Infofolder Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe 2014

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Pichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe EIN RATGEBER VON


Du hast Rechte – auch im Praktikum! Als Schülerin oder Schüler einer höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Kultur- und Kongressmanagement sowie an Tourismus- und Hotelfachschulen musst du laut Lehrplan ein Pflichtpraktikum absolvieren. Manchmal ist auch ein zusätzliches sogenanntes „fakultatives Praktikum“ vorgesehen. Diese Praktika sollen dir helfen, deine schulische Ausbildung in der beruflichen Wirklichkeit umzusetzen. Aber natürlich gibt es dabei auch Regeln, die dafür sorgen, dass deine Rechte nicht zu kurz kommen. Denn vom Praktikum soll vor allem einer profitieren: Du selbst! Deshalb haben wir in dieser Broschüre wichtige Informationen und Tipps für dich zusammengetragen. Viel Spaß beim Lesen.

AK-Präsident Siegfried Pichler

Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg; Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Jürgen Fischer; Layout: Ursula Brandecker; alle Markus-SittikusStraße 10, 5020 Salzburg · Autor: AK Tirol; Druck: Geschützte Werkstätten - Integrative Betriebe Salzburg GmbH · Titelfoto: Fotolia · www.ak-salzburg.at · Stand: Kern AK Tirol 01/2014, Umschlag AK Salzburg aktualisiert 05/2014


PFLICHTPRAKTIKUM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE

Inhalt Deine Arbeiterkammer .......................................2 Die Grundlagen deines Praktikums ...................2 Deine Arbeitszeit................................................3 Deine Entlohnung...............................................4 Deine Unterkunft und Verpflegung ....................5 Du und das Finanzamt.......................................5 Deine Haftung ....................................................5 Praktikum im Ausland........................................6 Deine Checkliste ................................................7

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DEINE ARBEITERKAMMER Die Arbeiterkammer ist deine gesetzliche Interessenvertretung. Als Praktikantin bzw. Praktikant bist du Mitglied der AK. In den verschiedenen Abteilungen unseres Hauses beraten wir dich unter anderem in folgenden Bereichen: Arbeitsrecht, Konsumentenschutz, Bildung, Sozialfragen. Unser Angebot sowie der eventuell von dir benötigte Rechtsschutz sind kostenlos.

DIE GRUNDLAGEN DEINES PRAKTIKUMS Du musst im Rahmen deines Schullehrplanes ein Pflichtpraktikum absolvieren. Im Hotel- und Gastgewerbe geschieht dies innerhalb eines ganz normalen Arbeitsverhältnisses, d.h. dass alle arbeitsrechtlichen Vorschriften (Kollektivvertrag, Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, Urlaubsgesetz usw.) gelten. Zwischen dir und dem Arbeitgeber wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen, der bei minderjährigen Schülern auch von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss. Ein Vertragsmuster erhältst du in deiner Schule oder bei deiner AK. ACHTUNG: Dein Arbeitsverhältnis ist befristet und somit nicht kündbar. In schwerwiegenden Fällen kann es aber sowohl durch dich als auch durch den Betrieb vorzeitig aufgelöst werden. In diesen Situationen bitte melde dich umgehend bei uns.

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Sch端l er i nnen


DEINE ENTLOHNUNG Dein Lohn ist die Lehrlingsentschädigung jenes Lehrjahres, das der von dir zuletzt besuchten Schulklasse entspricht. Darüber hinaus musst du monatlich einen Lohnzettel (Abrechnung) erhalten, auf dem alle Bezüge sowie die Abzüge (Sozialversicherung, Krankenscheingebühr, eventuell Vorschuss) aufgelistet sind. Am Ende deines Praktikums erhältst du eine Endabrechnung, die folgende Punkte enthält: n Lohn bis zum letzten Arbeitstag n Anteilige Jahresremuneration (Urlaub und Weihnachtsgeld) – nur bei mindestens zweimonatiger Tätigkeit n Urlaubsersatzleistung für nicht konsumierten Urlaub n Feiertagsarbeit und Überstunden müssen extra abgegolten werden Im Krankheitsfalle musst du deinen Betrieb unverzüglich informieren und ehest möglich eine ärztliche Krankschreibung vorlegen. Dann bekommst du den Lohn bis zu sechs Wochen lang vom Arbeitgeber weiterbezahlt. ACHTUNG: Lohnansprüche (auch Überstundenabgeltung) verfallen, wenn du sie nicht rechtzeitig mit Hilfe der AK geltend machst! HINWEIS: Deine genaue Entlohnung erfährst du bei der AK; dort können auch alle Abrechnungen überprüft werden.

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DEINE UNTERKUNFT UND VERPFLEGUNG Grundsätzlich gilt hier freie Vereinbarung mit dem Betrieb. Meistens werden diese Leistungen aber kostenlos zur Verfügung gestellt. Deine Unterkunft muss bestimmte Mindeststandards erfüllen: Fenster, versperrbarer Kasten, Bett mit Bettzeug, Waschgelegenheit.

DU UND DAS FINANZAMT Auch während des Praktikums erhalten deine Eltern die Familienbeihilfe bezahlt. Erst ab einem bestimmten Jahreseinkommen (2014: € 10.000,– brutto abzüglich Sozialversicherungsbeitrag ohne Sonderzahlungen) wird die Familienbeihilfe gestrichen. Bis fünf Jahre nach deinem Praktikum kannst du bei deinem Finanzamt eine sogenannte Arbeitnehmerveranlagung mit dem entsprechenden Formular durchführen. In diesem Fall erhältst du einen bestimmten Betrag (»Negativsteuer«) zurück. Das Formular und weitere Informationen erhältst du bei deiner Arbeiterkammer.

DEINE HAFTUNG Wenn du bei der Arbeit dem Betrieb oder auch Gästen einen Schaden zufügst, kannst du dafür unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden. Sollte von dir in einem solchen Fall eine Wiedergutmachung gefordert werden (z.B. durch Lohnabzug), bitte melde dich sofort in der AK!

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PRAKTIKUM IM AUSLAND Solltest du dich f체r eine Praxisstelle im Ausland interessieren, beachte, dass die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes gelten. Die AK kann in diesen F채llen keinen Rechtsschutz garantieren.

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DEINE CHECKLISTE vor dem Praktikum n Ich habe einen Praxisbetrieb gefunden und die Schule informiert. n Ich habe einen schriftlichen Vertrag unterschrieben. n Ich habe meine Unterkunft und Verpflegung geregelt. n Ich weiß, wer mir wichtige Informationen über mein Praktikum gibt. während des Praktikums n n n n

Ich bin bei der Gebietskrankenkasse gemeldet. Ich erhalte meinen monatlichen Lohn und die Abrechnungen. Ich schreibe täglich meine Stunden mit. Ich weiß, wer mir bei Fragen und Problemen hilft.

nach dem Praktikum n n n

Ich habe meine Ansprüche und meine Endabrechnung erhalten. Ich habe meine Arbeitspapiere (Jahreslohn- zettel fürs Finanzamt, Praxisbestätigung für die Schule) erhalten. Ich weiß, wo ich meine Endabrechnung kontrollieren lassen kann.

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Autor: Dr. Peter Schumacher; Arbeiterkammer Tirol Stand: J채nner 2014

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Bezirksstellen: Pongau: Gasteiner Straße 29 5500 Bischofshofen Telefon: 06462-2415 Fax: 06462-3113 -20 Kammer für Arbeiter und Angestellte Markus-Sittikus-Straße 10 5020 Salzburg Tel.: 0662-8687 Fax: 0662-876258 www.ak-salzburg.at kontakt@ak-salzburg.at Bezirksstellen:

Pinzgau: Ebenbergstraße 1 5700 Zell am See Telefon: 06542-73777 Fax: 06542-74124-22 Flachgau: Kirchenstraße 1b 5202 Neumarkt Telefon: 06216-4430 Fax: 06216-7845-14

Pongau: Gasteiner Straße 29 5500 Bischofshofen Telefon: 06462-2415 Fax: 06462-3113 -20

Tennengau: Bahnhofstraße 10 5400 Hallein Telefon: 06245-84149 Fax: 06245-84149-76

Pinzgau: Ebenbergstraße 1 5700 Zell am See Telefon: 06542-73777 Fax: 06542-74124-22

Lungau: Schlossparkweg 6 5580 Tamsweg Telefon: 06474-2349 Fax: 06474-2349-14

Flachgau: Kirchenstraße 1b 5202 Neumarkt Telefon: 06216-4430 Fax: 06216-7845-14 Tennengau: Bahnhofstraße 10 5400 Hallein Telefon: 06245-84149 Fax: 06245-84149-76 Lungau: Schlossparkweg 6 5580 Tamsweg Telefon: 06474-2349 www.facebook.com/ak4u.community Fax: 06474-2349-14

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Deine Rechte als: 4 Lehrling und junge/r Arbeitnehmer/in 4 Konsument/in

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