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Freitag, 24. Dezember 2021
Funkeln, strahlen, blinken:
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Was ist bei der Weihnachtsbeleuchtung alles erlaubt?
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Weihnachtsbeleuchtung, wie Lichterketten oder einzelne Leuchtgegenstände sorgen beim Betrachter für festliche Stimmung. Aber Vorsicht: Nicht alles ist erlaubt. Foto: Kurt Bouda Winterzeit ist Weihnachtszeit: Der Startschuss zum weihnachtlichen Dekorieren ist längst gefallen. Neben der Dekoration sorgt auch Weihnachtsbeleuchtung, wie Lichterketten, Kerzen oder einzelne Leuchtgegenstände, für festliche Stimmung bei den Bewohnern. Dabei wird von Haushalt zu Haushalt unterschiedlich stark geschmückt – bei einigen funkelt und blinkt es deutlich mehr als bei anderen. Es gibt aber auch
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hier gewisse Grenzen, die nicht überschritten werden sollten. Die Von Poll Immobilien-Experten geben hilfreiche Tipps, was es bei der weihnachtlichen Dekoration und Beleuchtung zu beachten gilt. Was ist bei der Weihnachtsbeleuchtung erlaubt? Auffällige und prunkvolle Weihnachtsbeleuchtung wird hierzulande immer beliebter. Spätestens zum ersten Advent beginnt in vielen Haushalten das festliche Schmücken sowohl innen als auch außen. „Generell können sich Mieter und Immobilienbesitzer bei der Lichterdekoration am ortsüblichen Maß orientieren. Das bedeutet, jeder hat das Recht, nach seinen Vorlieben zu dekorieren, sollte dabei aber auch eine gewisse Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen“, sagt Beata von Poll, Mitglied der Geschäftsleitung bei Von Poll Immobilien. Beleuchtung im Außenbereich – wie beispielsweise eine Lichterkette am Balkon oder an den Fenstern – ist erlaubt und darf vom Vermieter nicht verboten werden. Das entschied das Landgericht Berlin bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2010 (Az:65S390/09). In dem verhandelten Fall hatte der Vermieter dem Mieter gekündigt, weil dieser zur Weihnachtszeit eine Lichterkette im Außenbereich seiner Wohnung angebracht hatte. Das Gericht entschied zugunsten des Mieters und stellte fest, dass es sich bei
dem Anbringen von Weihnachtsbeleuchtung an Fenstern und Balkonen inzwischen um eine weit verbreitete Sitte handelt.
es sich hierbei nämlich um eine Immission, die niemanden über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigen darf.
Außenbeleuchtung darf niemanden beeinträchtigen Trotzdem gibt es einige Grenzen, an die sich jeder halten sollte: So gilt es beispielsweise, die Nachtruhe einzuhalten und die Lichterdekoration zu den üblichen Ruhezeiten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr auszuschalten. Das gelingt am einfachsten mit einer Zeitschaltuhr – zusätzlicher Bonus: Damit lassen sich gleichzeitig auch noch Stromkosten sparen. Außerdem sollten Anwohner bei der Wahl ihrer Weihnachtsbeleuchtung darauf achten, dass diese nicht wesentlich heller als die umliegende Beleuchtung ist. Nach Paragraph 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches handelt
Vorsicht bei der Befestigung an der Fassade Bevor die Lichter an der Außenfassade befestigt werden, sollte die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. „Bei weihnachtlicher Dekoration an der Fassade muss darauf geachtet werden, dass diese sicher und ordnungsgemäß installiert ist, sodass das Gebäude nicht beschädigt und niemand dadurch übermäßig gestört oder gefährdet wird“, weiß Beata von Poll. Und sie führt weiter aus: „Sollte ein Schaden an der Fassade entstehen – beispielsweise durch das Bohren von Löchern – kann der Vermieter verlangen, dass die Dekoration entfernt wird, um diesen fachgerecht beheben zu lassen.“
Wir bitten um Beachtung! Wegen „Silvester und Neujahr“ am 31. Dezember 2021 01. Januar 2022 wurde der Anzeigen- und Redaktionsschluss vorverlegt! Für die blick-Ausgabe Freitag, 31. Dezember 2021, Anzeigen- & Redaktionsschluss: Dienstag, 28. Dezember 2021, 17 Uhr
Fazit Grundsätzlich gilt bei Weihnachtsdekoration und -beleuchtung: Jeder kann nach Belieben schmücken, solange andere Menschen nicht beeinträchtigt, gestört oder gefährdet werden. Mieter und Immobilienbesitzer sollten bei der Lichterdekoration Rücksicht auf andere Anwohner nehmen. Wer die Nachtruhe einhält und die Helligkeit der Lichter an die ortsübliche Immission anpasst, sorgt sicherlich auch für eine entspannte Adventszeit und weihnachtliche Stimmung bei den Nachbarn.