2 minute read

Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum

Durch Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum soll der fließende Verkehr möglichst geringfügig behindert werden. Zusätzlich sind Verkehrsteilnehmer und Beschäftigte der bauausführenden Firma während der Tätigkeiten vor Unfallgefahren zu schützen. Beim Errichten und Unterhalten von Baumaßnahmen gibt es zahlreiche Dinge zu beachten, sonst drohen schwerwiegende Rechtsfolgen.

Schutzziele und Definitionen der Baustellensicherung

Advertisement

Baustellen im öffentlichen Straßenverkehr sind keine Seltenheit. Unternehmen, die Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum erledigen müssen, tragen besondere Verantwortung: Zum einen besitzen sie die Fürsorgepflicht gegenüber den eigenen Mitarbeitern, die geschützt werden sollen (Beispiel: Gefahren durch beengte Arbeitsräume und das Risiko, von Fahrzeugen erfasst zu werden). Zum anderen dürfen Fußgänger, Radfahrer und Fahrer von Kraftfahrzeugen wie Lkw und Pkw durch verkehrstechnische Einschränkungen nicht gefährdet werden. Um beiden Anforderungen gerecht zu werden, sind alle Bauarbeiten sorgsam zu planen und fachkundig auszuführen. Der ordnungsgemäße Zustand der Baustellensicherung ist regelmäßig zu kontrollieren.

Merke: Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer ist die „Richtlinie für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 21) zu beachten.

Diese Richtlinie unterscheidet zwischen Baustellen längerer und kürzerer Dauer.

► Durchgehend und ortsfest aufrechterhaltene Arbeitsstellen von mehr als 24 Stunden gelten als Baustellen längerer Dauer.

► Beträgt die Dauer des Eingriffs in den öffentlichen Verkehrsraum weniger als 24 Stunden, spricht man von Baustellen kürzerer Dauer.

Ferner sind Tagesbaustellen alle Arbeitsstellen kürzerer Dauer, die während der Tageshelligkeit abgewickelt werden. Hierzu gehören Baustellen, die sich kontinu-

Für jede öffentliche Baustelle muss eine verkehrsrechtliche Genehmigung und ein Verkehrszeichenplan vorliegen. (Foto: Mtisc) ierlich in Verkehrsrichtung fortbewegen, beispielsweise Reinigungs- und Grünpflegearbeiten. Grundsätzlich steigt der Sicherungsaufwand mit der Straßenart – zunehmend von innerörtlichen Straßen über Landstraßen bis hin zu Autobahnen.

Verkehrsrechtliche Genehmigungen

Für das Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr ist eine verkehrsrechtliche Genehmigung erforderlich. Ohne Ausnahme gilt dies auch für Tagesbaustellen und temporäre Eingriffe in den Verkehrsraum. In der betrieblichen Praxis zeigen sich diesbezüglich häufig Defizite, die zu unangenehmen Rechtsfolgen für die bauausführenden Unternehmen führen können. Insbesondere nach schweren Verkehrsunfällen und Sachschäden wegen einer unzureichenden Absicherung vor Ort wird die Haftungsfrage zu klären sein. Leider machen unterschiedliche Zu- ständigkeiten den Arbeitsalltag nicht einfach. Denn je nach Region kann mal das Ordnungsamt, das Straßenbauamt, die Straßenverkehrsbehörde, die Polizei oder eine ganz andere Behörde fachlich zuständig sein. Betreffende Unternehmen sollten sich deswegen frühzeitig über die örtlichen Zuständigkeiten informieren. Dem Antrag an die Behörde ist ein Verkehrszeichenplan beizufügen, der auf der Grundlage von sogenannten Regelplänen (siehe Anhänge zur RSA 21) zu erstellen ist. Eine gute Verkehrssicherung liegt vor,

► wenn ausreichend Platz für die geplanten Arbeiten gegeben ist,

► die Sicherheit für Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer gewährleistet wird und

► Bauarbeiter sowie sonstige Beschäftigte durch den vorbeifließenden Verkehr nicht gefährdet werden.

Liegen seitens der zuständigen Stelle keine wichtigen Gründe für eine Anpassung oder Ergänzung des eingereichten Antrags vor, wird die behördliche Anordnung inklusive des verbindlichen Verkehrszeichenplans schriftlich erteilt. In der verkehrsrechtlichen Anordnung ist spezifisch festgelegt, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und gegebenenfalls zu regeln ist. Auf der Baustelle vor Ort darf vom angeordneten Verkehrszeichenplan nicht abgewichen werden.

Sicherheitsabstände und Mindestbreiten für Straßenbaustellen

Im Dezember 2018 wurde die Technische Regel „Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen“ (ASR A5.2) erlassen. Sie dient seither dem Schutz der Beschäftigten auf Straßenbaustellen durch den fließenden Verkehr. Das Regelwerk legt unter anderem

This article is from: