2 minute read
Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
from CR Ausgabe 05.2022
by CfBrH e.V.
Im letzten CR 4-22 haben wir Ihnen den Brief vorgestellt, den unser Präsident Herr Fricke an Das Bundeskanzleramt/Herrn Scholl gesendet hat. Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Tierschutz-Hundeverordnung vom 20. Juli 2022 an das Bundeskanzleramt, das zuständigkeitshalber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) übergeben wurde.
Advertisement
Zu Beginn ist klarzustellen, dass das von Ihnen angesprochene Ausstellungsverbot in der Tierschutz-Hundeverordnung für Hunde gilt, bei denen • erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch
Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten, • mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten, • jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder
Schäden führt oder • die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Ob dies der Fall ist, ist bezogen auf das einzelne Tier und nicht auf die Rasse zu entscheiden. Allerdings kommen bei bestimmten Rassen Qualzuchtmerkmale gehäuft vor oder sind sogar Rassestandard, wie z.B. die Haarlosigkeit. Die Entscheidung muss sich aber auch in diesem Fall am einzelnen Tier orientieren, da es auch in diesen Rassen Tiere ohne Qualzuchtmerkmale gibt. Zu berücksichtigen ist auch, dass es bei der Beurteilung um das vorgestellte Tier selbst geht und nicht auf eine Prognose im Hinblick auf das Auftreten von Qualzucht bei den Nachkommen dieses Tieres ankommt.
Adressiert ist die beschriebene Anforderung der Tierschutz-Hundeverordnung an die Ausstellerinnen und Ausstellern sowie die Veranstalterinnen und Veranstaltern von Hundeausstellungen und anderen Vergleichsprüfungen. Die Überwachung des Tierschutzrechts und damit auch der Tierschutz-Hundeverordnung obliegt in Deutschland den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Dabei handelt es sich in der Regel um die Veterinärämter. Das BMEL hat auf den Vollzug des Tierschutzrechts keinen Einfluss und keine Weisungsbefugnis. Die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz hat eine Projektgruppe eingerichtet, die eine Hilfestellung für die Behörden zum Vollzug des Ausstellungsverbots erarbeiten soll.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Nicole Schertl
Preise lassen uns gerade überlegen, wo fahren wir hin, kann ich mir in diesem Monat noch eine Ausstellung leisten, welche Veranstaltung von unserem Club kann ich besuchen oder mir leisten und die neue Tierschutzverordnung tut ihr übriges zu dieser Situation. Nichtsdestotrotz konnten einige von uns schöne Erfolge auf Ausstellungen und in der Zucht erzielen. Meinen herzlichsten Glückwunsch dazu. Am 08.10.22 steht jetzt unsere Züchtertagung mit Wahl eines neuen Rassebetreuers und dessen Stellvertreters an. Beginn 10.30 Uhr im „Hotel Thüringer Walblick“ , Boxberg 86, 99887 Georgenthal/Thüringen. Wir würden uns freuen viele von Ihnen dort zutreffen. Auf der Tagesordnung steht auch die neue Tierschutzverordnung. Laut dieser wollen wir schauen wie unsere Rasse diesbezüglich dasteht und
Rasse betreuer
Bearded Collie
Liebe Bearded Collie Züchter und Besitzer,
mittlerweile hat der Herbst Einzug gehalten und die Tage werden merklich kürzer. Während ich aber diese Zeile schreibe, werde ich noch von der Spätsommersonne verwöhnt. Ein schöner, aber auch heißer und trockener Sommer liegt hinter uns. Viele von uns haben das Wetter genossen, wenn wir auch teilweise sehr geschwitzt haben. Viel ist in den letzten Monaten passiert, ob in der Hundezucht oder politisch. Steigende