FAQ Curso de Verano

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FAQ für Bewerberinnen und Bewerber aus Zentralamerika um ein Hochschulsommerkursstipendium

A) Das Hochschulsommerkursprogramm Gemäß Programmausschreibung (http://www.daad.de/deutschland/stipendium/datenbank/de/12359‐stipendien‐ finden/?detailid=5&&fachrichtung=11&&land=26&&status=1&&seite=1&&daad=1&&whitelabel =) sind diese Stipendien zum Besuch von sprach‐ und landeskundlichen sowie fachsprachlichen Kursen bestimmt, die von staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschulen angeboten werden. Die Kurse haben eine Laufzeit von mindestens 18 Unterrichtstagen mit jeweils mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche. Sie werden in der Unterrichtssprache Deutsch gehalten und in den Sommermonaten (frühestens ab Ende Mai) während der vorlesungsfreien Zeit an den deutschen Hochschulen angeboten. Die Stipendien können nicht verlängert werden. Die Bewerbungen müssen zunächst im Informationszentrum für Zentralamerika des DAAD in Costa Rica oder in der Deutschen Botschaft des Heimatlandes bis zum 01. November jeden Jahres eingereicht werden. Die zur Auswahl stehenden Kursanbieter (DAAD Homepage: www.sommerkurse‐in‐deutschland.de) zum Besuch eines DAAD‐ Hochschulsommerkurses sind mit einem grünen Stern markiert. Dieser Link wird in der Bewerbung unter dem Punkt „Kurswunsch“ aufgeführt.

B) Fragen zum Bewerbungsprozedere 1. Wo und wann bewerbe ich mich? Die Bewerbung muss bis zum 01. November jeden Jahres im Regionalbüro des DAAD in Costa Rica oder in der Deutschen Botschaft des Heimatlandes abgegeben werden. Sie dürfen Ihre Bewerbung nicht direkt nach Bonn schicken.

2. Wo finde ich das Bewerbungsformular? Verwenden Sie bitte das unter folgendem Link aufgeführte Download‐Formular: http://www.daad.de/imperia/md/content/de/deutschland/downloads/hsk_antragsformular .pdf

3. Was muss ich bei der Bewerbung beachten? Vermeiden Sie bei der Kurswahl (Kurslaufzeit!!) bitte Überschneidungen mit Prüfungs‐ und anderweitigen Terminen oder Stipendienanträgen. o Schreiben Sie deutlich, wenn Sie das Formular manuell ausfüllen. o Geben Sie Ihre vollständige Anschrift an. o Geben Sie unbedingt mindestens eine E‐Mail‐Adresse an. Sie werden sonst bei Fragen und ‐vor allem‐ nach Zuerkennung der Stipendienzusage weder für den DAAD noch für den Kursveranstalter erreichbar sein. Jede Korrespondenz und insbesondere die Zustellung der Kursbestätigung des Kursveranstalters wird dadurch erschwert. o Wiederholen Sie Ihre komplette Anschrift in Ihrem Lebenslauf.

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o Verwenden Sie keine Plastikhüllen. o Heften Sie die Bewerbungsunterlagen nicht. o Verwenden Sie stattdessen einfache Klammern.

4. Was geschieht nach Abgabe meiner Bewerbung im Heimatland (Bewerbungsort)? Alle Bewerbungen werden zunächst im Heimatland am Bewerbungsort gesammelt. Nach Eingang Ihrer Bewerbung am Bewerbungsort (im Heimatland) und nach dortiger Prüfung verschickt jedes Land die gesammelten Anträge an den DAAD nach Bonn. Bis Ende Januar gehen rund 3.000 Bewerbungen aus ca. 100 Ländern ein.

5. Wann kann ich mit einem Auswahlergebnis rechnen? Alle Bewerbungen durchlaufen bis zur Auswahlentscheidung verschiedene Bearbeitungsschritte. In der Regel werden die letzten Stipendienbriefe ca. Ende April versandt sein. Wir bitten Sie, in dieser Zeit, die wir für die Bearbeitung Ihrer Bewerbung benötigen von allen Anfragen und Anrufen bei uns abzusehen. Nur auf diese Weise unterstützen Sie eine zügige Abwicklung!

6. Kann ich zwei Stipendien gleichzeitig annehmen? Nein, das ist nicht möglich. Sollten Sie sich für zwei Stipendien beworben haben, müssen Sie sich nach Zuerkennung beider Stipendien für eines entscheiden. Bitte geben Sie im Antrag an, ob Sie sich um ein weiteres DAAD‐Stipendium und/oder andere Stipendien beworben haben. Geben Sie bitte den Namen des Programms, Stipendienbeginn‐ und ‐ende an.

7. Wann werde ich über meine Kurszuordnung informiert? Nach dem Auswahlverfahren in Bonn werden die Bescheide (Stipendienzusage, evtl. Reserveschreiben, Absage) versandt. Je nach Postweg kann die Zustellung ca. zwei bis fünf Wochen dauern. In der Stipendienzusage wird Ihr Kurswunsch genannt.

C) Fragen zur Fördersumme 1. Teilstipendium Die Förderungen der Hochschulsommerkurse sind Teilstipendien, keine Vollstipendien. Sie beinhalten die Stipendienrate, den Kursgebührenzuschuss und ggf. einen Reisekostenzuschuss, der von Land zu Land variiert (aktuell beträgt diese Summe 1.675€ für Costa‐Ricaner, 1.375€ für Nicaraguaner und 1.325€ Guatemalteken). Bitte erkundigen Sie sich nach der aktuellen Rate unter daad@conare.ac.cr. In der Regel deckt das Teilstipendium nicht die gesamten Kosten des Aufenthalts.

2. Wann bekomme ich die Förderungssumme? Die Kursveranstalter zahlen die Stipendien (abzüglich der Kosten für Kursgebühren, Unterkunft, evtl. Rahmenprogramm) nach Ankunft der StipendiatInnen in Deutschland aus. Den Hochschulen steht es frei, das Stipendium in 2 ‐ 3 Teilraten auszuzahlen.

3. Reisekostenzuschuss In der Regel wird der Reisekostenzuschuss nach Ankunft in Deutschland ebenfalls vom Kursveranstalter ausbezahlt. Sie müssen Ihr Ticket also zunächst selbst bezahlen. Der Auszahlungsmodus wird den StipendiatInnen in der Stipendienzusage mitgeteilt.

Bitte beachten Sie:

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Die Programmausschreibungen des nächsten Stipendienjahres erscheinen i. d. R. im Mai des Kalenderjahres (z. B. im Mai 2013 wird für das Stipendienjahr 2014 veröffentlicht). Die Reisekostenpauschalen werden jedoch erst im Oktober des laufenden Kalenderjahres für das kommende Stipendienjahr aktualisiert. Während der Bewerbungsphase im Heimatland liegen u. U. die neuen Pauschalen noch nicht vor. Sofern es Ihnen möglich ist, informieren Sie sich auf der DAAD Homepage im Vorfeld über diese möglichen Änderungen (z. B. über länderspezifische Hinweise). Über die Programmausschreibung www.fundingguide.de gelangen Sie zum Link der Reisekostenpauschale.

4. Welche Kosten werden während meines Aufenthaltes in Deutschland anfallen? Zum einen die Kurs‐ und Unterkunftskosten. Diese variieren von Kursveranstalter zu Kursveranstalter. Ausführliche Informationen zum Kursinhalt, Rahmenprogramm, Zusammensetzung der Kosten lesen Sie bitte auf der DAAD Homepage: http://www.daad.de/deutschland/deutsch‐lernen/sommerkurse/00490.de.html

Bitte kalkulieren Sie Ihre Kosten genau. Überlegen Sie: o Wie teuer ist der Kurs? o Werden Kosten für ein Rahmenprogramm erhoben (z. B. Exkursionen, Ausstellungen, etc.)? o Wie hoch sind die Unterkunftskosten? o Welche Reisekosten kommen auf mich zu? o Wie viel Geld benötige ich für meinen sonstigen Lebensunterhalt, d. h. für meine privaten Kosten wie Freizeit, Ausgehen, Kino, etc.? Für den Aufenthalt in Deutschland sollten Sie, je nach eigenem Bedarf und Ermessen, für Lebenshaltungskosten ca. 14 Euro pro Tag kalkulieren. Bitte bedenken Sie, dass in Deutschland viele Dinge teurer sein können als in Ihrem Heimatland. Der DAAD erstattet keine Kosten, die die Förderungssumme übersteigen. Wenn Sie also einen teuren Kurs wählen, müssen Sie die anstehenden zusätzlichen Kosten selbst finanzieren. Die folgende Aufstellung hilft Ihnen, die anfallenden Kosten zu berechnen:

Förderungssumme (Teilstipendium) in Euro

Kursangebot: Ende Mai bis ca. Mitte Oktober (Hochschulsommerkursstipendium) 650 200 850 http://www.daad.de/rkp‐hsk_isk

Stipendienrate + Kursgebührenzuschuss Förderungssumme gesamt (Teilstipendium) + Reisekostenpauschale

HSK: s. DAAD Homepage: www.daad.de/hsk‐kursliste Kosten des Kursveranstalters o Kurskosten o Unterkunftskosten o Sonstige Kosten (z. B. Anmeldegebühr, Exkursionen, Rahmenprogramm, etc.) Ziehen Sie alle Kosten des Kursveranstalters von der o. g. gesamten Förderungssumme ab. Entweder es bleibt ein Rest, der Ihnen vom Kursveranstalter als Taschengeld ausbezahlt wird, oder: Kurs‐, Unterkunfts‐ und sonstige Kosten übersteigen die Förderungssumme. Dann müssen Sie dazuzahlen. Bedenken Sie: Wenn Sie einen teureren Kurs wählen, müssen Sie die

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entstehenden zusätzlichen Kosten selbst finanzieren. Der DAAD zahlt keine zusätzlichen Stipendien. o private Lebenshaltungskosten (Nahrung, Freizeit, Sonstiges) Außerdem müssen Sie Ihre privaten Lebenshaltungskosten decken.

D) Das Kursangebot 1. Kurswahl Die Bewerber müssen bereits in der Bewerbung die Kurswünsche eindeutig festlegen. Sie sollten Ihre Wahl daher sehr gut überlegen. Je besser Sie sich vorbereiten, desto weniger unangenehme Überraschungen werden Sie in Deutschland erleben. 2. Kann ich nach Einsendung der Bewerbung den Kurs wechseln? Nach Bewerbungseingang werden aus administrativen Gründen keine Kursänderungen mehr entgegen genommen. Ausnahme: ‐ Prüfungen unter Vorlage einer offiziellen Bestätigung. Bereits bei Bewerbung muss darauf geachtet werden, eine Überschneidung der Hochschulsommerkurse mit Prüfungs‐ oder sonstigen anderweitigen Terminen zu vermeiden. ‐ Gesundheitliche Probleme unter Vorlage eines ärztlichen Attests. Der DAAD entscheidet daraufhin, ob ein Kurswechsel vorgenommen werden kann.

3. Welche Sprachkenntnisse muss ich nachweisen? (s. Anlage: Übersicht der Sprachniveaus) In der Programmausschreibung werden die geforderten Sprachkenntnisse angegeben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf das Zeugnis maximal ein Jahr alt sein, nachweisbar durch Zertifikate, z. B. o des Goethe‐Instituts oder vergleichbare anerkannte Zertifikate o OnDaF durch anerkannte Deutschlehrer bzw. die DAAD‐Lektoren (http://www.ondaf.de). 4. Wer meldet mich zu meinem gewünschten Kurs an? Der DAAD in Bonn nimmt die Kursanmeldung vor. Sie können sich nicht selbst beim Kursveranstalter anmelden. 5. Wird mein erster Kurswunsch berücksichtigt? Die Kursveranstalter stellen dem DAAD eine bestimmte Anzahl von Kursplätzen zur Verfügung. Falls das Platzkontingent des gewünschten Kurses ausgeschöpft sein sollte, behält sich der DAAD ausdrücklich vor, Sie in einen anderen Kurs zu platzieren. 6. Wer organisiert die Unterkunft? Um die Unterkunft kümmert sich in der Regel der Kursveranstalter. Sie können auch selbst für eine Unterkunft sorgen. Nach Zuerkennung eines Stipendiums erhalten Sie eine Stipendienzusage. Der DAAD meldet Sie zum Kurs an. Der Kursveranstalter sendet Ihnen eine Einladung. Sobald Sie diese erhalten, sollten Sie den Kursveranstalter informieren, wenn Sie selbst eine Unterkunft organisieren. Hochschulsommerkurse: www.sommerkurse‐in‐deutschland

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Fragen zu Kursinhalten und zur Unterkunft beantwortet der Kursveranstalter.

E) Fragen zur Visa‐Beantragung 1. Beantragt der DAAD das Visum? Nein, um die Ausstellung eines Visums müssen Sie sich selbst bemühen. Wir bitten Sie, sich zuerst bei der zuständigen Botschaft in Ihrem Heimatland über die erforderlichen Einreisebestimmungen zu informieren. Die DAAD Homepage bietet dazu nützliche Hinweise: http://www.daad.de/deutschland/deutschland/leben‐in‐deutschland/06166.de.html Die Anforderungen der Botschaften unterscheiden sich von Land zu Land. I. d. R. benötigen Sie zur Visabeantragung die Stipendienzusage und die Kursbestätigung/Einladung des Kursveranstalters. Die Kursbestätigungen erhalten Sie von den Kursveranstaltern. Diese werden nach der Kursanmeldung des DAAD in Bonn an die ernannten KandidatInnen versandt. Die StipendiatInnen müssen bei der Beantragung des Visums die An‐ und Abreisedaten beachten. Wir empfehlen dringend bei der Kurswahl die Vorlaufzeit der Visabeantragung einzukalkulieren. Die Bescheide (Stipendienzusagen, Absagen, Reserveschreiben) werden frühestens ab Mitte April verschickt. Je nach Land muss zudem mit einem Postweg von zwei bis fünf Wochen gerechnet werden. In solchen Fällen sollten keine frühen Kurse gewählt werden.

F) Fragen zur Krankenversicherung 1. Werde ich in Deutschland versichert sein? Der DAAD schließt für die Kurslaufzeit für jeden Stipendiaten eine Unfall‐, Haftpflicht‐ und Krankenversicherung ab. Der Versicherungsnachweis wird nach Ankunft in Deutschland über die Kursveranstalter an die Stipendiaten ausgegeben. Versichert sind nur akut auftretende Erkrankungen. Sollten Stipendiaten früher nach Deutschland einreisen oder etwas später nach Hause zurückfliegen wollen, empfehlen wir, sich für diese abweichenden Kurslaufzeiten im Heimatland zu versichern (z. B. Europäische Krankenversicherungskarte – EHIC/European Health Insurance Card). Die im Heimatland abgeschlossene Krankenversicherung ist in der Regel auch in Deutschland gültig und deckt Behandlungskosten für die medizinische Notversorgung ab. Nach Ankunft in Deutschland übergibt der Kursveranstalter den Stipendiaten die Versicherungspolice sowie ein Merkblatt zu Bedingungen und Hinweisen der Krankenversicherung. In Deutschland werden beim Arztbesuch Praxisgebühren erhoben. Diese müssen die Stipendiaten nicht bezahlen, die Gebühren sind mit der DAAD‐Versicherung abgedeckt. Andere Versicherungen (z. B. Lebensversicherung, Reiseversicherung) schließt der DAAD für den Besuch eines Hochschulsommerkurses nicht ab.

I) Anlage zum Punkt D) 3: Übersicht der Sprachniveaus

Stufe des GER* * Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen

Prüfungen

Grundstufe

A1

Start Deutsch 1

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Ehemalige Stufeneinteilung

www. ondaf.de

A1.1 ‐ A1.3

entspricht Grundstufe I

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A2

Start Deutsch 2

A2.1 ‐ A2.2

B1

Zertifikat Deutsch

B.1.1

Mittelstufe

B2

B1.2 ‐ B2.1

C1

Zertifikat Deutsch für den Beruf Zentrale Mittelstufenprüfung (ZMP)

entspricht Grundstufe II entspricht Grundstufe III Mittelstufe I

TD3

B2.2 ‐ B2.3

Mittelstufe II

C1

C1.1 ‐ C1.2

Mittelstufe III

Oberstufe

C2

Prüfung Wirtschaftsdeutsch Zentrale Oberstufenprüfung

C1.3 C2.1 ‐ C2.2

Oberstufe Oberstufe II

C2.3 ‐ C2.4

Oberstufe III

Kleines Deutsches Sprachdiplom Grosses Deutsches Sprachdiplom

Deutsches Sprachdipl om I (DSDI)

Zentrale Deutsch prüfung (ZDP)

TDN 4 TDN 5

Als Hochschulzugangsvoraussetzung an deutschen Hochschulen werden DSH oder TestDaF (TDN IV) verlangt. Abweichende Regelungen, besonders für internationale Studiengänge, werden von den Hochschulen getroffen. Die Sprachzeugnisse sollten bei Bewerbung maximal ein Jahr alt sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, wo Sie eine Sprachprüfung ablegen können.

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