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[New] Die großen Vorteile einer „Verrentung“ der Immobilie

Reichund trotzdem arm. So fühlen sich Millionenälterer MenscheninDeutschland, die zwar über selbstgenutztes Wohneigentum,gleichzeitigaber nurüberbegrenzte liquide Mittel verfügen. Dienaheliegende Lösunglautet, das Haus oderdie Eigentumswohnung einfach zu veräußern. Doch vielenMenschenfällt es verständlicherweiseschwer, die eigenen vier Wände zu verkaufen, denn ihr Eigenheim ist mehr als Steine und Beton.Esist ihre Heimat.

Immobilien-Verrentung durch HausplusRente bietet den Ausweg aus dieserZwickmühle. Gemeint istdie Umwandlung des in der Immobilie gebundenen VermögensinBarvermögen,ohne ausziehen zu müssen eventuellenvorzeitigen Auszug sind -wie notariell vereinbart -zwei Optionen möglich: Sie erhalten entweder eine weitere steuerfreie Einmalzahlungfür die Restlaufzeit oder -bei Vermietung -die marktübliche Miete für Ihre Immobilie.

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„VielenRuheständlern hatdas Konzept von HausplusRentebereits einunabhängiges Leben ermöglicht. Nutzen auch SieIhreImmobiliefür mehr finanzielle Freiheit undeinesorgenfreie Zukunft!„

„Immobilienwerte bleiben häufig ungenutzt. Nutzen Sie Ihr Immobilienvermögen für finanzielle Freiheit und die Steigerung Ihrer Lebensqualität im Ruhestand. Bleiben Sie in Ihrer Immobilie wohnen und genießen Sie Ihr Leben!“

Doch wiebeimKaufder Immobilie gilt es,auch diesen Schritt reiflich zu überlegen, um dieoptimale Lösungzufinden. In Deutschland sind aktuell mehrereModelle am Markt,die sich in wesentlichenPunkten unterscheiden. Die sichersteVarianteist jedoch die ImmobilienVerrentung aufNießbrauchbasis mit HausplusRente

ImmobilienVerrentung auf Nießbrauchbasis

Beim Nießbrauch-Modell überwiegen eindeutig die Vorteile. Das Nießbrauchrecht ist ein seit Jahrhunderten bewährter deutscher Rechtstitelinden §§ 1030 ff. BGB geregelt.Essichert dem Begünstigten dievollen Nutzungsrechte an seinem Nießbrauchobjektbis zum Lebensende. Damitgehteswesentlich weiter als dasWohnrecht, denn Letztereserlischtmit demAuszug. Ein Nießbrauch-Begünstigterkannseine Immobilie weiterhinsowohl unentgeltlichnutzen als auch sein Eigenheim vermieten. Beieinem

Gru nds ät zl ic h kann derEigentümer die Immobilie bis an sein Lebensende weiterhin so nutzen, wie bisher. Gleichzeitig wird dasNießbrauchrechtanerster Rangstelle im Grundbuchabgesichert. Der sofort fällige Auszahlungsbetrag isti.d.R.steuerfreiund errechnet sich ausdem gutachterlichermitteltenMarktwert abzüglich des Nießbrauchwerts.

Der Nießbrauch-Berechtigte erhält somit zwei Leistungen: eineEinmalzahlung und das lebenslange,unentgeltlicheNutzungsrecht.

Für Eigennutzer ist diese Auszahlunginder Regelsteuerfrei. Der Nießbrauch-Begünstigte bleibt weiterhin flexibel,eralleinentscheidet, ob er sein Eigenheim selbst bewohntodervermietet.

Auf Wunschkann diese Einmalzahlung ganz oder teilweise in eine lebenslange Zusatzrente einer privatenRentenversicherung umgewandelt werden. Fühlen Sie sich gut aufgehoben bei HausplusRente, der Nr. 1der Immobilienverrentung auf Nießbrauchbasis.Wir sind das Original und die Entwickler dieses Konzepts. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies, unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Informationsveranstaltungen

BeimNießbrauchrecht bleibt derImmobilienbesitzerlebenslang derwirtschaftliche Eigentümer seiner Immobilie. Das Nießbrauchrecht istdem Eigentumgleichgestellt.ImFalleines Auszuges besteht derAnspruch aufdie Miete odereineweitere Einmalzahlung. Geregeltist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch(§§1030ff).

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