Sonderausgabe Makazin "Steuerlöscher"

Page 1

Infomagazin der AK Salzburg für Betriebsratsmitglieder & SVP | Sonderausgabe/Jänner 2011

www.ak-salzburg.at

Mit zum Wandz Aufh eitun äng g en!

AK/ÖGB-

Steuerlöscher: Holen Sie Ihr Geld zurück!

Für Recht und Gerechtigkeit.


steuern löschen

Jetzt erst recht: Steuern löschen! „Das Sparbudget der Regierung ist enttäuschend und ungerecht. Schenken Sie dem Finanzminister also keinen Euro und holen Sie Ihr Geld zurück. Jetzt erst recht!“, startet AK-Präsident Siegfried Pichler den Steuerlöscher 2011. Der Steuerlöscher von AK und ÖGB ist aus Salzburg nicht mehr wegzudenken: Seit 2008 holen sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Hilfe dieses kostenlosen Services von Jahr zu Jahr mehr Geld vom Finanzminister zurück. Dass dies unkompliziert und unbürokratisch funktioniert, dafür sorgt das bewährte Steuerlöscher-Team von Arbeiterkammer und Gewerkschaft.

3,5 Mio. für die Kaufkraft Im Vorjahr kam dabei ein neuer Rekord zustande: „Die über 3,5 Millionen Euro, die das Steuerlöscher-Team im Vorjahr an Steuergutschriften erreichte, waren in der Tat ein kleines Konjunkturpaket

Impressum Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg, Markus-Sittikus-Straße 10, 5020 Salzburg. Für den Inhalt verantwortlich: Roman Hinterseer; Redaktion: Cornelia Beens (CVD); Layout: Ursula Brandecker; Fotos: acadmy, fotolia; Homepage: www.ak-salzburg.at; E-Mail: mAKazin@ak-salzburg.at; Druck: GWS Handel Produktions GmbH Salzburg; P.b.b. „AK Report“ Nr. 1/2011; Z-Nr. 02Z031838M; Verlagspostamt 5020 Salzburg

2

für die Arbeitnehmer und die Wirtschaft in Salzburg. Die Kunden unserer Aktion sind durchgehend keine Großverdiener. Wir wissen aus der Beratung, dass die Menschen die Steuergutschriften für Anschaffungen oder notwendige Reparaturen dringend brauchen. Das heißt, von unserer Aktion geht auch ein starker wirtschaftlicher Impuls durch die erhöhte Kaufkraft aus. Denn in der aktuellen Lage ist privater Konsum als Motor für die Konjunktur unverzichtbar“, betont Siegfried Pichler, Präsident der AK Salzburg. Auch 2011 werden selbstverständlich wieder die Steuern gelöscht: Nach dem Aktionsstart am 5. Jänner ist das AK-

Servicecenter für Terminvereinbarungen für die persönlichen Beratungen bis 4. März erreichbar (nähere Infos zum Ablauf siehe Seite gegenüber).

Hotline-Start am 5. Jänner „Leider lassen die Salzburger im Jahr aber noch immer rund 20 Millionen Euro an zuviel bezahlter Lohnsteuer beim Finanzminister liegen. Der AK/ ÖGB-Steuerlöscher ist ein unkomplizierter, unbürokratischer Weg, sich das Geld zurückzuholen. Nützen Sie die Gelegenheit und machen auch Sie mit Hilfe des Steuerlöscher-Teams Ihre Arbeitnehmerveranlagung. Es zahlt sich aus!“, appelliert AK-Präsident Pichler.

Steuermythen! Das Sparbudget der Regierung macht bei vielen Sozialleistungen Abstriche. Wieder schultern überwiegend die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Kosten der Krise. Wie eh und je: Lohn- und Umsatzsteuer, die fast zwei Drittel des gesamten Steuer- und Abgabenaufkommens des Bundes ausmachen, sind übrigens jene beiden Einnahmequellen des Staates, die seit 1995 am meisten zur Budgetfinanzierung beigetragen haben. Geht es in der politischen Diskussion aber um konkrete Maßnahmen zum „Fair-Steuern“, dann hagelt es Gegenargumente, wie: Das trifft vor allem den

Mittelstand. Oder: Vermögen, Wirtschaft und Arbeitsplätze wandern ab. Nicht jeder dieser Standpunkte in der Verteilungsdebatte ist richtig. Die Broschüre „Wir wollen Gerechtigkeit! Steuermythen“ erklärt die wichtigsten Irrtümer und kann gratis bezogen werden: Tel.: 0662-8687432; E-Mail: susanne.berger@ak-salzburg.at; Download: www.ak-salzburg.at


steuern löschen

Steuerlöscher gestartet – Hotline bereit! Die Erfolgsgeschichte Steuerlöscher wird von AK und ÖGB Salzburg mit voller Kraft auch heuer fortgesetzt – und so funktioniert der Steuerlöscher 2011: Vom 5. Jänner bis 4. März können beim Servicecenter der AK Salzburg (Montag bis Donnerstag 8-16 Uhr, Freitag 8-12 Uhr) unter der HotlineNummer 0662-8687-86 die persönlichen Beratungstermine vereinbart werden. Danach wird ein Bestätigungsschreiben mit dem Beratungstermin und einer Checkliste zugesandt und beim Beratungstermin erhalten die Kunden den notwendigen FinanzOnline-Code. „Der FinanzOnline-Code ist der Schlüssel zum persönlichen Steuerakt. Und wir machen mit den Kunden über FinanzOnline gemeinsam die jeweilige Arbeitnehmerveranlagung. Eine mögliche Gutschrift wird sofort berechnet!", erklärt der Leiter des Projekts Steuerlöscher, Peter Lederer von der AK Salzburg.

Weitere Infos zum Steuerlöscher: www.ak-salzburg.at Am 1. März 2011 starten die persönlichen Beratungen in der AK Salzburg. Anschließend wird in den Bezirken beraten: u Salzburg Stadt: Peter Lederer, AK-Salzburg 1. März bis 7. April u Hallein: 13. bis 21. April u Bischofshofen: 26. bis 29. April u Tamsweg: Seit der Steuerreform 2009 sind Kinderbetreuungs 26. bis 28. April kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich u Zell am See: absetzbar! Das gilt für Kinder bis zum 10. Lebens 3. bis 6. Mai jahr, pro Kind und Jahr sind das maximal 2.300 u Neumarkt: Euro. Auch Kinderfreibeträge können steuerlich gel jeweils Montag tend gemacht werden. Nutzen Sie diese Steuervor 7., 14., 21. und 28. März teile – mehr auf der Rückseite dieser Ausgabe.

Unser Tipp:

Service für ÖGB-Mitglieder

Steuern löschen direkt im Betrieb: Ein Zusatzangebot für Betriebsratskörperschaften als Service und Möglichkeit der Mitgliedergewinnung ist der „ÖGB-Steuerlöscher“ vor Ort. Dazu kommen Christoph Schulz und Sonja Luginger vom ÖGB Salzburg (im Bild bei der Vorjahrsaktion mit Miele-BRV Richard Pfeifenberger/links) zum Steuerlöschen

direkt in den Betrieb und helfen bei der Arbeitnehmerveranlagung. Die Aktion, die im Vorjahr zum ersten Mal durchgeführt wurde, fand sofort großen Anklang: 43 Betriebsratskörperschaften nahmen diese kostenlose Dienstleistung des ÖGB Salzburg in Anspruch, für 311 ÖGB-Mitglieder konnten insgesamt rund 238.000 Euro vom Finanzminister zurückgeholt werden, was einem durchschnittlichen Betrag von rund 765 Euro pro Person entspricht. Information und Anmeldung: E-Mail: Christoph.Schulz@oegb.at oder Telefon: 0662-881646-218. Auch von der Salzburger Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) wurde das Instrument „Steuerlöscher“ übrigens aufgegriffen: seit 2010 nahmen rund 190 Jugendliche das Angebot in Anspruch, sich bei der Arbeitnehmerveranlagung beraten zu lassen. Als besonderes Service besuchte die Gewerkschaftsjugend die Jugendlichen vor und in den Berufsschulen.

www.ak-salzburg.at

3


Info Kinderbetreuungskosten Hier ein Überblick über die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Nähere Infos unter www.ak-salzburg.at („Steuerlöscher“) oder direkt im AK-Lohnsteuerreferat anrufen: Tel. 0662-8687-93

Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten Ab der Arbeitnehmerveranlagung 2009 („Lohnsteuerausgleich“) sind Kinderbetreuungskosten bis zu einem Betrag von 2.300 € pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.

Allgemeine Voraussetzungen Begünstigt sind nur Kinder bis zum 10. Lebensjahr (behinderte Kinder bis zum 16. Lebensjahr). Beispiel: Das Kind ist im Jänner 2010 zehn Jahre alt geworden, die Kosten für das Jahr 2010 sind noch absetzbar. Für das Kind muss länger als 6 Monate im Kalenderjahr der Kinderabsetzbetrag bzw. der Unterhaltsabsetzbetrag zustehen.

Wer kann die Kosten absetzen? Personen, denen der Kinderabsetzbetrag für dieses Kind für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht, oder dessen (Ehe)Partner/in, oder der unterhaltsverpflichtete (z.B. geschiedene) Elternteil, wenn ihm der Unterhaltsabsetzbetrag für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht, soweit die Kinderbetreuungskosten zusätzlich zum Unterhalt geleistet wurden.

Welche Kosten sind absetzbar? Abzugsfähig sind nur die unmittelbaren Kosten für die Kinderbetreuung. Bis zum Besuch der Pflichtschule ist immer von Kinderbetreuung auszugehen. Danach sind die Aufwendungen für den Schulbesuch und für die Betreuung außerhalb der Schulzeit zu trennen. Die Nachmittagsbetreuung und die Betreuung in einer Ferienschule oder einem Ferienlager sind absetzbar, wenn die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt. Nicht absetzbar sind die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten zum und vom Ferienlager und Kosten für Nachhilfeunterricht. In der Rechnung hat eine detaillierte Darstellung zu erfolgen, aus der die Gesamtkosten und die abzugsfähigen Kosten für die Kinderbetreuung hervorgehen.

Belege für das Finanzamt Zum Nachweis der Kinderbetreuungskosten hat die Kinderbetreuungseinrichtung oder die pädagogisch qualifizierte Betreuungsperson eine Rechnung bzw. einen Zahlungsbeleg auszustellen, der folgende Angaben enthalten soll: • Name und Sozialversicherungsnummer des Kindes, • Zeitraum der Kinderbetreuung, • bei Kinderbetreuungseinrichtungen Name und Anschrift, • bei privaten Einrichtungen Hinweis auf die Bewilligung zur Führung der Einrichtung, • bei pädagogisch qualifizierten Personen Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer und Vorliegen der konkreten Qualifikationen durch Beilage einer Kopie des entsprechenden Zeugnisses (z.B. Kursbestätigung). • Wie alle Belege sind auch diese sieben Jahre aufzubewahren und auf Verlangen dem Finanzamt vorzuweisen.

4


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.