Rechenschaftsbericht der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages zum 31. Landesparteitag der Sächsischen Union am 5. November 2016 in Glauchau
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RECHENSCHAFTSBERICHT der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages zum 31. Landesparteitag der Sächsischen Union am 5. November 2016 in Glauchau
FRAKTIONSVORSITZENDER
Frank Kupfer MdL TELEFON 0351 493-5500 TELEFAX 0351 493-5441
VORWORT DES
frank.kupfer@slt.sachsen.de
FRAKTIONSVORSITZENDEN
In der heutigen Zeit ist der öffentliche Diskurs zu politischen Themen und getroffenen Entscheidungen anspruchsvoller worden. Zuweilen herrscht zwischen den Partnern ein rauerer Ton vor, der unserer bisherigen Gesprächskultur völlig fremd war. Wir müssen uns öfter die Frage stellen, ob wir die Bürgerinnen und Bürger mit unserer Politik noch erreichen. Hat das Wort überhaupt die Kraft, um Meinungsverschiedenheiten geduldig und respektvoll miteinander auszutragen? Und sind wir weiterhin in der Lage, Konflikte friedvoll zu entspannen und zu einem gemeinsam tragbaren Konsens zu führen? Hierzu gibt es ein ganz klares, unmissverständliches JA. Ich will an dieser Stelle alle ermutigen, nicht nachzulassen, und ich appelliere insbesondere an die politischen Verantwortungsträger, mit den Menschen im Gespräch zu bleiben. Sich immer wieder neu der öffentlichen Kommunikation zu stellen, ist eine Verpflichtung, Herausforderung und lohnenswerte Aufgabe zugleich. Luther hat sich mit der Bibelübersetzung um eine einheitliche deutsche Sprache verdient gemacht. Er hat dafür, wie er selbst sagte, dem Volke aufs Maul geschaut. Dieses Motto von damals ist in der Gegenwart wichtiger denn je. Dass die Menschen von heute, 26 Jahre nach der Deutschen Wiedervereinigung, ein stärkeres Selbstbewusstsein haben und vielfältigere Sichtweisen zu Fragen des Lebens und dazu, was in einer Gesellschaft für sie wichtig ist, erfordert umso mehr eine klare Sprache im Umgang miteinander sowie in der Sache Transparenz und Verlässlichkeit. Das hat die CDU schon immer so gehalten und daran lassen wir uns messen. Denn nur so werden wir auch in Zukunft unserer Verantwortung für unser Land gerecht. Mit dem Thema der direkten Demokratie befasste sich die Fraktion in ihrer dritten Klausur im April dieses Jahres in Werder/Havel. Im Ergebnis unterstützte sie die Position, dass es keiner Änderung der Sächsischen Verfassung bedarf. Der Bürgerdialog ist Ausdruck direkter Demokratie und muss unmittelbar vor Ort intensiver geführt werden. Für die Abgeordneten unserer Fraktion ist der Kontakt zu den Bürgern in ihren Wahlkreisen ein unverzichtbares Mittel, Politik zu erklären, Fragen zu beantworten, Lösungen anzubieten und miteinander zu diskutieren. Der Stellenwert der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die parlamentarische Arbeit ist insgesamt höher geworden – sie darf in ihrer Wirksamkeit nach außen zu keiner Zeit unterschätzt werden. Darauf haben wir uns eingestellt. Neben Fachforen setzen wir deshalb noch stärker auf den Einsatz neuer Kommunikationselemente über
die sozialen Netzwerke. Videobotschaften sollen vor allem bei den Jüngeren unter uns das Interesse für Politik wecken. Das Angebot der klassischen Informationsübermittlung für andere Zielgruppen wird dabei nicht vernachlässigt, sondern mit einem neuen, attraktiven Layout versehen, wie zum Beispiel bei unserem Magazin Einblick – Im Dialog für Sachsen Zukunft und beim Sachsenbrief. Wir sind also online wie offline präsent. Unsere Pressestelle versteht sich als Servicestelle und bietet bei Anfragen aktive Unterstützung an. Auch der Gesprächskreis mit den CDU-Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen, der großen und der kreisfreien Städte zu aktuellen fachlichen Themen gehört dazu und wird fortgeführt. Unsere Fachpolitiker stehen den Kommunalpolitikern hierbei Rede und Antwort, insbesondere zu Fragen, die für kommunale Entscheidungen wichtig sind. Das Angebot hat sich bewährt und wird von den Fraktionsvorsitzenden der kommunalen Parlamente sehr gern angenommen. Die Vor-Ort-Termine des Geschäftsführenden Fraktionsvorstandes, die im Berichtszeitraum lagen, fanden bisher in acht der zehn Landkreise und in zwei kreisfreien Städten statt. Die Verantwortung zur Gestaltung des Besuchsprogrammes oblag den Wahlkreisabgeordneten selbst. Somit war die Authentizität der regionalen Themen gesichert. Neben Gesprächen mit Unternehmern und Vertretern von Vereinen, Verbänden und sozialer Einrichtungen sowie von Polizeirevieren stand bei jedem Besuch ein Gedankenaustausch mit Bürgermeistern in den Landkreisen in Anwesenheit des jeweils zuständigen Landrates und von CDU-Stadträten auf der Agenda. Diese Gespräche, an denen fachlich bezogen auch die Arbeitskreisvorsitzenden bzw. Sprecher der Fraktion teilnahmen, haben für unsere parlamentarische Arbeit einen hohen Stellenwert. Gesprächsrunden des Geschäftsführenden Fraktionsvorstandes fanden ebenso mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Präsidenten der Sächsischen Handwerks- sowie der Industrie- und Handelskammer statt. Hierbei ging es neben der Verständigung zur Verstärkung der Zusammenarbeit bei Gesetzgebungsvorhaben auch um die gemeinsamen Aufgaben bei der Umsetzung von Maßnahmen der Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Sachsen. Diesen Herausforderungen haben sich die Politik und alle gesellschaftlichen Kräfte gleichermaßen zu stellen. Die Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer sächsischen Unternehmen ist und bleibt die Grundlage des guten
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FRAKTIONSGESCHÄFTSFÜHRER
STELLVERTRETENDER PRESSESPRECHER
BÜROLEITERIN
UND LEITER DES PARLAMENTARISCHEN
DES FRAKTIONSVORSITZENDEN
BERATUNGSDIENSTES
PRESSESPRECHER
UND ONLINE-KOMMUNIKATION
Beate Weyh
Jürgen Schimang
Christian Fischer
Pascal Ziehm
TELEFON 0351 493-5504
TELEFON 0351 493-5600
TELEFON 0351 493-5610
TELEFON 0351 493-5611
TELEFAX 0351 493-5441
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TELEFAX 0351 493-5444
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Arbeitsmarktes und der Steuerkraft in Sachsen. Neben anderen Standortfaktoren steht dabei der Ausbau der Breitbandversorgung als eine der wichtigsten Aufgaben im Vordergrund. Gerade in den ländlichen Regionen sehen wir bei der Versorgung mit schnellem Internet noch großen Nachholbedarf. Deshalb hat die CDU-Fraktion der Umschichtung von etwa 99,7 Millionen Euro, die ursprünglich in den Zukunftssicherungsfonds Sachsen fließen sollten, in den laufenden Haushalt zugestimmt. Somit können für Investitionen in den Breitbandausbau kurzfristig Fördermittel bereitgestellt werden. Im Rahmen der bereits erwähnten Fraktionsklausur in Werder an der Havel traf sich die Fraktion mit der brandenburgischen CDULandtagsfraktion zu einem Meinungsaustausch. Es wurden Themen angesprochen, die länderübergreifend eines gemeinsamen Standpunktes in der politischen Diskussion mit dem Bund bedürfen. Zum Beispiel wurden die Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die Braunkohlesanierung und die Angleichung der Ostrenten thematisiert. Gleichzeitig positionierten sich beide Fraktionen in einem Papier zum Thema Sorben und Wenden mit einem einstimmigen Beschluss. Weiterhin erarbeitete die Fraktion eine Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan 2030. Darin wurden konkrete Projekte benannt und es wurde schlüssig begründet, weshalb sie im Bundesverkehrswegeplan Beachtung finden müssen. Insbesondere im Schienenbereich ist der Freistaat Sachsen nicht genügend berücksichtigt. Gleiches gilt für einige dringend benötigte Bundesfernstraßenprojekte, die als Ortsumgehungen oder Anbindungen an Autobahnen einer aus unserer Sicht prioritäreren Einordnung bedürfen. Die sächsischen Bundestagsabgeordneten und der Sächsische Wirtschafts- und Verkehrsminister wurden gebeten, sich aktiv dafür einzusetzen, dass diese Projekte vom Bund einer neuen Bewertung unterzogen werden. Mit dem Abschluss der Maßnahmekonferenzen der Landkreise und kreisfreien Städte wurde für das auf Initiative der CDU-Fraktion im Oktober 2015 auf den Weg gebrachte kommunale Investitionsprogramm Brücken in die Zukunft der erste Schritt zur Umsetzung des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes gemacht. Insgesamt setzen die sächsischen Kommunen ihre Investitionsschwerpunkte in den Bereichen des Neubaus und der Instandsetzung von Schulen und Kindertagesstätten sowie im Straßen- und Sportstät-
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
tenbau. Ziel ist es, mit der Übergabe erster Fördermittelbescheide schnell mit dem Bau der Projekte beginnen zu können. Neben der Novelle des Sächsischen Schulgesetzes steht als wichtigste Entscheidung des Parlamentes in diesem Jahr die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2017/2018 an. Im Vorfeld der Beratungen verständigte sich die CDU-Fraktion auf ihrer Klausur zu wesentlichen Eckpunkten. Eine solide, in die Zukunft reichende und nachhaltige Finanzpolitik ist und bleibt Markenzeichen der CDU. Dazu gehört, dass die Investitionsquote auf hohem Niveau bleibt und zur Verfügung stehende, insbesondere investive, Drittmittel vollständig abgenommen sowie die erforderliche Kofinanzierung bereitgestellt werden. Es darf keine Neuverschuldung geben, auch nicht im Bereich der Asylpolitik. Unsere Schwerpunkte liegen weiterhin in der Stärkung unserer Wissenschafts-, Wirtschafts- und Infrastruktur, der inneren Sicherheit sowie im sozialen und kulturellen Bereichen. Die aktuellen Ereignisse stellen alle Entscheidungsträger vor große Herausforderungen und erfordern in den Bereichen der inneren Sicherheit und Justiz mehr Leistungskraft und selbstbewusstes Handeln. Die polizeiliche Ermittlungsarbeit sieht sich mit einer neuen Qualität extremistisch motivierter Straftaten konfrontiert. Hier gilt es, gemeinsam mit den Justizbehörden konsequent alle rechtsstaatlichen Mittel einzusetzen, um Kriminalität und Gewalt wirkungsvoll entgegenzutreten. Nur so können wir unserer Bevölkerung das verlorene Vertrauen, dass sie in Sachsen sicher leben und arbeiten können, zurückgeben. Im Folgenden werden die Facharbeitskreise der CDU-Fraktion noch detaillierter auf ihre Politikschwerpunkte eingehen und Bilanz ihrer parlamentarischen Arbeit der letzten zwei Jahre ziehen. Wir werden auch in Zukunft verlässliche Politik für die Bürgerinnen und Bürger in den großen und kleineren Städten wie auch in unseren ländlichen Regionen gestalten, aber gleichermaßen. Ich würde mich freuen, Sie dabei weiterhin aktiv an unserer Seite zu wissen.
Frank Kupfer MdL Vorsitzender der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
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VORSITZENDE, SPRECHER UND BEAUFTRAGTE DER FRAKTION
GESCHÄFTSFÜHRENDER FRAKTIONSVORSTAND
VERFASSUNG UND RECHT (I)
GLEICHSTELLUNG UND INTEGRATION
Martin Modschiedler Rechtspolitischer Sprecher
Prof. Dr. Günther Schneider Beauftragter für die Bundeswehr HAUSHALT UND FINANZEN (II)
Frank Kupfer MdL Fraktionsvorsitzender
Jens Michel Haushalts- und finanzpolitischer Sprecher BILDUNG, SCHULE UND SPORT (III)
Lothar Bienst Bildungspolitischer Sprecher
Wolf-Dietrich Rost Christian Piwarz MdL Erster Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Parlamentarischer Geschäftsführer
Sportpolitischer Sprecher
Frank Heidan Alexander Krauß Arbeitsmarktpolitischer Sprecher
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Schatzmeisterin
(VII)
Alexander Krauß Sozial- und familienpolitischer Sprecher
Gernot Krasselt Behindertenpolitischer Sprecher Beauftragter für Kirchenfragen
Daniela Kuge Frauenpolitische Sprecherin
Oliver Wehner Gesundheitspolitischer Sprecher
Alexander Dierks Jugendpolitischer Sprecher
Hannelore Dietzschold Seniorenpolitische Sprecherin
WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR (IV)
Wirtschaftspolitischer Sprecher
Ines Springer MdL
SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ,
Sebastian Fischer Verbraucherschutzpolitischer Sprecher
Jörg Kiesewetter Integrationspolitischer Sprecher
Patrick Schreiber
Ronald Pohle
Pflegepolitischer Sprecher
Handwerkspolitischer Sprecher
Frank Hirche
Lars Rohwer Sprecher für Energiepolitik und digitale Entwicklung
Vertriebenenpolitischer Sprecher WISSENSCHAFT UND HOCHSCHULE, KULTUR UND MEDIEN (VIII)
Thomas Colditz
Aline Fiedler
Tourismuspolitischer Sprecher
Sprecherin für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien
Andreas Nowak Verkehrspolitischer Sprecher
Georg-Ludwig von Breitenbuch MdL Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
LÄNDLICHER RAUM, UMWELT UND
Marko Schiemann
LANDWIRTSCHAFT (V)
Europapolitischer Sprecher Sorbenpolitischer Sprecher
Andreas Heinz Agrarpolitischer Sprecher
1. UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS
Jan Hippold
IN SACHSEN (XI)
Umweltpolitischer Sprecher INNENPOLITIK (VI)
Thomas Colditz MdL Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
EUROPA (IX)
Christian Hartmann Innen- und kommunalpolitischer Sprecher
Oliver Fritzsche Sprecher für Wohnungs- und Städtebau sowie Landesentwicklung
NEONAZISTISCHE TERRORNETZWERKE
Steve Johannes Ittershagen Obmann ARBEITSGRUPPE ENQUETE-KOMMISSION ZUR WEITERENTWICKLUNG DER QUALITÄT IN DER PFLEGE ÄLTERER MENSCHEN IM FREISTAAT SACHSEN
Patrick Schreiber Obmann
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ARBEITSKREIS I VERFASSUNG UND RECHT
ANPASSUNG DER JUSTIZ AN VERÄNDERTE FORMEN DER KRIMINALITÄT
Die fortschreitende Digitalisierung und die rasant wachsende Bedeutung des freien Internets für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die staatliche Verwaltung bleibt wichtiges Feld der thematischen Arbeit. Die digitale Welt im Allgemeinen und das Internet im Besonderen sind keine rechtsfreien Räume. Um die Kompetenz der Sächsischen Staatsanwaltschaften in diesem Bereich zu stärken und die enge Zusammenarbeit mit der Polizei zu vertiefen, wurde im März 2016 eine auf die Bearbeitung von schwerer Internetkriminalität spezialisierte Dienststelle bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden in Dienst gestellt. Der Arbeitskreis hat sich bereits im April 2016 vor Ort ein Bild von der Aufnahme der Arbeit dieser Dienststelle gemacht und wird die Arbeit weiter begleiten und bei Bedarf mit der notwendigen politischen Unterstützung flankieren. Den Erfolg des Sächsischen Staatsministers der Justiz im Kampf gegen neuartige Formen des Drogenmissbrauchs durch Crystal und sogenannte Legal Highs durch die europaweite Klassifizierung des Grundstoffs Chlorephedrin und die damit einhergehende Beschränkung des Handels begrüßt der Arbeitskreis. Die Handelsbeschränkung ist wichtig, um die Suchtproblematik im Hinblick auf die Drogenherstellung effektiver eindämmen zu können. Mittelbar kann damit letztlich auch in den Justizvollzugsanstalten zum einen durch eine Abnahme der Zahl von aufgrund von Drogendelikten zu Haftstrafen verurteilten Tätern und zum anderen der Anzahl drogensüchtiger Gefangener eine Entlastung erreicht werden. OPFERSCHUTZ
Im Hinblick auf die Verbesserung des Opferschutzes hat der Arbeitskreis die Anpassung des Gesetzes zur psychosozialen Prozessbegleitung erörtert und für die durch den Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgeschlagenen Änderungen votiert. Damit wird entsprechend dem 3. Opferrechtsreformgesetz auf Antrag Kindern und Jugendlichen sowie vergleichbar schutzbedürftigen Personen, die Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten sind, ein Rechtsanspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung gewährt (§ 406h Abs. 5 StPO-E). Dabei soll in allen Opferberatungsstellen die psychosoziale Prozessbegleitung gestärkt und es sollen weitere Mitarbeiter als psychosoziale Prozessbegleiter ausgebildet werden. Der Arbeitskreis hat dafür Sorge getragen, dass die Opferberatungsstellen in ihrer Arbeit vom Freistaat Sachsen die gebotene und notwendige Unterstützung aus Haushaltsmitteln erhalten. Daran wird der Arbeitskreis festhalten. BÜRGERBETEILIGUNG
Der Arbeitskreis befasst sich im Rahmen des im Koalitionsvertrag vorgegebenen Prüfauftrages mit Möglichkeiten einer Erhöhung der Partizipation der Bürger. Ziel ist es, dass sich die Sachsen mehr als bisher an politischen Entscheidungen beteiligen. Der Koalitionsvertrag zielt auch auf diesen Weg. Hinsichtlich der Möglichkeiten der Umsetzung wird auch zu betrachten sein, ob Anpassungen von Gesetzen sinnvoll und erforderlich sind. Die Prüfung, welche Möglichkeiten der Beteiligung erweitert oder neu geschaffen werden können, hat begonnen. Im Hinblick auf Änderungs- bzw. gegebenenfalls Erweiterungsbedarf der vorhandenen Instrumente erscheint das Format der Dialogforen interessant. Nach Teilnahme der Vertreter des Arbeitskreises an der Demokratiekonferenz des Ministerpräsidenten wird der Arbeitskreis auch die Möglichkeiten der Arbeit von Bürgerräten und Möglichkeiten der digitalen Beteiligung untersuchen. Auch die Möglichkeiten der Verbesserung der Publizität vorhandener Bürgerbeteiligungsformen werden zu untersuchen sein.
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SCHUTZ DER BÜRGER DURCH EFFEKTIVEN STRAFVOLLZUG
Der sächsische Strafvollzug ist Teil der Sicherheitsarchitektur des Freistaates Sachsen und hat wesentlichen Anteil an der inneren Sicherheit, weil er Basis für den Schutz der Bürger vor Straftaten und überführten Straftätern ist. Der Arbeitskreis setzt sich für eine Stärkung des Justizvollzuges ein. Mit einer Großen Anfrage wurde von der Staatsregierung die aktuelle Situation abgefragt. Parallel dazu hat sich der Arbeitskreis vor Ort in allen sächsischen Justizvollzugsanstalten ein Bild von deren Arbeit gemacht. Auf Grundlage der geführten Gespräche und der gewonnenen Informationen konnte zukünftiger Handlungsbedarf abgeleitet werden. In Vorbereitung des Haushaltsentwurfs konnte bereits eine Schwerpunktsetzung im Bereich der Justizvollzugsanstalten als Teil der Sicherheitsarchitektur erreicht werden. Der Arbeitskreis fordert weiterhin eine weitsichtige Ausstattung des Justizvollzugs mit motiviertem Fachpersonal und soliden Mitteln für die Gestaltung des Justizvollzugs und der Justizvollzugsanstalten. Der Arbeitskreis erachtet zur Verbesserung der Altersstruktur im Justizvollzug weiterhin große Anstrengungen für notwendig, die durch eine sichergestellte ausreichende Finanzierung der Personalausstattung im Haushaltsplan Berücksichtigung finden müssen. Der Arbeitskreis hat eine umfangreiche Konsolidierung des planmäßigen Personalbestandes auf fast aktuellem Niveau durch Verringerung der ursprünglichen Stellenabbauverpflichtungen zunächst bis zum Jahr 2020 erreicht. Er setzt sich weiter für eine gezielte Personalplanung unter Berücksichtigung erforderlicher zusätzlicher Stellen ein. Er plädiert für eine Steigerung der Attraktivität sowohl der Ausbildung zum Justizvollzugsbediensteten als auch der Arbeit der Justizvollzugsbediensteten, um den Personalbedarf weiterhin decken zu können und den Generationswechsel zu ermöglichen. Der Arbeitskreis setzt, aufgrund der sich abzeichnenden Zunahme des Anteils ausländischer Gefangener und der Problematik einer möglichen Radikalisierung von Gefangenen bis hin zur Terrorismusgefahr in und aus Justizvollzugsanstalten, auf gezielte und konkrete Maßnahmen zur langfristigen Sicherung und Erhöhung der Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten. Dabei soll den Herausforderungen der sehr schnell voranschreitenden technischen Entwicklung, insbesondere der mobilen Kommunikation, besonderes Augenmerk gelten und grundsätzlich Rechnung getragen werden. Bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen im August 2016 hat der Arbeitskreis in Abstimmung mit den Fachleuten im Justizministerium unter anderem die konkrete Forderung entworfen, in der Untersuchungshaft in Leipzig und Dresden die technischen Voraussetzungen zur Blockierung von mobilfunkgestützter Kommunikation zu schaffen. Die dafür notwendigen Mittel sollen im Haushaltsplan zusätzlich eingestellt werden. Nach dem Suizid eines der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat verdächtigen Gefangenen erachtet es der Arbeitskreis als geboten, die Arbeit im Bereich der Justiz im Hinblick auf die besonderen Anforderungen im Rahmen der Terrorabwehr zu überprüfen und im erforderlichen Maße anzupassen. Der Arbeitskreis setzt sich dafür ein, die Möglichkeit der Videoüberwachung in Gefängniszellen insbesondere in besonderen Gefahrensituationen zu schaffen. Die Ergebnisse der Arbeit der durch die Staatsregierung eingesetzten Expertenkommission wird der Arbeitskreis zur Ableitung von konkretem Handlungsbedarf nutzen. Als weiteren Schwerpunkt sieht der Arbeitskreis die Maßnahmen zur Resozialisierung von Gefangenen. Die Suchttherapie ist dabei eine wesentliche Maßnahme, um Straftäter im Rahmen des Vollzugs auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorzubereiten und einer weiteren kriminellen Karriere vorzubeugen. Sie stellt damit gleichzeitig auch eine nachhaltige Präventionsmaßnahme im Rahmen der Bekämpfung der Drogen- und Beschaffungskriminalität zum Schutz der Bevölkerung dar. Der Arbeitskreis setzt sich deshalb dafür ein, die suchttherapeutischen Maßnahmen im Justizvollzug weiter auszubauen. PROFESSIONELLER UMGANG MIT ANSTIEG DER ANZAHL AN FLÜCHTLINGEN UND ASYLSUCHENDEN
Die im letzten Jahr dramatisch erhöhte und sich in diesem Jahr langsam verringernde Zahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden hat weiterhin starke Auswirkungen auf die Arbeit der Justiz. Durch die engagierte und schnelle Reaktion des Haushaltsgesetzgebers, mit dem gemeinsam der Arbeitskreis bereits im Doppelhaushalt 2015/2016 zusätzliche Richterstellen geschaffen hat, konnte die Arbeitsfähigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften sichergestellt und ein reibungsloser Ablauf der zusätzlichen Verfahren unter Vermeidung unangemessener Verlängerung von anderen Verfahren erreicht werden. Aufgrund der massiven Erhöhung des Anteils ausländischer Gefangener setzt sich der Arbeitskreis für eine zusätzliche Stärkung des Justizvollzugs ein. STÄRKUNG DER EHRENAMTLICHEN BETREUUNG
Der Arbeitskreis bleibt mit den Vertretern der ehrenamtlichen Betreuungsvereine im Gespräch und setzt sich weiterhin für deren Interessen ein. Nach dem Übergang der Zuständigkeit der Richtlinienkompetenz auf das Sächsische Staatsministerium der Justiz hat sich der Arbeitskreis berichten lassen und er begleitet die Entwicklung aktiv.
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Es kann festgestellt werden, dass die Wahrnehmung der wichtigen gesamtgesellschaftlichen Querschnittsaufgaben durch die Anpassung der Richtlinie besser gefördert werden kann. Der Abruf von Fördermitteln ist angestiegen, jedoch besteht dort noch weiterer Bedarf, die Akzeptanz der Fördermittelrichtlinie zu erhöhen und bei einer größeren Anzahl von Betreuungsvereinen den Nutzen der Fördermittel zu vermitteln. UNTERSTÜTZUNG DER OPFER DER SED-DIKTATUR
Durch eine umfassende Aktualisierung des Landesbeauftragtengesetzes hat der Arbeitskreis maßgeblich dazu beigetragen, die Arbeit des Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen langfristig zeitgemäß zu gestalten und damit eine Institution zu erhalten, welche im Wege der Veranschaulichung der Gefahren einer Diktatur auch nachfolgenden Generationen die Notwendigkeit des Erhaltens der Grundwerte unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates darstellt. Die Stellung des Landesbeauftragten wird insbesondere durch seine direkte Anbindung an den Landtag gestärkt. Seine gesetzlich geregelte Tätigkeit erfasst nunmehr das Gesamtsystem im Zeitraum ab Entstehung der Sowjetischen Besatzungszone bis zum Ende der DDR mit der Vollendung der Deutschen Einheit. Der Arbeitsbereich wird auf andere Institutionen neben dem Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR, wie Parteien und Massenorganisationen, auf soziale Prozesse und Alltagsgeschichte ausgeweitet. Das entsprechende Änderungsgesetz wurde als gemeinsamer Gesetzentwurf der Koalition von CDU und SPD mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Landtag eingebracht und mit großer Mehrheit beschlossen; es wird am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Der Arbeitskreis stärkt darüber hinaus weiter die Arbeit der Opferverbände für die Opfer der SEDDiktatur. Ein Treffen mit Vertretern der Opferverbände fand im August 2016 statt. BESOLDUNG DER RICHTER UND BEAMTEN ATTRAKTIV GESTALTEN
Der Arbeitskreis begrüßt die schnelle Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes. Der Arbeit der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen und ihre Bedeutung für unser funktionierendes Gemein-, Staats- und Rechtswesen ist hoher Respekt zu zollen. Die Besoldung ist ein entscheidender Aspekt im Wettbewerb um motivierte und fachlich exzellente Beamte und Richter.
Arbeitskreisvorsitzender Martin Modschiedler Stellvertretender Arbeitskreisvorsitzender Svend-Gunnar Kirmes Mitglieder Rico Anton – stellvertretender Ausschussvorsitzender Stephan Hösl Jörg Kiesewetter Heinz Lehmann Marko Schiemann Prof. Dr. Günther Schneider Sören Voigt
PARLAMENTARISCHER BERATER
SEKRETARIAT
Daniel Schenderlein
Marion Müller
TELEFON 0351 493-5623
TELEFON 0351 493-5521
TELEFAX 0351 493-5440
TELEFAX 0351 493-5447
daniel.schenderlein@slt.sachsen.de
marion.mueller@slt.sachsen.de
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ARBEITSKREIS II HAUSHALT UND FINANZEN
BRÜCKEN IN DIE ZUKUNFT
Der Arbeitskreis erarbeitete ein Gesetzespaket für eine langfristige Investitionsunterstützung der Kommunen, welches als Initiative der Regierungsfraktionen in den Sächsischen Landtag eingebracht und Ende 2015 in der Rekordzeit von nur fünf Wochen beraten und beschlossen wurde. Damit werden den sächsischen Kommunen Investitionsmittel in Höhe von 800 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Über diesen Fonds wird die Umsetzung eines mehrjährigen kommunalen Investitionsprogramms, getrennt vom übrigen Staatshaushalt, abgewickelt. Neben den Bundesmitteln nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, die dem Fonds direkt zufließen, bringt der Freistaat Sachsen aus Landesmitteln 322 Millionen Euro und zusätzlich 20 Millionen Euro zur Abdeckung von Fördervollzugskosten im Jahr 2015 in das Fondsvermögen ein. Ein weiterer Betrag von 322 Millionen Euro wird aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs in den Jahren 2015 bis 2019 in den Fonds eingezahlt. Nach Verabschiedung des Gesetzespaketes begleitet der Arbeitskreis derzeit den Vollzug, indem er sich regelmäßig zum aktuellen Stand informieren lässt. BESOLDUNG
Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2015 für den Freistaat eine unzureichende Besoldung seiner Beamten festgestellt. Dies erfolgte, nachdem vom Gericht im Frühjahr 2015 und mit dem Urteil vom November 2015 neue Maßstäbe für die Beamtenbesoldung aufgestellt wurden. Das Gericht hat nicht die Streichung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) kritisiert, sondern die nach den neuen Parametern insgesamt nicht ausreichende Höhe der jeweiligen Besoldung der Beamten. Das Urteil und der darauffolgende Regierungsentwurf wurden intensiv geprüft und diskutiert. Mit der Umsetzung des Urteils hat der Freistaat Sachsen bundesweit Neuland betreten und als erstes Bundesland seine Beamtenbesoldung den neuen Maßstäben angepasst: Die Besoldung wird rückwirkend zum Juli 2016 außerplanmäßig um 2,6 Prozent angehoben. Allein im Jahr 2016 werden mehr als 200 Millionen Euro an die sächsischen Beamten nachgezahlt. BEHANDLUNG DES RECHNUNGSHOFBERICHTS 2014
Der Arbeitskreis hat in Zusammenarbeit mit den anderen betroffenen Facharbeitskreisen der Fraktion federführend die Voten hinsichtlich der einzelnen Punkte des Rechnungshofberichts 2014 vorgeschlagen. Jeweils war zu entscheiden, ob den Feststellungen des Sächsischen Rechnungshofes gefolgt werden soll oder nicht. Im Vorfeld wurde intensiv mit den beteiligten Ressorts und dem Koalitionspartner beraten. Die Fraktion folgte den Einzelvorschlägen. In Problemfällen wird sich der Arbeitskreis nachberichten lassen. BANKEN UND SPARKASSEN
Der Arbeitskreis hat vielfältige Kontakte mit Sparkassen und anderen lokalen Banken gepflegt. Die Zukunftsfähigkeit der sächsischen Sparkassen ist dem Arbeitskreis ein besonderes Anliegen. Deshalb behält er die aktuelle Entwicklung mit den besonderen Herausforderungen wie zum Beispiel der dauerhaften Niedrigzinspolitik im Blick. Soweit erforderlich, wird der Arbeitskreis entsprechende Änderungen von Landesgesetzen anstreben.
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BETEILIGUNG
Der Freistaat hält vielfältige Beteiligungen an Unternehmen. Der Arbeitskreis behält hier aktuelle Entwicklungen im Auge und hinterfragt gegebenenfalls Entscheidungen der Staatsregierung. Er achtet darauf, dass Beteiligungen nicht Selbstzweck sind, sondern einen guten Sinn ergeben müssen. FINANZIELLE BEGLEITUNG DER FLÜCHTLINGSSITUATION IM FREISTAAT
Die ungeplante massenhafte Einreise von Flüchtlingen stellte den Freistaat vor besondere Herausforderungen. Zum einen waren schnell Unterkünfte für Erstaufnahmeeinrichtungen zu schaffen. Zum anderen war die im Staatshaushalt nicht vorgesehene Lage finanziell abzubilden. Der Arbeitskreis hat sich nicht nur kurzfristig mit den Haushaltsvollzugsanträgen der Staatsregierung beschäftigt, sondern in etlichen Beratungen mit konkreten Hinweisen auf eine sparsame Mittelverwendung hingewirkt. BAUANGELEGENHEITEN
Insbesondere aufgrund der mit der Verwaltungsreform verbundenen Standortwechsel von Behörden kommt dem Neuund Umbau von Verwaltungsgebäuden eine große Bedeutung zu. Dem Arbeitskreis ist wichtig, dass die Bauvorhaben im vom Parlament beschlossenen Kostenrahmen bleiben. Dazu nimmt der Arbeitskreis gegebenenfalls Abstimmungen mit der Staatsregierung vor. KOMMUNALFINANZEN
Der Arbeitskreis pflegt regelmäßig Kontakte zu Bürgermeistern und anderen kommunalpolitischen Mandatsträgern. Entsprechende Impulse nimmt der Arbeitskreis auf und lässt diese gegebenenfalls in Gesetzgebungsvorhaben einfließen.
Arbeitskreisvorsitzender Jens Michel Stellvertretender Arbeitskreisvorsitzender Peter Wilhelm Patt Mitglieder Georg-Ludwig von Breitenbuch Thomas Colditz Gernot Krasselt Sven Liebhauser Jan Löffler Aloysius Mikwauschk – stellvertretender Ausschussvorsitzender Lars Rohwer
PARLAMENTARISCHER BERATER
SEKRETARIAT
Marten Sasse
Andrea Kunert
TELEFON 0351 493-5627
TELEFON 0351 493-5631
TELEFAX 0351 493-5440
TELEFAX 0351 493-5440
marten.sasse@slt.sachsen.de
andrea.kunert@slt.sachsen.de
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ARBEITSKREIS III SCHULE UND SPORT
NOVELLIERUNG DES SÄCHSISCHEN SCHULGESETZES
Mit der Überarbeitung des Sächsischen Schulgesetzes liegt eines der wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben der Legislaturperiode in der Verantwortung des Arbeitskreises. Bereits Ende des Jahres 2015 wurden im Rahmen eines neuen Formates #CDUimDialog drei Bürgerforen durchgeführt, bei denen die Teilnehmer zu wichtigen Schwerpunkten wie Schulen im ländlichen Raum, der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention oder der Stärkung der schulischen Eigenverantwortung an Thementischen mit den Arbeitskreismitgliedern ins Gespräch kamen und Anregungen weitergaben. Da Inklusion innerhalb der Gesetzesnovellierung eines der zentralen Themen ist, hat sich der Arbeitskreis im Rahmen einer Reise nach Bayern im Februar 2016 darüber informiert, wie die Umsetzung dort erfolgt. Diverse Schulbesuche, Gespräche mit Schulleitern und Lehrkräften sowie mit Mitarbeitern des Bayrischen Kultusministeriums haben wichtige Einblicke gegeben, die in die weitere Arbeit eingeflossen sind. Mit der Übermittlung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung am 4. Mai 2016 begann die eigentliche parlamentarische Arbeit. In Auswertung der Stellungnahmen, der Anhörung im Ausschuss für Schule und Sport am 17. Juni 2016 sowie der verschiedenen Vorarbeiten wurden Schwerpunkte für mögliche Änderungen erarbeitet und intensiv diskutiert. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf folgenden Punkten: ➔➔ Aufnahme der digitalen Bildung in die Erziehungs- und Bildungsziele der Schule, um der gestiegenen Bedeutung der digitalen Medien gerecht zu werden. ➔➔ Einrichtung der geplanten Schulgirokonten durch den Freistaat Sachsen anstatt durch die Schulträger. ➔➔ Übernahme der Schulnetzplanung im berufsbildenden Bereich durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus anstatt durch die Regionalen Planungsverbände und Einführung einer Genehmigungsfrist von sechs Monaten. ➔➔ Streckung der geplanten Umsetzung von Inklusion durch eine Freiwilligkeitsphase, in der Grund- und Oberschulen mit Unterstützung eigene Konzepte erproben und umsetzen können. ➔➔ Ermöglichung weiterer Ausnahmen für Schulen im ländlichen Raum, auch für Gymnasien. Die Beratungen mit dem Koalitionspartner finden seit Mitte August 2016 statt. Es ist vorgesehen, dass das Sächsische Schulgesetz im Dezember 2016 im Plenum beschlossen wird. ABSICHERUNG DER UNTERRICHTSVERSORGUNG
Das Einstellungsverfahren im Februar 2016 hat gezeigt, dass es zunehmend schwerer wird, ausreichend ausgebildete Lehrkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu finden – eine Erfahrung, die dann auch bei den Einstellungen für das Schuljahr 2016/2017 im August 2016 bestätigt wurde. Aus diesem Grund hat der Arbeitskreis bereits im Mai 2016 ein Positionspapier verfasst, in dem umfassende Maßnahmen aufgezeigt werden, um die Situation sowohl kurz- als auch mittelfristig zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise Vorschläge zur Verbesserung der Einkommensbedingungen für sächsische Lehrkräfte im Vergleich zu den anderen Bundesländern, Anreize für ältere Lehrkräfte, länger im Schuldienst zu verbleiben, eine systematische Vorbereitung der Seiteneinsteiger auf ihren Einsatz und Maßnahmen zur Verbesserung des Studienerfolgs der Lehr-
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amtsstudenten an den sächsischen Universitäten. Dieses Papier gab wichtige Impulse für die Verhandlungen der Staatsregierung mit den Lehrergewerkschaften zur Attraktivität des Lehrerberufs sowie das seitens der Staatsregierung aufgelegte Maßnahmenpaket zur Lehrerversorgung. PARLAMENTARISCHE ARBEIT
Der Arbeitskreis hat sich mit dem Gesetz zur Anpassung des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes beschäftigt und dieses für die Behandlung und Befassung im Sächsischen Landtag vorbereitet. Es ermöglicht in Umsetzung einer EU-Richtlinie ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Abschlüsse und erleichtert damit den Zuzug von Fachkräften nach Sachsen. Dazu gehören beispielsweise auch Lehrkräfte, die nun auch mit einem ausländischen Abschluss in nur einem Fach in Sachsen tätig sein können. Mit dem Antrag zum Spracherwerb und zur Wertevermittlung als Schlüssel für schulische Bildung und Integration hat der Arbeitskreis einen Impuls in der Debatte um die Integration von schulpflichtigen Flüchtlingen und Asylbewerbern gesetzt. Es wurde deutlich gemacht, dass zur schulischen Integration einerseits der schnelle Spracherwerb gehört, der die Schüler befähigt, aktiv am Unterricht teilzunehmen und schulische Abschlüsse zu erwerben. Ebenso wichtig ist jedoch auch die Wertevermittlung, die innerhalb des Unterrichts, aber auch in Zusammenarbeit mit den außerschulischen Partnern stattfinden muss. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der parlamentarischen Begleitung der Einführung digitaler Medien in den Schulen. Dazu gehört die Vorlage eines Konzepts durch das Sächsische Kultusministerium, ebenso wie die entsprechende Anbindung der Schulen an und die Ausstattung mit IT-Infrastruktur und die Fortbildung der Lehrkräfte. VERANSTALTUNGEN
Bereits zum achten Mal hat der Arbeitskreis gemeinsam mit den Lehrerverbänden im Sächsischen Beamtenbund im März 2016 das Schulpolitische Forum durchgeführt. Unter dem Motto Sachsens Schulgesetzentwurf auf dem Prüfstand – die Lehrerverbände fragen nach wurden in einer Podiumsdiskussion und mit einer Vielzahl von Fragen aus dem Publikum grundsätzliche Übereinstimmungen wie beispielsweise hinsichtlich des Erhalts des zweigliedrigen Schulsystems festgestellt, aber auch kontroverse Vorstellungen diskutiert. Im Mai 2016 fand auf Einladung des Arbeitskreises die Sportpolitische Sprechertagung aller Bundesländer in Dresden statt. Sie widmete sich den sächsischen Sportschulen und fragte nach der Vereinbarkeit von Schule und Leistungssport. Dabei zeigte sich erneut, dass wir ein äußerst leistungsfähiges Schulsystem haben, das Rahmenbedingungen für schulischen und sportlichen Erfolg schafft. Um dieses Thema abzurunden, hat im September zudem ein Sportpolitisches Forum stattgefunden, das sich mit der Zukunft der Sportschulen beschäftigt hat.
Arbeitskreisvorsitzender Lothar Bienst Stellvertretende Arbeitskreisvorsitzende Ines Saborowski-Richter
Mitglieder Aline Fiedler Iris Firmenich Holger Gasse Stephan Hösl Steve Johannes Ittershagen Kerstin Nicolaus Wolf-Dietrich Rost Patrick Schreiber – Ausschussvorsitzender
PARLAMENTARISCHE BERATERIN
SEKRETARIAT
Tina Mager
Annett Kimmer
TELEFON 0351 493-5616
TELEFON 0351 493-5624
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ARBEITSKREIS IV WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR
Im Bereich von Wirtschaft, Arbeit und Verkehr konnten die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziele weiter konstruktiv zum Wohle der sächsischen Wirtschaft und Bevölkerung vorangetrieben werden. INFRASTRUKTUR
Bundesverkehrswegeplan 2030 Im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans wurde das Gesamtinvestitionsvolumen um 91 Milliarden Euro auf insgesamt 264 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 erhöht. Die CDU-Fraktion ist sich einig, dass vor dem Hintergrund dieser Mittelaufstockung mehrere Projekte des Freistaates mit höherer Priorität eingestuft werden sollten. Dies sind insbesondere der Ausbau der Bundesstraße 87n, der Neubau der Eisenbahnstrecke Dresden–Prag, der Erhalt der Schiffbarkeit der Elbe als Bundeswasserstraße sowie die Elektrifizierung der Bahnstrecken Chemnitz–Leipzig und Dresden–Görlitz. Die CDU setzt sich dafür ein, dass diese Projekte für den Freistaat im Bereich Infrastrukturausbau und -modernisierung eine herausragende Bedeutung bekommen und kämpft weiterhin für eine höhere Einstufung innerhalb des Bundesverkehrswegeplans 2030. Mit der neuen Richtlinie für den kommunalen Straßenbau haben die Kommunen mit Fördersätzen von 90 Prozent für Radverkehrsanlagen und Brücken sowie bei Gemeinschaftsmaßnahmen mit der Straßenbauverwaltung des Freistaates einen deutlich geringeren Eigenanteil zu tragen. Bereits mit 50.000 Euro an Eigenmitteln können so Vorhaben im Gesamtumfang von einer halben Million Euro gestemmt werden. Die CDU hat in den Haushaltsberatungen dafür gesorgt, dass seitens des Freistaates ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sind mit unserem kommunalen Investitionsprogramm Brücken in die Zukunft weitere Möglichkeiten geschaffen worden, die auch zur Finanzierung der Eigenanteile dienen können. Neu in der Richtlinie ist auch, dass innerörtliche Straßen nunmehr mit bis zu 70 Prozent gefördert werden können, auch wenn sie nicht verkehrswichtig sind. Außerdem werden die Investitionen in Radwege, in aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen sowie in die Verlegung von Leerrohren für den dringend notwendigen Ausbau der Breitbandversorgung aus der Richtlinie gefördert. Öffentlicher Personennahverkehr Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) konnte in den Verhandlungen zwischen den Ländern und der Bundesregierung erreicht werden, dass die Bundesmittel für den regionalen Bahnverkehr im Freistaat Sachsen von 8 auf 8,2 Milliarden Euro bis zum Jahr 2031 aufgestockt werden. Dies zusammen mit den Regionalisierungsmitteln ermöglicht es, die Aufgaben im Rahmen eines ausgewogenen und zukunftsorientierten Haushalts für die kommenden beiden Jahre anzugehen. Außerdem wird bis zum Jahr 2031 eine Dynamisierung von 1,8 statt 1,5 Prozent möglich. Damit ist der Handlungsspielraum geschaffen worden, welcher erforderlich ist, um die Vorgaben der zum ÖPNV eingesetzten Strategiekommission zur Modernisierung der Strukturen und zur effizienten Ausgestaltung des ÖPNV voranzutreiben.
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2025 werden rund 55 Prozent der sächsischen Bevölkerung auf 17 Prozent der Fläche Sachsens wohnen. Das wird auch Auswirkungen auf den ÖPNV haben. Mithin wird das Schaffen von Planungssicherheit für einen wettbewerbsfähigen ÖPNV in den Ballungszentren sowie im ländlichen Raum ein zentraler Auftrag sein. Digitalisierung und Breitbandausbau Mit dem Inkrafttreten der Novellierung der Förderrichtlinie Digitale Offensive Sachsen (DiOS) sind deutlich verbesserte Förderkonditionen für schnelle Internetverbindungen geschaffen worden. Sachsen subventioniert damit den Mbit/s-Breitbandausbau mit bis zu 92 Prozent. Gerade im ländlichen Raum werden damit mehr Anreize geschaffen, um mit der digitalen Entwicklung der drei sächsischen Leuchttürme Dresden, Leipzig und Chemnitz mitzuhalten. Leistungsfähige Breitbandanschlüsse sind heute ein Standortfaktor, der für die Wirtschaft den gleichen Stellenwert besitzt wie Straßen und Stromversorgung. Der Zugang zu schnellem Internet wird damit heute quasi zur Grundversorgung für die Bevölkerung in Sachsen. Perspektivisch wird die digitale Revolution noch mehr Lebensbereiche durchdringen. Deshalb sorgen wir dafür, dass Sachsen mit der Entwicklung Schritt halten wird. Mittel- bis langfristig werden die Ausbauziele im Freistaat Sachsen im Gigabit-Bereich liegen. Ergänzend sind bereits Hilfen für die Beratung zu vorhandenen Förderangeboten durch die Schaffung eines BreitbandKompetenzzentrums bereitgestellt worden. Hiermit wird gewährleistet, dass Kommunen und Landkreise professionelle Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinie erhalten. Ein technologischer Quantensprung konnte auch mit der Handwerkskammer Dresden erzielt werden, insofern sie als einer von deutschlandweit vier Projektpartnern des Kompetenzzentrums Digitales Handwerk ausgewählt worden ist. Damit ist sie in den kommenden drei Jahren Ansprechpartner für alle Handwerksbetriebe im ostdeutschen Raum– sie wird Unternehmen bei der Entwicklung von Digitalisierungsprozessen beraten und Unterstützung bei der Umsetzung digitaler Produktions- und Arbeitsprozesse leisten. Hier konnte der erste Schritt des digitalen Wandels der Wirtschaft, auch industrielle Revolution 4.0 genannt, für das Handwerk realisiert werden. Nicht zuletzt konnte der Meisterbonus gesetzlich verankert werden, der finanzielle Anreize für das das Handwerk bildet. TOURISMUS
In den letzten Jahren konnten die Übernachtungszahlen im Freistaat Sachsen um elf Prozent gesteigert werden. Hierzu beigetragen hat auch die neue Tourismusstrategie 2020, die in dieser Legislaturperiode beschlossen wurde. Dies ist ein eindeutiges Signal, auf diesem Weg weiterzugehen. Dazu gehört auch die Vertragsverlängerung des größten Motorsportevents Deutschlands, des MotoGP auf dem Sachsenring, für weitere fünf Jahre. Die aktuellen Tourismuszahlen sind Beleg dafür, dass die Gäste aus aller Welt ein positives Bild von Sachsen haben. ENERGIE
Eine gesicherte Versorgung mit Energie zu bezahlbaren Preisen ist die Zielstellung des Freistaates Sachsen für die kommenden Jahre. Vor diesem Hintergrund und darüber hinaus wegen des weltweit steigenden Rohstoffbedarfs und der hohen Importabhängigkeit Deutschlands wurde auch mit dem Verkauf der Braunkohletagebaue in der Lausitz an EPH ein Schritt in die richtige Richtung getan. Damit wird weiterhin an der Braunkohleverstromung als Brückentechnologie festgehalten. Diese dient insbesondere der stabilen Energieversorgung, der Netzsicherheit und der günstigen Strompreisentwicklung. Die CDU-Fraktion hat sich frühzeitig zum Dreiklang von Netzsicherheit, Umweltschutz und Preisstabilität bekannt. Für die Arbeitsplätze in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier hat es eine besondere Bedeutung, wenn CDU-Energiepolitik langfristig auf die Umsteuerung der Energieversorgung im Fokus hat und dabei keine vorschnellen Entscheidungen wider aller ökonomischer Vernunft umsetzt. Für den Arbeitbskreis stehen dabei die weiteren Schritte zur Veränderung der Speichermöglichkeiten von Energie im Vordergrund und werden mit allen Kräften politisch unterstützt. PARLAMENTARISCHE ARBEIT
Im Arbeitskreis wurden intensive Diskussionen zu arbeitsmarktpolitisch relevanten Themen geführt. Diese konzentrieren sich auf die nachhaltige Integration von Flüchtlingen in eine Berufsausbildung bzw. qualifizierende Beschäftigung mithilfe
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sogenannter Lotsen sowie auf die Integration von Langzeitarbeitslosen in den geregelten Arbeitsmarktprozess mit begleitenden Landesprogrammen. In diesem Zusammenhang ging es um die damit verbundenen möglichen Erfolgsquoten. Fortgeführt wurde die intensive Diskussion über die Kostenentwicklung bei den ÖPNV-Zweckverbänden und deren Ausgaben- und Organisationsstrukturen. Diskutiert wurde über Strukturveränderungen innerhalb der Zweckverbände ebenso wie über die Effizienzsteigerung im Bereich der tariflichen Vereinheitlichung (Sachsentarif, Bildungsticket). Die inhaltlichen Diskussionen sind kontinuierlich in die ÖPNV-Strategiekommission eingebracht worden. Ausführlich sind Anträge zum Ausbau der TEN-Achsen sowie zur Schiffbarkeit der Elbe erarbeitet und im Arbeitskreis diskutiert worden. Die Kommission unterstützt den Ausbau der TEN-Achse nach Prag (Bahn). Vor diesem Hintergrund wird angestrebt, die bereits vorliegenden, aber bisher noch nicht mit der SPD konsensfähigen Antragsentwürfe zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Der Arbeitskreis stimmt darin überein, das Thema Elbe progressiv angehen zu wollen. In den Diskussionen zum Bundesverkehrswegeplan wird das SMWA vom Arbeitskreis aufgefordert, zum Bundesverkehrswegeplan und den darin bestätigten Projekten den entsprechenden Planungsvorlauf zu schaffen und darüber regelmäßig im Arbeitskreis zu berichten. Außerdem stellte der Arbeitskreis Anträge zu den nachfolgenden Themen: ➔➔ Fachkräfteallianz ➔➔ Länderübergreifende Bahnverbindungen Sachsens ausbauen – TEN-Achse Dresden–Prag aktiv voranbringen ➔➔ Von der Auftragsverwaltung zur Auftragsverantwortung – Weiterentwicklung der Auftragsverwaltung statt einer Bundesfernstraßengesellschaft Mit der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie und der Förderrichtlinien in Sachsen wurden Verpflichtungsermächtigung in einen Umfang von 100 Millionen Euro freigegeben, um die Versorgung des Ballungsraums und des ländlichen Raums mit Breitband schnellstmöglich umzusetzen.
Arbeitskreisvorsitzender Frank Heidan Stellvertretender Arbeitskreisvorsitzender Jan Hippold – Ausschussvorsitzender Mitglieder Thomas Colditz Steve Johannes Ittershagen Alexander Krauß Andreas Nowak Ronald Pohle Lars Rohwer Ines Saborowski-Richter Ines Springer Patricia Wissel Prof. Dr. Roland Wöller
PARLAMENTARISCHER BERATER
SEKRETARIAT
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ARBEITSKREIS V LÄNDLICHER RAUM, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT
DER LÄNDLICHE RAUM
Die Politik für den ländlichen Raum wird in der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages maßgeblich durch den Arbeitskreis initiiert und nachhaltig mitgestaltet. Gleichwohl wird diese Aufgabe als eine ressortübergreifende Herausforderung verstanden. Aus diesem Grund haben wir nach intensiver öffentlicher Diskussion im Januar 2016 ein Positionspapier beschlossen, das die heutigen und zukünftigen Probleme und Aufgaben des ländlichen Raums umfassend thematisiert und Lösungen anbietet. Abschließend wurde das Papier auf einem gut besuchten Fachforum der Öffentlichkeit vorgestellt. Hauptredner war der niederösterreichische Minister für den ländlichen Raum, Landesrat Dr. Stephan Pernkopf, der uns interessante Einblicke in die Politik für den ländlichen Raum seines Landes geben konnte. Wichtige Hinweise betrafen Themen wie die Ärzte- und Lehrerversorgung in ländlichen Regionen, bei denen es eines noch stärkeren Engagements des Arbeitskreises bedarf. PARLAMENTARISCHE ARBEIT
Die bisherige Arbeit des Arbeitskreises in der 6. Legislaturperiode war durch eine Vielzahl von Themen aus seinem breiten Aufgabenspektrum geprägt. Insbesondere im Hinblick auf die angelaufene aktuelle EU-Förderperiode wurde versucht, die Ausgestaltung neuer Förderprogramme an sächsische Bedingungen anzupassen. Dafür wurden Hinweise aus der Praxis, was an den Förderprogrammen und deren praktischer Umsetzung verbessert werden kann, aufgenommen und nach ausführlicher Diskussion an die Staatsregierung zur Berücksichtigung weitergegeben. ARBEITSSCHWERPUNKTE
Ziel der politischen Anstrengungen ist die weitere Reduzierung des Entzugs landwirtschaftlicher Produktionsflächen, zum Beispiel durch Bau- oder Ausgleichsmaßnahmen. Hierzu konnte ein richtungsweisender Beschluss im Landtag herbeigeführt werden, der die Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen weitgehend ausschließt. Weitere positive Effekte erwartet sich der Arbeitskreis durch eine Landeskompensationsverordnung und die Festschreibung agrarpolitischer Grundsätze, die als Leitfaden für die weitere Arbeit der gesamten Staatsregierung, insbesondere aber des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) dienen können. Darüber hinaus pflegt der Arbeitskreis weiterhin sehr enge Kontakte zu den Fachverbänden des ländlichen Raums sowie zu umwelt- und landwirtschaftspolitischen Fachverbänden. Zahlreiche Gespräche fanden in diesem Zusammenhang statt. Die Krise der Landwirtschaft, die insbesondere eine Folge der niedrigen Milch-, Fleisch- und Getreidepreise ist, beeinflusste auch die Arbeit des Arbeitskreises. Er führte dazu zwei Anhörungen durch: Gehört wurden die Positionen der Erzeuger, der Verarbeiter und der Banken. Im Ergebnis konnte ein Forderungskatalog in Form einer parlamentarischen Initiative erarbeitet und im Plenum beschlossen werden, den der Sächsische Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Thomas Schmidt, in seinen Verhandlungen mit der Bundes- und EU-Ebene nutzen konnte. Die Aufnahme der Landwirtschaft in den Bürgschaftsrahmen des Freistaates Sachsen wird angestrebt. Auf der Grundlage des Koalitionsvertrages von CDU und SPD haben sich die Koalitionsfraktionen verpflichtet, ein Konzept für die Zukunft der Sächsischen Naturschutzstationen zu entwickeln. Dieses wurde nun auf den Weg gebracht. Es soll eine Analyse der gegenwärtigen Situation im Freistaat Sachsen enthalten und als Grundlage für die weitere Entwicklung der Naturschutzstationen dienen. Hierzu sollen Anforderungen präzisiert werden, die eine Naturschutzstation definieren. Auf dieser Grundlage soll dann die weitere Unterstützung der Naturschutzstationen erfolgen.
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Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der erfolgreiche Abschluss der Umstellung der Kleinkläranlagen (KKA) auf den Stand der Technik (vollbiologische KKA) war ebenfalls ein Thema. Die folgenden Themen bildeten darüber hinaus Schwerpunkte des Arbeitskreises: ➔➔ Zukünftiger Umgang mit invasiven Arten in der Tier- und Pflanzenwelt (insbesondere Waschbär und Springkraut) ➔➔ Angemessene Berücksichtigung der Biomasseanlagen im neuen Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), die gegen erhebliche Widerstände durchgesetzt wurde ➔➔ Auswertung der fraktionsinternen Arbeitskreisanhörung zum Thema Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus den Ergebnissen des Berichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bodenmarktpolitik ; dazu wird die Diskussion weiterhin intensiv geführt ➔➔ Rückkehr zur Befreiung der Wasserkraftanlagen von der Wasserentnahmeabgabe sowie die konsequente Durchsetzung der Gewässerdurchgängigkeit in den kommenden Jahren (Bau von Fischaufstiegshilfen) ➔➔ Absicherung des Generationswechsels in der Landwirtschaftsverwaltung des Freistaates Sachsen ➔➔ Verbesserung der Möglichkeiten der notwendigen Pflege von Gewässern zweiter Ordnung ➔➔ Begleitung der Fachdiskussionen über die weitere Entwicklung der Rotwildpopulation im Erzgebirge ➔➔ Diskussion zur Anpassung der Schutzstatus gefährdeter Arten an die Populationsentwicklung (unter anderem Kormoran, Biber, Wolf)
Arbeitskreisvorsitzender Andreas Heinz Stellvertretender Arbeitskreisvorsitzender Ronny Wähner Mitglieder Georg-Ludwig von Breitenbuch Sebastian Fischer – Ausschussvorsitzender Jan Hippold Andreas Nowak Ines Springer Volker Tiefensee Patricia Wissel
PARLAMENTARISCHER BERATER
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ARBEITSKREIS VI INNENPOLITIK
INNERE SICHERHEIT
Nachdem die Fachkommission zum Thema Polizei ihr Ergebnis vorgelegt und einen Stellenmehrbedarf bei der sächsischen Polizei von 1.000 Stellen ausgewiesen hat, forderte der Arbeitskreis Innenpolitik, dieses Ergebnis bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2017/2018 im Jahr 2016 zu berücksichtigen. Flankiert wurde dies durch Beschlüsse der Kabinettssondersitzung vom 4. März 2016. Der Arbeitskreis hat im Berichtszeitraum einen Schwerpunkt seiner Arbeit bei der Bekämpfung der Grenz- einschließlich der Drogenkriminalität sowie der Kfz-Diebstähle, Wohnungseinbrüche und der Kriminalität gegen Gewerbetreibende gesetzt. Die Maßnahmen der sächsischen Polizei, die gemeinsam mit den tschechischen und polnischen Kollegen getroffen wurden, werden vom Arbeitskreis ausdrücklich unterstützt. Von den deutsch-polnischen bzw. deutsch-tschechischen Polizeiabkommen werden bessere Möglichkeiten der gemeinsamen Kriminalitätsbekämpfung über die Landesgrenzen hinweg erwartet. Der Arbeitskreis hat mit dem gemeinsam mit der SPD-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf über einen Sächsischen Wachpolizeidienst entscheidend zur Einführung einer Wachpolizei zum Objektschutz von Asylbewerberunterkünften und zur Unterstützung des Polizeivollzuges beigetragen, um eine kurzzeitige Entlastung der sächsischen Polizei bei diesen Aufgaben zu erreichen. Nach den entsetzlichen Anschlägen in mehreren bayrischen Städten hat der Arbeitskreis gefordert, auf der Grundlage einer besonnenen Analyse die notwendigen und richtigen Konsequenzen aus der aktuellen Gefährdungssituation zu ziehen. Mit Blick auf die Gefährdungslage hält es der Arbeitskreis für zielführend, die polizeilichen Kompetenzen zu stärken, anstatt an der derzeit vorhandenen Sicherheitsarchitektur zu rütteln. Im Wesentlichen sieht der Arbeitskreis neben der grundsätzlich notwendigen personellen und materiellen Stärkung der Polizei drei Punkte, die umgesetzt werden müssen: Es bedarf der Harmonisierung der Polizeigesetze zwischen den Ländern und dem Bundesrecht (BKA-Gesetz), um allen Einsatzkräften gleiche Eingriffs-, Informations- und Ermächtigungsgrundlagen zu geben. Die Polizei sollte eine Trainingsund Fortbildungsoffensive starten, durch die die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Einsatzkräften in komplexen Bedrohungsszenarien geschult wird. Die Cyber-Crime-Einheiten beim Zoll und bei der Polizei sind zu verstärken, da das Internet bei der Beschaffung illegaler Waren wie beispielsweise Waffen, Drogen und Falschgeld eine immer wichtigere Rolle spielt. ASYL
Das Thema Asyl hat auch den Arbeitskreis vor große Herausforderungen gestellt. In kurzer Zeit musste sich der Freistaat Sachsen auf einen noch nie dagewesenen Flüchtlingsstrom einstellen. Im Doppelhaushalt 2015/2016 wurden die Betriebskosten für die Asylbewerbererstaufnahmeeinrichtungen sowie die Zahlungen an die Landkreise und kreisfreien Städte für die Unterbringung von Asylbewerbern an die aktuellen Flüchtlingszahlen angepasst, außerdem wurden Zuweisungen aus Stadtentwicklungsmitteln an Gemeinden für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen beschlossen. Der Arbeitskreis hat die Staatsregierung bei der kontinuierlichen Anpassung der Unterbringungskonzeption an die aktuellen Entwicklungen unterstützt. Er hat gemeinsam mit der Pressestelle einen Flyer mit Forderungen der CDU-Landtagsfraktion erstellt, der in mehrfacher Auflage erschienen ist.
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Der Arbeitskreis setzt sich konsequent für die Rückführung jener ein, deren Asylanspruch rechtskräftig abgelehnt worden ist. Sachsen nimmt bundesweit einen vorderen Platz bei den Rückführungen ein. Auch der Vehemenz der Forderungen nach einer zeitnahen Einrichtung von BAMF-Außenstellen in Leipzig und Dresden sowie der spürbaren Absenkung der Verfahrensdauer ist es zu verdanken, dass dies im Berichtszeitraum schrittweise umgesetzt wurde. Viele Forderungen der CDU-Landtagsfraktion finden sich in den vom Bund beschlossenen Asylpaketen, unter anderem durch die Änderung des Aufenthaltsgesetzes, wieder. Allerdings bleibt der Arbeitskreis bei seiner Forderung nach einer Anerkennung weiterer Staaten – etwa der Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko – als sichere Herkunftsstaaten. Vom Bund erwartet der Arbeitskreis eine stärkere finanzielle Unterstützung der Länder und Kommunen. EXTREMISMUS
Der Bekämpfung von Rechts- und Linksextremismus kommt weiter große Bedeutung zu. Der Verfassungsschutzbericht 2015 belegt, dass die Zahlen im Bereich des Rechtsextremismus nach Jahren der Stagnation wieder gestiegen sind. Aber auch im linksextremistischen Bereich ist ein Anstieg festzustellen. Das Asyl- und Flüchtlingsthema führte offenbar dazu, dass beide extremistischen Lager ihre Aktivitäten verstärkten. Die Antwort auf steigende rechtsextreme Tendenzen darf nicht der Linksextremismus sein. Der Arbeitskreis unterstützt daher die Forderungen nach einem starken Rechts- und Ordnungsstaat, der gegen Demokratiefeinde vorgeht – egal welcher ideologischen Prägung. Der Landesverfassungsschutz, das Operative Abwehrzentrum der Polizei und die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) der Generalstaatsanwaltschaft bilden eine schlagkräftige Trias im Kampf gegen die Feinde unserer Demokratie, der wichtiger denn je ist. KOMMUNALES
Das Sächsische Kommunalabgabengesetz wurde geändert und die Kurtaxe wie auch die Fremdenverkehrsabgabe wurden nach dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes (SächsOVG) zur Kurtaxsatzung der Landeshauptstadt Dresden vom 9. Oktober 2014 neu geregelt. Sächsischen Gemeinden, die durch den Tourismus einen besonderen finanziellen Aufwand haben, wird die Möglichkeit zur Erhebung einer Gästetaxe sowie einer Tourismusabgabe zur Refinanzierung ihrer touristischen Infrastruktur – unabhängig von der Anzahl der Übernachtungen und Gäste – eröffnet. Derzeit berät der Arbeitskreis intensiv einen Gesetzentwurf zur kommunalen Doppik, um Rechtssicherheit für die Kommunen in Sachsen herzustellen. BRANDSCHUTZ
Der Arbeitskreis setzt sich weiter für funktionsfähige Strukturen der Freiwilligen Feuerwehren in den ländlichen Räumen ein. Wir plädieren auch im Doppelhaushalt 2015/2016 für die Beibehaltung der Mittel für den Brandschutz für die Kommunen in Höhe von 21 Millionen Euro pro Jahr. Neben den Jugendfeuerwehren sollen künftig auch Kinderfeuerwehren durch den Landesfeuerwehrverband finanziell unterstützt werden können. STÄDTE- UND WOHNUNGSBAU
Im Berichtszeitraum wurde die Sächsische Bauordnung mit dem Ziel novelliert, das Bauordnungsrecht zu aktualisieren und die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Es wurden Anpassungen an die Musterbauordnung vorgenommen und Erleichterungen unter anderem bei der Nachbarbeteiligung vorgesehen. Geregelt wurde der Einbau von Rauchwarnmeldern für Neubauten, jedoch nicht für Bestandsbauten. Darüber hinaus werden EU-Recht sowie Änderungen infolge der Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt. Dabei wurde auch umfassend über die Inanspruchnahme der sogenannten Länderöffnungsklausel gemäß § 249 Abs. 3 BauGB debattiert. Im Ergebnis wurde entschieden, dass eine landeseinheitliche gesetzliche Regelung bezüglich der Abstände der Windenergieanlagen von der nächstgelegenen Wohnbebauung vor dem Hintergrund bestehender energiepolitischer Ausbauziele und der wirksamen Steuerung der Windenergie auf der Ebene der Regionalplanung nicht zielführend ist. Damit schließt sich der Freistaat Sachsen der Handhabung in nahezu allen anderen Bundesländern (mit Ausnahme des Freistaates Bayern) an. Die spezifischen Rahmenbedingungen im Freistaat Sachsen, unter anderem die hohe Siedlungsdichte, sorgen dafür, dass bei einer Festlegung auf eine landeseinheitliche gesetzliche Abstandsregelung (beispielsweise auf einen sogenannten 10-H-Abstand) die moderaten energiepolitischen Ausbauziele der Staatsregierung, festgelegt im Energie- und Klimaprogramm 2012, nicht erreicht werden können. Der Arbeitskreis ist auch in den laufenden Haushaltsverhandlungen bestrebt, Mittel für die Brachenrevitalisierung sowie die Denkmalpflege zur Verfügung zu stellen, um den erfolgreichen Weg der Revitalisierung und Sanierung unserer Innenstädte mit dem Erhalt wertvoller Bausubstanz fortzusetzen.
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GESETZGEBUNG
Der Arbeitskreis hat das Gesetz der Staatsregierung zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes unterstützt und in Umsetzung des Koalitionsvertrages ein zeitgemäßes und praktikables Personalvertretungsgesetz mit erweiterten Mitbestimmungsrechten auf den Weg gebracht. Weiter wurde ein Gesetz beschlossen, mit dem die Eingliederung der Akademie der Sächsischen Verwaltung (AVS) in die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen geregelt wird. In diesem Zusammenhang sind die Grundlagen zur Weiterentwicklung der Fachhochschule zu einem Kompetenzzentrum für Aus-, Fort- und Weiterbildung für die sächsische Verwaltung gelegt und strukturelle Anpassungen an das allgemeine Hochschulrecht vorgenommen worden. AUSBLICK
Im Herbst 2016 wird sich der Arbeitskreis intensiv in die Beratungen zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2017/2018 einbringen. Einen zentralen Schwerpunkt stellen die Gewährleistung der Inneren Sicherheit und die Umsetzung dazu getroffener Beschlüsse dar. Der Arbeitskreis wird sich weiter dafür einsetzen, dass das Architekten- und Ingenieurrecht novelliert wird.
Arbeitskreisvorsitzender Christian Hartmann Stellvertretender Arbeitskreisvorsitzender Oliver Fritzsche Mitglieder Rico Anton Alexander Dierks Frank Hirche Jan Löffler Kerstin Nicolaus Ronald Pohle Marko Schiemann Sören Voigt
PARLAMENTARISCHE BERATERIN
SEKRETARIAT
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ARBEITSKREIS VII SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ, INTEGRATION UND GLEICHSTELLUNG
PARLAMENTARISCHE ARBEIT
Die inhaltliche Arbeit des Arbeitskreises war im Berichtszeitraum maßgeblich durch die Umsetzung des Doppelhaushaltes 2015/2016 wie auch des Koalitionsvertrages geprägt. Grundsätzlich ist dabei festzustellen, dass bei der Umsetzung den Vorgaben des Doppelhaushaltes durch das Sozialministerium entsprechend Rechnung getragen wurde. Hinsichtlich des Koalitionsvertrages ist deutlich zu machen, dass dieser als laufende Aufgabe entsprechend umgesetzt wird und ein konstruktiver Austausch dazu stattfindet. So ist beispielsweise der vorgesehene Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu nennen. Dazu fand nach entsprechender Vorarbeit durch das Sozialministerium in der zweiten Jahreshälfte 2015 ein öffentliches Beteiligungsverfahren statt, dessen Ergebnisse im Rahmen einer Veranstaltung im April vorgestellt worden sind. Der Arbeitskreis hat sich dabei durch den zuständigen Sprecher entsprechend mit eingebracht. Im Anschluss an diese Veranstaltung wurde ein neues Online-Beteiligungsverfahren gestartet, welches bis zum Sommer lief. Darauf aufbauend ist in der zweiten Jahreshälfte ein Bericht erstellt worden, der Gegenstand der Sitzung des Arbeitskreises sein wird. Es ist geplant, den Bericht bis Jahresende zu verabschieden. Im Zusammenwirken mit der zuständigen Ministerin für den Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration war und es das Anliegen, deren Arbeit kritisch zu begleiten. Hinsichtlich der in ihrem Bereich erstellten Förderrichtlinien wurden seitens des Arbeitskreises entsprechende Positionierungen abgegeben. Im Rahmen der Erstellung des Landesaktionsplans zur Vielfalt von Lebensentwürfen wird sich der Arbeitskreis ebenfalls entsprechend positionieren. Weiterhin hat sich der Arbeitskreis im Berichtszeitraum unter anderem mit folgenden Schwerpunkten auseinandergesetzt: Gesetz zur Anpassung heilberuferechtlicher Vorschriften an die Richtlinie 2005/36/EG Der Gesetzentwurf dient zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, insbesondere zur Erhöhung der Freizügigkeit der Berufsangehörigen der Heil- und Gesundheitsberufe in Europa durch Schaffung der Grundlagen zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises für diese Berufsgruppen. Damit wird die Anerkennung von EU-Diplomen für das Gesundheitspersonal verbessert und Betrug in diesem Bereich künftig erschwert. Im Rahmen der Befassung wurde ein Änderungsantrag erstellt, welcher auch Anregungen der Heilberufekammern aufgenommen hat. Dies umfasst beispielsweise die Entbindung von der Mitgliedschaft in einer Kammer, wenn die jeweiligen Personen nur gelegentlich in Sachsen tätig sind, die Verschärfung bereits bestehender Meldepflichten für die betreffenden Personen durch Aufnahme einer entsprechenden Ordnungswidrigkeitenregelung oder die Aufnahme einer Regelung zum Datenaustausch der sächsischen Heilberufekammern mit Heilberufekammern anderer Bundesländer, beispielsweise zum Austausch von Informationen über ergriffene berufsrechtliche oder approbationsrechtliche Maßnahmen, festgestellte Berufsunfähigkeit oder melderechtliche Vorgänge. Gesundheit Der Arbeitskreis hat sich im Berichtszeitraum mit Vertretern verschiedener Institutionen getroffen und sich über die gesundheitliche Versorgung und die Nachwuchsgewinnung für medizinische Fachberufe ausgetauscht. Im Rahmen eines Ge-
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spräches mit Vertretern der Sächsischen Landesärztekammer wurde unter anderem die Sicherstellung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen, aber auch die medizinische Versorgung im ländlichen Raum erörtert. Ein weiteres Gespräch wurde mit Vertretern der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammern geführt, in dem es vorrangig um die Sicherstellung der Versorgung ging. Im Rahmen der Sommertour des Sozialarbeitskreises wurden das Universitätsklinikum Leipzig sowie das Institut für Pharmazie der Universität Leipzig besucht. Im Hinblick auf die pharmazeutische Ausbildung ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises deutlich zu machen, dass er die Entwicklung der vergangenen Jahre als kritisch einschätzt und eine zeitnahe Lösung für eine Ausbildung in Leipzig für notwendig erachtet. Ausgehend von den Ergebnissen dieser Gespräche, vom Beschluss A7 des Landesparteitages zur flächendeckenden Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Sachsen und vom Positionspapier zum ländlichen Raum der CDU-Fraktion ist eine parlamentarische Initiative in der Erarbeitung. Der Arbeitskreis hat ferner mehrere parlamentarische Initiativen auf den Weg gebracht, um Einzelaspekte im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung stärker in den Vordergrund zu rücken. Dazu gehören beispielsweise die Themen der geriatrischen Versorgung in Sachsen und der Weiterentwicklung der Gesundheitsziele in Sachsen. Ferner soll auch die Sicherstellung der osteopathischen Ausbildung Berücksichtigung finden. Pflege Im Berichtszeitraum fanden auf Bundesebene eine Vielzahl von gesetzgeberischen Änderungen im Bereich der Pflege und hospizlichen Versorgung statt. Um Überschneidungen mit der Arbeit der Enquete-Kommission zu vermeiden, hat sich der Arbeitskreis vorrangig mit der Thematik Hospiz- und Palliativversorgung auseinandergesetzt. Dazu wurde ein Antrag mit dem Titel Sterbenden, Angehörigen und Trauernden beistehen – Hospizarbeit stärken erarbeitet und im Plenum besprochen. Ferner hat sich der Arbeitskreis im Rahmen seiner Sommertour mit der hospizlichen Versorgung im Vogtland beschäftigt. Integration Der Berichtszeitraum war und ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Thema Integration vermehrt Aufmerksamkeit gewidmet wurde. So wurden auf Bundes- wie auf Landesebene umfangreiche Maßnahmen beschlossen, welche die Voraussetzungen für eine gelingende Integration schaffen sollen. Der Arbeitskreis hat sich mit diesen vorgeschlagenen Maßnahmen auseinandergesetzt und sich dazu entsprechend positioniert. Entscheidend ist aber aus seiner Sicht, dass bei der darauf aufbauenden Umsetzung im Freistaat Sachsen die Anregungen aus dem Beschluss des Bundesvorstandes der CDU Deutschlands vom 15. Februar 2016, des Sieben-Punkte-Planes der Sächsischen Staatsregierung und auch des Netzwerkes Integration der Sächsischen Union zum Integrationsgesetz auf Bundesebene Berücksichtigung finden sollen. Auch erscheint es notwendig, die Phase der Umsetzung zu nutzen, um einen offenen und konstruktiven Dialog über die Möglichkeiten und Grenzen von Integration zu führen. Dafür wird sich der Arbeitskreis gegenüber der fachlich zuständigen Ministerin einsetzen. Im Dezember 2015 fand eine Tagung der integrationspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Landtagsfraktionen und der Bundestagsfraktion in Dresden statt. Gegenstand der Sitzung waren neben einem Austausch zur aktuellen Lage in den einzelnen Bundesländern und auf Bundesebene, die Vorstellung eines Modellprojektes zur frühzeitigen Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern und eine Betrachtung des Themas Integration aus verschiedenen Blickwinkeln im Rahmen einer Diskussion mit Vertreter der Konrad-Adenauer-Stiftung. Als Ergebnis der Tagung wurde die Dresdener Erklärung für eine Leitkultur der Grundwerte beschlossen. Im Kontext der Integration hat sich der Arbeitskreis wiederholt auch mit der Thematik der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber auseinandergesetzt. Nachdem die Zahlen im Jahr 2015 nicht unerheblich zugenommen haben, ist 2016 eine leichte Entspannung spürbar. Aus Sicht des Sozialarbeitskreises sind die Anstrengungen des Sozialministeriums zu begrüßen, ein vereinfachtes Verfahren der Unterbringung zu ermöglichen. Gleichwohl gilt es, insbesondere gegenüber der Bundesebene, darauf hinzuwirken, dass weitere Steuerungsmöglichkeiten für die Bundesländer geschaffen werden.
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Parlamentarische Initiativen Im Bereich der parlamentarischen Initiativen hat der Arbeitskreis weiterhin Anträge zu folgenden Themen eingebracht; nach der Vorlage der entsprechenden Berichte wird sich der Arbeitskreis weiter mit den Themen befassen: ➔➔ Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen ➔➔ Verbraucherberatung und Verbraucherbildung für ältere und hochaltrige Menschen im Freistaat Sachsen ➔➔ Erarbeitung eines Dachkonzepts Gutes Leben im Alter ➔➔ Insolvenz privater Haushalte im Freistaat Sachsen ➔➔ Ehrenamt stärken – Wir für Sachsen fortentwickeln ➔➔ Stand der Erarbeitung des Aktionsplanes der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Arbeitskreisvorsitzender Alexander Krauß Stellvertretender Arbeitskreisvorsitzender Oliver Wehner
Mitglieder Alexander Dierks Hannelore Dietzschold Sebastian Fischer Frank Hirche Jörg Kiesewetter Gernot Krasselt Daniela Kuge Ines Saborowski-Richter Patrick Schreiber
PARLAMENTARISCHER BERATER
SEKRETARIAT
Christian von Skrbensky
Martina Hagedorn
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ARBEITSKREIS VIII WISSENSCHAFT UND HOCHSCHULE, KULTUR UND MEDIEN
WISSENSCHAFT UND HOCHSCHULE
Eines der wichtigsten Themen der sächsischen Wissenschaftspolitik in der laufenden Legislaturperiode ist die Hochschulentwicklungsplanung bis zum Jahr 2025. Sie ist elementar für die Weiterentwicklung des Wissenschaftslandes Sachsen. Im März 2016 legte die Staatsregierung dazu ihre Planungen vor, mit denen sich die Wissenschaftspolitiker seitdem intensiv beschäftigten. Für uns als CDU ist wichtig, dass diese Planung weiterhin die bestehende hohe Qualität des Hochschulstudiums in Sachsen gewährleistet, unsere Hochschulen Planungssicherheit erhalten und ein breites und vielfältiges Ausbildungs- und Fächerangebot in allen Regionen des Landes langfristig sichergestellt ist. Auf dieser Grundlage können unsere Hochschulen die für die Wirtschaft und die Bereiche der Daseinsvorsorge benötigten Fachkräfte weiter gut ausbilden. Der vorliegende Hochschulentwicklungsplan wird das für die kommenden acht Jahre garantieren, was auch im bundesweiten Vergleich ein sehr langer Zeitraum ist. Neben den quantitativen Rahmenbedingungen ist auch die Qualität des Studiums ein wichtiger Baustein. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen bereits im Februar 2016 einen Antrag in das Landtagsplenum eingebracht, der darauf abzielt, den Studienerfolg an sächsischen Hochschulen zu verbessern. Im Interesse der Studierenden, der Hochschulen und der Wirtschaft ist damit das Ziel verbunden, die Anzahl von Studienabbrechern durch gezielte Maßnahmen bei der Studien- und Berufsberatung zu verringern. Dieser Antrag soll zum einen sicherstellen, dass bereits die Beratung an Oberschulen und Gymnasien für künftige Studierende und Auszubildende weiter professionalisiert, stärker praxisorientiert und individualisiert wird. Zum anderen sollen die sächsischen Hochschulen ihre Studiengänge im Internet und mit entsprechenden Beratungsmaterialien möglichst umfassend präsentieren sowie noch stärker Probevorlesungen, Übungsaufgaben und Neigungs- und Orientierungstests anbieten. Des Weiteren haben die Wissenschaftspolitiker die Umsetzung der im Juni 2016 verabschiedeten drei neuen Bund-LänderProgramme beraten. Die damit zur Verfügung stehenden Mittel werden auch den sächsischen Hochschulen dabei helfen, im Zuge der fortgeführten Exzellenzinitiative weiterhin hervorragend Forschung zu betreiben, vielversprechende Nachwuchswissenschaftler langfristig an sich zu binden und im Rahmen des neuen Förderinstruments Innovative Hochschule den Wissens- und Technologietransfer in die Region zu fördern. KULTUR
Das bundesweit einmalige Sächsische Kulturraumgesetz ist einer der wichtigsten Eckpfeiler, um die vielfältige Kulturlandschaft in unserem Land zu unterstützen. Seit 1994 wurden über 1,5 Milliarden Euro allein im Rahmen dieses Gesetzes für Kultur zu Verfügung gestellt. In Umsetzung eines CDU-Antrages legte die Staatsregierung erstmals einen Evaluationsbericht zu diesem Gesetz vor, der auf Antrag der Koalitionsfraktionen im Januar 2016 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Kulturausschuss des Landtages war. Die Sachverständigen bewerteten einhellig, dass sich das Kulturraumgesetz in seiner Grundstruktur bewährt hat. Dennoch zeigte die Anhörung auch Handlungsbedarfe auf, weshalb die Kulturpolitiker der Fraktion dieses Erfolgsmodell weiterentwickeln wollen – mit dem Ziel, den Kulturräumen weiterhin eine solide und planbare Finanzierungsgrundlage zu geben und künftig auch Gestaltungsspielräume für Neues zu ermöglichen. In Vorbereitung einer Gesetzesnovellierung führte der Arbeitskreis im Frühjahr 2016 sechs Workshops in den Kulturräumen durch, in denen die Kulturschaffenden wichtige Anregungen und neue Impulse für die weitere Meinungsbildung gaben. Dazu dienten ebenfalls die regelmäßigen Treffen des Arbeitskreises mit den Kulturraumsekretären, bei denen auch Fragen der kulturellen Bildung und der Teilhabe an dieser diskutiert wurden. Für die Kulturpolitiker der Fraktion ist dieses Thema
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eine wichtige Querschnittsaufgabe, denn kulturelle Bildung unterstützt die Persönlichkeitsentwicklung und stärkt die sozialen, kommunikativen und kreativen Fähigkeiten der Menschen und damit den Zusammenhalt unserer Gesellschaft in ihrer Vielfalt. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen erarbeitet die Staatsregierung bereits ein strategisches Konzept zur Förderung und Entwicklung der kulturellen Bildung in Sachsen, das dann unter anderem zu einer besser vernetzten Zusammenarbeit der Partner sowie einer intensivierten Aus-, Fort- und Weiterbildung von pädagogischen und künstlerischen Fachkräften führen soll. Am 30. August 2016 informierte sich die CDU-Fraktion bei einem Vor-Ort-Termin über den aktuellen Stand der Baumaßnahmen am und die weiteren Planungen für das Dresdner Residenzschloss, in dessen Wiederaufbau Land und Bund bereits über 300 Millionen Euro investiert haben. Einen weiteren inhaltlichen Arbeitsschwerpunkt bildete die Industriekultur in Sachsen, die auch zentraler Gegenstand der 4. Sächsischen Landesausstellung im Jahr 2020 sein wird. Im Rahmen eines Workshops am 25. Oktober 2016 diskutierten die Kultur- und Wirtschaftspolitiker der Fraktion mit Vertretern aus Bildung, Wissenschaft, Wirtschaft, Tourismus und Stadtentwicklung über konzeptionelle Handlungsfelder für eine nachhaltige Weiterentwicklung des industriekulturellen Erbes in unserem Land. Darüber hinaus war die CDU-Fraktion im September 2016 Gastgeber für die diesjährige Tagung der kulturpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Landtagsfraktionen in Dresden. Schwerpunktthemen der Beratungen waren aktuelle Entwicklungen beim Urheberrecht sowie Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung. Zu den Ergebnissen wurde eine Dresdner Erklärung verabschiedet, in der unter anderem festgestellt wird: Künstlerische Freiheit und kulturelle Vielfalt erfordern auch im digitalen Zeitalter ein modernes Urheberrecht. Zugleich bietet die Digitalisierung auch große Chancen, um Wissen und Kulturgüter nicht nur digital zu sichern, sondern auch in einem nie dagewesen Maß jedermann und allzeit Zugänge zu ihnen zu ermöglichen. MEDIEN
In einer vernetzten und digitalisierten Welt ist die kompetente Nutzung von Medien und deren Inhalten eine Schlüsselqualifikation. Gerade die Medienbildung für Kinder und Jugendliche ist daher eine Daueraufgabe mit hohem Anspruch an Konzepte und Vermittlung. Die Koalitionsfraktionen haben dazu im April 2016 einen Prioritätenantrag zur Förderung von Medienkompetenz und Medienbildung in das Landtagsplenum eingebracht. Die Staatsregierung wurde darin etwa aufgefordert, im Rahmen einer Studie künftige Fragestellungen und Aufgaben der Medienbildung im Freistaat zu analysieren und Maßnahmen zur Stärkung der Medienkompetenz in den kommenden Jahren vorzustellen. Auf Grundlage des vorliegenden Gutachtes wird jetzt ein übergreifendes Konzept zur Medienbildung in Sachsen erstellt und ein Pilotprojekt initiiert. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt der Medienpolitiker lag in der parlamentarischen Beratung von Regierungsentwürfen zu Rundfunkänderungsstaatsverträgen. So wurden unter anderem beim Rundfunkbeitragsstaatsvertrag neue Regelungen zu Beitragssenkungen – beispielsweise zugunsten von Gewerbetreibenden und gemeinnützigen Einrichtungen – getroffen, das neue Onlineangebot für Kinder und Jugendliche von ARD und ZDF genehmigt sowie wichtige Änderungen zur Stärkung des Kinder- und Jugendmedienschutzes vorgenommen. Damit wird vor allem der wachsenden Bedeutung des Internets für die Mediennutzung junger Menschen Rechnung getragen. Die vielen Facetten dieses aktuellen Themas wurden auch im Rahmen einer öffentlichen Fraktionsveranstaltung #CDUimDialog: Kinder- und Jugendschutz in einer digitalisierten Medienwelt am 23. Mai 2016 in Chemnitz mit Vertretern der Landesmedienanstalten, des Vereins zur freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen und des Deutschen Familienverbands sowie Medienpädagogen intensiv diskutiert. PRÄSENZ IN DER ÖFFENTLICHKEIT
Im Berichtszeitraum führte der Arbeitskreis das bewährte Veranstaltungsformat Kultur trifft: ... fort. Zur Veranstaltung Kultur trifft: Neues und (noch) Fremdes – Kultur und Integration im Deutschen Hygiene-Museum Dresden diskutierten im Dezember 2015 Verantwortliche für Kunst und Kultur aktuelle Fragen und zentrale Aufgaben, die der Kultur beim Thema Zuwanderung und Integration zukommen. Im Mittelpunkt des intensiven Meinungsaustausches standen Möglichkeiten, wie den nach Sachsen kommenden Flüchtlingen unsere Kultur näher gebracht werden kann und wo Kunst und Kultur wichtige Beiträge auf dem weiten Weg zur Integration leisten können. Des Weiteren bot die CDU-Fraktion in ihren Landtagsräumlichkeiten erneut sächsischen Künstlern eine Plattform zur Präsentation ihres kreativen Schaffens und führte dazu am 11. Mai 2016 und am 27. Oktober 2016 Vernissagen durch.
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Arbeitskreisvorsitzende Aline Fiedler Stellvertretender Arbeitskreisvorsitzender Octavian Ursu Mitglieder Alexander Dierks Iris Firmenich Oliver Fritzsche Steve Johannes Ittershagen Dr. Stephan Meyer – Ausschussvorsitzender Aloysius Mikwauschk Wolf-Dietrich Rost
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ARBEITSKREIS IX EUROPA
PARLAMENTARISCHE ARBEIT
Der Sächsische Landtag hat in der 6. Wahlperiode einen eigenen Europaausschuss gebildet. Spiegelbildlich wurde der Europa-Arbeitskreis neu geschaffen, um das Thema fortan noch stärker in den Fokus rücken. Während der praktischen Arbeit im Europaausschuss stellten sich immer wieder neue Fragen zur Befassung, zum Verfahren der Befassung und zu den Informationsrechten. Aufbauend auf der Geschäftsordnung des 6. Sächsischen Landtages und der Subsidiaritätsvereinbarung zwischen dem Sächsischen Landtag und der Sächsischen Staatsregierung wurden die Grundlagen und der Rahmen für die Arbeit des Europaausschusses stetig spezifiziert. Der Europaausschuss wird sich mit überwiesenen Vorlagen und Subsidiaritätsverfahren sowie den damit unmittelbar im Zusammenhang stehenden Fragen beschäftigen. Der Europaausschuss darf jedoch kein reiner Subsidiaritätsausschuss werden. Der Arbeitskreis setzt sich dafür ein, die für Sachsen relevanten EU-Themen im Europaausschuss zu besetzen. SÄCHSISCHER LANDTAG SCHREIBT LANDTAGSGESCHICHTE
Der Sächsische Landtag hat im Juni 2016 zum ersten Mal in seiner Geschichte eine sogenannte Subsidiaritätsrüge auf den Weg gebracht. Grund war die Neufassung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL). Ursächlich für die Richtlinien-Novelle waren die neuen Angebote der Medienunternehmen, das veränderte Konsumentenverhalten und der damit verbundene neue Rahmen für den Wettbewerb. Der Arbeitskreis hatte mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip große Bedenken gegenüber dem Entwurf. Die Europapolitiker waren der Auffassung, dass die EU-Kommission in die Organisationshoheit der staatlichen Rechtsaufsicht im öffentlichen Rundfunk und in die Gesetzgebungskompetenz des Sächsischen Landtages eingriff. Mit einem Antrag der CDU-Fraktion, der große Zustimmung im Parlament fand, wurde die sächsische Regierung aufgefordert, im Bundesrat aktiv zu werden. Zugleich erhielt Landtagspräsident Matthias Rößler das Mandat, die Position des Sächsischen Landtages in Brüssel zu vertreten. EUROPÄISCHE MIGRATIONS- UND FLÜCHTLINGSPOLITIK
Eines der zentralen Themen in den Jahren 2015 und 2016 war die Flüchtlings- und Asylpolitik in Europa. Der Europa-Arbeitskreis mahnte im Februar 2016 angesichts der zunehmenden Flüchtlingszahlen dringenden Handlungsbedarf auf europäischer Ebene an. Ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion zur gerechteren Verteilung der nach Europa kommenden Flüchtlinge und zur konsequenten Bekämpfung der Schleuserkriminalität wurde mehrheitlich im Sächsischen Landtag verabschiedet. Es bedarf einer europäischen Strategie und eines geschlossenen Handelns aller Mitgliedsstaaten. Erste Priorität hat dabei ein wirksamerer Schutz der EU-Außengrenzen. Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen, kurz Frontex, wurde mittlerweile gestärkt. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Rechtsfreie Räume an den nationalen Grenzen müssen geschlossen werden. Die bestehenden europarechtlichen Vorgaben müssen strikt eingehalten werden. Der Arbeitskreis setzte sich in verschiedenen Arbeitsgesprächen mit der Staatsregierung und mit den EU-Institutionen in Brüssel zudem für eine konsequente Rückführung in sichere Drittstaaten, die Wiederherstellung des Schengen-Raums und die nachhaltige Bekämpfung der Fluchtursachen ein. EUROPA ALS STANDORT FÜR WISSENSCHAFT UND INNOVATION
Obgleich die Wettbewerbsfähigkeit im Zentrum zahlreicher Diskussionsstränge in Europa steht, gibt es eine Divergenz zwischen diesem Ziel und den ergriffenen Maßnahmen. Hemmnisse sind beispielsweise der zunehmende Verwaltungsaufwand bei der Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln, die Regulierungsdichte oder die Verdrängung von europäischen
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Unternehmen durch Konkurrenten, die außerhalb der EU in wettbewerbsverzerrender Weise subventioniert werden. Wirklich wichtig ist eine europäische Standortpolitik. Europa darf sich nicht nur als Binnenmarkt, sondern muss sich auch als Standort auf dem Weltmarkt verstehen. Dies unterstrich insbesondere ein im September mehrheitlich verabschiedeter Antrag der CDU-Fraktion. Forschung und Industrieproduktion sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Wenn die Industrie aus Europa abwandert, dann wandern auch Forschung und Entwicklung ab. Insofern hängen Innovationen und deren Umsetzung in Produkte in Europa und in seinen Regionen in hohem Maße voneinander ab. Die Europapolitiker setzen sich dafür ein, dass sich der Freistaat Sachsen im Kontext der europäischen Forschungs- und Innovationspolitik zukunftsweisend entwickeln kann. Kleine und mittelständische Unternehmen sind in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die sächsischen Interessen müssen noch wirksamer in der EU vertreten werden, beispielsweise durch die Entsendung nationaler Experten in EU-Institutionen. BILDUNG ALS BRÜCKE ZWISCHEN DEN EUROPÄISCHEN NATIONEN
Das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport – kurz Erasmus+ – bietet viele Möglichkeiten der Bildung und des interkulturellen Austauschs. Bildung ist als Brücke zwischen den europäischen Nationen intensiver zu nutzen. Das Kennenlernen anderer Kulturen, Sprachen und Menschen wird die gute Nachbarschaft und den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken. Dies kann der zunehmenden Europaverdrossenheit am nachhaltigsten entgegenwirken. Auf Initiative der CDU-Fraktion wurden der aktuelle Stand der Nutzung des EU-Förderprogramms Erasmus+ im Freistaat Sachsen und Möglichkeiten für dessen Weiterentwicklung in einer Anhörung intensiv beleuchtet. Im Ergebnis wollen wir uns für Verwaltungsvereinfachungen, den Ausbau von Netzwerken, einen nutzergerechteren Programmzuschnitt und eine bessere Förderquote im Schulbereich einsetzen. Der grenzüberschreitende Jugendaustausch zwischen Schulen und Berufsschulen sowie Hochschulen mit den europäischen Nachbarn soll ausgebaut werden. GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT
Der Freistaat Sachsen profitiert insbesondere von der engen Zusammenarbeit mit unseren direkten Nachbarn, der Republik Polen und der Tschechischen Republik. Bis heute hat sich nicht nur eine partnerschaftliche, sondern auch eine freundschaftliche Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg entwickelt. Diese will der Arbeitskreis weiter stärken. So zeigte die im April 2016 durchgeführte und sehr gut besuchte Podiumsdiskussion zur Zukunftsregion Sachsen–Polen– Tschechien – Was eint uns Europäer?, dass Europa mit guter Nachbarschaft beginnt. Das Gespräch mit dem tschechischen Botschafter, Tomáš Jan Podivínský, sowie dem stellvertretenden Botschafter der Republik Polen, Janusz Styczek, verdeutlichte, dass wir uns als Partner in einer Reihe von Schlüsselbereichen sehen, etwa der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, der Entwicklung von Verkehrsnetzen, dem Ausbau der Energieinfrastruktur, der engen Kooperation in Fragen der Sicherheit sowie in der Wissenschaft und Bildung. Neben verschiedenen Arbeitsgesprächen trug insbesondere ein anschließender Arbeitsbesuch des Arbeitskreises in Prag zur Vertiefung der Gesprächskontakte bei. Ein besonderer Höhepunkt war dabei der Austausch mit dem Vorsitzenden der christdemokratischen Partei in Tschechien (KDU-CˇSL), Pavel Beˇlobrádek, und weiteren Abgeordneten des Abgeordnetenhauses. Es bestand Einigkeit darüber, die Kontakte zu festigen und zukünftig einen noch engeren Austausch zu pflegen.
Arbeitskreisvorsitzender Marko Schiemann Stellvertretender Arbeitskreisvorsitzender Gerald Otto
Mitglieder Christine Ursula Clauß Frank Hirche – Ausschussvorsitzender Heinz Lehmann Dr. Stephan Meyer
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Martin Modschiedler Volker Tiefensee Octavian Ursu
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ARBEITSKREIS X PETITIONEN
Der Arbeitskreis X Petitionen der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages hat im zurückliegenden Berichtszeitraum wieder eine große Zahl von Schreiben und Petitionen bearbeitet. Zur Anzahl der Petitionen ist dabei festzustellen, dass sie im genannten Zeitraum rückläufig, aber die Beteiligung über Mehrfach- und Sammelpetitionen ungehindert hoch ist. Von den 2015 insgesamt 690 eingegangenen Schreiben wurden 465 als Petitionen bearbeitet; 90 Petitionen konnten für abgeholfen bzw. erledigt erklärt werden, weitere 51 wurden an die Staatsregierung oder an andere Stellen überwiesen. Im Berichtsjahr gingen im Fachbereich des Innenministeriums die meisten Petitionen ein. Diese betrafen Anliegen aus den Bereichen Kommunalwesen, Bauwesen und öffentliche Sicherheit und Ordnung. An zweiter Stelle folgte der Fachbereich des Sozialministeriums. Die Petitionen enthielten Anliegen zu den Themen Sozialversicherung, Altershilfe, Renten- und Pflegeversicherung, Leistungen nach dem SGB II und Kinder- und Jugendhilfe. Ferner gingen im Berichtszeitraum zwei Massenpetitionen ein. Während die eine sich mit der Ortsdurchfahrt der B87 und B186 in Markranstädt befasste, zielte die zweite Massenpetition auf eine Verbesserung des Verkehrslärmschutzes im Straßen- und Schienenverkehr ab. 44 Anliegen gingen dem Petitionsausschuss als Sammelpetition zu und befassten sich unter anderem mit einem Winterabschiebestopp bzw. mit Rotwildmanagement. Der Arbeitskreis hat im November 2015 eine Informationsreise nach Prag unternommen. Im Rahmen von Besuchen beim Senat und Abgeordnetenhaus wie auch im Rahmen von Gesprächen mit Vertretern der Deutschen Botschaft, der KonradAdenauer-Stiftung, der Sudetendeutschen Landsmannschaft, Parteien etc. fand ein Austausch über die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung in der Tschechischen Republik, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und weitere aktuelle Themen statt.
Arbeitskreisvorsitzende Hannelore Dietzschold Stellvertretender Arbeitskreisvorsitzender Frank Heidan
Mitglieder Lothar Bienst Thomas Colditz Holger Gasse Andreas Heinz Stephan Hösl Daniela Kuge
PARLAMENTARISCHER BERATER
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Christian von Skrbensky
Martina Hagedorn
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TELEFAX 0351 493-5440
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Sven Liebhauser Geert W. Mackenroth Aloysius Mikwauschk Peter Wilhelm Patt Ronny Wähner Oliver Wehner
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ARBEITSKREIS XI 1. UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS NEONAZISTISCHE TERRORNETZWERKE IN SACHSEN
Der Fraktionsarbeitskreis begleitet die Arbeit des 1. Untersuchungsausschusses des 6. Sächsischen Landtages, der die Untersuchung möglicher Versäumnisse und etwaigen Fehlverhaltens staatlicher und kommunaler Behörden des Freistaates Sachsen beim Umgang mit der als Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) bezeichneten Terrorgruppe fortsetzt. Dabei sollen zudem die mit der Terrorgruppe möglicherweise verbundenen Netzwerke sowie deren mögliche zurechenbare Straftaten untersucht werden. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses wurde durch die CDU-Fraktion konstruktiv begleitet. Trotz zum Teil kontroverser Sichtweisen zur Strukturierung der Ausschussarbeit konnte unter dem CDU-geführten Ausschussvorsitz eine sachbezogene und am Untersuchungsauftrag des Einsetzungsbeschlusses orientierte Ausschussarbeit gewährleistet werden. Bisher konnten insgesamt 17 Zeugen, welche sowohl durch die Regierungskoalition als auch durch die Opposition benannt wurden, gehört werden. Angesichts des momentanen Standes der Ausschussarbeit erscheint es realistisch, bis Anfang des Jahres 2017 einen aus der 5. Legislatur noch offenen Themenkomplex abschließen zu können. Die Mitglieder des Fraktionsarbeitskreises werden in der weiteren Arbeit des Untersuchungsausschusses darauf dringen, dass der vom Einsetzungsbeschluss festgelegte Untersuchungsauftrag durch alle Fraktionen eingehalten wird, damit eine Konzentration auf die vorgesehene Arbeit erfolgt und keine unzulässige Ausuferung stattfinden kann.
Obmann Steve Johannes Ittershagen Stellvertretender Obmann Jan Löffler
Mitglieder Christian Hartmann Andreas Nowak Gerald Otto Christian Piwarz Lars Rohwer – Ausschussvorsitzender
PARLAMENTARISCHER BERATER
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Daniel Schenderlein
Annett Kimmer
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Patrick Schreiber Oliver Wehner
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ARBEITSGRUPPE ENQUETE-KOMMISSION ZUR WEITERENTWICKLUNG DER QUALITÄT IN DER PFLEGE ÄLTERER MENSCHEN IM FREISTAAT SACHSEN
Auf Vorschlag der Regierungskoalition hat der Sächsische Landtag im Rahmen des Dezember-Plenums 2015 beschlossen, für zwei Jahre eine Enquete-Kommission zum Thema Pflege einzusetzen. Ziel der Kommission ist es, Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, wie im Freistaat Sachsen eine nachhaltige pflegerische Versorgung auf Dauer sichergestellt werden kann. Dies soll unter Mitwirkung aller relevanten Akteure – insbesondere des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, des Sächsischen Landkreistages und des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen – erfolgen, wobei im Besonderen die Familien der Pflegebedürftigen, pflegende Angehörige und das Ehrenamt beachtet werden sollen. Die Arbeitsgruppe besteht aus zehn Abgeordneten, aus deren Mitte mit Oliver Wehner auch der Vorsitzende der EnqueteKommission kommt, und einem externen Sachverständigen. Die Arbeit der Enquete-Kommission war im Berichtszeitraum überwiegend durch die Vornahme einer Bestandsaufnahme geprägt. Dabei wurden im Rahmen mehrerer Sitzungen unter anderem das Sozialministerium, der überörtliche Sozialhilfeträger, die kommunale Ebene, Vertreter der jeweiligen Bundesministerien, Pflegekassen, Leistungserbringer, Angehörige und Betroffene angehört. Darauf aufbauend sollen eine Auswertung der Bestandsaufnahme und eine Festlegung der weiteren Vorgehensweise erfolgen.
Obmann Patrick Schreiber Stellvertretende Obfrau Daniela Kuge
Mitglieder Thomas Colditz Hannelore Dietzschold Gernot Krasselt Alexander Krauß Kerstin Nicolaus Peter Wilhelm Patt Oliver Wehner – Kommissionsvorsitzender Patricia Wissel
PARLAMENTARISCHER BERATER
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Christian von Skrbensky
Martina Hagedorn
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POSITIONSPAPIER ENERGIE
Stand: 18. Juni 2015