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Entbürokratisierung und Digitalisierung
Ein ähnlicher Effekt könnte möglicherweise erzielt werden, indem der prozentuale regionale Wertanteil (regional value content, RVC) herabgesetzt oder der maximale Wert der verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft in Bezug auf den Ab-Werk-Preis (MaxNOM) angehoben wird. Dadurch könnten auch Produkte mit einer geringeren Wertschöpfung in der EU von Präferenzzöllen profitieren. Dies gilt es allerdings sektorspezifisch zu prüfen.
Entbürokratisierung und Digitalisierung
Lieferantenerklärungen spielen beim Ursprungsnachweis einer Ware eine entscheidende Rolle, werden jedoch in der Praxis unterschiedlich ausgestaltet und gehandhabt. Der BDI setzt sich daher für eine einheitliche europäische IT-Benutzeroberfläche ein, über welche Lieferantenerklärungen automatisch ausgetauscht werden können. Einzelne Wirtschaftsbeteiligte nutzen bereits untereinander digitale Verfahren, um ihre Prozesse zu vereinfachen. Solch kreative Einzellösungen sollten vereinheitlicht und zur Regel werden. Eine konsequente Digitalisierung auf Basis einer Prozess-Standardisierung bietet die Chance für signifikante Vereinfachungen. Davon profitieren nicht nur die Wirtschaftsbeteiligten, sondern auch die Zollbehörden. Eine Überprüfung der Lieferantenerklärungen würde dadurch ebenfalls vereinfacht. Dies würde insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen ohne umfassende interne Systemlösungen entlasten und die Nutzung von Freihandelsabkommen vereinfachen.
Darüber hinaus sollte der Ursprungsnachweis vereinfacht werden. Die Ausführer sollten frei wählen können, ob sie den sendungsbezogenen Nachweis (Präferenzerklärung auf der Rechnung und das förmliche Zeugnis wie EUR.1) oder ein Ursprungszeugnis vorlegen, das für mehrere Sendungen für einen bestimmten langfristigen Zeitraum gültig ist. Auch nicht-förmliche Ursprungsnachweise, wie die Erklärung auf der Rechnung, sollten zugelassen werden, da sie die Handhabung des Präferenzursprungs von Waren erheblich vereinfachen würden. Bis zu einem bestimmten Betrag sollte die Verwendung eines nicht-förmlichen Ursprungsnachweises immer möglich sein (beispielsweise 6.000 Euro wie im Freihandelsabkommen EU-Südkorea). Darüber hinaus sollte ein Ausführer, dem der Status eines „Ermächtigten Ausführers“ zuerkannt wurde, jederzeit eine Erklärung auf der Rechnung abgeben können, ohne durch einen Schwellenwert eingeschränkt zu sein. Dies wird bereits in mehreren Ländern wie Südkorea, Mexiko und der Schweiz praktiziert. Um den Ursprungsnachweis weiter zu vereinfachen, sollte die Verpflichtung zur Angabe von Ursprungskriterien in der Ursprungserklärung, wie sie im Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und Japan eingeführt wurde, nicht in weitere Freihandelsabkommen aufgenommen werden. Die Verpflichtung zur Angabe von Ursprungskriterien stellt eine erhebliche zusätzliche administrative Belastung für die Unternehmen dar.
Die Ursprungskalkulation sollte auf Basis von durchschnittlichen Material- beziehungsweise Produktpreisen erfolgen. Dies würde zu einer erheblichen Erleichterung für die Wirtschaftsbeteiligten führen.
Die Waren sollten ihren Präferenzstatus unabhängig vom Beförderungsweg behalten. Der Nachweis des Präferenzstatus sollte als erbracht gelten, solange die Zollbehörden keine begründeten Zweifel am unveränderten Zustand/Status einer Ware äußern oder geltend machen. Diese Anpassung ist in Zeiten globaler Wertschöpfungsketten notwendig. In modernen Logistiknetzen werden die Waren oft nicht direkt vom Ursprungsland in das präferenzbegünstigte Bestimmungsland geliefert. Vielmehr werden sie zunächst an ein regionales Drehkreuz geliefert, das dann kurzfristig die Region beliefert und in der Regel nicht in den Anwendungsbereich des Präferenzabkommens fällt. Diese Art von Verteilungssystemen trägt wesentlich zur Verbesserung der Lieferströme bei und ermöglicht weit verbreitete Just-in-time-Lieferungen. Die mit dem Direktbeförderungsprinzip und der Nutzung regionaler Drehkreuze verbundenen Probleme könnten durch innovative Technologien, etwa Mikrochips, direkt an der