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Zu Artikel 4 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Zu Artikel 4 – Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Zu § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 – Kritische Komponenten
Das Zweite IT-Sicherheitsgesetz wird Auswirkungen auf den Anwendungsbereich der sektorübergreifenden Prüfung haben. So soll der Begriff der Software durch eine Aufzählung spezifischer Technologien präzisiert werden. Dazu soll in § 55 Abs. 1 AWV eine Nummer 2 mit Wortlaut „kritische Komponenten im Sinne des § 2 Absatz 13 des BSI-Gesetzes entwickelt oder herstellt“ eingeführt werden. Folglich könnte das BMWi zukünftig all jene Unternehmenserwerbungen und Unternehmensanteilserwerbungen von Unternehmen, die kritische Komponenten nach § 2 Abs. 13 des BSI-Gesetzes fertigen, prüfen.
Die deutsche Industrie spricht sich grundsätzlich für den Schutz der digitalen technologischen Souveränität der deutschen Wirtschaft aus. Vor diesem Hintergrund scheint eine Einführung von Nr. 2 in § 55 Abs. 1 AWV verständlich. Allerdings ist die im Referentenentwurf des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 gewählte Änderung abzulehnen.
Eine Präzisierung der Kriterien für Überprüfungen von Direktinvestitionen aus Drittländern durch die Bundesregierung könnte die Rechtssicherheit für Investoren und Unternehmen erhöhen und wäre grundsätzlich im Interesse der deutschen Industrie. Die nun geplante Änderung der Außenwirtschaftsverordnung sieht jedoch keine Präzisierung, sondern vielmehr eine Erweiterung der zu prüfenden Wirtschaftssektoren vor. So soll künftig nicht nur Software, sondern zusätzlich jedwede kritische Komponente, im Fokus der staatlichen Investitionsprüfungen stehen. Außerdem kommt zu den bisher sieben Software-Zielbranchen (Software- und IT-Hardware-Zielbranchen: Energie, Wasser, Nahrungsmittelversorgung etc.) eine neue achte Branche hinzu, nämlich die der „Anlagen und Systeme zur Entsorgung von Siedlungsabfällen“.
Offene Grenzen und Auslandsinvestitionen sind von großer Relevanz für die international ausgerichtete deutsche Industrie. In Deutschland arbeiten mehr als drei Millionen Menschen für Unternehmen, die ganz oder teilweise in der Hand ausländischer Investoren sind. Der BDI steht verschärften Investitionskontrollen seit Jahren kritisch gegenüber. Investitionsprüfungen und Investitionsverbote belasten Unternehmen mit Bürokratie, schrecken Investoren ab und beschleunigen die Spirale des weltweit zunehmenden Investitionsprotektionismus. Auch vor dem Hintergrund von zwei Verschärfungen der Investitionsprüfungen in den letzten beiden Jahren (AWV-Novellen 2017 und 2018) ist eine weitere Verschärfung im Zuge des IT-SiG 2.0 abzulehnen.