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Über Schaffhausen

Über Schaffhausen

Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung

Sowohl Arbeitnehmende als auch Selbstständigerwerbende aus EU/EFTA1-Staaten haben das Recht auf Einreise, Aufenthalt und eine Arbeitsbewilligung. Dies wird im Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU geregelt. Auch Nichterwerbstätige (Rentner, Studierende und andere) haben ein Recht auf Aufenthalt, soweit sie krankenversichert sind und über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Nachfolgend sind die wichtigsten Bewilligungsformen aufgeführt:

www.leben.sh.ch (Stellenportal)

Anerkennung Diplom

Für die Anerkennung ausländischer Berufsdiplome ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation zuständig.

www.sbfi.admin.ch

Bewilligungsformen Kategorie EU/EFTA Länder Drittstaaten Aufenthalt B x x Niederlassung C x x Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit Ci x x Kurzaufenthalt L x x Grenzgänger G x x

Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Migrationsamt des Kantons Schaffhausen.

Migrationsamt www.sh.ch

Eine Arbeit finden

Falls Sie sich für eine Arbeitsstelle in der Region Schaffhausen interessieren, steht Ihnen ein Stellenportal zur Verfügung mit dem Sie nach aktuellen Vakanzen suchen können. Dort können Sie sich auch für den Job-Lieferanten registrieren, der Sie via E-Mail laufend über neue Jobs informiert, die Ihrem Profil entsprechen.

1 Der Europäischen Freihandelszone (EFTA) gehören Norwegen, Island, Liechtenstein sowie die Schweiz an.

Arbeitsrecht

Die Schweiz ist für ihre guten Arbeitsbedingungen bekannt. Je nach Beruf und Branche sind diese jedoch unterschiedlich geregelt. Informieren Sie sich frühzeitig über die geltenden Arbeitsbedingungen. Im Arbeitsvertrag werden die Art der zu leistenden Arbeit, Arbeitszeiten, Probezeit, Kündigungsfrist, Ferien, Lohn und Sozialversicherungen geregelt.

www.seco.admin.ch www.ch.ch/de/arbeitsrecht

Lohn- und Sozialbeiträge

Die Löhne werden individuell mit dem Arbeitgeber ausgehandelt und vereinbart. Vom Bruttolohn werden obligatorisch Beiträge für die Sozialversicherungen abgezogen. Dies sind: – Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV),

Erwerbsersatz (EO) – Arbeitslosenversicherung (ALV) – Pensionskasse (BVG) – Unfallversicherung (UVG) – Sozialfonds

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber oder dem Sozialversicherungsamt des Kantons Schaffhausen.

Sozialversicherungsamt, www.svash.ch

Freiwilligenarbeit

Benevol Schaffhausen ist die Fachstelle für Freiwilligenarbeit in der Region Schaffhausen und Ansprechpartner in allen Fragen von Freiwilligkeit – für Freiwillige und Einsatzorganisationen. Hauptaufgaben sind die Vermittlung von freiwilligen Einsätzen, Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildung und professionelle Projektabwicklung.

www.benevol-sh.ch

Familiennachzug

EU/EFTA-Staatsangehörige können in der Regel ihre direkten Familienangehörigen nachziehen. Als Familienangehörige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder. Grundvoraussetzung ist die Sicherstellung von genügend finanziellen Mitteln für den Unterhalt der Angehörigen und eine angemessene Wohnsituation. Aufenthaltsbewilligungen an erwerbstätige Drittstaatenangehörige werden nur in Ausnahmefällen erteilt. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen können Drittstaatangehörige ein Gesuch um Familiennachzug einrichen.

Detaillierte Informationen und entsprechende Gesuchsformulare erhalten Sie beim kantonalen Migrationsamt.

Migrationsamt www.sh.ch

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