Schnupperlehre

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Schnupperlehre Berufspraktische Tage/Wochen


Lieber Schnupperlehrling!

Ob und in welchem Bereich man eine Ausbildung beginnt, ist keine leichte Entscheidung. Deshalb bieten viele Schulen berufspraktische Tage oder Wochen an – die so genannte „Schnupperlehre“. Man kann einfach mal in einen Betrieb hineinschauen – den Arbeitsalltag, Pflichten und Aufgaben unverbindlich kennenlernen. Eine Entscheidung über deinen tatsächlichen Werdegang triffst du erst später. Selbstverständlich gibt es aber – ganz wie in der richtigen Lehre – auch hier Regeln, die eingehalten werden müssen. Das Wichtigste haben wir in dieser Broschüre für dich zusammengefasst. Ruf uns einfach an, wenn du weitere Fragen hast. Dein

Siegfried Pichler AK-Präsident

Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg · Redaktion: Dominik Senghaas · Layout: Ursula Brandecker, alle Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg · www.ak-salzburg.at · Druck: Geschützte Werkstätten - Integrative Betriebe Salzburg GmbH · Titelfoto: Fotolia · Stand: Kern AK Stmk, Umschlag AK Salzburg aktualisiert 5/2014


Schnupperlehre Berufspraktische Tage/Wochen


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Was sind „berufspraktische Tage und Wochen“? In vielen Schulen werden „berufspraktische Tage oder Wochen“ durchgeführt. Meist wird dazu „Schnupperlehre“ gesagt. Hier hast du als SchülerIn die Chance, im Rahmen dieser Schulveranstaltung einen Einblick in die Arbeitswelt zu bekommen. Du hast die Möglichkeit, Betriebe genauer unter die Lupe zu nehmen, Arbeitsvorgänge kennenzulernen und eventuell auch kleine Handgriffe unter Anleitung auszuprobieren. Nur so kannst du für dich selbst feststellen, ob du diesen Beruf einmal ausüben möchtest.

Wozu nützt eine Schnupperlehre? Du musst bald die schwierige Entscheidung treffen, wie dein weiterer Ausbildungsweg aussieht. Dabei kann dir die Schnupperlehre helfen. Die Schnupperlehre soll dich auf die Arbeitswelt vorbereiten. Du lernst in Betrieben Berufe kennen und erfährst, welche Anforderungen dazu notwendig sind. Du kannst erkennen, ob dir ein bestimmter Beruf Spaß macht.

Wann darfst du eine Schnupperlehre machen? Eine Schnupperlehre wird grundsätzlich von der Schule organisiert und findet im Unterricht statt. Darüber hinaus können SchülerInnen der 4. Klasse Hauptschule, der 8. und 9. Klasse Sonderschule, der Polytechnischen Schule sowie der 4. Klasse AHS auf ihr Ersuchen die Erlaubnis bekommen, an bis zu fünf Tagen pro Schuljahr dem Unterricht für eine individuelle Berufsorientierung fernzubleiben.

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Wo kannst du eine Schnupperlehre machen? Deine BerufsorientierungslehrerInnen suchen mit deinen Eltern und dir Betriebe aus, in denen du „schnuppern“ kannst. Die BerufsorientierungslehrerInnen organisieren dir auch die Schnupperlehre.

Wie lange dauert eine Schnupperlehre? Im Lehrplan der Schule ist festgelegt, wie lange die Schnupperlehre dauert, ob einzelne Tage oder eine ganze Woche dafür vorgesehen sind.

Was kostet eine Schnupperlehre? Normalerweise kostet eine Schnupperlehre nichts. Kostenbeiträge dürfen nur für Fahrt, Verpflegung (Nächtigung), Eintritte, Kurse, Vorträge, Arbeitsmaterialien, Ausleihen von Gegenständen o. Ä. eingehoben werden. Diese Kosten entstehen deinen Eltern. Tipp: Um finanzielle Unterstützung kannst du bzw. deine Eltern in der Direktion deiner Schule anfragen. Das Schulamt bzw. der Landesschulrat kann Beihilfen gewähren. Wer ist während der Schnupperlehre für dich verantwortlich? Du wirst ständig von einem/r AusbilderIn oder einem/r erfahrenen FacharbeiterIn betreut. Dies ist gerade in Produktionsunternehmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen besonders wichtig. Du musst dich an die Anweisungen des Ausbilders/der Ausbilderin halten, denn in einem Unternehmen lauern sehr viele Gefahren, die du noch nicht erkennen kannst. Es ist nur zu deinem eigenen Schutz.

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Ist die Schnupperlehre ein Arbeitsverhältnis? Die Schnupperlehre ist weder ein Arbeits- noch ein Ausbildungsverhältnis, sondern Teil deines Schulunterrichts. Du hast keine Verpflichtung zu arbeiten. Nur wenn du selbst willst und deine Aufsichtsperson es erlaubt, kannst du unter Anleitung Handgriffe ausprobieren. Auf keinen Fall musst du Reinigungsarbeiten oder Ähnliches im Betrieb machen. Du kannst auch zu keiner Arbeitsleistung gezwungen werden.

Hast du fixe Arbeitszeiten? Die tägliche Anwesenheitspflicht wird von deinem/r BerufskundelehrerIn festgelegt. Deine Anwesenheit im Betrieb ist nur am Tag erlaubt. Die Nachtruhe beginnt um 20 Uhr und endet um 6 Uhr morgens. In Betrieben wie z. B. einer Bäckerei, die Nachtarbeit verrichten, kannst du deine Schnupperlehre daher nur am Tag absolvieren.

Musst du Arbeiten verrichten, die dir aufgetragen werden? Das Gesetz verbietet fixe Arbeitsaufgaben. In deinem Interesse solltest du die Chance aber nutzen und einige Handgriffe unter Anleitung versuchen. Viele Arbeiten sehen oft viel einfacher aus, vor allem bei der Bearbeitung der verschiedensten Materialien. So bekommst du auch ein Gefühl für deinen eventuell zukünftigen Job. Du kannst damit auch deine Geschicklichkeit unter Beweis stellen. Wichtig ist, dass du diese Handgriffe immer unter Aufsicht durchführst, damit Unfälle vermieden werden.

Welche Pflichten hast du? Du musst dich – vor allem was Gefahren im Betrieb angeht – an die Anweisungen d ­ einer LehrerInnen und der MitarbeiterInnen des Betriebes halten. Solltest du den Ablauf der SchulveranAK Infoservice 7


staltung stören oder die Sicherheit der TeilnehmerInnen gefährden, kann dich dein/e LehrerIn ausschließen und nach Hause schicken. Du musst ein Protokoll über deine S ­ chnupperlehre führen, das in der Schule gemeinsam mit den BerufsorientierungslehrerInnen ausgewertet wird.

Wird deine Arbeit entlohnt? Da die Schnupperlehre als Schulveranstaltung gilt und nicht als Arbeitsverhältnis, hast du keinen Anspruch auf Entlohnung.

Was passiert, wenn du in dieser Zeit krank wirst? Wirst du während dieser Zeit krank, solltest du im Betrieb und in der Schule Bescheid geben.

Bist du als Schnupperlehrling auch versichert? In der Zeit, in der du dich in einer Schnupperlehre befindest, muss dich der Betrieb nicht versichern, weil du als SchülerIn eine gesetzliche SchülerInnenunfallversicherung hast.

Wie kannst du eine Schnupperlehre auflösen? Deine Schnupperlehre kannst du jederzeit auflösen. Setz dich mit deinem/r BerufsorientierungslehrerIn in Verbindung und besprich mit ihm/ihr deine Situation. Eine Lösung lässt sich immer finden. Bei Schwierigkeiten stehen wir dir gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Darf man in den Ferien schnuppern? SchülerInnen im oder nach dem 8. Schuljahr dürfen maximal 15 Tage pro Betrieb und Kalenderjahr außerhalb der Unterrichtszeiten schnuppern, wenn die Erziehungsberechtigten einverstanden sind und eine Bestätigung über die Aufklärung über relevante Rechtsvorschriften (z.B. ArbeitnehmerInnenschutz) vorliegt.

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Checkliste n Ich weiß, was eine Schnupperlehre ist. n Ich weiß, in welchem Betrieb ich die Schnupperlehre ablege. n Ich kenne den Unterschied zwischen einer Schnupperlehre und einem Arbeitsverhältnis. n Ich kenne meine Pflichten als Schnupperlehrling. n Ich weiß, wer mir bei Problemen helfen kann.

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