1 minute read

ZWEIRADSAISON

Mit Helm oder ohne oben?

Was die Helmpflicht für die einzelnen Räder betrifft, so gilt: Fahrer von Kraftfahrzeugen, zu den Speed-Pedelecs und E-Bikes zählen, sind zum Tragen von geeigneten Schutzhelmen verpflichtet. Bei Fahrrädern und Pedelecs bis 25 km/h verhält sich die Sache nicht ganz so eindeutig. Wer Fahrrad oder Pedelec fährt, unterliegt grundsätzlich keiner Schutzhelmpflicht.

Advertisement

Da Elektrofahrräder auch Geschwindigkeiten über 20 km/h erreichen können, liegt hier ein gewisses Selbstgefährdungspotenzial vor Das heißt: Kommt es zum Unfall, müssen PedelecFahrer bei fehlendem Helm damit rechnen, eine Mitschuld zu tragen. Zur eigenen Sicherheit, aber auch als Schutz vor rechtlichen Folgen, empfiehlt sich einen geeigneten Schutzhelm zu tragen.

Wir suchen Dich!

Lust auf einen tollen Jobineinem zukunftssicheren Unternehmen?

Dann bewirb dich jetzt bei uns!

Einfach den QRCode scannen und auf die Ausschreibung bewerben!

e-motion e-BikeWeltInntal

Str. 21, 84513 Töging am Inn inntal@emotion-technologies.de 08631 9105088

Lastenräder Dreiräder

Frühjahrs-veranstaltung

Anzeige/Sonderveröffentlichung

This article is from: