 'h (Lob)
Mad'h (Lob) bezeichnet Lob durc h andere wegen guter Taten. Den Gegensatz dazu bildet "Zamm" (TadeO, welches darin besteht, jemandes Taten zu verurteilen und Schlechtes uber ihn zu reden. Lobenswerte Taten zu loben, wird sicherlich die Tugenden und die Vervollkommnung in de r Gesellschaft fördern; aber Personen zu loben, die dies nicht verdient haben, ist unrealistisch , unmoralisch und irreführend. und deshalb auch untersagt. In einem Hadith heißt es:
"Wel}t aen Lo6enaen tErrlc zu,Jaffs ilirifinen 6eae8"et!~ Mudä rät, Mu mäSät (Umgänglichkeit)
Mudärät, Mumasät (Umgänglichkeit) bezeichnet Freundschaft, gute Beziehung und Einhalten der Gedanken , wobei man großes Verständnis mitbr ingt. Umgänglichkeit im Sume der Religionsprinzipien ist er laubt und gewürdigt, denn sie führt zum Erfolg. In einem Had ith wird betont:
»V",gällgficli/{fit mit aell '}.1ensclien ist eine Spellae!" In einem weiteren Hadith heißt es: ~9t1ir ist
zusätzficli zu aen (J>jliefit.en aueli die Vmgäl/gficfi/{fit 6eJofife1l1tlorcfen. «
Umgekehrt aber jemandem aus dem Mund zu reden, da man durch sein Vermögen und seine Stelle etwas e rhom, ist Liebediene rei und überhaupt nicht a n gebracht. Ein solches Verh a.lten ist aus religiöser Sicht ve rpönt und auch unschön. Mahabba (Liebe)
Mahabba (Liebe) bezeichnet die Liebe zu etwas und die Freundschaft bzw. seelische Zuneigung wegen des guten GefUhls, das man durc h etwas bekommt. Den Gegensatz dazu bildet Ha ss bzw. Fein d sch a ft . Von der Liebe kennt man zwei verschiedene Varianten. Die eine ist vOriibergehend, zum Beispiel Liebe im Sinne eines Interesses. Sobald dieses Interesse gesättigt ist, e rlischt diese Art von Liebe. Die andere Form ist ewig. Wenn man jemanden n ur um Gottes Wille n liebt. ist diese Art der Liebe von ewiger Dauer. Diese For m von Liebe stuft man als eine Tuge nd ein . In einem Hadith heißt es in diesem Sinne:
I/Die 6este 'Tat flr qott sina Lie6e umfJ{ass in Seinem Sinne!" So musste man Angelegenheiten lieben , die Gott liebt, und Angelegenheiten
Feinheiten islamISchen Glaubens
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hassen, die Gott missfaJlen. Rachma (Barmherzigkeit)
Rachma (Barmherzigkeit) bezeichnet Mitleid, Mitempfinden und den Versuch, Bedürftigen zu helfen . Bannherzigkeit findet sich nur in reinen Herzen. Nicht nur Menschen, sondern auch Tiere sind zu bemitleiden. In einem Hadith heißt es:
"seia 6a mdierzig mit neu Le6ewesen {11/f aer'Erae, damit sich diejenigen im J{jmmef elle!i 612nlllierzig erweise,,!" Muruwwah (Edelmut)
Muruwwa h (Edelmut) bezeichnet ein ehrenhaftes Verhalten, wobei man Gutes verrichte t und Übles vermeidet. Den Gegensatz dazu bildet unehrenhaftes Verhalte n . Zu vermeiden, eine Angelegenheit heimlich auszuführen, die bei offener Ausführung je m anden beschämen würde. ist auch eine Fonn des Edelmutes. Ein Entgege nkommen nicht zu vergessen und sich bei nprl."""-I uelegenheit zu revanchieren, ist auch ein Zeichen dieser Eigenschaft. Mu schäwara (Beratung)
Muschäwara (Berat ung) bezeichnet die Beratu ng mit m ehre ren Personen, um festzustellen, ob etwas Heil bringen wird. Den Gegensatz dazu bilden Domi· nanz und Despotismus . Die Beratung ist eine der Gewohnheiten (Sun na) des Prophete n . Durch Beratung e rhält man Erleuchtung und informie rt sich, s o sollte man s ich stets vors ichtig verhaJten. Wer sich aJlein auf seine Gedanken verlässt, erleidet oft Reue. In ei nem Hadith wi rd diese Tatsache unterstrichen:
..Wer sicli 6cratCII Uüst, träot /(sincn Sc!iadcIl da'flO/I! " Man muss aber beachten, dass de r Be rater aufrichtig und erfah ren sein sollte und s.ich in der jeweiligen Angelegenheit nicht durch Wut oder seinen eigenen Dünkel leiten lässt. Ihm soll auch gestattet sein, sein e Mei nung offen zum Ausdruck zu bringen. Mu'äwana (gegenseitige Hilfe)
Mu'äwana (gegen seitige Hilfe) bezeichnet gegen seltlges Helfe n der Menschen untereinande r. Die Men schen sind auf gegenseitiges Helfen angewiesen . Man sollte seinen Verwand te n und Bekann ten und natürlic h auch seinen Religionsgeschwiste rn nic ht die Hilfe missgönnen, d ie man ihnen zuteil werden lassen könnte, wobei natürlich nur gute Taten zu fördern und schlechte Taten zu unte rbinden sind . Dazu heißt es im Koran:
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öme ~ Nasuhi Bi1men., JslQmlsche~ Kalechisml/'!
Vna fie(ft einanaer in ~efitsefiaffellfieit una <Fr6 I11 mig~it IL/u{ nefJt aoen nient in Siinae IIlIaV6c ltret ung. Vmffürdi.te t )t{{afi, ael1 ll }fffafi ist strellg im Strafen. Minna (Zuwe ndung)
Minn a (Zuwen dung) bezeich net zusätzlich zur Güte auch die Aufzählung dieser gütigen Taten, wobei man sie jemandem a u fhalst. In diesem Sinne ist Minna eine der schlechten Eige nschaften und macht die geleistete Güte zunichte. In ein em Koranvers heißt es:
o ilil; die inr gra u5i, vereiteÜ lIielit eure )t{lI/osen aurcfi. v erfia ftu llBen una Vllgemoeli, Breien aem, aer seill gut ausgibt, UIII 'fJOI1 ael1 Leutell geselien zu 'weraen, ur/a Ilielit al1}fffali grall6t, !lila Oll aCIl Jüllgstell 'Tag. Wen n aber de r Mensc h , dem geholfen wurde, sich als besonders undankbar erweis t , darf man ihn a n diese Taten erinnern . Nä müs (Ehre) Nämüs (Ehre) is t ei ne gute EigenSChaft, die zu sätzlich zur gesellschaftlichen Eh re auch Tugendhaftigkeit, Anstand, Schamgefühl, Vert rauenswü rdigkeit und Aufrichtigkeit in sich verein t. Auch die religiöse Gesetzgebung (Scharia) und die allgemeine Gesetzgebung beruh en auf Nämüs. Den Engel Gabriel hat man auch in diesem Sinne als Großer Nämüs beze ic hnet, weil er sehr verlässlich ist. Den Gegensatz dazu bildet nur der Mangel an Nämüs. Die Ehre ist eine unerschütterliche Tatsache, die sich n ach Auffassu ng ä nde rn könn te. Angelegenheiten, die sich mit der Ethik und dem Anstand des Islam nicht verei nbaren lassen, sin d auch mit der Eh re nicht vereinbar, so sind sol che Taten zu venne iden . Nifäq (Heuc helei) Nifäq (Heuchelei) bezeich net heuchlerisches Ve rhalten , wohei der Betroffene nac h Aussprache h er Gläubiger u nd Freu nd ist, aber tatsächlich seinen Unglaube n und seine Feindseligkeit ve rbirgt. Solche Mensch en bezeichnet man als Munäfiq (Heuchler) bzw. als Mens c hen mit zwei Gesichtern. In einem Ha -
Feinheiten islamischen Glaubens
dith heißt es: .Q)em J{eudiler stelit in göttCrclier Sphäre li.!itle $t,effe zu!"
So muss man aufrichtig sein und seine Worte mit seinen Taten bestätigen. Namima (Ve rle umdung) NamTma (Verleumdung) steht rur die Verbreitung von Gerüchten und das Weiterleiten von schlechten Aussagen über einen Menschen an a ndere, um Schaden anzurichten, was eine sehr schlechte Charaktereigenschaft ist. So werden Freundschaften zerstört und Feindschaften geschürt. In einem Hadith heißt es, dass solche Menschen nie das Paradies betreten dürfen. Ein solches Verhalten erbringt Peinigung, wobei der Eintritt ins Paradies verzögert wird. Welch eine große Drohung! Gott behüte uns vor einer ähnlichen Situation! Wa'd (Ve rs preche n) Wa'd (Versprech en) steht für Abgabe von Versprechungen und bezeichnet Taten, zu denen man sich selbst verpflichtet. Solange es nicht erforderlich ist, sollte man es venneiden, sich zu verpOichten . Zu jeder Versprechun g sollte man ~ i nschaAllah" zufürgen und alles ve rsuchen, dieses Wo rt zu halten. ,,'Verspreclien ist eine Scfiu,{tffletpjliclitullg . ..
So ist es eine menschliche Verpflichtung, das abgegebene Wort zu halten. Wafa (Treue) Wafa ist das AusfUhren eines abgegebenen Versprechens, Zurückzahlen einer Schuld und Ablösen von Versprechungen , solange sie der Religion und der Vernunft entsprechen. Dies ist eine sehr ehrenwerte Handlung. Das Gegenteil dazu ist Un t reu e zum Wort ist absolut haram. Auch die pflege ruter Freu ndsch aften bezeichnet man als Treue. Ein guter Men sch sollte al te sich treu erweisen und alte Freundschaften pflegen. Waqa r (Würde) Waqar ist wortwörtlich aJs Würde zu verstehen, wodurch man sich bei seinen Taten rUcksichtsvoll und besonnen hande lt. Das Gegenteil dazu ist die Leic htfe rtigk eit . Eine aufrichtige Würde wertet den Menschen hoch. Das beste Beweisstück dafür ist, dass man genauso handelt, egal ob man sich allein oder in einer Gruppe befindet. Würde ist k ein Großmu t . Eine echte Würde schöpft aus dem Gefüh l, eigene Ehre zu verteidigen u nd aus der Stär ke des Wissens. Leichtfertigkeit ist ein Zeich e n der Dummheit und Intelligenzschwäche. Hi n- und Herblieken, He rumspazieren, Stellen un nötige r Fragen, Eile bei der Antwort auf d ie Fragen und unnötige Rücksich: auf Kleider sind Zeichen der Leichtfertigkeit. So sollte jeder Mensch Taten vermeiden, die auf eine derartige Leichtfertigkeit hinwei+ sen.
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Omer Nasuhi Bilme", Islamischer Ka!echismus
Himma (Willensstärke)
Himma ist eine ausgeprägte Willensstärke zu verstehen, wodurch man sich an Allah und höhere Werte zurichtet. Das Gegenteil dazu ist Willensschwäche. Der Mensch ist an seiner Willensstärke zu messen. WiDimsstärli.! scfi.öpft vom qli:11l6et1.
Der Wille höhere Werte zu erzielen, ist ein Zeichen des Glaubens. Yusr (Erleic hterung)
Yusr ist als Erleichterung bei der Ausführung einer Angelegenheit zu verstehen. Erleichterung ist ein Grundprinzip Islams. Unser Prophet meint: ~qi5t frofie
(]3otscfiaften! Lasst niemat1dim sicli eR![t1.
iEneicfitert U!U[ erscfiw ert nicfit!"
So sollte man Botschaften tTagen, die den Menschen das Leben erleichtern und ihnen nicht das Leben unnötig er schweren. In einer anderen Hadith heißt es: nQ)ie <1?fr/{jiof! ist 'Eneicfit.enmg. JemalUf, aer sicfi mit aer~figlon wetteifert, wira siclier aurcfi dIe r]?,;llgioll nieaerBescfi{aBell. "
Feinheiten islamischen Glaubens
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Propheten
Prophe t e n ..... . .. . ........ . ... . ................. ..... . .. .. . .. .. . ...... . .. ....... .. . .... . .......... .. 451 B ed eutung und Zwec k d e r Prophe t eng esch ic hte n ........................................ 453 Proph eten im Koran ................... .................................................................. 454 De r Prophet Adam ....................................................................................... 4 5 4 De r Prophet Idris ......................................................................................... 4 55 D e r Prophet Noah ........................................................................................ 4 55 Der Prophet Hii d ...... .................................................................................... 456 D e r Prophet Stili .. ................................................................................ ........ 4 56 Der Prophet Abraham .. ............................. ........ .................... ..... ... ..... .......... 4 5 7 Der Prophet Lot ...... ............ ......... ............. ... ............. , ............. ... .. ... ... ...... .... 458 Der Prophet l smae l ................... .. ............................ , .................................... 4 5 8 De r Prophet lsaak ... . " ." . . ", ........ " . . .. . ... , ..... """,.".,., .. "",. " .... ", .......... , ........ 4 5 9 De r Prophet Jakob ...•......... , .........•.......... . , ................................................... 4 5 9 Der Prophet Josef ....................... ................................................................. 4 5 9 Der Prophet Hiob ........ ...... .................... , .......... .... ....... ................................. 4 6 0 De r Prophet Sc;:hu ' aib ................................................................................... 4 6 1 De r Prophet M oses ....................................................................................... 46 1 Der Prophet Aaron ...................................... , ... .......................... ................... 4 63 De r Prophet Joschua ............... .................................................................... 4 6 3 De r Prophet David ................... , .............. , ............... , .................................... 4 63 Der Prophet Salomon .................. .... .. ................. .......... ........................ ........ 463 Uzair, Zulqarnain und Luq,nan ........................................................ ..... ..... . 464 D er Prophet Eli« .............................................................................. .... .... , ... 465 Der Prophet Elisa ........................................................................................ 4 65 Der Prophet Zulqijl ........ .. ... .. .... ............ . .... .... . . .. .. . .... .... ... ...... ...................... 46 5 De r Prophet Jonas ....................................................................................... 465 Der Prophet Zacharlas ................................................................................ 466 Der Prophet Johannes .................... ............................................................. 466 Der Prophet Jesus .................... .............. .... .................................................. 467
Propheten Bedeutung und Zweck der Prophetengeschichten Die Geschichte der Prupheten ist ein wesemllcher Teil der aUgemeinen lieschichte und beinhaltet das tugendhafte und beispielhafte Leben der Propheten. Wie wir wissen, hat Gott diverse Propheten an die Menschen aus ihren e igene n Reihen entsendet. Manche Menschen glaubten an diese Propheten u nd haben ihre dies- und jenseitige Aufgabe wahrgenommen. Sie haben Zivilisatiollen gegrundet und Tugenden erworben. Der Rest ha t sich aber diesen Propheten wide rs etzt . So haben sie sich ihrer menschlichen Wurde entblößt und den Unglauben dem Glauben und die Schande der Tugend vorgezogen. So haben sie Katastrophen auf sich gezogen und sind schließlich zugrunde gegangen. In diesem Sinne u1x:rliefert uns die Geschichte der Propheten wIchtige Inlormationen über das Leben der Propheten und ihre Vorbilder. So erfahren wir, wie sie ihre Gemeinde zur wahren Religion aufgerufen haben und wie sie gegen Ungläubige vorgegangen sind. Wir können daraus Ratschläge er arbeiten und wicht ige Rückschlösse ziehen. Die Geschic hte der Propheten bringt uns w1chtige Vorteile ein. Durch das Studium dieser Geschichten werden w1r über das vorbild hafte W esen der Propheten u nterr ich tet. Wir erfahren, wie sie sich für das Rech t eingesetzt habe n und welch en großen Beitrag sie der Zivilisation geleistet haben. So werden unsere Intelligenz und unser Enthusiasmus gefördert. Unse r Religionsgefühl und unser Respekt vor Geistlichen werden gestärkt, sodass wir versuchen, uns an ihnen zu orientieren. Die Geschichte der Propheten bezieht ihre Quellen aus dem heiligen Koran u n d aus versch iedenen Überlieferungen, die auch heilig sind. Die beste In formation kann man r.ur aus diesen heiligen Quellen entnehmen . Es ist auch zu erwähnen, dass einige Informationen im Neuen und Alten Testament nicht verlässlich sind, weil diese Bucher im Laufe der Geschich te verfälscht wurden. Au ch manche Gesch ichtsbüch e r sind parteiisch u nd beru hen nich t auf verlässlichen Quellen. Die Zeiten vor unserem Propheten sind aus historischer Sicht sehr dun kel geblieben, deshalb spricht man auch vom vorgeschichtlic hen Zeitalter. Unser Wissen uber dieses Zeitalter ist :sehr begrenzt. So haben wir uber das Leben mancher Propheten begrenzte Informationen. Die
Informationen haben wir ü ber das Leben unseres Propheten Muhammad. Das ganze Leben unseres Prophete n ist geschichtlich bis ins klein ste Detail festgehalten . Diese Ehre und Wurde wurde niemandem a u ßer u nserem Propheten zuteil. ausgi\O"ui~~te ll
Es sind zahlreiche Bücher und Werke über das Leben der Propheten verfasst worden. Die besten und informativste n unter ihnen sind aber dem Leben un-
Feinheilen islamischen Glaubens
seres Pro pheten gewidmet. Das e rste Buch in diesem Sinne haben 'Urwa und sein Schüle r az·Zuhri" ver· fasst, die der zweiten Generation nach dem Propheten angehörten . (Dies ist die Generation der Kinder der Gefährten des Propheten.) Muhammad Ibn Is"haq, ve rstor ben im Jahre 150 islamischer Zeit in Bagdad, war die e rs te Person, d ie das ä u ßere Antlitz des Propheten Muhammad beschriebe n hat. Heute haben wir drei uralte und se hr verlässliche Quelle n von drei verschiede nen Verfassern , und zwar die Bücher von al-Wäqidi , verstorben 207 in Bagdad, von Ibn Hischäm, verstorben 313 in Basra, u nd von Muhammad a t Tabari , verstorben 3 15 in Bagdud. Islamische Gelehrte haben zahlreiche Werke verfasst und verschiedene Facet· ten beschrieben. Auch westliche Orientalisten haben eine n großen Beitrag zur Aufklärung historischer Fakten beigetragen.
Propheten im Koran Gott hat zahlreiche Propheten entsendet, von denen aber nur 25 im Koran erw ä hnt werden. Als Vorbilde r werden sie uns vorgeführt, damit wir aus ihren tugendhaften Geschichten eine Lehre ziehen . Wir möchten u ns im Folgenden kurz mit denjenigen Propheten befassen, an die zu glau be n wir religiös verpflichtet sind.
Der Prop het Adam Adam ist der Urvater d e r Me n schhe it und zugleich auch der erste Prophet. Gott hat das Universum aus dem Nichts erschaffen . Nach mehreren Epochen wurde Adam durch die Allmacht Gottes zum Urvater des Menschen bestimmt, dessen Körper aus Erde erschaffen wu rde. Der Mensch wurde zusätzlich mit Seele und Wissen ausgestattet. Eva (arab. H awwä1 wurde als Frau Adams a u serwählt. Allen Engeln wurde durch Gott befohlen, sich vor Adam niederzuwerfen. Allein de r Satan, de r sich unter den Engeln au fh ielt, aber in der Tat ein Dschinn war,. widersetzte sich diesem Befehl, da er sich einbildete, dass er durch sein Wesen a u s dem Feue r Adam überlegen sein sollte. So wurde e r aus der Gemeinschaft der En gel entfern t und verdammt. Gott ließ Adam und Eva als eine besondere Gabe ins Paradies einziehen, wo ih nen die Frucht eines gewisse n Baums als eine Weis heit untersagt wurde. De r Satan schlich sich a ber ins Paradies ein und flüsterte ihnen ei n , dass die Frucht dieses Baumes ihne n zum ewigen Verweilen im Paradies verhelfen würde . Diese Aussage unte rstr ich er mit s einem Schwu r, worauf Adam und Eva sich darauf einließen , von diese r Fruc h t zu kosten . Alsdann wurden sie aus dem Paradies auf die Erde verbannt . Laut Überlieferung kamen Adam auf der Insel Sarandib u nd Eva in Ds cheddah (arab. Öidda) auf der Arabische n Halbinsel an, wonach sie sich in Muzdalifa n ahe Mekka zusammenfanden.
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Ome r Nasuhi BI/men, IslamIscher Kalechismus
Adam und Eva be reuten ihre Tat und tatcn Buße. Gott nahm diese Reue an und bestimmte Adam zum Propheten für seine Nachkommen . Ihm wurde ein Buch mit zehn Se iten gewährt. Laut überlieferung lebte Adam 1000 bzw. 930 Jahre . Nach seinem Tod wurde e r in Abul-Quwais nahe Mekka begraben. Es wird des Weiteren erwähnt, dass seine Leiche in der Arche Noahs mitgenommen u nd dann wiederum in Baytul Ma qdis begraben wurde. Eva verstarb ein Jahr nach ihrem Ehemann, wonach sie nebe n ihren Man n begraben wurde. Wie uns bekannt sein sollte, ist Gott whnädltig, UIlU allweise, so erschafft Er alles, wie Er es "vilI. Adam wurde als UNater der Menschheit in idealer Form erschaffen und hat sich nicht aus einem anderen Wesen zum Menschen entwickelt. Anderslautende Aussagen sind reine Theorien, die sich nicht beweisen lassen. Da sie den Menschen entwürdigen und mit unserer Religion nicht ü bereinstimmen, sind sie einfach zu verwer fen. Nach Adam wu rde Seth (amb. $fth) zum Propheten ernannt. Er war der dritte Sohn Adams, den er am meisten gern hatte. Er wurde 120 Jah re nac h der Erschaffung Adams geboren und lebte 9 1 2 Jahre . Nach seinem Tod wurde e r ebe l,falls in Abul-Quwais neben seinen Vater beigesetzt. Ih m v.7urde ein Buch mit fünfzig Seite n gewährt, das die Urprinzipien des Ein·Gott-Glaubens u nd der Lobpreisung enthielt. Er wurde durch seinen Vater zum Anführer seiner Geschwister auserwählt. Ihm wi rd nachgesagt, dass e r den ersten steinernen Bau bewerkstelligte. Der Name Seth bedeutet soviel wie ~ Geschenk Gottes" und weist darauf hi n , dass e r anstelle von Abel (arab. Hiibiq auserwählt wurde, nachdem dieser von Ka in (arab. Qdbiq er mordet worden war.
Der Prophet Idris Idtis war auch ein Prophet, der im Koran ePNähnt wird. Er wurde nach Seth zum Propheten ernannt. Er \lerfügte übe r Wissen und Weisheit, darun ter auch K enntnisse in A stronomie. Ihm wird nachgesagt, dass er das Alphabet ein gefüh rt die e rste geschneiderte Kleidung getragen hat. Laut überlieferung lebte er 360 Jahre, wonach er durch Gott :zu sich genommen wurde
Der Prophet Noah Nach Adam vermehrten sich die Menschen und die Erde wurde bebaut, aber die Me nschen hatten das Prinzip de r gött lichen Einheit vergesscn und fingen an, Götze n anzubeten . Diesen Menschen wurde Noah (arab. Nüh) gesandt, der d amals 40 ode r 50 J ahre alt war. Noah predigte ihnen 950 Jahre lang, ohne dass s ie sich auf ihn einließen . Nach Ablauf dieser Zeit erbaute Noah auf Befehl Gottes se ine Arc he. Sobald sie fertig war, regnete es ununterbrochen und die Meere t raten uber die Ufer. Die Flut überschwemmte die ganze Erde, sogar Anhöh en und Be rge. Diesen historischen vorfall bezeichnet man als Si ntflu t.
Feinheiten islamischen Glaubens
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Sie hat sich 2242 Jahre nach Erschaffung Adams vollzogen und dauerte fünf oder siehen Monate an. Noah nahm seine Söhne Sem tarab. sam), Harn und Yafeth und andere Gläubige mit auf die Arche. Auch jeweils ein Paar von den auserwählten Tieren wurde durc h Mitnahme errettet. Zwei Söhne namens Yam und Qanan glaubten nicht an ihren Vater und ertranken, da sie nicht mitfahren wollten. Nach der Beendigung der Sintflut strandete Noahs Arche auf dem Berg Dschudi nahe Mossul im heutigen Irak. Dieser Vorfall ereignete sich am 10. des Monats Muharram. Dieser Tag wird als Aschura bezeichnet. Die Mitfah~ renden, je vierzig Manner und Frauen, begaben sich auf das Festland und be~ dankten sich bei Gott, dass sie e rrettet wurden. Noah bezeichnet man gerne als zweiten Adam, als zweiten Urvate r der Menschheit, der.n alle Menschen entstammen seinen Kindern. Sem wird als Urahn der Araber, Perser und Römer, Harn als Urahn der Sudanesen und Yafelh als Urahn der Türken e rachtet. Noah lebte nach der Sintflut noch 63 oder 350 Jahre. Das lange Leben Noahs und anderer Prophet en war eher eine Ausnahme, die au f eine Weisheit Gottes zurückzuführen ist. Der Allmacht Gottes sind keine Grenzen gesetzt. Wir sind andauernd Seinem Willen ausgesetzt. So kann er jedem :;0 lange Lebcnszeit gewähren, wie Er es fUr nötig hrut, deshalb braucht man nicht in Monaten oder Jahren zu rechnen. Die Sintflut wird durch die Mehrheit de r Wissenschaftler bestätigt u nd betraf die ganze Erde. Fossilen der Meerestiere auf höheren Bergen sind ein Beweis dafür. Manche Gelehrten ve rtreten die Meinung, dass die Sintflut ö rtlich mit dem Gebiet um Babel begrenzt war. Die Wahrheit weiß jedoch nur Gott allein.
Der Prophet Hüd Hüd wurde a n das Volk 'Ad im Jemen (nahe Hadramaut) entsandt. Die Menschen verkamen nach der Sintflut im religiösen Sinne und pflegten Angele~ genheiten zu tun, die der göttlichen Lehre widerstrebten. Das Volk 'Ad ve r~ schrieb sich auch diesen Untaten. Sie ha tten d ie Fähigkeit, prächtige Bauten zu errichten, pflegten aber dennoch, nicht Gott, sondern Götzen anzubeten . So wurde ihnen Had gesandt, der sein Prophetentum durch zahlreiche Wunder unterstrich, aber sie ließen sich nicht von ihm überzeugen. Die ganze Ge~ mei nde wurde curch einen Sturm vernichtet, der sieben Nächte und acht Tage dauerte. Hüd begab sich mit den Gläubigen an einen anderen Ort, wo er 150 Jahre weiterlebte. Man nimmt a n , dass e r in Had ramaut oder in Mekka begraben wurde.
Der Prophet Säli Sälil"t wu rde an das Volk. Thamud entsandt, welches in Hidsehr zwischen Syrie n und dem Hedschas beheimatet war. Diese Gemeinde höhlte Steine und Berge aus, um siche re Häuser zu bauen, aber auch sie waren abtrünnig ge~
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Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
worden. Sie opponierten gegen die 20-jährige Überzeugungsarbeit des Propheten Säli ... . Sie ermordeten ein Kamel, das als ein Wunder von Gott hinabgesandt wurde, obwohl Säli... sie ausdrücklich darum gebeten hatte, es zu verschonen. Daraufhin wurden sie von einem großen Lä rm vernichtet. Sälih entfernte sich mit den Gläubigen in Richtung Syrien, Palästina und letzt endlich Mekka. Er lebte 85 bzw. 200 Jahre und "'·l.ude, laut überlieferung, in Me kka begraben .
Der Prophet Abraham Abraham (a ra. lbrcihfm) war einer der größten Propheten (" Ulul-'Azm"), zu denen auch Muhammad, Jesus, Moses und Noah gehörten. Nach Verbreitung der Söhne Noahs in aJIe Richtungen der Erde vereinte Nimrod mehrere Stämme in Babel unter seiner Regierung. Sein Land hieß Chaldäa, dessen Hauptstadt Mossul war. Die verkommene Religion der Bevölkerung schrieb vor, Sterne, Sonne und Mond , aber auch Regierende anzubeten. Gott entsandte zur Regierungszeit Nimrod Ibn Qan'äns Abraham als Seinen Gesandten. Ihm wurde ebenfalls ein Buch mit zehn Seiten gewährt. Ab raham predigte die wahre Religion an die Bevölkerung Babels, wobei er zum Ausdruck brachte, dass Objekte, die auf- und untergehen nicht zu ve rehren sind. Er wurde aber nicht ernst ge nommen. An einem Feiertag hatten alle die Stad t verlassen, während Abraham zuruckblieb. Er begab s ich zu der Räumlichkeit, wo sich die Götzen befanden, und schlug einige davon entzwei. letztendlich legte er sein Beil in die Hand der obersten Götzenstatue. Als die Menschen zuruckkamen, stellten sie fest, dass Abraham der Urheber war. Befragt nach seinem Verhalten, ant\vortete e r:
"'Fragt docli die Statue, 06 sie es gemaclit liaUSie entgegneten, dass eine leblose Statue es gar nicht verursachen kann. Es kam abe r die Stunde Abrahams, in der er den Gedanken des Götzenanbetens niederschlug:
•'Ulieso 6etet ilir dann tfiese Ct6(osen Statuetl atl,
ar.e niclits /(9nnen?"
Abraham wollte diesem ignoranten Volk eine gute Lehre erteilen, die sie zur wahren Religion ennahnen sollte. Sie schwiegen und schwiegen. Beinahe wurden sie sich ihrer Ignoranz bewusst, aber die Unwissenheit siegte. Abraham sollle verbrannt werden, aber Gott verbat dem Feuer, Abraham zu verbrennen. Einige von denen, die Zeugen dieses Ereignisses wurden, beke hrten sich zum Glauben. Abraham wande rte mit den Gläubigen und seiner Familie in Richtung Syrien aus. Wegen eine r Dürre begab er sich für eine kurze Zeit nach Ägypten , wonach er wieder zu Baytul-Maqdis zurückkehrte. Abraham wurde 3337 Jahre nach der Sintflut in Babel geboren und lebte 175 bis 200 Jahre . Er wurde nach seinem Tod mit seiner Gattin Sarah (arab. Sära) an einem Ort namens Chalil a r-Ra.h män begraben, der nach ihm benannt
Femheiren.
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Ist. Abraham trägt auch den Bein amen .Chnlilullcth", was sich als . Gottes engster Freund" übersetzen lässt. In ruten Religionen WIrd er sehr hoch geschätzt. Er war sehr gastfreundlich . Das Predigen auf der Kanzel, die Be n utzung einer Zahnbürste zum Zähneputzen und die Beschneidung waren seme Gepnogenheilen, die uns überliefert wurden. Er erbaute die Kaaba gemei.nsam mit seinem Sohn Ismae l (arab. Ismä'flj. Ob e r die Kaaba neu erbaute oder wiederauf gebaut hat , ist historisch nicht klar.
Der Prophet Lot Lot (arab. Lü!) war der Soh n von Haran , der ein Brude r Abrahams war. Er wanderte mit ihm nach Syrien aus. Er wurde in das Land Sadum als Prophet entsandt. Auch diese Nation war verkommen und begang Untaten, die vorher nie da waren. Sie hörten mcht auf Lots Ermahnungen, woraulhin sie von Steinen getroffen wurden, die vom Himmel herabfielen. Engel waren überdies beauftragt worden, Ihr Land zu zerstören. Lot begnb sich in das Land, wo Abraham sich aulhielt. Auch er wurde in Chalil flr-Rahmän begraben.
Der Prophet Ismael Ismael war der Sohn Abrahams von seiner Gattin Hagar (arab. Hagar), d ie eine Magd war und durch den ägyptischen König an Sarah geschenkt wu rde. Sie ist vor Sarah verstorben. Abraham nahm auf Gottes Geheiß Hagar und Ismael in den Hed schas mit, wo SIch heute die Kaaba befindet, und ließ sie dort. Sie wurden von den GurhumStämmen begleitet, die von Jemen her kamen. Gemeinsam bebauten sie das Tal in Mekka, das damals noch nic ht kultiviert war, Unter ih ren füßen t rat das heilige Wasse r Zamzam hervor, wodurch das Gebiet bewässert wurde. 26, Abraham hatte ein e n Traum, der auf eine göttliche Offenbarung zurückzu~ führen war. Ihm wurde ge heißen, se inen Sohn larnael zu opfern . Er nahm semen damals erst 12-jährigen Sohn mit auf den Berg Sabir . E r war bereit, sich diesem Geheiß hmzugeben. Sein Sohn Jsmael ermutigte seinen Vater dazu und meinte, dass er sich mit seinem Schicksal abfinden würde. DIes Ist ein höchstes Zeichen für die Ergebenheit eines Vaters. Gott erwies sich beiden aber gnädig, Als em Preis für diese Ergebenheit wurde ein Lamm gebracht, das Ismael ersetzte. So wurde vel'mieden, dass Abraham sein unschuldiges Kind opferte. Ismael wuchs auf und heiratete eine Frau aus dem Stamm Curhum. Aus diese r Ehe gingen zwölf Kinder hervor. lsmaels Kinder und Enkelkinder wuchsen auf und übernahmen die Führung in der Region. Ismael wurde als Prophet für die jemenitischen Stämme und das Volk der Amalekiter bestimmt, wobei er nach der Jurisprudel12 semes Vaters richtete. Er ist 40 Jahre nach seinem Vater im Alte r von 137 Jahren verstorben und wurde neben seiner Mutter Hagar in Hidschr begraben .
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Der Proph et Isaa k Isaak (arab. Is'l'l.äq) war der zweite So hn Abrahams. Sarah konnte keine Kinder bekommen und wurde betrübt, als Hagar lsmael zur Welt brachte. Gott gewährte 8arah, schwanger zu we rden und Isaak auf die Welt zu bringen, obwohl sie bereits sehr al t war. [saak wurde schon zu Lebzeiten Abrahams als Prophet nach Syrien entsandt. Nach seinem Tod vertrat er seinen Vater. Nach ihm traten noch viele andere Propheten in Erscheinung. Manche Überlieferungen besagen, dass nicht Jsmael, sondern Jsaak hätte geopfert werden sollen. Isaak ve rstarb im Alter vo n 60 Jah r en und wurde neben seinem Vater begraben. Seine Mutter starb im Alter von 127 Jahren in Syrien.
Der Prop het Jakob 30. Jakob (arab. Ya'qllb) war der Sohn Isaaks. Sein Beiname war Is rae l (arab . lsrä'il). Deshalb bezeichnet man seine Nachkommen auch als Banu Is· rä'!l, was sich als »Söhne Israels" übersetzen lässt. Er ve rt rat seinen Vater Isaak als Propheten in Qan'än. Später begab er sich nach Ägypten, wo er dann auch verstarb. Er wurde aber auf sein Vermächtnis hin neben seinem Vate r in Chalil ar- Ral"lmän begraben.
Der Prophet Josef Josef (arab. Yusuf) war der Sohn. Jakobs, der 12 Kinder hatte. Er hatte aber Josef am liebsten, da er andersartig begabt und talentiert war als seine Geschwister. Als er zwölf Jahre alt war, träumte er, dass elf S terne, die Sonne und der Mond sich vor ihm niederwarfen. Diesen Traum erzählte er seinem Vater Jakob, woraufhin sein Vater ihm riet, diesen Traum geheim zu halten, da seine Brüder eifersüchtig werden könnten. Seine Brüder beneideten Josef. Eines Tage nal1men sie ihn mit in die Wüste und ließen ihn dort zurück. Josef wurde als Sklave an eine Karawane weiterve rkauft. Seine Brüder jedoch belogen ihren Vater und behaupteten, dass er von einem Wolf zerfleischt wurde. Die Kar awane nahm den 17-jährigen Josef nach Ägypten mit, wo er an den Finanzminister des Landes namens Qitfir verkauft wurde. Josef war sehr attraktiv. Ihm wurde erst Weisheit und dann Prophetentum gewährt. Sein Gesicht war ganz erhellt . Die Zuneigung Zalichas, der Frau des Ministers, lehnte e r aus Furcht vor Gott und aus Keuschheit ab. Er musste sieben Jah re lang eine Gefängnisstrafe absitzen, weil man ihm gegenteilige Anschuldigungen vorwarf. Als aber '~eine Unschuld bekannt wurde, ließ man ihn frei und ernannte zum Finanzminister. Ein Diener und ein Koch des regierenden Pharaos namens Amalek bußten mit ihm gemeinsam ihre St rafe ab. Sie ersuchten Josef, einen Traum zu deuten. Josef beriet sie und d ulete ihn.: Träume. Die Deutung de r Träume erwies sich
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als wahr. Der Diener wurde durch den Pharao nochmals eingestellt und der Koch wurde exekutiert. Diesmal hatte der Pharao einen Traum, den niemand zu deuten wagte. Der Diener erinnerte sich an Josef, den der Pharao sofort zukomn:en ließ. Josef deutete den Traum des Pharaos dahingehend, dass auf sieben Jahre Fülle, sieben Jahre Dürre folgen würde. Josef wurde freigelassen und zum Finanzminister ernannt. Er durfte Zalicha heiraten. Die überlieferung besagt, dass der Pharao als gläubiger Mensch starb. Auf Josefs Geheiß wurden in den Jahren de r Fülle alle Getreidesorten mit ihren Körnern und Ähren in großen Lager n aufgehoben. Wenn aber die Jahre der Dürre anfingen, konnten sie auf diese Lager zurückgreiren. Josef pr.egte in diesen Jahren wie die anderen Leute zu hungern. Als man ihn fragte, wieso er mithungerte, obwohl er über Unmengen verfügte, antwortete er, dass er mitleiden möchte, um die Plagen der Hungernden mitzufühlen. Auch Josefs Bruder kamen zweimal nach Ägypten, um ihre Bedürfnisse zu decken. Beim zweiten Mal stellte sich Josef seinen Brüdern vor und meinte:
,,(]ott ist oer jl[f/lerge6elloe 11110 ellen wira eure 'Tat tlielit 'VorgC'worfen!" Er bewirtete seine Brüder und lud seinen Vate r und seine Familie nach Ägypten ein. Endlich war die Zeit der großen Umarmung und Zusammenführung des Sohnes mit dem Vater gekommen. Jakob begab sich mit seiner Gattin nach Ägypten. Alle vollzogen in Josefs Schloss eine Dankbarkeits-Niederwerfung. So wurde Josefs Traum schließlich Wirklichkeit. Die Söhne Israels ließen sich danach in Ägypten nieder. Laut überlieferung verbrachte Jakob in Ägypten 17 Jahre. Josef über lebte seinen Vater um 54 Jahre, wonach er im Alter von 110 Jahren verstarb. Moses nahm seinen heiligen Leichnam in Marmor mit nach Palästina. Er wurde neben Abraham begTaben .
Der Prophet Hiob Hiob (arab. Ayyub) war ein Nachkomme des Sohnes Esau von Isaak und war ein Ze itgenosse Josefs. Er verfügte über zahlreiche Güter in Syrien und über mehrere Kinder. Um ihn zu prüfen, nahm Gott ihm alle seine Güter und Kinder ab. Als e r von einer schweren Krankheit heimgesucht wurde, pflegte ihn eine seiner Frauen . Hiob bewies seine Geduld angesichts dieser Plagen, worüber Gott ihm Heilung gewährte und sein Vermögen zurückschenkte. Hiob verstarb im Alter von 93 Jahren. Nach seinem Tod wurde sein Sohn Bisehr zum Propheten ernannt. ZulqijZ ist ein anderer Name für diesen Propheten.
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Der Prophet Schu'aib Schu'aib war em Enke lkind Abrahams und gehörte dem Stamm an, der mit ihm nach Syrien a.uswanderte. Seine Großmutter war die Tochter des Propheten Lot. Er wurde zu dem Volk in Midian und Aika entsandt, welches Götzen anbetete. Er predigte ganz einfühlsam, aber die Menschen dort ließen sich von Ihre n Untaten nicht abbringen. So wurden sie von einem Feuerregen a u s einer Feuerwolke zerstört, der eine sieben Tage andauernde, ungewöhnliche Hitze vorausging. Die Midianiler wurden mit dem tosenden Lärm ihrer Bestrafung vernichtet. Schu'aib sprach Arabisc h.. Er war sehr redegewandt und seine Reden waren hinreißend, da sie von einer unendlichen Weisheit zeugten. Unser Prophet bezeichnete ihn als besten Prediger unter den Propheten (Chatib al-Anbiyä1. Ihm wird nachgesagt, dass er nach Mekka auswanderte und 300 Jahre lebte. Er soll zwischen Ruqn und Maqam nahe der Kaaba begraben liegen.
Der Prophet Moses Moses (arab. Masd) war der Sohn 'Imrans, de r ebenfalls ein Nac hkom m en Jako bs war, und wurde in Ägypten gebor en. Die Israeliten hatten sich in zwölf Stämme geteilt. Die zahlenmäßige Vermehrung missfiel den Kopten . So quälten sie die Gäste und hinderten sie daran, sich zurück in ihre Hei mat zu begeben. Eines Tages prophezeite ein Orakellescr dem Pharao namens Kabus Ibn Mus'ab, dass ein Sohn Israels den Untergang des ägyptischen Staat s emleiten würde. Der Ph arao versuchte daraufhin, alle männlichen Neugeborenen e r morden zu las se n , um dieses Schicksal zu verhindern . Moses wurde eben in dieser Zeit geboren. Seine Mutter legte ihn in einen Korb und ließ ihn m den Fluss, um seine Ermordung zu verhindern. Den Korb erhielt die Frau des Pharaos, Asya, die dieses Kind sehr lieb hatte und sofort als Zieh kind annahm. Moses' e igentlic h e Mutter fand einen Weg, als Amme am Hofe des Pharaos eingestellt zu we rden. Moses \vuchs im Schloss seines Erzfeindes auf, was eine große Weisheit Got· tes ist. Moses wurde schließlich erwachsen. Als er einen Streit zwischen einem Israeliten u nd einen Kopten schlichten wollte, schlug er versehentlich den Kopten tot. Er bereute seine Tat und flüchtete nach Midinn. Dort heiratete er Safura, die Tochter Schu'aibs. Eine gewisse Zeit später entsc hü~d er sich zur Rückkehr mit seiner Gatti n . Untenvegs wu rde e r auf dem Berg Sinai von Gott angesproche n und zum Propheten ernann t. Er .....'Urde von seinem Brude r Aaro n (arab. Härün) bei seiner Aufgabe unterstützt. Seine Hand glänzte wie d er Mond und sein Stab verwandelte sich in einen großen Drachen . Diese Phänomene waren echte Wunder. In dieser Epoche blühte d ie weiße Magie in Ägypten, so hielt auch de r Pharao aUes für Augenbin derei. Er rief seine Zauberer zusammen und fo rderte Moses heraus, um mit
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ihnen zu wetteifern. Sobald der S tab die Schlangen der Zauberer auffing, glaubten alle an Gott, da sie festgeste llt hatten, dass dies tatsächlich keine Augenhinderei war und weiße Magie nichts Derartiges veru rsachen könnte. Pharao, d er von sich behauptete, ein Herrgott zu sein, und die Kopten, die ihm Glau ben schenkten , glaubten nicht an Gott. Moses nahm sei ne Anhänger in eine r dunklen Nacht mit u nd verließ Ägypten. Das Rote Meer spaltete sich als ei n Wunder Gottes in zwölf Straßen, wodurch jeder Stamm durc h eine andere S traße marschieren konnte. Pharao und seine Soldaten e rtranken, da der Kan al sich wieder schloss. Die Leiche des Pharaos wurde a n den Strand gespült. Er hatte seine Sterblichkeit ve rleugnet und behauptete, ein Her rgott zu sein . So wurde sein bitteres Ende zu eine r großen Lehre fü r die Nachahmer. Moses war vom Pharao befreit und begab sich mit den Israeliten in die Wüste EI Tih. Er verließ seine Leute hier und begab s ich nochmals zum Berg Sinai. Dort betete er vierzig Tage lang in Einsamkeit und wurde von Gott direkt angesprochen, woraufhin ihm die Thora offenbart wu rde. Als Moses vom Sinai zurückkehrte, stell te er fest, dass ei n Anteil seiner Gemeinde ei n Kalb anbetete, welches eine Person namens Sämiri a u s Gold e rbaut hatte. Dieses Ereignis machte Moses sehr traurig. Sie hielten sich n icht a n Aarons Anweisungen und s türzten sich in Verderbnis. Späte r be reute n sie ihre Untaten und fleh ten um Ve rgebung. Moses wa r bereit , gegen die Amalekiter in den Kampf zu ziehen, um die Territorien von KRnaan, das Verheißene Land, zurückzuerobe rn . Die Israeliten aber vermieden den Krieg. So blieben s ie vierzig Jahre lang in der Wüste El Tih. In diesen vierzig Jahren wuchsen in der israelitischen Gemeinde mehrere Helden auf, die Moses zu der südlichen Seite des Luth-Sees führte. Manche gingen noc h weiter und führten Krieg gegen Aug Ibn 'Unq, einen König der Amaleki ter. So eroberten sie Gegenden östlich des Str omes Scharia. Moses war eine Zeit lang mit Chidr be freundet , der mit Abraham ausgewandert war und seit damals immer noch am Leben war. Moses hatte beobachtet, dass ihm besonderes Wissen von Gott zuteil wurde. Es wird überliefert , dass auch Chid r ein Prophet ist, der bis zum Jüngsten Tag leben wird. Er war ei n Gefährte von Zulqarnayn . Da er vom Brunnen ewiger Jugend geschöpft hatte, wird e r lange noch leben. Manche Gelehrten widersprechen dieser Meinung und meinen, dass e r schon tot sei. Solchen f'c: r:sonen wie ihm ist aber Leben und Tod einfach gleich, denn sie haben scho n ein e höhere Dimension und ein ewiges Leben e rlangt. Moses ist im Al ter von 120 Jahren in Kanaan verstorbe n . Sein Tod war im J a hre 3868 Jahre nach Adam und 40 J a hre nach dem Auszug aus Ägypten. Sein Beiname war Kalfmulltih und weist darauf hin, dass Gott unmittelbar und auf eine u n s unbekannte Weise m it ihm gesprochen ha t . Er war ein erhabener Prophet , der die Is raelite n zu sammengefüh rt und vom Sklavenda sein befreit hat. Er hat ih nen zur Freiheit verholfen, die sie aber wiederum nicht
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genug schätzen konnten. So entfernten sie sich vom rech ten Pfad mehrere Male, wodurch sie weiterhin versklavt wurden.
Der Prop het Aaron Aaron war der leib liche Bruder von Moses und sein bester Helfe r als Prophet. Er war sehr gut aussehend und gepflegt. Seine Rede war sehr gewand und dazu n och sehr sanft . Als Moses sich auf den Berg Sinai begab, warnte Aaron die Israeliten, die das Kalb anbeteten, dass sie von einer Versuchung heimgesuch t seien und wollte verhindern, sich durc h die Worte eines Heuch lers wie d e m Sämiri irreführen zu lassen. Da aber seine Warnungen keinen Erfolg erb rach ten, zog e r sich zurück und warte te die Rückkehr seines Bruders ab. Er wollte einer Spaltung der Israeliten vorbeugen und ließ es nicht darauf ankommen. überlieferungen zufolge s tarb Aaron sieben Monate oder drei Jahre vor seinem Bruder Moses im Alter von 123 Jahre n in der Wüste EI Tih. Er wurde in de r Höhle Murran am Ber g Sinai begraben. Sein Grab ist allgemein bekannt.
Der Prophet Joschua Joschua (arab. Yusa1, d er nach Moses und Aa ron die göttlich e F'Ohrung der Israeliten übernahm, führte sie aus der Wüste heraus. Er wurde ebenfalls zum Propheten erklärt und eroberte das Land der Kanaaniter u nd Syrien. Josch ua führte 28 Jahre lang die Is raeliten , wonach er im Alter von 100 J a h ren ver starb. Seine 16 weitere n Söhne fU h rte n die Is raeliten, von denen der letzte Ismuil war. Die se Zeit bezeichnet .man als Zeitalter der Heiligen. Diese Epoc h e wurde durch Tälüt bee ndet, de r die Epoche der Könige e inleitete.
Der Prophet David David {arab. Däwud) s tammte aus der Linie von Jehuda, der ebenfalls ein Soh n J akobs gewesen war. Nach lSmuil v.'Urde e r auch zum Propheten er nannt und führte die Israeliten nach dem Tode seines Schwiegervaters Tä.lüt. De r Ps alte r (arab. Zabu rj , der ih m offenbart wurde, enthäJt die Psalmen , die d a Ratschläge, Glaubenspr inzipien und Biugebete vennitteln. Eine Jurisp rud e nz ist nich t ent halten, so orientierte e r sich an Moses' Rech ts prech u ng. David verfügte über ei n e himmlisch sch öne S t im me. Als er die Psalmen rezitierte, ließen sich alle Menschen von jenseitiger Gesinnung mi t reißen. Als ein Wu n der Gottes konnte er E i sen w ie Wachs bearbeite n . Seine Helme waren sehr berühmt und er le bte aus d e r Arbe it se ine r H ä nde. E r ließ sich nich t du rc h öffe n tliches Geld bezahlen. Er beriet Leute und übte sich in Ge rechtigke it. J e rusale m (arab. A l-Quds) hatte e r zu seiner Ha uptstadt gemacht u n d Gebiete um Haleb, Nusaibin u n d Annenien e robert. Er ve rs tarb nach 4 0jähriger Regierungstätigkeit im Alter von siebzig Jahren.
Der Prophet Salomo n Salomon (arab. Sulaymcin) war Davids Sohn. E r übernallm die Aufgabe seine s
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Vaters im Alter von 13 Jahren und wurde später auch zum Propheten ernannt, wodurch er wie sein Vater beide Tätigkeiten in seiner Person vereinte. Suleiman wurde du rch verschiedene Könige und Kaiser im Osten und Westen geehrt. Auch die jemenitische Königen Belk i s besuchte ilin. Seine Flotte, die er am Roten Meer erbauen ließ, besuchte ozeanische Strände. Er gründete Städte wie Tatmur und Baalbek. Die al-Aqsa.Moschee wurde durch ihn in sieben Jahren erbaut. Als ein Wunder Gottes verstand er die Sprac h e n der Vögel. Er waltete über Menschen und Geisterwesen (arab. Girm) . Sogar Winde konnte er beherrschen. Er hat verschiedene Abhandlungen über Ethik und Weisheit verfasst. Nach 40-jähriger Regierung verstarb er im Alter von 53 bzw. 60 Jahren. Nach dem Tod Salomons spalteten sich die Israeliten in zwei Staa.ten. Judäas Hauptstadt war Jerusalem und genoss mehr Respekt. Der andere Staat wählte erst Nablus und dann Samira als Hauptstadt. Diese Staaten gerieten vom rechten Pfad ab. Israel wurde durch die Assyrer zerstört. Judäa wurde durch Suchti-Nassar angegriffen. Viele Juden wurden von den Babyioniern versklavt. Die Israeliten wurden im weiteren Verlauf der Geschichte von den Persern, Griechen und Römern regiert, wobei sie nie mehr in der Lage waren, sich selbst zu regieren. Suchti-Nassar ließ Jerusalem zerstören und Thora-Exemplare verbrennen, als er Jerusalem eroberte . Uzair und Dame l wurden mit anderen israelitischen Gelehrten nach Sabylonien verschleppt. Nach der Eroberung Babels durch die Kianiter und der Zerstörung der Chaldäer befreiten sich die Israeliten aus der ersten Versklavung. Sie kehrten zunick in ihre Heimat und bauten Jerusalem wieder auf. Uzair, der die Thora auswendig beherrschte, ließ diese nochmals verfassen und Moses' Rechtsprechung von neuem aufleben, nachdem sie längst vergessen worden war.
Uzair, Zu lqa rnain und Luqman Der gnadenreiche Koran berichtet uns über Uz air, wobei jedoch unklar ist, ob er tatsächlich ein Prophet war. Manche Gelehrten halten ihn für einen freund Gottes und nicht für einen Propheten. Manche Juden hielten ih n für Gottes Sohn, was die Christen irrtümlicherweise auch von Jesus behaupten. Auch Zulqarnain und Luqmän werden im gnadenreichen Koran erwähnt, wobei es ungewiss sind, ob sie Propheten waren . Zulqarnain soll historisch den Namen Mus'ab getragen haben, wonach e r ein Zeitgenosse Abrahams gewesen sein müsste. Er bereiste Orient und Okzident. Er erbaute angeblich eine große Maue r gegen Gag und Magog (a rab. Yagüg und Magu&) . Manche Historiker halten ihn für Alexander den Großen, was nach unse rer Meinung nicht stimmen kann. Ober sein Leben haben wir keine verifizierten Daten. Luqmän soll angeblich ein Zeitgenosse Davids gewesen sein und auch zu r Zeit
des Jonas gelebt haben . Er war sehr fromm und weise. Seine Ratschläge an seinen Sohn finden im gnadenreichen Koran Erwähnung.
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Der Prophet Elia Elia (ara. llyäs) war ebenfalls ein Prophet, der zu den Israeliten gesandt wurde, die nach dem Tode Salomons gespalten waren. Manche von ihnen verehrten einen Götzen namens Baal, den der Regent von Baalbek erbaut hatte. Sie !ießen sich von Elias Ratschlagen nicht beeindnlcken, obwohl er ihnen von Gott e~s.<mrl t Wilr, llnrl vertrieben ihl1 aus ihrer Region . Sie wurden von einer Dürrekatastrophe heimgesucht und bereuten ihre Taten. Obwohl sie sich eine Zeit lang fUgten, wurden sie wieder rückfällig. Elia zog sich aus der Öffentlichkeit zurück und begann in Enthaltsamkeit zu leben.
Der Proph et Eli sa Elisa (arab. lIyasa1 war auch einer der israelitischen Propheten. Die Israeliten fügten sich nach Elia auch nicht diesem Propheten. Sie verließen Moses' Rechtsprech ung und führten Bnlderstreit. So wurden sich durch die Assyrer besiegt und ihrem Befehl unterworfen. Elisa hatte genug von dieser Untre ue der Israeliten und übergab die Führung an ZulqiO, bevor er verstarb.
Der Prophet Zulqifl Zulqifl übernahm die Führung der Israeliten nach Elisa und wurde später auch Z1.1m Propheten erklärt. Er rief seine Gemeinde zur göttlichen Einheit auf u nd beratschlagte sie. ßs wird angenommen, dass e r nahe Bitlis begraben liegt. Auch in Syrien und anderswo beflnden sich Orte, die ihm zu Ehren besucht werden.
Der Prophet Jonas Jonas (arab. Yünus) war ebenfalls ein Prophet aus der Reihe der Israeliten. Als Hinweis auf seine Mutter wird er als Yunus Ibn Matta bezeichnet. Er wurde als Prophet an Ninowa gesandt, was damals die Hauptstadt der A ssyrer war und dessen Überreste heute in der Nähe von Mossul zu beobachten ist. Die Götzendiener von Ninowa ließen sich nicht durch die 33-jährige Übe rzeugungstätigkeit Jonas' bekehren. Jonas verließ die Stadt ohne die Erlaubnis von Gott und begab sich an den Fluss 1'igris. Das Schiff, das e r bestieg, konnte sich jedoch nicht fortbewegen. Die Mit reisenden meinten, dass jemand unter ihnen daran schuld sein müsse und ließen das Los entscheiden. Jonas meldete sich schuldig, dass er ohne Erlaubnis Gottes seine Gemeinde verlassen hatte, und ließ sich ins Wasser, wo er von einem großen Wal verschluckt wurde. Er bereute aber seine Tat und bat Gott um Vergebung: ~Lä iläha anta subhanaka in ni kuntu minazzälimin." ("Es gibt keine Gottheit außer Dir, Der Du gepriesen bist; Ich war fÜlwahr einer der Unterdrucker.") Eine Zeit lang später spu ckte der Wal ihn unver sehrt wieder aus, wonach er sich ans Ufer begab. Nach ihm wurde die Stadt von einer großen Staubwolke bedeckt . Die Bewoh~ ner der Stadt e rgaben sich Gott und bere uten ihre Untaten, woraufhin sich die
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Wolke entfernte und ihnen eine große Katastrophe ersparte. Jonas kehrte zurück in die Stadt und setzte seine heilige Aufgabe fort. Nachher zog e r sich aus dem gesellschaftlichen Leben zurück, wo e r dann in Enthaltsamkeit verstarb. Der Staat der Assyrer ging sodann zugrunde. Der König von Median und der Gouverneur von Babel umzingelten die Stadt und 7..erstörten sie. Der letzte König der Assyrer ließ sich von diesem Unglück mitreißen und begab sich in das Peuer, das er selbst hatte entfachen lassen. Der assyrische Staat zerspaltete sich in zwei Unterstaaten der Medianiter und der Chaldäer.
Der Prophet Zacharias Zacharias (arab. Zakariyya) war ein Prophet aus der Nachkommenschaft Sa· fomons. Er war ein politischer Führer in Jerusalem, dem dann auch der Rang des Prophetentums zuteil wurde. Hanna, die Schwester Esaus, die Zacharias' Frau war, hatte von ihrem ehemaligen Mann namens 1mran eine Tochter namens Maria (arab. Maryam). Hanna gelobte, ihre Tochter Maria an das Kloster in Baytul-Maqdis zu übergeben. Zacharias übernahm Marlas Pflege und Erziehung und gab sie in das Kloster, sobald sie aufgewachsen war. Maria pflegte dort in ihrer Klausur zu beten. Diese keusche Frau wurde durch Gottes Wunder ohne Berührung mit dem anderen Geschlecht schwanger und schenkte Jesus (arab. 1sä) das Leben. Die Juden waren durch Jesu wundersame Zeugung verunsichert. Sie meinten deshalb, dass man ohne Vater kein Kind zeugen könne, und übe rsahen dabei, dass Adam ohne Vater und sogar ohne Mutter erschaffen wu rde. Sie wollten das göttliche Wunder nicht einsehen. Sie verleumdeten den greisen Zacharias und ermordeten ihn als Blutzeuge.
Der Prophet Johannes Johan nes (arab. Ya1'lya) war Zacharias Sohn und kam auf die Welt, als sein Vater bereits sehr betagt war. Er fürchtete Gott sehr und verbrachte seine Tage mit Beten. Ihm wurde im frühen Lebensalter das Prophetentum zuteil. Laut Überlieferung soll er drei Jahre oder sechs Monate vor Jesus auf die Welt gekommen sein. Er pflegte nach Mose Jurisprudenz zu handeln. Nach der Offenbarung des Neuen Testaments an Jesus stellte er sich auf dessen Rechtsprechung um. Ein Führer der Israeliten namens Herocles wollte die Tochte r seines eigenen Bruders heiraten, was nach Mose Gesetzgebung e rlaubt, aber nach der von Jesus ve rboten war. Johannes berief sich auf die neue Ordnung und wurde durch den Führer im Alter von dreißig Jahren ermordet. Diese Ermordung muss ein Jahr vor J esu Erhebung in den Himmel passiert sein. Die Mörder haben fü r diese Untat büßen müssen. Ihre Länder wurden zerstört und ihre Nachkommen sind versiegt . Ihre jenseitige Strafe wird jedoch viel schlimmer ausfallen.
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Der Prophet Jesus Jesus war der Sohn Marias und kam mit besonderen Wundern auf die Welt, was die Juden nicht verstehen konn ten. Aus diesem Unverständnis heraus wollten sie sogar Maria bestrafen, worauf Jesu s sich als Baby zu Wort meldete und meinte: ./cfi 6in derQ)ieller qOtlU unQ wurde zum fPropfie ten ernan"t .•
Juden, die dieses Wunder miterlebten, ließen nunmehr davon ab, Maria zu bestrafen. Laut überlieferung soll Jesus a m 24. Dezember, an einem Mittwoch in Bethle hern nahe Jerusalem auf die Welt gekom men sem. Maria hatte nie geheiratet und war keusch wie die Engel. Sie wurde du,.ch ein tVunder Gottes schwanger. Diese Tatsache wird im gnadenreichen Koran ausdrücklic h betont . Alle Muslime glaube n da ran, weil sie sich de r Allmacht Gottes bewusst sind und wissen, dass Adam ohne Vater und Mutter erschaffen 'WUrde. So ist eine derartige Erschaffung nicht unmöglich. Ein Abstreiten dieser Tatsache wÜ I'de Unglauben herbeiführen, was einem Musli m darf nicht gestatte t ist. Als Jesus dreißig Jahre alt wurde, wurde e r zum Propheten ernannt und ihm wurde das Evangelium offenbart.. Er rief die Juden zum rechten Pfad auf. Er ging immer mit gutem Beispiel voran und zeigte mehrere Wunde r. Seine Anhän ger bezeichnete man als Apos teln , deren Anzahl man auf zwölf schätzt. Jesus wohnte eine Zeit lang mit sei ne r Mutter in Na.zareth, weshalb man die Christen auch als Nazarener bezeichnet. Letztendlich beschlossen die Juden, Jesus zu töten. Es wurde aber jemand anderer gekreuzigt, der ihm se hr ähnlich war. Jesu s wurde durch ein gött liches Wunder in den Himmel empor gehoben und nahm dort die Gestalt emes Engels an. Sein Beiname ist Rühulläh, was sich als ..Seele Gottes" übersetzen läss t. Er trägt diesen Namen, da e r ohne Vater durch ein Wunder gezeugt wurde. Laut Überlieferung der Chnsten wu rde Jesus 360 Jahre nach de r Besiegung der Babyionier durch Alexander den Großen geboren . Als er geboren wurde, war se ine Mutter fünfzehn ode r zwanzig Jahre al t. Er wurde mit dreißig Jahren zum Propheten ernannt und war 32 Jahre alt, als er zum Himmel empor gehoben wurde . Seine Mutter überlebte ihn um etwa sech s Jahre. Manche Gelehrten meinen, d ass e r mit vierzig Jah ren ein Prophe t wurde und gan ze 120 Jahre lebte. Die Juden, die es au f das Leben Jesu abgesehen hatten, büßten fü r ihre Tat. Die Römer, die Jerusalem eroberten, zerstörten Baytul- Maqdis und verbranntel' die Bücher. Viele Juden wurden versklavt oder gar e rmordet. So verging auch die jüdisc he und christliche Religion.
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So wie die Religion Mase hat auch die Lehre Jesu sich n icht unverfälsch t verbreiten können und eine völlig andere Form angenommen. Laut Jesu Vermächtnis sollten seine Aposteln in die weite Welt ziehen und d ie Religion verbreiten, a ber die weite Welt war bed eckt von Unwissenheit und Unglauben. D ie Juden verbündeten sich mit den Götzen anbetenden Römern gegen die Christen, wodurch d iese gezwungen waren, ihre Religion zu verheimlichen und heimlich zu beten. So ko n nte sich die christliche Religion in den e rsten drei Jahrhunderten nicht verbreiten , wobei sie in derselben Zeit ihre göttliche Eigenschaft ve rbüßte. Die Juden waren nicht nur gegenüber der Existenz Jesu feindlich gesi nnt, 'f3ondern sie a ttackierten auch seine Religion, seine Lehre. Manche von ihnen gingen eine heuchlerische Fre undschaft ein und veränderten die Lehre, indem sie die Unwissenheit der Bevölkerung ausnutzten . Aus dem Christentum wurde eine unvernünftige und weisheitsfeindliche Lehre. Die Römer waren aber öffentlich feindlich gesinnt. Die Religion und das Religionsgefühl sitzen einfac h dem Menschen inne, und niem and ist in de r Lage, dieses Gefühl zu paralysieren . Die Siegreichen wurden innerlich durch Jesu Religion besiegt. Sie wurden dazu berufen, eine Religion aufzubauen, die sie stattdessen auszulöschen versuchten , wobei sie eine wahre Religion mit ein er Scheinreligion ersetzten , deren Inhalt und Lehre sie verfäJscht hatten.
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Muhammad Mustafa
M uhammad Mustafa . . .. .. .. ......... . .. ....... ............... .............. .. ....... . .. .. ...... 471 Muhanunads edle H erkunft ................ .......................................................... 471 M uhammads Jugend .................................................................................... 472 B erufung z um Propheten ............................................................................. 473 Re ligiöse und gesellschaftliche Situation in Arabien ................................... 474 Die erst en Muslime ...................................................................................... 474 Aus wanderung mancher MuslIme nach Abcssinie n . 475 Tod von Abü Tiilib und C hadidsc ha ......... ......... .................................... ....... 476 Huldigung von Aqaba ......................................................... .. ..... .................. 477 Muham nlads \Vu ndertaten .............. " .... ................. , ........................... ........ .. 478 Aus wanderung nach Med/na ..... "" , ...... .... , .... " .•...... " .... , .... ..... "" ...... , .......... 4 79 A u s wanderung unseres Propheten .......... ....•....•..... ", ... " .................... .......... 479 Die Fe inde unseres Propheten ....... , ......... , .................................................... 4 8 1 Kriege gege n die Mekkaner ..................... ..................................................... 4 83 Frleden s abkommen von Hudaybiyya ............................. , .............................. 48 3 Einzug in Melcka
. 48 4
Abschieds Hadsch ........ .... . 485 Obergang Muhammads ins JensclIS. .. 485 Charakter unseres Propheten ..... , ................................. , .............................. 4 8 6 Edelmut .... ...... "., ... ........................................... ........................................... 4 86 Form .. " .. .. .... "" ......... .... " ...... .. ""., ..... ...... ... " .. , ................ ", ... " ....... ".,.", ..... 486 I n telligenz ... ........ .. ........................................................" ............................ 487 Redegewandthe it .. .. ........ ............................................................................ . 48 7 Moral ....... .. " , .... ..... . " .... , ........ ,."", ....... ....... " .. , .............. ,.", .. " .... , ... " .... " ..... 488 Wissen und Wei s heit ............ .. ..... , ............................................................... 488 Sauberkeit .............................................. ..................................................... 489 Fre i%Ügigkeit ....... ... " ... "" ....... ,."" .............. ,." ........................ "" ...... , .......... 489
S anftmut .................................. ................... , ...................... ", ....... ", ..... " ... ,. 489 Anstand ... , ........... ................. ", .. , ... ..... ... ................................ , ..................... 489 Treue ....................................... ............. ...... " ...................................... " ... "., 490
Barmh e f'Zigkeit .. ......................................... .. , .. .................... , ... , .""" " ,.""". 490 Frie4fertigkei t ................... , .. " •........ , ........ " ....... " ...... , ....... ,., ...... " .. "",.""". 491 Bescheidenheit ...................... , ..................................................................... 4 91 Glaubensstürke •... ..........................•...... .... , ." ............................ , .. ,." ... .. ".", 492
•
Muhammad Mustafa Der allerletzte Gesandte Gottes an die Menschen , Muhammad Mu s tafa, wurde im Jahre 571 in Mekka geboren. Das Ursprungsland des Islam ist Arabie n . Dieses Land bezeich net man auch als Arabisch en Subkontinent bzw. die Arabisch e Halbinsel. Unterteile davon sind der Hedschas, der Jemen, der Oman, Hadramaut u nd Nagd. Mekka und Medina, die wich tigsten Städte fur die Muslime , befinde n sich in der Gebirgsregion Hedschas. Arabien wird von arabischen Stämmen bewohn t, von denen man vier verschieden e Unter stämme kenn t: I. 'Arab al-Ba 'ida Diese sind die Urein wohner des Landes. 'Äd
und T hamüd haben diesem Stamm angehört. 11. 'Arab al-'Ariba Diese waren eine Untergnlppe der Kachta-
ne r im Jemen, die ursprünglich assyrisch gesproche n haben. Da sie sich aber mit Wüstenarabern ver mischt haben, fi n gen sie an, Arabisch zu sprechen, und sind dan n ausgestorben . 111. 'Arab al-Musta'riba Diese sind Söhne Ismails. Sie haben sich auch mit den 'Ariba vcnnischt. Ismail hatte ursprünglich Hebr äisch gesprochen, aber Arabisch war einfach die Kommunikationssprache mit den Einheimischen. Dieser S tamm, der Arabien besiedelt hatte, verzeichnete mehrere Un te r stämme, von de n en die Kuraischiten am meisten geschätzt wurden.
IV. 'Arab al-Musta"gima Diese sind nach ih rer Bekehrung zum Islam a rabisierte Stämme. Syrer, Iraker, Ägypte r und Maghrebiner fallen unter diese Kategorie.
Muhammads edle Herkunft Der ehrenwertes te P rophe t ("ar-Rasul al-Akram s tammte von den Kuraischiten und de r Familie der Haschimiten ab. Sein Vater h ieß Abdulläh Ibn Abdulmuttalib und seine Mutter Amina. U
)
Abdulmuttalib , das Oberhaupt der Kuraisch iten, war zugleich der Schutzbeauft ragte der Kaaba. Er hatte 13 Söhne, von denen wir geschichtlich Abu Tä!ib, Abü Lahab, Härith. Zubayr, Hamza, Abbäs und Abdulläh genau kennen. Er hatte am meisten Abdulläh sehr gern, der über besondere Begabungen verfügte. Abdulläh heiratete Ämina, die besonders hervortrat . Dieser Ehe ents tammte unser Prophet. Abdulläh begab sich zwei Monate vor Muhammads Geburt mit einer Kara wane n ach Medina, wo er verstarb. Er war damals 25 Jahre alt. Mit seinem Tod war Muhammad schon vor seiner Geburt eine Halbwaise.
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Muhammads Jugend Schon vor de r Geburt unseres Propheten machten sich Wunder bemerkbar, was sich in einer besonderen Fülle manifestierte. Götzen de r Heiden fielen massenweise herunter und das Feuer der Feueranbeter erlosch. Viele Zeitgenossen hatten interessante Traume. Ein besonderes Licht, das von Sohn zu Sohn weitervennittelt wurde, trat im Gesicht unseres Propheten hervor. Es war eine Gepflogenheit der Mekkaer. ihre Kinder einer Zi e hmutter zu ü berlassen. Diese Ziehmütter lebten an luftigen Orten und sprachen ein seh r gepflegtes Arabisch. Muhammad wurde als Kind an I'lalima. die Frau von t-Iarith übergeben. l'Ialima kümmerte sich um dieses Kind, das schöner und reiner als die Engel war. Sie pflegte Muhammad für vier Jahre. Die Fülle in ihrem Land und besondere Ereignisse, die sie miterlebte, waren einfach unvorstellbar. Nach Ablauf der vorgesehenen Zeit brachte sie Muhammad zu seiner Mutter zurück. Amina nahm ihren Sohn mit nach Medina, um dort ihre Verwandten zu besuchen, wo sie eine Zeit lang blieben. Bei der Rückkehr nach Mekka wurde Amina krank und starb in der Nähe von Abwa in jungem Alter. So war Muhammad mit dem Verlu st seiner Mutter nun Vollwais e . Seine Gouvernante namens Umm Ayman brachte ihn nach Mekka, wo sie ihn an seinen Großvater Abdulmuttalib übergab, der zwei Jahre später verstarb und bei seinem Tod Muhammad seinem Sohn Abu Tdlib anvertraute. Abü Tälib hatte seinen Neffen Muhammad seh r gern und beschützte ihn gut. Er war ein Reisehändler und nahm Muhammad mit auf die Reisen. Zu einer Reise nach Bus ra nahm er Muhammad ebenfalls mit. Sie tätigten die kaufmännischen Transakt ionen und kehrten bald wieder zurück. Mit 17 unt ernahm Muhammad eine Reise in den Jemen mit seinem Onkel Zubayr.
84. Unter den Kuraischiten genoss Muhammad großes Ansehen, was sich mit dem Beinamen MMuhammad a l·Amtn" ("Muhammad, der Glaubwürdige") bestätigte. Chadtdscha Bint Chuwaylid war ziemlich reich, aber in jungem Alter bereits verwitwet. Sie war handlerisch tätig und unterhielt mehrere Karawane n . Chadidscha hat auch eine Reise unseres Propheten finanziert, sie gesellte ihren Sklaven Maysara unserem Propheten bei und schickte sie nach Busra in Syrien. Dort erledigten sie die vorgesehenen Aufgaben und kehrten bald wieder zurück. Bei dit:>t n Rt:i:>tll trgabtll :>kh IIlthrtlt \Vunder und viele Zeitgenossen er-
kannten den wahren Wert dieses Heranwachsenden. Da aber diese Reisen sehr begrenzt waren, hatte unser Prophet keine weit reichenc.en Kontakte. Unser Prophet war 25 Jahre alt und Chadidscha fast 40, als sie heirateten. Chadidscha, eine hochgesinnte Frau und edle Tochter einer angesehenen Fa-
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milie, war eine ebenbürtige Kalldidatin. So heiratete Muhammad sie, und Chadidscha wurde seine erste Frau und zugleich eine ~un se rer Mütter~. Außer lbrahim, der durch Muhammads Konkubine Märiya auf die Welt gebracht wurde, sind aJle Nachkommen, Söhne und Töchter, unseres Prophet en aus dieser Ehe mit Chadldscha hervorgegangen. Der erstgeborene Sohn hieß Qäsim , weshalb unser Prophet den Beinamen Abul-Qäsim trug. Abdullab, Zaynab , Ruqayya, Umm Kulthiim und Fätima az-Zahrö' slnd weitere Kinder. Qäsim, lbrahim und Abdullah ve rstarben schon als Kleinkinder. Allein Fatima überlebte ihren Vater, verstar b aber bereits nur sechs Monate nach ihm und hinterließ ihre Söhne Hassan und Hussein als Halbwaisen. Gott möge sich ihncr erbnnnen .
Berufung zum Propheten Muhammad führte von Kind an ein sehr tugendhaftes Leben und war für seine hohe ethische Haltung bekannt. Er war frei von der Unwissenheit seiner Mitmenschen und ihren heidnischen Bräuchen. Er war des Lesens und Schreibens kundig. Er war auch nicht in religiösen Dingen belehrt, denn es stand niemandem zu, ihn zu beichten. Er war der höchste Lehre r des Universums, den Gott als ein Wunder ersch affen hatte. So wurde sein Verstand durch Gott mit Weisheit und Wissen e rfüllt. Er lebte vierzig Jah re lang, ohne sich zu versündigen. Eines Tages meldeten sich Engel zu Wort und riefen ihm seinen Namen zu. Er wurde sodann von Bäumen und Steinen begrüßt. Sein Verstand, seine Intelligenz und seine körperliche und geistige Gesundheit waren von vollendeter Natur. Muhammad wurde mit vierzig Ja hre n zu m Propheten ernannt. Er pflegte wie manche andere einen Monat des Jah res in einer Höhle in Ein samkeit zu verbringen. In der Höhle Hir(i' grübelte er tibe r die Macht und Größe Gottes nach. Dort teilte er seine Verpflegung mit den Vorbeireisenden. Als er vierzig Jahre alt wurde, erlebte e r Träume, die sich bewahrheiten. Dies war ein Vor~ zeichen des Prophetentums und eine Vorbereitung auf die Verse des Korans, der ihm offenbart wurde. Nach sechs Monaten erschien ihm der Erzengel Gab· riel (arab. Gabrii'i[ al-Amin) und übe rbrachte den ersten Vers des Korans und die erfreuliche Nachricht des Prophetentums. Muhammad war von den ersten Versen des Korans und von den außergewöhnlichen Phänomenen einfach übeIWältigt. Die geistliche Erregung hatte ihn einfach Oberrumpelt. Er begab 1Sich zu lSdlU;::11\ Hau1S zurück und ließ ~ich von seiner Gattin Chadidscha trösten. Die göttliche Offenbarung wurde jedoch daraufhin eine Zeit lang unterbrochen. Es wurde ihm kein weiterer Vers offenbart. Diese Periode war einfach notwendig, um ihn auf die weiteren Offenbarungen vorzubereiten. Laut Überlieferung dauerte diese Zeitspanne drei Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit erschien wieder Gabriel, der weitere Verse überbrachte und Muhammad aufrief, seine Mitmenschen zum Islam, der wahren Religion, einzuladen. Muhammad war ein Prophet, ein Gesandter Gottes und der allerletzte und
Feinheiten islamischen Glaubens
tugendhafteste aller Propheten.
Religiöse und gesellschaftliche Situation in Arabien Zu Muhammads Lebenszeit und besonders zu seiner Wirkzeit als Prophet war Arabien von einer großen Unwissenheit und Perversität befallen, so wie die ganze Welt. Die Araber bekannten sich zu divers en Religionen und Sekten . Viele beteten die Sonne, Sterne und Götzen an und waren ungebildet. Die An7..ahl derjenigen, die des Lesens und des Schreibens kundig waren , war sehr begrenzt. Sie waren bar jede r Zivilisation und lebten ganz zerstreut in Oasen. Manche Stämme pflegten ihre neugeborenen Töchter lebendig zu begraben, ohne dabei ein schlechtes Gewissen zu bekommen. Trotz dieser miserablen Unwissenheit und Unbewusstheit waren sie in der Lage, ihre Bräuche zu pflegen. Sie waren anlagemäßig sehr intelligent und ta pfe r. Sie schätzten die Gastfreundlichkeit und schützten alles, was ihnen anvertraut wurde. Redekunst und Poesie waren sehr weit entwickelt. Diverse Dichter trugen öfTentlich ihre Gedichte vor. So brauchte Arabien die wahre Religion, so wie der Rest der Welt. Sie braucht en diese wahre Religion, die sie zu einem reinen und nach höheren Idealen gerichteten Leben verhelfen sollte. Gott gab ihnen diese Möglichkeit und stillte für sie dieses Bedürfnis. Gott verhalf ihnen zu einer Blüte, die sich auf der ganzen Wel t noch nie zuvor manifestiert hatte. Sie eroberten innerhalb kürzester Zeit Osten und Westen, wobei sie die Menschen zu höheren Idealen aufriefen. Diese Unwissenden Araber lernten und lehrten Zivilisation und Tugend. Sie erlangten eine n u nerhörten Erfolg. Durch die Aufrechterhaltung der islamischen Prinzipien übertrafen sie ihre eigenen Höhepunkte und Erfolge, die man von ihnen nicht erwartet hätte.
Die ersten Muslime Als Muhammad zum Propheten ernannt wurde, versuchte er, seine näheren Bekannten fü r den Islam zu gewinnen. Diese Einladung nahm als erste unsere ~Mutter" Chadidscha an. Als erster Mann bekannte sich Abu Bakr- zum Isla m. Zaid Ibn Häritha , ein Sklave, den unser Prophet freigelassen hatte, folgte Abu Bakt"'. Der Cousin unseres Propheten , Ali Ibn Abf Tälib war damals neun oder zehn Jahre alt und bekannte sich schon als Kind zu der Wahrheit. Osmän Ibn Affän , Abdurrahmä n Ibn Auf, Sa'd Ibn Abi Waqqäs, Zubair Ibn Awwäm, Talha Ibn Ubaydilläh waren die er sten Muslime. Einer geheimen Einladung zum Islam folgte eine offene Einladung. Muham mad predigte die Einheit und Allmacht Gottes und versuchte, die Anbetung von Götzen zu un terbinden. Diejenigen, die sich dieser Tatsache bewusst wurden, bekannten sich zum Islam. Sie ver ließen die Unwissenheit und wurden fortan glücklich. Eine Zeit lang später nahm Hamza, der Onkel unseres Propheten, den Islam an. Omar Ibn al-C hattäb, ein weiterer prominenter Mekkaner, ließ sich bekehren und versuchte seinerseits, den Islam an den Mann zu bringen. So wuchs die Zahl der Muslime ständig an.
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95. Die Zeitgenossen, d1e den Islam angenommen haben und Kontak t mit Muhammad hatten, bezeichnet man als " Sahiiba" (Prophetengejahrten). A bü Bakr, Omar', Os miin und Ali waren die
ange~;whensten
Gefährten Muhammads und zugleich die e r s t en Kalifen, wodurch S1e große Dienste für den Islam leisteten. Zusätzlich zu diesen vier Gefährten erhielten Abdua at: .aan Ibn Auf, Sa'd Ibn Abi Wa qqas , Zub a ir Ibn Awwam , T a lha Ibn Ubaydilläh, Sa' id Ibn Zaid, Abü Uba yda Ibn a l-Garrä h die erfreuliche Nachricht, dass sie ins Paradies eintreten dürfen. Alle Zeitzeugen unseres Propheten, die Kontakt zu ihm hatten und sich zum Islam bekannten, sind hochgeschätzte und ehrwürdige Personen. Sie sind allen anderen Muslimen überlegen, denn dies ist der Preis und die Belohnung für die Tatsache, dass sie Zeitzeugen und Mitstreiter Muhammads waren. Wir schätzen sie alle sehr hoch und vermeiden es, uns zu ihren inneren Angelegenheiten zu äußern. Gott sei Dank schlagen alle sunnitischen Muslime diesen vernünftigen Weg ein und fügen nach dem Namen jedes einzelnen Gefährten das Beigebet HRadiyallähu 'anh" ("Gott möge Wohlgefallen an ihm haben") hinzu. Gott möge sich aller Gefährten Muhammads erbarmen.
Auswanderung mancher Mu slime nach Abessinien Die Gcfahrten Muhammads, die ihn bestätigten und sich zum Islam bekannten, machten große Plagen und Entbehrungen durch. Manche von ihnen büßten ihr Vermögen und manche sogar ihr Leben dafür ein. Unser Prophet mach te Plagen durch, die kein anderer Prophet vor ihm erlebte, und bewies seine Standhaftigkeit dagegen. Er versuchte, seine Mission als Gesandter Gottes gebührend wahrzunehmen. Bilal aus A bessi nien war einer der ersten Sklaven, die sich bekehren ließen.
Die Götzenanbeter zogen ihn an einer Leine. Er wurde an Kinder übergeben, die ihn an den Straßen auf heißem Sand mit sich führten. Er wurde bis zur Ohnmächtigkeit geschlagen. Solange Bilal die Einheit Gottes wiederholte, wurde diese Folterung fortgesetzt. Abü Bakr kaufte ihn umgehend ab und schenkte ihm die Freiheit. Als eine Belohnung rur seine Standhaftigkeit wird sein Name durch Generationen der Muslime hindurch hoch geehrt. Gott möge sich seiner erbarmen. Einige Bekenner des Islam wurden veranlasst, ihr Land zu verlassen und nach Abes si nie n auszuwa nde rn. Elf Männer und vier Frauen gehörten der ersten und 82 Männer und 20 Frauen der zweiten Gruppe der Auswanderer an. Ruqayya, die Tochter unseres Propheten, und ihr Mann Osmän waren auch darunter. Abessiniens Regent, Nagrisi, schätzte diese Muslime sehr und hieß sie in seinem Land willkommen, wonach er selbst zum Islam bekannte. Im siebten Jahre der Prophetenschaft Muhammads beobachteten die Götzen-
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anbeter die Tatsach e, dass die Muslime immer mehr Zufluss bekamen und stärker wurden. So wurde jeglicher Kontakt zum Clan der Haschimiten und der Handel mit ihnen abgebrochen. Die Angehörigen dieser Sippe, darunter Muslime aber auch Nicht-Muslime, wurden eingekreist und schikaniert. Sie führten ein derbes Leben. Andere Muslime schlossen sich den Belroffenen an. Muhammad gab bekannt, dass eine Bekanntmachung der Mekkaner, die sie an der Kaaba aufgehängt hatten, als ein Wunder Gottes durch Motten zerfressen war, bis auf den Anfang "Bismikallähumma" ("In Deinem Namen, unser Gott"). Diejenigen, die dieses Wunder miterlebten, schämten sich fUr ihre Tat und brachen dieses Boykott. Die Hasc himiten und andere Muslime konnten nun wieder aufatmen.
Tod von AbO Tälib und Chadidscha Sein Onkel Abü Tälib schätzte unseren Prophet sehr hoch und beschützte ihn vor den Mekkane rn . Er verehrte den Charakter und die Aufrichtigkeit Muhammads, aber er befürchtete das Geschwätz seiner Mitleute und hatte sich noch nicht zum Islam bekannt. Die Wahrheit, ob er als Muslim gestorben ist, weiß nur Gott. Er ist mit achtzig Jahren im zehnten Jahr nach der Ernennung Muhammads zum Propheten verstorben. Abu Tälib bestellte kurz vor seinem Tod die Prominenz de r Koraischiten zu sich und meinte:
,Se/iätzt mejeuigen o/ille Verwam{tetl mu{ fie{ft aen 13eaiiiftigeu! Xartet P,fire una'Tugentf! Xartet P,in/ieit unaSo{itfarität! 'FoCget aen }tnweisu ngen 9.1.ufiammaas una sc/iiitz t i/in! 9.1.u/iammaa ist au.fn"ditig, una gott. fint in", zu sei/um Xci{ verrlOf{en!" }tffe Vnterstämme aer }tra6erweraen sie/i i/im ulIt.erweifen una seinem 1?Jiffofeen! }tue/i wenn ie/i weiterfe6en wr1rae, würae ieli mieli für i/in einsetzen!" Drei Tage nach Abu Tälib segnete auch Chadidscha das Zeitliche. Diese beiden Verluste machten unseren Propheten sehr traurig. Er war mit Chadidsch a sehr glücklich gewesen. Stets bestätigte er seine Zufriedenheit mit ihr mit den Worten:
,,9.1.invurae kfine 6essere gattin gewiilirt. Sie lia t midi 6estätigt, wo anaere mic/i a6gdeugnet lia6w. Sie liat ifir 'lIemlögen eingesetzt, wo affe mir nielits vergö1INt na6w. Sie war meine einzige qefä/iltin auf aer 'MIeft. "
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Nach ihrem Tod heiratete Muhammad Sauds' Bint Zam' a, Ayscha Bint Abi Bakr. Hafsa Bint Omar und Umm Habiba Bint Abi Sufyän . Gott mäge sich ihrer erbarmen.
Huldigung von Aqaba Die Götzenanbeter in Mekka ließen sich durch Abfl Tälib nicht belehren. Sogar ihre Feindschaft spitzte sich zu und sie versuch ten, Muhammad zu belästigen, worauf Muhammad sich mit 2aid nach Tai! begab. Er rief einen Stamm namens Bakr Ibn Wa'il zum Islam auf, was sie jedoch nicht annahmen. Ein weiterer Stamm namens Bani Saqf in Taif nahm diese Einladung auch nicht an. Muhammad entschied sich zur Rückkehr nach Mekka. Er übernachtete in der Nähe von Mekka und verbrachte die Nacht mit Belen. Beim Rezitie ren der Sure ar- Rahmän kam eine Gruppe von Dschinns vorbei und härte sich den Koran an. Sie ergaben sich und wurden Muslime, was sie auch ihren Artgenossen mitteilten. Diese Tatsache wird auch im Koran erwähnt. Unser Prophet wurde nicht nur an Menschen, sondern auch an die Geisterwesen entsandt, deshalb bezeich net man ihn als Prophet der Mensch e n und der Dschinns. Manche Gelehrten meinen, dass seine Mission auch den Engeln gilt. Es ist eine Tatsache, dass seine Existenz eine Barmherzigkeit Gottes an die Menschen und das ganze Universum ist. Als unser Prophet von Taif nach Mekka zurückkehrte, setzte er seine Mission fort, Menschen zum Islam einzuladen. Er pflegte den Kontakt zu den Stammen, die zur Pilgerzeit n ach Mekka kamen, und unterrichtete sie über den Islam. Manche von ihnen hatten schon di.e Einlad ung angenommen, und so ver breitete sich der lslam über die Arabische Halbinsel. Die Götzenanbeter Mekkas versuchten, dies zu un terbinden. Sie verleumdeten Muhammad und s tigmatisierten ihn als Verrückten, als Poeten und sogar als Zauberer. Walid Ibn Mugira wehr te aber diese Behauptung mit der Begründung zurück: ,,~rist
ligin Wali rsagcr,
dwn scine Worte sind nielit die WO/te der Walirsage r! ~r ist
niclit verriic/(j.,
aenn seine 'Itj/orte zeugen niclit vom 'Itj/afirlSinn! tE,rist auen ligin Poet, Mn n wir lignnen das Wesen acrPocten! tEr ist auen /isill ZauDer"Cl~
ae1l11 er maefit /is iT1cn Za u6er! '}{icfits ist wafirvo ll aem, was inr üDer ihn 6enauptet!" Manche Unglücklichen konnten das Übernatürliche an unserem Propheten nicht wahrnehmen und richtig einordnen. Sie blieben auch nicht dabei und ve rsuchten, die anderen daran zu hindern, Nutzen daraus zu ziehen. Die Armen wussten n icht , dass das Licht Gottes sich nicht erlösc hen lässt. Diejeni-
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g, 11 , die es wagen, und Halsbrecherisches versuchen, sind zum Untergang verdammt. Das Licht Gottes beleuchtet weiterhin die Seelen der Gläubigen. Die ganze Welt kann dies bezeugen. Im elfte n Jahr seiner Mission rief Muhammad d iverse Stämme zum Islam au f, wobei er eine Gruppe aus Medina in Aqaba traf. Er informierte sie übe r den Islam und rezitierte Verse, von denen sie sodann mitrissen waren und die sie zum Nachdenken bewegten. Diese auserwählte G ruppe war so davon gerührt , dass sie die höhere Gesinnung feststellten, die Muhammad vermittelte. Sie bestätigten den Propheten Gottes und nahmen den Islam an. Ein Jahr später kamen fünf Vertreter dieser Gmppe und sieben weitere Mekkaner zu demselben Platz und trafen Muhammad erneut. Sie schwuren, Gott keinen Nebengott beizugesellen, keinen Diebstahl und keinen Ehebruch zu begehen, niemanden zu verleugnen und ihre Töchter nicht zu töten. Diesen mündlichen Vertrag bezeichnet man als Erste Huldigung zu Aqaba.
Die Leute, die den ersten Huldigungseid in Aqaba ablegten, keh rten nach Medina zurück, wo sie den Islam propagierten. Im Jah' -le I' Mission kamen 73 Männe r und zwei Fr auen zu demselben Ort, wo sie :>1(' I)ekehrten. Abü Ayyilb al-Ansäri war auch unter den Anwesen .. . ~ll.! Juden Muhammad nach Medina ein und bestätigten, dass sie ihn genauso schützen würden wie sich selbst. Zusätzlich bekannten sie sich dazu, seine Gebote einzuhalten und bedürftigen Muslimen behilflich zu sein. Sie schworen dm'au f, deshalb bezeichnet man dieses mündliche Abkommen als Zweite Huldigung zu Aqaba .
Muhammads Wu ndertaten Die Spaltung des Mondes ereignete sich im achten Jahr der Mission. Einige Götzenanbeter forderten Muhammad nuf, in einer Nacht mit Mondschein den Mond in zwei Teile zu spalten und ihn dann wieder zusammenzufügen. Unser Prophet betete zu Gott, und durch die Allmacht Gottes spaltete sich der Mond tatsächlich in zwei Hälften. Der eine Teil erschien auf der einen Seite des Berges Hi.rä' und der andere Teil auf der anderen Seite, worauf er sich wieder zusammenfand. Auch Reisende bestätigten dieses außergewöhnliche Phänomen und bericht eten davon, als sie nach Mekka kamen. Die Ungläubigen ließen sich aber dadurch nicht umstimmen und hielten es rur einen Zauber. Gott ist allmächtig und nichts kann Ihn davon abhalten, dem Wunsch Seines Gesandten nachzukommen. Es wird durch die Astronomen bestätigt, dass Sterne und andere Meteoren sich von de r Sonne abspalten und sie dann umkreisen. So kann Gott, Der Erschaffer dieses Universums, sicherlich auch dieses Wunder ermöglichen . Es ist jämmer lich, dass die Ungläubigen und Unwissenden der Allmacht Gottes Grenzen setzen wollen. Es ist nicht notwendig, soiche außergewöhnlich en Phänomene abzuleugnen bzw. sie umzudeuten, um sie plausibel zu machen. Im dritten Jahr seiner Mission wurde Muhammad zur Himme lfahrt aufgerufen. Acht Monate vor der Auswanderung unseres Propheten nach Medina kam am 27. Radschab der Engel Gabriel und brach te ein Geschöpf namens Bu-
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räq. Buräq brachte Muhammad e rst zur al-Aqsä-Moschec und nachher zu den Himmeln, wo e r verschiedene Dimensionen zu sehen bekam. Er traf die Seelen dive rser Propheten und erreichte die Sture ~S idratul - Muntah ä\ wo s ich Ihm Gott in unbeschreiblic her Weise orrenbarte. Hier wurde auch das tägliche Gebet zur Vorschrift. Als e r am nächsten Morgen von diesem außergewöhnlichen Ereignis berichtete, gratulier ten ihm die Gläubigen. Die Ungläubigen hielten es aber rur unmöglich. Schade für die Leute, die eine Mondlandung für möglich halten, aber eine Himmelsreise durch die Gottes Allmacht ausschließen. Denn zweifellos ist Gott allmächtig. Auswan derung nach Medina
Der eigentliche Name der Stadt Medina lautete ehemals Yathrib , und ~ Mc di n a" bedeutet an und für sich nur "Stadt", ~ Sta dt des Propheten ~. Diese Stadt wurde durch den Stamm Aus dem Jemen besiedelt. !-I a rith hinterließ zwei Söhne namens Aus und Chazrag, wodurch sich die Gemeinde in zwei Untergruppen teilte. Daraus gingen auch zwei verschiedene Stämme hervor, die in nerlich zerstritten waren . Sie befanden sich in einem Dauerkrieg und ließen sjch nicht schlichten. Allein der Islam war in der Lage, sie miteinander zu versöhnen und aus ihnen wieder Brüder zu machen. Sie wurden durch den Bund des Glaubens miteinander versöhnt. Der Islam ver bre itete sich unter diesen beide n Gruppen ziemlich schnell. Mus'ab Ibn Umair wurde als Bekehrer nach Medina geschickt. Durch den übertritt von Sa'd Ibn Mu'äz und Usayd Ibn Hudayr zum Islam waren fast alle dortigen Einwohner schon Muslime geworden. Die Muslime in Mekka waren derartigen Folterungen ausgesetzt, die: sie nicht mehr aushalten konnten. Nach der Zweiten Huldigung zu Aqaba wanderten s ie in kleinen Gru ppen nach Medina aus, wobei sie ihre Absicht nicht offen kundtaten . Allein Omar besuchte noch die Kaaba vor seiner Auswanderung und ennahnte die Ungläubigen: ~Dumm seid ih r, dass ihr zu den Objekte:n a u s Stein und Holz betet! Ich verlasse nun die Stadt. Jede r, der seinen Vater seinen Sohn u nd seine Gattin ihren Mann entbehren lassen will, möge mi r nachrolgen!~ Nach dieser offe nen Herausrorderung \·erließ e r die Stadt. Die Gefährten Muhall1mads, die nach Medina auswanderten, bezeichnet man als . Muhägirun " (,.Auswandere,"). Die Medinense r bezeichnet man als .,Ansär" ("Helfer"), weil sie ih ren auswandernd en Brüdern sehr behilflich waren. Gott möge sich ihrer erbannen.
Auswa nderu ng unseres Propheten 1m 14. Jah r seiner Mission waren rast alle Muslime nach Medina ausgewan dert. In Mekka waren nur noch die Familie Muharnmads, Abü Bakr u nd Ali ü brig geblieben. Die Vers tärkung u nd Konzentration der Muslime in Medina gab den Nicht Muslime n in Mekka einiges zu bedenken. Sie versammelten s ich im örtlichen
Femheiren islamischen Gloubens
Parlament, Dar an-Nad w a . Abu Dschahl, der entschiedenste Feind Muham ~ mads, setzte ein Attentat auf unseren Propheten durch. Ein Vertreter aus je~ dem Stamm sollte mitmachen, um di e Täterschaft auf einc breite Ebene zu verbreiten. Das Haus Muham mads wurde umzingelt. Sie warteten ab, bis e r einschlief. In diesem Moment warnte der Engel Gabriel unseren Propheten und vereitelte somit das Attentat. Muhammad veranlasste, dass Ali sich in sein Bett legte. Er nahm e in en Klumpen Erde und warf ihn in die Gesichter der Wartenden und ging durch, ohne dass sie ihn zu sehen bekamen. Er begab sich zu m Haus Abü Bakrs und überbrachte ihm die freudige Nachricht, dass sie gemeinsam auswandern sollten . Es waren die ersten Tage des Monats Rabi'ulawwal . Sie verließen Mekka zu ziemlich später Stunde. Sie bestiegen den Berg Thaur, wo sie sich in einer Höhle namens "At'hal u versteckten und übernachteten. Als die Ungläu bigen ihr Verschwinden bemerkten, schickten sie Leute nach ihnen und kamen tat~ sächlich zu dem Eingang der Höhle. De r Eingang war aber durch ein Spinnennetz bedeckt. Auch ei n Taube nnest befand sich dort. Sie deuteten diese Tatsachen als ein Zeichen dafür, dass niemand d rinnen sein kön nte, wobei diese Zeichen, Zeichen Gottes waren. Sie verließen die Höhle und bestiegen zwei Kamele, die Abü Sakrs Sohn organisiert hatte. Auch unterwegs erlebten sie zahlre ic h e Wunde r . Die Ungläubigen hatten. ein Kopfgeld von 100 Kamelen ausgeschrieben. Moti ~ viert durch diesen Preis ritt Suraka ihnen nach und erreichte sie an einem Ort namens Kudayd. Das Versinken der Hufe seines Pferdes machte ihn stutzig. Er bat unseren Propheten um Gnade. Als er sie erhielt, versprach er, sie nicht zu ve rraten. Bei der Eroberung Mekkas durch die Muslime wurde e r Muslim . Ibn Hu saih war auch durch diesen Preis motiviert, unseren Propheten zu er~ morden. Als er ihn aber erreichte, war er ganz anderer Meinung. Sein Herz wurde du rch den Glauben enveckt. Er band seinen Turban los und meinte: "Mir gefällt es nicht, dass ihr ohne einen Fähnrich reitet, gewähret mir die Gnade, eure, Flagge zu t ragen!" Nach der Bewilligung durch Muhammad ritt e r bis Ku'ba vor. Sein Turban war die erste Flagge Islams. Die Ankunft Muhammads war den Medinensem schon bekannt. Sie standen jeden Morgen auf und warteten seine Ankunft ab, bis die Hitze sich einsetzte . An einem Montagmorgen sichteten sie ihn und r itten ihm entgegen, wonach sie sich in Quba zusammentrafen. Unser Prophet verbrachte drei Tag e in Quba und ließ dort die e rs t e Mosc hee des Islams er bauen, die man als ~Moschee IJOn Quba" bezeichnet. Ali kam auch nach. Salmän aus Persien kam ebenfalls nach Quba, wo er zum Islam übenrat. Am 16. Tag des Mon ats Rabi'ulawwal ver ließ Muhammad mit 100 Muslimen den Vorort. An einem Ort namens Ranuna verrichteten sie das Freitagsgebet,
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wo unser Prophet eine offene und mitreißende Predigt hielt. Das war das erste Freitagsgcbet. An dem Tag eh rte unser Prophet die Stadt Medina. Es wurde ein Festtag. Alle riefen aus:
.0 tfu Propr/et, wilTl<.9mmen in unserer Stadt!" Die Gesichter waren erfreut. Gedichte wurden vorgetragen. Jeder Medinenser forderte Gottes Gesandten auf, sein Haus zu beehren . Muhammad wollte es aber allen recht machen . So ließ Muhammad sein Kamel entscheiden, sodass niemand widersprechen könnte. Das Kamel setzte sich an einem unbewohnten Gru ndstiick nieder, das MaJik Ibn an-Naggar gehörte. Kurz darauf sta nd es wiede r auf u nd setzte sich vor dem Haus von AyyClb al-Ansarsi nieder. So wohnte Muhammad sieben Monate lang in diesem Haus. Die Ansar besuchten jeden Tag unseren Propheten und bewirteten ihn. Das leer stehende Grundstiick wurde aufgekauft, um dort eine Moschee zu erbauen . Die .,Moschee des Propheten- (.Masgid an-Nabf) ist diese Moschee. Sobald die SozialrAume der Moschee fertig wurden, übersiedelte Muhammad hierhin . Saudä' und andere Frauen zogen auch dorthin. So war diese Moschee ein Versam .mlungs punkt f"lir die Mus lime und eine zweüe Heimat. Der Kalender, den die Muslime gebraUChten, fängt mit dem J ahr an, in welchem unser Prophet nach Medina auswanderte, wobei der erste Monat der Muharram ist. Dieses Datum ist ein Neuanfang der islamischen Blütezeit . Nach dem Bau der Moschee fingen die Muslime an, sich feiT die Gebete zu versammeln und gemeinsam zu beten , aber es war erforderlich, Gebetszeiten öffentlich bekannt zu machen . Harnblasen, Glockenläute n oder Feueranzünden waren ei nfache Nachahmungen , die man nicht hä tte überneh men können. Auf Anregung Omars rief man .as-Salätu grunä'atan'- Abdulläh Ibn Zaid berichtete von seinem Traum, in dem der Azän in seine r heutigen Version verkiindigt wurde. Als unser Prophet von diesem Traum erfuhr, schloss er sich der Meinung an : .Hoffentlich ist dieser Traum wahr und dies ist der Weg des Aufrufs zum Gebet!~ Dieser Traum wurde dann durch göttliche Offenbarung bestätigt. Da die Gebetszeiten auf der ganzen Welt unterschiedlich sind, gibt es keinen Augenblick, wo nicht der Azän ausgerufen wird . So wird andauernd die Einheit und Allmacht Gottes, das Prophetentum Muhammads und die Tatsache, dass das Gebet zum Allheil verhilft, an die ganze Menschheit bekannt gegeben. Der erste Muezzin war Bilal aus Abessinien .
Die Feinde unseres Propheten Unser Prophet war eine "Rat\ma" , eine Barmherzigkeit Gottes an das ganze Universum. Er strebte ein brüderliches Leben und die geistige Blüte der Menschheit an, was die Unwissenden zu verhindern versuchten. Er beratschlagte sein e Mitmenschen. Dreizehn Jahre lang ließ e r nur Milde walten. Die Ungläubigen wussten aber diese Milde nicht zu schätzen und verfeindeten
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sich mit den Muslimen, wo sie die Muslime angr iffen und sie aus ihrer Heimat auswiesen. Das reichte aber nicht aus und sie versuchten, andere Stämme gegen die Muslime aufzuhetzen. Durch die Anstachelu n g mancher Poeten und damaliger Propagandisten versuchten sie die Muslime zu entehren. Damit war die Zeit der Milde vorbei. Die Muslime waren jedoch stark genug, die Tugend und Zivilisation des Islams a n die breite Öffentlichkeit zu tragen. Im e rsten Jahr n ach der Auswanderung wurde den Muslimen e rlaubt, Angriffe abzuwehren. Alle diese Gegenkriege waren darauf ausgerichtet, die Existenz der Muslime zu schonen. "Gazwa" ist die Bezeichnung für eine kriegerische Auseinandersetzung, an der unser Prophet per sönlich teilgen omm en hat. Mit "Sariyya" bezeichnet man eine Trupp e von vornehmen Kämpfer n, die aus fünf bis zu vier Hundert Mann bestehen kann.
Unser Prophet hat an 27 kriegerischen Auseinandersetzungen teilgenommen, von denen wir die allerwichtigsten näher erläutern möchten. Die Feinde Is lams lassen sich in drei Untergruppen einteilen : Die e rs te Gruppe bildeten die Kuraischiten, die noch in Mekka le bten u n d keine Mu slime waren. Sie waren von Anfang an eingefleischte Feinde des Islams. Un ser Prophet ver suchte alles Möglich e, um sie zur Milde zu bewegen. Da sie aber sich nicht umstimmen ließen, war eine Abwehr und militärische Vergeltung notwendig geworden. Die zweite Gruppe bildeten die Unparteiischen. Darunter waren manche gegenüber den Muslimen ziemlich gutmütig wie die Bani Huzä'. Andererseits waren aber andere eher feindlich gesinnt wie die Bani Bakr. Die dritte Gruppe bildeten die jüdischen Gruppen wie die Bani Qurayza, Bani Nadr und Bani Qaynuqä'. Sie gingen mit Gottes Gesandtem einen Vertrag ein, wonach sie die Muslime nie angreifen sollten. Dafür genossen sie völlige Religionsfreiheit • und ihr Leben und ihre Güter wurden verschont. Sie hielten aber ihren Vertrag nicht e in und verbündeten sich gegen die Muslime. Eine nicht zu u ntersch ätzende Gruppe bildeten die Heuchler. Sie waren dem Sch ein nach Muslime, aber führten Opposition gegen sie. Abdulläh Ibn Ubayy und Härith Ibn Suhayl waren die Vornehmsten von ihnen. Einige Dichter waren auch p romin ent und beeinflu ssten die öffentliche Meinung gegen d ie Muslime, wobei sie ihre aJten Bräuche propagierten. Ubayya Ibn Abi SaJt war ein typisch es Beispiel für sie. Die Muslime hatten aber auch gute Dichter in ihren Reihen, die den Islam n1hmten und den Dichtern de r Gegenseite entgegneten. Hassan Ibn Thäbit, Ka'b Ibn Mali und Abdulläh Ibn Rawäha waren muslimische Dichter.
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Krie ge gegen die Mekkaner Die Mekkaner ließen nichts unversucht, um die Muslime zu erdrosseln, und verbündeten sich mit etlichen Gruppen gegen sie. Die erste große kriegerische Auseinandersetzung wurde in Badr ausgetragen, wo die Mu slime den zahlen mäßig dreifach uberlcgenen Aggressor besiegten. Bei diesem Gefecht wurde der größte Feind des Islams, Abu Gahl umgebracht. Unter den Muslimen waren aber auch wichtige Blutzeugen wie der Onkel unseres Propheten, Hamza. Die Sklaven der Mekkaner wurden freigelassen mit der Auflage, dass sie zehn Muslimen Lesen und Schreiben beibringen soUte n . Die einzige Bindung zwischen den Aggressoren war ihre Stammeszugehörigkeit und ihr Dünkel, wobei die Muslime von höheren Werten der Brüderlichkeit geführt wurden. Die zweite Ausein ander setzung ereignete sich in Uhud, wo die Muslime den Mekkanern erlaubten, einen gewonnenen Krieg in eine klare Nieder lage umzuwälzen. Die Verteidiger, die unse r Prophet eingesetzt hatte, um ei nen Pass zu blockieren , ver ließen ihre Plätze, um den Feind zu verfo lgen . Ei n Anfüh rer der Mekkaner , der dies bemerkte, übe rfie l die islamischen Kräfte. Die Mekkaner waren aber derart übermüdet, dass sie ih ren Sieg nicht ummunzen konnten . Die dritte Aus e inandersetzung war an und fü r sich nur ein Belagerungskrieg. Die Muslime waren infonniert, dass die Mekkaner planten, die Stadt Medina zu überfalle n . Auf Vorschlag von Salmän , einem Perser, dachten die Muslime sich einen Trick aus und hoben einen Graben um die ganze Stadt h e rum aus . Die Aggressoren waren überrascht und konnten diesen Graben nicht überwinden. Sie belagerten die Stadt fünfzehn Tage lang, aber die Muslime hatten genügend Versorgung, worauf der Belagerungszustand aufgehoben wurde.
Fried ensabkomm en von Hudaybiyya Im 6. J ahr der Auswanderung und im Monat Zulqa'da ve rließ Muhammad mit 1500 Gefährten die Stadt Medina in Richtung Mekka, um die Kaaba zu besuchen. Da sie friedvoUe Absichten hatten, waren sie bis auf einige Schwerte nicht bewaffne t . Sobald die Ungläubigen aus Mekka die Nachricht von diesem Zug bekamen, begaben sie sich nach Hudaybiyyah, wo sie den Zug unte rbinden wollten. Sie entschieden sich, den Einzug in die Stadt Mekka auf jeden Fall zu verhi r1dern. Muhammad schickte Osman vor, der den Mekkanern die friedlic he Absicht der Muslime ubermitteln sollte, was aber die Mekkaner nicht akzeptierten. Urwa Ibn Mas'Ud ath-Thaqafi traf die Muslime und beobachtete, wie anständig und ehrenvoll sie sich Muhammad gegenüber verhielten und wie sehr sie ihn schätzten.
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Als er zu seinen Leuten kam, meinte er: ,Jcli fiaue mit aem '7(aiserCfiosrou und mit 7VaÖtifz· rßei{gtmtscfiaJtIJCmocfit, lia6e mefirue Jrerrscner zu sene" 6e/(pmmen. Jen sefiwöre 6ei qott, uiemalld 6enom/eu einen <1?J'oieremfen, so lVie die 9.1.usfime :M.llfiallllllatf 6eliantfefit, li/la
das a us .freiem 'MI!·ffell.
Sie smdl{J:ine (}elllemde, Oie sicfi eil/facli urstreueIl (/isst!"
Die Mekkaner schickte n den beste n Redner de r Araber, Suhail, zu Muhammad, der einen lO-j ä hrige n Friede n s ve rtrag aushandelte. Diesen Krieg bezeichnet man a ls .Friedensabkommen von H udaybiyya N
•
Dieser Vertrag sah vor; I. 10-jlih rige r Frieden, wo beide Seiten Besitz und Le ben der
Gegenseite schonen sollten. 11. DIe Muslime verzichteten auf die PIlgerfahrt, die sie aber eiu Jahr spAter nachholen sollte n . Dieser Besuch würde drei Tage dauern, wobei die Mekkaner die Stadt zu räumen hätten. 111 . Diejenigen aus den Reihen der Muslime, die bei den Mek-
kanem Zuflucht suchten, dürften in Mekka bleiben, aber diejenigen aus den Reihen der Mekkane r, die bei den Muslimen Zufluch t such ten, waren zur Rückkehr nach Mekka zu bewegen. IV. Jede r Stamm durfte sich einen Verbündeten aussuchen.
Viele Muslime erachteten diesen Venrag als eioe Niederlage, aber er erbrachte einen friedlichen Sieg für die Mus lime und einen späteren, fri edlic h e n Ein z ug in Me kka .
Einzug in Mekka Unser Prophet, der eine Armee Ctbel 10.000 Mann verfUgte, gab den nu~drüek lichen Befehl, nicht zu schJeßen, solange kein Widerstand geleistet wurde. Die islamische Armee zog in Mekka, ohne dass man von Waffen Gebrauch machen müsste. Es war ein Freitag. Die Menschen hatten sich in Qaaba gesammelt und hatten große Angst, da sie bewusst waren, welche leiden sie Muhammad zugefügt hatten. Dieser Eh renwerte Prophet verzieh aber i.hnen alles. Er ließ Milde walten und tröstete sie: .Ihr seid alle frci !U
'"
Omer NClSl>hi Bilmen, Islamischer Karccrosml.l.5
Er ließ die Qaaba bereinigen. Alle Götzen \vurden vernichtet. Viele Mekkaner kamen vorbei und ergaben sich Allah. Es wer eine friedliche und stille Revolution. Feinde Muhammads wurden seine besten Freunde. Er verweilte nur ein paar Tage und kehrte nach Medina zurück. Absc hieds-Hadsch Im 10. Jahr der Hedschra machte sich unser Prophet mit 40.000 Mann au f den Weg nach Mekka . 100.000 Muslime vollzogen die Große Hadsch an einem Freitag. An dieser Pilgerfahrt hielt Muhammad eine hinreißende Predigt, die als Abschiedspredigt berühmt \vurde. Diese Predigt wurde mit einer Frage beendet. Muhammad fragte dreimal, ob er den Menschen ihre Religion verkündet habe, was ebenfalls dreimal durch die Menschenversammlung mit ,.Ja" beantwortet wurde. An diesem Abend wurde der allerletzte Vers Korans geoffenbart:
.,J[eu.t.e fia6e icfi eucn eure 1?fugion vervofJJ{pmmllcLi
N
Dieser Vers ist ein Beweisstück dafür , dass der Islam die allerletzte und eine vollkommene Religion ist. Andererseits war dieser Vers auch ein Zeichen dafür, dass Muhammad seine Berufung vollendet hatte. Übergang Muhammads ins Jenseits
Ein Jahr später wurde Muhammad durch eine Gastgeberin namens Zainab, die Tochter von Härith , vergiftet. Muhammad nahm einen Bissen von der vergifteten Speise und bemerkte durch Gottes Gnade, dass sie vergiftet war. Er warnte alle Anwesenden davor. Die Mitmenschen de r Verschwörerin wollten sie auf der Stelle umbringen, aber Muhammad verzieh ihr, woraulhin auch sie zum Islam übertrat. Im Alter von 63 Jahren wurde unser Eh renwerter Prophet sehr krank. Nach einer herzergreifenden Predigt, die er auf der Heim reise nach Medina von seiner letzten Pilgerfahrt vor mehreren Tausend seiner Gerahrten hielt und in der er ihnen Ratschläge für ihr Wohlergehen und ihre Glückseligkeit nach seinem Ableben erteilte, nahm Gott seine reine Seele schließlich für immer bei sich aur. Nun hatte er die allerhöchste Stufe spiritueller Vervollkommnung erreicht.
Feinheiten islamischen Glallbens
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Cha rakter unseres Propheten Jeder Mensch hat zwei Gruppen von Charaktereigenschaften, die von seiner Reife zeugen. Manche dieser Eigenschaften sind angeboren. Edelmut, Körperform, geistige Begabung und Intelligenz sind in diesem Rahmen zu zitieren. Die zweite Gruppe beinhaltet hohe Charaktereigenschaften, die man durch hartes Arbeiten und Willen erwer ben kann. Weisheit und Wissen, Aufrichtigkeit, Glaubwürdigkeit, Bescheidenheit, Frömmigkeit und Glaubensstärke sin d dieser Gruppe zuzurechnen. Allein einige dieser Eigenschaften verhelfen den Menschen zu einer großen Ehre. Man muss aber bedenken, wie groß ehrenhaft muss jemand sein, der alle dieser Eigenschaften in sich einigt.
So gelang es unserem Propheten alle Eigenschaften und Tugenden dieser beiden Gruppen in sich zu einigen. Zusätzliche war er mit der Ehre gewürd igt, durch Gott zum Propheten e rnannt zu werden. Wir möchten an dieser Stelle einige seiner guten Charaktereigenschaften nähe r erörtern.
Edelmut Unser Prophet stammt aus der Haschimiten- FamHie der Koraishiiten, die aus der Nachkommen schaft Samuels (Ismael) stammen und deshalb sehr edelmütig und ehrenhaft waren. Sie waren mit dem Dienst von Kaaba beauftragt, der von Anfang an eine heilige Stätte war. So stammt unser Prophet von einem derart ehrenwürdigen Stamm und einer der art ehrenwürdigen Familie. Dieser Edelmut hat später zu seinem großen Erfolg beigetragen.
Form Seine Fonn war hervorragend. Seine Bekleidung war mäßig, aber er war immer wohl bekleidet. Er war nicht mager. Seine Haut war so weich wie Seide. Sein Duft war sehr angenehm. Alles, was er streichelte, duftete Tage lang nach. Seine Hautfarbe war weißlich und glänzte. Er wer weder zu klein, noch zu groß, aber oft überragte er zwischen den Anwesenden mit seiner Körper größe. Seine Schult ern waren breit. Zwischen seinen Schultern war ein kleines Mal, das man als Siegel seines Prophetentums bezeichnete. Seine Finger waren länglich und sein Ellenbogen war ziemlich dick. Sein Kopf war im Anklang mit seinem Körper, aber bedeutend groß. Zwischen seinen Vorderzähnen waren kleine Lücke n , wodurch seine Zähne beim sprechen wie Edelsteine glänzten. Seine Stirn war breit und seine Wimpern waren sehr lang. Auch seine Augenbrauen waren lang und voll schwar z. Sein Vollbart war etwa eine Handbreite groß. Kurz vor seinem Tod hatte er unter seinen Haaren etwa 20 Stück weiße Haare. Seine Haare waren leicht gewellt und ragten nicht über die Ohren hinaus. So waren die Körperteile unseres Propheten wohl proportioniert und seine Sinne waren hervorragend. Er konnte Sachen sehen und hören, die andere nicht konnten. Sein Gang war sehr ehrenwürdig und zügig. So konn te man
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Omer Nasuhi Bilmen, Islamischer Katechismus
seine Vollkommenheit und seine Vollendung erke nnen. Jeder, der ihn kennen lemte, war bereit zu bestätigen, niemanden zu kennen , der ihm ebenburtig ist. So war er ein Ausbund von Schönheit und Vollendung. Sallalahu aJayhi wa Sallam.
Intelligenz Oe .' Verstand und die Intelligenz unseres Propheten ragen über jede Vorstellung hinaus. Sein Vers tand und seine Intelligenz lassen die Geniali tät diverser De nker und Philosophen im Schatten. Sein beispielhaftes Lebe n zeugt 'von vielen Erlebnissen, die dies bezeugen. Es ge nügt ei nfach , die Lage des arabischen Sl,.Iblwn tincnts vor und nach seincm Prophetentum 1:U vergleichen . Die Gesch ich te weist niemand anderen wie Ihn auf, der die Psychologie der Menschen verstanden hat und sie mit einer sanften Politik regiert ha t. Es gelang ihm, die Mer:schen auf den richtigen Weg zu leiten und die Prinzipien zu erarbeiten, die dies ennöglichen.
Redegewandtheit Unser Prophet war sehr redegewandt und neigte sein Ziel klar a u szudrucken. Er redete mit den Gesandten, die c r empfang sehr offen und ehrlich. Manche seiner heiligen Worte haben wir in dem Kapitel "Islamische Moral" zitie rt. Hie r möc hten wir einige überlieferungen von Ihm behandeln, die Prinzipien der Moral und Weisheit enthalten . ..)frifang der 'Weislieit ist Qu.Jl ngst vor gott.
••• <Die 9.tenscliell sind greicli tvie !loer eineIl 1(j1mm zu sclierCTI.
Jema lld, der sicli sef6st scliätzt, feiaet !?siTten Scliatfell.
••• Jemand, acr sicli aasset5e niclit für aen aru[ere7lwiinsclit, den erfir sicli sef6st wünsclit, ist f<!in walirer 'FrellTu[
••• Sofo.nge eiTt gfiiu6ilJer etwas, was er fie6 t, "iclit allcli seinem ?dit6ruaergtiTlIIL, ist sein gfo.l/5e nicl!t vo[[f(pmmen.
• •• 9t1einew vcröaet Lärufer.
• •• gi5 das }Invertraute zuriicl(.
Feinheiten islamischen Glaubens
487
Ulld verrate /liefit jemGlufen, der ({jefi 'flerraten liat .
• •• (]Jestefien auf'Fre ulIl{scnaft zeugt vom qfo.u6cll.
••• QJer eclite 'fJerfierer ist derjeniEJe, d'er sein jenseits vertiert, um d'as ([Jiesseits eines anaeren zu retten.
••• 'Freue dien ü6er die Pfage eines al/(feren. So 1«1II1l }ltIali es ilim erspa ren 1I1ld' dicli damit pnifetl.
•• • }Im selilleffsten a6gereclillet 'lVinf die Vnterd'nlcli...u1lEJ.
•• • rBescliehfenlieit ist IIl1end'{jclier Scliatz.
Moral Das Moralverständnis unseres Propheten e n ts prach genau dem Koran. Es war ihm gelungen, aBe schönen Eigenschaften, die der Koran beschreibt, in sich zu einen. Es gibt keine zweite Person , die ein derart hohes Moralverständnis hatte. Deshalb wird Ihm im Koran attes tiert, dass Er entsant wurde, um die Moral zu velVollkommnen. Diese Tatsache unterstreicht Er selbst mit einer Überlieferung:
feli 'Wurd'e entsalldt, um die mOYallSclieli Sen(j1llieit_e1I z u vervolll{pmmrtell.
So gelang es Ihm die schönsten, moralischen Eigenschaften in seine r Persönlichkeiten zum Ausdruck zu bringen und er ver half denjenigen, die Ihm folgten, zum Niveau der Engeln.
Wissen und Weisheit Allah gewährte unserem Propheten durch Seine Offenbarung und Intuit ion zu diversen Tatsachen und weitem Wissen sstand. Niemand darf sein Wissen und seine Weish eit ü be r t reffen und wird auch nicht dazu in der Lage sein. Er beherrsche Ju risprudenz älterer Religionen, Geschichten alter Völke r, Politikwissenschaften und andere h öhere Künste . Die religiösen Institutionen, die er zum Leben rief, zeugen davon. Er hatte keine schulische Bildung und war Analphabet. J eder wusste es , dass e r Analphabet war. So ist sein Wissen ein wirkliches, himmlisches Wunder. Wie darf man dann bezweifeln, dass er durc h göt tliche Offenbarung belehrt wurde und dass e r ein großer Prophet war.
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6mer Nasuhi Bilmcn. Islamischer Katechismus
Sauberkeit Unser Prophet schätzte Reinheit und Sauberkeit sehr. Er legte großen Wert auf körperliche pnege und seine Sauberkeit war einfach nicht zu übertreffen . So heißt es in einer Überlieferung: "scfiätzell Sie Sau6erfi!it sefir fiocfi, aenll Jle is{amiscfie ~1i9ioll 6enllit darauf 'Vru{ 1/ur Sau6erellgefallOeu ins Paradies. " Sein Körper duftete sehr schön, was angeboren war, aber e r pnegte auch, schöne Düfte einzusetzen.
Freiz ügigkeit Unse r Prophet war sehr gebefreudig und freizügig. Er ließ keinen einzigen Bettler mit leeren Händen weggehen. Falls er nichts zu spenden hatte, bor gte Er sich von seinen Gefährten aus oder bat den Mann, am nächsten Tag wieder zu kommen. Dem Nicht-Muslim Safwan Ibn Hunain, der die Kamele bewunderte, schenkte Er gleich hundert StUck. Safwan meinte daruber, dass seine derart große Gebe freude nur von seinem Prophetentum zeugen kann und bekannte sich zu Islam.
Sanftmut Unser Prophet war sehr sanftmütig und vergebend. Er wusste es, seinem Ärge r Herr zu werden. Er war sogar bereit, Menschen zu verzeihe n , die auf sein Leben zielten. In Uchud war eine r seine r Zähne gebrochen und sein Gesicht war blutUberströmt. Trotzdem betete Er: .. 9o'tein :;{err! Leite meill 1Iofltreclit, Jenn sie sinJ u111vissel1tf!" Den Mitmenschen, die fragten, wieso Er sie nicht verwünsche, ant"'o'Ortete e r: ,.Jen 6ill 71icfit zum lIenvürrsclien 6estimmt.
Jen 6if! 6enifen, :MCIIscfieu auf Jef! 'TlIeg )l[{alis, aufden nclititJell Weg einzuleiten . ., Seine Vergebungsbereitschaft gege nübe r den Bewohnern vo n Mekka am Tag der Befreiung ist ein Beweis dafü r, wie großzügig Er war.
Anstand Unser Prophet war hinsichtlich seiner Anlage und religiösen Anstands allen Menschen überlegen. Er unterbr ach n iemandem das Wor t und vermied lange ins Gesicht zu schauen . Alles, was nicht schön auszusprechen war ode r wofür man sich schämen könnte, druckte er euphemisch aus. Falls Er etwas hörte,
Feinhellen islamischen Glauben$
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was Ihm nicht passte, blamierte e r nie diese Person, sondern sprach ganz angemein. In einer überliererung heißt es:
..}ll/starur ist eine }tussclifmlc{uflofi1r den 5\1ensclien!"
Treue Unser Prophet war sehr treu gegenüber seinen Bekannten. Er pflegte gute Kontakte zu sei nen Geräh rten und Verwandten, insbesondere Angehörigen. Er versuchte immer mit ihnen gut auszukommen. Der abessinische He rrsche r Nadschaschi sandte Ihm Gesandten, d ie Er selbst bediente. Zu seinen Gefährten, die Ihn daran hindern bzw. diese Aufgabe übernehmen wollten, meinte Er:
,/Diese Leute lia6en meine qifälirtw 'Uloli{wo{fem[ empfangen, dle dortliin auswanderten, so möclite icf; sie sef6st. 6edtertert. " Manche Geschenke, die er erhielt, schickte er an diverse Freundinnen seiner verstorbe nen Gattin, Hadschicha und zeigte, wie Er sie schätzte. Einmal unterhielt Er sich mit einer Frau, die Ihn zu Hause besuchte und meinte:
,,eDies/! rprall pj{eote 7(pntakJ. mit meiflef'verstor6enen gattin, J(adScliicliali. So ist ein -rei( aes gfiw6ens. arte (]Jezieliunoen zu pfogen. "
Barmherzigkeit Unser Prophet war seiner Gemeinde gegenüber sehr bann herzig und mitfühlend . Immer wenn er die Wahlmöglichkeit hatte, entschied Er sich für die die leichtere Option . Als Er beim Beten die Stimme eines Kindes wahrnahm, beschleunigte er das Beten , um das Kind zu besänftigen. Er bemitleidete diejenigen, die das Rechte mieden und betete für sie, dass sie sich für das Rechte entschieden. Das A1lerbarmen dieses großen Propheten schloss neben Menschen auch Tiere, Bäwne und alle Lebewesen ein. Er befahl seinen Soldaten, Pr iester, Frauen und Kinder zu schonen. Am zehnten Jahr dar Auswanderung war sein Sohn Jbrahim im 16. Lebensmonat verstorben und Er hatte keinen Nachwuchs mehr bis auf seine Tochter Fatima. Er weinte seinem Sohn nach , der wie ei n Knos pe ohne aufzublQhen verblQht war. Als rbn Awf danach fragte, wieso Er weine. antwortete Er:
.9t1eine)4l1oen weinell, mein J(erz trii6t sUll, a6ervoll mirliörst du li.!in 'Wort oes }tuftulirs sesen oell 'WJ'{fen ;tfflJlls".
490
Omer Nruuhi Bt1men, Is lamischer Katechismus
Fazit : Die heilige Existenz dieses ruhmreichen Propheten ist ein Zeugnis des himmlischen Allerbannens. [n diesem Sinne heißt es im Gnadenreichen Koran:
"VI/([ wjr eTllSalld"tclI dleli IllIr a lls (]Jarmlierzigfi.!. it für affe 'Weften"
Friedfertigkeit Unser Prophet war ein Meiste r beim friedliche n Auseinanderkommen mit Mensche n . Er ver kehrte mit allen Menschen und war dabei immer lächelnd. Er pflegte niemanden zu unterbrechen , ausgenommen davon war aber Irrereden. Er schätzte die Vornehmen diverser Gruppen und bestimmte sie zu Anführern . Er leistete Folge den Einladungen, nahm Geschenke an und revanchierte sich fü r sie. Er leistete keinen Wider stand bei Angelegenheiten, die religions-juristisch konform waren. Falls Er etwas zu sehen bekam, was Er nicht bewilligte , versuchte Er sich darüber hinweg zu setzen. Bei Angelegenheiten, die eine Sünde hervorriefen, versuch te Er die Angelegenheit zu regeln. Seinen Gefährten gegenüber war er sehr san ftmutig und barmherzig. Er begrüßte sie imm e r , begrüßte sie und nahm immer ihre Här.de in seine Hände, um einen Handschlag zu geben. Falls Er jemanden nicht lange zu sehen bekam, erkundigte Er sich nach seiner Lage und besuchte sie, um ihren Kummer zu lindern. Er pflegte mit seinen Gefährten zu scherzen, wobei seine Scherze immer wahrheitsgemäß waren. Anas, der Ihn zehn Jahre lang bediente, mein te: ~[cfi
fia6e lfin zefin:Jafire fang 6etfient
unQ fisitl einziges ':klaC rial er mieft gcrügt.
7(fin einziges 'Jvf.a{ /ia! er eiTlc ei llzige 'Tat von mi r in 'Frage geste[{t. "
Bescheidenheit Unser Prophet ist de r Allehrenwerteste unter den Erscha:Tenen. Trotz dieser hohen S tellu ng war Er seh r bescheiden. Er fühlte es den Armen und den Bedürftigen nach . Gäste schätzte Er so hoch, das Er ihnen seinen eigenen Polster, sogar Kleider an. Als Er sich einer Gruppe anschloss, setzte Er sich an eine beliebige Stelle, die frei zur Verfügung stand und versuchte so wenig wie möglich Platz zu besetzen, wobei er .....usste, seine Würde zu behaupten. Er pflegte zu schweigen, solange Er es nicht notwendig hielt zu sprechen. Auch seine Mitmenschen achteten Ihn sehr. Er hob nie seine Stimme beim Sprechen. Sein Lachen war auf ein Lächeln begrenzt. Obwohl er den Armen und den Bedürftigen gegenüber sehr bescheiden war, wusste Er gegenüber den Mächtigen sich zu behaupten und die Wurde des Proph etentums, das Er innehielt durchzusetzen. An den Briefen, die Er an Kaiser und Kisras schickte, zitierte er seinen Namen und bezeichnete sich aJs "Knecht Gottes und Prophet Muhammad" und lud sie
Feinheilen islamischen Glaubens
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;,:u Islam auf. Er mahnte sie, dass sie Plagen erleiden wurden und ihre Herrschaft verlie ren wurden, falls sie diese Einladung nicht annehmen.
Glaubensstärke Unser Prophet pflegte ständig zu beten. Er bemüh te sich um das Heil und das Glück der islamischen Gemeinde. Er betete an den Nächten, solange bis seine Beine anschwollen. Den Menschen, die fragten, wieso er so lange bete, weil seine vergangenen und zukünftigen Sünden sowieso durch Allah vergeben seien, antwortete Er:
,.'HJieso so{[ieft '<sill 'KJlcefit werden, dcr siefi seitlem J{eml gegefliiuer daflli.fiar enllCist?" Zu seiner Lebzeit wurde der arabische Subkontinent islamisiert. Angren7..ende Herrscher beschenkten il:n mit großen Gaben. Das weltliche Vermögen bot sich Ihm an, aber Er ließ sich nicht davon mitreißen. Er verteilte diese Geschenke an Bedürftige und gab sie um das Wohl der Muslime aus. Einmal erhielt er einen Sack Gold, den Er bis aur 6 StOck Gold unter seinen Gefährten verteilte. Nachts konnte Er nicht einschlafen, stand auf und verteilte diese restlichen Goldstücke. "Jetzt geht es mir besse ..... meinte Er. Seine Gattin Aischa meint:
"jt{{aflS qesatldte nat 6is zu seinem 'Tod lIie a,-ei'Tage fiillterciflallderwf[oeocsseTl." Jtffafi 1vfirae lfim sieficrfien Saelien zlIf<gll1l11etl (OSSCII, Jafls tEr sie sieli wÜlIsefiw würde. <.Matlefima{ /{gm es wr, aass ill seiner 'Wofillutlg einen ~MOIlOt ratiO nielh ocf<gefit 1Vlm{c. tEilllllf/{fragte iefi lfin, ou cr docfi ein 6issdiell wehfielics Venrl60etl otl/lefimell so([tc. Er antwortete: ~'J,1eille
IBnider; duaeM (proplil.'tel1 fi1J61111 1J1U[erd '1(}lmmcn;ust..'/ru{e aU.5f]eliafte/l um! aadul'cfi qnaae gottes erliaCten.
So Oe'Wäfirte Jt{{oft ifillen oroflcll liil/1/11(isefiell Lofin u",rjenscituehc U'iirae. [eh sennme mieh vor Jllla h, wellll ich d1esscitfiefics VenllöOCII ernlJ{te. Jen 6efurciite, dass iefi tieren fJ(gllg rucfit erfia(tc. I ef! wÜI/serie mir, a/JSs ieri aen f/?slllg meiner ~Mü6n1der erreiefie. « Nach diesen Worten verweilte unser heiliger Prophet nur mehr einen Monat auf unserer Welt. Bei seinem über gang ins Jenseits hinte rließ er kein Gold oder keine Kamele oder Schafe an seine Angehörigen . Das Einzige, was Er hinterließ war sein Schild, sein Reittier und ein kleines Grundstück, dessen Ertrag ßr an Bedürftige schel'.kte. So war Er derart hoch gesinnt. Er war so aufrichtig und opferbereit. Seine Maxime bestand darin, sich Allah zu e rgeben, den Islam zu verbreiten, die Men·
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Ömer Nasuhi Bilmen,
Islamische~
Kar echismu
sehen vor Ig noranz zu schonen und die Me nschhei t mit dem Lic ht der Zivilisation zu erleuchte n .
Feinheiten islamischen Glaubens
'93
Alph abetis ch es Verzeichni s A.S., 378 A'Ii!: ... billahi minas.~"ytänl,...ragim, 379
A«ron, 463 Abbds 47J Abduäeih Ibn Abdulmuttalib, 471 AbdulmuUalibJ.. 471 Abendgebet, I Jq.. 1 66 Abneigung. 6~ ;J73 Abraham, 45,
Absc hieds·HadSe/I, 485
Absicht, 58 absolute' Pflicht, 59 Ab,. Bak~ 474 Abu Hanifa, 47
Abil MQ.nsü,. Muharnml':ld MQturidi, 45 Abu TölibJ. 471 Abil YÜsuJ. 47 Abu I Has sa" AU al-Asch'llrl, 45 achlCiq,411
Achtsamkeit, 373 Adam, 454 Aräl al-Mukallafin, 59 Ahl al.Kltäb, 384 Ahl Gls·Sunna wal Gama'a, 4 5
Ahlu·ttarti:b,187
Ala, 378
aleyhis$aUi~
378
AIITh" Ab. Tal/b , 474 Allefnbeten, 1 79 -1imosensteuer, 289 Amlna 471 Amwal beitina, 29 4 Amwä l zähl .... , 294 Analogieschluss, 49 Andacht- 125, 4 35
AMta"a. 425
AnstandSregeln belm rlhlelten Gebet,
151 Aqiql!, 363
Aql, :;,9
Areifa, 320 Arte n des Wassers, 66 A s'hab Kiram. 4 5 A sn'it as-Sa'a, 38 Auffassungsgabe, 44 3 AIifIJchen d er Son ne uon Westen her, 38 AUJ.merksamkeit, 373 Aufric:htigkeit, 439 aura 129 Au.sdauer, 431 ausreic:hende Pnic:ht, 60 A%an, 148, lS:r AzfzJ 18 Azra'il,36 Badr 483 Baq6' 18,21 Barmherzigkeit, 446 Barzach, 3"9 Basmaia, 91 Bassar.. 1 9, 2S Batil, 04 BaytuUah, 327 Ba~l-lofaqdis, 218 Becken, 40 Bedächtigkeit, 4 29 Bedene 3 43 bedingluerboten 63 BedürfnLsgebet, 202 Beeinlriichtlgung, 81 Beendigung Cles Gebets, 161 Beendigung des rituellen Gebets, 145 Befragung. 39 Beg/erde, 4 38 BegriiAung, 420 bekriiftig'e Tradition, 61 Bemühung, 437 Beratung, 44 6 Bescheidenheit, 430 Beschneidung, 4 02
Bes tandteile d es Gebets, 129 Besuch l/rtse re.s Propheten, 3S3 Beten, 127 Bete .. beim Fah ren, 140 Beten beim Sitl:;cn 1 38 Briic:ke iiber der Hö lle, 40 Buch, 49 Buch der Taten, 36 Bu /ilg, S9 Bußgebet, 202 Cemra, 338 Cha d fdsc ha, 472 Challk, 18 Ch itan, 402 chulq, 411 churug hLsu n 'ihf. 145 Diibbat af-Ard, 38 DaiiQiil, 38 Dankbarkeit, 438 Dar an-Nadwa, 4 80 Dalrld, 4 63 Dem, 3 43 Demut, 434 Dienerschaft 58 Dschin ayafu!-Hadsch, 3 43 du ..
1 99
Edelmut., 446 Ehre, 4'17 Eifer, 433 Elgenlob~ 444 Elia, 46:EIi.sa 465 End.slb:en, 144 Enthaltsamkeit, 373 E ntsc hlossenhe It, 441 Erdwa.schu ng, 1 3 Ereignisl 6 4 ErlQubnl~ 373 e rlaubt, r.2 Erleichtenmg, 449 Ersab:-Niderwerfung, 144 E rsatznu..derwerfung, 1 92 ErSQu-Sagda, 144 e rste R egelblutung,!. 86 ersten Kalifen, 47:' erwiinsc ht, 61 Exaktheit, 431 E.ochumierung.237 E.oclsteru: Gottes 19 Familiäre Verpflic htungen, 415 Faqfh, 51 Fard 59 Fard' ·A.!ln, 60 Fard Ktjaya~ 60 Fard Oat' l, ,,9 Fard Zanni, 60 Fa.si d . 63 Fa.siq, 157 Fastenbrechen, 249 Fa.stenmonat, 245 Fehl!1..eburt 86 FeinJuhligkeit,440 Fe.stt.agsgebet, 1 3 4 , 175 Fidya , 262 F/qh, 5 1 Firqa Niiiiiya, 4S Fitra, 3!i7 Forderungen, 306 freisprechende Abneiglolng, 62 'Freitagsgebet, 133, 169 Freundschaft, 43 5 Fürbitte 4(1 nfah.j..l. 387 mu.s, 274 wa, 482 Gebet, 127 Gebet in der RQgiiib-NQcht, 200 Gebet lII"ur Sariia·Nacht, 200 Gebet Z1.Ir Himrnel$fahrtsnacht, 200
~
Gebet zur Qad,...Nacht. 200
Gebetseinheiten, 128
GebetsrIchtung, 130
Gebctsnlf, J48 Gebetsruch, 143
Gebetneiten, 132 Gebrauch.swasser, 67 Geduld,439
gegenseitige Hilfe, 446 GehOrsam! 58, 427 gel/ebt 6 GelÜbde, 277 GemeinschaftilchclI B e ten, 167 GenügSQmkeit, 443 Ge~chtigkeit. 440 Gerechtigkeitssinn, 428
Gesc hic hte der Propheten, 453 Gesc hlechtsreife, 59
Hüd 4 56 HudQyb i'yya, 483 Hukm, 59 Humor, 444 IbQda, 58 lbahQ, 373 Ibn HQnbQi!' 4. IchUis, 42 Ichriim, 325 Ichsar, 351 Idräk, 189 Idris1 455 IfräQ,319 {nar, 245 {nitah-Takbfr, 138
{"mci'l49
Grabbefragung, 40
a';tikar, 387 11m, 18 23 ImQm A'zam, 47 ImQm Qs_Schiiji'i, 48 ImQm Muhanunad, 4 7 ImQm Zu.!Qr, 48 Imiimayn}. 48 Imsiik,204 Individu e lle Verpflichtungen, 414 Iqäma, 153 Irada, 11!,. 24 !saak, 4 Ö'9 Is lam, 16
groAe Reinheit, 64 großes Ereignis, 65 Großzügigkeit 444 Grundgleller der Rellgion, 125 G'"WI<.!.pfeiler des Islam, 17 Gründefü,. das Nichifasten, 268 gute AnnahnteL. 432
Istichmu -Gebet, 202 Istldra q, 27 Istihsan, 373 I s tin§ä, 80 Istiliama... 4 26 ltika.Jj 201
Gesellschaftliche (110):/01.,)
Verpflichtungen , 417
Gesetz Gottes, 13
gestattet, 63
Getränke, 374
Gha./jär, 18 Ghussl, 106
Glaube, 16 Gottesdlcmstlöche Handlungen , 57 Gottesfurcht, 425
Guthe{.6 ung, 3F3 Gutmi.lHgkeit, 436, 444
Qüte, 439 Gd'bl, 63
r, 43 riyya, 43 ahannam,40
~
~
ll~' l:1~fUhij, 378
lsa 127 nabO, 106 an na 40 Glbrä!ll, 36 hadath, J29 Hadath,64 Hadath akbar, 65 Hadath asgar, 64 Hadsch, 319 Hadsch Ql-AltbQr, 319 HQdsc h al-ASEQr, 319 HQdSChil 319 Ha9.ar, .. 58 Hagar QI-A swad , 379 HQltim, J8 HalCiI, 62 HQlbschuhe, 99 Halq , 331
HQnu:Q , 471 hQna/itl.sc hen Recht.sschule, 45
HQndlunge n der Verpflichteten, 59 HQq'l, Itf HQram, 63 HQram a 5-Sarif. 321 Haram Il 'QyniFiI. 63 Haram If-Gayrihi, 63 HcirUn Q,...RQSoChfd, 47 HQs r QI·Agsoid, 39 HQyat, 111 23 H=ar, 3-,3 Hedy, 342 Heldenhajtlgkett, 443 Herabltommen .JeSll Christi, 38 Heu c helei, 447 Hilal,252 Himmlisc he Bücher, 31 Hiob, 460 H ölle, 37, 40
IsmQe!.. 458
ifl:itah. J29
Is lam ische Juri9Jn.lden.z, 51 (sIamische KonJession, 16 I s rafi!.. 36
is tilira, 80 JQkob, 4 59 jerueitige W elt, 37
Jenseits, 37 Jesus, 467 JohQnne~
466
Jo n as, 405 Joschuaj. 463 Josef, 4 .:>9 Kaaba, 320 Kaffära, 264, 270 KaTäm, 19,25 Kalima ! as-,sahäda, 17 Karäha, 62 KarähiYYQ, 373 KQrä mQ.l. 27 Ka.sb,4J KQuthar, 40 KtQusur 281 kleine R'einhdt, 64 kleine Unreinhei~ 54 KlimQkwrium, 8J Konsens, 49 Koranh u t er, 31 Koran -RezitQtionsformen, 206 Uicheln, 429 Lagw, 274 Uihiq, 191 La!/Iatu I _Qadr, 179 LeIchentUc h e r 225 leichte Unreinheit, 65 Leidenschaft, 441 Liebe, 445 Lob, 445 Lobprelsun9s~bet, 201 Lot, 4 58 Lu~man, 464 Ma slyya, 391
Mg'':;n« 27 Machschar, 37 Mä~ii~, 38 Maltal 368 MQltruh, 62
Mä I Zima,., 295 Malile Ibn Anas, 48
Maqäm al·Mahmud, 40 Märtyrer, 239
g
Ma.sbuq, 1 9 1, 1 97
Ma.scharul·h aram, 337 Ma.s!iid a f·Haräm, 321
Ma.sgid af.H anim in Mekka , 218 Ma.sgid Qn·Nw,awi. 218
ma.sKük.1 68 Mairilbat, 374 Mat'umat, 374 materiellen Reinigung, 403
Me inungsfreiheit, 417 Menopause, 83
Mihrab.. 131 Mi"k<i"'-I, 36 Mi"qä~ 327 Mirii.g~ 200 Mis",ak, 92
Mitleid, 438 Mittggsgebet, 1 32, 164 M'"LZän 40 Mondßnsternis-Gebet, 204 Mosch~Be9~ungsgebet,
Moses, 461
198
Mu'giza, 27 Mubäh,62
Mubtadi' 157 MuchiilOCun liI·hawadith. 18
Muchälifun Ii/·HQ.wQ.dith, 21 Mudrlk,189 Mueu:in, 154 Multa.zam, 333 Munaqid, 274 Munkar 39
MuqQ.dda.sat1 378 muqayyad, c,6 MLlqfm. 181
Munibaha, 386
Mustijir, 181 Musawama, 387
61 mutlaq, 60 M<ada1ifa, 329 Nachdenken, 430 Nachmittag sgebet, 133, 165 Nachtgebet, 1 33, 166 na!!ä.sa, 129 Nagä.sa, 65 Nagäsa galia:a, 65 Na!iäsa gayr mar'lyya, 65 NO![ä.sa kh'ififa, 65 Nagäsa mar,yya, 65 Nähe, 58 Nakir,39 Niederwerrung, 142 Nisäb, 291 Niyya, 58 Noah, 455 oblfgatorfsch, 60 offenkundige Waren, 294 (}mar, 475 Optimlsmu!> 430 Osman, 47::. Paradies, 37, 40 pn/cht, 59 JTnicht an sich, 60 JTosaune, 3~ 3 9 Predigt, 37:J 'da,.. 128
Mustahab~
~
da,42 adar, 42 adarlyya 4 44
addaS-a"QhU
~
adim. 21 awama, 127 qibla, 129
,yci$~
49
uddus, 378
Maz'hab, 158 Me d lna, 479
Mond'sichel, 252 Morgengebet, 132, 163
Qibla, 130 Qidam, 18 ini 'a , 129 Inl'a, J27 iran, 341 iran, 320 iyam, 129 'yam, 127 ~am bi-zatihi, 22
asr,jrah'i4, 378
dra, 19, 24 m::it, 147 urba, 58 abb, 18 radiyallahu 'anh, 378 Rah,m.l 18 Rahman, J8 rahmatuflahi 'aleyh, 378 Rak'a, 128 Ramadan, 245 Ra.n :aq, 18 Recht, 432 re chtsgiHtl.q, 63 rechtsungi.i1tig, 64 Regelblutungsperlode, 84 Regeldauer 84 Regelperl.odeJ.. 85 R egengebet, :.:03 Retnhelt, 64 Reinheit al$ Voraussetzung, 57 Reinheitsperlode, 84 Reise!1ebet, 201 ReligIon der E,.'eichterungen, 83 Religiosität , 435 R/ba , 388 richtig, 63 Rituelle TeUkörperwaschung, 90 rituelle,. Reinheit, 129 ruqu' 129 RUq~_Jl 127, 142 S,A.W, 378 Sa'y, 336 Sadaqa, 289 s0ii..da, 12~ 142 Sa9.da, 12r Sagdat at-Tilawa, J47 Sahfh, 63 Sahu,., 249 Saima, 29 4, 298 Salat, 127 salat al-'a s ,., J65 salat al.'idt. 175 saldt al-'isa', J66 saldt al<hu$Ü.f.. 204 saldt al'Qumu a, 169 salat al.'haga. 202 salat ai-istls9a, 203 salat al.kuSlif, 204 salat al.magnb, 166 salat al·witr, 166 salat as.safar 201 salät as·su'b j 63 saldt ot-tasbih, 201 salat at·tauOO, 202 salät ai·tuhr, 164 Salawät, J27 SaU, 456 sallallähu aleyhi wa sal/a m , 378 Salm<in, 483 S alom on). 463 Sami', J ':I, 24 Sanftmut, 433 Sanyya, 482 Siiu.&erung, 57 Sa um 245 Sawö.'im. 298 SchaJ:ii.'a, 40 Schr;ffß'a 'Ua:ma, 40 SchQfi'1 48 schl\11'lt.sche Rechtsschule. 45 Schamgefühl, 434
Scharia, 16
Schlelesa', 42
unsichtbare Unreinhei t, 65 Urteil, 59
Schu'aib,46 1 Schutwcifohle n e.315 schwere tTnreinheit, 65
Uberstreichen.. 1 00 Verbeugung. 142 uerbietende Abneigun91 62
Sehlllchtung, 363
Schwur, 273
SedIere:; 3 •• Seiten, 0 SelbstmoNl 401 Selbstmördel) 230
sesshaft.18 l sichtbare Unreinheit, 65 Silut ar-Rahm, 440 Sirät, 40
Siyam, 245 Sannenflnsternis-Gebet, 204 Speise, 374
spirituellen Reinigung, 404 Standfestfgkeit! 445
StanahafUgkd 440 Stllhen Im ";tuellen Gebet, 138
Sunna, 49, 61
!/..\:afr, 464
llerborgene Waren , 294
uerboten, 63 verboten tln sich, 63 Verehrung, 429 Verendete Tiere, 368 Ve rleumdung 44 8 uermutliche Pflicht, 60 Vernunft, 59 Verpflichtung, 58 Verpflic htungen der Frauen, 41 5 Verpflic htungen des Mannes, 415 _rpont, 62 Verspiitet.r.Jitbdender.( J 76 Versprec hen, 44 2, 44/J Vertrallcn, 427 Vertrauen au[Gott, 43J Vertrauenswurdigkeit, 428
Ta ' dfl a l -Arkän, 1 29L 145 Tahaggud-Gebet, 19:1 Tahärn, 64 Tahara kubrii, 64 Tahänl s ugni.l 64 Tahfyyeit, ]6.1 Tahlyyatul-Masgid, 1 98 Talf.- 477
Vertrautheit,428 Verzeihung, 442 vier Beweise, 50 vier Grundpri~Ipien, 50 vier Imame, 50 ,,'er Rechts$chulen, 50 Vomussetzunge n !ür d en Glauben, 16 Vorherbestimmung, 42 Vormittagsgebet, 199 Waage, 40 Wadi'a, 386 Wä~ i b, 60 W ägib-Handlungen beim rituellen Gebet,
Tak1ih 58 Takwln, 19,25 Tamattu 340 Tamutt ...' 319
wahda~ i ya, 18 22 wahrha e Religlo, 13 Waaf; 20 waq"1; 129
Sunna Ga~" Mu'akkada, 61 Sunna mu akkada, 61 SündenL 405 Tei'a SIS
Ta 'cÜä, 378
Talebi,., 127
Tapferkeit, 438
Taqsir 331 Tani;ri.Gebe t, 178 Tariiwi"h.Gebd, 134
Tairik·Takbfr, 178 Ttlltl!!t.a, 386
TtlwaJ.. 320 Ttlw<!( al·0ud ...... 322 Tawiif.al.Gmra.322 Tawii1an.NQji.(a, 322 Tawii1 cu·Sadar, 322 TaUHif cu-Ziyära, 322 Tawuläb, 11{ Tayammum, 113 Tolerieren uon FehlOlm, 437 Tradition 61 Transport dar Leiche, 235 Treue, 448 ' Tugend 442 ~AerdhaG;keit, 441
rnau':1;483
Umgirngllchkeit, 445 Umra 319 339 unbekräft1gte Tradition, 61 UnfehlbarlCt!llt, 441 ungü ltig, 63 Unreinheit, 65
14.
Wam',373
Welshelt~ 433 WertsChah::ung, 443
Willen.utärke 449
WirlschaJUichkeit, 427 Witr·Gebet,
13~
166
Wochenbett, S ·r Woh l 434 Wahrge/allen, 436 Wucher, 387 Wugüd, 19 WiiNle, 448 YaQüq,3S zah'li. 363 Zabicha, 363 Zacharias, 466 Zakät, 289
Zamzam, 338 .\:'kr, 125 Ziman, 344
Zuhd,373
IW lässig. 62 Zu fqa.rnain.( 464 Zu lqiJ1, 46.:> ZUWendung, 447 Zwel(el$toge, 246
.\:wel1en Morgendämmerung, 251 Zwischenblurung, 87, 89