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Zusammenfassung
Mit Blick auf die erwartete Einigung der Staaten Mitte 2021 möchte der BDI nochmals die Betroffenheit der deutschen Industrie, die sich aus diesem Projekt ergibt, betonen. Aus Sicht des BDI ist eine umfassende, weltweit koordinierte Lösung zur Besteuerung der Digitalisierung der Wirtschaft notwendig, um die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft verantwortungsvoll zu lösen. Die deutsche Industrie unterstützt daher weiterhin die Arbeiten am OECD-Projekt mit dem Ziel, eine globale Einigung zu erzielen.
Nachdem sich die G20-Finanzminister darauf verständigt haben, die ehrgeizige Agenda bis Mitte 2021 zu verlängern, muss diese sechsmonatige Verlängerung genutzt werden, um die noch bestehenden politischen und technischen Differenzen zu überwinden. Diese Verlängerung war wichtig, da die neue Weltsteuerordnung sowohl Rechtssicherheit als auch Kohärenz bieten muss und ein Scheitern des OECD-Projekts anderenfalls durch unkoordinierte, unilaterale Maßnahmen zu einer weiteren Fragmentierung des internationalen Steuersystems führen dürfte. Am G20-Finanzministertreffen vom 6. April 2021 haben die USA indes einen neuen Vorschlag präsentiert. Dieser würde vorsehen, die Neuverteilung der Steuereinnahmen nach quantitativen Kriterien wie Umsatz und Profitabilität auszurichten und die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Automated Digital Services (ADS) und Consumer-Facing Businesses (CFB) aufzugeben. Vielmehr sollte auf die 100 größten und profitabelsten Konzerne – unabhängig von Branchenzugehörigkeit oder Geschäftsmodell – abgezielt werden.
Ein globaler Konsens muss zwingend auch die verbindliche Abschaffung aller zum Zeitpunkt des internationalen Übereinkommens bestehenden unilateralen Maßnahmen, wie etwa einzelstaatlicher Digital Services Taxes sowie das Bekenntnis zu einem stabilen, nachhaltigen internationalen Steuersystem beinhalten. Darüber braucht es einen internationalen Konsens. Wir appellieren daher an die Europäische Kommission, von eigenen Initiativen wie der Digital Levy Abstand zu nehmen und dahingehend auf nationale Regierungen hinzuwirken, dass der Aufschub auf OECD-Ebene nicht als Rechtfertigung für die Einführung unilateraler, nationaler Maßnahmen genutzt wird. Aus Sicht des BDI ist eine multilaterale Lösung für die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft entscheidend, um einerseits eine einheitliche Umsetzung zu gewährleisten und andererseits Compliance-Kosten zu minimieren.
Da es sich bei den aktuellen Vorschlägen um eine Abkehr von tradierten Regeln des internationalen Steuerrechts handeln würde, ist die Veröffentlichung von wirtschaftlichen Folgeabschätzungen auf einzelstaatlicher Ebene von besonderer Bedeutung. Diese muss Auswirkungen auf die nationalen Steuereinnahmen, Investitionen, Wachstum, Beschäftigung und Geschäftsmodelle untersuchen, um einen transparenten öffentlichen Diskurs sowie eine fundierte Entscheidungsfindung der Mitglieder des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS zu ermöglichen. Diese Folgeabschätzung sollte auch das Verhältnis der Vorschläge von Säule 1 und Säule 2 zueinander untersuchen. Sollten die Vorschläge demnach die Steuereinnahmen auf Nettobasis erhöhen, so sollte ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung gelegt werden, da Arbeitnehmer und Verbraucher davon besonders betroffen wären.
Die deutsche Industrie ist zutiefst davon überzeugt, dass ein globaler Konsens unilateralen Maßnahmen vorzuziehen ist. Im Bewusstsein, dass weitere Arbeiten erforderlich sind, um die Vorschläge weiterzuentwickeln und das Ziel einer Lösung für die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft zu erreichen, appelliert der BDI an die Mitglieder des OECD/ G20 Inclusive Framework on BEPS, dass einzelne Jurisdiktionen keine unilateralen Maßnahmen vor einer Einigung auf globaler, OECD/G20-Ebene einführen.