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Flexibler Altersrücktritt: Wie geht das?

Arbeitnehmende im Bauhauptgewerbe sind täglich besonderen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann deshalb mit einer FAR-Rente vorzeitig in Pension gehen. Wer unsicher ist, kann sich auf der Geschäftsstelle von Baukader Schweiz beraten lassen.

Text: Geschäftsstelle Baukader Schweiz Foto: Matthew Bennett on Unsplash

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Am 1. Juli 2003 trat der Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) in Kraft. Seit über 10 Jahren ermöglicht er einen flexiblen Altersrücktritt für Arbeitnehmende im Bauhauptgewerbe ab dem 60. Lebensjahr, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für eine FAR Rente sind:

Alter 60–65 Jahre auf Baustellen und in Hilfsbetrieben der Baubetriebe tätig während insgesamt min. 15 Jahren (resp. 10 Jahren für eine gekürzte Rente) innert einer Zeitspanne von 20 Jahren Die letzten 7 Jahre ununterbrochene Tätigkeit in einem GAV FAR unterstellten Betrieb In den letzten 7 Jahren während max. 2 Jahren arbeitslos gemeldet beim RAV

Für die Gesuchstellung werden folgende Dokument benötigt:

Auszug aus dem individuellen AHV-Konto Alle Lohnabrechnungen des laufenden Jahres Je eine Lohnabrechnung der beiden Vorjahre Lohnausweis der beiden Vorjahre Letzter Vorsorgeausweis der Pensionskasse Ev. Verfügungen über Versicherungsleistungen (ALK, IV Suva) Die Einreichung eines FAR-Gesuches muss mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn erfolgen. Die Geschäftsstelle berät Baukader Mitglieder bei der Gesuchsstellung, beantwortet Fragen und hilft bei der Einholung von benötigten Dokumenten.

Gesamtarbeitsvertrag Flexibler Altersrücktritt (GAV FAR)

Um eine vorzeitige Pensionierung von Arbeitnehmern im Bauhauptgewerbe zu ermöglichen, unterzeichneten der Schweizerische Baumeisterverband, Baukader Schweiz sowie die Gewerkschaften Unia und Syna den Gesamtarbeitsvertrag für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR). Er wurde am 5. Juni 2003 durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und trat am 1. Juli 2003 in Kraft. Der flexible Altersrücktritt wird durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Die Stiftung FAR setzt den flexiblen Altersrücktritt um. Sie prüft über ihre Auszahlungsstellen Leistungsansprüche und richtet Renten aus.

WEITERE INFORMATIONEN:

Max Forster, Leiter Beratung Tel. 062 205 55 40 oder per E-Mail an:

max.forster@baukader.ch

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