Das Bundesamt und seine Aufgaben

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Das Bundesamt und seine Aufgaben Kompetenzzentrum fĂźr Asyl, Migration und Integration


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die Identitätsprüfung, die Antragstellung, Anhörung und Entschei­dung über den Asylantrag durch das Bundesamt sowie eine Erstberatung zum Ar­beitsmarktzugang durch die örtliche Arbeitsagentur.

Die Behörde Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist das Kompetenzzentrum für Asyl, Migration und Integration in Deutschland. Sein Aufgabenspektrum heute ist vielfältig: Das Bundesamt ist zuständig für die Durchführung von Asylverfahren und die Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes in Deutschland. Zugleich koordiniert es bundesweit die Förderung der Integration. Darüber hinaus gehört zur Bandbreite der Aufgaben auch das Feld der Migrationsforschung – ein gesetzlich veran­kerter Forschungsauftrag zur Gewinnung analytischer Aus­sagen zur Steuerung der Migration. Die hier gewonnenen Daten und Erkenntnisse ermöglichen eine kompetente Beratung der Politik und anderer gesellschaftlicher Akteure.

Außenstellen / Regionalstellen: In den Außenstellen führt das Bundesamt das Asylverfahren mit Antragstellung, Anhörung und Entscheidung über komplexere Fälle durch. Einige Außenstellen sind als sogenannte Regionalstellen Ansprechpartner für die Träger von Integrationsmaßnahmen und verantwortlich für die Integrationsarbeit vor Ort. Entscheidungszentren: In den Entscheidungszentren wird über entscheidungsreife Asylanträge von Antragstellenden entschieden, die bereits angehört worden sind. Das betrifft insbesondere Anträge von Personen aus unsicheren Herkunftsländern wie Syrien, Irak und Eritrea. Damit entlasten die Entscheidungszentren die Ankunftszentren und Außenstellen.

PERSONALQUALIFIZIERUNG Zur erfolgreichen Erfüllung der vielfältigen Aufgaben stellt das Bundesamt eine bedarfsgerechte und effizient organisierte Fortbildung seiner Mitarbeitenden sicher. Neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in einem Qualifizierungszentrum auf ihre künftigen Aufgaben vorbereitet. Dies gewährleistet einen hohen Grad der Qualifizierung.

DEZENTRALE STRUKTUR Das Bundesamt ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI). Mit seinen dezen­tralen Standorten, darunter Außenstellen, Ankunftszentren sowie Entscheidungszentren, steht es in direktem Kontakt mit allen Akteuren des Flüchtlingsschutzes und der Integrationsarbeit. Ankunftszentren: Die Ankunftszentren sind der zentrale Zugangspunkt zum Asylverfahren. In den Ankunftszentren werden alle für das Asylverfahren erforderlichen Schritte unter einem Dach durchgeführt. Dies beinhaltet die ärztliche Untersuchung durch die Länder, die Erfassung der persönlichen Daten und

Das Bundesamt beteiligt sich maßgeblich am Prozess der interkulturellen Öffnung der Bundesverwaltung. Eines der Ziele dabei ist es, den Anteil der Beschäftigten mit Migrationshinter­ grund zu steigern. Ein aktives Diversity-Management fördert die von allen mitgebrachten Potenziale. Ein weiterer Eckpfeiler der Personalqualifizierung ist die interkulturelle Sensibilisierung aller Beschäftigten des Bundesamtes. Das Bundesamt bietet jährlich verschiedene Ausbildungsplätze beispielsweise in den Bereichen „Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement“, „Fachinformatiker / in“ sowie „Fachangestellte / r für Medien- und Informationsdienste“ an.


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Durchführung des Asyl­verfahrens und Entscheidung über Asylanträge Das Bundesamt entscheidet über Asylanträge auf der Grundlage des Asylgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes sowie europä­ ischer Richtlinien und Verordnungen. Im Rahmen des Asylverfahrens werden die Voraussetzungen für die Zuerkennung von internationalem Schutz (Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz), das Vorliegen politischer Verfolgung im Sinne des Grundgesetzes sowie Abschiebungsverbote geprüft. Die Aufgabe, faire und effiziente Asylverfahren durchzu­füh­ren, obliegt beim Bundesamt den Entscheiderinnen und Entschei­dern. Maßgeblich für die Prüfung und Entscheidung des jeweiligen Asylantrages ist hierbei das individuelle Schicksal des Antragstellenden. Für diese anspruchsvolle Aufgabe müssen Entscheiderinnen und Entscheider über umfassende und aktuelle Kenntnisse des Asylund Aufenthaltsrechts sowie über umfangreiches Herkunftslän­ derwissen verfügen. Entscheidungshilfen zur Bewertung der Lage in den Herkunftsländern sowie Dienstanweisungen garantieren eine bundesweit einheitliche Entscheidungspraxis. Ein großes Erfahrungswissen, das Beherrschen von Befragungstechniken und ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen sind im Rahmen des interkulturellen Kontextes unverzichtbar. Obligatorisch finden regelmäßig fachliche Schulungen nach dem europäischen Curriculum des Europäischen Unterstützungs­ büros für Asylfragen (EASO) statt. Spezifische Trainingsund Coaching-Seminare zielen auf die Vermittlung von Theorie und Praxis im Umgang mit Konflikten und Krisensituationen in Anhörungen sowie ein individuelles Stressmanagement ab. Das Bundesamt setzt zur Prüfung der Asylanträge von besonders schutzbedürftigen Personen sogenannte Sonderbeauftragte ein. Diese sind zusätzlich geschult und verfügen über besonderes Wissen im Umgang mit diesem Personenkreis.

Es gibt Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifisch Verfolgte, Unbegleitete Minderjährige, für Folteropfer und Traumatisierte sowie für Opfer von Menschenhandel. Das Referat Qualitätssicherung ermittelt kontinuierlich durch Qualitätsaudits und Runde Tische mit Expertinnen und Experten im In- und Ausland gute Praktiken und Verbesserungsbedarf und bringt diese in die Fortbildung der Entscheiderinnen und Entscheider ein. Zum Informationsaustausch steht das Bundesamt in regelmäßigem Kontakt mit anerkannten Organisationen auf dem Gebiet des Asyl- und Flüchtlingsschutzes wie dem Hohen Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) und der International Organisation for Migration (IOM). Dem Bundesamt obliegt es zu prüfen, ob im Einzelfall sicherheitsrechtliche Aspekte die Schutzgewährung ausschließen oder ob eine vormals festgestellte Schutzbedürftigkeit immer noch besteht. Bei Entscheidungen über das Vorliegen zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote außerhalb des Asylverfahrens ist das Bundesamt von den Ausländerbehörden zu beteiligen. Schutzsuchende haben das Recht auf ein Asylverfahren. Das Land, in dem das Verfahren durchgeführt wird, können sie jedoch nicht frei wählen. Im Dublin-Verfahren wird festgestellt, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Asylantrag, der in der EU, Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein gestellt wird, nur durch jeweils einen Staat geprüft wird.


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Verbindungs- und Liaisonpersonal unterstützt es dabei mit Erfahrungen aus den Ländern. Das IZAM wird von einem Expertenforum beraten, in dem Richterinnen und Wissenschaftler, Anwälte, Mitarbeitende von Behörden und Nichtregier­ ungsorganisationen vertreten sind. Über den Bereich der Herkunftsländerinformationen hinaus arbeitet das IZAM mit den Partnereinrichtungen in den Asyl- und Migrationsbehörden anderer europäischer Staaten und EASO zusammen. Das IZAM trägt auch zur Informationssammlung und Vernetzung des Europäischen Migrationsnetzwerkes (EMN) bei.

PRODUKTE UND SERVICELEISTUNGEN DES IZAM Zu den Schwerpunkten Asyl, Migration, Integration und Rückkehr besteht folgendes Angebot:

Informationszentrum Asyl und Migration Das Informationszentrum Asyl und Migration (IZAM) ist die zentrale Fachinformationseinrichtung des Bundesamtes. Das Informationszentrum stellt verlässliche, umfassende und aktuelle Informationen über Herkunfts- und Transitstaaten von Migrantinnen und Migranten, das Weltflüchtlings- und Migrationsgeschehen und dessen Ursachen zusammen. Ausgewertet werden Literatur und Medienberichte zu den Themen Integration, Asyl- und Aufenthaltsrecht, Länderkunde und Men­schenrechte sowie Quellen für die Migrationsforschung. Das Informationszentrum gliedert sich in Bibliothek, Doku­ mentationsbereiche und die Länderanalyse. Ein Team von Bibliothekaren, Dokumentarinnen, Juristen, Politologinnen und anderen wissenschaftlichen Mitarbeitenden sammelt und bereitet die Informationen auf.

→→ Dokumentation von Presse, Gutachten und amtlichen Auskünften in den Verfahren nach dem Asylgesetz, Rechtsprechung zum Asyl- und Aufenthaltsrecht →→ Analyse der Situation in den Herkunfts- und Transit­ ländern sowie thematischen Ausarbeitungen zu aktuellen Fragestellungen →→ Informationsvermittlungsstelle (IVS) für in- und externe Anfragen Über das Informationssystem MILo (Migrations-InfoLogistik) stellt das IZAM seine Datenbanken / Informationssammlungen sowohl den Mitarbeitenden des Bundesamtes als auch ex­ ternen Nutzenden zur Verfügung. In MILo integriert ist die Datenbank der Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung (ZIRF) mit Informationen zur freiwil­ ligen Rückkehr und Rückkehrförderung. MILo hat über 2.000 registrierte externe Nutzende, darunter auch Kolleginnen und Kollegen aus mehr als 20 europäischen Staaten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können in MILo über das Internet per Gastzugang recherchieren.


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kurs. Erwachsene Zugewanderte können dieses Beratungsan­ gebot vor, während und auch nach dem Integrationskurs nutzen.

Förderung und Koordinierung der Integration

Diese individuellen Beratungsangebote initiieren, steuern und begleiten den Integrationsprozess. Im Auftrag des Bundesamtes beraten die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Bund der Vertriebenen Zuwanderer innerhalb eines bundesweiten Netzes von Beratungseinrichtungen.

ENTWICKLUNG UND DURCHFÜHRUNG DER INTEGRATIONSKURSE Für die Integration sind Kenntnisse der deutschen Sprache besonders wichtig. Das Bundesamt legt hierfür die Basis mit den Integrationskursen. Diese bestehen aus einem Sprach­kurs sowie einem Orientierungskurs, in dem die Teilnehmenden mehr über das Leben in Deutschland und die in der Gesellschaft geltenden Normen und Werte erfahren. Die Integrationskurse werden bundesweit angeboten und durch private und öffentli­ che Träger vor Ort durchgeführt. Neben einem allgemeinen Kurs gibt es auch Kurse für spezielle Zielgruppen, insbesondere für Frauen, Eltern und Jugendliche sowie Alphabetisierungskurse. Die Rahmenbedingungen und Kurskonzepte der Integrationskurse werden kontinuierlich weiterentwickelt.

MIGRATIONSBERATUNG FÜR ERWACHSENE ZUWANDERER Das Bundesamt ist für die Durchführung der Migrationsberatung (MBE) verantwortlich. Die MBE ergänzt den Integrations-

FÖRDERUNG VON PROJEKTEN UND MASSNAHMEN ZUR GESELLSCHAFTLICHEN INTEGRATION Das Bundesamt ist zuständig für die Konzeption und Durchführung von Programmen zur sprachlichen, gesellschaftlichen und beruflichen Integration. Es fördert zusätzlich Integrationsprojekte, die dort ansetzen, wo sich Eingewanderte und Aufnahmegesellschaft im Alltag begegnen. Im Sinne eines wechselseitigen Integrationsverständnisses sollen die Projekte zum einen dazu beitragen, die Kompetenzen der Migrantinnen und Migranten zu stärken und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Zum anderen gilt es für einen gelingenden gesellschaftlichen Zusammenhalt auch, die Aufnahmegesell­ schaft anzusprechen und für das Leben in einer pluralen und kulturell vielfältigen Gesellschaft zu sensibilisieren. Ziel ist es, eine Kultur des Willkommens und der gegenseitigen Aner­ kennung zu etablieren.


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Gefördert werden unter anderem Projekte, die: →→ die wechselseitige Akzeptanz in der Gesellschaft verbessern, →→ Eingewanderte an Angebote in ihrer Umgebung heranführen, →→ Gewalt und Kriminalität vorbeugen, →→ interkulturelle Kompetenz stärken, →→ bürgerschaftliches Engagement fördern sowie →→ Migrantenorganisationen verstärkt in die Integrations­ arbeit vor Ort einbeziehen. Die Projekte werden in Zusammenarbeit mit Verbänden, Stiftungen, Vereinen, Migrantenorganisationen, Initiativen sowie Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene durchgeführt. Hierfür stehen Mittel des Bundesmi­ nisteriums des Innern und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Verfügung.

BERUFSBEZOGENE DEUTSCHSPRACHFÖRDERUNG Die berufsbezogene Deutschsprachförderung baut unmittelbar auf dem Integrationskurs auf. Sie ist Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes und wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt. Sie dient dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen für die Integration in den ersten Arbeits- und Ausbil­ dungsmarkt zu verbessern. Die Maßnahmen verstehen sich als ein Element zu weiteren Fortbildungsangeboten mit Bezug zum Arbeitsmarkt und sollen neben der direkten Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung auch die Einmündung in weitergehende Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen. Durchgeführt werden die Maßnahmen durch ausgewählte Träger beziehungsweise Trägerkooperationen.

REGIONALKOORDINATION Die Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren des Bundesamtes stehen in direktem Kontakt zu den am Integrati-

onsgeschehen beteiligten Stellen wie Kursträgern, Migrations­ beratungsstellen, Ausländerbehörden und Jobcentern. Damit nutzt das Bundesamt seine dezentrale Struktur der Regional­ stellen, um die Integrationsinstrumente des Bundesamtes im Sinne einer Integrationspartnerschaft vor Ort nachhaltig mit den Aktivitäten der Länder, der Kommunen und anderen Akteuren zu verzahnen. Zudem stellen die Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren sicher, dass die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entwickelten Qualitätsstandards der Integrationskurse, der Migrationsberatungsstellen und der Projekte, die das Bundesamt fördert, eingehalten werden.

AUFGABEN IM RAHMEN DER AUFNAHME UND VERTEILUNG JÜDISCHER ZUWANDERER Das Bundesamt ist zuständig für die Durchführung des Aufnahme- und Verteilungsverfahrens für jüdische Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion (ohne die baltischen Staaten). Personen jüdischer Abstammung können über die dortigen deutschen Auslandsvertretungen einen Aufnahmeantrag zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland stellen. Das Bundesamt prüft und entscheidet über diese Anträge und erteilt Aufnahmezusagen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

DEUTSCHE ISLAM KONFERENZ Die Deutsche Islam Konferenz (DIK) ist das wichtigste Forum zwischen dem deutschen Staat und den in Deutschland lebenden Musliminnen und Muslimen. Als langfristig angelegtes Dialog­forum stellt die DIK einen institutionalisierten Rahmen zur Pflege der Beziehungen zwischen dem deutschen Staat und Musliminnen und Muslimen in Deutschland zur Verfügung. Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen unter Federführung des BMI erarbeiten gemeinsam mit Ver­treterinnen und Vertretern der Muslime praxisorientierte Lösungen für ein gutes Miteinander. Relevante Themen sind zum Beispiel die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit sowie die Prävention von Extremismus, Radikalisierung und gesellschaftlicher Polarisierung.


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Schwerpunkte sind unter anderem die religiöse Teilhabe, Wohlfahrt und Seelsorge. Ziel der DIK ist es, den Dialog zwischen Staat und Musliminnen und Muslimen zu verbessern und somit einen Beitrag für die gesellschaftliche und religionsrechtliche Integration der Musliminnen und Muslime sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland zu leisten. Als Geschäftsstelle der DIK unterstützt das Bundesamt diesen Prozess organisatorisch und inhaltlich. Eine Maßnahme ist der Internetauftritt der DIK (www.deutsche-islam-konferenz.de), der im Bundesamt redaktionell betreut wird und die Themen und Diskussionen der DIK einer breiten Öffentlichkeit vorstellt.

INFORMATION UND SERVICE RUND UM INTEGRATION Umfassende Informationen rund um das Thema Asyl, Migration und Integration bietet die Homepage des Bundesamtes unter: www.bamf.de. Weiterführende Fragen beantwortet das Bürgerservice wochentags von 9.00 bis 13.00 Uhr unter der Nummer +49 (0)911 943 - 6390.

HOTLINE: ARBEITEN UND LEBEN IN DEUTSCHLAND Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ beraten qualifizierte Fachkräfte, Studierende, aber auch Unternehmen und Behörden in deutscher und englischer Sprache zu den Themen: →→ →→ →→ →→

Jobsuche, Arbeit und Beruf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Einreise und Aufenthalt Deutsch lernen

Die Hotline wird gemeinsam vom Bundesamt und der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) betrieben und bietet eine umfassende Erstberatung

zu Fragen der Zuwanderung, Integration und Arbeitssuche. Bei Bedarf verweisen die Mitarbeitenden an zuständige Ansprechpersonen. Die Hotline ist montags bis freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr unter der Nummer: +49 (0)30 1815 - 1111 erreichbar.


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Prävention BERATUNGSSTELLE RADIKALISIERUNG

CLEARINGSTELLE PRÄVENTIONSKOOPERATION

Die im Bundesamt eingerichtete Beratungsstelle Radikalisierung bietet Unterstützung, Hilfestellung und Beratung für Personen, die in ihrem persönlichen Umfeld eine islamistisch motivierte Radikalisierung beobachten, sich um die Personen sorgen und zu diesem Themenbereich Fragen haben. Zudem vermittelt die Beratungsstelle Kontakte zu verschiedenen Beratungseinrichtungen und Netzwerken vor Ort.

Die Clearingstelle Präventionskooperation verbessert durch den Aufbau eines bundesweiten Netzwerkes von Ansprechpersonen die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern und den muslimischen Organisationen.

Die Mitarbeitenden der Beratungsstelle Radikalisierung sind montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter der Nummer: +49 (0)911 943 - 4343 sowie unter beratung@bamf.bund.de erreichbar. Weitergehende Informationen sind unter www.beratungsstelle-radikalisierung.de abrufbar.

Weitergehende Informationen zu Aufgaben und Aktivitäten der Clearingstelle wie auch Beispiele einer guten Kooperation stehen auf www.bamf.de/clearingstelle.


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Wissenschaftliche Begleitforschung zu Migration, Integration und Asyl Das Forschungszentrum des Bundesamtes führt zahlreiche Forschungsprojekte im Themenbereich Migration, Integration und Asyl durch. In Anlehnung an die Kernaufgaben des Bundesamtes werden dabei vorrangig die Auswirkungen von Wanderungsprozessen auf die Gesellschaft untersucht. Die Aufgaben des Forschungszentrums sind Analyse, Evaluierung und Politikberatung. Die Forschung begleitet auch den Prozess der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland und trägt zur Weiterentwicklung von Integrationsmaßnahmen auf Bundesebene bei. Weitere Forschungsbereiche sind die sozio-­ ökonomischen Auswirkungen der Einwanderung, der Zu­sam­ men­hang von Migration und demographischem Wandel sowie die weltweite Migration.

QUALITÄTSSICHERUNG UND WISSENSCHAFTLICHE VERNETZUNG Aktuelle Forschungsergebnisse werden publiziert und im Rahmen von eigenen Veranstaltungen vorgestellt und mit Vertretern aus Wissenschaft und Praxis diskutiert. Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet das Forschungszentrum im Bundesamt mit wissenschaftlichen Einrichtungen im Inund Ausland zusammen. Als zentrale staatliche Stelle für Fragen der Migrations- und Integrationsforschung leistet das Forschungszentrum einen Beitrag zum Informationstransfer zwischen Wissenschaft, Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Nationale sowie internationale wissenschaftliche Vernetzung pflegt das Forschungszentrum des Bundesamtes unter anderem als Sitz der Nationalen Kontaktstelle des Europäischen Migrationsnetzwerkes (EMN). Diese stellt den Mitgliedstaaten und den Organen der EU wissenschaftlich objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen im Bereich Migration und Asyl zur Verfügung. Die Arbeit des Forschungszentrums wird durch einen Wissenschaftlichen Beirat unterstützt.


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Datenerhebung FÜHRUNG DES AUSLÄNDERZENTRALREGISTERS Das Bundesamt ist die zuständige Registerbehörde für das Ausländerzentralregister (AZR). Das AZR ist eines der größten automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung in Deutschland und wird von mehr als 6.000 Partnerbehörden genutzt. Durch die Speicherung und Übermittlung von personenbezogenen Daten werden insbesondere Behörden, die aufenthalts- oder asylrechtliche Aufgaben wahrnehmen, unterstützt. Statistische Angaben, die aus den Daten des AZR ermittelt werden, dienen als Grundlage für migrationspoli­ tische Zielsetzungen und Entscheidungen. Das Bundesamt ist diesbezüglich Datenlieferant und zentrale Servicestelle für Bundes- und Landesbehörden sowie für die europäische Statistikbehörde EUROSTAT. Das AZR besteht aus zwei getrennten Datenbeständen: einem allgemeinen Datenbestand und einer Visadatei. Im allgemeinen Datenbestand werden Daten von Ausländerinnen und Aus­ ländern gespeichert, die sich längerfristig (mehr als 90 Tage) in Deutschland aufhalten, einen Asylantrag gestellt haben, aus­ gewiesen wurden oder deren Einreise Bedenken entgegenstehen. In der AZR-Visadatei werden die Daten von Ausländerinnen und Ausländern gespeichert, die ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt haben.

VERBESSERUNG DER ERKENNTNISLAGE IM MIGRATIONSBEREICH Im Bundesamt werden asyl-, migrations- und integrations­ politisch relevante statistische Daten gesammelt, aufbereitet und ausgewertet. Das Bundesamt begreift sich nicht nur als Zahlenlieferant, sondern auch als Servicestelle, die in grundsätzlichen Fragen der Statistik und deren Weiterentwicklung berät. Damit wird ein wichtiger Beitrag für die Politikberatung sowie zur Diskussion über Asyl, Migration und Integration geleistet.


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ZUSAMMENARBEIT MIT DEM EUROPÄISCHEN UNTER­STÜTZUNGSBÜRO FÜR ASYLFRAGEN (EASO)

Internationale Aufgaben Die Asyl- und Migrationspolitik ist mittlerweile in weiten Teilen europäisch beeinflusst, das Asylrecht europäisch harmonisiert. Zur Steuerung legaler und Bekämpfung illegaler Migration sind Rechtsakte auf EU-Ebene erlassen. Diese und weitere Bereiche der Asyl- und Migrationspolitik werden zudem mit verschiedenen Programmen von der EU finanziell gefördert und mitgestaltet. Die internationale Arbeit des Bundesamtes zeigt sich in der Zusammenarbeit mit den Partnern und europäischen Institu­ tionen, um die Rechtsnormen auch in der Praxis wirksam umzusetzen. Zugleich beobachtet, analysiert und bewertet das Bundesamt Rechtsetzung, Rechtsprechung und rechtliche Entwicklungen in den Mitgliedsstaaten. Das Bundesamt setzt auch Akzente bei der Umsetzung europäischer Programme. Das Bundesministerium des Innern wird vom Bundesamt bei der Wahrnehmung seiner internationalen Aufgaben beispielsweise bei der Vorbereitung deutscher Verhandlungspositionen in den zuständigen Ratsgremien unterstützt.

Das Bundesamt fungiert als nationale Kontaktstelle für das Europäische Unterstützungsbüro. EASO soll zu einer besseren Umsetzung des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) beitragen und die praktische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten im Asylbereich fördern. Darüber hinaus werden Mitgliedsstaaten, deren Asyl- und Aufnahmesysteme be­sonderem Druck ausgesetzt sind, mit operativen Maß­nah­ men un­terstützt. Hierzu kommen Asyl- und Unterstütz­ungsteams zum Einsatz. Im Rahmen der Nationalen Kontaktstellenfunktion prüft das Bundesamt nach einem über EASO initiierten Experten­aufruf zur Unterstützung eines Mitgliedstaates, ob es für diese Maßnahme eigene Expertinnen und Experten zur Ver­ fügung stellen kann. Die Unterstützungsmaßnahme selbst wird dann von EASO koordiniert und im anfragenden Mitglied­ staat mit den zur Verfügung gestellten Expertinnen und Experten umgesetzt. Zusätzlich führt EASO eine Vielzahl von themati­schen Veranstaltungen durch, an denen sich das Bundesamt ebenfalls beteiligt. Es begleitet auch die Entwicklung von Trainingsmodulen des EASO-Trainings-Curriculums, mit dem Mitarbeitende im Asylbereich geschult werden.

VERWALTUNG DES ASYL-, MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSFONDS Für die Förderperiode 2014 bis 2020 wurde dem Bundesamt die Aufgabe der Verwaltung des europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) als EU-Zuständige Behörde über­tra­gen. Ziel des Fonds ist es, die Europäische Union dabei zu unterstützen, ein gemeinsames Europäisches Asylsystem zu realisieren sowie Integration von Drittstaatsangehörigen, legale Migration und Rückkehr zu fördern. Hierzu wurden der Bundes­republik Deutschland für die gesamte Förderperiode ca. 208 Millionen Euro zugewiesen, die vom Bundesamt verwaltet werden.


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Gefördert werden vornehmlich Projekte, welche die Aufnahme­ be­dingungen für Asylsuchende verbessern, die Erst­integ­ra­­ tion und Chancengerechtigkeit von Drittstaatsangehörigen in Deutschland vorantreiben oder die freiwillige Rückkehr und nachhaltige Reintegration weiterentwickeln. Interessierte Projekt­ träger werden durch Mitarbeitende des Bundesamtes beraten.

Abschluss von Aufnahmevereinbarungen mit Forschenden aus Drittstaaten durch (§ 20 Aufenthaltsgesetz). Dies ist Teil eines besonderen Zulassungsverfahrens für Forschende aus diesen Ländern, das einen mehr als dreimonatigen Aufenthalt zu Forschungszwecken ermöglichen soll. Dabei steht dem Bundesamt ein Beirat für Forschungsmigration zur Seite, der sich aus neun hochrangigen ehrenamtlichen Mitgliedern aus Politik, Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zusammensetzt.

INTERNATIONALE NETZWERK- UND GREMIENARBEIT Europäischer und internationaler Informationsaustausch ge­ währleistet objektive, zuverlässige und vergleichbare Infor­ma­ tionen im Bereich Migration und Asyl. Das Bundesamt pflegt den Kontakt und Informationsaustausch mit europäischen und internationalen Gremien, um die Zusammenarbeit zu verbessern. Für EASO und das EMN fungiert es jeweils als nationale Kontaktstelle. Auch bei der General Directors’ Immigration Services Conferenc (GDISC) ist das Bundesamt vertreten. Im Rahmen des EMN fungiert das Bundesamt als nationale Kontaktstelle. In regem Austausch mit den Mitgliedsstaaten und den Organen der EU stellt die Kontaktstelle objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen im Bereich Migration und Asyl zur Verfügung. GDISC ist ein Zusammenschluss der Migrationsbehörden Europas auf der Ebene der Generaldirektoren innerhalb eines informellen Netzwerks. Dies soll sowohl die praktische Zusammenarbeit zwischen den Migrationsbehörden der Teilnehmerstaaten erleichtern und fördern als auch als Forum für den Austausch von Erfahrungen, Best-Practices und den Aufbau von Expertennetzwerken fungieren.

ANERKENNUNG VON AUSLÄNDISCHEN FORSCHUNGS­ EINRICHTUNGEN Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt in Umsetzung der EU-Richtlinie 2005 / 71 EG (Forscherrichtlinie) das Anerkennungsverfahren für Forschungseinrichtungen zum

RESETTLEMENT – HUMANITÄRE AUFNAHME – RELOCATION Dem Bundesamt obliegt die Zuständigkeit zur Durchführung des Resettlement-Verfahrens. Resettlement ist die dauerhafte Aufnahme von Personen aus einem Dritt­staat, in dem die Betroffenen zunächst Schutz gesucht haben und dort weder eine Perspektive der Integration noch eine Perspektive für eine Rückkehr in ihr Heimatland haben. Im Rahmen des humanitären Aufnahmeverfahrens werden in Deutschland Menschen aufgenommen, die angesichts einer Krisensituation aus ihrem Heimatland geflohen sind und kurzoder langfristig nicht dorthin zurückkehren können. Über das so genannte Relocation-Verfahren werden Asylsuchende aus besonders stark beanspruchten EU-Mitgliedstaaten in andere Mitgliedstaaten umverteilt. Damit soll eine gerechte Verteilung der Geflüchteten innerhalb Europas gewährleistet werden.

FÖRDERUNG DER FREIWILLIGEN RÜCKKEHR Freiwillige Rückkehr ist ein Steuerungsinstrument der Migrationspolitik. Die Koordination liegt im Aufgabenbereich des Bundesamtes und wird von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanagement (BLK-IRM) seit Dezember 2014 wahrgenommen. Die BLK-IRM koordiniert die Arbeit verschiedener Akteure und Praktiker aus Bund, Ländern und Kommunen in dem Bereich Freiwillige Rückkehr, aber auch in den Bereichen Rückführung, Überstellungen innerhalb des Dublin-Verfahrens und Reinte­


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gration. Dies soll im Interesse der Ausreisepflichtigen und der Behörden ein einheitliches, transparentes und humanes Rückkehrverfahren gewährleisten. Bund und Länder unterstützen die freiwillige Rückkehr durch eine Vielzahl von Fördermaßnahmen: Das humanitäre Hilfsprogramm REAG / GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/ Government Assisted Repatriation Programme) unterstützt Rückkehrwillige durch die Übernahme von Reisebeihilfen, Transportkosten sowie Starthilfen. REAG / GARP ist auch Vorbild für verschiedene Rückkehrprogramme anderer europäischer Staaten. Neben diesem Grundprogramm bietet das Bundesamt weiterer Reintegrationsprojekte, die vor allem spezielle Situationen in bestimmten Herkunftsländern berücksichtigen. Bei der Rückkehrinitiative European Reintegration Instrument Network (ERIN) nutzt das Bundesamt die Synergien in der Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedsstaaten, um die Reinte­ gration der Rückkehrenden zu verbessern. Dabei helfen lokale Partner in den Krisenregionen direkt. Mit dem Kosovo-Rückkehrerprojekt URA2 unterstützt das Bundesamt Personen nach ihrer Rückkehr unter anderem bei der Arbeitssuche und durch psychologische Betreuung. Eine freiwillige Rückkehr kann nur auf Basis einer umfassenden Beratung stattfinden. Mit der Zentralstelle für Informationsvermittlung (ZIRF) bietet das Bundesamt potenziellen Rückkehrenden und auch den verschiedenen Rückkehrberatungsstellen umfangreiche Informationen über die verschiedenen Herkunftsländer. Die Datenbank gibt Auskunft über berufliche Möglichkeiten, Förderprogramme und Ansprechpartner. Zusätzlich wird potenziell Rückkehrenden durch das ZIRF-Counselling die Möglichkeit gegeben, sich mit individuellen Fragen direkt an das Bundesamt zu wenden.

PERSONALEINSATZ IM AUSLAND Durch den Austausch von Liaisonpersonal mit Migrationsbehörden ausgewählter EU-Mitgliedstaaten wird der Informa­ tionsfluss in den Bereichen Asyl, Migration, Integration und Rückkehr verbessert und die Zusammenarbeit bei der Umsetzung europäischer Rechtsnormen verstärkt. Außerdem vermittelt das Liaisonpersonal auch im Rahmen der Durchführung der Dublin-Verordnung zwischen den Mitgliedstaaten. Zugleich wird ein gegenseitiger Austausch von Best-Practice zwischen den Partnerbehörden gefördert. An ausgewählten deutschen Auslandsvertretungen setzt das Bundesamt Verbindungspersonal zur Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Fachaufgaben ein. Der Einsatz erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Auswärtigen Amt (AA), die der Beschleunigung der Asylverfahren dienen soll. Mit der Weiterentwicklung der Fachaufgaben des Bundes-­ amtes wurde auch das Aufgabenprofil des Verbindungsper­sonals dem geänderten Bedarf und den Anforderungen des BMI an­gepasst. Neben den ursprünglichen Aufgaben, wie der Unter­ stützung des AA bei der Feststellung der asyl- und rückführungsrelevanten Lage im Einsatzland, bei der Visa-­Erteilung sowie der Informationsgewinnung für das Bundesamt und für die Verwaltungsgerichte nimmt das Verbindungspersonal auch wesentliche Aufgaben in den Bereichen Rückkehr und Migration wahr. Hierzu zählen die Beobachtung der weiteren Entwicklung der Rückgeführten und die Koordinierung von Maßnahmen im Rahmen der freiwilligen Rückkehr und der Rückführung.


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Glossar AA ������������������������������� Auswärtiges Amt AMIF ������������������������� Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds AZR ���������������������������� Ausländerzentralregister BA ������������������������������� Bundesagentur für Arbeit BAMF ������������������������ Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

IMPRESSUM

EASO ������������������������� European Asylum Support Office

Herausgeber Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Frankenstr. 210 90461 Nürnberg info@bamf.bund.de

EMN �������������������������� Europäisches Migrationsnetzwerk

www.bamf.de

ERIN �������������������������� European Reintegration Instrument Network

Tel.: +49 (0)911 943 - 0 Fax: +49 (0)911 943 -1000

ESF ����������������������������� Europäischer Sozialfonds

Bezugsquelle Publikationsstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge www.bamf.de/publikationen

BMI ���������������������������� Bundesministerium des Innern DIK ����������������������������� Deutsche Islam Konferenz

EU ������������������������������� Europäische Union GDISC ����������������������� General Directos` Immigration Service Conference IOM ���������������������������� International Organisation for Migration IVS ������������������������������ Informationsvermittlungsstelle IZAM ������������������������� Informationszentrum Asyl und Migration MBE ��������������������������� Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer MILo �������������������������� Migration-InfoLogistik REAG / GARP ��������� Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seeker in Germany / Government Assisted Repatriation Programme UNHCR �������������������� United Nations High Commissioner for Refugees (Hohes Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen)

Gesamtverantwortung Referat Öffentlichkeitsarbeit, interne Kommunikation Druck Silber Druck OHG Am Waldstrauch 1, 34266 Niestertal Gestaltung KonzeptQuartier® GmbH Schwabacher Str. 261, 90763 Fürth Bildnachweis Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Titelbild: BAMF; S. 2/3: BAMF; S. 4/5: Simon Hofmann; S. 8/9: Torsten Hönig; S. 13: BAMF; S. 14/15 Katy Otto; S. 16/17: BAMF; iStock: S. 6/7: manley099; S. 18/19 NicoElNino; S. 20/21: manley099

ZAV ���������������������������� Zentrale Auslands- und Fachvermittlung

Redaktion Lena Thiem, Referat Öffentlichkeitsarbeit, interne Kommunikation

ZIRF ��������������������������� Zentralstelle für Informationsvermittlung zur freiwilligen Rückkehr

Stand August 2016


www.bamf.de


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