Maturareise

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Kammer für Arbeiter und Angestellte Markus-Sittikus-Straße 10 5020 Salzburg Tel.: 0662-8687 Fax: 0662-876258 www.ak-salzburg.at kontakt@ak-salzburg.at

Wenn es nachträglich teurer wird…

Bezirksstellen:

Nachträgliche Reisepreiserhöhungen sind in fast allen Fällen nicht rechtskonform. Sollte ein Veranstalter dennoch auf die Bezahlung bestehen (mitunter werden sonst die Reiseunterlagen nicht ausgehändigt), dann solltet Ihr den Hinweis „Zahlung unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung“ auf dem Zahlungsbeleg vermerken und Euch an die Konsumentenberatung der AK Salzburg wenden.

Pongau: Gasteiner Straße 29 5500 Bischofshofen Telefon: 06462-2415 Fax: 06462-3113 -20 Pinzgau: Ebenbergstraße 1 5700 Zell am See Telefon: 06542-73777 Fax: 06542-74124-22

Mängel reklamieren, dokumentieren Bei Mängeln am Urlaubsort solltet Ihr sofort reklamieren und, falls diese nicht gleich behoben werden, eine schriftliche Bestätigung des Reiseleiters verlangen sowie Fotos oder Videos machen. Nach Rückkehr ist es wichtig, sofort mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen und die Gewährleistungsmängel schriftlich geltend zu machen. Flugverspätungen ab vier Stunden stellen einen Reisemangel dar. Auch hier helfen Euch die Konsumentenberater der AK gerne bei der Durchsetzung Eurer Ansprüche.

Überbuchung, Verspätung: Was tun? Bei Überbuchungen, Annullierungen und Flugverspätungen könnt Ihr von der Fluglinie die Rückerstattung des Flugpreises verlangen, wenn der Flug nicht stattfindet. Betreuungsleistungen, wie Verpflegung und Getränke, sind am Flughafen bei Wartezeiten zu gewähren. In gewissen Fällen könnt Ihr die Auszahlung einer Ausgleichsleistung beanspruchen.

Flachgau: Kirchenstraße 1b 5202 Neumarkt Telefon: 06216-4430 Fax: 06216-7845-14

Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg Autor: Maga Andrea Kinauer Layout: Gabriele Gallei alle 5020 Salzburg, Markus-Sittikus-Straße 10 Druck: Geschützte Werkstätten Integrative Betriebe Salzburg GmbH Bildquelle: Fotolia Stand: 05/2014

Tennengau: Bahnhofstraße 10 5400 Hallein Telefon: 06245-84149 Fax: 06245-84149-76 Lungau: Schlossparkweg 6 5580 Tamsweg Telefon: 06474-2349 Fax: 06474-2349-14

H06o62t-8l6i8n7-e94 Matura-Reise Damit die Reise und Party Eures Lebens wirklich zum Highlight wird

EIN RATGEBER VON


8 Tipps, die Euch Ärger ersparen könnten Gleich zu Beginn Eures letzten Schuljahres werdet Ihr von zahlreichen Maturareise-Anbietern kontaktiert. Sie machen Euch mit tollen Prospekten Lust auf Urlaub und Party. Maturareisen sind zum großen Geschäft geworden. Nicht immer wird dabei mit Eurem Recht als Konsument sorgsam umgegangen. Die AK Salzburg hat für Euch die wichtigsten Tipps zusammengestellt. Damit die Maturareise wirklich zum unvergesslichen Erlebnis wird – im positiven Sinn! Ein erfolgreiches letztes Schuljahr, viel Erfolg bei der Matura und eine tolle Reise wünscht Euch

AGB checken – alles kontrollieren Mit bunten Prospekten und tollen Videos wird Euch Lust auf Urlaub und Party gemacht. Was man Euch jedoch meist nicht zeigt, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Daher fordert die AGB sofort an und lest sie genau durch, bevor Ihr bucht. Buchen bedeutet Vertragsabschluss. Überprüft, ob die gebuchte Leistung mit der Buchungsbestätigung übereinstimmt.

Zeit lassen – Angebote vergleichen Auch der Zeitdruck, auf den immer wieder hingewiesen wird, sollte Euch nicht zu einer voreiligen Buchung verleiten. Zuerst ist es wichtig zu klären, ob man zum Reisetermin sicher Zeit hat (Aufnahmetest für Job oder Uni, Antritt eines Jobs, Bundesheer, Zivildienst etc.) und ob man sich die Reise auch leisten kann. Weiters solltet Ihr unbedingt Preise und Leistungen der verschiedenen Anbieter vergleichen. 14- bis 18-Jährige können über Einkommen aus eigenem Erwerb selbstständig verfügen und sich verpflichten, soweit dadurch nicht die Befriedigung der Lebensbedürfnisse gefährdet wird. Das heißt, dass Ihr, wenn Ihr noch nicht volljährig seid, die Unterschrift Eurer Eltern benötigt, wenn Ihr kein regelmäßiges, eigenes Einkommen habt, das hoch genug ist, um die Reise selbst zu bezahlen.

Siegried Pichler AK Präsident

Stornobedingungen beachten! Das Reisebüro tritt als Vermittler des Reisevertrages auf. Euer Vertragspartner ist der Reiseveranstalter. Voreiliges Buchen kostet Geld. Bei Stornierung einer Reise fallen Stornogebühren an, deren Höhe vom Zeitpunkt der Stornierung abhängt. Tipp: Sobald Ihr wisst, dass Ihr nicht mitreisen könnt, sofort den Veranstalter schriftlich darüber informieren (eingeschriebener Brief!). Bei der Buchung wird oft eine Stornoversicherung angeboten. Ihr schließt hier wiederum einen eigenen Vertrag mit der Versicherung. Fordert die AGB des Versicherers vor dem Vertragsabschluss an. Achtung: Eine Stornoversicherung deckt nur die Kosten, falls der Grund für die Stornierung auch versichert ist (z.B. Krankheit).

Risiko Geld einsammeln minimieren Der Klassenverantwortliche leistet oft einen Großteil der administrativen Arbeit, die eigentlich der Maturareisenanbieter machen müsste. Der Klassenverantwortliche kann Verträge nur für sich selbst abschließen. Das Einsammeln von Geld – oft geht es pro Klasse um zehntausende Euro – birgt natürlich auch ein Risiko. Verlangt daher, sowohl für die Anzahlung als auch für die Restzahlung, vom Veranstalter Zahlscheine für jeden einzelnen Schüler. Die Buchungsbestätigung soll auch an alle Reiseteilnehmer ausgehändigt werden.

Sondervereinbarungen fest machen Alle Sondervereinbarungen wie Bettenanzahl der Zimmer, Meerblick, Balkon etc. sind schriftlich in der Buchungsbestätigung festzuhalten, jedoch nicht als bloßer „Kundenwunsch“, sondern als Vertragsbestandteil. Denn wie das so mit Wünschen ist – die können erfüllt werden oder auch nicht.


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