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Weichbrunn To Go“

MÜHLEN IN TAUFERS – Die Geschützte Werkstatt in Mühlen in Taufers hat seit kurzem ein neues Angebot in ihrem Geschäft: kleine Weihwasserbehältnisse, die vor allem in Trauersituationen Halt schenken können.

Schlicht mit goldenem Deckel und einem schwarzen Kreuz geziert stehen die Gläschen da, gefüllt mit Weihwasser und einem immergrünen Zweig darin. In den vergangenen zwei Jahren war es nicht mehr möglich, bei Trauerfällen den Sarg mit ein paar Tropfen Weihwasser zu besprengen. Doch „Weichbrunn To Go“ macht es wieder möglich. Auch wenn die Lockerungen der Corona Maßnahmen im kirchlichen Bereich schon greifen und damit auch das Weihwasser-Sprengen wieder erlaubt ist, hat die Geschützte Werkstatt ihr Repertoire mit diesem Angebot erweitert; schließlich könnten wir wieder einmal in eine ähnliche Situation kommen. „Jedenfalls sollten wir auch weiterhin Alternativen andenken und damit vermeiden, dass Corona an wichtigen Traditionen

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Die kleinen Weihwasserbehältnisse stehen in der Geschützten Werkstatt von Mühlen in Taufers bereit.

rüttelt – denn das schadet unserem Identitätsbewusstsein und in diesem konkreten Fall einer gesunden Trauerbewältigung, die ein nicht zu unterschätzendes Thema ist“, sagt Projektinitiatorin Susanne Huber. Mit der Geschützten Werkstatt in Mühlen in Taufers hat sie einen Projektträger gefunden, der ihre Idee kurzerhand umgesetzt hat. Upcycling und Halt schenken Das Projekt „Weichbrunn To Go“ ist in mehrerlei Hinsicht sinnvoll: Zum einen handelt es sich um ein gutes Beispiel von Upcycling, zum anderen ermöglicht es die Wiederaufnahme eines religiösen Brauchs, der im Südtiroler Totenkult wichtig ist. Freundlicherweise hat der Recyclinghof von Sand in Taufers die Gläschen zur Verfügung gestellt, die Reinigungsarbeiten und das Verzieren der kleinen Behältnisse haben die fleißigen Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter der Geschützten Werkstatt übernommen. Aaron Winding, Sozialbetreuer in der Geschützten Werkstatt, erklärt: „Wir bieten die Weihwasserbehältnisse sozusagen im Paket an. Darin sind eine kunstvoll gefertigte Trauerkerze, eine Trauerkarte und das Gläschen mit dem Weihwasser und dem immergrünen Zweig. Allerdings gibt es die Gläschen auch einzeln zu kaufen, wer sie zum Beispiel mit zu einer Beerdigung nehmen möchte, um damit den Sarg zu besprengen.“ (SH)

Versöhnung nach Ehetrennung

Alles was recht ist!

Streitigkeiten über die gemeinsame Lebensplanung, Untreue oder schlichtweg unterschiedliche Charaktere sind meistens die Ursache für das Scheitern einer Beziehung. Bei Ehegatten führt dies in den meisten Fällen zu einer (gerichtlichen oder einvernehmlichen) Ehetrennung, mit einer ganzen Reihe von Fragen und Herausforderungen. Sobald die Spannungen der Trennung verarbeitet sind und eine gewisse Normalität eintritt, kann man durchaus feststellen, dass so manches Paar wieder Gemeinsamkeiten entdeckt, sogar an eine Versöhnung denkt.

Wann kann man von einer Versöhnung sprechen?

Die getrennten Ehegatten müssen die eheliche Gemeinschaft wieder vollumfänglich aufnehmen (Zusammenleben, moralische und materieller Beistand etc.). Es muss sich aber um eine stabile Form des Zusammenlebens handeln. Sollte ein Ehegatte den anderen nur kulanzhalber vorübergehend bei sich aufnehmen (z.B. während der Wohnungssuche oder in einem Notfall), so stellt dies noch keine Versöhnung dar.

Hat die Versöhnung rechtliche Konsequenzen?

Die effektive und eindeutige Versöhnung hat zur Konsequenz, dass die Auswirkungen der Ehetrennung aufgehoben werden. Damit erlischt also die Unterhaltspflicht, die Regelung der Besuchszeiten, Zuweisung der Familienwohnung. Gleichzeitig leben aber die ursprünglichen ehelichen Pflichten auf (Treue, gegenseitiger Beistand etc.).

Muss man nach der Versöhnung wieder das Gericht befassen?

Nein, es wird kein weiteres Gerichtsverfahren, auch keine richterliche Verfügung benötigt. Die Versöhnung ist ein faktischer Zustand. Es ist jedoch im Sinne der Rechtssicherheit anzuraten, im zuständigen Gemeindeamt eine entsprechende Erklärung abzugeben.

Und wenn es doch nicht klappt?

Sollten sich auch nach einer gewissen Zeit des Zusammenlebens wieder Probleme einstellen und die Eheleute die Versöhnung bereuen, so ist ein neuer Antrag auf Ehetrennung stellen, der den aktuellen Lebensumständen Rechnung trägt.

Unsere Experten informieren.

RA Dr. Ruth Niederkofler

Rechtsanwaltskanzlei Niederkofler - Bruneck

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