Briloner Anzeiger Mediadaten 2018

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DIE Wochenzeitung für die Städte Brilon, Olsberg, Willingen, Winterberg, Medebach und Hallenberg

Nr.

1

AKTUELL | LOKAL | GUT INFORMIERT Jahrgang 43 | Mittwoch, 10. Januar 2018 | Auflage: 34.000 Stück

Die Lokalausgabe des

Nr.

1

DIE Wochenzeitung für die Städte Medebach, Hallenberg, Winterberg, Brilon, Olsberg und Willingen VHS Studienreise:

Rhodos – das griechisch-orthodoxe Osterfest Ostern einmal anders erleben

Die Lokalausgabe des

In dieser Ausgabe

AKTUELL | LOKAL | GUT INFORMIERT

OLSBERG: Schnäppchentage ...........2

Jahrgang 43 | Mittwoch, 10. Januar 2018 | Auflage: 34.000 Stück

SONDERTHEMEN:

DIE Wochenzeitung für die Städte Winterberg, Medebach, Hallenberg, Brilon, Olsberg und Willingen

Gesund, fit und schön...10 Immobilien ...................16

VHS Studienreise:

Brilon. In Griechenland ist Ostern das wichtigste Fest der Gläubigen, welches auf jeden Fall in der Familie verbracht wird. Die 40-tägige Fastenzeit wird streng eingehalten, keine tierischen Produkte kommen auf den Tisch, dafür zuckerhaltige Speisen: Nahrhaft und sättigend mit hohem Fettgehalt. Zwar beginnt Ostern auch in Griechenland mit dem

Stichwort der Woche Schon wieder liegt ein Jahr hinter uns und wir schauen gespannt auf das vor uns liegende Jahr 2018. Da keiner von uns über die Gabe verfügt künftige Ereignisse vorauszusagen, werden gerade zum Jahresanfang verschiedene Mutmaßungen angestellt, wie sich unser Leben im kommenden Jahr gestalten wird. Hierbei gibt es, je nach Standpunkt, eine erstaunliche Bandbreite zwischen Ängsten, Befürchtungen, Hoffnungen und übertriebenem Optimismus. Da das Jahr 2018 auch viele historische Jahrestage bereit hält, bietet es vielleicht eine interessante Gelegenheit, unsere heutigen Probleme mal mit der Situation unserer Vorfahren zu vergleichen. Vor 100 Jahren endete der mörderische 1. Weltkrieg. Mit vielen Millionen von Toten auf beiden Seiten nährte er, gerade auf der Seite der Verlierer, einen Hass,

Palmsonntag, doch so richtig los geht es am Gründonnerstag. Zur Morgenmesse in der griechischorthodoxen Kirche bringen die Griechen gekochte, rot gefärbte Eier mit, die das Blut Jesu symbolisieren sollen und vom Priester gesegnet werden. Am Karfreitag steht morgens die verzierte, mit einem Baldachin überdachte und reich mit Blumen geschmückte

Totenbahre Christi, der Epitaphios, im Mittelpunkt, der dann abends durch den Ort getragen wird. Zurück am Eingang der Kirche halten die Träger den Sarg hoch, sodass alle Gläubigen unter ihm durch in die Kirche gelangen. So erhalten sie den heiligen Segen. Jeder Gläubige darf sich ein Blümchen mitnehmen, empfängt so den Leib Christi. Die Nacht von Samstag

Schlimmer geht nimmer? der keine 15 Jahre später, durch die Machtergreifung der Nazis, in eine noch größere Katastrophe führte. Vor 200 Jahren wurde Karl Marx geboren, eigentlich ein Philosoph, der aber durch seine, durchaus berechtigte, Kritik am damals aufkommenden Kapitalismus späteren Gewaltherrschern die Legitimation zur jahrzehntelangen Unterdrückung ganzer Völker gegeben hat. Vor 400 Jahren letztendlich begann der 30-jährige Krieg, der sich in den folgenden Jahrzehnten aus einem regionalen Konflikt zu einem europäischen Flächenbrand entwickelte, der auch durch unsere Region eine Schneise der Verwüstung zog, deren wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen bis in die Gegenwart zu spüren sind. Was sagt uns das alles für unsere Erwartungen für 2018? Eigentlich überhaupt nichts, denn

es ist ja nicht so, dass sich Ereignisse in der Geschichte turnusgemäß wiederholen. Wenn wir uns heute die Lebenssituation der damals lebenden Menschen vor Augen führen, stellen wir fest, dass es uns im Großen und Ganzen heutzutage recht gut geht und wir eigentlich nicht viel zu nörgeln haben. Anderseits gibt es auch heute zahlreiche Entwicklungen, die, wenn wir nicht gegensteuern, uns und nachfolgende Generationen wieder ins Elend stürzen könnten. Noch haben wir es in der Hand, das Leben auf der Erde gerechter zu gestalten und dafür zu sorgen, dass dieser Planet auch in Zukunft noch bewohnbar bleibt. Denn von diesen beiden Faktoren hängt es letztendlich ab, dass der Friede der vergangenen Jahrzehnte auch in Zukunft erhalten bleibt. Norbert Schnellen

Rhodos – das griechisch-orthodoxe Osterfest Ostern einmal anders erleben

kann diese Zeremonie in der Dorfkirche in Koskinou miterlebt werden. Neben den Feierlichkeiten zu Jahrgang 43 Ostern stehen aber auch BesichMittwoch, 10. Januar 2018 tigungen der Altstadt von RhodosAuflage: 34.000 Stück Stadt und Ausflüge nach Lindos oder in das Tal der Schmetterlinge auf Sonntag ist dann der absolute auf dem Programm. Weitere TouHöhepunkt. Um Mitternacht wird ren auf die Insel Symi und den in der Kirche das „Heilige Licht“ Berg Profitis Ilias mit den sieben von Kerze zu Kerze weitergege- Quellen runden die einwöchige ben. Wenn alle Kerzen brennen, Studienreise (5. April bis 12. April) tritt der Pastor vor die Kirche ab. und die Auferstehung Jesu wird Weitere Informationen sind über mit Feuerwerkskörpern gefeiert. die VHS Geschäftsstellen in Bri„Christos Anesti – Jesus ist auf- lon, Marsberg und Olsberg oder erstanden!“ Bei der Studienreise unter www.vhs-bmo.de zu erhalder VHS Brilon-Marsberg-Olsberg ten.

Nr.

1

Palmsonntag, doch so richtig los Totenbahre Christi, der Epitaphios, geht es am Gründonnerstag. Zur im Mittelpunkt, der dann abends Morgenmesse in der griechisch- durch den Ort getragen wird. Zuorthodoxen Kirche bringen die rück am Eingang der Kirche halten Griechen gekochte, rot gefärbte die Träger den Sarg hoch, sodass Eier mit, die das Blut Jesu sym- alle Gläubigen unter ihm durch in bolisieren sollen und vom Priester die Kirche gelangen. So erhalten gesegnet werden. Am Karfreitag sie den heiligen Segen. Jeder steht morgens die verzierte, mit Gläubige darf sich ein Blümchen Ausgabe mitnehmen, empfängt so den Leib einem Baldachin überdachte In unddieser reich mit Blumen geschmückte Christi. Die Nacht von Samstag

VHS Studienreise:

Rhodos – das griechisch-orthodoxe Osterfest Ostern einmal anders erleben Stichwort der Woche

OLSBERG: Schnäppchentage ...........2

SchlimmerSONDERTHEMEN: geht nimmer? Gesund, fit und schön...10

dafür zuckerhaltige Speisen: gesegnet werden. Am Karfreitag Nahrhaft und sättigend mit hohem steht morgens die verzierte, mit Fettgehalt. Zwar beginnt Ostern einem Baldachin überdachte und auch in Griechenland mit dem reich mit Blumen geschmückte

Schnäppchentage ...........2

gültig ab 01.01.2018

Gesund, fit und schön...10 Immobilien ...................16

DIE Wochenzeitung für die Städte Brilon, Olsberg, Willingen, Winterberg, Medebach und Hallenberg

Brilon. In Griechenland ist Os- Palmsonntag, doch so richtig los tern das wichtigste Fest der Gläu- geht es am Gründonnerstag. Zur bigen, welches auf jeden Fall in Morgenmesse in der griechischder Familie verbracht wird. Die orthodoxen Kirche bringen die 40-tägige Fastenzeit wird streng Griechen gekochte, rot gefärbte

OLSBERG: SONDERTHEMEN:

Brilon. In Griechenland ist Ostern das wichtigste Fest der Gläubigen, welches auf jeden Fall in der Familie verbracht wird. Die 40-tägige Fastenzeit wird streng eingehalten, keine tierischen Produkte kommen auf den Tisch, dafür zuckerhaltige Speisen: Nahrhaft und sättigend mit hohem Fettgehalt. Zwar beginnt Ostern auch in Griechenland mit dem

Eier mit, 10 die Uhr das Blut Jesu symeingehalten, keine tierischen Der nächste BRILONER ANZEIGER erscheint am: Mittwoch, 17. Januar 2018 – Redaktions- und Anzeigenannahmeschluss: Donnerstag, 11.ProJanuar 2018, sollen und vom Priester dukte kommen auf den Tisch, bolisieren Kontakt: Obere Mauer 1 · 59929 Brilon · Tel. 02961 9776-24 · Fax 02961 9776-30 · redaktion@briloner-anzeiger.de · www.brilon-totallokal.de Erscheint kostenlos

In dieser Ausgabe

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es ist ja...................16 nicht so, dass sich ErSchon wieder liegt ein Jahr hin- der keine 15 Jahre später, durch Immobilien ter uns und wir schauen gespannt die Machtergreifung der Nazis, in eignisse in der Geschichte turauf das vor uns liegende Jahr eine noch größere Katastrophe nusgemäß wiederholen. Wenn wir Zeremonie uns heute indie 2018. Da keiner von uns über die führte. Vor 200 Jahren wurde kann diese derLebenssituaDorftion der damals lebenden ein in Gabe verfügt künftige Ereignisse Karl Marx geboren, eigentlich kirche Koskinou miterlebt wer- Menschen vor Augen führen, vorauszusagen, werden gerade Philosoph, der aber durch seine, den. Neben den Feierlichkeiten zu stellen fest,aber dassauch es uns im Großen am wir zum Jahresanfang verschiedene durchaus berechtigte, KritikOstern stehen Besichund recht gut Mutmaßungen angestellt, wie damals aufkommenden Kapitalistigungen derGanzen Altstadtheutzutage von RhodosgehtAusfl undüge wir nach eigentlich nicht viel sich unser Leben im kommenden mus späteren Gewaltherrschern Stadt und Lindos Anderseits gibt Jahr gestalten wird. Hierbei gibt die Legitimation zur jahrzehnteoder in zu dasnörgeln Tal der haben. Schmetterlinge es auch heute zahlreiche Entwicklangen Unterdrückung ganzer Völes, je nach Standpunkt, eine erTotenbahre Christi, der Epitaphios, auf Sonntag ist dann der absolute auf dem Programm. Weitere Toudie,Symi wenn und wir nicht ker gegeben hat. Vor wird 400 Jahren staunliche zwischen Höhepunkt. Um Mitternacht im Mittelpunkt, derBandbreite dann abends ren auflungen, die Insel den gegensteuern, letztendlich begann der 30-jährige Ängsten, Befürchtungen, in der Kirche das „Heilige Licht“ durch den Ort getragen wird. Zu- HoffBerg Profi tis Iliasuns mit und den nachfolgende sieben wieder ins Elend Krieg, sichweitergegein den folgenden von Kerze zu der Kerze rück amnungen Eingangund derübertriebenem Kirche halten OptiQuellenGenerationen runden die einwöchige stürzen Noch haben wir Jahrzehnten aus einem regionalen mismus. Da das 2018 ben. auch Wenn alle Kerzen brennen, die Träger den Sarg hoch,Jahr sodass Studienreise (5.könnten. April bis 12. April) es in der Hand, das Leben auf ikt zuvor einem viele historische be-derKonfl Pastor die europäischen Kirche ab. alle Gläubigen unter ihm Jahrestage durch in tritt Erde gerechter gestalten der derInformationen reit gelangen. hält, bietetSo eserhalten vielleicht und einedieFlächenbrand Auferstehung entwickelte, Jesu wird die Kirche Weitere sindzu über und dafür zu sorgen, dass auch durch unsere Region eine interessante Gelegenheit, unsere sie den heiligen Segen. Jeder mit Feuerwerkskörpern gefeiert. die VHS Geschäftsstellen in Bri- dieser Planet auch in Zukunft noch beVerwüstung zog,Marsberg heutigen Probleme mal mit der Si- Schneise „Christos Anesti –der Jesus ist auf- lon, Gläubige darf sich ein Blümchen und Olsberg oder wohnbar bleibt. Denn von diesen wirtschaftliche und geselltuation unsererso Vorfahren ver- derenBei der Studienreise mitnehmen, empfängt den Leib zuerstanden!“ unter www.vhs-bmo.de zu erhalAuswirkungen bis Vorvon 100Samstag Jahren endete der VHSschaftliche Brilon-Marsberg-Olsberg Christi.gleichen. Die Nacht ten.in beiden Faktoren hängt es letztendlich ab, dass der Friede der der mörderische 1. Weltkrieg. Mit die Gegenwart zu spüren sind. Was sagt uns das alles für un- vergangenen Jahrzehnte auch in vielen Millionen von Toten auf beiden Seiten nährte er, gerade auf sere Erwartungen für 2018? Zukunft erhalten bleibt.

auf Sonntag ist dann der absolute Höhepunkt. Um Mitternacht wird in der Kirche das „Heilige Licht“ von Kerze zu Kerze weitergegeben. Wenn alle Kerzen brennen, tritt der Pastor vor die Kirche und die Auferstehung Jesu wird mit Feuerwerkskörpern gefeiert. „Christos Anesti – Jesus ist auferstanden!“ Bei der Studienreise der VHS Brilon-Marsberg-Olsberg

kann diese Zeremonie in der Dorfkirche in Koskinou miterlebt werden. Neben den Feierlichkeiten zu Ostern stehen aber auch Besichtigungen der Altstadt von RhodosStadt und Ausflüge nach Lindos oder in das Tal der Schmetterlinge auf dem Programm. Weitere Touren auf die Insel Symi und den Berg Profitis Ilias mit den sieben Quellen runden die einwöchige Studienreise (5. April bis 12. April) ab. Weitere Informationen sind über die VHS Geschäftsstellen in Brilon, Marsberg und Olsberg oder unter www.vhs-bmo.de zu erhalten.

Obere Mauer 1 · 59929 Brilon Telefon 02961 9776-13/-24/-25 · Telefax 02961 9776-30 www.brilon-totallokal.de · redaktion@briloner-anzeiger.de


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HERAUSGEBER Verlag: PRIOTEX Medien GmbH Obere Mauer 1, 59929 Brilon Telefon 02961 9776-0, Telefax 02961 9776-30 www.priotex-medien.de Redaktion: Elisabeth Meschede Verantwortlich für den Anzeigenteil: Norbert Schnellen, Steffi Wegener ERSCHEINUNGSWEISE • 52-mal im Jahr, mittwochs • verteilt an rund 34.000 Haushalte und Betriebe im Gebiet Brilon, Olsberg, Willingen, Winterberg, Medebach und Hallenberg

• Ihre Anzeige erreicht rund 34.000 Haushalte in den Städten Brilon, Olsberg, Willingen, Winterberg, Medebach, Hallenberg und wenn Sie wünschen 64.000 Haushalte und mehr über Partnerverlage • Seit über 40 Jahren gern gelesen, Alme beliebt und länger als Madfeld Wülfte einen Tag beachtet Rösenbeck Scharfenberg Radlingh. • Hochwertiger Druck auf Nehden Rixen Messingh. recyceltem Papier – Esshoff Thülen BRILON der Umwelt zuliebe Antfeld • Unabhängig und Hoppecke Altenbüren in der Region BIGGE Petersb./Gudenh.Bontkirchen produziert OLSBERG

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FORMATBEISPIELE

Grundpreis 1,02 Euro 692,94 Euro (inkl. Farben) 1.163,53 Euro (inkl. Farben)

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WILLINGEN 56,00 Euro 65,00 Euro 72,00 Euro 80,00 Euro

65,90 Euro 76,50 Euro 84,70 Euro 94,10 Euro

35,00 Euro

41,20 Euro


Technische Daten TERMINE • Anzeigenschluss: donnerstags vor Erscheinungstermin •A nzeigen zu Sonderthemen/Titelanzeigen: mittwochs (7 Tage) vor Erscheinungstermin DRUCK •D ruckverfahren: Offset-Rotationsdruck nach DIN ISO-Standard 12647-3 •R asterweite: 70 Linien/cm

Technische Angaben für Prospektbeilagen MINDESTFORMAT • 105 mm x 148 mm • E inzelblätter dürfen hierbei ein Flächengewicht von 170 g/m² nicht unterschreiten •G rößere Einzelblätter bis DIN A4 müssen ein Flächengewicht von min. 120 g/m² aufweisen HÖCHSTFORMAT • 250 mm x 350 mm •B eilagen im Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben

ANZEIGEN • Bevorzugtes Datenformat ist PDF/X-3 (alle verwendeten Schriften sind einzubetten); möglich sind aber auch jpg-, eps- oder psd-Dateien • Farbmodus: ausschließlich CMYK, keine Sonderfarben • Bildauflösung: 300 dpi, Strichauflösung: 1200 dpi • Gesamtfarbauftrag: max. 240 %

BEILAGENGEWICHTE • 10 g bis 100 g ZUSCHUSSMENGEN • Eine Zuschussmenge von min. 2% ist erforderlich

g ist ausschließlich bei Eine Beilagen- oder TOC-Buchun Schnellen möglich. bert Nor r ode Stephanie Wegener

ANLIEFERUNGSTERMIN • Spätestens 1 Woche vor Verteiltermin

•B ei geringeren Umfängen ist ein Flächengewicht von min. 120 g/m² erforderlich •G rößere Formate mit einem Flächengewicht von min. 60 g/m² sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 zu falzen ANGEKLEBTE POSTKARTEN •P ostkarten sind in Beilagen grundsätzlich innen anzukleben; sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden. •B ei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit der Druckerei notwendig

WEITERE ANGABEN • Leporello-Falz, Altarfalz und halbseitiger Altarfalz können nicht verarbeitet werden • Mehrseitige Beilagen müssen die geschlossene Kante an der langen Seite aufweisen • Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten; eine zusätzlich notwendige manuelle Aufbereitung wird in Rechnung gestellt

BEILAGEN ANNAHME • Montag bis Freitag von 7.30 bis 16 Uhr

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ANLIEFERUNG • Frei Haus, unverpackt auf Europaletten (keine Paketware) • Die Paletten müssen mit einer Palettenfahne klar identifizierbar mit Absender, Kundenname, Erscheinungstag gekennzeichnet sein • Stapelung je Lage 8-10 cm Höhe • bei ungehefteten Exemplaren min. 50-Stück-Lagen • bei gehefteten Exemplaren min. 25-Stück-Lagen

KENNZEICHNUNG • Um Ihre Beilagen zuordnen zu können, ist es unerlässlich, dass die Paletten bzw. Pakete deutlich gekennzeichnet sind mit: BRILONER ANZEIGER, dem VERTEILTERMIN und – wenn möglich – mit der Anzahl der Paletten bzw. Pakete KARTENKLEBER (TOC – Tip-on-Card) • Die Karten werden mittels wieder ablösbarem Heißleim auf der Titelseite aufgespendet • Mindestauflage: 5.000 Exemplare; Farbigkeit: 1- bis 4-farbig • Vorlaufzeit: 23 Tage VOR Erscheinungstermin • Format: DIN A6 (105 x 148 mm), Formattoleranz: +/- 1mm • Material: Papier, Produktgewicht: max. 2,64 g; Grammatur: 170 g/m2; keine Luftdurchlässigkeit • Anlieferzustand der Karten: - Einzelblätter dürfen nicht aneinander haften, weder durch Druckfarbe oder elektrostatische Aufladung noch durch Stanzungen bzw. durch Perforationen. - Einzelblätter dürfen keine umgeknickten Ecken bzw. Kanten und keine Quetschfalten aufweisen. Alle Karten müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Verformte Einzelblätter, offene oder gefaltete Produkte sind nicht verarbeitbar. • Die Karten müssen bei der Lieferung in Kartons liegend (nicht stehend) gepackt sein VERSANDANSCHRIFT Rheinisch-Bergische Druckerei GmbH Beilagenannahme Tor 2 (am Ende der Halle) Zülpicher Straße 10, 40549 Düsseldorf-Heerdt


Preise Kombititel

Allgemeine Geschäftsbedingungen

PARTNERVERLAG • Diemelbote: Die Wochenzeitung für Marsberg, Bad Wünnenberg, Diemelsee, Diemelstadt und Bad Arolsen DIEMELBOTE

BRILONER ANZEIGER Grundpreis mm: 1,02 Euro

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Ortspreis mm: 0,69 Euro (Farbe 60 Euro)

Ortspreis mm: 0,87 Euro (Farbzuschlag: 20 %)

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Gewerbliche Kleinanzeigen Fließtext (pro Zeile, mind. 3 Zeilen)

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Chiffre-Gebühr: 5,00 Euro Beilagen bis 20 g

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Fürstenberg

BAD WÜNNENBERG Bleiwäsche

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Helmern Dahlheim Haaren Leiberg Elisenhof Blankenrode

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Alme Wülfte Scharfenberg

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KOMBI DIEMELBOTE + BRILONER ANZEIGER 668,00 Euro 1.114,00 Euro 1.978,00 Euro 750,00 Euro 1.229,00 Euro

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Helmingh. Rhoden STADT Dehausen Neudorf Ammenh. Erlingh. Kohlgrund Udorf

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Heringh.DIEMELSEE BAD AROLSEN Mengeringhausen Adorf Stormbruch Rhenegge Wirmigh. Gembeck Giebringh. Sudeck

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1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziff. 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrükklich davon abhängig gemacht hat. 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 7. Herausgeber und Verlag behalten sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Herausgebers oder des Verlages abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlichen bestätigten Aufträgen können Anzeigen und Beilagen zurückgewiesen werden, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Herausgebers oder des Verlages erst nach Vorlage gegen Gesetze, behördlichen Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwand-

freier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel üblichen Druckqualitäten im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche aus der Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 12. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, werden Rechnung und Beleg sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 2 v.H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei vorliegendem begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein

ursprüngliches vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. 14. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 15. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 16. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20% sinkt. Darüberhinaus sind etwaige Preisminderungsund Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige von dem Vertrag zurücktreten kann. 17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 18. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Zuviel angelieferte Prospekte werden – falls nicht anders vereinbart – nach Ablauf eines Monats vernichtet. 19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.


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