Mangfalltaler blick - Ausgabe 22 | 2021

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Samstag, 5. Juni 2021

Steuer & Recht

-DIVERSE ANZEIGEN-

Unfall im Pflegeheim – 10 000 Euro Schmerzensgeld

Etliche Pflegeeinrichtungen stehen seit einiger Zeit in der Kritik, da Missstände festgestellt wurden, wie z. B. mangelnde Hygiene, falsche Medikation, unzureichende Versorgung von Corona-Kranken und ungeklärte Todesfälle. Es passieren auch regelmäßig schwere Unfälle, insbesondere Stürze: Immer wieder kommen Pflegebedürftige zu Fall und verletzen sich dabei erheblich. Wenn das Schadensereignis auf eine mangelnde Sorgfalt oder Aufsicht des Heimbetreibers oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen ist, stellt sich die Frage nach dem Bestehen etwaiger Ersatzansprüche. Gerade bei schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann das Schmerzensgeld hoch

ausfallen. Vor Kurzem gelang es RA Dr. Klass, für eine betroffene 84-jährige Mandantin eine fünfstellige Entschädigung auszuhandeln. Die Dame ist dauerhaft Bewohnerin eines Senioren- und Pflegeheims im Chiemgau. Im Zuge einer Pflegemaßnahme (beim Wechsel vom Bett in den Duschstuhl) handelte das Personal unachtsam und regelwidrig. Das Bein wurde verdreht und es kam zu einer Schenkelhalsfraktur. Die Verletzung war gravierend und hat die Lebensqualität der Heimbewohnerin in vielerlei Hinsicht negativ beeinflusst (Bettlägerigkeit und körperliche Schwäche). Auf Drängen von RA Dr. Klass konnte mit dem, in München ansässigen

Haftpflichtversicherer des Heimträgers, eine außergerichtliche Lösung gefunden werden. Gezahlt wurde im Mai 2021 ein Abfindungs- und Erledigungsbetrag i H v. 10 000 Euro. Ferner wurden die Rechtsverfolgungskosten erstattet. Der Fall hat also juristisch mit einem Vergleich sein Ende gefunden. Eine langwierige und teure Auseinandersetzung vor Gericht konnte vermieden werden. Die Sozietät Dr. Klüver Dr. Klass & Kollegen ist eine zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit besonderer Expertise im Haftungsrecht. RA Dr. Klass befasst sich insbesondere mit Opferrecht und hat sich auf die Vertretung von geschädigten Privatleuten (Finanzbetrug, DieselAbgasskandal, Ärztepfusch, Nachlässigkeiten in Pflegeheimen) spezialisiert. Außerdem berät er Firmen und Einzelunternehmer bei gesellschaftsrechtlichen Streitfällen und hilft im Arbeitsrecht sowie bei der Beitreibung von Außenständen.

Wussten Sie, …?

… dass Sie Ihren Ausweis kopieren dürfen?

Wolfgang Müller, Rechtsexperte bei der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf. Immer wieder wird zur Bestätigung der Identität eine Ausweiskopie verlangt – etwa vom Vermieter, dem Fitnessstudio, der Bank oder der Autovermietung. Manch einer fragt sich vielleicht, ob das erlaubt ist und welche Daten zur Identifizierung überhaupt notwendig sind. Denn bis vor einigen Jahren war das Einscannen oder Kopieren des Personalausweises bis auf wenige Ausnahmen verboten. Da dies jedoch in der Praxis anders gehandhabt wird, ist die Regelung im Personalaus-

weisgesetz und anderen Gesetzen angepasst worden. Seitdem darf der Personalausweis abgelichtet werden, wenn es notwendig ist, beispielsweise beim Eröffnen eines Kontos. Unter „Ablichten“ fasst der Gesetzgeber das Kopieren, Einscannen und Abfotografieren zusammen. Es müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein: Nur der Ausweisinhaber oder eine von ihm berechtigte Person darf das Dokument ablichten und die Kopie muss eindeutig und dauerhaft als solche erkennbar sein. Wird eine Ausweiskopie verlangt, kann es in manchen Fällen

sinnvoll sein, bestimmte Daten zu schwärzen, um einen Datenmissbrauch oder Identitätsdiebstahl zu vermeiden. Zur Identifizierung sind meist nur Bild, Name, Gültigkeitsdatum, die ausstellende Behörde und in manchen Fällen das Geburtsdatum nötig. Folgende Angaben kann der Ausweisinhaber meist bedenkenlos schwärzen: Adresse, Unterschrift, Geburtsort, Nationalität, Größe, Augenfarbe, Zugangsnummer (neben dem Gültigkeitsdatum), Seriennummer (rechts oben), maschinenlesbare Zonen und Sicherheitsfaden (unterer Teil auf der Rückseite).

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Steuer & Recht RECHTSANWALT DR. JÜRGEN KLASS Jahrgang 1968 – als Anwalt zugelassen seit 1996 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Fachanwalt für Medizinrecht Tätigkeitsschwerpunkte

• Finanz- und Darlehensrecht • Immobilienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Kapitalanlagerecht • Schadensersatzrecht (insbesondere Diesel-Skandal)

• Arbeitsrecht • Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht • Schmerzensgeldrecht und Unfallrecht

Schwanthalerstraße 9-11 80336 München Tel. 0 89 / 54 54 79-3 Münchener Straße 30 83022 Rosenheim Tel. 0 80 31 / 94 11 46-0 Internet: www.anwalt.de/klass E-Mail: klass@anwalts-team.de

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Heilig-Geist-Str. 23 83022 Rosenheim Telefon: +49 (0) 8031 79780 0 Mail: InfoRosenheim@consilia.de Marco Dorneck Rechtsanwalt | Steuerberater | Fachanwalt für Steuerrecht

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