3 minute read
Tipp: Noch gilt von O bis O!
Noch ist der Winter nicht vorbei: Auch wenn die langsam wärmer werdenden Sonnenstrahlen erste Frühlingsgefühle aufkommen lassen, müssen Autofahrer nach wie vor mit glatten, rutschigen Straßen rechnen – insbesondere in den Abend- und Morgenstunden.
Nicht umsonst lautet die Faustformel für die Winterbereifung von „O bis O“: sprich von Oktober bis Ostern In diesen Monaten sollten daher mit Winteroder zumindest Ganzjahresreifen gefahren werden.
Advertisement
In Tests kommen Ganzjahresreifen allerdings bei schwierigen Wetterlagen regelmäßig nicht an die Tugenden von echten Winterreifen heran. Zudem nutzen sie im Sommer schneller ab und fallen durch einen höheren Kraftstoffverbrauch negativ auf. Allwetterreifen sind in Deutschland erlaubt, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben der Winterreifenpflicht erfüllen.
Um diesen Anforderungen zu genügen, müssen neue Ganzjahresreifen seit dem 1 Januar 2018 das „Alpine“-Symbol aufweisen, das einen Berg und eine Schneeflocke zeigt. Nur damit gelten auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen laut gesetzlicher Vorgabe als wintertauglich. Allerdings ist auch die Nutzung von Ganzjah- resreifen, die lediglich mit der Beschriftung „M+S“ ohne das Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind, bis zum 30 September 2024
Andreas Türk
Kfz-Sachverständigenbüro Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger von der Handwerkskammer für München und Oberbayern für das Kraftfahrzeughandwerk
Unfallgutachten Wertgutachten Kostenvoranschläge Fahrzeugbewertungen
PKW
Motorräder Klassiker Oldtimer Motorsportfahrzeuge
Feldweg 20 83123 Amerang
08075/913860 www.kfz-unfall-gutachter.de noch zulässig. Danach sind diese Reifen nicht mehr erlaubt
In Deutschland, das sollte sich inzwischen herumgesprochen haben, besteht keine generelle, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Das heißt, bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen Kraftfahrer mit Winterbereifung fahren – also bei Eis-, Reif- oder Schneeglätte, bei Schneematsch oder Glatteis Und diese Vorgabe hat gegebenenfalls auch noch nach Ostern Bestand. Wer gegen die situative Winterreifenpflicht verstößt, muss nicht nur mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg rechnen, sondern kann bei einem Unfall auch Probleme mit seinem Versicherer bekommen, warnt das von der HUK-Coburg getragene Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern. Denn der kürzt möglicherweise seine Leistung, weil der Versicherte wegen Verstoßes gegen die Winterbereifungspflicht eine Mitschuld trägt. Abgesehen davon ist eine wintertaugliche Bereifung natürlich der beste Schutz für die eigene Sicherheit. Dafür muss das Thermometer gar nicht erst unter Null fallen. Schon bei Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt sind höchste Vorsicht und Alarmbereitschaft geboten Nicht umsonst warnen moderne Autos den Fahrer bereits bei fünf bis drei Grad Celsius vor möglicherweise glatter Fahrbahn. Denn dann verlängert der Bremsweg deutlich und dann auch mehr Abstand zum Vorausfahrenden gehalten werden sollte als im Sommer
Hs
AU TO LA CK IER ERE I
KONRAD GURTNER GmbH
Lackierung &Unfallinstandsetzung
Daxa 12 •83112 Frasdorf
Tel.: 08032- 70 71 62 • Fax: 08032-988395
Web: www.autolackiererei-gurtner.de
Mail: info@autolackiererei-gurtner.de
Kfz-Sachverständigen GmbH
Sachverständige für Fahrzeugschäden und -bewertung
Arbeitsschutz ASiG –Sicherheitstechnischer Dienst
Gutachtenfür Klassiker,Land- u. Forsttechnik,Technische Gutachten
Vereidigter Sachverständiger
Thomas Manzinger
Wasserburger Str. 19 ● 83527 Haag
Tel. 08072/37 14 51 ● www.schmid-haag.com
Noch sind Masken im Verbandkasten keine Pflicht
Was in den Kfz-Verbandkasten gehört, regelt die DIN 13164 Auf diese Norm bezieht sich auch die StVZO Seit Februar gehören demnach zwei OPMasken zum Erste-HilfeSet. Doch diese Änderung des Paragrafen 35h der StVZO lässt noch auf sich warten. Die Folge: Autofahrer sind noch nicht verpflichtet, den Verbandkasten mit Masken nachzurüsten. Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) empfiehlt trotzdem, den Verbandskasten um zwei OP-Masken zu ergänzen. Die Verbandkastenhersteller hingegen sind schon heute dazu verpflichtet, ihre Produkte entsprechend auszurüsten, da sie ab dem 1. Februar 2023 auf den Markt kommen. Relevanz hat die Frage bei
Polizeikontrollen. Grundsätzlich gilt hier ebenfalls, dass die zurzeit noch gültige Fassung der StVZO anzuwenden ist, inklusive der Verbandkästen gemäß DIN 13164 von 1998 oder 2014. Was aber ist, wenn man einen Verbandkasten nach der neuen Norm mitführt? Die Meinung der Fachleute: Während der Übergangsphase sollen auch die neuen Verbandkästen bereits akzeptiert werden „Aus hiesiger Sicht ist von Beanstandungen von Verbandskästen nach DIN 13164:2022 […] abzusehen“, heißt es aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Entsprechend gehen auch die GTÜ-Prüfingenieure vor: Bei der Hauptuntersuchung prüfen sie zwar den Verbandkasten Nach OP-Masken schauen sie aber noch nicht.
Unabhängig von der turnusmäßigen Prüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung empfiehlt die GTÜ, den Zustand des Inhalts regelmäßig selbst zu überprüfen. Zum Beispiel, weil aufgrund der Wärmeentwicklung im Fahrzeug in den Sommermonaten die Klebefähigkeit der Pflaster nachlassen kann. Ein entnommener Inhalt ist nach jedem Gebrauch aufzufüllen. Zudem haben Verbandkästen ein Ablaufdatum, das im Auge behalten werden muss. Das Fazit der GTÜ: Wer einen vollständigen und gültigen Verbandkasten ohne OP-Masken im Auto mitführt, erfüllt derzeit die gesetzlichen Vorgaben Grundsätzlich ist es zum persönlichen Schutz aber sinnvoll, im Verbandkasten den leichten Atemschutz mitzuführen
● Kfz-Reparaturen aller Art, alle Fabrikate
● Oldtimer-Service und Reparaturen
● TÜV /AUtäglich im Haus
Reifenwechsel inkl. Naben reinigen und schmieren