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Spatenstich für BergHaus Sexten
Der Spatenstich für BergHaus Sexten
SEXTEN – Im Bergsteigerdorf Sexten arbeitet man schon lange am geplanten BergHaus, welches Dreh- und Angelpunkt rund um das Thema Sextner Dolomiten - Unesco Welterbe werden soll. Am 3. Mai erfolgte der Spatenstich für dieses nachhaltige Bauvorhaben.
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Unmittelbar an das Haus Sexten angrenzend entsteht es, das neue BergHaus Sexten. Hier erfolgte auch der Spatenstich durch Bürgermeister Thomas Summerer und Waltraud Watschinger, Präsidentin des Tourismusvereins Sexten. „Das Bergsteigerdorf Sexten erhält nun sein BergHaus. Der Neubau wird solide und nachhaltig gebaut; ausgeführt in Massivholz aus den umliegenden Wäldern im Sextental und von lokalen Handwerkern errichtet. Es werden vorwiegend Bäume verwendet, die dem Sturmtief Vaia zum Opfer gefallen sind. Die Verwendung von Fichten- und Lärchenholz wird auch das Innere des viergeschossigen Hauses durchgehend charakterisieren“
Quelle: TVSexten
Die Präsidentin des Tourismusvereins Sexten, Waltraud Watschinger und Bürgermeister Thomas Summerer beim Spatenstich für das BergHaus Sexten. berichtete der Bürgermeister im Zuge des Baubeginns. Waltraud Watschinger informierte weiter: „Das Thema Berg & Dolomiten soll den Einwohnern und Besuchern Sextens in unterschiedlichsten Facetten nähergebracht werden. Es sollen Informationen und Geschichten weitergegeben, es sollen Emotionen vermittelt, es sollen Dienstleistungen verkauft werden.“ Watschinger sieht im BergHaus Sexten eine weitere touristische Attraktion für Sexten und die gesamte Region 3 Zinnen Dolomiten. „Das BergHaus ergänzt unser vielfältiges Angebot zum Thema Berge und wertet unsere Destination als Bergsteigerdorf natürlich ungemein auf. Die Bauarbeiten sollten im Frühsommer 2023 abgeschlossen sein“. ARCHITEKTONISCHES LANDMARK
Komplett in Holzbauweise errichtet, wird sich das Gebäude nebst seiner nachhaltigen Konstruktion auch durch seine markante Gestalt und Position Sichtbarkeit verschaffen. „Seine aufragende Form längs der Staatsstraße wirkt wie ein Fingerzeig weit in die Sextner Landschaft hinein. Das Haus ordnet und charakterisiert seine gesamte, etwas undefinierte bauliche Umgebung. An präzise gewählter Position vorgeschlagen, kommuniziert der Bau mit den Reisenden und Besuchern in beide Richtungen des Talverlaufes“, erklärte Architekt Siegfried Delueg, der einen Planungswettbewerb gewonnen hatte und mit der Planung des Projektes beauftragt wurde. (PM/red)
Vorkaufsrecht - Waldverkauf
Alles was recht ist!
Wer einen landwirtschaftlichen Grund kauft, muss sich nicht nur mit dem Verkäufer auseinandersetzten, sondern auch prüfen, ob im konkreten Fall Vorkaufsrechte bestehen, ansonsten es zu gerichtlichen Streitigkeiten kommen kann. Während das Vorkaufsrecht bei Wiesen, Äckern etc. durchaus eindeutig war, schieden sich bei Waldparzellen die Geister. Es gab sogar Auffassungen, die das Vorkaufsrecht bei Wäldern grundsätzlich ausschlossen… leider ein durchaus gefährlicher Trugschluss!
Das Landesgericht Bozen und in zweiter Instanz das Oberlandesgericht haben nun endlich Klarheit in dieser Materie geschaffen und klargestellt, dass das Vorkaufsrecht auch bei Waldparzellen vorliegt.
Welchen Anrainern steht das landwirtschaftliche Vorkaufsrecht zu?
Nicht jeder Eigentümer einer Waldparzelle kann auch ein Vorkaufsrecht geltend machen. Zu diesem Zweck muss der Interessierte im Besitz von zwei Voraussetzungen sein: 1. Der Anrainer muss im Sinne der geltenden Gesetzeslage selbstbebauender Landwirt sein und zwar wenigstens seit zwei Jahren. 2. Der Anrainer muss die eigene Waldparzelle forstwirtschaftlich nutzen. Dabei ist die Beweisführung nicht ganz einfach, da in einem Wald nicht jährlich Schlägerungen von Nutzholz vorgenommen werden können. Daher muss der Interessierte auch nachweisen, dass er den Wald regelmäßig pflegt, also durchforstet, Schadholz entfernt usw.
Muss das Holz verkauft werden, um eine forstwirtschaftliche Nutzung nachzuweisen?
Nein, es ist nicht wesentlich, ob das Holz weiterverkauft oder zur Versorgung der eigenen Heizanlage oder für Sanierungsarbeiten am Hof Verwendung findet. Die wesentliche Frage ist lediglich, ob der Wald bewirtschaftet wird.
Abschließend….
sollten sich Verkäufer und Kaufwillige vorerst informieren, welchen Anrainern ein Vorkaufsrecht zustehen könnte und diese im Sinne des Gesetzes informieren, um kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Unsere Experten informieren.
RA Dr. Ruth Niederkofler
Rechtsanwaltskanzlei Niederkofler - Bruneck