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Editorial

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Ausstellungen

Ausstellungen

Liebe Mitglieder und Freunde der Britischen Hütehunde,

ich gehe davon aus, dass Sie auch diesen Clubreport schon mit Spannung erwartet haben. Die Tierschutz-Hundeverordnung hält uns als Hundehalter und -liebhaber auch weiterhin in Atem. Ich glaube, dass mittlerweile fast alle verstanden haben, dass manche Amtstierärzte/innen sowie gewisse Experten erstmal jeden Hund unter den Qualzuchtverdacht stellen möchten, bis durch eine klinische allgemein umfassende Untersuchung festgestellt wird, dass keine Qualzuchtmerkmale festzustellen seien. Darüber hinaus haben „Experten“ über 100 Rassen verifiziert, bei denen spezielle fachtierärztliche Untersuchungen bis hin zum MRT unter Narkose von Nöten sei. Da das noch nicht reicht, weitet man die Qualzuchtmerkmale möglichst noch auf DNA-Anlagen und Träger von nicht perfektem Erbgut aus und wenn man die DNA noch nicht sicher bestimmen kann, orientiert man sich sicherheitshalber schonmal an sogenannten Markern. Da wir in der kontrollierten Hundezucht der seriösen Züchter seit vielen Jahrzenten sinnvolle Regeln und Zuchtprogramme haben, um negativen Auswirkungen in der Zucht entgegenzuwirken, kommen die Experten auf die Idee, dass wir verantwortungsbewussten Züchter ja keine Garantie übernehmen können, dass unsere Welpenkäufer ebenfalls verantwortungsvoll die Hunde später verpaaren. Welchen Denkansatz man dazu benötigt, können wir anhand der Blue-Merle Zucht darstellen. Nach unseren Zuchtregeln dürfen Blue-Merle nicht mit Blue-Merle verpaart werden und somit steht auch außer Zweifel, dass ein Blue-Merle ein gesunder Hund ist, der keine audiometrischen oder ophthalmologischen Einschränkungen hat. Wenn man zwei Blue-Merle oder zwei Träger miteinander verpaaren würde, was laut Zuchtordnungen verboten ist, könnte es zu gesundheitlichen Schäden kommen. Nun wissen die sogenannten Experten schon, dass wir solche Verpaarungen ausschließen. Aber das Argument, die Blue-Merle Zucht möglichst ganz zu verbieten ist, dass wir ja bei Welpenkäufern nicht garantieren können, dass diese sich später außerhalb einer kontrollierten Rassehundezucht an dieses Verbot halten. Somit treibt man die Zucht von Blue-Merle farbenen Hunden in die „Schwarz- oder Auslandszucht“. Das scheint aber tatsächlich seitens der Experten und sogenannter Tierschutzorganisationen das Ziel zu sein. Anders ist es nicht zu erklären, dass diese Willkür gegenüber den Teilnehmern von Ausstellungen und Sportveranstaltungen des VDH angewendet und diese so erschwert werden, dass den Leuten kaum noch eine Teilnahme zuzumuten ist. Leider scheint das nur der Anfang von Willkür und Diskriminierung der Hundewelt zu sein. Wer sich etwas tiefgründiger mit den politischen Absichten einiger Gruppierungen und sogenannter Tierschützer befasst, wird bei den Recherchen feststellen, dass es um den Fortbestand der Hundezucht, ja sogar um die gesamte Heimtierzucht geht. Darüber hinaus klingen schon Argumente an, welchen negativen Einfluss die Heimtiere auf die Klimabilanz haben. Ja, es ist erstaunlich, überall wo große wirtschaftliche Interessen und Lobbyisten dahinterstehen, geht man gar nicht oder sehr vorsichtig vor, aber dort, wo die Bürger/innen oder kleine Gruppen betroffen sind, kann man ja die Willkür walten lassen.

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Darum werden wir alles tun, um die Öffentlichkeit und Politik auf diese ungerechte Entwicklung aufmerksam zu machen. Ich möchte mich bei all denen bedanken, die den Kampf um das Überleben der kontrollierten Hobbyzucht aktiv unterstützen und täglich viel Zeit und Arbeit in diesen Kampf investieren. Der Club für Britische Hütehunde hat unter der unermüdlichen Initiative von Sarah Boyd durch eine Vielzahl von Aktionen es geschafft, die Öffentlichkeit auf uns und die damit einhergehende Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen. Wir haben den größten Teil der VDH Zuchtvereine mit unserer gelben Initiative „Kontrollierte Rassehundezucht ist keine Qualzucht“ vereint hinter uns bringen können und arbeiten eng mit dem VDH zusammen. Es liegt noch ein harter Weg und viel Arbeit vor uns, wenn wir die kontrollierte Hobbyzucht, mit klaren Regeln und Zuchtprogrammen, retten wollen.

In der Hoffnung auf ein Leben in Demokratie und Frieden

Präsident

IhrClaus-Peter Fricke

Inhalt

2 Adressen, Präsidium, Bankverbindung des Clubs 2 Impressum 2 Termine Clubreport

Aus dem Club

3 Editorial 5 Neue Mitglieder 6 Neue Champion 8 Leiterin Zuchtwesen 8 Neuzüchterseminare 9 Bericht „Kontrollierte Rassehundezucht“

Rassebetreuer

10 Bearded Collie 11 Bobtail 11 Collie Kurzhaar 12 Collie Langhaar 13 Sheltie 13 Welsh Corgi Cardigan 14 Ihre Ansprechpartner

Hauptartikel

18 Euro-Bobtail Schau 2022 24 Buchvorstellung 25 Merle Mc-Mh 26 Der offene Brief 28 Tuernier-Hundesport 29 Die Auswirkungen der Tierschutzhundeverordnung auf den Hundesport 31 Welsh Corgi Cardigan 32 Welsh Corgi Pembroke

Landesgruppen

33 LG Baden Pfalz 35 LG Bayern-Nord 36 LG Bayern-Süd 38 LG Berlin 39 LG Brandenburg 40 LG Hamburg 40 LG Hessen 41 LG Mecklenburg-Vorpommern 42 LG Niedersachsen 45 LG Rheinland 46 LG Saar 47 LG Sachsen 50 LG Sachsen-Anhalt 52 LG Schleswig-Holstein 54 LG Thüringen 55 LG Weser-Ems 57 LG Westfalen 58 LG Württemberg

Terminkalender Anzeigenverzeichnis

Gewerblich: 16 Agria U4 Happy Dog Privat: 60 Züchterliste 61 Deckrüden

Termine für den Clubreport

Heft 5 - Oktober 2022........ Redaktionsschluss 31. August 2022

Impressum

Mitteilungen für die Freunde Britischer Hütehunde. Der Club-Report ist das offizielle Organ des Clubs für Britische Hütehunde e.V. Amtsgericht Hildesheim, VR 200008. ST.Nr 38/204/00399 Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Präsident Claus-Peter Fricke Anschrift der Redaktion: Sarah Boyd, Hohemarkstrasse 112f, 61440 Oberursel E-Mail: redaktion@cfbrh.de Layout, Satz & Repro, Druck und Versand: Druckerei schwarz auf weiss Litho & Druck GmbH, Freiburg Copyright 2014 für alle Beiträge beim Club für Britische Hütehunde vorhanden. Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers und unter Quellenangabe gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel so wie Anzeigen erscheinen außerhalb der Verantwortung des Herausgebers bzw. der Redaktion und müssen auch nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Die Redaktion behält sich Abänderungen und/oder Kürzungen ohne Sinnveränderung der eingesandten Beiträge und Manuskripte vor. Für die Richtigkeit der Angaben zu den abgebildeten Hunden und in den Anzeigen wird seitens des Herausgebers keine Garantie übernommen. Da sich Fehler seitens der Redaktion bzw. der Autoren in den Beiträgen und/oder Anzeigen einschleichen können, wird die Zeitschrift nur unter der Voraussetzung vertrieben, daß weder der Herausgeber noch die Redaktion rechtlich für die Richtigkeit irgendwelcher Angaben zur Verantwortung gezogen werden können, sollten sich irgendwelche Konsequenzen aus Fehlern, Irrtümern oder Unterlassungen ergeben. Die zu den jeweiligen Artikeln und Reportagen eingereichten Fotos gehen in das Eigentum des Clubs für Britische Hütehunde e.V. über. Dieser hat das Recht, die Bilder zu veröffentlichen (z. B. auf der clubeigenen Homepage, auf clubeigenen Infoständen, Ausstellungen und eigenen Publikationen). Alle eingereichten Fotos dürfen vom Club für Britische Hütehunde e.V. kostenlos für redaktionelle Berichterstattung und im Rahmen der Werbung für den Club genutzt werden. Hierfür räumt der jeweilige Fotograf/Einsender dem CfßrH ein kostenfreies einfaches Nutzungsrecht an den Fotos ein, einschließlich des Rechts der Veränderung und Bearbeitung. Jeder Einsender von Fotos versichert, dass er alleiniger Urheber der eingereichten Fotos ist, dass er über die Fotos frei verfügen darf und dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind.

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