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Nach der OZG-Zielmarke Ende 2022 geht die Arbeit weiter ................ Seite

Inklusion ist insbesondere in Deutschland sehr umstritten. Kaum zu glauben: Die UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde bereits 2007 durch die Vereinten Nationen verabschiedet und ist im Jahre 2009 in Deutschland durch Ratifikation in Kraft getreten. Sie sorgt auch heute noch für viel Aufregung und Diskussion. Immer noch liegt die deutsche Inklusionsrate auf überschaubarem Niveau. Weiterhin geht man teilweise von der Überlegenheit von Förderschulen aus. Aber hierzu gibt es keine wissenschaftliche Begründung. Föderschulen keine Schonräume

Im Gegenteil: Für viele Fachleute erweisen sich die Förderschulen als nachteilig auf die Persönlichkeitsentwicklung der betroffenen Kinder. Sie würden sich negativ auf deren berufliche Karrieren auswirken. Auf jeden Fall würden sie keine Schonräume darstellen. Inklusion soll die Teilhabe für alle Kinder in einer Gesellschaft sicherstellen. Gerade die Schulen sollen allen Kindern eine qualitativ hochwertige Bildung gewährleisten, und zwar unabhängig von individuellen Lernbedürfnissen, vom Geschlecht und sozialen oder ökonomischen Komponenten. Von Anfang an hatte die Gesamtschule Eifel ein optimales inklusives System auf ihre Fahne geschrieben. Im Mittelpunkt stand stets die Frage, wie sich das Postulat der Inklusion mit einem Maximum an sozialer Teilhabe und einem Minimum an Diskriminierung in die Praxis umsetzen lässt. Natürlich haben wir festgestellt, dass eine Ganztagsschule bei dieser Heterogenität der Kinder ein neues räumliches Konzept fordert. Viele Differenzierungsräume (einer je zwei Klassenräume) sowie ein Selbstlernzentrum gehören zur räumlichen Konzeption. Selbstverständlich wurden die Schulkörper barrierefrei geplant. Aber: Nur weil unsere Schule nun einen modernen Aufzug besitzt, wird sie noch längst keine inklusive Schule.

Gesamtschule keine “Resteschule”

Inklusion muss gewollt sein: von den Lehrkräften, von den Eltern und von der Politik. Im ländlichen Raum hatte die Ge-

Teilhabe für alle Kinder ermöglichen

Inklusion braucht Geld und eine politische Haltung

Abkehr von Inklusion nach Kassenlage

(BS/Rolf Hartmann) Die Gründung einer “Gesamtschule Eifel” im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durch die Gemeinden Blankenheim und Nettersheim war keine Liebesheirat. Stattdessen stand eine politisch-pragmatische Motivation im Vordergrund (siehe Behörden Spiegel, Februar/2021, Seite 15). Kinder sind eben vor allem im ländlichen Raum ein rares Gut. Viele Schulen kämpfen um immer weniger Schüler/-innen. Da lag es nahe, eine Schule für alle Kinder mit allen Abschlüssen zu gründen. Natürlich sollte die Schule auch ihren Beitrag für eine gute Inklusion leisten.

Für einen inklusiven Schulunterricht müssen die Länder endlich ihrer Verpflichtung zur Umsetzung des Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention nachkommen.

Foto: BS/Robert Kneschke, stock.adobe.de

Respekt vor engagierter Arbeit

samtschule schon aufgrund des gebundenen Ganztags, des unterschiedlichen Leistungsniveaus der Kinder und mancher Verhaltensauffälligkeiten einiger Schüler/-innen gegenüber den Gymnasien und auch gegenüber der Realschule Imageprobleme. Vor allem die Gymnasien zeigten sich sehr zurückhaltend mit der Aufnahme von inklusiven Kindern. Dabei dürften zumindest viele autistische Kinder dem geforderten “Bildungsniveau” eines Gymnasiums gewachsen sein. Unsere Gesamtschule musste hier einiges auffangen. Leider wurde diesem besonderen Auftrag personell nur sehr unzureichend Rechnung getragen. Sehr befremdlich empfand ich, dass hinter vorgehaltener Hand die Gesamtschule als “Resteschule” bezeichnet wurde. Es ist menschenverachtend, Kinder als “Rest” zu bezeichnen, eigentlich unglaublich und dennoch traurige Realität.

Das Land NRW Rolf Hartmann war von 2004 hat die sonderpäbis Ende Oktober 2020 Bür- dagogische Fördegermeister der Gemeinde rung in den allgeBlankenheim. Foto: BS/privat meinen Schulen zur Regel gemacht und entsprechende Rechtsansprüche eingeräumt. Gleichwohl sollen die Eltern weiterhin eine Förderschule für ihr Kind wählen können. Die neuen Rechtsansprüche wurden erstmalig 2014/2015 für Schüler/-innen in den Klassen eins und fünf, ab 2015/2016 aufwachsend für Schüler/-innen der nächsthöheren Jahrgänge zumindest theoretisch realisiert. Die Einführung des Elternwahlrechts fühlt sich auf dem ersten Blick als Schritt in die richtige Richtung an. Schlussendlich ist es dennoch die Fortsetzung des Parallelsystems, bestehend aus allgemeinen Schulen und aus Förderschulen. Ich habe hohen Respekt davor, welch engagierte Arbeit in den Förderschulen geleistet wird. Aber rechnet sich überhaupt der hohe Personaleinsatz – im Vergleich zu den Regelschulen – gesamtstaatlich? Wir berauben uns mit der Existenz zweier getrennter Bildungssysteme (Förderschulen neben inklusiven Regelschulen) eines effektiven Personaleinsatzes in einem funktionierenden, qualitativ hochwertigen inklusiven Bildungssystem. Der vergleichsweise hohe personelle Ressourceneinsatz in den Förderschulen führt dazu, dass diese Kräfte in den Regelschulen letztlich fehlen. Nach meinem Eindruck sind die Aktivitäten der bisherigen NRW-Landesregierungen nicht ausreichend gewesen, wenn es darum geht, Inklusion in den Regelschulen zu sichern. Mit voller Inbrunst geht man dieses Thema jedenfalls nicht an. Fluch der Konnexitätsrelevanz

Auf der anderen Seite steht der Art 24 Abs. 2 der UN-BRK, wonach es den Mitgliedsstaaten verboten ist, behinderte Kinder vom allgemeinen Bildungssystem auszuschließen. Sie haben die Pflicht, ihnen den Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen Unterricht zu gewähren. Zugang und Teilhabe am regulären Schulsystem müssen diskriminierungsfrei sein. Dies ist ein gesetzliches Muss. Ein wesentliches Merkmal einer inklusiven Schule ist die Barrierefreiheit. Diese betrifft nicht nur bauliche Barrieren für mobilitätsbehinderte Menschen. Viele weitere Gestaltungselemente für sinnesbehinderte Kinder gehören dazu, um eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe an der Schule zu ermöglichen. Was bei der Gesamtschule Eifel aufgrund der hohen Städtebauförderung

Verhandlungen kommen ins Rollen

gut gelang, ist dagegen bei vielen anderen Schulen mangels Finanzierung keinesfalls verwirklicht. Bezeichnend ist, dass das Land NRW zu den baulichen Voraussetzungen keine verbindlichen Regeln geschaffen hat. Es fürchtet die Konnexitätsrelevanz wie die Pest. Denn: “Wer bestellt, der bezahlt.” Indem das Land nicht bestellt, muss es eben auch nicht zahlen. Bund und Länder haben bisher Erwartungen geweckt und Ziele vorgegeben, ohne gleichzeitig die erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen. Vor Ort stehen und standen die Kommunen unter erheblichen Handlungsdruck. Es galt, sofort – ohne Abwarten der erforderlichen schulgesetzlichen Weichenstellungen – ihre Schulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu öffnen. Unakzeptabel erscheint es, wenn Landesgesetze bei der Umsetzung der UN-BRK im Schulwesen den Konnexitätsgrundsatz ignorieren und die Kommunen nur unzureichend finanziell ausstatten. Die herzustellende räumliche Barrierefreiheit ist aber nur ein Gesichtspunkt der inklusiven Schule. Mindestens genauso wichtig sind die Bereitstellung der erforderlichen personellen Ressourcen und das Erstellen entsprechender pädagogischer Konzepte und inklusiver Lehrpläne; und das ist auf jeden Fall Länderaufgabe. Das Parallelsystem verhindert die ausreichend personelle Konstante für die inklusive Regelschule. Es mangelt auch an der notwendigen Aus- und Fortbildung. Viele Lehrende haben deshalb verständlicherweise durchaus ausbaufähige Kenntnisse zum Umgang mit Heterogenität und bezüglich der Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams. Gerade deshalb leidet die Entwicklung einer konstruktiven Haltung der Schulgemeinschaft zu einer inklusiven Schulkultur. Es bedarf einer Abkehr von einer Inklusion nach Kassenlage. Es braucht eine Implementierung der inklusiven Schule durch ein proaktives Bekenntnis des Staates zur Inklusion. Gleichzeitig muss er sich vom System “Förderschulen” konsequent verabschieden. Dafür müssen die Länder endlich ihrer Verpflichtung zur Umsetzung des Art. 24 der UN-BRK nachkommen. Das bisherige halbherzige Agieren geht zulasten der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung. Diese bleiben letztlich auf der Strecke. Dies ist aus menschenrechtlicher Perspektive nicht hinnehmbar.

Klinikleitung hat Angebot vorgelegt

(BS/jf) Seit Anfang Februar 2021 laufen die Tarifverhandlungen für rund 1.250 Mitarbeiter mehrerer Tochterunternehmen der Vivantes-Klinik. Diese waren geprägt von neuen gewerkschaftlichen Forderungen während der ersten Verhandlungsrunden, einem Schlichtungsvorschlag, dreitägigen Warnstreik und einer einstweiligen Verfügung vom Amtsgericht, diesen Streik aufzuheben, die anschließend wieder gekippt wurde. Der bisherige Verlauf zeigt: Es geht um viel.

Ziel der Tarifverhandlungen ist unter anderem die Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen an den Vivantes-Tochtergesellschaften MVZ GmbH, VivaClean Nord und Süd GmbH, Vivantes Service Gesellschaft GmbH, Speiseversorgung und -logistik GmbH und Rehabilitation GmbH. Darüber verhandeln Verdi und der Klinikkonzern seit mehr als sieben Monaten. Zuletzt waren mehr als 700 Beschäftigte für drei Tage im Ausstand. Zehn Stationen waren komplett bestreikt. Dagegen legte der landeseigene Klinikkonzern Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH Beschwerde beim Arbeitsgericht Berlin ein und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen den Streik, die das Gericht einen Tag später per Beschluss wieder aufhob. “Es ist ein unglaubliches Wechselbad der Gefühle”, beschrieb Anja Voigt, Intensivpflegerin im Vivantes-Klinikum Neukölln, die Stimmung. Erst die Enttäuschung und Wut über das Streikverbot. Dann die Euphorie über den Erfolg vor dem Arbeitsgericht. “Die Entscheidung ist eine wichtige Bestätigung der Beschäftigten, dass ihnen das Streikrecht nicht so einfach durch eine einstweilige Verfügung genommen werden kann”, sagte Meike Jäger, die bei Verdi in Berlin und Brandenburg für das Gesundheitswesen zuständig ist. Für Vivantes sei es ein Schlag ins Kontor gewesen. Im Zuge der Gerichtsverhandlungen haben sich beide Seiten für alle bestreikten Betriebe auf Notdienstvereinbarungen geeinigt. Damit konnte der Streik fortgesetzt werden. Daraufhin appellierte sogar der Regierende Bürgermeister Berlins, Michael Müller (SPD), an die Tarifparteien, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. “Wir sind jederzeit bereit, über substanzielle Angebote der Arbeitgeber zu verhandeln”, sagte Jäger. Verdis Ziel sei nicht der Streik, sondern Entlastung und faire Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Die Klinikleitungen hätten es in der Hand, weitere Arbeitsniederlegungen abzuwenden. Das ist geschehen. Die Arbeitgeberseite legte ein neues Angebot vor, auf dessen Grundlage weitere Gespräche stattfinden sollen. “Darin haben wir konkrete Vorschläge für alle Tochterfirmen formuliert, wie die branchenüblichen Tarife weiterentwickelt werden können und wirtschaftlich vertretbare Gehaltssteigerungen möglich werden”, unterstrich die Verhandlungsführerin auf der Arbeitgeberseite, Dorothea Schmidt, Geschäftsführerin Personalmanagement bei Vivantes.

Die Lage sei jedoch äußerst komplex. Die einzelnen Töchter hätten unterschiedliche Finanzierungsgrundlagen und die jeweils geltenden Tarifsysteme seien sehr unterschiedlich. Dennoch blicke man den weiteren Gesprächen Anfang September zuversichtlich entgegen. Das Angebot sehe unter anderem die Schaffung einheitlicher tariflicher Reglungen für die Tochterunternehmen, wie z. B. eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden und einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche vor. Das bedeute für die Beschäftigten bis zu fünf Tage mehr Urlaub. Außerdem sollen die Entgeltstruktur vereinheitlicht, Auszubildende künftig tarifiert und Zukunftsperspektiven ermöglicht werden. Entsprechend blicke man den weiteren Gesprächen Anfang September zuversichtlich entgegen, so Schmidt. Noch im Mai hatte die Arbeitgeberseite einen Stufenplan für die Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen vorgelegt. Im weiteren Verlauf stellte Verdi zusätzliche Forderungen in Zusammenhang mit der Arbeitszeit auf, etwa zu Sonderformen der Arbeit sowie zu Wechselschicht- und Schichtzulagen. Darüber kamen die Verhandlungen ins Stocken, weshalb die Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH als konkreter Arbeitgeber eine Schlichtung vorschlug – ohne Erfolg. Es folgte ein längerer Stillstand, der in dem dreitägigen Warnstreik mündete.

Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Grundstückswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Der Bund hat daher im November 2019 seinen Entwurf für eine Grundsteuerreform verabschiedet. Gemäß diesem Modell soll die Grundsteuer nach dem Wert des Grundstücks bemessen werden. Die Länder können jedoch von diesem Modell abweichen. Viele haben von der Öffnungsklausel auch schon Gebrauch gemacht. So entschied man sich in BadenWürttemberg für das Bodenwertsteuermodell. In Bayern wird hingegen ab 2025 das Flächenmodell gelten. Im Saarland orientiert man sich hingegen am Bundesmodell. Doch auch hier wird die Öffnungsklausel genutzt, um bei der Steuermesszahl eine Änderung vornehmen zu können. Einen ähnlichen Weg geht auch Sachsen. Dort soll künftig zwischen den Nutzungsarten der Grundstücke bei der Bemessung der Steuermesszahl differenziert werden. Insgesamt übernehmen aktuell sieben der 16 Bundesländer bei der Berechnung der Grundsteuer das Bundesmodell. Prof. Dr. Dörte Diemert, Stadtkämmerin und Dezernentin für Finanzen und Beteiligungen der Stadt Köln, zeigte sich auf dem Kommunalen Finanzgipfel des Behörden Spiegel durchaus zufrieden damit, dass sich das Land NRW für das Bundesmodell entschieden hat. Sie hätte sich allerdings gewünscht, dass dieser Beschluss bereits früher gefallen wäre. Ohnehin unterstrich sie in ihrem Vortrag die Notwendigkeit, rechtzeitig vom Land die erforderlichen Zahlen und Rahmenbedingungen zu erfahren, um die Kommunalpolitik vor Ort entsprechend mitnehmen zum können. Schließlich stehen im Jahre 2025 in NRW auch die nächsten Kommunalwahlen an. Einen Einblick in die Vielfalt und Besonderheiten der vom Bundesmodell abweichenden landesgesetzlichen Regelungen gab Prof. Dr. Marcel Krumm, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Er arbeitet derzeit auch an einem juristischen Kommentar zum Grundsteuergesetz, welcher, nachdem alle Gesetze der Länder vorliegen, im kommenden Jahr erscheinen soll.

Kommunale Steuern könnten steigen

Mehr Grundsteuererhöhungen erwartet – Gewerbesteuer bleibt alternativlos

(BS/lkm/gg) Die Grundsteuer und die Gewerbesteuer sind die wichtigsten direkten Einnahmequellen der Kommunen. Während die Gewerbesteuer in den Kommunen massiv einbrach, hat bundesweit jede zehnte Kommune im CoronaKrisenjahr 2020 die Grundsteuer erhöht. Auf dem kommunalen Finanzgipfel des Behörden Spiegel diskutierten Experten und Praktiker Alternativen zur Gewerbesteuer und über die Grundsteuerreform in den Kommunen.

Prof. Dr. Dörte Diemert, Kämmerin der Stadt Köln, hätte sich eine frühere Entscheidung des Landes zum Grundsteuermodell gewünscht, um den Kommunen mehr Planungssicherheit zu geben.

Fotos: BS/Rotthaus

Jede zehnte Kommune erhöhte die Grundsteuer

Eine aktuelle Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY (Ernst & Young) zu kommunalen Steuern kommt zu dem Ergebnis, dass die Grundsteuer deutschlandweit im letzten Jahr ein Prozentpunkt mehr als im Vorjahr betrug. In NordrheinWestfalen zahlten die Bürger im vergangenen Jahr im Durchschnitt 212 Euro Grundsteuer und wiesen damit die höchste Steuerbelastung auf (ohne Stadtstaaten), während ein Einwohner Bayerns im Durchschnitt nur mit 139 Euro belastet wurde. Am wenigsten zahlten im vergangenen Jahr die Bürger in Brandenburg und Sachsen-Anhalt, die im Durchschnitt 108 bzw. 111 Euro aufbringen mussten. Bundesweit lag der Durchschnittsbetrag bei 172 Euro – nach 169 Euro im Vorjahr. Die regionalen Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern hätten sich in den vergangenen Jahren deutlich vergrößert: So sei seit 2015 der durchschnittliche Grundsteuerhebesatz im Saarland, wo 92 Prozent der Kommunen die Grundsteuer erhöhten, um 25 Prozent gestiegen. In Hessen seien 69 Prozent der Städte und Gemeinden betroffen gewesen, der durchschnittliche Hebesatz kletterte laut der Analyse um 19 Prozent. In Nordrhein-Westfalen hätten 65 Prozent der Kommunen die Grundsteuer erhöht, was zu einem durchschnittlichen Anstieg um elf Prozent geführt habe. Kaum zusätzlich belastet wurden hingegen die Bürger in Bayern, Thüringen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen, wo die jeweiligen Durchschnittssätze seit 2015 um höchstens drei Prozent gestiegen seien. “Die Corona-Pandemie hat im vergangenen Jahr zwar zu massiven Steuerausfällen bei den Kommunen geführt”, sagt Mattias Schneider, Partner bei EY und Leiter des Bereichs Government & Public Services. “Unterm Strich aber sind die Einnahmen nicht gesunken, sondern sogar um 4,5 Prozent gestiegen – denn hohe Zuweisungen vom Bund und den Ländern an die Gemeinden konnten die Einnahmeausfälle ausgleichen.” Auch im Jahr 2021 unterstützen einige Länder ihre Kommunen noch – nicht zuletzt, um Gebühren- und Steuererhöhungen in den finanziell notleidenden Städten und Gemeinden zu verhindern. Eine dauerhafte Lösung sei dies aber nicht, sagt Schneider: “Im vergangenen Jahr hatte der Bund sehr großzügig coronabedingte Einnahmeausfälle kompensiert – das muss aber eine Ausnahme bleiben. Den Kommunen wird in vielen Fällen nichts anderes übrigbleiben, als wieder verstärkt Steuern zu erhöhen, um ihre Finanzlöcher auszugleichen – sonst droht eine Ablehnung der Haushalte durch die Kommunalaufsicht. Und Einsparungen oder der Verkauf von Tafelsilber sind in vielen Kommunen kaum noch möglich”. Zwischen 2014 und 2019 sei der Anteil der deutschen Kommunen, die den Grundsteuer-Hebesatz erhöhten, kontinuierlich gesunken: von 23 Prozent im Jahr 2014 auf neun Prozent im Jahr 2019. Dieser positive Trend habe im Jahr 2020 allerdings nicht angehalten, der Anteil sei wieder leicht auf zehn Prozent angestiegen. Für die kommenden Jahre erwartet Schneider einen deutlichen Anstieg dieses Wertes: “Allzu viele Möglichkeiten, ihre Einnahmesituation zu verbessern, haben die Kommunen nicht. Die Grund- und die Gewerbesteuer sind die wichtigsten eigenen Einnahmequellen der Kommunen. Und wer nicht riskieren will, dass wichtige Gewerbesteuer-Zahler in günstigere Kommunen wegziehen, wird zunächst einmal die Grundsteuer heraufsetzen.”

Prof. Dr. Marcel Krumm von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster gab einen Einblick in die Vielfalt und Besonderheiten der vom Bundesmodell abweichenden landesgesetzlichen Regelungen für die Grundsteuer. Dr. Ulrich Keilmann, Direktor beim Hessischen Rechnungshof, machte auf dem Kommunalen Finanzgipfel des Behörden Spiegel auf die Gefahren für die Kommunen durch die Volatilität der Gewerbesteuer aufmerksam. Prof. Dr. Thilo Wörn von der Hochschule für öffentliche Verwaltung stellte bei Bund, Ländern und Kommunen eine gewisse Lethargie fest, wenn es um Veränderungen oder Alternativen bei der Gewerbesteuer gehe.

Alternativlose Gewerbesteuer?

Neben der Grundsteuer ist die Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Laut E&Y-Analyse wurde die Gewerbesteuer im vergangenen Jahr von acht Prozent der Kommunen erhöht, im Vorjahr hatte der Anteil bei sieben Prozent gelegen. Bei der Gewerbesteuer liegen das brandenburgische Zossen und das thüringische Langenwolschendorf mit einem Hebesatz von jeweils 200 Prozent bundesweit am unteren Ende der Skala, während das rheinlandpfälzische Wettlingen mit 600 Prozent zum Jahresende 2020 den höchsten GewerbesteuerHebesatz aufwies. Im Rahmen eines Praxisaustausches wurde auf dem Kommunalen Finanzgipfel auch über Alternativen zur Gewerbesteuer diskutiert. Denn durch die Corona-Pandemie brach die Gewerbesteuer in den Kommunen dramatisch ein. Im Jahr 2019 nahmen die Kommunen insgesamt 55 Milliarden Euro Gewerbesteuer ein. 2020 lagen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer bei nur noch 41,4 Milliarden Euro – ein Rückgang um zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahr. “Hier stellt sich die Frage, ob die Gewerbesteuer noch das richtige Instrument ist, um die Gemeinden zu finanzieren, oder ob es Alternativen gibt”, so Elisabeth Heyers, Steuerberaterin und Aufsichtsrätin der Stadtwerke Neuss. Tatsächlich gebe es bereits seit vielen Jahren diverse Konzepte für eine Gemeindefinanzreform, die auch Alternativen zur konjunkturabhängigen Gewerbesteuer aufzeigten, jedoch würden diese bislang nicht umgesetzt, so Prof. Dr. Thilo Wörn von der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Gelsenkirchen. Der Finanzexperte hat den Eindruck, dass es bei

„Sport- und Freizeitangebote“

Bund und Ländern keinen politischen Willen gebe, hier etwas zu verändern. Auch aufseiten der Kommunen gebe es noch viel Angst vor Veränderungen, man liebe dort den Status quo, so Wöhr. Zudem habe sich gezeigt, dass Bund und Länder in extremen Lagen, wie aktuell mit dem Gewerbesteuerausgleichsgesetz, Kommunen mit geringen Gewerbesteuereinnahmen unterstützten. Auch Dr. Ulrich Keilmann, Direktor beim Hessischen Rechnungshof, bestätigte, dass Kommunen oft nicht geneigt seien, hier etwas zu verändern, vor allem bei hohen Gewerbesteuererträgen und geringer Volatilität. Jedoch sei die Gewerbesteuer ungerecht, da sie einige Wenige bevorteile. So generierten in Hessen lediglich fünf Kommunen rund 50 Prozent der Gewerbesteuererträge. “Es ist schwierig, denen etwas mit einer Reform wegzunehmen”, so Keilmann. Wichtig, so Keilmann sei vor allem die Volatilität der Steuer. Sie hänge nicht nur an der Konjunktur, sondern auch vom Erfolg der Gewerbetreibenden ab. Dies zeige sich beispielsweise in der Stadt Rüsselsheim. Der Rechnungsprüfer appelliert daher an die Kommunen mit besonders volatiler Gewerbesteuer, in finanziell günstigen Jahren Vorsorge zu betreiben und Sonderrücklagen zu bilden. “Beim nächsten Hoch sollte man auch schon an das nächste Tief denken”, betonte Keilmann. Diskutiert wurde unter den Experten auch eine kommunale Infrastrukturabgabe, die alle einbezieht. Prof. Wöhr begrüßte grundsätzlich diese Idee, denn nach der volkswirtschaftlichen Lehre sei ein System dann am effizientesten, wenn der, der es nutze, auch dafür bezahle. In der Praxis sei es jedoch problematisch für Kommunen, die Nutzer der Strukturen auch heranzuziehen. Dienstleister, so Wöhr, seien sehr mobil und könnten sich dem entziehen. Zudem sei eine solche Abgabe politisch “wahrscheinlich nicht durchsetzbar” und würde viele Probleme mit sich bringen. “Vielleicht ist die Gewerbesteuer tatsächlich das beste System. Das Gegenteil kann man nur beweisen, wenn man etwas besseres hat”, so der Finanzexperte abschließend.

Nicht mehr generationengerecht

Kommunalfinanzen in der Krise

(BS/lkm) Die CoronaPandemie macht auch in den kommenden Jahren den kommunalen Haushalten zu schaffen. 133,3 Milliarden Euro – das war der gesamte Schuldenstand der Gemeinden und Gemeindeverbände zum Jahresbeginn 2021. Die Prognosen für das kommende Jahr sehen nicht besser aus. Auf dem Kommunalen Finanzgipfel des Behörden Spiegel machte Margarete Heidler, Kämmerin der Bundestadt Bonn, deutlich, welche Erwartungen sie jetzt an die Politik hat.

Aktuell steigen die Infektionszahlen wieder, mit noch nicht absehbaren Folgen für die kommunalen Finanzen, das öffentliche Leben, Handel, Kultur, Sport, Vereinswesen und die Wirtschaft. In den Kommunen gebe es hierfür, so Heidler, kaum vorhandene Konzepte und Mittel. “2021 und in den Folgejahren ist der Bedarf an Unterstützungsmaßnahmen durch Bund und Länder für die Kommunen mindestens so hoch wie im Jahr 2020. Ohne weitere Hilfe des Bundes und der Länder wird die kommunale Familie die finanziellen Folgen der Pandemie nicht stemmen können”, betonte die Kämmerin. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert eine Verlängerung der Bundes- und Landeshilfen über 2020 hinaus. “Es muss einen zweiten Rettungsschirm geben”, so Uwe Zimmermann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des DStGB und Experte für Finanzen. Der DStGB rechnet damit, dass die Kommunen bis 2024 rund 50 Milliarden Euro weniger Steuern einnehmen werden als vor Corona erwartet. Für NRW fordert Heidler zudem eine Verlängerung des NKF-Covid19-Isolierungsgesetzes (NKF-CIG) für die Planungsjahre bis 2025, “damit auch im Planungszeitraum sämtliche Corona-bedingten Belastungen isoliert werden können”. Beim Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (öGD) forderte Heidler eine zügige Umsetzung. Hier stellt der Bund vier Milliarden Euro für Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung, um Gesundheitsämter in ganz Deutschland personell aufzustocken, zu modernisieren und zu vernetzen. Letztendlich sei auch, so Heidler eine Altschuldenlösung für die Kommunen notwendig, denn “generationenegerecht ist das, was wir hier tun, schon lange nicht mehr”, machte die Stadtkämmerin deutlich. Die aktuelle Finanzsituation berge die Gefahr, dass Städte und Gemeinden ihre freiwilligen Leistungen und Investitionen reduzieren werden, warnte Heidler.

Margarete Heidler, Kämmerin der Bundestadt Bonn, sprach auf dem Kommunalen Finanzgipfel über die Folgen der Corona-Pandemie für die Kommunen.

Foto: BS/Rotthaus

Gelungene Kombi: Badesee und Campingplatz

von Dr. Ulrich Keilmann

Wie im letzten Jahr ist die Situation der kommunalen Bäder durch die CoronaPandemie geprägt. Die Besucherentwicklung der aktuellen Freibadsaison verlief insgesamt gut. Mitunter schien die Wetterlage die Stimmung mehr eingetrübt zu haben als etwaige Corona-Beschränkungen wie zeitlich begrenzte Schließungen oder Besucherobergrenzen. Dennoch war die Situation von Region zu Region unterschiedlich. Klar ist: Unter der angespannten finanziellen Leistungsfähigkeit mancher Kommunen werden es Bäderangebote als freiwillige Leistung künftig nicht leicht haben. Unter diesen Rahmenbedingungen stellt sich umso mehr die Frage nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Dabei hilft keine SchwarzWeiß-Sicht, sondern nur eine differenzierte Betrachtung. Badeseen lassen sich bauartbedingt regelmäßig mit geringeren Defiziten als Frei- oder Hallenbäder betreiben. Die Verbindung von Badeseen mit Campingplätzen ergibtzu-

Dr. Ulrich Keilmann leitet die Abteilung Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt. Foto: BS/privat

dem wechselseitige Vorteile. Zunächst stellt für einen Campingplatz ein angegliederter Badesee eine Attraktion und ein Abgrenzungsmerkmal gegenüber anderen Campingplätzen dar. Bei der Kombination von Badesee und Campingplatz können Sanitärgebäude und Kasseneinrichtungen teilweise gemeinsam genutzt werden. Damit werden gegenüber einem reinen Badeseebetrieb Investitionen verringert. Ebenfalls können Teile des Personals für beide Einrichtungen eingesetzt werden (Kassen-, Reinigungs- und technisches Personal). Der gemeinsame Personaleinsatz schafft Vertretungsmöglichkeiten und Personalkostenreduzierungen. Dies ist aber keinesfalls eine Empfehlung an alle Kommunen, Badeseen zu errichten und mitsamt Campingplätzen zu betreiben. So spielt beispielweise Art und Umfang des Tourismus in der Kommune eine Rolle, um die für den Betrieb eines Campingplatzes entsprechende Nachfrage zu bedienen. Es gibt keine Blaupausen. Alternativ lassen sich etwa durch eine Verkleinerung der Grünflächen des Badeseegeländes Arbeits- und Sachkosten einsparen, beispielsweise für Laub- und Rasenarbeiten. Lesen Sie mehr zum Thema “Schwimmbäder und Badeseen” im Jahrbuch für öffentliche Finanzen 1-2021, S. 475 ff. sowie im Kommunalbericht 2020, Hessischer Landtag, Drucksache 20/3456 vom 25. September 2020, S. 272 ff. Der vollständige Kommunalbericht ist kostenfrei unter rechnungshof.hessen.de abrufbar.

“Schmölln steht vorbildlich bei der Umrüstung auf LED im Vergleich zu anderen Kommunen da”, ist Bürgermeister Sven Schrade (SPD) überzeugt. Und das zu Recht. 87 Prozent der Beleuchtung der Stadt in ihrer alten Gebietsstruktur werden bis Ende des Jahres umgerüstet sein. In den neuen Ortsteilen, die im Zuge der thüringischen Gemeindegebietsreform hinzugekommen sind, liegt der Anteil der LEDTechnik bei 52 Prozent. Der Austausch der Leuchten ist Teil des Maßnahmenprogramms als global nachhaltige Kommune. Und die Ergebnisse können sich sehen lassen: Im Vergleich zum Jahr 2002 hat sich der Energieverbrauch der Stadt um die Hälfte reduziert: Von 833.000 Kilowattstunden/Jahr auf 397.000 Kilowattstunden/Jahr. Das entspricht einer Entlastung des städtischen Haushaltes von jährlich rund 130.000 Euro und reduziert den CO2-Ausstoß um 175 Tonnen/Jahr.

Global denken, lokal handeln

Das thüringische Beispiel zeigt: Um die Klimaschutzziele zu erreichen, bedarf es konkreter Maßnahmen vor Ort. Ganz im Sinne der lokalen Agenda-Politik aus den 1990er-Jahren, “Global denken, lokal handeln”. Zudem ergeben viele kleine Teile ein Ganzes. Energieeinsparmaßnahmen bei der öffentlichen Beleuchtung sind ein Stück des Kuchens, genauso wie Maßnahmen im Bereich der Gebäudesanierung, die verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien, eine klimagerechte Stadtplanung sowie eine umweltschonende Mobilität. Aber die öffentliche Beleuchtung ist kein kleines Stück des Kuchens: “Mehr als ein Drittel des kommunalen Energieverbrauchs entfällt derzeit auf die Beleuchtung von Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen”, sagt Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB). Er bezifferte das Einsparpotenzial einer deutschlandweit rundum sanierten öffentlichen Beleuchtung auf rund 500 Millionen Euro beziehungsweise 2,2 Milliarden Kilowattstunden. Letzteres entspräche einer CO2 Einsparung von jährlich rund 1,4 Millionen Tonnen. Dafür ist ein modernes Lichtmanagementsystem entscheidend, gekoppelt mit einem Betriebsmittelmanagement, heißt es in der Dokumentation “Kommunale Außenbeleuchtung – Draußen wird es digital” des DStGB. Für die Lichtsteuerung eigneten sich modulare und flexible Systeme am besten, bei denen sich die einzelnen Komponenten bedarfs- und situationsgerecht zu einer maßgeschneiderten Lösung kombinieren ließen. Zudem ermögliche das Betriebsmittelmanagement einen möglichst reibungslosen und effizienten Betrieb der Lichtpunkte. So könnten über digitale Monitoringdienste die Betriebsdaten jedes einzelnen Lichtpunktes im Netzwerk hinsichtlich Status, Betriebsdauer, Schaltungshäufigkeit und Energieverbrauch ausgewertet werden, schreiben der Beigeordnete Norbert Portz und Referatsleiter Bernd Düsterdiek vom DStGB.

LED als Schlüsseltechnologie

MELDUNGEN

Mit moderner Beleuchtung Klimawandel begegnen/Neue Dokumentation des DStGB

95 Prozent LEDs

(BS/mj) Die Kreisstadt Pinneberg in Schleswig-Holstein will bis 2024 einen Großteil ihrer Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Beleuchtung umrüsten. Die Investition kostet rund 1,1 Millionen Euro, würde sich aber bereits nach dreieinhalb Jahren amortisieren, berichtet Bürgermeisterin Urte Steinberg. Bis Herbst 2022 sollen 3.040 Leuchten ausgetauscht werden, im Frühjahr 2023 folgen weitere 648 Leuchten. Steinberg: “Damit kann die Gesamtmaßnahme, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel, deutlich schneller als erwartet realisiert werden.” Ursprünglich sollte die Umstellung erst Ende 2024 abgeschlossen sein. Rund 450 Tonnen CO2-Ausstoß pro Jahr will Pinnenberg mit dieser Maßnahme einsparen. Je nach Lampentyp betrage die Energieeinsparung zwischen 55 und 81 Prozent.

(BS/Jörn Fieseler) In Schmölln im Altenburger Land in Thüringen, 25 Kilometer östlich von Gera, sind 80 Prozent der Straßenbeleuchtung auf LED umgerüstet. Die 12.000-Einwohner-Stadt ist eines von zahlreichen Beispielen für die Modernisierung der Außenbeleuchtung als Beitrag zum Klimaschutz. Zugleich kommt man so der Idee der Smart City einen Schritt näher. Für alle, die ebenfalls ihre Straßenbeleuchtung aus dem einen oder anderen Grund umrüsten wollen, gibt es eine neue Hilfestellung.

LED-Technik in der Straßenbeleuchtung hilft nicht nur, CO2-Emissionen und Kosten zu senken. Neue Lichtsysteme sind ein wichtiger Baustein für die Smart City.

Foto: BS/SV_produktion, stock.adobe.com

Fördergelder vom Bund

Allerdings werden Kommunen nicht zwangsläufig in neue Straßenlaternen investieren, wenn die bestehenden Laternen und Lampen noch nicht abgeschrieben sind oder eine Ersatzbeschaffung notwendig wird. Es ist und bleibt eine Kostenfrage und eine Frage der Strapazierfähigkeit kommunaler Haushalte. Das Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit stellt noch bis Ende des Jahres 2021 Fördergelder zur Verfügung. Bis 31. Dezember 2021 haben Städte und Gemeinden noch die Möglichkeit, Fördergelder zu beantragen. Voraussetzung: Mindestens 50 Prozent der CO2 Emissionen müssen durch die Sanierung eingespart werden. In dem Falle winken Fördergelder von bis zu 60 Prozent des Ge-

3.000 Kelvin für Aalens Straßenbeleuchtung

(BS/mj) Dank Förderung des Bundesumweltministeriums (BMUB) kann die Stadt Aalen die Sanierung ihrer Straßenbeleuchtung fortsetzen. An Haupt- und Nebenverkehrsstraßen sollen 386 QuecksilberdampfHochdrucklampen durch hocheffiziente LED-Leuchten mit der Lichtfarbe 3.000 Kelvin ersetzt werden. Die Technik zeichnet sich durch bessere Lichtqualität, längere Lebensdauer und einen stark reduzierten Energiebedarf aus. 80 Prozent des Energiebedarfs und 138.507 kWh Strom spare man so pro Jahr und 1.634 Tonnen CO2 Ausstoß innerhalb von 20 Jahren. Die Umrüstung kostet rund 297.000 Euro, wovon rund 89.000 Euro durch die “Nationale Klimaschutzinitiative” des BMUB gefördert werden. Das Programm verankert bundesweit Klimaschutzmaßnahmen vor Ort, wovon Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen profitieren. samtvolumens. Gefördert werden sowohl die Demontage und Entsorgung der Altanlagen als auch die Errichtung der neuen Anlage bis zur Implementierung eines Lichtmanagementsystems. Langfristig führt kein Weg an smarten, steuerbaren Systemen vorbei. Aber Städte und Gemeinden müssen keineswegs das “volle Programm” auf einmal umsetzen, so Portz und Düsterdiek. Mit netzwerkfähigen Leuchten mit offenen Schnittstellen lasse sich die Grundlage für ein smartes Beleuchtungsnetzwerk legen und später weiter ausbauen und mit SmartCity-Komponenten versehen. Dabei sind dem Ideenreichtum keine Grenzen gesetzt: So ist der Einsatz von Kameras für eine Überwachung von kritischen Bereichen, Notrufknöpfe für das individuelle Sicherheitsgefühl oder Lautsprecher für Durchsagen im Not- und Gefahrenfall ebenso denkbar wie die Installation von WLAN-Routern für ein flächendeckendes freies Netz im Stadtgebiet. Und natürlich können zahlreiche Sensoren an den Lichtmasten installiert werden, etwa zur Messung von Bewegungsströmen zur Lichtsteuerung, zur Optimierung der Verkehrsführung oder zur Detektion von freien Parkplätzen. So weit ist man in Schmölln noch nicht. Dort soll die Umrüstung auf LED-Technologie erst in drei Jahren abgeschlossen sein.

Energieeffiziente Beschaffung

Mit Light as a Service erfüllen Kommunen Klimaziele

(BS/Guido Weyhausen*) Deutschland soll früher klimaneutral werden. Bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. Eine große Herausforderung für Kommunen. In puncto Energieeffizienz werden öffentliche Auftraggeber schon seit 2020 stärker in die Pflicht genommen.

Die Verwaltungsvorschrift AVVEnEff setzt den Schwerpunkt bei der Beschaffung energieeffizienter Leistungen auf lebenszyklusorientierte Lösungen, die wirtschaftlich und umweltfreundlich sind und dabei qualitative Kriterien wie Langlebigkeit, Reparaturfähigkeit, Austausch und Recyclebarkeit der Produkte sowie Alternativen wie Mietmodelle berücksichtigen. Eine zukunftsweisende Lösung, mit der Kommunen Klimaziele und Vorgaben abdecken können, bietet das Light-as-a-Service(LaaS)Konzept der Deutschen Lichtmiete. Es ermöglicht das Outsourcen der Beleuchtungsmodernisierung und Mieten der fertigen Beleuchtung. Beim Klimaschutz spielt die öffentliche Infrastruktur eine wichtige Rolle. Ein erheblicher Teil der klimaschädlichen Emissionen fällt hier an: etwa in Schulen, Krankenhäusern, Sport- und Freizeitanlagen, bei Energieversorgung, Verkehr und Mobilität. Ein hohes Einsparpotenzial liegt in der energetischen Modernisierung der Beleuchtung. Und die will nachhaltig geplant sein, da Entscheidungen zur Beschaffung langfristige Auswirkungen haben. Umso wichtiger werden Aspekte wie Kosten- und Personaleinsparung, nachhaltige Versorgung und Bewirtschaftung, rasche Realisierung und Amortisation, Flexibilität und Planungssicherheit. Doch gerade hier fehlt den Leitungsmitarbeitern im öffentlichen Sektor oft das Fachpersonal für das effektive Projekt- und Kostenmanagement – und der Investitionsspielraum. Eine zukunftsweisende Lösung, mit der die öffentliche Hand Energieeffizienz ökologisch und wirtschaftlich realisiert, ist die Beleuchtungsmodernisierung im Light-as-aService-Konzept der Deutschen Lichtmiete.

Klimaschutz mit Full-ServiceMietmodell

Vorteil für Kommunen: Durch das LaaS-Komplettpaket fallen keine personellen Aufwände an und es entstehen auch keine Risiken für Planung und laufenden Betrieb der Lichtanlage. Zudem wird das Haushaltsbudget nicht durch hohe Erstinvestitionen belastet. Alle für die Umrüstung erforderlichen Leistungen sind im Full-Service-Mietmodell enthalten: Bedarfsanalyse, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Lichtplanung und Produktauswahl mit langlebigen, energie- und CO2-sparenden LED-Leuchten sowie Installation und Wartung. Die Nutzung der Beleuchtung inklusive Umrüstung wird über eine festgelegte monatliche Mietrate abgedeckt, die Vorfinanzierung übernimmt die Deutsche Lichtmiete. Mit Light as a Service der Deutschen Lichtmiete deckt die öffentliche Hand auch die seit Mai 2020 geltende AVV-EnEff ab und profitiert von einer klimafreundlichen Lösung, die alle Vorgaben für Beleuchtungsanlagen im öffentlichen Raum erfüllt, maximale Flexibilität und Planungssicherheit ermöglicht.

*Guido Weyhausen arbeitet als Projektmanager Marketing bei der Deutschen Lichtmiete®.

Dank Light-as-a-Service-Konzept der Deutschen Lichtmiete wird die JVA Tegel im kompletten Innen- und Außenbereich mit modernsten LED-Leuchten beleuchtet.

Foto: BS/Senatsverwaltung für Justiz, euroluftbild.de, Robert Grahn

Glasfaser für Brandenburg

Eigenwirtschaftlicher Ausbau sichert die Infrastruktur

(BS/Hans Güldenpenning*) Die Zeit beim Glasfaserausbau rennt davon. Das Ziel vieler Kommunen lautet, schnell eine Flächendeckung umzusetzen und keine Zeit mehr zu verlieren. Dabei setzen viele engagierte Kommunen in Brandenburg gezielt auf Kooperationsverträge mit der DNS:NET, die als Berlin/Brandenburger Unternehmen die Belange vor Ort gut einschätzen kann und im eigenwirtschaftlichen Ausbau den FTTHAusbau umsetzt.

SharePoint-Beteiligungsmanagement

Grundlage der digitalen Gremienarbeit im Aufsichtsrat

(BS/Lars Scheider) Die Digitalisierung der Gremienarbeit im Aufsichtsrat ist nicht erst seit der Covid-19-Pandemie ein topaktuelles Thema. Bereits die Selbstevaluation der Aufsichtsratsmitglieder der städtischen Beteiligungsunternehmen in Frankfurt am Main nach der Kommunalwahl 2016 in den Jahren 2017/2018 hatte als eine wesentliche Forderung dieses Thema auf der Agenda.

Aufsichtsratsunterlagen können bei Themen wie Jahresabschluss und Wirtschaftsplan schnell über 600 Seiten Umfang haben. Größere Beteiligungsunternehmen setzen deshalb häufig schon spezielle Datenbanklösungen ein. Diese Einzellösungen können jedoch für den Konzernverbund Stadt keinen einheitlichen Standard setzen, der für die Gremienarbeit des städtischen Beteiligungsmanagements aber unerlässlich ist. Deshalb hat das Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt am Main mit dem SharePoint-Beteiligungsmanagement einen städtischen Standard für den Konzernverbund aufgebaut. Der Aufbau des SharePoints-Beteiligungsmanagements erfolgte durch kluge Prozessorganisation im laufenden Betrieb während der Phase des zweiten Lockdowns ab Oktober 2020 in intensiver Zusammenarbeit mit dem städtischen Amt für Informations- und Kommunikationstechnik. In der ersten Projektphase (Oktober 2020 bis Januar 2021) wurde der SharePoint mit 66 wesentlichen Beteiligungsgesellschaften mit rund 2.000 Arbeitsstunden (+ etwa 500 Arbeitsstunden IKT) aufgebaut. In der zweiten Projektphase (Februar bis März 2021) wurden über 200 Mitarbeiter der städtischen Beteiligungsgesellschaften aus dem Bereich Gremienbüros und Rechnungswesen in drei Infoveranstaltungen in den SharePoint Beteiligungsmanagement aufgenommen.

Maßnahmen zum Datenschutz

In der dritten Projektphase (April bis Juni 2021) wurden 51 Mitarbeiter aus der Stadtkämmerei und dem Revisionsamt in das SharePoint-Beteiligungsmanagement aufgenommen. Die Informationsveranstaltung erfolgte am 11. Juni 2021. Zwar konnten hier die Berechtigung ohne sogenanntes Token vergeben werden, da es sich um interne Kunden des SharePoint handelt. Allerdings sind aufgrund des städtischen Aufgabenverteilungsplans und des damit verbunden rechtlichen Rahdaten sowie externen Dritten wie z. B. Thüga-Vertretern bei der Mainova oder Remondis bei der FES) beträgt 637 Mandate. Erhebliche Verbesserung

mens besondere Anforderungen an die Vertraulichkeit der Daten und den Datenschutz zu stellen. Insofern musste eine interne Überwachungssoftware installiert werden, die den Datenzugriff aus den Ämtern überwacht. Dies wurde in internen Meetings mit dem IKT, Referat Datenschutz und ITSicherheit, und dem Personalrat intensiv abgestimmt. In der vierten Projektphase (Juli bis September 2021) werden die Aufsichtsratsmitglieder der städtischen Beteiligungsunternehmen in das SharePoint-Beteiligungsmanagement aufgenommen, sodass sich dann der Kreis nach einem Jahr mit rund 3.000 Arbeitsstunden zum Beteiligungsmanagement schließen wird. Damit wird es mindestens zu einer Verdreifachung der zu pflegenden Zugriffsberechtigungen kommen, denn die Gesamtzahl aller Aufsichtsratsmandate (bestehend aus städtischen Vertretern mit 267 Mandaten, Arbeitnehmervertretern bei mitbestimmten Aufsichtsräten mit über 100 Man-

Durch fortschreitende Digitalisierung und umfangreichere Datenmengen reicht die begrenzte Übertragungsgröße von zehn MB in Outlook nicht mehr aus. Lars Scheider ist Abteilungs- Der Einsatz der leiter Beteiligungsmanage- Microsoft-Sharement der Stadtkämmerei der Point-TechnoloStadt Frankfurt am Main. gie hat zu einer Foto: BS/privat erheblichen Verbesserung der Datenzugriffsgeschwindigkeit geführt. Darüber hinaus wird auch die Transparenz und Datenverfügbarkeit im Beteiligungsmanagement deutlich erhöht, was aufgrund des verstärkten mobilen Arbeitens der Mitarbeitenden des Beteiligungsmanagements unerlässlich ist. Der Einsatz des SharePointsBeteiligungsmanagements wird zu einer erheblichen Verbesserung der Effizienz der Kommunikation des immer komplexer werdenden Konzernverbundes Stadt Frankfurt am Main führen, bedingt aber dann auch ein komplexes Berechtigungskonzept, um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten. Mehr zum Thema Zum SharePoint-Beteiligungsmanagement hat die Stadt Frankfurt am Main ein Handbuch erstellt. Dies steht zum Download unter www.beteiligungsmanagement. stadt-frankfurt.de bereit.

Nachdem die DNS:NET bereits im Mai 2021 mit dem Spatenstich in Mittenwalde-Ragow den Glasfaserausbau für die Stadt startete, wurde am 26. August die feierliche Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Mittenwalde und der DNS:NET vollzogen. Somit gilt: Die Haushalte in der Stadt Mittenwalde im Landkreis Dahme-Spreewald können sich auf Bandbreiten von 2,5 Gigabit/s freuen. Es wird hier im eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die DNS:NET der Glasfaserausbau “Made in Brandenburg” realisiert. Mittenwaldes Bürgermeisterin Maja Buße: “Wir freuen uns, dass mit dem heutigen Tag der Weg hin zu einer zukunftssicheren Infrastruktur geebnet werden kann und dass wir die DNS:NET als Partner für die Stadt gewinnen konnten.” Nach gründlicher und gewissenhafter Prüfung durch die örtlichen Gremien konnte die Kooperationsvereinbarung finalisiert und zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Nachdem sich zunächst verschiedenste Anbieter für die Region engagieren wollten, konzentriert sich das Umsetzungsthema für den Breitbandausbau mittlerweile auf sehr wenige Anbieter. Die DNS:NET konnte für die Versorgung mit Glasfaser gewonnen werden und wird im Zuge des eigenwirtschaftlichen Ausbaus Gebiet für Gebiet für die Realisierung analysieren. In Mittenwalde könnte durch die Vereinbarung die komplette Stadt ausgebaut werden, je nach Vorvermarktungslage und Interesse der Bürger wird dies seitens der DNS:NET entsprechend realisiert, einige Ortsteile liefen bzw. laufen zwischenzeitlich Gefahr, nicht konsequent dem technischen Stand entsprechend ausgebaut zu werden.

Landkreis Barnim

Auch Bernau bei Berlin wird zur Gigabitregion. Die Stadt und Mittelzentrum im Landkreis Barnim hat knapp 40.000 Einwohner und wächst stark. Am 31. August 2021 wurde der Kooperationsvertrag zum Glasfaserausbau zwischen der Stadt und DNS:NET im Neuen Rathaus von Bernau feierlich unterzeichnet. “Mit dem Breitbandausbau wollen wir als Kommune sicherstellen, dass die Menschen und Unternehmen in unserer Stadt mit High-Speed-Internet versorgt werden und somit am digitalen Leben vollumfänglich teilhaben können”, sagte Bürgermeister André Stahl bei der Vertragsunterzeichnung. Stefan Holighaus, Mitglied der Geschäftsleitung der DNS:NET, ergänzt: “Wir freuen uns über das große Interesse und Engagement der Bernauer Bürger und werden somit in der Region über den direkten Ausbau mit Glasfaserinfrastruktur Bandbreiten von bis zu 2, 5 Gbit/s realisieren, was einen bundesweiten Spitzenwert darstellt und Bernau zur Gigabitregion macht. Für viele weitere tausend Haushalte wird es also bald die Gigabitgeschwindigkeit – made in Brandenburg geben.” In den kommenden Wochen werden im eigenwirtschaftlichen Ausbau über 200 Kilometer Tiefbau und die Anbindung der Bernauer Ortsteile Börnicke, Birkenhöhe, Birkholzaue sowie im zur Gemeinde Ahrensfelde gehörenden Elisenau realisiert. Hardy Heine, Ansprechpartner für die Kommunen: “Die Resonanz seitens der Brandenburger Kommunen ist enorm. Wir freuen uns außerordentlich, dass wir dank engagierter Bürger und Ortsvorsteher die Stadt Bernau und angrenzende Orte bei der Umsetzung ihrer digitalen Infrastruktur unterstützen können.” MELDUNG

Einzelhandel fit für die Zukunft

(BS/mj) Mit rund 1,2 Millionen Euro fördert Baden-Württemberg die Beratung kleiner und mittlerer Einzelhandelsunternehmen bei der Bewältigung des Strukturwandels. “Wir wollen den Einzelhandel fit für die Zukunft machen und seine Wettbewerbsfähigkeit über die Pandemie hinaus nachhaltig stärken”, erklärt Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Schon vor der Pandemie hätten Digitalisierung, Online-Handel und breit gefächerte Konsumenteninteressen die Branche nachhaltig verändert, erläutert die Ministerin. Das Beratungsangebot “Intensivberatung Zukunft Handel 2030” helfe, diesen Strukturwandel und die Auswirkungen der CoronaPandemie zu bewältigen, indem Einzelhandelsunternehmen bei der Ausrichtung ihrer Geschäftskonzepte professionell unterstützt und begleitet würden. Umgesetzt wird das Projekt von der Unternehmensberatung Handel GmbH in Kooperation mit der Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand. Bis zum Ende der Projektlaufzeit im Dezember 2022 will man rund 450 Einzelhandelsunternehmen erreichen.

Klasse(n)häuser für Hamburg

Kautschuk-Beläge unterstützen umweltgerechte Lernwelten

(BS) Kautschuk-Beläge für ein zukunftsweisendes Modellprojekt – mit modular vorgefertigten “Klassenhäusern” reagiert die Freie Hansestadt auf die wachsenden Schülerzahlen und den damit einhergehenden Bedarf an Unterrichtsräumen.

Die im Fertighausbau erprobte Modulbauweise verkürzt die Bauzeit erheblich, verringert witterungsbedingte Verzögerungen und reduziert die Beeinträchtigungen des Schulbetriebs. Zugleich wird eine verlässlich hohe Qualität der Innenausstattung mit langlebigen, strapazierfähigen und hochwertigen Materialien sichergestellt. Denn die “Klassenhäuser” sind keine Zwischenlösung, sondern erfüllen die hohen Hamburger Nachhaltigkeits-Standards für Schulbauten und wurden mit dem DGNB-Siegel in Gold zertifiziert. Im Vorfeld wurden die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der verwendeten

Kauschuk-Beläge von nora systems sind in Hamburgs Klassenhäusern wie hier an der Scheeßeler Kehre als Standardbelag festgelegt. Foto: BS/Jan Kocovski

Kautschuk-Beläge in Langzeittests geprüft, danach wurden sie – wie auch in vielen anderen Städten und Kommunen – als Standardbelag für Schulbauten festgelegt.

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