Bergisch Gladbach
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2035 - Entwurf -
Stand: November 2017
ANLAGENBAND
BEGRÜNDUNG FNP
Stadt Bergisch Gladbach
Impressum Auftraggeber
Stadt Bergisch Gladbach Stabsstelle Stadtentwicklung/Strategische Verkehrsentwicklung Rathaus Bensberg Wilhelm-Wagener-Platz 51429 Bergisch Gladbach Ansprechpartner Wibke Krause Telefon: 02 202 / 14 14 66 Fax: 02 202/ 14 70 14 66 E-Mail: w.krause@stadt-gl.de Internet: http://www.bergischgladbach.de
Auftragnehmer
post welters + partner mbB Architekten & Stadtplaner BDA/SRL
Arndtstraße 37 44135 Dortmund Tel. 02 31 - 47 73 48 60 Fax 02 31 - 55 44 44 info@post-welters.de
Bearbeitung Lutz Meyer zum Alten Borgloh Benedikt Reitz Joachim Sterl Prof. Hartmut Welters Dr. Wolfgang Kieslich Abbildungen, Tabellen und Beipläne post welters + partner mbB (sofern nicht besonders gekennzeichnet)
Bergisch Gladbach/Dortmund, im Dezember 2017 2
Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplan 2035
- Entwurf -
Inhalt ANLAGENBAND Anhang 1: Glossar
4
Allgemeine planungsrechtliche Begriffe
4
Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen
6
Verkehrliche Begriffe
11
Anhang 2: Baudenkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach
12
Anhang 3: Bodendenkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach
19
Anhang 4: Liste der beweglichen Denkmäler der Stadt Bergisch Gladbach
20
Anhang 5: Liste der Denkmalbereiche der Stadt Bergisch Gladbach
20
Anhang 6: Sortimentsliste Bergisch Gladbach
21
Anhang 7: Flächensteckbriefe
24
Anhang 7a: Steckbriefe neue Wohnbauflächen (auch gemischte Bauflächen)
25
Anhang 7b: Steckbriefe neue gewerbliche Bauflächen
84
Anhang 7c:
Steckbriefe neue Sondergebiete
106
Abbildungsverzeichnis Abbildung A1:
Übersicht über die statistischen Bezirke und die Stadtteile in Bergisch Gladbach
7
Tabellenverzeichnis Tabelle A1 :
Anhang 5: Baudenkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach
12
Tabelle A2:
Anhang 6: Bodendenkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach
19
Tabelle A3:
Anhang 7: Liste der beweglichen Denkmäler der Stadt Bergisch Gladbach
20
Tabelle A4:
Anhang 8: Liste der Denkmalbereiche der Stadt Bergisch Gladbach
20
Tabelle A5:
Anhang 9: Sortimentsliste Bergisch Gladbach („Bergisch Gladbacher Liste“)
21
Tabelle A6:
Anhang 10: Übersicht der Abkürzungen für Flächenbezeichnungen
24
Tabelle A7:
Anhang 10a: Bewertungsschema gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen 25
Tabelle A8:
Anhang 10b: Bewertungsschema gewerbliche Bauflächen
84
3
Stadt Bergisch Gladbach Anhang 1: Glossar Begriff
unter Überschrift
auf Seite
Abwägung
Allgemeine planungsrechtliche Begriffe
6
Außen- und Innenbereich
Allgemeine planungsrechtliche Begriffe
5
Bauliche Vorhaben im Innenbereich und priviAllgemeine planungsrechtliche Begriffe legierte Vorhaben im Außenbereich
5
Bevölkerung/Einwohnerin/Einwohner
Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen
6
Bevölkerungsprognosen
Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen
8
Bike & Ride
Verkehrliche Begriffe
11
Car-Sharing
Verkehrliche Begriffe
11
Demographische Entwicklung
Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen
6
Demographischer Wandel: Alterung, Ausdifferenzierung und Pluralisierung der Lebensstile
Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen
8
Gegenstromprinzip
Allgemeine planungsrechtliche Begriffe
4
GIFPRO-Methode
Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen
10
Haushalte
Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen
9
Leerstände
Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen
10
Modal Split
Verkehrliche Begriffe
11
Natürliche Bevölkerungsentwicklung, Reproduktivitätskennziffer und Sterberate
Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen
ÖPNV und SPNV
Verkehrliche Begriffe
11
Park & Ride
Verkehrliche Begriffe
11
Sinus-Milieus® Deutschland
Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen
10
Umweltverbund und motorisierter Individualverkehr
Verkehrliche Begriffe
11
Wanderungssaldo
Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen
9
Wohnungen
Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen
10
Ziele und Grundsätze der Raumordnung
Allgemeine planungsrechtliche Begriffe
9
5
Allgemeine planungsrechtliche Begriffe Gegenstromprinzip Als Gegenstromprinzip wird ein Grundsatz der Raumordnung bezeichnet, welcher die Abhängigkeiten der unterschiedlichen Planungsebenen in der Bundesrepublik Deutschland regelt. Durch das Gegenstromprinzip sollen überörtliche Belange auf örtlicher Ebene Berücksichtigung finden, gleichzeitig aber die in Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz garantierte kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden gewahrt bleiben. Somit gibt es nicht nur eine Weisungskette „nach unten“, sondern höhere Planungsinstanzen müssen die Planungen der Kommunen ebenso berücksichtigen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass jede übergeordnete Planung so auszugestalten ist, dass sie der untergeordneten Planungsebene noch ausreichenden Planungsspielraum belässt. Rechtlich verankert ist das Gegenstromprinzip in § 1 Absatz 3 Raumordnungsgesetz: „Die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume soll sich in die Gegebenheiten und Erfordernisse des 4
Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplan 2035
- Entwurf -
Gesamtraumes einfügen; die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums soll die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen (Gegenstromprinzip)“. Ziele und Grundsätze der Raumordnung Die „Ziele und Grundsätze der Raumordnung“ sind ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung überörtlicher Belange in der Raumplanung. Sie enthalten Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung eines Raumes, zum Beispiel eines Landes oder einer Region. Die für die Erstellung von Raumordnungsplänen zuständigen Behörden treffen in den Raumordnungsplänen Aussagen zu den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung. Ein für die Stadt besonders bedeutsamer Raumordnungsplan ist der Regionalplan, der von der Bezirksregierung Köln erarbeitet und aufgestellt wird. „Ziele der Raumordnung“ sind abschließend abgewogene textliche oder zeichnerische Aussagen, die von den sonstigen Planungsträgern, hier also der Stadt, zu „beachten“ sind. Sie unterliegen demnach bei der Übernahme in die städtischen Pläne keiner erneuten Abwägung auf Ebene der Stadt. Dahingegen sind „Grundsätze der Raumordnung“ lediglich zu „berücksichtigen“, sind also etwa im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als Belang in die Abwägung einzustellen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung der Behörden beziehungsweise des Stadtrates können diese Grundsätze demnach auch überwunden werden. Außen- und Innenbereich Unter dem Begriff Außenbereich werden alle Flächen einer Stadt zusammengefasst, welche sich weder „im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ noch innerhalb des Geltungsbereiches eines qualifizierten Bebauungsplanes gemäß § 30 Absatz 1 Baugesetzbuch befinden. Die Flächen, die sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile befinden, sind somit das Gegenteil des Außenbereiches, sie werden daher auch Innenbereich genannt. Die Definition des Außenbereiches ist für den Flächennutzungsplan sowie die Bauaufsichtsbehörde bedeutsam, da dieser unmittelbare Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben hat. In § 35 Baugesetzbuch sind alle Bauvorhaben aufgelistet, die im Außenbereich realisiert werden dürfen. Die Voraussetzungen hierfür sowie die Auflagen sind im Vergleich zum bebauten Innenbereich sehr hoch, da eine Zersiedelung und Eingriffe in die Natur verhindert werden sollen. Bauliche Vorhaben im Innenbereich und privilegierte Vorhaben im Außenbereich Bauliche Anlagen im Innenbereich, also im Zusammenhang bebauter Ortsteile, sind entweder nach den Vorgaben und den Festsetzungen der Bebauungspläne zu errichten (gemäß § 30 Baugesetzbuch) oder – sofern kein Bebauungsplan die Bebauung regelt – entsprechend der Vorgaben des § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich ist in § 35 Baugesetzbuch geregelt. § 35 Absatz 1 Baugesetzbuch sagt hierzu, dass eine Zulässigkeit nur dann vorliegt, wenn dem Vorhaben öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und es einer der im Gesetzestext beschriebenen Nutzungsarten dient, die der Eigenart des Außenbereiches nicht widersprechen und daher privilegiert sind. Privilegierte Vorhaben im Außenbereich sind etwa bauliche Anlagen, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder der gartenbaulichen Erzeugung dienen, Anlagen zur öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme oder Wasser, aber auch Wind- und Wasserkraftanlagen.
5
Stadt Bergisch Gladbach Ist ein Vorhaben im Außenbereich geplant, das keiner privilegierten Nutzung entspricht, so handelt es sich um ein sogenanntes „sonstiges Vorhaben“ gemäß § 35 Absatz 2 Baugesetzbuch. In diesem Falle ist ein Vorhaben nicht erst dann unzulässig, wenn öffentliche Belange entgegenstehen, sondern bereits dann, wenn öffentliche Belange auch nur beeinträchtigt werden. Was hierunter insbesondere zu verstehen ist, wird in § 35 Absatz 3 Baugesetzbuch beschrieben und umfasst zum Beispiel schädliche Umweltauswirkungen oder Belange des Naturschutzes. Abwägung Der Abwägungsvorgang ist das planerische Herzstück sowohl des Flächennutzungs- als auch des Bebauungsplanes. In ihn fließen alle öffentlichen und privaten Belange ein. Stehen sie im Konflikt zueinander, muss eine gerechte planerische Entscheidung getroffen werden. Nicht jeder Belang hat die gleiche Bedeutung. Manche Belange haben ein so hohes Gewicht, dass sie die Planungsentscheidung vorgeben. In den übrigen Fällen hat die Stadt hingegen einen Entscheidungsspielraum, das Planungsermessen, das allerdings seine Grenzen in den gesetzlichen Vorgaben – insbesondere des Baugesetzbuches – findet. So erklärt es sich, dass in auf den ersten Blick ähnlichen Sachverhalten nicht immer genau gleiche Entscheidungen getroffen werden. Begriffe der Bevölkerungs- und Flächenprognosen Demographische Entwicklung Für die Entwicklung einer Stadt besitzt die demographische Entwicklung eine große Bedeutung. Mithilfe von Bevölkerungsprognosen, die sich auf Modelle zur Beschreibung der Bevölkerungszusammensetzung stützen, lässt sich für bestimmte Zeiträume die Entwicklung vorabschätzen. Die Daten der Bevölkerungsprognosen dienen als Grundlage für den errechneten Flächenbedarf und damit letztlich als Basis der neuen Wohnbauflächendarstellungen im Flächennutzungsplan. Dies folgt den gesetzlichen Vorgaben des § 5 Absatz 1 Baugesetzbuch: Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in Grundzügen darzustellen. Bevölkerung/Einwohnerin/Einwohner Der Begriff Einwohnerin/Einwohner ist in der Gemeindeordnung NRW im Paragraphen 21 rechtlich geregelt. Demnach sind Einwohnerinnen/Einwohner all diejenigen, die in einer Gemeinde wohnen. Hierzu zählen Personen mit ständigem Wohnsitz sowie einer Wohnberechtigung in einer Gemeinde. Einwohnerzahl und Bevölkerungszahl werden dabei meist synonym verwendet. Die sogenannte amtliche Bevölkerungsstatistik wird vom Land Nordrhein-Westfalen aufgestellt und fortgeschrieben. Verantwortlich hierfür ist der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (kurz IT.NRW; zuvor: das statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen). Die Daten werden im Rahmen von An- und Abmeldungen bei den Einwohnermeldeämtern, Grunderhebungen zum Beispiel im Rahmen des Mikrozensus 2011 sowie Fortschreibungen erfasst. Die Städte und Gemeinden verfügen in der Regel über eigene Statistiken, die sie insbesondere auf Basis der in den Bürgerbüros/Einwohnermeldeämtern erfassten Einwohnermeldedaten fortschreiben.
6
Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplan 2035
- Entwurf -
Die Daten von IT.NRW sind online abruf- und überprüfbar unter www.it.nrw.de. Eine aktuelle Zusammenstellung von Daten der Statistikdienststelle Bergisch Gladbach, insbesondere der aktuelle Stand der Bevölkerung nach Stadtteilen, ist auf der Internetseite der Stadt unter www.bergischgladbach.de/statistik.aspx abrufbar. Die Stadt Bergisch Gladbach verfügt über eine kleinräumige Datenerfassung. Die Daten des kommunalen Melderegisters werden dabei in sechs statistische Bezirke und 25 Stadtteile aufgeschlüsselt. Bezirke und Stadtteile Bergisch Gladbach
Bezirk 1
Schildgen
Bezirk 2 Nußbaum
Katterbach
Bezirk 3
Romaney
Hebborn
Bezirk 4
Herrenstrunden
Paffrath
Bezirk 5
Asselborn
Hand
Bezirk 6
Stadtmitte Sand Gronau
Heidkamp
Alt Refrath KippeRefrath hausen
Lustheide
Lückerath
Frankenforst
Herkenrath
Bärbroich
Bensberg Moitzfeld
Kaule Bockenberg
Bearbeitung:
Stand: 09.11.2017
Abbildung A1: Übersicht über die statistischen Bezirke und die Stadtteile in Bergisch Gladbach (eigene Darstellung)
Die sogenannte amtliche Bevölkerungsstatistik wird vom Land Nordrhein-Westfalen ermittelt und fortgeschrieben. Verantwortlich hierfür ist der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW; früher: das statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen). Die Daten werden im Rahmen von An- und Abmeldungen bei den Einwohnermeldeämtern, Grunderhebungen etwa im Rahmen des Mikrozensus 2011 sowie Fortschreibungen der Daten erfasst. Die Stadt Bergisch Gladbach verfügt zudem über eine eigene Statistik und Fortschreibung der Einwohnerdaten. Aus der Art der Ermittlung der Daten und der unterschiedlichen Fortschreibung ergeben sich Differenzen zwischen kommunaler Statistik und der amtlichen Bevölkerungsstatistik. In der amtlichen Statistik von IT.NRW wird die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung gezählt und fortgeschrieben. An den Datensätzen erfolgen Korrekturen aufgrund eigener Erhebungen des Landes. Fehler sollen durch die laufende Erfassung, stichprobenhafte Überprüfungen sowie die parallele Fortschreibung durch verschiedene Stellen und Ämter vermindert beziehungsweise vermieden werden. Dennoch sind in gewissen zeitlichen Abständen Neuzählungen erforderlich, bei denen die geänderten Zahlen wieder normiert werden. Die letzte Neuzählung 7
Stadt Bergisch Gladbach der Gesamtbevölkerung erfolgte 1987 im Rahmen der Volkszählung, die letzte Teilerhebung im Rahmen des Mikrozensus 2011. Die Daten des städtischen Einwohnermelderegisters sind hingegen Rohdaten, an denen keine Korrekturen vorgenommen werden. Demographischer Wandel: Alterung, Ausdifferenzierung und Pluralisierung der Lebensstile Für den Flächennutzungsplan sind auch Daten zur Bevölkerungsstruktur relevant. Die Bevölkerungsstruktur unterliegt einem ständigen Wandel, der etwa durch Veränderungen der Alterszusammensetzung ausgelöst ist. Dieser Wandel wird „demographischer Wandel“ genannt. Grundsätzlich wird die Bevölkerung in Bergisch Gladbach im Durchschnitt älter und „bunter“. Die Zahl von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und ausländischen Staatsangehörigkeiten wächst, eine Pluralisierung/Ausdifferenzierung von Lebensstilen ist feststellbar. Die Ausdifferenzierung und Pluralisierung der Lebensstile lässt sich aus sozialen, politischen und wirtschaftlichen Bevölkerungsstrukturdaten ableiten. Auch die Zuwanderung stellt einen aktuellen demographischen Trend dar. Trotz der Zuwanderung insbesondere von jungen Menschen nach Bergisch Gladbach wird die Alterung zukünftig verstärkt in den Fokus rücken. Für den Flächennutzungsplan besonders wichtige Daten des demographischen Wandels sind die Zusammensetzung der Bevölkerung nach ihrem Alter, spezifischer die Anzahl alter Menschen, von Frauen in gebärfähigem Alter sowie von Kindern. Die Anzahl der Kinder lässt etwa Rückschlüsse auf erforderliche Infrastrukturen (Spielplätze, Schulen, Kindergärten/ Kitas) zu. Diese werden teilweise durch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes gesichert. Aufgrund der durchschnittlichen Alterung der Bevölkerung gewinnen weitere Aspekte an Bedeutung: kürzere Wege zu den Haltestellen des öffentlichen Personen-Nahverkehrs, fußläufig erreichbare Nahversorgungseinrichtungen und andere Dienstleistungen, zum Beispiel im medizinischen und pflegerischen Sektor. Zentrale Bestandteile des Versorgungs- und Verkehrsnetzes werden durch die Darstellungen des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich gesichert. Mithilfe der Auswertung bestimmter Altersgruppen, hier etwa der Anzahl von Frauen in gebärfähigem Alter einerseits und von alten, künftig versterbenden Menschen andererseits, wird zudem die künftige Entwicklung der Bevölkerung abgeschätzt. Diese werden demnach im Rahmen der Bevölkerungs- und Haushaltsprognose des Büros SSR – Schulten Stadt und Raumforschung berücksichtigt (weiteres zudem unter den folgenden Stichworten Bevölkerungsprognosen, natürliche Bevölkerungsentwicklung, Reproduktivitätskennziffer und Sterberate und Wanderungssaldo in diesem Glossar). Bevölkerungsprognosen Aufgrund der Auswertung aktueller Trends in demographischen Daten und mittels Definition von Variablen, lässt sich die Bevölkerungsentwicklung abschätzen. Bevölkerungsprognose-Modelle bilden dabei immer nur einen Ausschnitt der Realität ab, die von komplexen Zusammenhängen bestimmt wird. Bausteine der Modelle sind dabei Hochrechnungen der natürlichen Bevölkerungsentwicklung sowie Annahmen für die Entwicklung des Wanderungssaldos. Eine Prognose ist für einen gewissen Zeitraum relativ exakt. Je weiter diese in die Zukunft vorausschaut und umso mehr abweichende Trends sich entwickeln, umso ungenauere Ergebnisse sind zu erwarten. Für den Flächennutzungsplan in Bergisch Gladbach wird ein Zeitrahmen von rund 20 Jahren zugrunde gelegt, da der Flächennutzungsplan auf diesen Zeitraum ausgelegt sein soll.
8
Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplan 2035
- Entwurf -
Natürliche Bevölkerungsentwicklung, Reproduktivitätskennziffer und Sterberate Der Saldo aus Neugeborenen und Verstorbenen wird als natürliche Bevölkerungsentwicklung bezeichnet. Die natürliche Bevölkerungsentwicklung, lässt sich anhand der vorhandenen Daten und Durchschnittwerte relativ genau vorhersagen: Als Reproduktivitätskennziffer wird die statistisch gemittelte Rate der Geburten pro Frau eines bestimmten Jahrganges verstanden. Aus der Auswertung und Fortschreibung der Bevölkerung nach Geschlecht und Altersgruppen sind relativ verlässliche Zahlen zur Entwicklung der Geburten in Bergisch Gladbach abzuleiten. Aus der heutigen und künftigen Bevölkerungszahl, gegliedert nach Geschlecht und Alter, wird mittels der Reproduktivitätskennziffern eine zukünftige Anzahl an Geburten berechnet. Auch für die Sterberate sowie die restliche Lebenserwartung sind je Altersgruppe und differenziert nach Geschlecht statistische Werte vorhanden. Wanderungssaldo Als Wanderungssaldo wird die Differenz aus ins Stadtgebiet zuwandernden und aus dem Stadtgebiet abwandernden Personen bezeichnet. Dabei werden in der Statistik auch Herkunftsorte der Zuwandernden beziehungsweise Zielorte der Abwandernden erfasst. Für Bergisch Gladbach sowie die gesamte Region Köln/Bonn ist für die letzten rund 20 Jahre eine verstärkte Zuwanderung festzustellen, welche sowohl durch eine Zuwanderung aus dem Inland wie auch aus dem Ausland verursacht wird. Der Wanderungssaldo ist daher seit einigen Jahren konstant positiv, das heißt die Zahl der Zuwandernden überwiegt die der Abwandernden. Für den Zeitraum von 2000 bis 2009 beträgt der Wanderungsüberschuss 375 Einwohnerinnen und Einwohner jährlich. Seit 2010 steigert sich dieser Wert auf rund 600 Personen jährlich, hier jedoch mit einem besonderen Hochpunkt in 2015, dem Jahr, in dem besonders viele Flüchtlinge nach Deutschland einwanderten. Neben der Zuwanderung aus dem EU-Ausland fallen bei der Auswertung der Zuwanderungen für Bergisch Gladbach insbesondere die Zuwanderungen aus der Stadt Köln auf. Haushalte Eine Wohnung wird in der Regel von einem Haushalt genutzt, bei einer Wohngemeinschaft können sich aber auch mehrere Haushalte eine Wohnung teilen. Personen mit mehreren Wohnsitzen führen hingegen auch mehrere Haushalte. Die Zahl der Haushalte wurde im Rahmen des Mikrozensus 2011 erfasst und von IT.NRW anhand der Bevölkerungsentwicklung sowie der Anzahl von Wohnungen und Gebäuden fortgeschrieben. Zudem gibt es zur Anzahl der Haushalte verschiedene statistische Untersuchungen. Auch die Statistikdienststelle der Stadt Bergisch Gladbach erfasst die Daten lokal. Im Ergebnis kann aus diesen Zahlen die aktuelle durchschnittliche Haushaltsgröße abgeleitet werden. Anders- oder untergenutzte Wohnungen sowie Zweitwohnsitze sind dabei Faktoren, welche die Berechnung erschweren. IT.NRW bietet hier statistisch ermittelte Durchschnittswerte für Bergisch Gladbach an. Die künftige Entwicklung der Haushaltsgrößen lässt sich lediglich anhand von Trends abschätzen. Nach Auswertung der demographischen Daten ist jedoch auch zukünftig eine weitere Verkleinerung der Haushaltsgrößen zu erwarten. Diese Annahme entspricht auch den wissenschaftlichen Auswertungen zum Thema sowie dem deutschlandweiten Trend. Die Pluralisierung der Lebensstile und insbesondere die steigende Anzahl von Single-Haushalten führten in der Vergangenheit zu einer Verkleinerung von Haushaltsgrößen und damit zu einer steigenden 9
Stadt Bergisch Gladbach Anzahl von Haushalten insgesamt. Diese ist auch demographisch bedingt, etwa durch die wachsende Anzahl alleinlebender Frauen im Alter (nach Versterben des Ehegatten). Für Bergisch Gladbach wird in allen aktuellen Prognosen bis 2035 sowohl eine steigende Anzahl der Einwohnerinnen/Einwohner als auch der Haushalte erwartet. Wohnungen Unter Wohnungen als statistischer Größe sind alle eigenständigen Wohneinheiten zu verstehen, unabhängig davon, in welchem Gebäude sie liegen. Dies beinhaltet Wohneinheiten innerhalb von Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäusern, Einliegerwohnungen, jede einzelne Wohnung in Mehrfamilienhäusern sowie Hausmeister- oder Betriebsleiterwohnungen in Gewerbegebieten oder bei Gewerbebetrieben. Leerstände Wohnungen, die über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten leer stehen, werden als Leerstand erfasst. Diese werden in strukturelle und spekulative Leerstände differenziert und sind in der Regel ein Hinweis auf Defizite am Wohnungsmarkt. Bei strukturellen Defiziten existiert eine zu geringe Nachfrage für die vorhandenen Wohnbestände oder die Bestände genügen nicht den Ansprüchen des Marktes. Spekulative Leerstände entstehen, wenn eine Vermieterin/Verkäuferin oder ein Vermieter/Verkäufer eine Wohnung als Wertanlage versteht und einen Leerstand in Kauf nimmt oder herbeiführt, um höhere Einnahmen zu realisieren. Wohnungen, die für einen Zeitraum von unter drei Monaten leer stehen, gelten nicht als Leerstand im engeren Sinne, da der Zwischenzeitraum etwa für Umzüge Sanierungs- und Renovierungsarbeiten, für Wertgutachten sowie für die Nachmietersuche etwa durch Maklerinnen/Makler benötigt wird. Sinus-Milieus® Deutschland Die sogenannten Sinus-Milieus® sind ein Forschungsansatz in der Sozialwissenschaft, der die Bevölkerung oder bestimmte Teile dieser (etwa Kundinnen und Kunden) in unterschiedliche Gruppen einteilt. Die Sinus-Milieus® werden als wichtiger Ansatz in der Zielgruppenforschung von der SINUS Markt- und Sozialforschung GmbH erarbeitet, fortgeschrieben und vermarktet (vergleiche: https://www.sinus-institut.de/sinus-loesungen/sinus-milieus-deutschland/). Diese Sinus-Milieus® bilden die Ausdifferenzierung der Gesellschaft ab, indem sie Menschengruppen hinsichtlich ihrer Orientierungen, ihre Werte, Lebensziele, Lebensstile und Einstellungen sowie ihres wirtschaftlich-sozialen Hintergrund beschreiben und eingruppieren. Das Modell der Sinus-Milieus® wird kontinuierlich durch Begleitforschung und Beobachtung kultureller, sozialer und politischer Trends aktuell gehalten und dient unter anderem der differenzierten Beschreibung von Kunden- und Käufergruppen sowie der gezielten Produktund Dienstleistungspositionierung in Teilmärkten. Seit längeren Jahren werden die Daten auch im Bereich des Wohnungswesens und des Städtebaus genutzt. Hier ist insbesondere der vhw – Bundesverband für Wohnungswesen und Städtebau – aktiv, mit dem die Stadt Bergisch Gladbach zusammenarbeitet. Für den Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach kam der Ansatz der Sinus-Milieus® zur gezielten Ansprache von Personengruppen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sowie bei der Beschreibung der Bevölkerungsentwicklung zum Einsatz. GIFPRO-Methode Die Abkürzung GIFPRO steht für Gewerbe- und Industrieflächenprognose. Es handelt sich dabei um die Berechnungsmethode, die zur Ermittlung des künftigen Bedarfes an Gewerbe10
Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplan 2035
- Entwurf -
und Industrieflächen in Städten und Gemeinden üblicherweise eingesetzt wird. Im Kern des Modelles steht die Anzahl an Beschäftigten, auf deren Basis die zukünftig benötigen Gewerbeflächen ermittelt werden. Verkehrliche Begriffe Umweltverbund und motorisierter Individualverkehr Unter dem Begriff Umweltverbund werden die umwelt-verträglichen Verkehrsmittel zusammengefasst. Neben dem Rad- und Fußgängerverkehr sind auch öffentliche Verkehrsmittel (Busse und Bahnen) sowie das Car-Sharing eingeschlossen. Ziel des Umweltverbundes ist es, den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern zu ermöglichen, weniger auf ein eigenes Auto angewiesen zu sein. Für die Förderung des Umweltverbundes sind nicht nur die einzelnen Verkehrsmittel, sondern auch ihre Verknüpfung von Bedeutung. Modal Split Mit dem Modal Split wird die prozentuale Aufteilung von zurückgelegten Wegen der Bevölkerung einer Stadt auf die verschiedenen Verkehrsmittel veranschaulicht. Dabei wird meist zwischen Fußverkehr, Radverkehr, motorisiertem Individualverkehr (dem eigenen Fahrzeug) und öffentlichem Personennahverkehr unterschieden. ÖPNV und SPNV ÖPNV steht für „Öffentlicher Personennahverkehr“. Der Begriff umfasst öffentlichen Verkehrsmittel, die vor Ort genutzt werden können. Das ÖPNV-Angebot unterscheidet sich von Ort zu Ort und umfasst zum Beispiel Busse, Straßenbahnen, Stadtbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und sogar – je nach topographischer Gegebenheit – Fähren oder Seilbahnen. Straßenbahnen, Stadtbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen sowie die weiteren überregionalen Bahnen werden auch als „schienengebundener öffentlicher Personennahverkehr“, kurz SPNV bezeichnet. Car-Sharing Unter Car-Sharing versteht man die gemeinschaftliche Nutzung von Automobilen, die jedoch sehr unterschiedlich organisiert sein kann. Bei den stationsbasierten Modellen befinden sich die Fahrzeuge an bestimmten Standorten und müssen nach der Fahrt auch dort wieder abgestellt werden. Dagegen bieten sogenannte free-floating Modelle die Möglichkeit, die Fahrzeuge innerhalb eines bestimmten Bereiches (etwa innerhalb der Stadtgrenzen) beliebig abzustellen. Hierfür können alle Parkplätze im öffentlichen Raum genutzt werden. In Bergisch Gladbach gibt es mehrere stationäre Car-Sharing Anbieter, free-floating wird hingegen nicht angeboten. Park & Ride Als Park & Ride-Plätze werden Stellplatzanlagen in direktem Umfeld eines ÖPNV-Haltepunktes bezeichnet, die einen bequemen Umstieg zwischen dem eigenen Fahrzeug und öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglichen. Insbesondere für den Berufsverkehr stellen Park & Ride-Anlagen wichtige Anreize zur Nutzung des ÖPNV dar. Bike & Ride Als Bike & Ride-Anlagen werden Fahrradabstellanlagen in direktem Umfeld eines ÖPNV-Haltepunktes bezeichnet, die einen bequemen Umstieg zwischen Rad und öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglichen. Die Abstellanlagen können unterschiedlich ausgeführt werden und reichen von nicht überdachten Fahrradständern bis hin zu Fahrradgaragen oder Radstationen. 11
Stadt Bergisch Gladbach Anhang 2: Baudenkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach Denkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach Teil A - Baudenkmäler (Die Denkmalliste wird seitens der verantwortlichen Denkmalschutzbehörden laufend fortgeschrieben).
12
Nummerierung
Kurzbezeichnung
Anschrift
Eintragung
05378004-A0001
Wohnhaus
Am Mühlenberg 24, 51465 Bergisch Gladbach
24.02.82
05378004-A0002
Wohnhaus
Am Mühlenberg 26, 51465 Bergisch Gladbach
24.02.82
05378004-A0003
Kulturhaus Zanders
Hauptstr. 267/269, 51465 Bergisch Gladbach
24.02.82
05378004-A0004
ehem. Pastorat, Fachwerkhaus
Kirchfeld 18, 51427 Bergisch Gladbach
24.02.89
05378004-A0005
Wohnhaus
Unterhebborn 3-4, 51467 Bergisch Gladbach
24.02.82
05378004-A0006
ehem. Mühlengebäude
Asselborner Mühle 11/11a, 51429 Bergisch Gladbach
24.02.82
05378004-A0007
Wohnhaus
Stachelsgut 38, 51427 Bergisch Gladbach
24.02.82
05378004-A0008
ehem. MalteserKomturei
Herrenstrunden 23, 51465 Bergisch Gladbach
24.02.82
05378004-A0009
Kath. Pfarrkirche St. Nikolaus
Nikolausstraße 9, 51429 Bergisch Gladbach
24.02.82
05378004-A0010
Wegekreuz vor dem Haus
Hauptstr. 315, 51465 Bergisch Gladbach
24.02.82
05378004-A0011
Wegekreuz derzeit: Pfarrhaus der Kath. Kirchengemeinde Hl. Drei Könige
Odenthaler Str. 259, 51467 Bergisch Gladbach
24.02.82
05378004-A0012
Villengebäude nebst Parkanlage
Overather Str. 8, 51429 Bergisch Gladbach
17.05.82
05378004-A0013
Wohnhaus
Jan-Wellem-Str. 12, 51429 Bergisch Gladbach
23.06.82
05378004-A0014
Wohnhaus
Milchborntalweg 43, 51429 Bergisch Gladbach
23.06.82
05378004-A0015
Wohnhaus
Burggraben 35, 51429 Bergisch Gladbach
23.06.82
05378004-A0016
Fachwerk
Kaule 50, 51429 Bergisch Gladbach
23.06.82
05378004-A0017
Katholische Kirche St. Antonius Abbas Herkenrath
Im Fronhof 26, 51429 Bergisch Gladbach
23.06.82
05378004-A0018
Rathaus Bergisch Gladbach
Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach
23.06.82
05378004-A0019
Rathaus Bensberg
Wilhelm-Wagener-Platz 1, 51429 Bergisch Gladbach
23.06.82
05378004-A0020
Städt. Galerie Villa Zanders
Konrad-Adenauer-Platz, 51465 Bergisch Gladbach
23.06.82
05378004-A0021
Bergisches Museum für Bergbau, Handwerk und Gewerbe
Burggraben 17-19, 51429 Bergisch Gladbach
24.06.82
05378004-A0022
Fachwerkhaus
Burggraben 9-13, 51429 Bergisch Gladbach
24.06.82
05378004-A0023
ehem. Marktbrunnen Bergisch Gladbach
Fußgängerzone Villa Zanders u. Bürgerhaus Bergischer Löwe
24.06.82
05378004-A0024
Fachwerk
Altenberger-Dom-Str. 275, 51467 Bergisch Gladbach
15.07.82
05378004-A0025
Fachwerkhaus
Hover Hof 2, 51467 Bergisch Gladbach
15.07.82
Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplan 2035
- Entwurf -
Nummerierung
Kurzbezeichnung
Anschrift
Eintragung
05378004-A0026
Kath. Pfarrkirche St. Clemens
Kempener Straße 4, 51469 Bergisch Gladbach
15.07.82
05378004-A0027
Ev. Gnadenkirche
Hauptstraße 256, 51465 Bergisch Gladbach
07.10.82
05378004-A0028
Wohnhaus, teilw. verschiefertes Fachwerkhaus
Burggraben 37, 51429 Bergisch Gladbach
07.10.82
05378004-A0029
Katholische Kirche St. Johannes der Täufer
Herrenstrunden 32, 51465 Bergisch Gladbach
07.10.82
05378004-A0030
Fachwerkhausesemble
Buchmühlenstr. 17
07.10.82
05378004-A0031
Gedenkkreuz auf dem franz. Friedhof
Am Kaiserlichen Kirchhof
24.11.82
05378004-A0032
Alte Kath. Pfarrkirche (Taufkirche)
Alt-Refrath 18, 51427 Bergisch Gladbach
04.01.83
05378004-A0033
Altes Pfarrhaus Sand
Ommerbornstr. 45a, 51465 Bergisch Gladbach
18.10.83
05378004-A0034
Wegekreuz mit Baumanlage
Ecke In der Auen / Bernard-Eyberg-Straße / Beningsfeld 35
06.01.83
05378004-A0035
Kath. Pfarrkirche St. Laurentius
Konrad-Adenauer-Platz 3, 51465 Bergisch Gladbach
21.06.83
05378004-A0036
ehem. Maltesermühle Herrenstrunden
Malteserweg 1
21.06.83
05378004-A0037
Wegekreuz
Breite
"21.06.1983 gelöscht am: 27.06.2000"
05378004-A0038
Haus Steinbreche
Dolmanstr. 17
17.08.83
05378004-A0039
Fachwerkgebäude
Burggraben 4/6
17.08.83
05378004-A0040
erhaltener Teil des Bürgerhauses Bergischer Löwe
Hauptstraße 202, 204, 206
17.08.83
05378004-A0041
Wohnhaus
Bensberger Str. 188, 51469 Bergisch Gladbach
17.08.83
05378004-A0042
Burg Zweiffel
Herrenstrunden 1
17.08.83
05378004-A0043
Wegekreuz
Kierdorf (bei Kierdorf 23)
17.08.83
05378004-A0044
Wegekreuz
Odenthaler Str. 259, 51467 Bergisch Gladbach
17.08.83
05378004-A0045
Wohnhaus
Richard-Zanders-Str. 47, 51469 Bergisch Gladbach
17.08.83
05378004-A0046
Paffrather Mühle
Paffrather Mühle 1
17.08.83
05378004-A0047
Hochkreuz auf dem Friedhof St. Laurentius
Dr.-Robert-Koch-Str.
18.10.83
05378004-A0048
Wegekreuz
Ball 15/17
18.10.83
05378004-A0049
Wegekreuz
(vor dem Haus) Kaule 55
18.10.83
05378004-A0050
Fachwerkgebäude
Fischbachstr. 3
18.10.83
05378004-A0051
Wohnhaus
Richard-Zanders-Str. 29, 51465 Bergisch Gladbach
18.10.83
05378004-A0052
Gaststättengebäude mit Holzkreuz
Maria-Zanders-Anlage 1
18.10.83
05378004-A0053
Fachwerk-
Alte Dombach Nr.1-3, 8, 51465 Bergisch Gladbach
06.12.88
gebäudekomplex, Papiermühle
13
Stadt Bergisch Gladbach
14
Nummerierung
Kurzbezeichnung
Anschrift
Eintragung
05378004-A0054
Wohnhaus
Hebborner Hof 1
18.10.83
05378004-A0055
ehem. Bahnhofsgebäude Gronau
Ecke Hauptstraße / Gronauer MühlenwegHauptstraße 2
18.10.83
05378004-A0056
Bruchsteingebäude
Burggraben 1, 51429 Bergisch Gladbach
04.01.84
05378004-A0057
Fachwerkgebäude
Burggraben 8
04.01.84
05378004-A0058
Wegekreuz
Unterhombach
04.01.84
05378004-A0059
Fachwerkgebäude
Kaule 44/44a
04.01.84
05378004-A0060
Kriegerdenkmal vor dem Schloß
Kadettenstraße
27.03.84
05378004-A0061
Wegekreuz auf dem Grundstück
Im Fronhof 20, 51429 Bergisch Gladbach
27.03.84
05378004-A0062
Fachwerkgebäude
Im Fronhof 21, 51429 Bergisch Gladbach
27.03.84
05378004-A0063
Wegekreuz
Ecke Hauptstr. / Kalkstraße
27.03.83
05378004-A0064
Fachwerkgebäude
Hammermühle 1
"19.11.1984 gelöscht am: 30.09.1997"
05378004-A0065
Wegekreuz
Hebborner Straße
11.12.84
05378004-A0066
Wegekreuz
Kaltenbroich, 51465 Bergisch Gladbach
24.01.85
05378004-A0067
Wegekreuz
Lustheide 44, 51427 Bergisch Gladbach
24.01.85
05378004-A0068
ehem. Pfarrhaus Herkenrath
Im Fronhof 30
30.01.85
05378004-A0069
Fachwerkgebäude Rommerscheider Hof
Rommerscheider Str. 153d
25.01.85
05378004-A0070
Fachwerkgebäude
Rommerscheider Höhe 60/62
28.01.85
05378004-A0071
Kardinal-Schulte-Haus
Overather Str. 53/55, 51429 Bergisch Gladbach
05.02.85
05378004-A0072
Haus Blegge
Paffrather Str. 265, 51469 Bergisch Gladbach
14.03.85
05378004-A0073
Fachwerkgebäude
Gartenstr. 13
gelöscht am: 28.11.1989
05378004-A0074
Wegekreuz
Gronauer Mühlenweg
14.03.85
05378004-A0075
Fachwerkgebäude Halfen
Dombach 1
27.03.85
05378004-A0076
Bruchsteingebäude Halfen
Häuser Dombach 2/ Halfen Dombach
27.03.85
05378004-A0077
Fachwerkgebäude
Hardtknippen 1, 51469 Bergisch Gladbach
27.03.85
05378004-A0078
Haus Lerbach
Haus Lerbach 1, 51469 Bergisch Gladbach
07.01.87
05378004-A0079
Wegekreuz
Lerbacher Weg
27.03.85
05378004-A0080
Fachwerkgebäude
Oberlerbach 1
27.03.85
05378004-A0081
Fachwerkhof
Oberlerbach 2, 52469 Bergisch Gladbach
27.03.85
05378004-A0082
Fachwerkgebäude
Ommerbornstr. 41a, 51465 Bergisch Gladbach
27.03.85
05378004-A0083
Polizeidienstgebäude
Kadettenstraße
"10.04.1985 Übernahme in Nr. 137 am 20.04.1998"
Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplan 2035
- Entwurf -
Nummerierung
Kurzbezeichnung
Anschrift
Eintragung
05378004-A0084
Forstdienstgehöft Steinhaus
05378004-A0085
Wegekreuz
Im Fronhof
25.04.85
05378004-A0086
Wegekreuz
Strassen 80
25.04.85
05378004-A0087
Wohnhaus mit Viehseuchenkreuz
Gartenstr. 31
25.04.85
05378004-A0088
Wohngebäude
Gronauer Waldweg 28, 51469 Bergisch Gladbach
08.05.85
05378004-A0089
Fachwerkgebäude
Im Fronhof 20
08.05.85
05378004-A0090
Fachwerkgebäude
Kley 4
"08.05.1985 gelöscht am 02.08.2000"
05378004-A0091
Fachwerkgebäude
Romaneyer Str. 34
"09.05.1985
22.04.85
gelöscht am: 12.09.2014" 05378004-A0092
Fachwerkgebäude
Unterscheider Weg 53/55, 51467 Bergisch Gladbach
09.05.85
05378004-A0093
österr. Friedhof und Ehrenmal
In der Hardt
31.05.85
05378004-A0094
Wegekreuz
Bärbroicher Str. 10
31.05.85
05378004-A0095
Wegekreuz
Broich 2, 51429 Bergisch Gladbach
31.05.85
05378004-A0096
Wegekreuz
Vürfels 76, 51427 Bergisch Gladbach
31.05.85
05378004-A0097
Wegekreuz
Moitzfeld 46, 51429 Bergisch Gladbach
31.05.85
05378004-A0098
Kath. Pfarrkirche St. Severin Sand
Ommerbornstraße, 51465 Bergisch Gladbach
31.05.85
05378004-A0099
Rochuskapelle Sand
Herkenrather Straße, 51465 Bergisch Gladbach
31.05.85
05378004-A0100
ehem. Friedhof Sand
Ommerbornstraße, 51465 Bergisch Gladbach
31.05.85
05378004-A0101
Fachwerkgebäude
Am Büchelter Hof 1
31.05.85
05378004-A0102
Gierather Mühle
Gierather Mühlenweg 14, 51469 Bergisch Gladbach
31.05.85
05378004-A0103
Gaststättengebäude
Hauptstr. 273, 51465 Bergisch Gladbach
31.05.85
05378004-A0104
Fachwerkgebäude
Burggraben 25
15.10.85
05378004-A0105
Fachwerkgebäude
Burggraben 25a
16.10.85
05378004-A0106
Fachwerkgebäude
Oberhombach 1
16.10.85
05378004-A0107
Fachwerkgebäude
Oberhombach 5, 51429 Bergisch Gladbach
16.10.85
05378004-A0108
Fachwerkgebäude
Rommerscheider Höhe 60b/c, 51465 Bergisch Gladbach
16.10.85
05378004-A0109
Hofanlage
Schiff 1-5
22.10.85
05378004-A0110
Wegekreuz
Branderhof
31.01.86
05378004-A0111
7 Fußfälle
Kath. Pfarrkirche St. Antonius Abbas
31.01.86
05378004-A0112
12 Grabkreuze
Kath. Pfarrkirche St. Anonius Abbas
31.01.86
05378004-A0113
Gaststättengebäude
Kaule 55
31.01.86
05378004-A0114
Fachwerkgebäude
An der Eiche 1, 51469 Bergisch Gladbach
31.01.86
05378004-A0115
Fachwerkgebäude
An der Eiche 2, 51469 Bergisch Gladbach
31.01.86
05378004-A0116
Fachwerkgebäude
An der Eiche 3, 51469 Bergisch Gladbach
31.01.86
05378004-A0117
Fachwerkgebäude
An der Eiche 4
31.01.86 15
Stadt Bergisch Gladbach
16
Nummerierung
Kurzbezeichnung
Anschrift
Eintragung
05378004-A0118
Fachwerkgebäude
An der Eiche 5, 51469 Bergisch Gladbach
31.01.86
05378004-A0119
Fachwerkgebäude
An der Eiche 6
31.01.86
05378004-A0120
Fachwerkgebäude
An der Eiche 7, 51469 Bergisch Gladbach
31.01.86
05378004-A0121
Fachwerkgebäude
Am Broich 19
18.03.86
05378004-A0122
Wohngebäude
Hauptstr. 17, 51465 Bergisch Gladbach
19.03.86
05378004-A0123
Fachwerkgebäude
Hammermühle 4, 5 und 6, 51465 Bergisch Gladbach
18.03.86
05378004-A0124
Fachwerkgebäude
Hammermühle 2
18.03.86
05378004-A0125
Fachwerkgebäude
Unterholz 3
gelöscht am: 23.04.1987
05378004-A0126
Fachwerkhof
Büchel 18, 51465 Bergisch Gladbach
07.07.86
05378004-A0127
Fachwerkgebäude
Uhlweg 2
05.08.86
05378004-A0128
Fachwerkgebäude
Uhlweg 4, 51429 Bergisch Gladbach
05.08.86
05378004-A0129
Erzabbauanlage mit Förderturm
Broicher Straße
gelöscht am 25.07.1989
05378004-A0130
Kath. Pfarrkirche Hl. Dreikönige Hebborn
Odenthaler Straße
27.11.86
05378004-A0131
Verschiefertes Fachwerkgebäude
Hauptstr. 133
27.11.86
05378004-A0132
Gaststättengebäude Am Bock
Konrad-Adenauer-Platz 2, 51465 Bergisch Gladbach
27.11.86
05378004-A0133
ehem. Kalkofenanlage (Kalköfen Cox)
Paffrather Straße/J-W-Lindlar-Str.
07.01.87
05378004-A0134
Fachwerkgebäude
Ommerbornstr. 64
11.02.87
05378004-A0135
Haus Offermann
Hundsiefen 5, 51429 Bergisch Gladbach
11.02.87
05378004-A0136
Neues Schloß Bensberg
Kadettenstraße / Schloßstraße, 51429 Bergisch Gladbach
30.06.88
05378004-A0137
Gaststättengebäude
Hauptstr. 316
03.10.88
05378004-A0138
Freibad Herrenstrunden, Eingangsgebäude u. anschl. 1geschossige Trakte
Kürterener Straße 339
02.12.88
05378004-A0139
Wegekreuz
Gut Schiff
06.12.88
05378004-A0140
Villengebäude
Eichenhainallee 24
24.11.89
05378004-A0141
(Doppel-)Wohnhaus
Waldgürtel 5
24.11.89
05378004-A0142
(Doppel-)Wohnhaus
Waldgürtel 7, 51427 Bergisch Gladbach
24.11.89
05378004-A0143
Wohnhaus
Bensberger Str. 66
24.11.89
05378004-A0144
Wohnhaus
Eichenhainallee 57, 51427 Bergisch Gladbach
15.05.90
05378004-A0145
Villengebäude
Parkstr. 18, 51427 Bergisch Gladbach
15.05.90
05378004-A0146
Villengebäude
Parkstr. 6, 51427 Bergisch Gladbach
15.05.90
05378004-A0147
ehem. ev. Friedhof unweit der ev. Gnadenkirche
Hauptstraße
06.11.90
05378004-A0148
Fachwerkgebäude
Handstr. 270 / 272
20.02.91
Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplan 2035
- Entwurf -
Nummerierung
Kurzbezeichnung
Anschrift
Eintragung
05378004-A0149
Kalkofenanlage Steinbruch Zillerstal
Hauptstr. 292a, 51465 Bergisch Gladbach
20.02.91
05378004-A0150
Villengebäude
Kastanienallee 9
30.07.91
05378004-A0151
Villengebäude
Kardinal-Schulte-Str. 26, 51429 Bergisch Gladbach
08.08.91
05378004-A0152
Villengebäude
Parkstr. 40, 51427 Bergisch Gladbach
30.07.91
05378004-A0153
Wandbild "Lebensfreude" im Stadthaus
An der Gohrsmühle
25.06.92
05378004-A0154
Wohngebäude
Buchenallee 9, 51427 Bergisch Gladbach
25.06.93
05378004-A0155
Wohnhaus
Eichenhainallee 29
23.06.93
05378004-A0156
Wohngebäude
Paffrather Str. 42, 51465 Bergisch Gladbach
25.06.93
05378004-A0157
Wohngebäude
Am Mühlenberg 15
23.06.97
05378004-A0158
Kriegerehrenmal
Lückerath
25.03.98
05378004-A0159
Max-Bruch-Denkmal
Ecke Höhenweg/Margaretenhöhe
25.08.00
05378004-A0160
Rosengarten
Ecke Odenthaler Straße/Am Broich
19.09.01
05378004-A0161
Wohnhaus
Alter Schulweg 13
19.11.01
05378004-A0162
Belgische Schule
Taubenstraße 11/13
17.07.03
05378004-A0163
Backsteinhaus
Höhenweg 10, 51465 Bergisch Gladbach
21.02.05
05378004-A0164
Wohngebäude "Marienhof"
Am Kuhlerbusch 8, 8a und 10
06.12.05
05378004-A0165
Fachwerkgebäude Gut an der Linde
Diakonissenweg 19
04.06.07
05378004-A0166
Herz Jesu Kirche
Altenberger-Dom-Str. 140, 51467 Bergisch Gladbach
19.10.07
05378004-A0167
Fachwerkhaus
Reiser 48, 51429 Bergisch Gladbach
12.12.07
05378004-A0168
Wohnhaus
Richard-Zanders-Str. 53, 51469 Bergisch Gladbach
25.02.11
05378004-A0169
Kinder-u.Jugenddorf Bethanien
Neufeldweg 26
13.05.11
05378004-A0170
Herkenrather Tor
Herrenstrunden 10, 51465 Bergisch Gladbach
08.07.11
05378004-A0171
Wohngebäude
Hauptstraße 303, 51465 Bergisch Galdbach
28.10.11
05378004-A0172
Stellwerk Gf Tannenbergstraße
Tannenbergstraße 36
01.04.14
05378004-A0173
Wirtschaftshof der Burg Zweiffel
Herrenstrunden 4, 51465 Bergisch Gladbach
01.04.14
05378004-A0174
Zeltkirche Kippekausen Am Rittersteg 1, 51429 Bergisch Gladbach
10.12.14
05378004-A0175
Gedenkstein der Vertriebenen
Forumpark
16.04.15
05378004-A0176
Wohnhaus mit Vorgarten ohne Garage
Broicher Straße 40
16.04.15
05378004-A0177
Ehemaliges Pfarrhaus
Herrenstrunden 28, 51465 Bergisch Gladbach
09.06.15
05378004-A0178
Katholische Kirche St. Maria Königin
Kiebitzstraße 22, 51427 Bergisch Gladbach
gelöscht am 29.09.2016
05378004-A0179
ehem. Volksschule/ "rote Schule" Heidkamp
Bensberger Straße 133, 51469 Bergisch Gladbach
28.01.16
17
Stadt Bergisch Gladbach Nummerierung
Kurzbezeichnung
Anschrift
Eintragung
05378004-A0180
ehem. Volksschule/ ehem. Amtsgericht Bensberg
Schloßstraße 23, 51429 Bergisch Gladbach
15.02.16
05378004-A0181
Wohnhaus Gronauer Waldweg 37
Gronauer Waldweg 37
02.03.16
05378004-A0182
Pfarrhaus, Mülheimer Straße 209
Mülheimer Str. 209
03.05.16
05378004-A0183
Villa Offermann
Wipperfürther Straße 10-14
17.05.16
05378004-A0184
Fachwerkkotten
Oberdreispringen 29
28.06.16
05378004-A0185
Wohnhaus An der Tent 2
An der Tent 2
29.08.16
05378004-A0186
ehem. Villa Bopp
Richard-Zanders-Straße 49
05.10.16
05378004-A0187
Villa Bopp
Talweg 3
05.10.16
05378004-A0188
Haus Allexi (ehem. Gut an der Poelen)
Eichelstraße 13-15
08.06.17
05378004-A0189
ehem. Beamtenwohnhaus
Bensberger Straße 92
17.08.17
05378004-A0190
Fachwerkwohnhaus, Weyerhof 5-7
Weyerhof 5-7
05.10.17
05378004-A0191
Kirche und Pfarrbauten Im Hain 10/ Kiebitzstraße 22 St. Maria Königin
19.10.17
Tabelle A1 : Anhang 5: Baudenkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach (eigene Darstellung auf Basis der Daten der Stadt Bergisch Gladbach)
18
Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplan 2035
- Entwurf -
Anhang 3: Bodendenkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach Denkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach Teil B - Ortsfeste Bodendenkmäler (Die Denkmalliste wird seitens der verantwortlichen Denkmalschutzbehörden laufend fortgeschrieben). Nummerierung
Kurzbezeichnung
Anschrift
Eintragung
05378004-B0001
Motte Kippekausen
Refrath
07.10.82
05378004-B0002
zwei Grabhügel
Bensberg-Honschaft
11.07.83
05378004-B0003
Bergbaugebiet
Bensberg-Honschaft
20.12.83
05378004-B0004
Deutzer Weiher
Gronau
02.01.84
05378004-B0005
Ringwall Erdenburg
Bensberg-Freiheit
06.06.84
05378004-B0006
Steinbruch Rosenthaler Weg
Sand
15.07.86
05378004-B0007
Steinbruch Grubenfeld, In der Schlade
Combüchen
15.07.86
05378004-B0008
Steinbruch Büchel/ Großbüchel
Combüchen
15.07.86
05378004-B0009
Steinbruch Großbüchel
Combüchen
10.11.87
05378004-B0010
Quecksilberbergbaugebiet Bensberg
Bensberg-Freiheit
03.02.88
05378004-B0011
Paffrather Mühle, Mühlenstraße
Paffrath
05378004-B0012
Ehemalige Pulvermühle
Sand
10.07.95
05378004-B0013
Hohlwegesystem
Bensberg-Freiheit / Sand
11.06.96
05378004-B0014
Grube Blücher
Herkenrath, Bberg-Freiheit, BbergHonschaft, Sand
01.10.97
05378004-B0015
Kirchenwüsung St. Severin, Kirchhof Sand
Sand
16.11.04
05378004-B0016
Bodendenkmal Kalköfen Cox
Paffrather Str./J-W-Lindlar Str.
04.06.07
05378004-B0017
Kirche St.Johann Baptist Herrenstrunden
Gem. Sand, Flr 2
26.11.10
05378004-B0018
Johanniter/Malteser Kommende/Ballei Herrenstrunden
Gem. Sand, Flur 2
25.02.11
05378004-B0019
Burg Zweiffel, Wasserburg
Herrenstrunden 1
01.02.12
05378004-B0020
Motte Beningsfeld
Beningsfeld
05378004-B0021
Hoverhof
"Hover Hof in 51467 Bergisch Gladbach" Gemarkung: Paffrath Flur: 28 Flurstück: 282, 283, 284, 306, 315, 365, 391, 392, 394, 395, 712, 729, 732, 807, 808, 809, 810, 811, 813, 814, 815, 816, 817
10.12.14
05378004-B0022
Grube Berzelius
"Gemarkung Bensberg-Honschaft Herkenrath " Flur 4 6 Flurstück 1079, 1080*, 1085*, 1086*, 1087* 493*, 692*, 1308* (die Flurstücke* sind nur in Teilbereichen betroffen, siehe Karte)
10.12.14
Tabelle A2: Anhang 6: Bodendenkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach (eigene Darstellung auf Basis der Daten der Stadt Bergisch Gladbach) 19
Stadt Bergisch Gladbach Anhang 4: Liste der beweglichen Denkmäler der Stadt Bergisch Gladbach Denkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach Teil C - Bewegliche Denkmäler (Die Denkmalliste wird seitens der verantwortlichen Denkmalschutzbehörden laufend fortgeschrieben). Nummerierung
Kurzbezeichnung
Anschrift
Eintragung
05378004-C0001
2 Sandsteinsarkophage
seit 1992: Sandbüchel 49
19.03.86
Tabelle A3: Anhang 7: Liste der beweglichen Denkmäler der Stadt Bergisch Gladbach (eigene Darstellung auf Basis der Daten der Stadt Bergisch Gladbach)
Anhang 5: Liste der Denkmalbereiche der Stadt Bergisch Gladbach Denkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach Teil D - Denkmalbereiche (Die Denkmalliste wird seitens der verantwortlichen Denkmalschutzbehörden laufend fortgeschrieben). Nummerierung
Kurzbezeichnung
Anschrift
Eintragung
05378004-D0001
Alt-Frankenforst
25.08.94
05378004-D0002
Gartensiedlung Gronauer Wald
29.03.11
Tabelle A4: Anhang 8: Liste der Denkmalbereiche der Stadt Bergisch Gladbach (eigene Darstellung auf Basis der Daten der Stadt Bergisch Gladbach)
20
Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplan 2035
- Entwurf -
Anhang 6: Sortimentsliste Bergisch Gladbach Kurzbezeichnung nach Sortiment
Nr. nach WZ 2008
Bezeichnung nach WZ 2008
Augenoptik
47.78.1
• Augenoptiker
Bekleidung* (ohne Sportbekleidung)
47.71
• Einzelhandel mit Bekleidung
Bücher*
47.61 und 47.79.2
• Einzelhandel mit Büchern
Zentrenrelevante Sortimente
• Antiquariate Computer (PC-Hardware und -Software)*
47.41
• Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Elektrohaushaltsgeräte (nur Kleingeräte)*
aus 47.54
• Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten (daraus Einzelhandel mit Elektrokleingeräten einschließlich Näh- und Strickmaschinen)
Foto/Optik*
47.78.2
• Einzelhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen (ohne Augenoptiker)
Glas/Porzellan/Keramik*
47.59.2
• Einzelhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren
Haus-/Bett-/Tischwäsche
aus 47.51
• Einzelhandel mit Textilien (daraus Einzelhandel mit Haus- und Tischwäsche, zum Beispiel Hand-, Badeund Ge-schirrtücher, Tischdecken, Stoffservietten, Bettwäsche)
Heimtextilien/Gardinen
aus 47.53 und aus 47.51
• Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelä-gen und Tapeten (daraus nur Einzelhandel mit Vorhängen und Gardinen) • Einzelhandel mit Textilien (daraus Einzelhandel mit Dekorations- und Möbelstoffen, dekorative Decken und Kissen, Stuhl- und Sesselauflagen und ähnliches)
Hausrat
aus 47.59.9
• Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen anderweitig nicht genannt (daraus Einzelhandel mit Hausrat aus Holz, Metall und Kunststoff, zum Beispiel Besteck und Tafelgeräte, Koch- und Bratgeschirr, nicht elektrische Haushaltsgeräte; sowie Einzelhandel mit Haushaltsartikeln und Einrichtungsgegenständen anderweitig nicht genannt)
Kurzwaren/ Schneidereibedarf/ Handarbeiten
aus 47.51
• Einzelhandel mit Textilien (daraus nur: Einzelhandel mit Kurzwaren, zum Beispiel Nähnadeln, handelsfertig aufgemachte Näh-, Stopf und Handarbeitsgarne, Knöpfe, Reiß-verschlüsse sowie Einzelhandel mit Ausgangsmaterial für Handarbeiten zur Herstellung von Teppichen und Stickereien)
Medizinische und orthopädische Geräte*
47.74
• Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
Musikinstrumente und Musikalien
47.59.3
• Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien
Papier/Büroartikel/Schreibwaren*
47.62.2
• Einzelhandel mit Schreib- und Papierwaren, Schulund Büroartikeln
47.72
• Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren
Zentrenrelevante Sortimente Schuhe, Lederwaren*
21
Stadt Bergisch Gladbach Spielwaren*
47.65
• Einzelhandel mit Spielwaren
Sport-* und Campingartikel (ohne Campingmöbel, Anglerbedarf und Boote)
aus 47.64.2
• Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel, Anglerbedarf und ohne Boote)
Telekommunikationsartikel*
47.42
• Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten
Teppiche (ohne Teppichböden)
aus 47.53
• Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten (daraus Einzelhandel mit Teppichen, Brücken und Läufern)
Uhren/Schmuck*
47.77
• Einzelhandel mit Uhren und Schmuck
Unterhaltungselektronik*
47.43 und 47.63
• Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik • Einzelhandel mit bespielten Ton- und Bildträgern
Waffen/Jagdbedarf/ Anglerbedarf
aus 47.78.9 und aus 47.64.2
• Sonstiger Einzelhandel anderweitig nicht genannt (daraus nur Einzelhandel mit Waffen und Munition) • Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (daraus nur Anglerbedarf)
Wohneinrichtungsbedarf (ohne Möbel), Bilder/ Poster/ Bilder-rahmen/ Kunstgegenstände
47.78.3 und aus 47.59.9
• Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, kunstge-werblichen Erzeugnissen, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikeln • Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen anderweitig nicht genannt (daraus nur: Einzelhandel mit Holz-, Kork-, Korb- und Flechtwaren)
Zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente Blumen
aus 47.76.1
• Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien und Düngemitteln (daraus nur Blumen)
Drogerie, Kosmetik/ Parfümerie*
47.75
• Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körper-pflegemitteln
Nahrungs- und Genussmittel*
47.2
• Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen)
Pharmazeutische Artikel (Apotheke)
47.73
• Apotheken
Zeitungen/Zeitschriften
47.62.1
• Einzelhandel mit Zeitschriften und Zeitungen
Nicht zentrenrelevante Sortimente Baumarkt-Sortiment im engeren Sinne
47.52 und aus 47.53 und • Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, aus 47.59.9 und aus Bau- und Heimwerkerbedarf 47.78.9 • Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten (daraus nur Einzelhandel mit Tapeten und Fußbodenbelägen) • Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen (daraus nur Einzelhandel mit Sicherheitssystemen wie Verriegelungs-einrichtungen und Tresore) • Sonstiger Einzelhandel anderweitig nicht genannt (daraus Einzelhandel mit Heizöl, Flaschengas, Kohle und Holz)
Bettwaren
aus 47.51
• Einzelhandel mit Textilien (daraus nur Einzelhandel mit Matratzen, Steppdecken unter anderem Bettdecken, Kopfkissen unter anderem Bettwaren)
Elektrohaushaltsgeräte (nur Großgeräte)
aus 47.54
• Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten (NUR Einzelhandel mit Elektrogroßgeräten wie Wasch-, Bügel- und Geschirrspülmaschinen, Kühlund Gefrierschränken und -truhen)
22
Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplan 2035
- Entwurf -
Fahrräder und Zubehör
47.64.1
• Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör
Kfz- und Motorradzubehör**
45.32 und aus 45.40
• Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör • Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör (daraus nur Einzelhandel mit Teilen und Zubehör für Krafträder)
Leuchten/Lampen
aus 47.59.9
• Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen anderweitig nicht genannt (daraus nur: Einzelhandel mit Lampen und Leuchten)
Möbel
47.59.1 und aus 47.79.1
• Einzelhandel mit Wohnmöbeln • Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken Teppichen
Pflanzen/Samen
aus 47.76.1
• Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien und Düngemitteln (daraus nicht: Blumen)
Sport- und Campingartikel (nur Boote)
aus 47.64.2
• Einzelhandel mit Sport- und Campingartikeln (daraus nur Boote)
Zoologischer Bedarf und lebende Tiere
47.76.2
• Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden Tieren
Tabelle A5: Anhang 9: Sortimentsliste Bergisch Gladbach („Bergisch Gladbacher Liste“) (eigene Darstellung auf Basis der Daten der Stadt Bergisch Gladbach)
Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung Oktober 2013; Stadt + Handel 2009; * zentren- beziehungsweise nah-versorgungsrelevante Sortiment gemäß LEP (E) (Anlage 1); ** Handel mit Kraftfahrzeugen und Motorrädern wird nicht als Einzelhandel im engeren Sinne dieses Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts gefasst; WZ 2008 = Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistisches Bundesamtes, Ausgabe 2008.
23
Stadt Bergisch Gladbach Anhang 7: Flächensteckbriefe Die folgenden Steckbriefe enthalten Flächen, die als gewerbliche und gemischte Bauflächen, als Sondergebiete sowie als Wohnbauflächen im Entwurf des Flächennutzungsplanes neu dargestellt werden. Die Steckbriefe dokumentieren die Ergebnisse der städtebaulichen Und umweltbezogenen Bewertung zu den Flächen. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Flächennutzungsplan wurden weitere Flächen untersucht. Die entsprechenden Flächenbewertungen können dem Anhang der Begründung des Flächennutzungsplan-Vorentwurfes sowie den Unterlagen zu den Ausschussitzungen der verschiedenen Fachausschüsse der Stadt Bergisch Gladbach entnommen werden In erster Linie ist hier auf Anlage 1 zur Drucksachennummer 0196/2017 "Vorschläge der Verwaltung für den Entwurf des Flächennutzungsplans Bergisch Gladbach 2035" der gemeinsamen Sitzung des Flächennutzungsplanausschusses und des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses am 8. März 2017 hinzuweisen, in der die vorgebrachten Anregungen aller Träger öffentlicher Belange sowie aller Bürgerinnen und Bürger aus der Frühzeitigen Beteiligung zu allen bis dahin vorgeschlagenen Flächen vorgestellt wurden. Um die Potenzialflächen eindeutig wiedererkennen zu können, wird eine Beschriftung nach folgendem Schema hinzugefügt: Zwei Buchstaben für den Stadtteil (statistische Gliederung - Abkürzungen entsprechend folgender Tabelle) gefolgt von einer Ziffer. Dem schließt sich eine Ortsbezeichnung (meist aufgrund von benachbarten Straßennamen im Bestand) an. Abkürzung
Stadtteil
Abkürzung
Stadtteil
Abkürzung Stadtteil
As
Asselborn
Lu
Lustheide
Ar
Alt Refrath
Bb
Bärbroich
Mo
Moitzfeld
Be
Bensberg
Bo
Bockenberg
Nu
Nußbaum
Ha
Hand
Fr
Frankenforst
Re
Refrath
Hs
Herrenstrunden
Gr
Gronau
Ro
Romaney
Ka
Kaule
He
Hebborn
Sa
Sand
Ki
Kippekausen
Hk
Heidkamp
Sc
Schildgen
Lü
Lückerath
Hr
Herkenrath
Pa
Paffrath
Kb
Katterbach
St
Stadtmitte
In den blau markierten Stadtteilen (rechte Spalten) sind keine Neudarstellungen verblieben. Diese werden hier der Vollständigkeit halber aufgeführt. Tabelle A6:
Anhang 10: Übersicht der Abkürzungen für Flächenbezeichnungen (eigene Darstellung)
Gewerblichen Potenzialflächen wird ein »G-« vorangestellt. Daran werden, wie bei Wohnsiedlungsflächen, die Abkürzung des Stadtteils sowie eine Ziffer angehangen. Die Ortsbezeichnungen der gewerblichen Potenzialflächen entsprechen den Flächenbezeichnungen des kreisweiten Gewerbeflächenkonzeptes. Aufgrund von unterschiedlichen Ursachen (etwa: Flächen wurden als Reserveflächen näher untersucht, für die weitere Untersuchung verworfen oder mit anderen Flächen zusammengelegt) besitzen die Potenzialflächen keine durchgängige Ziffernfolge (mehr). Fehlende Ziffern von Steckbriefen verweisen grundsätzlich auf weitere Flächen, die im Verfahren vorab verworfen wurden. Die ursprüngliche Ziffernfolge wurde beibehalten, um eine einheitliche Identifizierung während des gesamten Bearbeitungsprozesses sicher zu stellen. 24
Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplan 2035 Anhang 7a:
- Entwurf -
Steckbriefe neue Wohnbauflächen (auch gemischte Bauflächen)
Die Kriterien zur Bewertung der Wohnbauflächen basieren auf einer eigenen Bewertungen im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Kriterium
gut
durchschnittlich
mäßig
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial) Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
≤ 300m
301 bis 600 m
> 600 m
Nähe zu Kindertagesstätte
≤ 500m
501 bis 1.000 m
> 1.000 m
Nähe zu Grundschulen
≤ 750m
751 bis 1500 m
> 1.500 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
≤ 1.000m
1.001 bis 2.000 m
> 2.000 m
IInfrastruktur (Verkehr und Entsorgung) Anbindung an Straßennetz
gegeben
-
nicht gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
≤ 300 m
300 bis 600 m
> 600 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
mehrere Linien
ein Linie
-
Nähe zur SPNV-Anbindung
≤ 1.000 m
1.000 bis 2.000 m
> 2.000 m
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssysteme (Wasser)
Vorhandene Anlagen ohne Einschränkungen nutzbar
Vorhandene Anlagen nur mit Einschränkungen nutzbar
Entwässerung nicht über vorhandene Anlagen gesichert
gegeben
bedingt gegeben
nicht gegeben*
Gewerbe
> 200 m
100 bis 200 m
≤ 100 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
> 200 m
100 bis 200 m
≤ 100 m
Verkehrswege
> 200 m
100 bis 200 m
≤ 100 m
Sportstätten
> 200 m
100 bis 200 m
≤ 100 m
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
* Flächen ohne Einbindung in die Ortsstruktur sind in den Neudarstellungen des Flächennutzungsplanes nicht enthalten Tabelle A7:
Anhang 10a: Bewertungsschema gemischte Bauflächen und Wohnbauflächen (eigene Darstellung)
Erläuterung der Farbskala gute Eignung der städtebaulichen Kriterien beziehungsweise geringe bis durchschnittliche Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter durchschnittliche Eignung der städtebaulichen Kriterien beziehungsweise durchschnittliche, mäßige Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter mäßig Eignung der städtebaulichen Kriterien beziehungsweise durchschnittliche bis hohe Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Hinzuweisen ist darauf, dass die Abstände als Luftlinie von Infrastruktureinrichtungen/Immissinsorten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze gemessen wurden. Die Bewertung der einzelnen Kriterien mittels der Farbskala dazu dient, eine erste Orientierung zur Bewertung der jeweiligen Fläche zu erhalten. Im Rahmen der Gesamtabwägung wurden einzelne Kriterien stärker gewichtet. Eine einzelne rote Bewertung kann durch andere gute Bewertungen ausgeglichen werden. 25
Stadt Bergisch Gladbach As2 - Unterheide Beschreibung/Daten Lage:
Asselborn
Größe Teilfläche:
8,4 ha als Neudarstellung, davon 1,2 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche, landwirtschaftliche Solitäre
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Flächen, bewaldete Flächen
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich, Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich überlagert mit Landschaftsschutzfunktion
FNP:
Fläche für die Landwirtschaft, teilweise Wohnfläche
Bebauungsplan:
–
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
As2
Gesamturteil Herkenrath weist hohe Entwicklungspotenziale auf, da es von Freiraum umgeben ist und anders als die zentraler/westlicher gelegenen Stadtteile in den vergangenen Jahren nicht gewachsen ist. Mit der geplanten Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 (und dem Vorlaufbetrieb durch leistungsfähige Buslinien) wird die Attraktivität des Stadtteils wachsen, gleichzeitig stellt sie einen wichtigen Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Mobilitätsnetzes im Osten der Stadt dar. Das Wachstum Herkenraths soll vornehmlich im Osten – wo auch die Stadtbahnlinie verläuft – stattfinden, der Trassenverlauf der geplanten Stadtbahnlinie 1 ist somit im Rahmen des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Unterheide liegt zwar im nördlichen Ausläufer Herkenraths, ist aber ein attraktiver Standort für ruhiges, ländliches Wohnen. Die Infrastruktureinrichtungen des Stadtteils Herkenrath sind nur zum Teil noch fußläufig, ansonsten jedoch gut mit dem Fahrrad erreichbar. Die Entfernungen der nächsten Nahversorgungseinrichtung sowie zur nächsten Bahn-Haltestelle sind aufgrund der ansonsten gegebenen Anbindung der Fläche vertretbar. Die Bebauung arrondiert die Bestandsbebauung und ist so zugeschnitten, dass sie – gemeinsam mit As4 -insbesondere mehrere nach Osten weisende Bebauungsansätze integriert, die auch zu ihrer Erschließung genutzt werden können.
26
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Waldrandzone
•
Grundwasserneubildungsrate und Abstände zu Quellbereichen
•
Begrünungskonzept
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Auswirkungen der geplanten Streckenführung der Linie 1 (Breite der Trasse, Lärmschutz, Elektromagnetische Felder, Erschütterungen)
•
Berücksichtigung der vorhandenen Gastrasse
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfAs2 He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 1.050 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 700 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 850 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 850 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 75 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
eine Linie
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 4.150 m
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung nur über Einleitstelle mit vorheriger Rückhaltung möglich
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
Westen: Gewerbegebiet Herkenrath < 100 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
Süden: landwirtschaftlicher Betrieb < 200 m
Verkehrswege
L 289 Braunsberg < 100 m
Sportstätten
> 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
überwiegend Grünlandnutzung; rückwärtige Gartenbereiche sowie ein Fichtenbestand im westlichen Teil; im Nordosten grenzt Wald an
Schutzwürdigkeit
Überwiegend Landschaftsschutzgebiet; im Westen: kartiertes Biotop (Obstwiese), allerdings nicht mehr vorhanden
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Keine planungsrelevanten Arten zu erwarten bzw. im Fundortkataster des LANUV kartiert.
Boden Bodenschutzwürdigkeit
teilweise sehr schutzwürdige Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
Keine Oberflächengewässer, östlich angrenzend: Quellgebiete
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt; geringe klimawirksame Funktion
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Überwiegend im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; nördlich Wanderweg vorbeiführend
Landschaftsbild
Fernwirkung durch Kuppenlage
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Belastung durch Gewerbe und landwirtschaftlichen Betrieb, Konflikt durch künftigen Schienenverkehr
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
Elektromagnetische Felder durch 10 kV- Leitung, Umsetzung der geplanten Stadtbahntrasse führt ggf. zu zusätzlichen Immissionen
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
südlich alte Siedlungsstelle Unterheider Weg
27
Stadt Bergisch Gladbach As4 - Oberheide Beschreibung/Daten Lage:
Asselborn
Größe Teilfläche:
5,6 ha als Neudarstellung, davon 4,5 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche, landwirtschaftliche Solitäre
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Flächen, bewaldete Flächen
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich, Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich
FNP:
Fläche für die Landwirtschaft, teilweise Wohnfläche
Bebauungsplan:
östlicher Teil (kleines Teilstück): Nr. 4243
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
As4
Gesamturteil
28
Herkenrath weist hohe Entwicklungspotenziale auf, da es von Freiraum umgeben ist und anders als die zentraler/westlicher gelegenen Stadtteile in den vergangenen Jahren nicht gewachsen ist. Mit der geplanten Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 (und dem Vorlaufbetrieb durch leistungsfähige Buslinien) wird die Attraktivität des Stadtteils wachsen, gleichzeitig stellt sie einen wichtigen Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Mobilitätsnetzes im Osten der Stadt dar. Das Wachstum Herkenraths soll vornehmlich im Osten – wo auch die Stadtbahnlinie verläuft – stattfinden, der Trassenverlauf der geplanten Stadtbahnlinie 1 ist somit im Rahmen des Bebauungsplanes zu berücksichtigen.
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:
Oberheide liegt nordöstlich des Zentrums von Herkenrath und ist ein attraktiver Standort für ruhiges, ländliches Wohnen. Die Infrastruktureinrichtungen des Stadtteils Herkenrath sind fußläufig erreichbar. Die Bebauung arrondiert die Bestandsbebauung und ist so zugeschnitten, dass sie – gemeinsam mit As2 -insbesondere mehrere nach Osten weisende Bebauungsansätze integriert, die auch zu ihrer Erschließung genutzt werden können. Im Bebauungsplan ist die Schallproblematik des westlich angrenzenden Sportplatzes zu berücksichtigen und der landwirtschaftliche Betrieb ist in die Konzeption einzubeziehen.
•
Waldabstand und Durchgrünung
•
Grundwasserneubildungsrate, Abstand zum Quellbereich
•
ausreichender Abstand zur Hofanlage
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
•
Auswirkungen der geplanten Streckenführung der Linie 1 (Breite der Trasse, Lärmschutz, elektromagnetische Felder, Erschütterungen)
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfAs4 He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 800 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 600 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 700 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 700 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 20 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
1 Buslinie
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 4.000 m Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Regenwasser-Entwässerung nur teilweise über öffentliche Kanalisation möglich, für östlichen Bereich ist eine neue Einleitstelle oder Versickerung notwendig
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
Nordwesten: Gewerbegebiet Herkenrath < 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
landwirtschaftlicher Betrieb innerhalb der Potenzialfläche
Verkehrswege
L 329 Bärbroicher Straße < 100 m
Sportstätten
Osten: Sportplatz < 100 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
überwiegend Grünlandnutzung, kleinere Gehölzflächen, Gärten, Einzelgehölze; hohe Biotoptypen-Vielfalt, strukturreich
Schutzwürdigkeit
größtenteils Landschaftsschutzgebiet
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
keine planungsrelevanten Arten zu erwarten bzw. im Fundortkataster des LANUV kartiert. Arten der offenen Feldflur, z.B. Kiebitz konnten nicht nachgewiesen werden. Der Komplex aus dörflicher Siedlungsrandlage und Feldflur bietet nur Allerweltsarten ein durchschnittliches Lebensraumangebot.
Boden Bodenschutzwürdigkeit
teilweise sehr schutzwürdige Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
nordöstlich angrenzend: Quellbereich
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt; geringe klimawirksame Funktion
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
überwiegend im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; ausgewiesene Wanderwege südlich, östlich und nördlich entlang des Plangebietes
Landschaftsbild
kaum Fernwirkung, aber typisch bergisch/bäuerliche Siedlungsstruktur
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Belastung durch Straßenverkehr, Konflikte durch Sportanlagen; Konflikt durch künftigen Schienenverkehr
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
elektromagnetische Felder durch 10 kV- Leitung, Geruch- und Staubbelästigungen landwirtschaftliche Nutzung, Umsetzung der geplanten Stadtbahntrasse führt ggf. zu zusätzlichen Immissionen
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
daneben alte Siedlungsstelle Oberheide
29
Stadt Bergisch Gladbach Bb1 - Ottoherscheid Beschreibung/Daten Lage:
Bärbroich West
Größe Teilfläche:
1,2 ha als Neudarstellung, davon 1,2 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Flächen, bewaldete Flächen, Splittersiedlungen
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Waldbereiche
FNP:
Fläche für die Landwirtschaft
Bebauungsplan:
–
Landschaftsplan:
im Westen: Landschaftsschutzgebiet; Osten: ohne Schutzausweisung
Bb1
Gesamturteil
30
Die Baufläche liegt südlich der Bärbroicher Straße in der Ortslage Bärbroich. Diese liegt zwar peripher, ist aber ein attraktiver Standort für ruhiges, ländliches Wohnen. Die Infrastruktureinrichtungen im Kern von Herkenrath sind gut mit dem Fahrrad sowie über 1 Buslinie erreichbar. Perspektivisch wird der Ausbau der Linie 1 dieses Gebiet besser mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschließen. Eine bauliche Entwicklung in Bärbroich kommt nur im Rahmen der Eigenentwicklung in Betracht. Vor diesem Hintergrund sind die Abstände zu Infrastrukturen, zum ÖNPV und zur nächsten Nahversorgungseinrichtung zu bewerten.
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:
Mit der Baufläche erhält die Bärbroicher Straße auch im Westen der Ortslage eine beidseitige Bebauung; die Planung nutzt insofern eine vorhandene Erschließungsanlage sinnvoll aus und arrondiert die Siedlungsfläche. Auf der heute größtenteils landwirtschaftlich genutzten und Fläche ist, wie in der Umgebung, eine Bautiefe vorgesehen.
•
Quellabstand
•
ausreichender Abstand Hofanlage
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Artenschutz
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfBb1 He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 1.750 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 1.700 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 1.750 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 1.750 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
20 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
1 Buslinie
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 4.500 m
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
landwirtschaftlicher Betrieb < 100 m
Verkehrswege
L 329 Bärbroicher Straße < 100 m
Sportstätten
Schützenheim, Schützenplatz rund 150 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
teils Grünland, teils Gärten bzw. Gehölze
Schutzwürdigkeit
westlich der Straße Ottoherscheid: Landschaftsschutzgebiet, ansonsten keine Schutzgebietsausweisung
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Keine planungsrelevanten Arten zu erwarten bzw. im Fundortkataster der LANUV kartiert. Die Bedeutung der Fläche als Jagdrevier für Fledermäuse (alte Schule in Bärbroich) und für Greifvögel (z. B. Rotmilan) ist im Bebauungsplanverfahren zu klären.
Boden Bodenschutzwürdigkeit
größtenteils sehr schutzwürdige Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
keine Oberflächengewässer, südöstlich des Plangebietes Quellbereich des Kotzbaches
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima; geringe klimawirksame Funktion
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; Wanderwege führen über die Straße Ottoherscheid
Landschaftsbild
Landschaftsbild nur örtlich wirksam
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Konflikte durch Straßenverkehr sowie FLuglärm, Belastung durch Schützenheim-/platz
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
Geruch-und Staubbelästigung durch landwirtschaftliche Nutzung
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
keine Güter bekannt
31
Stadt Bergisch Gladbach He6 - Am Mutzerfeld Beschreibung/Daten Lage:
Hebborn Nord
Größe Teilfläche:
1,3 ha als Neudarstellung, 0,3 ha aus FNP alt übernommen, davon 0 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche, Gärten
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, Waldflächen, landwirtschaftliche Fläche, Reit- und Freizeitanlage
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich überlagert mit regionalem Grünzug
FNP:
Fläche für die Landwirtschaft, Wohnfläche
Bebauungsplan:
nordwestlicher Teil: Nr. 9, B-Plan Mutzer Straße Nr. 2223 im Aufstellungsbeschluss
Landschaftsplan:
Landschafzschutzgbiet, teils temporär
He6
Gesamturteil
32
Die Siedlung Mutzerfeld liegt zwar peripher, ist aber ein attraktiver Standort für ruhiges, zum Teil ländliches Wohnen. Aus landesplanerischen Gründen sind neue Bauflächen in Mutzerfeld nur im Rahmen der Eigenentwicklung zulässig, dafür wird eine im bisherigen FNP dargestellte Fläche um 0,9 ha erweitert. Die Erschließung kann vom östlichen Abschnitt der Mutzer Straße aus erfolgen. Die Infrastruktureinrichtungen in Hebborn sind nur zum Teil noch fußläufig, ansonsten jedoch gut mit dem Fahrrad erreichbar. Da es sich um eine kleinteilige Flächenergänzung zur Eigenentwicklung handelt, ist die große Entfernung zum nächsten Bahnhof sowie zur nächsten Nahversorgungseinrichtung hinnehmbar, zumal die weitere ÖPNV-Anbindung sowie auch die Anbindung an Odenthal gut sind.
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:
Die vorgesehene Baufläche ist heute landwirtschaftlich genutzt, der Eingriff steht der fehlenden Verfügbarkeit anderer, geeigneter Flächen gegenüber. Die Wohnbaufläche ergänzt das Mutzerfeld am östlichen Ende, vorstellbar ist eine Fortführung der vorhanden bebauten Struktur mit mindestens zwei Grundstückstiefen. Die Flächenabgrenzung ergibt sich einerseits aus einem ausreichenden Abstand zur L270 und zum nördlich, jenseits der Stadtgrenze gelegenen Ortsteil Odenthal-Voiswinkel. Andererseits werden auch die regionalen Grünvernetzungsfunktionen des gesamten Bereichs berücksichtigt.
•
Begrünungskonzept
•
Hinweis auf Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Bauzeitbeschränkungen während der Brutzeit
•
Ergebnisse der Artenschutzprüfung
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfHe6 He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 1.250 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 800 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 1.250 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 950 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 180 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
5 Buslinien
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 2.100 m Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Regenwasser-Entwässerung nicht gesichert, Anschluss an öffentliche Regenwasser-Kanalisation über Privatgrundstücke
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
> 200 m
Verkehrswege
L 270 Odenthaler Straße < 100 m
Sportstätten
> 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
strukturarme Grünland-/Ackerflächen; kleinflächig Ziergärten
Schutzwürdigkeit
nur südlicher Teil Landschaftsschutzgebiet (teils temporär)
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Planungsrelevante Arten nachgewiesen, zum Beispiel Mäusebussard. Der Mäusebussard brütet südlich im Wäldchen. He6 ist Teil des Jagdreviers. Ausweichflächen im Umfeld vorhanden.
Boden Bodenschutzwürdigkeit
mittlere Schutzwürdigkeit der Böden (Kartierung Rheinisch-Bergischer Kreis)
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
keine Oberflächengewässer vorhanden
Grundwassersituation
Wasserschutzgebiet IIIb Höhenhaus
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freiland-/Siedlungsklima klimawirksame Funktion (Kaltluftentsehungsgebiet) und mittelgroßer Freiraum
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Überwiegend im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; kaum Bedeutung für Erholung
Landschaftsbild
aufgrund der geringen Größe kaum Bedetung für das Landschaftsbild
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Konflikte durch Straßenverkehr
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
–
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
Keine Güter bekannt
Sachgüter
Keine Güter bekannt
33
Stadt Bergisch Gladbach He7 - Alte Wipperfürther Straße/ Odenthaler Straße Beschreibung/Daten Lage:
Hebborn Nord
Größe Teilfläche:
4,8 ha als Neudarstellung, davon 0 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, Waldflächen, landwirtschaftliche Fläche, Reit- und Freizeitanlage
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich überlagert mit regionalem Grünzug
FNP:
Grünfläche
Bebauungsplan:
–
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
He7
Gesamturteil Mit der Bebauung wird der Stadtteil Hebborn über die bisherige Zäsur der B506 hinaus nach Norden erweitert. Die Infrastruktureinrichtungen und die öffentlichen Verkehrsmittel des Stadtteils Hebborn sind fußläufig erreichbar und werden durch die Neubebauung in ihrem Bestand hinsichtlich einer kontinuierlichen Nachfrage gesichert. Die Fläche ist ideal geeignet für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, womit der heute mangelhaften Versorgung des Hebborner Nordens abgeholfen wäre. Die städtebauliche Bewertung weist der Fläche eine der besten Eignungen für eine Wohnbauentwicklung im gesamten Stadtgebiet aus. Die Fläche stellt sich heute als nur noch rein landwirtschaftlich genutzter Bereich ohne weitere Grünelemente dar. Der Eingriff auf Flächen eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebes steht der fehlenden Verfügbarkeit anderer, geeigneter Flächen gegenüber. Sie grenzt im Westen an den Friedhof Hebborn, im Osten an den an der L270 geplanten P+R-Platz sowie ein dort erforderliches Regenrückhaltebecken. Der nördlich angrenzende Wald wird nicht überplant. Eine Erschließung ist sowohl von der B506 (im Süden) wie der L270 möglich. Die Funktionen der Fläche für das Stadtklima im südlich angrenzenden Siedlungsraum sind bei der städtebaulichen Planung zu berücksichtigen.
34
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Waldrandzone/Abstand zum Biotop
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
•
Auswirkungen der Immissionen aus dem öffentlichen Straßenverkehr auf die Wohnbaufläche
•
Überprüfung der Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Bauzeitbeschränkungen während der Brutzeit
•
Ergebnisse der Artenschutzprüfung
•
Begrünungskonzept
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfHe7 He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 600 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 150 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 600 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 400 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 50 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
2 Buslinien
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 1.500 m keine besonSchmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Regenwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation mög-lich. Bau des Regenrückhaltebeckens Voraussetzung für Erschließung
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
> 200 m
Verkehrswege
L 270 Odenthaler Straße < 100 m / B 506 Alte Wipperfürther Straße < 100 m
Sportstätten
> 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Ackerfläche
Schutzwürdigkeit
Landschaftsschutzgebiet; nördlich angrenzend (Wald): schutzwürdiges Biotop und Verbundfläche; westlich angrenzend Friedhof: Biotop
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Planungsrelevante Arten nachgewiesen. Der Mäusebussard brütet nördlich im Wäldchen. He7 ist Teil des Jagdreviers. Ausweichflächen im Umfeld vorhanden. Die mögliche Bebauung der Ausweichflächen (He6, He12,…) beachten.
Boden Bodenschutzwürdigkeit
mittlere Schutzwürdigkeit (Kartierung Rheinisch-Bergischer Kreis)
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
kein Oberflächengewässer
Grundwassersituation
Kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freiland-/Siedlungsklima; klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftsammelgebiet, Kaltluftzufluss aus Landschaft, Kaltluftabfluss innerstädtischer Freiräume, Kaltluftschneise mit regionaler Bedeutung)
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; Naherholung (viele Trampelpfade queren)
Landschaftsbild
bedeutsam für das Landschaftsbild, da durch angrenzende Gehölze abwechslungsreich
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Konflikte durch Straßenverkehr entlang der B 506: Überschreitung der Lärmsanierungswerte der VLärmSchR97 (Schwelle zur Gesundheitsgefährdung) sowie der Auslösewerte für Schutzmaßnahmen nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung, erhöhte verkehrsbedingte Luftschadstoffkonzentration an L 270/B 506
Sonstige Immissionen
–
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
keine Güter bekannt
35
Stadt Bergisch Gladbach He12 - Schützenberg Beschreibung/Daten Lage:
Hebborn Ost
Größe Teilfläche:
7,5 ha als Neudarstellung, davon 7,5 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, Waldflächen, landwirtschaftliche Fläche, gewerbliche Nutzung
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP:
Fläche für Landwirtschaft
Bebauungsplan:
südöstlicher Teil: Nr 2242
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
He12
Gesamturteil Der Schützenberg ist die größere Neudarstellung einer Wohnbaufläche, die am nächsten am Stadtzentrum mit seinem Bahnanschluss liegt. Durch die gleichzeitig zentrale, wie ruhige Lage am Siedlungsrand sowie die Hochplateaulage mit Fernblick bietet die Fläche sich als besonders attraktiver Wohnstandort an. Der Zuschnitt der Fläche begründet sich daraus, dass hier für verschiedene Bevölkerungsgruppen zentrumsnah (viel) Wohnraum geschaffen werden kann, wodurch das Zentrum von Bergisch Gladbach gestärkt würde. Die Fläche liegt in fußläufiger Entfernung zu den Infrastruktur- und Mobilitätsangeboten des Stadtteiles Hebborn. Die Topografie sowie die bestehende Bebauung im Umfeld erschweren die Erschließung der Fläche für den Kraftfahrzeugverkehr, die Straßenerschließung ist daher nur von der B506 im Nordosten des Plangebiets möglich. Für Fuß- und Radverkehr sind direktere Anbindungen nach Südwesten vorzusehen. Im Bebauungsplan sind Lösungen zur Überwindung des Höhenunterschiedes (zur Odenthaler Straße) zu finden, dabei verbleibende Flächen können als Grünflächen-/ Ausgleichsflächen, zur Regenwasserentwässerung (Rückhalte-Kapazitäten) und für die Naherholung vorgesehen werden oder als landwirtschaftliche Flächen verbleiben. Der Eingriff auf Flächen eines Vollerwerbsbetriebes steht der fehlenden Verfügbarkeit anderer, geeigneter Flächen gegenüber.
36
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Waldrandzone/Abstand zur Obstgehölzen
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Bodenuntersuchung aufgrund Bergbautätigkeiten
•
Begrünungskonzept
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
•
Auswirkungen der lärmvorbelasteten Straße
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Vogelkartierung
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraumaum
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfHe12 He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 150 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 200 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 250 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 700 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
nicht gegeben (im Rahmen des Bebauungsplanes ist eine Anbindung an die Romaneyer Straße herzustellen)
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 300 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
4 Buslinien
Nähe zur SPNV-Anbindung
1.300 m Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Regenwasser-Entwässerung ist mit hohem Aufwand verbunden, da Rückhaltung gewährleistet werden muss. Keine direkte Einleitung in den Hebborner Flutgraben möglich.
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
Norden: Dolomitabbau > 100 m; künftig in Nachbarschaft zu Handwerkerhof
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
> 200 m
Verkehrswege
L 270 Odenthaler Straße < 100 m / B 506 Alte Wipperfürther Straße < 100 m
Sportstätten
> 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Grünlandnutzung, Reste von Obstwiesen; Wald im Westen angrenzend
Schutzwürdigkeit
Landschaftsschutzgebiet
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Nachweis planungsrelevanter Arten, zum Beispiel Rotmilan und Mäusebussard (Jagdrevier). Im konkreten Bebauungsplan ist der Verlust des Jagdreviers auch im Zusammenhang mit der Bebauung He6 und He7 zu bewerten. Aktuell keine Nachweise für den Obstwiesenrelikt (potentielle Eignung für Steinkauz, Grünspecht).
Boden Bodenschutzwürdigkeit
sehr schützenswerte Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche, im Norden kleinere Bergbauflächen
Wasser Oberflächengewässer
keine Oberflächengewässer
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklimatp; klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftzufluss aus Landschaft, Kaltluftschneise mit regionaler Bedeutung)
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Naherholung (Weg führt westlich vorbei);
Landschaftsbild
typisch bergisches Landschaftsbild, Kuppenlage, an den Rändern teils sehr steil, Fernsicht Richtung Rheinland; Blickachse auf Bensberger Schloss
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Belastung durch Gewerbebetriebe und neue Gewerbeausweisung
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
–
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
alte Wegeverbindung auf dem Kamm; Abbaugebiet Eisenerz; angrenzend alte Siedlungsstellen Ober-/Unterhebborn
37
Stadt Bergisch Gladbach Hk3a - Oberheidkamper Straße Beschreibung/Daten Lage:
Heidkamp Ost
Größe Teilfläche:
3,5 ha als Neudarstellung, davon 2,9 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche, bewaldete Fläche
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Flächen, bewaldete Flächen
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich, Waldbereich
FNP:
Grünfläche, Fläche für Wald
Bebauungsplan:
–
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
Hk3a
Gesamturteil
38
Heidkamp und seine Ausläufer zum nordöstlich angrenzenden Sand zählen zu den noch relativ zentrumsnahen attraktiven kleinteiligen Wohnlagen, die nur über wenige Entwicklungsmöglichkeiten verfügen. Heidkamp selbst verfügt über ein kleines, aber funktionsfähiges Zentrum mit sehr guter ÖPNV-Anbindung, das von der Baufläche fußläufig erreichbar ist.
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:
Die am Nordwestrand des Lerbacher Waldes gelegene Baufläche nutzt eine relativ kleine und singulär gelegene Ackerfläche sowie gärtnerisch genutzte Grundstücke. Die städtebauliche Bewertung weist der Fläche eine der besten Eignungen für eine Wohnbauentwicklung im gesamten Stadtgebiet zu. Die Abgrenzung der Fläche orientiert sich an der umliegenden Wohnbebauung und deren Anknüpfungspunkten sowie den benachbarten Waldflächen. Sie wird von einer kleinen Straße in NordSüd-Richtung durchquert und ist so günstig an die Schulkomplexe Bonnschlade und Am Rübezahlwald angebunden. Eine Erschließung ist insofern von Norden und von Süden möglich.
•
Waldrandzone/Abstand Biotop
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Begrünungskonzept
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfHk3a He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 850 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 150 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 150 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 800 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 200 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
1 Buslinie
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 1.600 m (S-Bahn)
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung nur mit Rückhaltung an öffentlich Kanalisation möglich.
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
> 200 m
Verkehrswege
> 200 m
Sportstätten
Sportanlagen Grundschule < 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Acker und Kleingärten mit viele Kleinstrukturen, einzelne Brachen und Hausgärten
Schutzwürdigkeit
Landschaftsschutzgebiet; angrenzende Waldflächen im Südwesten und Osten: schutzwürdige Biotope und Verbundflächen
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
keine planungsrelevanten Arten bekannt, aber für diverse Vogelarten potentiell geeignet
Boden Bodenschutzwürdigkeit
teilweise schutzwürdige Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
keine Oberflächengewässer
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt, klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftsammelgebiet, Kaltluftzufluss aus Landschaft)
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
teilweise im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet, wichtig für Naherholung, Weg quert
Landschaftsbild
kleinräumige Gliederung prägt das Landschaftsbild
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
keine Konflikte
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
keine Konflikte
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
Angrenzend alte Siedlungsstelle Greuel, Alte Wegeverbindung
39
Stadt Bergisch Gladbach Hk4a - Lerbacher Weg Beschreibung/Daten Lage:
Heidkamp Ost
Größe Teilfläche:
1,4 ha als Neudarstellung, davon 0,2 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
Grünfläche
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, Waldflächen, Schloss Lerbach
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich, Waldbereich
FNP:
Grünfläche
Bebauungsplan:
–
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
Hk4a
Gesamturteil Heidkamp zählt zu den noch relativ zentrumsnahen attraktiven kleinteiligen Wohnlagen, die nur über wenige Entwicklungsmöglichkeiten verfügen. Heidkamp selbst verfügt über ein kleines, aber funktionsfähiges Zentrum mit sehr guter ÖPNV-Anbindung, das von der Baufläche fußläufig erreichbar ist. Die Baufläche liegt am Ostrand des Stadtteils und in attraktiver Lage zum großen Erholungsbereich der Hardt und zu den Schulkomplexen Bonnschlade und Am Rübezahlwald. Die städtebauliche Bewertung weist der Fläche eine der besten Eignungen für eine Wohnbauentwicklung im gesamten Stadtgebiet zu. Die Fläche schließt sich östlich an die Bebauung Paulusstraße an und wird nördlich von einem Waldstreifen begrenzt. Eine Erschließung ist von der östlich angrenzenden Oberheidkamper Straße aus möglich, ggf. auch vom südlich gelegenen Lerbacher Weg.
40
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Waldrandzone/Anstand Biotop
•
Staunasse Böden möglich
•
Bodenuntersuchung aufgrund Schwermetallbelastungen/ Bergbau
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfHk4a He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 650 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 300 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 300 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 350 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 350 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
2 Buslinien
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 1.900 (S-Bahn) Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Regenwasser-Entwässerung nur teilweise über öffentliche Kanalisation möglich, westliches Teilgebiet entwässert über Privatgrundstück oder mit Rückhaltung über neue Einleitstelle ins Gewässer
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
> 200 m
Verkehrswege
Lerbacher Weg < 100 m
Sportstätten
Südosten: Sportplatz 100 bis 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Grünland, nördlich Wald angrenzend
Schutzwürdigkeit
Landschaftsschutzgebiet, nördlich schutzwürdiges Biotop angrenzend, östlich und südlich angrenzend: Verbundflächen
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
keine planungsrelevanten Arten nachgewiesen
Boden Bodenschutzwürdigkeit
Böden eher gering schutzwürdig
Altlasten/Bergbau
Schwermetallbelastungen zu erwarten, teilweise Bergbau
Wasser Oberflächengewässer
keine offenen Gewässer, Lerbach fließt nördlich vorbei
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt, Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftschneise, Kaltluftabfluss innerstädtischer Freiraum mit hoher Luftaustauschfunktion und Bedeutung der Luftqualität
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
nicht zugänglich, Wanderwege führen entlang der Straßen
Landschaftsbild
einsehbar, aber keine Fernwirkung
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Konflikte durch Straßenverkehr
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung , verkehrsnah erhöhte Luftschadstoffimmissionen
Sonstige Immissionen
elektromagnetische Felder vorhandener Mobilfunkanlage
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
keine Güter bekannt
41
Stadt Bergisch Gladbach Hr6a - Goethestraße Beschreibung/Daten Lage:
Herkenrath Nordost (Herrenstrunden)
Größe Teilfläche:
1,7 ha als Neudarstellung, davon 1,7 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Flächen
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, Waldflächen, landwirtschaftliche Flächen, Splittersiedlungen
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP:
Fläche für die Landwirtschaft
Bebauungsplan:
–
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
Hr6a
Gesamturteil Herkenrath weist hohe Entwicklungspotenziale auf, da es von Freiraum umgeben ist und anders als die zentraler/westlicher gelegenen Stadtteile in den vergangenen Jahren nicht gewachsen ist. Mit der geplanten Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 (und dem Vorlaufbetrieb durch leistungsfähige Buslinien) wird die Attraktivität des Stadtteils wachsen, gleichzeitig stellt sie einen wichtigen Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Mobilitätsnetzes im Osten der Stadt dar. Die Fläche wird vom Breitenweg, vom Hombacher Weg und von der Bebauung Thomas-Mann-Straße unmittelbar umgeben und erschlossen, so dass sich ihre Bebauung trotz der bewegten Topografie aufdrängt. Letztere führt zu einem attraktiven Ausblick in die freie Landschaft. Eine fußläufige Erreichbarkeit zu den Infrastruktureinrichtungen Herkenraths sowie städtebauliche Anknüpfungspunkte zur bestehenden Bebauung sind gegeben.
42
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Erschließungs- und Begrünungskonzept
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfHr6a He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 850 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 150 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 450 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 500 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
250 - 300 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
1 Buslinie
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 3.400 m (Stadtbahn)
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung mit Rückhaltung über Einleitstelle in Gewässer
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
> 200 m
Verkehrswege
> 200 m
Sportstätten
> 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
überwiegend Grünlandnutzung, zum Breitenweg Gehölze
Schutzwürdigkeit
Landschaftsschutzgebiet, Biotope bzw. Verbundflächen im Süden angrenzend (Hombachtal)
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
keine planungsrelevanten Arten nachgewiesen trotz hoher potentieller Eignung der wenigen Gehölze für Vögel
Boden Bodenschutzwürdigkeit
sehr schutzwürdige Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
keine Oberflächengewässer; Hombach im Südwesten
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt, klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet)
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Wanderwege vorhanden
Landschaftsbild
tlw. problematische Topographie, kaum Fernwirkung
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Keine Konflikte
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
keine Konflikte
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
keine Güter bekannt
43
Stadt Bergisch Gladbach Hr10a - In der Flade Beschreibung/Daten Lage:
Herkenrath
Größe Teilfläche:
3,8 ha als Neudarstellung, davon 2,0 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Flächen
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, Waldflächen, landwirtschaftliche Flächen, Bachlauf
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich, allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich überlagert mit Landschaftsschutzfunktion
FNP:
Fläche für die Landwirtschaft
Bebauungsplan:
–
Landschaftsplan:
ohne Schutzausweisung
Hr10a
Gesamturteil Herkenrath weist hohe Entwicklungspotenziale auf, da es von Freiraum umgeben ist und anders als die zentraler/westlicher gelegenen Stadtteile in den vergangenen Jahren nicht gewachsen ist. Mit der geplanten Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 (und dem Vorlaufbetrieb durch leistungsfähige Buslinien) wird die Attraktivität des Stadtteils wachsen, gleichzeitig stellt sie einen wichtigen Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Mobilitätsnetzes im Osten der Stadt dar. Das Wachstum Herkenraths soll vornehmlich im Osten – wo auch die Stadtbahnlinie verläuft – stattfinden. Die Baufläche schließt nordöstlich an die bereits im Bebauungsplanverfahren befindliche Sonderbaufläche im Süden des Zentrums an, auf der insbesondere ein neuer Nahversorgungsmarkt für Herkenrath entstehen soll. Sie ist insofern dem Stadtteilzentrum mit seinem umfangreichen Infrastrukturangebot ideal zugeordnet. Ihre östliche Abgrenzung orientiert sich an benachbarten Bebauungsansätzen und vor allem an der topografischen Situation. Weiter östlich bzw. südlich beginnen die Siefen des Gewässersystems Volbachtal, die nicht überplant werden. Zur Entwässerung sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Rückhaltekapazitäten für anfallende Regenwassermengen vorzuhalten. Die Baufläche kann von der L289 sowie der Bärbroicher Straße aus erschlossen werden.
44
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Abstand zu Quellen, zum Siefen und zum Biotop
•
Auswirkungen der geplanten Streckenführung der Linie 1 (Breite der Trasse, Lärmschutz, elektromagnetische Felder, Erschütterungen)
•
Auswirkungen der einwirkenden Lärmimmissionen (Straße, Einzelhandel)
•
Erschließungs- und Begrünungskonzept
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfHr10a He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 250 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 150 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 250 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 250 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 150 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
4 Buslinien
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 3.200 m (Stadtbahn)
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Schmutzwasser-Entwässerung über Drucksystem an öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung nicht gesichert, Einleitstelle in Gewässer überlastet
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
Süden: Reithalle und Reitplätze 100 bis 200 m
Verkehrswege
L 289 < 100 m, L 329 Bärbroicher Straße < 100 m
Sportstätten
Nordosten: Sportplatz 100 bis 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
überwiegend Grünlandnutzung, einzelne alte Obstgehölze, im Norden Gärten
Schutzwürdigkeit
kein Landschaftsschutzgebiet, kleinflächig, wie auch östlich und südlich angrenzend: kartierte Biotop-Verbundflächen
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
keine planungsrelevanten Arten nachgewiesen
Boden Bodenschutzwürdigkeit
größtenteils sehr schutzwürdige Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
im Osten und Süden angrenzend: Quellbereiche/Siefen
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt; geringe klimawirksame Funktion
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Wanderwege queren, für Naherholung interessant
Landschaftsbild
Fernwirkung wegen Kuppenlage
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Konflikt durch Straßenverkehr und künftigen Schienenverkehr; Belastung durch Fluglärm; Konflikt durch geplanten, großflächigen Einzelhandel
Luftqualität
städtischer Hintergrund
Sonstige Immissionen
keine bekannt, aber die Umsetzung der geplanten Stadtbahntrasse führt ggf. zu zusätzlichen Immissionen
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
Alte Wegeverbindung nach Vollbach, dDenkmalgeschütztes Wegekreuz an der Kreuzung Ball/Straßen (außerhalb des Plangebietes)
Sachgüter
ausgewiesene Kompensationsfläche (des Kreises) südlich angrenzend
45
Stadt Bergisch Gladbach Kb7a - Herkenfelder Weg Beschreibung/Daten Lage:
Katterbach
Größe Teilfläche:
0,5 ha als Neudarstellung, davon 0,5 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Flächen
Umgebung:
aufgelockerts Wohnen, landwirtschaftliche Fläche
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP:
Fläche für die Landwirtschaft
Bebauungsplan:
–
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
Kb7a
Gesamturteil Die Baufläche liegt etwa mittig zwischen den Stadtteilzentren Schildgen und Paffrath sowie günstig zur Achse der L288 – Kempener Straße – mit ihrem guten ÖPNV-Angebot. Die schlechte Lage der Fläche zum nächsten Bahnhof steht den weiteren positiven Bewertungen zur Fläche gegenüber. Insbesondere die Bildungsinfrastruktur ist gut erreichbar. Mit der Baufläche erhält der Herkenfelder Weg auch an seiner nordwestlichen Ecke eine beidseitige Bebauung; die Planung nutzt eine vorhandene Erschließungsanlage sinnvoll aus und arrondiert die Siedlungsfläche. Auf der heute landwirtschaftlich genutzten Fläche ist gemäß bestehender Ortstypik eine Bautiefe vorgesehen.
46
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Auswirkungen auf das Kleinklima
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Grundwasserneubildung
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfKb7a He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 550 m (südlich), ca. 1.050 m (nördlich)
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 350 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 300 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 1.100 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 150 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
2 Buslinien
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 3.100 m
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Schmutzwasser-Entwässerung über Drucksystem an öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung nicht gesichert, voraussichtlich Versickerung
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
> 200 m
Verkehrswege
L 288 Kempener Straße rund 130 m
Sportstätten
> 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Grünlandflächen
Schutzwürdigkeit
Landschaftsschutzgebiet, im Nordosten angrenzend: Schutzwürdiges Biotop (Obstwiesen und Gärten an der Kempener Straße)
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
strukturarmes Intensivgrünland, planungsrelevante Arten sind nicht bekannt oder nachgewiesen
Boden Bodenschutzwürdigkeit
schutzwürdige Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
keine offenen Gewässer
Grundwassersituation
Wasserschutzgebiet IIIb Höhenhaus
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt; klimawirksame Funktion: Kaltluftschneise mit überregionaler Bedeutung
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; überregionaler Wanderweg und Naherholungsnutzung
Landschaftsbild
Kaum Fernwirkung
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
keine Konflikte
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
-
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
-
47
Stadt Bergisch Gladbach Kb8c - Lubusch Beschreibung/Daten Lage:
Katterbach
Größe Teilfläche:
2,5 ha als Neudarstellung, davon 0,0 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Flächen
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, Waldfläche, landwirtschaftliche Fläche, Gartenbaubetrieb/Baumschule
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich überlagert mit regionalen Grünzug
FNP:
Fläche für die Landwirtschaft
Bebauungsplan:
–
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
Kb8c
Gesamturteil Die Baufläche liegt etwa mittig zwischen den Stadtteilzentren Schildgen und Paffrath sowie günstig zur Achse der L288 – Kempener Straße – mit ihrem guten ÖPNVAngebot. Die Entfernung zum nächsten Bahnhof sowie die Anbindung an das übrige ÖPNV-Netz ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens näher zu thematisieren. Einrichtungen der Bildungsinfrastruktur sind gut erreichbar. Der vorgesehene Standort erhält den regionalen Grünzug bis zur Bebauung an der Kempener Straße und die durch den Wechsel von Wald und Freiflächen attraktive Landschaft westlich der Straße „Sträßchen Siefen“. Er nutzt eine nur noch rein landwirtschaftlich genutzte Fläche ohne weitere Grünelemente und schließt östlich an den Bereich des Gärtnereibetriebs und Gartenmarktes an. Damit wird der Siedlungsbereich des Weidenbuscher Weges sinnvoll nach Norden und Nordosten arrondiert, von wo er auch erschlossen werden kann. Im Rahmen des Bebauungsplanes sind Maßnahmen zum Schutz des Gewerbes vor heranrückender Wohnbebauung sowie Emissionskonflikte mit dem landwirtschaftlichen Betrieb zu überprüfen. Der Eingriff in Flächen eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebes steht zudem der fehlenden Verfügbarkeit anderer, geeigneter Flächen gegenüber.
48
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Hinweis auf Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Beeinträchtigung des Grundwassers/Grundwasserneubildungsrate
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfKb8c He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 550 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 750 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 650 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 1.100 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 400 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
2 Buslinien
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 2.800 m
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich Voraussichtlich Grunddienstbarkeiten für Kanal notwendig
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
Bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
Gärtnerei unmittelbar westlich angrenzend < 50 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
nördlich Stallanlage und Reitplatz < 150 m
Verkehrswege
> 200 m
Sportstätten
> 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Grünlandwirtschaft, im Süden und Osten grenzen Gärten mit Gehölzen an
Schutzwürdigkeit
Landschaftsschutzgebiet
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Keine planungsrelevanten Arten bekannt. Die strukturarme Fläche ist für planungsrelevante Arten eher ungeeignet
Boden Bodenschutzwürdigkeit
schutzwürdige bis sehr schutzwürdige Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
kein Oberflächengewässer
Grundwassersituation
Wasserschutzgebiet IIIb Höhenhaus
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima/Siedlungsklima klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftzufluss aus Landschaft, Kaltluftschneise mit regionaler Bedeutung)
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; überregionaler Wanderweg führt im Osten entlang; Weg im Norden wichtig für Naherholung
Landschaftsbild
landwirtschaftlich geprägt, kaum Fernwirkung
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Konflikte durch angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb sowie angrenzende Gärtnerei
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
Geruch- und Staubbelastung aufgrund Pferdehaltung und Gärtnerei
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
keine Güter bekannt
49
Stadt Bergisch Gladbach Kb10 - Kempener Straße Beschreibung/Daten Lage:
Katterbach
Größe Teilfläche:
0,9 ha als Neudarstellung, davon 0,2 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
aufgelockerte Wohnbebauung
Umgebung:
aufgelockerte Wohnbebauung, landwirtschaftliche Flächen
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich überlagert mit regionalem Grünzug und Landschaftsschutzfunktion
FNP:
Fläche für Landwirtschaft, Wohnfläche
Bebauungsplan:
südlicher Teil: Nr. 1255
Landschaftsplan:
Keine Schutzausweisung
Kb10
Gesamturteil Die Potentialfläche Kb 10 drängt sich durch ihre bauliche Vorprägung (Hinterlandbebauung) für eine Darstellung im Flächennutzungsplan auf. Die Darstellung von Wohnbauflächen an dieser Stelle sind auch aufgrund der guten Lage im Siedlungszusammenhang vertretbar. Der Erhalt des Grünzuges zwischen Katterbach und Paffrath/Nußbaum wird nördlich der Fläche Kb10 sichergestellt.
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:
Die Baufläche liegt etwa mittig zwischen den Stadtteilzentren Schildgen und Paffrath sowie günstig zur Achse der L288 – Kempener Straße – mit ihrem guten ÖPNV-Angebot. Insbesondere die Bildungsinfrastruktur ist gut erreichbar. Die nun dargestellte Teilfläche der ursprünglich diskutierten Wohnbauflächendarstellung grenzt an bestehende Wohnbauflächen an und ist bereits durch Hinterlandbebauung, kleine Straßen sowie Ferngastrassen geprägt. Mit der Darstellung kann der Bereich städtebaulich geordnet und in einer der benachbarten Bebauung angepassten höheren Dichte bebaut werden.
50
•
Hinweis auf Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
•
Waldabstand
•
Bodenuntersuchung auch aufgrund des Bergbaues
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
•
Gebüsche, Gehölze erhalten (Vogelschutz)
•
Artenschutzprüfung mit Schwerpunkt Vögel
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium
Kb10 He12 vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 250 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 700 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 600 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 800 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 250 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
2 Buslinien
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 2.400 m
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung erfolgt über Einleitung in Gewässer
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
> 200 m
Verkehrswege
L 288 Kempener Straße < 200 m
Sportstätten
> 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Weide, Gehölze, Brache, abwechslungsreich
Schutzwürdigkeit
Innenbereich, daher kein Landschaftsschutzgebiet; im Süden kleinflächig Biotop-Verbundfläche
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Potentiell hohe Eignung für planungsrelevante Vogelarten (Brache, Gebüsch). Keine Nachweise für planungsrelevanten Arten.
Boden Bodenschutzwürdigkeit
schützenswerte Böden
Altlasten/Bergbau
Hinweise auf Bergbau südlich
Wasser Oberflächengewässer
keine offenen Gewässer; Weidenbach fließt südlich vorbei
Grundwassersituation
Wasserschutzgebiet IIIb Höhenhaus
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Siedlungsklima/Gartenstadt; Klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet) und klimawirksamer innerstädtischer Freiraum
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
nur über Stichweg zugänglich, daher keine hohe Wertigkeit für Naherholung
Landschaftsbild
Hundeübungsplatz vorhanden; Landschaftsbild strukturreich, aber kaum Fernwirkung
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Belastung durch Hundeplatz
Luftqualität
städtischer Hin tergrund
Sonstige Immissionen
–
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
eine Güter bekannt
Sachgüter
Ferngasleitung quert das Gelände
51
Stadt Bergisch Gladbach Lu1 - Kinderdorf Beschreibung/Daten Lage:
Neufeldweg
Größe Teilfläche:
1,0 ha als Neudarstellung, 0,0 ha aus FNP alt übernommen, davon 0 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
Waldfläche, Sportplatz
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, Waldflächen, Bach
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Waldbereich, Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung, regionaler Grünzug, Grundwasser- und Gewässerschutz
FNP:
Wohnbaufläche, Fläche für Wald
Bebauungsplan:
–
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
Lu1
Gesamturteil Das Kinderdorf Bethanien wurde Ende der 1960er-Jahre auf einer aufgelassenen Bergbaufläche am Rand des Königsforstes errichtet. Veränderte und wachsende pädagogische Bedarfe machen eine bauliche Erweiterung erforderlich. Auf Grund wertvoller Naturräume, der Nähe zur Autobahn sowie der Stadtgrenze kommen hierfür nur kleine Flächen östlich der Anlage in Betracht, um die bestehende Gebäudestruktur sinnvoll und funktional ergänzen zu können. Weitere Einschränkungen sind durch die hohe Schallbelastung sowie das benachbarte FFH-Schutzgebiet zu erwarten. Die Fläche selbst ist aus dem FFHGebiet ausgeklammert und vom Neufeldweg aus erschlossen. Die ungünstige Erschließung ist aufgrund der besonderen Nutzung als Kinderdorf eine städtebaulich vertretbare Einschränkung der Fläche. Es wird auf die hohe Vorbelastung durch Lärmimmissionen aus Straßen- und Luftverkehr sowie durch verkehrsbedingte Luftschadstoffe hingewiesen. Der Standort ist aus Sicht des Lärmschutzes aufgrund der hohen Überschreitung der gesetzlich anerkannten Gesundheitsschwelle sowie der Kumulation hoher Vorbelastungen durch Straßenverkehrslärm und Fluglärm grundsätzlich problematisch. Zum Schutz der Nutzungen sind entsprechende bauliche Maßnahmen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu ergreifen.
52
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Ehemalige und verlassene Tagesöffnungen, Gewässer und Schutzstreifen, Waldrandstreifen sowie Böden der Bodenstufe 3 von der Planung ausnehmen
•
Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeit
•
Altlastenuntersuchung
•
Beeinträchtigung des Grundwassers
•
Auswirkungen der stark lärmvorbelasteten Straßen
•
Auswirkungen durch hohe verkehrsbedingte Luftschadstoffe
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfLu1 He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 650 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 800 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 1.250 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 2.500 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 650 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
3 Buslinien (davon 1 Schnellbuslinie)
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 1.000 m (Stadtbahn)
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Entwässerungsmöglichkeit nur an bestehendes System des Kinderdorfes möglich, Schmutzwasser-Entwässerung über Druckleitungssystem und Regenwasser-Entwässerung mit Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Einleitstelle des Gewässers
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
> 200 m
Verkehrswege
L 358 < 100 m
Sportstätten
< 100 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Laub-Mischwald (mit einzelnen Nadelgehölzen), Bolzplatz, Gartenbrache
Schutzwürdigkeit
Landschaftsschutzgebiet, Schutzzone FFH-Königsforst (FFH-Vorprüfung liegt vor: keine Bedenken), unmittelbar angrenzend Naturschutzgebiet sowie kartierte Biotope und Biotop-Verbundflächen
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Aktuell (2017) keine Nachweise von planungsrelevanten Arten. Potentielle Eignung für Vögel und Fledermäuse hoch. Beeinträchtigungen des Flehbaches und seiner Bewohner sind auszuschließen
Boden Bodenschutzwürdigkeit
tlw. sehr schützenswerte Böden
Altlasten/Bergbau
Großteils auf Altlastfläche 125: Ehemalige Sprengstofffabrik und -lager (Erstbewertung des Rheinisch-Bergischen Kreises liegt vor)
Wasser Oberflächengewässer
Flehbach fließt an der nordöstlichen Plangebietsgrenze
Grundwassersituation
WSG IIIa Erkermühle
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Waldklima, Kaltluftschneise mit überregionaler Bedeutung
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; innerhalb eines großen Erholungsgebietes gelegen
Landschaftsbild
Kaum Fernwirkung durch Lage inmitten von Wald
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Konflikte durch Straßenverkehr durch L 358, K 27 und A4, in der gesamten Potentialfläche Überschreitung der Lärmsanierungswerte der VLärmSchR97 (Schwelle zur Gesundheitsgefährdung) um > 5 dB(A) tags/nachts, Konflikte durch Fluglärm
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung, entlang der L 358 erhöhte verkehrsbedingte Luftschadstoffimmissionen
Sonstige Immissionen
keine
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
Kinderdorf-Anlage als Denkmal ausgewiesen
Sachgüter
Keine Güter bekannt
53
Stadt Bergisch Gladbach Mo7c - An der Grube Beschreibung/Daten Lage:
Moitzfeld
Größe Teilfläche:
1,6 ha als Neudarstellung, 0,2 ha aus FNP alt übernommen, davon 0 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Flächen, bewaldete Flächen
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich
FNP:
Fläche für die Landwirtschaft, Fläche für Wald
Bebauungsplan:
westlicher Teil: Nr. 5534
Landschaftsplan:
östlicher Teil: Landschaftsschutzgebiet westlicher Teil ohne Schutz (Innenbereich)
Mo7c
Gesamturteil Moitzfeld besitzt Entwicklungspotenziale, da es von Freiraum umgeben und anders als die zentraler/westlicher gelegenen Stadtteile in den vergangenen Jahren nicht gewachsen ist. Mit der verlängerten Stadtbahnlinie 1 wird seine Attraktivität steigen. Die Entwicklung Moitzfelds wird durch den Fluglärmbereich im Südosten, durch die FFH-Schutzflächen und ihr funktionales Umfeld im Osten und das Ziel eines ausreichenden Freiraums zwischen Moitzfeld und Herkenrath begrenzt. Moitzfeld verfügt über ein kleines Zentrum mit guter ÖPNV-Anbindung, das durch zusätzliche Einwohner stabilisiert würde und von der Baufläche fußläufig erreichbar ist. Mit der Baufläche wird der Siedlungskörper am östlichen Rand erweitert auf einer bisher landwirtschaftlich beziehungsweise als Garten genutzten Fläche. Die Arrondierung orientiert sich am baulichen Bestand und ist möglich, da eine früher bestehende Streuobstwiese untergegangen ist. Auf eine größere Flächenabgrenzung wird verzichtet, um ein Zusammenwachsen der Ortsteile Moitzfeld und Herweg zu vermeiden. Der östliche Abschluss der Wohnbaufläche soll daher eingegrünt werden. Die Erschließung kann von der Straße Herweg aus erfolgen. Die Entwässerung der anfallenden Schmutzwassermengen soll mit der Stadt Overath im Weiteren geklärt werden.
54
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Durch- und Eingrünung
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
bestehende Ausgleichsverpflichtung
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfMo7c He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 650 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 600 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 800 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 2.150 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 100 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
2 Buslinien (1 Buslinie)
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 2.450 m
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich Schmutzwasser soll zur Kläranlage Lehmbach abgeleitet werden, hierzu ist ein Einvernehmen mit der Stadt Overath herzustellen.
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
> 200 m
Verkehrswege
K 41 < 100 m
Sportstätten
> 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Grünland, einzelne Gärten, angrenzend zur Straße Gehölze
Schutzwürdigkeit
östlicher Teil Landschaftsschutzgebiet; im Süden kartiertes Biotop (Obstwiese, allerdings nicht mehr vorhanden)
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Garten im Nordosten sehr strukturreich, Grünland ist struktur- und artenarm, keine planungsrelevanten Arten bekannt
Boden Bodenschutzwürdigkeit
sehr schutzwürdige Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
keine Oberflächengewässer
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima/Siedlungsklima, Klimawirksame Funktion mittelgroße Freiräume; geringe klimawirksamen Freiräume
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; nördlicher Weg ist ausgewiesener Wanderweg und wichtig für Naherholung
Landschaftsbild
bedingte Fernwirkung
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Konflikte durch Straßenverkehr (K41) und Fluglärm
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
keine bekannt
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
Ausgleichsverpflichtung (freiwachsende Hecke, noch nicht umgesetzt)
55
Stadt Bergisch Gladbach Mo7d - An der Grube Beschreibung/Daten Lage:
Moitzfeld
Größe Teilfläche:
2,0 ha als Neudarstellung, davon 2,0 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche, solitäre Bebauung
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Flächen
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP:
Fläche für die Landwirtschaft
Bebauungsplan:
–
Landschaftsplan:
südlicher Teil: Landschaftsschutzgebiet
Mo7d
Gesamturteil
56
Moitzfeld besitzt Entwicklungspotenziale, da es von Freiraum umgeben und in den vergangenen Jahren nicht gewachsen ist. Mit Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 wird seine Attraktivität wachsen. Moitzfeld verfügt über ein kleines Zentrum mit guter ÖPNVAnbindung, das durch zusätzliche Einwohner und Beschäftigte stabilisiert würde und von der Fläche fußläufig erreichbar ist. Die Stadtteil-Entwicklung wird jedoch begrenzt durch den Fluglärmbereich und das FFH-Gebiet im Südosten sowie beizubehaltende Freiräume rundherum.
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Artenschutzbelange
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
ehemalige Bergbautätigkeit
Die landwirtschaftlich geprägte und teil-bebaute Fläche liegt an der Kreuzung Friedrich-Ebert-Str./Moitzfeld. Die Erschließung ist von Norden möglich, östlich ist ein Park+Ride-Platz geplant. Inwiefern die landwirtschaftliche Nutzung noch besteht, die Regenwasser-Entwässerung sowie der Erhalt bestehender Obstgehölze sind im Bebauungsplan zu entwickeln. Des Weiteren ist der Trassenverlauf der geplanten Stadtbahnlinie 1 zu berücksichtigen.
•
Begrünungskonzept unter Berücksichtigung der Obstgehölze
•
Abstand zum Quellbereich
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
•
Auswirkungen der stark lärmvorbelasteten Straße
Auf Grund der zentralen Lage und der emittierenden Nutzungen im Umfeld ist eine gemischte Baufläche vorgesehen, welche die städtebauliche Verbindung zwischen Wohnbebauung im Umfeld und der südlich angrenzenden gewerblichen Baufläche herstellt. Um mögliche (Emissions-)Konflikte zu identifizieren, wird die Fläche nach den Kriterien einer Wohnbauflächendarstellung bewertet, auch wenn die Fläche sich aufgrund der Vorprägung und den geplanten Nutzungen im Umfeld eher für eine stärkere gewerbliche Prägung anbietet. In der Zusammenstellung der Flächen in Kapitel 7 wird die Fläche als gewerbliche Baufläche berücksichtigt.
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Auswirkungen der geplanten Streckenführung der Linie 1 (Breite der Trasse, Lärmschutz, elektromagnetische Felder, Erschütterungen)
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfMo7d He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 150 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 100 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 350 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 2.150 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 50 m (ca. 100 m)
Qualität der ÖPNV-Anbindung
1 Buslinie (3 Buslinien)
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 2.200 m Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Regenwasser-Entwässerung nördlicher Teil an öffentliche Kanalisation möglich, Regenwasser-Entwässerung westlicher Teil nicht gesichert
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
Innerhalb des Plangebietes
Verkehrswege
L 195 und L 289 < 100 m
Sportstätten
> 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Grünland (teils feucht) und Streuobst sowie Gärten und Hofanlage (insgesamt strukturreich)
Schutzwürdigkeit
teilweise Landschaftsschutzgebiet, FFH-Vorprüfung: nur unerhebliche Beeinträchtigung
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Im FFH Gebiet Grube Weiß leben unter anderen die Gelbbauchunke und die Geburtshelferkröte. Erhebliche Beeinträchtigungen dieser Arten sind nicht zu erwarten (s. FFH-VP). Weitere planungsrelevanten Arten sind nicht bekannt. Artenschutzmaßnahmen sind mit der Fläche G-Mo6 verknüpft
Boden Bodenschutzwürdigkeit
tlw. sehr schutzwürdige Böden (auch laut Kartierung des Rheinisch-Bergischen Kreises)
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche, Schwermetallbelastung ist möglich
Wasser Oberflächengewässer
Außer einem kleinem Teich, keine offenen Gewässer vorhanden, im südwestlichen Teil: Quellbereich
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima/Siedlungsklima; mittelgroßer Freiraum
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
für Naherholung nicht erschlossen
Landschaftsbild
noch typische Dorfrandlage mit altem Obstgürtel, kaum Fernwirkung
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Konflikte durch Straßenverkehr entlang der L 195: Überschreitung der Lärmsanierungswerte der VLärmSchR97 (Schwelle zur Gesundheitsgefährdung) sowie der Auslösewerte für Schutzmaßnahmen nach EU-Umgebungslärmrichtlinie; Konflikte durch Fluglärm; Konflikte durch künftiges Gewerbe
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung, verkehrsnah erhöhte Luftschadstoffimmissionen
Sonstige Immissionen
Geruchs- und Staubimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung; Umsetzung der geplanten Stadtbahntrasse führt ggf. zu zusätzlichen Immissionen
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
keine Güter bekannt
57
Stadt Bergisch Gladbach Nu1c - Im Weidenbusch Beschreibung/Daten Lage:
Nußbaum
Größe Teilfläche:
3,2 ha als Neudarstellung, davon 2,7 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche, Gärten
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, Waldflächen, landwirtschaftliche Flächen
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich, Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit überlagerten Freiraumfunktionen
FNP:
Fläche für Landwirtschaft
Bebauungsplan:
–
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
Nu1c
Gesamturteil Die Ortslage Nußbaum schließt unmittelbar nördlich an den Kern von Paffrath mit seinem zentralen Versorgungbereich und gutem Infrastrukturangebot an, das fußläufig erreichbar ist. Sie stellt einen attraktiven Wohnstandort dar. Die östlich angrenzende Baufläche ist bereits im rechtkräftigen Flächennutzungsplan enthalten und von drei Seiten von Wohnbebauung umgeben, wurde bisher aber aufgrund ungünstiger Erschließungsmöglichkeiten nicht bebaut. Mit der geplanten neuen Wohnbaufläche wird die Möglichkeit eröffnet, den Gesamtbereich sinnvoll (ringförmig) zu erschließen, ohne die südlich und westlich angrenzenden hochwertigen Naturbereiche (u.a. Zufluss zum Weidenbach, Naturschutzgebiet Fronnenbroich) zu beeinträchtigen. Die Entfernung zur nächsten Bahnhaltestelle ist aufgrund der ansonsten überwiegend positiven Bewertung der Fläche eine vertretbare Einschränkung. Im Rahmen des Bebauungsplanes ist zu klären, inwiefern die landwirtschaftlichen Nutzungen noch in Betrieb sind und welche Auswirkungen diese auf die geplanten Wohnbauflächen besitzen. Die Inanspruchnahme von Flächen des landwirtschaftlichen Betriebes steht der fehlenden Verfügbarkeit anderer, geeigneter Flächen gegenüber.
58
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Abstand zum Biotop/Feuchtwiese, Regelungen zum Wasserdargebot, Beeinträchtigung des Grundwassers/Grundwasserneubildungsrate und Hinweis auf Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes
•
Begrünungskonzept zur Einbindung in die Landschaft
•
Bodenuntersuchung aufgrund des Bergbaues und Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Aktuelle Vogelkartierung als Grundlage des Artenschutzkonzeptes und Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
•
Berücksichtigung von Auswirkungen auf das Kleinklima
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfNu1c He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 550 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 300 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 650 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 750 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 300 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
1 Buslinie
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 2.200 m
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung nicht gesichert, mögliche Einleitung in Gewässer mit Rückhaltung
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
Betrieb unmittelbar östlich angrenzend
Verkehrswege
> 200 m
Sportstätten
> 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
überwiegend Grünlandnutzung; teils mit Obstbäumen, einzelne Gehölze; Landschaftsschutzgebiet
Schutzwürdigkeit
Landschaftsschutzgebiet; nördlich und westlich angrenzend geschützte Biotope
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Keine bekannten oder kartierten planungsrelevanten Arten in 2017. Gute potentielle Eignung für Arten des Offenlandes und der Streuobstwiesen.
Boden Bodenschutzwürdigkeit
schutzwürdige Böden
Altlasten/Bergbau
Altlasten-Verdachtsfläche 6 im nördlichen Bereich angrenzend/Bergbau
Wasser Oberflächengewässer
Quellbereich/Zufluss des Weidenbaches unmittelbar westlich angrenzend
Grundwassersituation
Wasserschutzgebiet IIIb Höhenhaus
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklimatop; klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftzufuhr aus Landschaft)
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; Wanderweg vorhanden; wichtig für Naherholung
Landschaftsbild
typische Ortsrandlage mit „Obstgürtel“, strukturreich
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
keine Konflikte
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
–
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
–
59
Stadt Bergisch Gladbach Nu7a- Peterskaule Nord Beschreibung/Daten Lage:
Nußbaum Süd
Größe Teilfläche:
4,4 ha als Neudarstellung, davon 0 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Flächen
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit überlagerten Freiraumfunktionen
FNP:
Grünfläche
Bebauungsplan:
westlicher Teil: Nr. 1334 T1 und T2
Landschaftsplan:
östlicher Teil: Landschaftsschutzgebiet
Nu7a
Gesamturteil Die Baufläche schließt unmittelbar nordöstlich an den Kern von Paffrath mit seinem zentralen Versorgungbereich und gutem Infrastrukturangebot an, das fußläufig erreichbar ist. Sie stellt einen attraktiven Wohnstandort dar, die städtebauliche Bewertung weist der Fläche eine der besten Eignungen für eine Wohnbauentwicklung im gesamten Stadtgebiet aus. Die Fläche wird heute landwirtschaftlich genutzt, ist aber auch ein frequentierter Raum für die Freizeitnutzung. Der Flächenzuschnitt ermöglicht die Realisierung von verschiedenen Gebäudetypologien und bietet hinsichtlich der Grundstückstiefen eine gewisse Flexibilität. Zudem wird die häufig genutzte Wegeverbindung nach Osten berücksichtigt und hält nördlich dieser Wegeverbindung einen rund 100 Meter breiten Korridor frei, der somit auch weiterhin als regionale Sichtachse fungiert („Kölner Fenster“). Die verbleibende Baufläche schließt unmittelbar südlich bzw. östlich an die Bebauung der Siedlung Nußbaum an und kann von dort und von Südwesten erschlossen werden. Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens sind die verschiedenen Möglichkeiten zur Erschließung der Fläche zu überprüfen.
60
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Begrünungskonzept zur Einbindung ins Landschaftsbild
•
Hinweis auf Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes
•
Fernblicke
•
Fuß- und Wegenetz
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Beeinträchtigung des Grundwassers/Grundwasserneubildungsrate
•
Berücksichtigung von Auswirkungen auf das Kleinklima
•
Artenschutzkonzept für den Rotmilan
•
Aktuelle Artenschutzprüfung mit Schwerpunkt Vögel
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfNu 7a He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 350 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 100 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 450 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 700 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 200 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
1 Buslinie (zwei Linien unter Berücksichtigung Anruf-Sammel-Taxi)
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 1.700 m
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich. Teilweise sind Grunddienstbarkeiten dafür notwendig.
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
> 200 m
Verkehrswege
> 200 m
Sportstätten
Bolzplatz innerhalb/am Rande der Potenzialfläche
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Grünlandnutzung; im WEsten und Norden Gärten angrenzend
Schutzwürdigkeit
östlicher Teil Landschaftsschutzgebiet
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Nachweis planungsrelevanter Arten, zum Beispiel des Rotmilans mit Jagdrevier und Horstbaum östlich der Fläche. Ausweichjagdreviere stehen nur sehr begrenzt zur Verfügung.
Boden Bodenschutzwürdigkeit
teilweise sehr schutzwürdige Böden (südöstlicher Teil laut Kartierung des Rheinisch-Bergischen Kreises),
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
keine Oberflächengewässer
Grundwassersituation
Wasserschutzgebiet IIIb Höhenhaus
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freiland-/Siedlungsklima/Gartenstadt; klimawirksame Freiräume (Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftzufluss aus Landschaft, Kaltluftabfluss innerstädtischer Freiräume, Kaltluftschneise mit regionaler Bedeutung mit mittlerer Luftaustauschfunktion und Bedeutung für Luftqualität)
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Im Lärmaktionsplan festgelegtes Gebiet; wichtig für Naherholung; Wanderweg quert
Landschaftsbild
teils Fernsicht über das Rheinland
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Konflikt durch öffentlich zugänglichen Bolzplatz im Nordwesten der Fläche
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
–
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
im Westen und Nordwesten bestehen Ausgleichsflächen für den Bebauungsplan Nr. 1334 Teil 2 -Nußbaum-
61
Stadt Bergisch Gladbach Nu7b - Peterskaule Süd Beschreibung/Daten Lage:
Nußbaum Süd
Größe Teilfläche:
3,0 ha als Neudarstellung, davon 0 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche, Wald
Umgebung:
Wohnen, Waldflächen, Friedhof, landwirtschaftliche Flächen
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit überlagerten Freiraumfunktionen
FNP:
Grünfläche
Bebauungsplan:
Nr. 21 Teil 1 - Pannenberg und Nr. 1452 Im Kamp
Landschaftsplan:
überwiegend Landschaftsschutzgebiet
Nu7b
Gesamturteil
62
Die Baufläche schließt unmittelbar östlich an den Kern von Paffrath mit seinem zentralen Versorgungbereich und gutem Infrastrukturangebot an, das fußläufig erreichbar ist. Sie stellt einen attraktiven Wohnstandort dar, die städtebauliche Bewertung weist ihr eine der besten Eignungen für eine Wohnbauentwicklung im gesamten Stadtgebiet aus.
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:
Die Fläche knüpft an bebaute Flächen an und ist zur Hälfte landwirtschaftlich, zur Hälfte durch große, teilweise verwilderte Gartenflächen geprägt. Sie liegt unmittelbar südlich einer häufig genutzten Wegeverbindung nach Osten und arrondiert die Bebauung zwischen Steinenkamp und Pannenberg. Die westlich anschließenden Waldflächen werden nicht überplant; zur geschützten Peterskaule verbleibt ein ausreichender Abstand. Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens sind die Möglichkeiten zur Erschließung der Fläche zu überprüfen.
•
Waldrandzone/ausreichend Abstand zum Biotop/geschützer Landschaftsbestandteil
•
Hinweis auf Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Beeinträchtigung des Grundwassers/Grundwasserneubildungsrate
•
Artenschutzkonzept für den Rotmilan beachten
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
•
Berücksichtigung von Auswirkungen auf das Kleinklima
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfNu7b He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 400 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 300 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 350 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 700 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 250 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
1 Buslinie (zwei Linien unter Berücksichtigung Anruf-Sammel-Taxi)
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 1.600 m
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich. Teilweise sind Grunddienstbarkeiten dafür notwendig.
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
> 200 m
Verkehrswege
> 200 m
Sportstätten
> 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
im nördl. Teil: Grünlandnutzung; der Süden überwiegend mit Bäumen bestanden (unterschiedliche Wuchsstadien, teils Feldgehölz, teils Gärten), sehr strukturreich, hoher Totholzanteil;
Schutzwürdigkeit
überwiegend Landschaftsschutzgebiet (im Westen und Süden kleinflächig ohne Schutz); im Osten angrenzend: Geschützter Landschaftsbestandteil „Peterskaule“ sowie kartierte Biotope bzw. Biotopverbundfläche
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Der südliche Teil mit hohem Potential für planungsrelevante Arten (Vögel). Pufferfunktion für den östlich angrenzenden geschützten Landschaftsbestandteil. Horstbaum des Rotmilans im Umfeld.
Boden Bodenschutzwürdigkeit
teilweise sehr schutzwürdige Börden (nördlicher Bereich)
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
keine Oberflächengewässer
Grundwassersituation
Wasserschutzgebiet IIIb Höhenhaus
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freiland-/Siedlungsklima; klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftzufluss aus Landschaft), mittelgroßer Freiraum
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Im Lärmaktionsplan festgelegtes Gebiet; wichtig für Naherholung; Wege/Trampelpfade queren
Landschaftsbild
Kaum Fernwirkung, Gehölzbestände besitzen gliedernde Wirkung
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Kein Konflikt
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
–
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
keine Güter bekannt
63
Stadt Bergisch Gladbach Re8a - Im Buchenkamp Beschreibung/Daten Lage:
Refrath Südwest
Größe Teilfläche:
0,6 ha als Neudarstellung, davon 0 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
Grünfläche
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, Waldfläche, Sportanlage, Bundesautobahn
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Waldbereich überlagert mit Grundwasserund Gewässerschutzfunktion
FNP:
Grünfläche
Bebauungsplan:
–
Landschaftsplan:
keine Schutzgebietsausweisung
Re8a
Gesamturteil
64
Durch die optimale Anbindung an Köln, die Region und darüber hinaus (Autobahn 4, Stadtbahnlinie 1, Flughafen…) gilt Refrath neben Bensberg als der attraktivste Stadtteil Bergisch Gladbachs, dem es aber seit Jahren an Entwicklungsflächen mangelt. Dies bewirkt überdurchschnittliche Immobilienpreissteigerungen und vielfache Bestandsverdichtungen. Speziell in Refrath sind neue Bauflächen, die auch Nachfragern mit niedrigen bis mittleren Einkommen zugänglich sind, dringend erforderlich.
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:
Mit der Baufläche wird eine kleine ungenutzt Freifläche, die südlich an die Stadtbahnlinie 1 angrenzt und ansonsten allseits von Kölner Stadtgebiet umgeben ist, für eine Bebauung vorbereitet. Die städtebaulich integrierte Fläche hat in ihrer jetzigen Funktionen kaum Freiraumwert und drängt sich für eine Bebauung auf. Einer relativ hohen Schallbelastung stehen die unmittelbare Nähe der Stadtbahnhaltestelle und des Erholungswaldes gegenüber. Den geringen Abständen zur A4, zur Stadtbahnlinie 1 und zu den Sportplätzen sowie den damit verbundenen Lärm-Immissionen ist durch eine geeignete planerische Konzeption im Bebauungsplan zu begegnen. Die Erschließung kann vom Buchenkampsweg aus erfolgen.
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Beeinträchtigung des Grundwassers
•
Hinweis auf Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes
•
Biotopwertigkeit
•
Abstände zum Wald und zur Gastrasse
•
Auswirkungen der starken Lärmvorbelastung durch die Emittenten Schiene, Sportplatz und Fluglärm
•
Vogelkartierung als Grundlage für die Artenschutzprüfung
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfRe8a He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 500 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 600 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 350 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 3.000 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 400 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
2 Buslinien
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 400 m Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Regenwasser-Entwässerung nur für den südlichen Bereich möglich, wenn Regenwasser-Pumpstation Niedenhofsbusch die Kapazität hat
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
> 200 m
Verkehrswege
A 4 < 150 m, KVB Linie 1 < 100 m
Sportstätten
Fußballplatz, Tennisplätze < 100 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Pferdeweide mit einigen Gehölzen, Hecke zu Straße Bucheckernweg, nordöstlich grenzt Wald an
Schutzwürdigkeit
kein Landschaftsschutzgebiet; fast komplett als Biotop kartiert (Kleingärten/Brache)
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
keine planungsrelevanten Arten bekannt
Boden Bodenschutzwürdigkeit
schutzwürdige Böden, aber anthropogen verändert
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
kein offenes Gewässer
Grundwassersituation
Wasserschutzgebiet IIIa Refrath
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima/Siedlungsklima; mittlelgroßer Freiraum mit Bedeutung für lokale klimatische Ausgleichsfunktion
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Wanderweg (Straße) quert, nicht wegemäßig erschlossen (zu klein)
Landschaftsbild
keine Bedeutung für Landschaftsbild
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Konflikte durch Straßenverkehr, Schienenverkehr, Sportanlagen sowie Fluglärm
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
elektromagnetische Felder durch Bahntrasse, ggf. Staubimmissionen durch Sportplätze
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
Gastrasse verläuft parallel zum Bucheckernweg
65
Stadt Bergisch Gladbach Re8b - Im Buchenkamp Beschreibung/Daten Lage:
Refrath Südwest
Größe Teilfläche:
1,1 ha als Neudarstellung, davon 0,1 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
Grünfläche, bewaldete Fläche, solitäre Bebauung
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, Waldfläche, Sportanlage, Bundesautobahn
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Waldbereich überlagert mit Grundwasserund Gewässerschutzfunktion
FNP:
Grünfläche, Fläche für Wald, teilweise Wohnfläche
Bebauungsplan:
–
Landschaftsplan:
keine Schutzgebietsausweisung
Re8b
Gesamturteil Durch die optimale Anbindung an Köln, die Region und darüber hinaus (Autobahn 4, Stadtbahnlinie 1, Flughafen …) gilt Refrath neben Bensberg als der attraktivste Stadtteil Bergisch Gladbachs, dem es aber seit Jahren an Entwicklungsflächen mangelt. Dies bewirkt überdurchschnittliche Immobilienpreissteigerungen und vielfache Bestandsverdichtungen. Speziell in Refrath sind neue Bauflächen, die auch Nachfragern mit niedrigen bis mittleren Einkommen zugänglich sind, dringend erforderlich. Südlich der Stadtbahnlinie 1 liegen bis zum Heuweg übertiefe Hausgärten, die sich für eine Ergänzung der vorhandenen Wohnbebauung anbieten. Die städtebaulich integrierte Fläche hat in ihrer jetzigen Funktionen nur privaten Freiraumwert und drängt sich für eine Bebauung auf. Der Standort ist aus Sicht des Lärmschutzes aufgrund der hohen Vorbelastungen durch Straßenverkehrslärm grundsätzlich problematisch, der relativ hohen Schallbelastung stehen jedoch die unmittelbare Nähe der Stadtbahnhaltestelle und des Erholungswaldes gegenüber. Den geringen Abständen zur A4, zur Stadtbahnlinie 1 und zu den Sportplätzen sowie der damit verbundenen Lärm-Beeinträchtigung der Fläche ist durch eine geeignete planerische Konzeption im Bebauungsplan zu begegnen. Die Erschließung kann vom Heuweg aus erfolgen.
66
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Biotopwertigkeit
•
Waldausgleich
•
Beeinträchtigung des Grundwassers
•
Hinweis auf Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes
•
Kartierung der planungsrelevanten Brutvögel, gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen
•
Auswirkungen der starken Lärmvorbelastung durch die Emittenten Straße, Schiene, Sportplatz, Tennisplätze und Fluglärm
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfRe8b He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 450 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 550 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 300 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 2.950 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 200 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
2 Buslinien
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 200 m Schmutzwasser-Entwässerung mit Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Regenwasser-Entwässerung nur möglich, wenn Regenwasser-Pumpstation Niedenhofsbusch die Kapazität hat
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
> 200 m
Verkehrswege
A 4 < 200 m, KVB Linie 1 < 100 m
Sportstätten
Fußballplatz, Tennisplätze < 100 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Größtenteils alter Laubmischwald, im Süden Gärten (teils mit alten Eichen)
Schutzwürdigkeit
kein Landschaftsschutzgebiet (Innenbereich), fast komplett als Biotop kartiert (naturnaher Buchen-Eichen-Hainbuchenbestand), lokale Bedeutung
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Kein Nachweis planungsrelevanter Arten. Der nördliche Teil bietet Singvögeln potentiell geeignete Brutplätze
Boden Bodenschutzwürdigkeit
schutzwürdige Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
kein offenes Gewässer
Grundwassersituation
Wasserschutzgebiet IIIa Refrath
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima/Siedlungsklim; klimawirksame Funktion (Kaltluftabfluss innerstädtischer Freiräume, mittlere Bedeutung für Luftqualität und Luftaustauschfunktion), klimawirksame Gärten
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Wanderweg quert
Landschaftsbild
dominierend Sportanlagen und Autobahn, Waldbestand optisch wirksam
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Konflikte durch Straßenverkehr, Schienenverkehr, Sportanlagen sowie Fluglärm; Sportplatzbetriebseinschränkungen wahrscheinlich
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
elektromagnetische Felder durch Bahntrasse, ggf. Staubimmissionen durch Sportplätze
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
Keine Güter bekannt
Sachgüter
Keine Güter bekannt
67
Stadt Bergisch Gladbach Ro5a - Romaney Beschreibung/Daten Lage:
Romaney
Größe Teilfläche:
1,8 ha als Neudarstellung, 0,8 ha aus FNP alt übernommen, davon 0 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Flächen
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Flächen, bewaldete Flächen
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich überlagert mit regionalen Grünzug
FNP:
Fläche für die Landwirtschaft, Wohnfläche
Bebauungsplan:
–
Landschaftsplan:
südlicher Teil: temporäres Landschaftsschutzgbiet, nördlicher Teil: Landschaftsschutzgbiet
Ro5a
Gesamturteil
68
Romaney ist ein attraktiver Standort für ruhiges, ländliches Wohnen. Das Stadtzentrum ist trotz der etwas peripheren Lage mit öffentlichen Verkehrsmitteln noch gut zu erreichen. Romaney hat keine Infrastruktureinrichtungen; hierfür sind Hebborn beziehungsweise die Stadtmitte gut mit dem Fahrrad erreichbar. Aus landesplanerischen Gründen sind neue Bauflächen in Romaney nur im Rahmen der Eigenentwicklung zulässig. Die hierfür am besten geeignete Fläche ist die auch bisher im Flächennutzungsplan dargestellte, leicht nach Westen erweitert. Da es sich um eine Fläche zur Eigenentwicklung handelt, ist die schlechte Lage zum nächsten Bahnhof als Einschränkung planerisch abzuwägen.
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:
Die Baufläche orientiert sich in ihrer Tiefe an der benachbarten Bebauung, wodurch diese städtebaulich sinnvoll ergänzt werden kann. Damit greift sie nur geringfügig in die umfangreichen, landwirtschaftlich genutzten Flächen um den Kleyer Hof ein. Dieser Eingriff steht der fehlenden Verfügbarkeit anderer, für Wohnungsbau, geeigneter Flächen gegenüber. Die Erschließung erfolgt von der Straße „Romaney“ und die Fläche stellt somit eine sinnvolle Ausnutzung einer vorhandenen Verkehrsinfrastruktur dar. Sie liegt in der Romaneyer Ortsdurchfahrt der B 506, dadurch sind auf der Straße nur gedrosselte Fahrgeschwindigkeiten zulässig. Die Schallauswirkungen sind dennoch im Bebauungsplan zu überprüfen.
•
Erhalt der Fernblicke
•
vorhandene Gastrasse mit Schutzstreifen
•
Kompensation für Inanspruchnahme Böden
•
Vorkommen von Fledermäusen und Vögeln
•
Geruchskonflikt zur bestehenden Hofanlage
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfRo5a He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 1.550 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 1.300 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 1.650 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 2.500 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 150 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
1 Buslinie
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 2.500 m
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
100 bis 200 m
Verkehrswege
< 100 m
Sportstätten
> 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Acker, zur Straße Gehölze
Schutzwürdigkeit
nördlicher Teil: Landschaftsschutzgebiet, im Süden temporärer Landschaftsschutz (eine Bautiefe entlang Straße)
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
keine Nachweise für Fledermäuse bekannt. Vorkommen (Jagd) ist aber wahrscheinlich. Die Aussagen gelten auch für Greifvögel wie Mäusebussard und Rotmilan.
Boden Bodenschutzwürdigkeit
sehr schutzwürdige Böden (auch laut Kartierung des Rheinisch-Bergischen Kreises)
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
keine offenen Gewässer vorhanden
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima; klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet)
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; keine Erschließung mit Wanderwegen
Landschaftsbild
Kuppenlage; keine Erschließung mit Wanderwegen
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Konflikte durch Straßenverkehr entlang der B 506
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung, verkehrsbedingt erhöhte Luftschadstoffbelastung an B 506
Sonstige Immissionen
Geruch-und Staubimmissionen durch Hofanlage, Pferdehaltung
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
Angrenzend: alte Siedlungsstelle Romaneyer Straße 168, Kley 3 und Kleyerhof
69
Stadt Bergisch Gladbach Sa3b - Am Kleifeld/ Häuser-Dombach Beschreibung/Daten Lage:
Sand
Größe Teilfläche:
0,2 ha als Neudarstellung, davon 0,0 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, Waldflächen, landwirtschaftliche Fläche
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich
FNP:
Fläche für die Landwirtschaft
Bebauungsplan:
–
Landschaftsplan:
kleinflächig (im Nordosten) Landschaftsschutzgebiet; größtenteils ohne Schutzausweisung
Sa3b
Gesamturteil Im relativ kleinen Stadtteil Sand ist ein moderates Wachstum der Wohnbauflächen wünschenswert, um die Infrastrukturausstattung (insbesondere Grundschule und Lebensmittelmarkt) dauerhaft auszulasten und somit zu sichern. Diese Einrichtungen sind von den geplanten Bauflächen aus fußläufig erreichbar. Mit beiden benachbarten Flächen wird auf den überwiegend locker bebauten beziehungsweise als Gartenland genutzten Flächen im Bereich Dombach-SanderStraße/Häuser Dombach eine arrondierende kleinteilige Bebauung ermöglicht, deren Konturen sich aus der Bestandsbebauung ergeben. Ein Zusammenwachsen mit der Siedlung Häuser Dombach ist nicht beabsichtigt. Die große Entfernung der Fläche zur nächsten Bahnhaltestelle steht der ansonsten günstigen Gesamtbewertung der Fläche gegenüber.
70
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Begrünungskonzept
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Beeinträchtigung des Grundwassers
•
Kartierung Greifvögel als Bestandteil der Artenschutzprüfung
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfSa3b He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 350 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 300 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 300 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 1.800 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 250 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
2 Buslinien
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 2.400 m (S-Bahn)
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Schmutzwasser-Entwässerung über Drucksystem an öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung nicht gesichert
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
> 200 m
Verkehrswege
> 200 m
Sportstätten
> 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Grünlandnutzung
Schutzwürdigkeit
nördlicher Teil Landschaftsschutzgebiet; nordöstlich grenzend schutzwürdiges Biotop/Verbundfläche
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
keine planungsrelevanten Arten bekannt, potentielle Eignung als Jagdrevier für Greifvögel.
Boden Bodenschutzwürdigkeit
schutzwürdige Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
kein offenes Gewässer
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt, klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet)
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Überwiegend im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; keine Bedeutung für Naherholung, da nicht erschlossen
Landschaftsbild
aufgrund der abfallenden Topographie von hier freier Blick ins Dombachtal
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
keine Konflikte
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
keine Konflikte
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
keine Güter bekannt
71
Stadt Bergisch Gladbach Sa3c - Am Kleifeld/ Häuser-Dombach Beschreibung/Daten Lage:
Sand
Größe Teilfläche:
2,9 ha als Neudarstellung, davon 1,9 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, Waldflächen, landwirtschaftliche Fläche
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich, Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich
FNP:
Fläche für die Landwirtschaft
Bebauungsplan:
–
Landschaftsplan:
ohne Schutzausweisung
Sa3c
Gesamturteil
72
Im relativ kleinen Stadtteil Sand ist ein moderates Wachstum der Wohnbauflächen wünschenswert, um die Infrastrukturausstattung (insbesondere Grundschule und Lebensmittelmarkt) dauerhaft auszulasten und somit zu sichern. Diese Einrichtungen sind von der geplanten Baufläche aus fußläufig erreichbar.
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Waldrandzone/Abstand zur Quelle des Dombaches und zum Biotop
Die Baufläche liegt nördlich der Bebauung der Herkenrather Straße und nutzt das noch relativ ebene Gelände, das nördlich durch einen bewaldeten und relativ steilen Hang zur Straße Häuser Dombach hin begrenzt wird bestmöglich für eine angemessene Wohnbebauung aus. Westlich grenzt die Bebauung der Dombach-Sander Straße an, östlich orientiert sich die Baufläche am Ende der Bestandsbebauung an der Herkenrather Straße, von wo auch die Erschließung erfolgen kann. Die große Entfernung der Fläche zur nächsten Bahnhaltestelle steht der ansonsten günstigen Gesamtbewertung der Fläche gegenüber. Zur Entsorgung des Regenwassers vor dem Hintergrund der hydrogeologischen Empfindlichkeit der Fläche werden im Rahmen des Bebauungsplanes Lösungen ausgearbeitet.
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Beeinträchtigung des Grundwassers und Niederschlagswasserbeseitigung
•
Kartierung Greifvögel als Teil der Artenschutzprüfung
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfSa3c He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 150 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 200 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 200 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 1.800 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
2 Buslinien
Qualität der ÖPNV-Anbindung
ca. 100 m
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 2.500 m (S-Bahn)
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung im Freigefälle nur über Privatgrundstücke an öffentliche Kanalisation möglich
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
> 200 m
Verkehrswege
L 329 Herkenrather Straße < 100 m
Sportstätten
> 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
überwiegend Grünlandnutzung, kleinflächig Gärten und Acker, einzelne Gärten
Schutzwürdigkeit
nur kleinflächig im Osten Landschaftsschutzgebiet, östlich grenzend schutzwürdiges Biotop
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
keine planungsrelevanten Arten bekannt, potentielle Eignung als Jagdrevier für Greifvögel
Boden Bodenschutzwürdigkeit
schutzwürdige Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
kein offenes Gewässer, Quellsiefen östlich angrenzend
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatiop: Freilandklima/Gartenstadt, klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet, Kaltluftsammelgebiet, Kaltluftzufluss aus Landschaft)
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
überwiegend im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet, keine Bedeutung für Naherholung, da nicht erschlossen
Landschaftsbild
keine Fernwirkung, da nicht einsehbar
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
keine Konflikte
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
keine Konflikte
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
keine Güter bekannt
73
Stadt Bergisch Gladbach Sa3d - Am Kleifeld/ Häuser-Dombach Beschreibung/Daten Lage:
Sand
Größe Teilfläche:
0,6 ha als Neudarstellung, davon 0,0 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche, Gärten
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Fläche
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich, Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich
FNP:
Fläche für die Landwirtschaft
Bebauungsplan:
–
Landschaftsplan:
ohne Schutzausweisung
Sa3d
Gesamturteil Im relativ kleinen Stadtteil Sand ist ein moderates Wachstum der Wohnbauflächen wünschenswert, um die Infrastrukturausstattung (insbesondere Grundschule und Lebensmittelmarkt) dauerhaft auszulasten und somit zu sichern. Diese Einrichtungen sind von den geplanten Bauflächen aus fußläufig erreichbar. Mit beiden benachbarten Flächen wird auf den überwiegend locker bebauten beziehungsweise als Gartenland genutzten Flächen im Bereich Dombach-SanderStraße/Häuser Dombach eine arrondierende kleinteilige Bebauung ermöglicht, deren Konturen sich aus der Bestandsbebauung ergeben. Ein Zusammenwachsen mit der Siedlung Häuser Dombach ist nicht beabsichtigt. Die große Entfernung der Fläche zur nächsten Bahnhaltestelle steht der ansonsten günstigen Gesamtbewertung der Fläche gegenüber.
74
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Beeinträchtigung des Grundwassers
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfSa3d He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 350 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 300 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 300 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 1.800 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
2 Buslinien
Qualität der ÖPNV-Anbindung
ca. 250 m
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 2.400 m (S-Bahn)
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Schmutzwasser-Entwässerung über Drucksystem an öffentliche Kanalisation möglich. Regenwasser-Entwässerung westlicher Teil über Privatgrundstücke möglich
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
> 200 m
Verkehrswege
> 200 m
Sportstätten
> 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Gärten, teils Ziergärten mit Nadelgehölzen, teil Nutzgärten;
Schutzwürdigkeit
kein Landschaftsschutzgebiet (Innenbereich)
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen keine planungsrelevanter Arten
keine planungsrelevanten Arten bekannt
Boden Bodenschutzwürdigkeit
schutzwürdige Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
kein offenes Gewässer
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt, klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet), mittelgroßer Freiraum
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
überwiegend im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet, keine Bedeutung für Naherholung, da nicht erschlossen
Landschaftsbild
keine Fernwirkung
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Belastung durch Straßenverkehr
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
keine Konflikte
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
keine Güter bekannt
75
Stadt Bergisch Gladbach Sc2c - Kalmünten Beschreibung/Daten Lage:
Schildgen Ost
Größe Teilfläche:
1,3 ha als Neudarstellung, davon 0 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche, solitäre Bebauung
Umgebung:
Landwirtschaft, aufgelockertes Wohnen, Waldflächen
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich überlagert mit regionalem Grünzug
FNP:
Fläche für die Landwirtschaft
Bebauungsplan:
südlicher Teil: Nr. 1134
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
Sc2c
Gesamturteil Der Ortsteil Kalmünten liegt zwar etwas abseits vom übrigen Siedlungsgefüge, ist aber ein attraktiver Standort für ruhiges, ländliches Wohnen. Die Infrastruktureinrichtungen sind nur zum Teil noch fußläufig, ansonsten jedoch gut mit dem Fahrrad erreichbar. Aus landesplanerischen Gründen sind neue Bauflächen in Kalmünten nur im Rahmen der Eigenentwicklung zulässig. Die vorgesehene Baufläche liegt am Rand eines nur noch rein landwirtschaftlich genutzten Bereichs ohne weitere Grünelemente. Unter Wahrung eines angemessenen Waldabstands weist sie hinsichtlich der Umweltaspekte das geringste Konfliktpotential der möglichen Erweiterungsflächen in Kalmünten auf. Die Erschließung ist über eine bestehende Stichstraße sowie eine unbebaute Fläche am östlichen Rand der Fläche unproblematisch möglich. Die große Entfernung der Fläche zur nächsten Nahversorgungs-Einrichtung sowie zur nächsten Bahn-Haltestelle ist mit der ansonsten durchschnittlich bis günstigen Gesamtbewertung der Fläche abzuwägen. Die Fläche bietet insbesondere hinsichtlich emissionsschutzrechtlicher Fragestellungen günstige Wohnbedingungen. Zudem wird in Kalmünten für diese Darstellung eine südliche Erweiterung der Bebauung aus dem Flächennutzungsplan genommen.
76
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Begrünungskonzept
•
Abstand zum Wald/Waldrandzone (aus Artenschutzgründen größer als normalerweise erforderlich zu dimensionieren)
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Beeinträchtigung des Grundwassers/Grundwasserneubildungsrate
•
Artenschutzkonzept Rotmilan, evtl. Bauzeitenbeschränkung
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfSc2c He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 1.300 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 800 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 1.000 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 2.300 m (ca. 1.600 m nach Odenthal)
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 550 m (beziehungsweise 600 m)
Qualität der ÖPNV-Anbindung
1 Buslinie (beziehungsweise 2 Buslinien)
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca 3.650 m
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich Schmutzwasser wird zur Kläranlage Osenau abgeleitet
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
> 200 m
Verkehrswege
> 200 m
Sportstätten
> 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Grünlandnutzung, einzelne Einzelbäume (Obst); im Westen unmittelbar alter Laubwald angrenzend
Schutzwürdigkeit
Landschaftsschutzgebiet
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Nachweis planungsrelevanter Arten, zum Beispiel des Rotmilans. Horstbaum des Rotmilans in ca. 140m Entfernung nördlich im Wäldchen. Weitere Bauflächen wurden zum Schutz des Horstes bereits im Verfahren zurückgenommen.
Boden Bodenschutzwürdigkeit
tlw. schutzwürdige Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
keine Oberflächengewässer
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt; klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet), mittelgroßer Freiraum
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
teilweise im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; da nicht erschlossen, für Erholung kaum Wertigkeit
Landschaftsbild
kaum einsehbar, daher keine Fernwirkung
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
keine Konflikte
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
-
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
Angrenzend Abbaugebiet Eisenerz
77
Stadt Bergisch Gladbach Sc5b - Zum Scheider Feld Beschreibung/Daten Lage:
Schildgen Nord
Größe Teilfläche:
1,5 ha als Neudarstellung, davon 0 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche
Umgebung:
Landwirtschaft, aufgelockertes Wohnen,
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich überlagert mit regionalem Grünzug
FNP:
Fläche für die Landwirtschaft
Bebauungsplan:
-
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
Sc5b
Gesamturteil Die Fläche wird als Baufläche neu dargestellt und ergänzt die gemischten Nutzungen entlang der L 101 und insbesondere das südlich benachbarte Gewerbegebiet „Zum Scheider Feld“. Die auf der gegenüberliegenden Straßenseite der L 101 liegende Wohnbebauung Rothbroich und der Hoverhof mit umfangreichem Gebäudebestand wird hierdurch sinnvoll ergänzt. Die immissionsschutzrechtliche Ausgangslage (Lage an der L 101) sowie die gemischten Nutzungen im Umfeld führen zur gemischten Bauflächendarstellung, die sich mit rund 90 m gleichermaßen für eine beidseitig angebaute Erschließungsstraße oder eine Zeile Gewerbebebauung eignet. Die negativen Einzelbewertungen sind mit den weiteren durchschnittlichen bis günstigen Bewertungen zur Fläche abzuwägen. Die Entfernung zum Kern von Schildgen (umfangreiches Infrastrukturangebot sowie zentraler Versorgungsbereich) ist noch fußläufig zu überwinden. Die Fläche ist zudem gut an Köln und Leverkusen angebunden. Angrenzend ist ein Park-and-Ride-Parkplatz dargestellt, der einen Umstieg auf den ÖPNV sicherstellt. Hierdurch wird die ÖPNV-Nutzung gestärkt, sodass die Entfernung der Fläche zur nächsten Bahn-Haltestelle/zur nächsten Nahversorgungsbetrieb ausgeglichen wird. Zur nördlich gelegenen Dhünn hält der Standort einen großzügigen Abstand, sodass auf die besonders geschützten FFH-Arten keine Auswirkungen zu erwarten sind.
78
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Abstand zu Gastrasse
•
Gehölzabstand und Durchgrünung
•
Ausreichender Abstand zur Hofanlage
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Gebiet evtl. hydrologisch empfindlich, Beeinträchtigung des Grundwassers
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Berücksichtigung von Auswirkungen auf das Kleinklima
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
•
Schutz der Dhünn - Wirkpfad Grundwasser beachten
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfSc5b He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 800 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 350 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 750 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 2.800 m (ca. 1.900 m nach Odenthal)
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 50 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
2 Buslinien
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca 4.500 m (ca. 3.100 m nach Leverkusen Schlebusch) Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich. Teilfläche für Regenklärbecken notwendig.
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Schmutzwasser wird zur Kläranlage Leverkusen abgeleitet
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
Zum Scheider Feld < 100 m entfernt
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
< 100 m entfernt
Verkehrswege
L 101, Altenberger Domstraße < 100 m
Sportstätten
> 200 m entfernt
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Ackerfläche, zur Straße Gehölze
Schutzwürdigkeit
Landschaftsschutzgebiet, FFH-Prüfzone
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
keine planungsrelevanten Arten bekannt. Entlang der Straße wächst ein Gehölzstreifen, ansonsten Ackerfläche ohne Raine. Potenzielle Eignung als Jagdrevier für Greifvögel. Gewässerschutz der Dhünn (Grundwasser, Einleitungen) beachten. Keine Beeinträchtigung der FFH-Arten in der Dhünn zu erwarten.
Boden Bodenschutzwürdigkeit
Sehr schutzwürdige Böden (auch laut Kartierung des Rheinisch-Bergischen Kreises)
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
Dhünnaue, keine offenen Gewässer
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima klimawirksame Funktion (Kaltlufschneise mit überregionaler Bedeutung)
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; für Naherholung nicht erschlossen; Wanderweg führt über Altenberger Domstraße
Landschaftsbild
kaum Fernwirkung, da heute Sicht durch Gehölze erschwert
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Konflikte durch Straßenverkehr, entlang L 101; Überschreitung der Lärmsanierungswerte der VLärmSchR97 (Schwelle zur Gesundheitsgefährdung) sowie der Auslösewerte für Schutzmaßnahmen nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung, verkehrsbedingt erhöhte Luftschadstoffbelastung
Sonstige Immissionen
Geruchsimmissionen (Landwirtschaft)
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
Denkmäler Hover Hof und Mühlengraben angrenzend
Sachgüter
keine Güter bekannt
79
Stadt Bergisch Gladbach Sc16b - Im Aehlemaar Beschreibung/Daten Lage:
Schildgen Ost
Größe Teilfläche:
1,9 ha als Neudarstellung, davon 1,9 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche, solitäre Bebauung
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Fläche, Waldfläche
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP:
Fläche für die Landwirtschaft, Wohnbauflächen
Bebauungsplan:
–
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
Sc16b
Gesamturteil
80
Die vorgesehene Baufläche ist von zwei Seiten (West, Nord) von Bebauung umgeben und bereits heute in Teilen durch Bebauung, Gartennutzungen etc. geprägt. Ansonsten ist sie landwirtschaftlich genutzt. Sie bietet günstige Voraussetzungen für eine zentrumsnahe Arrondierung von Schildgen, ohne die Qualität des südöstlich angrenzenden Freiraums zu beeinträchtigen. Die südlich angrenzenden Flächen verbleiben in den Darstellungen als Flächen für die Landwirtschaft und belassen einen Grünzug, der weiterhin landwirtschaftlich Zwecken, der Frischluftversorgung sowie der Biotopvernetzung/dem Austausch von Arten dienen kann.
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:
Die ungünstige Lage der Fläche zum nächsten Bahnhof steht der ansonsten günstigen, annähernd fußläufigen Lage zum Ortsmittelpunkt von Schildgen sowie der weiteren insgesamt überwiegend positiven Bewertung der Fläche gegenüber. Schildgen weist ein umfangreiches Infrastrukturangebot sowie einen zentralen Versorgungsbereich auf. Es ist insbesondere gut an Köln und Leverkusen angebunden. Die vorgesehene Fläche liegt in fußläufiger Entfernung zum Stadtteilzentrum.
•
Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes
•
Gastrasse
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Gebiet eventuell hydrologisch empfindlich, Beeinträchtigung des Grundwassers
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Begrünungskonzept: Einzelbäume und Gehölze erhalten; Waldrandzone beachten
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfSc16b He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 600 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 150 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 450 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 1.950 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 550 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
3 Buslinien
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 3.500 m (ca. 3.150 m nach Leverkusen Schlebusch)
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
100 bis 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
> 200 m
Verkehrswege
> 200 m
Sportstätten
> 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Überwiegend Grünlandnutzung, teils Gärten mit hohem Gehölzanteil
Schutzwürdigkeit
Landschaftsschutzgebiet
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
keine planungsrelevanten Arten kartiert oder bekannt
Boden Bodenschutzwürdigkeit
schutzwürdige Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
Keine Oberflächengewässer vorhanden
Grundwassersituation
Wasserschutzgebiet IIIb Höhenhaus
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt; klimawirksame Funktion (Kaltluftentstehungsgebiet, angrenzend Kaltluftsammelgebiet, Kaltluftzufluss aus Landschaft)
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Im Lärmaktionsplan überwiegend festgelegtes ruhiges Gebiet; Keine Wertigkeit für Naherholung, da nicht erschlossen
Landschaftsbild
Kaum Fernwirkung, da nicht einsehbar
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Konflikt durch angrenzenden Gewerbebetrieb
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
-
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
Ferngasleitung quert im Osten
81
Stadt Bergisch Gladbach Sc16d - Odenthaler Marktweg Beschreibung/Daten Lage:
Schildgen Ost
Größe Teilfläche:
1,2 ha als Neudarstellung, davon 1,2 ha aus Regionalplan entwickelt
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Fläche, Waldfläche
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP:
Fläche für die Landwirtschaft, Wohnbauflächen
Bebauungsplan:
–
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
Sc16d
Gesamturteil Schildgen weist ein umfangreiches Infrastrukturangebot sowie einen zentralen Versorgungsbereich auf. Es ist insbesondere gut an Köln und Leverkusen angebunden. Die vorgesehene Fläche liegt noch in fußläufiger Entfernung zum Stadtteilzentrum. Die große Entfernung zum nächsten Bahnhof sowie zur nächsten Bushaltestelle steht den weiteren positiven Bewertungen zur Fläche gegenüber. Mit der Baufläche erhält der Odenthaler Markweg auch an seinem östlichen Ende eine beidseitige Bebauung; die Planung nutzt insofern eine vorhandene Erschließungsanlage sinnvoll aus und arrondiert die Siedlungsfläche. Auf der heute landwirtschaftlich genutzten und von einer Gastrasse durchquerten Fläche sind wie in der Umgebung zwei Bautiefen möglich. Die nordwestlich angrenzenden Teilflächen werden als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und belassen einen Grünzug, der weiterhin landwirtschaftlich Zwecken, der Frischluftversorgung sowie der Biotopvernetzung/dem Austausch von Arten dienen kann.
82
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes
•
Gastrasse
•
Bodenuntersuchung aufgrund Bergbau
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Bödenstufe
•
Gebiet eventuell hydrologisch empfindlich, Beeinträchtigung des Grundwassers
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Begrünungskonzept, Waldrandzone beachten
•
Berücksichtigung von Auswirkungen auf das Kleinklima
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfSc16d He12
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial)
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
ca. 750 m
Nähe zu Kindertagesstätte
ca. 450 m
Nähe zu Grundschulen
ca. 600 m
Nähe zu weiterführenden Schulen
ca. 1.650 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 600 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
2 Buslinien
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 3.300 m (ca. 3.250 m nach Leverkusen Schlebusch)
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Öffentliche Kanalisation vorhanden
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
> 200 m
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
100 bis 200 m
Verkehrswege
> 200 m
Sportstätten
> 200 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Grünlandnutzung, Laub-Mischwald östlich, Gärten westlich angrenzend
Schutzwürdigkeit
östlicher Teil: Landschaftsschutzgebiet
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
keine planungsrelevanten Arten kartiert oder bekannt
Boden Bodenschutzwürdigkeit
sehr schutzwürdige Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche, Hinweise auf Bergbautätigkeiten
Wasser Oberflächengewässer
Keine offenen Gewässer vorhanden
Grundwassersituation
Wasserschutzgebiet IIIb Höhenhaus
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Siedlungsklima/Gartenstadt; klimawirksame Freiräume (Kaltluftentstehungsgebiet, angrenzend Kaltluftsammelgebiet, Kaltluftzufluss aus Landschaft)
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
im Lärmaktionsplan überwiegend festgelegtes ruhiges Gebiet, Wanderweg führt südlich vorbei, ansonsten aufgrund Einzäunung nicht begehbar
Landschaftsbild
derzeit freier Blick über landwirtschaftliche Fläche nach Norden
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
keine Konflikte
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
Konflikte (Gerüche) durch landwirtschaftlichen Betrieb möglich
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
Ferngasleitung quert im Osten
83
Stadt Bergisch Gladbach Anhang 7b:
Steckbriefe neue gewerbliche Bauflächen
Die Kriterien zur Bewertung gewerblichen Bauflächen basieren auf den folgenden Kriterien. Kriterium
gut
durchschnittlich
mäßig
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung) Entfernung Autobahnanschluss
≤ 5.000m
-
> 5.000 m
Anbindung an Straßennetz
gegeben
-
nicht gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
≤ 300m
300 bis 600 m
> 600 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
mehrere Linien
ein Linie
-
Nähe zur SPNV-Anbindung
≤ 1.000m
1.001 bis 2.000 m
> 2.000 m
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)
Vorhandene Anlagen ohne Einschränkungen nutzbar
Vorhandene Anlagen nur mit Einschränkungen nutzbar
Entwässerung nicht über vorhandene Anlagen gesichert
gegeben
bedingt gegeben
nicht gegeben*
> 200 m
100 bis 200 m
≤ 100 m
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Relevante Abstände Wohnnutzung Tabelle A8:
Anhang 10b: Bewertungsschema gewerbliche Bauflächen (eigene Darstellung)
Erläuterung der Farbskala gute Eignung der städtebaulichen Kriterien beziehungsweise geringe bis durchschnittliche Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter durchschnittliche Eignung der städtebaulichen Kriterien beziehungsweise durchschnittliche, mäßige Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter mäßig Eignung der städtebaulichen Kriterien beziehungsweise durchschnittliche bis hohe Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Hinzuweisen ist darauf, dass die Bewertung der einzelnen Kriterien mittels der Farbskala dazu dient, eine erste Orientierung zur Bewertung der jeweiligen Fläche zu erhalten. Im Rahmen der Gesamtabwägung zu den gewerblichen Potenzialflächen wurden einzelne Kriterien stärker gewichtet. Hinzuweisen ist darauf, dass die Abstände als Luftlinie von Infrastruktureinrichtungen/Immissinsorten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze gemessen wurden. Die Bewertung der einzelnen Kriterien mittels der Farbskala dazu dient, eine erste Orientierung zur Bewertung der jeweiligen Fläche zu erhalten. Im Rahmen der Gesamtabwägung wurden einzelne Kriterien stärker gewichtet. Eine einzelne rote Bewertung kann durch andere gute Bewertungen ausgeglichen werden.
84
Begründung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplan 2035
- Entwurf -
85
Stadt Bergisch Gladbach G-As2 - Spitze Beschreibung/Daten Lage:
Asselborn/Herrenstrunden (Kürten-Spitze)
Größe Teilfläche:
11,2 ha
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche
Umgebung:
landwirtschaftliche Flächen, bewaldete Flächen, aufgelockertes Wohnen
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung
FNP:
Fläche für Landwirtschaft, geplante Straße, geplante Autobahn
Bebauungsplan:
-
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
G-As2
Gesamturteil Die gewerbliche Baufläche ist Teil einer deutlich größeren Darstellung im Regionalplan. Die Abgrenzung orientiert sich am nördlich angrenzenden Bereich, auf dem die Gemeinde Kürten ebenfalls gewerbliche Bauflächen plant. Damit wird eine kosten- und flächen-sparende Konzeption möglich, wodurch zum Beispiel die Allee an der L289 besser geschützt werden kann. Andererseits wird so dem politischen Auftrag, die Fläche ausschließlich interkommunal zu entwickeln, Rechnung getragen. Bei der Abgrenzung wurde von der Stadtgrenze und der Landstraße ausgegangen. Die Fläche liegt weitgehend in einer Mulde, was die Einpassung ins Landschaftsbild erleichtert. Trotz des Ziels, die Allee zu schützen, muss die Erschließung von der L289 aus erfolgen. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes soll die Fläche eingegrünt werden und dabei diese Aspekte Berücksichtigung finden. Aufgrund der Größe und Lage des Gewerbegebietes ist eine Verkehrszunahme zu erwarten, die auch über die L 289 (Ortsteile Herkenrath und Moitzfeld) abgewickelt werden könnte. Wie viel Verkehr entsteht, welche Auswirkungen hierdurch zu erwarten sind und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Belastungen zu mindern ist dies vor Aufstellung des Bebauungsplanes näher zu untersuchen. Dabei sollte auch der Trassenverlauf der geplanten Stadtbahnlinie 1 soll im Rahmen des Bebauungsplanes Berücksichtigung finden. Die Entwässerung der anfallenden Schmutzwassermengen muss im Weiteren mit der Gemeinde Kürten abgestimmt werden. Zur Entwässerung sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für anfallende Regenwassermengen Rückhalte- und Behandlungskapazitäten vorzuhalten.
86
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Abstand zur geschützten Allee
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
•
Auswirkungen auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft
•
Vorkommen planungsrelevanter Arten aktualisieren
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Bebauungs-, Begrünungskonzept unter Berücksichtigung der Topographie, der Straßenbäume und der Fernwirkung; Keine Maßnahmen, die die Offenlandqualität des Umfeldes beeinträchtigen können (keine Bäume, Gehölze...)
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft) auch in den Ortsdurchfahrten von Herkenrath und Moitzfeld
•
Auswirkungen der geplanten Streckenführung der Linie 1 (Breite der Trasse, Lärmschutz, elektromagnetische Felder, Erschütterungen)
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium
G-As2 vorhandene Situation
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Entfernung Autobahnanschluss
ca. 5.400 m
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 250 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
1 Buslinie
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 5.300 m (Stadtbahn, zukünftig näher)
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)
Keine städtische Kanalisation vorhanden (Schmutzwasser Kläranlage Gemeinde Kürten), Regenwasser-Entwässerung nicht gesichert
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Relevante Abstände
nicht gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Wohnnutzung
< 100 m (solitäre Bebauung)
Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Grünland- und Ackernutzung; Straßenbäume: im Alleenkataster des Landes NRW
Schutzwürdigkeit
Landschaftsschutzgebiet
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Die Fläche bietet potentiell Lebensraum für Offenlandarten; Allerdings konnte der Nachweis von brütenden Kiebitzen (Mai 2001) aktuell nicht bestätigt werden; Z. B. nutzen Turmfalke, Rotmilan und Mäusebussard den Bereich zum Jagen; Im Umfeld stehen weitere geeignete Flächen zum Jagen zur Verfügung
Boden Bodenschutzwürdigkeit
sehr schützenswerte Böden (auch laut Kartierung des Rheinisch-Bergischen Kreises)
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
kein Oberflächengewässer vorhanden
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima; geringe klimawirksame Funktion
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; Wanderweg führt an nördlicher Grenze entlang
Landschaftsbild
Fernwirkung durch Kuppenlage; Allee prägend
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Konflikte durch Straßenverkehr (L 289) und künftigen Schienenverkehr
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung; entlang L 289 verkehrsbedingt hohe Luftschadstoffbelastung
Sonstige Immissionen
elektromagnetische Felder wegen Hochspannungsleitung, Umsetzung der geplanten Stadtbahntrasse führt ggf. zu zusätzlichen Immissionen
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
Keine Güter bekannt
Sachgüter
Straßenbäume: im Alleenkataster des Landes NRW, westlich: alte Siedlungsstelle Trotzenburg
87
Stadt Bergisch Gladbach G-Bo1- Overather Straße Beschreibung/Daten Lage:
Bockenberg
Größe Teilfläche:
3,3 ha
Aktuelle Nutzung:
Grünfläche, aufgelockertes Wohnen, Mischnutzung, Gärten, Teiche
Umgebung:
Wohnen, Wald, A 4, Bachlauf
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Waldbereich überlagert mit Schutzfunktion der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung
FNP:
Grünfläche
Bebauungsplan:
Nr. 98
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
G-Bo1
Gesamturteil Grundsätzlich sind Gewerbestandorte in Autobahnnähe sinnvoll, da sie das innerstädtische Verkehrsnetz nicht mit zusätzlichen Gewerbeverkehren belasten. Mit der Planung soll der südöstlich des Wohnparks Bensberg gelegenen (teilweise baumbestandenen und landwirtschaftlich genutzten) Freifläche eine städtebaulich verträgliche Gewerbenutzung zugeführt werden. Sie würde das auf der gegenüberliegenden Seite der L136 geplante Gewerbegebiet „Vinzenz-Pallotti-Straße“ sowie kleinere gewerbliche Nutzungen an der Südseite der Overather Straße ergänzen und ließe so eine sinnvolle Flächenkonzentration in der Nähe der Anschlussstelle Moitzfeld entstehen. Auch die geplante Fortführung der Linie 1 spricht für eine Entwicklung dieser Fläche. Die derzeit nur mäßige Anbindung an das SPNV-Netz kann dadurch in Zukunft verbessert werden. Eine Erschließung ist über die Overather Straße/Graf-Hermann-Straße möglich, im weiteren Verlauf ist die Topographie der Fläche zu berücksichtigen. Im Bebauungsplan ist ein Begrünungskonzept zu erstellen, das die Bedeutung der Fläche als Ortseingang berücksichtigt. Zudem sind Immissionskonflikte zu untersuchen und entsprechende Maßnahmen (zum Beispiel die gezielte Anordnung von Gebäuden zur Abschirmung der dahinterliegenden Wohnbebauung vor Lärmemissionen) zu entwickeln.
88
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: • • • • • • • • • • • • •
Waldrandzone/Abstand zur Aue des Böttcher Baches Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes Auswirkungen auf das Kleinklima Sicherung des Bachsystems (Wirkpfad Wasser zum Flora-FaunaHabitat-Gebiet) CEF Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) Auswirkungen auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft Grundwasserneubildung Überprüfung Boden/Altlasten Begrünungskonzept (Topographie und Ortseingangsbild) Luftschadstoffimmissionen (Wirkpfad Luft zum Flora-Fauna-HabitatGebiet) Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft) Auswirkungen der geplanten Streckenführung der Stadtbahnlinie 1 (Trassenbreite, Lärmschutz, elektromagnetische Felder, Erschütterungen) Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium
G-Bo1 vorhandene Situation
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Entfernung Autobahnanschluss
ca. 200 m
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 150 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
3 Buslinien (davon 1 Schnellbus)
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 1.050 m (Stadtbahn, zukünftig näher)
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)
Schmutzwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung nur mit Rückhaltung möglich
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Relevante Abstände
bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Wohnnutzung
< 100 m
Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
überwiegend Grünlandnutzung, einzelne Gärten sowie im westlichen Teilbereich Gehölzaufwuchs und Brachen
Schutzwürdigkeit
Landschaftsschutzgebiet; FFH-Prüfzone (FFH-Vorprüfung / Artenschutzprüfung liegt vor; Prognose: Stoffeinträge ausschließen); Überschreitung der Stickstoffdeposition für FFH-Bestand
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Fläche wurde reduziert (mehr Abstand zum Böttcher Bach), um den Belangen des Artenschutzes Rechnung zu tragen; Prognose: Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF Maßnahmen nach Bundesnaturschutzgesetz) für den störempfindlichen Eisvogel voraussichtlich erforderlich; Stoffeinträge in den Böttcher Bach sind auszuschließen
Boden Bodenschutzwürdigkeit
geringe Schutzwürdigkeit (laut Kartierung des Rheinisch-Bergischen Kreises)
Altlasten/Bergbau
Altlasten-Verdachtsfläche 109 betroffen
Wasser Oberflächengewässer
Böttcher Bach verläuft südlich des Plangebietes; dort auch Angelteiche vorhanden
Grundwassersituation
Wasserschutzgebiet IIIB Erkermühle
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima/Waldklima; geringe klimawirksame Funktion
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Teilweise im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; für Naherholung nicht erschlossen
Landschaftsbild
keine Fernwirkung bei Beibehaltung des Waldes als Grünkulisse zur Autobahn; allerdings sensibles „Ortseingangsbild“
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
hohe Vorbelastung durch Straßenverkehr (L 136, A 4); Konflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; Belastung durch Fluglärm; Vorbelastung durch angrenzendes Gewerbegebiet mit rechtsverbindlichen Lärmkontingenten; Konflikt durch künftigen Schienenverkehr
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung, entlang der L136 verkehrsbedingte hohe Luftschadstoffimmissionen
Sonstige Immissionen
keine bekannt, aber die Umsetzung der geplanten Stadtbahntrasse führt ggf. zu zusätzlichen Immissionen
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
Keine Güter bekannt
Sachgüter
Keine Güter bekannt
89
Stadt Bergisch Gladbach G-Fr1a - Rennweg Beschreibung/Daten Lage:
Frankenforst
Größe Teilfläche:
4,1 ha
Aktuelle Nutzung:
Waldfläche
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, Wald, A 4 mit Ausfahrt Bensberg
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP:
Fläche für Wald
Bebauungsplan:
-
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
G-Fr1a
Gesamturteil Grundsätzlich sind Gewerbestandorte in Autobahnnähe sinnvoll, da sie das innerstädtische Verkehrsnetz nicht mit zusätzlichen Gewerbeverkehren belasten. Die Baufläche liegt im Wald nah der Anschlussstelle Bensberg und ist von drei Seiten von überörtlichen Straßen (A4, L136, L358) umgeben, von der L136 gut zu erschließen, aber durch alle diese Straßen auch deutlich beeinträchtigt. Eingriffe in den Wald erscheinen auf Grund der nachgewiesenen Bedarfe und des akuten Mangels an Gewerbeflächen und einer Festlegung als Allgemeiner Siedlungsbereich im Regionalplan vertretbar. Die Darstellung der gewerblichen Baufläche soll hier so erfolgen, dass umlaufend noch Grünbereiche verbleiben. Die Fläche eignet sich auf Grund der nördlich – jenseits der L136 - anschließenden Wohnbebauung nur für Betriebe mit geringen Emissionen. Die städtebauliche Bewertung weist der Fläche darüber hinaus jedoch eine der besten Eignungen für eine Gewerbegebietsentwicklung im gesamten Stadtgebiet aus. Die vorhandene Entwässerung über Bäche ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu untersuchen und ein Begrünungskonzept vorzusehen, das vorhandene Freizeitwege aufnimmt und die geplanten Gewerbebetriebe eingrünt.
90
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: • • • • • • • • • • • •
Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes Auswirkungen auf das Kleinklima Auswirkungen auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden Grundwasserneubildungsrate Begrünungskonzept Sicherung des Bachsystems (Wirkpfad Wasser zum Flora-Fauna-Habitat-Gebiet) Luftschadstoffimmissionen (Wirkpfad Luft zum Flora-Fauna-HabitatGebiet) Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft) Wald-/Gehölzstreifen zwischen Autobahn und Gewerbegebiet einhalten Spechthöhlenkartierung aktualisieren Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium
G-Fr1a vorhandene Situation
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Entfernung Autobahnanschluss
ca. 100 m
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 400 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
3 Buslinien (davon 1 Schnellbus)
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 450 m (Stadtbahn)
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)
Schmutzwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Rückhaltung und -Klärung vor Einleitung in öffentliche Kanalisation prüfen
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Relevante Abstände
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Wohnnutzung
< 100 m
Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
alte Kiefern-, Buchen- und Eichenwälder
Schutzwürdigkeit
Landschaftsschutzgebiet; FFH-Prüfzone (FFH-Vorprüfung liegt vor); Überschreitung der Stickstoffdeposition für FFH-Bestand
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Artenschutzprüfung im Bebauungsplanverfahren erforderlich; Prognose: keine bedeutsamen Beeinträchtigungen zu erwarten; In 2017 keine Brutvorkommen des Mittelspechtes (FFH Art); Der Mischwaldbestand aus Kiefer, Buche und Eiche wirkt gestört (Lärm, Naherholung, keine geeigneten Brutbäume)
Boden Bodenschutzwürdigkeit
schutzwürdige Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
Gräben mit zumindest temporärem Wasserfluss vorhanden
Grundwassersituation
Westlich des Rennweges: Wasserschutzgebiet IIIA, östlich: Wasserschutzgebiet IIIB Erkermühle
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Waldklima/Siedlungsklima/Gartenstadt; geringe klimatische Funktion
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; Naherholung (Weg und Pfade vorhanden)
Landschaftsbild
keine Fernwirkung
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
hohe Vorbelastung durch Straßenverkehr (L 136, A 4); Konflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; Belastung durch Fluglärm
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung; entlang L136 und A4 verkehrsbedingte erhöhte Luftschadstoffimmissionen
Sonstige Immissionen
nicht bekannt
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
alte Wegeverbindung zum ehemaligen Kalkofen (Rennweg)
91
Stadt Bergisch Gladbach G-Fr3- BASt Beschreibung/Daten Lage:
Frankenforst
Größe Teilfläche:
14,1 ha
Aktuelle Nutzung:
Bundesanstalt für Straßenwesen
Umgebung:
Gewerbegebiet, Wohnen, Wald, A 4
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP:
Sonderbaufläche mit Baumbestand (BASt)
Bebauungsplan:
Nr. 109
Landschaftsplan:
keine Schutzausweisung
G-Fr3
Gesamturteil Grundsätzlich sind Gewerbestandorte in Autobahnnähe sinnvoll, da sie das innerstädtische Verkehrsnetz nicht mit zusätzlichen Gewerbeverkehren belasten. Die Fläche wird heute zum überwiegenden Teil durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) genutzt. Eine deutlich höhere Nutzungsdichte wäre möglich. Eine anstehende Umstrukturierung/Erneuerung des Gebäudebestands soll genutzt werden, um die Bundesanstalt baulich zu konzentrieren und auf den frei werdenden Grundstücksteilen sowie Arrondierungsflächen neue gewerbliche Nutzungen unterzubringen. Die Fläche kann wie bisher von der Brüderstraße aus erschlossen werden. Im Zuge des Ausbaus des Bahndamms als Mobilitätsband und Landstraße besteht die Möglichkeit, die Brüderstraße an die Autobahn zu verlegen.
92
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Auswirkungen auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
•
Begrünungskonzept
•
Wald- Gehölzstreifen entlang der Lärmschutzwand auf der Nordseite beibehalten
•
Keine Verschlechterung der Grundwassersituation im FloraFauna-Habitat-Gebiet
•
Grundwasserneubildungsrate
•
Luftschadstoffimmissionen (Wirkpfad Luft zum Flora- Fauna-Habitat-Gebiet)
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium
G-Fr3 vorhandene Situation
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Entfernung Autobahnanschluss
ca. 1.100 m
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 250 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
2 Buslinien
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 1.000 m (Stadtbahn)
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)
Regenwasser-und Schmutzwasser-Entwässerung über private und öffentliche Kanalisation möglich
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Relevante Abstände
gegeben (bereits in Nutzung) Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Wohnnutzung
< 100 m
Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität
Biotoptyp/-wert
Im Osten sehr alter Laub-Mischwald mit Buchen und Eichen; Teilbereich westl. der BASt als Parkanlage gestaltet (kleinflächig Laubmischwald), BASt-Gelände selbst überwiegend versiegelt; Waldflächen östlich und nördlich der BASt: kartierte Biotope (artenreiche Mischwälder mit lokaler Bedeutung); Der Erhalt der FFH Waldgesellschaften auf nassen bis feuchten Standorten zählt zu den Schutzzielen des FFH Gebietes Königsforst; Im Bebauungsplanverfahren ist sicherzustellen, dass die aktuelle Entwässerungssituation unverändert erhalten bleibt. Die Grundwassersituation im FFH Gebiet soll sich nicht verschlechtern
Schutzwürdigkeit
FFH-Vorprüfung liegt vor (Überschreitung der Stickstoffdeposition für FFH-Bestand); kein Landschaftsschutzgebiet (Innenbereich)
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Potentieller Brut- und Nahrungsraum planungsrelevanter Arten mit hoher Bedeutung (Zwergfledermaus, Bartfledermaus; Grünspecht, Mäusebussard); Das erwartete Vorkommen planungsrelevanter Arten erfordert aufwendige vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen); Spechthöhlen sind auch auf Fledermäuse zu überprüfen
Boden Bodenschutzwürdigkeit
teilweise schutzwürdige Böden der Stufen 1-3 (auch laut Kartierung des Rheinisch-Bergischen Kreises)
Altlasten/Bergbau
Im Osten: Altlastenverdachtsflächen Nr. 85 und 142 durch Straßenführung betroffen
Wasser Oberflächengewässer
Im Osten kleiner (temporär) wasserführender Graben; Wald stellenweise recht feucht (Stauwasser zum Wall der BASt);
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Waldklima und Gartenstadt; Klimawirksame Freiräume (innerstädtischer Freiräume, mit hoher Bedeutung für die Luftqualität und mittlere Bedeutung der Luftaustauschfunktion, klimawirksame Gärten)
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; überregionaler Wanderweg über die Brüderstraße/ Wanderparkplatz westlich der BASt; Wege rund um Betriebsgelände vorhanden; Unterführungen der Autobahn: Tor zum Königsforst; trotz Lärm wichtig für Naherholung
Landschaftsbild
kaum Fernwirkung; allerdings Grünkulisse zur Autobahn
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
hohe Vorbelastung durch Straßenverkehr (A 4); Konflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; Vorbelastung durch angrenzendes Gewerbegebiet; Belastung durch Fluglärm; Vorbelastung durch Sportanlage
Luftqualität
städtischer Hintergrund, entlang A4 verkehrsbedingt erhöhte Luftschadstoffimmissionen
Sonstige Immissionen
elektromagnetische Felder vorhandener Mobilfunkanlage
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
keine Güter bekannt
93
Stadt Bergisch Gladbach G-He2b - Schützenberg Beschreibung/Daten Lage:
Hebborn
Größe Teilfläche:
0,8 ha
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche, Hofstrukturen
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, landwirtschaftliche Fläche, gewerbliche Nutzung
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP:
Fläche für Landwirtschaft, Wohnbaufläche
Bebauungsplan:
Nr. 2241
Landschaftsplan:
keine Schutzausweisung
G-He2b
Gesamturteil Die teilweise brachliegende, teilweise bebaute Fläche findet sich in verkehrsgünstiger Lage südöstlich der Kreuzung von L289 und B506. Das in Richtung Osten deutlich ansteigende Gelände ist im Bereich der geplanten Baufläche noch relativ eben; auf der gegenüberliegenden Straßenseite der B506 finden sich ebenfalls gewerbliche Nutzungen. Aufgrund des großen Abstands zu den Autobahnen, andererseits aber der günstigen Zuordnung zu großen Siedlungsbereichen, auch in den Nachbargemeinden und zum Zentrum Bergisch Gladbach, ist die Fläche für einen Handwerkshof vorgesehen. Dies erscheint auch im Hinblick auf die umliegende Wohnbebauung vertretbar. Die Entfernung zum Autobahnanschluss ist aufgrund der geplanten Nutzung für die positive Gesamtbewertung nicht ausschlaggebend. Da ein Handwerkshof kein klassisches Gewerbegebiet darstellt und durch Handwerksbetriebe nur so geringe Emissionen verursacht werden, dass sie sich regelmäßig auch in festgesetzten allgemeinen Wohngebieten entwickeln lassen, sind die geringen Abstände zu Wohnnutzungen ohne Belang für die Gesamtbeurteilung der Fläche. Zum Schutz der anliegenden Wohnbebauung sind Emissionen jedoch im Bebauungsplan zu untersuchen.
94
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Abstand zum Gehölzbestand (Grünkulisse zum Schützenberg)
•
Abstand zum Gewässer (trotz Verrohrung)
•
Auswirkungen auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium
G-He2b vorhandene Situation
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Entfernung Autobahnanschluss
ca. 5.800 m
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 300 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
4 Buslinien
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 1.350 m
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)
Schmutzwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung mit hohem Aufwand verbunden, da Rückhaltung gewährleistet werden muss. Keine direkte Einleitung in den Hebborner Flutgraben möglich
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Relevante Abstände
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Wohnnutzung
< 100 m; künftig Wohngebiet im Südosten angrenzend
Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
mehrere Lagerplätze; mit Gehölzen eingerahmt
Schutzwürdigkeit
kein Landschaftsschutzgebiet (da Innenbereich)
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Keine planungsrelevanten Arten bekannt, aber Gehölze mit potentieller Eignung für planungsrelevante Vogelarten
Boden Bodenschutzwürdigkeit
sehr schützenswerte Böden, aber anthropogen überprägt durch Vornutzung
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
Hebborner Bach quert (verrohrt)
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Siedlungsklima/Gartenstadt; klimawirksame Funktion (Kaltluftschneise mit regionaler Bebauung; Kaltluftentstehungsgebiet)
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
durch Bebauung/Lagerplatz geprägt; Naherholung eingeschränkt (nicht erschlossen)
Landschaftsbild
kaum Fernwirkung (nur von Norden/Straße)
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
hohe Vorbelastung durch Straßenverkehr; Vorbelastung durch angrenzenden Gewerbebetrieb; Belastung der angrenzenden Wohnnachbarschaft
Luftqualität
städtischer Hintergrund; entlang B 506 verkehrsbedingt höhere Luftschadstoffbelastung
Sonstige Immissionen
nicht bekannt
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
keine Güter bekannt
95
Stadt Bergisch Gladbach G-Hk1- Zinkhütte Beschreibung/Daten Lage:
Heidkamp-Süd
Größe Teilfläche:
3,0 ha
Aktuelle Nutzung:
bewaldete Fläche
Umgebung:
Gewerbegebiet, bewaldete Flächen, aufgelockertes Wohnen
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Bereich für Wald überlagert mit regionalem Grünzug und Landschaftsschutzgebieten
FNP:
Fläche für Wald, parkartige Grünanlage
Bebauungsplan:
-
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
G-Hk1
Gesamturteil
96
Das Gewerbegebiet Zinkhütte ist insbesondere aufgrund des stetigen Wachstums der Firma Krüger einem laufenden Wandel unterworfen. Inzwischen ist das Firmengelände im maximal möglichen Umfang arrondiert; Potenziale bestehen nur noch in einer Intensivierung (Stapelung) der Nutzung, die aber bei den gegebenen Produktionsstrukturen an enge Grenzen stößt.
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:
Die strategische Standortplanung der Firma Krüger sieht vor, Funktionen, wie Verwaltung und Parken, an einen möglichst nahegelegenen Standort zu verlagern und die frei werdenden Flächen der Produktionsfläche zuzuschlagen. Unter Beachtung des regionalen Grünzuges bietet sich für die Verlagerung der noch firmennahe Bereich östlich des Hochregallagers beziehungsweise der Firma Rubie’s an. Dort hat der Grünzug eine Ausbuchtung nach Norden; gutachterliche Untersuchungen zeigen die Vertretbarkeit des Landschaftseingriffs auf. Im Bebauungsplanverfahren ist ein Begrünungskonzept zu erstellen, das insbesondere auf die Biotope eingeht. Es sollen dort auch neue soziale Einrichtungen für das Firmenpersonal (Kita) entstehen. Die Erschließung kann vom Hochregallager über das Firmengelände oder von der Hüttenstraße aus erfolgen.
•
Abstand Quellbereich/Feuchtbiotope/Bach/Wald
•
CEF-Maßnahmen, Begrünungskonzept und Waldrandgestaltung
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
•
Auswirkungen auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft
•
Entwässerung Regenwasser
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden, Waldausgleich und für die Inanspruchnahme von Lebensraum
•
Bodenuntersuchung hinsichtlich Schwermetallbelastungen
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium
G-Hk1 vorhandene Situation
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Entfernung Autobahnanschluss
ca. 2.600 m
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 200 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
1 Buslinie
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 1.100 m (Stadtbahn)
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)
Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich. Schutzstreifen Gewässer im Gebiet beachten
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Relevante Abstände
bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Wohnnutzung
< 100 m
Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Laubmischwälder, teils Birken, Buchen oder Eichen; kleinflächig mit Kiefern bzw. Fichten; im Norden kleiner Teich; angrenzend Hausgärten bzw. Erlenbestände
Schutzwürdigkeit
gesamte Plangebiet als Biotop kartiert; wertvollere Bereiche liegen südlich angrenzend (Quellen, Sümpfe und Bach). Plangebiet ist Teil des Biotopverbundes Eicherbusch-Lerbach wegen der exponierten landschaftsökologischen Position; Gutachten liegt vor; Größtenteils Landschaftsschutzgebiet
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Nachweise für verschiedene planungsrelevante Arten im Umfeld; Der Schwerpunkt liegt in den Gruppen Fledermäuse und Vögel; Evtl. aufwendige CEF-Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) erforderlich
Boden Bodenschutzwürdigkeit
teilweise schutzwürdige Böden; teilweise sumpfig
Altlasten/Bergbau
im Westen zum Teil auf Altlast 40 (Zinkhütte); Schwermetallbelastung anzunehmen
Wasser Oberflächengewässer
Quelle des Hasselsbaches südöstlich des Plangebietes, quert das Gebiet im Südwesten (Umlegung erfolgte bei Bau des Hochregallagers); mehrere Gräben (teils mit temporärem Wasser) vorhanden
Grundwassersituation
Grundwasser steht hoch an; kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Siedlungsrand/Waldklima; klimawirksame Funktion (Kaltluftschneise mit überregionaler Bedeutung sowie Kaltluftabfluss von innerstädtischen Freiräumen, Kaltluftzufluss aus der Landschaft, Kaltluftentstehungsgebiet, innerstädtischer Freiraum)
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet, überregionale Wanderwege queren das Gebiet; sehr gut erschlossen, neben Hauptwegen auch viele Trampelpfade für Naherholung vorhanden
Landschaftsbild
abwechslungsreiche Wälder, keine Fernwirkung
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Konflikte zur nördlich angrenzenden Wohnbebauung; Belastung durch Fluglärm
Luftqualität
städtischer Hintergrund
Sonstige Immissionen
elektromagnetische Felder durch 110 kV-Leitung, gewerbliche Geruchsbelästigungen
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
Keine Güter bekannt
Sachgüter
Keine Güter bekannt
97
Stadt Bergisch Gladbach G-Lu1 - Gewerbegebiet Lustheide Beschreibung/Daten Lage:
Lustheide
Größe Teilfläche:
0,9 ha
Aktuelle Nutzung:
Waldfläche
Umgebung:
gewerbliche Nutzungen, Großwohnsiedlung, Wald, Discounter, Wohnhaus für Menschen mit Behinderung, A 4
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP:
Grünfläche, Fläche für Wald
Bebauungsplan:
-
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
G-Lu1
Gesamturteil
98
Grundsätzlich sind Gewerbestandorte in Autobahnnähe sinnvoll, da sie das innerstädtische Verkehrsnetz nicht mit zusätzlichen Gewerbeverkehren belasten. Die Straße Lustheide ist zwischen den Anschlussstellen Refrath und Bensberg insgesamt durch eine Mischung aus Gewerbe- und Wohnnutzung gekennzeichnet. Schwerpunkte der gewerblichen Nutzung bilden die Werkstatt für Behinderte und das Gewerbegebiet rund um die Firma Gahrens und Battermann, das zur Deckung des lokalen Erweiterungsbedarfes in geringem Rahmen nach Süden erweitert werden soll. Eingriffe in den Wald erscheinen auf Grund der nachgewiesenen Bedarfe und des akuten Mangels an Gewerbeflächen und einer Festlegung als Allgemeiner Siedlungsbereich im Regionalplan vertretbar. Die städtebauliche Bewertung weist der Fläche zudem eine der besten Eignungen für eine Gewerbegebietsentwicklung im gesamten Stadtgebiet aus.
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:
Die Fläche ist so abgegrenzt, dass sie ausschließlich hinter der bestehenden Gewerbenutzung und nicht hinter der benachbarten Wohnbebauung liegt. Sie ist über das bestehende Gewerbegrundstück erschlossen. Mögliche Immissionsschutzkonflikte in Bezug auf die angrenzende Wohnbebauung sind im Bebauungsplanverfahren zu untersuchen und gegebenenfalls durch entsprechende Maßnahmen zu lösen.
•
Waldausgleich
•
Auswirkungen auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft
•
Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes
•
Grundwasserneubildungsrate
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Luftschadstoffimmissionen (Wirkpfad Luft zum Flora-Fauna-Habitat-Gebiet)
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium
G-Lu1 vorhandene Situation
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Entfernung Autobahnanschluss
ca. 650 m
Anbindung an Straßennetz
gegeben (über bestehendes Gewerbegebiet, Erschließung ist im Rahmen des Bebauungsplans zu konkretisieren)
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 150 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
3 Buslinien (davon 1 Schnellbuslinie)
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 500 m (Stadtbahn)
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)
Regenwasser- und Schmutzwasser-Entwässerung an öffentliche Kanalisation möglich.
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Relevante Abstände
bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Wohnnutzung
< 100 m
Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Alter Kiefern-Mischwald
Schutzwürdigkeit
Landschaftsschutzgebiet; FFH-Prüfzone (FFH-Vorprüfung liegt vor -2011-) Überschreitung der Stickstoffdeposition für FFH-Bestand
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Artenschutzprüfung (keine Bedenken) aus 2011 in der Bebauungsplanung aktualisieren
Boden Bodenschutzwürdigkeit
schützenswerte Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
keine offenen Gewässer
Grundwassersituation
Wasserschutzgebiet IIIA Erkermühle
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Waldklima/Siedlungsklima; geringe klimatische Funktion
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Wanderweg vorhanden (an südlicher Grenze); für Naherholung wichtig, aber verlärmt
Landschaftsbild
keine Fernwirkung, da nicht einsehbar
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Konflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; erheblicher Konflikt bei privatrechtlicher Erschließung auf direktem Weg nach Norden; Belastung durch Fluglärm
Luftqualität
städtischer Hintergrund
Sonstige Immissionen
nicht bekannt
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
keine Güter bekannt
Sachgüter
keine Güter bekannt
99
Stadt Bergisch Gladbach G-Mo1- Bockenberg II Beschreibung/Daten Lage:
Moitzfeld-Ost
Größe Teilfläche:
1,6 ha
Aktuelle Nutzung:
bewaldete Fläche
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, Wald, Gewerbe, Kliniken
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich
FNP:
Grünfläche
Bebauungsplan:
Nr. 83
Landschaftsplan:
teilweise Landschaftsschutzgebiet
G-Mo1
Gesamturteil Die gewerbliche Baufläche liegt im Hinterland der Firma Miltenyi und in Nachbarschaft zur Reha-Klinik. Insbesondere die Firma Miltenyi ist ein stark wachsendes Unternehmen mit laufendem Bedarf an neuen Gewerbeflächen in unmittelbarer Nähe zum jetzigen Betriebsstandort. Durch die kleinteilige und emissionsarme Produktionsstruktur kann die Firma auch (topografisch) schwierige Gewerbeflächen sowie empfindliche Bereiche in der Nähe von Wohngebieten – hier der Bereich zum Habichtweg beziehungsweise zur REHA-Klinik – sinnvoll nutzen. Nachteilig ist, dass auf der Fläche Ausgleichsverpflichtungen liegen, die bei Bebauung anderweitig erfüllt werden müssten. Eine Erschließung ist nur über Privatgelände der Firma Miltenyi möglich. Mögliche Immissionsschutzkonflikte in Bezug auf die angrenzende Wohnbebauung sind im Bebauungsplanverfahren zu untersuchen. Die Anbindung an das SPNV-Netz kann aufgrund der geplanten Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 in Zukunft verbessert werden. Die Entwässerung der anfallenden Schmutzwassermengen Entwässerung der anfallenden Schmutzwassermengen soll im Weiteren mit der Stadt Overath abgestimmt werden.
100
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Waldausgleich/Umrechnung der bestehenden Ausgleichsverpflichtung
•
Ge- und Verbote des Wasserschutzgebietes
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
•
Auswirkungen auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft
•
Sicherung des Bachsystems (Wirkpfad Wasser zum Flora- Fauna-Habitat-Gebiet)
•
Grundwasserneubildung
•
Überprüfung Boden
•
Begrünungskonzept
•
Aktualisierung Avifauna
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium
G-Mo1 vorhandene Situation
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Entfernung Autobahnanschluss
ca. 550 m
Anbindung an Straßennetz
gegeben (über bestehenden Gewerbebetrieb)
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 300 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
1 Buslinie
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 1.600 m (Stadtbahn, zukünftig näher)
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)
Schmutzwasser-Entwässerung über Drucksystem an öffentliche Kanalisation möglich, Ableitung zur Kläranlage Lehmbach Regenwasser-Entwässerung über Versickerung, kein öffentlicher Regenwasser-Kanal vorhanden
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Relevante Abstände
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Wohnnutzung
< 100 m
Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Laub-Mischwälder
Schutzwürdigkeit
Im Westen teilweise Landschaftsschutzgebiet; kartierte Biotop-Verbundflächen; Böttcher Bach (im Westen) daher FFH-Prüfung durchgeführt; Stoffeinträge über den Bach in das FFH Gebiet Königsforst ausschließen
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Keine planungsrelevanten Arten bekannt oder zu erwarten; Im Bebauungsplanverfahren sind Vögel (Schwerpunkt Spechte) erneut zu überprüfen
Boden Bodenschutzwürdigkeit
schützenswerte Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
Böttcher Bach (im Westen)
Grundwassersituation
Wasserschutzgebiet IIIB Erkermühle
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Waldklima/Gartenstadt; klimawirksame Funktion (Kaltluftabfluss innerstädtischer Freiräume, hohe Bedeutung für Luftaustausch und Luftqualität)
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Überwiegend im Lärmaktionsplan festgelegtes ruhiges Gebiet; Wirkung besonders auf den Erholungswert der Rehabilitationsklinik Bensberg
Landschaftsbild
Keine Fernwirkung, da nicht einsehbar (nur von Reha-Klinik)
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Vorbelastung durch angrenzendes Gewerbegebiet; Vorbelastung durch Fluglärm; Konflikt zur angrenzenden Wohnbebauung und empfindlichen Nutzung (Klinik)
Luftqualität
städtischer Hintergrund
Sonstige Immissionen
keine bekannt
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
Keine Güter bekannt
Sachgüter
Ausgleichsfläche für Bebauungsplan Nr. 83 -Bockenberg II
101
Stadt Bergisch Gladbach G-Mo4- Meisheide III Beschreibung/Daten Lage:
Moitzfeld-Ost
Größe Teilfläche:
1,0 ha
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche
Umgebung:
aufgelockertes Wohnen, Wald, Gewerbe, Kliniken
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Bereiche für industrielle und gewerbliche Nutzung
FNP:
Fläche für Landwirtschaft
Bebauungsplan:
-
Landschaftsplan:
keine Schutzausweisung
G-Mo4
Gesamturteil Der Ortsteil Moitzfeld besitzt Entwicklungspotenziale, da er von Freiraum umgeben und anders als die zentraler/westlicher gelegenen Stadtteile in den vergangenen Jahren nicht gewachsen ist. Mit der verlängerten Stadtbahnlinie 1 wird seine Attraktivität wachsen, auch als Gewerbestandort. Der Standort ergänzt die aufgrund der idealen Erschließungsbedingungen (1 km zur Autobahn, Buslinie zur Endhaltestelle der Linie 1) hoch attraktiven Gewerbeflächen des TechnologieParkes, der Firma Miltenyi und im Bereich Meisheide. Die Fläche schließt unmittelbar nördlich an den bestehenden Gewerbestandort Meisheide an, der auch noch nach Süden erweitert werden kann, und nutzt die dort noch vorhandene freie landwirtschaftliche Fläche. Die Bebauung erfordert aufgrund der Hanglage eine Terrassierung, wie dies im südlich angrenzenden Gewerbegebiet bereits erfolgt ist. Vorteilhaft sind die prominente Lage an der L195 und der deutliche Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist ein Begrünungskonzept zu erstellen, das insbesondere auf die topographische Situation eingeht. Im Rahmen des Bebauungsplanes ist der Trassenverlauf der geplanten Stadtbahnlinie 1 zu berücksichtigen, die Entwässerung der anfallenden Schmutzwassermengen soll im Weiteren mit der Stadt Overath abgestimmt werden.
102
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Waldrandzone und Begrünungskonzept (Topographie und Ortseingangsbild)
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
•
Auswirkungen auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft
•
Regenwasserentsorgung
•
Auswirkungen der geplanten Streckenführung der Linie 1 (Breite der Trasse, Lärmschutz, elektromagnetische Felder, Erschütterungen)
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium
G-Mo4 vorhandene Situation
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Entfernung Autobahnanschluss
ca. 950 m
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 300 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
4 Buslinien
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 2.050 m (Stadtbahn, zukünftig näher)
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)
Schmutzwasser-Entwässerung über Drucksystem an öffentliche Kanalisation möglich, Ableitung zur Kläranlage Lehmbach Regenwasser-Entwässerung nicht gesichert
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Relevante Abstände
bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Wohnnutzung
< 100 m
Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Grünlandnutzung, zur Straße Gehölze; nördlich angrenzend Buchenwald
Schutzwürdigkeit
kein Landschaftsschutzgebiet; Prüfzone FFH-Gebiet Grube Weiß; FFH Vorprüfung: keine Bedenken
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Keine planungsrelevanten Arten bekannt; Keine Belege für das Vorkommen der Gelbbauchunke
Boden Bodenschutzwürdigkeit
teilweise schutzwürdige Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlasten-Verdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
Zufluss zu Eschbach (an nördlicher Grenze)
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima/Gartenstadt; Teil eines klimawirksamen innerstädtischen Freiraumes > 1ha
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
für Naherholung nicht erschlossen
Landschaftsbild
teils problematische Topographie; westlicher Teil durch Kuppenlage Fernwirkung ins Bergische Land
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
hohe Vorbelastung durch Straßenverkehr (L 195); Konflikte zur angrenzenden Wohnbebauung; Vorbelastung durch angrenzendes Gewerbe; Belastung durch Fluglärm; Konflikt durch künftigen Schienenverkehr
Luftqualität
städtischer Hintergrund, entlang L 195 verkehrsbedingt erhöhte Luftschadstoffimmissionen
Sonstige Immissionen
nicht bekannt, aber die Umsetzung der geplanten Stadtbahntrasse führt ggf. zu zusätzlichen Immissionen
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
Keine Güter bekannt
Sachgüter
Keine Güter bekannt
103
Stadt Bergisch Gladbach G-Mo6- Nördlich Grube Weiß Beschreibung/Daten Lage:
Moitzfeld
Größe Teilfläche:
4,5 ha
Aktuelle Nutzung:
landwirtschaftliche Fläche
Umgebung:
aufgelockerte Bebauung, Gewerbe, Grube Weiß, landwirtschaftliche Flächen, bewaldete Flächen
Bisheriges Planungsrecht Regionalplan:
Allgemeiner Siedlungsbereich, Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung
FNP:
Fläche für Landwirtschaft
Bebauungsplan:
-
Landschaftsplan:
Landschaftsschutzgebiet
G-Mo6
Gesamturteil Der Ortsteil Moitzfeld besitzt Entwicklungspotenziale, da es von Freiraum umgeben und anders als die zentraler/westlicher gelegenen Stadtteile in den vergangenen Jahren nicht gewachsen ist. Mit der verlängerten Stadtbahnlinie 1 wird seine Attraktivität wachsen, auch als Gewerbestandort. Bereits heute profitiert Moitzfeld von der fast direkten Autobahnanbindung mit rund 1,5 km Wegstrecke zur Anschlussstelle Moitzfeld sowie von einem guten ÖPNV-Angebot. Der Standort ist im Zusammenhang mit der gemischten Baufläche Mo7d zu sehen, die im Norden und Westen anschließt und die Verbindung zum Zentrum und zu den Wohngebieten von Moitzfeld schafft. Nach Osten und Süden grenzen (potenziell) hochwertige Naturbereiche an, in die nicht eingegriffen wird. Die Erschließung kann, auch unter Würdigung der Topografie, von Norden beziehungsweise aus der Nordostecke erfolgen. Aufgrund der Geländeneigung bietet sich der Standort für eine Terrassierung und damit insbesondere für kleinere Betriebe, Handwerk und so weiter an, für die in Bergisch Gladbach eine große Flächennachfrage existiert. Im Rahmen des Bebauungsplanes ist der Trassenverlauf der geplanten Stadtbahnlinie 1 zu berücksichtigen, die Entwässerung der anfallenden Schmutzwassermengen soll im Weiteren mit der Stadt Overath abgestimmt werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind für anfallende Regenwassermengen Rückhalte- und Behandlungskapazitäten vorzuhalten.
104
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: •
Kompensationsmaßnahmen aufgrund Flora-FaunaHabitat-Vorprüfung (zwingend erforderlich)
•
Obstgehölze und Quellbereiche
•
Auswirkungen auf das Kleinklima
•
Auswirkungen auf die Immissionssituation in der Nachbarschaft
•
Bebauungs- und Begrünungskonzept
•
Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden
•
Auswirkungen ehemaliger Bergbautätigkeiten
•
Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung aus Immissionsschutzsicht (Lärm, Luft)
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium
G-Mo6 vorhandene Situation
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Entfernung Autobahnanschluss
ca. 1.250 m
Anbindung an Straßennetz
gegeben (im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist eine Anbindung an die Friedrich-Ebert-Straße bzw. Moitzfeld herzustellen)
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 150 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
4 Buslinien
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 2.200 m (Stadtbahn, zukünftig näher)
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)
Schmutzwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich, Ableitung zur Kläranlage Lehmbach Regenwasser-Rückhaltung und eventuell Regenwasser-Klärung notwendig, Regenwasser-Entwässerung nicht gesichert
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Relevante Abstände
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Wohnnutzung
< 100 m (Mischgebiet)
Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Grünland (teils feucht) und Streuobst (hohes Arten-Potential); Im Süden Gehölzbestände
Schutzwürdigkeit
Landschaftsschutzgebiet; FFH-Prüfzone; FFH Vorprüfung liegt vor, Leitart Gelbbauchunke (Bombina variegata)
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
ASP liegt vor (s. FFHVP): Schutzmaßnahmen, Lenkungsmaßnahmen, Wanderungshilfen für die Gelbbauchunke sind zwingend umzusetzen; Verbundmaßnahmen des Bundesartenschutzprojektes Gelbbauchunke sind zu berücksichtigen; Gilt auch für P+R Platz
Boden Bodenschutzwürdigkeit
großteils sehr schützenswerte Böden (auch Kartierung des Rheinisch-Bergischen Kreises)
Altlasten/Bergbau
Im Süden teilweise Altlasten-Verdachtsfläche 143, Bergbau (Schwermetallbelastung zu erwarten)
Wasser Oberflächengewässer
im südlichen Teil: Quellbereiche
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima/Siedlungsklima; Mittelgroße Freiräume
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
noch typische Dorfrandlage, nur randlich durch Straßen erschlossen
Landschaftsbild
nur von Osten her einsehbar; typisch bergisch mit Hofanlage und Obstbäumen
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Vorbelastung durch angrenzendes Gewerbe; Konflikte zur angrnzenden Wohnbebauung; Belastung durch Fluglärm
Luftqualität
städtischer Hintergrund; verkehrsnah höhere Verkehrsimmissionen
Sonstige Immissionen
Geruch- und Staubimmissionen durch landwirtschaftliche Nutzung
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
südlich angrenzend: geologisch schutzwürdiges Objekt „ehemalige Erzgrube Weiß“
Sachgüter
Keine Güter bekannt
105
Stadt Bergisch Gladbach Anhang 7c:
106
Steckbriefe neue Sondergebiete
BegrĂźndung (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
Flächennutzungsplan 2035
- Entwurf -
107
br üc Dell
7
?
¿ 2 ! ! V B ¿ B ÿ Mülh¿ & eimer Straße L286 u W III B ¿¿ þ : i 7
e Strund
?
Ç *
GESU
RK ?
7
7
7
?
?
B Schlodderdich ¿ ! ÿ
?
[ Ã
?
7 7
7
7
[ Ã
7 77 7 7
77 7
7
7
7
7
7
7
7
7 7
7
7
Gierath
7
! ö
Ç*
7 7
?
?
RK ?
?
7
?
?
7
7
7
g À
7 7
77 7 7
& ÿ
þ i
& ÿ
¹ B A 7 ¿ ¿
7 7 77 7 77 7 7
?
¿ :
PFL
7 7 7
7
?
þ i
ÿ & * ÿ
U º
RK ?
* ºÿ U
! ÿ
ÿ & Gr ! ÿ
Duckterath
7
&ÿ ÿ !
¹ 9
7
EH-7
?
?
Ç *
?
! ÿ
u ¿
! ÿ
?
Ç *?
7
?
?
?
? ?
?
?
7 77
7
RK
?
?
?
?
?
Ç *Ç* ? ?
?
7
?
7 77
FFH 7 7 Ã £ g À
?
SO GESU GR7b Psychosomatische Klinik
M ¾
aße -Löns-Str ? Hermann ?
?
?
?
T º
& ÿ
7 7
westliches Teilstück tw. Landschaftsschutzgebiet
A ¿
ße tra
* ÿ
! ÿ
?
7 7 ?
?
u ¿
U º
& ÿ
EH-6
! ÿ
s nd Ha
! ÿ
?
7 77 7
7
?
7 7 77
7 77
7 7 7 7 7 7
¹ 9
*Ç?
Landschaftsplan:
ße
! ÿ
W III B
¿ u 9 6 ¹ 0 5 B
7
?
-
?
B ¿ B 7À ¿¿ A B 7 7g ¿ 8 ¹ B 8 ¹¿ u ¿
7 77
Bebauungsplan:
Hand
7
Grünfläche
?
7 77 7 7
7 7
7
FNP:
& ÿ
þ N ¾i
tra
7 77 7 7 7 7
7 7 7 7
* ÿ
B ! ¿ ÿ 7
R
! ÿ
U º
?
& ÿ
ü ü V
Ç*
?
7
g À Allgemeiner Frei- und Agrarbereich überla?K regionalem Grünzug gert mit 7
rS
7 7
i
e
?
7 7
7
ß tra þ ker S PFL
7
7
?
Ç *?
Paffrath
?
7 7 7 7 7 7
7
Bisheriges Planungsrecht [ö Ã ! RK ? ?
N ¾
Wiese, Baumbestand süd- und südöstlicher u ¿ Randbereich
U º
þ i uº ¿ R
?
Umgebung: g À
Regionalplan:
B ¿
Psychosomatische Klinik, Wald, aufgelockerte ! ÿ B Bebauung, 7 7 7Sportplatz 7 7 7 ¿
7 7 7
777 7
7
0,6 GAST ha þ i
ffr at he
GESU
A N ¿ ¾ A¿ ¿ u¿ B
N ¾
?
?
7
Aktuelle 7 7 Nutzung: 7 7
N ¾ Ã [
8 ¹
Paffrather Mühle ?
REIT
Ç *
Schlodderdich Diepeschrath
Größe Teilfläche:
?
7 7 7
Lage:
M utzbach
B ¿ ¿ u ü ¹¿ L2 8 ü V 88 B ÿ & A Pa ¿
Ê G
7
Beschreibung/Daten
¹ 9
?
º 8 Stadt Bergisch Gladbach A ¿ L ¾ B ¿ W SO Gesu Gr7b - Psychosomatische Klinik º ?
?
7 7 7 7
g À
g À
77
?
W III B ?
Gesamturteil
?
R K?
W III A Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:
Kompensation Boden
7
7 7 7 77
7
þ Kleinklima i Berücksichtigung von Auswirkungen auf das
•
Berücksichtigung der Lärmsituation
•
Artenschutzkonzept für Eisvogel und Wasseramsel. Evtl. Bauzeitenbeschränkungen und Schutzstreifen. Störungen vermeiden. ?
¿ B u ¿
PFL
?
u ¿
7
7
7
7 7 7 7
?
?
*Ç
RK ?
g ber
ße -Stra
¿ B ¹ 8 ¹ 8
& ÿ
A ¿ Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017 ?
?
-E y ard rnh Be
e
?
Ç *?
PFL
?
108 ?
þ u i ¿
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum
Beningsfeld
B ¿
Ç*
O ¾
7
7
•
•
7
* ÿ
7
7
•
7
7 7
Abstand zur Strunde und deren Gehölzen sowie Gehölzreihe im Norden
7
7
•
?
Die Darstellung als Sondergebiet „Gesundheitsdienstleistung“ stellt in direkter Nähe zum vorhandenen Standort der Klinik eine funktional sinnvolle Ergänzung dar und rundet den Siedlungskörper im Sinne einer Arrondierung städtebaulich ab. Die Planungsabsichten der Klinik können mit dieser Darstellung des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich abgesichert werden. Die vorhandene Erschließung des Schlodderdicher Weges kann genutzt werden. Die Emissionsthematik wird auf Ebene des verbindlichen Bebauungsplanes gelöst. Ebenso gilt es auf dieser Planungsebene die Umweltbelange einschließlich des Artenschutzbelange abschließend zu berücksichtigen. Das Bebauungsplanverfahren einschließlich einer Flächennutzungsplanänderung (des bisher wirksamen Planes) läuft parallel zur Flächennutzungsplan-Neuaufstellung.
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfSO Gesu -He12 Gr7b
Städtebauliche Betrachtung Kriterium
vorhandene Situation
Infrastruktur (Nahversorgung/Sozial) Nähe zu Nahversorgungseinrichtung
Luftlinie gemessen von Infrastruktureinrichtung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
ca. 450 m
Infrastruktur (Verkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 200 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
1 Buslinie
Nähe zur SPNV-Anbindung
ca. 700 m
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungsysteme (Wasser)
Bei Kanalneubau ist Anschluss an öffentliche Kanalisation möglich. Berücksichtigung von Flächenbedarf für das RRB.
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Abstand zu Emittenten
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegenen Emittenten bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Gewerbe
< 100 m (Gemeinnützige Werkstätten Köln)
Landwirtschaftliche Betriebsstätte
< 100 m
Verkehrswege
> 200 m
Sportstätten
< 100 m
Betrachtung der Umweltrelevanz Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Grünland, entlang Strunde Ufergehölze (Erlen); im Norden (entlang des Weges) Feldgehölz
Schutzwürdigkeit
kleinflächig Landschaftsschutzgebiet (im Westen); westl. angrenzend: schutzwürdiges Biotop
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Keine planungsrelevanten Arten in der Fläche bekannt. Die südliche angrenzende Strunde ist Wanderstrecke für den störempfindlichen Eisvogel und Lebensraum für die Wasseramsel.
Boden Bodenschutzwürdigkeit
schützenswerte Böden (staunasse Böden, Aueböden)
Altlasten/Bergbau
keine Altlastenverdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
Strunde läuft entlang der östl. Grenze
Grundwassersituation
Wasserschutzgebiet IIIb Refrath
Klima/Luft Klimatop: Waldklima/ Gartenstadt Klimatop und Klimafunktion
Klimawirksame Freiräume (Kaltluftzufluss innerstädtischer Freiräume, innerstädtischer Freiraum > 1ha mit Bedeutung für Luftaustausch und Luftqualität)
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Kultur- u. Landschaftsachse „Strunde“ quert das Gebiet; Naherholung (Eintritt Thielenbrucher Wald)
Landschaftsbild
kaum Fernwirkung, allerdings freier Blick über landwirt-schaftliche Flächen
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Konflikt durch nördlich angrenzenden Bolzplatz; Belastung der Wohnnachbarschaft durch künftigen Klinikbetrieb (Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm erforderlich)
Luftqualität
Luftqualität: städtische Hintergrundbelastung
Sonstige Immissionen
Geruchs- und Staubbelästigungen durch landwirtschaftlichen Betrieb
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
Keine Güter bekannt
Sachgüter
Keine Güter bekannt
109
*Ç?*Ç
?
7 77 7
7 77
?
? ?
i
?
br üc
?
?
7
? ?
7
7
7 7 7 7 7 7
* ÿ
þ N ¾i
& ÿ
EH-6
FFH 7 7 £ Ã g À
?
?
7 77
7
7
7
7 7 ?
7 7
7
! ÿ
?
SO EH Hand
¹ 9
?
7
RK
Dell
?
?
7
7 7
ü ü V
& ÿ
7
7
?
7 ¿ ¿ B 777g À AB ¿ B ¿ 8 ¹ B 8 ¹¿ u ¿ 7
?
Hand
& ÿ
7
! ÿ
?
! ÿ
?
RK
g À
ße
?
Ç? *
7 7 7 7 7 7
7
[ö Ã !
?
u ¿
B ¿
7 7 7 7 7 7
7 ?
RK ?
U º
tra þ ker S
?
7 7 7
7
?
7 7 7
7
PFL
7
7 7 7 7
?
7
Ç? Ç * *
B ¿
N ¾
?
7
A N ¿ ¾ A¿ ¿ u¿ B
N ¾
7
g À
7
7 7 7
777 7
7
7
8 ¹
Paffrather Mühle
?
þ GAST i
ü V
Ê G ?
Diepeschrath
¹ 9
Ç *
N ¾ Ã [
! ÿ ?
7 7 77
7
7
7
º 8 A ¿ B ¿ W º
M utzbach
REIT
7 7 7 7
?
7
keine Schutzausweisung
?
7
Landschaftsplan:
7?
L ¾
7 7 7
-
?
7
Bebauungsplan:
?
7
Grünfläche
?
?
B ¿
?
7 77
7 7
7
FNP:
þ i
7
Waldbereich
?
7
7 7 7 7 7 7 7
? Waldsiedlung 7Heidgen ? 7 g À
Bisheriges Planungsrecht
EH-2
?
Tankstelle, Wald, Gewerbe, Bebauung
?
?
Umgebung:
?
?
?
Caravan-Stellplatz, Baumbestand
Regionalplan:
?
S º
Aktuelle Nutzung:
7 7 7 7
! ÿ
W III B
?
L10 1
u ¿
7 7 7
0,6 ha
7
Größe:
7
??
7
Hand
7
! ÿ
?
Lage:
! ÿ
St raß e
?
Beschreibung/Daten
Ke mp en er
7 7
SO EH-6 Hand
¿¿ B < u 8 ¿ ¹ B ¿
?
Stadt Bergisch Gladbach
7 7
SträßchenSiefen
8
! ÿ
*Ç?
?
Ç *
! ÿ
?
?
?
?
?
?
&ÿ ÿ !
?
Gesamturteil
?
¿ :
þ i
Belastung der Wohnnachbarschaft durch künftigen Einzelhandel (Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm erforderlich)
•
Kartierung der Amphibien und Vögel, evtl. Artenschutzmaß[ Ã nahmen
•
Hydrologisches Gutachten zum Wasserdargebot FFH-Gebiet
•
Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum ? ? ?
R?K
•
?
GESU
?
B Schlod ¿
?
7 7
7
G
7
! ö
?
?
Ç*
110
RK ?
?
Unter diesen Rahmenbedingungen stellt das Plangebiet eine städtebaulich sinnvolle Potenzialfläche für entsprechende Einzelhandelsbetriebe (als Nahversorger) dar und kann langfristig die Versorgung in Hand absichern. Die Emissionsthematik (Lärm) hinsichtlich der Nähe zu Wohnnutzungen muss auf Ebene des Bebauungsplanes gelöst werden. Ebenso gilt es auf dieser Planungsebene die Umweltbelange einschließlich des Artenschutzbelange abschließend zu berücksichtigen.
B ¿
Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten:
Ç *
Auf Grundlage der Empfehlungen des Einzelhandelsgutachten wird der Standort als Sondergebiet „Einzelhandel, max. 1.400 qm VKF, Nahversorgung“ dargestellt. Der Standort liegt innerhalb des festgelegten zentralen Versorgungsbereiches, die Dellbrückerstraße gewährleistet eine leistungsfähige Erschließung für den Kundenverkehr.
Steckbriefe (Entwurf)/Stand: Dezember 2017
7
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium
SO EH-6 Hand vorhandene Situation
Infrastruktur (Verkehr, Nahverkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
< 50 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
1 Buslinie
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)
Schmutzwasser- und Regenwasser-Entwässerung über öffentliche Kanalisation möglich.
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Relevante Abstände
gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Wohnnutzung
< 100 m
Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Größtenteils unbefestigter Stellplatz für Fahrzeuge; Gastankstelle; Fichtenwald
Schutzwürdigkeit
Keine Schutzausweisung; westlicher Teil als Biotop-Verbundfläche kartiert; FFH Thielenbruch (Kalkflachmoor) angrenzend/über Grundwasserströme betroffen. Hydrologisches Gutachten erforderlich. FFH-Vorprüfung liegt vor. Prognose: Stoffeinträge ausschließen.
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Keine planungsrelevanten Arten nachgewiesen. Der westliche Teil bietet potentiell Amphibien und Vögeln Lebensraum, die aber auch in das angrenzende FFH Gebiet Thielenbruch ausweichen können.
Boden Bodenschutzwürdigkeit
tlw. schutzwürdige Böden, aber anthropogen überprägt
Altlasten/Bergbau
keine Altlastenverdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
Kein Oberflächengewässer vorhanden
Grundwassersituation
WSG IIIb Höhenhaus; über GW Verbindung zum FFH-Gebiet
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Wald-/Vorstadtklima; kein klimawirksamer Freiraum
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Keine Erholungseinrichtung vorhanden; Wanderweg führt vorbei in Erholungsgebiet Diepeschrather Wald
Landschaftsbild
Landschaftsbild ist vorbelastet durch aktuelle Nutzung als Lager- und Parkplatz
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
hohe Vorbelastung durch Straßenverkehr; Vorbelastung durch westlich angrenzenden Bauhof; Belastung der Wohnnachbarschaft durch künftigen Einzelhandel (Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm erforderlich)
Luftqualität
städtische Hintergrundbelastung, entlang der B 506 erhöhte verkehrsbedingte Luftschadstoffkonzentration
Sonstige Immissionen
keine
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
Keine Güter bekannt
Sachgüter
Keine Güter bekannt
111
Stadt Bergisch Gladbach
W
W
ra ße St
Kü rte
ne r
77
*Ç 7? Fläche landwirtschaftliche 7 7 7 77
77
7 7 7? 7 7
L2 7 86
7 7 7
7
7 7
7
7
W
7
77 7
7
7
7 7 77 7 7 7 7
7
7 7 77 7
7
7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7
7 7 7 77 7
7
Straße n
7
7
7
7 77
7
7
7
7 7 7 77
7
77 7
7
7
7 77
7
7
7 7
7 77 7 7 7
7
7
7
7
7 7
7 77 7 7 7 7 7 7 7 77 7 7 7 77 7 7 7 7
7 77
7
7
7
7
7
7
7
7
7
7
7 7 7 7 7
7
7
7
77 77
7
7
? 7
?
L2 89
?
7
7 7
7
7 7 7 7
7
7
7
7 7 7 7 7 7
7 7
77 7
77
7
7 7 7
7
7
7 7 7
?
7
7
7
7
7
7 7 7 7
7
7
7
7
7
7
7 7 7
Ç *?
7 7
77
77
7
7 7
7 77 77
7
7
7
7
7
7
7 77
7
7
7
7
7
*Ç?
7
7 7
7
77
7
¿ ö B u ¿ ÿ ! 8 ¹º AU ¿ ¿ u
S º
7
7
7
7
W
W
7 7 7 7 7
7
L289
7
W
W
7 7
7 7 7
7
77
7
7
7
7 7
7
7
77
7
7 Volbach 7 7 7
7
7
77
7
h ac 7 7 7
7
7 7 7
112 ?
X º
7 77
7 7 77
77
7
7
7 7 7
7 7
7
7
nb
7 7 77
Ç*
A ¿
P ¾
77 7 77
W
7
7
7 77 7 7
7
7 7
7
7 7 7 7
7
7
7
W
7
7
7 7 77
7
7
W W W W
7
g À
Untervolbach
7
7 7
7
7 7 7 7 7
7
7 7
7
7
7
77
7
7 7 7
7
7 7
7
7 7
7
7
7
þ REIT i
7 7
Obervolbach
7 7 7
7
7 7
! ÿ
77
7
7 7
77
7
7
7 7 7 7 7 7 7 7
L289
7
A ¿
7
7 7
7
7
7 7 7 7 7
7
7
g À
7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 77 7 7 7 7 7 7 7 7 7 Die Darstellung sichert die konkreten Verlagerungsabsichten des in Herkenrath Im Bebauungsplan zu untersuchen/beachten: 7 7 7 ansässigen 7Lebensmittelvollsortimenters ab. Der Standort liegt innerhalb des 7 7 77 7 7 77 7 7 festgelegten zentralen Versorgungsbereiches von Herkenrath, die L 289 gewähr7 • Auswirkungen 7 7geplanten Streckenführung Voislöhe 7 der g 7 der Linie717(Breite À 77 7 7 7 7 7 7 Kundenverkehr. Unter diesen der Trasse, Lärmschutz, elektromagnetische Felder, Erschütterun7 leistet eine leistungsfähige Erschließung für den 7 7 7 7 7 7 7 gen) 7 Rahmenbedingungen stellt das Plangebiet 7 einen städtebaulich sinnvollen Stand7 7 ort für einen entsprechenden Einzelhandelsbetrieb dar. • Auswirkungen der Lärmimmissionen ( Straße, Einzelhandel) 7 7 7 7 7 g À • Begrünungskonzept 7 7RahmenMit planerischen gder Darstellung des Flächennutzungsplanes À ! sind dieÀ g bedingungen für die Ansiedlung eines zeitgemäßen Lebensmittelvollsortimenters • Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung Birkerhof aus Immissionsgegeben, so dass die Nahversorgung in Herkenrath langfristig gesichert ist. Die schutzsicht (Lärm, Luft) 7 7 7 Emissionsthematik (Lärm) hinsichtlich der Nähe zu Wohnnutzungen muss auf • Neuenhaus Kompensation für Inanspruchnahme geschützter Böden 7 Saa Bebauungsplanes gelöst werden. Ebenso gilt es auf dieser Planungs- 7 7 7 7 Ebene des 7 l e 7 rM 77 • Kompensation für die Inanspruchnahme von Lebensraum ebeneà die einschließlich des Artenschutzbelange abschließend üh ? [ 7 7Umweltbelange le ? zu berücksichtigen. Kompensation für die Inanspruchnahme offener Landschaft ? 7 • ?7 ? ! 7 7 7 ? ! ÿ ? 7
7
7
7
þ i EH-5
Hardt
ö
W º
Bä rbr o
7
7
7
! ÿ
77
g À
O
! ö
7 77
7
& ÿ
7 7 7
7
A ¿
7 7 7 7
7 7
¹ 9
! ¿ ÿ u
7 7
7
7 7
U7 º
7
! ÿ
PFL
7
7 7 7 7 7 77 7 7 7 7 7 Lerbach 7 77
& ÿ
a
7 7 7
7
Br
89 L2
77 77 77 7 7 7 7 7 7 7 7
7 77
7
g À
*Ç?
7
W W
7
7
7
* unsberg ÿ
= * ¿ ÿ
Herkenrath
B ¿¿ = 8 ¹ k ÿ Ã ! ! ÿ 8 ¹8 ¹ þ i Ball B u ¿ ¿ & ÿ ü & ÿ B ¿ ü V B ¿
7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7
W
7
7 77 7 7
?
! ÿ
? Braunsberg
u ¿
9 X ¹ º
k 7 L3 Ã 7 729
7
B ¿
7
7 7 7
7
W
?
77
7 7 7 7
7
7 7 7
! ÿ
! ö
?
7
7
W
SO EH Herkenrath
Gesamturteil
7
?
?
7
7
7
7 7
7 7 7 7 7 7 7 7
7 7
77
7
7
7
7
W
W
Kaltenbroich
k7 7 Ã
?
B ¿ ! ÿ
Breite
W WW WÃ l
g À
*Ç
B ¿ g À
7 7
ÃW W l
7 7
?
7
7
Straße
W
þ i
?
7Kür 7 te
7
?
7
ba ch
9 L32
77
WW
7 7
77 7
7
keine Schutzausweisung Do m
W REIT
7
7
7
?
77
EH-1
Asselborn W W l W W Ã
Teilstück Nordwesten: Urschrift 4134, Änderungsbeschluss
7
HäuserDombach
erkenrathe r
ch
7
7 77 7 7 7 7
7
Fläche für Landwirtschaft
Landschaftsplan:
a o r n er B
7
7
7 7
7
Bebauungsplan:
se lb
7
Ho
7
7
g À
7
As
? 7 7 7
7
7
7
7
7
Landwirtschaftliche Fläche, aufgelockerte 7 7 Bebauung, Baumbestand 7 7 777 7 7 7
7
7
7
7 FNP:
2 ¿
7
7 7 77
7 7
Asselborner Hof
g À 7 m 77 7 b ac Bisheriges Planungsrecht 7 h 7 7 7 g À 7ße Regionalplan: Allgemeiner7Siedlungsbereich 7 7 7 Stra
7 er 7 n7
! ÿ
89 L2
7 7 7 7 77 7 7 7 7 7 7
B ¿
GAST
7
7 7 7
Umgebung:
u Herrenstrunden ¿
W W
W
?
1,4 ha 7 77
Aktuelle Nutzung:
W
ÀHerkenrath g
¹ 9
! ÿ
B ¿ þ i
7
Größe:
?
7 7 7
? Lage:
W
W7 7
?
? Beschreibung/Daten
W W W W W WÃ l
W W W W W
SO EH-5 Herkenrath 7 7 7W
k Ã
! ÿ
K 41
Moi
t
Steckbriefe B(Entwurf)/Stand: Dezember 2017 ¿ Herweg u ¿
7
Flächennutzungsplanung 2035 -EntwurfStädtebauliche Betrachtung Kriterium
SO EH-5 Herkenrath vorhandene Situation
Infrastruktur (Verkehr, Nahverkehr und Entsorgung)
Luftlinie gemessen von Infrastrukturanbindung bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Anbindung an Straßennetz
gegeben
Nähe zu ÖPNV-Anbindung (Bus)
ca. 150 m
Qualität der ÖPNV-Anbindung
4 Buslinien
Nutzbarkeit vorhandener Entsorgungssyteme (Wasser)
Schmutzwasser-Entwässerung über Drucksystem an öffentliche Kanalisation möglich Regenwasser-Entwässerung nur über Versickerung mit eigener Rückhaltung möglich.
Lage im Stadtgefüge Einbindung in Ortsstruktur
Relevante Abstände
bedingt gegeben Luftlinie gemessen von nächstgelegener abstandsrelevanter Gegebenheit bis zur nächstgelegenen Plangebietsgrenze
Wohnnutzung
< 100 m
Beeinträchtigung der Umweltschutzgüter Fauna/Flora/Biodiversität Biotoptyp/-wert
Grünlandnutzung
Schutzwürdigkeit
kein Landschaftsschutzgebiet; östlich und südlich angrenzend: kartierte Biotop-Verbundflächen
Artenschutz Artenschutz und Vorkommen planungsrelevanter Arten
Keine planungsrelevanten Arten nachgewiesen. Potentielle Eignung als Jagdrevier für Greifvögel.
Boden Bodenschutzwürdigkeit
schutzwürdige Böden
Altlasten/Bergbau
keine Altlastenverdachtsfläche
Wasser Oberflächengewässer
Kein Oberflächengewässer vorhanden
Grundwassersituation
kein Wasserschutzgebiet vorhanden
Klima/Luft Klimatop und Klimafunktion
Klimatop: Freilandklima; geringe klimawirksame Funktion
Landschaftsbild/Erholung Erholungsfunktion
Wanderwege führt nordöstlich vorbei; für Naherholung interessant
Landschaftsbild
Fernwirkung wegen Kuppenlage
Mensch/Menschliche Gesundheit/Immissionen Lärmsituation
Belastung der Wohnnachbarschaft durch künftigen Einzelhandel (Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm erforderlich)
Luftqualität
städtischer Hintergrund
Sonstige Immissionen
keine bekannt, aber die Umsetzung der geplanten Stadtbahntrasse führt ggf. zu zusätzlichen Immissionen
Kultur- und Sachgüter Kulturgüter und Denkmäler
alte Wegeverbindung nach Volbach; denkmalgeschütztes Wegekreuz an der Kreuzung Ball/Straßen (außerhalb des Plangebietes)
Sachgüter
ausgewiesene Kompensationsfläche (des Kreises) südlich angrenzend
113