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Nicht verjährt Fritz Bauers Erbe
from filMS 2/2023
Der systematische Massenmord in den Konzentrationslagern des nationalsozialistischen Regimes fand nicht durch einzelne, wenige Täter statt, sondern gelang nur durch die Unterstützung von tausenden Mittätern. Lange konnte oder wollte die deutsche Justiz dieser historischen Tatsache nicht gerecht werden …
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Durch die Hartnäckigkeit des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer wurden bei den Frankfurter Auschwitz-Prozessen im Jahr 1963 erstmals Angeklagte für Beihilfe zum Mord in Konzentrationslagern vor Gericht gestellt. Der jüdische Remigrant Bauer verstand die NS-Prozesse als Selbstaufklärung der deutschen Gesellschaft in den Bahnen des Rechts. Mittels der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen wollte er „Gerichtstag halten über uns selbst und über die gefährlichen Faktoren in unserer Geschichte“. Aber im Anschluss kam es keineswegs zu einer Prozessflut – im Gegenteil nahm die Strafverfolgung von NSVerbrechen sogar ab. Diese Dokumentation zeigt anhand der jüngsten NS-Prozesse, wie sich Fritz Bauers Ansatz als neues Prinzip der Rechtsauffassung in Deutschland etablieren konnte: Mit bewegenden Zeitzeugenberichten von Überlebenden zeichnet der Film nach, wie die Gerechtigkeit ihren Weg doch noch in die deutschen Gerichte fand. Außerdem veranschaulicht er die wegbereitende Bedeutung der heutigen Urteile als Mahnung für die Zukunft.