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PFARRGEMEINDERATSWAHL

Informationen der Wahlkommissionen im Seelsorgeraum Wilten-Wilten West

Die fünfjährige Arbeitsperiode des derzeitigen Pfarrgemeinderates neigt sich dem Ende zu und so werden im März 2022 in allen Pfarren neue Pfarrgemeinderätinnen und -räte gewählt. Die Suche nach Frauen, Männern und Jugendlichen, die bereit sind, sich der Wahl zu stellen und damit aktiv in der Pfarre tätig zu sein, gestaltete sich in den letzten Jahren immer schwieriger, unser aller Leben und besonders auch das Leben in den Pfarren hat sich verändert. In Zeiten der Veränderungen und diesen Umbrüchen mitzuarbeiten ist einerseits Belastung und erfordert Engagement, andererseits eröffnet es aber auch denen, die mitarbeiten wollen, Chancen, ihre Pfarre aktiv mitzugestalten.

Der Pfarrgemeinderat ist ein beratendes Gremium und unterstützt den Pfarrer als Vorsitzenden bei Entscheidungen für die pastoralen Aufgaben in den Pfarren, im Seelsorgeraum. Pfarrgemeinderätinnen und -räte gestalten das Leben der Pfarre und des Seelsorgeraumes mit, sie wollen bewahren, verwandeln, aktiv mitarbeiten und so einen Beitrag zum Pfarrleben leisten. Sie sind „mittendrin“ in unseren Pfarren, sie sind unsere Nachbarn, unsere Freunde und Bekannten, mit allen ihren Unterschiedlichkeiten und ihren eigenen Erfahrungen tragen sie zum Gelingen des Pfarrlebens bei. Sie haben ein hörendes Ohr, sie kennen die Nöte und Sorgen der Pfarrfamilie. Sie tun das in ihrer Freizeit, ehrenamtlich, neben Familie und Beruf.

Sagen Sie ja, wenn Sie als Kandidat/ Kandidatin gefragt werden, sagen sie ja zu diesem Dienst an der Gemeinschaft, zum Mitgestalten, zum aktiven Miteinander im Glauben an Gott. Danke für Ihre Bereitschaft, sich der Wahl zu stellen, danke, dass Sie mit Ihrer Stimme „mittendrin“ in unseren Pfarren sind. Mit Ihrer Stimme tragen Sie am Wahltag dazu bei, dass die Wahl nicht nur ein formaler Akt bleibt, sondern durch hohe Wahlbeteiligung ein Bekenntnis und Zeichen zur Mitarbeit und Mitgestaltung in unserer Kirche vor Ort wird.

Wahlberechtigt ist jede(r) Katholik/in, die/der in der Pfarre seinen Wohnsitz hat und vor dem 1. Jänner 2022 das 14. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die nicht in den Pfarren Wilten und Wilten West wohnen, sich aber zugehörig fühlen, sind auch in der jeweiligen Pfarre wahlberechtigt.

Wahlvorgang in der Pfarre Wilten:

Öffnungszeiten des Wahllokales im Pfarrsaal des Pfarrheimes Wilten: Samstag, 19. März 2022, von 18.00 Uhr bis 20.30 Uhr Sonntag, 20. März 2022, von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Es besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl: Ab Montag, 28. Feber 2022, bis einschließlich Freitag, 18. März 2022, zu den Öffnungszeiten im Pfarrbüro Wilten.

Wahlvorgang in der Pfarre Wilten West:

Öffnungszeiten des Wahllokales im Pfarrzentrum Wilten West: Donnerstag, 17. März 2022, von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr Sonntag, 20. März 2022, von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Es besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl: Ab Dienstag, 1. März 2022, bis einschließlich Mittwoch, 16. März 2022, zu den Öffnungszeiten im Pfarrbüro Wilten West (jeweils dienstags und mittwochs)

In der Klausur der Pfarrgemeinderäte im Seelsorgeraum vom 16. Oktober 2021 wurde beschlossen, dass je acht Mitglieder – und zwar drei Frauen, drei Männer und zwei Jugendliche – durch diese Wahl für die Pfarren Wilten und Wilten West bestimmt werden.

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