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Kartell- und Wettbewerbsrecht, Compliance, Rechtsfolgekosten
vereinheitlicht werden. Die Forschungsförderung auf der einen Seite darf nicht durch sog. „Kostendämpfungsgesetze“ (z. B. Zwangsrabatte und Preismoratorium bei Arzneimitteln oder Fixkostendegressionsabschlag bei Medizinprodukten) relativiert werden. Deutschland hat sich in der CoronaKrise als wichtiger Exporteur von weltweit benötigten Arzneimitteln und Medizinprodukten bewährt. Jetzt muss die Chance ergriffen werden, die industrielle Gesundheitswirtschaft am Standort Deutschland für diese und künftige Gesundheitskrisen nachhaltig zu stärken. Hierfür müssen unbürokratische Förderungen für Investitionen in die Produktion von medizinischen Gütern am Standort Deutschland erlassen werden und eine bessere Honorierung von europäischen Wertschöpfungsketten erfolgen.
Kartell- und Wettbewerbsrecht, Compliance, Rechtsfolgekosten
# Maßnahme Begründung Anzupassende Regelung Adressat
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15 Hinweisgeberschutz rechtssicher und praktikabel gestalten
Mehr Rechtssicherheit für Unternehmenskooperationen schaffen Die Europäische Hinweisgeberschutzrichtlinie muss rechtssicher und praktikabel –wie im Koalitionsvertrag vorgesehen –umgesetzt werden. In diesem Sinne sind aus Sicht der deutschen Industrie noch Anpassungen am Gesetzestext vorzunehmen.
Es bedarf teilweise neuer verfahrensrechtlicher Instrumente, um den Unternehmen Rechtssicherheit über die kartellrechtliche Zulässigkeit neuartiger Kooperationen zu geben. Auf EU-Ebene sollten ein freiwilliges Anmeldeverfahren („Widerspruchsverfahren“), weitere Safe Harbors und Experimentierräume eingeführt werden. Auch eine Verlängerung des Verfahrens für Ad-hoc-Konformitätsbescheinigungen („Comfort Letters“) außerhalb des COVID-19-Bezugs wäre wünschenswert. National benötigen die Unternehmen eine zeitnahe und möglichst unbürokratische Einschätzung der Zulässigkeit einer Kooperation ohne zu hohen Konkretisierungsgrad. Referentenentwurf Hinweisgeberschutzgesetz BMJ
GWB BKartA, DG COMP