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Schutz des geistigen Eigentums
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Bundesregierung der Notwendigkeit einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung durch Verabschiedung des FZulG, einen bedeutenden Schritt nähergekommen ist. Diese Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen hat einen direkten Einfluss auf die Position des deutschen Innovationsstandortes im weltweiten Wettbewerb und bieten darüber hinaus starke positive gesamtwirtschaftliche Effekte. Innovationswagnisse können so gezielt gefördert werden und der Standort profitiert durch wirtschaftliches Wachstum und den Erhalt sowie Ausbau von Arbeitsplätzen.
Neben der steuerlichen Forschungsförderung, die sich unmittelbar auf das F&E-Budget der Unternehmen auswirkt, ist mit dem Schutz geistigen Eigentums (Intellectual Property Rights) eine indirekte F&E-Förderung verbunden und nicht minder bedeutend für die Innovationsstärke der iGW.
Der Patentschutz erweist sich hierbei als ein effektives Instrument gegen Nachahmung und zur Förderung von Innovationen, auch wenn er zeitlich begrenzt ist.36
Der Patentschutz wirkt auf dem Gebiet der technischen Innovationen, wobei diese in Erzeugnisse und Verfahren unterschieden werden.
Während der Schutz der Erzeugnisse sich auf alle Gegenstände, wie beispielsweise chemische Stoffe oder Arzneimittel, bezieht, werden mithilfe von Verfahrenspatenten die Verfahren zu Herstellung von Gütern geschützt. In beiden Fällen ist Dritten nicht gestattet, die patentierten Produkte oder Verfahren für eine Zeit von maximal 20 Jahren zu erzeugen oder anzubieten.
Am Beispiel der pharmazeutischen Industrie wird deutlich, dass die Erforschung eines neuen Medikaments mit hohem Aufwand für die Entwicklung eines neuen Wirkstoffs und Unsicherheiten aufgrund des möglichen vorzeitigen Abbruchs im Falle von negativen Resultaten oder fehlender Akzeptanz auf dem Markt und folglich ausbleibenden Einnahmen verbunden ist.
Da die Entwicklung und Erprobung innovativer Produkte nicht nur Jahre dauern, sondern auch mit enormen finanziellen Einbußen verbunden sein kann,
36 Deutsches Patent- und Markenamt, „Patente“.