3 minute read
IMPRESSUM
Magazin NEXT Hauptverwaltung Werbeagentur blick-fang Stephanusstraße 39, 56332 Lehmen Büro Lehmen 02607-97 40 905 Fax-Büro 02607-97 42 57 WhatsApp 0152-08213290 info@magazin-next.de Herausgeber und V.i.S.d.P Wolfgang Isola Inhaber der Werbeagentur blick-fang Anzeigenschaltung Wolfgang Isola 02607-97 42 55 isola@magazin-next.de Guido Breitbach 02607-97 40 904 breitbach@magazin-next.de Es gilt die Anzeigenpreisliste vom 1.5.2018. Grafik, Layout und Satz Anzeigengestaltung Hans Winterfeld 02607-97 40 901 anzeigen@magazin-next.de grafik@magazin-next.de Chefredaktion Katharina Göbel-Backendorf 02607-97 40 902 redaktion@magazin-next.de Redaktionsanschrift Stephanusstraße 39 56332 Lehmen Redaktion Katharina Göbel-Backendorf Onlineredaktion Wolfgang Isola www.koblenz.magazin-next.de www.magazin-next.de Moderatoren Johannes Fischer | Manfred Sattler Franz Obst | Dieter Aurass Druck Brandenburgische Universitätsdruckerei und Verlagsgesellschaft Potsdam mbh Karl-Liebknecht-Straße 24/25 14476 Potsdam (OT Golm) Fotos Alicja Sionkowski Fotolia, iStockphoto, Pixelio und Pressestellen Vertrieb Lesezirkel Rhein-Mosel Mein Lesezirkel (und Mußestunde) Eigener Vertrieb Mitglied im Deutschen Presse Verband
Veranstaltungshinweise werden kostenlos abgedruckt aber eine Gewähr der Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Für den Inhalt geschalteter Anzeigen wird keine Gewähr übernommen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers wieder. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und sonstige Unterlagen kann keine Gewähr übernommen werden. Die Urheberrechte für gestaltete Anzeigen, Fotos, Berichte sowie der gesamten grafischen Gestaltung liegen bei der Werbeagentur blick-fang und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung und gegebenenfalls gegen Honorarzahlung weiterverwendet werden. Gerichtsstand ist Koblenz. Es gelten die allgem. Geschäftsbedingungen, sowie die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen für Gewinnspiele.
Advertisement
Erscheinungsweise monatlich Anzeigen- und Redaktionsschluss Jeweils zum 15. des Vormonats
Stadt Koblenz richtet Spendenkonto für Hochwasseropfer ein
Angesichts der katastrophalen Lage in den vom Unwetter heimgesuchten Regionen hat sich in der Bevölkerung eine große Spendenbereitschaft gebildet, die zu häufigen Nachfragen bei der Stadtverwaltung Koblenz führte. Oberbürgermeister David Langner hat daher veranlasst, dass auch bei der Stadtverwaltung Koblenz ein Spendenkonto eingerichtet worden ist. „Die Hochwassererfahrene Koblenzer Einwohnerschaft, weiß um die Situation in den Unwettergebieten und reagiert deshalb solidarisch“, ist Langner sicher, „daher können wir Spenden entgegennehmen, die wir dann an die betroffenen Landkreise zur Vor-Ort-Hilfe weiterleiten“.
Überweisungen bitte auf das Konto der Stadtverwaltung bei der Sparkasse Koblenz (IBAN: DE40 5705 0120 0000 0002 40) mit dem Verwendungszweck „Bürgerspende Hochwasser“.
Eine Übersicht zu Hilfsangeboten für Hochwasseropfer (auch Sachspenden) findet sich auf der Webseite der ADD unter www.add.rlp.de.
Gewährung staatlicher Finanzhilfen
Zur Milderung der außergewöhnlichen Notlage unterstützt das Land Rheinland-Pfalz betroffene private Haushalte mit finanziellen Soforthilfen als Billigkeitsleistungen nach Maßgabe des § 53 Landeshaushaltsordnung sowie der beigefügten Richtlinie für die Gewährung von staatlichen Soforthilfen des Landes bei außergewöhnlichen Notlagen in privaten Haushalten aufgrund des Elementarschadensereignisses in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und der Stadt Trier im Juli 2021 - Soforthilfe RLP 2021. Voraussetzung für die Auszahlung der Soforthilfen ist eine Schadenshöhe von mindestens 5.000 Euro, die nicht durch sofort erzielbare Versicherungsleistungen abgedeckt ist. Die Höhe der Soforthilfe setzt sich aus einem Sockelbetrag von 1.500 Euro je Haushalt und 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt zusammen. Je Haushalt werden maximal 3.500 Euro Soforthilfe gewährt. Die Anträge sind bei der zuständigen Kreisverwaltung bzw. der Stadtverwaltung Trier einzureichen. Für den Landkreis Ahrweiler übernimmt das Statistische Landesamt im Rahmen der Amtshilfe die Abwicklung der finanziellen Soforthilfen. Die entsprechenden Vordrucke und weitere Informationen stehen unter https://www.soforthilfe.rlp.de/ zur Verfügung.
THE OFFICE EXPERTS
D+P office ist Experte für Digitaldrucksystem, Dokumentenmanagement, Bürobedarf und Versandverpackung
Die Grundstruktur jeder Datenverarbeitung besteht aus den drei Schritten Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe – kurz EVA-Prinzip. Jedem der drei Schritte des EVA-Prinzips wird bestimmte Hard- und Software zugeordnet.
1. DIE EINGABE
Im ersten Schritt werden die Daten eingegeben, dies erfolgt zum Beispiel durch unsere Canon Dokumentenscanner, Multifunktionssysteme oder durch bestehende Daten.
2. DIE VERARBEITUNG
Danach werden die Eingaben verarbeitet (berechnet), hierfür bieten wir Ihnen professionelle Softwarelösungen zur Datenkonvertierung, Datenstromveränderung und Steuerung. (zum Beispiel DICOM, ZPL, AS400 uvm.)
3. DIE AUSGABE
Im letzten Schritt wird das Ergebnis der Berechnung / Veränderung für den Anwender ausgegeben. Dies kann mit unseren Digitaldrucksystemen / Druckern auf Papier oder zur weiteren Verarbeitung als Datei sein.
D+P office AG In den Dauen 6, 53117 Bonn www.dpoffice.de
Die perfekte Verbindung. Staatl. Fachingen und Kaffee. MBI Anzeige NEXT Klapper 80x167+3.pdf 1 24.07.20 09:09
Ob als Espresso, Cappuccino oder Latte macchiato – Kaffee ist das Lifestyle- und Trendgetränk schlechthin. Doch seine Gerbsäuren werden nicht von jedem gleichermaßen gut vertragen. Daher sollte Staatl. Fachingen als Begleiter nicht fehlen: Es neutralisiert und bereitet den Gaumen so optimal auf den Geschmackseindruck vor. Staatl. Fachingen erlaubt den vollkommenen Genuss und ist somit die perfekte Kombination zu allen Arten von Kaffee.