5., ßberarbeitete und aktualisierte Auflage, 201 Alle Rechte vorbehalten Š 2015 by Cosmos Verlag AG, 3074 Muri/Bern Umschlag: Atelier Otto Kunz, 3012 Bern Satz und Druck: Schlaefli & Maurer AG, 3661 Uetendor Einband: Schumacher AG, 3185 Schmitten ISBN 978-3-85621-234-6 www.cosmosverlag.ch www.cosmosbusiness.ch
5
Vorwort zur 5. Auflag «Das schweizerische Steuerrecht – ein Grundriss mit Beispielen» erschien erstmals im Jahr 2000 und im Jahr 2015 aktualisiert und überarbeitet bereits in der 8. Auflage. Das Werk hat sich nicht nur als praxisnahes und gut verständliches Nachschlagewerk für Praktiker bewährt, sondern auch als Lehrmittel für die Aus- und Weiterbildung im Steuerrecht. Es bietet eine Gesamtübersicht über das schweizerische Steuerrecht und erleichtert den Einstieg in komplexe steuerliche Fragestellungen. Das vorliegende Aufgabenbuch mit Lösungshinweisen ist erstmals im Jahr 2005 erschienen. Wir haben damit einem vielfach geäusserten Anliegen sowohl von Lehrkräften als auch von Studierenden entsprochen. Die nun vorliegende 5. Auflage wurde parallel zum Grundriss aktualisiert und auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis gebracht. Das Aufgabenbuch folgt im Aufbau dem Hauptwerk und stellt dadurch eine wertvolle Ergänzung für den Unterricht und für das Selbststudium dar. Die Fragen und einfachen Fallbeispiele decken das gesamte schweizerische Steuerrecht ab und eignen sich daher sehr gut für die Repetition und die Vertiefung oder als Prüfungsvorbereitung. Die Lösungshinweise sind bewusst knapp gehalten und als Hilfe für das Selbststudium gedacht. Sie ersetzen die vertiefende Besprechung der Aufgaben im Unterricht nicht. Um den Praxisbezug zu verstärken sind ausgewählte Formulare in die Aufgaben integriert. Die Aufgabensammlung wurde von Prof. Dr. Mathias Oertli über die Jahre aufgebaut und im Unterricht erprobt. Seit der 3. Auflage im Jahr 2010 zeichnet Prof. Dr. iur. Rolf Benz, Rechtsanwalt, nebenamtlicher Bundesrichter, Winterthur, als Co-Autor. Frau Cornelia Keller-Lang, Betriebsökonomin FH, dipl. Steuerexpertin, und Herrn José Muro, Betriebsökonom HWV, dipl. Steuerexperte, beide von der St. Galler Steuerexperten AG, danken wir für ihre wertvollen Hinweise. Danken möchten wir auch Herrn Reto M. Aeberli vom Cosmos Verlag für die wie immer sehr angenehme Begleitung. Gesetzesstand ist der 1. Juli 2015. St. Gallen/Winterthur, im August 2015
Mathias Oertli Rolf Benz
7
Inhaltsverzeichnis
Formularverzeichnis Abkürzungen I. Teil
Grundlagen Einführungsbeispiel Steuern als öffentliche Abgaben Das schweizerische Steuersystem Einteilung der Steuern nach Steuerarten Rechtsgrundlagen und Schranken der Besteuerung Das Steuerrechtsverhältnis Lösungen ab S. 163
9 11
15 21 22 22 22 23
II. Teil
Direkte Steuern auf Einkommen und Vermögen von natürlichen Personen sowie auf Gewinn und Kapital von juristischen Personen
A
Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen Steuerhoheit und subjektive Steuerpflich 25 Objekt der Einkommenssteuer 27 Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit 29 Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit 32 Ertrag aus beweglichem Vermögen 43 Ertrag aus unbeweglichem Vermögen 45 Einkommen aus Vorsorge 47 Übrige Einkünfte 48 Allgemeine Abzüge und weitere Sonderabzüge 49 Sozialabzüge 50 Steuerbemessung 50 Steuermass 52 Vermögenssteuer 53 Lösungen ab S. 173
B
Gewinn- und Kapitalsteuer juristischer Personen Überblick über die Besteuerung der juristischen Personen 59 Steuerhoheit und subjektive Steuerpflich 60 Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften 62
8
Inhaltsverzeichnis Kapitalsteuer der Kapitalgesellschaften Beteiligungs-, Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften Besteuerung von Vereinen, Stiftungen, Kollektiven Kapitalanlagen Erstellen eines Jahresabschlusses und einer Steuererklärung für juristische Personen Lösungen ab S. 223
69
C
Grundstückgewinnsteuer Lösungen ab S. 259
81
D
Quellensteuer Lösungen ab S. 263
83
E
Verfahrensrecht Allgemeines, Behörden, Veranlagungsverfahren Rechtsmittelverfahren Änderung rechtskräftiger Steuerveranlagungen Bezug und Sicherung der Steuer Lösungen ab S. 267
F
70 72 74
85 87 87 88
Steuerstrafrecht Lösungen ab S. 275
89
III. Teil
Verrechnungssteuer Lösungen ab S. 279
91
IV. Teil
Stempelabgaben Lösungen ab S. 293
107
V. Teil
Mehrwertsteuer Lösungen ab S. 303
117
VI. Teil
Erbschafts- und Schenkungssteuer Lösungen ab S. 325
135
VII. Teil
Interkantonales und internationales Steuerrecht Interkantonales Steuerrecht Internationales Steuerrecht Lösungen ab S. 328
141 148
9
Formularverzeichnis
Direkte Steuern Steuererklärung für natürliche Personen (Kanton St. Gallen) Lohnausweis Merkblatt Abschreibungen (Kanton St. Gallen) Steuererklärung für Kapitalgesellschaften (AG/GmbH), Genossenschaften und ausländische Personengemeinsamkeiten (Kanton St. Gallen)
Seite 17 31 36
77
Verrechnungssteuer Form. 102 Verrechnungssteuer auf Leistungen im Verhältnis zum Gesellschaftskapital und auf geldwerten Leistungen 97 Form. 103 Verrechnungssteuer auf dem Ertrag inländischer Aktien, Partizipations- und Genussscheine 98 Form. 105 Verrechnungssteuer auf geldwerten Leistungen 99 Form. 106 Gesuch um Meldung statt Entrichtung der Verrechnungssteuer für Dividenden auf Beteiligungen von mindestens 20 Prozent (Art. 26a VStV) 100 Form. 110 Verrechnungssteuer auf dem Ertrag von Gesellschaftsanteilen, Partizipations- und Genussscheinen inländischer GmbH 101 Form. 112 Verrechnungssteuer auf geldwerten Leistungen 102 Form. 21 Antrag auf Verrechnungssteuer-Abschlagsrückerstattungen 103 Form. 25 Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer 104 Form. 170 Kapitaleinlagen 106 Eidg. Stempelabgaben Form. 3 Abrechnung über die Emissionsabgabe auf Aktien, GmbH-Stammeinlagen und Partizipationsscheinen Form. 9 Abgabe auf Wertpapieren beim Umsatz
114 115
Mehrwertsteuer Abrechnungsformular Abrechnungsformular nach Saldosteuersätzen
132 133
10
Formularverzeichnis
Internationales Steuerrecht DA-1 Antrag auf pauschale Steueranrechnung und zusätzlichen Steuerrückbehalt USA DA-2 Ergänzungsblatt pauschale Steueranrechnung zum Wertschriftenverzeichnis 2014 R-D 1 Antrag auf Erstattung der deutschen Abzugssteuern von Kapitalerträgen nach dem deutschschweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 11. August 1971 – natürliche Personen R-D 2 Antrag auf Erstattung der deutschen Abzugssteuern von Kapitalerträgen nach dem deutschschweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 11. August 1971 – juristische Personen und Personengesellschaften
Seite 154 156
158
160
11
Abkürzungen
A abzgl. AG AHV AK ASA BGE BV BVG
BVV3
bzw. CHF D DBA DBG d. h. EA EK ER ESTV EU EU EUR evtl. exkl. ff. FL FusG
Österreich abzüglich Aktiengesellschaft Alters- und Hinterlassenenversicherung Aktienkapital Archiv für Schweiz. Abgaberecht Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts, zit. BGE 110 Ia 7 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. Dezember 1998 (SR 101) Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.40) Verordnung des Bundesrates vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (SR 831.461.3) beziehungsweise Schweizer Franken Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (SR 642.11) das heisst Emissionsabgabe Eigenkapital Erfolgsrechnung Eidgenössische Steuerverwaltung Einzelunternehmung Europäische Union Euro eventuell Exklusive und folgende Fürstentum Liechtenstein Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung vom 3. Oktober 2003 (SR 221.301)
12 GmbH i. d. R. inkl. i. S. v. i. V. m. KG KS KV-SG LA Ltd. MB MWST MWSTG MWSTV nom. OECD OECD-MA
OR p. a. p. m. p. M. Rz. SA SchKG sog. SR ST StB StE StHG
Abkürzungsverzeichnis Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Regel inklusive im Sinne von in Verbindung mit Kollektivgesellschaft Kreisschreiben Vefassung des Kantons St. Gallen (bzw. des entsprechenden Kantons) Lohnausweis Limited (angloamerikanische Gesellschaftsform) Merkblatt Mehrwertsteuer Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer vom 12. Juni 2009 (Mehrwertsteuergesetz; SR 641.20) Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 2009 (SR 641.201) nominal Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und Vermögens der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bundesgesetz über das Obligationenrecht vom 30. März 1911/18. Dezember 1936 (SR 220) pro Jahr (per annum) pro memoria pro Monat Randziffer Société anonyme (Aktiengesellschaft) Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1989 (SR 281.1) sogenannt Systematische Rechtssammlung des Bundes Der Schweizer Treuhänder St. Galler Steuerbuch Der Steuerentscheid Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 (SR 642.14)
Abkürzungsverzeichnis StG StG-ZH StR StV StV - SG TCHF u. a. USA USD usw. u. U. v. a. VSt VStG VStV z. B. ZBstA
ZBstG
ZGB zit. z. T. zzgl.
13
Bundesgesetz über die Stempelabgaben vom 27. Juni 1973 (SR 641.10) Steuergesetz des Kantons Zürich (bzw. des entsprechenden Kantons) Steuer-Revue Verordnung über die Stempelabgaben vom 3. Dezember 1974 (641.101) Verordnung zum Steuergesetz des Kantons St. Gallen (bzw. des entsprechenden Kantons) Tausend Schweizer Franken unter anderem Vereinigte Staaten von Amerika (amerikanischer) Dollar und so weiter unter Umständen vor allem Verrechnungssteuer Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer vom 13. Oktober 1965 (SR 642.21) Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer vom 19. Dezember 1966 (SR 642.211) zum Beispiel Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind, vom 26. Oktober 2004 (Zinsbesteuerungsabkommen; SR 0.641.926.81) Bundesgesetz zum Zinsbesteuerungsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft vom 17. Dezember 2004 (Zinsbesteuerungsgesetz; SR 641.91) Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (SR 210) zitiert zum Teil zuzüglich
15
Lösungen
Die erste Aufgabe will Sie mit dem Erstellen einer einfachen Steuererklärung für natürliche Personen sowie den damit verbundenen Fragen in die Steuerlandschaft Schweiz und deren Eigenheiten einführen.
Seite 163
I. Teil: Grundlagen Einführungsbeispiel
Hans Meier, Jurist, 45-jährig, ist mit Anna Meier, 44-jährig, verheiratet. Das Ehepaar Meier wohnt in Bad Ragaz. Es hat zwei Kinder: Myriam, 16 Jahre, und Stefan, 14 Jahre. Hans Meier hat 1997 eine Anwaltskanzlei eröffnet und ist seither selbständig als Anwalt in Chur tätig. Anna Meier hat eine kaufmännische Ausbildung absolviert und ist teilzeitlich beim Verkehrsverein Heidiland tätig. Das Ehepaar Meier wohnt in einer Eigentumswohnung in Bad Ragaz (Steuerwert CHF 900 000). Hans und Anna Meier haben folgende Einkünfte und Ausgaben: 2014 CHF Hans Meier Einkommen aus anwaltlicher Tätigkeit (netto, exkl. AHV-Beiträge) Bezahlte AHV-Beiträge VR-Honorar Meier AG (Familien-AG; Nettolohn) Geschäftsvermögen
200 000 20 000 10 000 100 000
Anna Meier Einkommen Verkehrsverein (Nettolohn) Berufskosten Erbschaft von einem Onkel (Wohnsitz: Bern) Schenkung an Patenkind (Wohnsitz: Zürich)
50 000 8 000 200 000 10 000
Eigenmietwert Pauschalabzug Hypothek (31.12.) Hypothekarzinsen
20 000 20% 800 000 20 000
Wertschriften (31.12.) Wertschriftenertrag Kapitalgewinn aus Wertschriftenverkauf Vermögensverwaltungskosten
500 000 20 000 10 000 1 000
Lösungen
16
Grundlagen
Abzug für Versicherungsprämien und Sparzinsen (gemäss DBG) Ehegatten 3 500 je Kind 700 Abzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten (gemäss DBG) max. 13 400 Kinderabzug Bund 6 500 • Wer erhebt vom Ehepaar Meier Steuern? • Welche Steuergesetze sind für die Besteuerung von Hans und Anna Meier massgebend? • Erstellen Sie für das Ehepaar Meier die Steuererklärung für das Jahr 2014.
Grundlagen
17
Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:08:42
www.steuern.sg.ch
Steuererklärung
Kanton St. Gallen Register-Nr.
Formular 1
für natürliche Personen Staats-, Gemeinde und direkte Bundessteuer
1234567
Gemeinde
Bad Ragaz Herr und Frau Meier Hans Meier Anna Musterweg 1 7310 Bad Ragaz
Dauer bei nicht ganzjähriger Steuerpflicht:
Rückfragen an:
von
Name
Vorname
Telefon Privat
Telefon Geschäft
bis Stichtag der Personalien per Wegzug bzw. per Ende der Steuerpflicht.
E-Mail Vertragliche Vertretung im Veranlagungsverfahren wird nur angenommen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt.
Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2014 bzw. am Ende der Steuerpflicht Name, Vorname Geburtsdatum Zivilstand Konfession Beruf Erwerbsart
Ehemann / Einzelperson / Partner/Partnerin (Person 1)
Ehefrau / Partner/Partnerin (Person 2)
Meier Hans 18.05.1970 verheiratet reformiert
Meier Anna 20.06.1971 verheiratet reformiert
unselbständig *
selbständig
nicht erwerbstätig
unselbständig *
selbständig
nicht erwerbstätig
*Arbeitgeber
Kinder, für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache aufkommen Vorname, Name
Geburtsdatum
Myriam Meier
10.01.1999
Stefan Meier
Rückzahlungen
Allfällige Steuerrückzahlungen erfolgen auf das von Ihnen bezeichnete Konto. (Feld A) Wenn Feld A leer ist, in Feld B die notwendigen Angaben eintragen.
Nicht ausfüllen! A/V
ln Schule Sofern in beruflicher Ausbildung: Im Vorschul- oder Aus- Schule oder Lehrfirma alter bildung
Dauer bis
04.09.2001
Konto / Kontoänderung Bankname:
Vorgemerktes Auszahlungskonto
Staats- und Gemeindesteuer Einkommen/Satz Vermögen/Satz
IBAN-Nr.:
oder
Post-IBAN-Nr.:
Direkte Bundessteuer A/V Einkommen/Satz
Datum
Erledigung Visum Bemerkungen
Erledigungsvermerke Datenvorerfassung Datum Visum
Verrechnungssteuer Fr./Rp.
DA(04)1027/01.14/14'000
01.01
Visum
18
Grundlagen Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:08:42
Einkünfte im In- und Ausland
Einkünfte 2014 für die Dauer der Steuerpflicht
der Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kinder, ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder 1.
1.1 und 1.2 Lohnausweis
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
1.1 Aus Haupterwerbstätigkeit
Person 1
Lohnausweis
100
Person 2
Lohnausweis
102
Person 1
Lohnausweis
104
Person 2
Lohnausweis
106
1.3 Sitzungsgelder, VR-Honorare usw. Person 1
Bescheinigung
108
Sitzungsgelder, VR-Honorare usw. Person 2
Bescheinigung
110
Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit
Aufstellung
Nettolohn 1.2 Aus Nebenerwerbstätigkeit Arten
Aus Nebenerwerbstätigkeit 1.3 Entschädigung für Dienstleistungen jeder Art, z.B. aus Verwaltungsratsund Behördentätigkeit.
Arten
2. 2.1 Einkünfte aus Industrie-, Handels- und Gewerbebetrieben, aus Landwirtschaft sowie aus freien Berufen.
2.1 Aus Haupterwerbstätigkeit
Person 1
112
Person 2
114
2.2 Aus Kollektiv-, Kommandit- und einfachen Gesellschaften
3.
Person 1
120
Person 2
122
Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen
3.1 AHV/IV-Renten (zu 100%)
Person 1
126
Person 2 3.2 Bei mehreren Renten separate Aufstellung beilegen.
3.3 Taggelder aus Kranken-, Unfall-, Invalidenversicherung, soweit nicht im Lohnausweis enthalten.
128
Bescheinigung / Aufstellung
3.2 Renten/Pensionen Fr.
Person 1
steuerbar
%
130
Fr.
Person 2
steuerbar
%
132
3.3 Erwerbsausfallentschädigung
Person 1
134
Person 2 3.4 Arbeitslosen-Taggelder
136
Person 1
Bescheinigung
138
Person 2
Bescheinigung
140
3.5 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen 4. Einschliesslich Gewinne aus Lotterien, Zahlenlotto und Sport-Toto.
6.3 Übrige Einkünfte wie Provisionen, Trinkgelder, Mitarbeiterbeteiligungen, Urheberrechte, Lizenzen, Patente, usw. 6.4 Kapitalleistungen aus Vorsorge sind auf Seite 4 unten einzutragen.
8.1 Bruttolohn, Steuern vom Arbeitgeber direkt mit Ausgleichskasse abgerechnet.
DA(04)1027/01.14/14'000
4.
142
Einkünfte aus beweglichem Vermögen
4.1 aus Wertschriften und Guthaben
146
4.2 aus Beteiligungen an Gesellschaften ab 10 Prozent (Privatvermögen)
147
4.3 aus Beteiligungen an Gesellschaften ab 10 Prozent (Geschäftsvermögen)
149
5.
Ertrag aus Liegenschaften
712
6.
Weitere Einkünfte
Formular 7 Bescheinigung / Aufstellung
6.1 Unterhaltsbeiträge
für den/die Steuerpflichtige(n) für minderjährige Kinder
154
Aufstellung
6.2 Ertrag aus unverteilten Erbschaften 6.3 Übrige Einkünfte
156 158
Arten
162
6.4 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen
für
Jahre
7.
Total der Einkünfte
8.
Ergänzende Angaben (nicht im Total der Einkünfte zu berücksichtigen)
164 168
8.1 Bruttolohn, vereinfacht abgerechnet
Bescheinigung
290
8.2 Ergänzungsleistungen
291
8.3 Hilflosenentschädigungen
292
01.02
Grundlagen
19
Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:08:42
Abzüge 10.
12.1 – 12.3 Name/Adresse Empfänger/in:
Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
10.1
Person 1
Formular 4
438
10.2
Person 2
Formular 4
488
Formular 5
500
11.
Schuldzinsen
12.
Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen
12.1 Unterhaltsbeiträge an Geschiede oder Getrennte
200
12.2 Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder
202
12.3 Rentenleistungen
204
13.
Bei erstmaliger Zahlung Scheidungsurteil bzw. Trennungsvereinbarung beilegen.
Abzüge 2014 für die Dauer der Steuerpflicht
Vorsorgebeiträge
13.1 Säule 3a
Person 1
Bescheinigung
208
Säule 3a
Person 2
Bescheinigung
210
13.2 Säule 2 (BVG) inkl. Einkaufsbeiträge
Person 1
Bescheinigung
218
Säule 2 (BVG) inkl. Einkaufsbeiträge
Person 2
Bescheinigung
219
Formular 6
600
Formular 10
258
14.
Versicherungsprämien und Sparzinsen
15.
Weitere Abzüge
15.1 Kinderbetreuungsabzug bei Betreuung durch Drittperson 15.2 AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen, u.a.
Einkommensberechnung
15.2 Übrige Abzüge
Arten
222
16.
Zweiverdienerabzug
226
17.
Total der Abzüge
230
20.
Nettoeinkommen (Ziffer 7 abzüglich Ziffer 17)
234
21.
Abzüge vom Nettoeinkommen
21.1 Krankheits- und Unfallkosten
Formular 6
650
abzüglich Selbstbehalt 2% des Nettoeinkommens (Ziffer 20)
238
Abzug
240
21.2 Behinderungsbedingte Kosten (ohne Selbstbehalt) 21.3 Freiwillige Zuwendungen
Formular 6
550
5 0 0
abzüglich Selbstbehalt Abzug maximal 20% des Nettoeinkommens (Ziffer 20) 21.4 Parteispenden 22.
235
Formular 5
242 244
Formular 5
Reineinkommen (Ziffer 20 abzüglich Ziffern 21.1 bis 21.4)
555 248
23. Sozialabzüge, Stichtag 31. Dezember 2014 bzw. Ende der Steuerpflicht 23.1 bis 23.3 Abzüge für Kinder, für deren Unterhalt Sie aufkommen (gemäss Seite 1).
23.1 Kinderabzug
für jedes noch nicht schulpflichtige Kind
Fr. 7'200
252
23.2 Kinderabzug
für jedes Kind in Schule oder Ausbildung
Fr. 10'200
254
23.3 Ausbildungskosten für Kinder in Schule oder Ausbildung
Formular 10
256
23.4 Abzug gilt nur für die direkte Bundessteuer.
23.4 Abzug für jede unterstützte Person
Bescheinigung
264
DA(04)1027/01.14/14'000
24.
ja
Anzahl
Steuerbares Einkommen gesamt (Ziffern 22 abzüglich Ziffern 23.1–23.3)
01.03
268
20
Grundlagen Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:08:42
Vermögen im In- und Ausland
Steuerwert am 31. Dezember 2014 bzw. am Ende der Steuerpflicht
der Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kinder, einschliesslich Nutzniessungsvermögen 30.
Bewegliches Vermögen
30.1 Wertschriften und Guthaben
Formular 2
30.2 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle 30.3 Lebens- und Rentenversicherungen Versicherungsgesellschaft
300 302
Bescheinigung Abschluss- Ablaufjahr jahr
Versicherungssumme 304 304
30.4 Motorfahrzeuge
Art Art
30.5 Anteile an unverteilten Erbschaften 30.6 Boote, Reitpferde, Sammlungen; ohne Hausrat und ohne persönliche Gebrauchsgegenstände.
32.2 Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar, Geräte usw.; ohne Buchwert der Geschäftsliegenschaften (diese sind unter Ziffer 31 zu deklarieren).
30.6 Übrige Vermögenswerte
304
Kaufpreis Kaufpreis
Erwerbsjahr Erwerbsjahr
306 306
Aufstellung
Arten
308 310
31.
Liegenschaften
32.
Betriebsvermögen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
Formular 7
710 *
32.1 Geschäftskapital in Kollektiv-, Kommandit- und einfachen Gesellschaften
314
32.2 Aktiven gemäss Schlussbilanz per
316
Aufstellung
32.3 Vermögen im landwirtschaftlichen Betrieb
318
33.
Total der Vermögenswerte
322
34.
Schulden
34.1 Privatschulden
Formular 5
504
34.2 Geschäftsschulden
Formular 5
506
35.
Reinvermögen (Ziffer 33 abzüglich 34)
36.
Sozialabzüge
326
36.1 Abzug für alleinstehende Steuerpflichtige
Fr.
75'000
330
36.2 Abzug für gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten
Fr.
150'000
332
36.3 Abzug für jedes minderjährige Kind
Fr.
20'000
37.
Steuerbares Vermögen gesamt (Ziffer 35 abzüglich Ziffern 36.1 bis 36.3)
334 338
* Bewertungsdifferenz ausserkantonale Liegenschaften
Ergänzende Angaben 40.
Bescheinigung
40.2 aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule)
Bescheinigung
40.3 Übrige Kapitalleistungen aus Vorsorge
Bescheinigung
41.
Beilagen
Lohnausweis(e)
Kapitalleistungen aus Vorsorge
40.1 aus gebundener Vorsorge Säule 3a
Total Kapitalleistungen aus Vorsorge
950
Diese Steuererklärung mit allen Beilageformularen ist vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt.
Wertschriftenverzeichnis Bilanz per
Erfolgsrechnung
Ort und Datum
Bad Ragaz,
Formulare 4, 5, 6 usw. Bescheinigung(en) Aufstellung(en)
DA(04)1027/01.14/14'000
Unterschrift Person 1
Unterschrift Person 2 01.04
Grundlagen
21
Lösungen
1.
Das Handelsregisteramt des Kantons X stellt Fritz Meier für einen Handelsregisterauszug CHF 40 in Rechnung. Handelt es sich dabei um eine Kausalabgabe, eine Zwecksteuer oder um eine Gemengsteuer?
Seite 163
2.
Um welche Art von Leistung handelt es sich beim Feuerwehrdienst bzw. wenn dieser durch Geld ausgeglichen wird?
3.
Um welche Art von Abgaben handelt es sich bei • Strassenbeitrag für Grundeigentümer, bemessen nach der Grösse des Grundstücks (Strassenperimeter)? • Anschluss-Kosten für die Abwasserreinigungsanstalt? • Kehrichtabfuhrtaxen?
4.
Worum handelt es sich abgaberechtlich, wenn der Besitzer eines Restaurants für jeden von der Gemeinde vorgeschriebenen Parkplatz, den er nicht auf eigenem Grund und Boden bereitstellen kann, einen Pauschalbetrag bezahlen muss?
5.
Ist die Autobahnvignette ein Beitrag, eine Gebühr oder eine Steuer?
6.
Wie ist das Entgelt zu qualifizieren, welches die Stadt St. Gallen von den Autohaltern für nächtliches Dauerparkieren verlangt?
7.
Die Gemeinde Flims erhebt von den Gästen eine «Kurtaxe» zur Finanzierung der besonderen Aufwendungen, welche ihr durch den Kurbetrieb entstehen. Handelt es sich bei der Kurtaxe um eine Gebühr, eine Vorzugslast oder um eine Steuer?
8.
Die Stadt Z erhebt von den nicht auf dem Stadtgebiet wohnenden Beamten eine Abgabe von 2% vom Lohn.
Steuern als öffentliche Abgaben
• Worum handelt es sich bei dieser Abgabe? • Ist sie zulässig?
Seite 168
Lösungen
22
Grundlagen
Das schweizerische Steuersystem Seite 169
1.
Welches sind die Merkmale des schweizerischen Steuersystems?
2.
Welches sind die wichtigsten Steuern des Bundes und der Kantone und Gemeinden?
Einteilung der Steuern nach Steuerarten
Seite 170
1.
Sind die Grundstückgewinn- und die Handänderungssteuer Verkehrssteuern?
2.
Bestimmen Sie, ob es sich um direkte/indirekte, periodische/einmalige, Objekt-/Subjektsteuern handelt bei der • Einkommenssteuer • Verrechnungssteuer • Mehrwertsteuer
3.
Welche Steuern sind im Zusammenhang mit Liegenschaften geschuldet (Eigentum, Ertrag, Erwerb, Veräusserung)?
4.
Welche Steuern sind im Zusammenhang mit Wertschriften geschuldet (Eigentum, Ertrag, Erwerb, Veräusserung)?
Rechtsgrundlagen und Schranken der Besteuerung
Seite 171
1.
Nehmen Sie zur folgenden Aussage Stellung: «In der Bundesverfassung sind ausdrücklich diejenigen Steuern festgelegt, welche vom Bund und den Kantonen erhoben werden dürfen.»
2.
Der Regierungsrat des Kantons X hat auf dem Verordnungsweg eine «Schiffsteuer» eingeführt. Gestützt auf diese Verordnung wird vom Eigentümer eines Segelschiffes eine Steuer von CHF 1 000 erhoben. • Ist diese Steuererhebung rechtmässig?
3.
Nach einem kantonalen Gesetz werden Schiffe, die im Kanton ihren Heimathafen haben, besteuert. Ist es zulässig, dass Schiffshalter, die
ihren Wohnsitz ausserhalb des Kantons haben, doppelt so viel bezahlen müssen wie Kantonseinwohner?
Grundlagen 4.
23
Lösungen
Der Kanton B hat ein Gesetz über Strassenreinigungsbeiträge erlassen. Danach haben die Eigentümer der Grundstücke zur Deckung von etwa der Hälfte der Kosten der Strassenreinigung einen Beitrag von 0,20⁄00 des für die Gebäudeversicherung massgebenden Neuwertes zu bezahlen.
Seite 171
• Worum handelt es sich bei diesem Beitrag in abgaberechtlicher Hinsicht und ist der Beitrag zulässig? 5.
Max Silber hat CHF 1 000 000 seines Vermögens in Gold angelegt, welches bekanntlich keinen Ertrag abwirft. Max Silber muss trotzdem für dieses Gold Vermögenssteuern von CHF 6 000 p. a. bezahlen. Er erkundigt sich bei Ihnen, ob damit nicht der Grundsatz der in der Bundesverfassung festgelegten Eigentumsgarantie verletzt werde.
6.
Nennen Sie weitere verfassungsmässige Schranken der Besteuerung.
7.
Der Kanton S erfreut sich einer guten Finanzlage. Das Kantonsparlament beschliesst deshalb auf Antrag der Regierung, die Vermögenssteuer von natürlichen Personen aufzuheben. Ist dieser Beschluss rechtmässig?
Das Steuerrechtsverhältnis 1.
Die Stadt Chur verlangt von einem Grundstückbesitzer, der eine Liegenschaft im Verkehrswert von CHF 1 000 000 hält, eine Grundsteuer von CHF 1 000. • Erklären Sie den Begriff «Steuerrechtsverhältnis» anhand dieses Beispieles, und welches sind die einzelnen Elemente des Steuerrechtsverhältnisses? • In welcher Form muss die Erhebung von Steuern geregelt sein?
Seite 172
163
I. Teil: Grundlagen Einführungsbeispiel • Wer erhebt vom Ehepaar Meier Steuern? Der Bund (Einkommenssteuer); die Kantone SG (Hauptsteuerdomizil) und GR (Nebensteuerdomizil des Geschäftsortes) sowie die Gemeinde Bad Ragaz und die Stadt Chur und die entsprechenden Kirchgemeinden erheben die Einkommens- und Vermögenssteuer; die Kantone BE (letzter Wohnsitz des Onkels) und SG (Wohnsitz der Schenkerin der Vergabe an das Patenkind) sind ausserdem berechtigt, eine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zu erheben. • Welche Steuergesetze sind massgebend? DBG, StG-SG und StG-GR sowie das Gesetz über die Erbschaftsund Schenkungssteuer des Kantons Bern (ESchG) • Erstellen Sie die Steuererklärung 2014. Vgl. nachfolgend S. 164 ff.
Steuern als öffentliche Abgaben 1.
Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Rechnung des Handelsregisteramtes Die Rechnung des Handelsregisteramtes des Kantons X für einen Handelsregisterauszug über CHF 40 ist eine Gebühr.
2.
Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Feuerwehrdienst bzw. Abgeltung durch Geld Beim Feuerwehrdienst handelt es sich um eine Naturallast bzw., wenn dieser durch Geld ausgeglichen wird, um eine Ersatzabgabe.
3.
Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben • Strassenperimeter: Vorzugslast. • ARA-Anschluss-Kosten: i. d. R. Gebühr, kann auch als Vorzugslast ausgestaltet sein. • Kehrichtabfuhrtaxen: Gebühr.
164
Grundlagen Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:07:02
www.steuern.sg.ch
Steuererklärung
Kanton St. Gallen Register-Nr.
Formular 1
für natürliche Personen Staats-, Gemeinde und direkte Bundessteuer
1234567
Gemeinde
Bad Ragaz Herr und Frau Meier Hans Meier Anna Musterweg 1 7310 Bad Ragaz
Dauer bei nicht ganzjähriger Steuerpflicht:
Rückfragen an:
von
Name
Vorname
Telefon Privat
Telefon Geschäft
bis Stichtag der Personalien per Wegzug bzw. per Ende der Steuerpflicht.
E-Mail Vertragliche Vertretung im Veranlagungsverfahren wird nur angenommen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt.
Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2014 bzw. am Ende der Steuerpflicht Ehemann / Einzelperson / Partner/Partnerin (Person 1)
Name, Vorname Geburtsdatum Zivilstand Konfession Beruf Erwerbsart
Meier Hans 18.05.1970 verheiratet reformiert Anwalt
unselbständig *
*Arbeitgeber
x selbständig
Meier Anna 20.06.1971 verheiratet reformiert kaufm. Angestellte nicht erwerbstätig x unselbständig * selbständig
Geburtsdatum
Myriam Meier
10.01.1999
Stefan Meier
Rückzahlungen
Allfällige Steuerrückzahlungen erfolgen auf das von Ihnen bezeichnete Konto. (Feld A) Wenn Feld A leer ist, in Feld B die notwendigen Angaben eintragen.
Nicht ausfüllen! A/V
nicht erwerbstätig
Verkehrsverein Heidiland
Kinder, für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache aufkommen Vorname, Name
Ehefrau / Partner/Partnerin (Person 2)
ln Schule Sofern in beruflicher Ausbildung: Im Vorschul- oder Aus- Schule oder Lehrfirma alter bildung
Dauer bis
04.09.2001
Konto / Kontoänderung Bankname:
Vorgemerktes Auszahlungskonto
Staats- und Gemeindesteuer Einkommen/Satz Vermögen/Satz
IBAN-Nr.:
oder
Post-IBAN-Nr.:
Direkte Bundessteuer A/V Einkommen/Satz
Datum
Erledigung Visum Bemerkungen
Erledigungsvermerke Datenvorerfassung Datum Visum
Verrechnungssteuer Fr./Rp.
DA(04)1027/01.14/14'000
01.01
Visum
Grundlagen
165
Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:07:02
Einkünfte im In- und Ausland
Einkünfte 2014 für die Dauer der Steuerpflicht
der Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kinder, ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder 1.
1.1 und 1.2 Lohnausweis
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
1.1 Aus Haupterwerbstätigkeit
Person 1
Lohnausweis
100
Person 2
Lohnausweis
102
Person 1
Lohnausweis
104
Person 2
Lohnausweis
106
1.3 Sitzungsgelder, VR-Honorare usw. Person 1
Bescheinigung
108
Sitzungsgelder, VR-Honorare usw. Person 2
Bescheinigung
110
Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit
Aufstellung
Nettolohn 1.2 Aus Nebenerwerbstätigkeit
50'000
Arten
Aus Nebenerwerbstätigkeit 1.3 Entschädigung für Dienstleistungen jeder Art, z.B. aus Verwaltungsratsund Behördentätigkeit.
Arten
2. 2.1 Einkünfte aus Industrie-, Handels- und Gewerbebetrieben, aus Landwirtschaft sowie aus freien Berufen.
2.1 Aus Haupterwerbstätigkeit
Person 1
112
Person 2
114
Person 1
120
Person 2
122
Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen
3.1 AHV/IV-Renten (zu 100%)
Person 1
126
Person 2
3.3 Taggelder aus Kranken-, Unfall-, Invalidenversicherung, soweit nicht im Lohnausweis enthalten.
128
Bescheinigung / Aufstellung
3.2 Renten/Pensionen Fr.
Person 1
steuerbar
%
130
Fr.
Person 2
steuerbar
%
132
3.3 Erwerbsausfallentschädigung
Person 1
134
Person 2 3.4 Arbeitslosen-Taggelder
136
Person 1
Bescheinigung
138
Person 2
Bescheinigung
140
3.5 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen 4. Einschliesslich Gewinne aus Lotterien, Zahlenlotto und Sport-Toto.
6.3 Übrige Einkünfte wie Provisionen, Trinkgelder, Mitarbeiterbeteiligungen, Urheberrechte, Lizenzen, Patente, usw. 6.4 Kapitalleistungen aus Vorsorge sind auf Seite 4 unten einzutragen.
8.1 Bruttolohn, Steuern vom Arbeitgeber direkt mit Ausgleichskasse abgerechnet.
DA(04)1027/01.14/14'000
180'000
2.2 Aus Kollektiv-, Kommandit- und einfachen Gesellschaften
3.
3.2 Bei mehreren Renten separate Aufstellung beilegen.
10'000
4.
142
Einkünfte aus beweglichem Vermögen
4.1 aus Wertschriften und Guthaben
146
4.2 aus Beteiligungen an Gesellschaften ab 10 Prozent (Privatvermögen)
147
4.3 aus Beteiligungen an Gesellschaften ab 10 Prozent (Geschäftsvermögen)
149
5.
Ertrag aus Liegenschaften
712
6.
Weitere Einkünfte
Formular 7 Bescheinigung / Aufstellung
6.1 Unterhaltsbeiträge
für den/die Steuerpflichtige(n) für minderjährige Kinder
16'000
154
Aufstellung
6.2 Ertrag aus unverteilten Erbschaften 6.3 Übrige Einkünfte
19'000
156 158
Arten
162
6.4 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen
für
Jahre
7.
Total der Einkünfte
8.
Ergänzende Angaben (nicht im Total der Einkünfte zu berücksichtigen)
164 168
8.1 Bruttolohn, vereinfacht abgerechnet
Bescheinigung
290
8.2 Ergänzungsleistungen
291
8.3 Hilflosenentschädigungen
292
01.02
275'000
166
Grundlagen Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:07:02
Abzüge 10.
12.1 – 12.3 Name/Adresse Empfänger/in:
Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
10.1
Person 1
Formular 4
438
10.2
Person 2
Formular 4
488
Formular 5
500
11.
Schuldzinsen
12.
Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen
12.1 Unterhaltsbeiträge an Geschiede oder Getrennte
202
12.3 Rentenleistungen
204
Vorsorgebeiträge
13.1 Säule 3a
Person 1
Bescheinigung
208
Säule 3a
Person 2
Bescheinigung
210
13.2 Säule 2 (BVG) inkl. Einkaufsbeiträge
Person 1
Bescheinigung
218
Säule 2 (BVG) inkl. Einkaufsbeiträge
Person 2
Bescheinigung
219
Formular 6
600
Formular 10
258
14.
Versicherungsprämien und Sparzinsen
15.
Weitere Abzüge
15.1 Kinderbetreuungsabzug bei Betreuung durch Drittperson 15.2 AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen, u.a.
Einkommensberechnung
15.2 Übrige Abzüge
Arten
222
16.
Zweiverdienerabzug
226
17.
Total der Abzüge
230
20.
Nettoeinkommen (Ziffer 7 abzüglich Ziffer 17)
234
21.
Abzüge vom Nettoeinkommen
21.1 Krankheits- und Unfallkosten
Formular 6
4'574
Abzug 21.2 Behinderungsbedingte Kosten (ohne Selbstbehalt) 21.3 Freiwillige Zuwendungen
550
Abzug maximal 20% des Nettoeinkommens (Ziffer 20)
242 244
Formular 5
Reineinkommen (Ziffer 20 abzüglich Ziffern 21.1 bis 21.4)
555 248
228'700 13'000
23. Sozialabzüge, Stichtag 31. Dezember 2014 bzw. Ende der Steuerpflicht 23.1 bis 23.3 Abzüge für Kinder, für deren Unterhalt Sie aufkommen (gemäss Seite 1).
23.1 Kinderabzug
für jedes noch nicht schulpflichtige Kind
Fr. 7'200
252
23.2 Kinderabzug
für jedes Kind in Schule oder Ausbildung
Fr. 10'200
254
23.3 Ausbildungskosten für Kinder in Schule oder Ausbildung
Formular 10
256
23.4 Abzug gilt nur für die direkte Bundessteuer.
23.4 Abzug für jede unterstützte Person
Bescheinigung
264
DA(04)1027/01.14/14'000
24.
Steuerbares Einkommen gesamt (Ziffern 22 abzüglich Ziffern 23.1–23.3)
01.03
228'700
235
5 0 0
Anzahl
46'300
238
Formular 6
abzüglich Selbstbehalt
ja
13'400
240
Formular 5
21.4 Parteispenden
4'900
650
abzüglich Selbstbehalt 2% des Nettoeinkommens (Ziffer 20)
22.
8'000
20'000
200
12.2 Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder 13.
Bei erstmaliger Zahlung Scheidungsurteil bzw. Trennungsvereinbarung beilegen.
Abzüge 2014 für die Dauer der Steuerpflicht
268
215'700
Grundlagen
167
Register-Nr.: 1234567, Meier Hans Meier Anna, 7310 Bad Ragaz, 19.02.2015/08:07:02
Vermögen im In- und Ausland
Steuerwert am 31. Dezember 2014 bzw. am Ende der Steuerpflicht
der Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kinder, einschliesslich Nutzniessungsvermögen 30.
Bewegliches Vermögen
30.1 Wertschriften und Guthaben
Formular 2
30.2 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle
300 302
30.3 Lebens- und Rentenversicherungen
500'000
Bescheinigung
Versicherungsgesellschaft
Abschluss- Ablaufjahr jahr
Versicherungssumme 304 304
30.4 Motorfahrzeuge
Art
30.5 Anteile an unverteilten Erbschaften 30.6 Boote, Reitpferde, Sammlungen; ohne Hausrat und ohne persönliche Gebrauchsgegenstände.
30.6 Übrige Vermögenswerte
304
Kaufpreis Kaufpreis
Art
Erwerbsjahr Erwerbsjahr
306 306
Aufstellung
Arten
310
31.
Liegenschaften
32.
Betriebsvermögen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
Formular 7
32.2 Aktiven gemäss Schlussbilanz per
Aufstellung
31.12.2014
710
900'000 *
32.1 Geschäftskapital in Kollektiv-, Kommandit- und einfachen Gesellschaften 32.2 Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar, Geräte usw.; ohne Buchwert der Geschäftsliegenschaften (diese sind unter Ziffer 31 zu deklarieren).
308
314 316
100'000
32.3 Vermögen im landwirtschaftlichen Betrieb
318
33.
Total der Vermögenswerte
322
34.
Schulden
1'500'000 800'000
34.1 Privatschulden
Formular 5
504
34.2 Geschäftsschulden
Formular 5
506
35.
Reinvermögen (Ziffer 33 abzüglich 34)
36.
Sozialabzüge
326
36.1 Abzug für alleinstehende Steuerpflichtige
Fr.
75'000
330
36.2 Abzug für gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten
Fr.
150'000
332
36.3 Abzug für jedes minderjährige Kind
Fr.
20'000
334
37.
Steuerbares Vermögen gesamt (Ziffer 35 abzüglich Ziffern 36.1 bis 36.3)
338
* Bewertungsdifferenz ausserkantonale Liegenschaften
700'000
150'000 40'000
510'000
Ergänzende Angaben 40.
Bescheinigung
40.2 aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule)
Bescheinigung
40.3 Übrige Kapitalleistungen aus Vorsorge
Bescheinigung
41.
Beilagen
x 1 Lohnausweis(e) x Wertschriftenverzeichnis x Bilanz per 31.12.2014 x Erfolgsrechnung 2014 x 4 Formulare 4, 5, 6 usw. x Bescheinigung(en) Aufstellung(en)
DA(04)1027/01.14/14'000
Kapitalleistungen aus Vorsorge
40.1 aus gebundener Vorsorge Säule 3a
Total Kapitalleistungen aus Vorsorge
950
Diese Steuererklärung mit allen Beilageformularen ist vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt.
Ort und Datum
Bad Ragaz,
Unterschrift Person 1
Unterschrift Person 2 01.04
168 4.
Grundlagen Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Pauschalbetrag für vorgeschriebene Parkplätze Städte und Gemeinden schreiben den Liegenschaftsbesitzern in Zentren oft vor, dass diese eine gewisse Anzahl Parkplätze für die Benützer der Liegenschaften zur Verfügung zu stellen haben. Können Liegenschaftsbesitzer der Vorgabe nicht nachkommen, haben sie für jeden vorgeschriebenen, aber nicht zur Verfügung gestellten Parkplatz einen bestimmten Betrag zu bezahlen, weil damit die öffentlichen Parkplätze zusätzlich benützt werden. In abgaberechtlichem Sinne handelt es sich dabei um eine Ersatzabgabe.
5.
Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Autobahnvignette Die Autobahnvignette wird i. d. R. als Zwecksteuer bezeichnet. Steuercharakter hat sie, weil der volle Betrag bezahlt werden muss, auch wenn die Autobahn nur für eine kurze Strecke befahren wird.
6.
Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Entgelt für nächtliches Dauerparkieren Das Entgelt für nächtliches Dauerparkieren gilt als Gebühr.
7.
Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Kurtaxe Die Kurtaxe ist eine Gemeng- bzw. Kostenanlastungssteuer, welche Elemente einer Zwecksteuer aufweist. Um eine Steuer handelt es sich, weil auch jene Gäste die Kurtaxe entrichten müssen, die von den Angeboten des Kurvereins keinen Gebrauch machen. Die Kurtaxe darf vom Ferienort erhoben werden, im Gegensatz zu einer allgemeinen Einkommenssteuer, welche am Wohnort bzw. Hauptsteuerdomizil geschuldet ist. Vgl. BGE 90 Ia 86; ASA 33, 527; BGE 124 I 289.
8.
Abgrenzung Steuern / Kausalabgaben, Lohnabzug für nicht auf dem Stadtgebiet wohnende Beamte Der Abzug, den eine Stadt vornimmt, wenn sie den Lohn ihrer nicht auf dem Stadtgebiet wohnenden Beamten um 2% reduziert, gilt als allgemeine Einkommenssteuer.
Grundlagen
169
Gemäss den Grundsätzen des interkantonalen Steuerrechts besitzt der Arbeitsort dazu keine Steuerhoheit, sodass der Abzug unzulässig ist. Vgl. BGE 92 Ia 361.
Das schweizerische Steuersystem 1.
Merkmale des schweizerischen Steuersystems Bund, Kantone und Gemeinden erheben zum Teil gleiche, zum Teil verschiedene Steuern.
2.
Wichtigste Steuern des Bundes und der Kantone und Gemeinden Vgl. Mäusli / Oertli, Das schweizerische Steuerrecht, I 2.
Einteilung der Steuern nach Steuerarten 1.
Qualifizierung Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer Grundstückgewinnsteuern sind spezielle Einkommenssteuern. Handänderungssteuern sind Rechtsverkehrssteuern.
2.
Qualifizierung als direkte/indirekte, periodische/einmalige, Objekt-/ Subjektsteuern • Einkommenssteuer Direkte, periodische Subjektsteuer • Verrechnungssteuer Direkte (Kriterium Steuerobjekt/Steuerberechnungsgrundlage) Objektsteuer. Zum Teil wird die Verrechnungssteuer auch als indirekte Steuer bezeichnet (Kriterium Steuersubjekt/Steuerträger). In der Regel ist die Verrechnungssteuer nicht periodisch. Zum Teil ist die Verrechnungssteuer auch periodisch, zum Beispiel bei Banken im Zusammenhang mit der Abrechnung von Schuldzinsen (quartalsweise Abrechnung). • Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte, periodische (aus der Sicht des mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmens) Objektsteuer.
170 3.
Grundlagen Steuern im Zusammenhang mit Liegenschaften • • • •
4.
Eigentum: Vermögenssteuer, Liegenschaftensteuer (Grundsteuer) Ertrag: Einkommenssteuer Erwerb: Handänderungssteuer Veräusserung: Grundstückgewinnsteuer bei Liegenschaften im Privatvermögen (z. T. auch bei Geschäftsvermögen); Einkommenssteuer bzw. Gewinnsteuer bei Liegenschaften im Geschäftsvermögen
Steuern im Zusammenhang mit Wertschriften • • • •
Eigentum: Vermögenssteuer Ertrag: Einkommenssteuer, Verrechnungssteuer Erwerb: Umsatzabgabe Veräusserung: Umsatzabgabe, steuerfreier Kapitalgewinn bei Wertschriften im Privatvermögen, steuerbares Einkommen bzw. steuerbarer Gewinn bei Wertschriften im Geschäftsvermögen
Rechtsgrundlagen und Schranken der Besteuerung 1.
Kompetenzabgrenzung Bund / Kantone im Bereich der Steuern Der Bund benötigt für die Erhebung von Steuern eine ausdrückliche Verfassungsgrundlage. Nach BV 3 können die Kantone aufgrund ihrer Souveränität Steuern erheben, die nicht durch die Bundesverfassung allein dem Bund vorbehalten sind (vgl. BV 134).
2.
Rechtsform für Steuern, Einführung einer Schiffsteuer auf dem Verordnungsweg Steuern, welche vom Steuerpflichtigen gegenleistungslos eine Leistung einverlangen, müssen in einem formellen, referendumsfähigen Gesetz verankert sein. Neue kantonale Steuern können nicht mittels Verordnungen des Regierungsrates eingeführt werden.
Grundlagen 3.
171
Verfassungsmässigkeit von Steuern, doppelt so hohe Schiffsteuer für Schiffshalter, die ihren Wohnsitz ausserhalb des Kantons haben, wie für Kantonseinwohner Falls es keine sachlichen Gründe gibt, verstösst eine solche Steuer gegen den Grundsatz von BV 8 der Rechtsgleichheit und des Willkürverbotes. Vgl. zur Aufgabe BGE 101 Ia 182.
4.
Qualifizierung und Verfassungsmässigkeit von Steuern, Strassenreinigungsbeiträge von Grundeigentümern Zwecksteuer, Verstoss gegen Rechtsgleichheit, da Strassen nicht nur von den Grundeigentümern verunreinigt werden (StR 1999, 214).
5.
Verfassungsmässigkeit von Steuern, Vermögenssteuer auf Edelmetallen ohne Ertrag Frage, ob eine solche Steuer gegen den Grundsatz der Eigentumsgarantie gemäss BV 26 verstösst. Die Eigentumsgarantie wird vom Bundesgericht im Bereich der Steuern als verfassungsmässige Schranke anerkannt, nicht hingegen, wenn freiwillig auf Ertrag verzichtet wird. In diesem Fall wird ein entsprechend höherer Ertrag in Zukunft unterstellt. Vgl. BGE 112 Ia 124; BGE 106 Ia 342 = ASA 51, 552; BGE 105 Ia 134; StE 1997 A 22 Nr. 2 (SZ); ASA 56, 439.
6.
Weitere verfassungsmässige Schranken der Besteuerung • Wirtschaftsfreiheit: BV 27 • Glaubens- und Gewissensfreiheit: BV 15 • Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: BV 127 Abs. 2 • Interkantonales Doppelbesteuerungsverbot: BV 127 Abs. 3 • Verbot von Steuerabkommen: BV 129
7.
Kompetenz der Kantone im Bereich der Steuern, Aufhebung der Vermögenssteuer • Nach BV 3 können die Kantone aufgrund ihrer Souveränität Steuern erheben, die nicht durch die Bundesverfassung allein dem Bund vorbehalten sind. Vgl. Aufgabe 1
172
Grundlagen • Die Kompetenz der Kantone wird auch durch das Steuerharmonisierungsgesetz eingeschränkt, indem die Kantone nach StHG 2 Abs. 1 lit. a verpflichtet sind, von den natürlichen Personen eine Vermögenssteuer zu erheben. Die Aufhebung der Vermögenssteuer würde gegen das Steuerharmonisierungsgesetz verstossen und wäre unzulässig. Es würde StHG 72 zur Anwendung gelangen.
Das Steuerrechtsverhältnis 1.
Begriff und Elemente des Steuerrechtsverhältnisses • Begriff: Als Steuerrechtsverhältnis gilt ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis zwischen einem Gemeinwesen als Steuerhoheitsträger und einer Person als Steuerpflichtiger, welches Voraussetzung ist, damit diese zu einer Steuerleistung herangezogen werden kann. • Elemente Steuerhoheit Steuersubjekt Steuerobjekt Steuerberechnungsgrundlage Steuermass
Stadt Chur Grundeigentümer Liegenschaft Verkehrswert der Liegenschaft 1 Promille
• Form für die Erhebung von Steuern Formelles Gesetz