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[New] Härtefallfonds für Krankenhäuser und Reha- und Vorsorgeeinrichtungen

Der Freistaat Bayern unterstützt als erstes Bundesland seine Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in der aktuellen Energie- und Inflationskrise mit einem eigenen Härtefallfonds. Bis zu 160 Millionen Euro werden für Krankenhäuser, Rehaund Vorsorgeeinrichtungen sowie ambulante Pflegeund Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt Das Bayerische Gesundheitsministerium hat mit dem Härtefallfonds „ein vollständig aus Landesmitteln finanziertes Hilfspaket geschnürt, um den Einrichtungen durch die Krise zu helfen – dort wo die Maßnahmen der Bundesregierung nicht greifen“, so Gesundheitsminister Klaus Holetschek Die Bundeshilfen würden „leider viel zu kurz“ greifen, kritisierte er Jene dienten in erster Linie der Abmilderung von unmittelbar energiekostenbedingten Mehrbelastungen „Gerade für Krankenhäuser sowie für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen stellt aller- dings vor allem der drastische Anstieg der weiteren Sachkosten eine – zum Teil noch weitaus größere – Belastung dar“, so der Minister weiter Er betonte: „Es wäre die Aufgabe des Bundes, ordnungspolitisch einzugreifen und auch hier, im Zusammenwirken mit den Kostenträgern, für einen Inflationsausgleich zu sorgen.“ Bayern wolle die Einrichtungen in dieser schwierigen Situation nicht alleinlassen. „Deshalb sorgt der Freistaat für eine Abfederung solcher Sachkostensteigerungen, die nicht durch das Hilfsprogramm des Bundes abgedeckt werden.“

Der bayerische Härtefallfonds sieht 100 Millionen Euro für Krankenhäuser sowie weitere jeweils 30 Millionen Euro für Vorsorgeund Reha-Einrichtungen und den Bereich ambulanter Pflege- und Unterstützungsangebote vor. Die Hilfe ist auf zwei Millionen Euro pro Krankenhausträ- ger gedeckelt. Die Umsetzung soll einfach und verständlich ausgestaltet werden und im ersten Quartal 2023 starten.

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Dr Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin des Verbands der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. „Die Hilfen, die jetzt vom Freistaat kommen, lägen eigentlich in der Verantwortung des Bundes und der Kostenträger. Umso mehr sind wir dem bayerischen Gesundheitsministerium dankbar für die unbürokratische und jetzt hoffentlich schnellstmögliche Unterstützung.“

Ein Wermutstropfen sei, dass reine Privatkliniken –privat getragene Einrichtungen, die ausschließlich Privatpatienten behandeln – keine Berücksichtigung fänden. Auch die ambulante Reha werde leider nicht berücksichtigt.

Zugleich stellt Stenger zudem klar: „Die Hilfen aus Bayern sind auf 2023 begrenzt “

Der Mittdreißiger wurde 2017 mit dem Münchener Nachwuchspreis „Kabarett Kaktus“ ausgezeichnet, 2018 mit dem Kleinkunstpreis Baden-Württemberg 2022 bekam Tino Bomelino, der laut Jury „schier ein kreatives Kraftwerk ist“, den Deutschen Kleinkunstpreis (Förderpreis) verliehen.

Karten sind im Kulturamt der Kreisstadt Mühldorf a. Inn, Stadtplatz 3, Telefon 0 86 31/ 61 26 12 und online unter haberkasten.de sowie an allen

Vorverkaufstellen von München Ticket, Reservix und InnSalzach Ticket.

Die Veranstaltung wurde von 28.01.2021 auf 15.01.2022 auf 13.01.2023 verschoben. Bereits gekaufte Karten behalten ihre Gültigkeit oder können bis 5.01.23 bei der Vorverkaufsstelle, bei der sie gekauft wurden, zurückgegeben werden. Weitere Infos unter haberkasten.de und bomelino.de

In der Zeit vom 9. Januar bis 31 Januar können Eltern, die im Betreuungsjahr 2023/2024 einen Platz in einer Mühldorfer Kinderbetreuungseinrichtung benötigen, ihr Kind verbindlich anmelden.

Die Anmeldungen für die städtischen, die katholischen und die privaten Einrichtungen erfolgen zentral in der Stadtverwaltung Bitte beachten Sie, dass sich das Angebot der Kinderkrippen an Kinder von 12 Monaten bis 3 Jahren und das der Kindergärten an Kinder von 3 Jahren bis zum Schulanfang richtet.

Die Anmeldeformulare können ab dem 9. Januar entweder online auf der Homepage der

Kreisstadt unter muehldorf.de/ 45-Formulare.html oder der Stadtkirche heruntergeladen werden. Des Weiteren können die Anmeldeformulare schriftlich in der Stadtverwaltung angefordert werden. Weitere Informationen zu den einzelnen Einrichtungen sind auf der Internetseite muehldorf.de/52Kinderbetreuung.html zu finden Die Anmeldungen müssen bis zum 31. Januar in der Stadtverwaltung, Sachgebiet Kinderbetreuung/Schulen/Jugend, Stadtplatz 21, 84453 Mühldorf a. Inn abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldeformulare von beiden Eltern/Erziehungsberechtigten unterschrieben sind.

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