Das schweizerische Steuerrecht - Aufgaben und Lösungshinweise

Page 1



5., ßberarbeitete und aktualisierte Auflage, 201 Alle Rechte vorbehalten Š 2015 by Cosmos Verlag AG, 3074 Muri/Bern Umschlag: Atelier Otto Kunz, 3012 Bern Satz und Druck: Schlaefli & Maurer AG, 3661 Uetendor Einband: Schumacher AG, 3185 Schmitten ISBN 978-3-85621-234-6 www.cosmosverlag.ch www.cosmosbusiness.ch


5

Vorwort zur 5. Auflag «Das schweizerische Steuerrecht – ein Grundriss mit Beispielen» erschien erstmals im Jahr 2000 und im Jahr 2015 aktualisiert und überarbeitet bereits in der 8. Auflage. Das Werk hat sich nicht nur als praxisnahes und gut verständliches Nachschlagewerk für Praktiker bewährt, sondern auch als Lehrmittel für die Aus- und Weiterbildung im Steuerrecht. Es bietet eine Gesamtübersicht über das schweizerische Steuerrecht und erleichtert den Einstieg in komplexe steuerliche Fragestellungen. Das vorliegende Aufgabenbuch mit Lösungshinweisen ist erstmals im Jahr 2005 erschienen. Wir haben damit einem vielfach geäusserten Anliegen sowohl von Lehrkräften als auch von Studierenden entsprochen. Die nun vorliegende 5. Auflage wurde parallel zum Grundriss aktualisiert und auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis gebracht. Das Aufgabenbuch folgt im Aufbau dem Hauptwerk und stellt dadurch eine wertvolle Ergänzung für den Unterricht und für das Selbststudium dar. Die Fragen und einfachen Fallbeispiele decken das gesamte schweizerische Steuerrecht ab und eignen sich daher sehr gut für die Repetition und die Vertiefung oder als Prüfungsvorbereitung. Die Lösungshinweise sind bewusst knapp gehalten und als Hilfe für das Selbststudium gedacht. Sie ersetzen die vertiefende Besprechung der Aufgaben im Unterricht nicht. Um den Praxisbezug zu verstärken sind ausgewählte Formulare in die Aufgaben integriert. Die Aufgabensammlung wurde von Prof. Dr. Mathias Oertli über die Jahre aufgebaut und im Unterricht erprobt. Seit der 3. Auflage im Jahr 2010 zeichnet Prof. Dr. iur. Rolf Benz, Rechtsanwalt, nebenamtlicher Bundesrichter, Winterthur, als Co-Autor. Frau Cornelia Keller-Lang, Betriebsökonomin FH, dipl. Steuerexpertin, und Herrn José Muro, Betriebsökonom HWV, dipl. Steuerexperte, beide von der St. Galler Steuerexperten AG, danken wir für ihre wertvollen Hinweise. Danken möchten wir auch Herrn Reto M. Aeberli vom Cosmos Verlag für die wie immer sehr angenehme Begleitung. Gesetzesstand ist der 1. Juli 2015. St. Gallen/Winterthur, im August 2015

Mathias Oertli Rolf Benz


7

Inhaltsverzeichnis

Formularverzeichnis Abkürzungen I. Teil

Grundlagen Einführungsbeispiel Steuern als öffentliche Abgaben Das schweizerische Steuersystem Einteilung der Steuern nach Steuerarten Rechtsgrundlagen und Schranken der Besteuerung Das Steuerrechtsverhältnis Lösungen ab S. 163

9 11

15 21 22 22 22 23

II. Teil

Direkte Steuern auf Einkommen und Vermögen von natürlichen Personen sowie auf Gewinn und Kapital von juristischen Personen

A

Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen Steuerhoheit und subjektive Steuerpflich 25 Objekt der Einkommenssteuer 27 Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit 29 Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit 32 Ertrag aus beweglichem Vermögen 43 Ertrag aus unbeweglichem Vermögen 45 Einkommen aus Vorsorge 47 Übrige Einkünfte 48 Allgemeine Abzüge und weitere Sonderabzüge 49 Sozialabzüge 50 Steuerbemessung 50 Steuermass 52 Vermögenssteuer 53 Lösungen ab S. 173

B

Gewinn- und Kapitalsteuer juristischer Personen Überblick über die Besteuerung der juristischen Personen 59 Steuerhoheit und subjektive Steuerpflich 60 Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften 62


8

Inhaltsverzeichnis Kapitalsteuer der Kapitalgesellschaften Beteiligungs-, Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften Besteuerung von Vereinen, Stiftungen, Kollektiven Kapitalanlagen Erstellen eines Jahresabschlusses und einer Steuererklärung für juristische Personen Lösungen ab S. 223

69

C

Grundstückgewinnsteuer Lösungen ab S. 259

81

D

Quellensteuer Lösungen ab S. 263

83

E

Verfahrensrecht Allgemeines, Behörden, Veranlagungsverfahren Rechtsmittelverfahren Änderung rechtskräftiger Steuerveranlagungen Bezug und Sicherung der Steuer Lösungen ab S. 267

F

70 72 74

85 87 87 88

Steuerstrafrecht Lösungen ab S. 275

89

III. Teil

Verrechnungssteuer Lösungen ab S. 279

91

IV. Teil

Stempelabgaben Lösungen ab S. 293

107

V. Teil

Mehrwertsteuer Lösungen ab S. 303

117

VI. Teil

Erbschafts- und Schenkungssteuer Lösungen ab S. 325

135

VII. Teil

Interkantonales und internationales Steuerrecht Interkantonales Steuerrecht Internationales Steuerrecht Lösungen ab S. 328

141 148


9

Formularverzeichnis

Direkte Steuern Steuererklärung für natürliche Personen (Kanton St. Gallen) Lohnausweis Merkblatt Abschreibungen (Kanton St. Gallen) Steuererklärung für Kapitalgesellschaften (AG/GmbH), Genossenschaften und ausländische Personengemeinsamkeiten (Kanton St. Gallen)

Seite 17 31 36

77

Verrechnungssteuer Form. 102 Verrechnungssteuer auf Leistungen im Verhältnis zum Gesellschaftskapital und auf geldwerten Leistungen 97 Form. 103 Verrechnungssteuer auf dem Ertrag inländischer Aktien, Partizipations- und Genussscheine 98 Form. 105 Verrechnungssteuer auf geldwerten Leistungen 99 Form. 106 Gesuch um Meldung statt Entrichtung der Verrechnungssteuer für Dividenden auf Beteiligungen von mindestens 20 Prozent (Art. 26a VStV) 100 Form. 110 Verrechnungssteuer auf dem Ertrag von Gesellschaftsanteilen, Partizipations- und Genussscheinen inländischer GmbH 101 Form. 112 Verrechnungssteuer auf geldwerten Leistungen 102 Form. 21 Antrag auf Verrechnungssteuer-Abschlagsrückerstattungen 103 Form. 25 Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer 104 Form. 170 Kapitaleinlagen 106 Eidg. Stempelabgaben Form. 3 Abrechnung über die Emissionsabgabe auf Aktien, GmbH-Stammeinlagen und Partizipationsscheinen Form. 9 Abgabe auf Wertpapieren beim Umsatz

114 115

Mehrwertsteuer Abrechnungsformular Abrechnungsformular nach Saldosteuersätzen

132 133


10

Formularverzeichnis

Internationales Steuerrecht DA-1 Antrag auf pauschale Steueranrechnung und zusätzlichen Steuerrückbehalt USA DA-2 Ergänzungsblatt pauschale Steueranrechnung zum Wertschriftenverzeichnis 2014 R-D 1 Antrag auf Erstattung der deutschen Abzugssteuern von Kapitalerträgen nach dem deutschschweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 11. August 1971 – natürliche Personen R-D 2 Antrag auf Erstattung der deutschen Abzugssteuern von Kapitalerträgen nach dem deutschschweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 11. August 1971 – juristische Personen und Personengesellschaften

Seite 154 156

158

160


11

Abkürzungen

A abzgl. AG AHV AK ASA BGE BV BVG

BVV3

bzw. CHF D DBA DBG d. h. EA EK ER ESTV EU EU EUR evtl. exkl. ff. FL FusG

Österreich abzüglich Aktiengesellschaft Alters- und Hinterlassenenversicherung Aktienkapital Archiv für Schweiz. Abgaberecht Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts, zit. BGE 110 Ia 7 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. Dezember 1998 (SR 101) Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.40) Verordnung des Bundesrates vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (SR 831.461.3) beziehungsweise Schweizer Franken Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (SR 642.11) das heisst Emissionsabgabe Eigenkapital Erfolgsrechnung Eidgenössische Steuerverwaltung Einzelunternehmung Europäische Union Euro eventuell Exklusive und folgende Fürstentum Liechtenstein Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung vom 3. Oktober 2003 (SR 221.301)


12 GmbH i. d. R. inkl. i. S. v. i. V. m. KG KS KV-SG LA Ltd. MB MWST MWSTG MWSTV nom. OECD OECD-MA

OR p. a. p. m. p. M. Rz. SA SchKG sog. SR ST StB StE StHG

Abkürzungsverzeichnis Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Regel inklusive im Sinne von in Verbindung mit Kollektivgesellschaft Kreisschreiben Vefassung des Kantons St. Gallen (bzw. des entsprechenden Kantons) Lohnausweis Limited (angloamerikanische Gesellschaftsform) Merkblatt Mehrwertsteuer Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer vom 12. Juni 2009 (Mehrwertsteuergesetz; SR 641.20) Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 2009 (SR 641.201) nominal Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und Vermögens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bundesgesetz über das Obligationenrecht vom 30. März 1911/18. Dezember 1936 (SR 220) pro Jahr (per annum) pro memoria pro Monat Randziffer Société anonyme (Aktiengesellschaft) Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1989 (SR 281.1) sogenannt Systematische Rechtssammlung des Bundes Der Schweizer Treuhänder St. Galler Steuerbuch Der Steuerentscheid Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 (SR 642.14)


Abkürzungsverzeichnis StG StG-ZH StR StV StV - SG TCHF u. a. USA USD usw. u. U. v. a. VSt VStG VStV z. B. ZBstA

ZBstG

ZGB zit. z. T. zzgl.

13

Bundesgesetz über die Stempelabgaben vom 27. Juni 1973 (SR 641.10) Steuergesetz des Kantons Zürich (bzw. des entsprechenden Kantons) Steuer-Revue Verordnung über die Stempelabgaben vom 3. Dezember 1974 (641.101) Verordnung zum Steuergesetz des Kantons St. Gallen (bzw. des entsprechenden Kantons) Tausend Schweizer Franken unter anderem Vereinigte Staaten von Amerika (amerikanischer) Dollar und so weiter unter Umständen vor allem Verrechnungssteuer Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer vom 13. Oktober 1965 (SR 642.21) Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer vom 19. Dezember 1966 (SR 642.211) zum Beispiel Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, vom 26. Oktober 2004 (Zinsbesteuerungsabkommen; SR 0.641.926.81) Bundesgesetz zum Zinsbesteuerungsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft vom 17. Dezember 2004 (Zinsbesteuerungsgesetz; SR 641.91) Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (SR 210) zitiert zum Teil zuzüglich



15

Lösungen

Die erste Aufgabe will Sie mit dem Erstellen einer einfachen Steuererklärung für natürliche Personen sowie den damit verbundenen Fragen in die Steuerlandschaft Schweiz und deren Eigenheiten einführen.

Seite 163

I. Teil: Grundlagen Einführungsbeispiel

Hans Meier, Jurist, 45-jährig, ist mit Anna Meier, 44-jährig, verheiratet. Das Ehepaar Meier wohnt in Bad Ragaz. Es hat zwei Kinder: Myriam, 16 Jahre, und Stefan, 14 Jahre. Hans Meier hat 1997 eine Anwaltskanzlei eröffnet und ist seither selbständig als Anwalt in Chur tätig. Anna Meier hat eine kaufmännische Ausbildung absolviert und ist teilzeitlich beim Verkehrsverein Heidiland tätig. Das Ehepaar Meier wohnt in einer Eigentumswohnung in Bad Ragaz (Steuerwert CHF 900 000). Hans und Anna Meier haben folgende Einkünfte und Ausgaben: 2014 CHF Hans Meier Einkommen aus anwaltlicher Tätigkeit (netto, exkl. AHV-Beiträge) Bezahlte AHV-Beiträge VR-Honorar Meier AG (Familien-AG; Nettolohn) Geschäftsvermögen

200 000 20 000 10 000 100 000

Anna Meier Einkommen Verkehrsverein (Nettolohn) Berufskosten Erbschaft von einem Onkel (Wohnsitz: Bern) Schenkung an Patenkind (Wohnsitz: Zürich)

50 000 8 000 200 000 10 000

Eigenmietwert Pauschalabzug Hypothek (31.12.) Hypothekarzinsen

20 000 20% 800 000 20 000

Wertschriften (31.12.) Wertschriftenertrag Kapitalgewinn aus Wertschriftenverkauf Vermögensverwaltungskosten

500 000 20 000 10 000 1 000


Lösungen

16

Grundlagen

Abzug für Versicherungsprämien und Sparzinsen (gemäss DBG) Ehegatten 3 500 je Kind 700 Abzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten (gemäss DBG) max. 13 400 Kinderabzug Bund 6 500 • Wer erhebt vom Ehepaar Meier Steuern? • Welche Steuergesetze sind für die Besteuerung von Hans und Anna Meier massgebend? • Erstellen Sie für das Ehepaar Meier die Steuererklärung für das Jahr 2014.


Grundlagen

17

Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:08:42

www.steuern.sg.ch

Steuererklärung

Kanton St. Gallen Register-Nr.

Formular 1

für natürliche Personen Staats-, Gemeinde und direkte Bundessteuer

1234567

Gemeinde

Bad Ragaz Herr und Frau Meier Hans Meier Anna Musterweg 1 7310 Bad Ragaz

Dauer bei nicht ganzjähriger Steuerpflicht:

Rückfragen an:

von

Name

Vorname

Telefon Privat

Telefon Geschäft

bis Stichtag der Personalien per Wegzug bzw. per Ende der Steuerpflicht.

E-Mail Vertragliche Vertretung im Veranlagungsverfahren wird nur angenommen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt.

Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2014 bzw. am Ende der Steuerpflicht Name, Vorname Geburtsdatum Zivilstand Konfession Beruf Erwerbsart

Ehemann / Einzelperson / Partner/Partnerin (Person 1)

Ehefrau / Partner/Partnerin (Person 2)

Meier Hans 18.05.1970 verheiratet reformiert

Meier Anna 20.06.1971 verheiratet reformiert

unselbständig *

selbständig

nicht erwerbstätig

unselbständig *

selbständig

nicht erwerbstätig

*Arbeitgeber

Kinder, für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache aufkommen Vorname, Name

Geburtsdatum

Myriam Meier

10.01.1999

Stefan Meier

Rückzahlungen

Allfällige Steuerrückzahlungen erfolgen auf das von Ihnen bezeichnete Konto. (Feld A) Wenn Feld A leer ist, in Feld B die notwendigen Angaben eintragen.

Nicht ausfüllen! A/V

ln Schule Sofern in beruflicher Ausbildung: Im Vorschul- oder Aus- Schule oder Lehrfirma alter bildung

Dauer bis

04.09.2001

Konto / Kontoänderung Bankname:

Vorgemerktes Auszahlungskonto

Staats- und Gemeindesteuer Einkommen/Satz Vermögen/Satz

IBAN-Nr.:

oder

Post-IBAN-Nr.:

Direkte Bundessteuer A/V Einkommen/Satz

Datum

Erledigung Visum Bemerkungen

Erledigungsvermerke Datenvorerfassung Datum Visum

Verrechnungssteuer Fr./Rp.

DA(04)1027/01.14/14'000

01.01

Visum


18

Grundlagen Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:08:42

Einkünfte im In- und Ausland

Einkünfte 2014 für die Dauer der Steuerpflicht

der Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kinder, ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder 1.

1.1 und 1.2 Lohnausweis

Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit

1.1 Aus Haupterwerbstätigkeit

Person 1

Lohnausweis

100

Person 2

Lohnausweis

102

Person 1

Lohnausweis

104

Person 2

Lohnausweis

106

1.3 Sitzungsgelder, VR-Honorare usw. Person 1

Bescheinigung

108

Sitzungsgelder, VR-Honorare usw. Person 2

Bescheinigung

110

Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Aufstellung

Nettolohn 1.2 Aus Nebenerwerbstätigkeit Arten

Aus Nebenerwerbstätigkeit 1.3 Entschädigung für Dienstleistungen jeder Art, z.B. aus Verwaltungsratsund Behördentätigkeit.

Arten

2. 2.1 Einkünfte aus Industrie-, Handels- und Gewerbebetrieben, aus Landwirtschaft sowie aus freien Berufen.

2.1 Aus Haupterwerbstätigkeit

Person 1

112

Person 2

114

2.2 Aus Kollektiv-, Kommandit- und einfachen Gesellschaften

3.

Person 1

120

Person 2

122

Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen

3.1 AHV/IV-Renten (zu 100%)

Person 1

126

Person 2 3.2 Bei mehreren Renten separate Aufstellung beilegen.

3.3 Taggelder aus Kranken-, Unfall-, Invalidenversicherung, soweit nicht im Lohnausweis enthalten.

128

Bescheinigung / Aufstellung

3.2 Renten/Pensionen Fr.

Person 1

steuerbar

%

130

Fr.

Person 2

steuerbar

%

132

3.3 Erwerbsausfallentschädigung

Person 1

134

Person 2 3.4 Arbeitslosen-Taggelder

136

Person 1

Bescheinigung

138

Person 2

Bescheinigung

140

3.5 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen 4. Einschliesslich Gewinne aus Lotterien, Zahlenlotto und Sport-Toto.

6.3 Übrige Einkünfte wie Provisionen, Trinkgelder, Mitarbeiterbeteiligungen, Urheberrechte, Lizenzen, Patente, usw. 6.4 Kapitalleistungen aus Vorsorge sind auf Seite 4 unten einzutragen.

8.1 Bruttolohn, Steuern vom Arbeitgeber direkt mit Ausgleichskasse abgerechnet.

DA(04)1027/01.14/14'000

4.

142

Einkünfte aus beweglichem Vermögen

4.1 aus Wertschriften und Guthaben

146

4.2 aus Beteiligungen an Gesellschaften ab 10 Prozent (Privatvermögen)

147

4.3 aus Beteiligungen an Gesellschaften ab 10 Prozent (Geschäftsvermögen)

149

5.

Ertrag aus Liegenschaften

712

6.

Weitere Einkünfte

Formular 7 Bescheinigung / Aufstellung

6.1 Unterhaltsbeiträge

für den/die Steuerpflichtige(n) für minderjährige Kinder

154

Aufstellung

6.2 Ertrag aus unverteilten Erbschaften 6.3 Übrige Einkünfte

156 158

Arten

162

6.4 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen

für

Jahre

7.

Total der Einkünfte

8.

Ergänzende Angaben (nicht im Total der Einkünfte zu berücksichtigen)

164 168

8.1 Bruttolohn, vereinfacht abgerechnet

Bescheinigung

290

8.2 Ergänzungsleistungen

291

8.3 Hilflosenentschädigungen

292

01.02


Grundlagen

19

Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:08:42

Abzüge 10.

12.1 – 12.3 Name/Adresse Empfänger/in:

Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

10.1

Person 1

Formular 4

438

10.2

Person 2

Formular 4

488

Formular 5

500

11.

Schuldzinsen

12.

Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen

12.1 Unterhaltsbeiträge an Geschiede oder Getrennte

200

12.2 Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder

202

12.3 Rentenleistungen

204

13.

Bei erstmaliger Zahlung Scheidungsurteil bzw. Trennungsvereinbarung beilegen.

Abzüge 2014 für die Dauer der Steuerpflicht

Vorsorgebeiträge

13.1 Säule 3a

Person 1

Bescheinigung

208

Säule 3a

Person 2

Bescheinigung

210

13.2 Säule 2 (BVG) inkl. Einkaufsbeiträge

Person 1

Bescheinigung

218

Säule 2 (BVG) inkl. Einkaufsbeiträge

Person 2

Bescheinigung

219

Formular 6

600

Formular 10

258

14.

Versicherungsprämien und Sparzinsen

15.

Weitere Abzüge

15.1 Kinderbetreuungsabzug bei Betreuung durch Drittperson 15.2 AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen, u.a.

Einkommensberechnung

15.2 Übrige Abzüge

Arten

222

16.

Zweiverdienerabzug

226

17.

Total der Abzüge

230

20.

Nettoeinkommen (Ziffer 7 abzüglich Ziffer 17)

234

21.

Abzüge vom Nettoeinkommen

21.1 Krankheits- und Unfallkosten

Formular 6

650

abzüglich Selbstbehalt 2% des Nettoeinkommens (Ziffer 20)

238

Abzug

 240

21.2 Behinderungsbedingte Kosten (ohne Selbstbehalt) 21.3 Freiwillige Zuwendungen

Formular 6

550

5 0 0

abzüglich Selbstbehalt Abzug maximal 20% des Nettoeinkommens (Ziffer 20) 21.4 Parteispenden 22.

235

Formular 5

242  244

Formular 5

Reineinkommen (Ziffer 20 abzüglich Ziffern 21.1 bis 21.4)

555 248

23. Sozialabzüge, Stichtag 31. Dezember 2014 bzw. Ende der Steuerpflicht 23.1 bis 23.3 Abzüge für Kinder, für deren Unterhalt Sie aufkommen (gemäss Seite 1).

23.1 Kinderabzug

für jedes noch nicht schulpflichtige Kind

Fr. 7'200

252

23.2 Kinderabzug

für jedes Kind in Schule oder Ausbildung

Fr. 10'200

254

23.3 Ausbildungskosten für Kinder in Schule oder Ausbildung

Formular 10

256

23.4 Abzug gilt nur für die direkte Bundessteuer.

23.4 Abzug für jede unterstützte Person

Bescheinigung

264

DA(04)1027/01.14/14'000

24.

ja

Anzahl

Steuerbares Einkommen gesamt (Ziffern 22 abzüglich Ziffern 23.1–23.3)

01.03

268


20

Grundlagen Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:08:42

Vermögen im In- und Ausland

Steuerwert am 31. Dezember 2014 bzw. am Ende der Steuerpflicht

der Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kinder, einschliesslich Nutzniessungsvermögen 30.

Bewegliches Vermögen

30.1 Wertschriften und Guthaben

Formular 2

30.2 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle 30.3 Lebens- und Rentenversicherungen Versicherungsgesellschaft

300 302

Bescheinigung Abschluss- Ablaufjahr jahr

Versicherungssumme 304 304

30.4 Motorfahrzeuge

Art Art

30.5 Anteile an unverteilten Erbschaften 30.6 Boote, Reitpferde, Sammlungen; ohne Hausrat und ohne persönliche Gebrauchsgegenstände.

32.2 Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar, Geräte usw.; ohne Buchwert der Geschäftsliegenschaften (diese sind unter Ziffer 31 zu deklarieren).

30.6 Übrige Vermögenswerte

304

Kaufpreis Kaufpreis

Erwerbsjahr Erwerbsjahr

306 306

Aufstellung

Arten

308 310

31.

Liegenschaften

32.

Betriebsvermögen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Formular 7

710 *

32.1 Geschäftskapital in Kollektiv-, Kommandit- und einfachen Gesellschaften

314

32.2 Aktiven gemäss Schlussbilanz per

316

Aufstellung

32.3 Vermögen im landwirtschaftlichen Betrieb

318

33.

Total der Vermögenswerte

322

34.

Schulden

34.1 Privatschulden

Formular 5

504

34.2 Geschäftsschulden

Formular 5

506

35.

Reinvermögen (Ziffer 33 abzüglich 34)

36.

Sozialabzüge

326

36.1 Abzug für alleinstehende Steuerpflichtige

Fr.

75'000

330

36.2 Abzug für gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten

Fr.

150'000

332

36.3 Abzug für jedes minderjährige Kind

Fr.

20'000

37.

Steuerbares Vermögen gesamt (Ziffer 35 abzüglich Ziffern 36.1 bis 36.3)

334 338

* Bewertungsdifferenz ausserkantonale Liegenschaften

Ergänzende Angaben 40.

Bescheinigung

40.2 aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule)

Bescheinigung

40.3 Übrige Kapitalleistungen aus Vorsorge

Bescheinigung

41.

Beilagen

Lohnausweis(e)

Kapitalleistungen aus Vorsorge

40.1 aus gebundener Vorsorge Säule 3a

Total Kapitalleistungen aus Vorsorge

950

Diese Steuererklärung mit allen Beilageformularen ist vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt.

Wertschriftenverzeichnis Bilanz per

Erfolgsrechnung

Ort und Datum

Bad Ragaz,

Formulare 4, 5, 6 usw. Bescheinigung(en) Aufstellung(en)

DA(04)1027/01.14/14'000

Unterschrift Person 1

Unterschrift Person 2 01.04


Grundlagen

21

Lösungen

1.

Das Handelsregisteramt des Kantons X stellt Fritz Meier für einen Handelsregisterauszug CHF 40 in Rechnung. Handelt es sich dabei um eine Kausalabgabe, eine Zwecksteuer oder um eine Gemengsteuer?

Seite 163

2.

Um welche Art von Leistung handelt es sich beim Feuerwehrdienst bzw. wenn dieser durch Geld ausgeglichen wird?

3.

Um welche Art von Abgaben handelt es sich bei • Strassenbeitrag für Grundeigentümer, bemessen nach der Grösse des Grundstücks (Strassenperimeter)? • Anschluss-Kosten für die Abwasserreinigungsanstalt? • Kehrichtabfuhrtaxen?

4.

Worum handelt es sich abgaberechtlich, wenn der Besitzer eines Restaurants für jeden von der Gemeinde vorgeschriebenen Parkplatz, den er nicht auf eigenem Grund und Boden bereitstellen kann, einen Pauschalbetrag bezahlen muss?

5.

Ist die Autobahnvignette ein Beitrag, eine Gebühr oder eine Steuer?

6.

Wie ist das Entgelt zu qualifizieren, welches die Stadt St. Gallen von den Autohaltern für nächtliches Dauerparkieren verlangt?

7.

Die Gemeinde Flims erhebt von den Gästen eine «Kurtaxe» zur Finanzierung der besonderen Aufwendungen, welche ihr durch den Kurbetrieb entstehen. Handelt es sich bei der Kurtaxe um eine Gebühr, eine Vorzugslast oder um eine Steuer?

8.

Die Stadt Z erhebt von den nicht auf dem Stadtgebiet wohnenden Beamten eine Abgabe von 2% vom Lohn.

Steuern als öffentliche Abgaben

• Worum handelt es sich bei dieser Abgabe? • Ist sie zulässig?

Seite 168


Lösungen

22

Grundlagen

Das schweizerische Steuersystem Seite 169

1.

Welches sind die Merkmale des schweizerischen Steuersystems?

2.

Welches sind die wichtigsten Steuern des Bundes und der Kantone und Gemeinden?

Einteilung der Steuern nach Steuerarten

Seite 170

1.

Sind die Grundstückgewinn- und die Handänderungssteuer Verkehrssteuern?

2.

Bestimmen Sie, ob es sich um direkte/indirekte, periodische/einmalige, Objekt-/Subjektsteuern handelt bei der • Einkommenssteuer • Verrechnungssteuer • Mehrwertsteuer

3.

Welche Steuern sind im Zusammenhang mit Liegenschaften geschuldet (Eigentum, Ertrag, Erwerb, Veräusserung)?

4.

Welche Steuern sind im Zusammenhang mit Wertschriften geschuldet (Eigentum, Ertrag, Erwerb, Veräusserung)?

Rechtsgrundlagen und Schranken der Besteuerung

Seite 171

1.

Nehmen Sie zur folgenden Aussage Stellung: «In der Bundesverfassung sind ausdrücklich diejenigen Steuern festgelegt, welche vom Bund und den Kantonen erhoben werden dürfen.»

2.

Der Regierungsrat des Kantons X hat auf dem Verordnungsweg eine «Schiffsteuer» eingeführt. Gestützt auf diese Verordnung wird vom Eigentümer eines Segelschiffes eine Steuer von CHF 1 000 erhoben. • Ist diese Steuererhebung rechtmässig?

3.

Nach einem kantonalen Gesetz werden Schiffe, die im Kanton ihren Heimathafen haben, besteuert. Ist es zulässig, dass Schiffshalter, die

ihren Wohnsitz ausserhalb des Kantons haben, doppelt so viel bezahlen müssen wie Kantonseinwohner?


Grundlagen 4.

23

Lösungen

Der Kanton B hat ein Gesetz über Strassenreinigungsbeiträge erlassen. Danach haben die Eigentümer der Grundstücke zur Deckung von etwa der Hälfte der Kosten der Strassenreinigung einen Beitrag von 0,20⁄00 des für die Gebäudeversicherung massgebenden Neuwertes zu bezahlen.

Seite 171

• Worum handelt es sich bei diesem Beitrag in abgaberechtlicher Hinsicht und ist der Beitrag zulässig? 5.

Max Silber hat CHF 1 000 000 seines Vermögens in Gold angelegt, welches bekanntlich keinen Ertrag abwirft. Max Silber muss trotzdem für dieses Gold Vermögenssteuern von CHF 6 000 p. a. bezahlen. Er erkundigt sich bei Ihnen, ob damit nicht der Grundsatz der in der Bundesverfassung festgelegten Eigentumsgarantie verletzt werde.

6.

Nennen Sie weitere verfassungsmässige Schranken der Besteuerung.

7.

Der Kanton S erfreut sich einer guten Finanzlage. Das Kantonsparlament beschliesst deshalb auf Antrag der Regierung, die Vermögenssteuer von natürlichen Personen aufzuheben. Ist dieser Beschluss rechtmässig?

Das Steuerrechtsverhältnis 1.

Die Stadt Chur verlangt von einem Grundstückbesitzer, der eine Liegenschaft im Verkehrswert von CHF 1 000 000 hält, eine Grundsteuer von CHF 1 000. • Erklären Sie den Begriff «Steuerrechtsverhältnis» anhand dieses Beispieles, und welches sind die einzelnen Elemente des Steuerrechtsverhältnisses? • In welcher Form muss die Erhebung von Steuern geregelt sein?

Seite 172



163

I. Teil: Grundlagen Einführungsbeispiel • Wer erhebt vom Ehepaar Meier Steuern? Der Bund (Einkommenssteuer); die Kantone SG (Hauptsteuerdomizil) und GR (Nebensteuerdomizil des Geschäftsortes) sowie die Gemeinde Bad Ragaz und die Stadt Chur und die entsprechenden Kirchgemeinden erheben die Einkommens- und Vermögenssteuer; die Kantone BE (letzter Wohnsitz des Onkels) und SG (Wohnsitz der Schenkerin der Vergabe an das Patenkind) sind ausserdem berechtigt, eine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zu erheben. • Welche Steuergesetze sind massgebend? DBG, StG-SG und StG-GR sowie das Gesetz über die Erbschaftsund Schenkungssteuer des Kantons Bern (ESchG) • Erstellen Sie die Steuererklärung 2014. Vgl. nachfolgend S. 164 ff.

Steuern als öffentliche Abgaben 1.

Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Rechnung des Handelsregisteramtes Die Rechnung des Handelsregisteramtes des Kantons X für einen Handelsregisterauszug über CHF 40 ist eine Gebühr.

2.

Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Feuerwehrdienst bzw. Abgeltung durch Geld Beim Feuerwehrdienst handelt es sich um eine Naturallast bzw., wenn dieser durch Geld ausgeglichen wird, um eine Ersatzabgabe.

3.

Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben • Strassenperimeter: Vorzugslast. • ARA-Anschluss-Kosten: i. d. R. Gebühr, kann auch als Vorzugslast ausgestaltet sein. • Kehrichtabfuhrtaxen: Gebühr.


164

Grundlagen Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:07:02

www.steuern.sg.ch

Steuererklärung

Kanton St. Gallen Register-Nr.

Formular 1

für natürliche Personen Staats-, Gemeinde und direkte Bundessteuer

1234567

Gemeinde

Bad Ragaz Herr und Frau Meier Hans Meier Anna Musterweg 1 7310 Bad Ragaz

Dauer bei nicht ganzjähriger Steuerpflicht:

Rückfragen an:

von

Name

Vorname

Telefon Privat

Telefon Geschäft

bis Stichtag der Personalien per Wegzug bzw. per Ende der Steuerpflicht.

E-Mail Vertragliche Vertretung im Veranlagungsverfahren wird nur angenommen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt.

Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2014 bzw. am Ende der Steuerpflicht Ehemann / Einzelperson / Partner/Partnerin (Person 1)

Name, Vorname Geburtsdatum Zivilstand Konfession Beruf Erwerbsart

Meier Hans 18.05.1970 verheiratet reformiert Anwalt

unselbständig *

*Arbeitgeber

x selbständig

Meier Anna 20.06.1971 verheiratet reformiert kaufm. Angestellte nicht erwerbstätig x unselbständig * selbständig

Geburtsdatum

Myriam Meier

10.01.1999

Stefan Meier

Rückzahlungen

Allfällige Steuerrückzahlungen erfolgen auf das von Ihnen bezeichnete Konto. (Feld A) Wenn Feld A leer ist, in Feld B die notwendigen Angaben eintragen.

Nicht ausfüllen! A/V

nicht erwerbstätig

Verkehrsverein Heidiland

Kinder, für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache aufkommen Vorname, Name

Ehefrau / Partner/Partnerin (Person 2)

ln Schule Sofern in beruflicher Ausbildung: Im Vorschul- oder Aus- Schule oder Lehrfirma alter bildung

Dauer bis

04.09.2001

Konto / Kontoänderung Bankname:

Vorgemerktes Auszahlungskonto

Staats- und Gemeindesteuer Einkommen/Satz Vermögen/Satz

IBAN-Nr.:

oder

Post-IBAN-Nr.:

Direkte Bundessteuer A/V Einkommen/Satz

Datum

Erledigung Visum Bemerkungen

Erledigungsvermerke Datenvorerfassung Datum Visum

Verrechnungssteuer Fr./Rp.

DA(04)1027/01.14/14'000

01.01

Visum


Grundlagen

165

Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:07:02

Einkünfte im In- und Ausland

Einkünfte 2014 für die Dauer der Steuerpflicht

der Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kinder, ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder 1.

1.1 und 1.2 Lohnausweis

Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit

1.1 Aus Haupterwerbstätigkeit

Person 1

Lohnausweis

100

Person 2

Lohnausweis

102

Person 1

Lohnausweis

104

Person 2

Lohnausweis

106

1.3 Sitzungsgelder, VR-Honorare usw. Person 1

Bescheinigung

108

Sitzungsgelder, VR-Honorare usw. Person 2

Bescheinigung

110

Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Aufstellung

Nettolohn 1.2 Aus Nebenerwerbstätigkeit

50'000

Arten

Aus Nebenerwerbstätigkeit 1.3 Entschädigung für Dienstleistungen jeder Art, z.B. aus Verwaltungsratsund Behördentätigkeit.

Arten

2. 2.1 Einkünfte aus Industrie-, Handels- und Gewerbebetrieben, aus Landwirtschaft sowie aus freien Berufen.

2.1 Aus Haupterwerbstätigkeit

Person 1

112

Person 2

114

Person 1

120

Person 2

122

Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen

3.1 AHV/IV-Renten (zu 100%)

Person 1

126

Person 2

3.3 Taggelder aus Kranken-, Unfall-, Invalidenversicherung, soweit nicht im Lohnausweis enthalten.

128

Bescheinigung / Aufstellung

3.2 Renten/Pensionen Fr.

Person 1

steuerbar

%

130

Fr.

Person 2

steuerbar

%

132

3.3 Erwerbsausfallentschädigung

Person 1

134

Person 2 3.4 Arbeitslosen-Taggelder

136

Person 1

Bescheinigung

138

Person 2

Bescheinigung

140

3.5 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen 4. Einschliesslich Gewinne aus Lotterien, Zahlenlotto und Sport-Toto.

6.3 Übrige Einkünfte wie Provisionen, Trinkgelder, Mitarbeiterbeteiligungen, Urheberrechte, Lizenzen, Patente, usw. 6.4 Kapitalleistungen aus Vorsorge sind auf Seite 4 unten einzutragen.

8.1 Bruttolohn, Steuern vom Arbeitgeber direkt mit Ausgleichskasse abgerechnet.

DA(04)1027/01.14/14'000

180'000

2.2 Aus Kollektiv-, Kommandit- und einfachen Gesellschaften

3.

3.2 Bei mehreren Renten separate Aufstellung beilegen.

10'000

4.

142

Einkünfte aus beweglichem Vermögen

4.1 aus Wertschriften und Guthaben

146

4.2 aus Beteiligungen an Gesellschaften ab 10 Prozent (Privatvermögen)

147

4.3 aus Beteiligungen an Gesellschaften ab 10 Prozent (Geschäftsvermögen)

149

5.

Ertrag aus Liegenschaften

712

6.

Weitere Einkünfte

Formular 7 Bescheinigung / Aufstellung

6.1 Unterhaltsbeiträge

für den/die Steuerpflichtige(n) für minderjährige Kinder

16'000

154

Aufstellung

6.2 Ertrag aus unverteilten Erbschaften 6.3 Übrige Einkünfte

19'000

156 158

Arten

162

6.4 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen

für

Jahre

7.

Total der Einkünfte

8.

Ergänzende Angaben (nicht im Total der Einkünfte zu berücksichtigen)

164 168

8.1 Bruttolohn, vereinfacht abgerechnet

Bescheinigung

290

8.2 Ergänzungsleistungen

291

8.3 Hilflosenentschädigungen

292

01.02

275'000


166

Grundlagen Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:07:02

Abzüge 10.

12.1 – 12.3 Name/Adresse Empfänger/in:

Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

10.1

Person 1

Formular 4

438

10.2

Person 2

Formular 4

488

Formular 5

500

11.

Schuldzinsen

12.

Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen

12.1 Unterhaltsbeiträge an Geschiede oder Getrennte

202

12.3 Rentenleistungen

204

Vorsorgebeiträge

13.1 Säule 3a

Person 1

Bescheinigung

208

Säule 3a

Person 2

Bescheinigung

210

13.2 Säule 2 (BVG) inkl. Einkaufsbeiträge

Person 1

Bescheinigung

218

Säule 2 (BVG) inkl. Einkaufsbeiträge

Person 2

Bescheinigung

219

Formular 6

600

Formular 10

258

14.

Versicherungsprämien und Sparzinsen

15.

Weitere Abzüge

15.1 Kinderbetreuungsabzug bei Betreuung durch Drittperson 15.2 AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen, u.a.

Einkommensberechnung

15.2 Übrige Abzüge

Arten

222

16.

Zweiverdienerabzug

226

17.

Total der Abzüge

230

20.

Nettoeinkommen (Ziffer 7 abzüglich Ziffer 17)

234

21.

Abzüge vom Nettoeinkommen

21.1 Krankheits- und Unfallkosten

Formular 6

4'574

Abzug 21.2 Behinderungsbedingte Kosten (ohne Selbstbehalt) 21.3 Freiwillige Zuwendungen

550

Abzug maximal 20% des Nettoeinkommens (Ziffer 20)

242  244

Formular 5

Reineinkommen (Ziffer 20 abzüglich Ziffern 21.1 bis 21.4)

555 248

228'700 13'000

23. Sozialabzüge, Stichtag 31. Dezember 2014 bzw. Ende der Steuerpflicht 23.1 bis 23.3 Abzüge für Kinder, für deren Unterhalt Sie aufkommen (gemäss Seite 1).

23.1 Kinderabzug

für jedes noch nicht schulpflichtige Kind

Fr. 7'200

252

23.2 Kinderabzug

für jedes Kind in Schule oder Ausbildung

Fr. 10'200

254

23.3 Ausbildungskosten für Kinder in Schule oder Ausbildung

Formular 10

256

23.4 Abzug gilt nur für die direkte Bundessteuer.

23.4 Abzug für jede unterstützte Person

Bescheinigung

264

DA(04)1027/01.14/14'000

24.

Steuerbares Einkommen gesamt (Ziffern 22 abzüglich Ziffern 23.1–23.3)

01.03

228'700

235

5 0 0

Anzahl

46'300

238

Formular 6

abzüglich Selbstbehalt

ja

13'400

 240

Formular 5

21.4 Parteispenden

4'900

650

abzüglich Selbstbehalt 2% des Nettoeinkommens (Ziffer 20)

22.

8'000

20'000

200

12.2 Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder 13.

Bei erstmaliger Zahlung Scheidungsurteil bzw. Trennungsvereinbarung beilegen.

Abzüge 2014 für die Dauer der Steuerpflicht

268

215'700


Grundlagen

167

Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:07:02

Vermögen im In- und Ausland

Steuerwert am 31. Dezember 2014 bzw. am Ende der Steuerpflicht

der Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kinder, einschliesslich Nutzniessungsvermögen 30.

Bewegliches Vermögen

30.1 Wertschriften und Guthaben

Formular 2

30.2 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle

300 302

30.3 Lebens- und Rentenversicherungen

500'000

Bescheinigung

Versicherungsgesellschaft

Abschluss- Ablaufjahr jahr

Versicherungssumme 304 304

30.4 Motorfahrzeuge

Art

30.5 Anteile an unverteilten Erbschaften 30.6 Boote, Reitpferde, Sammlungen; ohne Hausrat und ohne persönliche Gebrauchsgegenstände.

30.6 Übrige Vermögenswerte

304

Kaufpreis Kaufpreis

Art

Erwerbsjahr Erwerbsjahr

306 306

Aufstellung

Arten

310

31.

Liegenschaften

32.

Betriebsvermögen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Formular 7

32.2 Aktiven gemäss Schlussbilanz per

Aufstellung

31.12.2014

710

900'000 *

32.1 Geschäftskapital in Kollektiv-, Kommandit- und einfachen Gesellschaften 32.2 Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar, Geräte usw.; ohne Buchwert der Geschäftsliegenschaften (diese sind unter Ziffer 31 zu deklarieren).

308

314 316

100'000

32.3 Vermögen im landwirtschaftlichen Betrieb

318

33.

Total der Vermögenswerte

322

34.

Schulden

1'500'000 800'000

34.1 Privatschulden

Formular 5

504

34.2 Geschäftsschulden

Formular 5

506

35.

Reinvermögen (Ziffer 33 abzüglich 34)

36.

Sozialabzüge

326

36.1 Abzug für alleinstehende Steuerpflichtige

Fr.

75'000

330

36.2 Abzug für gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten

Fr.

150'000

332

36.3 Abzug für jedes minderjährige Kind

Fr.

20'000

334

37.

Steuerbares Vermögen gesamt (Ziffer 35 abzüglich Ziffern 36.1 bis 36.3)

338

* Bewertungsdifferenz ausserkantonale Liegenschaften

700'000

150'000 40'000

510'000

Ergänzende Angaben 40.

Bescheinigung

40.2 aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule)

Bescheinigung

40.3 Übrige Kapitalleistungen aus Vorsorge

Bescheinigung

41.

Beilagen

x 1 Lohnausweis(e) x Wertschriftenverzeichnis x Bilanz per 31.12.2014 x Erfolgsrechnung 2014 x 4 Formulare 4, 5, 6 usw. x Bescheinigung(en) Aufstellung(en)

DA(04)1027/01.14/14'000

Kapitalleistungen aus Vorsorge

40.1 aus gebundener Vorsorge Säule 3a

Total Kapitalleistungen aus Vorsorge

950

Diese Steuererklärung mit allen Beilageformularen ist vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt.

Ort und Datum

Bad Ragaz,

Unterschrift Person 1

Unterschrift Person 2 01.04


168 4.

Grundlagen Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Pauschalbetrag für vorgeschriebene Parkplätze Städte und Gemeinden schreiben den Liegenschaftsbesitzern in Zentren oft vor, dass diese eine gewisse Anzahl Parkplätze für die Benützer der Liegenschaften zur Verfügung zu stellen haben. Können Liegenschaftsbesitzer der Vorgabe nicht nachkommen, haben sie für jeden vorgeschriebenen, aber nicht zur Verfügung gestellten Parkplatz einen bestimmten Betrag zu bezahlen, weil damit die öffentlichen Parkplätze zusätzlich benützt werden. In abgaberechtlichem Sinne handelt es sich dabei um eine Ersatzabgabe.

5.

Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Autobahnvignette Die Autobahnvignette wird i. d. R. als Zwecksteuer bezeichnet. Steuercharakter hat sie, weil der volle Betrag bezahlt werden muss, auch wenn die Autobahn nur für eine kurze Strecke befahren wird.

6.

Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Entgelt für nächtliches Dauerparkieren Das Entgelt für nächtliches Dauerparkieren gilt als Gebühr.

7.

Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Kurtaxe Die Kurtaxe ist eine Gemeng- bzw. Kostenanlastungssteuer, welche Elemente einer Zwecksteuer aufweist. Um eine Steuer handelt es sich, weil auch jene Gäste die Kurtaxe entrichten müssen, die von den Angeboten des Kurvereins keinen Gebrauch machen. Die Kurtaxe darf vom Ferienort erhoben werden, im Gegensatz zu einer allgemeinen Einkommenssteuer, welche am Wohnort bzw. Hauptsteuerdomizil geschuldet ist. Vgl. BGE 90 Ia 86; ASA 33, 527; BGE 124 I 289.

8.

Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Lohnabzug für nicht auf dem Stadtgebiet wohnende Beamte Der Abzug, den eine Stadt vornimmt, wenn sie den Lohn ihrer nicht auf dem Stadtgebiet wohnenden Beamten um 2% reduziert, gilt als allgemeine Einkommenssteuer.


Grundlagen

169

Gemäss den Grundsätzen des interkantonalen Steuerrechts besitzt der Arbeitsort dazu keine Steuerhoheit, sodass der Abzug unzulässig ist. Vgl. BGE 92 Ia 361.

Das schweizerische Steuersystem 1.

Merkmale des schweizerischen Steuersystems Bund, Kantone und Gemeinden erheben zum Teil gleiche, zum Teil verschiedene Steuern.

2.

Wichtigste Steuern des Bundes und der Kantone und Gemeinden Vgl. Mäusli / Oertli, Das schweizerische Steuerrecht, I 2.

Einteilung der Steuern nach Steuerarten 1.

Qualifizierung Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer Grundstückgewinnsteuern sind spezielle Einkommenssteuern. Handänderungssteuern sind Rechtsverkehrssteuern.

2.

Qualifizierung als direkte/indirekte, periodische/einmalige, Objekt-/ Subjektsteuern • Einkommenssteuer Direkte, periodische Subjektsteuer • Verrechnungssteuer Direkte (Kriterium Steuerobjekt/Steuerberechnungsgrundlage) Objektsteuer. Zum Teil wird die Verrechnungssteuer auch als indirekte Steuer bezeichnet (Kriterium Steuersubjekt/Steuerträger). In der Regel ist die Verrechnungssteuer nicht periodisch. Zum Teil ist die Verrechnungssteuer auch periodisch, zum Beispiel bei Banken im Zusammenhang mit der Abrechnung von Schuldzinsen (quartalsweise Abrechnung). • Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte, periodische (aus der Sicht des mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmens) Objektsteuer.


170 3.

Grundlagen Steuern im Zusammenhang mit Liegenschaften • • • •

4.

Eigentum: Vermögenssteuer, Liegenschaftensteuer (Grundsteuer) Ertrag: Einkommenssteuer Erwerb: Handänderungssteuer Veräusserung: Grundstückgewinnsteuer bei Liegenschaften im Privatvermögen (z. T. auch bei Geschäftsvermögen); Einkommenssteuer bzw. Gewinnsteuer bei Liegenschaften im Geschäftsvermögen

Steuern im Zusammenhang mit Wertschriften • • • •

Eigentum: Vermögenssteuer Ertrag: Einkommenssteuer, Verrechnungssteuer Erwerb: Umsatzabgabe Veräusserung: Umsatzabgabe, steuerfreier Kapitalgewinn bei Wertschriften im Privatvermögen, steuerbares Einkommen bzw. steuerbarer Gewinn bei Wertschriften im Geschäftsvermögen

Rechtsgrundlagen und Schranken der Besteuerung 1.

Kompetenzabgrenzung Bund / Kantone im Bereich der Steuern Der Bund benötigt für die Erhebung von Steuern eine ausdrückliche Verfassungsgrundlage. Nach BV 3 können die Kantone aufgrund ihrer Souveränität Steuern erheben, die nicht durch die Bundesverfassung allein dem Bund vorbehalten sind (vgl. BV 134).

2.

Rechtsform für Steuern, Einführung einer Schiffsteuer auf dem Verordnungsweg Steuern, welche vom Steuerpflichtigen gegenleistungslos eine Leistung einverlangen, müssen in einem formellen, referendumsfähigen Gesetz verankert sein. Neue kantonale Steuern können nicht mittels Verordnungen des Regierungsrates eingeführt werden.


Grundlagen 3.

171

Verfassungsmässigkeit von Steuern, doppelt so hohe Schiffsteuer für Schiffshalter, die ihren Wohnsitz ausserhalb des Kantons haben, wie für Kantonseinwohner Falls es keine sachlichen Gründe gibt, verstösst eine solche Steuer gegen den Grundsatz von BV 8 der Rechtsgleichheit und des Willkürverbotes. Vgl. zur Aufgabe BGE 101 Ia 182.

4.

Qualifizierung und Verfassungsmässigkeit von Steuern, Strassenreinigungsbeiträge von Grundeigentümern Zwecksteuer, Verstoss gegen Rechtsgleichheit, da Strassen nicht nur von den Grundeigentümern verunreinigt werden (StR 1999, 214).

5.

Verfassungsmässigkeit von Steuern, Vermögenssteuer auf Edelmetallen ohne Ertrag Frage, ob eine solche Steuer gegen den Grundsatz der Eigentumsgarantie gemäss BV 26 verstösst. Die Eigentumsgarantie wird vom Bundesgericht im Bereich der Steuern als verfassungsmässige Schranke anerkannt, nicht hingegen, wenn freiwillig auf Ertrag verzichtet wird. In diesem Fall wird ein entsprechend höherer Ertrag in Zukunft unterstellt. Vgl. BGE 112 Ia 124; BGE 106 Ia 342 = ASA 51, 552; BGE 105 Ia 134; StE 1997 A 22 Nr. 2 (SZ); ASA 56, 439.

6.

Weitere verfassungsmässige Schranken der Besteuerung • Wirtschaftsfreiheit: BV 27 • Glaubens- und Gewissensfreiheit: BV 15 • Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: BV 127 Abs. 2 • Interkantonales Doppelbesteuerungsverbot: BV 127 Abs. 3 • Verbot von Steuerabkommen: BV 129

7.

Kompetenz der Kantone im Bereich der Steuern, Aufhebung der Vermögenssteuer • Nach BV 3 können die Kantone aufgrund ihrer Souveränität Steuern erheben, die nicht durch die Bundesverfassung allein dem Bund vorbehalten sind. Vgl. Aufgabe 1


172

Grundlagen • Die Kompetenz der Kantone wird auch durch das Steuerharmonisierungsgesetz eingeschränkt, indem die Kantone nach StHG 2 Abs. 1 lit. a verpflichtet sind, von den natürlichen Personen eine Vermögenssteuer zu erheben. Die Aufhebung der Vermögenssteuer würde gegen das Steuerharmonisierungsgesetz verstossen und wäre unzulässig. Es würde StHG 72 zur Anwendung gelangen.

Das Steuerrechtsverhältnis 1.

Begriff und Elemente des Steuerrechtsverhältnisses • Begriff: Als Steuerrechtsverhältnis gilt ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis zwischen einem Gemeinwesen als Steuerhoheitsträger und einer Person als Steuerpflichtiger, welches Voraussetzung ist, damit diese zu einer Steuerleistung herangezogen werden kann. • Elemente Steuerhoheit Steuersubjekt Steuerobjekt Steuerberechnungsgrundlage Steuermass

Stadt Chur Grundeigentümer Liegenschaft Verkehrswert der Liegenschaft 1 Promille

• Form für die Erhebung von Steuern Formelles Gesetz


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.