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Editorial
from CR Ausgabe 05.2022
by CfBrH e.V.
Liebe Mitglieder und Freunde der Britischen Hütehunde,
das Thema Tierschutz-Hundeverordnung wird uns auch in der Zukunft noch weiter vorrangig beschäftigen und in Atem halten. Es hängt die Zukunft der kontrollierten Rassehundezucht und alles, was uns als Rassehundeverein überhaupt ausmacht, davon ab, wieviel Grundrechte wir uns nehmen lassen. Immer noch glauben viele an das Gute und es ginge um die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Hunde, die wir hegen und pflegen und die mit uns als Familienmitglied zusammenleben. Es scheint darum zu gehen, dass Hunde aufgrund von Zuchtmerkmalen keine Schmerzen oder Leiden ertragen müssen, weil wir Menschen scheinbar rücksichtslos Merkmale in der Zucht fördern oder ignorieren, die unseren Hunden nicht guttun. Das ist auch sehr löblich und bei der einen oder anderen Rasse vielleicht auch sinnvoll. Befasst man sich aber näher mit der Anwendung und Umsetzung des § 10 Ausstellungsverbot, stellt man sehr schnell fest, dass der Willkür handelnder Personen Tür und Tor geöffnet wurde. Bei der Verinnerlichung des Gesetzestextes hat sicherlich niemand damit gerechnet, dass unsere temperamentvollen Corgis bezüglich ihrer Größe und manche Pembrokes wegen ihres Natural Bobs Qualen erleiden. Gerade vor dem Hintergrund des Todes der sehr geschätzten Queen Elisabeth ist es erstaunlich, dass die Corgis in das Fadenkreuz der Qualzucht gekommen sind. Auch die Blue-Merle Debatte entfacht zum Teil bei der Auslegung der Tierschutz-Hundeverordnung Debatten über hypothetische Gefahren, bei nicht erlaubten, also gar nicht stattfindenden Verpaarungen.
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Wer sich aber mit den Zielen sogenannter Tierschutzorganisationen oder Qualzuchtnetzwerken näher beschäftig, wird sehr schnell merken, dass deren Zielesetzungen viel weiterreichen und merken, dass insgesamt die Heimtierzucht angegriffen und möglichst eliminiert werden soll.
Sehr aufschlussreich ist das Antwortschreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf meinen offenen Brief an den Bundeskanzler, der auch an alle Bundestagsfraktionen, Landesregierungen und die Presse gegangen ist. Dieses Antwortschreiben, welches auf den Folgeseiten abgedruckt ist, besagt ganz deutlich, dass unsere Hunde nicht unter Generalverdacht gestellt werden können, in dem wir dann beweisen müssen, dass unsere Hunde keine Qualen erleiden, sondern dieses am einzelnen Hund nachgewiesen werden muss. Das ist die Rechtslage, für die wir kämpfen werden. Die Zugeständnisse, die teilweise von Veranstaltern mit den einzelnen Veterinärämtern gemacht werden, in dem alle Ausstellungshunde ein Gesundheitsnachweis zu erbringen haben, bis hin zu speziellen organischen Untersuchungen für ganze Rassen, ist nach meiner Ansicht unserer Rechtslage gegenüber abträglich, weil wir hier eine Umkehr der Beweislast praktizieren, um den Veterinärämtern entgegenzukommen und größeren rechtlichen Auseinandersetzungen auszuweichen. Das wird aber den langsamen Tod erst der großen Hundeschauen und später der Clubschauen nach sich ziehen. Auf ganz anderen Grundlagen erschwert man uns Hobbyzüchtern mittlerweile die Hundezucht. Kommunale Beschränkungen durch Begrenzung der gehaltenen Hunde, Sachkundenachweise für Neuzüchter und Verbot der Hundezucht in Wohngebieten.
Es bleibt uns gar nichts anderes übrig, als juristische Wege in Betracht zu ziehen, wenn wir die Hundezucht, das Ausstellungswesen und den Hundesport erhalten wollen. Der Weg wird kein einfacher, aber wir dürfen uns auch nicht durch egoistische Einzelbetrachtungen spalten lassen. Jeder der denkt, meine Rasse ist ja nicht betroffen, oder meine Ausstellung bekomme ich trotzdem problemlos über die Bühne, hat vielleicht die gesamte Situation noch nicht richtig erkannt. Selbstverständlich müssen wir auch alle unsere Hausaufgaben machen. Wir müssen noch mehr Daten erfassen. Screenings durchführen und Zuchtprogramme für die Gesunderhaltung unserer Rassen verstärken, wo es möglicherweise notwendig ist. Wir werden uns auch selbstkritisch mit der Entwicklung unserer Rassen im CfBrH auseinandersetzen. Aber niemand sollte glauben, wenn wir alles zuchthygienisch geregelt haben, wird man uns Hobbyzüchter in Ruhe lassen. Lassen Sie uns daher für unsere Hunde zusammenhalten!
Mit den besten Wünschen für eine glückliche Zukunft
Präsident
IhrClaus-Peter Fricke
Inhalt
2 Adressen, Präsidium, Bankverbindung des Clubs 2 Impressum 2 Termine Clubreport
Aus dem Club
3 Editorial 5 Neue Mitglieder 6 Neue Champion 7 Neuzüchterseminare 8 Leiterin Zuchtwesen 8 Satzungsänderungen 8 Bußgeldleitfaden 10 Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
Rassebetreuer
11 Bearded Collie 11 Collie Kurzhaar 12 Welsh Corgi Cardigan 12 Welsh Corgi Pembroke 13 Ihre Ansprechpartner
Hauptartikel
16 Queen Elizabeth II 18 Hüteprüfung Rauschenberg
Landesgruppen
21 LG Baden Pfalz 24 LG Bayern-Nord 25 LG Bayern-Süd 26 LG Berlin 27 LG Brandenburg 29 LG Hamburg 31 LG Hessen 33 LG Mecklenburg-Vorpommern 34 LG Niedersachsen 35 LG Rheinland 38 LG Saar 39 LG Sachsen 41 LG Sachsen-Anhalt 42 LG Schleswig-Holstein 45 LG Thüringen 47 LG Weser-Ems 49 LG Westfalen 50 LG Württemberg
Terminkalender
69 Ausstellungen
Anzeigenverzeichnis
Gewerblich: 20 Agria 55 Platinum U4 Happy Dog Privat: 56 Züchterliste 57 Deckrüden
Termine für den Clubreport
Heft 6 - Dezember 2022..... Redaktionsschluss 31. Oktober 2022
Impressum
Mitteilungen für die Freunde Britischer Hütehunde. Der Club-Report ist das offizielle Organ des Clubs für Britische Hütehunde e.V. Amtsgericht Hildesheim, VR 200008. ST.Nr 38/204/00399 Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Präsident Claus-Peter Fricke Anschrift der Redaktion: Sarah Boyd, Hohemarkstrasse 112f, 61440 Oberursel E-Mail: redaktion@cfbrh.de Layout, Satz & Repro, Druck und Versand: Druckerei schwarz auf weiss Litho & Druck GmbH, Freiburg Copyright 2014 für alle Beiträge beim Club für Britische Hütehunde vorhanden. Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers und unter Quellenangabe gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel so wie Anzeigen erscheinen außerhalb der Verantwortung des Herausgebers bzw. der Redaktion und müssen auch nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Die Redaktion behält sich Abänderungen und/oder Kürzungen ohne Sinnveränderung der eingesandten Beiträge und Manuskripte vor. Für die Richtigkeit der Angaben zu den abgebildeten Hunden und in den Anzeigen wird seitens des Herausgebers keine Garantie übernommen. Da sich Fehler seitens der Redaktion bzw. der Autoren in den Beiträgen und/oder Anzeigen einschleichen können, wird die Zeitschrift nur unter der Voraussetzung vertrieben, daß weder der Herausgeber noch die Redaktion rechtlich für die Richtigkeit irgendwelcher Angaben zur Verantwortung gezogen werden können, sollten sich irgendwelche Konsequenzen aus Fehlern, Irrtümern oder Unterlassungen ergeben. Die zu den jeweiligen Artikeln und Reportagen eingereichten Fotos gehen in das Eigentum des Clubs für Britische Hütehunde e.V. über. Dieser hat das Recht, die Bilder zu veröffentlichen (z. B. auf der clubeigenen Homepage, auf clubeigenen Infoständen, Ausstellungen und eigenen Publikationen). Alle eingereichten Fotos dürfen vom Club für Britische Hütehunde e.V. kostenlos für redaktionelle Berichterstattung und im Rahmen der Werbung für den Club genutzt werden. Hierfür räumt der jeweilige Fotograf/Einsender dem CfßrH ein kostenfreies einfaches Nutzungsrecht an den Fotos ein, einschließlich des Rechts der Veränderung und Bearbeitung. Jeder Einsender von Fotos versichert, dass er alleiniger Urheber der eingereichten Fotos ist, dass er über die Fotos frei verfügen darf und dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind.