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watt‘n Quatsch. Oder? Seite
Wetter
Die für Anfang Januar ungewöhnliche Wärme ist Geschichte. Am Wochenende zieht ein Sturmtief mit Niederschlägen auf, die Temperaturen liegen zwischen 1 und 6 Grad. Oberhalb von 300 bis 500 Metern Höhe schneit es häufig, weiter unten bleibt es aber meist grün. Die 2. Januarwoche beginnt wechselhaft mit weiteren Regen-, Schnee- und Graupelschauern. wetteronline.de
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Zitat der Woche
„Ich habe jetzt in den vergangenen Jahren immer wieder von der seelischen Inzidenz gesprochen, die wir viel zu wenig ins Zentrum rücken. Wir reden immer über biologische Inzidenz, aber was das mit den Menschen macht, das ist mindestens genauso wichtig.“
Der bayerische Landesbischofs und ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, zum Thema seelische Auswirkungen der Pandemie.
Robärtl
Richtig recyceln
Der Bärtl denkt: „Wie war das noch? Welche Flasche kommt in welches Loch?“ Einfach sind noch weiß, grün, braun, doch wo wird blau und rot reingehaun? Wo kriegt man diese Flaschen los? Im Grünglascontainer klappt das tadellos!
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Unnützes Wissen
In der Schweiz nennt man Papierschnipsel „Fötzeli“. In den Meeren gibt es rund drei Millionen Schiffwracks. Quelle: Faktastisch.net
„Mülltrennung wirkt“ – wenn man es richtig macht Altglas nach Farben sortieren – watt‘n Quatsch. Oder?
Leere Verpackungen aus Glas, wie zum Beispiel Sekt-, Wein- oder Saftflaschen, Flaschen für Essig, Öl, Ketchup sowie Rotkohl-, Gurken- oder Marmeladengläser, gehören in die Glas-Container. Damit diese dann recycelt werden können, müssen sie nach Weiß-, Braun und Grünglas sortiert werden. Wie die Entsorgung von Altglas funktioniert und warum die Sortierung nach Farben unbedingt dazu gehört, erklärt die Initiative „Mülltrennung wirkt“.
Wichtig ist: Das Altglas muss nach Farben sortiert in die jeweiligen Behälter für Grün-, Braunoder Weißglas eingeworfen werden. Die Prosecco-Flasche ist blau? Buntglas, wie blaue oder rote Flaschen, gehören in die Container für Grünglas, denn das verträgt als Mischfarbe die meisten Unreinheiten im anschließenden Recycling. Deckel müssen nicht abgeschraubt werden, da sie in den Glassortieranlagen separiert werden können.
Umfrage zeigt Informationsbedarf Wie wichtig die Vorsortierung nach Farben für die Qualität des Glasrecyclings ist, wissen jedoch offenbar nicht alle Verbraucher: Laut einer YouGov-Umfrage im Auftrag der Initiative „Mülltrennung wirkt“ entsorgen zwar gut 80 Prozent der Deutschen ihr Altglas in der Regel in Glas-Containern und die große Mehrheit sortiert es vorher auch nach Farben. Trotzdem halten über 20 Prozent von ihnen die Trennung nach Farben für sinnlos. Axel Subklew, Sprecher der Initiative „Mülltrennung wirkt“, erklärt: „Glasverpackungen sind ‚RecyclingChampions‘. Sie lassen sich beliebig oft zu neuen Glasbehältern einschmelzen, ohne an Qualität einzubüßen. Dafür ist jedoch ein richtiges Vorsortieren nach Farben nötig. Gerät zum Beispiel ein braunes Glas zwischen das Weißglas, verfärbt sich das gesamte Glas beim Einschmelzen und der Wiedereinsatz ist nur noch sehr beschränkt möglich.“
Stopp: Nicht alle Glasabfälle gehören in Glas-Container Kaputte Sektgläser, zersprungene Weihnachtskugeln aus Glas oder leergebrannte Kerzengläser haben nichts in Containern für Altglas zu suchen. Gleiches gilt für sogenanntes Flachglas, wie Fensterscheiben oder Spiegel. In der Regel sind diese Glasarten von anderer Beschaffenheit als etwa Glasflaschen und haben unterschiedliche Schmelzpunkte. Sie sollten bestenfalls an einem Wertstoffhof abgegeben werden oder – dies gilt jedoch nur für kleinere Gegenstände – in der Restmülltonne entsorgt werden.
Ein unerschöpflicher Kreislauf für die Umwelt Recyclingglas gilt als wichtigster Rohstoff für die Glasherstellung. Jede neue Glasflasche besteht zu 60 Prozent aus „Alt“-Scherben, bei der Farbe Grün sind es sogar bis zu 90 Prozent. Dabei spart der Einsatz von Recyclingglas Energie und Ressourcen: 10 Prozent Scherbeneinsatz reduzieren die Schmelzenergie um drei Prozent und die CO2-Emissionen um 3,6 Prozent. Tipp: Wenn die Glas-Container voll sind, sollten Glasflaschen und -behälter nicht auf oder neben den Container gestellt, sondern wieder nach Hause mitgenommen werden. Eine Information an das zuständige Entsorgungsunternehmen hilft, das Problem zu lösen. Die Telefonnummer ist auf dem Glascontainer angebracht. Auf keinen Fall sollte das Glas im Restmüll entsorgt werden, denn dort ist es für das Recycling verloren. ots
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Foto: Manfred A. Zimmer
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Die Steuerpläne der neuen Regierungskoalition
Zwei Monate nach der Bundestagswahl war der Koalitionsvertrag festgezurrt. In dem 177-seitigen Papier der neuen Bundesregierung sind unter anderem die Steuerpläne festgehalten. Noch sind es Pläne, die nicht umgesetzt sind. Teilweise ist auch noch nicht klar, wie die Umsetzung aussieht. Fest steht, dass es keine größeren Änderungen im Steuerrecht geben wird. Spürbare Steuerentlastungen für Normalverdiener bleiben leider aus. Vielmehr sind kleinere Anpassungen bestehender Steuerregeln zu erwarten.
Im Folgenden ein Überblick über die steuerlichen Änderungen, welche die Steuerzahler erwarten dürfen:
1. Verlängerung der Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer erst mal bis zum 31. Dezember 2022. Ursprünglich wäre sie am 31. Dezember 2021 ausgeFoto: Armin Weigel/dpa
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laufen. 2. Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags für Kindergeldberechtigte von 924 Euro auf 1 200 Euro. 3. Anhebung des Sparerpauschbetrags von 801 Euro auf 1 000 bzw. 2 000 Euro bei Zusammenveranlagung zum 1. Januar 2023. 4. Anhebung der Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3 .000 Euro sowie Einführung einer Steuerbefreiung von Zuschlägen für Pflegekräfte. 5. Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V zugunsten des Faktorverfahrens der Steuerklasse IV für mehr Gerechtigkeit in der Partnerschaft. 6. Flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer für die Länder, um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu fördern. 7. Abbau von steuerrechtlichen Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen. 8. Anhebung des Mindestlohns von 9,60 Euro auf 12 Euro pro Stunde. 9. Ausweitung der Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro und für Midijobs auf 1 600. Euro. 10. Ersatz der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) durch ein Bürgergeld. 11. Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen durch eine Ausdehnung des Steuerfreibetrags. 12. Abschaffung der EEGUmlage beim Strom zum 31. Dezember 2022. 13. Anhebung der linearen Abschreibung von zwei auf drei Prozent für Wohnungsneubauten. 14. Förderung von Solarenergie auf geeigneten Dachflächen durch den Abbau bürokratischer Hürden. 15. Ersatz von Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag durch eine Kindergrundsicherung. An volljährige Anspruchsberechtigte soll die Leistung direkt ausbezahlt werden. 16. Entlastung von Alleinerziehenden durch eine Steuergutschrift. 17. Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen für Familien, Alleinerziehende und pflegende Angehörige durch ein Zulagen- und Gutscheinsystem sowie der Möglichkeit steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse. 18. Ausrichtung der Privilegierung von Plug-In-Hybridfahrzeugen auf die rein elektrische Fahrleistung und Anwendung eines Pauschalsteuersatzes von 0,5 Prozent für reine Elektrofahrzeuge ab 2025 bei der Dienstwagenbesteuerung. 19. Voranbringen der Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung. 20. Vermeidung einer möglichen doppelten Besteuerung von Renten durch einen früheren Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge und einen geringeren Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils bereits ab 2023.
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Kostenlose Beratung: 08025-99 30 598 08064 - 90 66 850 Ihr Bad aus einer Hand
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