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[New] Jugendamtsucht geeignete Jugendschöffen im Landkreis
Sinn für Gerechtigkeit,Empathiefähigkeit, der Wunsch, die eigene Meinungzuvertreten –all das eintJugendschöffen. Jugendschöffen vertretendie Stimme des Volkes vorGericht undleisten so einen wichtigen Beitrag fürdie Gesellschaft.Die Aufgabe der Jugendschöffenbestehtdarin,inStrafverfahrenmit Jugendlichen oder jungenHeranwachsendendie Richterinnen und Richterbeim Jugendschöffengericht desAmtsgerichtes Rosenheim und denJugendkammerndes LandgerichtsTraunstein zu unterstützen.
Fürdie Wahlperiodevon 2024 bis2028könnensich Interessiertenoch bis 24 Februar 2023für dasbesondere Ehrenamtbewerben. Das Kreisjugendamt desLandratsamtes Rosenheimnimmt dieBewerbun- genentgegen,sichtetdiese undder Jugendhilfeausschuss desLandkreises erstellt in einer seiner nächsten Sitzungeneine Vorschlagsliste fürdas Jugendschöffengericht Rosenheim und die Jugendkammer am Landgericht in Traunstein.
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Nichtnur Richter,sondern auchErziehende Gesuchtwerden Männer undFrauen ausverschiedenenKreisen der Bevölkerung. Auch gegenwärtig amtierende Schöffen könnensicherneut zur Wiederwahl bewerben
Jugendschöffenwirken an Gerichtsverhandlungen mit, beidenen Jugendliche ab dem 14.Lebensjahr angeklagtsind. Sie entscheidenmit denBerufsrichterinnenund -richtern über
SchuldoderUnschuld und auch über die Höhe des Strafmaßes.Das Jugendstrafrecht geht davon aus, dassJugendliche,die gegen das Gesetz verstoßen, anders zu beurteilen sindals Erwachsene.Bei Jugendlichen ist derReifungsprozess derPersönlichkeit noch nicht abgeschlossen–daher fehltihnen häufig die notwendigeEinsichtin die Konsequenzen ihrer Handlungen.Das Jugendstrafrecht folgtdaher dem Grundgedanken „Erziehung stattStrafe“.Jugendrichterund Jugendschöffen sind also nicht nurRichter, sondernauch„Erziehende“.
Das Ziel istes, dieEntwicklung desjungen Menschen möglichst positiv zu beeinflussen.Neben Strafmaßnahmenkommendaher auchund in erster
Linie Erziehungsmaßnahmen in Betracht
Voraussetzungen und Dauer der Wahlperiode
Alle fünf Jahre werden die Jugendschöffenneu gewählt.Interessierte müssen zum 1. Januar2024 zwischen 25 und69Jahre alt sein undmüssen im Landkreis Rosenheimwohnen. Jugendschöffe zu sein,ist eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe. Überparteilichkeit, Selbstständigkeit, deutsche Sprachkenntnisse und Reifesind ebensonotwendig wie körperliche und geistigeFitness,umVerhandlungen zu jeder Zeit konzentriert verfolgen zu können.
Von JugendschöffenwerdenLebenserfahrung und Menschenkenntniserwartet. Jugendschöffensollten aberaucherzieherische
Erfahrung und soziale Kompetenz mitbringen: Ein EhrenamtimVereinbeispielsweise, alsAusbilder, Berufserfahrung in Schulen kann hierbeihelfen. AuchberuflicheErfahrung imsozialen Bereichoderin der Jugendhilfe istebenso denkbar wieprivate Betreuungs- beziehungsweise Erziehungserfahrung. Die Jugendschöffenkommen bestenfalls aus allenBereichender Gesellschaft Weraktiv mithelfen will, jungenMenschen, die straffälliggeworden sind, bestmöglichzuunterstützen, sich positiv zu entwickeln,bewirbt sich bis24. Februar 2023 mitdem bereitgestelltenBewerbungsformular über die Homepage des Landratsamtes Rosenheim per E-Mail an kreisjugendamt@ lra-rosenheim.de.