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I Ein stiller, allgegen wärtiger Künstler
Ein stiller, allgegenwärtiger Künstler
Er ist ein Bildhauer, der wie wenige andere mit der Stadt Meran verbunden ist und ihr seinen Stempel aufgedrückt hat: der gebürtige Ultner Blasius Mayrhofer. In Obermais trifft man ihn auf einem Straßenschild.
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„In einem Auslagefenster der Jandl‘schen Buchhandlung ist gegenwärtig eine hübsche Holzschnitzerei (...) ausgestellt. Der Verfertiger dieser Arbeit ist ein junger Ultner, namens Blasius Mayrhofer, welcher ohne jedwede künstlerische Vorbildung, jedoch ausgestattet mit einem vorzüglichen Talente, solch‘ schöne Erzeugnisse der Schnitzkunst liefert. Der junge, begabte Mann hofft , durch den Verkauf seines Werkes in die Lage zu kommen, sich in der Bildhauerkunst weiter ausbilden zu können.“ – so schreibt der „Burggräfl er“ im Mai 1897. Zu diesem Zeitpunkt war Mayrhofer bereits 27 Jahre alt und von „ohne jedwede künstlerische Vorbildung“ kann keine Rede sein. Bereits zehn Jahre zuvor hatte er sich an der k. & k. Fachschule für Holzindustrie in Bozen eingeschrieben und als 1894 die neue Kirche in Vellau erbaut wurde, hat er mit der Dreifaltigkeitsgruppe, den Aposteln Petrus und Paulus, zwei Engeln sowie der Pietà seine Spuren hinterlassen. Er gehört neben Josef Wassler und Alois Schmider zu den drei bedeutenden Künstlern des Burggrafenamtes.
Ein Leben für die Kunst
In der Kirche von St. Walburg im Ultental wird am 18. Jänner 1870 ein Kind getauft . Die Eltern heißen Johann Mairhofer und Th eresia Sonnenburger und haben sich für die Namen Blasius Franziskus entschieden. Es ist ihr drittes Kind nach Johann und Kreszenz. Obwohl der Familienname später mit „y“ geschrieben wird, scheint er hier noch in der Schreibweise mit „i“ auf. Nach dem Besuch der Volksschule in Algund kehrte Blasius auf den heimatlichen Viertelhof zu-
Werbung für das Atelier
rück. Schon früh zeigte sich sein künstlerisches Talent. Nach seiner Zeit an der Fachschule in Bozen lernte er bei Josef Wassler. Er war es auch, der ihm den Auft rag für die erwähnte Dreifaltigkeit am Altar in Vellau vermittelte. Mit dem Honorar konnte er sich ab 1898 eine weitere Ausbildung an der Kunstakademie in München fi nanzieren. Nach gut zwei Jahren zog es ihn wieder nach Südtirol. In Meran eröff nete er in der Habsburger Straße (heute: Freiheitsstraße) ein eigenes Atelier. In seiner Arbeit ist er kreativ, neugierig und unermüdlich, privat hingegen „nicht einer, der viel von sich reden macht, sein Bekanntenkreis ist klein, fast unbekannt“, schreibt Bruno Pokorny zum 60. Geburtstag. In den Werken zeigt sich sein Gespür für das Material, egal, um welches es sich handelt, wie auch sein Sinn für Proportion und Maß. Allein seine wichtigsten Arbeiten aufzuzählen, würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen. Genannt werden sollen hier exemplarisch das Plattatscher- Grabmal in Algund, der Eiserne Michl, die Christus-Figur im Meraner Rathaus und das Trogmann-Denkmal in Untermais. Letzteres schuf er 1909 zu Ehren des Maiser Schützenhauptmanns Blasius Trogmann. In der Zeit des Faschismus wurde das Bildnis gewaltsam vom Sockel gerissen und beseitigt. 50 Jahre sollte es dauern, bis es im Auft rag der Untermaiser Schützen neu gegossen wird.
Die Kunst lebt weiter
Davon hat Mayrhofer nichts mehr mitbekommen. Er starb am 10. März 1944 im Alter von 74 Jahren im städtischen Krankenhaus. Das „Bozner Tagblatt“ veröff entlichte einen kurzen Nachruf: „Ueberall im Land verstreut fi nden wir seine Werke und zahlreiche haben den Weg nach Deutschland, Holland und die anderen nordischen Staaten genommen. Seine Werke sind wie sein Charakter ohne jede Ziererei und Unechtheit, sie atmen den Geist der Heimat, die Verbundenheit mit Mensch und Tier, Berg und Wald, sie sprechen die Sprache des echten Tirolers.“ Um ihn trauerten sein Sohn Hans – damals im Krieg –, seine Tochter Anna, die Schwester Maria und seine Enkelkinder Max und Hansi. Seine Frau Anna Götsch war ihm bereits elf Jahre zuvor vorausgegangen. Erst 1980, zu Mayrhofers 110. Geburtstag, fand im Meraner Kurhaus eine Gedächt nis ausstellung statt, in der rund 60 Werke zu bewundern waren. Gottfried Oberthaler hat im selben Jahr eine Monographie über den Künstler herausgegeben – und die Stadt Meran hat eine Gasse in Obermais nach ihm benannt.
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DER WIEDEHOPF
Der Kuckuck nicket mit dem Kopf Und spricht: Gevatter Wiedehopf, Willst du der beste Tänzer sein Vor allen Vögeln groß und klein, Zeig deine Künste denn im Nu! Ich musicire dir dazu: Kuckuck, Kuckuck! hopp, hopp!
Da hub Gevatter Wiedehopf Gar stolz empor den bunten Schopf, Und hopste lustig, hopp, hopp, hopp! Und freute sich gar sehr darob. Wer gerne tanzt, ist gleich bereit, Und wenn auch nur ein Kuckuck schreit: Kuckuck, Kuckuck! hopp, hopp!
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
Gesehen in Algund. Vogel des Jahres 2022 Idee, Photo und Auswahl des Gedichtes: Martin Geier • Editorisches Konzept: Georg Dekas
Ehrenamt und Besatzungsrecht in Gewässern
Das Ehrenamt sei keineswegs in Not, hat man uns kürzlich bei einem Treff en im Arbeitsministerium mit der für das Ehrenamt und Volontariat zuständigen Unterstaatssekretärin Rossella Accoto und dem Generaldirektor für den Dritten Sektor Alessandro Lombardi erklärt. Die immer noch seit 2017 (!!) ausstehende Finanz- und Steuerregelung für das Ehrenamt sei nun endlich mehrheitsfähig und solle im nächsten Dekret der Regierung „DL aiuti“ vorgelegt werden. Dann können die Vereine endlich abwägen, ob sie ins RUNTS-Register wollen oder besser draußen bleiben. Bei der Gelegenheit konnten wir darüber hinaus ein baldiges Treff en in Präsenz in Bozen mit dem Dienstleistungszentrum DZE, Landeshauptmann, Kulturlandesrat und Vertretern der ehrenamtlichen Vereine vorbereiten. Der Generaldirektor möchte die Stimmung in den Vereinen kennenlernen. Es gebe zwar nur ein Register (RUNTS) im Staat, aber von den sieben Kompetenzbereichen habe das Landesamt in Bozen ausschließliche Kompetenz für fünf Bereiche. Für einen Bereich sei die Handelskammer bzw. das „registro delle imprese“ zuständig und der Staat betreue nur die sog. „reti associative nazionali “ (Netzwerke zwischen Vereinigungen) und diese gebe es in Südtirol noch nicht.
Von großer Bedeutung für Südtirol war auch ein Treff en mit dem österreichischen Nationalratspräsidenten Wolfgang Sabotka in Rom. So müsse es in den Autonomiefragen unbedingt wieder Fortschritte geben, um ungute Entwicklungen wie z. B. beim von Rom kürzlich ausgesprochenen Besatzverbot in Südtirols Gewässern von Bachforellen, Regenbogenforellen, Seeforellen, Bachsaibling und Seesaibling zu verhindern. Diese aus Südtiroler Sicht unverständliche Maßnahme betrifft jetzt 14.000 Fischer im Lande, die bei der römischen Maßnahme nur den Kopf schütteln werden.
Im Schatten der Covid-Pandemie und im stillen Kämmerlein haben die Umweltverbände in Rom Ende 2021 ein Ministerialdekret erwirkt , in wel chem, ohne die Provinzen Bozen und Trient – wo es seit langem Fischereigesetze und eine „carta ittica“ gibt – miteinzubeziehen, festgeschrieben wird, dass nur mehr autochthone Fischarten (diese müssen schon zu Kaiser Maximilians Zeiten nachgewiesen sein) in den Gewässern eingesetzt werden dürfen. Als Parlamentarier haben wir im Bilanzgesetz 2022 die Einsetzung einer Expertenkommission mit Beteiligung der Region Trentino/ Südtirol und einen Aufschub von 18 Monaten erwirkt. Über diesen Aufschub hat sich aus formalrechtlichen Gründen das Ministerium erst einmal darüber hinweg gesetzt und vor einigen Tagen Albrecht Plangger Kammerabgeordneter
das völlig widersinnige und autonomiefeindliche Besatzdekret per Rundschreiben an die Regionen und Provinzen bestätigt. Daher müssen wir uns jetzt mit den Fischen herumschlagen, aber ich bin mir sicher, dass Südtirol in dieser Angelegenheit in Italien seit jeher der Musterschüler ist und die Aufgaben bestens erfüllt hat, im Unterschied leider zu den meisten anderen Regionen. Aber in Rom und in den Ministerien ticken die Uhren oft etwas anders… Das werden wir schon wieder geradebiegen, da wir eben autonome Zuständigkeiten haben und immer bereit sind, diese auch zu verteidigen.
Unterstaatssekretärin Rossella Accoto und Generaldirektor für den Dritten Sektor Alessandro Lombardi (l) mit den Südtiroler Parlamentariern Meinhard Durnwalder und Albrecht Plangger
Steuerbegünstigungen könnten verloren gehen!
Um die verschiedenen Steuerbegünstigungen für die Umbau-und Sanierungsmaßnahmen (wie z. B. den 110 %, 65 % oder 50 %-Bonus) beanspruchen zu können, muss die dazugehörige Rechnung des ausführenden Unternehmens ab Ende Mai 2022 auch die Angabe des Kollektivvertrages enthalten, den das Unternehmen anwendet. Wer die Angabe unterlässt, verliert die Möglichkeit zum Steuerabzug. Dies sieht eine erst kürzlich neu eingeführte Bestimmung vor, die im Zuge der Eilverordnung zur Betrugsbekämpfung vom Parlament verabschiedet wurde. Die neu eingeführte Regelung sieht vor dass, sobald die Bauarbeiten den Wert von 70.000 Euro übersteigen, nur noch Firmen, welche die für ihren Sektor erforderlichen Kollektivverträge des Bausektors anwenden, die Arbeiten ausführen dürfen. Der Vertrag muss im Auft rag bzw. Werkvertrag angegeben sein. Bei dieser Angabe muss ein Verweis auf den Artikel 51, GVD NR. 81/2015, angeführt werden.
Der angewandte Kollektivvertrag muss zudem in der Rechnung angeführt werden, welche für die ausgeführten Arbeiten ausgestellt wird. Wenn diese Angabe fehlt, dürfen die verschiedenen Steuerbegünstigungen (Superbonus 110 %, 50 %-Bonus für Wiedergewinnungsarbeiten, 65 % für Energieeffi zienz, der Fassadenbonus in Höhe von 60% usw.) nicht mehr angewandet werden – eine drakonische Strafe! Die korrekte Anwendung der Be stimmung muss im Zuge der Anwendung der Steuerbegünstigung bzw. bei Abtretung des Guthabens an eine Bank vom Steuerberater überprüft werden, wenn dieser den Bestätigungsvermerk ausstellt. Die Gültigkeit dieser Bestimmung und der damit verbundenen Aufl agen beginnt für die ab 27. Mai 2022 beginnenden Bauarbeiten. Um keine Risiken einzugehen, empfi ehlt es sich, ab sofort immer in den neu zu schließenden Verträgen zu vermerken, dass das Unternehmen den Kollektivvertrag anwendet, sowie auf den Rechnungen grundsätzlich immer der Verweis auf den bestehenden Kollektivvertrag anmerken. Es ist unglaublich was da einem aufgehalst wird, weil es irgendwo in Italien anscheinend noch etliche „schwarze Schafe“ gibt.
Das Endergebnis? Wenn man die genannten Formalitäten nicht einhält, verliert man die Steuerbegünstigung! Walter Gasser
Kanzlei Gasser Springer Perathoner, Eder & Oliva Bozen + Lana + Naturns walter.gasser@gspeo.com
IHRE KÜCHE. UNSERE PASSION.
www.untermarzoner.it Tel. 0471 665948 Eppan