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Das Elki in Sand in Taufers

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Einweihungsfeier im Elki Sand

SAND IN TAUFERS – Vor mehr als einem Jahr öffnete das Eltern-Kind-Zentrum (Elki) Sand in Taufers seine Türen. In den darauffolgenden Monaten wurde die Einrichtung gerne von jungen Familien mit kleinen Kindern genutzt. Am 3. September wurde die Einrichtung feierlich eingeweiht.

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Nach über einem Jahr ließen es die aktuellen Coronabestimmungen endlich zu, eine kleine Einweihungsfeier für das neu gegründete Elki in Sand in Taufers zu organisieren. Am 3. September war es dann endlich soweit: Zahlreiche Familien sind der Einladung des Elkis Sand gefolgt und besuchten die Einrichtung im Tiefparterre des Tubriszentrums. Für Unterhaltung, Spaß und Musik sorgte das Zirkusäffchen Bobby. Der kleine Stimmungsmacher erzählte Geschichten, sang und tanzte mit Klein und Groß und beeindruckte die Gäste mit seiner tollen Seifenblasenshow. Nach ein paar kurzen Grußworten von Seiten der Elki-Mitarbeiterinnen und den Vertretern der Gemeindeverwaltung segnete Dekan Franz-Josef Campidell die Räumlichkeiten. Während des kunterbunten Programms konnten alle Gäste das Elki besichtigen. Die Kinder waren sehr beeindruckt und schenkten sofort den tollen und vielfältigen Spielsachen ihre Aufmerksamkeit. Da blieb den Erwachsenen etwas Zeit für nette Gespräche und Unterhaltungen untereinander. Zwischendrin konnten sich alle Gäste am vielfältigen Buffet stärken und die Kleinen durften sich von Tanja hübsch schminken lassen. Rundum war es eine gelungene Veranstaltung, welche den kleinen und großen Gästen viel Freude bereitete. Das Elki Team hofft nun, dass auch in Zukunft viele Familien mit ihren Kindern zu den Offenen Treffs am

Quelle: Elki Sand

Gemeinsam wurde im Elki gespielt, gegessen, geplaudert und in netter Gesellschaft Zeit miteinander verbracht.

Montag von 9 bis 11 Uhr und am Freitag von 15 bis 17 Uhr vorbeikommen werden und die bunten Veranstaltungen besuchen werden, die das Elki zusätzlich zu den Offenen Treffs organsiert.

AUFRUF ZUM MITMACHEN

Das Elki wird größer, bunter und vielfältiger, je mehr Menschen sich aktiv daran beteiligen. Es sind keine großen Verpflichtungen, die dabei eingegangen werden, ganz im Gegenteil, jede und jeder entscheidet selbst, wie viel und was er im Elki machen möchte. Zudem können fast alle Tätigkeiten gemeinsam mit den eigenen Kindern ausgeführt werden. Wer Lust hat, aktiv im Elki mitzumachen, ist herzlich willkommen! Das Elki Team freut sich über jede helfende Hand. (red/Elki)

Elterliche Vereinbarung: Wenn's mal nicht klappt

Frau Mair lebt von ihrem Partner, Vater der gemeinsamen Kinder, getrennt. Zur Regelung der Besuchszeiten und Unterhaltszahlungen für die Kinder hat sie mit ihrem Ex-Partner eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Aber er hält sich einfach nicht daran: Er kommt regelmäßig zu spät. Manchmal wartet das Kind ganz umsonst. Auch die Unterhaltszahlungen werden erst nach wiederholtem Bitten zur Überweisung gebracht. Die außerordentlichen Spesen bilden ständigen Diskussionspunkt.

Was kann man tun?

Viel zu oft wird der Fehler gemacht, das widerrechtliche Verhalten einfach hinzunehmen. Dies aus Angst, dass sich das Verhältnis des Vaters zum Kind weiter verschlechtert und in der Hoffnung, dass sich alles zum Guten wendet. Erfahrungsgemäß erweist sich das in den allermeisten Fällen als Trugschluss. Beide Elternteile haben die Pflicht, besonders im Interesse und zum Wohlergehen der Kinder, sich an getroffene Vereinbarungen zu halten. Dabei kann auch schon ein Aufforderungsschreiben seitens eines Rechtsanwaltes große Wirkung zeigen. Der Ex-Partner wird sich dann oft erstmals bewusst, dass sein fehlerhaftes Verhalten ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Und wenn auch das nicht hilft?

Sollte die Partei immer noch nicht zur Einsicht kommen, so besteht die Möglichkeit das Gericht einzuschalten. Bei Problemen im Umgangsrecht beauftragt das Gericht in vielen Fällen die Sozialdienste mit der Überwachung bzw. Begleitung der Besuche. Zudem hat der Richter bei Nichteinhaltung des Besuchsrechts die Möglichkeit, eine Strafe für entgangene Besuchstage oder Verspätungen festzusetzen. Wenn der Unterhalt für das Kind nicht bezahlt wird, besteht auch die Möglichkeit, durch Einleitung eines Drittpfändungsverfahrens direkt vom Arbeitgeber des Partners den Unterhalt ausbezahlt zu bekommen. Wenn der unterhaltspflichte Elternteil zahlungsunfähig ist, kann mittels eines Antrages der Unterhalt von der Unterhaltsvorschussstelle der Provinz Bozen vorgestreckt werden. Auf diese Weise können die Familien vor einer finanziellen Notlage bewahrt werden.

Recht und Rat

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RA DDr. Verena Brunner

Rechtsanwaltskanzlei

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