infoblatt September 2016 | Seite 1
Aus der Bistumsleitung
Gleichheit kommt von Glauben Die Widersprüche sind nicht länger zu übersehen: Auf der einen Seite schneidet sich die Schweizer Bevölkerung zusehends von ihren christlichen Wurzeln ab. Die neuesten statistischen Meldungen aus Zürich bestätigen hier jedenfalls einen langjährigen Trend. Der Anteil der Kirchenmitglieder an der Kantonsbevölkerung hat sich 2015 wiederum um ein gutes Prozent reduziert. Waren in den siebziger Jahren des vergangenen
Dr. habil. Martin Grichting
Jahrhunderts noch über 95 Prozent reformiert oder katholisch, so sind es
Generalvikar des Bistums Chur
vierzig Jahre später noch 57 Prozent. Wenn man den Sinkflug mit dem Lineal weiterzieht, wird 2023 die 50-Prozent-Marke unterschritten werden. Andererseits haben zwei aus religiösen Gründen den Handschlag verweigernde Halbwüchsige führenden Politikern die Aussage entlockt, die Schweiz sei ein christliches Land. Das scheint die These des Grossimams von Bordeaux, Tareq Oubrou, zu bestätigen, dass die neuerdings offensiv vertretene ethnischreligiöse Sichtbarkeit des Islam in Europa zu einerWelle der Rechristianisierung führe. Die widersprüchliche Haltung gegenüber dem Christentum kann man selbst an den Kirchgebäuden festmachen: Während sich anlässlich von Gottesdiensten eine immer dröhnendere Leere bemerkbar macht, müssen in kulturell bedeutsamen Kirchen die Touristenströme gedrosselt werden. Nimmt man das 1950 erschienene Werk «Das Ende der Neuzeit» von Romano Guardini als Schlüssellektüre zur Deutung zeitgenössischer Widersprüche, erscheinen diese jedoch nachvollziehbar. Die Ablehnung der Existenz eines personalen Gottes oder der Gottebenbildlichkeit des Menschen und das gleichzeitige Hochhalten christlicher «Werte» sind dann keine Gegensätze mehr, sondern vielmehr zwei Phasen einer einzigen Entwicklung. Tatsächlich wurde seit Beginn der Neuzeit vor allem der Offenbarungsgehalt des Christentums bestritten, etwa die Menschwerdung Gottes oder die leibliche Auferstehung, nicht jedoch die ethischen, sozialen und kulturellen Früchte des Christentums. Die Personenwürde, die individuelle Freiheit und Gleichheit, die schon den Römern abgeabgerungene Gewissensfreiheit: All das sind Früchte des christlichen Glaubens. Die Früchte sind gewachsen am knorrigen Baum der christlichen Dogmatik. Wenn dieser Baum umgehauen wird, kann man noch eineWeile von den eingelagerten Früchten leben, aber irgendwann gehen sie aus. Hier weiterlesen
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Wort des Bischofs
"Wir sind Sünder, weil wir in jene menschliche Gemeinschaft hineingeboren sind, die sich von Anfang an gegen Gott und Gottes Willen gestellt hat. Ohne die Gnade kommen wir aus unserer Verstrickung in das Böse nicht heraus. Die Barmherzigkeit ist jene Zuwendung Gottes zum Menschen, die ihn von Sünde und Schuld befreit, die ihm einen Ehrenplatz im Reich Gottes zuweist." Aus der Predigt von Bischof Vitus am 28. August 2016 anlässlich der Diözesanen Wallfahrt nach Chur im Jahr der Barmherzigkeit
Aufgefallen
Diözesane Wallfahrt nach Chur im Jahr der Barmherzigkeit Rückblick mit Bericht, Predigt, Vortrag und Fotostrecke
"Wie Facebook Menschen zum Schweigen bringt" Die "Süddeutsche" über Zensur in den sozialen Medien am Beispiel von Facebook
"Totales Burka-Verbot"
Zur Debatte um ein Burkaverbot bietet die "Tagespost" ein lesenswertes Pro + Contra
"Der Mangel an Rassisten ist ein Problem"
Der Satiriker Andreas Thiel im "NZZ"-Interview über Erfahrungen mit der linksdominierten Kulturszene
"Eine freie Frau ist die bessere Option"
ZDF Tagesschaubeitrag über Zwangsheirat mit Relevanz auch für die Schweiz
"Jesus Christus zieht ins Niederdorf"
Über eine Insel der stillen Anbetung in Zürich schreibt Michael Meier im "Tagesanzeiger"
"Gender-Ideologie für Kinder ist schrecklich" Papst Franziskus über Gender Mainstreaming
"Sì ai musulmani in chiesa"
Il vescovo di Lugano, S.E. Mons. Valerio Lazzeri, accoglie la proposta formulata dall’imam
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Über die Medien
Volkserziehung statt Berichterstattung Lesenswerte Analysen in der NZZ sowie im Deutschen Blog "Tichys Einblick" über die gegenwärtige Glaubwürdigkeitskrise etablierter deutschsprachiger Medien: •
Denkverbote statt Debatte. Haben die Deutschen das Streiten verlernt?
•
Tagesthemen: Nachrichten oder Schauermärchen?
Papst Franziskus Der Heilige Vater am 29. Juli 2016 in Auschwitz (Video): •
https://youtu.be/bSBf__tAtm4
Giuseppe Gracia Beauftragter für Medien und Kommunikation
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Amtliche Mitteilungen
Ernennungen
die katholischen Insassen der
ralassistentin der Pfarrei Bruder
Kantonalen Justizvollzugsanstal-
Klaus in Zürich;
ten Sennhof in Chur und Realta
Marianne Waltert als Pastoralas-
in Cazis;
sistentin der Pfarrei Hl. Gallus in
Wendelin Fleischli als Pastoralas-
Kerns;
Diözesanbischof Dr. Vitus
sistent der Pfarreien St. Martin
Christopher Zintel als Pastoralas-
Huonder ernanntet:
und Bruder Klaus im Seelsorge-
sistent der Pfarrei Heilig Kreuz in
Radoslaw Jaworski zum Vikar für
raum Altdorf in Altdorf;
Lachen.
die Pfarreien Hl. Elisabeth in
Marlies Frischknecht-Drittenbass
Kilchberg (ZH) und Hl. Dreifaltig-
als Religionspädagogin in der
Nach Ablauf der bisherigen
keit in Adliswil;
Pfarrei Hl. Michael in Altendorf;
Beauftragung erneuerte Diözes-
Daniel Mario Bühlmann zum
Urs Länzlinger als Pastoralassis-
anbischof Dr. Vitus Huonder die
Pfarradministrator der Pfarreien
tent/Stabsmitarbeiter im Perso-
bischöfliche Beauftragung
Hl. Antonius v. P. in Obbürgen,
nalbereich mit besonderen
(missio canonica) für
Heilige Familie in Stansstad und
Aufgaben im Regionalen Gene-
Andrea Meyer als Pastoralassis-
der Kaplanei Maria in Linden in
ralvikariat Zürich/Glarus in
tentin der Pfarrei Maria Himmel-
Kehrsiten;
Zürich;
fahrt in Göschenen mit der
P. Stephan Petzolt OSB zum
Mary-Claude Lottenbach als
Kaplanei Schmerzhafte Mutter
mitarbeitenden Priester der
Spitalseelsorgerin am Kantons-
auf der Göscheneralp, der
Pfarreien Maria Empfängnis in
spital in Schwyz;
Pfarreien Hl. Michael in Gurtnel-
Davos Platz, Allerheiligen in
Esther Menge als Pastoralassis-
len Dorf und Hl. Josef in Gurtnel-
Schmitten (GR), Nossadonna in
tentin der Pfarrei Christkönig in
len Wiler und der Pfarrei Hl.
Alvaneu (GR), S. Gieri in Surava
Kloten mit der besonderen
Gallus in Wassen mit der Kapla-
(GR) und in den Seelsorgestatio-
Aufgabe der Seniorenseelsorge;
nei Hl. Margaretha in Meien im
nen Maria Unbefleckte Empfäng-
Johannes Schwimmer als Religi-
Seelsorgeraum Urner Oberland.
nis in Bergün (GR) und Heilig-
onspädagoge in der Pfarrei Hl.
kreuz in Filisur (GR);
Georg und Zeno in Arth;
P. Josef Rosenast SAC, zum
Patricia Spyrka als Religionspäd-
Kaplan der Kaplanei Bruder
agogin in der Pfarrei Maria
Klaus in Sachseln.
Frieden in Dübendorf und im
Diözesanbischof Dr. Vitus
Pfarr-Vikariat Hl. Katherina v. S.
Huonder bestimmte zur Mitwir-
in Fällanden, im Seelsorgeraum
kung am Seelsorgedienst:
Dübendorf-Schwerzenbach-Fäl-
Diakon Martin Oertig, in der
landen;
Pfarrei Hl. Herz Jesu in Siebnen.
Missio canonica
Beauftragung
Diözesanbischof Dr. Vitus
Christina Stahel, als Religionspä-
Huonder erteilte die bischöfliche
dagogin in Dietlikon;
Beauftragung (missio canonica)
Helga Styger-Rieger als Religi-
an:
onspädagogin in der Pfarrei Hl.
Katrin Allmendinger als Pasto-
Martin in Illnau-Effretikon;
Die Pfarrei St. Vigeli in Sedrun
ralassistentin der Pfarrei Mariä
Brigitte Vollenweider als Religi-
(Gemeinde Tujetsch GR) wird auf
Empfängnis in Davos Platz;
onspädagogin in der Pfarrei Hll.
den 1. Oktober 2016 oder nach
Tatjana Disteli als Leiterin der
Erhard und Viktor in Tuggen;
Vereinbarung für einen Pfarrer
Dienststelle Spital- und Klinik-
David Wakefield als Pastoralas-
bzw. einen Pfarradministrator
seelsorge in Zürich;
sistent bei der Fachstelle für
ausgeschrieben.
Sr. Veronika Ebnöther, als
Religionspädagogik in Zürich;
Interessenten sind gebeten, sich
Mitarbeiterin in der Seelsorge für
Rahel Walker Fröhlich als Pasto-
bis zum 20. August 2016 beim
Stellenausschreibung
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Bischöflichen Ordinariat, Sekre-
Pfarr-Resignat Alois Gwer-
Pfarr-Resignat Alfred
tariat des Bischofsrates, Hof 19,
der, Muotathal
Schmidt, Gersau
7000 Chur, zu melden.
Alois Gwerder, Pfarrer i.R.,
Alfred Schmidt, Pfarrer i.R.,
wurde am 11. Januar 1925 in
wurde am 7. November 1930 in
Schwyz geboren und am 10.
Genf geboren und am 3. April
Oktober 1952 in Rom zum
1960 in Chur zum Priester
Priester geweiht. Nach seiner
geweiht. Nach seiner Priester-
Pfarr-Resignat Karl Spielho-
Priesterweihe wirkte er von
weihe war er von 1960 bis 1967
fer, Einsiedeln
1953 bis 1954 als Vikar in der
Vikar in Winterthur, Richterswil,
Karl Spielhofer, Pfarrer i.R., wur-
Kirche Hll. Peter und Paul in
München und Arosa. Von 1968
de am 21. Dezember 1925 in
Winterthur und anschliessend
bis 1969 studierte er Anglistik
Eschenbach LU geboren und am
bis zum Jahr 1957 in St. Moritz-
am Kennington College in
29. Juni 1950 in Solothurn zum
Dorf. Im Jahr 1957 kehrte er
London. Anschliessend wirkte er
Priester geweiht. Nach seiner
wieder nach Winterthur zurück
ein Jahr lang als Schiffskaplan
Priesterweihe war er von 1950
und wirkte dort als Vikar in der
auf der "Bremen" der Reederei
bis 1953 Vikar in Schüpfheim
Pfarrei Hll. Peter und Paul. Im
Norddeutscher Lloyd. Im Jahr
und von 1953 bis 1963 Vikar in
Jahr 1965 wurde er zum Pfarrer
1970 reiste er in die USA, um
Hergiswil im Kanton Luzern.
von Klosters GR ernannt. Dort
dort ein Jahr lang als Vikar in der
Anschliessend wirkte er ein Jahr
amtete er zehn Jahre lang bis er
Holy Trinity Church in Colorado
lang als Kaplan in Reiden LU, bis
im Jahr 1975 zum Pfarrer von
Springs zu wirken. Anschliessend
er im Jahr 1964 zum Pfarrer der
Pontresina ernannt wurde.
kehrte er in die Schweiz zurück
Pfarrei St. Theresia in Gettnau
Dieses Amt hatte er bis zum
und wirkte von 1970 bis 1977 als
LU ernannt wurde. Dieses Amt
Jahr 1979 inne, als er zum
Spitalseelsorger in der Klinik St.
hatte er 14 Jahre lang inne, bis
Pfarr-Rektor von Bäretswil ZH
Raphael in Küsnacht ZH. Im Jahr
er 1978 zum Pfarrer von Uffi-
ernannt wurde. Anschliessend
1977 wurde er zum Pfarrer von
kon-Buchs LU ernannt wurde.
von 1983 bis 2002 wirkte er als
Luchsingen (GL) ernannt. Dort
Nach 10-jähriger Tätigkeit in
Kaplan in Ried-Muotathal SZ.
blieb er bis zum Jahr 1982, als er
diesem Amt wechselte er im
Von 1994 bis 1996 übernahm er
für das Bistum St. Gallen die
Jahr 1988 in das Bistum Chur
zusätzlich die Pfarradministratur
Leitung der Pfarreien in Murg
und wurde zum Pfarradministra-
der Pfarrei Hl. Sigismund in
und in Mols übernahm. Nach
tor der Pfarrei Hl. Katharina in
Muotathal und der Kaplanei Hl.
dreizehn Jahren kehrte er 1995
Innerthal SZ ernannt. Er blieb
Herz Jesu in Bisisthal. Im Jahr
in das Bistum Chur zurück und
aber weiterhin im Bistum Basel
2002 trat er schliesslich in den
wurde zum Pfarrer der Pfarrei
inkardiniert. Im Jahr 1998 trat
Ruhestand, den er in seinem
Hll. Erhard und Viktor in Tuggen
er in den Ruhestand, den er in
Heimatdorf Muotathal verbrach-
(SZ) ernannt. Dieses Amt hatte
Einsiedeln verbrachte. Er
te. Er verstarb am 22. Juli 2016
er bis zum Jahr 1998 inne.
verstarb am 20. Juli 2016 im
im Altersheim Buobenmatt in
Anschliessend wirkte er als
Alters- und Pflegeheim Gerbe in
Muotathal. Der Beerdigungsgot-
Betagtenseelsorger in Ingen-
Einsiedeln. Die Beisetzung mit
tesdienst fand am 29. Juli 2016
bohl-Brunnen (SZ), bis er im
anschliessendem Beerdigungs-
in der Pfarrkirche Hl. Sigismund
Jahr 2012 endgültig in den
gottesdienst fand am 23. Juli
in Muotathal statt. Seine Urne
Ruhestand trat. Er verstarb am
2016 in der Friedhofkapelle in
wurde anschliessend auf dem
10. August 2016 im Altersheim
Einsiedeln statt.
Friedhof von Muotathal beige-
Rosenpark in Gersau (SZ). Der
setzt.
Beerdigungsgottesdienst fand
Im Herrn verstorben
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meinden). Die Zuständigkeit der
Pfarrkirche St. Anton in Ibach
Einladung zur Missiofeier
(SZ) statt; die Beisetzung fand
Am Samstag, 1. Oktober 2016,
Projekte, gemäss vorherigem
anschliessend auf dem Friedhof
um 14.30 Uhr, in der Pfarrkirche
Abschnitt, sowie für alle geplan-
in Schwyz statt.
St. Theresia in Zürich, wird
ten Umnutzungen oder Profa-
Weihbischof Dr. Marian Eleganti
nierungen.
im Rahmen einer Eucharistiefei-
Die Kommission erteilt im
er folgenden Personen die
Auftrag des Diözesanbischofs
Missio canonica als Pastoralas-
die Bewilligung für Restauratio-
sistenten/Pastoralassistentinnen
nen, (Um-)Baumassnahmen
überreichen:
und Umnutzungen. Die Erlaub-
am 16. August 2016 in der
Einladung zur Diakonenweihe in der Kirche Hl. Antonius Erem., Ibach SZ
Kommission besteht für alle
Cantero Linda für die Pfarrei St.
nis für den Neubau einer Kirche
Diözesanbischof Dr. Vitus
Josef in Affoltern a.A.;
(vgl. c. 1215) sowie für die
Huonder wird am Samstag, 8.
Gad Karolina für die Pfarrei Hl.
Profanierung einer Kirche oder
Oktober 2016, um 10.30 Uhr, in
Dreifaltigkeit in Bülach;
eines Altars (vgl. c. 1212 und c.
der Kirche Hl. Antonius Erem. in
Kuttipurathu Fredy für die
1222) wird vom Diözesanbischof
Ibach (Gotthardstrasse 87), den
Pfarrei St. Theresia in Zürich;
erteilt.
folgenden Priesteramtskandida-
Holoschnjaj Natascha für die
ten die Diakonenweihe spen-
Pfarrei Hl. Anna in Steinerberg.
den:
Zu dieser Missiofeier sind alle
Martin Filipponi, Maria Empfäng-
herzlich eingeladen.
2. Zusammensetzung Präsident ex officio ist der vom
nis in Davos Platz,
Diözesanbischof bestimmte
Philipp Isenegger, Nossadonna
Verantwortliche für das kirchli-
in Savognin und Andreas Zgraja in Ibach.
Statut der Diözesanen Baukommission
Alle Gläubigen sind herzlich zu diesem Weihegottesdienst
che Stiftungswesen. Auf seinen Antrag ernennt der Diözesanbischof aus jedem
1. Aufgabe
eingeladen.
Bistumskanton je ein Mitglied. Der Diözesanbischof nimmt die
Konzelebranten werden gebe-
Die Diözesane Baukommission
Ernennung der Mitglieder aus
ten, Albe und weisse Stola
berät den Diözesanbischof
den Bistumskantonen vor im
mitzubringen und sich bis
hinsichtlich der sakralen,
Einvernehmen mit dem jeweili-
Freitag, 30. September 2016,
liturgischen, gottesdienstlichen
gen Regionalen Generalvikar
beim Sekretariat des Pfarramts
und religiösen Aspekte, welche
und der territorial betroffenen
Hl. Antonius Erem. anzumelden
bei Bauten, Umbauten und
staatskirchenrechtlichen Kör-
(E-Mail: pfarramt.ibach@
Restaurationen von Sakralge-
perschaft.
bluewin.ch oder Tel. 041 811 20
bäuden und Sakralräumen (vgl.
Der Präsident zieht nach Bedarf
70:). Besammlung um 10.00
CIC, cc. 1205–1239) im Bistum
zusammen mit dem Mitglied der
Uhr, im Pfarrheim Ibach (neben
berücksichtigt werden müssen.
Kommission, in dessen Gebiet
der Pfarrkirche).
Aufgrund von CIC, c. 1205–
ein Projekt zu beurteilen bzw. zu
1239 ist die Kommission zustän-
begleiten ist, Experten aus den
dig für alle Sakralbauten,
Gebieten Liturgie, Kunst,
unabhängig von deren Eigentü-
Architektur, Bauwesen, Finan-
merschaft (Stiftungen, Kirchge-
zen und Recht heran.
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3. Amtsdauer
mation hat zu erfolgen im
6. Rechtliche Grundlagen
Zusammenhang mit ersten Die Amtsdauer des Präsidenten
Überlegungen für ein Projekt,
Die rechtlichen Grundlagen
ist an dessen Beauftragung für
bevor ein Vorprojekt in Auftrag
bilden das kanonische Recht,
die Aufsicht über die kirchlichen
gegeben wird. Es liegt am
die Allgemeine Einführung in
Stiftungen gebunden und
Präsidenten der Kommission zu
das Römische Messbuch sowie
erlischt mit dieser. Die übrigen
entscheiden, ob das Projekt auf
die einschlägigen Partikularnor-
Mitglieder werden vom Diözes-
dem Korrespondenzweg begut-
men der Schweizer Bischofskon-
anbischof für vier Jahre ernannt.
achtet und genehmigt werden
ferenz und des Bistums Chur.
Wiederernennung ist möglich.
kann oder ob ein erstes Treffen mit den Verantwortlichen vor
4. Kommissionsarbeit
7. Finanzen
Ort anberaumt wird. Im letzteren Fall entscheidet der Präsi-
Die Mitgliedschaft in der Kom-
Die Kommission trifft sich
dent, ob er selbst teilnehmen
mission ist ehrenamtlich.
ordentlicherweise jährlich
will oder ob das regional zustän-
Spesen werden im Rahmen des
einmal und im übrigen auf
dige Mitglied der Baukommissi-
Kommissionsbudgets von der
Anordnung des Diözesanbi-
on teilnimmt.
Bistumskasse vergütet. Ausser-
schofs, auf Einladung des
Der Präsident begleitet zusam-
ordentliche Aufträge an Dritte
Präsidenten oder auf Antrag
men mit dem regional zuständi-
müssen vom Diözesanbischof
eines Mitglieds.
gen Kommissionsmitglied die
genehmigt werden.
Die Projekte werden vom
Beratungsphase des Projekts.
Präsidenten zusammen mit
Das regionale Mitglied hält
8. Zusammenarbeit mit den
demjenigen Mitglied der Kom-
Kontakt mit dem betroffenen
kantonalen staatskirchenrechtli-
mission betreut, in dessen
Regionalen Generalvikar sowie
chen Körperschaften
Gebiet sich das Projekt befindet.
der regional betroffenen staats-
Die Gesamtkommission kann
kirchenrechtlichen Körperschaft
Die Diözesane Baukommission
vom Präsidenten zu einem
und bringt deren Hinweise und
arbeitet mit den kantonalen
bestimmten Projekt zur Stel-
Anträge in den Entscheidungs-
staatskirchenrechtlichen Kör-
lungnahme eingeladen werden.
prozess ein.
perschaften zusammen.
Die beschlussreifen Projekte
Die Zusammenarbeit zwischen
5. Vorgehensweise bei Projek-
werden dem Diözesanbischof,
dem Bistum und den kantonalen
ten
verbunden mit einer Empfeh-
staatskirchenrechtlichen Kör-
lung des Präsidenten sowie des
perschaften wird mittels einer
Im Falle eines geplanten Neu-
regional zuständigen Mitglieds,
Vereinbarung geregelt. Diese
baus, einer Restauration, einer
zur Entscheidung vorgelegt.
Regelung beinhaltet, dass die
Profanierung oder Umnutzung
Der Rechtsweg an die kantona-
kantonalen staatskirchenrechtli-
von Sakralräumen ist die
len staatskirchenrechtlichen
chen Körperschaften in ihre
Diözesane Baukommission
Körperschaften bzw. Organisati-
Rechtstexte – so weit dies noch
frühzeitig zu informieren. Diese
onen ist ausgeschlossen.
nicht geschehen ist – die Norm
Verpflichtung obliegt dem
aufnehmen werden, dass sie
Pfarrer, dem Pfarradministrator
Baubeiträge erst sprechen
sowie gegebenenfalls dem bzw.
werden, wenn das betreffende
der Pfarreibeauftragten der
Projekt hinsichtlich der bei
betroffenen Pfarrei. Die Infor-
Punkt 1 aufgezählten Aspekte
infoblatt September 2016 | Seite 8
nach Beratung durch die Diözesane Baukommission vom Diözesanbischof genehmigt ist.
Dank für die Kollekte vom 24. April 2016 für die Ukraine
Ebenfalls werden die Körperschaften mittels ihres Rechts
Papst Franziskus hatte für den
ihre Kirchgemeinden anhalten,
24. April 2016 um eine Kollekte
Mittel für die Restauration von
für die Gläubigen in der Ukraine
Sakralbauten erst freizugeben,
gebeten. Bis Mitte August 2016
wenn das Einverständnis des
sind für dieses Anliegen im
Impressum:
Diözesanbischofs vorliegt.
Bistum Chur (Pfarreien und
Bischöfliches Ordinariat
Gemeinschaften) CHF 89'096.20
Hof 19 | 7000 Chur
gesammelt worden.
Solidaritätsfonds der
9. Verbindlicherklärung für die
Diözese Chur
kirchlichen Stiftungen Bischof Vitus dankt allen VerDie der kirchlichen Aufsicht
antwortlichen herzlich, dass sie
unterstehenden Stiftungen im
das Anliegen der Ukraine-Kol-
Bistum werden hiermit darauf
lekte kurzfristig aufgenommen
verpflichtet, bei den unter 1.
und es den Gläubigen empfoh-
erwähnten Restaurations- und
len haben. Er bittet die Verant-
Bauvorhaben die Bestimmungen
wortlichen in Pfarreien und
des vorliegenden Statuts zu
Gemeinschaften, diesen Dank
beachten. Diese Bestimmungen
auch an die Gläubigen weiterzu-
werden hiermit für alle Stiftun-
geben.
gen im Bistum als verbindlich erklärt. Nach Beratung im Bischofsrat am 25. April 2016 sowie nachdem die unter 8. erwähnte Abmachung mit den kantonalen staatskirchenrechtlichen Körperschaften getroffen wurde, errichte ich die Diözesane Baukommission und erlasse das vorliegende Statut. Chur, 29. April 2016 Vitus Huonder, Bischof von Chur
Konto Nr. 85-123021-3