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Adäquate Gefährdungsbeurteilung

Was bedeutet Alleinarbeit?

In zahlreichen Betrieben wird über Alleinarbeit nachgedacht, bedingt durch starken Kostendruck und akuten Fachkräftemangel. Aber auch allein arbeitenden Beschäftigten muss im Gefahrfall schnell geholfen werden. Personen-Not-Signalanlagen versprechen eine zuverlässige NotfallAlarmierung, doch nicht jede Technik ist geeignet.

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lleinarbeit liegt vor, wenn Beschäftigte alleine, das heißt außerhalb der Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, Arbeiten ausführen. Dies gilt selbst für kurzfristige Tätigkeiten. Bei jeder Tätigkeit in Abwesenheit einer anderen Person handelt es sich also um Alleinarbeit. Sofern staatliche Rechtsnormen oder Vorschriften der Unfallversicherungsträger B. Berufsgenossenschaften) das Alleinarbeiten nicht ausdrücklich verbieten, ist es grundsätzlich

Beispiel: Alleinarbeit ist verboten, z. B. bei Arbeiten in Silos, Behältern und engen Räumen. Für derartige Tätigkeiten ist mindestens ein Sicherungsposten einzusetzen, der im Notfall (z. B. Unfall, akute Erkrankung) schnelle Hilfe herbeiholen kann.

Alleinarbeit kommt durchaus häufig vor, beispielsweise bei Baumpflegearbeiten, Hausmeisterservices oder Wachdiensten. Und auch bei diesen Tätigkeiten ist für eine wirksame Erste-Hilfe zu sorgen, denn darauf sind allein arbeitende Personen im Notfall besonders angewiesen.

Die Risikobeurteilung des Arbeitgebers ergibt, um welche Gefährdungsstufe es sich handelt – entweder gering, erhöht oder kritisch. Erst danach können die betrieblichen Meldeeinrichtungen ausgewählt werden.

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