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[New] Kolbermoor Sexueller Übergriff
In Kolbermoor kam es zu einem versuchten sexuellen Übergriff auf eine 24-jährige Frau – die Kripo sucht Zeugen. Am Montagnachmittag, 19 Dezember, befand sich die Frau gegen 15.40 Uhr zu Fuß auf dem Seeuferweg am sogenannten „Tonwerkweiher“. Ihren Angaben zufolge sei sie auf Höhe Filzenstraße 45 von einem Unbekannten angegriffen und zu Boden gerissen worden. Die junge Frau habe sich vehement gewehrt, um Hilfe geschrien, sich letztendlich losreißen und fliehen können. Der unbekannte Täter sei ihr dann noch bis zu einer Lichtung gefolgt. Durch den Sturz auf den Boden, erlitt die Geschädigte leichte Verletzungen.
Die Anzeigenerstatterin beschrieb den Täter wie folgt: Täter: männlich, ca. 30 Jahre alt, ca. 180 cm groß, Vollbart, sprach mit auffallend tiefer Stimme, trug eine dunkelgraue Winterjacke, schwarze „SkiHandschuhe“, eine schwarze Hose sowie weiße Sneakers. Hinweise bitte an die Kripo Rosenheim unter der Telefonnummer 0 80 31/2 00 -0 oder jede andere Polizeidienststelle.
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Landkreis
Entlastungen geplant! Was ändert sich 2023 im Energiebereich?
am 06. Januar 2023 3 wurde der Anzeigen- und Redaktionsschluss vorverlegt! Für die blick-Ausgabe Samstag, 07. Januar 2023, Anzeigen- &Redaktionsschluss: Dienstag, 03.Januar 2023, 17 Uhr
Mehrheitlich hat der Kreistag am 21. Dezember einen Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ abgelehnt. Der Antrag sah vor, Senioren aus dem Landkreis, die bereit sind, ihre Fahrberechtigungserlaubnis alters- oder gesundheitsbedingt abzugeben, ein kostenloses ÖPNV-Fahrticket für ein Jahr anzubieten. Unabhängig von den nicht kalkulierbaren Kosten schätzt die Verwaltung in ihrer Stellungnahme die Attraktivität eines solchen Angebots im räumlich sehr ausgedehnten Landkreis Rosenheim als gering ein
Viele neue Vorschriften sollen Verbraucher ab dem Jahreswechsel vor hohen Kosten für Wärme und Strom schützen. Im Fokus steht, den Energieverbrauch zu verringern und erneuerbare Energien zu stärken. Wie das gelingen kann, darüber informiert die Verbraucherzentrale Bayern.
Zur Entlastung von Haushalten ist geplant, die Preise für Strom, Gas und Fernwärme für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs nach oben zu begrenzen
Der Preis für Erdgas soll bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattsunde (kWh) eingefroren werden, Fernwärme bei 9,5 Cent/kWh und Strom bei 40 Cent/kWh. Für den Rest des Verbrauchs gelten Marktpreise Wer Kosten sparen will, sollte denVerbrauch also um 20 Prozent reduzieren.
Förderung von Sonnenstrom wird deutlich verbessert Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, wird zum Jahreswechsel erneut geändert. Für neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung. Die Anschaffung von neuen Photovoltaikanlagen wird von der Mehrwertsteuer befreit. Zudem ist geplant, ab 2023 die Erträge von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt von der Einkommenssteuer zu befreien.
Energiesparinvestitionen
werden zielgenauer gefördert Heizungen werden ab 2023 vom Staat nur noch gefördert, wenn das Gebäude zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie beheizt wird Bauliche Energiesparmaßnahmen werden ab Januar auch dann gefördert, wenn sie in Eigenleistung durchgeführt werden Wer eine Biomasseheizung etwa für Holzpellets wählt, muss auch die Solarthermie nutzen, um eine Förderung zu erhalten. Außerdem müssen Biomasseheizungen höhere Anforderungen bei den Schad- stoffemissionen erfüllen Der Bonus für die Sanierung energetisch sehr schlechter Häuser soll darüber hinaus erhöht werden. Zusätzlich kann auch die Miete provisorischer Heizungen gefördert werden, wenn die Heizung im Zuge eines Defekts ausgetauscht wird.
Energieeffizienzvorschriften
für Neubauten
Der Primärenergieverbrauch darf künftig maximal beim Wert eines aktuellen Effizienzhaus 55 liegen. Strom aus Photovoltaikanlagen darf bei der Bilanzierung eines Neubaus auch dann angerechnet werden, wenn kein Eigenverbrauch des Solarstroms im Gebäude vorliegt.
Bei Fragen zu den veränderten Regeln in Bereich Energie und Energieeffizienz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich statt. Informationen erhalten Verbraucher online unter verbraucherzentraleenergieberatung.de
Die Bahnstrecke zwischen Rosenheim und Rott a. Inn ist seit einem Bahndammschaden im Gemeindegebiet Ramerberg seit September gesperrt. Eine Inbetriebnahme zumindest des Streckenabschnitts RosenheimRott a. Inn wurde mehrfach in Aussicht gestellt – ist aber nach wie vor nicht erfolgt Darüber sowie über die schleppende Informationspolitik der Südostbayernbahn wächst bei der Gemeinde Rott die Verwunderung. Bürgermeister Daniel Wendrock beklagt, dass immer wieder neue Termine für eine Aufnahme der Zugverbindung nach Rosenheim genannt wurden, die dann nicht eingehalten worden sind, ohne dass es eine ausreichende Information an die Gemeinde gab. „Immer mussten wir proaktiv auf die Südostbayern- bahn zugehen, um Informationen zu bekommen“, erklärt das Gemeindeoberhaupt. Es sei zwar verständlich, dass die Behebung eines solch‘ umfassenden Dammrutsches eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt Nicht nachvollziehbar sei für ihn allerdings, dass der Streckenabschnitt Rott a. Inn und Rosenheim – der ja gar nicht vom Schaden betroffen istnicht schnellstmöglich wieder in Betrieb genommen wurde. Seit Anfang Oktober habe die Gemeinde darauf gedrängt und immer wieder mit der Südostbayernbahn Kontakt aufgenommen. Zunächst wurde dort die zweite Oktoberhälfte als Termin genannt, dann Mitte November, schließlich der Zeitpunkt des Fahrplanwechsels Anfang Dezember. Die Verschiebungen wurden ursprüng- lich mit Personal- und Betriebsengpässen erklärt, aber auf Dauer befriedigend sei diese Aussage nicht „Was mich aber am meisten befremdet ist, dass wir als Gemeinde immer aktiv nachhaken mussten, um überhaupt Informationen über die Bahnsperrung zu bekommen. Zuletzt habe ich auf meine E-Mail vom 13. Dezember mit Bitte um Mitteilung bis Ende letzter Woche gar keine inhaltliche Antwort mehr bekommen“, schüttelt Wendrock den Kopf „Ich kann mich eines gewissen Eindrucks von Gleichgültigkeit gegenüber den betroffenen Gemeinden nicht enthalten“, fährt Wendrock fort. Schließlich seien ja nicht nur der Haltepunkt Rott, sondern auch die Haltestellen Schechen und Rosenheim Hochschule betroffen.
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