Stadtzeitung, Ausgabe 27, 2011

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In dieser Woche Patenschaft Auch für das in der Nachfolge der Zivildienstschule an der Schwarzwaldstraße eröffnete Bildungszentrum für den Bundesfreiwilligendienst hat die Stadt Karlsruhe die Patenschaft übernommen. Seite II

Gemeinderat

AS IT

Die Städtische Galerie zeigt derzeit Arbeiten von Meuser, die der Essener Künstler in der Strategie des „Knautschens“ fertigte. Seite V

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Knautschen

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Baufortschritt in Südstadt-Ost, Islamunterricht an Schulen oder Stadtteilentwicklung Rintheim: Beiträge aus Gemeinderat und Planungsausschuss sind zu lesen auf Seite III

Stadt Zeitung Amtsblatt der Stadt Karlsruhe 65. Jahrgang · Nr. 27

Wenn Karlsruhe klingt Morgen music to go und Lange Nacht der Musik Zu einem riesigen Konzertsaal verwandelt sich die Stadt am morgigen Samstag, den 9. Juli. Ab 16 bis cirka 20.40 Uhr präsentiert sich die Musikhochschule bei „music to go“ in der Innenstadt und einigen Geschäften. Das Badische Konservatorium (KONS) lädt von 18 bis 24 Uhr zu seiner „Langen Nacht der Musik“ in die Sparkasse am Europaplatz ein. Eine einmalige Gelegenheit, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auf höchstem Niveau musizieren zu hören und Karlsruhe als mu-

AUFTAKT von „music to go“ ist morgen wieder auf dem Ludwigsplatz.

sikalischen Ausbildungsort von internationaler Bedeutung zu erleben. Bei der Eröffnung um 16 Uhr auf dem Ludwigsplatz stimmen Studierende mit Händel, Samba und Jazz auf „music to go“ ein. Weiter aufgefächert wird ihr schillerndes Spektrum ab 17 Uhr an der Erbprinzenstraße mit Mozart, Klanginstallationen in der kleinen Kirche sowie Trompetenfanfaren am Friedrichsplatz. Ort der leichten Muse für Chansons, Musette und mehr ist ab 17.30 Uhr der Infopavillon „K.“ vor dem Staatstheater. Das Institut für Musiktheater ist ab 16.45 Uhr mit John Cages Arie am Bauzaun in der Lammstraße und ab 17 Uhr mit der Produktion „Wortwusel und Gesang“ in der Gallery artpark vertreten. Klavierfreaks erleben ab 16.30 Uhr in der Karstadt Cafeteria einen Parforceritt durch die Musikgeschichte. Musikalisches Theater und Experimentelles des 20. und 21. Jahrhunderts gibt es anschließend in der Gelbe Seiten CaféBar-Lounge. Solo- und Kammermusik stehen im Modehaus Schöpf und ab 16.45 im Musikhaus Schlaile auf dem Programm, bevor um 20 Uhr die „Bilder einer Ausstellung“ von Mussorgsky „music to go 2011“ beschließen. Das Konservatorium stimmt um 18 Uhr in der Sparkasse mit einem Trompetenquartett auf sein musikalisches 18-Gänge-Menu in der „Langen Nacht“ ein, in der ebenfalls ernste und leichte Musik unterschiedlicher Epochen geboten wird. Mit dabei sind die Tönespucker, Kinderstreichorchester, Salon-, Harfen- Gitarren-, Vokal-, Schlagzeugund Saxophonensembles ebenso wie weitere Jazzformationen, das Bläserquintett sowie Blasorchester. -cal-

8. Juli 2011

Die Reinhold-Frank-Gedächtnisvorlesung findet am Dienstag, 19. Juli, 18 Uhr, zum zwölften Mal im Bürgersaal des Rathauses statt. Sie erinnert an den Karlsruher Rechtsanwalt und Widerstandskämpfer, der nach dem gescheiterten Attentat auf Hitler am 23. Januar 1945 hingerichtet wurde. Der Rechtsanwalt Dr. Günter Kröber spricht über das Thema „Anwalt vor dem Abgrund. Das Strafrecht als Machtinstrument der DDR“. Dabei geht der heutige Ehrenpräsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen von seinen eigenen leidvollen Erfahrungen aus. Kröber wurde wegen angeblicher Verbrechen und staatsfeindlichen Verhaltens in der DDR mehrfach verhaftet. Ab Montag, 11. Juli, 8 Uhr, gibt es für Interessierte Restkarten an der Rathauspforte.

Albschleuse:

Fische können wandern Baukosten gehalten Die neue Schleuse zwischen der Alb und dem Rhein nördlich des Karlsruher Ölhafens nahmen Bürgermeister Michael Obert und Regierungspräsident Dr. Rudolf Kühner am Montag in Betrieb. Ihr Bau war notwendig, weil hier in der Alb bei Hochwasser bis zu 100 Kubikmeter Wasser pro Sekunde fließen. Die alte Schleuse aber konnte nur bis zu 18 Kubikmeter in den Rhein ableiten. Der gesamte Rest floss in den so genannten Albkanal parallel zum Rhein Richtung Eggenstein-Leopoldshafen. Die neue Schleuse, die das städtische Tiefbauamt jetzt im Benehmen mit dem für die Unterhaltung der alten Schleuse zuständigen Regierungspräsidium gebaut hat, kann immerhin bis zu 60 Kubikmeter Wasser in den Rhein fließen lassen. Das reicht im Schnitt für 295 Tage im Jahr. Für die Alb selbst ist die Stadt Karlsruhe zuständig. Die neue Albschleuse ist acht Meter breit und 14 Meter lang. Ihre lichte Höhe beträgt 4,10 Meter. Und ihre Sohle liegt vor allem einen Meter tiefer als die der alten Schleuse. Damit erfüllt das neue Bauwerk mit seinen Dimensionen die EURichtlinie, die verlangt, dass Fische ohne nennenswerte Hindernisse ihre Laichgründe erreichen können müssen. Die alte Schleuse aus dem Jahr 1937 stellte für zahlreiche Wanderfischarten eine unüberwindbare Barriere dar. Mit der neuen können jetzt Lachse wieder in die Alb schwimmen. Außerdem erlaubt der Neu-

DIE NEUE ALBSCHLEUSE gaben Bürgermeister Michael Obert (rechts) und Regierungspräsident Dr. Rudolf Kühner frei, indem sie gemeinsam mit Hilfe einer Kurbel eine Schütztafel anhoben und damit den Wehrverschluss öffneten. Fotos (3): Fränkle bau, nun auch die Gewässergüte in der Alb längs der MiRO-Raffinerie sowie im Knielinger See und im Kleinen Bodensee zu verbessern. Die gesamten Baukosten lagen bei 1,6 Millionen Euro. Die Stadt trug 650 000, das Land 950 000 Euro. Aber 650 000 Euro hat sich das Land von der EU wieder geholt, weil Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für den Lachs nach dem Europäischen Fischerei

Fonds (EFF) gefördert werden können. Die Stadt ist künftig Eigentümerin und Betreiberin der Schleuse. Bürgermeister Michael Obert war stolz, die Baukosten von 1,6 Millionen Euro eingehalten und ein großes Fischwanderhindernis beseitigt sowie die Voraussetzung für die Sanierung anderer Gewässer in der Umgebung geschaffen zu haben. Seinen Wunsch nach Extra-Zuschüssen für

Handwerkswelten auf dem Marktplatz

Rad-Aktion: Blitzen lassen und gewinnen

Sommerzirkus mit Maccaroni

Es rockt wieder am See

Einen Überblick über die zahlreichen Ausbildungs- und Karrierechancen geben die Handwerkswelten 2011, die am morgigen Samstag, 9. Juli, von 9 bis 17 Uhr, unter dem Motto „Nimm deine Zukunft in die Hände, wir bilden dich aus“ auf dem Markplatz stattfinden. Mit Ständen, Aktionen und Fachkompetenz präsentiert sich das Handwerk auf über 2 000 Quadratmetern Ausstellungsfläche und zeigt neueste Entwicklungen in der Fahrzeugtechnologie sowie rund ums Modernisieren und energieeffiziente Bauen. Geboten wird ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit Stylingshows, Breakdance, rockenden Beats, Gewinnspielen und kulinarischen Genüssen. Eröffnet werden die von Kreishandwerkerschaft und von städtischer Wirtschaftsförderung veranstalteten Handwerkswelten um 9 Uhr von Erster Bürgermeisterin Margret Mergen, dem Kreishandwerksmeister der Handwerkerschaft Region Karlsruhe, Friedrich Hoffmann, und dem Präsidenten der Handwerkskammer, Joachim Wohlfeil.

Erwischt! Wer bei der „Radkontrolle“ an einem der nächsten Freitage geblitzt und heraus gewunken wird, muss jedoch nicht mit einer Ermahnung oder gar einem Bußgeld rechnen. Im Gegenteil: Radfahrerinnen und Radfahrer, die an den Aktionstagen der „Kopf an: Motor aus.“-Kampagne angehalten werden, stehen auf der Gewinner-Seite. Sie können ein Fahrrad im Wert von 1 000 Euro oder einen der fünf Einkaufsgutscheine über 50 Euro gewinnen. Das Blitzerteam ist an den vier „Auto-Frei-Tagen“ im Juli jeweils zwischen 14 und 16 Uhr unterwegs, und zwar heute, 8. Juli, in der Erbprinzenstraße beim Friedrichsplatz, dann am 15. Juli in der Sophienstraße, am 22. Juli im Zirkel und am 29. Juli in der Hagsfelder Allee. Die Blitzer-Aktion ist Bestandteil der Kampagne „Kopf an: Motor aus.“, die in Karlsruhe bereits im dritten Jahr durchgeführt wird. Sie möchte Autofahrer dazu motivieren, vor allem auf kurzen Strecken auf das Fahrzeug zu verzichten. Infos im Internet unter: www.kopf-an.de.

Das kommt gerade recht zur Urlaubszeit: Wenige Tage vor den Sommerferien dreht sich beim Sommerzirkusspektakel des Kinder- und Jugendzirkus Maccaroni am Sonntag, 17. Juli, im Zirkuszelt im Ostauepark alles um Italien. Mit „Bella Italia“ präsentieren die rund 120 Artistinnen und Artisten zwischen sieben und 15 Jahren ein fantasievolles Programm für die ganze Familie. Die Vorstellungen beginnen um 11 und 15 Uhr. Der Eintritt kostet acht Euro für Erwachsene und vier Euro für Kinder (mit Karlsruher Kinderpass kostenfrei). Der Vorverkauf für beide Vorstellungen beginnt am Samstag, 4. Juli, im Kinder- und Jugendhaus Durlach, Weiherstraße 1 und im Jugendfreizeit- und Bildungswerk, Bürgerstraße 16. Schon einen Tag vor dem Sommerzirkusspektakel, am Samstag, 16. Juli, ab 19 Uhr präsentiert sich im Zirkuszelt zum ersten Mal der neue Jugendzirkus mit einer offenen Bühne. Mit dabei sind die Artisten des Cirk-Mix, dem Jugendzirkus der Partnerstadt Krasnodar. Der Eintritt ist frei.

Fest-Vorwoche mit Orchestern aus Partnerstädten Das mit dem Geheimtipp war einmal – das Fest-Café am See (16. bis 21. Juli) im Vorfeld des Fests in der Günther-KlotzAnlage ist diesem Status längst entwachsen und lockt von Jahr zu Jahr mehr Gäste an. Die einen stimmen sich während der Vorwoche mit abendlichem GratisKulturprogramm aufs kommende Wochenende ein, die anderen ziehen diese gemütliche Variante dem großen Festival vor. So oder so gilt: Rechtzeitig da sein lohnt sich, denn wer freie Stühle und womöglich einen Tisch ergattert, kann sich glücklich schätzen. Eng wird es im direkten Umfeld der kleinen Musikbühne mittlerweile auch für jene, die Sitzdecken ausbreiten, aber die Grünanlage ist weitläufig und so findet jeder ein Plätzchen. Das „Warm-Up“ beginnt am Samstag, 16. Juli, um 18 Uhr mit El’an & Friends und der Damian O’Connor Band (21 Uhr). Am Sonntag, 17. Juli, tritt um 11 Uhr der Gospelchor Fetz Domino auf, um 13.30

Uhr folgen Eva Croissant & Band, um 16 Uhr die Big Band der Pädagogischen Hochschule, ab 18 Uhr gibt es Jazz mit Double Tonic und ab 21 Uhr rocken LEA. Fortsetzung folgt am Montag mit Muddy Grass und Groove Busters, am Dienstag mit dem Regio-Act Arion Mace und Unterhaltung nach alter Schule mit Teddy Schmacht. Am Mittwoch stehen T-Sonic und The Curbside Prophets auf dem Programm. Jugendorchester der Partnerstädte Halle, Nancy, Nottingham und Karlsruhe treffen sich unter dem Motto „Come together“ und spielen zum Auftakt am Donnerstag um 18 Uhr beim Fest am See, danach entert die Séan Treacy Band die Bühne. Außerdem wird der Coke Sound Up Truck auf dem Fest-Gelände (Nähe Zeltbühne) vorfahren. Mit dabei sind ab 20 Uhr The Rising Rocket aus Stuttgart und ab 21.30 Uhr die Berliner Erfolgsband Ohrbooten. Weitere Informationen im Internet unter www.dasfest.net. -maf-

die Alb bei den Raffinerien und den Knielinger See versprach Regierungspräsident Dr. Kühner „konstruktiv zu prüfen“. Das Geld für die Albschleuse sei gut angelegt, ohne dieses Eingangstor vom Rhein zur Alb hätten weitere Anstrengungen flussaufwärts keinen Erfolg. Beide wiesen auf die gute und schnelle Zusammenarbeit zwischen Stadt, Regierungspräsidium und ausführender Firma hin. -erg/cal-

IM FEST-CAFÉ kann man allabendlich Konzerten lauschen. Foto: Bastian

Engagement als Vorbild für Andere

Schau über den Autopionier Benz „Carl Benz und Carlsruhe“ heißt ab 16. Juli die Sonderausstellung im Stadtmuseum im Prinz-Max-Palais. Der Autopionier Carl Benz wurde am 25. November 1844 in Mühlburg geboren, studierte an der Fridericiana Maschinenbau und arbeitete zunächst in der Kesslerschen Maschinenfabrik, bevor er 1866 die badische Residenz Richtung Mannheim verließ. In der Ausstellung werden Leben und Wirken von Carl und Bertha Benz mit Originalobjekten, Filmen, Bildschirminstallationen und virtuellem Stadtrundgang dargestellt. Thema ist zudem die erste Fernfahrt von Bertha Benz, die von Mannheim nach Pforzheim führte und dabei auch Grötzingen berührte. Weitere Highlights sind eine nachgestellte Werkstatt sowie der Motor des Benz-Patent-Wagens von 1886, ein 1:5-Modell des ersten Automobils und das älteste Automobil von Karlsruhe aus dem Jahr 1898. Der Eintritt beträgt zwei, ermäßigt einen Euro.

Strafrecht als Machtinstrument

OB Heinz Fenrich zeichnete Preisträger von „Mensch, gut gemacht!“ aus

VOLLE KRAFT VORAUS: Auf der MS Karlsruhe wurden Kinder und Jugendliche für ihr soziales Engagement mit dem Jugendpreis „Mensch, gut gemacht!“ ausgezeichnet.

Ob Schneeschippen im Winter, Fußballtraining für Kinder mit Behinderung oder Spenden sammeln für Unicef: Soziales Engagement ist für viele Kinder und Jugendliche in Karlsruhe kein Fremdwort. Dies wurde bei der Vergabe des Jugendpreises „Mensch, gut gemacht!“ am Montag deutlich. „Ich bin als Oberbürgermeister unheimlich stolz auf Euch“, dankte Preis-Initiator Heinz Fenrich allen 28 Teilnehmern des Wettbewerbs für ihre „großartige Leistung“. Mit dem Preis, den der OB in diesem Jahr zum vierten Mal zusammen mit dem Stadtjugendausschuss vergab und der mit insgesamt 3 000 Euro dotiert ist, würdigt die Stadt den Einsatz von Kindern und Jugendlichen für andere Menschen. Das Besondere dabei ist, dass in einer Jury nicht Erwachsene, sondern Kinder darüber entscheiden, welches Projekt einen Preis erhält. In diesem Jahr zeichneten die Juroren in der Altersgruppe der 11- bis 14- Jährigen Marijan Burazer und Nico Weingärtner unter anderem für ihren freiwilligen Schneeräum-Einsatz. Firas Mohamed

Skandrani erhielt den Preis, weil er sich für die Integration von ausländischen Kindern engagiert. Bei den 15- bis 18-

Baustelle in Ettlinger Straße Den Verkehr in Richtung Rüppurr behindert in den nächsten Wochen eine Baustelle in der Ettlinger Straße. Wegen Sanierungsarbeiten muss das Tiefbauamt die Ettlinger Straße zwischen Post- und Schwarzwaldstraße in Fahrtrichtung Südtangente und Rüppurr bis 25. Juli sperren. Verkehrsteilnehmer aus Richtung Stadtmitte werden an der Poststraße über Bahnhofsplatz und Viktor-GollanzcStraße zur Schwarzwaldstraße umgeleitet. Der Verkehrsfluss von der Ettlinger Straße zur Stadtmitte ist von Bauarbeiten und damit verbundenen Behinderungen nicht betroffen.

Jährigen ging die Auszeichnung an fünf Projekte: Heiko Löffler betreut seit sechs Jahren eine integrative Gruppe von Kindern und Jugendlichen. Für die Leitung der Kindergruppe der Naturfreunde Grötzingen prämierte die Jury Melanie Kutscherauer. Preiswürdig war auch das Engagement der Jugendlichen vom Verein „Eltern und Freunde für Inklusion“, die einen regelmäßigen Ausgehtreff für Jugendliche mit Handicaps organisieren. Yannick Dohn ehrte die Jury für die Pflege des Bolzplatzes im Jugendtreff „Blaues Haus“, für ihr Musik- und Theaterprojekt wurden Constantin und Cornelius Martjan sowie Anita Ort ausgezeichnet. „Eine Gesellschaft funktioniert nur dann, wenn jeder sich einbringt“, sagte Fenrich und hoffte, „dass dieses soziale Engagement auch anderen Jugendlichen als Vorbild dient“. Zusätzlich zu den Preisträgern belohnten drei Paten aus Kunst und Verwaltung weitere Projekte mit einem Theaterbesuch, Künstler-Workshop und Blick hinter die Kulissen von „Das Fest“. Infos: www.mensch-gut-gemacht.de. -nil-


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StadtZeitung

65. Jahrgang · Nr. 27 · 8. Juli 2011

Karlsruher Patenschaften:

Nachbarschaftsverband:

Von Zivis zu Bufdis

Umland dafür, Stadt dagegen

Kommandant und 1-O verlassen Patenschiff

Beschluss zur Rheinbrücke

Die Zivildienstschule an der Schwarzwaldstraße ist die einzige von 17 derartigen Einrichtungen in der Bundesrepublik, zu der die Standortkommune eine Patenschaft unterhält. Die Patenschaft der Stadt Karlsruhe besteht fort, auch wenn der Wehr- und Zivildienst ausgesetzt und damit faktisch abgeschafft sind. Die Zivildienstschulen werden Bildungsstätten für den Bundesfreiwilligendienst, kurz Bufdi genannt.

Erst im zweiten Anlauf gelang es der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) am Montag eine Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren „Zweite Rheinbrücke auf Karlsruher Gemarkung“ in Richtung Regierungspräsidium auf den Weg zu bringen. Bereits am 6. Juni war auf Antrag der Stadt Karlsruhe und alleine mit deren Stimmenzahl eine grundsätzliche Ablehnung des Projekts beschlossen worden. Möglich wurde dieser Beschluss aufgrund der besonderen Stimmengewichtung in der NVK-Verbandsversammlung: Karlsruhe 60 Stimmen , Ettlingen 9, Eggenstein-Leopoldshafen 3, Karlsbad 4, Linkenheim-Hochstetten 3, Marxzell 1, Pfinztal 4, Rheinstetten 5, Stutensee 6, Waldbronn 3 und Weingarten 2 Stimmen. Die Verbandsmitglieder aus dem Umland, die sich allesamt für den Bau der Rheinbrücke ausgesprochen hatten, machten daraufhin von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch. Nun ging es am Montag darum, mit einer mindestens 70-prozentigen Mehrheit einen neuen Beschluss zu fassen. „Ansonsten wäre der Einspruch weiterhin wirksam und die Argumente und Gründe des NVK für oder gegen den Brückenbau oder die Planung würden keinen Eingang in das Verfahren finden“, betonte Ettlingens OB Gabriela Büssemaker als Vorsitzende des NVK. Tatsache sei, dass sich der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gegen den Bau einer zweiten Rheinbrücke ausgesprochen habe, die Umlandgemeinden prinzipiell für den Bau einer zweiten Rheinbrücke und auch für den Anschluss an die B 36 seien. Daher schlug Büssemaker, unterstützt von Oberbürgermeister Heinz Fenrich und Landrat Dr. Christoph Schnaudigel vor, sowohl die Position der Stadt Karlsruhe als auch der Umlandgemeinden in die Stellungnahme des NVK mit einzubeziehen. Also auch die Haltung der Stadt, auf deren Gemarkung das Vorhaben geplant ist und deren Einwände. Deutlich machen sollte der NVK auch, dass die vorgelegte Planung überarbeitungsbedürftig sei und Alternativen geprüft werden müssen. Diesem Vorschlag schloss sich die Versammlung einstimmig an. „Damit werden nicht nur die unterschiedlichen Meinungen zum Projekt weitergegeben, es bleibt auch die Kritik an der Planung, wie etwa fehlende Radwege und zu großer Flächenverbrauch, nicht auf der Strecke“, zeigte sich OB Heinz Fenrich zufrieden mit dem neuen Beschluss. -fis-

Freiwillige bis 27 Jahre müssen zumindest zwei Kurse in politischer Bildung und zur sozialen Kompetenz absolvieren. Ältere Teilnehmer des neuen Dienstes – er ist für alle Altersgruppen und beide Geschlechter offen – können freiwillig an einem oder an beiden Kursen teilnehmen. In der vorigen Woche haben die letzten Zivis die Schule verlassen. Mit ihnen haben in 26 Jahren rund 145 000 junge Männer Kurse in dem Haus an der Schwarzwaldstraße absolviert. Wie viele „Bufdis“ ab September die Schule besuchen werden, wollen Schulleiter Norbert Hasel und seine Kollegen noch nicht einschätzen. Bedenken, dass es nicht genügend Freiwillige geben könnte, lassen die an der Schule Beschäftigten aber nicht zu. Wolfgang Atzensberger, Dozent „der ersten Stunde“, verweist darauf, dass der Zivildienst einstmals vor 50 Jahren auch mit nur gerade 340 Kriegsdienstverweigerern angefangen habe. Hasels Vorgänger Rolf Vogelsberg und ein anderer „alter Hase“, Verwaltungschef James Wimmi, zeigen sich wie alle anderen begeistert davon, dass die Patenschaft fortbesteht und etwa mit speziellen, auf die Stadt bezogenen Themen

noch intensiviert werden könnte. Zudem kooperiert das „Bildungszentrum Karlsruhe“ mit zahlreichen Trägern des Bundesfreiwilligendienstes im Raum Karlsruhe und bietet ihnen die Möglichkeit, eigene Schulungsmaßnahmen in seinen Räumen zu veranstalten. Es sind meist die gleichen Träger, die auch das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) anbieten. Auch für FSJler gibt es künftig Kurse. Dass Karlsruhe vor fast 25 Jahren - Jubiläum 2012 – die Patenschaft eingegangen ist, hat unmittelbar mit einer sehr guten funktionierenden Patenschaft zu einer militärischen Einrichtung zu tun. Denn die Stadt ist schon seit der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg Patin eines Kriegsschiffs, derzeit der Fregatte „Karlsruhe“ der deutschen Marine. Soldatinnen und Soldaten der Fregatte waren bis zum gestrigen Donnerstag wieder einmal Gäste in Karlsruhe. Sie haben während eines umfangreichen Besuchsprogramms neben anderem ihre guten Kontakte zum Jugendhilfezentrum der Heimstiftung in der Sybelstraße gepflegt. Nach einem Empfang im Rathaus haben sie bei einer Rundfahrt ihre Patenstadt kennen gelernt. Am Mittwoch haben die „blauen Jungs und Mä-

Ergebnisbericht zur Landtagswahl

Buntes Programm auf der Seebühne

Mit Zebrafischen gegen den Krebs

Das Wahlamt des Amts für Stadtentwicklung hat die Dokumentation der Ergebnisse der baden-württembergischen Landtagswahl am 27. März für die beiden Karlsruher Wahlkreise „27 Karlsruhe I“ (Ost) und „28 Karlsruhe II“ (West) fertig gestellt. Der in drei Kapitel untergliederte Bericht nennt den rechtlichen Rahmen zum Wahlverfahren und stellt, mit kurzen Kommentaren versehen und durch Tabellen unterstützt, das Ergebnis der Gesamtstadt, die Ergebnisse der Parteien in Stadtteilen und Wahlbezirken sowie Stimmengewinne und -verluste der Parteien im Vergleich zur Vorwahl 2006 dar. Interessierte bekommen den Bericht beim Amt für Stadtentwicklung, Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe, Telefon 133-12 10 oder können ihn per E-Mail als Pdf-Datei unter afsta@karlsruhe.de anfordern.

Auf der Seebühne im Stadtgarten ist wieder einiges geboten. Los geht es am Samstag, 9. Juli, um 15 Uhr mit einem Konzert des Jugendorchesters unter dem Dach des Musikvereins Forchheim. Eine Tanzvorführung der Kinder- und Jugendballettgruppe „Mimoletnosti“ aus Karlsruhes südrussischer Partnerstadt Krasnodar findet am Sonntag, 10. Juli, um 14.30 Uhr statt, gefolgt von einem Auftritt des Handharmonika-Orchesters Daxlanden um 16 Uhr. Das Jugendorchester des dortigen Musikvereins lässt sein Können am Montag, 11. Juli, um 16 Uhr hören. Zu einer Märchenreise lädt die Erzählerin Nana Avingarde am Mittwoch, 13. Juli, um 14.30 Uhr ein. Und um 16 Uhr gibt zudem noch das Krasnodarer Folklore-Ensemble „Karussel“ einige Einblicke in die weite Welt der russischen Volksmusik.

KIT stellte den Kompetenzbereich Angewandte Lebenswissenschaften vor

UNWEIT DES MUTTERBETRIEBS in Hagsfeld soll die Medizintechnik der HWK ihren neuen Sitz bekommen. Bislang ist sie in Berghausen angesiedelt. Foto: Knopf

HWK planen Neubau Klimagutachten bei Bürger-Information vorgestellt Die Konzeption für einen zusätzlichen Neubau der Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften (HWK) stellte das Stadtplanungsamt vor kurzem bei einer Bürgerinformation vor. Nördlich der Zentrale der Einrichtung am Storrenacker soll eine Produktionsstätte für 125 Menschen mit Behinderung sowie 35 Mitarbeiter der Verwaltung entstehen. Nötig wird der zusätzliche Bau, da die HWK ihren Standort Berghausen 2012 aufgeben müssen. Die dort untergebrachte Medizintechnik-Produktion der sozialen Einrichtung soll nun unmittelbar am Mutterbetrieb angesiedelt werden. 3 000 Quadratmeter Fläche soll der Neubau in Anspruch nehmen. Kernstück der Informationsveranstaltung in Hagsfeld waren die Ausführungen von Öko-Planer Achim Burst. Ausführlich schilderte er, welche Auswirkungen der Neubau für die Klima-Ökologie habe. Auf den Punkt gebracht: sehr wenige. „Negativ-Effekte beschränken sich auf das Grundstück selbst. Auswirkungen auf Strömungseffekte und Klima sind vernachlässigbar. Die thermische Situation wird sich nur marginal verändern. Die Zusatzbelastung ist gering“, so Burst in seinem Umweltgutachten Bei dem Bau handelt es sich um ein eingeschossiges

Gebäude – allerdings ist es am höchsten Punkt rund 10,5 Meter hoch wegen der Hochregallager in der Produktion. Warum die HWK an ihren Hauptstandort nach Hagsfeld wolle, schilderte Geschäftsführer Norbert van Eickels. „Wir sind in Berghausen unter Druck geraten und brauchen neue Räumlichkeiten. Für uns wäre der Standort in Hagsfeld ein echter Glücksfall.“ Erleichtert zeigte sich der HWK-Chef über das günstige Klimagutachten und betonte, dass sich zudem der Güterverkehr zwischen Berghausen und Hagsfeld durch den Neubau erheblich verringere. Naturgemäß gab es auch kritische Stimmen. Schließlich hat das Areal eine längere Vorgeschichte und war eigentlich als Ausgleichsgelände vorgesehen. „Dass dort jetzt gebaut werden kann, kann ich nicht nachvollziehen. Das ist ein Zick-Zack-Kurs“, meinte ein Bürger. Auch die Versiegelung weiterer Flächen des belasteten Stadtteils wurde kritisiert. Es gab aber auch Verständnis für die Pläne der HWK. Eines betonte Heiner Baron vom Stadtplanungsamt: „Die Verkehr- und Umweltbelastung in Hagsfeld wird durch dieses Projekt nicht verstärkt.“ Zudem sei nach diesem Bauvorhaben am Storrenacker „ein Knopf dran.“ -voko-

LETZTER ZIVI-KURS: Schulleiter Hasel (2. v. rechts) verabschiedete mit anderen Verantwortlichen den Kurs. Foto: ha/Wilhelm dels“ sich und ihr Schiff auf einem Stand am Marktplatz vorgestellt. Diese Gelegenheit nutzen sie dazu, Spendengelder für das „Sybelheim“ zu sammeln. Gäste, die zusammen mit den Marinern an einem Essen im Bowling-Center „Lago“ teilge-

TSCHÜSS KARLSRUHE: Kommandant und 1-O verlassen die Fregatte, OB Heinz Fenrich verabschiedete sie. Foto: Fränkle

nommen hatten, mussten dieses bezahlen. Der Erlös daraus floss ebenso ans „Sybelheim“. Dies war zugleich der Abschiedsbesuch von Fregattenkapitän Matthias Schmidt und Korvettenkapitän Sascha Kobatz. Kommandant und Erster Offizier

verlassen das Schiff und wechseln in andere Verwendungen bei den Streitkräften. Schmidt geht zu einem NATO-Stab in Belgien, während Kobatz künftig beim „Kommando Marine-Führungssysteme“ in Wilhelmshaven arbeitet. -erg-

Dass das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) in den Bereichen Informatik oder Maschinebau führend ist, ist nicht neu. Dass am KIT aber auch eine der größten Fischzuchten Europas beheimatet ist, überraschte viele Besucherinnen und Besucher der Vortragsreihe „KIT im Rathaus“. Dort stellte das KIT im Bürgersaal vergangene Woche seinen komplexen Kompetenzbereich Angewandte Lebenswissenschaften vor. Hierzu gehören nicht nur rund 400 Wissenschaftler aus den Bereichen Biologie, Chemie, Toxikologie, Medizin und Ingenieurwissenschaften, sondern auch rund 300 000 der drei bis fünf Zentimeter großen Zebrafische, die sonst im indischen Ganges schwimmen. „Die Tiere sind sehr gut geeignet,

um modellhaft verschiedene Entwicklungsstadien eines Organismus zu verfolgen. So lässt sich zum Beispiel bei den Fischembryonen unter dem Mikroskop in Echtzeit die Zellteilung beobachten“, erklärte Dr. Uwe Strähle, Direktor des Instituts für Toxikologie und Genetik. Die so gewonnenen Erkenntnisse dienen dazu, genetische Grundlagen menschlicher Krankheiten aufzuklären und Medikamente gegen Nieren-, Muskel- oder Krebserkrankungen zu entwickeln. Den langen Weg von der Forschung bis zur Arznei skizzierte Professor Jürgen Hubbuch vom Institut für Bio- und Lebensmitteltechnik. Zehn bis 13 Jahre dauert es, bis ein Produkt in den Handel kommt. „Von 10 000 Kandidaten für ein Medika-

ment erlangt nur eines die Marktreife“, so Hubbuch. Verfahren der computer- und robotergestützten Diagnose und Therapie entwickelt das Institut für Prozessrechentechnik, Automation und Robotik. Hier forscht man unter anderem an Prothesen, die über Muskel- und Biosignale gesteuert werden oder an Robotern, die im Inneren des menschlichen Körpers eingesetzt werden können, wie etwa bei der magnetisch geführten Kapselendoskopie. Hierbei schluckt der Patient eine Pille mit Mikrokameras, die dann Bilder aus dem Körperinneren nach außen senden und so genaue Diagnosen ermöglichen – Richard Fleischers „Fantastische Reise“ ist in der Realität angekommen. Infos: www.zak. kit.edu/kit_im_rathaus.php. -nil-

Waldstadtfest mit Feuerwerk

Kreativität führte zu verdientem Erfolg

Enten schwimmen wieder um die Wette

Die Waldstadt feiert am morgigen Sams­tag von 10 bis 24 Uhr ein großes Fest mit Zirkus, Lagerfeuer, Musik und einem Brillantfeuerwerk um 23 Uhr zum krönenden Abschluss. Die Festmeile des vom Bürgerverein Waldstadt organisierten Spektakels erstreckt sich vom Waldstadtzentrum bis zur Ernst-Reuter-Schule. Dort gibt es Mitmachaktionen, Kunsthandwerk und auch kulinarische Genüsse. Kleine Besucher lockt darüber hinaus ein eigenes Angebot der Ernst-Reuter-Schule, die zeitgleich ihr 50-jähriges Bestehen feiert. So bieten die Kinderakrobaten der Schule zwei Vorstellungen (11 und 14 Uhr), bei denen sie im auf dem Schulgelände aufgeschlagenen Zirkuszelt vor das Publikum treten. Ebenfalls in der Ernst-ReuterSchule gibt der Waldstadtchor um 17 Uhr ein Konzert und um 18 Uhr ist dort ein ökumenischer Gottesdienst mit Waldstadtchor und Posaunenchor Hagsfeld. Auf der Wiese vor der Walldorfschule entzündet die Freiwillige Feuerwehr Hagsfeld um 21 Uhr ein Lagerfeuer.

„Es ist schön, mit CAS Software ein zukunftsorientiertes Unternehmen mit großem Potenzial in Karlsruhe zu wissen“, gratulierte Oberbürgermeister Heinz Fenrich auch im Namen von Stadt und Gemeinderat dem Vorstandsvorsitzenden Martin Hubschneider zur Auszeichnung mit dem Top-100-Gütesiegel „Innovator des Jahres 2011“. Die CAS Software AG habe das begehrte Gütesiegel jetzt nach 2006 bereits zum zweiten Mal vor allem dadurch erhalten, da es dem Unternehmen gelungen sei, „den Bereich Innovation und Software so aufzubauen und zu verstetigen, dass er zu einem Motor Ihres Hauses wurde“, schrieb Fenrich an Hubschneider. Für die Zukunft wünschte der OB dem in der Software im Bereich Customer-Relationship-Management auf dem deutschen Markt führenden Unternehmen, das seit der Auszeichnung „Innovator des Jahres 2006“ seine Mitarbeiterund seine Umsatzzahlen mehr als verdoppeln konnte, „weiterhin viel Freude an kreativen Ideen und viel Erfolg“.

Wenn die Alb sich gelb färbt, ist es wieder soweit: Auch in diesem Jahr werden tausende kleine Plastikenten bei „Das Fest“ in der Günter-Klotz-Anlage um die Wette schwimmen. Der Erlös des Rennens kommt sozialen Projekten für Kinder in Karlsruhe zugute. Zum fünften Mal veranstaltet der „Verein der Freunde des Round Table 46“ das Rennen. Wer eine Ente ins Rennen schicken möchte, kann per Loskauf eine Patenschaft für fünf Euro pro Ente übernehmen. Start des Rennens ist am Sonntag, 24. Juli, gegen 12.30 Uhr nach dem Klassik-Frühstück. Neben dem Siegerpreis, einem Einkaufsgutschein über 2 500 Euro, winkt als Sonderpreis ein Kleinwagen im Wert von über 11 000 Euro. Lose gibt es unter anderem bei der Touristinformation am Hauptbahnhof oder beim KSC-Familientag am 17. Juli. „Ich kenne keine karitative Veranstaltung, die soviel Spaß macht und gleichzeitig so viel Gutes tut“, erklärt Bürgermeister und Schirmherr Martin Lenz. Infos: www.entenrennen-ka.de. -nil-

Terminkalender · Terminkalender

In die Bierburg auf Rekordjagd Er ist kein Lautsprecher wie sein Trainingskollege „Mister Stabhochsprung“ Tim Lobinger, aber für seinen ersten Auftritt bei der Hoepfner Sports Night am Dienstag, 12. Juli, gab der Deutsche Meister Malte Mohr (München) bei der Pressekonferenz eine klare Kampfansage an die Konkurrenz ab: „Ich bin auf dem selben Steg in Aachen 5,90 Meter gesprungen, was hier der Rekord ist. Wenn die Atmosphäre wirklich so toll ist, wie sie mir Tim Lobinger geschildert hat, dann habe ich mehr drin“. Sein größter Konkurrent dürfte Rekordhalter Brad Walker (USA) sein, der aktuell die Jahresweltbestmarke mit 5,84 Meter hält. Von deutscher Seite zählen noch Björn Otto (Uerdingen) und Alexander Straub (Leverkusen) zu den Favoriten. Bei den Frauen wird ein Dreikampf zwischen Titelverteidigerin Becky Holliday (USA), Kristina Gadschiew (Zweibrücken) und der Schwerinerin Martina Strutz erwartet, die in dieser Saison nach Diät und Trainerwechsel alle Wettkämpfe siegreich beenden konnte. Geöffnet ist die Bierburg ab 17 Uhr zum Warm-Up mit Livemusik von Knutschfleck. Das Sprungmeeting beginnt dann um 18 Uhr. -fis-

GUTE SACHE: Letztes Mal brachte das Entenrennen 28 500 Euro ein. Foto: Bastian

MARTINA STRUTZ, Deutschlands beste Stabhochspringerin, gilt als Favoritin bei der Hoepfner Sports Night. Foto: pr

Zum Mitsommerbaden am heutigen Freitag, 8. Juli, im Rheinstrandbad Rappenwört bieten die Verkehrbetriebe auf der Tramlinie 6 zusätzliche Fahrten an. So verkehrt die 6 vom Vorplatz des Hauptbahnhofs aus zwischen 20.09 und 00.09 Uhr alle 20 Minuten nach Rappenwört, zurück fahren die Bahnen bis 0.15 Uhr ebenfalls diesen Takt sowie um 0.35, 0.59, 1.19 und 1.39 Uhr bis Mühlburger Tor. „Flohmarkt in Grünwinkel“ heißt es am morgigen Samstag, 9. Juli, auf dem Parkplatz der Firma Itron in der Hardeckstraße/Ecke Zeppelinstraße. Dann können dort Interessierte in der Zeit von 8 bis 14 Uhr nach Herzenslust stöbern. Das Rathaus Neureut bleibt am kommenden Mittwoch, 13. Juli, aus betrieblichen Gründen geschlossen. Soweit es um Personalausweise, Reisepässe und Kinderausweise sowie Fahrzeugzulassungen geht, können sich die Bürgerinnen und Bürger in dringenden Fällen an die Bürgerbüros, an das Stadtamt Durlach sowie die anderen Ortsverwaltungen wenden. Das Finanzamt Karlsruhe-Durlach in der Prinzessenstraße ist am kommenden Donnerstag, 14. Juli, wegen einer dienstlichen Veranstaltung ab 12 Uhr für den Kundenverkehr geschlossen. Seinen 15. Weiterbildungstag mit insgesamt 30 Ausstellern von Gewerblichen

Schulen, Bildungszentren der Kammern und privaten Anbietern veranstaltet das Regierungspräsidium Karlsruhe am kommenden Donnerstag, 14. Juli, von 13 Uhr bis 20 Uhr in seinen Räumen am Rondellplatz, Karl-Friedrich-Straße 17. Beim Freundeskreis Karlsruhe – Halle berichtet der Bundestagsabgeordnete Patrick Meinhardt am Donnerstag, 14. Juli, um 18 Uhr im Hotel „Eden“ in der Bahnhofstraße von seiner Arbeit in Berlin. Für das Sauna-Sommerfest im Fächerbad am Freitag, 15. Juli, hat der Kartenverkauf begonnen. Zum Preis von 15 Euro einschließlich Bistro-Büffet und alkoholfreien Getränken können Saunagäste ab 19 Uhr Live-Musik im Saunagarten, besondere Aufgüsse oder eine Klangschalen-Meditation genießen. Das Fest endet um Mitternacht. Der Vorverkauf der Karten findet im Fächerbad statt. Der reguläre Saunabetrieb endet um 18 Uhr. Im Sonnenbad spielt die Seàn Treacy Band am kommenden Freitag, 15. Juli, um 19 Uhr bei einer stimmungsvoll dekorierten und beleuchteten Open-air-Party. Darüber hinaus tritt bei der Feier das integrative Ensemble „Die Spinner“ des Karlsruher Sandkorn-Theaters auf. Der Eintritt zur Party beträgt neun Euro, der öffentliche Badebetrieb endet am kommenden Freitag um 18 Uhr.


AUS DEM GEMEINDERAT

StadtZeitung

65. Jahrgang · Nr. 27 · 8. Juli 2011

III

Informationen im Planungsausschuss zu Südstadt-Ost:

Bauen schreitet zügig voran Stadtpark wächst / Straßennetz angelegt/Grundschule 2013 fertig Bereits in den nächsten Jahren wird die Erweiterung der Südstadt weitgehend fertig gestellt sein. Südstadt-Ost schreitet zügig voran, informierte das Stadtplanungsamt in der vergangenen Woche den Planungsausschuss. Dabei war dem gemeinderätlichen Gremium unter anderem das im Neubaugebiet geIm Gebiet ist das Straßennetz mittlerweile vollständig angelegt. Voraussichtlich 2012, wenn die größten Bauaktivitäten auf den Grundstücken abgeschlossen sind, sollen die Straßen endgültig hergestellt werden. Noch in diesem Jahr pflanzt das Gartenbauamt weitere 55 Straßenbäume. Im verkehrsberuhigten Bereich der Henriette-Obermüller-Straße signalisieren bereits Pflanzbeete und Baumgruppen zusammen mit Pollern, dass man sich in einer Zone befindet, in der langsam zu fahren ist. Mit Erfolg: Die Durchschnittsgeschwindigkeit ging durch den Einbau von Pollern von rund 30 auf rund 20 Stundenkilometer zurück. Positiv fällt dabei vor allem auf, dass Geschwindigkeitsspitzen gekappt wurden. Für die

plante Nahversorgungszentrum ein Anliegen. Auch hier sei man einen Schritt weiter, konnte Bürgermeister Michael Obert den Ausschussmitgliedern berichten. Für den nördlichen Riegel sei die Baugenehmigung erteilt worden, das gesamte Baufeld wolle der Investor im Jahre 2014 fertig gestellt haben.

„Süd-Ost-Trasse“ der Verkehrsbetriebe liegen die Gleise von der Rüppurrer Straße bis zur Ludwig-Erhard-Allee. Ende 2012 sollen erste Straßenbahnen fahren. Auch der Stadtpark wächst: Im Herbst folgen die Pflanzarbeiten auf rund 1,4 Hektar Fläche, so dass die Grünfläche sich bis 2012 auf insgesamt rund 5,6 Hektar vergrößert. Und da die Firma „aurelis“ sich mittlerweile mit der Spedition Kunze geeinigt hat, könnten weitere Bereiche des Stadtparks in den nächsten Jahren realisiert werden. Die Spedition hatte einen bis Ende 2017 laufenden Mietvertrag, nun wurde der Mietvertrag vorzeitig gelöst. Es sei damit zu rechnen, informierte die Verwaltung, dass die Grundstücke nach Abriss der Speditionsgebäude Anfang

DIE EINKAUFSMEILE MÜHLBURG soll vom Umbau der Rheinstraße profitieren. Auch die verkehrlichen Belange werden dabei berücksichtigt. Fotos (4): Fränkle

Einkaufsmeile mit Flair Umgestaltung Rheinstraße im Planungsausschuss In die Detailplanung geht nun die Umgestaltung der Rheinstraße zwischen Philippstraße und Entenfang, nachdem der Planungsausschuss in der vergangenen Woche der Konzeption einstimmig zugestimmt hat. Mit der Umsetzung kann frühestens 2013/2014 begonnen werden, wenn die Maßnahme im städtischen Haushalt berücksichtigt ist. Die Rheinstraße ist zwischen Philippstraße und Am Entenfang zum einen Stadtteilzentrum und Einkaufsmeile, zum anderen Hauptverkehrsader. Die Idee, diesen Abschnitt aufzuwerten, war wesentliches Anliegen der Bürgerbeteiligung und in Planungsworkshops im Sanierungsgebiet Mühlburg. Die Umgestaltung soll die verschiedenen Funktionalitäten der „großen“ Rheinstraße unterstützen. Der von einem Karlsruher Planungsbüro erarbeitete Entwurf geht von dem mittelfristig vorgesehenen Ausbau der Haltestelle Philippstraße aus mit einem weiteren Übergang am westlichen Ende der Haltestelle. Dies bean-

sprucht Straßenfläche. Vorgesehen ist nun, die Fahrbahn stadteinwärts auf eine Spur zurückzunehmen. Die stadtauswärts führende Fahrbahn wird im Bereich der künftig drei Meter breiten Bahnsteige in nördliche Richtung verschoben. Das Stellplatzangebot bleibt unter dem Strich erhalten, die Parkplätze sollen teilweise jedoch anders angeordnet und mit Bäumen gegliedert werden. Zusätzliche Fahrradparker sowie Flächen für Geschäfte, Gastronomie und Fußgänger auf der Nordseite sollen neben der Begrünung des Straßenraums sowie einem Rasengleis für die Straßenbahn für mehr Aufenthaltsqualität sorgen. Im Planungsausschuss diskutiert wurde die für den dortigen Einzelhandel notwendige Anlieferung. Hier werden separate Anlieferzonen vorgeschlagen. Über die Beleuchtung und die Frage, ob das Lichtdach umgesetzt werden soll, wird der Ausschuss nach der Sommerpause entscheiden. Das Lichtdach ist im aktuellen Haushalt nicht berücksichtigt. -rie-

2012 neu bebaut werden können. Bei den Wohnbaugrundstücken werden derzeit die letzten Flächen bebaut. Die neue Grundschule am Wasserturm soll einschließlich Außenanlagen 2013 fertig sein. Erste Überlegungen gibt es zudem für das Baufeld an der Ludwig-ErhardAllee am Kreisel. Da dort auch Tennisplätze der ESG Frankonia betroffen sind, kann das Grundstück den Eigentümer erst wechseln, wenn für die als Ersatz vorgesehenen Flächen zur Verlagerung der Tennisplätze Planungsrecht besteht. Die Flächen sind im Bebauungsplanverfahren zur Feuerwache enthalten. Für die öffentliche Grünverbindung zwischen dem Stadtpark und dem Ostauepark stellt die Tennisanlage eine Barriere dar. -rie-

Mehr Abstellanlagen für Räder in der City

Gute Qualität bei Schulessen gegeben

Versuch an zwei Schulen

Die vom Land in Auftrag gegebene „Wirkungskontrolle der Radverkehrsförderung in Baden-Württemberg“ hat für Karlsruhe viele Stärken, aber auch Schwächen festgestellt. Zu den Empfehlungen der Studie gehört zum einen, ein Verkehrssicherungskonzept für den Radverkehr zu erarbeiten. Zum anderen wird angeregt, mehr Abstellmöglichkeiten für Räder in der Innenstadt zu schaffen, denn beim Fahrradparken habe Karlsruhe noch Nachholbedarf. In nichtöffentlicher Sitzung schloss sich der Planungsausschuss in der vergangenen Woche unter der Leitung von Bürgermeister Michael Obert dem Vorschlag der Verwaltung an, diese beiden Punkte anzugehen. Beim Landesvergleich wurden insgesamt 14 Städte und Landkreise einer Analyse hinsichtlich der Situation des Radverkehrs unterzogen. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass sich in Karlsruhe unter Berücksichtigung des Radverkehrsanteils recht viele und auch überdurchschnittlich schwere Verkehrsunfälle mit Radfahrerinnen und Radfahrern ereignen. Um die Quote zu senken, hat die Stadt in den vergangenen Jahren bereits einige Unfallschwerpunkte entschärft. Darüber hinaus wurden zahlreiche Einzelaktivitäten zur Verkehrsicherheit initiiert, um dem auch im Radförderkonzept verankerten Ziel näher zu kommen, die Unfallzahlen bei gleichzeitig steigendem Radverkehr zu senken. Diese beiden Aspekte stellt die Wirkungskontrolle zur Radverkehrsförderung durchaus positiv heraus. Bislang fehle jedoch ein Gesamtkonzept zur Verkehrssicherheit. Dieses möchte die Verwaltung nun erarbeiten. Unter einem Dach sollen einzelne Zielgruppen angesprochen sowie thematische Schwerpunkte aufgegriffen werden. Stichwort Fahrradparken: Da immer mehr geradelt wird, steigt auch der Bedarf an Abstellmöglichkeiten. Diese sind in jüngerer Zeit – auch aufgrund von Baumaßnahmen – nicht in dem Maße ausgebaut worden, wie es notwendig gewesen wäre. Angestrebt wird, die Radabstellanlagen in der Innenstadt bis 2015 von derzeit 1 000 auf 2 000 zu erhöhen. Die Wirkungskontrolle zur Radverkehrsförderung findet sich im Internet unter der Adresse: www.fahrradland-bw.de (Stichwort: Radverkehr in Baden-Württemberg). -rie-

Drei Unternehmen aus der Region und zwei auswärtige beliefern künftig zehn Schulen und Kindertagesstätten mit Mittagessen. Dies beschloss der Gemeinderat nach kurzer Debatte einstimmig. Die FDP-Fraktion hatte bemängelt, dass Qualitätskriterien lediglich zu 30 Prozent in die Bewertung eingegangen waren, der Preis dagegen zu 70 Prozent. Außerdem war Gegenstand der Diskussion, dass eine regionale Belieferung nicht gewährleistet sei. Stadtrat Karl-Heinz Jooß und die FDP- Fraktionsvorsitzende Rita Fromm formulierten die Einwände, versicherten aber, dass sie gleichwohl zustimmten. Ute Müllerschön (SPD) und Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) meinten, die Bedenken kämen zu spät, wollten aber die Thematik im Schulbeirat noch einmal beraten. Nachdem OB Heinz Fenrich und Bürgermeister Dr. Martin Lenz versicherten, dass die Qualitätskriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung eingehalten seien und europaweite Ausschreibung nötig war, erfolgte der Beschluss. -erg-

Islamunterricht an Schiller- und Gutenbergschule

FRAGEN UND ANTWORTEN AUS DEM GEMEINDERAT Die bedarfsorientiert vom Bahnhof zur Messe Karlsruhe ausgebaute Busverbindung mit dem Messe-Express reiche aus, antwortete das Bürgermeisteramt in der jüngsten Plenarsitzung des Gemeinderats auf eine entsprechende Anfrage von Stadtrat Friedemann Calmbach (GfK). Weiter hätten Besucher die Möglichkeit, von der Innenstadt aus die Messe mit der Straßenbahnlinie 2 zu erreichen. Zusätzliche Angebote seien laut Verwaltung nur durch erhebliche Zuschüsse Dritter oder von Veranstaltern zu realisieren. ★★★ Im Mittelpunkt von zwei Anfragen der beiden FW-Stadträte Eduardo Mossuto und Jürgen Wenzel standen Verzögerungen beim Bau der Kombilösung. Bauzeitliche Verzögerungen von sieben bis zehn Monaten sieht das Bürgermeisteramt derzeit an den U-Haltestellen Europaplatz, Lammstraße und Kronenplatz. Zu dadurch möglichen finanziellen Auswirkungen ließen sich allerdings noch keine Aussagen treffen. Zur Optimierung des Bauablaufs würden bei Erfordernis auch alternative Bauverfahren in Betracht gezogen. Für die Tunnelabschnitte in der Kaiserstraße und in der Karl-Friedrichstraße bleibe es laut Verwaltung bei den bisher vorgesehenen Bauweisen. In Sachen Ausbau der Kriegsstraße seien die Entwurfs- und Ausschreibungsplanung für die Haltestellen MendelssohnplatzSüd und Karlstor als Vorabmaßnahme in Bearbeitung. Die übrigen weiterführenden Planungsleistungen würden, so die

Verwaltung weiter, „in naher Zukunft beauftragt, um den vorgesehenen Baubeginn 2015/16 einhalten zu können.“ ★★★ Das Tiefbauamt prüfe die westliche Kriegsstraße zwischen Kühlem Krug und Weinbrennerplatz als möglichen Einsatzort für umweltfreundliche so genannte AirClean-Pflastersteine, erfuhren die SPD-Stadträtinnen Doris Baitinger und

VOR ZEHN JAHREN BEGANN MIT EINEM ERSTEN SPATENSTICH die Entwicklung der östlichen Südstadt. Am Wasserturm werden derzeit die letzten Wohngebäude hochgezogen, die Grundschule soll 2013 die ersten Kinder aufnehmen.

Elke Ernemann sowie ihre Fraktionskollegen Jürgen Marin und Hans Pfalzgraf. Der genannte Abschnitt auf der Kriegsstraße biete laut Bürgermeisteramt die besten Voraussetzungen für die Durchführung eines Versuchs zum Einbau der Betonsteine mit begleitenden Maßnahmen. Bei der Erneuerung dieses Abschnitts würden dann auch Teile des Gehwegs mit AirClean-Pflastersteinen ausgelegt. -trö-

BLICK AUF FORTSCHRITT: Zur Kombilösung stellten die Freien Wähler Anfragen. Die KASIG informiert regelmäßig bei Baustellenführungen zur aktuellen Lage.

An der Schiller- und an der Gutenbergschule kann ab dem nächsten Schuljahr sunnitisch-islamischer Religionsunterricht angeboten werden. Qualifizierte und an der PH ausgebildete Lehrkräfte erteilen ihn parallel zum evangelischen und katholischen Religionsunterricht. Das staatliche Schulamt plant zusammen mit dem Kultusministerium einen Schulversuch und hat Schulen in Karlsruhe befragt, ob sie daran teilnehmen möchten und auch räumlich und organisatorisch dazu in der Lage sind. Die beiden Grund- und Werkrealschulen an der Kapellenstraße und am Gutenbergplatz erfüllen die Voraussetzungen. Das Curriculum des Unterrichts ergibt sich aus Vorgaben des Landes. Der Gemeinderat hat bei einer Gegenstimme die Teilnahme der beiden Schulen gebilligt. Muslimischen Kindern einen geordneten Religionsunterricht an den staatlichen Schulen anzubieten, fördere deren Integration, begründete CDU-

Stadtrat Johannes Krug die Zustimmung seiner Fraktion. Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) fand, dass die eigentliche Weltoffenheit des Islam weitgehend nicht bekannt sei. Die islamischen Schüler fühlten sich vollwertig, weil ihr Religionsunterricht parallel zum christlichen angeboten werde. Die Kinder hätten die Chance, den starren Islam von zuhause mit dem liberalen an der Schule zu vergleichen. Stadträtin Ute Müllerschön (SPD) begrüßte es, dass der Islamunterricht jetzt aus den Koranschulen herausgeholt und an staatliche Schulen durch professionelle Lehrkräfte erteilt werde. Für die Stadträte Karl-Heinz Jooß (FDP), Lüppo Cramer (KAL) wie für alle anderen Debattenredner war die deutsche Unterrichtssprache von großer Bedeutung. GfK-Stadtrat Friedemann Calmbach fand den Antrag unausgegoren, weil er andere Religionsgemeinschaften nicht beachte. Er konnte dem Antrag daher nicht zustimmen. -erg-

Rintheimer gefragt Abwartende Haltung bei Stadtteilentwicklung Mit großem Elan begann in Rintheim vor zwei Jahren der Stadtteilentwicklungsprozess. „Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die mit einer neuen Vorgehensweise gebotenen Möglichkeiten, sich bei Stadtteilkonferenz, Stadtteilspaziergang und Zukunftswerkstätten schon sehr früh zu verschiedenen Themenbereichen einzubringen,“ blickte Bürgermeister Wolfram Jäger bei der Vorstellung eines Zwischenberichts über die Bürgerbeteiligung in der jüngsten Plenarsitzung des Gemeinderats zurück. Dabei seien, so Jäger, insbesondere die sozialen Problemstellungen heraus gearbeitet und durch konkrete Projekte bereits erste Verbesserungen erzielt worden. Nachdem im Sommer 2010 nur das Rintheimer Feld in das Förderprogramm „Die Soziale Stadt“ aufgenommen wurde, hätten sich die anfangs sehr aktiven „Altrintheimer“ spürbar zurückgezogen. Diese gelte es, so Wolfram Jäger weiter, „wieder einzufangen“. Mit gemeinsamen

Feiern und das Klima schonen Zusätzliche Belastungen für Klima und Umwelt bei großen Veranstaltungen wollen die Grünen verhindern. In einem Gemeinderatsantrag plädierten sie für eine nachhaltige und klimaneutrale Abwicklung. Realistische Ansätze gebe es, so sei der Gospelkirchentag 2010 ein viel beachtetes Beispiel gewesen. Die Fraktion sprach sich in der Ratssitzung für ein entsprechendes Konzept aus, das bei Stadtgeburtstagen umgesetzt und bis zum Stadtjubiläum 2015 Schritt für Schritt weiter zu entwickeln sei. Stadtverwaltung und Stadtmarketing arbeiten bereits daran, unterschiedliche Ansätze zu prüfen, um in Fachgremien Vorschläge für die Umsetzung zu erarbeiten. Weiter teilte das Bürgermeisteramt mit, dass das Stadtjubiläum 2015 so konzipiert sei, damit insbesondere auch diese Bereiche und die besonderen Stärken von Karlsruhe und lokaler Institutionen herausgestellt werden können. Forschungsfelder für den Klimaschutz und Nachhaltigkeit seien von großer Bedeutung. Initiativen zum Umweltschutz seien jetzt schon bei der Durchführung von Veranstaltungen Standard. Weitere Aspekte würden 2013 umgesetzt. Der Stadtgeburtstag zum Thema Automobil habe aus historischem Anlass eine Sonderstellung eingenommen. -Lä-

Aktionen, Festen und Stadtteilaktivitäten sollen ebenso die Bürger des Rintheimer Feldes stärker in Aktivitäten des Stadtteils eingebunden werden. „Der Motor läuft noch nicht rund“, war auch die Einschätzung von Michael Borner (GRÜNE), der aber einige erfreuliche Entwicklungen erkennen konnte. „Nicht so positiv“, wollte Heinrich Maul (SPD) die Entwicklung sehen. „Mit der Ablehnung von Altrintheim fiel der Motor aus“, sah es Maul als Hauptaufgabe, das Rintheimer Feld zu aktivieren. „Nicht jedes Gebiet kann in ein Förderprogramm kommen“, erkannte Sven Maier (CDU) Veränderungen im Rintheimer Feld, die Strahlkraft bis nach Altrintheim hätten. „Eine vor Jahren noch nicht vorstellbare Aufwärtsentwicklung““ betonte Thomas Hock (FDP), und zufrieden zeigte sich auch Lüppo Cramer über die Entwicklungen. Friedemann Kalmbach (GfK) forderte eine Prüfung, ob die laufenden Projekte nachhaltige Wirkungen entfalten. -fis-

Aufsichtsrat für das Stadtmarketing Mit der Neustrukturierung der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH wurde ein Aufsichtsrat neu eingeführt. Nach dem Willen des Gemeinderats sollen dem folgende Stadträtinnen und Stadträte angehören: Detlef Hofmann, Gabriele LuczakSchwarz und Bettina Meier-Augenstein (alle CDU) Doris Baitinger und Ute Müllerschön (SPD), Bettina Lisbach und Dr. Ute Leidig (GRÜNE), Tom Høyem (FDP) und Dr. Eberhard Fischer (KAL). Die drei Sitze der privaten Unternehmensvertreter sollen Hans Bretz (Vollack Management + Beteiligungen), Gerhard Rastetter (Volksbank Karlsruhe) und Herbert Arthen (dmdrogerie markt) einnehmen. Als „geborenes Mitglied“ gehört dem 13-köpfigen Aufsichtsrat zudem der OB an. Dem Beirat für die Vollzugsanstalt werden weiter Stadträtin Angela Geiger (SPD), Stadtrat Dr. Albert Käuflein (CDU) sowie Sozialarbeiter Wolfgang Maier angehören. Ebenso einstimmig beschloss das Plenum nach dem Ausscheiden von Professor Carl Fingerhuth (Zürich) und Professorin Hannelore Deubzer (München) die Professorin Dörte Gatermann (Köln) und Professor Manfred Kovatsch (München) für zwei Jahre in den Gestaltungsbeirat zu berufen. Die Berufung von Professor Peter Cheret (Stuttgart) wird um weitere zwei Jahre verlängert. Auf Vorschlag des VdK-Kreisverbands wird Dagmar Hilgers Nachfolgerin der verstorbenen Ursula Kuntz als stellvertretendes Mitglied der freien Wohlfahrtspflege im Sozialausschuss der Stadt. -fis-

STADTTEILENTWICKLUNG: Bürgermeister Jäger (2. von rechts) bei der Eröffnung des Sanierungsbüros Rintheim.

Warten auf den Aktionsplan „Die Antwort ist unbefriedigend“, reagierte Stadträtin Angela Geiger (SPD) auf die Antwort der Stadtverwaltung zu der von ihrer Fraktion beantragten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Angela Geiger hatte unter anderem Prüfungen zur kommunalen Umsetzung der Konvention und Informationen zu bereits erreichten Erleichterungen für die Betroffenen gefordert. Außerdem solle ein erster Staatenbericht dem Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt werden. Das sei derzeit noch nicht möglich, erfuhr die Sozialdemokratin. An dem Staatenbericht werde noch gearbeitet. Die Inhalte seien teilweise vom Bund, teilweise von den Ländern in nationales Recht zu transferieren. Über Auswirkungen der Konvention auf kommunaler Ebene könne somit noch keine Aussage gemacht werden. Die ganze Verwirklichung der Konvention sei mit Blick auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte nur Schritt für Schritt möglich und als langfristiger Prozess zu verstehen, so das Bürgermeisteramt weiter. OB Heinz Fenrich kündigte an, das Plenum zu informieren, wenn der nationale Aktionsplan und der Staatenbericht vorliegen. Stadträtin Geiger sprach sich für eine aktive Auseinandersetzung mit der UN-Konvention aus. -Lä-


IV

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

65. Jahrgang · Nr. 27 · 8. Juli 2011 Satzungsänderung

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Flohmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 582, berichtigt Seite 689), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 9. November 2010 (GBl. Seite 793, 962) und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. Seite 206) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 4. Mai 2009 (GBl. Seite 185, 193) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 28. Juni 2011 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung wird wie folgt umbenannt: Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Artikel 2 Der Satzungstext wird wie folgt geändert: Den eigentlichen Satzungsregelungen wird folgendes Inhaltsverzeichnis vorangestellt: Inhaltsverzeichnis § 1 Gebührenpflicht § 2 Gebührenschuldnerin/Gebührenschuldner § 3 Gebührenbemessung § 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren § 5 Kostenersatz § 1 Gebührenpflicht Für die Benutzung des Großmarktes, der Wochemärkte und der Jahrmärkte, der Kirchweihen und anderer Volksfeste, des Christkindlesmarktes und der Spezialmärkte erhebt die Stadt Karlsruhe Benutzungsgebühren zur Deckung ihres Aufwandes nach Maßgabe dieser Gebührensatzung und der einen Bestandteil dieser Satzung bildenden Gebührenverzeichnisse 1, 2 und 3. Das Benutzungsverhältnis beginnt mit der Zulassung oder mit der tatsächlichen Inanspruchnahme. § 2 Gebührenschuldnerin/Gebührenschuldner Die Gebühren schuldet, wer die Anlagen und Einrichtungen der Märkte benutzt oder benutzen lässt. Eine dritte Nutzerin/ein dritter Nutzer der/dem die Benutzerin/der Benutzer Räume oder Flächen im Großmarkt überlässt, haftet neben dieser/diesem als Gesamtschuldnerin/Gesamtschuldner. Für Waren, die mit Lastkraftwagen in den Großmarkt eingebracht werden, ist Gebührenschuldnerin/Gebührenschuldner die Empfängerin/der Empfänger der Waren. (1)

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§ 3 Gebührenbemessung Die Gebühren für den Großmarkt werden nach der Art des Betriebsbereichs, nach der Größe der zugeteilten Fläche, nach dem Gewicht der eingebrachten Ware und im Übrigen nach den im Gebührenverzeichnis Nr. 1 aufgeführten Kriterien bemessen. Sie werden in einmaligen Beträgen, in Tages- oder Monatsbeträgen erhoben. Gebühren, die nach dem Umfang der auf den Großmarkt mit Kraftfahrzeugen eingebrachten Waren (Einbringung mit Lkw) errechnet werden, können in Anlehnung an die Durchschnittswerte eines angemessenen längeren Zeitraums pauschaliert werden. Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, eigene Aufzeichnungen über die tägliche Wareneinbringung zu führen und dem Marktamt auf Verlangen vorzulegen. Bei fehlenden oder unrichtigen Angaben kann die Bemessungsgrundlage nach § 162 AO in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Ziffer 4 c KAG geschätzt werden. Die Gebühren für die Wochenmärkte werden nach der zugeteilten Fläche, nach der Art des Standplatzes und nach der Dauer der Platzzuteilung bemessen. Sie werden gemäß dem Gebührenverzeichnis Nr. 2 in einmaligen Beträgen, Tagesbeträgen oder Monatsbeträgen erhoben. Werden im Großmarkt oder auf den Wochenmärkten Tagesstände und Räume an einem Tag mehrmals zugeteilt, so wird jedes Mal die volle Gebühr erhoben. Die Gebühren für die Jahrmärkte, Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte werden nach der Art der Nutzung des Standplatzes und nach der Größe des Geschäftes der Gebührenschuldnerin/des Gebührenschuldners, im Übrigen nach den im Gebührenverzeichnis 3 aufgeführten Kriterien bemessen. Sie werden in einmaligen Beträgen erhoben. Übersteigt bei einem Standplatz die tatsächliche

Inanspruchnahme die zugeteilte Fläche oder Frontmeterzahl, so wird die Gebühr für den übersteigenden Wert entsprechend nacherhoben. (6) Soweit Gebühren nach Flächen oder Frontmetern berechnet werden, wird auf volle Quadratmeter bzw. Frontmeter auf- oder abgerundet. Tagesgebühren werden auf volle 10 Cent aufgerundet. § 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Zulassung oder mit der tatsächlichen Inanspruchnahme. (2) Einmalige Gebühren sowie Tagesgebühren werden mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung zur Zahlung fällig. Gebühren für Dauerzulassungen sowie pauschalierte Gebühren sind jeweils bis spätestens 1. eines Monats im Voraus zu entrichten. Jahrmarktgebühren werden jeweils zum 15. des Monats fällig, in dem mit dem Aufbau der Veranstaltung begonnen wird. Die Gebühren für Kirchweihen und andere Volksfeste sowie Spezialmärkte sind spätestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Die Gebühren für die Zuteilung von Standplätzen auf dem Christkindlesmarkt sind bis spätestens 15. November eines jeden Jahres zu zahlen. (3) Quittungen für die Gebührenzahlungen sind aufzubewahren und den Aufsichtspersonen auf Verlangen vorzuzeigen. Sie sind nicht übertragbar. Wer die Inanspruchnahme einer Einrichtung oder eine Leistung der Märkte erschleicht, hat die doppelte Gebühr zu entrichten. (4) Macht eine Benutzerin/ein Benutzer von ihrem/seinem Benutzungsrecht keinen oder nur teilweisen Gebrauch, so begründet dies keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Gebühren. § 5 Kostenersatz Entstehen im Zusammenhang mit der Benutzung von Markteinrichtungen zusätzliche Kosten für die Stadt, die nicht von einer Gebühr erfasst werden, so sind diese nach Maßgabe der im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert zu erstatten. Artikel 3 Das Gebührenverzeichnis 3 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste wird wie folgt geändert: 1. Die Gebührennummern 324 – 331 erhalten folgende Fassung: Gebühren für den Christkindlesmarkt 324 a) Allgemeiner Verkauf qm 65,00 Euro b) Kunsthandwerk qm 50,00 Euro 325 Süßwaren, Backwaren u. Ä. qm 85,00 Euro 326 a) Imbissstände – Teilsortiment qm 90,00 Euro b) Imbissstände – Vollsortiment qm 100,00 Euro 327 Glühweinstände qm 149,00 Euro 328 Kinderfahrgeschäfte pauschal 2 000,00 Euro 329 Die Gebühren nach Geb.-Nrn. 324 – 328 sind für die Dauer der gesamten Veranstaltung, das sind in der Regel 24 bis 30 Tage, bemessen. 330 Je Saison bleibt ein Standplatz eines Verbandes, der die Voraussetzung der §§ 51 – 68 AO für steuerbegünstigte Zwecke erfüllt und einen Informationsstand ohne wirtschaftliches Interesse betreibt, gebührenfrei. 331 Bei Jahrmärkten, Volksfesten u. a. werden den Gebührenpflichtigen mit überdurchschnittlich hohem Wasserverbrauch (zum Beispiel Betreiber von Wildwasserbahnen, Wasserrutschen, Festzelten, Großimbissständen u. Ä.) zusätzlich zu den Standgebühren die Kosten für Wasser und Abwasser nach Messung durch speziellen Wasserzähler gesondert berechnet. 2. Nach Gebührennummer 331 wird folgende neue Gebührennummer 332 eingefügt: Gebühren für Spezialmärkte 332 Kunsthandwerkermarkt lfd. M./Tag 15,55 Euro 3. Die bisherige Gebührennummer 332 wird Gebührennummer 333. Artikel 4 Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, 29. Juni 2011 Heinz Fenrich Oberbürgermeister

Satzung für die Jahrmärkte, Volksfeste und Spezialmärkte der Stadt Karlsruhe (Jahrmarktsatzung) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581), zuletzt geändert am 9. November 2010 (GBl. Seite 793, 962) und der §§ 66 bis 71 a der Gewerbeordnung in der Fassung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I Seite 202), zuletzt geändert am 29. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2258), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 28. Juni 2011 folgende Satzung beschlossen: Inhaltsverzeichnis § 1 Öffentliche Einrichtungen § 2 Allgemeine Verhaltensregeln auf dem Veranstaltungsgelände § 3 Untersagung des Zutritts § 4 Zulassung § 5 Versagung der Zulassung § 6 Widerruf der Zulassung § 7 Verhaltensregeln für Zulassungsinhaberinnen und Zulassungsinhaber § 8 Gebühren § 9 Ordnungswidrigkeiten § 10 Inkrafttreten §1 Öffentliche Einrichtungen Die Stadt Karlsruhe betreibt die von ihr durchgeführten Jahrmärkte und Volksfeste (Frühjahrs- und Herbstjahrmarkt, Christkindlesmarkt, Kirchweihen) und Spezialmärkte (zum Beispiel Kunsthandwerkermärkte) als öffentliche Einrichtung.

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§2 Allgemeine Verhaltensregeln auf dem Veranstaltungsgelände Auf dem Veranstaltungsgelände haben sich alle so zu verhalten und ihre Sachen so einzurichten, dass keine Person oder Sache beschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Das Veranstaltungsgelände darf nicht verunreinigt werden. Abfälle dürfen nicht eingebracht werden. Der Gebrauch von Lautsprechern ist nur den Personen, die ein Fahr-, Schau-, Belustigungs- oder Ausspielungsgeschäft innehaben, mit Erlaubnis des Marktamtes gestattet. Diese gesonderte Erlaubnis wird insbesondere beim Christkindlesmarkt und bei Spezialmärkten nur erteilt, wenn die Art des Geschäftes Musik- oder Wortübertragungen durch Lautsprecher erfordert. Das Veranstaltungsgelände darf während der Veranstaltungsstunden nicht befahren werden, außerhalb dieser Zeit nur zur Warenzulieferung oder zum Abtransport der Waren. Nach den Veranstaltungsstunden dürfen sich auf dem Veranstaltungsgelände außerhalb der Festwirtschaft und der konzessionierten Festzelte nur noch die Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker, deren Angehörige und Beschäftigte, Wachpersonal oder Beauftragte der amtlichen Stellen aufhalten. Wohn-, Schlaf- und Gerätewagen sowie Zugmaschinen dürfen auf dem Veranstaltungsgelände nur mit Erlaubnis des Marktamtes an den in der Genehmigung bestimmten Stellen abgestellt werden. Unzulässig ist: 1. Waren im Umhergehen anzubieten, 2. Tiere frei umherlaufen zu lassen, 3. Motorräder, Fahrräder oder ähnliche Fahrzeuge mitzuführen, 4. auf dem Veranstaltungsgelände des Spezialmarktes das Parken von Kraftfahrzeugen, 5. auf dem Kunsthandwerkermarkt das Anbieten und der Verkauf von nicht selbst hergestellter Ware bzw. handgefertigter Ware. Den Beauftragten der amtlichen Stellen ist jederzeit Zutritt zu den Standplätzen und Geschäften zu gestatten. Alle im Marktverkehr tätigen Personen haben sich ihnen gegenüber auf Verlangen auszuweisen.

§3 Untersagung des Zutritts Das Marktamt kann aus wichtigem Grund den Zutritt zu den Jahrmärkten, Volksfesten und Spezialmärkten ganz oder teilweise untersagen, insbesondere wenn

gegen diese Satzung oder gegen eine aufgrund dieser Satzung ergangene Anordnung gröblich oder wiederholt verstoßen wird. §4 Zulassung (1) Das Marktamt erteilt unter Beachtung des § 70 der Gewerbeordnung die Zulassung für die Standplätze, Geschäftsbereiche und gegebenenfalls das Warensortiment auf schriftlichen Antrag und beachtet dabei die Erfordernisse der Veranstaltung. Die Zulassung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Sie ist nicht übertragbar. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz. Dies gilt auch dann, wenn seit Jahren der gleiche Platz zugeteilt worden war. (2) Die Zulassung erfolgt, soweit in dieser Satzung nicht geregelt, aufgrund der Zulassungsrichtlinien für die Karlsruher Jahrmärkte der Stadt Karlsruhe vom 28. Dezember 2009 und der Zulassungsrichtlinien für den Karlsruher Christkindlesmarkt der Stadt Karlsruhe vom 28. Dezember 2009 bzw. der Zulassungsrichtlinien für die Spezialmärkte vom 8. Juli 2011 (in der jeweils geltenden Fassung), die jeweils Bestandteil dieser Satzung sind. (3) Das Zulassungsverfahren sowie die Erlaubnis- bzw. Ausnahmeerteilungen können über eine einheitliche Ansprechpartnerin oder einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über einen einheitlichen Ansprechpartner für das Land BadenWürttemberg abgewickelt werden. § 42 a und §§ 71 a bis 71 e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung. §5 Versagung der Zulassung Die Zulassung kann versagt werden, insbesondere wenn 1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die antragstellende Person die für die Teilnahme am Jahrmarkt, Volksfest oder Spezialmarkt erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des § 70 a Absatz 1 Gewerbeordnung nicht besitzt, 2. der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, 3. das Geschäft oder die Verkaufseinrichtung der antragstellenden Person den marktbetrieblichen Erfordernissen nicht entspricht. §6 Widerruf der Zulassung Unbeschadet gesetzlicher Widerrufsmöglichkeiten kann die Zulassung in folgenden Fällen widerrufen werden: 1. bei nachteiliger Veränderung der in der Bewerbung beschriebenen optischen Gestaltung des Geschäftes/Standes, 2. bei Änderung der Ausmaße des Geschäftes/Standes, 3. bei Überschreitung der in der Bewerbung angegebenen elektrischen Leistungsaufnahme, 4. bei Änderung des in der Bewerbung angegebenen Sortiments oder Warenkreises, 5. bei Vorliegen von Tatsachen, die eine persönliche Unzuverlässigkeit begründen oder bei Verstoß gegen Bestimmungen zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung, gesetzliche Bestimmungen oder Anordnungen des Marktamtes während der laufenden Veranstaltung und Auf- und Abbauzeit, 6. bei Geschäften/Ständen, die den Sicherheitsanforderungen nicht genügen, 7. bei Änderung der Eigentumsverhältnisse, 8. bei der Verwendung von Einweggeschirr ohne vorherige Zustimmung des Marktamtes, 9. wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn: – der ausgewiesene Platz im öffentlichen Interesse anderweitig benötigt wird; in diesem Falle vergütet die Stadt das im Voraus gezahlte Standgeld zurück, – die Zulassungsinhaberin/der Zulassungsinhaber das Standgeld nicht zum Fälligkeitstermin zahlt. §7 Verhaltensregeln für Zulassungsinhaberinnen und Zulassungsinhaber (1) Es dürfen nur auf einem zugeteilten Standplatz oder einem festgelegten Geschäftsbereich für ein

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bewegliches Geschäft Waren angeboten oder verkauft oder Tätigkeiten ausgeübt werden. Speisen und Getränke dürfen nur auf Mehrweggeschirr bzw. in Mehrweggläsern abgegeben werden. Das Marktamt kann Ausnahmen zulassen. Ein Standplatz oder ein Geschäftsbereich für bewegliche Geschäfte darf nur für die Geschäftsart oder Tätigkeit genutzt werden, die in der Zulassung ausdrücklich angegeben ist. Die Geschäfte, Verkaufseinrichtungen und Stände dürfen nur nach Maßgabe des Belegungsplanes und nach den Weisungen des Marktamtes zu dem vom Marktamt bestimmten Zeitpunkt aufgestellt und müssen nach Beendigung der Veranstaltung unverzüglich bis zu dem vom Marktamt bestimmten Zeitpunkt vom Platz entfernt werden. Die Zulassungsinhaberinnen und Zulassungsinhaber sind verpflichtet, ihre Standplätze sowie die angrenzenden Gehflächen vor, während und besonders nach der Benutzungszeit zu reinigen, von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Die Verwendung von Salz ist verboten. Beim Gebrauch von offenem Feuer ist ein geeigneter Feuerlöscher bereitzuhalten. Es besteht Preisauszeichnungspflicht für alle Artikel. Für die Teilnahme ist die Geschäfts-/Verkaufsausstattung selbst mitzubringen und attraktiv zu gestalten. Die Ausstattungsgegenstände müssen standfest sein (besonders bei wetterbedingten schlechten Umständen) und dürfen nur in der Weise aufgestellt werden, dass die Platzoberfläche nicht beschädigt wird. Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Marktamtes zur Regelung des ungestörten Marktablaufes ist Folge zu leisten.

§8 Gebühren (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit der Zulassung zur Veranstaltung oder mit der tatsächlichen Inanspruchnahme. (2) Für die Zulassung oder die tatsächliche Inanspruchnahme erhebt die Stadt Gebühren nach einer gesonderten Gebührensatzung. §9 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 142 Absatz 1 der Gemeindeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften dieser Jahrmarkt-

satzung über 1. die Verunreinigung der Plätze und das Einbringen von Abfällen nach § 2 Absatz 2, 2. den Gebrauch von Lautsprechern nach § 2 Absatz 3, 3. das Befahren des Veranstaltungsgeländes während der Veranstaltungsstunden nach § 2 Absatz 4, den Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände nach den Veranstaltungsstunden nach § 2 Absatz 5, 4. das Abstellen von Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 6 und § 2 Absatz 7 Ziffer 4, 5. das Anbieten von Waren im Umhergehen, freies Herumlaufenlassen von Tieren und Mitführen von Motorrädern, Fahrrädern oder ähnlichen Fahrzeugen, den Verkauf von Handelsware auf dem Kunsthandwerkermarkt nach § 2 Absatz 7, 6. die Gestattung des Zutritts nach § 2 Absatz 8, 7. das Verbot des Zutritts zu den Jahrmärkten, Volksfesten und Spezialmärkten nach § 3, 8. das Anbieten oder Verkaufen von Waren oder das Ausüben von Tätigkeiten nach § 7 Absatz 1, 9. das Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken in Einweggeschirr nach § 7 Absatz 2, 10. das Benutzen der Standplätze oder Geschäftsbereiche entsprechend der Zulassung nach § 7 Absatz 3, 11. den Aufbau nach dem Belegungsplan, Weisungen des Marktamtes und rechtzeitigen Abbau nach § 7 Absatz 4, 12. die Pflicht zur Schneeräumung und zum Streuen bei Glätte nach § 7 Absatz 5 verstößt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1 000 Euro geahndet werden. § 10 Inkrafttreten Diese Jahrmarktsatzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für Jahrmärkte und Volksfeste (Jahrmarktsatzung) der Stadt Karlsruhe vom 28. Dezember 2009 außer Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, 29. Juni 2011 Heinz Fenrich Oberbürgermeister

Zulassungsrichtlinien für die Karlsruher Jahrmärkte – Anlage 1 zur Satzung für die Jahrmärkte, Volksfeste und Spezialmärkte der Stadt Karlsruhe (Jahrmarktsatzung) – Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 4. 5. 6.

Marktfläche, Marktzeit, Veranstaltungszweck Bewerbung Ausschlussgründe vom Zulassungsverfahren Zulassung bei Überangebot Weitergehende Bestimmungen zur Durchführung In-Kraft-Treten

1. Marktfläche, Marktzeit, Veranstaltungszweck 1.1. Die Stadt Karlsruhe veranstaltet auf dem Karlsruher Messplatz an der Durlacher Allee jährlich einen Frühjahrs- und einen Herbstjahrmarkt als öffentliche Einrichtung aufgrund der Satzung für die Jahrmärkte und Volksfeste der Stadt Karlsruhe (Jahrmarktsatzung) vom 28. Dezember 2009 (in der jeweils geltenden Fassung). Der Frühjahrsjahrmarkt dauert elf Tage. Der Markt beginnt in der Regel am Freitag vor dem ersten Samstag des Monats Juni. Hat der Monat Mai fünf Sonntage, beginnt der Markt am Freitag vor dem letzten Samstag des Monats Mai. Fällt auf den 1. Juni ein Sonntag, beginnt der Markt bereits am Freitag zuvor. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf den Donnerstag vor Marktbeginn, kann der Marktbeginn auf diesen Feiertag festgesetzt werden; der Markt dauert dann ausnahmsweise 12 Tage. Der Herbstjahrmarkt dauert elf Tage. Der Markt beginnt in der Regel am Freitag vor dem ersten Samstag des Monats November. Hat der Monat Oktober fünf Sonntage, so beginnt der Markt am Freitag vor dem letzten Samstag des Monats Oktober. Fällt der 1. November auf einen Donnerstag, kann der Marktbeginn auf diesen Tag festgesetzt werden; der Markt dauert dann ausnahmsweise 12 Tage. 1.2. Die Veranstaltung dient der Unterhaltung der Besucherinnen und Besucher. Es ist daher vorrangiges Ziel, sowohl ein attraktives und ausgewogenes Angebot der verschiedenen Branchen untereinander, als auch innerhalb der jeweiligen Branche zu schaffen. Die einzelnen Branchen werden, auch im Hinblick auf das Verbraucherverhalten, in Anzahl und Größe von Jahr zu Jahr begrenzt. 2. Bewerbung 2.1. Bewerbungen sind schriftlich mit den sich aus der Ausschreibung ergebenden erforderlichen Unterlagen und Nachweisen beim Marktamt einzureichen. Die Ausschreibung wird in der Fachzeitschrift „Der Komet“ und auf der aktuellen Internetseite des Marktamtes der Stadt Karlsruhe veröffentlicht. Die jeweilige Bewerbungsfrist ergibt sich aus der Ausschreibung. Bis zum Ablauf dieser Frist muss die Bewerbung bei der Stadt Karlsruhe eingegangen sein. 2.2. Alle Bewerberinnen und Bewerber haben die für das betreffende Geschäft erforderlichen gesetzlichen Nachweise, Genehmigungen und Auflagen (zum Beispiel gewerbe-, bau- (zum Beispiel Baubuch), sicherheits- (zum Beispiel TÜV) und gesundheitsrechtlicher Art) zu erfüllen und auf Verlangen vorzuweisen. 2.3. Die nicht rechtzeitige schriftliche Bewerbung führt zum Ausschluss. Wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein Mangel an geeigneten Bewerbungen in einzelnen Branchen zur Durchsetzung des Gestaltungswillens des Marktamtes festgestellt, kann das Marktamt nachträgliche Bewerbungen berücksichtigen oder geeignete Bewerberinnen oder Bewerber anwerben und bis zur Eröffnung des Zulassungsverfahrens in die Liste der Bewerbungen aufnehmen. 3. Ausschlussgründe vom Zulassungsverfahren 3.1. Neben den in § 5 der Jahrmarktsatzung der Stadt Karlsruhe genannten Gründen werden Bewerbungen aus nachstehenden Gründen vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen: 3.1.1. Verspätet eingereichte Bewerbungen (maßgeblich ist der Eingangsstempel der Stadt Karlsruhe) und Sammelbewerbungen. 3.1.2. Bewerbungen mit falschen Angaben. 3.1.3. Bewerbungen, bei denen nach Ablauf der Bewerbungsfrist Veränderungen eingetreten sind (zum Beispiel Eigentumsverhältnisse). 3.1.4. Bewerberinnen oder Bewerber, die sich bei vergangenen Veranstaltungen als unzuverlässig erwiesen haben, indem sie gegen die Jahrmarktsatzung der Stadt Karlsruhe, Zulassungsbedingungen, gesetzliche Be-

stimmungen, und/oder Anordnungen des Marktamtes verstoßen haben. 3.1.5. Geschäfte, die den Sicherheitsanforderungen bei vergangenen Veranstaltungen einschließlich des Aufund Abbaus nicht genügt haben. 3.1.6. Bewerberinnen oder Bewerber, die grob fahrlässig oder vorsätzlich Beschädigungen an Messplatzeinrichtungen verursacht haben. 3.2. Des Weiteren können Bewerbungen neben den in § 5 der Jahrmarktsatzung genannten Gründen aus nachstehenden Gründen vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen werden: 3.2.1. Bewerberinnen oder Bewerber, bei denen das Amt für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen (LUV) bei vorausgegangenen Veranstaltungen Verstöße gegen hygienerechtliche Bestimmungen festgestellt hat. 3.2.2. Bewerberinnen oder Bewerber, die bei einer vergangenen Veranstaltung ohne vorherige Zustimmung des Marktamtes Einweggeschirr eingesetzt haben (Verstoß gegen § 7 Absatz 2 der Jahrmarktsatzung). 3.2.3. Geschäfte mit sehr hohem elektrischem Energiebedarf, wenn das Stromversorgungsnetz des Messplatzes die insgesamt geforderte Leistung nicht zur Verfügung stellen kann. 4. Zulassung bei Überangebot 4.1. Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze verfügbar sind, orientiert sich die Zulassung der Bewerber ausschließlich am Veranstaltungszweck, Gestaltungswillen und den platzspezifischen Gegebenheiten. Bei der Zulassung sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen: – Attraktivität des Betriebs wegen seiner Art, Ausstattung, Betriebsweise, optischen Gestaltung – Attraktivität des Angebots (insbesondere Warensortiment, Qualität, Vorführung am Stand) – Zuverlässigkeit der sich bewerbenden Person einschließlich ihrer Hilfskräfte, hierzu zählt auch das Verhalten gegenüber den Personen, die den Markt besuchen, – Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung, – reibungsloser Veranstaltungsablauf, – fristgerechte und vollständige Zahlung des Platzgeldes (bei vergangenen Veranstaltungen). Geschäfte, von denen angenommen wird, dass sie wegen ihrer Art, Ausstattung, Betriebsweise oder optischen Gestaltung eine besondere Anziehungskraft auf die Besucherinnen oder Besucher ausüben, sollen bevorzugt berücksichtigt werden. 4.2. Langjährig bekannte und bewährte Beschickerinnen oder Beschicker können bei gleichen Voraussetzungen (4.1.) Vorrang vor Neubewerbungen haben. Der Vorrang kann nur für ein Geschäft gleicher Art und gleichen Umfangs gelten. Für ein Geschäft anderer Art oder ein im Umfang verändertes Geschäft kann er nicht geltend gemacht werden. Neubewerbungen sollen unter Beachtung der jeweils aktuellen Rechtsprechung in angemessenem Umfang in der jeweiligen Sparte berücksichtigt werden, sofern die Voraussetzungen der Ziffer 4.1. vorliegen und die Geschäfte der Neubewerberinnen oder Neubewerber nach Attraktivität und Bedeutung für ein ausgewogenes und qualifiziertes Gesamtangebot zumindest gleichwertig zu den Geschäften der konkurrierenden Stammbeschickerinnen oder Stammbeschicker sind. 4.3. Sind nach Anwendung der vorgenannten Kriterien keine objektiv feststellbaren Unterschiede vorhanden, entscheidet das Los. 4.4. Ergeben sich während des Aufbaus Veränderungen zu den Planunterlagen (technisch bedingte Umstellungen, Ausfall von Geschäften etc.), kann das Marktamt diese Plätze an verfügbare Bewerberinnen oder Bewerber, deren Geschäfte nach Art und Größe passen, vergeben. 5. Weitergehende Bestimmungen zur Durchführung Zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung erlässt das Marktamt weitergehende Bestimmungen. 6. In-Kraft-Treten Diese Richtlinien treten am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die bisher geltenden Richtlinien außer Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, 4. Juli 2011 Heinz Fenrich Oberbürgermeister

Zulassungsrichtlinien für den Karlsruher Christkindlesmarkt – Anlage 2 zur Satzung für die Jahrmärkte, Volksfeste und Spezialmärkte der Stadt Karlsruhe (Jahrmarktsatzung) – Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 4. 5.

Marktfläche, Marktzeit, Veranstaltungszweck Bewerbung Ausschlussgründe vom Zulassungsverfahren Zulassung bei Überangebot Ergänzende Zulassungsregelungen für Gastronomiebetriebe 6. Ergänzende Zulassungsregelungen für Kinderfahrgeschäfte 7. Weitergehende Bestimmungen zur Durchführung 8. In-Kraft-Treten 1. Marktfläche, Marktzeit, Veranstaltungszweck Die Stadt Karlsruhe veranstaltet alljährlich auf dem Marktplatz und/oder den angrenzenden Bereichen den Karlsruher Christkindlesmarkt als öffentliche Einrichtung aufgrund der Satzung für die Jahrmärkte und Volksfeste der Stadt Karlsruhe (Jahrmarktsatzung) vom 28. Dezember 2009 in der jeweils geltenden Fassung. Er ist ein Spezialmarkt im Sinne der §§ 68, 69 der Gewerbeordnung. Der Christkindlesmarkt beginnt in der Regel jeweils am Donnerstag vor dem 1. Advent und endet regelmäßig am 23. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres. Die Gestaltung des Karlsruher Christkindlesmarktes erfolgt mit dem Ziel, eine größtmögliche Attraktivität mit besonderer Ausrichtung auf das Weihnachtsfest zu erreichen. Hierzu soll ein vielseitiges, umfassendes und ausgewogenes Warensortiment, das üblicherwei-

se zum traditionellen Charakter des Christkindlesmarktes gehört, angeboten werden. Der Veranstalter behält sich vor, die Anzahl der Beschickerinnen und Beschicker für jede Angebotsgruppe von Jahr zu Jahr neu festzulegen, sofern nicht nachfolgende Richtlinien eine abweichende Regelung treffen. 2. Bewerbung 2.1. Bewerbungen sind schriftlich mit den sich aus der Ausschreibung ergebenden erforderlichen Unterlagen und Nachweisen beim Marktamt einzureichen. Die Ausschreibung wird im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe und auf der jeweils aktuellen Internetseite des Marktamtes der Stadt Karlsruhe veröffentlicht. Die jeweilige Bewerbungsfrist ergibt sich aus der Ausschreibung. Bis zum Ablauf dieser Frist muss die Bewerbung bei der Stadt Karlsruhe eingegangen sein. 2.2. Alle Bewerberinnen oder Bewerber haben die für das betreffende Geschäft erforderlichen gesetzlichen Nachweise, Genehmigungen und Auflagen (zum Beispiel gewerbe-, bau- (zum Beispiel Baubuch), sicherheits- (zum Beispiel TÜV) und gesundheitsrechtlicher Art) zu erfüllen und auf Verlangen vorzuweisen. 2.3. Die nicht rechtzeitige schriftliche Bewerbung führt zum Ausschluss. Wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein Mangel an

StadtZeitung geeigneten Bewerbungen in einzelnen Branchen zur Durchsetzung des Gestaltungswillens des Marktamtes festgestellt, kann das Marktamt nachträgliche Bewerbungen berücksichtigen oder geeignete Bewerberinnen oder Bewerber anwerben und bis zur Eröffnung des Zulassungsverfahrens in die Liste der Bewerbungen aufnehmen. 3. Ausschlussgründe vom Zulassungsverfahren 3.1. Neben den in § 5 der Jahrmarktsatzung der Stadt Karlsruhe genannten Gründen werden Bewerbungen aus nachstehenden Gründen vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen: 3.1.1. Verspätet eingereichte Bewerbungen (maßgeblich ist der Eingangsstempel der Stadt Karlsruhe) und Sammelbewerbungen. 3.1.2. Bewerbungen mit falschen Angaben. 3.1.3. Bewerbungen, bei denen nach Ablauf der Bewerbungsfrist Veränderungen eingetreten sind (zum Beispiel Eigentumsverhältnisse). 3.1.4. Bewerberinnen oder Bewerber, die sich bei vergangenen Veranstaltungen als unzuverlässig erwiesen haben, indem sie gegen die Jahrmarktsatzung der Stadt Karlsruhe, Zulassungsbedingungen, gesetzliche Bestimmungen, und/oder Anordnungen des Marktamtes verstoßen haben. 3.1.5. Geschäfte, die den Sicherheitsanforderungen bei vergangenen Veranstaltungen einschließlich des Aufund Abbaus nicht genügt haben. 3.1.6. Bewerberinnen oder Bewerber, die grob fahrlässig oder vorsätzlich Beschädigungen an Platzeinrichtungen verursacht haben. 3.2. Des Weiteren können Bewerbungen neben den in § 5 der Jahrmarktsatzung genannten Gründen aus nachstehenden Gründen vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen werden: 3.2.1. Bewerberinnen oder Bewerber, bei denen das Amt für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen (LUV) bei vorausgegangenen Veranstaltungen Verstöße gegen hygienerechtliche Bestimmungen festgestellt hat. 3.2.2. Bewerberinnen oder Bewerber, die bei einer vergangenen Veranstaltung ohne vorherige Zustimmung des Marktamtes Einweggeschirr eingesetzt haben (Verstoß gegen § 7 Absatz 2 der Jahrmarktsatzung). 3.2.3. Geschäfte mit sehr hohem elektrischem Energiebedarf, wenn das Stromversorgungsnetz auf dem Gebiet des Christkindlesmarktes die insgesamt geforderte Leistung nicht zur Verfügung stellen kann. 4. Zulassung bei Überangebot 4.1. Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze verfügbar sind, orientiert sich die Zulassung der Bewerber ausschließlich am Veranstaltungszweck, Gestaltungswillen und den platzspezifischen Gegebenheiten. Bei der Zulassung sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen: – Attraktivität des Betriebs wegen seiner Art, Ausstattung, Betriebsweise, optischen Gestaltung – Attraktivität des Angebots (insbesondere Warensortiment, Qualität, Vorführung am Stand) – Zuverlässigkeit der sich bewerbenden Person einschließlich ihrer Hilfskräfte, hierzu zählt auch das Verhalten gegenüber den Personen, die den Markt besuchen, – Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung, – reibungsloser Veranstaltungsablauf, – fristgerechte und vollständige Zahlung des Platzgeldes (bei vergangenen Veranstaltungen). Geschäfte, von denen angenommen wird, dass sie wegen ihrer Art, Ausstattung, Betriebsweise oder optischen Gestaltung besondere Anziehungskraft auf die Besucherinnen oder Besucher ausüben, sollen bevorzugt berücksichtigt werden. 4.2. Bewerberinnen oder Bewerber, die in der jeweiligen Sparte ganzjährig selbstständig gewerblich tätig sind, werden vor Bewerberinnen oder Bewerbern berücksichtigt, die ausschließlich den Christkindlesmarkt beschicken wollen. Dies gilt nicht für Personen, die Waren, die nur in der Advents- und Weihnachtszeit angeboten werden, herstellen oder mit ihnen handeln.

4.3. Langjährig bekannte und bewährte Marktbeschickerinnen oder Marktbeschicker (Stammbeschickung) können bei gleichen Voraussetzungen nach Ziffer 4.1. im Interesse des traditionellen Erscheinungsbilds und des Wiedererkennungswerts des Markts Vorrang vor Neubewerbungen haben. Eine Stammbeschickung liegt vor, wenn fünf Jahre ununterbrochen ein Geschäft gleicher Art auf dem Christkindlesmarkt betrieben wurde und die Voraussetzungen der Ziffer 4.1. vorliegen. Der Vorrang kann nur für ein Geschäft gleicher Art und gleichen Umfangs gelten. Für ein Geschäft anderer Art oder ein im Umfang verändertes Geschäft kann er nicht geltend gemacht werden. Neubewerbungen sollen unter Beachtung der jeweils aktuellen Rechtsprechung in angemessenem Umfang in der jeweiligen Sparte berücksichtigt werden, sofern die Voraussetzungen der Ziffer 4.1. vorliegen und die Geschäfte der Neubewerberinnen oder Neubewerber nach Attraktivität und Bedeutung für ein ausgewogenes und qualifiziertes Gesamtangebot zumindest gleichwertig zu den Geschäften der konkurrierenden Stammbeschickerinnen oder Stammbeschicker sind. 4.4. Sind nach Anwendung der vorgenannten Kriterien keine objektiv feststellbaren Unterschiede vorhanden, so muss bei Stammbeschickungen aussetzen, wer die größere Anzahl an unmittelbar aufeinander folgenden Zulassungen aufweist. Bei Neubewerbungen wird vorgezogen, wer sich am längsten ununterbrochen erfolglos beworben hat. Liegt hiernach auch Gleichwertigkeit vor, entscheidet das Los. 4.5. Ergeben sich während des Aufbaus Veränderungen zu den Planunterlagen (technisch bedingte Umstellungen, Ausfall von Geschäften etc.), kann das Marktamt diese Plätze an verfügbare Bewerberinnen oder Bewerber, deren Geschäfte nach Art und Größe passen, vergeben. 5. Ergänzende Zulassungsregelungen für Gastronomiebetriebe Auf dem Christkindlesmarkt werden entsprechend der jeweiligen Veranstaltungskonzeption an geeigneten Stellen im Veranstaltungsbereich ausreichend Stände mit Waren zum Verzehr an Ort und Stelle, davon höchstens zehn Stände mit Alkoholausschank (insbesondere Glühwein und sonstige weihnachtsspezifische Getränke), zugelassen. Insgesamt wird in der Sparte „Gastronomiebetriebe“ ein umfassendes, vielseitiges Angebot angestrebt. Neubewerbungen sind hierbei in angemessenen Umfang zu berücksichtigen, sofern die Voraussetzungen nach Ziffer 4.1. vorliegen und die Geschäfte der Neubewerberinnen oder Neubewerber nach Attraktivität und Bedeutung für ein ausgewogenes und qualifiziertes Gesamtangebot in dieser Sparte zumindest gleichwertig zu den Geschäften der konkurrierenden Stammbeschickerinnen oder Stammbeschicker sind. Es wird in der Regel ein Anteil von Neubewerberinnen oder Neubewerbern in Höhe von mindestens 20 Prozent in der Sparte „Gastronomiebetriebe“ angestrebt. 6. Ergänzende Zulassungsregelungen für Kinderfahrgeschäfte Es können im Veranstaltungsbereich insbesondere entsprechend den platzspezifischen Gegebenheiten bis zu vier Kinderfahrgeschäfte zugelassen werden. Neben der Erfüllung der unter Ziffer 4.1. genannten Voraussetzungen können grundsätzlich nur Geschäfte mit einem Fahrbahndurchmesser bis zu 8 m berücksichtigt werden. Neubewerbungen sind hierbei in angemessenen Umfang zu berücksichtigen, sofern die Voraussetzungen nach Ziffer 4.1. vorliegen und die Geschäfte der Neubewerberinnen oder Neubewerber nach Attraktivität und Bedeutung für ein ausgewogenes und qualifiziertes Gesamtangebot in dieser Sparte zumindest gleichwertig zu den Geschäften der konkurrierenden Stammbeschickerinnen oder Stammbeschicker sind. Es wird in der Regel ein Anteil von Neubewerberinnen und Neubewerbern in Höhe von mindestens 25 Prozent in der Sparte „Kinderfahrgeschäfte“ angestrebt. 7. Weitergehende Bestimmungen zur Durchführung Zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung erlässt das Marktamt weitergehende Bestimmungen. 8. In-Kraft-Treten Diese Richtlinien treten am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 22. März 2000 außer Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, 4. Juli 2011 Heinz Fenrich Oberbürgermeister

Zulassungsrichtlinien für den Kunsthandwerkermarkt – Anlage 3 zur Satzung für die Jahrmärkte, Volksfeste und Spezialmärkte der Stadt Karlsruhe (Jahrmarktsatzung) – Inhaltsverzeichnis 1. Veranstaltungsfläche, Veranstaltungszeit, Veranstaltungszweck 2. Bewerbung 3. Ausschlussgründe vom Zulassungsverfahren 4. Zulassung bei Überangebot 5. Ergänzende Bestimmungen 6. Weitergehende organisatorische Bestimmungen 7. In-Kraft-Treten 1. Veranstaltungsfläche, Veranstaltungszeit, Veranstaltungszweck Die Stadt Karlsruhe veranstaltet zweimal jährlich und nach Bedarf auch ein drittes Mal einen eintägigen Kunsthandwerkermarkt auf dem Stephanplatz. Er ist ein Spezialmarkt im Sinne der §§ 68, 69 der Gewerbeordnung. Die Termine werden jährlich vom Marktamt der Stadt Karlsruhe festgelegt. Dies erfolgt spätestens zu Jahresbeginn auf der Homepage der Stadt Karlsruhe (Marktamt). Die Veranstaltung erfolgt mit dem Ziel, ein attraktives, vielfältiges und ausgewogenes Angebot mit ausschließlicher Ausrichtung auf selbst gefertigtes Kunsthandwerk zu präsentieren. Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden, wenn sie sich in das Gesamtbild des Kunsthandwerkermarktes einpassen und diesen sinnvoll abrunden, wie zum Beispiel Afrikakunst. Es ist dem Marktamt vorbehalten, die Anzahl der Teilnehmer für einzelne Angebotsgruppen zu beschränken, um einem ausgewogenem Gesamtbild des Marktes gerecht zu werden (s. 4.1). 2. Bewerbung 2.1 Bewerbungen sind schriftlich mit den sich aus der Ausschreibung ergebenden Formularen, Unterlagen und Nachweisen beim Marktamt einzureichen. Die Ausschreibung wird auf der jeweils aktuellen Homepage des Marktamtes der Stadt Karlsruhe veröffentlicht. Die jeweilige Bewerbungsfrist ergibt sich aus der Ausschreibung. Bis zum Ablauf dieser Frist muss die Bewerbung vollständig bei der Stadt Karlsruhe eingegangen sein. 2.2 Die nicht rechtzeitige schriftliche Bewerbung führt zum Ausschluss. Wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein Mangel an geeigneten Bewerbungen in einzelnen Angebotsgruppen festgestellt, kann das Marktamt nachträgliche Bewerbungen berücksichtigen oder geeignete Bewerberinnen und Bewerber anwerben bzw. zulassen. 3. Ausschlussgründe vom Zulassungsverfahren Neben den in § 5 der Jahrmarktsatzung der Stadt Karlsruhe genannten Gründen werden Bewerbungen aus nachstehenden Gründen vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen: – verspätet eingereichte Bewerbungen (maßgeblich ist der Eingangsstempel der Stadt Karlsruhe) – Bewerbungen mit falschen Angaben oder ohne Verwendung des Formblattes und des Bildnachweises – Bewerbungen, bei denen nach Ablauf der Bewerbungsfrist Veränderungen eingetreten sind (zum Beispiel Eigentumsverhältnisse) – Bewerberinnen und Bewerber, die sich bei vergangenen Veranstaltungen als unzuverlässig erwiesen haben, indem sie gegen die Jahrmarktsatzung der Stadt Karlsruhe oder diese Zulassungsrichtlinien, gesetzliche Bestimmungen und/ oder Anordnungen des Marktamtes verstoßen haben – Marktstände, die den Sicherheitsanforderungen bei vergangenen Veranstaltungen, einschließlich Aufund Abbau, nicht genügt haben – Bewerberinnen und Bewerber, die grob fahrlässig oder vorsätzlich Beschädigungen an Platzeinrichtungen verursacht haben 4. Zulassung bei Überangebot 4.1 Gehen mehr Bewerbungen ein, als ein ausgewogenes Gesamtbild des Marktes verkraften kann bzw. Plätze vorhanden sind, orientiert sich die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber ausschließlich am Veranstaltungszweck sowie an der Attraktivität von Angebot und Erscheinungsbild. Bei der Zulassung sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen:

– im Bereich Schmuck erfolgt eine Beschränkung auf maximal 20 Prozent des Gesamtangebotes – Attraktivität des Betriebes wegen seiner Art, Ausstattung, Betriebsweise, optischen Gestaltung – Attraktivität des Angebots (insbesondere Warensortiment, Qualität, Vorführung am Stand) – Zuverlässigkeit der sich bewerbenden Personen einschließlich ihrer Hilfskräfte, hierzu zählt auch das Verhalten gegenüber den Personen, die den Markt besuchen – Gewährleistungen von Sicherheit und Ordnung – reibungsloser Veranstaltungsablauf – fristgerechte und vollständige Zahlung der Gebühr (bei vergangenen Veranstaltungen) Marktstände, von denen angenommen wird, dass sie wegen ihrer Art, Ausstattung, Betriebsweise oder optischen Gestaltung besondere Anziehungskraft auf die Besucherinnen und Besucher ausüben, sollen bevorzugt berücksichtigt werden. 4.2 Neubewerbungen sollen unter Beachtung der jeweils aktuellen Rechtsprechung in angemessenem Umfang in der jeweiligen Angebotsgruppe berücksichtigt werden, sofern die Voraussetzungen der Ziffer 4.1 vorliegen und die Geschäfte der Neubewerberinnen und Neubewerber nach Attraktivität und Bedeutung für ein ausgewogenes und qualitatives Gesamtangebot zumindest gleichwertig zu den Geschäften der konkurrierenden Marktstände darstellen. 4.3 Ergeben sich während des Aufbaus Veränderungen zu den Planunterlagen, kann das Marktamt diese Plätze an verfügbare Bewerberinnen und Bewerber, deren Geschäfte nach Art und Größe passen, vergeben. 5. Ergänzende Bestimmungen Um den Bedürfnissen nach gastronomischer Versorgung angemessen Rechnung zu tragen, werden auch maximal zwei Imbissstände zugelassen. Der Verkauf alkoholischer Getränke ist hierbei jedoch untersagt. Die Mehrwegbestimmungen gemäß § 7 Absatz 2 der Jahrmarktsatzung sind zu beachten. Ein wechselndes Angebot ist erwünscht. 6. Weitergehende organisatorische Bestimmungen Zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung erlässt das Marktamt gegebenenfalls weitergehende organisatorische Bestimmungen. 7. In-Kraft-Treten Diese Richtlinien treten am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, 4. Juli 2011 Heinz Fenrich Oberbürgermeister Hinweis gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Sollten diese Satzungen unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die auf der Gemeindeordnung beruhen, zustande gekommen sein, gelten sie ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung dennoch als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies trifft nicht zu, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn – jeweils vor Ablauf der Jahresfrist – die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Karlsruhe unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.


STADTKULTUR

StadtZeitung

65. Jahrgang · Nr. 27 · 8. Juli 2011

V

Städtische Galerie – Zeichnungen und Plastiken von Meuser:

Aus Industrieschrott wird Kunst Erste museale Einzelpräsentation des Essener Künstlers / Bis 3. Oktober

Buntes Treiben beherrschte beim „Fest der Völkerverständigung“ die Szenerie auf dem Marktplatz: Auf der Bühne sorgten russische Kindertänze, chinesischer Löwentanz, ukrainische Folklore oder Volkstänze aus Bangladesch für reichlich Applaus bei den Besuchern. Kulinarisch verwöhnt wurden die Gäste des Traditionsfests im Herzen der Fächerstadt obendrein. Ob Bliny aus Russland, Cevapcici aus Serbien, Langos aus Ungarn oder Köstlichkeiten

IM STÄNDEHAUS: Ausstellung über den Historiker Franz Schnabel. Foto: Fränkle

OB eröffnet das neue E-Lernstudio Mit über 100 Online-Kursen zu Sprachen, Wirtschaft und EDV hat die Stadtbibliothek eines der modernsten Studios für Elektronisches Lernen in Deutschland eingerichtet. Das E-Lernstudio ermöglicht Interessierten, im 2. Obergeschoss in der Rotunde des Neuen Ständehauses, sich an modernen Schreibtischen mit PCs und Notebooks im Selbststudium Wissen und neue Kenntnisse anzueignen. Oberbürgermeister Fenrich eröffnet am Samstag, 9. Juli, um 14.30 Uhr offiziell das neue E-Lernstudio. Für die Feier zur Eröffnung hat die Stadtbibliothek am morgigen Samstag bis um 16 Uhr geöffnet.

Bunte Vielfalt stand im Zentrum der indischen Küche – der Gaumen hatte die Qual der Wahl. Und natürlich ging es bei dem Fest um den Grundgedanken der Toleranz und des freundschaftlichen Miteinanders. So hielt man gemeinsam beim christlich-muslimischen Friedensgebet inne. Zudem gab es auf der Bühne eine Talkrunde mit Martin Lenz, Bürgermeis-

ter und Schirmherr der Veranstaltung. Lenz betonte: „Karlsruhe ist eine tolerante und weltoffene Stadt. Bildung und Integration sind wichtige Anliegen. Auch Symbole sind von Bedeutung. Deshalb findet dieses Fest im Zentrum unserer Stadt statt. Integration braucht öffentlichen Raum.“ Darüber hinaus gab es Infos an Ständen von Amnesty International, Europa-Union, Armenischem Hilfswerk oder Deutsch-Japanischer Gesellschaft. -voko-/Foto: Knopf

„Knautsch“. Das erinnert an Comics. Das ruft Szenen wach, wenn dort Bildern und Geräuschen Soundwörter zugeordnet werden. Und es signalisiert: Da passiert etwas, da wird verändert, deformiert, vielleicht zufällig verformt. Für den aus Essen stammenden Objektkünstler und Beuys-Schüler (Nikolaus) Meuser ist „knautschen“ eine künstlerische Strategie. Fundstücke vom Schrott erhebt er mit neuen Formgebungen zu Plastiken. In einer Forumsausstellung zeigt die Städtische Galerie bis zum 3. Oktober zehn Arbeiten des Professors der Kunstakademie Karlsruhe. Betritt der Besucher die „Knautschzone“ im Museum, fällt sein Blick geradewegs auf „Knautsch“ – eine rechteckige, goldfarbene Arbeit, die sich einer eindeutigen Zuordnung als Skulptur oder Installation verweigert. Vom Konstruktivismus inspiriert entführt Meuser in Grenzbereiche, lässt Fertiges als weiter Formbares, manchmal als irgendwo zufällig Hängendes oder Liegendes erscheinen. Ganz leicht, wie hingepustet hebt sich das abstrakt-konstruktive Eisenwerk von der Wand filigran ab, leuchtet mit gelb-goldener Farbe auf der glatten Oberfläche verbeult und geknickt, fast Mitleid erregend in den hellen Raum.

Von souveränem Urteil

Kunstbetrachtung mit Wort und Musik

Franz Schnabel widerstand Nationalsozialismus

„Sie bewegen sich durch den Raum, wenn man sie lässt“, rezitierte Schauspielerin Birgit Bücker vor Künstlerkojen kunstsinnige Texte und nahm damit indirekt Bezug auf die Werke von insgesamt 18 Ausstellern der Karlsruher Künstlermesse. Bücker tat es mit ihren Musikern Uli Kofler und Reiner Möhringer den Linien, Farben und Strukturen der zum Verkauf angebotenen Exponate gleich und lud am vergangenen Samstag und Sonntag das Publikum, zu einem musikalischliterarischen Rundgang durch die Schau in den Räumen des Regierungspräsidiums ein. Bücker und ihre Musikanten ließen die kleine Messe für je eine Stunde zu einer launigen Unterhaltungsschau werden. Wer sich sonst vielleicht den Rundgang zu jedem einzelnen Stand erspart hätte, wurde von dem Trio bei einer beschwingten „Verführung zur Kunst“ animiert und mitgenommen. Den mit insgesamt 4 000 Euro dotierten Preis der Karlsruher Künstlermesse überreichte BM Wolfram Jäger an Katharina Meister und Michael Schneider (je 1 500 Euro), 1 000 Euro erhielt Markus Kiefer. Wie das veranstaltende Kulturamt mitteilte, kamen an drei Tagen 2 500 Besucher. Die nächste Künstlermesse soll es 2013 geben. -Lä-

Die gerade eröffnete Schau „Franz Schnabel – Der Historiker des freiheitlichen Verfassungsstaates“ läuft noch bis zur Kamuna am 6. August in der Erinnerungsstätte Ständehaus. Sie ergänzt mit zahlreichen Bild- und Texttafeln, so Kulturamtsleiterin Dr. Susanne Asche, den jüngst neu eingerichteten Abschnitt „Parlamentarier im Widerstand“ der dortigen Dauerausstellung, Letztere weist auf die badischen Landtagsabgeordneten Georg Reinbold (SPD) und Georg Lechleiter (KPD) sowie natürlich auf den Parlamentarier im Karlsruher Gemeinderat, Reinhold Frank hin. Die Wanderausstellung über Franz Schnabel entstand unter Federführung des nun in Mannheim lehrenden Leiters der Gedenkstätte deutscher Widerstand, Professor Dr. Peter Steinbach, der auch in die Schau einführte. Danach hatte der 1887 in Mannheim geborene Schnabel von 1922 bis zu seiner Zwangsentpflichtung 1936 an der Fridericiana gelehrt und war nach dem Krieg von 1945 bis 1947 Landesdirektor für Unterricht und Kultus Nordbaden. Das „Dritte Reich“ hatte er in Heidelberg als Privatgelehrter und freiberuflicher Publizist

Schwimmkurse in den Sommerferien Der Förderverein Schwimm-Region bietet für Kinder ab sechs Jahren in den Sommerferien „Ferienkurse Seepferdchen“ an. Die Angebote im Weiherhofbad Durlach, Adolf-Ehrmann-Bad in Neureut sowie im Europabad dauern wahlweise zwei Wochen mit zehn Einheiten oder drei Wochen mit 15 Einheiten. Darüber hinaus können Besitzer des Seepferdchen-Abzeichens im Kurs „Seehund Trixi“ ihre schwimmerischen Fähigkeiten verbessern. Auch das Sonnenbad bietet im August neue Kurse an: Zur Auswahl stehen Aqua-Cycling-Kurse, ein Kurs Aqua-Triathlon und als neues Angebot ein Kurs Muay-Thai-Aqua-Boxing. Da die Fitness-Kurse nur fünf Einheiten haben, eignen sie sich für Neueinsteiger. Anmeldeformular: www.aquakurse-ka.de.

immerzu schreibend überstanden. 1947 bis 1962 wirkte er als ordentlicher Professor für neuere Geschichte an der Universität München. Dort ist er auch 1966 gestorben. Bekannt geworden ist der ursprüngliche Gymnasiallehrer durch das jahrzehntelang verbindliche Schulgeschichtsbuch „Grundriss der Geschichte“ und sein Werk „Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert“, das noch heute verlegt wird und dessen fünften Band Steinbach gerade mit seinen Teams für die Veröffentlichung vorbereitet. Denn Schnabel war hier zwar bereit gewesen auf Druck der Nationalsozialisten Korrekturen einzuarbeiten. Als die Forderungen nach Änderungen jedoch immer weiter gingen, verzichtete er auf die Veröffentlichung, war nicht bereit, sich verbiegen zu lassen. Historisch umfassend gebildet, handelte und dachte er auf der Grundlage der Prinzipien des Verfassungsstaates, also der Grundrechte, Gewaltenteilung, des Föderalismus, Pluralismus und Individualismus. Wissenschaftlich unbestechlich, geistig unabhängig, gelang es ihm laut Steinbach „der nationalsozialistischen Weltanschauung zu widerstehen“. -cal-

Sprechstunde für Rintheimer Kinder Sozialdezernent Martin Lenz empfängt am morgigen Samstag Kinder und Jugendliche aus Rintheim zur Bürgermeistersprechstunde. Im Kinder- und Jugendhaus Oststadt (Rintheimer Straße 47) können die jungen Bewohner des Stadtteils Lenz um 11 Uhr persönlich ihre Erfahrungen aus Rintheim schildern, etwa welche Probleme es dort gibt, ob alle Orte gut und sicher erreichbar sind oder ob ausreichend Spiel- und Freizeitmöglichkeiten vorhanden sind. Kritik und Anregungen aus der Sprechstunde werden evaluiert und an die zuständigen Stellen in der städtischen Verwaltung weitergegeben.

Seine Objektbezeichnungen wie „Heinz“, „So hatte ich mir eine Briefkastenfirma vorgestellt“ oder „Griechische Fens-

„KNAUTSCH“: Eine von zehn Arbeiten des Objektkünstlers Meuser in der Städtischen Galerie. terbaufirma“ irritieren oder erheitern, sind aber immer ein Aufmerksamkeit erregender „Kunstgriff“. Der Künstler entzieht den aus Schlagertiteln, Zeitschriften, aus Literatur oder Funktionsbezeich-

LIEDER FÜR DIE KUNST: Birgit Bücker, Reiner Möhringer (Mitte) und Uli Kofler gaben der Künstlermesse so manche musikalische Farbtupfer. Fotos (3): Fränkle

„Reisen“ in der Kamuna Tickets für die „Reise durch die Zeiten“ in der jetzt bereits 13. Karlsruher Museumsnacht (Kamuna) am 6. August können ab sofort gelöst werden. Den ersten Button für die lange Nacht der Kultur nahm der künftige Generalintendant des Badischen Staatstheaters, Peter Spuhler, in der Badischen Landesbibliothek in Empfang. Deren Direktorin Julia von Hiller kündigte an, „diesmal richtig einzusteigen“. Nach einem „Versuch“ im vergangenen Jahr beteilige sich ihr Haus jetzt mit mehr als 40 kleinen Veranstaltungen. Der runde Anstecker gilt auch als Fahrkarte für Shuttle-Busse und Bahnen des KVV und kostet im Vorverkauf acht Euro, mit Ermäßigung sind sechs Euro zu zahlen. An den Abendkassen der 14 beteiligten Museen und Einrichtungen wie dem Generallandesarchiv oder der Majolika kostet der Button zehn Euro. Nach der Kamuna berechtig das Blechticket zu zehn Prozent Ermäßigung beim Kauf einer Eintrittskarte für das Badische Staatstheater. Der Nachlass gelte für alle Theaterveranstaltungen außer Premieren und Gastspiele von September bis Oktober, kündigte Spuhler an. Abonnenten bekommen beim Button-Kauf an der Theaterkasse zwei Euro Preisnachlass. Zu dem Anstecker erhalten Nachtschwärmer ein

nungen entnommenen und als Objekttitel verwendeten Begriffen ihre ursprüngliche Bedeutung. Seine Rohlinge findet Meuser auf dem Abfall der Industrie und Wegwerfgesellschaft. Auf dem Schrottplatz gefundene Teile nehme er mit ins Atelier und gebe ihnen ein neues Outfit, modelliere sie zu Skulpturen, erklärte Galeriechefin Dr. Brigitte Baumstark. Und während sie hinüber geht zum „Drehkreuz Baldeneysee“, einem verwirrenden, stählernen „Geäst“, mit dem Meuser die Zugangstür zu einem Essener See interpretiert, erklärt der Konstrukteur: „Ich gehe nicht einfach zum Schrott und mache daraus Gold.“ Die künstlerische Arbeit beginne bereits bei der Auswahl des eisernen Mülls. Anlässlich der neuen Ausstellung hat das Kölner Sammlerehepaar Garnatz der Galerie die fünfteilige Meuser-Skulptur „Ohne Titel“ aus dem Jahr 1989 geschenkt. Bisher war das Werk 15 Jahre lang als Dauerleihgabe im Besitz des städtischen Museums. Zu der Ausstellung ist ein Katalog unter anderem mit einem Kunstgespräch zwischen Franz Ackermann und Meuser erschienen. Die nächste Führung durch die kleine Forumsschau wird am Sonntag, 10. Juli, um 15 Uhr angeboten. -Lä-

Programmheft, das in neuem Design schnell und übersichtlich zu den verschiedenen Programmpunkten führt. -Lä-

Zum Tod von Helmut Goettl Der Karlsruher Maler Helmut Goettl ist im Alter von 77 Jahren gestorben. In einem Kondolenzschreiben an die Witwe des Verstorbenen beschreibt OB Fenrich den Künstler als den „bekanntesten Karlsruher Realisten seit 1960“. Goettls Werke – pointiert, gestenreich und ironisch – bergen lokale Geschichte und Geschichten mit deutlichen Kommentierungen, die aber ohne moralischen Zeigefinger auskämen. Als Schüler von Karl Hubbuch sei der Erich-Heckel-Preisträger der wirklichkeitsbezogenen Kunst treu geblieben und dessen sozialkritischem Ansatz gefolgt, so das Stadtoberhaupt.

Literatur in und aus der Region

DIE ERSTEN BUTTONS der Kamuna für Peter Spuhler und Julia von Hiller.

Die Literarische Gesellschaft stellt am 12. Juli um 19 Uhr im Prinz-Max-Palais den neuen kompakten Reiseführer „Literaturregion Oberrhein bis Bodensee“ vor. Mit dem 296 Seiten starken Literaturführer können Reisende Handlungsorte literarischer Werke und Lebensstationen von bekannten und unbekannten Autoren kennenlernen. Die Publikation wird in einer Lesung mit Schauspielern vorgestellt.

KULTURKOMPAKT · KULTURKOMPAKT · KULTURKOMPAKT FINALE: Zur Ehrung durch Ortsvorsteherin Alexandra Ries und Helga Hoffmann (Sparkasse) kamen alle Sieger auf die Bühne. Fotos (2): Kraus, www.durlacher.de

Talente zeigten ihr Können Fast vier Stunden lang stand das Durlacher Altstadtfest ganz im Zeichen des bereits 15. Talentwettbewerbs. Jede Menge Nachwuchscracks in den drei Sparten Musik/Gesang, Band und Tanz stellten sich auf der Bühne des gut gefüllten Durlacher Marktplatzes der Gunst von Jury und Publikum: Wie der Beifall zeigte, mit Erfolg. „Die Qualität der Beiträge hat sich gegenüber den Vorjahren insgesamt

deutlich verbessert“, war Vorsitzende Roswitha Henkel sichtlich von dem angetan, was sie und ihre Kolleginnen und Kollegen von der Jury „auf die Ohren“ und vor die Augen bekamen. Bei den Solokünstlern setzte sich ein Karlsruher „Lokalmatador“ gegenüber der Konkurrenz durch. Der Neureuter Sänger und Gitarrist Felix Schreiber überzeugte die Jury mit seiner ausdrucksstarken Stimme

PLATZ 1: Liedermacher Felix Schreiber. und seiner selbstbewussten Präsentation am meisten. Bei den Bands rockten sich Preacher aus Waldbronn schnörkellos auf Platz eins, beim Tanz hatten Fancy Feet aus Bruchsal mit professionell dargebrachtem Repertoire die Nase vorne. -trö-

Die Städtische Galerie ist am heutigen Freitag, 8. Juli, geschlossen und kann ab dem morgigen Samstag wieder zu den üblichen Öffnungszeiten besucht werden. Derzeit stellt das städtische Museum in einer Forumsschau Plastiken und Zeichnungen von Meuser vor. Ab 30. Juli wird die neue Sonderausstellung „Geschenkt“ gezeigt. Die Karlsruher Lehrerin Chantal Bräunsdorf hat eine amüsante PowerPoint-Präsentation über Pressezeichnungen in Frankreich zusammengestellt. Als Beitrag zu den Deutsch-Französischen Wochen sind die Montagen

„Pressezeichnungen und französischer Humor“ bis Sonntag, 14. Juli, im Centre Culturel Franco-Allemand, Kaiserstraße 160 – 162, zu sehen. Einer Kuratoren-Führung durch die neue Sonderausstellung „Glasmalerei der Moderne“ im Badischen Landesmuseum können sich Besucher am Sonntag, 10. Juli, um 11 Uhr anschließen. „Sommerloch“ heißt die Jahresausstellung von Studenten in der Hochschule für Gestaltung vom 13. bis 17. Juli. Alfred Jähnke war in den vergangenen 20 Jahren in Asien unterwegs und hat dort Lächeln der Menschen mit der Ka-

mera festgehalten. Das besondere Interesse des Durlachers galt dabei den Minderheiten in Vietnam. In seiner Ausstellung „Catch a smile ... or not“ stellt der Hobbyfotograf im Orgelfabriksalon in Durlach vom 14. bis 17. Juli seine Reisebilder vor. Die Kunstakademie Karlsruhe an der Reinhold-Frank-Straße/Bismarckstraße präsentiert sich mit Sommerausstellung und offenen Ateliers vom 14. bis 17. Juli. Am 17. Juli veranstaltet die Akademie ein Fest auf Schloss Scheibenhardt. Zu Matinée ab 11 Uhr und Party ab 20 Uhr fährt ein Shuttlebus. -Lä-


VI

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

65. Jahrgang · Nr. 27 · 8. Juli 2011

StadtZeitung

Stadt Karlsruhe · Öffentliche Ausschreibungen Gegenstand, Umfang der Arbeiten, Ort der Abholung bzw. Anforderung Ausschreibungsservice im Internet unter www.karlsruhe.de/ausschreibungen

Tiefbauamt Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe Telefon 0721/133-6622 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Bereich Straßenwesen: ID: 11 27 66 01 Deckenerneuerung Durlacher Allee zwischen Dornwaldstraße und Haltestelle Auer Straße Asphaltflächen fräsen und entsorgen 2 500 m² Teerhaltige Befestigung aufbrechen 130 t Asphalttragschicht herstellen 300 t Asphaltbinderschicht herstellen 120 t Asphaltbetondeckschicht herstellen 255 t Aufsatz für Straßeneinläufe austauschen 2 Stück Ausführungszeit: 19. bis 24. September 2011 Submission: 25. Juli 2011, 10 Uhr Unkostenbeitrag: 10 Euro

RIESIGES ENGAGEMENT: Beim 24hLauf für Kinderrechte drehten auch dieses Mal Schulen, Firmen, Verbände oder Initiativen ihre Runden. Foto: Knopf

Laufen für die Rechte der Kinder

Auch bei der diesjährigen Auflage des 24hLaufs für Kinderrechte kam auf dem Gelände der SG Siemens eine erstaunliche Summe zusammen: Es waren 43 322 Euro, die an soziale Projekte gehen. „Sport und Soziales zu vernetzen ist eine tolle Sache”, freute sich Bürgermeister Martin Lenz bei der Sieger-Ehrung über die Leistungen der Läuferinnen und Läufer. Diese hatten insgesamt 24 458 Runden gedreht. Firmen, Initiativen, Verbände und Schulen machten mit – für jede Runde gab es einen Spendenbeitrag. Bei den Spendenbeiträgen gab es gleich zwei

Sieger: die LaufGruppe des Drogerie-Marktes „dm“ sowie das FichteGymnasium Karlsruhe. 4 661 Euro kamen allein von der Schule beim Karlstor. Bei der Rundenzahl hatte ebenfalls das „Fichte“ die Nase vorn (941) vor dem Max-Planck-Gymnasium (907) und dem Humboldt-Gymnasium (874). Bei der Ehrung übergab neben Martin Lenz SWR-Moderator Markus Brock Pokale. „Für alle Beteiligten ist das ein schönes Erlebnis. Es macht Karlsruhe einzigartig. Aber das ist Karlsruhe ohnehin“, betonte Markus Brock unter anhaltendem Applaus. -voko-

ID: 11 27 66 02 Deckenerneuerung Adenauerring/Willy-BrandtAllee Oberboden abtragen, lagern und andecken 900 m² Planum herstellen 170 m² Leitungsgraben herstellen 60 m³ Anschlussleitungen herstellen 12 m Straßenabläufe einbauen 3 Stück Aufsatz für Straßenabläufe tauschen 12 Stück Schottertragschicht aus Recycling herstellen 170 m² Asphaltbinderschicht herstellen 3 200 m² Asphaltdeckschicht herstellen 12 200 m² Rinnenplatten setzen 310 m Bordsteine setzen 50 m Ausführungszeit: 5. bis 30. September 2011 Submission: 29. Juli 2011, 10 Uhr Unkostenbeitrag: 10 Euro ID: 11 27 66 03 Erneuerung der Karlsburgstraße zwischen Pfi nztal- und Prinzessenstraße Boden lösen und verwerten 260 m³ Anschlussleitungen herstellen 18 m Straßenabläufe einbauen 6 Stück Unterschottermatten einbauen 200 m² Frostschutz- und Schottertragschichten einbauen 230 m³ Asphaltbefestigungen aufnehmen 60 m³ Asphaltschichten herstellen 1 440 m² Festungsmauerwerk trennen und aufnehmen 35 m³

Ausführungszeit: 29. August bis 7. November 2011 Submission: 1. August 2011, 10 Uhr Unkostenbeitrag: 20 Euro Bereich Stadtentwässerung: ID: 11 27 66 04 Kanalerschließung Im Lohfeld, BA 1 Liefern und Verlegen im Rohrgraben mit Verbau Stahlbetonrohre DN 500 138 m Stahlbetonrohre DN 600 76 m Stahlbetonrohre DN 800 61 m Herstellen von Kontrollschächten im Rohrgraben mit Verbau DN 1000 5 Stück DN 1200 2 Stück DN 1500 2 Stück Straßenaufbruch und Wiedererschließung 400 m² Ausführungszeit: August bis November 2011 Submission: 27. Juli 2011, 11 Uhr Unkostenbeitrag: 15 Euro Die Unterlagen werden nur gegen Vorlage oder Übersendung eines Verrechnungsschecks ab Montag, 11. Juli 2011, 10 bis 12 Uhr, beim Tiefbauamt, Lammstraße 7, Zimmer D 305, Telefon 0721/1336617, abgegeben oder übersandt. Ein Versand der Ausschreibungsunterlagen erfolgt nur gegen Vorauszahlung eines Portozuschlags von fünf Euro zu dem Abgabepreis der Ausschreibungsunterlagen. Der Unkostenbeitrag wird nicht erstattet. Den Ausschreibungsunterlagen liegt – je Baumaßnahme – eine CD-R bei, auf der die Leistungsverzeichnisse in vier verschiedenen digitalen Formaten enthalten sind. Nähere Informationen zu diesem Thema können unserem Infoblatt „CD-R statt DISKETTE“ entnommen werden, welches auf jeder CD-R enthalten ist. Die Datenträger werden kostenlos abgegeben. Bei Maßnahmen, für die keine Standardleistungstexte verfügbar sind, werden auch weiterhin keine Datenträger bereitgestellt. Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH Tullastraße 71, 76131 Karlsruhe Öffentliche Ausschreibungen nach VOB/A ID: 11 27 53 21 Ausschreibung Nr. 21 – 11 Neubau Abbiegegleis Weinbrennerplatz Ausführung von Gleis-, Tief- und Straßenbauarbeiten Rückbau Vignolschienen ca. 230 m

In Durlach tagt der Ortschaftsrat

HUNDERT OLDTIMERTEAMS starteten bei der ADAC Deutschland Klassik drei Tage lang vom Karlsruher Festplatz aus zum Autowandern durch die Region. Foto: Fränkle

Rollendes Automuseum Deutschland Klassik auf den Spuren von Carl Benz „Bei aller notwendigen Orientierung auf die Zukunft der Mobilität muss auch ein Blick auf ihre Geschichte erlaubt sein“, hieß Oberbürgermeister Heinz Fenrich am vergangenen Samstag die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ADAC Deutschland Klassik zur Siegerehrung im Bürgersaal des Rathauses willkommen.„Es ehrt uns, dass 100 exklusive und äußerst liebevoll gepflegte Fahrzeuge als ,rollendes Automuseum’ die Region um Karlsruhe erfahren haben“, dankte Fenrich den Veranstaltern der Tour, bei der nicht Geschwindigkeit und Wertungsprüfungen im Vordergrund stehen. Angesagt ist vielmehr das so genannte „Autowandern“, ein Treffen von Automobilisten zu gemeinsamen, unterhaltsamen und kulturellen Ausfahrten. Im Jubiläumsjahr des Automobils hatte der ADAC Karlsruhe als Geburtsstadt von Carl Benz als Ausgangsort ausgewählt, um sich vom Festplatz aus drei Tage lang auf die Spuren des ersten Automobils zu

begeben. Insgesamt 450 Kilometer mussten die klassischen und historischen Fahrzeuge aus den Baujahren 1911 bis 1980 zurückzulegen. Mit von der Partie waren nahezu 40 Marken, vom Ford Model T aus dem Jahr 1911 bis hin zum mondänen Rolls Royce Silver Ghost. Besucht wurden auf der Tour unter anderem das Carl-Benz-Museum in Ladenburg, das Unimog-Museum in Gaggenau, die Schlösser in Schwetzingen und Bruchsal, das Kloster Maulbronn sowie die Stadtapotheke in Wiesloch, in der Bertha Benz 1888 mit dem Patent-Motorwagen ihres Mannes bei ihrer ersten Ausfahrt zum Tanken anhielt „Die Teilnehmer waren von der Veranstaltung in einer der attraktivsten Urlaubsregionen Deutschlands mehr als begeistert“, kam zwischenzeitlich aus der Münchner ADACZentrale ein überaus positives Fazit. 2012 wird bei der ADAC Deutschland Klassik von Stralsund aus die Mecklenburgische Ostseeküste „erwandert“. -fis-

Die Heimstiftung Karlsruhe ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts im Konzern der Stadt Karlsruhe. Sie betreut mit über 400 Beschäftigten 600 Menschen in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Alten-, Jugend- und Wohnungslosenhilfe. Außerdem ist sie Träger einer Schule für Erziehungshilfe, betreibt einen ambulanten Pflegedienst und bietet Betreutes Wohnen an. Wir suchen zum 1. März 2012 den

Geschäftsführer (m/w) der/die als erfahrene und kompetente Führungspersönlichkeit die operative und strategische Gesamtverantwortung trägt und die Heimstiftung Karlsruhe ziel- und ergebnisorientiert leitet. Unter Ausschöpfung der vorhandenen Synergiepotenziale entwickeln Sie die gute Positionierung des Unternehmens strukturell, organisatorisch und konzeptionell auf der Basis einer ausgeprägten Werteorientierung und nachhaltigen Wirtschaftlichkeit weiter. Wir suchen: Eine Persönlichkeit mit abgeschlossenem wirtschafts- oder sozialwissenschaftlichem Studium oder einer vergleichbaren Ausbildung und mehrjähriger Erfahrung im Management von Sozialunternehmen bzw. Sozialverwaltung. Unternehmerisches Denken zählt zu Ihrem Profil ebenso wie die Fähigkeit, die Geschäftsprozesse unter den gegebenen Marktbedingungen und im kommunalpolitischen Kontext zukunftsorientiert zu gestalten. Wir erwarten: Kenntnisse und Erfahrungen in den rechtlichen, finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen der Alten-, Jugend- und Wohnungslosenhilfe. Durchsetzungsfähigkeit und Überzeugungskraft, soziale Kompetenz sowie Gestaltungs- und Innovationskraft sind

Hauptausschuss tagt öffentlich

In Baden-Württemberg niedrigpathogene Geflügelpest Im Mai dieses Jahres ist in Westfalen die Geflügelpest (so genannte „Vogelgrippe“) ausgebrochen. Es handelt sich um die so genannte „niedrigpathogene“ Form, das heißt, die Tiere erkranken unter vergleichsweise milden Symptomen oder gar nicht; verbreiten das Virus jedoch weiter, welches zur hochpathogenen Form mutieren und dann schwere Schäden im Tierbestand verursachen kann. Über den Tierhandel ist das Virus auch in einen Geflügelbestand in Südbaden gelangt. Im Interesse der Gesunderhaltung nicht nur der eigenen Tiere erinnert das Ordnungs- und Bürgeramt die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter an die Einhaltung ihrer tierseuchenrechtlichen Verpflichtungen, welche sich seit dem Seuchenzug vor fünf Jahren nicht geändert hat, und die im Internet unter www. karlsruhe.de nachgelesen werden können. Eine Nichtbeachtung dieser Pflichten kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Darüber hinaus sind auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche möglich, wenn es durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften zur Seuchenverbreitung kommt. Ordnungs- und Bürgeramt

ca. ca. ca. ca. ca. ca.

750 270 220 6 150

m m m Stück m³

70 Stück

ca. 650 m² ca. 1 000 m² ca. 600 m²

Ausführungszeitraum: 15. August bis Ende November 2011 Unkostenbeitrag: 40 Euro Submission: 28. Juli 2011, 14 Uhr Die Zuschlagsfrist endet am 26. August 2011. Die gewünschten Verdingungsunterlagen sind bei der Bauabteilung der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, Tullastraße 71, 76131 Karlsruhe, Telefon 0721/6107-5305, Fax 0721/6107-5399, anzufordern. Auskünfte werden erteilt durch unsere Bauleitung, Frau Krempel, Telefon 0721/6107-5311. Der angegebene Unkostenbeitrag ist nur per Verrechnungsscheck einzureichen. Die Verdingungsunterlagen werden dem Bewerber zugesandt. Die Unterlagen werden ab 11. Juli 2011 versandt. Die Eröffnungstermine sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen. Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind auf Verlangen vorzuweisen. Der Zuschlag wird nach § 18 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint.

Albtal-Verkehrs-GmbH Bauabteilung, Postfach 1140, 76001 Karlsruhe Telefon 0721/6107-6306, Fax 0721/6107-6399 Öffentliche Ausschreibungen nach VOB/A ID: 11 27 63 32 Ausschreibung-Nr. 32 – 11 LEFG 2011 , Bereich Bm Ettlingen Gleisbauarbeiten Schienenwechsel Profi l 49 E1 ca. 400 Einzelschwellenwechsel Beton und Holz ca. 300 Gleisdurcharbeitung mit Gleis-Stopf-Richtmaschine ca. 2 500 Erneuerung Vignolweiche 2 Erneuerung Gleisverbindung (je 2 Stück Vignolweichen) 2

m Stück m Stück Stück

Erneuerung Weichenschwellensatz Holz (komplett) 2 Stück Erneuerung Weichenschwellensatz Holz (teilweise) 3 Stück Erneuerung Herzstück 1 Stück Schienenverbindungsschweißungen ca. 140 Stück Schotterhalterung herstellen ca. 150 m Ausführungszeitraum: Baubeginn: 5. September 2011 Bauende: 30. November 2011 Unkostenbeitrag: 40 Euro, inklusive CD-Rom Submissionstermin: 2. August 2011, 14 Uhr Die gewünschten Verdingungsunterlagen sind bei der Bauabteilung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH, Tullastraße 71, 76131 Karlsruhe, Zimmer 113, 1. OG, Telefon 0721/6107-6306, Fax 0721/6107-6399, anzufordern. Auskünfte werden erteilt durch Herrn Link, Telefon 07243/181-6320. Der angegebene Unkostenbeitrag für die Verdingungsunterlagen ist per Verrechnungsscheck einzureichen. Die Unterlagen werden ab 11. Juli 2011 versandt. Die Eröffnungstermine sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen. Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind auf Verlangen vorzuweisen. Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint.

Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH Moltkestraße 90, 76133 Karlsruhe Telefon 0721/974-1546, Fax 0721/974-1509 Öffentliche Ausschreibung Gegenstand, Umfang der Arbeiten, Ort der Abholung bzw. Anforderung, Ausführungszeit, Unkostenbeitrag, siehe www.klinikum-karlsruhe.de. Es ist beabsichtigt, auf dem Wege eines offenen Verfahrens gemäß VOB/Teil A DIN 1960 nachfolgend aufgeführte Leistungen zu vergeben. Öffentlicher Auftraggeber: Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH, Moltkestraße 90, 76133 Karlsruhe. 1. Projekt-Nr. 10005 1.1. Vergabe-Nr. 14-145-11 Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen innerhalb von Gebäuden nach DIN 18382 Nähere Informationen unter http://www.klinikum-karlsruhe.de.

Die Stadt Karlsruhe stellt ein

Der Ortschaftsrat Durlach trifft sich zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 13. Juli, um 17 Uhr im Bürgersaal des dortigen Rathauses. Unter Vorsitz von Ortsvorsteherin Alexandra Ries beraten die Stadtteilvertreter und Stadtteilvertreterinnen folgende Tagesordnung: 1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) „Pfinzstraße 104“, Karlsruhe-Durlach; Einleitungs- und Auslegungsbeschluss; hierzu: Bebauungsplanverfahren Pfinzstraße 104 (Anfrage der OR-Fraktion B 90/Die Grünen) 2. Schoppengässle und Orgelfabrik; neue Pflasterwege; Vorstellung der Planung 3. Grünverbindung zwischen Durlach und Schloss Gottesaue; Konzeptvorstellung 4. LSG Gießbachniederung/Im Brühl; Vorstellung des Planungsstandes 5. Kinderbeteiligung in Durlach und Aue; Vorstellung des Projektes zum Masterplan 2015 6. Sauberkeit Straßenbahnhaltestelle Schlossplatz (Antrag der SPD-ORFraktion) 7. Raumschießanlage Polizeikaserne (Anfrage der OR-Fraktion B 90/Die Grünen) 8. Mitteilung der im nichtöffentlichen Teil der OR-Sitzung am 1. Juni 2011 gefassten Beschlüsse 9. Mitteilungen des Stadtamtes Durlach 10. Mündliche Anfragen

Zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung trifft sich der Hauptausschuss am Dienstag, 12. Juli, um 16.30 Uhr im Großen Sitzungssaal, Rathaus am Marktplatz. Unter der Leitung von Oberbürgermeister Heinz Fenrich werden folgende Tagesordnungspunkte behandelt: 1. Annahme des Angebots von Zuwendungen 2. Beirat für Menschen mit Behinderungen – Jahresbericht 2010 3. Gesamtkonzept „Wohnungslosenhilfe 97 – 7. Sachstandsbericht 2010“ 4. Kommunaler Ordnungsdienst: Sachstandsbericht

Einbau Kabelschutzrohre Einbau Vignolschienengleis Einbau Rillenschienengleis Einbau Weichen und Kreuzung Betontragplatte herstellen Schienenverbindungsschweißungen Einbau hyd. gebundene Tragschicht Asphaltarbeiten Pflasterarbeiten

Abschluss liegt aus Jahresabschluss der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) für das Geschäftsjahr 2010 (1. Januar bis 31. Dezember) Gemäß § 105 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (Gesetzblatt Baden-Württemberg Seite 582, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. November 2010 (Gesetzblatt Baden-Württemberg Seite 793) wird bekannt gegeben, dass die Gesellschafterversammlung der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) am 30. Juni 2011 den Jahresabschluss der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) für das Geschäftsjahr 2010 wie folgt festgestellt hat: 1.

Feststellung des Jahresabschlusses 2010 (1. Januar bis 31. Dezember)

1.1 Bilanzsumme 9 100 677,21 Euro 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf – das Anlagevermögen 100 435,00 Euro – das Umlaufvermögen 8 980 975,95 Euro – den Rechnungsabgrenzungsposten 19.266,26 Euro 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf – das Eigenkapital 63 911,49 Euro – die Rückstellungen 514 400,00 Euro – die Verbindlichkeiten 8 522 365,72 Euro 1.2 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0,00 Euro 1.2.1 Summe der Erträge 18 150 676,48 Euro 1.2.2 Summe der Aufwendungen 18 150 676,48 Euro Die mit der Jahresabschlussprüfung beauftragte PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Stuttgart, hat für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 sowie für den Lagebericht mit Datum vom 29. April 2011 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2010 werden für die Dauer von sieben Werktagen – beginnend mit dem Tage nach dieser Veröffentlichung – im Kunden-

weitere wichtige Voraussetzungen. Wir bieten für eine Persönlichkeit, die in dieser Leitungsaufgabe eine langfristige Perspektive sieht, eine sehr interessante und herausfordernde Tätigkeit. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD. Die Anstellung ist zunächst auf vier Jahre befristet. Die Heimstiftung Karlsruhe engagiert sich für Chancengleichheit. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Faris Abbas, Telefon 0721/1331033, gerne zur Verfügung. Ihre schriftliche und aussagekräftige Bewerbung erbitten wir bis 29. Juli 2011 an: Heimstiftung Karlsruhe Stiftungsvorstand Bürgermeister Martin Lenz Lammstraße 9, 76133 Karlsruhe Beim Tiefbauamt, Bereich Straßenwesen, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Baubezirk West die Stelle einer

Straßenbaufacharbeiterin oder eines

Straßenbaufacharbeiters zu besetzen. Sie werden als Fachkraft in einer Straßenbaukolonne eingesetzt und wirken bei der Reparatur und Pflege des Straßennetzes mit. Ihr Aufgabengebiet umfasst hierbei den gesamten Bereich des Straßenbaus von Plattenleger- und Pflästererarbeiten über Pflegemaßnahmen bis hin zu Asphaltarbeiten. Zusätzlich werden Sie im Winterdienst und bei der Wasserwehr eingesetzt. Haben Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Straßenbauer bzw. Straßenbauerin oder einem verwandten Beruf im Bauhauptgewerbe? Verfügen Sie über den Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse 3), womöglich sogar noch mit Erfahrung im Führen von Baumaschinen, und bringen Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit sowie die Flexibi-

lität, in wechselnden Kleingruppen verschiedene Tätigkeiten auszuführen, mit? Die Bereitschaft zur Ableistung von Winterdienst- und Wasserwehreinsätzen auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten ist für Sie selbstverständlich? Dann sollten Sie nicht lange zögern und uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer 11.660.06 bis spätestens 29. Juli 2011 zukommen lassen. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Herr Enderlin, Telefon 0721/133-6666, oder Herr Geßler, Telefon 0721/133-6610, gerne zur Verfügung. Die Stadt Karlsruhe engagiert sich für Chancengleichheit. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Stadt Karlsruhe Tiefbauamt – Personalverwaltung 76124 Karlsruhe Die Stadt Karlsruhe, Amt für Abfallwirtschaft, hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Bauingenieur/ Bauingenieurin (FH) mit Vertiefungsrichtung Baubetrieb im neuen Sachgebiet „Neuplanung und Durchführung von Baumaßnahmen“ zu besetzen. Ein abgeschlossenes Ingenieursstudium ist erforderlich. Wenn wir mit dieser Kurzfassung unserer Stellenausschreibung Ihr Interesse geweckt haben, erhalten Sie nähere Informationen im Internet unter www. karlsruhe.de/fb5/stellen/ (Stellenangebote). Weitere Auskünfte erteilt Ihnen auch Herr Resch, Telefon 0721/133-7019. Die Stadt Karlsruhe engagiert sich für Chancengleichheit. Stadt Karlsruhe Amt für Abfallwirtschaft Ottostraße 21, 76227 Karlsruhe

center der VBK-Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, Tullastraße 71, 76131 Karlsruhe in der Zeit von 8 bis 16 Uhr öffentlich ausgelegt.

StadtZeitung / Amtsblatt der Stadt Karlsruhe

Die Geschäftsführung

Herausgeber:

Zwangsversteigerungen Im Amtsgericht Karlsruhe, Schlossplatz 23, Raum 406, wird am Mittwoch, 10. August 2011, 9 Uhr, unter dem Aktenzeichen 3 K 139/10 folgender Grundbesitz versteigert: Eingetragen im Grundbuch von Karlsruhe, Blatt 48947: – BV Nr. 1: Flurstück Nr. 73715/2, Gebäude- und Freifläche Leipziger Allee 26 mit 432 m² – BV Nr. 2/zu 1: 1/4 Miteigentumsanteil an Flurstück Nr. 73715, Gebäude- und Freifläche Leipziger Allee mit 13 m² – BV Nr. 3: Flurstück Nr. 73713/1, Gebäude- und Freifläche Leipziger Allee mit 381 m² (Mehrfamilienwohnhaus mit 24 Einheiten, PKWStellplatzgelände – ohne Gewähr –) Verkehrswert: a) 1 613 000 Euro für Flurstück Nr. 73715/2 und 1/4 Miteigentumsanteil an Flurstück Nr. 73715 b) 129 000 Euro für Flurstück Nr. 73713/1 Grundbuchauszug und Schätzungsgutachten können beim Amtsgericht Karlsruhe, Zimmer 413, von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 11.30 Uhr und 13 bis 15 Uhr und Freitag vormittags in der Zeit von 9 bis 11.30 Uhr eingesehen werden. Eine Besichtigung des Objekts ist nur nach Rücksprache mit dem Eigentümer bzw. Mieter möglich. Das Gericht hat hierauf keinen Einfluss. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.versteigerungspool.de. Vollstreckungsgericht

Leitung: Stellv. Leitung: Chef vom Dienst / Schlussredaktion: Redaktion:

Presse- und Informationsamt der Stadt Karlsruhe Bernd Wnuck (-bw-) Helga Riedel (-rie-)

Mathias Tröndle (-trö-) Andrea C. Altenburg (-cal-) Rainer Fischer (-fis-) Manuela Fretz (-maf-) Rüdiger Homberg (-erg-) Manfred Lädtke (-Lä-) Regina Schneider (-res-) Volontariat: Nicolas Lutterbach (-nil-) Amtliche / Stellen: Ute De Clemente Nicole Völz RedaktionsJasmin Niedermayer sekretariat: Chantal Meckes Fotos: Bildstelle Stadt Karlsruhe Anschrift: Stadt Karlsruhe 76124 Karlsruhe Telefon: 0721/133-1301 und -1302 Telefax: 0721/133-1309 Druck: Badendruck GmbH Karlsruhe Auflage: 140 000 Exemplare StadtZeitung im Internet: 1. Mail: pia@karlsruhe.de 2. Internet: http://www.karlsruhe.de/Aktuell Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung.


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