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WIRTSCHAFT

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Spaß beiseite!

von Robert Adami

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Waschmaschinen im Advent

Moderne Waschmaschinen sind superleicht zu bedienen – zumindest für die moderne Frau. Für den modernen Mann ist die moderne Waschmaschine jedoch oft ein Apparat mit sieben Siegeln, eine Höllenmaschinerie, der Mann am besten aus dem Weg geht. Nun, dass das Ding weiblicher Natur ist, lässt sich teilweise schon am Namen ablesen, denn es heißt ja oft Siemens, und nicht Ermens. Wie auch immer, der moderne Mann, täglich Herr über ungefähr 2758 Fernsehprogramme, ist von den 12 Waschmaschinenprogrammen einfach überfordert. Es ist wie mit den 10 Geboten, die kriegt auch kein normaler Mensch mehr auf die Reihe. Was ist das mit diesen Waschprogrammen? Es steht geschrieben, Du sollst den Vorwasch- und den Schleudergang ehren, aber Du sollst nicht begehren deines nächsten Hemdes Farbstoff? Darf sich das rote T-Shirt zusammen mit der weißen CalvinKlein-Unterhose zum vorgewaschenen Verkehr in die Trommel legen? Und wo zur Hölle kommt das Waschmittel rein? Wozu braucht es all diese Abteilungen im Einfüllstutzen? Am Auto kommt ja auch nur Diesel rein und fertig? Aber Mann ist zwar nicht lernfähig, aber stur, und so wie seine männlichen Vorfahren das Mammut zur Strecke gebracht haben, wird der moderne Mann die Waschmaschine besiegen und zum Laufen bringen…und hei, sagen wir es, wie es ist: rosarote MännerUnterwäsche ist eh modern… Aber Spaß beiseite -was hat die moderne Waschmaschine mit Advent zu tun? Richtig, rein gar nichts. Aber das Ringen mit den Waschgängen ist einfach etwas so herrlich Alltägliches, etwas furchtbar Normales, und ehrlich gesagt: Mir ist mittlerweile lieber, wenn mein Alltag furchtbar normal als wenn im Alltag das Furchtbare normal ist. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen eine Adventszeit, in der Sie ein Stückchen Normalität wiederfi nden mögen. Eine Zeit, in der Sie es hoffentlich schaffen, etwas geistigen Abstand zu nehmen von der Krakeelerei, die uns nunmehr tagtäglich umgibt. Irgendwann wird die Gesellschaft wieder zur Ruhe fi nden; jeder Sturm legt sich irgendwann und es kommt wieder die Sonne zum Vorschein – das ist das Einzige, was jenseits aller Diskussionen wirklich sicher ist.

Geschätzte Leser,

Brief aus Rom

Weihnachten steht vor der Tür, aber Rom ist fern von Adventsgedanken. Wenn auch teilweise noch hinter vorgehaltener Hand, geht es letztendlich nur mehr um eines: wer wird Staatspräsident und, vor allem, was passiert nach der Wahl des Präsidenten? Vorgezogene Neuwahlen sind das Schreckgespenst von vielen, deren Rückkehr ins Parlament der kommenden Legislatur mathematisch unmöglich oder politisch unwahrscheinlich ist. Und alles rotiert um die Frage, was Draghi will und wie er sich entscheidet. Selbst wenn Draghi eigentlich wenig Gegnerschaft fi nden sollte, wäre seine Wahl alles andere als gesichert, würde er sich als Staatspräsident versuchen wollen. Der Grund ist einfach und immer wieder derselbe: würde Draghi Staatspräsident, wäre seine Ablöse als Ministerpräsident ein Problem, und Neuwahlen würden daher möglich oder sogar wahrscheinlich. Aus diesem Grund würden wohl einige Parlamentarier, die Draghi schätzen, ihm ihre Stimme verweigern. Der Ruf nach Mattarella/bis wird daher immer lauter und die Spannung steigt. Die normale Gesetzgebungsarbeit existiert hingegen kaum noch: die Regierung gibt die Themen, vorrangig in Form von Gesetzesdekreten, vor, das Parlament greift sie auf und macht daraus Gesetze, mit Brosamen fi nanzieller Natur, über die das Parlament ‚verfügen‘ darf. Mit seriöser parlamentarischer Arbeit oder demokratischen Entscheidungsmechanismen hat das alles im Moment wenig gemein. Parlamentarische Arbeit muss irgendwann wieder zur solchen werden, aber das wird in dieser Legislatur, unabhängig davon, ob sie im Frühjahr 2021 ihr vorzeitiges oder im Frühjahr 2022 ihr natürliches Ende fi ndet, nicht mehr geschehen. Daher machen wir uns keine Illusionen, bis zur Wahl des Staatspräsidenten gibt es keine Ruhe und danach keine Ordnung.

Trotzdem Adventsgrüße aus Rom am 29. November 2021

Manfred Schullian Kammerabgeordneter

Brief aus dem Landtag

Ötzi muss im Zentrum bleiben!

Liebe Leserinnen und Leser,

Ötzi ist die touristische und kulturelle Attraktion schlechthin in Bozen, ein wahrer Besuchermagnet. Seit Jahren wird über die Verlegung des archäologischen Museums gesprochen, diesbezüglich wurde aber noch keine Entscheidung getroffen. Der Standort des neuen Ötzi-Museums ist ein sehr wichtiger Faktor für die Stadtentwicklung, weshalb die Landesregierung – nachdem der Landtag mit einem Beschlussantrag des Team K ihr dazu den Auftrag erteilt hat – beschlossen hat, ein professionelles Unternehmen, Sinloc aus Padua, mit der Analyse zum idealen Standort der Gletschermumie zu betrauen. Die Ergebnisse der umfangreichen wissenschaftlichen Analyse sind bekannt: In der SinlocStudie liegen die ersten drei möglichen Standorte alle im Stadtzentrum, und die Kriterien der Erreichbarkeit, der Mobilität und der wirtschaftlichen Auswirkungen auf das städtische Gefüge wurden wissenschaftlich erhoben und ausgewertet. Aber nicht nur die Sinloc-Studie sieht eine eventuelle Verlegung des Ötzi auf den Virgl sehr kritisch, auch die KPMG-Studie zeichnet Szenarien, die wenig mit dem öffentlichen Interesse zu tun haben. Der Ötzi auf dem Virgl müsste als touristische Attraktion für das neuen Kaufhaus Waltherpark herhalten, mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Innenstadt und Gries, die einen Rückgang der Passantenströme um 20-30% erleiden würden, mit der Folge massiver Schließungen von Geschäften und der damit verbundenen Verschlechterung der Lebensqualität in diesen Stadtvierteln. Sicher: der Virgl muss wiedergewonnen werden, aber im Sinne der Bürger Bozens, als Naherholungszone. Nun, Monate nach der Veröffentlichung der Sinloc-Studie - mit den drei erstplatzierten möglichen Museumsstandorten allesamt im Bozner Stadtzentrum - hat die Landesregierung immer noch keine Antwort gegeben auf die Frage: soll Ötzi im Zentrum bleiben oder nicht? Es wäre an der Zeit, von den Lippenbekenntnissen zur Tat zu schreiben, und endlich eine Grundsatzentscheidung zu treffen: Ötzi hat logischerweise im Stadtzentrum zu verbleiben. In diesem Sinne werden wir uns im Landtag einbringen.

DEM WIRTSCHAFTS-EXPERTEN DAS WORT

Skonto in der Rechnung durch Steuerbonus – neue Bestätigung notwendig

Steuerbonus abtreten statt die Spesen in der Steuererklärung geltend machen – dies ist eine interessante Option für Personen, die über nur ein geringes Einkommen, oder nur über steuerfreies Einkommen (z.B. Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit) oder nur über ersatzbesteuertes Einkommen (z.B. Einkommen aus Finanzvermögen, Anwendung der Pauschalbesteuerung für Kleinstunternehmen) verfügen und daher bisher im Zusammenhang mit Sanierungsarbeiten keine oder nur geringe steuerliche Abschreibungen geltend machen konnten. Der aktuelle Bauboom hat ein Übriges getan. Aktuell besteht diese Möglichkeit u.a. im Zusammenhang mit den folgenden Steuerabsetzbeträgen: - Wiedergewinnungsarbeiten (sog. 50%-Bonus) - Energiesparmaßnahmen, für die der 110%-Bonus angewandt wird - Energiesparmaßnahmen, für die der 65% bzw. 50%-Bonus angewandt wird - Fassadenbonus (sog. 90%-Bonus) - Installation von Photovoltaikanlagen, für die der 50% oder der 110% in Anspruch genommen werden kann - Installation von Ladestationen für

Elektroautos, für die der 110%-Bonus in Anspruch genommen werden kann Der Bonus kann bekanntlich auch als Skonto in der Rechnung in Anspruch genommen werden, wobei der Lieferant dann die Möglichkeit hat, den Bonus an Dritte (inkl. Banken) abzutreten bzw. der Bonus kann direkt an Dritte (inkl. Banken) abgetreten werden. Während für die Abtretung des 110% Bonus bereits eine recht rigide Prozedur vorgesehen war, die u.a. eine technische Prüfung durch einen befähigten Techniker (z.B. Geometer, Ingenieur, Architekt) und die Erteilung eines Sichtvermerks (nach Durchführung einer formellen Prüfung) durch einen Steuerberater vorsah, war die Abtretung der Steuerboni für die anderen Arbeiten recht frei: die entsprechenden Beträge wurde dem Finanzamt telematisch mitgeteilt, es fehlten jedoch die vorgeschriebenen Prüfung durch die befähigten Freiberufl er und somit auch die Haftung derselben. Laut Mitteilung der Agentur der Einnahmen hat dies zu einem verbreiteten Betrug geführt. Ab sofort ist die für den 110%-Bonus vorgesehene Prozedur im Falle von Abtretung der Steuerguthaben auch für alle anderen Begünstigungen (50%/65%/90%) vorgeschrieben. Das Gesetz ist sofort in Kraft getreten und hat alle kalt erwischt: es fehlen z.B. operative Anleitungen für die technische Prüfung. Klar ist jedenfalls, dass ab sofort die Dienstleistungen von Techniker und Steuerberater benötigt werden, um ein Guthaben abtreten zu können.

Rückzahlung von Steuergutschriften für Forschung und Entwicklung

Erst vor kurzem wurde die steuerliche Begleitverordnung veröffentlicht, die bereits vorab zum Haushaltsgesetz 2022 steuerliche Maßnahmen für das neue Jahr einführt. Ein zentraler Punkt betrifft die Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung (F&E). Jene Subjekte, die in den Jahren 2014 bis 2019 die Steuergutschrift für F&E in Anspruch genommen haben, können die entsprechenden Beträge ohne Anwendung von Strafen oder Zinsen nun spontan an das Finanzamt zurückzahlen, um einer Beanstandung von Seiten des Finanzamtes zu entgehen. Zur Vorgeschichte: 2015 wurde be-

Nach Alpha, Beta, Gamma und Delta, jetzt schon Omikron. Wann werden wir das ganze griechische Alphabet durch sein?

kanntlich die Steuergutschrift für F&E in Italien eingeführt, welche maximal eine Gutschrift in Höhe von 50% der nachweislich erbrachten Kosten für F&E vorsah – die Begünstigung wurde in den letzten Jahren von vielen Unternehmen beansprucht, auch wenn, wie in Italien so oft, einige Punkte zur Steuerbegünstigung unklar waren. Einige Jahre nach Einführung der Norm haben das Finanzamt und die Rechtsprechung die Maschen für die Anwendung der Steuerbegünstigung immer enger gezogen und das Gesetz immer restriktiver interpretiert, weswegen sich bei einigen Unternehmen nun die Situation ergeben hat, dass die Unternehmen zwar effektiv Kosten getragen haben, die entsprechenden Kosten vom Finanzamt allerdings nicht mehr zum Zwecke der Anwendung der Steuerbegünstigung für F&E anerkannt wurden - die Anwendung von hohen Verwaltungsstrafen und von strafrechtlichen Konsequenzen war die Folge. Um diesen Unternehmen nun einen Ausweg aus dieser unfeinen Situation zu ermöglichen, können die Unternehmen die beanspruchten Beträge zurückzahlen. Neben der Rückzahlung muss zwecks Sanierung noch eine separate Meldung an das Finanzamt erfolgen. Die spontane Rückzahlung des verrechneten Betrags zielt auf jene Subjekte ab, die in den genannten Steuerzeiträumen effektiv Kosten für Forschung und Entwicklung bestritten haben und im guten Glauben die Begünstigung beansprucht hatten. Die Möglichkeit der Sanierung steht hingegen nicht zu, wenn das Steuerguthaben für F&E auf betrügerisches Verhalten, auf simulierte Sachverhalte oder der Verwendung von falschen Dokumenten oder Rechnungen zurückzuführen ist. Ein nützlicher Ausweg für all jene, der allen nahegelegt werden kann, die sich in dieser strittigen Situation befi nden.

Kanzlei Gasser Springer Perathoner Eder & Oliva Bozen - Lana - Naturns gasser@gspeo.com

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